Schritt für Schritt in die Unabhängigkeit Wissenswertes für Berufsstarter Inhalt t t Der erste Schritt: Geld verdienen – Geld verwalten! 4 t Mein erstes Konto t Ein Girokonto? Was war das noch mal? t Was gehört alles zu einem Girokonto? t Geld abheben, Rechnungen bezahlen und in Geschäften 5 5 6 8 elektronisch bezahlen – alles ist möglich! t Sie können sich das Geld bar auszahlen lassen. t Sie können mit Ihrer Kontokarte bezahlen. t Sie können Rechnungen von Ihrem Konto bezahlen. t Sie können Ihr Konto online nutzen. t Jeder macht mal Fehler – deshalb Kontrolle statt Vertrauen! t Was kostet so ein Girokonto? t Guthabenkonto oder doch rein in den Dispo? 8 8 8 10 11 12 12 Der zweite Schritt: Auskommen mit dem Einkommen! 14 t Mein Geld – clever planen! t Vertrag ist Vertrag. Bitte auch einhalten! t Was oder wie viel kann ich mir leisten? t Mir fehlt doch noch was!? t Schulden – bin ich etwa daran schuld? t Nebenjob ja klar – aber ohne Abzocke! 15 15 16 18 19 20 Der dritte Schritt: Absicherung und Vermögensaufbau! 22 t Richtig versichert – viel Geld gespart! t Die Krankenversicherung – ohne geht's nicht! t Privathaftpflichtversicherung – für alle Fälle t Erwerbs-Berufsunfähigkeitsversicherung, 23 23 24 25 Unfallversicherung – Nein zum Risiko! t Wann werde ich endlich reich? t Sparverträge – so klappt's am besten. 26 27 Eine gute Beratung braucht man nicht nur bei neuen Klamotten! 30 3 t Der erste Schritt Mein erstes Konto – Wer auf eigenen Füßen stehen möchte, braucht unbedingt ein eigenes Girokonto. Dazu kann man sich ein herkömmliches Konto bei der Bank „um die Ecke“ oder ein Konto bei einer Direktbank einrichten lassen. Der Vorteil einer Filialbank ist der persönliche Service und die kostengünstige Nutzung der bankeigenen Automaten. Konten bei Direktbanken sind häufig günstiger, können aber nur telefonisch oder übers Internet genutzt werden und Auszahlungen muss man über „fremde“ Banken vornehmen. Wer die Kombination aus beidem möchte – einen persönlichen Service und Online-Banking – hat die Möglichkeit sich ein Konto bei einer Filialbank mit der Option für Telefon- oder Online-Banking einrichten zu lassen. 4 Ein Girokonto? Was war das noch mal? Ein Girokonto ist ein Bankkonto, mit dem man den alltäglichen Zahlungsverkehr bargeldlos vornehmen kann. t Der erste Schritt: Geld verdienen – Geld ausgeben Wenn Sie ein Girokonto eröffnen möchten, gehen Sie mit der Bank automatisch einen Vertrag ein. Grundlage für diesen Vertrag sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und die gesetzlichen Bestimmungen, die Sie sich unbedingt bei Vertragsabschluss aushändigen lassen sollten. Bei der Kontoeröffnung teilt Ihnen die Bank Ihre Kontonummer und die Bankleitzahl mit. Die Kontonummer ist Ihnen persönlich zugeordnet. Das heißt, alle Zahlungen mit dieser Nummer werden automatisch Ihrem Konto gut- 5 Der erste Schritt Der erste Schritt geschrieben und stehen Ihnen somit zur Verfügung. Wenn Ihnen jemand Geld auf ihr Konto überweisen möchte, braucht er hierfür nur Ihre Kontonummer, den Namen der Bank sowie die Bankleitzahl. Ganz einfach, oder? 6 Noch ein kleiner Tipp: Ein Girokonto ist kein Sparkonto. Nur wenige Banken zahlen Zinsen für das Geld, das auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist. Wer Geld ansparen will, findet hierzu in dieser Broschüre ab Seite 26 Hinweise. Was gehört alles zu einem Girokonto? Einige Tage nach der Kontoeröffnung bekommen Sie von Ihrer Bank eine Kontokarte. Die Kontokarte ist eine kleine Plastikkarte, auf deren Vorderseite Ihre Kontonummer drauf gedruckt ist. Auf der Rückseite befindet sich ein Magnetstreifen, auf dem die wichtigsten Informationen zu Ihrem Konto, wie z. B. Name der Bank, Bankleitzahl oder Kontonummer, gespeichert sind. Kontokarten haben unterschiedliche Funktionen: Mit jeder Kontokarte können Sie Ihren aktuellen Kontostand über die Kontoauszugsdrucker abfragen. Darüber hinaus können Sie sich Bargeld an der Kasse Ihrer Bank auszahlen lassen. Das ist aber noch lange nicht alles, was Ihnen eine Kontokarte bieten kann. Die meisten Kontokarten haben eine Zahlungsfunktion, mit der man in Geschäften bargeldlos bezahlen oder an Bargeldautomaten Geld abheben kann. Das geht natürlich nicht ohne weiteres. Hierfür brauchen Sie eine Geheimzahl (PIN), die Sie von Ihrer Bank nach der Kontoeröffnung in einem verschlossenen Umschlag erhalten. Diese persönliche Identifikationsnummer (PIN) ist in der Regel eine vierstellige Ziffer, die Sie unbedingt auswendig lernen und auf keinen Fall an andere Personen weitergeben sollten. Noch nicht einmal die Mitarbeiter Ihrer Bank kennen Ihre PIN. Das ist alles top secret! Es gibt Kontokarten, die die Funktion einer Geldkarte erfüllen. Diese speziellen Karten haben einen Chip auf der Vorderseite, auf dem man einen beliebigen Guthabenbetrag, der von Ihrem Konto abgebucht wird, übertragen kann. Bei der Bezahlung mit dieser Karte wird der Betrag von dem Kartenchip abgebucht. So eine Geldkarte ersetzt also das Bargeld. Ganz schön fortschrittlich, oder? Bewahren Sie Kontokarte und PIN niemals zusammen auf. Spätestens nach dem Auswendiglernen der PIN sollten Sie den Zettel, auf dem Ihre PIN steht, vernichten. Sollten Sie Ihre PIN einmal vergessen haben, gehen Sie am besten zu Ihrer Bank und sagen es einfach. Sie werden dann umgehend eine neue Kontokarte mit einer neuen PIN erhalten. Die alte Karte wird sofort für Zahlungen gesperrt. Beim Verlust der Karte oder bei einem Diebstahl müssen Sie schnell die bundesweit einheitliche Sperrnummer anrufen. Die meisten Banken und Sparkassen haben die Rufnummer 116 116. Rufen Sie an und lassen Sie Ihre Kontokarte sperren. Sie können in diesem Fall Ihre Bank auch direkt anrufen. 7 Sehr wichtig Der erste Schritt Der erste Schritt Geld abheben, Rechnungen bezahlen und in Geschäften elektronisch bezahlen – alles ist möglich! „Giro“ kommt aus dem italienischen und bedeutet „rund“. Ein Girokonto ist also ein Konto, das „rundherum“ zugänglich ist. Die Voraussetzung für eine flexible Nutzung Ihres Girokontos ist, dass Sie immer genügend Geld darauf haben. 8 t Sie können sich das Geld bar auszahlen lassen. Entweder an der Kasse oder an jedem Geldautomaten Ihrer Bank. Bar auf die Kralle sozusagen! Unser Tipp Erkundigen Sie sich vor Kontoeröffnung bei Ihrer Bank, wo Sie überall kostelos Bargeld abheben können und ob Ihre Bank Ihnen einen Teil der Kosten für die Bargeldabhebung bei anderen Banken erstattet. Wenn Sie an einem Geldautomaten einer anderen Bank Geld abheben möchten, müssen Sie hierfür ein Entgelt zahlen. Dies kann in einigen Fällen recht teuer werden. Hat Ihre Bank einen Verbund mit anderen Banken eingerichtet, z. B. Sparkassenverbund oder einen sog. „Cashpool“, können Sie bei den Banken, die dem Verbund angehören, Bargeld meist ohne zusätzliche Kosten abheben. t Sie können mit Ihrer Kontokarte bezahlen, wenn Ihre Kontokarte auch eine Zahlungsfunktion hat. Der Händler des Geschäfts lässt den Kaufpreis von Ihrem Konto abbuchen. Hierzu müssen Sie Ihre Identität entweder mit Ihrer PIN oder mit Ihrer Unterschrift und evtl. Personalausweis nachweisen. t Sie können Rechnungen von Ihrem Konto bezahlen. Ganz einfach per Einzelüberweisung, Dauerauftrag, Einzugsermächtigung oder Abbuchungserlaubnis. Für die Einzugsermächtigung teilen Sie Ihrem Vertragspartner Ihre Kontodaten mit und gestatten ihm mit Ihrer Unterschrift, die fälligen Beträge von Ihrem Konto einzuziehen. Unberechtigte Abbuchungen von Ihrem Konto können Sie – in der Regel innerhalb von sechs Wochen – wieder zurückbuchen lassen. Einzugsermächtigung Bei einem Dauerauftrag beauftragen Sie Ihre Bank zu bestimmten, im Voraus festgelegten Terminen immer denselben Betrag auf ein anderes Konto zu überweisen. Diese Funktion wird oft für Mietzahlungen oder auch für Sparverträge gewählt. Dauerauftrag Wer lieber alles selbst in der Hand haben will oder wer sein Geld nicht regelmäßig bekommt, bezahlt am besten per Einzelüberweisung. Einzelüberweisung Einmalige Zahlungen können auch per Abbuchungserlaubnis beglichen werden. Auch wenn dieser der Einzugsermächtigung ähnelt – in diesem Fall ist keine Rückbuchung möglich! Abbuchungserlaubnis Wichtig ist, dass das Konto immer ausreichend gedeckt ist. Das Geld, das Sie überweisen wollen oder das abgebucht werden soll, muss auf Ihrem Konto vorhanden sein. Wenn nicht, kann die Bank sich weigern, die Überweisung, den Dauerauftrag, die Einzugsermächtigung oder die Abbuchungserlaubnis auszuführen. Und das bedeutet wiederum, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen können. Denn Ihr Vertragspartner (Vermieter, Verkäufer, etc.) kann Ihnen für den verspäteten Zahlungseingang auf seinem Konto, Mahn- und Verzugskosten berechnen. Ihre Bank darf Ihnen für die Nichtausführung allerdings keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen. Wichtig Immer genug Geld auf dem Konto. 9 Der erste Schritt Der erste Schritt t Sie können Ihr Konto online nutzen. 10 Die meisten Banken bieten inzwischen auch an, Konten online zu nutzen. Hier können Sie Ihren Kontostand und die Buchungen auf Ihrem Konto von zu Hause aus online überprüfen, Überweisungen tätigen oder Daueraufträge einrichten. Sie brauchen hierzu einen internetfähigen Computer und eine Liste mit sogenannten Transaktionsnummern (TAN). Das sind meist 5-stellige Nummern, die zufällig zusammengestellt sind und bei einer Online-Überweisung neben Ihrer PIN als Nachweis dafür gelten, dass auch wirklich Sie diesen konkreten Auftrag erteilt haben. Diese Liste erhalten Sie von Ihrer Bank. Sie sollten diese keinesfalls anderen Personen zeigen oder geben. Und so funktioniert's: Bei jeder Überweisung, die Sie online beauftragen, werden Sie aufgefordert, eine TAN-Nummer einzugeben. Nur wenn diese Nummer gültig ist, also auf Ihrer Liste steht und noch nicht von Ihnen verwendet wurde, wird die Überweisung von Ihrer Bank entgegengenommen. Zum Schutz vor sog. Phishing-Mails, mit denen PIN und TAN zu kriminellen Zwecken in Erfahrung gebracht werden sollen, sind die meisten Banken zum indizierten TAN-Verfahren übergegangen. Hierbei wird man aufgefordert, eine ganz bestimmte TAN aus seiner Liste einzugeben. „Phishing“ ist ein zusammengesetztes Kunstwort und bedeutet „Password-Fishing“. Die Versender solcher Phishing-Mails wollen Kontodaten in Erfahrung bringen, um damit direkt Geld von Konten abbuchen zu können. Meistens sehen diese Mails so aus, als kämen sie z. B. von Ihrer Bank. Die Mitarbeiter Ihrer Bank werden Sie aber niemals dazu auffordern, Ihre Kontodaten und TAN-Nummern persönlich, am Telefon, schriftlich oder per E-Mail preiszugeben. Wenn Sie irgendwann einmal eine Phishing-Mail erhalten sollten, antworten Sie darauf keinenfalls. Löschen Sie die Phishing-Mail oder leiten Sie sie an Ihre Bank weiter. Vielleicht können so die Täter in Erfahrung gebracht werden. t Jeder macht mal Fehler – deshalb Kontrolle statt Vertrauen! Für alle Buchungen, die auf Ihrem Konto vorgenommen wurden, erstellt Ihnen die Bank einen Kontoauszug. Diesen können Sie sich in der Bankfiliale von den Kontoauszugsdruckern ausdrucken lassen. Holen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig ab, am besten zweimal im Monat. Denn nur so können Sie gut überprüfen, ob die Bank die Zahlungseingänge und -ausgänge richtig gebucht hat. Zum anderen sollten Sie immer einen Überblick haben, wie viel Geld Ihnen tatsächlich noch zur Verfügung steht. Wenn die Bank einen Fehler bei der Buchung gemacht haben sollte, müssen Sie Ihrer Bank sofort Bescheid geben. Hierzu haben die meisten Banken Fristen. Falls die Frist verstrichen sein sollte, wird eine Korrektur entweder gar nicht oder nur noch sehr schwer möglich. Holen Sie Ihre Kontoauszüge über einen längeren Zeitraum mal nicht ab, so schickt Ihnen Ihre Bank diese auch (kostenpflichtig) nach Hause. Augen aufhalten im Netz „Phishing“ 11 Der erste Schritt Der erste Schritt t Was kostet so ein Girokonto? Die meisten Banken bieten Schülern, Studenten und Azubis ein kostenfreies Girokonto an. Dafür wird die Bank aber in regelmäßigen Abständen Ausbildungsnachweise von Ihnen verlangen. 12 Dennoch kann die Bank Ihnen Kosten berechnen, z. B. t wenn Sie Ihre Kontoauszüge nicht abholen und die Bank diese zu Ihnen nach Hause schickt; t wenn eine Einzugsermächtigung nicht ausgeführt wurde und die Bank Ihres Vertragspartners dafür Kosten beansprucht; Es liegt in Ihrer Hand, ob und wie viel Ihr Girokonto tatsächlich kostet. t wenn Sie mit Ihrem Konto ins Minus geraten und die Bank für diesen Kredit Überziehungszinsen verlangt. Nach der Ausbildung verlangen die meisten Banken für die Kontoführung ein Entgelt, das die Bank von Ihrem Konto abbucht. Hier lohnt sich ein Preisvergleich. t Guthabenkonto oder doch rein in den Dispo? Jugendliche, die bereits ein Taschengeldkonto hatten, wissen, dass sie nur so viel Geld ausgeben konnten, wie tatsächlich auf dem Konto zur Verfügung stand. Denn das Taschengeldkonto wurde meistens als Guthabenkonto geführt. Volljährige, die regelmäßig Geld verdienen, erhalten von ihren Banken oft ein Angebot für einen Dispositionskredit (Überziehungskredit). Damit kann das Konto kurzfristig überzogen werden. Man kann also mehr Geld ausgeben, als man eigentlich hat. Das kann ab und zu sehr praktisch sein, wenn vorübergehend etwas mehr Spielraum benötigt wird, weil z. B. eine Forderung früher gebucht wird als ein Zahlungseingang zur Kontodeckung. Man sollte aber wissen, dass ein solcher Kredit teuer und deshalb nicht zur Finanzierung von Anschaffungen geeignet ist. Noch teurer wird's, wenn Sie den eingeräumten Dispositionsrahmen überschreiten. Die Bank kann – muss aber nicht eine solche Überziehung zulassen. Das nennt man dann eine ungenehmigte Überziehung – und die kostet in der Regel zusätzlich 5 % auf den ausgewiesenen Zinssatz für den Dispositionskredit! 13 Überziehungskredite können außerdem, wenn sich Ihre wirtschaftliche Lage verschlechtert, kurzfristig von Ihrer Bank gekündigt werden. Dann müssen Sie den gesamten Dispositionskredit innerhalb von vier Wochen komplett zurückzahlen! Viele Leute gewöhnen sich, wenn Ihnen der Zugang zu Krediten leicht gemacht wird, schnell daran, mehr Geld auszugeben, als sie haben. Dies ist häufig der erste Schritt in die Schuldenfalle. Je länger das Konto überzogen ist, desto höher wird der Zinsbetrag. Aus einer anfänglich geringen und überschaubaren Summe wird so unter Umständen innerhalb von zwei bis drei Monaten ein deutlich höherer Betrag, bei dem es schwer wird, das Konto wieder auszugleichen. Also Ausgaben und Einnahmen sorgfältig planen. Sonst ist man schnell knapp bei Kasse! Unser Tipp Wer noch keine Erfahrung im Umgang mit einem Girokonto hat oder wer sicher sein möchte, dass er nicht mehr Geld ausgibt als er einnimmt, sollte sich daher erstmal ein Guthabenkonto einrichten. Der zweite Schritt Mein Geld – Clever planen! t t 14 Ist doch klar, dass man über das selbst verdiente Geld auch selbst bestimmen will. Schließlich hat jeder Wünsche, die schnell in Erfüllung gehen sollen. Aber reicht das Geld für alles, was man so vorhat? Was ist, wenn man sich total verplant hat? t Vertrag ist Vertrag. Bitte auch einhalten! Eine der wichtigsten Veränderungen mit Eintritt der Volljährigkeit ist, dass man nun selbst, ohne Mitwirkung und ohne Zustimmung der Eltern Verträge abschließen kann. Für diese Verträge ist man aber auch selbst verantwortlich, d. h. zum Beispiel auch, dass die Eltern nicht mehr für Fehler der Kinder gerade stehen müssen. Wer volljährig ist, muss selbst darauf achten, dass er die geschlossenen Verträge auch einhält. Und Verträge müssen grundsätzlich immer eingehalten werden. Ein generelles Rücktritts- oder Widerrufsrecht gibt es nicht. t Zwar weiß jeder, dass man in Kaufhäusern auch einwandfreie Ware zurückgeben kann. Darauf hat aber keiner einen Rechtsanspruch. Ein Anspruch auf Rückgabe einwandfreier Ware besteht nur bei ausdrücklicher Zusage auf dem Kassenbon oder bei einem Aushang im Laden. t Der zweite Schritt: Auskommen mit dem Einkommen! Also: Vor dem Abschluß eines Vertrages genau prüfen, ob man die Ware oder Dienstleistung wirklich braucht, wie hoch die Kosten sind und ob man sich das leisten kann. 15 Der zweite Schritt Unser Tipp Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Vertrag widerrufen können, lassen Sie sich z. B. bei den Verbraucherzentralen beraten. Der zweite Schritt Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nur in ganz wenigen Fällen: t bei Verträgen, die in der Privatwohnung oder am Arbeitsplatz geschlossen werden, sog. Haustürgeschäfte; t beim Kauf mit Ratenzahlung, wenn ein 16 ten eine schriftliche Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Übrigens sind die Haushaltsbücher der Verbraucherzentralen hierfür sehr hilfreich. Teilzahlungsaufschlag berechnet wird, der Kaufpreis ohne Aufschlag mehr als 200 € beträgt und der gesamte Kaufpreis in einem Zeitraum von mehr als drei Monaten abgezahlt wird; t bei Abonnements, wenn der Bezugspreis bis zum ersten möglichen Kündigungstermin mehr als 200 € beträgt. Ausnahme: Wenn das Abonnement an der Haustür geschlossen wird, gilt die 200 € Grenze nicht; t bei Fernabsatzgeschäften, z. B. Tele-Shopping, Versandhandel, Online-Shopping. Aber auch hierzu gibt es zahlreiche Ausnahmen; t und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Eine einfache Gegenüberstellung kann z. B. so aussehen: Einnahmen: Ausbildungsvergütung Nebenjob Unterstützung der Eltern Gesamtbetrag Ausgaben: Miete, Mietnebenkosten Strom, Telefon, Handy, GEZ Lebensmittel, Haushalt Kleidung, Schuhe, Kosmetik, Frisör etc. Ausbildungsbedarf Fahrtkosten Versicherungen Rücklagen für Anschaffungen, Nebenkostennachzahlungen etc. Gesamtbetrag 800 EUR 150 EUR 200 EUR 1.150 EUR 400 EUR 150 EUR 150 EUR 150 EUR 50 EUR 50 EUR 30 EUR 90 EUR 1.050 EUR Versicherungsverträgen. t Was oder wie viel kann ich mir leisten? Ganz einfach: Niemand kann mehr Geld ausgeben, als er hat! Wer das trotzdem tut, macht Schulden. Dadurch geht die durch den Eintritt ins Berufsleben erlangte Unabhängigkeit schnell wieder verloren! Wer unabhängig sein will, muss daher seine Finanzen genau im Auge behalten. Hierzu macht man sich am bes- Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben – in unserem Beispiel also 100 EUR – ist das, was einem dann bleibt z. B. für Disco-Besuche, Geschenke an die Freundin oder den Freund, für Zeitungsabos. Wer ein Auto fährt, hat zudem noch Kosten für die Anschaffung, die Versicherung, die Kfz-Steuer, das Benzin und die Reparaturen – dafür muss dann an anderen Stellen gespart werden. Sobald eine Veränderung eintritt, z. B. Abschluss eines weiteren Versicherungsvertrages oder Kündigung des Nebenjobs, muss diese Aufstellung neu gemacht werden. 17 Der zweite Schritt 18 Der zweite Schritt t Mir fehlt doch noch was!? t Schulden – bin ich etwa daran schuld? Größere Anschaffungen wie Fernseher, Stereo-Anlage, Waschmaschine, Herd und Kühlschrank reißen oft ein großes Loch in die Kasse, sind aber, wenn man eine eigene Wohnung hat, unverzichtbar. Wer wenig Geld übrig hat, überlegt sich daher oft, auf Raten zu kaufen. Trotz aller Umsicht: sehr viele Menschen in Deutschland geben mehr Geld aus, als sie haben. Bei vielen sind die Schulden so hoch, dass sie diese nicht mehr zurückzahlen können. Wer erkennt, dass er sich finanziell übernommen hat, sollte sich frühzeitig Hilfe holen. Tatsächlich erscheint es auf den ersten Blick sehr verlockend, den Kaufpreis nicht auf einmal bezahlen zu müssen. Aber: Wer auf Raten kauft, bezahlt für die Ware immer mehr als derjenige, der bar bezahlt. Schließlich fallen Zinsen und andere Kreditkosten oder Teilzahlungsaufschläge an. Bei Ratenkäufen sollte man sich daher nicht von niedrigen Finanzierungsraten beeindrucken lassen, sondern immer die Gesamtkosten berücksichtigen. BarZahler genießen viele Vorteile: Die Verbraucherzentralen oder anerkannte Schuldnerberatungsstellen bieten kompetente Beratung und Hilfe an. Mit ihrer Hilfe kann man die Finanzen wieder in den Griff bekommen. Wo Sie eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe finden, erfahren Sie bei Ihrer Stadtverwaltung bzw. bei Ihrem Landratsamt. Wer sofort bezahlt, t hat vorher gespart und ist daher niemals ganz blank; t kann beim Kauf oft noch ein paar Prozente raushandeln, zahlt aber keine zusätzlichen Zinsen für einen Kredit und kauft daher deutlich günstiger ein als derjenige, der auf Raten kauft; t behält den Überblick über seine Finanzen und läuft nicht Gefahr, durch viele kleine Raten große Schulden zu machen; t bewahrt sich seine Unabhängigkeit! Nicht zu empfehlen, sind die sog. gewerblichen Schuldenregulierer. Das sind Firmen, Vereine oder Privatpersonen, die sich für die Sichtung Ihrer Unterlagen und/oder die Vermittlung eines neuen Kredits viel Geld bezahlen lassen. Dieses Geld fließt aber nicht in den Abbau der Schulden, sondern in das Vermögen der gewerblichen Schuldenregulierer. 19 Vorsicht: gewerbliche Schuldenregulierer Der zweite Schritt t t t 20 21 Zum Thema „Unseriöse Nebenjobs“ halten die Verbraucherzentralen weitere Informationen bereit. t Nebenjob ja klar – aber ohne Abzocke! Für viele junge Menschen, die noch in der Ausbildung sind, ist ein Nebenjob äußerst wichtig. Mit ein paar zusätzlichen Arbeitsstunden mehr pro Woche können, Schüler, Auszubildende oder Studenten so ihr Einkommen um einige hundert Euro pro Monat anheben und sich ihre Wünsche schneller erfüllen. Das wissen auch viele unseriöse Anbieter, die mit „Topverdiensten“ „auch von zu Hause aus“ oder „am eigenen PC“ werben. t Informieren Sie sich erst einmal in Ruhe über die Firma, mit der Sie zusammenarbeiten wollen. Vorsicht, wenn nur eine Postfachadresse angeben ist! t Lesen Sie den Arbeitsvertrag richtig durch! Was genau wird von Ihnen verlangt, für was wird wann bezahlt? Unterschreiben Sie niemals voreilig einen Arbeitsvertrag! t Wenn Sie erstmal bezahlen sollen, bevor Sie anfangen Damit Ihnen Ihr Nebenjob auch tatsächlich etwas einbringt und Sie nicht draufzahlen müssen, sollten Sie bei besonders attraktiven Angeboten grundsätzlich bedenken, dass niemand Geld zu verschenken hat! Auch darüber hinaus hilft es, einige Regeln zu beachten: können zu arbeiten, lassen Sie die Finger davon! Egal, ob Sie erst eine kostenpflichtige 0900-Nummer anrufen, Arbeitsmaterialien zu sich nach Hause bestellen oder an einem teuren Einführungslehrgang teilnehmen sollen – die Masche ist immer dieselbe: Sie bezahlen und ob Sie etwas verdienen, ist unwahrscheinlich. Der dritte Schritt Richtig versichert – viel Geld gespart... t t t 22 ...so heißt der Titel eines Ratgebers, den die Verbraucherzentralen herausgegeben haben. Und tatsächlich: Sechs Versicherungen hat jeder Deutsche laut Statistik abgeschlossen. Im Schnitt gibt er dafür 1.384 Euro im Jahr aus. Das heißt allerdings noch lange nicht, dass er mit seinen Policen auch wirklich gut versichert ist. Falsche oder zu teure Abschlüsse kosten die Bundesbürger Jahr für Jahr Milliarden. Oft sind Auto-, Haftpflicht-, Unfall- oder Hausratversicherung zu teuer, nicht selten werden Verträge abgeschlossen, die absolut überflüssig sind. Doch welche Versicherungen sind wichtig? t Die Krankenversicherung – ohne geht's nicht! Auf die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung kann keiner verzichten. Auszubildende, deren Eltern gesetzlich versichert sind, sind häufig über deren Krankenversicherung mitversichert und müssen deshalb keinen eigenen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen. t Der dritte Schritt: Absicherung und Vermögensaufbau Grundsätzlich gilt aber: wer ein eigenes Arbeitseinkommen hat, das unter einer bestimmten Grenze liegt, muss sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Den Versicherungsbeitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Leistungen der Krankenkassen sind zu 95% gesetzlich vorgeschrieben. Die Beiträge werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung prozentual nach dem Gehalt berechnet und können je nach Beitragssatz der Krankenkasse variieren. Ein Vergleich lohnt sich! Dabei sollte aber nicht nur der Beitragssatz eine Rolle spielen. Auch die Leistun- 23 Der dritte Schritt Der dritte Schritt gen der Krankenkassen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, können z. B. für Menschen mit chronischen Erkrankungen, für Personen, die sich für alternative Heilmethoden interessieren oder für Familien wichtig sein. Denn insbesondere Personen- aber auch Sachschäden können in die Hunderttausende gehen. Das Risiko, sich ohne Versicherung in einem solchen Falle lebenslang zu verschulden, ist sehr hoch. Wichtig ist, dass die Deckungssumme der Versicherung mindestens 5 Millionen Euro beträgt. Wer zu einer anderen Krankenversicherung wechseln will, kann dies, wenn er 24 t Erwerbs-Berufsunfähigkeitsversicherung, t mindestens 18 Monaten bei der jetzigen Krankenversicherung Mitglied war und die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende einhält. Bei Beitragserhöhungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Reisekrankenversicherung Bei Reisen ins Ausland ist eine Reisekrankenversicherung sinnvoll. Für kurze Auslandsaufenthalte bis zu sechs Wochen gibt es eine günstige Standardversicherung. Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland muss für den konkreten Einzelfall eine Versicherung abgeschlossen werden. Auch hier lohnt ein Vergleich! t Privathaftpflichtversicherung – für alle Fälle Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, auf die niemand verzichten darf. Diese Versicherung tritt für Sie ein, wenn Sie einem anderen aus Versehen einen Schaden (Sach- oder Personenschaden) zugefügt haben. Bei der Familienhaftpflichtversicherung sind volljährige, unverheiratete Kinder mitversichert, solange sie sich in einer Schul- oder direkt daran anschließenden Berufsausbildung befinden. Nach dem Ende der Ausbildung oder mit dem Erreichen einer vertraglich festgelegten Altersgrenze (meistens 25 Jahre) wird dann eine eigene Privathaftpflichtversicherung notwendig. Unfallversicherung – Nein zum Risiko! Die persönliche Gefahr, erwerbs- oder berufsunfähig zu werden, hängt stark von dem tatsächlich ausgeübten Beruf ab. Das finanzielle Risiko, das durch eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit entsteht, kann durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgefangen werden. Sie sichert den eigenen Lebensunterhalt, wenn eine Erwerbstätigkeit durch einen Unfall oder eine Krankheit nur begrenzt oder gar nicht mehr möglich ist. Und sie tritt im Falle der Berufsunfähigkeit meistens sofort ein. Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat dagegen nur, wer die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt. Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich zu empfehlen. Wer gerade in das Berufsleben einsteigt, also noch jung und gesund ist, hat oft die Möglichkeit, Verträge mit guten Konditionen und geringen Beiträgen abzuschließen. Die Auswahl einer geeigneten Versicherung ist trotzdem nicht immer leicht. Das hat mehrere Gründe: t Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss genau auf die persönlichen Verhältnisse und das Berufsbild abgestimmt sein. 25 Der dritte Schritt Der dritte Schritt t Die Summe, die im Versicherungsfall ausgezahlt werden soll, muss bereits bei Vertragsabschluss festgelegt werden. gen wie „Dieses Angebot gilt nur noch für eine kurze Zeit“, „günstige Steuervorteile“ oder ähnliches unter Druck setzen lassen. Wichtige Entscheidungen sollte man immer in Ruhe überlegen und mit Vertrauenspersonen besprechen. t Für eine solche Versicherung werden oft hohe Beiträge erhoben. Diese müssen mit den laufenden Einnahmen bezahlbar sein (s. o.). 26 t Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn die Berufsunfähigkeit auch tatsächlich eingetreten ist. Bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie sich daher bei den Verbraucherzentralen anbieterunabhängig beraten lassen. Natürlich können Sie auch zu uns kommen, wenn Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben und sich nicht sicher sind, ob Sie die richtige Wahl getroffen haben. Unfallversicherung Die private Unfallversicherung tritt im Fall einer Invalidität durch einen Unfall, aber nicht durch eine Krankheit ein. Die Unfallversicherung stellt eine mögliche Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung dar, ist aber kein Ersatz. Auch hierzu ist eine persönliche Beratung besonders wichtig. Sparen kann man nur, wenn man seine laufenden Kosten, seinen Lebensunterhalt, sein Auto, seine Hobbys und die Kosten für Versicherungen voll unter Kontrolle hat. Nur so kann man effektiv sparen. Wer z. B. einen Dispositionskredit in Anspruch genommen hat, sollte diesen zuerst zurückbezahlen. Denn die Zinsen für diesen Kredit sind deutlich höher als die Zinsen, die man auf Sparverträge oder Kapitalversicherungen erhält. Außerdem sind auch Spar- und Versicherungsverträge – der Name sagt es schon – Verträge. Und Verträge muss man bekanntlich einhalten. Und man bindet sich mit solchen Verträgen oft über einen langen Zeitraum. Sie sollten sich daher gut überlegen, ob Sie einen Vertrag über mehrere Jahre auch tatsächlich einhalten können. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer Verbraucherzentrale beraten. t Sparverträge – so klappt's am besten. Es gibt viele Möglichkeiten Geld anzusparen. Dadurch wird man nicht sofort reich, aber wer gut plant, kommt am Ende doch noch zu was! Wann werde ich endlich reich? Wer über 18 Jahre alt ist, erhält oft Werbesendungen, in denen von Finanzmaklern, Banken oder Versicherungen Möglichkeiten angeboten werden, das eigene Vermögen zu vergrößern. Bei diesen Angeboten sollte man immer vorsichtig sein. Keinesfalls sollte man sich durch Aussa- Das einfachste Mittel, Geld anzusparen, ist, sich den Betrag, der jeden Monat übrig bleibt, z. B. per Dauerauftrag auf ein anderes Konto zu überweisen. Dieses kann ein normales Sparbuch bei der Hausbank sein oder ein Tagesgeldkonto. 27 Unser Tipp: Wer jeden Monat etwas Geld übrig hat, kann erstmal bei seiner Bank einen Dauerauftrag einrichten und dieses auf ein Sparoder Tagesgeldkonto überweisen lassen (s. u.). Optimal für die Planung ist ein Sparbetrag zwischen 1020% der Einnahmen. Der dritte Schritt 28 Unser Tipp: Suchen Sie nach einem Tagesgeldkonto, bei dem Sie keinen Mindestbetrag einzahlen müssen, bei dem Sie sich jederzeit das gesparte Geld in voller Höhe auszahlen lassen können und bei dem die Zinsen deutlich höher als bei einem Sparbuch sind. Der dritte Schritt Der wichtigste Unterschied zwischen einem Sparbuch und einem Tagesgeldkonto ist die Höhe der ausgezahlten Zinsen. Auf einem Sparbuch erhalten Sie nur einen sehr geringen Zinssatz, während die Zinsen auf einem Tagesgeldkonto mehrere Prozent höher sein können. Auf einem Sparbuch können Sie immer auch geringe Beträge ansammeln, bei einem Tagesgeldkonto verlangen manche Banken aber Mindestbeträge, die Sie dort einzahlen müssen. Wichtig für alle, die noch keine großen Rücklagen haben, ist, dass sie jederzeit an das gesparte Geld rankommen können. Dieser Punkt in den Vertragsbedingungen zur Kontoführung ist also genauso wichtig wie die Zinshöhe. t Wer gerade ins Berufsleben einsteigt, hat oftmals noch keine Kinder oder andere Hinterbliebene, für die im Todesfall gesorgt werden müsste. Falls doch, ist eine Risikolebensversicherung wesentlich günstiger. t Die Konditionen sind bei Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen nicht so attraktiv wie es von den Anbietern dargestellt wird. Wer einen größeren Geldbetrag übrig hat oder regelmäßig sparen möchte, kann sich bei den Verbraucherzentralen anbieterunabhängig beraten lassen. t Es ist sehr schwer, einen Zeitraum von 30 bis 40 Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zahlungen des Arbeitgebers zum Gehalt. Diese erhält man, wenn sie vermögenswirksam in einem besonderen Sparvertrag angelegt werden. Der Arbeitgeber zahlt die Beträge daher auch direkt auf einen solchen Sparvertrag ein. Der Staat fördert das VL-Sparen durch Zulagen und Prämien. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbraucherzentrale nach den verschiedenen Möglichkeiten. Kapitallebensversicherung Oft werden auch schon jungen Menschen sog. Kapitallebensversicherungen oder private Rentenversicherungen – auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge – angeboten. Bei Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages verpflichtet man sich, über viele Jahre – meistens bis zum Eintritt des Rentenalters – monatlich feste Beträge zu zahlen. Die gesparte Summe plus Zinsen und sog. Überschussbeteiligungen werden erst nach diesem Zeitpunkt ausgezahlt. Bei der Kapitallebensversicherung wird den Hinterbliebenen im Todesfall eine vertraglich festgelegte Summe ausbezahlt. Es gibt viele Argumente, die gerade bei Berufsanfängern gegen diese Sparformen sprechen: Jahren zu überblicken. Niemand weiß im Voraus, wann er wo arbeiten kann und wann er wie viel Geld zur Verfügung hat. Mit einer Kapitallebensversicherung ist man sehr unflexibel und muss diese dann, wenn man die monatliche Prämie nicht mehr bezahlen kann, entweder beitragsfrei stellen oder kündigen. t Erfahrungsgemäß kündigen die meisten Menschen, die einen Kapitallebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, diesen lange vor der vereinbarten Laufzeit. Sie erhalten dann meistens viel weniger zurück als sie eingezahlt haben – machen also Verlust! Wer wissen will, ob er das richtige für seine Altersvorsorge getan hat oder sich jetzt darum kümmern will, informiert sich bei der Verbraucherzentrale oder unter www.vorsorgedurchblick.de 29 t Eine gute Beratung braucht man nicht nur bei neuen Klamotten! 30 Persönliche Beratungen der Verbraucherzentrale Hessen gibt es in mehreren hessischen Städten und Gemeinden. Die Adressen und Öffnungszeiten erhalten Sie an unserem Servicetelefon unter 01805-972010 (12 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) immer montags bis donnerstags von 10 bis 17 Uhr und freitags von 10 bis 15 Uhr. Unsere Mitarbeiterinnen am Servicetelefon sagen Ihnen auch, was die Beratung kostet. Telefonische Beratung bietet die Verbraucherzentrale unter 0900-1-972010 für 1,75 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz an. Ergänzt wird das Beratungsangebot durch Ratgeber und andere, teilweise kostenfreie, Verbraucherinformationen, die in den Beratungsstellen abgeholt werden können oder auf der Homepage – www.verbraucher.de – der Verbraucherzentrale Hessen stehen. Von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnbürste: Die Stiftung Warentest bietet über ihre monatlich erscheinenden Zeitschriften „test“ und „finanztest“ einen anbieterunabhängigen Überblick über die Qualität und das Preis-Leistungs-Verhältnis der auf dem Markt angebotenen Produkte. Diese Zeitschriften erhalten Sie im Zeitschriftenhandel und in den Verbraucherzentralen. Wichtige Links: www.verbraucher.de www.stiftung-warentest.de www.verbraucherfenster.de www.vorsorgedurchblick.de Impressum: Herausgeber: Verbraucherzentrale Hessen e. V. Große Friedberger Straße 13 - 17, D-60313 Frankfurt Tel.: 01805 / 97 20 10 (12 Cent/Min. a. d. dt. Festnetz) V. i. S. d. P.: Jutta Gelbrich Redaktion: Ute Klaus Gestaltung: BECKER SPÄTH, Darmstadt www.verbraucher.de Der Druck dieser Verbraucherinformation wurde finanziell vom Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen unterstützt. Dieses Projekt der Verbraucherzentrale Hessen wurde mit Projektmitteln des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz finanziert.
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