Ergebnisse einer Sonderbefragung zum

Ergebnisse einer Unternehmensbefragung im IHK-Bezirk Leipzig
zu den Auswirkungen des Mindestlohnes im Frühjahr 2015
Ausgangslage:
Seit Jahresbeginn gilt für Unternehmen ein Mindestlohn von 8,50 €. Bereits im Vorfeld der
Einführung gab es Bedenken wegen Kostensteigerungen, Entlassungen und zusätzlicher
Bürokratie. Die Konjunkturumfrage der IHK Leipzig ist diesen Kritikpunkten nachgegangen und
hat drei Fragen zum Thema Mindestlohn gestellt.
Anzahl der befragten Unternehmen: 563 mit mehr als 31.000 Beschäftigten
Ergebnisse:
1. Wie schätzen Sie insgesamt die Auswirkungen des seit Januar geltenden Mindestlohns
von 8,50€ pro Stunde auf ihr Unternehmen ein?
Gesamtwirtschaft
5,5%
30,7%
positiv
neutral
63,8%
- Die überwiegende Mehrheit der Unternehmer
steht dem Mindestlohn neutral gegenüber.
Fast ein Drittel beurteilt die Auswirkungen des
Mindestlohnes auf sein Unternehmen kritisch.
Nur knapp 6 Prozent ziehen ein positives
Fazit.
negativ
- Erwartungsgemäß sind die Unterschiede in
der Bewertung zwischen den Wirtschaftsbereichen recht groß.
- So schätzen - prozentual betrachtet - im Einzelhandel, im Verkehrsgewerbe und im Tourismusgewerbe eine Mehrheit der Unternehmer die Einführung des Mindestlohns negativ ein.
Bewertung nach Wirtschaftsbereichen
Gesamtwirtschaft
5,5
63,8
Baugewerbe 4,3
30,7
87,0
Industrie 3,4
8,7
79,3
17,2
positiv
Dienstleistungen
6,4
70,6
23,0
neutral
Großhandel
5,1
61,5
33,3
negativ
Verkehrsgewerbe
8,7
41,3
Einzelhandel 3,2
Tourismusgewerbe
46,0
7,6
0
50,0
50,8
34,8
20
57,6
40
60
Anteil der Unternehmen in %
IHK zu Leipzig 2015/Abteilung Wirtschafts- und Standortpolitik
80
100
2. Welche konkreten Auswirkungen haben sich dadurch ergeben?
(Mehrfachnennung möglich)
Welche Auswirkungen durch Mindestlohn
zusätzlicher Bürokratieaufwand
(z.B. Nachweisführung)
- Für zwei Drittel der
Unternehmen hatte die
Einführung des Mindestlohnes verschiedene
Auswirkungen. Nur ein
Drittel sieht sich davon
nicht betroffen.
43
Lohnerhöhungen auf
Mindestlohn nötig
33
gesunkener Gewinn
26
Lohnerhöhungen oberhalb des
Mindestlohns nötig
- Meistgenannte
Auswirkung ist dabei der
zusätzliche Bürokratieaufwand, dem sich die
Unternehmen gegenüber
sehen.
20
Sonstige Auswirkungen
9
Verringerung von Lohndumping
8
Fortbestand des
Unternehmens gefährdet
5
steigende Kaufkraft/Umsatz
2
keine
34
0
20
40
Anteil der Unternehmen in %
60
- In einem Drittel der
befragten Firmen waren
Lohnanpassungen auf
Mindestlohnniveau notwendig. In jedem Fünften
Unternehmen auch oberhalb des Mindestlohnes,
um den Lohnabstand auch
weiterhin zu gewährleisten.
- Die dafür notwendigen zusätzlichen Kosten führten in gut einem Viertel der Unternehmen zu
sinkenden Gewinnen. Etwa 5 Prozent sehen sich sogar in Ihrer Existenz gefährdet.
- Nur 2 Prozent können durch Umsatz- bzw. Kaufkraftsteigerungen von der Einführung des
Mindestlohns profitieren.
- 9 Prozent der Unternehmen nennen sonstige Auswirkungen. Nachfolgend eine Auswahl der
Nennungen:
-
Rechtsunsicherheit, Verlust von Flexibilität, Anpassung von Arbeitsverträgen
-
Preissteigerungen bei Lebensmitteln,
-
weniger Geld bei Kunden, viele dürfen nach Mindestlohn weniger Stunden arbeiten
-
tägl. Anfragen zur Bestätigung des MiLoG von Kunden; unsichere Lage bei MiLoG &
Gehaltshöhe (gleitender Durchschnitt möglich?)
-
Ungleichbehandlung: ungelernte studentische Hilfskraft vs. gelernte Fachkraft
-
Auftragsverlust
IHK zu Leipzig 2015/Abteilung Wirtschafts- und Standortpolitik
Die Auswirkungen des Mindestlohnes unterscheiden sich auch zwischen den
Wirtschaftsbereichen deutlich.
Übersicht nach ausgewählten Auswirkungen:
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3. Wie haben Sie reagiert oder werden Sie reagieren?
(Mehrfachnennung möglich)
- 61% der Unter-nehmen
haben Maßnahmen zur
Kompensation der
Finanzbelastung des
Mindestlohns ergriffen.
- Am häufigsten wurden
die Preise auf Produkte
und Dienstleistungen
erhöht. In mehr als jedem
dritten Unternehmen war
diese Maßnahme
erforderlich.
- Jede fünfte Firma
versucht an anderer
Stelle Kosten zu senken
und 17 % haben
Anpassungen bei den
Arbeitszeiten
vorgenommen.
*keine Reaktion - betrifft zumeist Unternehmen mit neutraler Bewertung (Frage 1)
- In etwa jedem siebenten Unternehmen werden die Investitionsplanungen zurückgefahren bzw.
die Zahl der Neueinstellungen reduziert.
- In jedem achten Unternehmen wurden Änderungen in der Entlohnungsstruktur vorgenommen
und in ebenso vielen Betrieben wird die Zahl der Praktikumsplätze eingeschränkt werden.
- Entlassung aufgrund des Mindestlohnes erfolgte bisher dagegen nur in 6 Prozent der
Unternehmen. Mit 53 Stellen hält sich auch die absolute Zahl in den befragten Unternehmen in
Grenzen. Die gute Konjunktur und die zunehmende Fachkräfteknappheit verhindern hier ein
schlechteres Ergebnis.
Sonstige Angaben der Befragten (Auswahl):
-
Der sinnlose und ärgerliche Bürokratieaufwand wird eigenverantwortlich auf ein
machbares und verantwortbares Maß angepasst.
Abbau von Arbeitsplätzen für Aushilfen/Schüler und Studenten.
Streichung von freiwilligen Leistungen.
Wir haben uns eine Maschine gekauft um Personal einzusparen.
IHK zu Leipzig 2015/Abteilung Wirtschafts- und Standortpolitik
Wie schon bei den Auswirkungen, so sind auch hinsichtlich der verschiedenen Reaktionen
deutliche Unterschiede zwischen den Wirtschaftsbereichen festzustellen:
Übersicht nach ausgewählten Reaktionen:
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Fazit:
- Der gesetzliche Mindestlohn wirkt sich auf den Großteil der Unternehmen (zwei Drittel) aus darunter auch auf Firmen, die bisher bereits den Mindestlohn von 8,50 Euro zahlten - und fordert
entsprechende Reaktionen. Neben Kostensteigerungen führt er insbesondere zu weiterem
bürokratischen Aufwand und hinterlässt Rechtsunsicherheit (Haftungsrisiko).
- Besonders betroffen sind Unternehmen im Tourismusgewerbe (Gastgewerbe), im Einzelhandel
und im Verkehrsgewerbe.
- Insbesondere durch Preiserhöhungen versuchen die Unternehmen, die durch den Mindestlohn
entstandenen zusätzlichen Kosten aufzubringen. Aber auch Maßnahmen im Bereich der
Personal- und Arbeitszeit- und Investitionsplanung sind oftmals erforderlich.
- Aufgrund der guten konjunkturellen Situation konnte zumindest ein größerer Personalrückgang
vermieden werden.
IHK zu Leipzig 2015/Abteilung Wirtschafts- und Standortpolitik