Michael Höppner, FGS 1 Checkliste für Unfälle in Knotenpunkten 1 Checkliste für Unfälle in Knotenpunkten ..................................................................... 2 Knotenpunkte allgemein.............................................................................................. 3 Knotenpunkte ohne LSA ............................................................................................. 3.1 Einbiegen/Kreuzen ...................................................................................................................... 3.2 Abbiege-Unfälle........................................................................................................................... 3.3 Unfälle im Längsverkehr (Knotenpunktzufahrten)....................................................................... 3.4 Unfälle bei abknickender Vorfahrt (Abbiege u. Einbiege-/Kreuzen-Unfälle) ............................... 3.5 Unfälle mit Radfahrern (Rechtsabbieger).................................................................................... 3.6 Unfälle mit Radfahrern (Linksabbieger) ...................................................................................... 3.7 Unfälle mit Radfahrern (Einbiegen/Kreuzen) .............................................................................. 4 Knotenpunkte mit LSA ................................................................................................ 4.1 Abbiegeunfälle............................................................................................................................. 4.2 Einbiegen/Kreuzenunfälle ........................................................................................................... 4.3 Unfälle mit Radfahrern ................................................................................................................ 4.4 Unfälle mit Fußgängern............................................................................................................... 5 Kreisverkehrsplätze..................................................................................................... 5.1 Unfälle in mehrspurigen Kreisverkehrsplätzen ........................................................................... 5.2 Unfälle mit Radfahrern ................................................................................................................ 5.3 Unfälle bei hoher Verkehrsbelastung .......................................................................................... 5.4 Unfälle mit Straßenbahn ............................................................................................................. 2 Knotenpunkte innerorts allgemein Im Gegensatz zu außerorts findet die Mehrzahl der Unfälle an Knotenpunkten statt, allein schon aufgrund der Häufigkeit der Knotenpunkte. Knotenpunkte stellen aufgrund der komplexen Struktur und des hohen Verkehrsaufkommens ein hohes Konfliktpotential. Bei der Maßnahmenfindung ist zu unterscheiden zwischen Knoten ohne Lichtsignalanlage Knoten mit Lichtsignalanlage Kreisverkehrsplätze 1 3 Knotenpunkte ohne LSA Unfallhäufungen im Bereich von Knotenpunkten ohne LSA sind meist auf eine zu große Verkehrsstärke und/oder mangelhafte Übersichtlichkeit des Knotenpunktes zurückzuführen. Eine häufige Unfallart sind Einbiegen/Kreuzen-Unfälle. Abbiegeunfälle betreffen meist den Linksabbiegevekehr. Unfälle in den Knotenpunktzufahrten passieren meist im Längsverkehr. Abbiege und Einbiege-/Kreuzen-Unfälle bei abknickenden Vorfahrten bedürfen häufig besonderer Maßnahmen. Einer gesonderten Betrachtung bedürfen die Unfälle mit der Beteiligung von Radfahrern. Besonders schwerwiegend sind Unfälle mit Rechtsabbiegern aber auch der linksabbiegende oder einbiegende KfzVerkehr kann zu Unfällen führen. Gleiches gilt für Unfälle mit Fußgängern Bild: FGS BASta 2 3.1 Einbiegen/Kreuzen Bei mangelnder Erkennbarkeit oder Begreifbarkeit der untergeordneten Straße ist als Sofortmaßnahme die Haltepflicht mittels entsprechender Markierung und Beschilderung hervorzuheben. Die Hierarchie kann auch durch den Einbau einer Mittelinsel verdeutlicht werden. Hierbei müssen jedoch die Abbiegeradien für größere Fahrzeuge beachtet werden. Bild: GDV-ISK Um die Wartepflicht durchzusetzen, können auch bauliche Maßnahmen wie Aufpflasterungen zum Tragen kommen. Bild: GDV-ISK Bei fehlender Vorfahrtregelung (rechts vor links) sollte diese geregelt werden, sofern durch die Breite/Nutzung einer Straße der Eindruck einer Vorfahrtstraße entsteht. Bild: FGS Durch Ausweisung der untergeordneten Straße als Tempo-30-Straße kann die Hierarchie ebenfalls verdeutlicht werden. In diesem Zusammenhang bietet sich die Möglichkeit Gestaltung der Fahrbahn als Gehwegzufahrt an. Bild: FGS 3 Eine Einschränkung der Sicht in die übergeordnete Straße liegt häufig bei parkenden Fahrzeugen vor. Durch bauliche Maßnahmen (Poller, Bordvorstreckung) oder Anordnung eines Parkverbotes kann die Einsehbarkeit verbessert werden. Bild: GDV-ISK Bei hohen Verkehrsstärken auf der Vorfahrtstraße (geringe Zeitlücken) ist ggf. der Einbau einer Lichtsignalanlage in Erwägung zu ziehen, insbesondere bei einem Vorliegen schwerer Verkehrsunfälle. Bild: FGS Als Alternative zur Lichtsignalanlage bietet sich bei ausreichenden Platzverhältnissen der kleine Kreisverkehrsplatz an. Diese Knotenform kann auch hilfreich sein bei ungünstigen, unübersichtlichen Knotengeometrien. Bild: Straßenbauverwaltung BW Sofern die Verkehrsstärke dieses zulässt, ist bei unzureichenden Platzverhältnissen der sogenannte Minikreisel eine mögliche Maßnahme. Bild: Straßenbauverwaltung BW 4 3.2 Abbiege-Unfälle Abbiegeunfälle entstehen häufig bei geringen Zeitlücken (hohe Verkehrsstärke in der Gegenrichtung). Eine mögliche Sofortmaßnahme ist ein Linksabbiegeverbot (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts). Mittels einer durchgezogenen Markierung kann die Wirksamkeit noch erhöht werden. Bild: GDV-ISK Geringe Zeitlücken entstehen auch bei geringerer Verkehrsstärke durch hohe Geschwindigkeiten des Gegenverkehrs. Das Geschwindigkeitsniveau kann durch Anlage einer ortsfesten Überwachung beeinflusst werden. Bild: GDV-ISK Sofern der Gegenverkehr für den Linksabbieger schlecht sichtbar ist, kann bei entsprechend breiter Fahrbahn die Abmarkierung einer Sperrfläche Abhilfe schaffen. Bild: GDV-ISK Bei hoher Geschwindigkeit und hoher Verkehrsstärke kann die Aufstellung einer Lichtsignalanlage in Frage kommen. Der Linksabbieger ist dann bevorzugt getrennt zu signalisieren. Bild: GDV-ISK 5 Alternativ besteht die Möglichkeit des Knotenausbaus zum Kleinen Kreisverkehrsplatz. Bei besonders beengten Verhältnissen kann auch ein sogenannter Minikreisel zum Einsatz kommen. Bild: Leitfaden Kreisverkehr Hessen 3.3 Unfälle im Längsverkehr (Knotenpunktzufahrten) Unzureichende Erkennbarkeit der Abbiegemöglichkeit oder fehlende Markierung können zu Irritationen führen. Eine eindeutige Markierung kann die Unfallträchtigkeit herabsetzen. Bild: GDV-ISK Die Fahrtrichtung der jeweiligen Spur sollte durch ausreichende Pfeile frühzeitig erkennbar gemacht werden Bild: FGS Hilfreich kann auch eine übersichtliche, rechtzeitige und deutliche Vorwegweisung sein. Bild: FGS 6 3.4 Unfälle bei abknickender Vorfahrt (Abbiege u. Einbiege-/Kreuzen-Unfälle) Bei abknickender Vorfahrt besteht häufig das Problem der Begreifbarkeit für den Geradeausfahrer. In der untergeordneten Straße ist die Wartepflicht deutlich erkennbar zu machen. Bei engem Querschnitt kann für die Hauptrichtung ein Rechtsabbiegegebot ausgesprochen werden. Bild: GDV-ISK Sind die Belastungsunterschiede nicht zu groß besteht die Möglichkeit der Aufhebung der abknickenden Vorfahrtregelung. Bild: GDV-ISK Bei entsprechend hohem Unfallaufkommen kann auch die Aufstellung einer LSA in Erwägung gezogen werden. Bild: GDV-ISK Je nach Örtlichkeit kann der Ausbau zum Kreisverkehrsplatz angestrebt werden. Bild: GDV-ISK 7 3.5 Unfälle mit Radfahrern (Rechtsabbieger) Bei Radwegen bzw. abgesetzten Furten ist das Unfallrisiko durch rechtsabbiegende Kfz nachweislich besonders hoch. Grundsätzlich sollte darüber nachgedacht werden den Radfahrer auf die Fahrbahn zu nehmen, um so den ständigen Sichtkontakt mit dem Kfz-Fahrer zu gewährleisten. Eine Anlage von Radfahrstreifen ist aus Platzgründen meist nicht möglich. Bild: GDV-ISK Sofern die Radweg/-furtenregelung bestehen bleibt, sollte der Radweg vor dem Knoten rechtzeitig möglichst dicht an die Fahrbahn herangezogen werden. Bild: FGS Die Einschränkung der Sicht auf die Radfahrerfurt durch parkende Autos, Bewuchs oder Straßenmobilar ist zu prüfen. Ggf. ist das Parken durch Beschilderung bzw. Pfosten zu unterbinden. Sonstige Sichthindernisse sind zu beseitigen. Bild: GDV-ISK Mittels Aufpflasterungen oder Radienverengung (Gehwegvorstreckung) kann die Abbiegegeschwindigkeit verringert und die Gefährdung des Radfahrers herabgesetzt werden. Bild: FGS 8 3.6 Unfälle mit Radfahrern (Linksabbieger) Bei Radunfällen mit Linksabbiegern ist die Erkennbarkeit des Radweges zu überprüfen. Ggf. ist die Radfurt rot zu markieren. Sichthindernisse sollten beseitigt werden. Bild: GDV-ISK Zu prüfen ist ferner, ob geringe Zeitlücken bestehen (hohe Verkehrsstärke der Gegenrichtung). Ggf. ist das Linksabbiegen gänzlich zu untersagen (Beschilderung und Markierung). Bild: GDV-ISK Soll das Linksabbiegen aufrecht erhalten werden ist bei hohem Abbiegedruck durch geringe Zeitlücken die Aufstellung einer Lichtsignalanlage in Erwägung zu zeihen. Bild: GDV-ISK 9 3.7 Unfälle mit Radfahrern (Einbiegen/Kreuzen) Es ist zu prüfen, ob der Radweg von der Zufahrt der Nebenstraße rechtzeitig zu erkennen ist. Ggf. ist der Radweg deutlich zu markieren (Roteinfärbung). Sichteinschränkungen durch parkende Autos und andere Hindernisse sind ggf. zu beseitigen (s. Kap.3.1). Bild: GDV-ISK Bei beidseitig befahrenen Radwegen ist die Furt ebenfalls rot zu markieren und in der Beschilderung auf den beidseitigen Radverkehr hinzuweisen. Bild: Verkehrszeichenkataog Bei unerwünscht beidseitig befahrenen Radwegen ist eine Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn (Mischverkehr oder Radstreifen) zu erwägen. Bild: GDV-ISK Baulich kann das Unfallrisiko bei beidseitigen Radwegen durch Aufpflasterung gemindert werden. Bild: GDV-ISK 10 4 Knotenpunkte mit LSA Bei einer Unfallhäufung sind neben der Erkennbarkeit der Signale ggf. auch Prüfungen des Signalzeitenprogrammes vorzunehmen. Der Unfallcheck beinhaltet folgende Punkte: Sind auffällig vielen Abbiegeunfälle vorhanden? Überproportional viele Kreuzen/EinbiegenUnfälle deuten auf schlecht erkennbare Signalgeber oder Mängel im Signalzeitenplan Unfälle mit Längsverkehr treten bei lichtsignalisierten Knotenpunkten häufiger auf. Eine häufige Beteiligung von Radfahrern und Fußgängern hat ebenfalls spezifische Gründe Bild: FGS BASta 11 4.1 Abbiegeunfälle Bei fehlender Linksabbiegespur und mangelnder Fahrbahnbreite ist ein Linksabbiegeverbot zu prüfen. Bei einem Verbot sollten Blockumfahrten ermöglicht werden (Vorankündigung) Bild: GDV-ISK Bei ausreichender Fahrbahnbreite sollte eine Linksabbiegespur bzw. ein Aufstellbereich abmarkiert werden. Bild: GDV-ISK Sofern der Linksabbieger keine eigene Signalphase besitzt kann bei schlechter Sicht auf den Gegenverkehr oder bei geringen Zeitlücken die Einrichtung einer gesonderten Linksabbiegephase in Erwägung gezogen werden. Bild: GDV-ISK Sofern eine eigene Signalphase nicht möglich ist, sollte bei Unfallhäufungen das Linksabbiegen untersagt werden. Ergänzend sollte auch hier die Blockumfahrungsmöglichkeit ausgeschildert werden. Bild: GDV-ISK 12 4.2 Einbiegen/Kreuzenunfälle Bei auffallend vielen Rotdurchfahrten sollte die Erkennbarkeit des Signalgebers geprüft werden. Ggf. sind Bäume freizuschneiden bzw. Schilder zu versetzen. Bild: GDV-ISK/FGS Eine schlechte Erkennbarkeit besteht oftmals bei nur einem Signalgeber. Hier ist die Aufstellung eines Wiederholsignals zu prüfen. Bild: GDV-ISK/FGS Bei Rotdurchfahrten sollte auch das Signalprogramm geprüft werden. Ggf. sind die Gelbzeiten zu kurz. Sehr kurze Grünphasen für eine Richtung können ebenfalls Rotdurchfahrten provozieren. Ferner können Brüche in der grünen Welle zu einer Häufung von Rotduchfahrten führen. Die Koordinierung der Lichtsignalanlagen sollte in diesem Fall entsprechend verbessert werden. Bild: Leitfaden LSA Hessen Ggf. sind häufige Rotdurchfahrten mittels Signalüberwachung (Blitzampel) zu unterbinden Bild: FGS 13 4.3 Unfälle mit Radfahrern Die Problematik des Konfliktes zwischen Rechtsabbieger besteht auch bei lichtsignalgeregelten Knoten. Deshalb sollte auch hier folgende Maßnahmen geprüft werden: • Radfahrer ggf. auf die Fahrbahn • Radfurt dicht an die Fahrbahn rücken • Beseitigung von Sichthindernissen Bild: GDV-ISK Bei gesonderter Signalisierung des Radfahrers sollte dieser immer einen Zeitvorsprung beim Grünsignal erhalten. Eine frühzeitiges Rotsignal für den Radfahrer bei gleichzeitigem Grün für die Kfz wird hingegen i.d.R. von den Radfahrern ignoriert. Bild: FGS Bei Unfallhäufungen mit Radfahrern, die sich zum Linksabbiegen auf der Fahrbahn einordnen, sollte der Radfahrer über eine Furt mit Linksabbiegeaufstellmöglichkeit geführt werden. Bild: GDV-ISK Bei Rechtsabbiegeunfällen an Dreiecksinseln bietet sich an, ggf. die in der nebenstehenden Abbildung dargestellte Phaseneinteilung bei der Signalisierung vorzunehmen. Bild: GDV-ISK 14 4.4 Unfälle mit Fußgängern Bei häufigen oder schweren Konflikten von Links- oder Rechtsabbieger mit Fußgängern sollte die Aufmerksamkeit des KfzFahrers durch ein gelbes Fußgängerblinklicht erhöht werden. Bild: FGS Konfliktentschärfend kann auch ein Zeitvorsprung bei der Signalisierung sein. Vorteilhaft ist ferner die gleichzeitige Signalisierung der Furten bei Mittelinseln. Bild: GDV-ISK Sofern die Knotengeometrie und Verkehrsbelastung dies zulässt, kann eine Rundum-Grün-Schaltung für die Fußgänger eingerichtet werden. Bild: Bei Unfällen mit Rechtsabbiegern sollte auch geprüft werden, ob ggf. eine Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeuge vorliegt. Der Einmündungsbereich sollte bei Sichtbehinderung durch Pfosten freigehalten werden Bild: GDV-ISK 15 5 Kreisverkehrsplätze Kreisverkehrsplätze sind auch innerorts verkehrssicherer als herkömmliche Knotenpunkte mit oder ohne Lichtsignalanlage. Trotzdem können auch hier Unfallhäufungen auftreten. Der Unfallcheck sollte zumindest folgende Punkte beinhalten: Treten die Unfälle in einem mehrspurigen Kreisverkehr auf? Liegt eine hohe Unfallbeteiligung von Radfahrern vor? Ist der Kreisverkehr verkehrsbelastet? stark Wird der Kreisverkehr Straßenbahn durchfahren? einer von Bild: 5.1 Unfälle in mehrspurigen Kreisverkehrsplätzen Die Unfallrate in mehrspurigen Kreisverkehren liegt höher als in einspurigen. Grund hierfür sind die vergleichsweise höhere Geschwindigkeit, Fahrstreifenwechsel und die komplexere Situation. Kreisverkehrsplätze mit spiralförmiger Markierung können das Unfallrisiko senken, wie Untersuchungen aus den Niederlanden zeigen. Bei der spiralförmigen Markierung findet eine Vorsortierung der Verkehrsströme in den Zufahrten statt. Bild: Straßenverkehrstechnik Sofern die Verkehrsstärke dies zulässt, (max. 2000 Kfz/h) sollte geprüft werden, ob die Kreisfahrbahn nur einstreifig ausgebildet wird. Zweistreifige Zu- und Ausfahrten sollten ggf. in einstreifige umgewandelt werden, wobei der 2. Fahrstreifen als Mittelinsel ausgebildet wird. Bild: Leitfaden Kreisverkehr Hessen 16 5.2 Unfälle mit Radfahrern Als problematisch erweist sich bei Kreisverkehrsplätzen die Führung des Radfahrers. Bei abgesetzten Radwegen wird die Vorfahrt des Radfahrers häufig missachtet. Eine Führung des Radfahrers auf der Fahrbahn kann als Maßnahme bei einstreifigen Kreisverkehren und einer Verkehrsmenge bis 15 000Kfz/Tag in Betracht gezogen werden. Bild: Bei abgesetzten Radfahrerfurten sind nach einer Untersuchung mittel abgesetzte Furten (2-6 m) die am wenigsten konfliktträchtigen. Bild: Leitfaden Kreisverkehr Hessen Sofern eine hohe Verkehrsbelastung vorliegt, ist zu prüfen, ob die Vorfahrt für den Radfahrer in den Furten nicht besser aufgehoben wird. 5.3 Unfälle bei hoher Verkehrsbelastung Bei sehr hoher Verkehrsbelastung kann eine Lichtsignalisierung des Kreisverkehrs zur Konfliktentschärfung beitragen. 17 5.4 Unfälle mit Straßenbahn Schneidet oder kreuzt eine Straßenbahn den Kreisverkehr ist bei Unfallhäufung oder schweren Unfällen dieMöglichkeit einer getrennten Signalisierung der Straßebahn zu prüfen. 18
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