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H AUSORDNUNG
BUNDESGYMNASIUM
BUNDESREALGYMNASIUM
WIRTSCHAFTS- und SPORTKUNDLICHES REALGYMNASIUM
1110 WIEN, GERINGERGASSE 2
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Liebe Eltern!
Liebe Lehrerinnen und Lehrer!
Diese Hausordnung ist - gemeinsam mit den Verhaltensvereinbarungen - in einem einjährigen
Prozess unter Einbindung aller Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und der Elternvertreter im SGA entstanden. Sie soll mithelfen, das Miteinander an unserer Schule zu regeln
und den wertschätzenden Umgang aller Schulpartner zu fördern. Respekt, Höflichkeit
und Achtsamkeit aller sollen ein friedliches und angenehmes Zusammenleben gewährleisten.
Mag. Claudia Valsky
1.
Umgang miteinander
1.1. Wir behandeln unsere Mitmenschen so, wie wir selbst behandelt werden möchten.
1.2. Wir gehen respektvoll und höflich miteinander um, um ein friedliches und angenehmes Zusammenleben zu gewährleisten. Dazu gehören ein höflicher Umgangston, freundliches Grüßen, „Bi!e“ und
„Danke“, das Respek"eren des Eigentums anderer, das Hinterlassen von sauberen und aufgeräumten
Klassen und das Vermeiden von Beleidigungen.
2.
Pünktlichkeit/Verlässlichkeit
2.1. Pünktlichkeit und Verlässlichkeit aller sind eine notwendige Voraussetzung für erfolgreiches gemeinsames Arbeiten.
2.2. Zu Stundenbeginn finden sich die SchülerInnen pünktlich im Unterrichtsraum ein und halten die für
den Unterricht notwendigen Unterrichtsmaterialien bereit.
2.3. Alle SchülerInnen führen von der 1. bis zur 5. Klasse ein Mi!eilungshe#, das zur Kommunika"on
zwischen Schule und Elternhaus dient.
3.
Verhalten im Unterricht
3.1. Die SchülerInnen nehmen aufeinander Rücksicht und verhalten sich so, dass für ALLE Beteiligten
(SchülerInnen und LehrerInnen) Lernen und Arbeiten ungestört möglich ist. Dies betrifft das
Essen/Trinken/WC-Besuche etc. während des Unterrichts.
3.2. Es gibt spezielle Regelungen für Sondersäle (Info jeweils an der Tür).
4.
Aufenthalt im Schulgebäude
und Verhalten in Pausen und Freistunden
4.1. Aufenthaltsbereiche für die SchülerInnen der Unterstufe sind die Aula B und der Bereich vor der
Bibliothek. Alle SchülerInnen nehmen Rücksicht auf die Klassen, die Unterricht haben.
4.2. Vor dem Sportunterricht versammeln sich die SchülerInnen in der Aula B oder im Gangbereich
vor dieser.
4.3. SchülerInnen ab der 6. Klasse dürfen in den Pausen und in ihren Freistunden das Schulgebäude
verlassen oder sich in ihren Klassen au%alten.
4.4. Auch in den Pausen verhalten sich die SchülerInnen rücksichtsvoll gegenüber ihren MitschülerInnen,
was ihre Lautstärke und ihren Bewegungsdrang betrifft. Laufen in der Klasse und Ballspielen im Schulgebäude (ausgenommen in der TB) sind nicht erlaubt.
4.5. Der Spindraum ist kein Aufenthalts- und Spielraum.
4.6. Roller müssen im Spind oder im Fahrradraum, Fahrräder im Fahrradraum abgestellt werden.
Die Mitnahme derselben in Unterrichtsräume ist nicht gesta!et.
4.7. Vor 7.45 Uhr dürfen sich SchülerInnen nur im Eingangsbereich der Schule au%alten.
4.8. Die SchülerInnen benutzen nur den AHS-Bereich. Dieser erstreckt sich über alle von den AHS-SchülerInnen genutzten Räumlichkeiten, die zugehörigen Gangbereiche, die Garderoben und die Außenbereiche.
4.9. TB-SchülerInnen dürfen den Spielplatz während der Tagesbetreuung benützen. Während des
Vormi!agsunterrichts darf der Spielplatz grundsätzlich nicht benützt werden.
4.10. Fußballplatz: Auf die großen Tore darf nur im Sportunterricht gespielt werden. Für die TB stehen
kleine mobile Tore zur Verfügung.
4.11. Überbrückung zwischen Vormi!ags- und Nachmi!agsunterricht – Mi!agsbetreuung: Eine Mi!agsbetreuung zwischen Vormi!ags- und Nachmi!agsunterricht ist für die Unterstufe gemäß den in
BMUKK-680/0005-III/6/2009 genannten Vorgaben eingerichtet. Die Mindesteröffnungszahl liegt bei
fünf SchülerInnen. Die Mi!agsbetreuung ist jahrgangs- und klassenübergreifend organisiert. Sie ist
derzeit kostenlos.
4.12. Der unbeaufsich"gte Aufenthalt im Schulgebäude zwischen Vormi!ags- und Nachmi!agsunterricht ist
nicht gesta!et. Individuelle Regelungen zur Überbrückung können mit der Direk"on vereinbart werden.
5.
Sauberkeit
5.1. Es ist unser erklärtes Ziel, Müll zu vermeiden. Aludosen sind im Schulgebäude ausnahmslos verboten.
Jede Schülerin/jeder Schüler wir# alle Abfälle in die entsprechenden Mistkübel (Mülltrennung!).
5.2. Alle achten auf Sauberkeit und vermeiden Verunreinigungen. Verunreinigungen müssen vom Verursacher selbst besei"gt werden. Dies gilt sowohl für die Klassenräume und Fachsäle als auch für die
allgemeinen Bereiche der Schule (Gänge, Aula, WCs, Außenbereich,…).
5.3. SchülerInnen/Klassen sind für ihren Raum, das Inventar und ihr Eigentum verantwortlich. Wird ein
Klassenraum von einer Klasse verlassen (auch während des Schultages), so sind auf Tischen oder
auf dem Boden liegende Gegenstände und Schulsachen wegzuräumen bzw. herumliegender Müll zu
entsorgen und die Tafeln zu löschen.
5.4. Die SchülerInnen stellen am Ende eines Schultages alle Sessel auf die Tische, damit eine Reinigung
durch das Putzpersonal möglich ist.
5.5. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe des Putzpersonals ist, absichtlich
getä"gte Verunreinigungen (z.B. bemalte Tische, fallengelassener Müll,…) zu besei"gen!
5.6. SchülerInnen verpflichten sich zum sorgsamen Umgang mit Papier (v. a. Flipchartpapier), Kreide, S"ften, Handtüchern und Seife.
5.7. Das Rauchen ist im gesamten Schulbereich gesetzlich verboten.
6.
Umgang mit elektronischen Geräten
6.1. Mobiltelefone müssen rechtzei"g vor Unterrichtsbeginn abgeschaltet und in die Schultasche gegeben
werden. Der Gebrauch ist während des Unterrichts ausschließlich für Unterrichtszwecke gesta!et und
in der Lernzeit in der Tagesbetreuung nicht erlaubt.
6.2. Folgende Dinge sind in der Pause zu erledigen: Schulsachen wegräumen und herrichten, Essen und
Trinken, Gang zur Toile!e.
6.3. In Ausnahmefällen ist eine Handynutzung in den Pausen gesta!et.
6.4. Filmen und Fotografieren mit dem Mobiltelefon ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es handelt
sich um ein Unterrichtsprojekt.
6.5. Das Verwenden der Mobiltelefone während des Mi!agessens im Speisesaal ist verboten.
6.6. Die Mitnahme und Verwendung elektronischer Spielgeräte ist nicht erlaubt.
7.
Kleidung
7.1. Die Schule ist ein Arbeitsplatz und jede Schülerin/jeder Schüler kleidet sich diesem Umstand
entsprechend.
7.2. Turnbekleidung wird nur im Turnunterricht getragen.
Impressum:
Für den Inhalt verantwortlich ist der Schulgemeinscha#sausschuss des G11, Geringergasse 2, 1110 Wien. Die Hausordung wurde in
der Sitzung vom 28. Mai 2015 eins"mmig beschlossen.
Das Copyright sämtlicher Inhalte und aller verwendeten Bilder liegen beim G11.
Layout: Georg Radlmair, Druck: Druck.at
VERHALTENSVEREINBARUNG
1.
Konsequenzen
bei Nicht-Einhaltung
von Verhaltensregeln,
Wiedergutmachung
! Verstoßen SchülerInnen in grober Weise
gegen die vereinbarten Verhaltensregeln
oder die daraus abzuleitenden berech"gten
Erwartungen, sind sie dazu verpflichtet, ihr
Fehlverhalten in geeigneter Form wieder gut
zu machen. Die Form der Wiedergutmachung
und das Ausmaß des dafür notwendigen
Einsatzes soll im Gespräch zwischen den
Betroffenen und einer Lehrkra#, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Eltern, gefunden
werden. Größtmöglicher Konsens ist dabei anzustreben. Wiedergutmachende Leistungen sind z. B. das Übernehmen von Hilfsdiensten, die anderen
SchülerInnen zu Gute kommen, z.B. in der TB, Ordnungsdienste, schulinterne soziale Einsätze usw. Art
und Dauer der Wiedergutmachung richten sich naturgemäß nach der Schwere des Fehlverhaltens.
2.
Geringer -Award
! Im Gegenzug dazu wird vorbildliches Verhalten an unserer Schule in verschiedenen Formen (Dank
und Anerkennung durch KV und Direk"on) prämiert, um die soziale Bedeutung des posi"ven Vorbilds
zu honorieren.
3.
Konsequenzen nach unerlaubter Handynutzung
! Bei wiederholter Missachtung der vereinbarten Handynutzung ist das Gerät auf Verlangen einer
Lehrkra# abzugeben.
4.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung der „Sauberkeitsregeln“:
! Eine Aufforderung zur Reinigung der Tische / Klasse / des Aufenthaltsbereiches kann bei Bedarf von
einer Lehrkra# oder der Direktorin ausgesprochen werden. Diese Anordnung kann entweder an
einzelne SchülerInnen oder an ganze Klassen ergehen.
5.
Verhaltenspyramide bei Fehlverhalten
! Klassenbucheintragung, gleichzei"g Mi!eilung an die Eltern
! Verwarnung durch den Klassenvorstand (schri#liche Vorladung der Eltern zu einem Gespräch)
! Verwarnung durch die Direk"on (schri#liche Vorladung der Eltern zu einem Gespräch)
! Disziplinarkommission: 1 ElternvertreterIn, 1 LehrervertreterIn, 1 SchülervertreterIn, Direk"on,
Beiziehung des Schulpsychologen auf mehrheitlichen Beschluss der Kommission
! Disziplinarkonferenz (Androhung des Ausschlusses – Recht auf Mitentscheidung für Schüler- und
ElternvertreterInnen)
! Disziplinarkonferenz mit Antrag auf Ausschluss – wird an Schulbehörde 1. Instanz gestellt (Recht auf
Mitentscheidung für Schüler- und ElternvertreterInnen)
Wien, am .............................................
Unterschri! SchülerIn
Unterschri! Klassenvorstand