OBERSAXEN MUNDAUN Botschaft mit Fusionsvertrag zur Gemeindefusion der Gemeinden Mundaun und Obersaxen 1 2 Geschätzte Stimmbürgerin Geschätzter Stimmbürger A. Ausgangslage Die beiden Gemeinden Obersaxen und Mundaun (bzw. seine Vorgängergemeinden Flond und Surcuolm) arbeiten bereits seit vielen Jahren in verschiedenen Bereichen zusammen. So wurde die Abwasserreinigungsanlage 1984 von der Gemeinde Obersaxen und der ehemaligen Gemeinde Surcuolm gemeinsam realisiert. Ebenfalls wird die Feuerwehr bereits seit längerem gemeinsam geführt. Dasselbe gilt für die touristische Vertretung in der Tourismusorganisation Surselva Tourismus AG. Seit der Fusion der Gemeinden Flond und Surcuolm zur Gemeinde Mundaun im Jahr 2009 haben sich die beiden Gemeindevorstände regelmässig getroffen, über aktuelle Problemstellungen diskutiert und nach Möglichkeit gemeinsame Lösungen realisiert bzw. der Stimmbevölkerung zur Abstimmung vorgelegt. Ein solches Anliegen war die Stärkung und Erweiterung des touristischen Angebots generell und insbesondere im Sommer. So haben beide Gemeindeversammlungen im Jahr 2010 entschieden, sich mit substantiellen Beträgen (Obersaxen CHF 2 000 000, Mundaun CHF 400 000) an der Rufalipark Obersaxen Mundaun AG zu beteiligen, um gemeinsam einen attraktiven Indoor-Freizeitpark mit Badesee zu realisieren. Ebenfalls hat die Gemeinde Mundaun im Jahr 2012 ihre Werkgruppe aufgehoben und ihre Dienstleistungen seit dann durch eine gemeinsame Werkgruppe mit Obersaxen erbringen lassen. Ein weiterer Schritt auf dem Weg der Annäherung erfolgte im Schulbereich. Der Schulrat und der Vorstand der Gemeinde Obersaxen haben sich ab dem Jahr 2013, aufgrund der zukünftig stetig abnehmenden Schülerzahlen, intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, ob und wie die Oberstufe der Schule Obersaxen mittel- bis langfristig erhalten werden kann. In diesem Zusammenhang hat der Gemeindevorstand Obersaxen den Gemeindevorstand Mundaun kontaktiert und das Gespräch aufgenommen. Aus Sicht beider Gemeindevorstände machte eine Zusammenlegung der Schule nur Sinn, wenn der geografische Perimeter der Schule mittelfristig deckungsgleich mit der politischen Gemeinde sein wird. Daher entschieden die beiden Gemeindevorstände gemeinsam, ihren Gemeindeversammlungen die Erarbeitung eines Projektes zum Zusammenschluss der beiden Gemeinden zu beantragen. Beide Gemeindeversammlungen stimmten diesem Antrag am 13. Juni 2014 zu. Die beiden Gemeindevorstände setzten daraufhin eine Projektgruppe ein und wählten einen externen Berater um die Projektgruppe zu unterstützen. Die Fusions-Projektgruppe entschied, vor den eigentlichen Fusionsverhandlungen zuerst die beiden Herausforderungen «Schule» und «Sprache» zu lösen. Aus diesem Grund entwickelte die Projektgruppe ein Umsetzungsvorschlag und unterbreitete diesen den Stimmberechtigten. Die beiden Gemeindeversammlungen Mundaun und Obersaxen entschieden am 12. Dezember 2014 mit überwältigenden Mehrheiten, die Volksschule auf allen Stufen (Kindergartenstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I) der beiden Gemeinden Mundaun und Obersaxen ab dem Schuljahr 2015/2016 gemeinsam zu organisieren. Zudem wurde der Vorentscheid gefällt, dass eine fusionierte Gemeinde aus einem allfälligen Zusammenschluss der Gemeinden Mundaun und Obersaxen zweisprachig sein wird und als Amtssprachen Deutsch und Romanisch festgelegt werden. Nach diesem klaren Votum der Stimmbevölkerung hat die Projektgruppe intensiv die Fusionsverhandlungen vorangetrieben. 1 Warum braucht es Gemeindefusionen? Die Thematik der Gemeindereformen hat in der Schweiz in den letzten Jahren an Dynamik gewonnen. Die Zahl der Gemeinden ging entsprechend kontinuierlich zurück. Im Kanton Graubünden ist die Anzahl seit dem Jahr 2000 von 212 auf aktuell 125 Gemeinden gesunken. Der gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Wandel macht auch vor unseren Gemeinden nicht Halt. Darüber hinaus wird die Erwartungshaltung an die Gemeindeverwaltung immer höher. Die Gründe für eine Fusion können wie folgt zusammengefasst werden: – Die Aufgabenvielfalt der Gemeinden nimmt zu. – Einfachere Besetzung der Ämter. – Stärkung der Position in der Region und gegenüber dem Kanton. – Verbesserung der demokratischen Mitwirkungsrechte durch Auflösung von interkommunalen Verbänden und damit einfachere Strukturen. – Bündelung der Versicherungen und EDV-Lösungen und damit Kosteneinsparungen. – Investitionen zielgerichtet und abgestimmt vornehmen. – Politische Prozesse werden sachpolitisch und weniger personifiziert geführt. – Vorteile bei der Umsetzung des neuen kantonalen Finanzausgleichs. Warum soll die Fusion bereits per 1. Januar 2016 erfolgen? Es könnte die durchaus berechtigte Frage aufkommen, wieso eine Fusion bereits auf den 1. Januar 2016 erfolgen soll und nicht erst später. Dazu muss erwähnt werden, dass die Fusion bereits einen Reifungsprozess hinter sich hat. Auf Ebene der beiden Gemeindevorstände wurde bereits seit drei Jahren anlässlich von gemeinsamen Sitzungen über eine Gemeindefusion gesprochen und beide Gemeindevorstände haben bereits im Jahr 2012 an getrennten Sitzungen die Aufnahme von Fusionsverhandlungen beschlossen. Ebenfalls sprechen die Verhandlungsresultate der Projektgruppe für eine rasche Umsetzung. Die Projektgruppe und die beiden Gemeindevorstände sind mit den erreichten Verhandlungsergebnissen zufrieden. Daher soll der Fusionsprozess nicht unnötig in die Länge gezogen werden. Aufgrund der Rückmeldungen anlässlich der Informationsveranstaltungen, sowie auch in persönlichen Gesprächen, haben sich ebenfalls keine grundlegenden Unklarheiten herauskristallisiert, welche zuerst noch geklärt werden müssten bevor die Fusionsabstimmung durchgeführt werden kann. Aus den genannten Gründen haben die beiden Gemeindevorstände entschieden, weiterhin an dem in der Projektgruppe festgelegten Fusionstermin festzuhalten. Durch einen raschen Entscheid kann verhindert werden, dass wichtige Entscheidungen in der Übergangszeit quasi blockiert sind und damit unnötige Energie verpufft wird. Vielmehr soll die Umsetzung der Fusion möglichst rasch an die Hand genommen werden. Damit können schnell die richtigen Strukturen geschaffen werden, damit die grossen Herausforderungen der Zukunft umgehend angepackt werden können. 2 Ausrichtung der Gebiets- und Gemeindereform in Graubünden Die Regierung hat dem Grossen Rat im Februar 2011 einen Bericht zur Gebiets- und Gemeindereform unterbreitet und darin folgende Ziele und Strategien formuliert: – Die staatlichen Strukturen sollen konsequent auf die bestehenden und künftigen Anforderungen an die Aufgabenerfüllung ausgerichtet werden. – Die Leistungsfähigkeit, die Eigenfinanzierungskraft und die Eigenverantwortung der politischen Gemeinden sollen gestärkt werden. – Die Gemeinden sollen ihre Aufgaben möglichst selbstständig, bürgernah, wirksam und kostengünstig erfüllen. – Die Voraussetzungen für die erforderliche Neugestaltung des Finanzausgleichs sollen verbessert werden. – Die Vereinfachung der Strukturen auf der regionalen Ebene soll die Transparenz und Rechtssicherheit erhöhen sowie die Voraussetzungen für die regionale Aufgabenerfüllung verbessern. Mit diesen Zielen wird bis 2020 eine Reduktion der Anzahl Gemeinden von unter 100, langfristig sogar von unter 50 angestrebt. Umsetzung der Gebiets- und Gemeindereform in Graubünden – Der neue Finanzausgleich wird ab 2016 eingeführt Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Graubünden haben sich an der Urne deutlich für den neuen Finanzausgleich ausgesprochen. Dieses unterstützt vorzugsweise grössere Gemeinden mit verschiedenen Fraktionen, ein grosses Gemeindestrassennetz und – im Verhältnis zur Einwohnerzahl – grossen Flächen. Mit einer Fusion von Mundaun und Obersaxen per 1. Januar 2016 würden die Gemeindestrukturen besser auf das neue Ausgleichssystem ausgerichtet werden. – Die Aufgaben der Kreise und Regionalverbände gehen an die Regionen über Die neue Gebietsreform geht von einer dreistufigen Struktur aus: Neben dem Kanton soll es in erster Linie starke Gemeinden geben und dazwischen – für all jene Aufgaben, welche der Kanton bzw. die Gemeinden einer anderen Einheit übertragen wollen – die Regionen. Die künftigen 11 Regionen nehmen ihre Aufgabe per 1. Januar 2016 auf. Die Vorbereitungsarbeiten sind in vollem Gange. 3 B. Die neue Gemeinde 1. Einzugsgebiet 2. Statistische Angaben Gemeinde Fläche in Hektaren Einwohner 31.12.2013 Schüler / innen 2014/2015 Mundaun Obersaxen 859 6 153 307 820 13 62 Total 7 012 1 127 75 3. Name und Wappen Die neue Gemeinde wird Obersaxen Mundaun heissen. Dieser Name wiederspiegelt die beiden Wurzeln der kulturellen Herkunft der Gemeinde. Obersaxen steht dabei für die walserische und Mundaun für die romanische Kultur und Sprache. Die Ortstafeln werden mit dem Namen der jeweiligen Fraktion beschriftet. Darunter wird der Name der Gemeinde (Obersaxen Mundaun) aufgeführt werden. Als künftiges Gemeindewappen soll das bisherige Wappen der Gemeinde Obersaxen übernommen werden. 4 4. Sprache Zur Frage nach der Amts- und Schulsprache haben die Stimmbürger von Mundaun und Obersaxen an den Gemeindeversammlungen vom 12. Dezember 2014 bereits einen Entscheid getroffen. Die fusionierte Gemeinde aus dem Zusammenschluss der Gemeinden Mundaun und Obersaxen wird zweisprachig sein. Als Amtssprachen werden Deutsch und Romanisch festgelegt. In Nachachtung des in der Bundes- und Kantonsverfassung festgeschriebenen Territorialitätsprinzips und in Berücksichtigung der herkömmlichen sprachlichen Zusammensetzung gilt das Territorium der bisherigen Gemeinde Mundaun als Romanisch und das Gebiet der bisherigen Gemeinde Obersaxen als Deutsch. Diese sprachliche Territorialdefinition ist insbesondere auch für die Schule relevant. Die Behörden der Gemeinde sorgen dafür, dass keine Angehörigen der einen oder der anderen Sprachgemeinschaft aufgrund der Sprache benachteiligt oder von der politischen Mitwirkung ausgeschlossen werden. Geeignete Massnahmen werden in der Verfassung und allenfalls in einem kommunalen Sprachgesetz verankert. 5. Kultur, gemeindeeigene Infrastrukturen und Begegnungsorte Die Vereine werden im gleichen Rahmen unterstützt wie bisher. Auch die Bräuche werden von der Fusion nicht betroffen. Die kulturelle Vielfalt, welche die Besonderheit jedes Ortes ausmacht, soll auch in Zukunft beibehalten und gefördert werden. Wichtige Begegnungsorte sollen weiterhin im heutigen Rahmen durch die Gemeinden unterstützt werden, sofern das Bedürfnis an diesen Orten nicht deutlich sinkt. Die neue Gemeinde bekennt sich zu ihren walser und romanischen Wurzeln. Die romanische Sprache ist eine Minderheit in der Schweiz und in Graubünden. Die walser Sprache («Obarsàxar Titsch») ist eine Minderheit in der romanischen Region Surselva, welche nicht gesetzlich geregelt ist. Diese zwei Minderheiten bilden das kulturelle und sprachliche Fundament der neuen Gemeinde. Beide Sprachen und Kulturen sollen ihren Platz in der neuen Gemeinde erhalten. Wie sie in der Praxis gelebt werden, ist abhängig von den Einwohnern. Die Behörden sind angehalten, das kulturelle Erbe zu bewahren und in einem vertretbaren finanziellen Mass zu fördern. 6. Zweckverbände Gemäss der Botschaft über die Gemeinde- und Gebietsreform bestanden im Jahr 2010 über 400 Zweckverbände. Gute Gründe sprechen dafür, dass Gemeinden bestimmte Aufgaben gemeinsam erfüllen. Neben diesen positiven Aspekten werden auch die Grenzen interkommunaler Zusammenarbeit aufgezeigt. Zu den Nachteilen und Gefahren gehören: – fehlende demokratische Ausstattung; – geringe Flexibilität z. B. bei der Kostenfolge für die Gemeinde; – Problem, geeignete Delegierte zu entsenden. 5 Die folgende Übersicht listet die verschiedenen Zweckverbände im Fusionsperimeter auf: Fusionsperimeter Mundaun Obersaxen Zweckverbände Weitere beteiligte Gemeinden Regiun Surselva (Regionalverband mit verschiedenen Aufgaben, u. A. Abfall, Regionalplanung, Regionalentwicklung, Musikschule etc.) alle Gemeinden der Region Surselva Feuerwehrverband Obersaxen – Mundaun Rufalipark Obersaxen Mundaun AG Sana Surselva (Trägerin des Regionalspital Surselva Ilanz) alle Gemeinden der Region Surselva ausser Flims und Trin Schule Obersaxen Mundaun (ab Sommer 2015 gemeinsam) Spitex Foppa Surselva Tourismus AG Zivilstandsamt Ilanz Zweckgemeinschaft ARA Obersaxen/Surcuolm Andiast, Falera, Ilanz /Glion, Laax, Lumnezia, Safiental, Vals, Waltensburg/ Vuorz Andiast, Breil/Brigels, Ilanz/Glion, Lumnezia, Waltensburg/Vuorz Andiast, Falera, Ilanz/Glion, Laax, Sagogn, Safiental, Schluein, Waltensburg Flond hat eine separate ARA 7. Bürgergemeinde In der Gemeinde Mundaun besteht keine Bürgergemeinde. Obersaxen hat eine Bürgergemeinde. Gemäss der aktuellen gesetzlichen Grundlage, Art. 89 des kantonalen Gemeindegesetzes, schliesst eine Fusion von politischen Gemeinden die Bürgergemeinden ein. Die Projektgruppe hat mit dem Vorstand der Bürgergemeinde Obersaxen Gespräche geführt. Die Vertreter der Bürgergemeinde Obersaxen haben sich so geäussert, dass es auch in der fusionierten Gemeinde eine Bürgergemeinde geben wird. Dabei wird das Gebiet der Bürgergemeinde Obersaxen, welches derzeit identisch mit dem Territorialgebiet der politischen Gemeinde Obersaxen ist, um das Gebiet der jetzigen politischen Gemeinde Mundaun erweitert. Wie im übergeordneten Recht definiert, wird die Bürgergemeinde den Namen der fusionierten politischen Gemeinde übernehmen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Entscheid über die Zukunft der Bürgergemeinde einzig der heutigen Bürgergemeinde Obersaxen obliegt. Wenn sie vor Inkrafttreten der Fusion der politischen Gemeinden Mundaun und Obersaxen keine anderweitigen Entscheide trifft, so erfolgt automatisch der Wechsel zum im vorangegangenen Abschnitt von den Vertretern der Bürgergemeinde geäusserten Wunschzustand. 8. Kirchgemeinden Die Kirchgemeinden sind durch die Fusion der politischen Gemeinden nicht betroffen. 6 9. Politische Organisation 9.1 Urnengemeinde Als höchstes Organ der neuen Gemeinde ist die Urnengemeinde vorgesehen. Sie ist auch Wahlinstanz für die Mitglieder des Gemeindevorstands und der Geschäftsprüfungskommission. Die Urnengemeinde entscheidet über den Erlass und die Änderungen der Gemeindeverfassung sowie über Geschäfte, bei welchen das Referendum ergriffen worden ist. Der Urnengemeinde kommen damit Aufgaben und Kompetenzen zu, die bisher nur den einzelnen Gemeindeversammlungen oblagen. Auf die Schaffung eines Gemeindeparlaments soll – unter Berücksichtigung der Bevölkerungsanzahl – verzichtet werden. 9.2 Gemeindeversammlung Die Gemeindeversammlung hat weitgehende Kompetenzen. Sie entscheidet über alle Gesetzesvorlagen, über finanzielle Fragen wie das Budget sowie den Steuerfuss und genehmigt die Jahresrechnung. An der Gemeindeversammlung wird auch über all jene Vorlagen orientiert und diskutiert, welche später Gegenstand einer Abstimmung an der Urne sind. 9.3 Gemeindevorstand Der Gemeindevorstand setzt sich aus einem Präsidenten / einer Präsidentin und vier Mitgliedern zusammen. Sie werden an der Urne gewählt, unabhängig davon, aus welcher bisherigen Gemeinde sie stammen. Der Gemeindevorstand soll im Übrigen nach modernen Grundsätzen organisiert werden. Hierzu zählt, dass eine Trennung von politischen bzw. strategischen Führungsaufgaben und dem operativen Alltagsgeschäft bei der Neuorganisation berücksichtigt wird. Jedes Mitglied des Gemeindevorstandes ist verantwortlich für die politischen Entscheidungen im Allgemeinen und für die Strategie seines Departements. Er soll periodisch Kontakt mit den Betriebsverantwortlichen haben, welche zu seinem Departement gehören. 7 9.4 Geschäftsprüfungskommission Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern und konstituiert sich selbst. Sie wird an der Urne gewählt. 9.5 Schulkommission Die Gemeindeversammlungen der Gemeinden Mundaun und Obersaxen haben am 12. Dezember 2014 entschieden, die Volksschule auf allen Stufen (Kindergartenstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I) ab dem Schuljahr 2015/2016 gemeinsam zu organisieren. Nachdem Gemeindezusammenschluss wird die Schule nach diesem Modell weitergeführt und die bestehende Organisation wird übernommen. Für die Aufsicht über die Schule wird eine Schulkommission eingesetzt. Diese besteht aus fünf Mitgliedern. Von Amtes wegen nimmt der im Gemeindevorstand für den Schulbereich zuständige Departementsvorsteher Einsitz in die Schulkommission. Die weiteren Mitglieder werden vom Gemeindevorstand gewählt. Die Schulkommission konstituiert sich selbst. Der Schulleiter nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulkommission teil. Es soll eine Schulkommission anstatt eines Schulrats eingesetzt werden, da dies aktuell als die optimalste Lösung betrachtet wird. Früher gab es keine Schulleiter. Daher wurde von der Gemeindeversammlung ein mehrköpfiger Schulrat gewählt und diesem die operative Führung übertragen. Die Ausgangslage in der Schule hat sich stark gewandelt. Heute wird ein moderner Schulbetrieb – wie es die Schule Obersaxen bereits jetzt ist – von einem Schulleiter operativ geführt. In der fusionierten Gemeinde soll dies so beibehalten werden. Anstatt eines Schulrats soll jedoch eine Schulkommission vom Gemeindevorstand gewählt werden. Diese wird von dem für die Bildung zuständigen Gemeindevorstandsmitglied geführt. Die Schulkommission soll für die strategische Führung verantwortlich sein und eine Überwachungsfunktion über die Schule erhalten. Da die Schulkommission vom Gemeindevorstand gewählt wird, hat dieser die Möglichkeit, in die Kommission Leute mit dem jeweils benötigten Fachwissen zu wählen. 9.6 Baukommission Für die Bearbeitung der Baubewilligungen und Baumeldeverfahren wird eine Baukommission eingesetzt. Diese besteht aus drei Mitgliedern. Von Amtes wegen nimmt der im Gemeindevorstand für den Baubereich zuständige Departementsvorsteher Einsitz in der Baukommission. Die weiteren Mitglieder werden vom Gemeindevorstand gewählt. Die Baukommission konstituiert sich selbst. 9.7 Kommissionen Der Gemeindevorstand wählt die in der künftigen Verfassung vorgesehenen Kommissionen. So zum Beispiel die Schul- und Baukommission. Ebenfalls ist er zuständig für die Einsetzung weiterer Kommissionen und die Wahl deren Mitglieder. Damit wird auch deutlich, dass das fachtechnische Wissen künftig stark gewichtet wird. 8 9.8 Überblick Organisation Gemeindevorstand (5) Geschäftsprüfungskommission (3) Urnengemeinde – Wahlen – Verfassung – Fakultatives Referendum Gemeindeversammlung – Budget / Jahresrechnung – Steuerfuss – Gesetze – Projekte inkl. Kredite – Geschäfte an der Urne Baukommission (3) Schulkommission (4+Departementsleiter) Gemeindevorstand (5) Schulleitung Operative Geschäftsleitung …..kommission …..kommission 9.9 Initiative und Referendum Das Mitbestimmungsrecht der Einwohnerinnen und Einwohner soll nebst dem Wahl- und Abstimmungsrecht an der Urne auch dadurch gestärkt werden, dass sie gegen einen Gemeindeversammlungsbeschluss ein Referendum ergreifen und einen Beschluss an der Urnengemeinde erwirken können. Mit einer Initiative kann eine Abstimmung über einen Vorschlag der Initianten verlangt werden. Die Ausgestaltung des Referendums- und Initiativrechts ist im Rahmen der Entwicklung der neuen Gemeindeverfassung festzulegen. Nach Auffassung der Projektgruppe sollen eine Initiative mit 120 Unterschriften und ein Referendum mit 80 Unterschriften ergriffen werden können. 10. Operative Organisation 10.1 Operative Geschäftsleitung Die operative Geschäftsleitung gewährleistet die Verbindung zwischen der Verwaltung und der politischen Ebene. Sie besteht aus dem Gemeindepräsidenten und den Bereichsleitern. Wie die Aufteilung der Arbeit zwischen dem Gemeindepräsidenten und den anderen Geschäftsleitungsmitgliedern im Detail aussieht, wird in einem Reglement festgelegt, das der Gemeindevorstand zu genehmigen hat. Die operative Geschäftsleitung hat gewisse Kompetenzen. Ihre finanziellen Befugnisse beschränken sich gemäss den Vorgaben des Gemeindevorstandes. Ist es nicht möglich, ein Geschäft einstimmig zu entscheiden, wird es dem Gemeindevorstand unterbreitet. 10.2 Mitarbeitende Das Thema «Mitarbeitende und Arbeitsplätze» kann wie folgt zusammengefasst werden: – Die bestehenden Arbeitsverträge werden durch die neue Gemeinde übernommen. Die Arbeitsbedingungen, insbesondere der Arbeitsort, die dienstliche Unterstellung und weitere arbeitstechnische Formen und Inhalte können späteren notwendigen Änderungen unterworfen sein. – Eine Veränderung der Anzahl Arbeitsplätze infolge Gemeindezusammenschluss soll durch Fluktuation (natürliche Abgänge infolge Wegzug, Pensionierungen etc.) ermöglicht und aufgefangen werden. 9 10.3 Gemeindeverwaltung Der Zugang für die Bevölkerung zur Gemeindeverwaltung soll in jedem Falle mit verschiedenen und modernen Massnahmen erleichtert werden. So wäre ein «virtueller Schalter» (Gemeinde-Homepage) auszubauen. Über diesen soll es möglich sein, Informationen abzurufen, Formulare zu bestellen und Gesuche einzureichen. Aufgrund von Erfahrungen in anderen Gemeinden kann festgestellt werden, dass die Vorteile einer unter einem Dach geführten Gemeindeverwaltung überwiegen. Neben der einfacheren Stellvertreterregelung, einer besseren Koordination der Öffnungszeiten und dem besseren Informationsfluss in der Verwaltung ist die auf verschiedene Orte verteilte Verwaltung nicht sehr kundenfreundlich, da je nach Fachgebiet ein anderer Standort besucht werden müsste. Aus diesem Grund sieht die Projektgruppe vor, die Verwaltung zukünftig an einem Standort in Meierhof zu führen. Mit dieser Lösung werden verschiedene Liegenschaften, die für die Gemeindeverwaltung nötig waren, frei für einen neuen Bestimmungszweck. Ein entsprechendes Konzept gilt es bei der Fusionsumsetzung zu erarbeiten. 10.4 Grundbuchamt Obersaxen hat ein eigenes Grundbuchamt, welches von einem Grundbuchverwalter geführt wird. Eine Stellvertretung ist derzeit gewährleistet. Mundaun ist aktuell dem Grundbuchkreis (GBK) Ilanz–Lumnezia angeschlossen. Betreffend der zukünftigen Gestaltung des Grundbuchs wurden Gespräche mit dem Grundbuchinspektorat Graubünden geführt, um eine Lösung zu finden, welche auch von dieser Aufsichtsstelle unterstützt wird. Das Grundbuchamt (GBA) Obersaxen soll nach dem Gemeindezusammenschluss weitergeführt und die Arbeitsstellen des Grundbuchverwalters und der Stellvertreterin werden in Obersaxen erhalten. Nach dem Gemeindezusammenschluss wird das Zuständigkeitsgebiet des Grundbuchamts deckungsgleich sein wie das Territorialgebiet der neuen Gemeinde. Aus diesem Grund wird das Zuständigkeitsgebiet des jetzigen GBA Obersaxen um das Gebiet der Gemeinde Mundaun erweitert. Das GBA Obersaxen arbeitet mit dem gleichen Informatiksystem wie der GBK Ilanz–Lumnezia. Daher ist die Zusammenlegung technisch gut realisierbar und die Kosten sollten in einem vernünftigen Rahmen bleiben. Aus heutiger Einschätzung sollte die Führung eines eigenen Grundbuchamtes auch aus finanzieller Sicht für die Gemeinde und für die Kunden interessant sein. 10.5 Schule Durch die von den Gemeindeversammlungen von Mundaun und Obersaxen bestimmte Zusammenlegung der gesamten Volksschule auf das Schuljahr 2015 /16 sind die schulischen Strukturen weitgehend bestimmt. Weitere Informationen zur Schule sind im Abschnitt zur Schulkommission aufgeführt. 10 10.6 Forst- und Werkbetrieb Der Werkbetrieb von Mundaun und Obersaxen ist bereits heute gemeinsam organisiert. In der zusammengeschlossenen Gemeinde wird dieser in selber Form weitergeführt. Die Gemeinde Obersaxen bildet ein eigenes Forstrevier und der Forstdienst wird heute innerhalb des Forst- und Werkbetriebs geführt. Die Gemeinde Mundaun ist derzeit Teil des Forstreviers Ilanz und die Arbeiten werden durch die Forstgruppe der Gemeinde Ilanz /Glion ausgeführt. Nach dem Gemeindezusammenschluss wird das Forstrevier deckungsgleich sein wie das Territorialgebiet der neuen Gemeinde. Aus diesem Grund wird das jetzige Forstrevier Obersaxen um das Gebiet der Gemeinde Mundaun erweitert. Die Organisation des künftigen Forstdienstes – insbesondere der forsthoheitlichen Aufgabenerfüllung – soll in Absprache mit dem Amt für Wald und Naturgefahren erarbeitet werden. Hauptstandort des Forst- und Werkbetriebs der fusionierten Gemeinde ist der Werkhof in Meierhof. Wenn es aus betrieblicher Sicht Sinn macht, dann benützt der Forst- und Werkbetrieb auch weitere gemeindeeigene Liegenschaften. 10.7 Touristische Organisation und Investitionsprojekte Bei der touristischen Organisation und Vermarktung wird es in der fusionierten Gemeinde keinen Unterschied zu heute geben. Diese werden weiterhin über die Surselva Tourismus AG erfolgen. Dabei sollen die heute in Obersaxen und Mundaun bestehenden Tourismus-Dienstleistungszentren weiterbetrieben werden. Auch in der fusionierten Gemeinde wird der Tourismus den Hauptwirtschaftszweig darstellen. Die neue Gemeinde wird entsprechend gefordert sein, weiterhin gute Rahmenbedingungen für den Tourismus zu schaffen und nach Möglichkeit aktiv in die touristische Entwicklung zu investieren oder sich an Projekten zu beteiligen. Wie bereits in der Vergangenheit mit dem Rufalipark, sind in den nächsten Jahren substanzielle Investitionen in die touristische Infrastruktur geplant. Unter anderem sind auf dem gesamten Gebiet der fusionierten Gemeinde Obersaxen Mundaun hohe Investitionen in den Ausbau des weitläufigen Wander- und Bikewegnetzes vorgesehen. Die Gemeindeversammlung Mundaun hat am 21. Mai 2015 einen Verpflichtungskredit von CHF 2.0 Mio. befristet auf zehn Jahre für die Mitfinanzierung zukünftiger touristischer Investitionen beschlossen. Dies um auf dem Gebiet der heutigen Gemeinde Mundaun Investitionen in strategisch wichtige Tourismusinfrastrukturen tätigen zu können. 11 10.8 Kraftwerk / Stromversorgung Auf Gebiet der jetzigen Gemeinde Obersaxen befindet sich das Kraftwerk Tschar, welches von der Axpo Hydro Surselva AG betrieben wird. Das bestehende Kraftwerk Tschar ist seit dem Jahre 1946 in Betrieb. Die 80-jährige Konzession hätte am 30. November 2026 geendet. Auf diesen Zeitpunkt wären die hydraulischen Anlageteile (Nassteile) des Kraftwerks unentgeltlich und lastenfrei je zur Hälfte den drei Konzessionsgemeinden Breil / Brigels, Waltensburg / Vuorz und Obersaxen sowie dem Kanton Graubünden heimgefallen (ordentlicher Heimfall). Der Rest der Anlage (Trockenteile) hätte dem heutigen Konzessionär angemessen entschädigt werden müssen. Um die Zukunft dieser Kraftwerksanlage bereits heute für die Zukunft zu sichern und zudem die bestehende Anlage zu erweitern, ist die Axpo Hydro Surselva AG mit dem Vorschlag einer vorgezogenen Neukonzessionierung und damit verbunden der Realisierung eines Optimierungsprojektes an die Konzessionsgemeinden (Obersaxen, Breil / Brigels, Waltensburg / Vuorz) und den Kanton Graubünden herangetreten. Die Gemeindeversammlung Obersaxen hat am 22. Juni 2012 Folgendes beschlossen: – Genehmigung der Vereinbarung betreffend die Entschädigung für den Heimfallverzicht –Wasserrechtsverleihung betreffend der Nutzung der Wasserkraft des Tscharbaches, des St. Petersbaches und des Vorderrheins (Ausbau der bisherigen unteren Stufe) an das Studienkonsortium KW Tschar zu Handen der zu gründenden Aktiengesellschaft –Wasserrechtsverleihung betreffend der Nutzung der Wasserkraft des Tscharbaches (Neubau obere Stufe) an das Studienkonsortium KW Tschar zu Handen der zu gründenden Aktiengesellschaft –Beteiligung der Gemeinde Obersaxen an der zu gründenden Aktiengesellschaft mit 22.9 % inkl. Finanzierung (wird grösstenteils durch Entschädigung für Heimfallsverzicht finanziert) Die fusionierte Gemeinde kann als Rechtsnachfolgerin der bisherigen Gemeinde Obersaxen mit zusätzlichen Einnahmen aus dem zukünftigen Betrieb des Kraftwerks Tschar rechnen. Auf die Stromversorgung hat ein Gemeindezusammenschluss keinen Einfluss, da die beiden bisherigen Gemeinden bereits heute nicht für die Stromversorgung zuständig sind. 12 10.9 Raumordnung Derzeit bestehen drei verschiedene Baugesetze und Zonenpläne, nämlich eines für die gesamte Gemeinde Obersaxen sowie je eines für das Gebiet der ehemaligen selbständigen Gemeinden Flond und Surcuolm. Für die Gemeinde Mundaun wurde seit der Fusion noch kein zusammengefasstes Baugesetz umgesetzt. Grund dafür sind insbesondere die grossen Umwälzungen und Unsicherheiten auf Kantons- und Bundesebene (Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative, Revision der Raumplanung u.W.). Seitens verschiedener Experten wurde den Behörden von Mundaun empfohlen, mit der Realisierung eines neuen Baugesetztes abzuwarten bis die neuen Vorgaben klar sind. Ansonsten wäre aus Sicht der Einwohner und der Gemeinde das neue Baugesetz im Vergleich zu den beiden alten wohl wesentlich ungünstiger ausgefallen. Die Realisierung eines neuen Baugesetzes wird auch in der fusionierten Gemeinde ein mehrjähriger und langwieriger Prozess werden, jedoch soll damit so rasch als möglich begonnen werden. Bis in der fusionierten Gemeinde das neue Baugesetz in Kraft treten wird, werden die Baugesetze Obersaxen, Flond und Surcuolm für die durch sie abgedeckten Gebiete gültig sein. 11. Öffentlicher Verkehr Im Bereich «öffentlicher Verkehr» ist es das Ziel, dass der heutige Status quo sichergestellt und wo sinnvoll ausgebaut werden kann. Insbesondere müssen die ÖV-Verbindungen wenn möglich und sinnvoll für den Schultransport, Touristen und die einheimische Bevölkerung kombiniert werden können. Auch die durch die Anpassung der Schultransporte tangierte Verbindung von Flond nach Surcuolm soll weiterhin sichergestellt werden. Für den Winter ist ein Sportbus erfolgreich eingeführt worden, welcher die Gäste zu den Bergbahnen bringt. Im Sommer besteht ein Angebot eines Shuttlebusses, welcher Gäste ins Wandergebiet transportiert. Diese Angebote sollen weiterhin aufrechterhalten werden. Die beiden Gemeinden sind heute noch nicht im Stundentakt mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen und auch die allgemeine Erschliessung der einzelnen Fraktionen genügt den heutigen Anforderungen nicht. Die neue fusionierte Gemeinde muss sich einsetzen, dass die Erschliessung durch den ÖV verbessert werden kann. 12. Landwirtschaft/Alpen/Weiden Grundsätzlich gehen mit der Fusion landwirtschaftliche Grundstücke, Alpen und Weiden, die im Eigentum der bisherigen politischen Gemeinden sind – wie das übrige Gemeindevermögen – an die neue Gemeinde über. Die sich im privaten Besitz befindlichen Grundstücke verbleiben bei den bisherigen Eigentümern. Die neue Gemeinde soll Regelungen vorsehen, welche ein rasches und unkompliziertes Reagieren auf Veränderungen in der Landwirtschaft ermöglichen. So soll die Alpwirtschaft möglichst über Genossenschaften und Korporationen durch die Betroffenen geführt werden. Weiter wird auch festgelegt, dass die Landwirte vor Ort dieselben Nutzervorteile erhalten, wie sie heute bestehen. 13 13. Wann findet die Fusion statt? Damit der Gemeindezusammenschluss stattfinden kann, müssen beide Gemeindeversammlungen der Fusion zustimmen. Aus diesem Grund beinhaltet der Fusionsvertrag folgenden Satz: Die vorliegende Vereinbarung tritt bei Zustimmung bei der Gemeinden in Kraft. 14. Abstimmungsmodus Die Abstimmungen über den Fusionsvertrag erfolgen anlässlich von gleichzeitig stattfindenden Gemeindeversammlungen in Mundaun und Obersaxen. Es ist vorgesehen, die beiden Gemeindeversammlungen am 19. Juni 2015 durchzuführen. 15. Kantonale Förderung gemäss Regierungsbeschluss vom 2. Juni 2015 Die Regierung des Kantons Graubünden beurteilt die Fusion von Mundaun und Obersaxen als sinnvoll und hat am 2. Juni 2015 entschieden, das Fusionsprojekt Obersaxen Mundaun auch finanziell zu unterstützen. Der Kanton leistet einen Beitrag von CHF 2 366 000 an die vorliegende Fusion. Davon entfallen CHF 1 900 000 auf den kantonalen Förderbeitrag und CHF 466 000 auf Werkbeiträge für Projekte in Mundaun: Förderpauschale – 2 Gemeinden à CHF 150 000 – 1127 Einwohner à CHF 350 – Rundungsbetrag CHF CHF CHF 300 000 394 450 5 550 Ausgleichsbeitrag – Befristeter Ausgleich FA-Reform – Steuerfussausgleich – Sonderfallpauschale Sprache – Ausgleich Projektkosten CHF CHF CHF CHF 150 000 1 580 000 180 000 40 000 CHF 1 950 000 Kantonaler Förderbeitrag vor Abzug damaliger Förderbeitrag CHF 2 650 000 – Abzug damaliger Förderbeitrag Fusion Flond und Surcuolm CHF - 750 000 Kantonaler Förderbeitrag CHF 1 900 000 Beiträge an die Restkosten öffentlicher Werke – Bereits zugesicherte Werkbeiträge (Fusion Flond-Surcuolm) – Zusätzlicher Beitrag Wasserversorgung Mundaun (Fusion Mundaun-Obersaxen) CHF 1 698 000 Werkbeiträge als Pauschale CHF 2 164 000 CHF CHF 700 000 466 000 Der entsprechende Regierungsbeschluss ist auf der Homepage der einzelnen Gemeinden aufgeschaltet. Auf Wunsch kann eine Kopie bei den einzelnen Gemeindeverwaltungen bezogen werden. 14 16. Finanzen Unabhängig von einer Fusion sind die äusseren Einflussfaktoren zu berücksichtigen, welche die künftige Finanzlage einer Gemeinde markant beeinflussen können. Nicht zu unterschätzen sind dabei die überkommunalen Gesetzesänderungen im Bereich der Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen, die Umsetzung des neuen Finanzausgleichs zwischen Gemeinden und Kanton ab 1. Januar 2016 sowie die Folgen von Gesetzesänderungen, wie z.B. Schulgesetz, Pflegefinanzierung und die Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative. Basis für die Entwicklung des Finanzplans der fusionierten Gemeinde für die Jahre 2015 bis 2020 bildeten die Jahresrechnungen 2014 und die Investitionspläne der bisherigen Gemeinden. Aus der nachfolgenden Grafik ist ersichtlich, dass die finanzielle Situation der einzelnen Gemeinden gut ist und sie gesamthaft über ein Nettovermögen verfügen. Mundaun Obersaxen Obersaxen Mundaun Aktiven Finanzvermögen Verwaltungsvermögen 4 611 1 094 4 736 6 917 9 347 8 011 Passiven Fremdkapital Spezialfinanzierungen Eigenkapital 752 658 4 295 3 287 7 601 765 4 039 8 259 5 060 Nettovermögen 3 859 1 449 5 308 Bilanz per 31.12.2014 in TCHF Die bisherigen Gemeinden haben unterschiedliche Steuerfüsse für die Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen. Der Ansatz für die Liegenschaftensteuer und die Handänderungssteuer ist für beide Gemeinden gleich. In der nachfolgenden Darstellung sind die durchschnittlichen Steuereinnahmen der letzten sechs Jahre dargestellt. Obersaxen Mundaun Durchschnitt 2009– 2014 in TCHF Mundaun Obersaxen Einkommens-/ Vermögenssteuer 120 % 698 130 % 2 467 Liegenschaftensteuer 1.5 ‰ 159 1.5 ‰ 701 860 Handänderungssteuer 2 % 127 2 % 480 607 3 165 15 Im Durchschnitt der letzten sechs Jahre haben beide Gemeinden eine Selbstfinanzierung von CHF 1 900 000 erwirtschaftet. In der gleichen Zeitspanne haben sie im Durchschnitt pro Jahr CHF 1 451 000 Nettoinvestitionen realisiert. Die Nettoinvestitionen konnten mit den erwirtschafteten Mittel selber finanziert werden. Dank der hohen Selbstfinanzierung konnten im gleichen Zeitraum auch noch Schulden abgebaut werden. Durchschnitt 2009–2014 in TCHF Mundaun Obersaxen Obersaxen Mundaun Ertragsüberschuss 108 104 212 Selbstfinanzierung 455 1 445 1 900 Nettoinvestitionen 279 1 172 1 451 Für die Erstellung des Finanzplanes der fusionierten Gemeinde für die Jahre 2015 – 2020 wurde mit einem Steuerfuss von 100 %, einer Liegenschaftensteuer von 1.5 ‰ sowie einer Handänderungssteuer von 2 % gerechnet. Im Finanzplan sind aber die Auswirkungen des Förderbeitrages des Kantons und mögliche Minderausgaben und Mehreinnahmen aus den Synergieeffekten durch die Fusion nicht berücksichtigt worden. Die auf dieser Basis erarbeiteten Finanzpläne für die Jahre 2015 –2020 ergeben eine Selbstfinanzierung von CHF 1 500 000 und Nettoinvestitionen von CHF 2 100 000 pro Jahr. Durchschnitt 2015–2020 in TCHF Obersaxen Mundaun Ertragsüberschuss 400 Selbstfinanzierung 1 500 Nettoinvestitionen 2 100 Dank der finanziellen Unterstützung durch den Kanton von insgesamt CHF 4 064 000 (Förderbeitrag CHF 1 900 000 und Werkbeiträge CHF 2 164 000) zusammen mit den Synergieeffekten der Fusion sowie die zu erwartenden Mehreinnahmen aus Konzessionen wird sich die Selbstfinanzierung in der Finanzplanperiode 2015–2020 verbessern. 17. Weiteres Vorgehen 19. Juni 2015 Zeitgleiche Abstimmung über die Fusion in beiden Gemeinden. Ab 1. Juli 2015 Vorbereitung der Fusionsumsetzung – Einsetzung eines Übergangvorstandes für Vorbereitungsarbeiten und die Koordination unter den Gemeinden –Erarbeitung und Verabschiedung von Verfassung und Steuergesetz – Wahlen der Gemeindebehörden –Übergangsorganisation der Gemeindeverwaltung –Genehmigung der Fusion durch den Grossen Rat 01.01.2016Inkraftsetzung Beginn einer mehrjährigen Fusionsumsetzung 16 C.Fusionsvertrag I. Allgemeines 1. Die politischen Gemeinden Mundaun und Obersaxen vereinigen sich im Sinne von Art. 87 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden. 2. Die neue Gemeinde trägt den Namen Obersaxen Mundaun und übernimmt das Gemeindewappen von Obersaxen als Gemeindewappen. 3.Die neue Gemeinde Obersaxen Mundaun gehört dem Kreis Ilanz und der Region Surselva an. 4.Unter Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Rates erfolgt der Zusammenschluss auf den 1. Januar 2016. 5.Die Abstimmungsbotschaft dient als strategische Grundlage für die künftige Gemeindepolitik. 6.Auch in der fusionierten Gemeinde wird der Tourismus den Hauptwirtschaftszweig darstellen. Die neue Gemeinde wird entsprechend gefordert sein, weiterhin gute Rahmenbedingungen für den Tourismus zu schaffen und nach Möglichkeit aktiv in die touristische Entwicklung zu investieren oder sich an Projekten zu beteiligen. II.Rechtswirkungen des Zusammenschlusses 1. Die neue Gemeinde tritt in die Rechtsverhältnisse der bisherigen Gemeinden ein. 2.Die neue Gemeinde übernimmt die Vermögen und die Verbindlichkeiten der bisherigen Gemeinden einschliesslich der gesprochenen Kredite. 3. Die interkommunalen Zusammenarbeitsformen innerhalb des Fusionsperimeters werden per 31. Dezember 2015 aufgelöst. 4.Der Gemeindevorstand setzt sich aus einem Präsidium und vier Mitgliedern zusammen. Sie werden an der Urne gewählt, unabhängig davon, aus welcher bisherigen Gemeinde sie stammen. 5.Die neue Gemeinde übernimmt sämtliche Arbeitsverhältnisse. Ihr obliegt es, gegebenenfalls Synergien zu nutzen und organisatorische Anpassungen zu treffen. 6.Die Amtssprachen der neuen Gemeinde sind Romanisch und Deutsch. Die Behörden der neuen Gemeinde sorgen dafür, dass keine Angehörigen der einen oder anderen Sprachgemeinschaft aufgrund der Sprache benachteiligt oder von der politischen Mitwirkung ausgeschlossen werden. In Nachachtung des in der Bundes- und der Kantonsverfassung festgeschriebenen Territorialitätsprinzips und in Berücksichtigung der herkömmlichen sprachlichen Zusammensetzung gilt das Territorium der bisherigen rätoromanisch-sprachigen Gemeinde als dem rätoromanischen Sprachgebiet zugehörig. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des kantonalen Sprachengesetzes. Für die Schule gilt die im Schulkonzept der gemeinsamen Schule Obersaxen Mundaun definierte sprachliche Regelung. Die neue Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass die rätoromanische Sprache nicht allmählich aus dem behördlichen Alltag verschwindet. Dazu sind geeignete Massnahmen in der Verfassung und allenfalls in einem kommunalen Sprachengesetz zu verankern. Zudem hat die neue Gemeinde die rätoromanische Sprache sowie das «Obarsàxar Titsch» finanziell und ideell nachhaltig zu fördern. 7.In der neuen Gemeinde gilt ein Vorrecht der Nutzung der gemeindeeigenen Allmeinden, Alpweiden sowie anderer landwirtschaftlicher Flächen durch die Landwirtschaftsbetriebe der bisherigen Gemeinden. Die Alpwirtschaft soll möglichst über Genossenschaften und Korporationen durch die Betroffenen geführt werden. 17 III.Verfahren 1. Die Abstimmungen über den Fusionsvertrag erfolgen anlässlich von gleichzeitig stattfindenden Gemeindeversammlungen in Mundaun und Obersaxen. 2. Die vorliegende Vereinbarung tritt bei Zustimmung beider Gemeinden in Kraft. 3.Der Übergangsvorstand erarbeitet die Verfassung und das Steuergesetz. An einer konstituierenden Gemeindeversammlung wird die Verfassung beraten und zuhanden der Urnengemeinde verabschiedet. Das Steuergesetz wird durch die Gemeindeversammlung beschlossen. Die Stimmberechtigten der neuen Gemeinde stimmen vor Inkrafttreten der Fusion an der Urne über die neue Verfassung ab. Anschliessend werden die in der Verfassung vorgesehenen Organe gewählt. IV.Übergangsregelungen 1.Die Gemeindepräsidentin und der Gemeindepräsident und jeweils ein Gemeindevorstandsmitglied der bisherigen Gemeinden bilden für die Fusionsvorbereitungsarbeiten sowie für eine koordinative Funktion bis zum Fusionszeitpunkt einen Übergangsvorstand. Er konstituiert sich selber. 2.Die fusionierte Gemeinde vereinheitlicht ihre Gesetzgebung so rasch als möglich. Bis zur jeweiligen Inkraftsetzung wendet der Gemeindevorstand übergangsrechtlich für das Gebiet der bisherigen Gemeinden deren noch in Kraft stehenden Gesetze an. 3.Die bisherigen Gemeinden dürfen bis zur Inkraftsetzung der Fusion keine neuen Verpflichtungen eingehen bzw. Ausgaben bewilligen, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt sind, finanziell im Alleingang nicht finanzierbar wären oder nicht zwingend sind. V. Schlussbestimmung Dieser Fusionsvertrag bedarf der Genehmigung der Regierung des Kantons Graubünden. Genehmigt an den Gemeindeversammlungen vom 19. Juni 2015. Gemeinde Mundaun Gemeinde Obersaxen GemeindepräsidentinGemeindeschreiber GemeindepräsidentGemeindeschreiber D. Antrag Diese Botschaft wurde von den einzelnen Gemeindevorständen zuhanden der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verabschiedet. Die Gemeindevorstände bekräftigen somit ihre positive Haltung gegenüber einer Fusion und stellen folgenden Antrag: Die Gemeindevorstände der zwei Gemeinden beantragen Ihnen einstimmig dem Fusionsvertrag zuzustimmen. 18
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