ÖSTERREICHISCHER LEICHTATHLETIK VERBAND KAMPFRICHTERREFERAT Callroom - Logistik Rechtsgrundlage: • IWR 120 Offizielle der Veranstaltung NWB zu Regel 120 zu besetzende Funktionen 125.2 Erläuterung 125.4 Entscheidungsbereich • Schiedsrichter Callroom Armschleife grau • 138 Callroom – Kampfrichter Aufgaben • Allgemeine Wettkampf-Bestimmungen zu ÖStM u.ÖM Bei folgenden Meisterschaften muss ein Callroom eingerichtet werden: • • • • Österreichische Staatsmeisterschaften Österreichische Meisterschaften U18 und U23 Österreichische Meisterschaften U16 und U20 Österreichische Staatsmeisterschaften und Meisterschaften U 18 • Österreichische Meisterschaften U 20 Freiluft Freiluft Freiluft Halle Halle • Unterschied Callroom / Stellplatz: Der Ausdruck Stellplatz wird im DLV für die Meldestelle verwendet. Im ÖLV als Sammelstelle der Athleten verstanden. Vorbereitungen: Zeitplan: • Callroomzeiten müssen schon im Zeitplan angeführt sein. • Für das Einfinden der Athleten im Callroom und den Einmarsch ins Stadion gelten folgende Zeiten (jeweils bevor Bewerbsbeginn) Erstellt von Joe Summerer Seite 1 von 4 29.11.2015 Läufe bis 400m Läufe länger als 400m Technische Bewerbe Stabhochsprung Callroom 30 Min 20 Min 45 Min 60 Min Einmarsch 20 Min 10 Min 35 Min 50 Min Standort: • Der Callroom muss ein abgeschlossener Bereich sein, wo sich die Athleten rechtzeitig einzufinden haben und dieser darf bis zum gemeinsamen Einmarsch zur Anlage nicht verlassen werden, • nicht in unmittelbarer Nähe der Laufbahn und den Wettkampfbereichen bzw. Coachingzonen liegen • Zutritt nur für Offizielle (Callroom - KR, Zettelträger, Athleten, keine Trainer, keine Betreuer, keine Presse und keine Fotografen) • Soll eigentlich für die Athleten ein Bereich ohne Hektik sein. Das geht nur, wenn der Athlet rechtzeitig dort ist!!! Verlassen des Callroom: • Wettbewerbteilnehmer rechtzeitig aufführen nach Zeitplan (durch CR-KR oder Protokollführer d. KG) Ausstattung: • im Stadion • Tisch und Sitzgelegenheit für eingeteilte KR • Sitzgelegenheit für die Athleten • Ablagen oder Schachteln für abgenommene Gegenstände, Kuvert oder Plastiksackerl • Filzstift oder sonstiges Schreibzeug • Verbindung zur EDV und zum WK-Büro (Handy, Funk) • Kassablock und Wechselgeld Regel 138 IWR Callroom – Kampfrichter: • „Der Obmann Callroom überwacht die Wettkämpfer auf ihrem Weg vom Aufwärmgelände bis zur Wettkampfstätte um sicherzustellen, dass sie nach ihrer Überprüfung im Callroom Erstellt von Joe Summerer Seite 2 von 4 29.11.2015 zeitplangerecht zum Start ihres Wettkampfes in den Innenraum kommen. Die Callroom Kampfrichter stellen sicher, dass - die Wettkämpfer die offizielle Kleidung ihres Nationalen Verbandes oder die von diesem offiziell genehmigte Vereinskleidung tragen, - die Startnummern korrekt getragen werden und mit denen in der Wettkampfliste übereinstimmen, - die Schuhe, die Zahl und die Maße der Spikes, die Werbung auf Kleidung und Taschen des Wettkämpfers den Regeln und den Bestimmungen entsprechen und - keine unzulässigen Sachen mit in den Wettkampfbereich genommen werden. Die Kampfrichter verweisen alle aufgetretenen ungelösten Probleme oder Angelegenheiten an den Schiedsrichter Callroom.“ • Die praktische Gestaltung des Callroom, der Ablauf der Überprüfungen und der Transfer zur Wettkampfstätte sind in der IWR nicht im Detail geregelt. Kontrolle: • nach Vereinstress • Startnummern korrekt getragen und Übereinstimmung mit dem Protokoll • Spikes an den Schuhen und deren Länge • Unzulässige Sachen am Körper und in Taschen Abnahme von Sachen: • Bestätigung ausstellen (Startnummer darauf vermerken) • Sachen geeignet verwahren • Rückgabe mit gleichzeitiger Abnahme der Bestätigung Sanktionen: NWB ÖLV - Beschluss von 21.11.2015 Erstellt von Joe Summerer Seite 3 von 4 29.11.2015 • Bei Nichteinhaltung der Callroomzeiten ist der Athlet bzw. die Staffel nur bei Zahlung einer Strafgebühr startberechtigt, sofern eine korrekte Nennung oder Nachnennung erfolgt ist und eine korrekte Bewerbsmeldung vorliegt und der Wettkampfleiter das verspätete Eintreffen im Callroom noch zulassen kann. • Diese Gebühr beträgt pro Athlet und Bewerb bzw. pro Staffel EUR 80,00 (in der Allgemeinen Klasse und den Mastersklassen) bzw. EUR 40,00 (in allen übrigen Klassen). Sie ist sofort im Callroom zu entrichten und wird im Verhältnis 50:50 zwischen dem durchführenden Landesverband und dem ÖLV aufgeteilt. • Wichtig! Kassablock und ev. Wechselgeld muss vorbereitet werden!!! Personalbedarf: • ein Obmann Callroom (bei Fällen welche ein Schiedsrichter entscheiden muss und kein Schiedsrichter Callroom eingeteilt ist, ist der jeweilige Disziplin – Schiedsrichter heran zu ziehen. • ein bis drei Kampfrichter (Helfer) je nach Größe der Veranstaltung • ein bis zwei Helfer zusätzlich, wenn die Athleten vom Callroom - Personal zu den Bewerbsbereichen aufgeführt werden. ÖLV – KRR Erstellt von Joe Summerer Wien, am 29.11.2015 Seite 4 von 4 29.11.2015
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