Infoblatt für die vorübergehende Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation der Stadt Osnabrück Für die zeitlich befristete Einleitung von Grundwasser aus der Entwässerung von Baugruben und ähnlichem gilt es folgende Punkte zu beachten: - Die Grundwassereinleitung ist bei der Stadt Osnabrück z. H. Stadtwerke Osnabrück AG, Haus- und Grundstücksentwässerung, schriftlich zu beantragen. Das Antragsformular „Antrag auf vorüber gehende Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Osnabrück“ haben wir Ihnen dafür zur Verfügung gestellt. [email protected] oder Tel.: 0541/2002-1188 - In Osnabrück gibt es überwiegend Trennkanalisation (getrennter Regen- und Schmutzwasserkanal). Das Grundwasser ist in den Regenwasserkanal einzuleiten, wenn keine Auffälligkeit / Belastung vorliegt. - Liegen Hinweise über eine Boden / Grundwasserverunreinigung vor, nehmen Sie bitte Kontakt zur Unteren Wasserbehörde, Frau Dr. Weinert oder Frau Foitzik, Tel.: 0541/3233261 oder 323-2488 auf. Der Analyseumfang und dazugehörige Einleitanforderungen für den Regenwasserkanal sind mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. - Sollte die Einleitung in den Schmutzwasserkanal erfolgen müssen, gelten die Einleitungsanforderungen der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Osnabrück. - Es ist generell vom Auftraggeber/Bauherren sicherzustellen, dass kein Sand oder ande- rer Boden durch eine Grundwassereinleitung in das öffentliche Kanalnetz gelangt. Dazu sind vor der Einleitung geeignete Maßnahmen, wie z. B. Benutzung eines Schlammfan- ges, zu treffen. - Bei allen zeitlich befristeten Einleitungen von Grundwasser in den Regenwasserkanal, die wasserrechtlich genehmigungspflichtig sind, ist eine Analyse zur Betonaggressivität des Grundwassers und das Baugrundgutachten mit dem Antrag zur Einleitung einzureichen. Es sind folgende Parameter zu analysieren pH-Wert, kalklösende Kohlensäure, Ammonium, Magnesium, Sulfat, alkalischer Kaliumpermanganatverbrauch und Leitfähigkeit auf 25 °C bezogen. - Die Einleitung des Grundwassers soll grundsätzlich über die Grundstücksentwässerungsanlage bzw. Grundstücksanschlusskanäle erfolgen - Ein Entwässerungsplan mit Einleitstelle ist dem Antrag beizufügen. Ist diese Möglichkeit nicht gegeben und die Einleitung soll über einen Straßenablauf (Gully) in den Regenwasser-kanal erfolgen, informieren Sie bitte den Osnabrücker Service Betrieb, Abteilung Straßenunterhaltung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Link Kontaktdaten OSB. Sie sind für die Verkehrssicherungspflicht (Speergenehmigung) verantwortlich. Die direkte Ableitung über den Bürgersteig ist nicht zulässig. - Entsteht durch Ihre Grundwassereinleitung eine Störung im öffentlichen Kanalnetz, hat der Genehmigungsinhaber die damit im Zusammenhang entstehenden Kosten zu tragen (z. B. Beseitigung von Sandablagerungen). - Für die Einleitung von Grundwasser gelten die aktuellen Gebührensätze der Stadt Osnabrück. Die Menge des eingeleiteten Grundwassers ist durch geeignete Mengenmessgeräte festzustellen und nach Beendigung unaufgefordert dem Fachdienst Steuern und Gebühren der Stadt Osnabrück, mitzuteilen. Kontaktdaten und Gebührensatzung FD Steuern und Gebühren. - Für die Grundwasserabsenkung/-entnahme ist eine Anzeige und ggf. eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist bei der Untere Wasserbehörde, Herrn Andree Tel.: 0541/323-2461 zu beantragen. - Abwasser aus der Bohrung für Erdwärmesonden ist vor der Einleitung in den Regenwasserkanal zu filtrieren oder nach dem Zurückhalten der Absetzbaren Stoffe (z. B. Absetzmulde) in den Schmutzwasserkanal über die Grundstücksentwässerungsanlage einzuleiten. Dieses Abwasser enthält üblicherweise sehr feine Partikel (deutliche Trübung!). Die Einleitung ist bei den Stadtwerken anzuzeigen. Für die Errichtung einer Erdwärmesondenanlage ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist bei der Untere Wasserbehörde, Frau Karschuck Tel.: 0541/323-2254 zu beantragen. Stand 12/15
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