Callroom

ÖSTERREICHISCHER LEICHTATHLETIK VERBAND
KAMPFRICHTERREFERAT
Callroom - Logistik
Rechtsgrundlage:
• IWR 120 Offizielle der Veranstaltung
NWB zu Regel 120 zu besetzende Funktionen
125.2 Erläuterung
125.4 Entscheidungsbereich
•
Schiedsrichter Callroom Armschleife grau
•
138 Callroom – Kampfrichter Aufgaben
• Allgemeine Wettkampf-Bestimmungen zu ÖStM u.ÖM
Bei folgenden Meisterschaften muss ein Callroom
eingerichtet werden:
•
•
•
•
Österreichische Staatsmeisterschaften
Österreichische Meisterschaften U18 und U23
Österreichische Meisterschaften U16 und U20
Österreichische Staatsmeisterschaften und
Meisterschaften U 18
• Österreichische Meisterschaften U 20
Freiluft
Freiluft
Freiluft
Halle
Halle
• Unterschied Callroom / Stellplatz:
Der Ausdruck Stellplatz wird im DLV für die Meldestelle
verwendet.
Im ÖLV als Sammelstelle der Athleten verstanden.
Vorbereitungen:
Zeitplan:
• Callroomzeiten müssen schon im Zeitplan angeführt
sein.
• Für das Einfinden der Athleten im Callroom und den
Einmarsch ins Stadion gelten folgende Zeiten
(jeweils bevor Bewerbsbeginn)
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29.11.2015
Läufe bis 400m
Läufe länger als 400m
Technische Bewerbe
Stabhochsprung
Callroom
30 Min
20 Min
45 Min
60 Min
Einmarsch
20 Min
10 Min
35 Min
50 Min
Standort:
• Der Callroom muss ein abgeschlossener Bereich sein,
wo sich die Athleten rechtzeitig einzufinden haben und
dieser darf bis zum gemeinsamen Einmarsch zur Anlage
nicht verlassen werden,
• nicht in unmittelbarer Nähe der Laufbahn und den
Wettkampfbereichen bzw. Coachingzonen liegen
• Zutritt nur für Offizielle (Callroom - KR, Zettelträger,
Athleten, keine Trainer, keine Betreuer, keine Presse
und keine Fotografen)
• Soll eigentlich für die Athleten ein Bereich ohne Hektik
sein. Das geht nur, wenn der Athlet rechtzeitig dort ist!!!
Verlassen des Callroom:
• Wettbewerbteilnehmer rechtzeitig aufführen nach
Zeitplan (durch CR-KR oder Protokollführer d. KG)
Ausstattung:
• im Stadion
• Tisch und Sitzgelegenheit für eingeteilte KR
• Sitzgelegenheit für die Athleten
• Ablagen oder Schachteln für abgenommene
Gegenstände, Kuvert oder Plastiksackerl
• Filzstift oder sonstiges Schreibzeug
• Verbindung zur EDV und zum WK-Büro (Handy, Funk)
• Kassablock und Wechselgeld
Regel 138 IWR Callroom – Kampfrichter:
• „Der Obmann Callroom überwacht die Wettkämpfer auf ihrem
Weg vom Aufwärmgelände bis zur Wettkampfstätte um
sicherzustellen, dass sie nach ihrer Überprüfung im Callroom
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zeitplangerecht zum Start ihres Wettkampfes in den Innenraum
kommen.
Die Callroom Kampfrichter stellen sicher, dass
- die Wettkämpfer die offizielle Kleidung ihres Nationalen
Verbandes
oder die von diesem offiziell genehmigte Vereinskleidung tragen,
- die Startnummern korrekt getragen werden und mit denen in
der Wettkampfliste übereinstimmen,
- die Schuhe, die Zahl und die Maße der Spikes, die Werbung
auf Kleidung und Taschen des Wettkämpfers den Regeln und
den Bestimmungen entsprechen und
- keine unzulässigen Sachen mit in den Wettkampfbereich
genommen werden.
Die Kampfrichter verweisen alle aufgetretenen ungelösten
Probleme oder Angelegenheiten an den Schiedsrichter
Callroom.“
• Die praktische Gestaltung des Callroom, der Ablauf der
Überprüfungen und der Transfer zur Wettkampfstätte
sind in der IWR nicht im Detail geregelt.
Kontrolle:
• nach Vereinstress
• Startnummern korrekt getragen und Übereinstimmung
mit dem Protokoll
• Spikes an den Schuhen und deren Länge
• Unzulässige Sachen am Körper und in Taschen
Abnahme von Sachen:
• Bestätigung ausstellen (Startnummer darauf vermerken)
• Sachen geeignet verwahren
• Rückgabe mit gleichzeitiger Abnahme der Bestätigung
Sanktionen:
NWB ÖLV - Beschluss von 21.11.2015
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• Bei Nichteinhaltung der Callroomzeiten ist der Athlet
bzw. die Staffel nur bei Zahlung einer Strafgebühr
startberechtigt, sofern eine korrekte Nennung oder
Nachnennung erfolgt ist und eine korrekte
Bewerbsmeldung vorliegt und der Wettkampfleiter das
verspätete Eintreffen im Callroom noch zulassen kann.
• Diese Gebühr beträgt pro Athlet und Bewerb bzw. pro
Staffel EUR 80,00 (in der Allgemeinen Klasse und den
Mastersklassen) bzw. EUR 40,00 (in allen übrigen
Klassen). Sie ist sofort im Callroom zu entrichten und
wird im Verhältnis 50:50 zwischen dem durchführenden
Landesverband und dem ÖLV aufgeteilt.
• Wichtig! Kassablock und ev. Wechselgeld muss vorbereitet werden!!!
Personalbedarf:
• ein Obmann Callroom (bei Fällen welche ein
Schiedsrichter entscheiden muss und kein Schiedsrichter Callroom eingeteilt ist, ist der jeweilige Disziplin
– Schiedsrichter heran zu ziehen.
• ein bis drei Kampfrichter (Helfer) je nach Größe der
Veranstaltung
• ein bis zwei Helfer zusätzlich, wenn die Athleten vom
Callroom - Personal zu den Bewerbsbereichen
aufgeführt werden.
ÖLV – KRR
Erstellt von Joe Summerer
Wien, am 29.11.2015
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