Unfälle im Fußball

Arbeitssicherheit bei
Eigenbauarbeiten
Die VBG
• Berufsgenossenschaft ist gesetzliche Unfallversicherung
(Krankenkasse ist gesetzliche Krankenversicherung,...)
• Alle Unternehmen müssen alle Arbeitnehmer bei einer BG
versichern
• Nur der Unternehmer zahlt die Beiträge
• Für Vereine (=Unternehmen) ist die VBG die zuständige gesetzliche
Unfallversicherung
Die Zuständigkeit bei Unfällen
Unfälle durch die berufliche
Berufsgenossenschaft
Tätigkeit
Unfälle im privaten Bereich
Krankenkasse
Unfälle im Verein
Grundsätzlich ist Vereinsleben
privat
Arbeitssicherheit bei Bauarbeiten im Verein
• Brauche ich überhaupt Arbeitsschutzmaßnahmen?
• Ja!
• Sind diese anders als bei anderen Baumaßnahmen?
•
•
•
Bei Baumaßnahmen durch Profis?
Bei Baumaßnahmen durch Eigenleistung - „Laien“?
Bei Baumaßnahmen durch Profis und Eigenleistung?
• Nein!
Organisation
• Verantwortungsbereiche feststellen
• Arbeitssicherheit organisieren
• Notfallplan erstellen
Vorschriften und Regeln
• Staatliche Arbeitsschutzvorschriften
• Arbeitssicherheitsgesetz
• Baustellenverordnung (D)
• …
• DGUV- Vorschriften und Regelungen
• Unfallverhütungsvorschriften
• DGUV-Regeln
Vorschriftenlage bei Eigenleistung
• Personen sind grundsätzlich bei der VBG gegen Arbeitsunfälle
versichert
• Es gelten die Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere
•
•
DGVU V1 „Grundsätze der Prävention“
DGUV V38 „Bauarbeiten
• Die staatlichen Gesetze und Verordnungen gelten mittelbar
§ 2 DGUV V1 „Grundsätze der Prävention“
(1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen,
Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu
treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften
(Anlage 1 dieser Unfallverhütungsvorschrift), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren
Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die im staatlichen Recht bestimmten Maßnahmen gelten
auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind.
Verantwortung für Arbeitssicherheit
• Verein als Bauherr
• Unternehmer als Auftragnehmer für Baumaßnahmen
• Verein bei Baumaßnahmen von Vereinsmitgliedern und anderen
„Nicht“-Berufstätigen
Unternehmen als Auftragnehmer
• Arbeitssicherheit wird durch Unternehmen sichergestellt
• Verein muss Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung
unterstützen
• Evtl. besonderen Aufsichtsführenden abstimmen
• Bei Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen (z.B. Baufirma A und
Verein) Abstimmung und ggf. Koordination der Tätigkeiten bei
gegenseitiger Gefährdung
Verein führt Baumaßnahmen selbst durch
• Verantwortlichkeiten festlegen
• Gefährdungsbeurteilung durchführen
• Notfallplan erstellen
Gefährdungsbeurteilung
Zielsetzung der Gefährdungsbeurteilung ist das Erreichen eines
vertretbaren Risikos nach folgendem Prozess:
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•
•
Identifizierung der relevanten Gefährdungen;
Beurteilung der Gefährdungen für die Beschäftigten am Bau sowie externe
Personen (sinnvoller Weise auch für Tiere, Umwelt oder Sachen);
Erarbeitung von Schutzmaßnahmen, um die Gefährdungen auf ein
vertretbares Maß zu reduzieren;
Umsetzung der Maßnahmen;
Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen;
Vorhandene Erfahrungen fließen in zukünftige Risikobeurteilung ein.
Kreislauf der Gefährdungsbeurteilung
Allgemeine Gefährdungsfaktoren
Gefährdungsbeurteilung
Fragen zur Beurteilung:
• Sind die Verantwortlichkeiten vollständig klar? Wer gibt welche
Anweisungen und wer erteilt Aufträge? Wer ist dafür
verantwortlich, die Arbeiten gegebenenfalls zu unterbrechen oder
zu beenden?
• Sind die Personen für die Bauarbeiten körperlich geeignet?
• Haben die Personen die notwendigen Kenntnisse und
Erfahrungen, um die vorgesehenen Arbeiten durchzuführen?
• Haben die Personen die notwendigen Kenntnisse und
Erfahrungen, um die Maschinen sicher zu bedienen? (Motorsäge,
…)
Gefährdungsbeurteilung
Fragen zur Beurteilung:
• Sind geeignete Werkzeuge und Maschinen vorhanden?
• Sind die Werkzeuge und Maschinen mängelfrei?
• Sind die notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen
vorhanden, geeignet und in korrektem Zustand?
• Ist die Arbeit so organisiert, dass keine gegenseitigen
Gefährdungen und keine Gefährdung anderer vorliegen?
Risikobeurteilung
Maßnahmenhierarchie
Arbeitssicherheit am Bau
Häufige Problemsituationen
• Absturzsituationen
• Arbeiten von Leitern
• Persönliche Schutzausrüstungen
(Schuhe, Helm, Handschuhe, Gehörschutz, Atemschutz,...)
• Umgang mit Maschinen (Kreissäge, Motorsäge,…)
• Elektroarbeiten
• Gefahrstoffe (Lacke, Lösungsmittel, Brennstoffe,…)
Persönliche Schutzausrüstung
• Industrieschutzhelm oder Bergsteigerhelm?
•
Bergsteigerhelm geht auch
• Schutzschuhe oder Bergstiefel?
•
Beurteilung der Situation
• Absturzsicherung durch Seil und Hüftgurt?
•
Redundanz wie bei Industriekletterern
Notfälle
• Mindestens ein, besser zwei Teilnehmer der Bauarbeiten haben
Erste-Hilfe-Kurse absolviert.
• Genügend Erste-Hilfe-Material mitführen. Geeignet ist zum
Beispiel ein Verbandkasten nach DIN 13157 oder DIN 13169 (bei
mehr als zehn Personen an der Baustelle).
• Mindestens ein geeignetes Handy mitführen. Akkukapazität
prüfen.
• Einen Notfallplan erstellen.