Unfälle an Knotenpunkten innerorts

Michael Höppner, FGS
1 Checkliste für Unfälle in Knotenpunkten
1
Checkliste für Unfälle in Knotenpunkten .....................................................................
2
Knotenpunkte allgemein..............................................................................................
3
Knotenpunkte ohne LSA .............................................................................................
3.1 Einbiegen/Kreuzen ......................................................................................................................
3.2 Abbiege-Unfälle...........................................................................................................................
3.3 Unfälle im Längsverkehr (Knotenpunktzufahrten).......................................................................
3.4 Unfälle bei abknickender Vorfahrt (Abbiege u. Einbiege-/Kreuzen-Unfälle) ...............................
3.5 Unfälle mit Radfahrern (Rechtsabbieger)....................................................................................
3.6 Unfälle mit Radfahrern (Linksabbieger) ......................................................................................
3.7 Unfälle mit Radfahrern (Einbiegen/Kreuzen) ..............................................................................
4
Knotenpunkte mit LSA ................................................................................................
4.1 Abbiegeunfälle.............................................................................................................................
4.2 Einbiegen/Kreuzenunfälle ...........................................................................................................
4.3 Unfälle mit Radfahrern ................................................................................................................
4.4 Unfälle mit Fußgängern...............................................................................................................
5
Kreisverkehrsplätze.....................................................................................................
5.1 Unfälle in mehrspurigen Kreisverkehrsplätzen ...........................................................................
5.2 Unfälle mit Radfahrern ................................................................................................................
5.3 Unfälle bei hoher Verkehrsbelastung ..........................................................................................
5.4 Unfälle mit Straßenbahn .............................................................................................................
2 Knotenpunkte innerorts allgemein
Im Gegensatz zu außerorts findet die Mehrzahl der Unfälle an Knotenpunkten statt, allein schon
aufgrund der Häufigkeit der Knotenpunkte. Knotenpunkte stellen aufgrund der komplexen Struktur und des hohen Verkehrsaufkommens ein hohes Konfliktpotential. Bei der Maßnahmenfindung ist zu unterscheiden zwischen
Knoten ohne Lichtsignalanlage
Knoten mit Lichtsignalanlage
Kreisverkehrsplätze
1
3 Knotenpunkte
ohne LSA
Unfallhäufungen im Bereich von Knotenpunkten ohne LSA sind meist auf eine zu
große Verkehrsstärke und/oder mangelhafte Übersichtlichkeit des Knotenpunktes
zurückzuführen.
Eine
häufige
Unfallart
sind
Einbiegen/Kreuzen-Unfälle.
Abbiegeunfälle betreffen meist den Linksabbiegevekehr.
Unfälle in den Knotenpunktzufahrten passieren meist im Längsverkehr.
Abbiege und Einbiege-/Kreuzen-Unfälle
bei abknickenden Vorfahrten bedürfen
häufig besonderer Maßnahmen.
Einer gesonderten Betrachtung bedürfen
die Unfälle mit der Beteiligung von Radfahrern. Besonders schwerwiegend sind
Unfälle mit Rechtsabbiegern aber auch der
linksabbiegende oder einbiegende KfzVerkehr kann zu Unfällen führen.
Gleiches gilt für Unfälle mit Fußgängern
Bild: FGS BASta
2
3.1 Einbiegen/Kreuzen
Bei mangelnder Erkennbarkeit oder Begreifbarkeit der untergeordneten Straße ist
als Sofortmaßnahme die Haltepflicht mittels entsprechender Markierung und Beschilderung hervorzuheben.
Die Hierarchie kann auch durch den Einbau einer Mittelinsel verdeutlicht werden.
Hierbei müssen jedoch die Abbiegeradien
für größere Fahrzeuge beachtet werden.
Bild: GDV-ISK
Um die Wartepflicht durchzusetzen, können auch bauliche Maßnahmen wie Aufpflasterungen zum Tragen kommen.
Bild: GDV-ISK
Bei fehlender Vorfahrtregelung (rechts vor
links) sollte diese geregelt werden, sofern
durch die Breite/Nutzung einer Straße der
Eindruck einer Vorfahrtstraße entsteht.
Bild: FGS
Durch Ausweisung der untergeordneten
Straße als Tempo-30-Straße kann die
Hierarchie ebenfalls verdeutlicht werden.
In diesem Zusammenhang bietet sich die
Möglichkeit Gestaltung der Fahrbahn als
Gehwegzufahrt an.
Bild: FGS
3
Eine Einschränkung der Sicht in die übergeordnete Straße liegt häufig bei parkenden Fahrzeugen vor. Durch bauliche Maßnahmen (Poller, Bordvorstreckung) oder
Anordnung eines Parkverbotes kann die
Einsehbarkeit verbessert werden.
Bild: GDV-ISK
Bei hohen Verkehrsstärken auf der Vorfahrtstraße (geringe Zeitlücken) ist ggf. der
Einbau einer Lichtsignalanlage in Erwägung zu ziehen, insbesondere bei einem
Vorliegen schwerer Verkehrsunfälle.
Bild: FGS
Als Alternative zur Lichtsignalanlage bietet
sich bei ausreichenden Platzverhältnissen
der kleine Kreisverkehrsplatz an.
Diese Knotenform kann auch hilfreich sein
bei ungünstigen, unübersichtlichen Knotengeometrien.
Bild: Straßenbauverwaltung BW
Sofern die Verkehrsstärke dieses zulässt,
ist bei unzureichenden Platzverhältnissen
der sogenannte Minikreisel eine mögliche
Maßnahme.
Bild: Straßenbauverwaltung BW
4
3.2 Abbiege-Unfälle
Abbiegeunfälle entstehen häufig bei geringen Zeitlücken (hohe Verkehrsstärke in der
Gegenrichtung). Eine mögliche Sofortmaßnahme ist ein Linksabbiegeverbot
(vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus
und rechts). Mittels einer durchgezogenen
Markierung kann die Wirksamkeit noch
erhöht werden.
Bild: GDV-ISK
Geringe Zeitlücken entstehen auch bei
geringerer Verkehrsstärke durch hohe
Geschwindigkeiten des Gegenverkehrs.
Das Geschwindigkeitsniveau kann durch
Anlage einer ortsfesten Überwachung beeinflusst werden.
Bild: GDV-ISK
Sofern der Gegenverkehr für den Linksabbieger schlecht sichtbar ist, kann bei entsprechend breiter Fahrbahn die Abmarkierung einer Sperrfläche Abhilfe schaffen.
Bild: GDV-ISK
Bei hoher Geschwindigkeit und hoher Verkehrsstärke kann die Aufstellung einer
Lichtsignalanlage in Frage kommen. Der
Linksabbieger ist dann bevorzugt getrennt
zu signalisieren.
Bild: GDV-ISK
5
Alternativ besteht die Möglichkeit des Knotenausbaus zum Kleinen Kreisverkehrsplatz. Bei besonders beengten Verhältnissen kann auch ein sogenannter Minikreisel
zum Einsatz kommen.
Bild: Leitfaden Kreisverkehr Hessen
3.3 Unfälle im Längsverkehr (Knotenpunktzufahrten)
Unzureichende Erkennbarkeit der Abbiegemöglichkeit oder fehlende Markierung
können zu Irritationen führen. Eine eindeutige Markierung kann die Unfallträchtigkeit
herabsetzen.
Bild: GDV-ISK
Die Fahrtrichtung der jeweiligen Spur sollte
durch ausreichende Pfeile frühzeitig erkennbar gemacht werden
Bild: FGS
Hilfreich kann auch eine übersichtliche,
rechtzeitige und deutliche Vorwegweisung
sein.
Bild: FGS
6
3.4 Unfälle bei abknickender Vorfahrt
(Abbiege u. Einbiege-/Kreuzen-Unfälle)
Bei abknickender Vorfahrt besteht häufig
das Problem der Begreifbarkeit für den
Geradeausfahrer.
In der untergeordneten Straße ist die Wartepflicht deutlich erkennbar zu machen.
Bei engem Querschnitt kann für die Hauptrichtung ein Rechtsabbiegegebot ausgesprochen werden.
Bild: GDV-ISK
Sind die Belastungsunterschiede nicht zu
groß besteht die Möglichkeit der Aufhebung der abknickenden Vorfahrtregelung.
Bild: GDV-ISK
Bei entsprechend hohem Unfallaufkommen kann auch die Aufstellung einer LSA
in Erwägung gezogen werden.
Bild: GDV-ISK
Je nach Örtlichkeit kann der Ausbau zum
Kreisverkehrsplatz angestrebt werden.
Bild: GDV-ISK
7
3.5 Unfälle mit Radfahrern (Rechtsabbieger)
Bei Radwegen bzw. abgesetzten Furten ist
das Unfallrisiko durch rechtsabbiegende
Kfz nachweislich besonders hoch. Grundsätzlich sollte darüber nachgedacht werden den Radfahrer auf die Fahrbahn zu
nehmen, um so den ständigen Sichtkontakt mit dem Kfz-Fahrer zu gewährleisten.
Eine Anlage von Radfahrstreifen ist aus
Platzgründen meist nicht möglich.
Bild: GDV-ISK
Sofern die Radweg/-furtenregelung bestehen bleibt, sollte der Radweg vor dem
Knoten rechtzeitig möglichst dicht an die
Fahrbahn herangezogen werden.
Bild: FGS
Die Einschränkung der Sicht auf die Radfahrerfurt durch parkende Autos, Bewuchs
oder Straßenmobilar ist zu prüfen. Ggf. ist
das Parken durch Beschilderung bzw.
Pfosten zu unterbinden.
Sonstige Sichthindernisse sind zu beseitigen.
Bild: GDV-ISK
Mittels Aufpflasterungen oder Radienverengung (Gehwegvorstreckung) kann die
Abbiegegeschwindigkeit verringert und die
Gefährdung des Radfahrers herabgesetzt
werden.
Bild: FGS
8
3.6 Unfälle mit Radfahrern (Linksabbieger)
Bei Radunfällen mit Linksabbiegern ist die
Erkennbarkeit des Radweges zu überprüfen. Ggf. ist die Radfurt rot zu markieren.
Sichthindernisse sollten beseitigt werden.
Bild: GDV-ISK
Zu prüfen ist ferner, ob geringe Zeitlücken
bestehen (hohe Verkehrsstärke der Gegenrichtung). Ggf. ist das Linksabbiegen
gänzlich zu untersagen (Beschilderung
und Markierung).
Bild: GDV-ISK
Soll das Linksabbiegen aufrecht erhalten
werden ist bei hohem Abbiegedruck durch
geringe Zeitlücken die Aufstellung einer
Lichtsignalanlage in Erwägung zu zeihen.
Bild: GDV-ISK
9
3.7 Unfälle mit Radfahrern (Einbiegen/Kreuzen)
Es ist zu prüfen, ob der Radweg von der
Zufahrt der Nebenstraße rechtzeitig zu
erkennen ist. Ggf. ist der Radweg deutlich
zu markieren (Roteinfärbung). Sichteinschränkungen durch parkende Autos und
andere Hindernisse sind ggf. zu beseitigen
(s. Kap.3.1).
Bild: GDV-ISK
Bei beidseitig befahrenen Radwegen ist
die Furt ebenfalls rot zu markieren und in
der Beschilderung auf den beidseitigen
Radverkehr hinzuweisen.
Bild: Verkehrszeichenkataog
Bei unerwünscht beidseitig befahrenen
Radwegen ist eine Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn (Mischverkehr
oder Radstreifen) zu erwägen.
Bild: GDV-ISK
Baulich kann das Unfallrisiko bei beidseitigen Radwegen durch Aufpflasterung gemindert werden.
Bild: GDV-ISK
10
4 Knotenpunkte
mit LSA
Bei einer Unfallhäufung sind neben der
Erkennbarkeit der Signale ggf. auch Prüfungen des Signalzeitenprogrammes vorzunehmen. Der Unfallcheck beinhaltet
folgende Punkte:
Sind auffällig vielen Abbiegeunfälle vorhanden?
Überproportional viele Kreuzen/EinbiegenUnfälle deuten auf schlecht erkennbare
Signalgeber oder Mängel im Signalzeitenplan
Unfälle mit Längsverkehr treten bei lichtsignalisierten Knotenpunkten häufiger auf.
Eine häufige Beteiligung von Radfahrern
und Fußgängern hat ebenfalls spezifische
Gründe
Bild: FGS BASta
11
4.1 Abbiegeunfälle
Bei fehlender Linksabbiegespur und mangelnder Fahrbahnbreite ist ein Linksabbiegeverbot zu prüfen. Bei einem Verbot sollten Blockumfahrten ermöglicht werden
(Vorankündigung)
Bild: GDV-ISK
Bei ausreichender Fahrbahnbreite sollte
eine Linksabbiegespur bzw. ein Aufstellbereich abmarkiert werden.
Bild: GDV-ISK
Sofern der Linksabbieger keine eigene
Signalphase besitzt kann bei schlechter
Sicht auf den Gegenverkehr oder bei geringen Zeitlücken die Einrichtung einer
gesonderten Linksabbiegephase in Erwägung gezogen werden.
Bild: GDV-ISK
Sofern eine eigene Signalphase nicht möglich ist, sollte bei Unfallhäufungen das
Linksabbiegen untersagt werden. Ergänzend sollte auch hier die Blockumfahrungsmöglichkeit ausgeschildert werden.
Bild: GDV-ISK
12
4.2 Einbiegen/Kreuzenunfälle
Bei auffallend vielen Rotdurchfahrten sollte
die Erkennbarkeit des Signalgebers geprüft werden. Ggf. sind Bäume freizuschneiden bzw. Schilder zu versetzen.
Bild: GDV-ISK/FGS
Eine schlechte Erkennbarkeit besteht oftmals bei nur einem Signalgeber. Hier ist
die Aufstellung eines Wiederholsignals zu
prüfen.
Bild: GDV-ISK/FGS
Bei Rotdurchfahrten sollte auch das Signalprogramm geprüft werden. Ggf. sind die
Gelbzeiten zu kurz. Sehr kurze Grünphasen für eine Richtung können ebenfalls
Rotdurchfahrten provozieren.
Ferner können Brüche in der grünen Welle
zu einer Häufung von Rotduchfahrten führen. Die Koordinierung der Lichtsignalanlagen sollte in diesem Fall entsprechend
verbessert werden.
Bild: Leitfaden LSA Hessen
Ggf. sind häufige Rotdurchfahrten mittels
Signalüberwachung (Blitzampel) zu unterbinden
Bild: FGS
13
4.3 Unfälle mit Radfahrern
Die Problematik des Konfliktes zwischen
Rechtsabbieger besteht auch bei lichtsignalgeregelten Knoten. Deshalb sollte auch
hier folgende Maßnahmen geprüft werden:
•
Radfahrer ggf. auf die Fahrbahn
•
Radfurt dicht an die Fahrbahn rücken
•
Beseitigung von Sichthindernissen
Bild: GDV-ISK
Bei gesonderter Signalisierung des Radfahrers sollte dieser immer einen Zeitvorsprung beim Grünsignal erhalten. Eine
frühzeitiges Rotsignal für den Radfahrer
bei gleichzeitigem Grün für die Kfz wird
hingegen i.d.R. von den Radfahrern ignoriert.
Bild: FGS
Bei Unfallhäufungen mit Radfahrern, die
sich zum Linksabbiegen auf der Fahrbahn
einordnen, sollte der Radfahrer über eine
Furt mit Linksabbiegeaufstellmöglichkeit
geführt werden.
Bild: GDV-ISK
Bei Rechtsabbiegeunfällen an Dreiecksinseln bietet sich an, ggf. die in der nebenstehenden Abbildung dargestellte Phaseneinteilung bei der Signalisierung vorzunehmen.
Bild: GDV-ISK
14
4.4 Unfälle mit Fußgängern
Bei häufigen oder schweren Konflikten von
Links- oder Rechtsabbieger mit Fußgängern sollte die Aufmerksamkeit des KfzFahrers durch ein gelbes Fußgängerblinklicht erhöht werden.
Bild: FGS
Konfliktentschärfend kann auch ein Zeitvorsprung bei der Signalisierung sein.
Vorteilhaft ist ferner die gleichzeitige Signalisierung der Furten bei Mittelinseln.
Bild: GDV-ISK
Sofern die Knotengeometrie und Verkehrsbelastung dies zulässt, kann eine
Rundum-Grün-Schaltung für die Fußgänger eingerichtet werden.
Bild:
Bei Unfällen mit Rechtsabbiegern sollte
auch geprüft werden, ob ggf. eine Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeuge vorliegt. Der Einmündungsbereich sollte bei
Sichtbehinderung durch Pfosten freigehalten werden
Bild: GDV-ISK
15
5 Kreisverkehrsplätze
Kreisverkehrsplätze sind auch innerorts
verkehrssicherer als herkömmliche Knotenpunkte mit oder ohne Lichtsignalanlage.
Trotzdem können auch hier Unfallhäufungen auftreten.
Der Unfallcheck sollte zumindest folgende
Punkte beinhalten:
Treten die Unfälle in einem mehrspurigen
Kreisverkehr auf?
Liegt eine hohe Unfallbeteiligung von Radfahrern vor?
Ist
der
Kreisverkehr
verkehrsbelastet?
stark
Wird
der
Kreisverkehr
Straßenbahn durchfahren?
einer
von
Bild:
5.1 Unfälle in mehrspurigen Kreisverkehrsplätzen
Die Unfallrate in mehrspurigen Kreisverkehren liegt höher als in einspurigen.
Grund hierfür sind die vergleichsweise
höhere Geschwindigkeit, Fahrstreifenwechsel und die komplexere Situation.
Kreisverkehrsplätze mit spiralförmiger
Markierung können das Unfallrisiko senken, wie Untersuchungen aus den Niederlanden zeigen. Bei der spiralförmigen Markierung findet eine Vorsortierung der Verkehrsströme in den Zufahrten statt.
Bild: Straßenverkehrstechnik
Sofern die Verkehrsstärke dies zulässt,
(max. 2000 Kfz/h) sollte geprüft werden, ob
die Kreisfahrbahn nur einstreifig ausgebildet wird.
Zweistreifige Zu- und Ausfahrten sollten
ggf. in einstreifige umgewandelt werden,
wobei der 2. Fahrstreifen als Mittelinsel
ausgebildet wird.
Bild: Leitfaden Kreisverkehr Hessen
16
5.2 Unfälle mit Radfahrern
Als problematisch erweist sich bei Kreisverkehrsplätzen die Führung des Radfahrers. Bei abgesetzten Radwegen wird die
Vorfahrt des Radfahrers häufig missachtet.
Eine Führung des Radfahrers auf der
Fahrbahn kann als Maßnahme bei einstreifigen Kreisverkehren und einer Verkehrsmenge bis 15 000Kfz/Tag in Betracht gezogen werden.
Bild:
Bei abgesetzten Radfahrerfurten sind nach
einer Untersuchung mittel abgesetzte Furten (2-6 m) die am wenigsten konfliktträchtigen.
Bild: Leitfaden Kreisverkehr Hessen
Sofern eine hohe Verkehrsbelastung vorliegt, ist zu prüfen, ob die Vorfahrt für den
Radfahrer in den Furten nicht besser aufgehoben wird.
5.3 Unfälle bei hoher Verkehrsbelastung
Bei sehr hoher Verkehrsbelastung kann
eine Lichtsignalisierung des Kreisverkehrs
zur Konfliktentschärfung beitragen.
17
5.4 Unfälle mit Straßenbahn
Schneidet oder kreuzt eine Straßenbahn
den Kreisverkehr ist bei Unfallhäufung
oder schweren Unfällen dieMöglichkeit
einer getrennten Signalisierung der Straßebahn zu prüfen.
18