schulung allgemeine wahlbezirke 001 098 komplett

Bürgerbüro – Wahlamt der Stadt Fulda
Schlossstr. 1 (Stadtschloss)
Telefon: 102 – 3344
Kommunalwahlen
am 06.03.2016
STADT FULDA
BÜRGERBÜRO
Information für die Mitglieder im Wahlvorstand der
allgemeinen Wahlbezirke
Inhalt:
Vorbereitungen vor dem Wahltag (Seite 2)
1. Abholung der Unterlagen
2. Einteilung der Wahlhelfer
Der Wahltag (Seite 2)
1. Wahlzeit und Anwesenheit des Wahlvorstandes
2. Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstands
3. Erfrischungsgeld
4. Wahlunterlagen
5. Einrichtung und Kennzeichnung des Wahlraumes
6. Unterschriftensammlung und unzulässige Wahlwerbung
7. Öffentlichkeit der Wahl und Hausrecht
Ablauf der Wahlhandlung (Seite 4)
1. Allgemeiner Ablauf
2. Wahlberechtigung
3. Kennzeichnung des Stimmzettels
4. Wahlniederschrift
5. Durchsage der Wahlbeteiligung
6. Rote Wahlbriefe
7. Ende der Wahlhandlung
Ermittlung des Wahlergebnisses (Seite 6)
1. Allgemeines zur Auszählung
2. Ergebnisermittlung
3. Schnellmeldung
4. Abschluss der Wahlniederschrift
5. Verpacken der Unterlagen
6. Rückgabe der Unterlagen
Auszählanleitung (Seite 8)
Muster der Wahlniederschrift (Seite 10)
Stapelhilfe (ab Seite 15)
Vorbereitungen vor dem Wahltag
1. Abholung der Unterlagen
Am Tag vor der Wahl (Samstag, 05.03.2016) zwischen 09:00 Uhr und 11:00
Uhr müssen folgende Unterlagen im Bürgerbüro der Stadt Fulda durch den
Wahlvorsteher oder den Stellvertreter abgeholt werden:
Wählerverzeichnis und Abschluss der Wählerverzeichnisse
Wahlniederschriften
Erfrischungsgeldliste, Erfrischungsgeld
Schlüssel für die Wahlkiste bzw. den Wahlkoffer
evtl. weitere Unterlagen
die Wahlkoffer sowie Wahlkabinen und Wahlurnen befinden sich in
ALLLEN Wahlbezirken bereits vor Ort im Wahllokal,
Sofern Sie in dieser Zeit im Schlosshof parken, wird Ihnen die Zufahrt zum
Schlosshof gewährt.
2. Einteilung der Wahlhelfer
Die Wahlvorsteher kontaktieren die Mitglieder des Wahlvorstandes anhand der
übergebenen Telefonlisten und teilen die Wahlhelfer in Dienstschichten ein. Zur
Kommunalwahl wurden je nach Wahllokal unterschiedlich viele Beisitzer einberufen.
Im Regelfall besteht jeder Wahlvorstand aus 8 bis 9 Mitgliedern. Somit werden alle
Mitglieder in 2 Schichten (07:30 – 13:00, 12:30 – 18:00 Uhr), eingeteilt, sodass
immer mindestens 4 Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sind.
Falls nur 7 Mitglieder einberufen wurden wird wie folgt verfahren: die Wahlvorsteher
und die Schriftführer teilen sich in 2 Schichten ein (07:30 – 13:00, 12:30 – 18:00
Uhr), die Beisitzer in 3 Schichten (07:30 – 10:30, 10:30 – 14:00, 14:00 – 18:00 Uhr).
Sollte ein Mitglied des Wahlvorstands bereits im Vorfeld absagen, bitten wir
um unverzügliche Mitteilung.
Der Wahltag
1. Wahlzeit und Anwesenheit des Wahlvorstandes
In allen Wahlbezirken wird von 08:00 – 18:00 Uhr gewählt. Um einen pünktlichen
Beginn zu gewährleisten tritt der Wahlvorstand um 07:30 Uhr im Wahllokal zusammen
(mindestens 3 Mitglieder, darunter ein Wahlvorsteher und Schriftführer). Die Wahlzeit
darf nicht vor 18:00 Uhr beendet werden! Es muss gewährleistet sein, dass während
des Wahlgeschäfts immer drei Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sind.
Ab 18:00 Uhr müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein und können
erst nach der vollständigen Ermittlung und Mitteilung des Ergebnisses entlassen
werden.
Der Wahlvorsteher muss auf die Vollständigkeit aller Unterschriften des
Wahlvorstandes in allen Niederschriften achten. Der Wahlvorsteher muss auch
nach Übergabe der Unterlagen für eventuelle Rückfragen erreichbar sein.
Sollte ein Mitglied des Wahlvorstands nicht zum Wahldienst
erscheinen, oder kurzfristig absagen, bitte sofort das Wahlamt
benachrichtigen (102-3344).
Seite 2
Bitte geben Sie uns in jedem Fall nach Einrichtung des Wahllokals
eine Rückmeldung, dass die Wahlhandlung pünktlich beginnen
kann! Schalten Sie eventuelle Telefone ein!
2. Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstands
Der Wahlvorsteher verpflichtet alle Mitglieder des Wahlvorstands zur unparteiischen
Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer
amtlichen Tätigkeit bekannt werdenden Tatsachen.
Der Wahlvorsteher sollte darauf achten, dass die Mitglieder des Wahlvorstandes keine
Anstecknadel oder sonstige Plaketten tragen, die auf deren politische Überzeugung
hindeuten.
3. Erfrischungsgeld
Der Wahlvorsteher händigt das Erfrischungsgeld gegen Unterschrift an die Mitglieder
des Wahlvorstandes aus (Wahlvorsteher 35,00 Euro, Schriftführer 30,00 Euro, Beisitzer
25,00 Euro)
4. Wahlunterlagen
Im vorbereiteten Wahlkoffer finden sich die im Folgenden aufgeführten Unterlagen. Sie
können den Koffer mit dem Schlüssel, welcher sich an der Mappe mit dem
Wählerverzeichnis befindet öffnen. In großen Wahlbezirken finden Sie eventuell weitere
Kisten mit Stimmzetteln vor!
Stimmzettel für die Kreistagswahl (rot)
Stimmzettel für die Wahl zur SV (weiss)
Rechtsgrundlagen zu Kommunalwahlen in Hessen
zwei Abdrucke der Wahlbekanntmachung
Umschläge zum Verpacken der Stimmzettel
Siegelmarken nach der jeweiligen Wahl sortiert
Hinweisschilder und Wahllokalschilder
Büromaterial
Kaffeepulver, Milch, Zucker und Becher, Kekse
Weiterhin finden sich im Wahllokal für jeder der Wahlen eine Wahlurne aus Pappe, die
von Ihnen zusammen zu bauen ist (auseinanderfalten). Die Wahlurne ist farblich nach
den Wahlen zu kennzeichnen (rot=Kreistag, weiss=SV, grün=Ortsbeirat). Aufkleber in
DIN A4 sind vorhanden. Jeder Wahlurne ist sodann mit dem beigefügten Deckel zu
verschließen und mit zwei Siegelbändern zu sichern. Die Siegelbänder dürfen erst nach
18 Uhr wieder geöffnet werden. Wenn eine der Wahlurnen voll sein sollte, bitten wir um
Mitteilung.
Jedes Wahllokal erhält zwei Wahlkabinen aus Pappe. Diese sind mit dem beigefügten
Spezialklebeband (bitte nicht das Packband nutzen) auf den Tischen zu fixieren!
5. Einrichtung und Kennzeichnung des Wahlraumes
Der Wahlvorsteher sorgt dafür, dass der Wahlraum mit Hinweisschildern deutlich
gekennzeichnet wird und bringt Hinweispfeile an.
Im Wahllokal, sowie vor dem Wahllokal, sind jeweils die im Koffer befindliche
Bekanntmachung der Wahl sowie Musterstimmzettel für jede Wahl aufzuhängen.
Seite 3
Die Wahlkabinen sind auf Tischen so aufzustellen, dass keinesfalls ein Einblick
ermöglicht wird und eine geheime Wahl gewährleistet ist. Im Inneren der Wahlkabine
wird ein Kugelschreiber an einem Seil befestigt (bitte an der Kabinenwand mit
ausreichend langem Seil mit Klebeband befestigen). Bitte kontrollieren Sie mehrmals
täglich die Wahlkabinen.
Der Wahlvorstand sitzt an einem gut zugänglichen Tisch in der Reihenfolge (von
Eingang aus gesehen): Beisitzer (gibt Stimmzettel aus), Schriftführer (führt das
Wählerverzeichnis) und Wahlvorsteher (überwacht und gibt die Wahlurne frei).
6. Unterschriftensammlung und unzulässige Wahlwerbung
Innerhalb des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum befindet, ist jede Beeinflussung der
Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild verboten.
Dies gilt auch innerhalb eines Bereichs von mindestens 10 Metern rund um das
Wahllokal, insbesondere auch am Gebäudeeingang sowie am gesamten Wahlgebäude.
Das gleiche gilt für Unterschriftensammlungen.
Das Verbot der Wahlwerbung trifft auch auf den Wahlvorstand zu. Eine Nichtbeachtung
dieser Vorschrift kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Der Wahlvorstand muss sich sowohl vor Öffnung des Wahllokals, als
auch während der gesamten Wahlhandlung, regelmäßig von der
Einhaltung des Wahlwerbungsverbots überzeugen.
7. Öffentlichkeit der Wahl und Hausrecht
Die Wahl ist öffentlich. Während der gesamten Wahlhandlung und bei der Ermittlung
des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, wenn dadurch das
Wahlgeschäft nicht gestört wird.
Der Wahlvorstand hat das Hausrecht und somit das Recht, Personen aus dem Wahllokal
bzw. aus dem Gebäude zu verweisen, die die Ruhe und Ordnung stören. Dies betrifft
insbesondere Personen, die Wahlwerbung betreiben wollen. Eine Verletzung des
Wahlwerbungsverbots kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ausgenommen
hiervon sind zugelassene Meinungsforschungsinstitute über deren Anwesenheit die
Wahlvorstände gesondert informiert werden. Bei Problemfällen bitten wir um
Rücksprache.
Ablauf der Wahlhandlung
1. Allgemeiner Ablauf
Beim Betreten des Wahllokals prüft der Wahlvorstand die Wahlberechtigung des
Wählers anhand des Wählverzeichnisses. Bitte lassen Sie sich hierzu die
Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument vorlegen. Falls der Wähler keine
Wahlbenachrichtigung vorlegen kann, ist das Ausweisdokument ausreichend.
Der Wähler erhält nun vom Beisitzer Stimmzettel für die Wahlen, zu denen der Wähler
wahlberechtigt ist. Die Stimmzettel müssen komplett auseinandergefaltet ausgehändigt
werden.
Mit diesen begibt der Wähler sich nun alleine in eine Wahlkabine und wählt.
Nach der Wahl müssen die Stimmzettel einzeln zusammengefaltet werden, sodass eine
geheime Wahl gewährleistet ist.
Seite 4
Der Wähler tritt erneut vor den Wahlvorstand. Der Schriftführer sucht den Wähler im
Wählerverzeichnis. Wenn der Wähler gefunden wurde, gibt der Wahlvorsteher die
Wahlurne zum Einwurf des jeweiligen Stimmzettels in die jeweilige Wahlurne frei. Der
Schriftführer kennzeichnet die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis mit einem roten
Haken jeweils zu der Wahl, für die eine Stimmabgabe des Wählers erfolgte.
Zusätzlich führt der Wahlvorsteher oder der Schriftführer eine Strichliste für die
Kreistagswahl, mit der jederzeit die Anzahl der bisherigen Wähler festgestellt werden
kann. Hierfür kann auch die Zählliste am unteren Rand des Wählerverzeichnisses
verwendet werden.
2. Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger, die seit mindestens 3 Monaten
ihren gewöhnlichen Aufenthalt (06.12.2015) und das 18. Lebensjahr am Wahltag
vollendet haben (06.03.1998). Für die Wahlberechtigung wird unterschieden, ob die
Person schon mehr als drei Monate im Ortsteil, der Stadt oder im Kreis lebt. Hieraus
ergeben sich unterschiedliche Wahlberechtigungen. Alle eingetragenen Wähler sind
jedoch mindestens für die Kreistagswahl wahlberechtigt.
Am Freitag vor der Wahl werden nach 13:00 Uhr die Wählerverzeichnisse erstellt.
Es dürfen durch den Wahlvorstand – bis auf die Stimmabgabevermerke – keine
Änderungen am Wählerverzeichnis vorgenommen werden, auch wenn der
Wahlvorstand der Auffassung ist, das
ein vorsprechender Wahlwilliger in das
Wählerverzeichnis eingetragen gehört. Bitte kontaktieren Sie in einem solchen Fall das
Wahlamt!
Es ist weiterhin nicht entscheidend, ob ein
Wahlbenachrichtigungskarte ist. Es kommt darauf
Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wähler im Besitz einer
an, dass die Person im
Bestehen Zweifel über die Wahlberechtigung eines Wählers, oder bestehen Zweifel an
der Identität einer Person, ist die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses zu
verlangen. Auf die Notwendigkeit den Ausweis mit zuführen wird auf der
Wahlbenachrichtigung deutlich hingewiesen. Wir empfehlen in Zweifelsfällen die
Rücksprache mit dem Wahlamt durch den Wahlvorstand!
Personen, die mit einem „W“ oder „WB“ im Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen
nicht mehr zur Wahl zugelassen werden da in einem solchen Fall bereits
Wahlunterlagen per Briefwahl herausgegeben worden sind.
Falls ein Wähler mit Wahlschein (nicht verwechseln mit Wahlbenachrichtigung)
zur Wahl zugelassen werden möchte, MUSS die Zulassung telefonisch mit dem
Wahlamt abgestimmt werden. Auf der Rückseite des Wahlscheins ist der Zeitpunkt des
Anrufs, die Auskunftsperson und das Ergebnis zu vermerken!
3. Kennzeichnung des Stimmzettels
Jeder Wahlberechtigte hat seine Stimme persönlich und allein abzugeben. Eine
Ausnahme gilt für Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder körperlich
beeinträchtigt sind, dass sie die Stimmzettel nicht kennzeichnen können. Hier kann
eine Hilfsperson (auch aus dem Wahlvorstand, wenn dieser aus mehr als 3 Personen
besteht) für den Wahlberechtigten den Stimmzettel kennzeichnen.
Ansonsten hat der Wahlvorstand dafür Sorge zu tragen, dass die Stimmabgabe geheim
erfolgt. Eine öffentliche Kennzeichnung des Stimmzettels ist nicht zulässig.
Seite 5
Der Wahlvorstand hat den Wähler zurückzuweisen, wenn die Stimmabgabe nicht
geheim erfolgte. Dem Wähler ist auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen.
Der zurückgewiesene Stimmzettel ist zu vernichten.
4. Wahlniederschrift
Über die gesamte Wahlhandlung im Wahlbezirk nimmt der Schriftführer für jede der
Wahlen eine Wahlniederschrift auf. In den Wahlniederschriften wird der Ablauf der
Wahlhandlung,
beginnend
mit
dem
Zusammentreten
des
Wahlvorstands,
wiedergegeben.
5. Durchsage der Wahlbeteiligung
Die Durchsage der Wahlbeteiligung ans Wahlamt muss um 10:00 Uhr, 11:45 Uhr,
14:00 Uhr und 17:00 Uhr erfolgen, und zwar unter der Telefonnummer:
102-3344
Bitte geben Sie keine Prozente durch, sondern nur die tatsächliche Anzahl der Wähler
(laut Strichliste). Wir benötigen nur die Wahlbeteiligung zur Kreistagswahl!
6. Rote Wahlbriefe
Kommen Personen mit roten Wahlbriefen zu Ihnen, so sind diese von Ihnen darauf
hinzuweisen, dass der Brief bis spätestens 18:00 Uhr im Wahlamt abgegeben werden
muss! Sie dürfen diese Wahlbriefe in keinem Fall annehmen! Falls es hierbei zu
Konflikten kommt, kontaktieren Sie bitte das Wahlamt um eine gemeinsame Lösung zu
finden!
7. Ende der Wahlhandlung
Der Wahlvorsteher hat dafür zu sorgen, dass die Wahlhandlung pünktlich um 18:00 Uhr
beendet wird. Er hat das Ende der Wahlzeit im Wahlraum deutlich bekannt zu geben.
Von da an dürfen nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, die sich
im Wahlraum befinden. Der Zutritt zum Wahlraum ist solange zu sperren, bis die
anwesenden Wähler ihre Stimme abgegeben haben.
Ermittlung des Wahlergebnisses
1. Allgemeines zur Auszählung
Alle Mitglieder des Wahlvorstandes treffen um spätestens 18:00 Uhr wieder im
Wahllokal zusammen.
Der Wahlvorstand hat direkt nach Beendigung der Wahl das Ergebnis des Wahlbezirks
festzustellen. Die Ergebnisermittlung ist grundsätzlich ebenfalls öffentlich und der
Wahlraum darf während der gesamten Zeit nicht verschlossen werden.
Stellen Sie einen ausreichend großen Tisch bereit. Der Tisch muss von allen Seiten gut
zugänglich sein.
2. Ergebnisermittlung
Der Wahlvorstand muss die Vorschriften zur Ergebnisermittlung im Wahlbezirk
genauestens einhalten. Beginnen Sie die Ergebnisermittlung in Ruhe und
arbeiten Sie genau statt schnell!!!
Im Anhang finden Sie eine Anleitung zur Auszählung. Auch die Wahlniederschrift
Seite 6
enthält nochmals eine Anleitung.
Die Auszählung erfolgt verbindlich in folgender Reihenfolge:
1. Wahl zur Stadtverordnetenversammlung
2. Wahl zum Kreistag
Die Wahlurnen bitte komplett öffnen und überprüfen, ob in einer Wahlurne Stimmzettel zu
einer der anderen Wahlen eingelegt wurden. Diese dann entsprechend sortieren.
3. Schnellmeldung
Sobald das Ergebnis der Wahl festgestellt wurde, ist dieses vom Wahlvorsteher oder
dem Schriftführer telefonisch unter
0661 102 1001
durchzugeben. Melden Sie sich bitte mit Namen und der Wahlbezirksnummer. Alle
weiteren Informationen werden von unseren Mitarbeitern abgefragt.
4. Abschluss der Wahlniederschrift
Abschnitt 6.2 mit den Unterschriften aller Mitglieder des Wahlvorstands
ausfüllen (der stellvertretende Schriftführer unterschreibt in der rechten
Spalte als Beisitzer)
Stimmzettel, über die der Wahlvorstand Beschluss gefasst hat, der
Wahlniederschrift beilegen
Alle Wahlscheine der Wahlniederschrift beilegen
evtl. Niederschriften über besondere Vorfälle der Wahlniederschrift
beilegen
5. Verpacken der Unterlagen
Die vorgefertigten Umschläge sind entsprechend ihrer Beschriftung zu füllen, die Anzahl
der enthaltenen Stimmzettel ist auf dem Umschlag zu vermerken. Alle Umschläge sind
mit einer Siegelmarke zu verschließen.
Übrig bleiben die Wahlniederschriften, die eingenommenen Wahlscheine sowie die
Stimmzettel, über die Beschluss gefasst wurde. Diese Unterlagen sind mit ins Wahlamt
zur Endkontrolle zu bringen.
Auf keinen Fall dürfen Wahlunterlagen im Wahlraum zurückgelassen werden!
Bitte alles sortiert im Wahlkoffer verstauen, die Wahlkabinen und die Wahlurne bitte
mit ins Stadtschloss bringen, und den Wahlraum ordentlich verlassen.
6. Rückgabe der Unterlagen
Sobald alle Schnellmeldungen durchgegeben und alle Unterlagen verstaut wurden,
kann der Wahlvorsteher oder Stellvertreter und der Schriftführer (oder Freiwillige) zum
Stadtschloss fahren, um die Wahlniederschrift und die sonstigen Unterlagen zur
Überprüfung abzugeben. Dabei ist der Wahlkoffer mit allen Unterlagen mitzubringen.
Parken können Sie hierbei im Schlosshof. Die Schranke wird für sie geöffnet.
Die Rückgabe der Unterlagen findet im Bürgerbüro, Eingang A3 (zweite Tür links
vom Brunnen, neben den Garagen) statt.
Seite 7
Auszählanleitung für den Wahlvorstand
Allgemeine Kommunalwahlen
- Wahlbezirk Zu Nr. 3 und 4:
Zählen und Auswerten der Stimmzettel, Schnellmeldung
o
Die Stimmzettel werden unmittelbar im Anschluss an die Stimmabgabe und
ohne Unterbrechung gezählt und ausgewertet. Es sollen hierbei alle Mitglieder
des Wahlvorstands anwesend sein; für die Beschlussfähigkeit des Wahlvorstands
müssen die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher, die Schriftführerin oder der
Schriftführer oder die sie vertretenden Mitglieder sowie mindestens drei
Beisitzerinnen und Beisitzer anwesend sein. Fehlende Beisitzer sind auch hier
vom Wahlvorstand durch Wahlberechtigte zu ersetzen, wenn es für die
Beschlussfähigkeit erforderlich ist; die Wahlberechtigten sind auf ihre
Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur
Verschwiegenheit hinzuweisen (s. Nr. 1).
o
Vor dem Öffnen der Wahlurnen werden alle nicht benutzten Stimmzettel vom
Wahltisch entfernt. Die Wahlurnen werden geöffnet und die Stimmzettel
entnommen. Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher überzeugt sich, dass
die Wahlurnen leer sind.
o
Sofern nicht mehrere Wahlurnen verwendet worden sind, werden die Stimmzettel
nach Farben getrennt. Danach werden sie in der verbindlichen Reihenfolge:
Wahl zur Stadtverordnetenversammlung, Kreiswahl und Ortsbeiratswahl
ausgezählt. Die Stimmzettel, die noch nicht zur Auszählung anstehen, werden
vom Wahlvorstand unter Aufsicht zunächst zur Seite gelegt und gesichert
aufbewahrt.
o
Um die Zahl der Wählerinnen und Wähler zu ermitteln, zählt der Wahlvorstand
die
Stimmzettel
und
die
im
Wählerverzeichnis
eingetragenen
Stimmabgabevermerke; die Zahlen werden jeweils in Nr. 3.1 und 3.2 der
Wahlniederschrift eingetragen. Die Zahl der abgegebenen Wahlscheine wird in
Nr. 3.3 der Wahlniederschrift vermerkt. Sofern sich die Summe der Zahlen aus
Nr. 3.2 und 3.3 (= Zahl der Stimmabgabevermerke + Zahl der abgegebenen
Wahlscheine) von der Zahl der Stimmzettel in Nr. 3.1 unterscheidet, ist der Grund
für die Differenz nach Möglichkeit zu ermitteln und in Nr. 3.4 der
Wahlniederschrift festzuhalten.
o
o
Die Schriftführerin oder der Schriftführer überträgt die Zahl der
Wahlberechtigten („Wahlberechtigte insgesamt A 1 + A 2“) und die Zahl der
Wählerinnen und Wähler insgesamt aus Nr. 3.1 in Nr. 4.1 der Wahlniederschrift.
Danach werden die Stimmzettel vom Wahlvorstand auseinander gefaltet und
unter gegenseitiger Kontrolle wie folgt sortiert:
Stapel 1
Stimmzettel, bei denen ein Wahlvorschlag unverändert angenommen
worden ist,
Stapel 2
Stimmzettel, die nicht gekennzeichnet sind (zweifelsfrei ungültige
Stimmzettel),
Stapel 3
Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben und
Seite 8
Nr. 3.1-3.4
Nr. 4.1
Stapel 4
o
o
alle übrigen Stimmzettel.
Die einzelnen Stapel werden vom Wahlvorstand unter gegenseitiger Kontrolle
jeweils zweifach gezählt und die Zahlen unter Nr. 4.2, Stapel 1, 2, 3 und 4,
Spalte 1, (Ergebnis der Zählung) der Wahlniederschrift vermerkt. Die
Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher gibt die festgestellten Zahlen für jeden
Stimmzettelstapel mündlich bekannt.
Über die Gültigkeit der Stimmzettel in Stapel 3 beschließt der Wahlvorstand;
die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher gibt die Entscheidung des
Wahlvorstands einzeln mündlich bekannt. Sie oder er vermerkt auf jedem
Stimmzettel die Tatsache, dass über ihn Beschluss gefasst wurde („B“) und, ob
der Stimmzettel für ungültig („u“) erklärt wurde oder ob er gültige Stimmen („g“)
enthält. Die Stimmzettel werden fortlaufend nummeriert und ihre Zahlen zu denen
der betroffenen Stapel 1, 2 und 4 (Nr. 4.2, Spalten 2 und 3) addiert. Ausgewertet
werden die Stimmzettel in Stapel 4 erst durch den Auszählungswahlvorstand.
Nr. 4.2
Nr. 4.2
Vorsicht: Stimmzettel, über die Beschluss gefasst worden ist, gehören als
Anlagen zur Niederschrift und dürfen nicht zu den übrigen Stimmzetteln gelegt
werden (siehe Nr. 4.4).
o
Stapel 1 wird danach vom Wahlvorstand unter gegenseitiger Kontrolle nach
Wahlvorschlägen sortiert und jeder Stapel ebenfalls zweifach durchgezählt; die
Zahlen werden unter Nr. 4.3, Spalte 1, in der Wahlniederschrift vermerkt. Die
Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher gibt die festgestellten Zahlen für jeden
Stimmzettelstapel mündlich bekannt und sagt laut an, um welchen Wahlvorschlag
es sich handelt. Stimmzettel, die durch Beschluss als gültige Stimmzettel mit
unveränderter Annahme nur eines Wahlvorschlags bewertet wurden (Nr. 4.2,
Spalte 2), werden zu der Zahl des jeweiligen Wahlvorschlags addiert (Nr. 4.3,
Spalten 2 und 3).
o
Bei Stimmzetteln in Stapel 2 (zweifelsfrei ungültige Stimmzettel) sagt die
Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher laut an, dass diese Stimmen ungültig
sind. Die Zahl der Stimmzettel, die durch Beschluss als ungültige Stimmzettel
bewertet werden, wird in Nr. 4.2, Spalte 2 eingetragen und zu der Zahl der
zweifelsfrei ungültigen Stimmzettel addiert (Nr. 4.2, Spalte 3).
o
Die Zahlen in den fett umrandeten Feldern in Abschnitt 4 der Niederschrift
werden unter Angabe des Wahlbezirks als Schnellmeldung an den
Gemeindevorstand bzw. an die von ihm beauftragte Stelle gemeldet.
o
Für das Zählen der Stimmen wurde ein Auszählungswahlvorstand bestellt. Dieser
setzt die Stimmermittlung am Tag nach der Wahl fort.
.
Bitte diese Anleitung für alle auszuzählenden Wahlen erneut durchführen!
Seite 9
Nr. 4.3
Vordruckmuster KW Nr. 14.1
(zu § 50 Abs. 1 KWO)
Stand: 1. Juli 2015
Gemeinde/Stadt
Ortsbezirk
Fulda
MUSTER
Kreis
Wahlbezirk
Fulda
001 - Stadtschloss
Wahlniederschrift
über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses
der
X Gemeindewahl
Kreiswahl
Ortsbeiratswahl
Gemeinde/Stadt/Landkreis/Ortsbezirk
Stadt Fulda
in der/dem
06.03.2016
am
im Wahlbezirk
1
Wahlvorstand
1.1
Zusammensetzung
beisitzendes Mitglied (Familienname, Vorname)
Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher (Familienname, Vorname)
1.
NAME
5.
Stellvertreterin oder Stellvertreter von 1. (Familienname, Vorname)
2.
NAME
beisitzendes Mitglied (Familienname, Vorname)
6.
Schriftführerin oder Schriftführer (Familienname, Vorname)
3.
NAME
Stellvertreterin oder Stellvertreter von 3. (Familienname, Vorname)
4.
NAME
beisitzendes Mitglied (Familienname, Vorname)
7.
NAME
NAME
NAME
beisitzendes Mitglied (Familienname, Vorname)
8.
NAME
beisitzendes Mitglied (Familienname, Vorname)
9.
NAME
1.2
Hilfskräfte waren hinzugezogen, sie sind in der Anlage 1 aufgeführt.
1.3
Im Wahlbezirk befindet sich eine Einrichtung, für die die Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand zugelassen ist; die
näheren Angaben sind in der Anlage 2 enthalten.
Es handelt sich bei dem Wahlbezirk um einen Sonderwahlbezirk, in dem sich die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher oder
das sie oder ihn vertretende Mitglied und zwei Beisitzerinnen oder Beisitzer unter Mitnahme einer verschlossenen Wahlurne
zusätzlich in die Krankenzimmer der Wahlberechtigten begeben haben, die den Wahlraum nicht aufsuchen konnten. Die Angaben
hierzu sind in der Anlage 2 enthalten.
1.4
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses waren öffentlich.
2
Wahlhandlung
2.1
Das Wählerverzeichnis und die dazugehörige Abschlussbeurkundung
X waren nicht zu berichtigen.
sind berichtigt worden.
Uhrzeit
2.2
Mit der Stimmabgabe wurde um
2.3
Als besondere Vorkommnisse während der Wahlhandlung waren zu verzeichnen:
08:00
begonnen.
keine
Über die Einzelheiten wurden Niederschriften gefertigt und als Anlagen Nr.
2.4
------
bis Nr.
------
beigefügt.
Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher gab um 18:00 Uhr bekannt, dass die Wahlzeit abgelaufen ist und erklärte die Wahlhandlung um
Uhrzeit
18:00
für beendet.
3
Stimmzettel, Wählerinnen und Wähler
3.1
Zahl der Stimmzettel (gleichzeitig Zahl der Wählerinnen und Wähler)
3.2
Zahl der Stimmabgabevermerke
3.3
Zahl der Personen, die mit Wahlschein gewählt haben
3.4
Summe aus Nr. 3.2 und 3.3
14
Kennbuchstabe B
14
Kennbuchstabe B 1
0
14
Die Summe weicht aus folgenden Gründen von der Zahl aus Nr. 3.1 ab:
------
3.5
Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt worden; die näheren Angaben hierzu sind in Nr. 4 der
Anlage 3 enthalten; bitte die folgende Nr. 4 überspringen.
4
Auswerten der Stimmzettel (Schnellmeldung)
4.1
Wahlberechtigte, Wählerinnen und Wähler
A1+A2
B
B1
4.2
Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragene Wahlberechtigte
(aus der berichtigten Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses übernehmen)
Wählerinnen und Wähler insgesamt
(aus Nr. 3.1 übernehmen)
14
Wählerinnen und Wähler mit Wahlschein
(aus Nr. 3.3 übernehmen)
Zahl der Stimmzettel
100
0
Ergebnis der
Zählung
zusätzlich aus
Stapel 3
Addition 1 + 2
Gesamt
1
2
3
Stapel 1
Stimmzettel, bei denen ein Wahlvorschlag unverändert
angenommen worden ist
5
2
7
Stapel 2
Stimmzettel, die nicht gekennzeichnet sind
(zweifelsfrei ungültige Stimmzettel)
0
2
2
Stapel 3
Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben (nach
Beschlussfassung in Spalte 2 auf Stapel 1, 2 und 4
aufteilen)
4
Stapel 4
alle übrigen Stimmzettel
5
0
5
Summe (muss mit B übereinstimmen)
14
4.3
Von den Stimmzetteln aus Stapel 1 (Nr. 4.2, Spalte 3) entfielen auf
Name oder Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe laut Stimmzettel
Ergebnis von
Stapel 1, Spalte 1
Ergebnis von
Stapel 1, Spalte 2
Addition 1 + 2
Gesamt
1
2
3
1
Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
2
0
2
2
Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
1
1
2
3
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE
1
0
1
4
----------------------------------------------------------------------
-----------------
-----------------
-----------------
5
Freie Demokratische Partei, FDP
0
0
0
6
Christliche Wähler-Einheit e.V., CWE
0
0
0
7
Die Linke.offene Liste
1
0
1
8
DIE REPUBLIKANER, REP
0
1
1
9
----------------------------------------------------------------------
-----------------
-----------------
-----------------
10
----------------------------------------------------------------------
-----------------
-----------------
-----------------
7
Summe (muss mit Nr. 4.2, Stapel 1, Spalte 3 übereinstimmen)
4.4
X Stimmzettel, über die der Wahlvorstand Beschluss gefasst hat, wurden unter den fortlaufenden Nummern
4
5
1
bis
der Wahlniederschrift beigefügt.
Auf Antrag des Mitglieds/der Mitglieder des Wahlvorstands
Familienname/n, Vorname/n
hat aus folgenden Gründen eine Nachzählung stattgefunden:
Das bei der Nachzählung ermittelte Ergebnis
stimmt mit dem in Nr. 4 festgestellten überein.
weicht von dem in Nr. 4 festgestellten ab; die dortigen Zahlen sind mit einer anderen Farbe berichtigt.
6
X Für das Zählen der Stimmen ist ein Auszählungswahlvorstand bestellt, der die Stimmermittlung am Tag nach dem Wahltag fortsetzt
(weiter mit Nr. 7).
Für das Zählen der Stimmen ist kein Auszählungswahlvorstand bestellt; der Wahlvorstand
nahm die Stimmermittlung ohne Unterbrechung vor (weiter mit Nr. 9).
beschloss, die Stimmermittlung an einem anderen Ort
Anschrift (Straße, Hausnummer, Raum)
fortzusetzen (weiter mit Nr. 9).
beschloss, die Stimmermittlung zu vertagen und am Tag nach dem Wahltag fortzusetzen (weiter mit Nr. 7).
7
Vorläufiger Abschluss der Wahlniederschrift
7.1
Versicherung
Der Wahlvorstand versichert, dass die in der „Anleitung für den Wahlvorstand“ beschriebenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt worden
sind.
Abweichungen davon hat es zu folgenden Punkten gegeben:
7.2
Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstands genehmigt und von ihnen unterschrieben.
Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher
Unterschrift
1.
Stellvertreterin oder Stellvertreter von 1.
Unterschrift
2.
Schriftführerin oder Schriftführer
Unterschrift
3.
Die übrigen beisitzenden Mitglieder
5.
Unterschrift
6.
Unterschrift
7.
Unterschrift
8.
Unterschrift
9.
Unterschrift
Stellvertreterin oder Stellvertreter von 3.
Unterschrift
4.
7.3
Das/Die Mitglied/er des Wahlvorstands
Familienname/n, Vorname/n
verweigerte/n die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil
Angabe der Gründe
8
Verpacken und Übergabe der Unterlagen
8.1
Dem Gemeindevorstand wurden übergeben
8.1.1
diese Wahlniederschrift mit
Anlage 1 (Hilfskräfte),
Anlage 2 (beweglicher Wahlvorstand, Wahlvorstand im Sonderwahlbezirk),
Anlage 3 (Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl),
Zahl
8.1.2
Stimmzetteln, über die Beschluss gefasst wurde.
Stimmzettel und Wahlscheine, die nicht der Wahlniederschrift als Anlagen beigefügt sind
(verpackt, versiegelt, mit Inhaltsangabe versehen):
Bei einer Verhältniswahl
Paket 1: Stimmzettel aus Stapel 1, getrennt nach Wahlvorschlägen,
Paket 2: Stimmzettel aus Stapel 2, ungekennzeichnet abgegebene Stimmzettel,
Paket 3: Stimmzettel aus Stapel 4,
Paket 4: Eingenommene Wahlscheine.
Bei einer Mehrheitswahl
Paket 1: Zweifelsfrei gültige Stimmzettel,
Paket 2: Ungekennzeichnet abgegebene Stimmzettel,
Paket 3: Eingenommene Wahlscheine.
8.1.3
Das Wählerverzeichnis,
das Verzeichnis der Wahlberechtigten, denen nach Abschluss des Wählerverzeichnisses noch Wahlscheine erteilt worden sind,
die eingenommenen Wahlbenachrichtigungen,
die Wahlurne mit Verschlussmaterial,
alle sonstigen dem Wahlvorstand zur Verfügung gestellten Unterlagen und Gegenstände.
Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher
Unterschrift
8.2
Vom Gemeindevorstand wurden die unter Nr. 8.1 genannten Unterlagen und Gegenstände am
um
Uhrzeit
Name, Unterschrift
übernommen.
Datum
Stapel 1
Stimmzettel, bei denen nur ein Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet
ist (völlig unveränderte Stimmzettel). Eine Aufteilung in jeden Wahlvorschlag ist
bereits jetzt gestattet!
Stapel 2
Zweifelsfrei ungültige Stimmzettel, also alle Stimmzettel die überhaupt nicht
gekennzeichnet wurden (leere Stimmzettel)
Stapel 3
Stimmzettel, die Anlass zu bedenken geben (Beschlussfassung). Alle
Stimmzettel durchnummerieren, beschlussfassen, den Beschluss auf der
Rückseite vermerken und die Stimmzettel zur Niederschrift sortieren.
Stimmzettel mit Bewerberstimmen, die Anlass zu bedenken geben sind hier
nicht zu erfassen, diese müssen unter Stapel 4 sortiert werden (NUR DIE
KOPFZEILE UND DEN STIMMZETTEL INSGESAMT BETRACHTEN)
Stapel 4
Alle Stimmzettel, auf denen Stimmen an Bewerber vergeben wurden, und
Stimmzettel mit Streichungen, unabhängig davon, wie viele Wahlvorschläge in
der Kopfzeile gekennzeichnet wurden.