Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Die VBG • Berufsgenossenschaft ist gesetzliche Unfallversicherung (Krankenkasse ist gesetzliche Krankenversicherung,...) • Alle Unternehmen müssen alle Arbeitnehmer bei einer BG versichern • Nur der Unternehmer zahlt die Beiträge • Für Vereine (=Unternehmen) ist die VBG die zuständige gesetzliche Unfallversicherung Die Zuständigkeit bei Unfällen Unfälle durch die berufliche Berufsgenossenschaft Tätigkeit Unfälle im privaten Bereich Krankenkasse Unfälle im Verein Grundsätzlich ist Vereinsleben privat Arbeitssicherheit bei Bauarbeiten im Verein • Brauche ich überhaupt Arbeitsschutzmaßnahmen? • Ja! • Sind diese anders als bei anderen Baumaßnahmen? • • • Bei Baumaßnahmen durch Profis? Bei Baumaßnahmen durch Eigenleistung - „Laien“? Bei Baumaßnahmen durch Profis und Eigenleistung? • Nein! Organisation • Verantwortungsbereiche feststellen • Arbeitssicherheit organisieren • Notfallplan erstellen Vorschriften und Regeln • Staatliche Arbeitsschutzvorschriften • Arbeitssicherheitsgesetz • Baustellenverordnung (D) • … • DGUV- Vorschriften und Regelungen • Unfallverhütungsvorschriften • DGUV-Regeln Vorschriftenlage bei Eigenleistung • Personen sind grundsätzlich bei der VBG gegen Arbeitsunfälle versichert • Es gelten die Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere • • DGVU V1 „Grundsätze der Prävention“ DGUV V38 „Bauarbeiten • Die staatlichen Gesetze und Verordnungen gelten mittelbar § 2 DGUV V1 „Grundsätze der Prävention“ (1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1 dieser Unfallverhütungsvorschrift), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die im staatlichen Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind. Verantwortung für Arbeitssicherheit • Verein als Bauherr • Unternehmer als Auftragnehmer für Baumaßnahmen • Verein bei Baumaßnahmen von Vereinsmitgliedern und anderen „Nicht“-Berufstätigen Unternehmen als Auftragnehmer • Arbeitssicherheit wird durch Unternehmen sichergestellt • Verein muss Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen • Evtl. besonderen Aufsichtsführenden abstimmen • Bei Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen (z.B. Baufirma A und Verein) Abstimmung und ggf. Koordination der Tätigkeiten bei gegenseitiger Gefährdung Verein führt Baumaßnahmen selbst durch • Verantwortlichkeiten festlegen • Gefährdungsbeurteilung durchführen • Notfallplan erstellen Gefährdungsbeurteilung Zielsetzung der Gefährdungsbeurteilung ist das Erreichen eines vertretbaren Risikos nach folgendem Prozess: • • • • • • Identifizierung der relevanten Gefährdungen; Beurteilung der Gefährdungen für die Beschäftigten am Bau sowie externe Personen (sinnvoller Weise auch für Tiere, Umwelt oder Sachen); Erarbeitung von Schutzmaßnahmen, um die Gefährdungen auf ein vertretbares Maß zu reduzieren; Umsetzung der Maßnahmen; Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen; Vorhandene Erfahrungen fließen in zukünftige Risikobeurteilung ein. Kreislauf der Gefährdungsbeurteilung Allgemeine Gefährdungsfaktoren Gefährdungsbeurteilung Fragen zur Beurteilung: • Sind die Verantwortlichkeiten vollständig klar? Wer gibt welche Anweisungen und wer erteilt Aufträge? Wer ist dafür verantwortlich, die Arbeiten gegebenenfalls zu unterbrechen oder zu beenden? • Sind die Personen für die Bauarbeiten körperlich geeignet? • Haben die Personen die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um die vorgesehenen Arbeiten durchzuführen? • Haben die Personen die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um die Maschinen sicher zu bedienen? (Motorsäge, …) Gefährdungsbeurteilung Fragen zur Beurteilung: • Sind geeignete Werkzeuge und Maschinen vorhanden? • Sind die Werkzeuge und Maschinen mängelfrei? • Sind die notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen vorhanden, geeignet und in korrektem Zustand? • Ist die Arbeit so organisiert, dass keine gegenseitigen Gefährdungen und keine Gefährdung anderer vorliegen? Risikobeurteilung Maßnahmenhierarchie Arbeitssicherheit am Bau Häufige Problemsituationen • Absturzsituationen • Arbeiten von Leitern • Persönliche Schutzausrüstungen (Schuhe, Helm, Handschuhe, Gehörschutz, Atemschutz,...) • Umgang mit Maschinen (Kreissäge, Motorsäge,…) • Elektroarbeiten • Gefahrstoffe (Lacke, Lösungsmittel, Brennstoffe,…) Persönliche Schutzausrüstung • Industrieschutzhelm oder Bergsteigerhelm? • Bergsteigerhelm geht auch • Schutzschuhe oder Bergstiefel? • Beurteilung der Situation • Absturzsicherung durch Seil und Hüftgurt? • Redundanz wie bei Industriekletterern Notfälle • Mindestens ein, besser zwei Teilnehmer der Bauarbeiten haben Erste-Hilfe-Kurse absolviert. • Genügend Erste-Hilfe-Material mitführen. Geeignet ist zum Beispiel ein Verbandkasten nach DIN 13157 oder DIN 13169 (bei mehr als zehn Personen an der Baustelle). • Mindestens ein geeignetes Handy mitführen. Akkukapazität prüfen. • Einen Notfallplan erstellen.
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