Schritt für Schritt in die Unabhängigkeit

Schritt für Schritt in
die Unabhängigkeit
Wissenswertes für Berufsstarter
Inhalt
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Der erste Schritt:
Geld verdienen – Geld verwalten!
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t Mein erstes Konto
t Ein Girokonto? Was war das noch mal?
t Was gehört alles zu einem Girokonto?
t Geld abheben, Rechnungen bezahlen und in Geschäften
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elektronisch bezahlen – alles ist möglich!
t Sie können sich das Geld bar auszahlen lassen.
t Sie können mit Ihrer Kontokarte bezahlen.
t Sie können Rechnungen von Ihrem Konto bezahlen.
t Sie können Ihr Konto online nutzen.
t Jeder macht mal Fehler – deshalb Kontrolle statt Vertrauen!
t Was kostet so ein Girokonto?
t Guthabenkonto oder doch rein in den Dispo?
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Der zweite Schritt:
Auskommen mit dem Einkommen!
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t Mein Geld – clever planen!
t Vertrag ist Vertrag. Bitte auch einhalten!
t Was oder wie viel kann ich mir leisten?
t Mir fehlt doch noch was!?
t Schulden – bin ich etwa daran schuld?
t Nebenjob ja klar – aber ohne Abzocke!
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Der dritte Schritt:
Absicherung und Vermögensaufbau!
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t Richtig versichert – viel Geld gespart!
t Die Krankenversicherung – ohne geht's nicht!
t Privathaftpflichtversicherung – für alle Fälle
t Erwerbs-Berufsunfähigkeitsversicherung,
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Unfallversicherung – Nein zum Risiko!
t Wann werde ich endlich reich?
t Sparverträge – so klappt's am besten.
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Eine gute Beratung braucht man nicht nur bei neuen Klamotten!
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Der erste Schritt
Mein erstes Konto –
Wer auf eigenen Füßen stehen möchte, braucht unbedingt
ein eigenes Girokonto. Dazu kann man sich ein herkömmliches Konto bei der Bank „um die Ecke“ oder ein Konto
bei einer Direktbank einrichten lassen. Der Vorteil einer
Filialbank ist der persönliche Service und die kostengünstige Nutzung der bankeigenen Automaten. Konten bei
Direktbanken sind häufig günstiger, können aber nur telefonisch oder übers Internet genutzt werden und Auszahlungen muss man über „fremde“ Banken vornehmen.
Wer die Kombination aus beidem möchte – einen persönlichen Service und Online-Banking – hat die Möglichkeit
sich ein Konto bei einer Filialbank mit der Option für
Telefon- oder Online-Banking einrichten zu lassen.
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Ein Girokonto? Was war das noch mal?
Ein Girokonto ist ein Bankkonto, mit dem man den alltäglichen Zahlungsverkehr bargeldlos vornehmen kann.
t
Der erste Schritt:
Geld verdienen – Geld ausgeben
Wenn Sie ein Girokonto eröffnen möchten, gehen Sie mit
der Bank automatisch einen Vertrag ein. Grundlage für
diesen Vertrag sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und die gesetzlichen Bestimmungen, die
Sie sich unbedingt bei Vertragsabschluss aushändigen
lassen sollten.
Bei der Kontoeröffnung teilt Ihnen die Bank Ihre Kontonummer und die Bankleitzahl mit. Die Kontonummer ist
Ihnen persönlich zugeordnet. Das heißt, alle Zahlungen
mit dieser Nummer werden automatisch Ihrem Konto gut-
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Der erste Schritt
Der erste Schritt
geschrieben und stehen Ihnen somit zur Verfügung. Wenn
Ihnen jemand Geld auf ihr Konto überweisen möchte,
braucht er hierfür nur Ihre Kontonummer, den Namen der
Bank sowie die Bankleitzahl. Ganz einfach, oder?
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Noch ein kleiner Tipp: Ein Girokonto ist kein Sparkonto.
Nur wenige Banken zahlen Zinsen für das Geld, das auf
Ihrem Konto gutgeschrieben ist. Wer Geld ansparen will,
findet hierzu in dieser Broschüre ab Seite 26 Hinweise.
Was gehört alles zu einem Girokonto?
Einige Tage nach der Kontoeröffnung bekommen Sie von
Ihrer Bank eine Kontokarte. Die Kontokarte ist eine kleine
Plastikkarte, auf deren Vorderseite Ihre Kontonummer
drauf gedruckt ist. Auf der Rückseite befindet sich ein
Magnetstreifen, auf dem die wichtigsten Informationen zu
Ihrem Konto, wie z. B. Name der Bank, Bankleitzahl oder
Kontonummer, gespeichert sind.
Kontokarten haben unterschiedliche Funktionen:
Mit jeder Kontokarte können Sie Ihren aktuellen Kontostand über die Kontoauszugsdrucker abfragen. Darüber
hinaus können Sie sich Bargeld an der Kasse Ihrer Bank
auszahlen lassen.
Das ist aber noch lange nicht alles, was Ihnen eine Kontokarte bieten kann. Die meisten Kontokarten haben eine
Zahlungsfunktion, mit der man in Geschäften bargeldlos
bezahlen oder an Bargeldautomaten Geld abheben kann.
Das geht natürlich nicht ohne weiteres. Hierfür brauchen
Sie eine Geheimzahl (PIN), die Sie von Ihrer Bank nach
der Kontoeröffnung in einem verschlossenen Umschlag erhalten. Diese persönliche Identifikationsnummer (PIN) ist
in der Regel eine vierstellige Ziffer, die Sie unbedingt auswendig lernen und auf keinen Fall an andere Personen
weitergeben sollten. Noch nicht einmal die Mitarbeiter Ihrer Bank kennen Ihre PIN. Das ist alles top secret!
Es gibt Kontokarten, die die Funktion einer Geldkarte erfüllen. Diese speziellen Karten haben einen Chip auf der
Vorderseite, auf dem man einen beliebigen Guthabenbetrag, der von Ihrem Konto abgebucht wird, übertragen
kann. Bei der Bezahlung mit dieser Karte wird der Betrag
von dem Kartenchip abgebucht. So eine Geldkarte ersetzt
also das Bargeld. Ganz schön fortschrittlich, oder?
Bewahren Sie Kontokarte und PIN niemals zusammen auf.
Spätestens nach dem Auswendiglernen der PIN sollten
Sie den Zettel, auf dem Ihre PIN steht, vernichten.
Sollten Sie Ihre PIN einmal vergessen haben, gehen Sie
am besten zu Ihrer Bank und sagen es einfach. Sie werden dann umgehend eine neue Kontokarte mit einer neuen PIN erhalten. Die alte Karte wird sofort für Zahlungen
gesperrt.
Beim Verlust der Karte oder bei einem Diebstahl müssen
Sie schnell die bundesweit einheitliche Sperrnummer anrufen. Die meisten Banken und Sparkassen haben die
Rufnummer 116 116. Rufen Sie an und lassen Sie Ihre
Kontokarte sperren. Sie können in diesem Fall Ihre Bank
auch direkt anrufen.
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Sehr wichtig
Der erste Schritt
Der erste Schritt
Geld abheben, Rechnungen bezahlen
und in Geschäften elektronisch
bezahlen – alles ist möglich!
„Giro“ kommt aus dem italienischen und bedeutet
„rund“. Ein Girokonto ist also ein Konto, das „rundherum“
zugänglich ist. Die Voraussetzung für eine flexible Nutzung Ihres Girokontos ist, dass Sie immer genügend Geld
darauf haben.
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t Sie können sich das Geld bar auszahlen lassen.
Entweder an der Kasse oder an jedem Geldautomaten
Ihrer Bank. Bar auf die Kralle sozusagen!
Unser Tipp
Erkundigen Sie sich vor
Kontoeröffnung bei Ihrer
Bank, wo Sie überall
kostelos Bargeld abheben
können und ob Ihre Bank
Ihnen einen Teil der Kosten
für die Bargeldabhebung
bei anderen Banken
erstattet.
Wenn Sie an einem Geldautomaten einer anderen Bank
Geld abheben möchten, müssen Sie hierfür ein Entgelt
zahlen. Dies kann in einigen Fällen recht teuer werden.
Hat Ihre Bank einen Verbund mit anderen Banken eingerichtet, z. B. Sparkassenverbund oder einen sog. „Cashpool“, können Sie bei den Banken, die dem Verbund
angehören, Bargeld meist ohne zusätzliche Kosten abheben.
t Sie können mit Ihrer Kontokarte bezahlen,
wenn Ihre Kontokarte auch eine Zahlungsfunktion hat. Der
Händler des Geschäfts lässt den Kaufpreis von Ihrem
Konto abbuchen. Hierzu müssen Sie Ihre Identität entweder mit Ihrer PIN oder mit Ihrer Unterschrift und evtl.
Personalausweis nachweisen.
t Sie können Rechnungen von Ihrem Konto bezahlen.
Ganz einfach per Einzelüberweisung, Dauerauftrag,
Einzugsermächtigung oder Abbuchungserlaubnis.
Für die Einzugsermächtigung teilen Sie Ihrem Vertragspartner Ihre Kontodaten mit und gestatten ihm mit Ihrer
Unterschrift, die fälligen Beträge von Ihrem Konto einzuziehen. Unberechtigte Abbuchungen von Ihrem Konto können Sie – in der Regel innerhalb von sechs Wochen – wieder zurückbuchen lassen.
Einzugsermächtigung
Bei einem Dauerauftrag beauftragen Sie Ihre Bank zu bestimmten, im Voraus festgelegten Terminen immer denselben Betrag auf ein anderes Konto zu überweisen. Diese
Funktion wird oft für Mietzahlungen oder auch für Sparverträge gewählt.
Dauerauftrag
Wer lieber alles selbst in der Hand haben will oder wer
sein Geld nicht regelmäßig bekommt, bezahlt am besten
per Einzelüberweisung.
Einzelüberweisung
Einmalige Zahlungen können auch per Abbuchungserlaubnis beglichen werden. Auch wenn dieser der Einzugsermächtigung ähnelt – in diesem Fall ist keine Rückbuchung möglich!
Abbuchungserlaubnis
Wichtig ist, dass das Konto immer ausreichend gedeckt
ist. Das Geld, das Sie überweisen wollen oder das abgebucht werden soll, muss auf Ihrem Konto vorhanden sein.
Wenn nicht, kann die Bank sich weigern, die Überweisung, den Dauerauftrag, die Einzugsermächtigung oder
die Abbuchungserlaubnis auszuführen. Und das bedeutet
wiederum, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen können. Denn Ihr Vertragspartner (Vermieter, Verkäufer, etc.)
kann Ihnen für den verspäteten Zahlungseingang auf seinem Konto, Mahn- und Verzugskosten berechnen. Ihre
Bank darf Ihnen für die Nichtausführung allerdings keine
zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen.
Wichtig
Immer genug Geld
auf dem Konto.
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Der erste Schritt
Der erste Schritt
t Sie können Ihr Konto online nutzen.
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Die meisten Banken bieten inzwischen auch an, Konten
online zu nutzen. Hier können Sie Ihren Kontostand und
die Buchungen auf Ihrem Konto von zu Hause aus online
überprüfen, Überweisungen tätigen oder Daueraufträge
einrichten. Sie brauchen hierzu einen internetfähigen
Computer und eine Liste mit sogenannten Transaktionsnummern (TAN). Das sind meist 5-stellige Nummern, die
zufällig zusammengestellt sind und bei einer Online-Überweisung neben Ihrer PIN als Nachweis dafür gelten, dass
auch wirklich Sie diesen konkreten Auftrag erteilt haben.
Diese Liste erhalten Sie von Ihrer Bank. Sie sollten diese
keinesfalls anderen Personen zeigen oder geben. Und so
funktioniert's: Bei jeder Überweisung, die Sie online
beauftragen, werden Sie aufgefordert, eine TAN-Nummer
einzugeben. Nur wenn diese Nummer gültig ist, also auf
Ihrer Liste steht und noch nicht von Ihnen verwendet
wurde, wird die Überweisung von Ihrer Bank entgegengenommen. Zum Schutz vor sog. Phishing-Mails, mit denen
PIN und TAN zu kriminellen Zwecken in Erfahrung gebracht
werden sollen, sind die meisten Banken zum indizierten
TAN-Verfahren übergegangen. Hierbei wird man aufgefordert, eine ganz bestimmte TAN aus seiner Liste einzugeben.
„Phishing“ ist ein zusammengesetztes Kunstwort und bedeutet „Password-Fishing“. Die Versender solcher Phishing-Mails wollen Kontodaten in Erfahrung bringen, um
damit direkt Geld von Konten abbuchen zu können. Meistens sehen diese Mails so aus, als kämen sie z. B. von Ihrer Bank. Die Mitarbeiter Ihrer Bank werden Sie aber niemals dazu auffordern, Ihre Kontodaten und TAN-Nummern
persönlich, am Telefon, schriftlich oder per E-Mail preiszugeben. Wenn Sie irgendwann einmal eine Phishing-Mail
erhalten sollten, antworten Sie darauf keinenfalls. Löschen Sie die Phishing-Mail oder leiten Sie sie an Ihre
Bank weiter. Vielleicht können so die Täter in Erfahrung
gebracht werden.
t Jeder macht mal Fehler –
deshalb Kontrolle statt Vertrauen!
Für alle Buchungen, die auf Ihrem Konto vorgenommen
wurden, erstellt Ihnen die Bank einen Kontoauszug.
Diesen können Sie sich in der Bankfiliale von den
Kontoauszugsdruckern ausdrucken lassen. Holen Sie Ihre
Kontoauszüge regelmäßig ab, am besten zweimal im
Monat. Denn nur so können Sie gut überprüfen, ob die
Bank die Zahlungseingänge und -ausgänge richtig
gebucht hat. Zum anderen sollten Sie immer einen Überblick haben, wie viel Geld Ihnen tatsächlich noch zur
Verfügung steht. Wenn die Bank einen Fehler bei der
Buchung gemacht haben sollte, müssen Sie Ihrer Bank
sofort Bescheid geben. Hierzu haben die meisten Banken
Fristen. Falls die Frist verstrichen sein sollte, wird eine
Korrektur entweder gar nicht oder nur noch sehr schwer
möglich. Holen Sie Ihre Kontoauszüge über einen längeren Zeitraum mal nicht ab, so schickt Ihnen Ihre Bank
diese auch (kostenpflichtig) nach Hause.
Augen aufhalten im Netz
„Phishing“
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Der erste Schritt
Der erste Schritt
t Was kostet so ein Girokonto?
Die meisten Banken bieten Schülern, Studenten
und Azubis ein kostenfreies Girokonto an. Dafür
wird die Bank aber in regelmäßigen Abständen
Ausbildungsnachweise von Ihnen verlangen.
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Dennoch kann die Bank Ihnen Kosten berechnen, z. B.
t wenn Sie Ihre Kontoauszüge nicht abholen und die
Bank diese zu Ihnen nach Hause schickt;
t wenn eine Einzugsermächtigung nicht ausgeführt
wurde und die Bank Ihres Vertragspartners dafür
Kosten beansprucht;
Es liegt in Ihrer Hand, ob
und wie viel Ihr Girokonto
tatsächlich kostet.
t wenn Sie mit Ihrem Konto ins Minus geraten und die
Bank für diesen Kredit Überziehungszinsen verlangt.
Nach der Ausbildung verlangen die meisten Banken für
die Kontoführung ein Entgelt, das die Bank von Ihrem
Konto abbucht. Hier lohnt sich ein Preisvergleich.
t Guthabenkonto oder doch rein in den Dispo?
Jugendliche, die bereits ein Taschengeldkonto hatten, wissen, dass sie nur so viel Geld ausgeben konnten, wie tatsächlich auf dem Konto zur Verfügung stand. Denn das
Taschengeldkonto wurde meistens als Guthabenkonto
geführt.
Volljährige, die regelmäßig Geld verdienen, erhalten von
ihren Banken oft ein Angebot für einen Dispositionskredit
(Überziehungskredit). Damit kann das Konto kurzfristig
überzogen werden. Man kann also mehr Geld ausgeben,
als man eigentlich hat. Das kann ab und zu sehr praktisch
sein, wenn vorübergehend etwas mehr Spielraum benötigt wird, weil z. B. eine Forderung früher gebucht wird als
ein Zahlungseingang zur Kontodeckung. Man sollte aber
wissen, dass ein solcher Kredit teuer und deshalb nicht
zur Finanzierung von Anschaffungen geeignet ist. Noch
teurer wird's, wenn Sie den eingeräumten Dispositionsrahmen überschreiten. Die Bank kann – muss aber nicht eine solche Überziehung zulassen. Das nennt man dann
eine ungenehmigte Überziehung – und die kostet in der
Regel zusätzlich 5 % auf den ausgewiesenen Zinssatz für
den Dispositionskredit!
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Überziehungskredite können außerdem, wenn sich Ihre
wirtschaftliche Lage verschlechtert, kurzfristig von Ihrer
Bank gekündigt werden. Dann müssen Sie den gesamten
Dispositionskredit innerhalb von vier Wochen komplett zurückzahlen!
Viele Leute gewöhnen sich, wenn Ihnen der Zugang zu
Krediten leicht gemacht wird, schnell daran, mehr Geld
auszugeben, als sie haben. Dies ist häufig der erste
Schritt in die Schuldenfalle. Je länger das Konto überzogen ist, desto höher wird der Zinsbetrag. Aus einer anfänglich geringen und überschaubaren Summe wird so
unter Umständen innerhalb von zwei bis drei Monaten ein
deutlich höherer Betrag, bei dem es schwer wird, das Konto wieder auszugleichen. Also Ausgaben und Einnahmen
sorgfältig planen. Sonst ist man schnell knapp bei Kasse!
Unser Tipp
Wer noch keine Erfahrung
im Umgang mit einem Girokonto hat oder wer sicher
sein möchte, dass er nicht
mehr Geld ausgibt als er
einnimmt, sollte sich daher
erstmal ein Guthabenkonto
einrichten.
Der zweite Schritt
Mein Geld – Clever planen!
t
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Ist doch klar, dass man über das selbst verdiente Geld
auch selbst bestimmen will. Schließlich hat jeder Wünsche, die schnell in Erfüllung gehen sollen. Aber reicht
das Geld für alles, was man so vorhat? Was ist, wenn man
sich total verplant hat?
t Vertrag ist Vertrag. Bitte auch einhalten!
Eine der wichtigsten Veränderungen mit Eintritt der
Volljährigkeit ist, dass man nun selbst, ohne Mitwirkung
und ohne Zustimmung der Eltern Verträge abschließen
kann. Für diese Verträge ist man aber auch selbst verantwortlich, d. h. zum Beispiel auch, dass die Eltern nicht
mehr für Fehler der Kinder gerade stehen müssen. Wer
volljährig ist, muss selbst darauf achten, dass er die
geschlossenen Verträge auch einhält. Und Verträge müssen grundsätzlich immer eingehalten werden. Ein generelles Rücktritts- oder Widerrufsrecht gibt es nicht.
t
Zwar weiß jeder, dass man in Kaufhäusern auch einwandfreie Ware zurückgeben kann. Darauf hat aber keiner
einen Rechtsanspruch. Ein Anspruch auf Rückgabe einwandfreier Ware besteht nur bei ausdrücklicher Zusage
auf dem Kassenbon oder bei einem Aushang im Laden.
t
Der zweite Schritt:
Auskommen mit dem Einkommen!
Also: Vor dem Abschluß eines Vertrages genau prüfen, ob
man die Ware oder Dienstleistung wirklich braucht, wie
hoch die Kosten sind und ob man sich das leisten kann.
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Der zweite Schritt
Unser Tipp
Wenn Sie sich nicht sicher
sind, ob Sie einen Vertrag
widerrufen können, lassen
Sie sich z. B. bei den Verbraucherzentralen beraten.
Der zweite Schritt
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nur in ganz
wenigen Fällen:
t bei Verträgen, die in der Privatwohnung oder
am Arbeitsplatz geschlossen werden, sog.
Haustürgeschäfte;
t beim Kauf mit Ratenzahlung, wenn ein
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ten eine schriftliche Gegenüberstellung von Einnahmen
und Ausgaben. Übrigens sind die Haushaltsbücher der
Verbraucherzentralen hierfür sehr hilfreich.
Teilzahlungsaufschlag berechnet wird, der Kaufpreis
ohne Aufschlag mehr als 200 € beträgt und der
gesamte Kaufpreis in einem Zeitraum von mehr als
drei Monaten abgezahlt wird;
t bei Abonnements, wenn der Bezugspreis bis zum
ersten möglichen Kündigungstermin mehr als 200 €
beträgt. Ausnahme: Wenn das Abonnement an der
Haustür geschlossen wird, gilt die 200 € Grenze nicht;
t bei Fernabsatzgeschäften, z. B. Tele-Shopping,
Versandhandel, Online-Shopping. Aber auch hierzu
gibt es zahlreiche Ausnahmen;
t und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei
Eine einfache Gegenüberstellung kann z. B. so aussehen:
Einnahmen:
Ausbildungsvergütung
Nebenjob
Unterstützung der Eltern
Gesamtbetrag
Ausgaben:
Miete, Mietnebenkosten
Strom, Telefon, Handy, GEZ
Lebensmittel, Haushalt
Kleidung, Schuhe, Kosmetik, Frisör etc.
Ausbildungsbedarf
Fahrtkosten
Versicherungen
Rücklagen für Anschaffungen,
Nebenkostennachzahlungen etc.
Gesamtbetrag
800 EUR
150 EUR
200 EUR
1.150 EUR
400 EUR
150 EUR
150 EUR
150 EUR
50 EUR
50 EUR
30 EUR
90 EUR
1.050 EUR
Versicherungsverträgen.
t Was oder wie viel kann ich mir leisten?
Ganz einfach: Niemand kann mehr Geld ausgeben, als er
hat! Wer das trotzdem tut, macht Schulden. Dadurch geht
die durch den Eintritt ins Berufsleben erlangte Unabhängigkeit schnell wieder verloren!
Wer unabhängig sein will, muss daher seine Finanzen
genau im Auge behalten. Hierzu macht man sich am bes-
Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben – in unserem Beispiel also 100 EUR – ist das, was einem dann
bleibt z. B. für Disco-Besuche, Geschenke an die Freundin
oder den Freund, für Zeitungsabos. Wer ein Auto fährt, hat
zudem noch Kosten für die Anschaffung, die Versicherung,
die Kfz-Steuer, das Benzin und die Reparaturen – dafür
muss dann an anderen Stellen gespart werden. Sobald eine Veränderung eintritt, z. B. Abschluss eines weiteren
Versicherungsvertrages oder Kündigung des Nebenjobs,
muss diese Aufstellung neu gemacht werden.
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Der zweite Schritt
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Der zweite Schritt
t Mir fehlt doch noch was!?
t Schulden – bin ich etwa daran schuld?
Größere Anschaffungen wie Fernseher, Stereo-Anlage,
Waschmaschine, Herd und Kühlschrank reißen oft ein großes Loch in die Kasse, sind aber, wenn man eine eigene
Wohnung hat, unverzichtbar. Wer wenig Geld übrig hat,
überlegt sich daher oft, auf Raten zu kaufen.
Trotz aller Umsicht: sehr viele Menschen in Deutschland
geben mehr Geld aus, als sie haben. Bei vielen sind die
Schulden so hoch, dass sie diese nicht mehr zurückzahlen können. Wer erkennt, dass er sich finanziell übernommen hat, sollte sich frühzeitig Hilfe holen.
Tatsächlich erscheint es auf den ersten Blick sehr verlockend, den Kaufpreis nicht auf einmal bezahlen zu müssen. Aber: Wer auf Raten kauft, bezahlt für die Ware immer mehr als derjenige, der bar bezahlt. Schließlich fallen
Zinsen und andere Kreditkosten oder Teilzahlungsaufschläge an. Bei Ratenkäufen sollte man sich daher nicht
von niedrigen Finanzierungsraten beeindrucken lassen,
sondern immer die Gesamtkosten berücksichtigen. BarZahler genießen viele Vorteile:
Die Verbraucherzentralen oder anerkannte Schuldnerberatungsstellen bieten kompetente Beratung und Hilfe an.
Mit ihrer Hilfe kann man die Finanzen wieder in den Griff
bekommen. Wo Sie eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe finden, erfahren Sie bei Ihrer Stadtverwaltung bzw. bei Ihrem Landratsamt.
Wer sofort bezahlt,
t hat vorher gespart und ist daher niemals ganz blank;
t kann beim Kauf oft noch ein paar Prozente raushandeln, zahlt aber keine zusätzlichen Zinsen für einen
Kredit und kauft daher deutlich günstiger ein als derjenige, der auf Raten kauft;
t behält den Überblick über seine Finanzen und läuft
nicht Gefahr, durch viele kleine Raten große Schulden
zu machen;
t bewahrt sich seine Unabhängigkeit!
Nicht zu empfehlen, sind die sog. gewerblichen Schuldenregulierer. Das sind Firmen, Vereine oder Privatpersonen,
die sich für die Sichtung Ihrer Unterlagen und/oder die
Vermittlung eines neuen Kredits viel Geld bezahlen
lassen. Dieses Geld fließt aber nicht in den Abbau der
Schulden, sondern in das Vermögen der gewerblichen
Schuldenregulierer.
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Vorsicht: gewerbliche
Schuldenregulierer
Der zweite Schritt
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Zum Thema „Unseriöse
Nebenjobs“ halten die
Verbraucherzentralen weitere Informationen bereit.
t Nebenjob ja klar – aber ohne Abzocke!
Für viele junge Menschen, die noch in der Ausbildung
sind, ist ein Nebenjob äußerst wichtig. Mit ein paar zusätzlichen Arbeitsstunden mehr pro Woche können, Schüler, Auszubildende oder Studenten so ihr Einkommen um
einige hundert Euro pro Monat anheben und sich ihre
Wünsche schneller erfüllen. Das wissen auch viele unseriöse Anbieter, die mit „Topverdiensten“ „auch von zu
Hause aus“ oder „am eigenen PC“ werben.
t Informieren Sie sich erst einmal in Ruhe über die
Firma, mit der Sie zusammenarbeiten wollen.
Vorsicht, wenn nur eine Postfachadresse angeben ist!
t Lesen Sie den Arbeitsvertrag richtig durch! Was genau
wird von Ihnen verlangt, für was wird wann bezahlt?
Unterschreiben Sie niemals voreilig einen
Arbeitsvertrag!
t Wenn Sie erstmal bezahlen sollen, bevor Sie anfangen
Damit Ihnen Ihr Nebenjob auch tatsächlich etwas einbringt und Sie nicht draufzahlen müssen, sollten Sie bei
besonders attraktiven Angeboten grundsätzlich bedenken, dass niemand Geld zu verschenken hat! Auch darüber hinaus hilft es, einige Regeln zu beachten:
können zu arbeiten, lassen Sie die Finger davon! Egal,
ob Sie erst eine kostenpflichtige 0900-Nummer anrufen, Arbeitsmaterialien zu sich nach Hause bestellen
oder an einem teuren Einführungslehrgang teilnehmen
sollen – die Masche ist immer dieselbe: Sie bezahlen
und ob Sie etwas verdienen, ist unwahrscheinlich.
Der dritte Schritt
Richtig versichert – viel Geld gespart...
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...so heißt der Titel eines Ratgebers, den die Verbraucherzentralen herausgegeben haben. Und tatsächlich: Sechs
Versicherungen hat jeder Deutsche laut Statistik abgeschlossen. Im Schnitt gibt er dafür 1.384 Euro im Jahr aus.
Das heißt allerdings noch lange nicht, dass er mit seinen
Policen auch wirklich gut versichert ist. Falsche oder zu
teure Abschlüsse kosten die Bundesbürger Jahr für Jahr
Milliarden. Oft sind Auto-, Haftpflicht-, Unfall- oder Hausratversicherung zu teuer, nicht selten werden Verträge abgeschlossen, die absolut überflüssig sind. Doch welche
Versicherungen sind wichtig?
t Die Krankenversicherung – ohne geht's nicht!
Auf die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung kann
keiner verzichten. Auszubildende, deren Eltern gesetzlich
versichert sind, sind häufig über deren Krankenversicherung mitversichert und müssen deshalb keinen eigenen
Beitrag zur Krankenversicherung zahlen.
t
Der dritte Schritt:
Absicherung und Vermögensaufbau
Grundsätzlich gilt aber: wer ein eigenes Arbeitseinkommen hat, das unter einer bestimmten Grenze liegt, muss
sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Den
Versicherungsbeitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Leistungen der Krankenkassen sind zu 95% gesetzlich
vorgeschrieben. Die Beiträge werden bei der gesetzlichen
Krankenversicherung prozentual nach dem Gehalt berechnet und können je nach Beitragssatz der Krankenkasse variieren. Ein Vergleich lohnt sich! Dabei sollte aber nicht
nur der Beitragssatz eine Rolle spielen. Auch die Leistun-
23
Der dritte Schritt
Der dritte Schritt
gen der Krankenkassen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, können z. B. für Menschen mit chronischen Erkrankungen, für Personen, die sich für alternative
Heilmethoden interessieren oder für Familien wichtig
sein.
Denn insbesondere Personen- aber auch Sachschäden
können in die Hunderttausende gehen. Das Risiko,
sich ohne Versicherung in einem solchen Falle lebenslang
zu verschulden, ist sehr hoch. Wichtig ist, dass die Deckungssumme der Versicherung mindestens 5 Millionen
Euro beträgt.
Wer zu einer anderen Krankenversicherung wechseln will,
kann dies, wenn er
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t Erwerbs-Berufsunfähigkeitsversicherung,
t mindestens 18 Monaten bei der jetzigen Krankenversicherung Mitglied war und die Kündigungsfrist von
zwei Monaten zum Monatsende einhält. Bei Beitragserhöhungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
Reisekrankenversicherung
Bei Reisen ins Ausland ist eine Reisekrankenversicherung
sinnvoll. Für kurze Auslandsaufenthalte bis zu sechs Wochen gibt es eine günstige Standardversicherung. Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland muss für den konkreten Einzelfall eine Versicherung abgeschlossen werden.
Auch hier lohnt ein Vergleich!
t Privathaftpflichtversicherung – für alle Fälle
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten
Versicherungen, auf die niemand verzichten darf. Diese
Versicherung tritt für Sie ein, wenn Sie einem anderen aus
Versehen einen Schaden (Sach- oder Personenschaden)
zugefügt haben. Bei der Familienhaftpflichtversicherung
sind volljährige, unverheiratete Kinder mitversichert,
solange sie sich in einer Schul- oder direkt daran anschließenden Berufsausbildung befinden. Nach dem Ende
der Ausbildung oder mit dem Erreichen einer vertraglich
festgelegten Altersgrenze (meistens 25 Jahre) wird dann
eine eigene Privathaftpflichtversicherung notwendig.
Unfallversicherung – Nein zum Risiko!
Die persönliche Gefahr, erwerbs- oder berufsunfähig zu
werden, hängt stark von dem tatsächlich ausgeübten
Beruf ab.
Das finanzielle Risiko, das durch eine Erwerbs- oder
Berufsunfähigkeit entsteht, kann durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgefangen werden. Sie sichert den
eigenen Lebensunterhalt, wenn eine Erwerbstätigkeit
durch einen Unfall oder eine Krankheit nur begrenzt oder
gar nicht mehr möglich ist. Und sie tritt im Falle der Berufsunfähigkeit meistens sofort ein. Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat dagegen nur, wer
die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt. Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich zu empfehlen.
Wer gerade in das Berufsleben einsteigt, also noch jung
und gesund ist, hat oft die Möglichkeit, Verträge mit guten
Konditionen und geringen Beiträgen abzuschließen.
Die Auswahl einer geeigneten Versicherung ist trotzdem
nicht immer leicht. Das hat mehrere Gründe:
t Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss genau auf
die persönlichen Verhältnisse und das Berufsbild
abgestimmt sein.
25
Der dritte Schritt
Der dritte Schritt
t Die Summe, die im Versicherungsfall ausgezahlt werden soll, muss bereits bei Vertragsabschluss festgelegt werden.
gen wie „Dieses Angebot gilt nur noch für eine kurze Zeit“,
„günstige Steuervorteile“ oder ähnliches unter Druck setzen lassen. Wichtige Entscheidungen sollte man immer in
Ruhe überlegen und mit Vertrauenspersonen besprechen.
t Für eine solche Versicherung werden oft hohe Beiträge
erhoben. Diese müssen mit den laufenden Einnahmen
bezahlbar sein (s. o.).
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t Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine reine
Risikoversicherung. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn
die Berufsunfähigkeit auch tatsächlich eingetreten ist.
Bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie sich daher bei den Verbraucherzentralen
anbieterunabhängig beraten lassen. Natürlich können Sie
auch zu uns kommen, wenn Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben und sich nicht
sicher sind, ob Sie die richtige Wahl getroffen haben.
Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung tritt im Fall einer Invalidität
durch einen Unfall, aber nicht durch eine Krankheit ein.
Die Unfallversicherung stellt eine mögliche Ergänzung zur
Berufsunfähigkeitsversicherung dar, ist aber kein Ersatz.
Auch hierzu ist eine persönliche Beratung besonders
wichtig.
Sparen kann man nur, wenn man seine laufenden Kosten,
seinen Lebensunterhalt, sein Auto, seine Hobbys und die
Kosten für Versicherungen voll unter Kontrolle hat. Nur so
kann man effektiv sparen. Wer z. B. einen Dispositionskredit in Anspruch genommen hat, sollte diesen zuerst zurückbezahlen. Denn die Zinsen für diesen Kredit sind
deutlich höher als die Zinsen, die man auf Sparverträge
oder Kapitalversicherungen erhält.
Außerdem sind auch Spar- und Versicherungsverträge –
der Name sagt es schon – Verträge. Und Verträge muss
man bekanntlich einhalten. Und man bindet sich mit solchen Verträgen oft über einen langen Zeitraum. Sie sollten
sich daher gut überlegen, ob Sie einen Vertrag über mehrere Jahre auch tatsächlich einhalten können. Wenn Sie
sich unsicher sind, lassen Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer
Verbraucherzentrale beraten.
t Sparverträge – so klappt's am besten.
Es gibt viele Möglichkeiten Geld anzusparen. Dadurch
wird man nicht sofort reich, aber wer gut plant, kommt am
Ende doch noch zu was!
Wann werde ich endlich reich?
Wer über 18 Jahre alt ist, erhält oft Werbesendungen, in
denen von Finanzmaklern, Banken oder Versicherungen
Möglichkeiten angeboten werden, das eigene Vermögen
zu vergrößern. Bei diesen Angeboten sollte man immer
vorsichtig sein. Keinesfalls sollte man sich durch Aussa-
Das einfachste Mittel, Geld anzusparen, ist, sich den Betrag, der jeden Monat übrig bleibt, z. B. per Dauerauftrag
auf ein anderes Konto zu überweisen. Dieses kann ein
normales Sparbuch bei der Hausbank sein oder ein Tagesgeldkonto.
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Unser Tipp:
Wer jeden Monat etwas
Geld übrig hat, kann erstmal bei seiner Bank einen
Dauerauftrag einrichten
und dieses auf ein Sparoder Tagesgeldkonto überweisen lassen (s. u.). Optimal für die Planung ist ein
Sparbetrag zwischen 1020% der Einnahmen.
Der dritte Schritt
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Unser Tipp:
Suchen Sie nach einem Tagesgeldkonto, bei dem Sie
keinen Mindestbetrag einzahlen müssen, bei dem
Sie sich jederzeit das gesparte Geld in voller Höhe
auszahlen lassen können
und bei dem die Zinsen
deutlich höher als bei einem Sparbuch sind.
Der dritte Schritt
Der wichtigste Unterschied zwischen einem Sparbuch und
einem Tagesgeldkonto ist die Höhe der ausgezahlten Zinsen. Auf einem Sparbuch erhalten Sie nur einen sehr geringen Zinssatz, während die Zinsen auf einem Tagesgeldkonto mehrere Prozent höher sein können. Auf einem
Sparbuch können Sie immer auch geringe Beträge ansammeln, bei einem Tagesgeldkonto verlangen manche Banken aber Mindestbeträge, die Sie dort einzahlen müssen.
Wichtig für alle, die noch keine großen Rücklagen haben,
ist, dass sie jederzeit an das gesparte Geld rankommen
können. Dieser Punkt in den Vertragsbedingungen zur
Kontoführung ist also genauso wichtig wie die Zinshöhe.
t Wer gerade ins Berufsleben einsteigt, hat oftmals noch
keine Kinder oder andere Hinterbliebene, für die im
Todesfall gesorgt werden müsste. Falls doch, ist eine
Risikolebensversicherung wesentlich günstiger.
t Die Konditionen sind bei Kapitallebensversicherungen
und privaten Rentenversicherungen nicht so attraktiv
wie es von den Anbietern dargestellt wird. Wer einen
größeren Geldbetrag übrig hat oder regelmäßig sparen
möchte, kann sich bei den Verbraucherzentralen
anbieterunabhängig beraten lassen.
t Es ist sehr schwer, einen Zeitraum von 30 bis 40
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zahlungen des
Arbeitgebers zum Gehalt. Diese erhält man, wenn sie vermögenswirksam in einem besonderen Sparvertrag angelegt werden. Der Arbeitgeber zahlt die Beträge daher auch
direkt auf einen solchen Sparvertrag ein. Der Staat fördert
das VL-Sparen durch Zulagen und Prämien. Erkundigen
Sie sich bei Ihrer Verbraucherzentrale nach den verschiedenen Möglichkeiten.
Kapitallebensversicherung
Oft werden auch schon jungen Menschen sog. Kapitallebensversicherungen oder private Rentenversicherungen –
auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge – angeboten. Bei Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages verpflichtet man sich, über viele Jahre – meistens bis
zum Eintritt des Rentenalters – monatlich feste Beträge zu
zahlen. Die gesparte Summe plus Zinsen und sog. Überschussbeteiligungen werden erst nach diesem Zeitpunkt
ausgezahlt. Bei der Kapitallebensversicherung wird den
Hinterbliebenen im Todesfall eine vertraglich festgelegte
Summe ausbezahlt. Es gibt viele Argumente, die gerade
bei Berufsanfängern gegen diese Sparformen sprechen:
Jahren zu überblicken. Niemand weiß im Voraus, wann
er wo arbeiten kann und wann er wie viel Geld zur
Verfügung hat. Mit einer Kapitallebensversicherung ist
man sehr unflexibel und muss diese dann, wenn man
die monatliche Prämie nicht mehr bezahlen kann, entweder beitragsfrei stellen oder kündigen.
t Erfahrungsgemäß kündigen die meisten Menschen,
die einen Kapitallebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, diesen lange vor der vereinbarten
Laufzeit. Sie erhalten dann meistens viel weniger
zurück als sie eingezahlt haben – machen also Verlust!
Wer wissen will, ob er das richtige für seine Altersvorsorge
getan hat oder sich jetzt darum kümmern will,
informiert sich bei der Verbraucherzentrale oder unter
www.vorsorgedurchblick.de
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Eine gute Beratung braucht man nicht
nur bei neuen Klamotten!
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Persönliche Beratungen der Verbraucherzentrale Hessen
gibt es in mehreren hessischen Städten und Gemeinden.
Die Adressen und Öffnungszeiten erhalten Sie an unserem Servicetelefon unter 01805-972010 (12 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) immer montags bis donnerstags von 10 bis 17 Uhr und freitags von 10 bis 15 Uhr.
Unsere Mitarbeiterinnen am Servicetelefon sagen Ihnen
auch, was die Beratung kostet. Telefonische Beratung bietet die Verbraucherzentrale unter 0900-1-972010 für 1,75
Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz an.
Ergänzt wird das Beratungsangebot durch Ratgeber und
andere, teilweise kostenfreie, Verbraucherinformationen,
die in den Beratungsstellen abgeholt werden können oder
auf der Homepage – www.verbraucher.de – der Verbraucherzentrale Hessen stehen.
Von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnbürste: Die Stiftung Warentest bietet über ihre monatlich erscheinenden
Zeitschriften „test“ und „finanztest“ einen anbieterunabhängigen Überblick über die Qualität und das Preis-Leistungs-Verhältnis der auf dem Markt angebotenen Produkte. Diese Zeitschriften erhalten Sie im Zeitschriftenhandel
und in den Verbraucherzentralen.
Wichtige Links:
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www.stiftung-warentest.de
www.verbraucherfenster.de
www.vorsorgedurchblick.de
Impressum:
Herausgeber:
Verbraucherzentrale Hessen e. V.
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Tel.: 01805 / 97 20 10 (12 Cent/Min. a. d. dt. Festnetz)
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Redaktion: Ute Klaus
Gestaltung: BECKER SPÄTH, Darmstadt
www.verbraucher.de
Der Druck dieser Verbraucherinformation wurde finanziell vom
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Dieses Projekt der Verbraucherzentrale Hessen wurde mit
Projektmitteln des Hessischen Ministeriums für Umwelt,
ländlichen Raum und Verbraucherschutz finanziert.