Vertrag über Teilnahme an Kampfkunstschule (Wing Tzun)

Vertrag über Teilnahme an Kampfkunstschule (Wing Tzun)
Zwischen
der EBMAS (Emin Boztepe Martial Arts System) – Kampfkunstschule BRÜCK, Inhaber Karl-Heinz Stefer,
Oberer Bruchweg 6, 51109 Köln,
– im folgenden Ausbilder genannt –
und
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Vorname und Name
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Geburtsdatum
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Straße und Hausnummer
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Telefon
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PLZ
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Wohnort
– im folgenden Schüler genannt –
wird der folgende Vertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsbeginn, Vertragsdauer, Beendigung und Ruhen des Vertrages
Der Vertrag beginnt zum ______________________ .
Die Vertragsdauer beträgt zunächst 1 Jahr.
Der Vertrag verlängert sich sodann automatisch um jeweils 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf
schriftlich gekündigt wird.
Maßgebend ist hierbei der Eingang der Kündigungserklärung beim anderen Vertragsteil.
Hiervon unberührt bleiben die Kündigungsmöglichkeiten beider Vertragsparteien aufgrund gesetzlicher Bestimmungen.
Verlegt der Schüler seinen ersten Wohnsitz nicht nur vorübergehend mehr als 30 km von Köln entfernt, so endet der Vertrag
automatisch mit Ablauf desjenigen Monats, in welchem der Schüler dem Ausbilder eine entsprechende Bestätigung des Einwohnermeldeamtes vorlegt.
Bei Einberufung zur Bundeswehr ruhen die Pflichten aus dem Vertrag für die Dauer des
Wehrdienstes beitragsfrei, sofern und sobald der Schüler den Ausbilder hierüber unter
Vorlage des Einberufungsbescheides unterrichtet.
Bei Eintritt einer Schwangerschaft ruht die Mitgliedschaft beitragsfrei für die Dauer der
Schwangerschaft zzgl. weiterer sechs Monate im Anschluss an die Geburt des Kindes,
sofern und sobald die Schülerin den Ausbilder hierüber unter Vorlage einer ärztlichen
Bescheinigung über den Eintritt der Schwangerschaft unterrichtet.
Die Schülerin ist berechtigt, nach der Geburt auch vor Ablauf der 6-Monats-Frist das Vertragsverhältnis wieder aufzunehmen.
Eine rückwirkende Beitragserstattung findet in den vorgenannten Fällen nicht statt.
§ 2 Gebühren und Beiträge
Die Anmeldegebühr beträgt einmalig 10,- € und ist mit der Anmeldung fällig.
Die monatlichen Beiträge betragen ________ € und sind bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats auf das nachfolgende
Konto des Ausbilders
Kontoinhaber: Karl-Heinz Stefer
Stadtsparkasse Köln
BLZ: 37050198
Konto-Nr: 53043584
zu zahlen.
PS: Bitte Dauerauftrag einrichten!
-2-
§ 3 Mitgliedschaft im Dachverband EBMAS
Zur Teilnahme an der Kampfkunstschule ist, u.a. aus organisatorischen Gründen, der Eintritt in den zuständigen Dachverband der
EBMAS (Emin Boztepe Martial Arts System) – EBMAS Europe, Postfach 10 10 67, 34010 Kassel – zwingend vorgeschrieben.
Der Jahresbeitrag bei der EBMAS Europe ist den jeweilig aktuellen Verträgen zu entnehmen(Ebmas-Verträge liegen dem
jeweiligen Vertrag bei).
Die EBMAS stellt nach Bearbeitung des Antrages und der Bezahlung des Erstbeitrages durch den Schüler einen EBMAS-Ausweis
aus.
Dieser Ausweis ist vom Schüler bei allen Unterrichtsveranstaltungen ( Lehrgängen ) mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen.
§ 4 Ausgestaltung und Ordnung des Unterrichtes
Der Ausbilder stellt für die Unterrichtung der Schüler geeignete Unterrichtsräume zur Verfügung, in denen der Unterricht zu
regelmäßigen Zeiten wöchentlich stattfindet.
Zur Zeit findet der Unterricht montags und donnerstags ab 18.00 Uhr statt.
Änderungen der Unterrichtszeiten gibt der Ausbilder rechtzeitig bekannt, ggf. durch Aushang im Eingangsbereich der
Unterrichtsräume.
Der Ausbilder übt während des Unterrichts das Hausrecht aus.
Während des Unterrichts hat der Schülern den Weisungen des Ausbilders und der
Mitarbeiter des Ausbilders Folge zu leisten.
Der Ausbilder und die Mitarbeiter des Ausbilders sind berechtigt, einen Schüler von einer Unterrichtseinheit auszuschließen, soweit
dies zur Wahrung der Ordnung des Unterrichts oder zur Wahrung der Interessen der anderen Schüler erforderlich ist.
Wird ein Schüler mehrfach oder wiederholt von einer Unterrichtseinheit ausgeschlossen, ist der Ausbilder berechtigt, den Schüler
ganz vom Unterricht auszuschließen und den Vertrag mit dem Schüler aus diesem Grunde fristlos zu kündigen.
Der Schüler darf am Unterricht nur teilnehmen, wenn er körperlich gesund ist und in der Lage ist, die Übungen durchzuführen.
Der Schüler darf am Unterricht nicht teilnehmen, wenn er durch seinen körperlichen Zustand andere Schüler oder den Ausbilder und
dessen Mitarbeiter gefährdet.
§ 5 Ziel des Unterrichtes
Ziel des Unterrichtes ist es, den Schüler in die Formen der Selbstverteidigung des Wing Tzun einzuführen.
Der Schüler soll lernen, sich ohne Waffen gegen Angriffe von Dritten verteidigen zu können.
Entsprechend dem Lern- und Kenntnisstand des Schülers meldet der Ausbilder den Schüler zu Prüfungen an, die vom Dachverband
EBMAS organisiert und durchgeführt werden.
Die Kosten der Prüfungen trägt der Schüler und werden dem Schüler vom Ausbilder bzw. der EBMAS gesondert mitgeteilt.
Bei den Prüfungen muss der Schüler die im Unterricht erlernten Formen des Wing Tzun selbständig ausführen.
Der erfolgreiche Abschluss der Prüfungen wird von der EBMAS bescheinigt.
§ 6 Haftung und höhere Gewalt
Der Ausbilder haftet nicht für das Verschulden seiner Mitarbeiter und das Verschulden anderer Schüler.
Der Ausbilder übernimmt keine Haftung für Kleidung, Geld oder sonstige Wertgegenstände, welche seitens der Schüler zum
Training mitgebracht werden.
Dies gilt nicht, wenn beim Ausbilder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Soweit es dem Ausbilder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), unmöglich ist, die vertragsgegenständlichen
Leistungen zu erbringen, so hat der Schüler keinen Anspruch auf Ersatzstunden oder Schadensersatz.
Der Schüler ist jedoch für diese Zeit von seinen Verpflichtungen zur Beitragszahlung befreit.
§ 7 Sonstiges
Anschriften- und Namensänderungen des Schülers sind dem Ausbilder und der EBMAS unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
Köln, den ___________________
Datum
________________________________________
Unterschrift Schüler
ggf. Unterschrift der Erziehungsberechtigten
Köln, den ___________________
Datum
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Unterschrift Ausbilder