"Nah dran" für unsere Mitglieder

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GWG Bonn | „Nah dran” Mitgliederbrief 02/2015
3 Fragen an …
Edeltraut Krenzel, Leipziger Straße, über ihr neues Badezimmer
„Nah dran“
Frau Krenzel, Sie und Ihr Mann
haben im Rahmen des GWG-Förderprogramms „Badezimmer-Modernisierung“ Ihr Bad neu machen lassen.
Was wollten Sie verändern?
Edeltraut Krenzel: Mit dem Alter wird
es ja immer beschwerlicher, eine Badewanne zu nutzen. Deshalb wollten
mein Mann und ich die Badewanne
durch eine Dusche ersetzen. Das ist
die wichtigste Veränderung. Außerdem haben wir nun eine ganz moderne, schmale und flache Heizung, die
fast bis an die Decke reicht. Das Bad
wird jetzt viel schneller warm und wir
können unsere Handtücher über die
Heizungsstäbe hängen.
… dann sind die Handtücher nach
dem Duschen schon vorgewärmt.
Edeltraut Krenzel: Ja, das ist angenehm. Auch insgesamt ist das Bad
schöner geworden und wirkt größer.
Wir haben neue Kacheln an den
Wänden und auf dem Fußboden.
Die alten, kleinen Kacheln wurden
mit ganz dünnen, größeren Kacheln
überklebt, die Wände in Weiß und
der Fußboden in der Farbe Anthrazit. Der Kontrast gefällt mir gut. Und
dann wurde auch noch die Decke neu
gestrichen. Wir sind sehr zufrieden.
Ihr Mitgliederbrief 02/2015
„Nah dran“ für unsere Mitglieder
Einladung zur Mitgliederversammlung
Auch mit den Handwerkern?
Edeltraut Krenzel: Ja, auch mit den
Handwerkern. Mein Mann und ich
kommen selbst aus dem Handwerk,
mein Mann ist Schreiner und ich bin
Schneiderin. Nach gut fünf Tagen waren die Arbeiten im Bad erledigt. Den
groben Schmutz haben die Handwerker jeden Tag beseitigt. Ich habe dann
nur noch den feinen Staub feucht
weggewischt.
Hinweis: Aufgrund des großen
Interesses an dem GWG-Förderprogramm „BadezimmerModernisierung“ müssen sich
interessierte Nutzer leider auf
längere Wartezeiten einrichten.
So erreichen Sie uns
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Erscheinungsweise zwei- bis viermal jährlich.
Für eventuelle Fehler in Text und Bild übernehmen wir keine Haftung.
Abdruck nur nach Genehmigung des Herausgebers.
Liebe Mitglieder,
danke für Ihr positives Echo auf die
erste Ausgabe von „Nah dran“! Wir
haben uns sehr darüber gefreut
und sind motiviert, auf diesem Weg
fortzufahren.
Die wirtschaftlichen Ergebnisse
unserer Genossenschaft liegen jetzt
vor und werden in der Mitgliederversammlung vorgestellt. Trotz erheblicher Aufwendungen für die Instandhaltung und – wenn überhaupt – nur
sehr moderater Mietanpassungen,
zeigen wir uns als sehr gesundes
genossenschaftliches Unternehmen.
Das soll kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Nicht zuletzt deshalb hat der Aufsichtsrat mehrheitlich beschlossen,
Ihnen vorzuschlagen, in der Mitgliederversammlung die turnusmä-
ßig ausscheidenden Aufsichtsräte
wiederzuwählen. Mit „Nah dran“
haben wir die Möglichkeit, Ihnen die
Kandidaten bereits vorab schriftlich
vorzustellen. In der Mitgliederversammlung erfolgt dann auch eine
persönliche Vorstellung.
Ich freue mich, wenn Sie sehr
zahlreich zu unserer Mitgliederversammlung am 12.6.2015 in die
Beethovenhalle kommen. Nutzen
Sie Ihr Mitspracherecht und überlassen Sie die Entscheidungen auf der
Mitgliederversammlung nicht einer
kleinen Minderheit! Beginn ist um
18.00 Uhr, Einlass ab 17.00 Uhr. Ich
empfehle Ihnen, möglichst frühzeitig
zu kommen.
Mit den besten Grüßen
Ihr Sigurd Trommer
Vorstandsvorsitzender
Unsere
Themen:
Seite 1
Grußwort Vorstand
Termine
Seite 2
Vorstellung: 3 Mitglieder
des Aufsichtsrats
Seite 3
Gute Nachbarschaft im
„zweiten Wohnzimmer“
Seite 4
3 Fragen an… Edeltraut
Krenzel
Aktuelles / Termine
Die Sprechzeiten sind:
Mo:
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□
□
In Notfällen rund um die Uhr:
0228 – 604580
(Hausmeisternotdienst)
□ Mitgliederversammlung
12. Juni 2015, 18.00 Uhr
Einlass ab 17.00 Uhr
Beethovenhalle
Informationsgespräch
zur aktuellen Lage
9. Juni 2015, 19.00 Uhr
Uniclub Bonn
Mittagstisch
Mo-Fr 12.00 - 13.30 Uhr
Begegnungsstätte
Wilhem-Kerp-Str. 10-18, Röttgen
□ Frühstück
18. Juni 2015, 9.30 Uhr
Geschäftsstelle
□ Mitgliederversammlung
25. August 2015
Geschäftsstelle
□ Ausflug
15. September 2015
Schloss Drachenburg/Drachenfels
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GWG Bonn | „Nah dran” Mitgliederbrief 02/2015
GWG Bonn | „Nah dran” Mitgliederbrief 02/2015
Unser Aufsichtsrat – kompetent durch Erfahrung
Unsere Satzung bestimmt, dass Mitglieder des Aufsichtsrates persönlich
Mitglied der Genossenschaft sein
müssen. Sie dürfen nicht zugleich
Vorstandsmitglieder sein oder in
einem Arbeitsverhältnis zur Genos-
Liebe Mitglieder,
wie in jedem Jahr wählt die Mitgliederversammlung einen Teil des neunköpfigen Aufsichtsrates neu oder wieder. 2015
sind drei Aufsichtsratsmandate neu zu wählen. Turnusmäßig endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Stefan Raetz,
Klaus Großjohann und Lutz Mühring. Alle Herren stehen erneut zur Wahl und stellen sich Ihnen kurz vor:
„
Natürlich ist es wünschenswert, dass unser Aufsichtsrat aus kompetenten
Personen besteht, die am besten Erfahrung aus einer Führungstätigkeit in
einem Unternehmen mitbringen oder durch mehrjährige leitende Tätigkeit in
Verbänden oder der öffentlichen Verwaltung die erforderliche Sachkenntnis
einbringen. Mit diesem Anspruch ist unsere Genossenschaft über Jahrzehnte
hinweg gut gefahren. Er sollte uns auch in Zukunft auf einem erfolgreichen
Weg führen.
(Stefan Raetz, Aufsichtsratsvorsitzender)
Stefan Raetz,
Hauptamtlicher Bürgermeister
der Stadt Rheinbach
Ich wurde am 24. Februar 1959 in
Flensburg geboren, bin verheiratet
und habe einen Sohn. Nach dem
Abitur studierte ich in Bonn Rechtswissenschaften an der Rheinischen
Friedrich-Wilhelm Universität und
legte dort das Erste juristische
Staatsexamen ab. Nach dem Zweiten
juristischen Staatsexamen leitete ich
zunächst das Rechtsamt, das Hauptund Personalamt der Stadt Luckenwalde und war zugleich Erster Stellvertreter des Bürgermeisters.1994
wurde ich vom Rat der Stadt Rheinbach zum Ersten Beigeordneten
gewählt und war nun zuständig für
das Planungs-, Schul-, Kultur-, Sportund Sozialamt.
Anlässlich der Kommunalwahl 1999
wurde ich als Kandidat der CDU mit
55,6 Prozent der gültigen Stimmen
am 01.10.1999 hauptamtlicher
Bürgermeister der Stadt Rheinbach.
Dieses Ergebnis wurde bei den folgenden Kommunalwahlen 2004 mit
63,4 Prozent, 2009 mit 71,2 Prozent
und 2014 mit 64,09 % der gültigen
Stimmen bestätigt.
senschaft stehen (§ 24 der Satzung).
Weitere satzungsgemäße Voraussetzungen zur Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bestehen nicht.
Zur Erfüllung seiner Aufgabe, den
Vorstand in seiner Geschäftsfüh-
rung zu fördern, zu beraten und
zu überwachen, ist es jedoch wünschenswert, wenn jedes Mitglied des
Aufsichtsrates über die notwendige
Sachkunde verfügt oder sich diese
aneignet, Einsatzbereitschaft zeigt
und den notwendigen zeitlichen
Freiraum hat, um seinen Pflichten als
Aufsichtsrat nachkommen zu können.
Der Verband der Wohnungswirtschaft
prüft anlässlich seiner jährlichen
Wirtschaftsprüfung, ob Aufsichtsratsmitglieder die erforderliche „Zuverlässigkeit und Sachkunde“ aufweisen.
“
Klaus Großjohann,
u.a. Vorstand der Stiftung ProAlter
Lutz Mühring,
Gewerkschaftssekretär
Gute Nachbarschaft im „zweiten Wohnzimmer“
Am 1. April 1945 wurde ich in Remscheid geboren. Ich bin verheiratet;
wir haben drei Söhne. Nach dem
Abschluss der 10. Klasse absolvierte
ich eine handwerkliche Ausbildung in
Betrieben der Elektro- und Stahlindustrie und im Maschinenbau und
arbeitete als Laborleiter. Daneben
besuchte ich eine Abendschule und
erwarb die Allgemeine Hochschulreife.
Seit meinem sechsten Lebensjahr
wohne ich (geboren am 31. Dezember 1955 in Mönchengladbach) in
Bonn bzw. im Rhein-Sieg Kreis. Ich bin
verheiratet und habe zwei erwachsene Söhne.
„Im Frühling und Sommer ist der
Rasen mein zweites Wohnzimmer“,
freut sich eine Mieterin über den
blauen Himmel bei strahlendem
Sonnenschein. Zwei Gartenstühle
werden auf den Rasen gestellt, ein
kleiner Tisch dazwischen, und ringsherum verteilt stehen wenig später
Terrakotta-Töpfe mit Tulpen und Narzissen. Noch eine Tasse Kaffee – und
fertig ist die Urlaubsstimmung.
Anschließend studierte ich Soziologie, Volkswirtschaft und Psychologie
an den Universitäten Köln, Bonn
und Berlin sowie am Massachusetts
Institute of Technology (MIT) in Cambridge/Mass. USA. Nach dem Examen
arbeitete ich als Mitarbeiter, zuletzt
als Geschäftsführer eines Sozialforschungsinstituts. In meiner letzten
Position vor Eintritt in den Ruhestand
war ich 17 Jahre lang Geschäftsführer
des Kuratoriums Deutsche Altershilfe – Wilhelmine Lübke Stiftung e.V.
(KDA). Seit meinem Eintritt in den
Ruhestand arbeite ich u.a. im Vorstand der Stiftung ProAlter mit und
engagiere mich in kulturellen und
sozialen Initiativen.
Nach meinem Staatsexamen für das
Lehramt der Sekundarstufe II war ich
als Folge der sogenannten „Lehrerschwemme“ einige Zeit arbeitslos,
konnte mich jedoch mit Unterstützung der damaligen Bundesanstalt
für Arbeit zum „Fachangestellten für
Arbeitsvermittlung für Tätigkeiten des
gehobenen Dienstes“ qualifizieren.
Im Jahre 1988 übernahm ich den Vorsitz des Personalrates im Arbeitsamt
Bonn. Seit 1989 bin ich als Gewerkschaftssekretär der Industriegewerkschaft Metall in Bonn, im Rhein-Sieg
Kreis und im Kreis Euskirchen tätig.
Von 1967 bis 1992 habe ich selbst in
verschiedenen Wohnungen unserer
Genossenschaft gelebt. Durch den
erfolgreichen Einsatz für Mieterinteressen in der Eintrachtstraße wurde
meine Bereitschaft zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Genossenschaft als Aufsichtsrat gefördert.
Diesem wichtigen Gremium gehöre
ich seit 1991 ununterbrochen an.
Darf sie das in einer genossenschaftlichen Wohnanlage? Ja, sie darf. Alles,
was sich am Ende der Freiluft-Saison
problemlos wieder entfernen lässt
und was die Nachbarinnen und Nachbarn nicht stört, darf zur Verschönerung des „zweiten Wohnzimmers“
genutzt werden. Sprechen Sie sich
also mit den Nachbarn ab, wenn Sie
Ihr Wohnzimmer ins Freie erweitern
möchten.
Gerade in stadtnahen Wohnanlagen
nutzen viele Menschen die Möglichkeit, sich mit Pflanzen und Gartenmöbeln den Frühling auf Balkon,
Terrasse oder ein Rasenstück zu holen. In der Regel erfreut das nicht nur
den Nutzer selbst, sondern auch die
Nachbarn. Viel schneller als in den
dunklen Wintermonaten ergibt sich
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ein Gespräch über Pflanzen, deren
Pflege oder über ein Schnäppchen im
Baumarkt.
Als guter Nachbar erweisen Sie sich,
wenn Sie die Mitmieter rechtzeitig
darüber informieren, dass Sie nun
die Freiluft-Saison einläuten möchten. Gerade wenn Sie eine Feier, ein
Picknick auf der großen Wiese oder
einen Grillabend auf dem Balkon
planen, ist eine gute nachbarschaftliche Stimmung die Garantie für ein
unbeschwertes Miteinander. Als
guter Nachbar achten Sie dabei auf
Ruhezeiten (nach 22 Uhr keine laute
Musik im Freien, auch keine lauten
Gespräche), lassen keinen Abfall liegen und halten die Anzahl der Grillfeiern in Grenzen. Laut Rechtsprechung
darf zum Beispiel auf Balkonen nur
einmal im Monat gegrillt werden. Um
Rauch- und Geruchsbelästigung in
Grenzen zu halten, werden Elektrogrills empfohlen.
Wenn Sie möchten, schicken Sie uns
ein Foto von Ihrem „zweiten Wohnzimmer“. Wir drucken es gerne im
nächsten Mitgliederbrief ab.
Einen schönen Frühling wünscht
Ihnen Ihre
GWG-Geschäftsstelle
PS.: Bitte achten Sie darauf, dass
abends Blumentöpfe, Stühle, Sandmuscheln etc. wieder hereingeräumt
werden können, damit der Gärtner
den Rasen mähen kann.