Grundlagenbericht zur Fusion - Münster

SEREC GmbH - Wirtschaft und Raum
Beratung für Regionen und Gemeinden der SAB
BE RN - C H ATE AU -D 'OE X - L AUS AN NE - T AV E R NE - V I S S OI E
Gemeinden Niederwald,
Blitzingen, Grafschaft,
Reckingen-Gluringen und
Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
Von den Gemeinderäten genehmigte Version
Autoren:
Philippe Chauvie
Brigitte Gabbud
Etienne Mounir
Peter Niederer
13. April 2015
SEREC, Place de la Poste 1, 3961 Vissoie, Tél.: +41(0)27 475 60 30
Fax: +41(0)27 475 60 31, [email protected], www.serec.ch
SEREC, c/o SAB, Seilerstrasse 4, 3001 Bern, Tel.: +41(0)31 382 10 10
Fax: +41(0)31 382 10 16, [email protected], www.serec.ch
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Einführung .................................................................................................... 1
1.1.
1.2.
Kontext ................................................................................................................... 1
Auftrag und Vorgehensweise.................................................................................. 1
Teil 1 - Ist Analyse ............................................................................................... 2
1.
Bevölkerung .................................................................................................. 2
1.1.
1.2.
1.3.
2.
Bevölkerungsentwicklung ....................................................................................... 2
Bevölkerungsstruktur .............................................................................................. 3
Zukunftsperspektiven ............................................................................................. 5
Raumnutzung ................................................................................................ 5
2.1.
2.2.
2.3.
Territorialverhältnisse ............................................................................................. 5
Bodennutzung ........................................................................................................ 6
Raumplanung ......................................................................................................... 7
2.3.1. Veränderte Rahmenbedingungen im Kanton Wallis ................................................... 7
2.3.2. Siedlungsflächenreserven im Oberen Goms ............................................................... 8
2.3.3. Zonennutzungsplanung in den fünf Gemeinden ......................................................... 9
3.
Arbeitsplätze und Wirtschaftssektoren .................................................... 10
3.1.
Land- und Forstwirtschaft ..................................................................................... 11
3.1.1. Landwirtschaft............................................................................................................ 11
3.1.2. Forstwirtschaft ........................................................................................................... 12
3.2.
3.3.
Industrie und Gewerbe ......................................................................................... 12
Dienstleistungen und Tourismus .......................................................................... 13
3.3.1. Organisation des Tourismus...................................................................................... 13
3.3.2. Projekte...................................................................................................................... 14
4.
Öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen .................................... 15
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
4.5.
Präsidium, Gemeinderat und Kommissionen ........................................................ 15
Gemeindeverwaltung ........................................................................................... 16
Technische Dienste .............................................................................................. 17
Interkommunale Zusammenarbeit ........................................................................ 18
Öffentliche Sicherheit ........................................................................................... 19
4.5.1. Polizei ........................................................................................................................ 19
4.5.2. Justiz .......................................................................................................................... 19
4.5.3. Feuerwehr .................................................................................................................. 19
4.5.4. Zivilschutz .................................................................................................................. 20
4.5.5. Krisenstab .................................................................................................................. 20
4.6.
4.7.
Schule .................................................................................................................. 21
Kultur, Freizeit, Kirche .......................................................................................... 21
4.7.1. Kultur und Freizeit...................................................................................................... 21
4.7.2. Kirche ......................................................................................................................... 21
4.7.3. Gesundheit, Alter und Soziales ................................................................................. 22
5.
Erschliessung und Infrastruktur ............................................................... 22
5.1.
Wasserversorgung ............................................................................................... 22
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
5.2.
5.3.
5.4.
5.5.
6.
Wasserentsorgung ............................................................................................... 22
Abfall .................................................................................................................... 23
Verkehr ................................................................................................................ 23
Energieversorgung ............................................................................................... 23
Burgergemeinden ....................................................................................... 24
6.1.
6.2.
6.3.
6.4.
6.5.
7.
SEREC
Organisation und Aufgaben .................................................................................. 24
Laufende Rechnungen ......................................................................................... 24
Investitionsausgaben und Investitionseinnahmen 2012 - 2013 ............................. 25
Bilanz ................................................................................................................... 26
Zukunftsperspektiven ........................................................................................... 26
Finanzen und Steuern ................................................................................ 27
7.1.
7.2.
Einführung ............................................................................................................ 27
Laufende Rechnung ............................................................................................. 27
7.2.1. Selbstfinanzierung ..................................................................................................... 27
7.2.2. Laufende Aufwände ................................................................................................... 28
7.2.3. Laufende Erträge ....................................................................................................... 29
7.2.4. Steuerkoeffizient und Indexierung ............................................................................. 30
7.2.5. Gebühren ................................................................................................................... 31
7.3.
Investitionsrechnung ............................................................................................ 33
7.3.1. Investitionsausgaben und Investitionseinnahmen 2009 bis 2013 ............................. 33
7.3.2. Finanzierung der Investitionen 2009 bis 2013 ........................................................... 33
7.4.
Bilanz ................................................................................................................... 34
7.4.1. Entwicklung Verschuldung und Nettoverschuldung/Nettovermögen 2008 bis 2013 . 34
7.5.
7.6.
7.7.
Analyse Finanzkennzahlen ................................................................................... 35
Interkommunaler Finanzausgleich ........................................................................ 36
Finanzperspektiven .............................................................................................. 37
Teil 2 - Soll Analyse - Die Fusion: Prinzipien und Empfehlungen ................ 41
8.
Einführung .................................................................................................. 41
9.
Behörden und politisches Leben .............................................................. 41
9.1.
9.2.
9.3.
9.4.
9.5.
Urversammlung oder Generalrat .......................................................................... 41
Gemeinderäte ...................................................................................................... 42
Wahllokal.............................................................................................................. 43
Gemeindenamen und Wappen ............................................................................. 43
Burgerschaften ..................................................................................................... 44
10. Öffentliche Dienstleistungen ..................................................................... 45
10.1.
10.2.
10.3.
10.4.
10.5.
10.6.
10.7.
10.8.
10.9.
Schule und Bildung .............................................................................................. 45
Kultur, Sport und Freizeit ...................................................................................... 45
Gesundheit und Soziales...................................................................................... 45
Interkommunale Zusammenarbeit ........................................................................ 46
Standorte von Verwaltung und technischen Diensten ........................................... 46
Gemeindepersonal ............................................................................................... 47
Finanzen und Steuern .......................................................................................... 48
Gebühren Kehricht, Wasser, Abwasser ................................................................ 50
Technische Dienste .............................................................................................. 50
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
10.10.
10.11.
10.12.
10.13.
10.14.
10.15.
10.16.
SEREC
Wasserversorgung ............................................................................................... 52
Wasserentsorgung ............................................................................................... 53
Abfall .................................................................................................................... 53
Strassen ............................................................................................................... 53
Energieversorgung ............................................................................................... 54
Öffentliche Sicherheit ........................................................................................... 54
Gemeindereglemente ........................................................................................... 54
11. Raum, Wirtschaft und Tourismus ............................................................. 55
11.1.
11.2.
Raumplanung ....................................................................................................... 55
Wirtschaft und Tourismus ..................................................................................... 55
12. Schlussfolgerungen ................................................................................... 58
13. Anhang ........................................................................................................ 61
13.1.
13.2.
13.3.
13.4.
13.5.
13.6.
13.7.
13.8.
13.9.
13.10.
13.11.
Das Fusionsprojekt Im Überblick .......................................................................... 61
Mitglieder Leitungsgremium für den Fusionsprozess ............................................ 62
Kommissionsmitglieder......................................................................................... 63
Alpwirtschaft ......................................................................................................... 64
Bauzonenstatistik der Gemeinden des Oberen Goms .......................................... 65
Sport und Freizeitanlagen im Oberen Goms......................................................... 66
Reglemente .......................................................................................................... 67
Steuersimulationen............................................................................................... 68
Gemeindeliegenschaften ...................................................................................... 69
Kriterien für die Interpretation der Finanzkennzahlen ........................................... 73
Liste der Tabellen und Abbildungen ..................................................................... 74
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht nur die männliche Form verwendet.
Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
1.
EINFÜHRUNG
1.1.
KONTEXT
SEREC
Im Jahre 2011 wurde innerhalb des Projektes Raum+ eine strukturierte Zusammenarbeit der Gemeinden
Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen, Münster-Geschinen, Obergoms auf Basis einer
neuen Gemeindeplattform entwickelt. Am 27. Juni 2012 unterzeichneten alle Gemeinden eine
Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit in Form einer Gemeindeplattform. An den
monatlichen Sitzungen des Leitungsgremiums werden seither alle überkommunalen Aufgaben
besprochen
und
gemeinsame
Lösungen
erarbeitet.
Die
Gemeindeplattform
wird
von
einem
Leitungsgremium bestehend aus den Gemeindepräsidenten der Gemeinden des Oberen Goms gelenkt.
Die Gemeinden haben sich mit dieser interkommunalen Zusammenarbeit unter anderem das Ziel gesetzt,
Entwicklungsperspektiven für den Raum Oberes Goms zu definieren und haben im November 2012 eine
übergeordnete regionale Strategie erarbeitet. Die Fusion der Gemeinden ist fester Bestandteil dieser
Strategie. Im Frühjahr 2013 entschieden sich die Gemeinderäte der sechs Gemeinden, einen
Fusionsbericht ausarbeiten zu lassen. Im Dezember 2014 ging der erarbeitete Fusionsbericht in die
sechs Gemeinderäte zur Vernehmlassung. Im Februar 2015 hat der Gemeinderat von Obergoms
beschlossen, aus dem Fusionsprozess auszusteigen und die Abstimmung über eine Fusion nicht vors
Volk zu bringen. Die Gemeinderäte der verbleibenden fünf Gemeinden haben im März 2015 entschieden,
eine 5er-Fusion weiterzuverfolgen. Die Serec GmbH hat den Fusionsbericht aufgrund der neuen
Ausgangslage angepasst und alle fusionsrelevanten Punkte erneut abgeklärt. Auf dieser Grundlage hat
das Leitungsgremium, bestehend aus den fünf Gemeindepräsidenten, die Prinzipien neu definiert. Der
Bericht mit den Prinzipen wurde nochmals den fünf Gemeinderäten zur Vernehmlassung unterbreitet und
von diesen verabschiedet.
1.2.
AUFTRAG UND VORGEHENSWEISE
Am 30. Juli 2013 wurde das Büro SEREC - nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren - vom
Leitungsgremium beauftragt, den Fusionsprozess fachlich zu begleiten und einen Fusionsbericht
auszuarbeiten.
Der Fusionsbericht gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil, die sogenannte Ist-Analyse, beschreibt die
aktuelle Situation in verschiedenen Bereichen der fünf Gemeinden im Oberen Goms. Sie wurde anhand
von Statistiken, Studien und Interviews mit Gemeindevertretern, Kantonsvertretern und Experten für
Raumplanung und Wirtschaft erarbeitet. Im zweiten Teil, der sogenannten Soll-Analyse werden Prinzipien
vorgestellt, diese zeigen auf, wie die zukünftige Gemeinde organisiert werden soll. Die Prinzipien wurden
in vier Kommissionen bestehend aus Gemeindevertretern und Gemeindeschreibern ausgearbeitet und
vom Leitungsgremium beraten und verabschiedet.
SEREC
1
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
TEIL 1 - IST ANALYSE
1.
BEVÖLKERUNG
1.1.
BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG
Im Jahre 1850 lebten 1‘640 Menschen in den fünf Gemeinden des Oberen Goms (s. nachfolgende
Abbildung). Bis 1860 stieg die Einwohnerzahl stetig an. Um 1880 kam es zu einem starken
Bevölkerungseinbruch und zu einer Stagnation in den Folgejahren. In den 1930er und 1940er Jahren
erreicht die Bevölkerungszahl ihren Höchststand (über 1‘700 Einwohner). Danach folgte bis heute ein
langsamer aber stetiger Abwärtstrend der Bevölkerungszahl. Zwischen 1970 und 2012 haben die fünf
Gemeinden zusammen 186 Einwohner verloren. Dieser Trend hat sich in den letzten Jahren weiter
verstärkt, zwischen 2010 und 2012 hat die Bevölkerung um 63 Personen abgenommen.
Abbildung 1: Kumulierte Bevölkerungsentwicklung 1850 bis 2012 in den fünf Gemeinden des
Oberen Goms (Quelle: BFS-ESPOP-STATPOP)
Die Bevölkerungszahl in den fünf Gemeinden des Oberen Goms hat sich seit 1910 (nachfolgende
Tabelle) sehr unterschiedlich entwickelt. Die grösseren Gemeinden wie Münster-Geschinen und
Reckingen-Gluringen konnten im Vergleich zu den drei „kleinsten“ Gemeinden, eine touristische
Entwicklung anstossen, die der Abwanderung besser entgegenwirkte. Ihre Bevölkerungszahl sank seit
1910 zwischen 2 und 12 % während die Kleingemeinden Niederwald, Blitzingen und Grafschaft rund die
Hälfte ihrer Einwohnerzahl verloren.
SEREC
2
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
Tabelle 1:
SEREC
Vergleich der Bevölkerungsentwicklung in den fünf Gemeinden des Oberen Goms
(Quelle: BFS-ESPOP - STATPOP)
2012
in % von
1910
1910
1950
1970
Blitzingen
187
180
123
82
99
74
5.8 %
40 %
Grafschaft
301
302
229
194
192
194
15.3 %
65 %
Münster-Geschinen
553
578
530
505
520
490
38.7 %
88 %
Niederwald
119
145
96
64
70
49
3.9 %
41 %
Reckingen-Gluringen
421
495
475
513
517
460
36.3 %
109 %
1581
1700
1453
1358
1398
1267
100.0 %
80 %
1.2.
2000
in % des
Totals
Gemeinde
Total
1990
Anzahl
Einwohner
BEVÖLKERUNGSSTRUKTUR
Ein Vergleich der Alterspyramiden der Jahre 2000 und 2010 (untenstehende Abbildungen) der fünf
Gemeinden zeigt eine ungünstige Bevölkerungsstruktur (zunehmende Überalterung). Die Anzahl der über
Sechzigjährigen ist zwischen 2000 und 2010 am Stärksten (knapp 10 %) gewachsen und weist nun einen
Anteil von über 30 % auf. Der kantonale Durchschnitt dieser Altersklasse liegt bei 23 % der Bevölkerung.
Die Klasse der 40-59 jährigen weist die zweithöchste Zunahme auf. Im Jahr 2000 machte sie 26.6 % der
Bevölkerung aus, im Jahr 2010 sind es 30.5 % (Kantonaler Durchschnitt 29.3 %). Eine gegenteilige
Entwicklung hat die Bevölkerungsklasse der 20-39 jährigen erfahren. Diese hat zwischen 2000 und 2010
von beinahe 23.4 % auf 19.5 % abgenommen und liegt knapp 7 % unter dem Kantonsdurchschnitt
(26.3 %). Diese Entwicklung deutet auf eine Überalterung der arbeitenden Bevölkerung hin. Auch die
Kategorie der Kinder und Jugendlichen hat eine Abnahme erfahren. Im Jahr 2000 zählten noch 23.7 %
der Bevölkerung zu dieser Altersklasse. Im Jahr 2010 waren es nur noch 17.3 % (Kantonaler
Durchschnitt 21.1 %). Im gleichen Zeitraum hat auch die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter stark
abgenommen (20-44 Jahre ; - 20.8 %).
Abbildung 2: Alterspyramide 5 Gemeinden Oberes Goms Jahr 2000 (BFS - Volkszählung, 2000)
SEREC
3
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Abbildung 3: Alterspyramide 5 Gemeinden Oberes Goms Jahr 2010 (BFS - Volkszählung 2010)
Verschiedene Indikatoren (s. nachfolgende Tabelle) geben Aufschluss bezüglich der
Bevölkerungsstruktur. Der Jugend- und Altersquotient zeigt das Verhältnis von aktiver Bevölkerung
(Altersklasse 20-64) und inaktiver Bevölkerung (0-19 und über 65) an. Im Jahr 2010, kann für die fünf
Gemeinden des Oberen Goms ein Wert von 0.69 berechnet werden. Der kantonale und der nationale
Wert liegen mit 0.61 beziehungsweise 0.62 wesentlich darunter. Der relativ hohe Wert des Oberen Goms
weist auf eine ungünstige Bevölkerungsstruktur hin. Der Erneuerungsindex von 0.73 (2010) weist auf
eine rückläufige, zukünftige Bevölkerungsentwicklung hin. Dieser hat auch gesamtschweizerisch in den
letzten 10 Jahren stark abgenommen. Die Obergommer Gemeinden liegen aber dennoch deutlich unter
dem kantonalen und nationalen Mittel von 0.91.
SEREC
4
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
Tabelle 2:
SEREC
Altersklassenindikatoren in der Zeitperiode 2000 - 2010 (Quelle: BFS - Volkszählung,
2010)
Blitzingen
Grafschaft
MünsterGechinen
Niederwald
ReckingenGluringen
Total
Wallis
Schweiz
2000
2010
2000
2010
2000
2010
2000
2010
2000
2010
2000
2010
2000
2010
2000
2010
Jugendquotient *
0.47
0.23
0.41
0.23
0.43
0.33
0.32
0.43
0.46
0.28
0.40
0.31
0.40
0.34
0.37
0.34
Altersquotient **
0.55
0.36
0.42
0.50
0.45
0.44
0.39
0.61
0.32
0.33
0.36
0.38
0.25
0.28
0.25
0.27
Jugendquotient + Altersquotient ***
1.02
0.60
0.83
0.73
0.88
0.77
0.71
1.04
0.78
0.61
0.76
0.69
0.65
0.62
0.62
0.61
1.15
0.52
0.79
0.67
0.91
0.89
0.72
0.47
1.06
0.71
0.93
0.73
1.09
0.91
1.08
0.91
Erneuerungsindex ****
00 - 19
23.2% 14.7% 22.4% 13.6% 22.7% 18.8% 18.6% 21.3% 25.9% 17.2% 22.7% 18.1% 24.4% 21.1% 22.9% 20.9%
20 - 64
49.5% 62.7% 54.7% 57.8% 53.3% 56.5% 58.6% 48.9% 56.1% 62.3% 56.7% 59.2% 60.6% 61.8% 61.8% 62.2%
65 und Ältere
27.3% 22.7% 22.9% 28.6% 24.0% 24.7% 22.9% 29.8% 18.0% 20.5% 20.6% 22.7% 15.1% 17.1% 15.4% 16.9%
*
= Anzahl 0-19-Jährige je 100 20-64-Jährige
**
= Anzahl 65-Jährige und Ältere je 100 20-64-Jährige
*** = Anzahl 0-19-Jährige je 100 20-64-Jährige + Anzahl 65-Jährige und Ältere je 100 20-64-Jährige
**** = Anzahl 15-39-Jährige / Anzahl 40-64-Jährige
1.3.
ZUKUNFTSPERSPEKTIVEN
Das Amt für Statistik und Finanzausgleich (KASF) des Kantons Wallis hat 2014 einen Bericht über die
1
demographische Entwicklung im Kanton publiziert . Die Bevölkerung des Kantons dürfte gemäss einem
Basisszenario bis ins Jahr 2030 auf die Zahl von 373‘647 ansteigen (2010: 312‘684). Das
Bevölkerungswachstum im Kanton Wallis war im letzten Jahrzehnt sehr stark, wird sich aber nach und
nach auf + 11 % zwischen 2011 und 2020 und + 5 % zwischen 2021 und 2030 abschwächen. Ein
bedeutender Teil des Bevölkerungswachstums dürfte sich auf die Regionen des Mittelwallis und des
Unterwallis konzentrieren. Dabei sind v.a die Bezirke Monthey, St-Maurice, Martigny, Conthey und Sitten
zu nennen. Anders sieht es für den Bezirk Goms aus. Die Wohnbevölkerung wird dort gemäss der
Prognosen des KASF von 4‘745 (2010) auf 4‘221 (2030) sinken und somit einen Rückgang von jährlich 0.6 % verzeichnen. Im gleichen Zeitraum verzeichnet nur noch der Bezirk Raron ein negatives Wachstum
von 0.2 %, die anderen Walliser Bezirke werden zulegen können. Unter diesen Perspektiven ist
anzunehmen,
dass
auch
das
Obere
Goms,
als
Teil
des
Goms,
mit
einem
jährlichen
Bevölkerungsrückgang von mindestens 0.6 % zu rechnen hat.
2.
RAUMNUTZUNG
2.1.
TERRITORIALVERHÄLTNISSE
Die fünf Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
folgen einander von West nach Ost im Oberen Goms, dem östlichsten Teil des Bezirks Goms. Sie
machen rund ein Viertel der Bezirksfläche aus und formen die Grenze zu den Kantonen Tessin und Bern.
Reckingen-Gluringen teilt sich ebenfalls eine Grenze zu Italien. Die Fläche der fünf Gemeinden beträgt
12'896 ha.
1
Bevölkerungsstatistik-Demografische Perspektiven bis 2040, Wallis und seine Regionen, KASF 2014
SEREC
5
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
Abbildung 4: Gemeindegrenzen
SEREC
2
Gut je ein Drittel der Einwohner der fünf Gemeinden wohnt in den Gemeinden Münster-Geschinen und
Reckingen-Gluringen.
2.2.
BODENNUTZUNG
Von den 12‘896 ha, welche die Gesamtfläche der fünf Gemeinden ausmacht, sind 2‘939 ha (22.8 %)
bestockte Flächen, 3’358 ha (26 %) Landwirtschaftsflächen und 176 ha (1.4 %) Siedlungsflächen. 6’423
ha (49.8 %), sind unproduktive Flächen (s. Tabelle unten).
Die Landwirtschaftsflächen machen beinahe 30 % der Fläche von Blitzingen, Niederwald und MünsterGeschinen aus. In Reckingen-Gluringen und Grafschaft sind es etwas über 20 %.
2
Karte angepasst auf Grundlage "Abschlussbericht Raum+ Oberes Goms", ETH Zürich - Institut für Raum- und
Landschaftsentwicklung - Professur für Raumentwicklung, Zürich, April 2011
SEREC
6
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
Tabelle 3:
SEREC
Bodennutzung in den Gemeinden 2004-2009 (Quelle: Arealstatistik BFS)
Bestockte Flächen
Gemeinde
ha
Landwirtschaftsflächen
%
ha
Siedlungsflächen
%
ha
%
Unproduktive
Flächen
ha
Total
%
ha
%
Blitzingen
373
31.6 %
365
30.9 %
17
1.4 %
426
36.1 %
1'181
9.2 %
Grafschaft
526
23.3 %
492
21.8 %
28
1.2 %
1'214
53.7 %
2'260
17.5 %
1'009
20.8 %
1'374
28.3 %
63
1.3 %
2'415
49.7 %
4'861
37.7 %
Niederwald
224
47.9 %
142
30.3 %
9
1.9 %
93
19.9 %
468
3.6 %
Reckingen-Gluringen
807
19.6 %
985
23.9 %
59
1.4 %
2'275
55.1 %
4'126
32.0 %
2'939
22.8 %
3'358
26.0 %
176
1.4 %
6'423
49.8 %
Münster-Geschinen
Total
12'896 100.0 %
Die letzten 3 Phasen der Erhebungen der Bodennutzung durch das Bundesamt für Statistik (1979 bis
1985, 1992 bis 1997 und 2004 bis 2009) zeigen eine Abnahme der Landwirtschaftsfläche von 335 ha, die
Siedlungsfläche hat im gleichen Zeitraum um 31 ha (21.4 %) zugenommen und auch die Waldfläche hat
sich um 303 ha (11.5 %) vergrössert (s. Tabelle unten).
Tabelle 4:
Entwicklung der Bodennutzung in den Gemeinden von 1979-1985 bis 2004-2009
(Quelle: Arealstatistik BFS)
Bestockte Flächen
Gemeinde
ha
%
Landwirtschaftsflächen
ha
%
Siedlungsflächen
Unproduktive
Flächen
ha
ha
%
%
Blitzingen
+ 66
+ 21.5 %
- 34
- 8.5 %
+2
+ 13.3 %
- 34
- 7.4 %
Grafschaft
+ 63
+ 13.6 %
- 79 - 13.8 %
+ 10
+ 55.6 %
+6
+ 0.5 %
Münster-Geschinen
+ 98
+ 10.8 %
- 8.1 %
+7
+ 12.5 %
+ 16
+ 0.7 %
Niederwald
+ 26
+ 13.1 %
- 18 - 11.3 %
+1
+ 12.5 %
-9
- 8.8 %
Reckingen-Gluringen
+ 50
+ 6.6 %
- 83
- 7.8 %
+ 11
+ 22.9 %
+ 22
+ 1.0 %
+ 303
+ 11.5 %
- 335
- 9.1 %
+ 31
+ 21.4 %
+1
+ 0.0 %
Total
- 121
2.3.
RAUMPLANUNG
2.3.1.
Veränderte Rahmenbedingungen im Kanton Wallis
3
Der Kanton Wallis ist daran verschiedene Elemente der Raumplanung zu überarbeiten :
Kantonales Raumentwicklungskonzept
Das Kantonale Raumentwicklungskonzept (KREK) ist Teil der strategischen Richtplanung des Kantons
im Sinne von Artikel 6 RPG und bildet den übergeordneten Orientierungsrahmen für die Koordinierung
der raumwirksamen Tätigkeiten im Kanton und die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans. Das
KREK definiert das Obere Goms als „ländlicher Raum der Talflanken und Seitentäler“ und als
3
https://www.vs.ch/Navig/navig.asp?MenuID=31545&Language=de Zugriff 21.11.2014
SEREC
7
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Raumentwicklungsstrategie sieht es vor, den touristischen Sektor mit einem sich ergänzenden extensiven
und intensiven Angebot zu stärken. Vor allem das Talende wird als wichtiger Energiestandort gewertet.
Revision des kantonalen Raumplanungsgesetzes
Die Revision des kantonalen Ausführungsgesetzes zum RPG ist in zwei Etappen vorgesehen. Die
Arbeiten laufen derzeit und die erste Etappe der Teilrevision des kantonalen Ausführungsgesetzes zum
RPG ist bereits unter Dach. Zudem wurden die Arbeiten für die 2. Etappe der Teilrevision des kantonalen
Ausführungsgesetzes zum RPG, welche bereits die neuen Anforderungen des revidierten RPGs
berücksichtigen, bereits lanciert. Eine Vernehmlassung bei den Gemeinden und anderen Organisationen
ist für 2015 und 2016 vorgesehen.
Gesamtrevision des kantonalen Richtplanes
Die Gesamtrevision des kantonalen Richtplanes ist in 3 Stufen aufgebaut: Vorstudie, Vorprojekt, Projekt.
Für 2015-2017 ist die Projektphase vorgesehen. Diese wird mit der Genehmigung durch den Bund
beendet. Eine öffentliche Mitwirkung zum Entwurf des überarbeiteten Richtplanes sind für 2015/2016
vorgesehen.
2.3.2.
Siedlungsflächenreserven im Oberen Goms
Das Projekt Raum+ hat im Jahre 2011 eine integrierte, räumliche Übersicht auf Basis der
Siedlungsflächenpotenziale über das Obere Goms geschaffen. Damit können Aussagen gemacht
werden,
wie
eine
nach
innen
gerichtete
Siedlungsentwicklung
aussehen
sollte.
Die
Siedlungsflächenreserven umfassen Innenentwicklungspotenziale (Lage innerhalb Siedlungskörper),
Baulücken (innerhalb Bauzone, inner- oder ausserhalb Siedlungskörper, parzelliert und erschlossen) und
sogenannte Aussenreserven (ausserhalb Siedlungskörper aber innerhalb Bauzone). Die drei kleineren
Gemeinden Niederwald, Blitzingen und Grafschaft weisen im Vergleich zur Einwohner- und
Beschäftigtenzahl
am
Siedlungsflächenreserven
meisten
pro
Gesamtsiedlungsreserven
Raumnutzer
weist
Blitzingen
auf.
Mit
mehr
beinahe
als
doppelt
1000
so
m
2
viel
Siedlungsflächenreserven pro Einwohner und Beschäftigte aus wie die anderen Gemeinden. Lediglich in
den Gemeinden Reckingen-Gluringen (5.9 ha) befinden sich wesentliche Flächenreserven, die den
Innenentwicklungspotenzialen zugerechnet werden können. Allgemein hat die Auswertung der
erhobenen Siedlungsflächenpotenziale im Rahmen von Raum+ ergeben, dass im Oberen Goms
Siedlungsflächen, die für 7‘000 neue Einwohner oder Raumnutzer Platz bieten, vorhanden sind. Diese
liegen vor allem in Form von Aussenreserven innerhalb der Bauzone vor. Vor dem Hintergrund des
erwarteten tendenziell eher rückläufigen Bevölkerungswachstums und der Zweitwohnungsinitiative, sind
die Siedlungsflächenreserven als überdimensioniert einzustufen.
Das Projekt Raum+ empfiehlt auf der Grundlage der Siedlungsflächenpotenzialanalyse eine
gemeinsame, räumliche Entwicklungsstrategie zu schaffen, welche letztlich in einem regionalen Plan
bzw. Zonennutzungsplan für das ganze obere Goms umgesetzt werden könnte. Eine gemeindeweise
Betrachtung ist gemäss Raum+ für die Planung der erwünschten räumlichen Entwicklung nicht mehr
zielführend
4
4
"Abschlussbericht Raum+ Oberes Goms", ETH Zürich - Institut für Raum- und Landschaftsentwicklung - Professur für
Raumentwicklung, Zürich, April 2011
SEREC
8
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
2.3.3.
SEREC
Zonennutzungsplanung in den fünf Gemeinden
Bezüglich der Zonennutzungsplanung ist die Dienststelle für Raumentwicklung des Kanton Wallis
momentan daran, eine Stellungnahme von den Gemeinden zu den einzelnen Zonen einzuholen. Die
dabei diskutierte Bauzonenstatistik wird in der Tabelle im Anhang 13.5 wiedergegeben. Die Zahlen
entsprechen dem Stand Mai 2014 und werden in der laufenden Stellungnahme aktualisiert und korrigiert.
In Niederwald ist die Orts- und Nutzungsplanung seit 2006 im Gange (noch nicht homologiert). Eine
Einstellhalle Eingangs Dorf ist in Planung aber solange die Nutzungsplanung noch nicht abgeschlossen
ist, gibt es keine Möglichkeit ein Baugesuch einzureichen. In Niederwald stellt der Gemeinderat die
Baukommission, die Ortsplanung wird durch das Büro Michlig und Partner betreut. Niederwald weist
gemäss Bauzonenstatistik einen hohen Anteil an nicht überbauter Wohnzone (81.6 %), Arbeitszone
(65.8 %) und Tourismuszone (95.0 %) auf (Tabelle im Anhang 13.5). Mit 62.2 % weist es den höchsten
Anteil an nicht überbauter Wohnzone aus. Blitzingen hat die Orts- und Nutzungsplanung homologiert.
Auch in Blitzingen stellt der Gemeinderat die Baukommission. Die Ortsplanung wird durch ABWArchitektur-Raumplanung betreut. Hinsichtlich Bauzonenstatistik (Tabelle im Anhang 13.5) kann gesagt
werden, dass auch Blitzingen mit 65.3 % einen hohen Anteil an nicht überbauter Wohnzone ausweist. In
der Gemeinde Grafschaft ist die Grundbuchvermessung abgeschlossen und angemeldet. Die
Ausscheidung landwirtschaftlicher Nutzflächen (LWN) ist abgeschlossen. Die Zonennutzungsplanung ist
in verschiedenen Planungsstadien. Der Ortsteil Ritzingen ist am Weitesten fortgeschritten, die Planung
wurde an der Urversammlung angenommen. Biel wurde vom Kanton akzeptiert, jedoch an der
Urversammlung abgelehnt. Ziel ist es die Zonenpläne zusammenzulegen. Die letzte homologierte
Version des Zonenplans wurde 1976 gemacht. Nun will man in der Gemeinde mit der neuen
Homologierung zuwarten, da wegen der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) Veränderungen
erwartet werden, welche für die Gemeinde im Falle von Rückzonungen entschädigungspflichtig werden.
Der Gemeinderat stellt die Baukommission, die Ortsplanung wird durch das Büro Raum und Umwelt
betreut. Grafschaft weist von den Kleingemeinden den kleinsten Anteil an unüberbauter Bauzone für die
Wohnnutzung aus (43.3 %) (Tabelle im Anhang 13.5). In Reckingen-Gluringen ist das Bau- und
Zonenreglement homologiert, der Zonenplan ist hingegen noch nicht homologiert. Die Gemeinde hat
bezüglich eines regionalen Deponiestandortes den Zuschlag erhalten. Ein wichtiges, überkommunales
Projekt ist die 3. Rottenkorrektur, davon sind alle fünf Gemeinden betroffen. Die Gemeinde arbeitet in
einer regionalen Baukommission mit den Gemeinden Münster-Geschinen, Reckingen-Gluringen und
Obergoms zusammen. Die Ortsplanung wird durch das Büro Raum und Umwelt betreut. ReckingenGluringen verfügt gemäss der Bauzonenstatistik über den kleinsten Anteil an unüberbauter Bauzonen für
die Wohnnutzung (29 %) und über die grösste Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Ein grosser Teil
der Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen wird vom Flab-Schiessplatz besetzt (Tabelle im Anhang
13.5). In Münster-Geschinen wird zurzeit die Erschliessung wie auch die Homologation der Bauzone
Wieschti abgeschlossen. Die Detailnutzungsplanung der Gemeinde ist noch nicht homologiert. Die
Gemeinde arbeitet in einer regionalen Baukommission mit den Gemeinden, Reckingen-Gluringen und
Obergoms zusammen. Die Ortsplanung wird durch das Büro Planax AG betreut. Münster-Geschinen
weist mit 13.8 ha die grösste Zentrumszone aller fünf Gemeinden auf. Der Anteil unüberbauter Bauzonen
für die Wohnnutzung ist mit 30.9 % knapp höher als Reckingen-Gluringen. Münster-Geschinen weist
hohe Anteile an nicht überbauter Arbeitszonen (66.6 %) und Tourismuszonen (89.7 %) auf (Tabelle im
Anhang 13.5).
Mit dem kantonalen Richtplan wird der Kanton den Gemeinden in der Raumplanung Vorgaben machen.
Die Gemeinden des Oberen Goms werden sich in diesem Zusammenhang überlegen müssen, was mit
den
grosszügig
SEREC
angelegten
Bauzonen
passieren
9
soll.
Im
Oberen
Goms
ist
durch
den
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
Bevölkerungsrückgang
der
Erstwohnungsbau
geschrumpft
und
mit
SEREC
der
Annahme
der
Zweitwohnungsinitiative ist wegen der anhaltenden Rechtsunsicherheit der Zweitwohnungsbau praktisch
zum Erliegen gekommen. Die Revision des Raumplanungsgesetzes hat in den fünf Gemeinden bezüglich
möglicher Rückzonungen zu grosser Verunsicherung geführt. Der Druck des Kantons für Rückzonungen
wird sich vor allem auf Zonen wie Ferienhauszonen oder Chaletzonen konzentrieren, welche mit der
Annahme der Zweitwohnungsinitiative zum Teil ihre Berechtigung verloren haben. Rückzonungen sind für
die Gemeinden ein schwieriges Unterfangen, sie müssen an Urversammlungen beschlossen werden. Die
ausstehenden Homologierungen von Zonennutzungsplänen in den Gemeinden (Niederwald, ReckingenGluringen, Münster-Geschinen) werden mit den Neuerungen im Raumplanungsgesetz umständlicher.
Das heisst, es werden nun Kennzahlen für Zukunftsprognosen der Bautätigkeit gemacht und mit der
aktuellen Bauzonenstatistik verglichen. Danach entscheidet der Kanton über die Grösse der
entsprechenden Zonen.
3.
ARBEITSPLÄTZE UND WIRTSCHAFTSSEKTOREN
Die Anzahl der Arbeitsplätze hat im Oberen Goms zwischen 2001 und 2011 um ein Zwölftel, nämlich 58
abgenommen (s. nachfolgende Tabelle). Über 80 % des gesamten Arbeitsplatzangebotes befindet sich in
den Gemeinden Münster-Geschinen und Reckingen-Gluringen.
Tabelle 5:
Anzahl Arbeitsplätze in den Gemeinden (Quelle: BFS - Betriebszählungen)
2001
Entw icklung
2001-2005
2005
Entw icklung
2005-2008
2008
Entw icklung
2008-2011
2011*
Blitzingen
34
+ 5.9 %
36
- 5.6 %
34
- 23.5 %
26
Grafschaft
75
- 50.7 %
37
+ 45.9 %
54
- 25.9 %
40
326
+ 10.1 %
359
- 29.0 %
255
+ 14.9 %
293
39
- 23.1 %
30
- 3.3 %
29
+ 31.0 %
38
Reckingen-Gluringen
250
- 37.2 %
157
+ 0.6 %
158
+ 7.0 %
169
Total
724
- 14.5 %
619
- 14.4 %
530
+ 6.8 %
566
Münster-Geschinen
Niederw ald
* 2011 hat das BFS bei der Betriebszählung einen Systemwechsel durchgeführt, es werden diejenigen Arbeitsstellen erfasst die
der AHV-Beitragsplicht (2300.- CHF / pro Jahr) unterstehen. 2001/2005/2008 wurden durch das BFS hingegen diejenigen
Arbeitsstellen gezählt, welche mindestens 6 h pro Woche ausmachten
Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, dass im Jahre 2011 im Vergleich zum kantonalen (7.5 %) und
nationalen Mittel (4.3 %) im Oberen Goms - mit 15.6 % - ein hoher Anteil der Bevölkerung im 1. Sektor
(Landwirtschaft, Forstwirtschaft) arbeitete. Der zweite Sektor (Industrie, Gewerbe) hat zwischen 2001 und
2011 am stärksten abgenommen (-96 Arbeitsplätze). Der Anteil der Arbeitsplätze im 3. Sektor
(Tourismus, Dienstleistungen) hat zwar von 55.5 % auf 65 % zugenommen, in absoluten Zahlen ist die
Beschäftigung in diesem Sektor aber um 34 Arbeitsplätze gesunken.
Auf Gemeindeebene weisen Blitzingen und Grafschaft Im Jahre 2011 mit 26.9 % und 42.5 % den mit
Abstand höchsten Anteil landwirtschaftlicher Arbeitsplätze aus. Die Gemeinde Niederwald weist mit
71.1 % einen sehr hohen Anteil industrieller Arbeitsplätze auf. Dies ist auf den grössten Industriebetrieb
des Oberen Goms, die Gomina AG, und die geringe Einwohnerzahl zurückzuführen. In allen Gemeinden
- mit Ausnahme von Niederwald - ist der Anteil im Tourismus Beschäftigter sehr bedeutend (> 50 %).
SEREC
10
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
Tabelle 6:
SEREC
Beschäftigte in den 3 Wirtschaftssektoren 2001-2011 (Quelle: BFS - Betriebszählung)
Beschäftigte in der Gem einde 2001
Sektor 1
Gem einde
Anz.
%
Anz.
Anz.
34
7
26.9 %
0
0.0 %
19
73.1 %
26
Grafschaft
24
32.0 %
25
33.3 %
26
34.7 %
75
17
42.5 %
2
5.0 %
21
52.5 %
40
Münster-Geschinen
50
15.3 %
60
18.4 %
216
66.3 %
326
35
11.9 %
59
20.1 %
199
67.9 %
293
3
7.7 %
30
76.9 %
6
15.4 %
39
3
7.9 %
27
71.1 %
8
21.1 %
38
30
12.0 %
90
36.0 %
130
52.0 %
250
23
13.6 %
25
14.8 %
121
71.6 %
169
113
15.6 %
209
28.9 %
402
55.5 %
724
85
15.0 %
113
20.0 %
368
65.0 %
566
3.1.1.
Landwirtschaft
%
Anz.
%
Total
70.6 %
LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
Anz.
Sektor 3
24
3.1.
%
Sektor 2
11.8 %
Total
Anz.
Sektor 1
4
Reckingen-Gluringen
%
Total
17.6 %
Niederw ald
Anz.
Sektor 3
6
Blitzingen
%
Sektor 2
Beschäftigte in der Gem einde 2011
Anz.
Die untenstehende Tabelle zeigt, dass der landwirtschaftliche Strukturwandel auch vor dem Oberen
Goms nicht haltgemacht hat. Zwischen dem Jahr 2000 und 2012 hat die Anzahl der landwirtschaftlichen
Betriebe um beinahe ein Drittel abgenommen. Auch die gesamte Anzahl von Arbeitsplätzen hat fast um
ein Viertel abgenommen. Vom Rückgang besonders betroffen waren die Teilzeitstellen mit weniger als
50 % Beschäftigung (- 50 %). Die Gemeinden Münster-Geschinen (-9) und Grafschaft (-6) haben im
Zeitraum 2000 bis 2012 am meisten Betriebe eingebüsst.
Tabelle 7:
Landwirtschaftliche Betriebe und Arbeitsplätze (Quelle: BFS - landwirtschaftliche
Strukturerhebung)
2000
2012
Gemeinde
Anz. Betriebe Arbpl. total > 75% 50-75% <50% Anz. Betriebe Arbpl. total > 75% 50-75% <50%
Blitzingen
3
6
4
2
0
4
10
6
4
0
Niederwald
1
3
3
0
0
1
3
2
1
0
Grafschaft
12
19
5
3
11
6
12
5
4
3
Münster-Geschinen
24
50
23
6
21
15
37
16
10
11
Reckingen-Gluringen
16
30
15
4
11
15
23
9
6
8
Total
56
108
50
15
43
41
85
38
25
22
Von besonderer Bedeutung ist im Oberen Goms die Alpwirtschaft. Die Alpen sind grösstenteils im
Eigentum der Burgergemeinden und werden meist durch Genossenschaften bzw. Geteilschaften
betrieben (s. auch Kapitel Burgerschaften). Die Tabelle 38 im Anhang 13.5 zeigt die Besitzverhältnisse
der Alpen im Oberen Goms und deren Bestossung auf.
Die Munizipalgemeinden und Burgergemeinden sind am Unterhalt der Alpen und Infrastrukturen beteiligt
(gesetzliche Kofinanzierungen, Flurstrassensanierungen). In Niederwald, Blitzingen und Grafschaft sind
in den nächsten Jahren keine Investitionen auf den Alpen vorgesehen. Die Gemeinden ReckingenGluringen und Münster-Geschinen sind zusammen mit der Standortgemeinde Obergoms in die
Sanierung der Alp Aegine involviert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1 Million CHF. Die
Alpsanierung wird durch die Burgergemeinden Münster-Geschinen und Reckingen-Gluringen realisiert.
Die Gemeinde Obergoms beteiligt sich mit 10% gesetzlichen Subventionen an den Investitionskosten von
rund einer Million CHF.
SEREC
11
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
5
Die Studie Systalp von Agridea gibt eine Übersicht über die Rindviehalpen des Oberen Goms. Die
wichtigsten Handlungsfelder aus Sicht der AGRIDEA sind (Reihenfolge nach Priorität):

fehlende Wirtschaftlichkeitsdaten

Anstehende Investitionen aufgrund von Vorschriften (Lebensmittelhygiene)

Unterbestossung

Verbuschung, fehlendes Alppersonal und Zusammenarbeit zwischen den Alpen
3.1.2.
Forstwirtschaft
Alle fünf Gemeinden sind dem Gemeindezweckverband Forst-Goms angeschlossen, dies ist ein
Zusammenschluss der ehemaligen Forstreviere Obergoms, Mittelgoms und Schattenseite.
3.2.
INDUSTRIE UND GEWERBE
Das Obere Goms weist nur wenige Industrie- und Gewerbearbeitsplätze auf und die Tendenz ist stark
rückläufig. Die Anzahl der Beschäftigten im zweiten Sektor ist zwischen 2001 (209 Vollzeitbeschäftigte)
und 2011 (113) um mehr als 40 % zurückgegangen (Tabelle 6, Seite 11). Am stärksten ist der zweite
Sektor in der Gemeinde Grafschaft und Reckingen-Gluringen geschrumpft. Mit der Annahme der
Zweitwohnungsinitiative haben sich die Rahmenbedingungen für das Baugewerbe stark verschlechtert, in
Zukunft muss deshalb mit einem weiteren Rückgang von gewerblichen Arbeitsplätzen gerechnet werden.
In Niederwald werden praktisch alle Arbeitsplätze vom wichtigsten Industriebetrieb des Oberen Goms,
der Gomina AG, gestellt. Dort ist die Beschäftigung über den Zeitraum 2001-2011 praktisch stabil
geblieben. Bei der Gomina arbeiten „leider“ nur Zupendler d.h für die Gemeinde entsteht keine
Zuwanderung. Zur Verbesserung der Standortqualität wird von den Gemeinden einiges unternommen. So
werden die Gemeinden in den nächsten Jahren ans Glasfasernetz angeschlossen. Das Gewerbe des
Oberen Goms ist im Gewerbeverein Goms organisiert.
Nebst dem Tourismus ist die Energiesparte das wichtigste Wirtschafts-Standbein der Obergommer
Gemeinden. Die untenstehende Tabelle zeigt die im Betrieb stehenden Kraftwerke und die Beteiligungen
der Gemeinden, des Elektrizitätswerkes Obergoms (EWO), der EnBAG Kraftwerke AG (EnBAG) sowie
Dritten.
5
SYSTALP Übersicht über die Rindvieh Alpen im Oberen Goms, Agridea, Oktober 2013
SEREC
12
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
Tabelle 8:
Gemeinde
SEREC
Beteiligung an Kraftwerken (Quelle: Gemeindeangaben)
Name Kraftwerk
Standort
Beteiligung
Beteiligung
Beteiligung
Beteiligung
Gemeinde
EWO
EnBAG
Dritte
Grafschaft
KW Walibach
Selkingen/ Grafschaft
50 %
50 %
Münster-
KW Minstigerbach
Münster - Wichel
100 %
KW Merezenbach
Münster - im Moos
75 %
Reckingen-
BlinnAG
Reckingen-Gluringen
Gluringen
Laufkraftwerk
Geschinen
Münster-
25 %
Geschinen
3.3.
40 %
60%
DIENSTLEISTUNGEN UND TOURISMUS
Die Wirtschaftsstruktur der fünf Gemeinden ist stark vom Dienstleistungsgewerbe geprägt (s. Tabelle 6,
2011, 368 Arbeitsplätze), was hauptsächlich auf den Tourismus zurückzuführen ist. Im
Dienstleistungssektor hat die Beschäftigung zwischen 2001 und 2011 um knapp 15 % abgenommen.
3.3.1.
Organisation des Tourismus
Die Obergoms Tourismus AG ist zuständig für die Angebotsgestaltung und Vermarktung, sowie für die
Gästeinformation der Gemeinden des Oberen Goms. Die untenstehende Tabelle gibt Auskunft über die
Verteilung der Büros, Funktionen und Stellenprozente der Obergoms Tourismus AG. Der Langlauf ist die
Grundlage des Wintertourismus im Oberen Goms, weshalb die Gemeinderäte der Gemeinden
Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen, Münster-Geschinen und Obergoms dem
Projekt zum Bau einer Beschneiungsanlage und dem Ausbau der Loipeninfrastruktur zugestimmt haben.
Als Trägerschaft ist hierzu die Obergoms Infrastruktur AG gegründet worden, welche die Anlagen dem
Betreiber der Loipe Goms, der Obergoms Tourismus AG vermietet. Die Obergoms Infrastruktur AG hat
ein Budget von 3 Millionen CHF für das Projekt Beschneiung und Infrastruktur zur Verfügung. Aktionäre
der Obergoms Infrastruktur AG sind die fünf „Fusionsgemeinden“ zusammen mit der Gemeinde
Obergoms und die Obergoms Tourismus AG. Die Infrastruktur AG kümmert sich um den Bau und
Unterhalt der Infrastrukturen. Die Loipe Goms kümmert sich um den Betrieb der Anlagen und die
Beschneiung sowie den Unterhalt der Loipe. Die Loipe Goms gehört zur Obergoms Tourismus AG. Bei
der Obergoms Tourismus AG halten die fünf Gemeinden und die Gemeinde Obergoms (anteilsmässig an
Bevölkerungszahl und Gästebetten) ein Drittel der Aktien, der Rest ist auf Gewerbe und Hotelbetriebe
verteilt. Bei beiden Organisationen können nur juristische Personen Aktien erwerben.
Momentan läuft ein Enjoy Switzerland Projekt über das ganze Obere Goms, dieses ist an die Obergoms
Tourismus AG angegliedert. Nebst der gemeinsamen Tourismusorganisation gibt es in allen Gemeinden
auch einen örtlichen „Kulturverein“, dieser beschäftigt sich vor allem mit der Organisation von
Veranstaltungen vor Ort.
SEREC
13
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
Tabelle 9:
SEREC
Verteilung der Büros, Funktionen und Stellenprozente der Obergoms Tourismus AG
(Quelle: Obergoms Tourismus AG)
Büro
Ort
Funktionen
Stellenprozente
Hauptbüro
Münster
Geschäftsführung, Marketing,
Buchhaltung,
Leitung,
700 %
technische
Enjoy
Switzerland,
Gästeinformation.
Nebenbüro
Oberwald
Touristinfo
100 %
Nebenbüro
Reckingen
Touristinfo
80 %
Gemeindebüro (Gemeindepersonal)
Blitzingen
Touristinfo
20 %
Total (ohne Blitzingen)
3.3.2.
880 %
Projekte
Die Gemeinden Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen sind mit 78‘296 respektive 72‘478
Übernachtungen die wichtigsten Standorte für den Tourismus im Fusionsperimeter. In diesen Gemeinden
sieht man im Falle einer Fusion auch das grösste Potenzial für neue und grosse, touristische
Entwicklungsprojekte.
Tabelle 10: Logiernächtezahlen 2013/14 (Quelle: Obergoms Tourismus AG)
Gemeinden
Wintersaison
2012/13
Logiernächte
Münster-Geschinen
Reckingen-Gluringen
Grafschaft
Blitzingen
Niederwald
Gesamttotal
42028
42312
13802
13114
2638
Kurtaxe
Sommersaison
2013
Logiernächte
Kurtaxe
Total
Logiernächte
Kurtaxen
94463.50
92456.20
31232.50
30985.00
6253.75
30450
35894
15178
9796
2525
69657.10
72659.45
30534.75
23260.00
5713.75
72478
78296
28980
22910
5163
164120.60
165115.65
61767.25
54245.00
11967.50
113894 255390.95
93843
201825.05
207827
457216.00
Reckingen-Gluringen weist als einzige Gemeinde im Oberen Goms ein Schwimmbad auf, diese
Infrastruktur ist von grossem, regionalem Tourismusnutzen. Zudem befindet sich ein Skilift auf dem
Gemeindegebiet. Im Oberen Goms steht im Gebiet z’Matt (Ulrichen) das Nordische Zentrum mit
integrierter Infrastruktur für die Zeitmessung, einem Konferenzraum, sanitären Anlagen, Wachsraum und
einer homologierten FIS Strecke. In diesem Gebiet wird ebenfalls das Projekt Beschneiung umgesetzt.
Träger des Projektes sind die Gemeinden des Oberen Goms.
In Münster-Geschinen sind momentan keine grossen Projekte geplant, man ist aber um eine stetige
Qualitätssteigerung des bestehenden Angebotes bemüht. Münster-Geschinen weist zwei Bügelskilifte
auf. Sie gingen 2014 in eine Aktionärsgesellschaft über, ihr Betrieb ist zufriedenstellend. Diese Skilifte
sind wichtig zur Diversifizierung des Winterangebotes. Der See Geschinen und die Erholungs- und
Freizeitanlage (EFAM) Münster sind wichtig für die Vielfalt des touristischen Sommerangebotes.
Die Gemeinden Blitzingen und Niederwald sind Mitglieder des regionalen Naturparkes Binntal. Der
Landschaftspark Binntal ist ein «Regionaler Naturpark von nationaler Bedeutung» nach den Kriterien des
schweizerischen Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG). In den Regionalen Naturpärken werden der
Schutz und die Pflege wertvoller Lebensräume und besonders schönen Landschaften mit der
SEREC
14
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
wirtschaftlichen Entwicklung verknüpft. Landwirtschaft, Tourismus und Gewerbe sollen von den
landschaftlichen Vorzügen profitieren, diese aber gleichzeitig schonend behandeln. Ziel ist ein
harmonisches Gleichgewicht zwischen Erhaltung und Entwicklung.
Die Gemeinde Grafschaft plant die Erweiterung des Campingplatzes, dafür sind aber eine Umzonung und
Hochwasserschutzmassnahmen erforderlich. Des weiteren hat die Gemeinde Grafschaft ein Projekt
initiiert, welches die Umnutzung des Schulhauses in die „Berglandschule Grafschaft“ zum Ziel hat. Mit
diesem Projekt soll die Berglandwirtschaft, Schulen und Schülern, als auch Touristen näher gebracht
werden (Investitionen ca. 400‘000 CHF).
Die Region Goms-Aletsch bewirbt sich für das Nationale Schneesportzentrum. Anfangs 2014 ist ein
Evaluationsbericht über die Bewerbung beim Bundesamt für Sport (BASPO) für die Standortevaluation
eines Nationalen Schneesportzentrums (NSSZ) erschienen. Der definitive Standortbeschluss des
Bundesrates ist pendent.
Das im Entstehen begriffene Ressort Andermatt-Swiss Alps und der Ausbau der Skiarena AndermattSedrun im benachbarten Andermatt, könnte positive Auswirkungen auf die Beherbungszahlen im Oberen
Goms haben. Allerdings muss dieser Gästemarkt früh genug bearbeitet werden, die Strategie 2016 der
6
Obergoms Tourismus AG geht darauf bereits ein . Die Obergoms Tourismus AG ist in folgende Projekte
des „Progetto San Gottardo“, eines kantonsübergreifenenden NRP Programmes (Uri, Tessin, Wallis und
Graubünden) involviert:
-
Touristische Zusammenarbeit San Gottardo
-
Nordic St. Gotthard
-
Bike St. Gotthard
-
Erlebnisraum Rhonegletscher
-
Zukunft Gotthard Bergstrecke
-
Golf St. Gotthard
-
Marke St. Gotthard
4.
ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN UND DIENSTLEISTUNGEN
4.1.
PRÄSIDIUM, GEMEINDERAT UND KOMMISSIONEN
Die fünf Gemeinden des Oberen Goms zählen je nach Gemeindegrösse zwischen drei (Niederwald,
Blitzingen) und fünf Gemeinderäte. Das Präsidentenamt wird in allen Gemeinden im Nebenamt geführt.
Die Gemeinden sind nach dem Ressortprinzip organisiert. Besonders in den kleineren Gemeinden wie
Niederwald, Blitzingen und Grafschaft ist es schwierig, Personal für den Gemeinderat zu rekrutieren. Die
Aufgaben der Kommissionen sind in den entsprechenden Reglementen festgelegt (siehe Reglemente
Anhang 13.7). Im Besoldungssystem für Präsidium, Gemeinderat und Kommissionen herrschen
Pauschalabgeltungen vor. Die Kommissionen werden nach Aufwand entschädigt.
6
Obergoms Tourismus AG, Strategie 2016, OGT 2014
SEREC
15
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
4.2.
SEREC
GEMEINDEVERWALTUNG
In den Gemeindeverwaltungen (Sekretariat, Finanzen und Steuern, Einwohnerkontrolle) der fünf
Gemeinden arbeiten heute 9 Personen. Die untenstehende Tabelle zeigt die Stellenprozente nach
Funktionen und Gemeinden auf.
Tabelle 11: Stellenprozente in der Gemeindeverwaltung 2014 (Quelle: Gemeindeangaben)
Nieder-
Funktionen
wald
Sekretariat*
20 %
Blitzingen
Graf-
Reckingen-
Münster-
schaft
Gluringen
Geschinen
Total
40 %
50 %
90 %
120 %
320 %
Finanzen*
20 %
40 %
50 %
70 %
180 %
Einwohnerkontrolle*
20 %
10 %
60 %
30 %
120 %
80 %
100 %
200 %
220 %
620 %
Total
20 %
* Die Stellenprozente der Gemeindschreiber sind auf die verschiedenen Funktionen aufgeteilt
Zusätzlich zu den obengenannten Anstellungen hat jede Gemeinde einen Registerhalter beauftragt. In
den Gemeinden Blitzingen, Niederwald und Grafschaft werden diese nach Stundenaufwand bezahlt. Die
jährlichen Aufwendungen hierzu bewegen sich im Rahmen von 1‘000-3‘000 CHF pro Jahr. In ReckingenGluringen umfasst das Mandat des Registerhalters 25 % und in Münster-Geschinen 20 %.
Die Baukommission wird in den Gemeinden Blitzingen, Niederwald und Grafschaft von den
Gemeinderäten gestellt. Reckingen-Gluringen, Münster-Geschinen haben zusammen mit Obergoms und
Ernen einen gemeinsamen Bauverwalter von insgesamt 75 Stellenprozenten, davon entfallen auf
Reckingen-Gluringen ca. 18 %, Münster-Geschinen ca. 16 %.
Bezüglich Informatik wird in allen Gemeinden die Software W&W für Gebühren, Steuern,
Einwohnerkontrolle und Finanzbuchhaltung verwendet.
In einer Umfrage bei den Gemeindeschreibern hinsichtlich besonderer personeller Herausforderungen,
haben die meisten die Situation als befriedigend bezeichnet. In Blitzingen gibt es das typische Problem
von Kleinstgemeinden, das Pensum ist niedrig aber trotzdem muss die Qualität der Arbeit auf
professioneller Höhe mit grossen Gemeinden stehen. Die Gemeinde Niederwald wird von ReckingenGluringen betreut (Montag und Donnerstag je 1h Schalteröffnungszeiten pro Woche). Diese
Ausgangslage macht das Management hinsichtlich Ferienablösungen/Krankheit/Unfall schwierig. Bei
Ferien oder sonstiger, längerfristiger Abwesenheit fehlt eine Stellvertretung für den Gemeindeschreiber.
Münster-Geschinen
und
Reckingen-Gluringen
verfügen
über
Angestelltenreglemente.
Die
fünf
Gemeinden sind Eigentümer der Gemeindebüros. In der Gemeinde Niederwald wird der Schalter vom
Gemeindeschreiber von Reckingen-Gluringen betreut, ein weiterer Schalter mit sehr reduzierten
Öffnungszeiten befindet sich in der Ortschaft Gluringen (siehe nachfolgende Tabelle).
Tabelle 12: Schalter und Öffnungszeiten 2014 (Quelle: Gemeindeangaben)
Gemeinde
Blitzingen
Grafschaft
SEREC
Ort
Blitzingen
Ritzingen
Montag
09-11:00
Öffnungszeiten
Dienstag Mittwoch Donnerstag
Freitag
15-18:00
09-11:00
16-17:00
09:30-10:30
16
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
Münster-Geschinen
Niederwald
Reckingen-Gluringen
Münster
08:30-11:00
und 15-17.00
Niederwald
17-18.00
Reckingen
10-11:00
15-18:00
10-11:00
Gluringen
4.3.
SEREC
15-17:00
10-11:00
15-16.00
10-11:00
und 1819:00
15-17:00
10-11:00
14-15:00
TECHNISCHE DIENSTE
In den fünf Gemeinden des Oberen Goms arbeiten momentan 8 Personen für die technischen Dienste. In
der untenstehenden Tabelle sind die Stellenprozente nach Gemeinden aufgelistet.
Tabelle 13: Stellenprozente der technischen Dienste 2014 (Quelle: Gemeindeangaben)
Gemeinde
Stellenprozente
Niederwald (kein eigenes Personal, Leistungsbezug von Gemeinde Grafschaft)
0%
Blitzingen (kein eigenes Personal, Leistungsbezug von Gemeinde Grafschaft)
0%
Grafschaft
200 %
Reckingen-Gluringen
300 %
Münster-Geschinen (inkl. Schulabwart)
300 %
Total
800 %
Die Gemeinden Niederwald und Blitzingen haben kein eigenes Werkpersonal. Blitzingen hat das Anrecht,
den Werkdienst von Grafschaft zu maximal 20 Stellenprozenten zu beanspruchen. Meistens bleibt diese
Beanspruchung aber im Rahmen von wenigen Tausend Franken pro Jahr. Niederwald wie auch
Blitzingen
arbeiten
mit
Privaten
(Pensionäre,
Unternehmer)
im
Bereich
Strassenreinigung/Schneeräumung und entschädigen diese nach Aufwand. Die Werkhöfe im Oberen
Goms sind in untenstehender Tabelle kurz beschrieben.
Tabelle 14: Werkhöfe, Standorte und Ausrüstung 2014 (Quelle: Gemeindeangaben)
Niederwald
1 Werkhof
zusammen mit
Grafschaft.
Keine eigenen
Gemeindearbeiter
SEREC
Blitzingen
Grafschaft
1 Werkhof
(Garage), 1
Schneeräumungsf
ahrzeug, diverse
Kleingeräte. Keine
eigenen
Gemeindearbeiter
2 grosse Garagen (1
bei Bahnhof/1
Selkingen) mit
grosser Raumhöhe
und praktischer
Vorfahrt. Ausrüstung:
Fahrzeuge,
Schneefräse und
diverse Kleingeräte.
17
Reckingen-
Münster-
Gluringen
Geschinen
Gebäudewerkhof mit
grosser Raumhöhe und
praktischer Vorfahrt.
Ausrüstung:
Fahrzeuge,
Schneefräse und
diverse Kleingeräte.
Altes Feuerwehrlokal
mit geringer
Raumhöhe und
kleiner Vorfahrt (eher
ungünstig).
Ausrüstung:
Fahrzeuge,
Schneefräse und
diverse Kleingeräte.
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
4.4.
SEREC
INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT
Im Jahre 2009 wurde ein Prozess der verstärkten Zusammenarbeit der Gemeinden Niederwald,
Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen, Münster-Geschinen und Obergoms gestartet. Dabei wurden
Prioritäten der Zusammenarbeit, Verantwortlichkeiten und ein Umsetzungsplan erarbeitet. Als einen der
wichtigsten Themenbereiche der Zusammenarbeit wurde vor dem Bauwesen, der Wirtschaft und der
Verwaltung, die Raumplanung identifiziert. Gleichzeitig wurde ein Fahrplan im Hinblick auf eine Fusion
entwickelt. Der Wille, in der Raumentwicklung stärker zusammenzuarbeiten, gab den Startschuss für das
Projekt Raum+, welches zum Ziel hatte, eine Übersicht von Flächenpotenzialen für eine nach innen
gerichtete Siedlungs- und Raumentwicklung zu erarbeiten. Durch das Projekt Raum+ wurde 2011 die
strukturierte Zusammenarbeit auf Basis einer neuen Gemeindeplattform entwickelt. Am 27. Juni 2012
unterzeichneten alle Gemeinden des Oberen Goms eine Vereinbarung zur interkommunalen
Zusammenarbeit
in
Form
einer
Gemeindeplattform.
An
den
monatlichen
Sitzungen
des
Leitungsgremiums werden seither alle überkommunalen Aufgaben besprochen und gemeinsame
Lösungen erarbeitet. Die Gemeindeplattform wird von einem Prozessbüro (RW Oberwallis AG) moderiert
und von einem Leitungsgremium bestehend aus den Gemeindepräsidenten der sechs Gemeinden des
Oberen Goms gelenkt. Für spezifische Arbeiten und Projekte werden Arbeitsgruppen gebildet. Die
Gemeinden haben sich mit der interkommunalen Zusammenarbeit unter anderem das Ziel gesetzt,
Entwicklungsperspektiven für den Raum Oberes Goms zu definieren und haben im November 2012 eine
übergeordnete regionale Strategie erarbeitet.
Zwischen den Gemeinden des Oberen Goms bestehen vielfältige Kooperationen. Untenstehend befindet
sich eine Tabelle, die die Zusammenarbeit zwischen den fünf „Fusionsgemeinden“ sowie der Gemeinde
Obergoms und der Region bzw. dem Kanton beschreibt. In den folgenden Kapiteln wird auf die
Kooperationen detaillierter eingegangen.
SEREC
18
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Tabelle 15: Interkommunale Zusammenarbeit (Quelle: Gemeindeangaben)
Bereich
Blitzingen
Kultur, Freizeit, Pfarrei,
Tourismus
Freizeit
Pfarrei
Tourismus
Gesundheit & Soziales
Gesundheit
Spitex
Altersheime
Spital
Kinderbetreuung
Regionale Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörde
(KESB)
Umwelt, Raumplanung
Wasser (ZV Blinnental)
Abwasser
Kehrricht
Naturgefahren
Tierkörper
Baupolizei, Bauverwaltung
Energieversorger
Wald
Öffentliche Sicherheit
Polizei
Justiz
Feuerwehr
Zivilschutz
Bildung
Kindergarten
Primarschule
Orientierungsschule Münster
Rettungsdienste
Grafschaft
Münster-Geschinen
Niederwald
Reckingen-Gluringen
Obergoms
(ist nicht Teil der Fusion)
regionaler Pfarreipool (Besoldung Klerus)
Obergoms Tourismus AG, Obergoms Infrastruktur AG
Sozialmedizinisches Regionalzentrum Oberwallis, Brig
Sozialmedizinisches Regionalzentrum Oberwallis, Brig
Alters- und Pflegeheim St. Theodul, Fiesch
Spitalzentrum Oberwallis
KITA Sunnämeijä in Reckingen
Unnergoms
KESB Obergoms
Unnergoms
KESB Obergoms
KESB Obergoms
ARA Goms, Fiesch
Kehrichtabfuhr Oberwallis, Gebührenverbund Oberwallis
Notfall- und Interventionsplanung Lawinen und Hochwasser / Büro Geoplan, Steg
Lawinenwarndienst Goms
regionale Tierkörpersammelstelle
EnBAG
EnBAG
EW Obergoms
EnBAG
Forst Goms, Reckingen
EW Obergoms
EW Obergoms
Regionales Richteramt
Stützpunktfeuerwehr Goms
Zivilschutzorganisation Brig
Interkommunale PS
Interkommunale PS
Regionale OS Obergoms
PS Unnergoms
Interkommunale PS
PS Obergoms
PS Unnergoms
Interkommunale PS
PS Obergoms
OS Fiesch
Regionale OS Obergoms Regionale OS Obergoms
Sanität Oberwallis / stationiert in Münster
Rettungsstation
Die Tradition der Zusammenarbeit unter den Gemeinden mag auch auf den bereits stattgefundenen
Gemeindefusionen gründen:

Münster und Geschinen haben sich am 1. Januar 2005 zur Gemeinde Münster-Geschinen
zusammengeschlossen.


Die Gemeinden Reckingen und Gluringen haben sich am 1. Januar 2004 zur Gemeinde ReckingenGluringen zusammengeschlossen
Selkingen, Biel und Ritzingen haben am 1. Januar 2000 zur Gemeinde Grafschaft fusioniert.
4.5.
ÖFFENTLICHE SICHERHEIT
4.5.1.
Polizei
Die Gemeinden gehören zum Polizeiposten Fiesch (Kantonspolizei). Keine Gemeinde verfügt über
eigene Polizeibeamte. Während der Zeitdauer in welcher die Pässe offen sind (Grimsel, Furka, Nufenen),
wird ein temporärer Polizeiposten in Münster-Geschinen stationiert. Momentan sind Bestrebungen im
Gange, das Polizeiwesen zu reformieren. Alle Gemeinden des Oberen Goms verfügen über
Polizeireglemente.
4.5.2.
Justiz
Die fünf Gemeinden sind dem regionalen Richteramt Oberes Goms unterstellt.
4.5.3.
SEREC
Feuerwehr
19
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Seit Anfang 2013 arbeiten die fünf Gemeinden eng im „Stützpunkt-Feuerwehr Goms“ zusammen. Pro
Gemeinde ist ein Gemeinderat für die Feuerwehr zuständig. Die Mitglieder der Mannschaften der fünf
Züge sind nicht nach Gemeinden getrennt sondern gemischt. Die Züge enthalten keine Ortsnamen mehr.
4.5.4.
Zivilschutz
Die Zivilschutzorganisation Brig (ZSO) ist für die fünf Gemeinden im Oberen Goms zuständig.
4.5.5.
Krisenstab
In jeder Gemeinde ist ein Gemeinderatsmitglied für das Krisenmanagement im Falle von Naturgefahren
zuständig. Momentan sind aber im Oberen Goms Bestrebungen im Gange, einen Krisenstab aufzubauen
der einen Stabschef (ca 20 % Stelle) und 6 Ressortverantwortliche sowie Stellvertreter umfasst. Die
zuständige Arbeitsgruppe hat ein Organigramm entwickelt wie eine Organisation des Krisenstabes
aussehen könnte (s. Abbildung unten). Dieses Projekt soll noch vor einer eventuellen Fusion vom 1.
Januar 2017 umgesetzt werden.
Abbildung 5: Mögliche Struktur eines interkommunalen
interkommunaler Krisenstab )
SEREC
20
Führungsstabes
(Quelle:
AG
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
4.6.
SEREC
SCHULE
Die untenstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Schülerzahlen der einzelnen Gemeinden und die
Schulorte. Der Ganztageskindergarten liegt in Reckingen-Gluringen. Eine Primarschule für alle Klassen
gibt es in Münster-Geschinen. Die Oberstufenschule liegt in Münster-Geschinen. Die Kinder von
Niederwald gehen nach Fiesch in die Primarschule und Orientierungsschule und werden deshalb in
untenstehender Tabelle nicht aufgeführt.
Tabelle 16: Schulorte und Schülerzahlen 2013 (Quelle: Schuldirektion Münster-Geschinen)
SchulortOrt
Klasse
Anzahl
Schüler
Schüler aus
Blitzingen
Grafschaft
MünsterGeschinen
1
5
8
1
6
4
2
5
4
Obergoms
ReckingenGluringen
Reckingen-Gluringen
Kindergarten
14
Münster-Geschinen
1. & 2.
12
Münster-Geschinen
3. & 4.
11
Münster-Geschinen
5. & 6.
15
2
8
Münster-Geschinen
OS Niveau 1+2
49
1
4
14
19
11
101
2
10
38
19
32
Total
1
5
Die Kinder von Niederwald gehen nach Fiesch in die Primarschule und Orientierungsschule.
Vor dem Hintergrund rückläufiger Bevölkerungszahlen (s. auch Kapitel 2) muss wohl auch in Zukunft von
abnehmenden Schülerzahlen ausgegangen werden, ausser es gelingt, wieder eine Zuwanderung und
höhere Geburtenzahlen zu erreichen. Die Kosten des Schulbetriebs werden nach Abzug eines
Vorausanteils der Standortgemeinde von allen Gemeinden anhand der Schülerzahlen verteilt. Anfang
2014 wurde das Projekt „Schulorganisation Oberes Goms“ gestartet. Im Mai 2014 wurde ein Konzept
vorgelegt wie die Schule im Oberen Goms zukünftig organisiert werden soll. Die Schulorganisation
Oberes Goms orientiert sich am Schulstandort Münster. Die PrimarschülerInnen und die SchülerInnen
der Oberstufe sollen in Zukunft im Schulzentrum in Münster unterrichtet werden. Das Projekt schlägt eine
Schulorganisation nach dem Konzept einer Tagesschule vor. Den Kindergartenkindern steht der
Kindergarten in Reckingen-Gluringen zur Verfügung.
4.7.
KULTUR, FREIZEIT, KIRCHE
4.7.1.
Kultur und Freizeit
Die Vereine stellen im Oberen Goms einen Hauptteil des kulturellen Lebens und Freizeitangebotes dar.
Es gibt knapp 50 Vereine auf dem Perimeter der fünf Gemeinden. Das Gros der Vereine kann der
Kategorie Sport (17), Erhaltung von Traditionen/kulturelles Erbe (12) und Musik, Gesang und Theater (7)
zugewiesen werden. Die Gemeinden des Oberen Goms weisen ein gutes Angebot an Freizeit-, Sport und
Kulturanlagen auf (s. Tabelle 40, Anhang 13.6). Diese Anlagen sind vornehmlich in Gemeindebesitz.
4.7.2.
Kirche
Im oberen Goms gibt es 6 Pfarreien (Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen, Gluringen, MünsterGeschinen). Sie sind in einem regionalen Pfarreipool zusammengeschlossen und dem Bistum Sitten
SEREC
21
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
unterstellt. Es besteht eine Kostenverteilung unter den Gemeinden. Die Gemeinden müssen die
Betriebsdefizite der Pfarreien decken, dafür erhalten sie die Kirchensteuern, diese ist im Kanton Wallis
Teil der Gemeindesteuer.
4.7.3.
Gesundheit, Alter und Soziales
Im Oberen Goms gibt es in der Gemeinde Münster-Geschinen zwei Arztpraxen. Ansonsten ist das
Gesundheits-, Alters- und Sozialwesen regional organisiert. Alle fünf Gemeinden sind Mitglied im Verein
Sozialmedizinisches Zentrum Oberwallis (SMZO) in Brig. Dieses leistet einen grundsätzlichen
Versorgungsauftrag im pflegerischen und sozialen Bereich. Des weiteren beteiligen sich die fünf
Gemeinden an der Stiftung „Alters- und Pflegeheim St-Theodul“ in Fiesch. Am 1. Januar 2013 wurden in
der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
(KESB) abgelöst. Das KESB Obergoms ist regional organisiert und in Reckingen untergebracht, Mitglied
bei dieser Behörde sind die Gemeinden Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen.
Niederwald und Blitzingen sind beim KESB Untergoms angeschlossen.
5.
ERSCHLIESSUNG UND INFRASTRUKTUR
5.1.
WASSERVERSORGUNG
Die Wasserversorgung erfolgt in den Gemeinden Grafschaft und Reckingen-Gluringen über den
Zweckverband Blinnental. Ansonsten verfügen die Gemeinden über autonome Trinkwassernetze, welche
von Quellen gespiesen werden. Alle Gemeinden haben homologierte Wasserreglemente und
Gebührenordnungen (s. auch Anhang 13.7 Reglemente).
Münster-Geschinen:
Die
Brunnenstube,
das
zugehörige
Reservoir
und
die
Leitungen
der
Wasserversorgung Münster sind in gutem Zustand. Es sind keine Sanierungen sondern nur
Unterhaltsarbeiten vorgesehen. Für die Erschliessung der Kernzone B sind neue Leitungen im Rahmen
von 150‘000 CHF budgetiert. Auch die Wasserversorgung Geschinen weist eine Brunnenstube und ein
Reservoir in gutem Zustand aus. Neue Leitungen sind für die Erschliessung Wieschti im Umfang von
rund 250‘000 CHF vorgesehen. Die Wasser- und Stromversorgung für See-Geschinen beträgt rund
100‘000 CHF
Für die Gemeinden Blitzingen Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Niederwald stehen keine
besonderen Investitionen an, der Zustand der Anlagen ist gut, sie werden unterhalten und laufend
saniert.
5.2.
WASSERENTSORGUNG
Alle Gemeinden haben entsprechende Reglemente (s. auch Anhang 13.7 Reglemente) und sind der
regionalen ARA in Fiesch angeschlossen und somit Mitglied des Zweckverbandes ARA. Die Gemeinde
Grafschaft weist einen generellen Entwässerungsplan (GEP) auf. In den Gemeinden Blitzingen und
Münster-Geschinen ist er in Überarbeitung bzw. Ausarbeitung/Planung. Niederwald und ReckingenGluringen
haben
keinen
GEP
in
Planung.
Die
kommenden
Herausforderungen
in
Sachen
Wasserentsorgung sind in Blitzingen das Oberflächenwasser vom Schmutzwasser zu trennen (im Ortsteil
SEREC
22
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Bodmen ist das Oberflächen- vom Schmutzwasser bereits getrennt). In Reckingen-Gluringen wird in
neuen und erneuerten Strassen das Trennsystem jeweils realisiert und laufend überprüft.
In der Gemeinde Grafschaft begrenzt sich der Sanierungsbedarf auf den jährlichen Unterhalt, das
Leitungsnetz
ist
in
Ordnung.
In
Münster-Geschinen
ist
das
Trennsystem
Abwasser/Oberflächenentwässerung auf den Gemeindestrassen zu 90% erstellt. Die Hauptstrasse im
Ortsteil Münster ist noch ausstehend, sowie einige Anschlussleitungen. Die Bauzonenerschliessung für
Kernzone B in Münster und Wieschti in Geschinen birgt noch einiges an Aufwand.
Allgemein wird der Sanierungsbedarf durch die ARA Goms und deren Delegierte festgelegt. In den
Gemeinden werden danach die Sanierung und der Ausbau laufend gemäss finanzieller Verfügbarkeit
gemacht. Ein grosser Teil ist somit schon realisiert.
5.3.
ABFALL
Alle Gemeinden haben entsprechende Reglemente (s. auch Kapitel 5.1 Reglemente). Zur Erhebung der
Sockelgebühren arbeiten verschiedene Gemeinden mit einem Punktesystem.
In allen Gemeinden gibt es zusätzlich zu den Sockelgebühren auch Sackgebühren. Die fünf Gemeinden
sind Mitglied im Zweckverband „Gebührenverbund Oberwallis“ (Gemeinden mit Kehrichtsackgebühren)
und im Zweckverband „Gemeindeverband für die Abfallbewirtschaftung im Oberwallis“.
In Reckingen-Gluringen muss die Kompostierung (Grünabfuhr) verbessert werden. Ein regionales
Materialablieferungskonzept für Trockenmaterial ist in dieser Gemeinde in Arbeit.
Alle fünf Gemeinden sind Mitglied beim Zweckverband „regionale Tierkörpersammelstelle“ (TKS).
5.4.
VERKEHR
Die fünf Gemeinden sind durch die Kantonsstrasse 19 und die Matterhorn Gotthard Bahn erschlossen.
Das öV-Angebot wird grundsätzlich als gut bezeichnet. Bei der frühesten und spätesten Verbindung muss
allerdings in Fiesch vom Zug in den Bus umgestiegen werden. Die Gemeinden oberhalb von Niederwald
haben keine absolut wintersichere Durchfahrt bzw. Zufahrt. Bei Schliessung der Kantonsstrasse 19
wegen Lawinengefahr werden sie im Extremfall von der Aussenwelt abgeschnitten. Die Gemeinden und
vor allem der Kanton investieren deshalb in den nächsten Jahren mehrere Millionen Franken in
Lawinenverbauungen.
5.5.
ENERGIEVERSORGUNG
In den Gemeinden Blitzingen, Grafschaft und Niederwald liefert die EnBAG den Strom. In MünsterGeschinen und Reckingen-Gluringen sind es die Elektrizitätswerke Obergoms AG (EWO). Die
Gemeinden sind zum Teil auch an diesen beiden Unternehmen beteiligt (s. untenstehende Tabelle). Das
Stromnetzwerk der Gemeinde Grafschaft ist über langfristige Konzessionsverträge an die EnBAG
gebunden. Die übrigen Gemeinden haben ihre Netze mit Konzessionsverträgen an die EWO abgegeben.
SEREC
23
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Tabelle 17: Beteiligungen an Energieversorgern (Quelle: Geschäftsbericht EWO 2013, Angaben
der Gemeinden)
Gemeinde
Beteiligung an EWO
Beteiligung an ENBAG
Niederwald
3.13 %
0.16 %
Blitzingen
0.25 %
Grafschaft
3.13 %
Reckingen-Gluringen
12.50 %
Münster-Geschinen
18.75 %
6.
BURGERGEMEINDEN
6.1.
ORGANISATION UND AUFGABEN
0.41 %
In jeder der fünf Gemeinden des Oberen Goms gibt es eine eigenständige Burgergemeinde. Diese sind
Eigentümer eines grossen Teils der Alp- und Waldflächen im Oberen Goms. Sie sind Mitglieder im
Gemeindezweckverband Forst Goms. Das Beschlussfassungsorgan der Burgergemeinde ist die
Burgerversammlung, das Vollzugsorgan ist der Burgerrat. Die Burgergemeinden des Oberen Goms
haben keine eigenen Burgerräte, die Räte der Einwohnergemeinden verwalten die Burgergemeinde.
Im Folgenden werden die Finanzkennzahlen der fünf Burgergemeinden für die Jahre 2012 und 2013
analysiert. Grundlage hierfür sind die Burgerrechnungen der fünf Gemeinden des Oberen Goms.
6.2.
LAUFENDE RECHNUNGEN
Insgesamt liegen die „Laufenden Erträge“ (Mittelwert 2012/13) der Burgergemeinden bei 483’927 CHF
und die Aufwände belaufen sich auf rund 388’177 CHF. Daraus resultiert eine Selbstfinanzierungsmarge
von 95’810 CHF (s. nachfolgende Tabelle).
SEREC
24
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Tabelle 18: Laufende Rechnungen pro Burgergemeinde (Mittelwert 2012 – 2013,)
In Franken
Blitzingen
Grafschaft
MünsterGeschinen
Niederwald
ReckingenGluringen
52'085
53'273
62'632
7'238
128'998
312'298
4
14'905
15'064
1'225
506
5'752
7'483
7'748
201'739
388'117
Total
Laufende Aufwände
30
Personalaufwand
31
Sachaufwand
3'055
110'374
1'188
32
Passivzinsen
38
117
36-37 Beiträge an Gemeinwesen und Private
Total
3'093
110'491
65'046
7'946
43'045
82'464
26
106'719
240'199
141
12'402
275
1'310
224'766
238'895
Laufende Erträge
41-42 Regalien / Konzessionen / Vermögenserträge
43
Entgelte
46-47 Beiträge
4'833
4'833
Total
8'088
60'280
82'739
1'336
331'484
483'927
Selbstfinanzierungsmarge
4'995
-50'211
17'693
-6'412
129'745
95'810
Die grössten Kosten sind die Sachaufwände die ungefähr 80 % (312’298 CHF) des Totals ausmachen.
Die Ressourcen der Burgergemeinden stammen mehrheitlich aus Regalien / Konzessionen /
Vermögenserträge (50 %) und Entgelten (49 %). Gemessen an den Erträgen sticht die Burgergemeinde
Reckingen-Glurigen heraus, ihre Einnahmen repräsentieren mehr als 68 % (331‘484 CHF) der gesamten
laufenden Erträge. Es
folgen die Burgergemeinden Münster-Geschinen und Grafschaft. Die
Burgergemeinden Blitzingen und Niederwald haben ein sehr bescheidenes Budget von unter 10‘000
CHF. Zwei der fünf Burgergemeinden (Grafschaft und Niederwald) haben im Mittelwert der Jahre 2012/13
eine negative Selbstfinanzierungsmarge. Zur laufenden Rechnung ist anzumerken, dass alle
Munizipalgemeinden die Verwaltung ihrer Burgergemeinden erledigen, sich an Alpungskosten (MünsterGeschinen) beteiligen und haben im Falle von Grafschaft ein zinsloses Darlehen gewährt. Die
Zuwendungen für Verwaltungsarbeiten und Alpungskosten werden nur im Falle von Reckingen-Gluringen
ganz oder teilweise (Münster-Geschinen), den Burgergemeinden verrechnet und scheinen in der
obenstehenden Tabelle unter Personalaufwand auf. In Münster-Geschinen betragen die Gratisleistungen
an die Burgerschaft ca. 3’000 CHF pro Jahr (Hälfte der Alpungskosten). In der Gemeinde Grafschaft sind
es jährlich ca. 10‘000 CHF (Verwaltung 3’000 CHF und Gemeindearbeit 7’000 CHF). Der
Verwaltungsaufwand den die Gemeinde Blitzingen und Niederwald an ihre Burgergemeinden
unentgeltlich leisten beläuft sich auf je rund 1‘000 CHF pro Jahr. Wenn man die Gratisleistungen in der
laufenden Rechnung (obenstehende Tabelle) in Abzug bringt, dann sinkt beispielsweise für die
Burgerschaft Grafschaft die Selbstfinanzierungsmarge auf rund - 60‘000 CHF.
6.3.
INVESTITIONSAUSGABEN UND INVESTITIONSEINNAHMEN
2012 - 2013
Nur die zwei „grössten“ Burgergemeinden (Reckingen-Glurigen und Münster-Geschinen) haben im
Zeitraum
2012-2013
Investitionsausgaben
getätigt.
Für
die
Jahre
2012-2013
Nettoinvestitionen 118’038 CHF aus. Diese konnten zu 81 % selbst finanziert werden.
SEREC
25
machen
die
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Tabelle 19: Investitionsausgaben und -einnahmen 2012 - 2013 (Total der fünf Burgergemeinden)
Blitzingen
In Franken
MünsterGeschinen
Grafschaft
Niederwald
ReckingenGluringen
Total
Investitionsausgaben
0
Allgemeine Verwaltung
8
Volkswirtschaft, inkl. Elektrizitätswerk
142'076
9
Finanzen, Steuern
Total
142'076
125'000
125'000
12'455
12'455
137'455
142'076
279'530
71'038
71'038
Investitionseinnahmen
0
Allgemeine Verwaltung
8
Volkswirtschaft, inkl. Elektrizitätswerk
78'000
78'000
9
Finanzen, Steuern
12'455
12'455
Total
90'455
71'038
161'493
71'038
71'038
Nettoinvestitionen
0
Allgemeine Verwaltung
8
Volkswirtschaft, inkl. Elektrizitätswerk
9
Finanzen, Steuern
47'000
Total
6.4.
47'000
47'000
71'038
118'038
BILANZ
Alle Burgergemeinden haben ein Nettovermögen. Insgesamt ist dieses über 3.2 Millionen CHF.
Tabelle 20: Zusammenfassung
der
Bilanz
am
31.12.2013
pro
Burgergemeinde
(nur
Finanzelemente)
Blitzingen
Finanzvermögen
Verpflichtungen
Nettoverschuldung (Vermögen wenn -)
6.5.
Grafschaft
MünsterGeschinen
Niederwald
ReckingenGluringen
Total
181'619
674'234
568'145
51'157
1'120'455
2'595'611
1'795
51'400
1'428
20'000
95'536
170'159
- 179'824
- 622'834
- 566'717
- 31'157
- 1'024'920
- 2'425'452
ZUKUNFTSPERSPEKTIVEN
Bei den laufenden Erträgen muss erwähnt werden, dass mit der voraussichtlichen Schliessung des FlabSchiessplatzes am 1. Januar 2017 Inkonvenienzentschädigungen für die Burgergemeinden ReckingenGluringen von 182‘650 CHF, Münster-Geschinen von rund 45‘000 CHF und Grafschaft 15‘000 CHF
ausfallen werden. Somit kann auf der Basis der Zahlen 2013 abgeschätzt werden, dass ab 2017
(Zeitpunkt Fusion) vermutlich alle Burgergemeinden eine negative Selbstfinanzierungsmarge oder nur
eine gering positive Selbstfinanzierungsmarge ausweisen. Dies bedeutet, dass Investitionen nur getätigt
werden können, wenn das Nettovermögen angebraucht wird. Allerdings besitzen die Burgerschaften zum
Teil hohe Nettovermögen (s. Tabelle oben) damit können sie noch über viele Jahre hinweg weiter
bestehen sofern sie nicht hohe Investitionen tätigen. Würden die Leistungen (Verwaltung, Alpungskostern
etc.) der Einwohnergemeinden ausfallen, müssten die Burgergemeinden diese einkaufen und die
finanzielle Situation würde sich weiter anspannen.
SEREC
26
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
7.
FINANZEN UND STEUERN
7.1.
EINFÜHRUNG
SEREC
Die nachfolgende Analyse der finanziellen Situation der fünf Gemeinden stützt sich auf die
Zusammenfassungen der Gemeinderechnungen, die uns von der Sektion Gemeindefinanzen der
Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (DIKA) zu Verfügung gestellt wurden. Die
Analyse des Jahres 2013 basiert auf Gemeindedaten.
7.2.
LAUFENDE RECHNUNG
7.2.1.
Selbstfinanzierung
7.2.1.1. Aktuelle Situation und Entwicklung 2009 - 2013
Die Selbstfinanzierungsmarge ist derjenige Betrag, welcher einer Gemeinde zur Verfügung steht, um
neue
Investitionen
zu
finanzieren
oder
seine
Schulden
zurückzuzahlen.
Die
kumulierte
Selbstfinanzierungsmarge der fünf Gemeinden kann mit einer Zunahme von 16.6 % (s. nachfolgende
Tabelle) für den untersuchten Zeitraum von 2009 bis 2013 als sehr positiv bezeichnet werden. Die
Bandbreite liegt zwischen 1.8 Millionen CHF im Jahr 2010 und 3.4 Millionen CHF im Jahr 2013 (s.
Abbildung 6). Die hohe Selbstfinanzierungsmarge ist erfreulich, sie machte 2013 mehr als ein Drittel der
laufenden Erträge aus.
Tabelle 21: Laufende Rechnungen pro Gemeinde (Mittelwert 2009 - 2013)
Wachstumsrate
Grafschaft
1'094'194
1'443'067
3'016'763
421'670
2'921'329
8'897'023
+ 0.9 %
481'274
1'112'913
2'316'635
339'809
2'312'785
6'563'416
- 4.6 %
612'920
330'154
700'127
81'861
608'544
2'333'607
+ 16.6 %
Selbstfinanzierungsmarge in % des Totals
26.3 %
14.1 %
30.0 %
3.5 %
26.1 %
100.0 %
Selbstfinanzierungsmarge in % der laufenden Erträge
56.0 %
22.9 %
23.2 %
19.4 %
20.8 %
26.2 %
Laufende Erträge
-
MünsterReckingenNiederwald
Geschinen
Gluringen
Blitzingen
Aufwände ohne Abschreibungen
= Selbstfinanzierungsmarge
SEREC
27
Total
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Abbildung 6: Entwicklung der laufenden Rechnung (Total der fünf Gemeinden)
10'000'000
9.0 Millionen
9.3 Millionen
8.8 Millionen
9'000'000
8'000'000
6.7 Millionen
5.9 Millionen
7'000'000
7.2 Millionen
6'000'000
5'000'000
3.4 Millionen
4'000'000
1.8 Millionen
2.1 Millionen
3'000'000
2'000'000
1'000'000
0
2009
2010
Laufende Erträge
7.2.2.
2011
Aufwände ohne Abschreibungen
2012
2013
Selbstfinanzierungsmarge
Laufende Aufwände7
7.2.2.1. Entwicklung 2009 - 2013 nach Funktion
Im Mittel der laufenden Aufwände (alle fünf Gemeinden) 2009-2013 beanspruchen die Kategorien
8
„Finanzen und Steuern “ 21.3 %, „Bildung“ 16.9 %, „Verkehr“ 15.8 % und „Allgemeine Verwaltung“
14.0 %. Die anderen Ausgabenbereiche stellen weniger als 10 % der Aufwände dar.
Untenstehende Tabelle zeigt, dass die Bereiche mit den stärksten Ausgabensteigerungen für die Periode
2009-2013 „Gesundheit“ (+ 17.3 % pro Jahr im Durchschnitt) - allerdings auf niedrigem Niveau und
Soziale Wohlfahrt“ (+ 10.1 %) sind. Die Aufwandsteigerung in den Bereichen „Finanzen“ (+ 4.2 %) und
„allgemeine Verwaltung“ (+ 3.8 %) sind moderat. Alle anderen Aufwandsposten weisen eine sinkende
Tendenz auf.
7
Inkl. Abschreibungen, durchlaufende Beiträge, Einlagen in Spezialfinanzierungen und interne Verrechnungen. In der
Aufschlüsselung der laufenden Rechnung nach Arten, wurden diese Elemente abgezogen. Dies erklärt den Unterschied von
CHF 2'179’718 zwischen den laufenden Aufwänden nach Funktion und nach Art.
8
Die meisten Abschreibungen (insgesamt 1.9 Millionen CHF oder 21.5 % des Totals) sind in den Aufgabenbereich Finanzen und
Steuern eingegliedert. Ohne Abschreibungen würden die „Finanzen und Steuern“ unter 10 % liegen.
SEREC
28
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Tabelle 22: Mittelwert 2009 - 2013 der laufenden Aufwände nach Bereichen
In Franken
Blitzingen
Grafschaft
MünsterGeschinen
Niederwald
ReckingenGluringen
158'362
232'700
317'854
85'527
428'421
In % pro
Funktion
Total
Wachstumsrate
0
Allgemeine Verwaltung
1
Öffentliche Sicherheit
27'838
54'328
107'652
13'490
126'122
329'430
3.8 %
- 2.2 %
2
Bildung
44'300
210'105
682'361
96'754
446'097
1'479'619
16.9 %
- 14.5 %
3
Kultur, Freizeit, Kultus
50'400
99'008
202'884
20'080
329'299
701'670
8.0 %
- 10.9 %
4
Gesundheit
5'518
35'439
30'903
3'203
26'913
101'976
1.2 %
+ 17.3 %
5
Soziale Wohlfahrt
23'065
48'895
126'929
14'989
109'960
323'838
3.7 %
+ 10.1 %
6
Verkehr
96'199
341'704
484'660
63'350
391'387
1'377'300
15.8 %
- 6.1 %
7
Umwelt, Raumordnung, inkl. Wasser,
Abwasser, Kehricht
65'743
122'609
340'582
30'553
333'841
893'328
10.2 %
- 1.6 %
8
Volkswirtschaft, inkl. Elektrizitätswerk
38'374
87'601
167'646
8'337
151'469
453'426
5.2 %
- 12.5 %
9
Finanzen, Steuern
205'404
283'787
738'489
89'174
542'829
1'859'682
21.3 %
+ 4.2 %
Total
715'203
1'516'175
3'199'961
425'457
2'886'338
8'743'134
100.0 %
- 3.4 %
9'240
7'791
6'480
9'052
6'079
6'790
Pro Einwohner
1'222'864
14.0 %
+ 3.8 %
7.2.2.2. Aktuelle Situation und Entwicklung 2009 - 2013 nach Art der Aufwände
Im Mittel der laufenden Aufwände (alle fünf Gemeinden) 2009-2013 beanspruchen die Kategorien
„Personalaufwand“
(36.9 %)
gefolgt
von
„Sachaufwand“
(32.2 %),
9
„Beiträge “
(19.4 %)
sowie
„Entschädigungen an Gemeinwesen“ (9.4 %) am meisten Ressourcen. Die übrigen Kategorien stellen
weniger als 2 % der Aufwände dar. Die Kategorie „Passivzinsen“ ist mit 1.6 % besonders tief.
Die untenstehende Tabelle zeigt, dass „Beiträge“ (+ 15.9 % pro Jahr im Durchschnitt) diejenigen
Ausgabenarten waren, welche zwischen 2009 und 2012 eine starke Zunahme auswiesen. Alle weiteren
Ausgabenarten weisen eine abnehmende Tendenz auf (s. untenstehende Tabelle).
Tabelle 23: Mittelwert 2009 - 2013 der laufenden Aufwände nach Art
Blitzingen
Grafschaft
MünsterGeschinen
Niederwald
ReckingenGluringen
Total
In %
pro Art
Wachstumsrate
30
Personalaufwand
143'762
420'609
874'445
118'817
867'054
2'424'687
36.9 %
31
Sachaufwand
154'926
343'439
696'773
107'651
807'985
2'110'774
32.2 %
- 2.0 %
32
Passivzinsen
1'511
2'144
25'110
4'374
73'729
106'868
1.6 %
- 10.6 %
34
Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung
- 20.6 %
35
Entschädigungen an Gemeinwesen
36-37 Beiträge an Gemeinwesen und Private
Total
Pro Einwohner
7.2.3.
- 14.1 %
3'487
4'767
13'796
720
12'281
35'050
0.5 %
91'881
94'751
301'442
41'946
83'983
614'003
9.4 %
- 8.4 %
85'707
247'203
405'070
66'302
467'753
1'272'034
19.4 %
+ 15.9 %
481'274
1'112'913
2'316'635
339'809
2'312'785
6'563'416
100.0 %
- 4.6 %
6'218
5'719
4'691
7'230
4'871
5'097
Laufende Erträge
7.2.3.1. Aktuelle Lage und Entwicklung 2009 - 2013
Im Mittel der Jahre 2009 bis 2013 sind die „Einkommens- und Vermögenssteuern“ (38.1 %), „Entgelte“
(21.8 %) und „Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung / Rückerstattungen von Gemeinwesen“ (12.7 %)
die wichtigsten laufenden Erträge. Die weiteren Ertragsquellen stellen weniger als 10 % der
Gesamterträge dar.
9
Beiträge an Gemeinwesen, Private Institutionen und Haushalte, usw.
SEREC
29
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Für den Zeitraum 2009 bis 2013 verzeichneten die „Regalien, Konzessionen und Vermögenserträgen“
(+ 14.4 % pro Jahr) den grössten jährlichen Zuwachs. Die Erträge aus „Einkommens- und
Vermögenssteuern“ (+ 6.4 %), „Andere Steuern“ (+ 2.8 %), „Ertrags- und Kapitalsteuern“ (+ 2.0 %) und
„Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung / Rückerstattungen von Gemeinwesen“ (+ 1.5 %) haben
ebenfalls zugenommen. Demgegenüber sind die Einkünfte aus „Beiträge“ um durchschnittlich 27.7 % pro
Jahr gesunken. Die „Entgelte“ (- 5.0 %) haben auch abgenommen.
Tabelle 24: Mittelwert 2009 - 2013 der laufenden Erträge nach Art
Blitzingen
Grafschaft
MünsterGeschinen
Niederwald
ReckingenGluringen
Total
In %
pro Art
Wachstumsrate
40 a
Einkommens- und Vermögenssteuern
614'804
339'396
1'301'246
82'730
1'051'402
3'389'578
38.1 %
+ 6.4 %
40 b
Ertrags- und Kapitalsteuern
27'174
37'793
169'002
22'399
97'145
353'512
4.0 %
+ 2.0 %
40 c
Andere Steuern
80'131
78'066
194'637
14'127
131'252
498'213
5.6 %
+ 2.8 %
53'778
162'220
285'648
26'344
320'429
848'419
9.5 %
+ 14.4 %
Entgelte
157'943
239'304
644'637
145'070
749'883
1'936'837
21.8 %
- 5.0 %
Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung /
Rückerstattungen von Gemeinwesen
151'114
377'007
179'952
72'296
352'745
1'133'114
12.7 %
+ 1.5 %
41-42 Regalien / Konzessionen / Vermögenserträge
43
44-45
46-47 Beiträge
TOTAL
Pro Einwohner
7.2.4.
9'250
209'281
241'641
58'705
218'473
737'350
8.3 %
- 27.7 %
1'094'194
1'443'067
3'016'763
421'670
2'921'329
8'897'023
100.0 %
+ 0.9 %
14'137
7'416
6'109
8'972
6'153
6'910
Steuerkoeffizient und Indexierung
In der folgenden Tabelle sind die Steuerkoeffizienten und die Indexierung der fünf Gemeinden seit 2009
mit den Änderungen (blau: Koeffizient und gelb: Indexierung) dargestellt.
Tabelle 25:
Steuerkoeffizient und Indexierung pro Gemeinde seit 2009
2009 - 2011
2012
2013
2014
gewichteten
Koeff.
Index.
Koeff.
Index.
Blitzingen
1.3
140 %
1
170 %
1
170 %
1
170 %
0.650
Grafschaft
1.2
160 %
1.2
160 %
1.2
160 %
1.1
170 %
0.750
Münster-Geschinen
1.3
140 %
1.3
140 %
1.3
140 %
1.3
140 %
1.100
Niederwald
1.3
145 %
1.3
145 %
1.3
145 %
1.3
145 %
1.075
Reckingen-Gluringen
1.3
140 %
1.3
140 %
1.2
140 %
1.2
140 %
1.000
Bei Anwendung des gewichteten Steuersatzes
10
Steuersatz
des Kantons Wallis ergibt sich für die Gemeinde
Blitzingen mit 0.65 der günstigste Steuersatz der fünf Gemeinden. Danach folgen die Gemeinden
Grafschaft (0.75), Reckingen-Gluringen (1.0), Niederwald (1.075) und Münster-Geschinen (1.1).
Die untenstehende Tabelle zeigt die Höhe der Gemeindesteuern für zwei Situationen und steuerbare
Einkommen/Vermögen im Jahr 2013.
10
Siehe Seiten 36-37 der Publikation «Bericht über die Gemeindefinanzen 2011», Dienststelle für innere und kommunale
Angelegenheiten, Februar 2013
SEREC
30
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Tabelle 26: Simulation von Gemeindesteuern für verschiedene steuerbare Einkommen/Vermögen
2014
Gemeindesteuer
Differenz
Steuerbares Steuerbares
MünsterReckingenBlitzingen Grafschaft
Niederwald
Minimum Maximum
Einkommen Vermögen
Geschinen
Gluringen
min/max
Zivilstand
Ledig
Verheiratet
mit
2 Kinder
7.2.5.
30'000
1'098.80
1'407.30
1'742.70
1'685.60
1'608.65
1'098.80
1'742.70
643.90
40'000
1'789.35
2'285.15
2'820.80
2'726.10
2'603.85
1'789.35
2'820.80
1'031.45
50'000
2'595.85
3'330.55
4'039.70
3'933.95
3'728.95
2'595.85
4'039.70
1'443.85
60'000
50'000
3'602.30
4'544.40
5'455.00
5'325.70
5'035.40
3'602.30
5'455.00
1'852.70
75'000
100'000
5'156.30
6'471.00
7'593.15
7'450.50
7'009.10
5'156.30
7'593.15
2'436.85
100'000
300'000
8'165.65
10'106.70
11'611.60
11'442.45
10'718.40
8'165.65
11'611.60
3'445.95
30'000
448.80
757.30
1'092.70
1'035.60
958.65
448.80
1'092.70
643.90
40'000
1'139.35
1'485.35
1'833.50
1'833.50
1'692.50
1'139.35
1'833.50
694.15
50'000
1'687.30
2'164.85
2'625.80
2'557.05
2'423.80
1'687.30
2'625.80
938.50
60'000
50'000
2'367.75
2'985.35
3'579.85
3'495.85
3'304.50
2'367.75
3'579.85
1'212.10
75'000
100'000
3'411.10
4'277.55
5'012.90
4'920.15
4'627.30
3'411.10
5'012.90
1'601.80
100'000
300'000
5'517.65
6'821.35
7'820.55
7'710.60
7'218.95
5'517.65
7'820.55
2'302.90
Gebühren
Bei der Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallbewirtschaftung erheben die Gemeinden
Gebühren. Das Ziel ist es, mit den Einnahmen aus den Gebühren die Aufwände zu decken. In zwei
Beispiele werden die Gebühren simuliert: 1.) ein Paar mit zwei Kindern und Besitzer einer Wohnung von
2
120 m , 2.) eine Zweitwohnung von 100 m
2
(mit 4 Betten). Beide Wohnungen sind mit 6
Wasserbezugspunkten ausgerüstet (WP).
Tabelle 27:
Simulation der jährlichen Gebühren (2013) für zwei Beispiele (in CHF)
Gemeinde
Gebühren 2013
Blitzingen
Abwasser
Wasser (6 WP)
Kehricht
Total
Grafschaft
Abwasser
Wasser (6 WP)
Kehricht
Total
Münster-Geschinen Abwasser
Wasser (6 WP)
Kehricht
Total
Niederwald
Abwasser
Wasser (6 WP)
Kehricht
Total
Reckingen-Gluringen Abwasser
Wasser (6 WP)
Kehricht
Total
Paar mit 2 Kinder und
Besitzer einer Wohnung
von 120 m2
140.00
80.00
100.00
320.00
160.00
140.00
54.00
354.00
200.00
84.00
44.10
328.10
200.00
30.00
150.00
380.00
220.00
140.00
41.00
401.00
Zweitwohnung von 100 m2
(4 Betten)
140.00
80.00
100.00
320.00
160.00
140.00
54.00
354.00
200.00
84.00
29.40
313.40
200.00
30.00
150.00
380.00
220.00
140.00
41.00
401.00
Die Gebühren in obenstehender Tabelle kommen aufgrund unterschiedlicher Regelungen in den
Gemeinden auf folgende Weise zustande:
SEREC
31
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Blitzingen:

Abwasser wird bei Erstwohnungen pro Person mit 35 CHF belastet, bei Zweitwohnungen wird pro Bett
35 CHF verrechnet.

Für Wasser wird generell pro Wohnung 80 CHF erhoben.

Die Kehrichtsockelgebühr wird je nach Aufwand vom Gemeinderat jährlich angepasst, dazu kommen
die individuellen Sackgebühren.
Grafschaft:

Abwasser wird nach Einwohnerwerten abgerechnet d.h. bei Erstwohungen nach Anzahl Personen, bei
Ferienwohnungen nach Anzahl Betten (analog zu den Statuten der ARA Goms, s. Reglement)

Bezüglich Wasser ist die Gemeinde an die Wasserversorgung Blinnen angeschlossen. Die
Abrechnungen erfolgen ebenfalls über die Wasserversorgung. Es werden folgende Tarife berechnet:
für eine Wohnung gibt es eine Grundtaxe von 80 CHF. Jedoch werden die Wasserbezugspunkte
gezählt, d. H. ein Lavabo ergibt ein WB, ein WC ergibt ein WB, eine Geschirrspülmaschine ergibt ein
WB usw.

Die Kehrichtsockelgebühr wird je nach Aufwand vom Gemeinderat jährlich angepasst, dazu kommen
die individuellen Sackgebühren.
Münster-Geschinen

Die Abwassergebühr beträgt 50 CHF je Einwohnergleichwert (1 Einwohnergleichwert entspricht einem
ständigen Einwohner oder einem Fremdenbett).

Die Wassergebühr wird pro Wasserbezugspunkt (WP) erhoben. Eine normale Wohnung hat zwischen
4-6 WPs (Einwohner Annahme 6 Anschlüsse x 14 CHF, Fremdenbett 6 Anschlüsse x 14 CHF)

Das
Defizit
der
Kehrichtrechnung
vom
Vorjahr
wird
aufgeteilt
auf
die
Anzahl
Punkte
Mehrpersonenhaushalt 10.5 Punkte, 2 Personenhaushalt 7.5 Punkte, 1-Personenhaushalt 4.5 Punkte,
Ferienwohnung 7 Punkte, dazu kommen mengenabhängige Gebühren wie z.B Sackgebühren.
Niederwald:

Abwasser wird nach Einwohnergleichwerten (Einwohnergleichwert (EGW) = durchschnittlich pro Tag
erzeugte Schmutzfracht pro Einwohner) abgerechnet d.h. bei Erstwohnungen nach Anzahl Personen,
bei Ferienwohnungen nach Anzahl Betten (analog zu den Statuten der ARA Goms, s. Reglement)

Für Wasser wird generell pro Wohnung 30 CHF erhoben

Die Kehrichtsockelgebühr wird je nach Aufwand vom Gemeinderat jährlich angepasst, dazu kommen
die individuellen Sackgebühren.
Reckingen-Gluringen:

Abwasser wird nach Einwohnergleichwerten abgerechnet d.h. bei Erstwohungen nach Anzahl
Personen, bei Ferienwohnungen nach Anzahl Betten (analog zu den Statuten der ARA Goms, s.
Reglement)

Für Wasser werden eine Grundgebühr von 80 CHF und pro Wasserbezugsort (WB) 10 CHF
verrechnet, unabhängig davon ob es sich um eine Erstwohnung oder Zweitwohnung handelt

Kehrichtsockelgebühr: Pro Haushalt, unabhängig ob Erstwohnung oder Zweitwohnung anhand eines
Punktesystems, dazu kommen mengenabhängige Gebühren wie z.B. Sackgebühren.
SEREC
32
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
7.3.
INVESTITIONSRECHNUNG
7.3.1.
Investitionsausgaben und Investitionseinnahmen 2009 bis 2013
Zwischen 2009 und 2013 (s. untenstehende Tabelle) haben die fünf Gemeinden für beinahe 19.9
Millionen CHF Investitionen getätigt, das heisst durchschnittlich 4.0 Millionen CHF pro Jahr. Im gleichen
Zeitraum haben die Gemeinden rund 11.3 Millionen CHF Investitionseinnahmen ausgewiesen.
Tabelle 28:
Investitionsausgaben und -einnahmen 2009 - 2013 (Total der fünf Gemeinden)
Investitionsausgaben
Total
Investitionseinnahmen
Nettoinvestitionen
0
Allgemeine Verwaltung
1'452'668
465'612
987'056
1
Öffentliche Sicherheit
2'634'590
1'648'027
986'563
2
Bildung
193'584
25'505
168'079
3
Kultur, Freizeit, Kultus
851'758
163'011
688'746
4
Gesundheit
5
Soziale Wohlfahrt
6
Verkehr
5'166'798
1'385'930
3'780'868
7
Umwelt, Raumordnung, inkl. Wasser, Abwasser, Kehricht
6'816'027
6'051'472
764'555
8
Volkswirtschaft, inkl. Elektrizitätswerk
2'619'616
1'466'291
1'153'325
9
Finanzen, Steuern
129'840
2'760
127'080
19'871'211
11'208'608
8'662'603
6'332
Total
7.3.2.
6'332
Finanzierung der Investitionen 2009 bis 2013
Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass alle Gemeinden ausser Grafschaft einen Selbstfinanzierungsgrad
von über 100 % aufweisen und ihre Investitionen selbst finanzieren konnten. Die Gemeinden Niederwald
und Blitzingen haben einen sehr guten Selbstfinanzierungsgrad, dies ist auf eine kleine Einwohnerzahl
und tiefe Nettoinvestitionen zurückzuführen. Die Gemeinde Münster-Geschinen hat im Mittel am Meisten
investiert. Dies ist vor allem auf die Realisierung von regionalen Projekten wie Feuerwehrlokal und
Schule zurückzuführen.
Tabelle 29:
Finanzierung der Investitionen 2009 - 2013 pro Gemeinde
Blitzingen
Grafschaft
MünsterGeschinen
Niederwald
ReckingenGluringen
Investitionsausgaben
4'577'106
2'862'909
7'074'341
318'426
5'038'430
19'871'211
-
Investitionseinnahmen
3'633'383
1'064'185
3'709'042
272'084
2'529'913
11'208'608
=
Nettoinvestitionen
943'723
1'798'724
3'365'299
46'341
2'508'516
8'662'603
-
Selbstfinanzierung
3'064'601
1'650'770
3'500'636
409'305
3'042'722
11'668'035
=
Bedarf an Fremdmitteln
- 2'120'879
+ 147'954
- 135'337
- 362'964
- 534'206
- 3'005'431
Selbstfinanzierungsgrad
324.7 %
91.8 %
104.0 %
883.2 %
121.3 %
134.7 %
Total
SEREC
33
Total
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
7.4.
BILANZ
7.4.1.
Entwicklung Verschuldung und Nettoverschuldung/Nettovermögen 2008
bis 2013
Die Nettoverschuldung oder Nettoschuld (Bruttoschuld - kurzfristiges Finanzvermögen = NV) ist der beste
Indikator hinsichtlich kommunaler Verschuldung. Wenn das kurzfristige Finanzvermögen grösser ist als
die Bruttoschuld, dann hat die Gemeinde ein Nettovermögen.
Am Anfang des analysierten Zeitraumes (31.12.2008/01.01.2009) wiesen die fünf Gemeinden ein
Nettovermögen von 3.2 Millionen CHF auf (s. untenstehende Grafik). Da die Selbstfinanzierung ausser im
Jahr 2010 immer grösser als die Nettoinvestitionen war, ist dieses Vermögen regelmässig gestiegen. Am
Ende der Periode (31.12.2013) hat dieses Gesamtnettovermögen der fünf Gemeinden die Summe von
6.2 Millionen CHF erreicht.
Abbildung 7: Entwicklung der Bilanz (Total der fünf Gemeinden, jeweils am 31.12.)
15'000'000
10'000'000
5'000'000
- 3.2 Millionen
- 3.1 Millionen
0
- 6.2 Millionen
-5'000'000
-10'000'000
2008
2009
2010
2011
Nettoverschuldung (Vermögen wenn -)
2012
Finanzvermögen
2013
Verpflichtungen
Die untenstehende Tabelle zeigt, dass alle Gemeinden ausser Reckingen-Gluringen ein Nettovermögen
aufweisen. Die Nettoverschuldung dieser Gemeinde kann jedoch als gering bezeichnet werden.
Zwischen 2008 und 2013 konnten alle Gemeinden ausser Grafschaft ihre Nettoschuld verkleinern,
beziehungsweise ihr Nettovermögen vergrössern.
Tabelle 30: Zusammenfassung der Bilanz am 31.12.2013 pro Gemeinde (nur Finanzelemente)
Blitzingen
Finanzvermögen
Verpflichtungen
Nettoverschuldung (Vermögen wenn -)
Veränderung Nettoverschuldung
SEREC
Grafschaft
MünsterGeschinen
Niederwald
ReckingenGluringen
Total
3'632'681
3'699'840
1'417'238
551'217
3'138'237
643'818
609'664
1'386'117
292'818
3'322'023
6'254'440
- 2'988'863
- 3'090'175
- 31'122
- 258'399
+ 183'786
- 6'184'772
- 848'034
- 348'119
- 50'071
- 172'934
- 181'101
- 1'600'259
34
12'439'213
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
7.5.
SEREC
ANALYSE FINANZKENNZAHLEN
In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Finanzkennzahlen fürs Jahr 2013 zusammengestellt. Im
Anhang 13.10 sind die Beurteilungskriterien der Finanzkennzahlen aufgelistet.
Tabelle 31: Finanzkennzahlen der fünf Gemeinden (2013)
2013
Blitzingen
Selbstfinanzierungsmarge / Laufende Erträge (SM / LE)
Grafschaft
MünsterGeschinen
Niederwald
ReckingenGluringen
26.8 %
Total
74.1 %
32.8 %
25.4 %
23.5 %
Nettovermögen
Nettovermögen
Nettovermögen
Nettovermögen
Selbstfinanzierungsmarge 2009-2013 /
Nettoinvestitionen 2009-2013 (SM / NI)
324.7 %
91.8 %
104.0 %
883.2 %
121.3 %
134.7 %
Nettoschuld (+) od.Nettovermögen (-) / Einwohner (NS / EINW.)
- 39'327
- 16'886
- 65
- 5'742
405
- 4'992
Selbstfinanzierungsmarge / Nettoschuld (SM / NS)
> 100 %
36.4 %
-54.7 %
Selbstfinanzierungsmarge / Laufende Erträge (Selbstfinanzierungskapazität)
Alle Gemeinden haben eine sehr gute Selbstfinanzierungskapazität. Das heisst, die fünf Gemeinden
haben die Mittel die Verschuldung zu verringern oder Investitionen zu realisieren.
Selbstfinanzierungsmarge / Nettoschuld (Kapazität der Finanzierung der Schuld)
Diese Kennzahl entspricht der Kapazität der Finanzierung der Schuld. Sie zeigt das Verhältnis zwischen
Selbstfinanzierungsmarge und Nettoverschuldung am Ende des Jahres auf. Bei einem Wert von unter
5 % ist die Gemeinde überschuldet. Ausser Reckingen-Gluringen haben alle Gemeinde ein
Nettovermögen. Die Nettoverschuldung von Reckingen-Gluringen ist allerdings gering, in einem Jahr mit
kleineren Investitionen wird die Nettoverschuldung jeweils aufgehoben.
Selbstfinanzierungsmarge / Nettoinvestitionen (Selbstfinanzierungsgrad)
Dieser Quotient zeigt den Selbstfinanzierungsgrad an, d.h. in welchem Ausmass Neuinvestitionen durch
selbst erwirtschaftete Mittel finanziert werden können. Ein Selbstfinanzierungsgrad unter 100 % führt zu
einer Neuverschuldung. Liegt dieser Wert über 100 %, können Schulden abgebaut werden. Werte
zwischen
70
und
100 %
bedeuten
eine
noch
verantwortbare
Neuverschuldung.
Der
Selbstfinanzierungsgrad kann von Jahr zu Jahr stark variieren, darum werden in dieser Analyse
kumulierte Selbstfinanzierungsmargen und Nettoinvestitionen über den Zeitraum von fünf Jahren (20092013) verwendet.
Alle Gemeinden ausser Grafschaft konnten ihre Nettoinvestitionen selbst finanzieren. Auch für die
Gemeinde Grafschaft ist die Lage nicht beunruhigend, es konnten fast 92 % der Nettoinvestitionen
selbstfinanziert werden und die Gemeinde verfügt zusätzlich über ein Nettovermögen (obenstehende
Tabelle).
Nettoschuld (+)/Nettovermögen (-) pro Einwohner (NS / EINW.)
Die Nettoschuld pro Kopf ist eine Kennzahl, welche benutzt wird, um die Verschuldung einer Gemeinde
einzuschätzen. Der Vergleich der Nettoschuld pro Kopf zwischen den verschiedenen Gemeinden ist mit
Unwägbarkeiten behaftet und es ist empfehlenswert, die Entwicklung über mehrere Jahre zu beurteilen.
Nur gerade Reckingen-Gluringen weist eine Verschuldung auf, die Nettoschuld pro Kopf ist allerdings
sehr gering.
SEREC
35
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Aufgrund dieser Kennzahlen, kann die finanzielle Situation der fünf Gemeinden zurzeit als sehr gut
bezeichnet werden. Allerdings muss folgendes beachtet werden. Angesichts der zum Teil kleinen
Einwohnerzahlen und Budgets weisen alle Gemeinden laufende Erträge unter drei Millionen CHF aus.
Darum kann ein einzelnes Ereignis ausserhalb der Gemeindekompetenz (z.B. Verlust eines guten
Steuerzahlers, Änderungen im Finanzausgleich etc.) sehr schnell finanzielle Auswirkungen haben.
Die folgende Tabelle zeigt wichtige Finanzwerte der Gemeinden und deren Verteilung im Jahr 2013.
Tabelle 32:
Vergleich von Finanzwerten pro Gemeinde und Bevölkerungsanteil am Total 2013
2013
Laufende Erträge
Laufende Aufwände
Selbstfinanzierungsmarge
Nettoinvestitionen 2009-2013
Nettoschuld (+) / Nettovermögen (-)
Einwohner
7.6.
CHF
Blitzingen
Grafschaft
MünsterGeschinen
Niederwald
ReckingenGluringen
Total
1'775'311
1'709'539
2'824'036
365'742
2'627'452
%
19.1 %
18.4 %
30.4 %
3.9 %
28.2 %
100.0 %
CHF
459'830
1'149'265
2'107'050
279'775
1'923'068
5'918'987
%
CHF
9'302'081
7.8 %
19.4 %
35.6 %
4.7 %
32.5 %
100.0 %
1'315'482
560'274
716'986
85'967
704'384
3'383'093
%
38.9 %
16.6 %
21.2 %
2.5 %
20.8 %
100.0 %
CHF
943'723
1'798'724
3'365'299
46'341
2'508'516
8'662'603
%
10.9 %
20.8 %
38.8 %
0.5 %
29.0 %
100.0 %
CHF - 2'988'863
- 3'090'175
- 31'122
- 258'399
183'786
- 6'184'772
48.3 %
50.0 %
0.5 %
4.2 %
-3.0 %
100.0 %
76
183
481
45
454
1'239
6.1 %
14.8 %
38.8 %
3.6 %
36.6 %
100.0 %
%
Einw.
%
INTERKOMMUNALER FINANZAUSGLEICH
Der Finanzausgleich wirkt sich bei einer Fusion auf den Finanzfluss der Gemeinden aus. Aus
nachfolgender Tabelle können die ordentlichen Beiträge aus dem aktuellen Finanzausgleich an die
einzelnen Gemeinden und einer Simulation für eine einzelne fusionierte Gemeinde entnommen werden.
Der Finanzausgleich wird sich gemäss der Simulation des DVI Kanton Wallis um 156‘922 CHF von
1'213'863 CHF auf 1'370'785 CHF erhöhen.
SEREC
36
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Tabelle 33: Simulation Interkommunaler Finanzausgleich 2014 (Quelle: DVI Kanton Wallis)
Summe der Beträge
Beträge nach der Fusion
(vor der Fusion)
(Simulation)
Ressourcenausgleich
Blitzingen
-2'413
Grafschaft
116'369
Münster-Geschinen
Niederwald
11'250
2'946
Reckingen-Gluringen
88'158
Total RA
216'310
Blitzingen
50'265
Grafschaft
105'704
Münster-Geschinen
273'306
Neue Gemeinde
78'301
Total RA
78'301
Lastenausgleich
Niederwald
23'798
Reckingen-Gluringen
253'181
Neue Gemeinde
718'960
Total LA
706'254
Total LA
718'960
Übergang zum neuen System
Blitzingen
sistiert *
Neue Gemeinde **
448'221
Neue Gemeinde
125'304
Total HA
573'525
Härteausgleich
(Art. 19 Bst. a GIFA)
Grafschaft
(während 4 Jahren fix (bis 2015) und
Münster-Geschinen
107'998
danach während 12 Jahren degressiv)
Niederwald
138'126
Reckingen-Gluringen
45'175
Für eine Fusion von Gemeinden
-
(Art. 19 Bst. b GIFA) (4 Jahre)
Total HA
291'299
Total des interkommunalen
Finanzausgleichs
1'213'863
1'370'785
* 156'922 sistiert weil Ressourcenindex (RI) > 100% (Art. 20, Abs. 5 GIFA)
*156‘922 CHF sistiert weil Ressourcenindex (RI) > 100% (Art. 20, Abs. 5 GIFA)
** Der simulierte Ressourcenindex 2014 der neuen Gemeinde würde 82.7% sein. In diesem Fall, würde der
**Der
simulierte
Ressourcenindex 2014
der neuen
Gemeinde
82.7%.
In sein.
diesem Fall würde der Betrag vom
Betrag
vom Härteausgleichfonds
für Blitzingen
(156'922.-)
nichtist
mehr
sistiert
Härteausgleichsfonds für Blitzingen (156‘922 CHF) nicht mehr sistiert werden.
7.7.
FINANZPERSPEKTIVEN
Auf Grund der aktuellen Daten und der von den Gemeinden geplanten Investitionen, ist es möglich,
Projektionen über die Entwicklung der kommunalen Nettoverschuldung zu machen. Die folgende Tabelle
zeigt die vorhersehbare Entwicklung bis 2016.
SEREC
37
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Tabelle 34: Vorgesehene Nettoverschuldung bis Ende 2016 (auf Basis Finanzplanungen der
Gemeinden)
Blitzingen
Grafschaft
MünsterGeschinen
Niederwald
ReckingenGluringen
Total
Vorgesehene Investitionsaufwände 2014 - 2016
2'416'000
2'626'000
3'547'200
934'915
2'846'285
12'370'400
Vorgesehene Investitionserträge 2014 - 2016
1'130'000
592'000
1'322'000
350'000
870'000
4'264'000
Vorgesehene Nettoinvestitionen 2014 - 2016
1'286'000
2'034'000
2'225'200
584'915
1'976'285
8'106'400
953'147
1'396'249
1'845'850
-44'781
1'053'651
5'204'116
+ 332'853
+ 637'751
+ 379'350
+ 629'696
+ 922'634
+ 2'902'284
Vorgesehene Selbstfinanzierungsmarge 2014 - 2016
Finanzierungsfehlbetrag (+) / Finanzierungsüberschuss (-) 2014 - 2016
Nettoschuld (+) od.Nettovermögen (-) Ende 2013
- 2'988'863
- 3'090'175
- 31'122
- 258'399
+ 183'786
- 6'184'772
Vorgesehene Nettoschuld (+) od.Nettovermögen (-) Ende 2016
- 2'656'010
- 2'452'424
+ 348'228
+ 371'297
+ 1'106'420
- 3'282'488
- 35'892
- 12'641
+ 711
+ 7'577
+ 2'405
- 2'591
Vorgesehene Nettoschuld (+) od.Nettovermögen (-) Ende 2016 Pro Einwohner
Das Volumen der geplanten Investitionen der Gemeinden für die Jahre 2014-2016 (12.4 Millionen CHF)
ist mit 4.1 Millionen CHF pro Jahr leicht höher als für den Zeitraum 2009 bis 2013 (4.0 Millionen). Nach
Abzug von 4.3 Millionen Investitionserträgen bleiben Nettoinvestitionen von 8.1 Millionen. Die
Selbstfinanzierungsmarge (5.2 Millionen) würde 64.2 % dieser Nettoinvestitionen decken (Tabelle oben
und nachfolgende Grafiken). Der Finanzierungsfehlbetrag (rund 9.2 Millionen) würde das Nettovermögen
der fünf Gemeinden auf etwa 3.3 Millionen CHF bis Ende 2016 verringern. Dies ist eine gesunde
finanzielle Situation und eine gute Ausgangslage für eine Fusion. Die Finanzhilfe des Kantons
(Verordnung über Gemeindefusionen vom 25. Januar 2012, Änderung 22. Oktober 2014) für die Fusion
beträgt 3'784’150 (ordentliche Finanzhilfe und zusätzliche Finanzhilfe) und verbessert die finanzielle
Situation 2017 weiter (siehe auch Tabelle 36 und Erläuterungen).
Die folgenden Grafiken zeigen die zu erwartende Entwicklung der laufenden Rechnung, der
Nettoverschuldung und die Finanzierung der geplanten Investitionen.
Abbildung 8: Vorgesehene Entwicklung der laufenden Rechnung (Total der fünf Gemeinden)
10'000'000
9.3 Millionen
9.0 Millionen
9'000'000
7.9 Millionen
8'000'000
7.2 Millionen
5.9 Millionen
7'000'000
6'000'000
6.1 Millionen
5'000'000
3.4 Millionen
4'000'000
1.8 Millionen
1.9 Millionen
3'000'000
2'000'000
1'000'000
0
2009
2010
Laufende Erträge
SEREC
2011
2012
2013
Aufwände ohne Abschreibungen
38
2014
2015
2016
Selbstfinanzierungsmarge
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Abbildung 9: Vorgesehene Entwicklung der Nettoverschuldung am 31.12. (Total der fünf
11
Gemeinden)
1'000'000
0
-1'000'000
-2'000'000
- 3.3 Millionen
Millionen
- 3.2 Millionen
-3'000'000
-4'000'000
-5'000'000
-6'000'000
- 6.2 Millionen
-7'000'000
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Nettoschuld (+) od. Nettovermögen (-) Anfang Jahr
Abbildung 10: Vorgesehene Finanzierung der Investitionen 2014 - 2016
12.4
Millionen
4.3
Millionen
Investitionserträge
5.2
Millionen
Investitionen
1
2
3
4
Nettovermögen
Anfang
Selbstfinanzierungsmarge
5
Nettovermögen
Ende
- 3.3
Millionen
- 6.2
Millionen
Ein Budget für 2017 würde im Jahr 2016 vorbereitet. Im Falle der Fusion, muss dieses Budget von der
Urversammlung der neuen Gemeinde Anfang 2017 genehmigt werden. Die Startbilanz der neuen
11
Ohne Finanzhilfe des Kantons für die Fusion.
SEREC
39
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Gemeinde (am 01.01.2017) wird durch die Integration der Aktiven und Passiven der fünf Gemeinden am
31.12.2016 erstellt.
SEREC
40
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
TEIL 2 - SOLL ANALYSE - DIE FUSION: PRINZIPIEN UND
EMPFEHLUNGEN
8.
EINFÜHRUNG
Die Soll-Analyse stützt sich auf die Resultate, welche durch vier Kommissionen bestehend aus
Gemeindepräsidenten, Gemeinderäte und Gemeindeschreiber im Sommer 2014 erarbeitet wurden:
Die vier Kommissionen befassten sich mit folgenden Themenbereichen:
Kommission 1: Identität, politisches- und kulturelles Leben
Kommission 2: Raum, Wirtschaft und Tourismus
Kommission 3: Technische Dienste, Infrastruktur
Kommission 4: Verwaltung, Finanzen, Steuern und Gebühren
Die Kommissionssitzungen hatten folgende Zielsetzung:
1. Einen kritischen Blick auf die Vor- und Nachteile einer eventuellen Fusion der fünf Gemeinden des
Oberen Goms zu werfen.
2. Diejenigen Elemente zu definieren, welche von einer Fusion betroffen sind und im Fusionsbericht
behandelt werden müssen.
3. Formulieren der Prinzipien, welche in der neuen Gemeinde Anwendung finden sollen.
4. Sammeln von Empfehlungen oder offenen Fragen.
Die von den Kommissionen erarbeiteten Prinzipien wurden danach im Leitungsgremium (sechs
Gemeindepräsidenten) diskutiert, angepasst und verabschiedet.
Im Dezember 2014 ging der erarbeitete Fusionsbericht mit den Prinzipien in die sechs Gemeinderäte zur
Vernehmlassung. Im Februar 2015 hat der Gemeinderat von Obergoms beschlossen, aus dem
Fusionsprozess auszusteigen und die Abstimmung über eine Fusion nicht vors Volk zu bringen. Die
Gemeinderäte der verbleibenden fünf Gemeinden haben im März 2015 entschieden, eine 5er-Fusion
weiterzuverfolgen. Die Serec GmbH hat den Fusionsbericht aufgrund der neuen Ausgangslage
angepasst und alle fusionsrelevanten Punkte erneut abgeklärt. Auf dieser Grundlage hat das
Leitungsgremium, bestehend aus den fünf Gemeindepräsidenten, die Prinzipien neu definiert. Der Bericht
mit den Prinzipen wurde nochmals den fünf Gemeinderäten zur Vernehmlassung unterbreitet und von
diesen verabschiedet.
Die Prinzipien stellen wichtige Grundsätze dar und zeigen auf, wie die zukünftige Gemeinde organisiert
werden soll. Nebst den Prinzipien und den von den Kommissionsmitgliedern zu erwartenden Vor- und
Nachteilen der Fusion, werden im nachfolgenden Text auch Empfehlungen aufgelistet. Diese zeichnen
eine wünschenswerte Entwicklung vor und sind aus Sicht des Leitungsgremiums weniger zwingend als
die Prinzipien.
9.
BEHÖRDEN UND POLITISCHES LEBEN
9.1.
URVERSAMMLUNG ODER GENERALRAT
SEREC
41
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
Fusion: Nachteile - Risiken
SEREC
Fusion: Vorteile - Chancen

Kleinere Ortsteile sind eventuell 
nicht mehr im Gemeinderat
vertreten.

Durch die Fusion kann es zu
einem gewissen
Identitätsverlust kommen.
Professionalisierung des Gemeindepräsidiums, der Präsident kann sich in
einer Übergangsperiode vollamtlich der Gemeinde widmen. Danach wird
er bis zu 60% der Gemeinde zur Verfügung stehen.

Weniger Gemeinderäte und nur noch ein Gemeindepräsident müssen
rekrutiert werden.

Die Funktionen und Aufgaben für die Gemeinderäte werden interessanter.

Es entsteht eine gemeinsame Identität für die 5 Gemeinden.

Die Zusammenfassung von 5 Gemeinden in einem einzigen funktionalen
Raum macht die Entscheidungsfindung und Projekt-Realisierung
effizienter. Projektideen müssen nur noch von einem anstatt fünf Gremien
bearbeitet werden.
Gemäss Art. 4 des Gemeindegesetzes des Kantons Wallis kann die Urversammlung, ausser in
Wahlangelegenheiten, durch den Generalrat ersetzt werden. Art. 20 des Gemeindegesetzes des Kantons
Wallis legt fest, dass Gemeinden, deren Bevölkerung 700 Einwohner übersteigen, einen Generalrat
wählen können. Das Leitungsgremium verspricht sich, im Vergleich zum Generalrat, von der
Urversammlung mehr Bügernähe. Deshalb spricht es sich für die Beibehaltung der Urversammlung aus.
Prinzip:

Die Urversammlung soll beibehalten werden.
9.2.
GEMEINDERÄTE
Die fünf Gemeinden zählen momentan 21 Gemeinderäte sie stellen auch die Burgerräte der
Burgschaften.
Tabelle 35:
Gemeinderäte der fünf Gemeinden
Niederwald:

Diezig Beat
Blitzingen:

Husistein Beat


Ritz Reinhard (Gemeindepräsident)

Ritz Erwin (Gemeindepräsident)
Zurfluh Rafael
Grafschaft:

Mutter Beat (Gemeindepräsident)


Salzmann Maria

Carlen Norbert (Gemeindepräsident)

Schmidt Norbert

Garbely Klaus

Theler Helmut

Paris Marlene

Schmid Bernhard

Zumofen Alfred
Münster-Geschinen

Andereggen Adrian (demissioniert)

Kämpfen Daniela

Kiechler Gerhard (Gemeindepräsident)

Weger Ulrich

Werlen Armin
SEREC
Seiler Manfred
Reckingen-Gluringen:

Carlen Hedi
42
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Prinzip:

Der neue Gemeinderat umfasst fünf Gemeinderäte.
Empfehlungen:

Der Aufwand für das Präsidium wird in den ersten drei Jahren 80-100 % ausmachen. Danach kann
die Anstellung je nach Aufwand auf 40-60 % angesetzt werden.

Die Entlöhnung der Gemeinderäte erfolgt gemäss einer Pauschale für Spesen, einer Entschädigung
für Gemeinderatssitzungen und Entschädigungen nach Aufwand für weitere Sitzungen/Arbeiten, die
mit ihrem Resort zu tun haben.

Um eine regionale Abstützung zu gewährleisten, muss darauf geachtet werden, dass die Ortsteile
mindestens in den Kommissionen gut vertreten sind.
Die Wahlen erfolgen über das gesamte Gemeindegebiet an der Urne nach Proporzsystem. Es gibt keine
Ämterzusicherung für die einzelnen Dörfer. Nach einer erfolgreichen Fusionsabstimmung werden die 21
Gemeinderäte in einer Übergangsphase weiterhin autonom die Gemeinden leiten. Diese dauert bis zum
Ende der Verwaltungsperiode vom 31.12.2016. Der neue Gemeinderat wird an einer ordentlichen
Gemeinderatswahl im Herbst 2016 gewählt und das Amt mit Inkrafttreten der Fusion am 1.1.2017
antreten.
Empfehlung:

Um eine ganzheitliche und nachhaltige Entwicklung des Territoriums der neuen Gemeinde zu
gewährleisten, soll eine Strategie erarbeitet werden, die auf der bereits bestehenden Strategie und
dem Massnahmenplan des Raumes Oberes Goms aufbaut.
9.3.
WAHLLOKAL
Die grosse Mehrheit der Stimmbürger benützt heute den Weg der brieflichen Stimmabgabe. Zudem ist
der Betrieb von Wahllokalen personalintensiv (3 Personen pro Wahllokal). Deshalb ist es wenig sinnvoll
in jeder Gemeinde ein Wahllokal zu unterhalten.
Prinzip:

In der neuen Gemeinde soll es nur noch ein Wahllokal geben.
9.4.
GEMEINDENAMEN UND WAPPEN
Fusion: Nachteile - Risiken

Gewisser Identitätsverlust mit Einführung des neuen
Namens und Wappens
Fusion: Vorteile - Chancen

Starker, gemeinsamer Auftritt unter einem neuen
Namen und Wappen.
Prinzipien:

Die fusionierte Gemeinde soll Goms heissen.

Die fusionierte Gemeinde soll das Wappen von Münster-Geschinen tragen.
SEREC
43
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
9.5.
BURGERSCHAFTEN
Fusion: Nachteile - Risiken

SEREC
Eventuell Verlust an Traditionen
Fusion: Vorteile - Chancen
 Für die neue Gemeinde gäbe es mit der fusionierten
Burgergemeinde nur noch einen Partner mit dem
effizienter zusammengearbeitet werden kann
(Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bewirtschaftung der
Immobilien etc.).
 In einer grösseren, professioneller geführten
Burgergemeinde könnten ehrenamtliche Arbeiten
zunehmend durch bezahlte Arbeit ersetzt werden, was
Mehrkosten zur Folge hätte
 Die Fusion würde zu Synergien in der Verwaltung
führen (nur noch eine anstatt fünf Buchhaltungen).
 Fünf eigenständige Burgergemeinden müssten
mindestens je 3 Burgerräte rekrutieren. Dies ist ein
schwieriges Unterfangen.
 Einige der Burgergemeinden sind, gemäss Ihrer
Finanzzahlen (s. Kapitel Ist-Analyse), als längerfristig
kaum überlebensfähig einzustufen. Eine fusionierte
Burgergemeinde kann von der Munizipalgemeinde
effizienter gefördert werden als deren fünf.
Jede der fünf Gemeinden hat eine eigene Burgerschaft. Die Gemeinderäte stellen auch die Burgerräte.
Gemäss Gemeindegesetz Artikel 139 Absatz 2 werden die Burgerversammlungen am gleichen Datum
wie die Urversammlungen zur Fusion befragt. Das Leitungsgremium hat die obengenannten Vor- und
Nachteile einer Fusion der Burgerschaften analysiert und ist zum Schluss gekommen, dass die Vorteile
überwiegen.
Prinzip:

Das Leitungsgremium empfiehlt die Burgerschaften zu fusionieren.
SEREC
44
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
10.
SEREC
ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGEN
10.1. SCHULE UND BILDUNG
Die Fusion hat auf das Projekt „Schule Obergoms“ keinen Einfluss denn es wird vor 2017 abgeschlossen
sein. Eine Fusion hilft aber bei der Klärung der Eigentumsverhältnisse der Schulimmobilien.
Prinzipien:

Das Projekt Schule Obergoms ist am Laufen und sollte vor der Fusion abgeschlossen sein. Der neue
Schulstandort für die Primarschule und Oberstufe ist Münster-Geschinen.

Die Kita „Sunnämeijä“ in Reckingen-Gluringen soll weiterhin von der fusionierten Gemeinde
unterstützt werden.
10.2. KULTUR, SPORT UND FREIZEIT
Das Obere Goms weist ein lebendiges Vereinslebens aus, die Vereine sind ein wichtiger Träger des
kulturellen Lebens im Oberen Goms.
Prinzip:

Die fusionierte Gemeinde wird die Vereine weiterhin im bisherigen Umfang unterstützen.
Empfehlung:

Es wird die Aufgabe des neuen Gemeinderates sein, längerfristig eine einheitliche Regelung der
Unterstützung einzuführen, um eine Gleichbehandlung der Vereine zu garantieren
10.3. GESUNDHEIT UND SOZIALES
Das Projekt Gesundheitszentrum Oberes Goms wird weiterverfolgt. Die Finanzierung soll im Frühjahr
2015 geklärt werden. Die Zusammenarbeit mit dem solzialmedizinischen Regionalzentrum Oberwallis
(Brig), mit dem Alters- und Pflegeheim St. Theodul in Fiesch und dem Spitalzentrum Oberwallis muss neu
geregelt werden.
Vor- und Nachteile einer Fusion
Fusion: Nachteile - Risiken

Gefahr der Konzentration von Gesundheitsleistungen 
Fusion: Vorteile - Chancen
Effizientere Nutzung der Mittel
Prinzipien:

Die gesundheitliche Versorgung muss regional organisiert und gewährleistet sein.

Für zukünftige Projekte muss der Einbezug aller Gesundheitsdienstleister verfolgt werden.
Empfehlungen:

Weiterführung der Zusammenarbeit mit dem solzialmedizinischen Regionalzentrum Oberwallis (Brig)
in Sachen Gesundheit und Spitex.
SEREC
45
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion

Weiterführung der Zusammenarbeit mit dem Spitalzentrum Oberwallis.

Weiterführung der Zusammenarbeit mit dem Alters- und Pflegeheim St. Theodul in Fiesch.
SEREC
10.4. INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT
Die fünf Gemeinden verfügen über eine langjährige Erfahrung der interkommunalen Zusammenarbeit.
Diese muss mit der Fusion neu geregelt werden. Das neue Gemeinwesen muss bezüglich der
Mitgliedschaft bei Verbänden und dem Einhalten von Verträgen gemäss Gemeindegesetz Artikel 140,
Absatz 1 alle Rechte und Pflichten der früheren Gemeinden übernehmen.
Fusion: Nachteile - Risiken
Fusion: Vorteile - Chancen

Bessere Effizienz der Zusammenarbeit.

Bei der Reduktion von fünf Gemeindegremien auf eines,
können Entscheidungsprozesse schneller durchlaufen und
Projekte effizienter realisiert werden.
Prinzipien:

Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, Gemeinden, Regionen und dem Kanton soll
grundsätzlich beibehalten werden. Sie muss aber auf Doppelspurigkeiten überprüft und eventuell
angepasst werden.
10.5. STANDORTE VON VERWALTUNG UND TECHNISCHEN
DIENSTEN
Bei der Lokalisierung der Verwaltung (Administration, Finanzen/Steuern) und der technischen Dienste
stand eine Zentralisierungs- und eine Dezentralisierungsvariante zur Auswahl. Aufgrund der grösseren
Bürgernähe und der Möglichkeit, Funktionen auf verschiedene Ortsteile zu verteilen, hat sich die Mehrheit
des Leitungsgremiums folgendermassen entschieden:
Prinzipien:

Die Standortfragen (Finanzen, Administration, technische Dienste) werden durch ein externes Büro
nach der Fusionsabstimmung abgeklärt.
Empfehlung

Das Bedürfnis für Kontaktschalter (Nebenbüro für Bürgerservice mit beschränkter Öffnungszeit) oder
eine andere Art von Bürgerservice ist zu evaluieren.

Die in den Prinzipien definierte dezentrale Bürostruktur bietet sich für die Unterbringung von
Sektionsbüros an.
Die Standortwahl beeinflusst die zukünftige Organisation der Gemeinde. Im untenstehenden
Organigramm wird ein Vorschlag gemacht wie Bereiche aufgeteilt werden können. Die technischen
Dienste werden im Kapitel 4.3 genauer beschrieben.
SEREC
46
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Abbildung 11: Vorschlag für die Organisation der fusionierten Gemeinde
10.6. GEMEINDEPERSONAL
Fusion: Nachteile - Risiken
Fusion: Vorteile - Chancen

Angst um den Arbeitsplatz


Interne Reorganisation, es braucht Zeit bis
Anpassungen akzeptiert sind und zum Tragen
kommen.
Personal: Neue Arbeitsbereiche, hohe Qualifizierung,
interessantere Stellen.

mehr Flexibilität (Ferienvertretung etc.), besser
angepasste Lohnpolitik

Spezialisierung der Verwaltung, Verbesserung der
Dienstleistungen.
Prinzipien:

Das bisherige Personal wird beibehalten, die Aufgaben werden später definiert. Es werden neue
einheitliche Arbeitsverträge abgeschlossen.

Für alle Angestellten soll es eine einheitliche Pensionskassenlösung geben.

Kaderstellen sollen öffentlich ausgeschrieben werden.
SEREC
47
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Mittel- bis längerfristig sind einerseits Personaleinsparungen aufgrund effizienterer Abläufe durch
Fluktuationen denkbar, andererseits ermöglicht die Professionalisierung der Verwaltung auch die
Akquisition von zusätzlichen Mandaten (z.B Steuerveranlagungen für andere Gemeinden). Eine neue
Aufgabenaufteilung zwischen den bisherigen Gemeindeschreibern wird nach Bedarf möglich.
10.7. FINANZEN UND STEUERN
Fusion: Nachteile - Risiken

Angleichen der Kosten (z.B. Löhne) nach oben kann
Mehrausgaben bedeuten.
Fusion: Vorteile - Chancen

Planung und gezielter Mitteleinsatz über alle 5
Gemeinden führt zu Kosteneinsparungen (Abbau von
Doppelspurigkeiten)

Zusammengeführtes Budget führt zu mehr Robustheit
gegenüber Einzelereignissen.

Die Finanzhilfe des Kantons beträgt 3.8 Millionen CHF.

Die fusionierte Gemeinde hat die finanziellen
Möglichkeiten, die Steuern zu senken.
In Kapitel 7.7.1 wurde bereits aufgezeigt, dass sich die fusionierte Gemeinde in einer gesunden
finanziellen Ausgangsituation befindet (Ende 2016). Im Sinne einer ganzheitlichen Finanzplanung für das
Jahr 2017 wurden in untenstehender Tabelle zusätzlich folgende Kosten und Synergien der Fusion
berücksichtigt:

Steuereinnahmeveränderungen aufgrund der Einführung neuer Steuersätze 1.) Koeffizient 1.1/170 %,
2) Koeffizient 1.2/170 % (s. 13.8 Anhang)

Korrektur Steuersimulation für Blitzingen (die Simulation des Kantons basiert auf dem steuerlich
äusserst guten Jahr 2012, dieses ist für Blitzingen nicht repräsentativ)

Gebührenmindereinnahmen durch den Wechsel auf das System von Einwohnergleichwerten
Die übrigen Zahlen basieren auf den Finanzplanungen der Gemeinden des Oberen Goms. Darin wurden
bereits die Ausfälle der Inkonvenienzentschädigungen (VBS) durch die baldige Schliessung des FLABSchiessplatzes in Reckingen-Gluringen berücksichtigt.
SEREC
48
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Tabelle 36: Finanzplanung 2013-2017: Nichtfusion und Fusion (Finanzplanung der Gemeinden
und weitere Gemeindeangaben)
Total
2016
Investitionsaufwände
2017
2017 (Fusion)
Koeff. 1.1
Index 170 %
2017 (Fusion)
Koeff. 1.2
Index 170 %
1'768'000
1'606'000
1'606'000
1'606'000
30'000
30'000
30'000
30'000
1'738'000
1'576'000
-
Investitionserträge
=
Nettoinvestitionen
-
Finanzhilfe Kanton für die Fusion
=
Nettoinvestitionen + ausserordentliche Kosten / Erträge
1'738'000
Laufende Erträge
7'921'721
-
Abnahme Steuern (Koeffizient 1.1, resp. 1.2 / Indexierung 170 %)
-
Korrektur Steuern Blitzingen (Koeffizient 1.1, resp. 1.2 / Indexierung 170 %)
=
Laufende Erträge
7'921'721
=
Laufende Aufwände ohne Abschreibungen
6'062'849
=
Selbstfinanzierungsmarge
=
Finanzierungsfehlbetrag (+) / Finanzierungsüberschuss (-)
1'576'000
1'576'000
- 3'784'150
- 3'784'150
1'576'000
- 2'208'150
- 2'208'150
7'887'419
7'887'419
7'887'419
- 315'718
- 56'908
- 70'000
- 140'000
7'887'419
7'501'701
7'690'511
6'093'667
6'093'667
6'093'667
1'858'872
1'793'752
1'408'034
1'596'844
- 120'872
- 217'752
- 3'616'184
- 3'804'994
Nettoschuld (+) od.Nettovermögen (-) Anfang Jahr
- 2'723'010
- 2'843'882
- 2'843'882
- 2'843'882
Nettoschuld (+) od.Nettovermögen (-) Ende Jahr
- 2'843'882
- 3'061'634
- 6'460'066
- 6'648'876
Selbstfinanzierungsmarge / Laufende Erträge (SM / LE)
23.5 %
Nettovermögen
Selbstfinanzierungsmarge / Nettoschuld (SM / NS)
Selbstfinanzierungsmarge / Nettoinvestitionen (SM / NI)
22.7 %
Nettovermögen
107.0 %
113.8 %
17.9 %
20.2 %
Nettovermögen
Nettovermögen
N/A
N/A
Siehe auch Tabelle 42 Steuersimulationen Anhang 13.8
Das Nettovermögen steigt dank dem Fusionsbeitrag auf beinahe 6.5 Millionen CHF (Variante 1.1/170 %)
respektive auf rund 6.6 Millionen CHF (Variante 1.2/170 %) und ist in beiden Fällen ähnlich hoch wie das
akkumulierte
Nettovermögen
der
fünf
Gemeinden
Ende
2013
(6.2
Millionen
CHF).
Die
Selbstfinanzierungskapazität (Selbstfinanzierungsmarge / laufende Erträge) bleibt auch mit den
Steuererleichterungen im Rahmen der Fusion gut (beinahe 18 %). Die Selbstfinanzierungsmarge macht
im Jahr 2017 für die beiden Szenarien der Fusion knapp 1.4 respektive 1.6 Millionen CHF aus. Selbst
wenn fürs Jahr 2017 vorsichtigerweise von einer Selbstfinanzierungsmarge von 1 Million ausgegangen
würde, könnte die fusionierte Gemeinde zwischen 2017 und 2020 für 2.5 Millionen CHF pro Jahr
Nettoinvestitionen tätigen (Szenario 1.1/170 %), ohne eine Nettoverschuldung zu riskieren (Akkumulierte
Selbstfinanzierungsmarge für 4 Jahre plus Nettovermögen geteilt durch 4 Jahre). Im Vergleich dazu
haben die fünf Gemeinden durchschnittlich zwischen 2009 und 2013 jährliche Nettoinvestitionen für 1.7
Millionen realisiert.
Vor diesem Hintergrund kann festgehalten werden, dass ein Steuersatz von 1.1 und eine Indexierung von
170 % die Gesundheit der Gemeindefinanzen nicht gefährdet.
Prinzip:

Die Besteuerung wird auf 1.1 / 170 % festgelegt.
SEREC
49
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
10.8. GEBÜHREN KEHRICHT, WASSER, ABWASSER
Fusion: Nachteile - Risiken

Fusion: Vorteile - Chancen

Harmonisierungsaufwand
Chance die Gebührenreglemente neu zu gestalten.
Die Gebühren (Kehricht, Wasser, Abwasser) für Wohnungen und Zweitwohnungen liegen in den fünf
Gemeinden nicht weit auseinander. Die Gebühren fürs Gewerbe variieren hingegen stark. Diese
Ausgangslage und die grosse Vielfalt der Gebührenerhebung in den Gemeinden machen nicht nur eine
Harmonisierung sondern einen Systemwechsel notwendig.
Prinzipien:

Auf den Einbau von Wasserzählern wird aus Kostengründen verzichtet.

Die Gebühren sollen auf der Basis von Einwohnergleichwerten erhoben werden.

Es wird angestrebt die Summe der Gebühren nicht zu erhöhen.
Empfehlung:
Das Leitungsgremium empfiehlt folgende Regeln:

Für Wohnungen und Zweitwohnungen werden die Einwohnergleichwerte mit dem Faktor 1
verrechnet.

Für Hotels und Restaurants kommt der Faktor 0.5 zur Anwendung.

Für das Gewerbe wird die Kehrichtsockelgebühr auf Basis der Arbeitsplätze mit dem Faktor 2.0
multipliziert und dann werden diese Punkte mit den Einwohnergleichwerten vermehrt.
Tabelle 37: Gebührenbeispiel für Wohnungen in der fusionierten Gemeinde
Neue Gebühren für
Kehricht (CHF)
Wasser (CHF)
Abwasser (CHF)
Total (CHF)
1-Personhaushalt
15.00
35.00
50.00
100.00
2-Personenhaushalt
30.00
70.00
100.00
200.00
4-Personenhaushalt
60.00
140.00
200.00
400.00
10.9. TECHNISCHE DIENSTE
Fusion Nachteile - Risiken
Fusion Vorteile - Chancen

Gefahr der Konzentration - Abbau von dezentralen
Diensten

Bündelung der Kräfte, Professionalisierung,
Verbesserung der Dienstleistungen.

Grosses Territorium ist bezüglich Fläche und
Topographie eine Herausforderung.

Effizientere Organisation und Koordination. Synergien
zwischen den Dörfern.

Gemeinsame Beschaffung ergibt Preisvorteile
 Neue Akzeptanz von Personen und Hierarchien
 Mehr finanzielle Ressourcen
 Nur noch eine Ansprechsperson
 Vereinheitlichung/Harmonisierung der Gebühren.
 Chance für die Aktualisierung der Reglemente.
SEREC
50
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Prinzipien:

Die Neuorganisation der technischen Dienste wird durch den neuen Leiter (Teamleiter) auf der Basis
der im Fusionsprozess gemachten Überlegungen erarbeitet und durch den Gemeinderat der
fusionierten Gemeinde genehmigt.

Eine professionelle Organisation erlaubt ein Optimieren der Planung und den Einsatz der personellen
Ressourcen (Piketdienst / Auslastungen etc.). Der Einsatz des technischen Personals wird
professionelle Dienste für die Dörfer bieten. (Einsatzplanung durch den Teamleiter).
Abbildung 12: Vorschlag Organigramm technische Dienste
Verantwortlichkeiten und Aufgaben gemäss Organigramm:
Gesamtverantwortlicher Technische Dienste:


Personalverwaltung der technischen Dienste
Gesamte Koordination, Führung und Organisation der verschiedenen Werke. (Werkhöfe, Abwasser,
Elektrizitätsversorgung, Wasserversorgung)

Organisation / Koordination der Werkhöfe und des Fahrzeugparks

Leitung und Durchführung verschiedener gemeindeinterner Projekte

Verantwortlicher für Energie / Elektrizitätsversorgung
Verantwortlicher Bereich Strassen / öffentliche Arbeiten und touristische Anlagen

Verwaltung/Koordination der Mitarbeiter

Betrieblicher Unterhalt der Gemeindestrassen (inkl. Beleuchtung, Dekoration)

Winterdienst; Verantwortliche Niederwald / Blitzingen / Grafschaft / Reckingen-Gluringen / MünsterGeschinen

Unterhalt Wanderwege
Verantwortlicher Bereich Umwelt

Verantwortlicher für Wasserversorgung (Trinkwasser inkl. Qualitätskontrollen, Bewässerung)
SEREC
51
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion

Verantwortlicher für Abwasserbeseitigung

Verantwortlicher für Abfallwirtschaft

Tierkörper, Abfallsammelstellen

Hauskehricht, etc.

Bestattungswesen
SEREC
Technisches Büro

Unterstützt Gesamtverantwortlichen der technischen Dienste

Sekretariat, Verwaltungsaufgaben

Koordination/Belegungsplan Liegenschaften

Liegenschaftsverwaltung
Prinzipien: Standorte

Aufgrund der dezentralen Besiedlung und der teils grossen Distanzen soll auch künftig vor Ort ein
Angebot an Infrastruktur und Maschinenpark vorhanden sein, welches die Qualität der Dienstleistung
garantiert.

Der jetzige Stand des Maschinenparks soll übernommen werden und laufend optimiert werden.

Im Wintereinsatz soll man sich dezentral organisieren können.
Prinzipien: Einsatz von Privaten

Der eigene Personal- und Maschinenbestand muss bestmöglichst genutzt werden.

Gemeindewerk soll erhalten und gefördert werden.
Empfehlung:

Durch den Zusammenschluss der Gemeinden hat der neue Gemeinderat die Möglichkeit, ein
ganzheitliches Management (optimierter Einkauf von Maschinen, Planung etc.) vornehmen zu
können, damit das umfangreiche Strassennetz unterhalten werden kann. Dadurch entstehen
Synergien und eine höhere Auslastung von Maschinen und Material.
10.10. WASSERVERSORGUNG
Die Wasserversorgung aus den autonomen Quellen funktioniert gut, daran soll nichts geändert werden.
Es bestehen keine Probleme in Qualität und Menge des Wassers. In den Gemeinden fehlen jedoch
fundierte Grundlagen zur genauen Beurteilung der Wasserversorgungsinfrastruktur.
Prinzipien:

Erstellung eines aktualisierten Leitungskatasters. Der Leitungskataster gibt Auskunft über Leitungen
und Anlagen mit ihren Objekten und Attributen (Alter, Eigentümer etc.). Aufgrund des
Leitungskatasters
muss
der
Gemeinderat
eine
Prioritätenordnung
mit
dem
dringendsten
Nachholbedarf regeln und diese im Investitionsplan festsetzen

Anstellung eines Brunnenmeisters, welcher für die Wasserversorgung der gesamten Gemeinde
verantwortlich ist.

Bei der Wasserversorgung müssen die Kosten für Brunnenmeister, Leitungsnetz und den
Wasserverbrauch durch Gebühren gedeckt werden.
SEREC
52
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
10.11. WASSERENTSORGUNG
Die fusionierte Gemeinde bleibt Mitglied des Zweckverbandes der regionalen ARA in Fiesch. Die
Vertretung der Gemeinde und der Beteiligungsschlüssel müssen neu geregelt werden.
Prinzip:

Die Trennung des Oberflächenwassers soll so bald wie möglich vollzogen werden (gesetzlicher
Auftrag). Für diese Arbeiten muss so früh wie möglich eine Kostenschätzung gemacht werden, so
dass beim Kanton im Rahmen der Fusion zusätzliche Hilfe beantragt werden kann.
10.12. ABFALL
Die fusionierte Gemeinde bleibt Mitglied des Zweckverbandes „Gebührenverbund Oberwallis“
(Gemeinden mit Kehrichtsackgebühren) und dem Zweckverband „Gemeindeverband für die
Abfallbewirtschaftung im Oberwallis“. Die Vertretung der Gemeinde hinsichtlich Delegierter muss neu
geregelt werden.
Prinzip:

Die Abfallentsorgung wird von der neuen Verwaltung überprüft. Vorläufig sollen die vorhandenen
Lösungen weiterhin beibehalten und überwacht werden. Einheitliche Lösungen werden im Verlauf der
1. Legislaturperiode realisiert.
10.13. STRASSEN
Gemäss der Sektion Strasseninfrastrukturen und Verkehr der Dienststelle für innere und kommunale
Angelegenheiten (Brief vom 26. September 2014) „wird die Fusion zu keiner Deklassierung von Strassen
führen, die gegenwärtig zum Kantonsstrassennetz gehören. Zudem gibt es auch kein Projekt für die
Deklassierung einer kantonalen Strasse, das zu diesem Zeitpunkt Gegenstand eines laufenden
Verfahrens mit einer der an der Fusion interessierten Gemeinden wäre. Der heute gültige
Kostenverteilungsschlüssel für den Unterhalt des Kantonsstrassennetzes (gem. Bestimmungen in Art.
112 des kantonalen Strassengesetzes, StrG) wird nach Inkrafttreten der geplanten Fusion zu überprüfen
und zu aktualisieren sein. Dabei werden in der Abwägung der Kriterien für die Kostenverteilung (Art. 89
StrG) die konsolidierten statistischen Daten der neuen Gemeinde (Länge des Strassennetzes,
Bevölkerungszahl, Motorfahrzeugbestand, Logiernächte) zu berücksichtigen sein. Aus finanzieller Sicht
sollte der Fusionsvorgang grundsätzlich so gut wie kostenneutral sein, d.h dass sich die Summe der
Kosten, die jede der an der Fusion beteiligten Gemeinde heute trägt, in etwa gleich bleibt. Der einzige
Unterschied dürfte sich allein aus der Gesamtaktualisierung der statistischen Daten ergeben, die im
Vierjahresrhythmus bei allen Walliser Gemeinden erhoben werden, und aus der daraus folgenden
Aktualisierung der Verteilungskriterien für alle Gemeinden des Kantons. In Anwendung von Artikel 89
StrG wird die neue Gemeinde, genau wie zuvor jede einzelne der fusionierenden Gemeinden, zu einer
Beteiligung an den Investitionen, die der Kanton auf seinem Strassennetz (gem. Art. 87 ff. StrG) tätigt,
herangezogen.“
Prinzipien:

Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit in den Dörfern und die Erreichbarkeit muss eine hohe
Priorität haben.

Einführung eines einheitlichen Verkehrs-, Forststrassen und Parkreglementes.
SEREC
53
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
10.14. ENERGIEVERSORGUNG
Die fusionierte Gemeinde wird zwei Energieversorger, nämlich ENBAG und EWO aufweisen.
Prinzip:

Die Gemeinde soll die Beteiligungen an EWO und Enbag behalten.
10.15. ÖFFENTLICHE SICHERHEIT
Die Fusion hat keinen Einfluss auf die Feuerwehr, Polizei, Zivilschutz und Krisenstab. Da diese bereits
regional organisiert sind oder bis zur Fusion umstrukturiert werden (Polizei und Krisenstab).
Prinzip:

Die Qualität der öffentlichen Sicherheit muss beibehalten werden.
10.16. GEMEINDEREGLEMENTE12
Fusion: Nachteile - Risiken

Überarbeitung und Harmonisierung von mehr als
50 Reglementen
Fusion: Vorteile - Chancen

Optimierung und Aktualisierung der Reglemente

Vereinfachung, Entschlackung der
Gemeindeorganisation
Gemäss Artikel 140a) des Gemeindegesetzes des Kantons Wallis endet die Übergangsperiode
grundsätzlich mit dem Ablauf einer Verwaltungsperiode. Für Reglemente, die in den verschiedenen
fusionierten Gemeinden in Kraft sind, kann die Übergangsperiode bis zum Ende der folgenden Periode
verlängert werden.
Prinzipien:

Harmonisierung der bestehenden Reglemente unter grösstmöglicher Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten.
Empfehlungen

Das Organisationsreglement ist das wichtigste Reglement. Es muss am 1.1.2017 vorbereitet sein und
anfangs 2017 per Urnengang verabschiedet werden.

Gebührenrelevante Reglemente wie diejenige über Wasser, Abwasser, Kanalisation, Abfall sind auch
dringlich, sie sollten im März 2017 (oder bis spätestens Juli 2017) bereitstehen und von der 1.
Urversammlung verabschiedet werden.

Weitere Reglemente wie zum Beispiel das Polizeireglement sind weniger dringlich zudem sind sie in
allen Gemeinden ähnlich. Deshalb kann in diesen Fällen einfach das Aktuellste gewählt werden.
Allgemein muss mit der Vorbereitung der Reglemente im Jahr 2016 begonnen werden.
12
Die Liste der Gemeindereglemente befindet sich im Annex
SEREC
54
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
11.
SEREC
RAUM, WIRTSCHAFT UND TOURISMUS
11.1. RAUMPLANUNG
Fusion: Nachteile - Risiken
 Grosses Territorium
Fusion: Vorteile - Chancen
 Eine einzige Baukommission führt zu einer
professionelleren Handhabung
 Zonen können dort angelegt werden wo sie den
grössten Nutzen und Synergien bringen
(Koordination von Zonennutzungsplänen)
 Im Rahmen der RPG Revision müssen die
Gemeinden ihre Raumplanung überdenken, es ist
besser dies in einem grösseren, funktionalen
Perimeter zu tun.
 Gegenüber dem Kanton rechnet man mit einem
grösseren Gewicht in raumplanerischen Belangen.
 Harmonisierung und Neugestaltung von
Baureglementen kann eine Chance bedeuten.
Prinzipien:

Erarbeitung einer räumlichen Entwicklungsstrategie, welche letztlich in einem gemeinsamen
Zonennutzungsplan umgesetzt werden kann und eine räumliche Planung über die gesamte
Gemeinde ermöglicht.

Industriezonen/Gewerbezonen: Förderungswürdig und aufgewertet werden nur erschlossene Zonen
mit einem sehr guten Erschliessungsgrad. Erste Priorität haben der Schiessplatz Reckingen
Gluringen, dort soll v.a Gewerbe/Industrie angesiedelt werden

Einführung eines Baureglementes, welches auf die speziellen Vorschriften der Zonen (z.B Dorfkerne)
und auf die örtlichen Gegebenheiten Rücksicht nimmt.
11.2. WIRTSCHAFT UND TOURISMUS
Fusion: Nachteile - Risiken
Fusion: Vorteile - Chancen

Möglichkeit der Erarbeitung und Umsetzung einer einheitlichen
Wirtschaftsstrategie in einem funktionalen Raum.
 Die Gemeinde kann eine bessere und effizientere Wirtschaftsförderung
betreiben d.h Schwerpunkte setzen und gezielt mit grösseren Mitteln
investieren.
 Grössere Chance für neue Projekte, bessere Qualität von neuen Projekten
 Alle Kraftwerksbeteiligungen und Energieversorgerbeteiligungen unter einer
Gemeinde. Mehr Einflussnahme
 Synergiebildung für die Nutzung von Gebäuden
 Die Infrastrukturplanung und -realisierung kann einfacher vollzogen werden
(in Zusammenarbeit mit der Infrastruktur AG).
 Positives Image für Tourismus
SEREC
55
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Der Tourismus im Oberen Goms ist ein Vorzeigebeispiel für eine interkommunale Zusammenarbeit. Seit
Jahren arbeiten die Gemeinden des Oberen Goms eng in der Obergoms Tourismus AG und der
Obergoms Infrastruktur AG zusammen. Für den Fall einer Fusion wäre die neue Gemeinde gut
vorbereitet, die Aktienbeteiligungen an der Obergoms Tourismus AG und der Obergoms Infrastruktur AG
der ehemaligen 5 Gemeinden werden von der neuen Gemeinde übernommen. Die Fusion alleine hat auf
die Unternehmen der fünf Gemeinden wenig Einfluss, denn diese sind vom Geschick der Gemeinde
relativ unabhängig. Vor dem Hintergrund eines neuen regionalen Richtplanes (s. Raumplanung 2.3) wäre
es allerdings denkbar, dass bei dieser Gelegenheit für Unternehmen neue und idealer gelegene
Gewerbezonen entstehen und dass aufgrund des höheren Finanzierungspotenzials der fusionierten
Gemeinden die Neuerschliessungen der Gewerbezonen vorangetrieben werden. Dies wäre für die
Unternehmen von Vorteil. Was den Energiesektor betrifft kann gesagt werden, dass die Beteiligungen an
den Kraftwerken der ehemaligen Ortschaften an die neue Gemeinde übergehen. Die Auswirkungen der
Fusion auf die Land- und Forstwirtschaft sind gering. Eine fusionierte Gemeinde würde die Mitgliedschaft
der fünf ehemaligen Gemeinden im Gemeindeverband Forst Goms ersetzen. Für den Fall, dass auch die
Burgerschaften fusionieren würden, gingen die Alpen ins Eigentum der neuen Burgerschaft über.
Prinzipien: Allgemeine Wirtschaftsentwicklung

Aufbau und Realisierung einer Wirtschaftsentwicklungsstrategie der neuen Gemeinde, welche sich
auf den bestehenden Strategieprozess (Strategie und Massnahmenplan Oberes Goms) stützt und
alle Wirtschaftszweige miteinbezieht.
Prinzipien: Energie

Die neue Gemeinde soll sich als Energiegemeinde stärker einsetzen und positionieren.

Das Potenzial der Stromgewinnung ist erkannt: Bestehende Energieprojekte sollen weiterhin
unterstützt werden

Die neue Gemeinde soll die Beteiligungen bei den bestehenden Energieprojekten behalten.
Prinzipien: Grundversorgung

Glasfaseranschluss soll in allen Ortsteilen möglich werden. Dies ist eine Grunddienstleistung, welche
für die Entwicklung der Gemeinde von grösster Bedeutung ist.
Prinzipien: Landwirtschaft/Alpen
Der landwirtschaftlich nutzbare Boden wird nach folgenden Prioritäten verpachtet
1. Landwirte, welche im Ortsteil wohnen, in welcher Land verpachtet wird
2. Landwirte, welche in der fusionierten Gemeinde wohnen
3. Übrige Landwirte, welche nicht in der fusionierten Gemeinde wohnen
Prinzipien: Bestehende Projekte

Bestehende
Schwimmbad,
Projekte
Cäsar
(Wasserenergieprojekte,
Ritz,
Energieregion
Berglandschule,
Goms,
See
Technische
Geschinen,
Flugplatz
Infrastruktur,
Münster,
3.
Rottenrenaturierung, Landschaftspark Binntal, Stadel 1617, Gesundheitszentrum etc.) sollen
weiterhin gemäss der finanziellen Mittel unterstützt werden.
SEREC
56
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Empfehlungen:

Es ist wichtig, dass die Skilifte in Münster-Geschinen, Reckingen-Gluringen sowie das Schwimmbad
in Reckingen-Gluringen auch in Zukunft von der neuen Gemeinde unterstützt werden. Sie tragen
entscheidend zur Diversifikation des touristischen Angebotes bei

Regionaler Naturpark Binntal: Die beiden Gemeinden Niederwald und Blitzingen wollen auch nach
der Fusion mit ihrem Perimeter Mitglied des regionalen Naturparkes Binntal sein. Gemäss
Auskünften von Frau Weissen (Geschäftsführerin Landschaftspark Binntal) und dem Bundesamt für
Umwelt (BAFU) ist dies ohne weiteres möglich. Es können auch nur Teilgebiete einer Gemeinde zum
Park gehören (Perimeter von Blitzingen und Niederwald). Es ist nicht zwingend, dass die gesamte,
neue Gemeinde Mitglied ist.
SEREC
57
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
12.
SEREC
SCHLUSSFOLGERUNGEN
Eine Fusion ist nicht die Lösung aller Probleme aber sie eröffnet wichtige Potentiale und Synergien,
welche für die Entwicklung einer Gemeinde und der ganzen Region von grosser Bedeutung sind. Es ist
nicht ganz einfach die Argumente klar nach Vor- und Nachteilen aufzuschlüsseln, da gewisse Nachteile
auch Chancen und umgekehrt Vorteile Risiken bergen können. Die Analyse der Situation im Oberen
Goms lässt aber hinsichtlich Vor- und Nachteilen folgende Schlüsse zu:
Vorteile:
Koordinierte Planung und strategische Projekte
Die fusionierte Gemeinde kann in einem grösseren Raum koordiniert planen und zielgerecht investieren.
Dadurch können Mittel wirkungsvoller eingesetzt und grössere, strategische Projekte realisiert werden.
Die Entscheidungsprozesse werden zudem effizienter, eine Projektidee muss nicht mehr fünf Gremien
durchlaufen sondern nur noch eines. Zusammen hätte man endlich die Möglichkeit, Visionen und
Strategien nicht nur zu erarbeiten, sondern auch umzusetzen. Die Strategie Oberes Goms sieht
beispielsweise vor, die Region als Wohnstandort attraktiver zu machen. Das Obere Goms weist eine
hohe Abwanderung auf, diese ist aber nicht nur auf fehlende Arbeitsplätze zurückzuführen sondern
gerade Jugendliche, ältere Personen und zum Teil auch Familien finden keine attraktive Mietwohnungen.
Ein Projekt zur Wohnbauförderung wäre also dringend notwendig, kann aber, um die kritische Masse zu
erreichen, nicht von den einzelnen fünf Gemeinden finanziert werden. Eine fusionierte Gemeinde hätte
diese Möglichkeit.
Professionalisierung des Gemeindepräsidiums und Spezialisierung der Verwaltung
Der Gemeindepräsident in der fusionierten Gemeinde wird für die ersten drei Jahre mit einem 80-100 %
Mandat angestellt (danach 40-60%). Er kann sich voll und ganz den Belangen der Gemeinde widmen
und ist in der Lage mehr als nur das Notwendigste zu machen. In kleineren Gemeinden muss sich das
Verwaltungspersonal mit Allem beschäftigen und dies auch noch mit knappen Arbeitspensen. Die
Zusammenführung der Verwaltung im Rahmen einer Fusion führt zu einer Spezialisierung, einer
effizienteren Arbeitsteilung und somit besseren Gemeindedienstleistungen.
Raumplanung
Mit den Neuerungen in der Raumplanung (neues Raumplanungsgesetz, Raumkonzept, kantonaler
Richtplan, Zweitwohnungsinitiativen) kommen auf die Gemeinden grosse Herausforderungen zu. Die
Gemeinden des Oberen Goms weisen beispielsweise grosse Siedlungsflächen für weitere 7‘000
Einwohner aus (v.a Aussenreserven in der Bauzone). Mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung müssen
diese als überdimensioniert eingestuft werden und die einzelnen Gemeinden sind, ob sie nun fusionieren
oder nicht, aufgefordert zu überlegen, wie sie damit umgehen sollen. Es ist jedoch von Vorteil diese
Überlegungen nicht gemeindeweise, sondern in einem grösseren, funktionalen Raum anzustellen. Eine
fusionierte Gemeinde wäre hierzu der richtige Perimeter.
Ein weiteres Beispiel sind Anlagen des Militärs, die bereits leer stehen oder noch geräumt werden (Z.B.
Schliessung Flabschiessplatz Reckingen-Gluringen ab 1.1.2017). Sie stehen in verschiedenen
Gemeinden in Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen. Daraus könnten Gewerbe- oder Wohnzonen
entstehen und die Gebäude könnten entsprechend umgenutzt werden. Hierbei bräuchte es eine enge
Kooperation zwischen den Gemeinden, um Lösungen zu entwickeln, wie eine sinnvolle Umzonung
aussehen könnte. Solche Kooperationen sind aber schwierig, denn jede einzelne Gemeinde steht unter
dem Druck, aus wirtschaftlichen Gründen eigene Arbeits- und Wohnzonen auszuscheiden.
SEREC
58
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
Eine Fusion würde es erlauben, eine gemeinsame räumliche Entwicklungsstrategie und eine
Zonenplanung über alle fünf Gemeinden zu entwickeln. Dies wäre der Grundstein dafür, das
Flächenangebot für Wohnen, Wirtschaft, Freizeit und Erholung differenzierter, bedarfsorientierter und an
den besten Standorten zu gestalten.
Finanzen
Die jährlichen Kosteneinsparungen durch die Fusion sind zum momentanen Zeitpunkt nicht
abzuschätzen, da der Entscheid bezüglich dezentralem oder zentralem Standort noch aussteht. Aufgrund
Erfahrungen aus anderen Gemeinden muss aber an dieser Stelle erwähnt werden, dass
Kosteneinsparungen durch Mehrausgaben (Ersatz von z.T ehrenamtlicher oder niedrig entlöhnter Arbeit
mit professioneller Arbeit) meist wieder neutralisiert werden. Dank der guten finanziellen Ausgangslage
und der kantonalen Basishilfe von 3.8 Millionen CHF ist es jedoch möglich, Steuersenkungen zu
beschliessen. Die Steuerausfälle von jährlich knapp 315‘000 CHF (Besteuerung 1.1/170 %) können somit
verkraftet werden. Ein weiterer Punkt der für eine Fusion spricht, ist die Budgetstabilität. Den fünf
Gemeinden geht es zwar schon vor der Fusion finanziell gut, aber die Budgets sind zum Teil sehr klein
(Alle Gemeinden weisen laufende Erträge von weniger als 3 Millionen CHF aus). Ein Zusammenschluss
würde die Anfälligkeit der Gemeinde auf finanzielle Ereignisse (z.B Wegzug eines starken Steuerzahlers)
vermindern.
Wirtschaft
Die Fusion alleine hat auf die Unternehmen der fünf Gemeinden wenig Einfluss, denn diese sind vom
Geschick der Gemeinde relativ unabhängig. Allerdings kann eine fusionierte Gemeinde die Faktoren der
Standortqualität wie Steuerhöhe, Verkehrserschliessung, Infrastruktur, medizinische Grundversorgung,
Kindertagesstätten usw. stärker beeinflussen als jede einzelne der fünf Gemeinden im Oberen Goms.
Davon können schlussendlich auch Unternehmen profitieren. Die Ansiedlung von neuen Unternehmen ist
für das Obere Goms ein schwieriges Unterfangen. Eine fusionierte Gemeinde könnte aber diesbezüglich
grössere „Würfe“ wagen. Wie zum Beispiel den Aufbau einer Weiterbildungsstelle für Energie-Berufe in
Zusammenarbeit mit Hochschulen und der Energieregion Goms auf dem Gelände des
Flabschiessplatzes Reckingen-Gluringen.
Einflussnahme und gesellschaftlicher Wandel
Zu oft werden heute im Berggebiet die Gemeinden auseinanderdividiert und sind Konkurrenten. Die
Gemeinden verlieren dadurch an Einfluss. Eine fusionierte Gemeinde tritt aber geeint auf, spricht mit
einer Stimme und hat somit gegenüber dem Kanton mehr Gewicht. Eine Fusion erlaubt auch eine
Öffnung der einzelnen Gemeinden und der Gesellschaft gegenüber Neuem, dieser Prozess ist nicht zu
unterschätzen und kann eine positive Dynamik lostreten.
Nachteile:
Politische Repräsentativität von kleineren Ortsteilen
Das Proporzwahlsystem erlaubt keine Ämterzusicherung der Ortsteile. Die kleineren Ortsteile laufen
Gefahr nicht mehr im Gemeinderat vertreten zu sein. Eine fusionierte Gemeinde ist gefordert, dafür zu
sorgen, dass zumindest in den Kommissionen die Ortsteile gut vertreten sind.
Bürgernähe
Es können nicht mehr in allen Ortsteilen Gemeindebüros unterhalten werden. Dadurch wird die
Bürgernähe der Gemeindedienstleistungen geschmälert. Die neue Gemeinde muss sich überlegen wie
SEREC
59
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
die Zugänglichkeit der Gemeindedienstleistungen erhalten werden kann (Kontaktschalter oder andere
Formen der Leistungserbringung).
Identität
Von manchen Kommissionsmitgliedern wurde durch die Fusion ein möglicher Identitätsverlust befürchtet.
Dieser Faktor ist schwierig zu fassen. Wichtig ist, dass auch in einer fusionierten Gemeinde Traditionen
der Ortsteile, Wappen und Namen weiterhin ihren Platz haben. Die Fusion hat aber auch das Potential,
eine neue Identifikation und Zusammengehörigkeit im Oberen Goms zu schaffen.
SEREC
60
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
13.
SEREC
ANHANG
13.1. DAS FUSIONSPROJEKT IM ÜBERBLICK
März 2013
Beschluss der Gemeindepräsidenten zur Erarbeitung des Fusionsberichts für die
Gemeinden Niederwald,Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen, MünsterGeschinen und Obergoms
Juli 2013
Auftrag an das Büro SEREC den Fusionsprozess fachlich zu begleiten und einen
Fusionsbericht auszuarbeiten
März 2014
Bestimmung der Kommissionsmitglieder
März - Juni 14
Arbeit der vier Kommissionen
Juli - November 14
Leitungsgremiumssitzungen, Beratung der Kommissionsarbeit
Ende November 14
Provisorischer Bericht ins Leitungsgremium
Mitte Dezember 14
Präsentation des Berichtes im Plenum der Gemeinderäte
Dezember 14
Vernehmlassung des Berichtes in den Gemeinderäten
Februar 15
Beschluss
des
Gemeinderates
von
Obergoms
aus
dem
Fusionsprozess
auszusteigen und die Abstimmung über eine Fusion nicht vors Volk zu bringen.
März 15
Beschluss der Gemeinderäte der verbleibenden fünf Gemeinden eine 5er-Fusion
weiterzuverfolgen.
März 15
Anpassung des Fusionsberichtes und der Prinzipien gemäss der neuen
Ausgangslage. Vernehmlassung des Fusionsberichtes und der Prinzipien in den
fünf Gemeinden.
Mitte April 15
Entscheid in den fünf Gemeinderäten ob das Stimmvolk dazu befragt werden soll,
die Gemeinden zu fusionieren. Der Fusionsbericht bildet die Grundlage für diesen
Grundsatzentscheid
April - Juni 15
Information der Bevölkerung an Anlässen, Urversammlungen
14. Juni 2015
Abstimmung über Fusion ja/nein gemäss Art. 137 kGemG in den Gemeinden
(geheimer Urnengang), gleichentags Abstimmung in den Burgergemeinden
Option Fusionsvertrag (ist fakultativ): Der Vertrag muss von den Urversammlungen (geheimer
Urnengang) und vom Grossen Rat angenommen bzw. genehmigt werden (Art. 141 kGemG). Die
Volksabstimmung über den Fusionsvertrag findet am besten ein halbes Jahr nach der Abstimmung über
die Fusion statt. Es ist jedoch ideal, wenn der Fusionsvertrag schon bei der Abstimmung über die Fusion
vorliegen würde und das Volk darin Einblick nehmen könnte, um sich über die Folgen einer Fusion im
Klaren zu sein.
2015/2016
Bei
Fusionsannahme
Einreichung
Fusionsbericht,
Fusionsbegehren
und
Fusionsvertrag an den Staatsrat (Art. 138 Abs. 1 und 2, Art. 136 Abs. 2 kGemG).
Botschaft des Staatsrates (Beschlussentwurf) an den Grossen Rat (Art. 138 Abs. 3
GemG). Beschluss des Grossen Rates(Art. 140 GemG). Veröffentlichung im
Bundesblatt/Aufnahme der Mutation im amtlichen Gemeindeverzeichnis (Art. 142
kGemG)
Herbst 2016
Wahl des neuen Gemeinderates
Januar 2017
Die neue Gemeinde tritt in Kraft. (Art. 142 kGemG)
SEREC
61
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
13.2. MITGLIEDER LEITUNGSGREMIUM FÜR DEN
FUSIONSPROZESS
Carlen
Norbert
Gemeindepräsident Reckingen-Gluringen
Kiechler
Gerhard
Gemeindepräsident Münster-Geschinen
Mutter
Beat
Gemeindepräsident Grafschaft
Ritz
Erwin
Gemeindepräsident Blitzingen
Ritz
Reinhard
Gemeindepräsident Niederwald
SEREC
62
SEREC
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
13.3. KOMMISSIONSMITGLIEDER
1.
Identität, politisches- und kulturelles Leben
Carlen
Norbert
Gemeindepräsident
Reckingen-Gluringen
Imwinkelried
Philippe
Vizepräsident
Obergoms
Lagger
Werner
Expräsident
Münster-Geschinen
Mutter
Beat
Gemeindepräsident
Grafschaft
Mutter
Martin
Expräsident
Niederwald
Paris
Marlene
Gemeinderätin
Reckingen-Gluringen
Seiler
Manfred
Gemeinderat
Blitzingen
Werlen
Armin
Gemeinderat
Münster-Geschinen
2.
Raum, Wirtschaft und Tourismus
Bortis
Alfred
Gemeindeschreiber
Grafschaft
Diezig
Beat
Gemeinderat
Niederwald
Hallenbarter
Florian
Gemeinderat
Obergoms
Kämpfen
Daniela
Gemeinderätin
Münster-Geschinen
Ritz
Erwin
Gemeindepräsident
Blitzingen
Schmid
Bernhard
Gemeinderat
Reckingen-Gluringen
Weger
Ulrich
Vizepräsident
Münster-Geschinen
3.
Technische Dienste, Infrastruktur
Andereggen
Adrian
Gemeinderat
Münster-Geschinen
Carlen
Hedy
Vizepräsidentin
Reckingen-Gluringen
Garbely
Klaus
Gemeinderat
Reckingen-Gluringen
Hüsistein
Beat
Gemeinderat
Blitzingen
Keller
Hans
Ex Gemeindepräsident Münster-Geschinen
Schmidt
Norbert
Gemeinderat
Grafschaft
Spranzy
Marco
Gemeinderat
Obergoms
Zumoberhaus Pius
Gemeinderat
Obergoms
Zurfluh
Gemeinderat
Niederwald
4.
Raffael
Verwaltung, Finanzen, Steuern und Gebühren
Biderbost
Daniel
Gemeindeschreiber
Obergoms
Carlen
Norbert
Gemeindepräsident
Reckingen-Gluringen
Diezig
Roland
Gemeindeschreiber
Reckingen-Gluringen
Imoberdorf
André
Gemeindeschreiber
Münster-Geschinen
Imsand
Christian
Gemeindepräsident
Obergoms
Kiechler
Gerhard
Gemeindepräsident
Münster-Geschinen
Mutter
Beat
Gemeindepräsident
Grafschaft
Ritz
Erwin
Gemeindepräsident
Blitzingen
Ritz
Reinhard
Gemeindepräsident
Niederwald
Walther
Susanne
Gemeindeschreiberin
Blitzingen
Bortis
Alfred
Gemeindeschreiber
Grafschaft
SEREC
63
SEREC
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
13.4. ALPWIRTSCHAFT
Tabelle 38: Alpen und Eigentümer (Quelle: Gemeindeangaben)
Gemeinde
Alpname
Alpeigentümer
(BG: Burgergemeinden)
Bestossen durch Landwirte
aus
Blitzingen
Kummelti-LizibachAltstafel-Spilboden
BG* Blitzingen
Pächter von Naters
Blitzingen
Bodmerkumme
BG Blitzingen
Pächter von Niedergampel
Grafschaft
Resti, Bieliger- und
BG Grafschaft
Selkingertal Kuhalpe
Grafschaft
Grafschaft
Handspil und Bru
Schafalpe
BG Grafschaft
Grafschaft und auswärtige
Walliser Schafbauern
Grafschaft
Oberberg Schafalpe
BG Grafschaft
Grafschaft und auswärtige
Walliser Schafbauern
Münster-Geschinen
Alpjen
BG Münster-Geschinen
Schäfer von Naters
Münster-Geschinen
Münstiger Tal
BG Münster-Geschinen
Schäfer Münster-Geschinen
Münster-Geschinen
Münstiger Galen
BG Münster-Geschinen
Schäfer Münster-Geschinen
BG Münster-Geschinen
Schäfer Ausserberg – Rinder
Geschinen
Münster-Geschinen
Trützi
Münster-Geschinen
Moosmatten
BG Münster-Geschinen
Schäfer Geschinen
Münster-Geschinen
Kühtal
BG Münster-Geschinen
Schäfer Geschinen
Münster-Geschinen
Merezenbach
BG Münster-Geschinen
Rinder Münster-Geschinen
Reckingen-Gluringen
Bächi
BG Reckingen-Gluringen
Reckingen-Gluringen, Naters &
Grafschaft
Reckingen-Gluringen
Blinnen
BG Reckingen-Gluringen
Reckingen-Gluringen
Reckingen-Gluringen
Hohbach
BG Reckingen-Gluringen
Reckingen-Gluringen
Reckingen-Gluringen
Stafle
BG Reckingen-Gluringen
Reckingen-Gluringen
SEREC
64
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
13.5. BAUZONENSTATISTIK
Tabelle 39: Bauzonenstatistik (Dienststelle für Raumentwicklung Kanton Wallis, provisorische
Zahlen, Stand Mai 2014)
Niederwald
Zentrumszonen
Wohnzonen
Mischzonen
Bauzonen für die Wohnnutzung
Arbeitszonen
Tourismuszonen
Zonen für öffentliche Bauten
Total Bauzonen (BZ)
Blitzingen
Zentrumszonen
Wohnzonen
Mischzonen
Bauzonen für die Wohnnutzung
Arbeitszonen
Tourismuszonen
Zonen für öffentliche Bauten
Total Bauzonen (BZ)
Grafschaft
Zentrumszonen
Wohnzonen
Mischzonen
Bauzonen für die Wohnnutzung
Arbeitszonen
Tourismuszonen
Zonen für öffentliche Bauten
Total Bauzonen (BZ)
Reckingen-Gluringen
Zentrumszonen
Wohnzonen
Mischzonen
Bauzonen für die Wohnnutzung
Arbeitszonen
Tourismuszonen
Zonen für öffentliche Bauten
Total Bauzonen (BZ)
Münster-Geschinen
Zentrumszonen
Wohnzonen
Mischzonen
Bauzonen für die Wohnnutzung
Arbeitszonen
Tourismuszonen
Zonen für öffentliche Bauten
Total Bauzonen (BZ)
Obergoms
Zentrumszonen
Wohnzonen
Mischzonen
Bauzonen für die Wohnnutzung
Arbeitszonen
Tourismuszonen
Zonen für öffentliche Bauten
Total Bauzonen (BZ)
SEREC
Fläche in (ha) Anteil BZ % Nicht überbaut (ha) Anteil nicht überbaut %
1.7
17.4
0.1
5.3
4.9
51.0
4.0
81.6
0.0
0.0
0.0
0.0
6.5
68.4
4.0
62.2
0.6
6.1
0.4
65.8
1.7
18.2
1.6
95.0
0.7
7.4
0.0
0.0
9.5
100.0
6.1
63.7
Fläche in (ha) Anteil BZ % Nicht überbaut (ha) Anteil nicht überbaut %
1.3
7.1
0.0
0.4
14.8
82.1
9.7
65.3
0.0
0.0
0.0
0.0
16.1
89.1
9.7
60.1
0.0
0.0
0.0
0.0
1.0
5.6
0.5
48.9
0.9
5.2
0.0
0.0
18.1
100.0
10.2
56.3
Fläche in (ha) Anteil BZ % Nicht überbaut (ha) Anteil nicht überbaut %
4.3
15.6
0.1
1.5
22.6
81.9
11.7
51.7
0.4
1.3
0.1
19.4
27.3
98.9
11.8
43.3
0.0
0.0
0.0
0.0
0.3
1.1
0.3
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
27.6
100.0
12.1
44.0
Fläche in (ha) Anteil BZ % Nicht überbaut (ha) Anteil nicht überbaut %
8.3
16.2
0.2
1.9
29.6
58.0
11.0
37.0
0.6
1.1
0.0
1.6
38.4
75.3
11.1
29.0
2.1
4.1
0.8
37.7
3.1
6.0
1.9
61.1
7.5
14.7
0.0
0.0
51.1
100.0
13.8
27.0
Fläche in (ha) Anteil BZ % Nicht überbaut (ha) Anteil nicht überbaut %
13.8
30.6
1.6
11.4
13.2
29.2
6.6
50.1
4.3
9.6
1.5
34.8
31.4
69.4
9.7
30.9
1.4
3.1
0.9
66.6
7.6
16.7
6.8
89.7
4.9
10.8
0.0
0.0
45.2
100.0
17.4
38.5
Fläche in (ha) Anteil BZ % Nicht überbaut (ha) Anteil nicht überbaut %
8.0
8.1
0.1
1.9
45.1
45.6
19.3
42.7
4.3
4.4
2.6
59.1
57.4
58.0
22.0
38.3
8.1
8.2
5.2
64.0
30.3
30.6
29.4
96.9
3.1
3.2
0.0
0.0
98.9
100.0
56.5
57.1
65
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
13.6. SPORT UND FREIZEITANLAGEN
Tabelle 40: Sport und Freizeitanlagen 2014 (Quelle: Gemeindeangaben)
Gemeindename
Blitzingen
Blitzingen
Grafsschaft
Grafsschaft
Grafsschaft
Grafsschaft
Grafsschaft
Grafsschaft
Grafsschaft
Münster-Geschinen
Münster-Geschinen
Münster-Geschinen
Münster-Geschinen
Münster-Geschinen
Münster-Geschinen
Münster-Geschinen
Münster-Geschinen
Reckingen-Gluringen
Reckingen-Gluringen
Reckingen-Gluringen
Reckingen-Gluringen
Reckingen-Gluringen
Reckingen-Gluringen
Reckingen-Gluringen
Reckingen-Gluringen
Reckingen-Gluringen
Reckingen-Gluringen
Reckingen-Gluringen
SEREC
Standort
Bodme
Rossbode
Biel
Biel
Biel
Biel
Ritzingen
Ritzingen
Selkingen
Flugplatz EFAM
Flugplatz Münster
Flugplatz Münster
Flugplatz Münster
Geschinen
Schulhaus
Schulhausplatz
See-Geschinen
Reckingen
Reckingen
Reckingen-Gluringen
Sand Gluringen
Sand Reckingen
Sand Reckingen
Sand Reckingen
Sand Reckingen
Sand Reckingen
Schulhaus Gluringen
Schulhaus Reckingen
Sport und Freizeitanlage
Sportplatz und Kinderspielplatz
Feuerstellen mit Tisch und Bänke
Backhaus Biel
Fischzucht
Mühle Selkingen
Spielplatz
Camping
Kulturraum Biel
Sportplatz
Tennisplatz
Erholungs-/Freizeitanlage EFAM
Fussballplatz
Segelflugbetrieb
Kinderspielplatz
Mehrzweckhalle
Kinderspielplatz
Badesee
Schwimmbad
Stadel 1617
Erlebnispfad
Fussballplatz
Eisfeld
Fussballplatz
Minigolf
Mulitfunktionsspielfeld
Spielplatz
Spielplatz
Spielplatz
66
Eigentümer
MG
MG
BG
BG
MG
MG
BG
Pfarrei Biel
MG
MG
MG
MG
MG
MG
MG
MG
MG
MG
MG
MG
MG
MG
MG
MG
MG
MG
MG
MG
SEREC
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
13.7. REGLEMENTE
Tabelle 41: Reglemente der fünf Gemeinden in den Bereichen Verwaltung, öffentliche Sicherheit, Umwelt und Raumordnung
Reglemente
Blitzingen
Bau- und Zonen
20.06.2012
Politische Organisation
Grafschaft
Münster Geschinen
Niederwald
Reckingen Gluringen
In Homologation
02.10.1982
27.06.2007
12.01.2000
Burgerschaft
17.06.2003
30.05.2001
11.10.2006
24.11.2000
Polizei
18.01.2006
10.12.2002
01.04.2006
11.12.1997
12.12.2006
21.12.2005
Verkehr
Wasser, Abwasser- und Kanalisation
22.06.2006
21.12.2005
Wasser
19.11.1996
Abwasser
28.07.2007
21.12.2005*
06.07.2001*
Schutz gegen Feuer und Naturelemente
Feuerwehr
05.06.2012
21.12.2005*
30.11.1994
22.06.2006*
11.12.2012
30.05.2012
15.12.2005
24.04.2013
Bauwesengebühren Tarife
24.05.2012
21.09.2011*
Bestattung und Friedhof
13.12.2011
Erschliessung / Parkierung
15.06.2001
Tourismus Förderungstaxe
07.06.1998
Lärmbekämpfung
17.07.1991
Abfall
23.04.1991
16.05.2013
19.09.2003
15.12.2005
Im
Verkehrsreglement
01.05.2001
21.12.2005
18.05.2006*
21.12.2005*
Recyclingplatz
11.12.2003
Forststrassen
13.12.2001
07.06.1998
07.06.1998
22.06.2002*
Im
Verkehrsreglement
Markt
08.05.2006
Kauf von Grundstücken durch Ausländer
28.02.1992
*enthalten Angaben über Gebühren
SEREC
15.12.2005
67
21.12.2005
21.04.1998
15.12.2005
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
13.8. STEUERSIMULATIONEN
In der folgenden Tabelle werden drei Varianten und deren Auswirkungen auf die Steuereinnahmen
aufgezeigt. Zur Simulation wurden nur Vermögens und Einkommenssteuern von natürlichen Personen
berücksichtigt. Die Steuerbelastung für juristische Personen ist kantonal geregelt und in allen Gemeinden
gleich, es wird kein Koeffizient und keine Indexierung bei der Berechnung der Steuern verwendet. Die
Fusion hat darauf keinen Einfluss und es werden deshalb diesbezüglich keine Simulationen gemacht. Um
eine möglichst realistische Schätzung zu machen, wurden die Zahlen des Steuerjahres 2012 und die
Koeffizienten/Indexierung der Gemeinden fürs Jahr 2014 (aktuelle Situation) mit den Varianten 1)
Koeffizient 1.0/170 %, 2) Koeffizient 1.1/170 % und 3) Koeffizient 1.2/170 % verglichen (Dienststelle für
innere und kommunale Angelegenheiten (DIKA)). Würde in einer fusionierten Gemeinde der Koeffizient
1.0 und die Indexierung 170 % angewendet käme es im Vergleich zur aktuellen Situation zu
Steuermindereinnahmen von 571’346 CHF. Im Falle der Besteuerung 1.1/170 % wären es 315’718 CHF
und bei einer zukünftigen Besteuerung von 1.2/170 % wären es 56’908 CHF.
Tabelle 42: Steuersimulationen mit drei Varianten basierend auf dem Steuerjahr 2012 (Quelle:
Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (DIKA))
Koeffizient : 1
Indexierung 170 %
Gemeinde
Total Steuer
Blitzingen
918'031
Grafschaft
266'242
Muenster-Geschinen
774'809
Niederwald
Reckingen-Gluringen
Total
SEREC
Koeffizient : 1.1
Indexierung 170 %
Differenz zur
Differenz in
aktuelle
Total Steuer
%
Situation
+0
+ 0.0 %
1'011'171
- 28'384
- 9.6 %
294'626
- 348'638
- 31.0 %
855'232
Differenz zur
Differenz in
aktuelle
Total Steuer
%
Situation
+ 93'140
Aktuelle
Situation
Koeffizient : 1.2
Indexierung 170 %
Differenz zur
Differenz in
aktuelle
Total Steuer
%
Situation
+ 10.1 %
1'107'923
+ 189'892
+ 20.7 %
918'031
+0
+ 0.0 %
322'982
+ 28'356
+ 9.6 %
294'626
- 268'215
- 23.9 %
935'388
- 188'059
- 16.7 %
1'123'447
43'669
- 18'893
- 30.2 %
48'040
- 14'522
- 23.2 %
52'411
- 10'151
- 16.2 %
62'562
472'883
- 175'431
- 27.1 %
522'193
- 126'121
- 19.5 %
571'368
- 76'946
- 11.9 %
648'314
2'475'634
- 571'346
- 18.8 %
2'731'262
- 315'718
- 10.4 %
2'990'072
- 56'908
- 1.9 %
3'046'980
68
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
13.9. GEMEINDELIEGENSCHAFTEN
Tabelle 43:
Beschreibung der Gemeindeliegenschaften 2014
Beschreibung
Ort
Fläche
2
in m
Aktuelle Benützung
Blitzingen
Vers.
Summe
Umnutzung vorgesehen?
Beschreibung
Wann
4'269'200
Einstellhalle mit 28 Plätzen
Blitzingen
691
Verkauft 15, zur Vermietung 13
1'000'000
nein
Gemeindebüro Feuerwehrlokal
Blitzingen
98
Gemeindebüro Feuerwehrlokal
486'700
nein
kl. Werkhof Bodme
Blitzingen
28
Material Depot
20'000
nein
Reservoir
Ammern
29'000
nein
Reservoir
Heistette
Schul-/Gemeindehaus
Blitzingen
265
Waschhaus Dorf
Blitzingen
28
Waschhaus Bodme
Blitzingen
26
als Winterdepot
Werkhof West
Blitzingen
96
Schneefräse
Einstellhalle mit 28 Plätzen
Blitzingen
691
Verkauft 15, zur Vermietung 13
Parter Galeri Gemeindeanlässe
und Vereinsanlässe, 4.5 Zimmer
& ein Studio
Grafschaft
211'200
nein
1'959'000
nein
61'100
nein
61'100
nein
441'100
nein
1'000'000
nein
6'525'000
Backhaus
Ritzingen
70
wird als Kräuterstube vermietet
173'000
nein
Dorfladen
Biel
Anteil
77/100
Dorfladen, Tourismusinfostelle
und Postagentur
890'000
nein
Einstellhalle
Biel
682
21 Plätze davon 10 verkauft
760'000
nein
Einstellhalle
Selkingen
486
22 Plätze alle im Eigentum der
Munizipalgemeinde
715'000
nein
Einstellhalle Sonnenhalde
Ritzingen
Gemeindehaus
Biel
SEREC
Schätzung
Kosten
vier Einstellplätze für Zivilschutz
81
69
Kehrichtsammelstelle
nein
225'000
Abbruch und Neubau
Gemeindehaus
ja
650'000
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
Beschreibung
Ort
Fläche
2
in m
Aktuelle Benützung
SEREC
Vers.
Summe
Umnutzung vorgesehen?
Beschreibung
Wann
Gemeindehaus 2/3
Ritzingen
99
Erdgeschoss alte Sennerei (nicht
mehr im Betrieb), 1. OG
Gemeindekanzlei
500'000
Kehrichtdepot
Ritzingen
169
Kehrichtsammelstelle
605'000
Mühle
Selkingen
31
Saniert und im Betrieb
100'000
Schulhaus
Biel
294
Schulhaus
Stall/Scheune 1/2
Ritzingen
49
Stall/Scheune
6'000
nein
Stall/Scheune 1/2
Ritzingen
30
Stall/Scheune
6'000
nein
Waschhaus
Ritzingen
36
Wird als Schindelwerkstatt genutzt
60'000
nein
Werkhof
Biel
102
Depot Fahrzeuge
285'000
nein
Werkhof
Selkingen
212
Depot Fahrzeuge und Werkstatt
450'000
nein
Münster-Geschinen
1'750'000
nein
nein
Mahlen von Roggen
für Roggenbrot
(Kulturverein)
nein
Umbau in
Berglandschule
Grafschaft, Goms
ja
14'449'000
alte Turnhalle
Münster
290
Pausenraum - Jugend
altes Schulhaus
Münster
135
Gemeindesaal - Schule - Musik
Depot Wasserversorgung
Münster
Einstellhalle altes FW Lokal
Münster
Feldbäckerei
Münster
Feuerwehrlokal Anbau Stall
Geschinen
Gemeindehaus
Geschinen
Jugendlokal
Münster
45
Jugendlokal
Kehrichtsammelstelle
Münster
50
Kehrichtsammelstelle
219'000
nein
Kehrichtsammelstelle
Geschinen
Kehrichtsammelstelle
69'000
nein
Mehrzweckhalle
Münster
680
5'018'000
nein
Neues Feuerwehrlokal
Münster
508
1'460'000
nein
SEREC
nein
1'162'000
nein
Depot Wasserversorgung /
Werkzeuge
nein
220
8 Autoeinstellplätze
nein
300
Einstellplätze Landwirtschaft
299'000
nein
Versammlungsraum - FW-Lokal
367'000
nein
alte Kanzlei zur Zeit leer
211'000
nein
70
Turnen und Sport, Feste, Foyer
Schätzung
Kosten
nein
435'000
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
Beschreibung
Ort
Fläche
2
in m
Aktuelle Benützung
SEREC
Vers.
Summe
4'437'000
Umnutzung vorgesehen?
Beschreibung
Wann
Primarschulhaus
Münster
450
2. OG Primar-, 1. OG
Orientierungsschule
nein
Scheibenstand
Münster
15
Scheibenstand Schützenzunft
Schützenhaus
Münster
54
Schützenhaus Schützenzunft
Stall Gertschebiene
Münster
150
Zur Zeit unbenutzt
nein
Stall Judigen
Münster
150
Stallanteil 1/2 unbenutzt
nein
Stall Nepomuk Pedel
Münster
70
Schindelkompetenzzentrum Kultur
Unterstand 1
Münster
150
Depot Gemeinde MünsterGeschinen
nein
Unterstand 2
Münster
150
Einstellplätze Landwirtschaft Flugplatz
nein
Unterstand 3
Münster
150
Einstellplätze Landwirtschaft
nein
Unterstand 4 EFAM
Münster
150
Kiosk und Festhalle Freizeitanlage
nein
Unterstand 5
Münster
150
Einstellplätze Landwirtschaft Flugplatz
nein
Unterstand 6
Münster
150
Einstellplätze Landwirtschaft Flugplatz
nein
nein
144'000
183'000
nein
nein
Niederwald
Feuerwehrlokal
Niederwald
Kühlhaus
Niederwald
Vermietet als Depot
Mehrzweckgebäude
Niederwald
Die Hälfte gehört der Ritz-Stiftung,
inkl. Wohnungen, Einstellplätze
Speicher
Niederwald
Stadel bei Kirche
Niederwald
Stadel im Schleif
Niederwald
Stall-Scheune
Niederwald
Vermietet an Landwirt
Reckingen-Gluringen
SEREC
97'800
nein
18'500
nein
3'698'000
nein
29'400
nein
1/4 Anteil
11'800
nein
1/4 Anteil
7'000
nein
862'900
nein
11'671'000
71
Schätzung
Kosten
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
Beschreibung
Ort
Fläche
2
in m
Aktuelle Benützung
Altes Gemeindehaus
Reckingen
Saal, Stube, Büros
Burgerhaus
Gluringen
Wohnungen
Depot Sand
Reckingen
Depot
Depot Sand / Halle
Gluringen
Erlensand (1)
Feuerwehrlokal
SEREC
Vers.
Summe
Beschreibung
Wann
Büro KESB, Forst
Goms
nein
3 Whg vermietet
nein
67'000
Depot für
Gemeindeutensilien
nein
Einstellhalle
1'117'000
vermietet an Private
nein
Gluringen
Gruppenunterkunft
1'297'000
mit 43 Betten
nein
Reckingen
Feuerwehr
Mannschaftslokal,
Swisscom,
Reg.Rettungsst
nein
Gemeindekanzlei (2)
Reckingen
Kanzlei
Archiv, Kanzlei auf 2
Stockwerken ink.
Luftsch
nein
Mehrzweckgebäude (1)
Gluringen
Saal, Konferenzen
Einstellgaragen,
SMZO-Büro,
Registerhalter,
nein
Pürähitta
Gluringen
Schaukäsen
Besitzer
Burgergemeinde
nein
Schulhaus
Gluringen
Kindergarten
Gebäude inkl. alter
Gemeindesaal
nein
Schulhaus
Reckingen
KITA & Spielgruppe
Gebäude mit 4
Stockwerken
nein
Schwimmbad
Reckingen
Freiluftbad
284'000
Bad mit Kiosk, WC,
Umkleidekabinen
nein
Stadel 1617
Reckingen
keine
247'000
Im Moment
leerstehend
ja
Werkhof
Reckingen
Werkhof
513'000
Werkhof der
Gemeinde
nein
Wohnung Schulhaus
Gluringen
Wohnung
vermietet
nein
SEREC
72
1'963'000
Umnutzung vorgesehen?
550'000
4'231'000
1'402'000
Schätzung
Kosten
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
13.10. KRITERIEN FÜR DIE INTERPRETATION DER
FINANZKENNZAHLEN
Die Kennzahlen können nach folgenden Normen interpretiert werden.
1.
Selbstfinanzierungskapazität: Selbstfinanzierungsmarge / Laufende Erträge (SM/LE)

Sehr schlechte Selbstfinanzierungskapazität

Ungenügende Selbstfinanzierungskapazität

Genügende Selbstfinanzierungskapazität

Gute Selbstfinanzierungskapazität

Sehr gute Selbstfinanzierungskapazität
2.
<
0%
0
-
8%
8
-
15 %
-
20 %
>
20 %
15
Finanzierungskapazität der Verschuldung: Selbstfinanzierungsmarge / Nettoverschuldung
(SM/NF)

Gravierende Überschuldung

Überschuldung, Schwierigkeiten bei Zahlung der Annuitäten

Sehr starke Verschuldung



Schwache Verschuldung
3.
<
0%
0
-
5%
5
-
10 %
Starke Verschuldung
10
-
15 %
Mittlere Verschuldung
15
-
50 %
>
50 %
<
0%
0
-
60 %
-
80 %
-
100 %
>
100 %
Selbstfinanzierungsgrad: Selbstfinanzierungsmarge / Nettoinvestition (SM/NI)*

Sehr schlechter Selbstfinanzierungsgrad

Ungenügender Selbstfinanzierungsgrad

Genügender (kurzfristig) Selbstfinanzierungsgrad
60

Guter Selbstfinanzierungsgrad
80

Sehr guter Selbstfinanzierungsgrad
4.
Nettoschuld pro Kopf: Nettoverschuldung / Einwohnerzahl (NV/Einw.)*

Ausserordentlich grosse Verschuldung
>
10’000

Sehr grosse Verschuldung
7’000
-
9’000

Grosse Verschuldung
5’000
-
7’000

Angemessene Verschuldung
3’000
-
5’000

Kleine Verschuldung
<
3’000
*
Diese
Interpretation
ist
in
einem
gegebenen
Bereich
gültig.
Selbstfinanzierungsmarge oder die Nettoverschuldung sehr gering ist.
SEREC
73
Sie
wird
ungenau,
wenn
die
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
SEREC
13.11. LISTE DER TABELLEN UND ABBILDUNGEN
Seite
Abbildung 1:
Tabelle 1:
Abbildung 2:
Abbildung 3:
Tabelle 2:
Abbildung 4:
Tabelle 3:
Tabelle 4:
Tabelle 5:
Tabelle 6:
Tabelle 7:
Tabelle 8:
Tabelle 9:
Tabelle 10:
Tabelle 11:
Tabelle 12:
Tabelle 13:
Tabelle 14:
Tabelle 15:
Abbildung 5:
Tabelle 16:
Tabelle 17:
Tabelle 18:
Tabelle 19:
Tabelle 20:
Tabelle 21:
Abbildung 6:
Tabelle 22:
Tabelle 23:
Tabelle 24:
Tabelle 25:
Tabelle 26:
Tabelle 27:
Tabelle 28:
Tabelle 29:
Abbildung 7:
Tabelle 30:
Tabelle 31:
Tabelle 32:
Tabelle 33:
Tabelle 34:
SEREC
Kumulierte Bevölkerungsentwicklung 1850 bis 2012 in den fünf Gemeinden des
Oberen Goms .................................................................................................................... 2
Vergleich der Bevölkerungsentwicklung in den fünf Gemeinden des Oberen Goms ........ 3
Alterspyramide Jahr 2000 .................................................................................................. 3
Alterspyramide Jahr 2010 .................................................................................................. 4
Altersklassenindikatoren in der Zeitperiode 2000 - 2010 .................................................. 5
Gemeindegrenzen ............................................................................................................. 6
Bodennutzung in den Gemeinden 2004-2009 ................................................................... 7
Entwicklung der Bodennutzung in den Gemeinden von 1979-1985 bis 2004-2009 ......... 7
Anzahl Arbeitsplätze in den Gemeinden .........................................................................10
Beschäftigte in den 3 Wirtschaftssektoren 2001-2011 ....................................................11
Landwirtschaftliche Betriebe und Arbeitsplätze ...............................................................11
Beteiligung an Kraftwerken ..............................................................................................13
Verteilung der Büros, Funktionen und Stellenprozente der Obergoms Tourismus AG ...14
Logiernächtezahlen 2013/14 ...........................................................................................14
Stellenprozente in der Gemeindeverwaltung ...................................................................16
Schalter und Öffnungszeiten in den fünf Gemeinden des Oberen Goms .......................17
Stellenprozente der technischen Dienste ........................................................................17
Werkhöfe Standorte und Ausrüstung ..............................................................................17
Interkommunale Zusammenarbeit ...................................................................................19
Mögliche Struktur eines interkommunalen Führungsstabes ...........................................20
Schulorte und Schülerzahlen 2013 ..................................................................................21
Beteiligungen an Energieversorgern ...............................................................................24
Laufende Rechnungen pro Burgergemeinde (Mittelwert 2012 - 2013) ...........................25
Investitionsausgaben und -einnahmen 2012 - 2013 (Total der fünf
Burgergemeinden) ...........................................................................................................26
Zusammenfassung der Bilanz am 31.12.2013 pro Burgergemeinde (nur
Finanzelemente) ..............................................................................................................26
Laufende Rechnungen pro Gemeinde (Mittelwert 2009 - 2013) .....................................27
Entwicklung der laufenden Rechnung (Total der fünf Gemeinden).................................28
Mittelwert 2009 - 2013 der laufenden Aufwände nach Bereichen ...................................29
Mittelwert 2009 - 2013 der laufenden Aufwände nach Art...............................................29
Mittelwert 2009 - 2013 der laufenden Erträge nach Art ...................................................30
Steuerkoeffizient und Indexierung pro Gemeinde seit 2009 ...........................................30
Simulation von Gemeindesteuern für verschiedene steuerbare Einkommen /
Vermögen ........................................................................................................................31
Simulation der jährlichen Gebühren (2013) für zwei Beispiele (in CHF) .........................31
Investitionsausgaben und -einnahmen 2009 - 2013 (Total der fünf Gemeinden) ...........33
Finanzierung der Investitionen 2009 - 2013 pro Gemeinde ............................................33
Entwicklung der Bilanz (Total der fünf Gemeinden, jeweils am 31.12.) ..........................34
Zusammenfassung der Bilanz am 31.12.2013 pro Gemeinde (nur Finanzelemente) .....34
Finanzkennzahlen der fünf Gemeinden (2013) ...............................................................35
Vergleich von Finanzwerten pro Gemeinde und Bevölkerungsanteil am Total 2013 ......36
Simulation Interkommunaler Finanzausgleich 2014 (DVI Kanton Wallis) .......................37
Vorgesehene Nettoverschuldung bis Ende 2016 (auf Basis Finanzplanungen der
Gemeinden) .....................................................................................................................38
74
Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen
Grundlagenbericht zur Fusion
Abbildung 8:
Abbildung 9:
SEREC
Vorgesehene Entwicklung der laufenden Rechnung (Total der fünf Gemeinden) ..........38
Vorgesehene Entwicklung der Nettoverschuldung am 31.12. (Total der fünf
Gemeinden) .....................................................................................................................39
Abbildung 10: Vorgesehene Finanzierung der Investitionen 2014 - 2016 ..............................................39
Tabelle 35:
Gemeinderäte der fünf Gemeinden .................................................................................42
Abbildung 11: Vorschlag für die Organisation der fusionierten Gemeinde ............................................47
Tabelle 36:
Finanzplanung 2013-2017: Nichtfusion und Fusion Nichtfusion und Fusion ..................49
Tabelle 37:
Gebührenbeispiel für Wohnungen in der fusionierten Gemeinde ...................................50
Abbildung 12: Vorschlag Organigramm technische Dienste ..................................................................51
Tabelle 38:
Alpen und Eigentümer .....................................................................................................64
Tabelle 39:
Bauzonenstatistik (Dienststelle für Raumentwicklung Kanton Wallis, provisorische
Zahlen) .............................................................................................................................65
Tabelle 40:
Sport und Freizeitanlagen ................................................................................................66
Tabelle 41:
Reglemente der fünf Gemeinden in den Bereichen Verwaltung, öffentliche
Sicherheit, Umwelt und Raumordnung ............................................................................67
Tabelle 42:
Steuersimulationen mit drei Varianten basierend auf dem Steuerjahr 2012 ...................68
Tabelle 43:
Gemeindeliegenschaften .................................................................................................69
SEREC
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