Anzeige über vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes gem. § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG) (Diese Anzeige ist spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen) Bitte ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden an: Eingang am: Magistrat der Brüder-Grimm-Stadt Steinau an der Straße Brüder-Grimm-Straße 47 36396 Steinau an der Straße Auskunft an: Telefon: 06663/973-37 Telefax: 06663/973-50 E-Mail: [email protected] 1. Angaben zum Anzeigenden/ Betreiber der Verkaufsstandes: Name, Vorname der verantwortlichen Person (natürliche Person bzw. Vertreter von Verein/ Firma/ juristische Person Geburtsdatum Anschrift Handy-Nr.: Verein/ Firma/ juristische Person Fax: E-Mail: [email protected] Name, Vorname zweiter Ansprechpartner Handy-Nr.: 2. Hiermit wird folgende Veranstaltung angezeigt: Art bzw. Anlass der Veranstaltung (z.B. Tanz, bunter Abend, Konzert usw.) Weihnachtsmarkt (Veranstalter ist der Gewerbe- und Verkehrsverein Steinau e.V.) Ort der Veranstaltung bzw. des Veranstaltungsraumes (Ort, Straße, Hausnummer) Verlaufstrecke des Weihnachtsmarktes im Bereich „Am Kumpen, Im Schloss, Amtshof, Rathaus und Brüder-Grimm-Straße“, in 36396 Steinau an der Straße Verkaufsstand in Räumen: Schlosskeller, Markthalle, Remise (Brüder-Grimm Haus) Rathauskeller, Verkaufsstand im Freien: Schlosshof, Bereich „Am Kumpen“, Grimm-Straße, Amtshof Brüder- Am Veranstaltungsort sind folgende Toilettenanlagen (Anzahl) vorhanden/aufgestellt WC-Anlage in der Markthalle, Rathauskeller, Schloss, Amtshaus und öffentliche WC-Anlage im Haus „Am Kumpen“ 1-3 3. Zeitraum der Veranstaltung Datum 25.11.2016 26.11.2016 27.11.2016 Uhrzeit (von-bis) ca. bis ca. bis ca. bis 17:00 Uhr 21:00 Uhr 12:00 Uhr 21:00 Uhr 12:00 Uhr 19:00 Uhr Voraussichtliche Teilnehmerzahl unbekannt Soweit Tanz- bzw. Musikveranstaltungen vorgesehen: Bei Live-Musik, Angabe des Namens Art der Musik der Band/Musikgruppe Weihnachtliche Musik kurzzeitige Musikdarbietungen von Chören /Musikverein 4. Verabreichung von Speisen / Getränken Die Verabreichung von Speisen ist vorgesehen folgende Speisen werden angeboten: Die Verabreichung von Getränken ist vorgesehen folgende alkoholische Getränke werden angeboten: Die Verabreichung von Speisen ist nicht vorgesehen Zubereitung (z.B. Fritteuse/Grill) Die Verabreichung von Getränken ist nicht vorgesehen folgende alkoholfreie Getränke werden angeboten: Ich habe die auf der Rückseite stehenden zusätzlichen Fragen und Hinweise zur Kenntnis genommen/beantwortet. Ort, Datum Unterschrift des Veranstalters Angaben zu der Gebühr: Für die Entgegennahme der Anzeige gem. 6 HGastG wird gem. Ziffer 2244 des Richtsatzkataloges zu den Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen in Weisungsangelegenheiten der Stadt Steinau an der Straße gemäß dem Gebührenrahmen der Verwaltungskostenordnung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben. Wir bitten Sie die o.g. Gebühr in Höhe von 20,00 Euro spätestens 1 Monat nach Abgabe der Anzeige gem. § 6 HGastG auf eines der Konten der hiesigen Stadtkasse mit dem Vermerk „1220101.51000000 HGastG/(Nachname oder Verein)“ zu überweisen. Konten der Stadt: Volksbank Raiffeisenbank Schlüchtern eG Nr. 3 000 103 Kreissparkasse Schlüchtern Nr. 4 009 935 Postbank Frankfurt/Main Nr. 811 96-603 (BLZ 530 613 13) (BLZ 530 513 96) (BLZ 500 100 60) Angaben des Verkaufstandes: Ist eine Veranstaltung mit offenem Licht, Verbrennungsmotoren oder eine zirkusähnliche Vorführung vorgesehen? ja nein Werden größere Scheinwerfer, Bildschirme oder Heizgeräte aufgestellt? ja nein Wird der Veranstaltungsraum bzw. im Festzelt mit brennbaren oder leicht entzündlichen Materialien dekoriert? (Papierschmuck wie z.B. Girlanden o.ä.) ja nein ja nein Angaben zu verkehrslenkenden Maßnahmen: Sind verkehrslenkende Maßnahmen, wie Straßensperrung, Parkverbote Wegweiser o.ä. vorgesehen? Erwünschte verkehrslenkende Maßnahme: ____________________________________________________ _______________________________________________________________________________________ Straße u. Haus-Nr.:________________________________________________________________________ Angaben zu Besonderheiten: Sind andere Besonderheiten (wie z.B. steigen lassen von Luftballons, Pyrotechnik/ Feuerwerk, Skybeamer/Himmelsstrahler, Umzüge, usw.) vorgesehen? Wenn ja, um welche Besonderheiten handelt es sich? ja nein _______________________________________________________________________________________ Weitere Informationen zu den Themen „Brandsicherheitsdienst“, „Pyrotechnik/Feuerwerk“ und „Straßenverkehr“ können Sie beim Ordnungsamt der Stadt Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Straße 47, 36396 Steinau an der Straße, Tel. 06663/973-0; Fax 06663/973-50, einholen. (von der Behörde auszuführen) Datenübermittlung: Untere Bauaufsicht beim Main-Kinzig-Kreis, Fax: 06051/8514744 Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde beim Main-Kinzig-Kreis, Fax 06051/8515511 Gefahrenabwehrzentrum beim Main-Kinzig-Kreis, Fax: 06051/8555530 Polizeipräsidium Südosthessen, Polizeistation Schlüchtern, Fax 06661/961040 Finanzamt Gelnhausen, Fax 06051/86299 Z.d.A. bei 1200-01 (Datenübermittlung erledigt am _____________________) Stand: 04/2013
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