SEREC GmbH - Wirtschaft und Raum Beratung für Regionen und Gemeinden der SAB BE RN - C H ATE AU -D 'OE X - L AUS AN NE - T AV E R NE - V I S S OI E Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion Von den Gemeinderäten genehmigte Version Autoren: Philippe Chauvie Brigitte Gabbud Etienne Mounir Peter Niederer 13. April 2015 SEREC, Place de la Poste 1, 3961 Vissoie, Tél.: +41(0)27 475 60 30 Fax: +41(0)27 475 60 31, [email protected], www.serec.ch SEREC, c/o SAB, Seilerstrasse 4, 3001 Bern, Tel.: +41(0)31 382 10 10 Fax: +41(0)31 382 10 16, [email protected], www.serec.ch Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC INHALTSVERZEICHNIS 1. Einführung .................................................................................................... 1 1.1. 1.2. Kontext ................................................................................................................... 1 Auftrag und Vorgehensweise.................................................................................. 1 Teil 1 - Ist Analyse ............................................................................................... 2 1. Bevölkerung .................................................................................................. 2 1.1. 1.2. 1.3. 2. Bevölkerungsentwicklung ....................................................................................... 2 Bevölkerungsstruktur .............................................................................................. 3 Zukunftsperspektiven ............................................................................................. 5 Raumnutzung ................................................................................................ 5 2.1. 2.2. 2.3. Territorialverhältnisse ............................................................................................. 5 Bodennutzung ........................................................................................................ 6 Raumplanung ......................................................................................................... 7 2.3.1. Veränderte Rahmenbedingungen im Kanton Wallis ................................................... 7 2.3.2. Siedlungsflächenreserven im Oberen Goms ............................................................... 8 2.3.3. Zonennutzungsplanung in den fünf Gemeinden ......................................................... 9 3. Arbeitsplätze und Wirtschaftssektoren .................................................... 10 3.1. Land- und Forstwirtschaft ..................................................................................... 11 3.1.1. Landwirtschaft............................................................................................................ 11 3.1.2. Forstwirtschaft ........................................................................................................... 12 3.2. 3.3. Industrie und Gewerbe ......................................................................................... 12 Dienstleistungen und Tourismus .......................................................................... 13 3.3.1. Organisation des Tourismus...................................................................................... 13 3.3.2. Projekte...................................................................................................................... 14 4. Öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen .................................... 15 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. Präsidium, Gemeinderat und Kommissionen ........................................................ 15 Gemeindeverwaltung ........................................................................................... 16 Technische Dienste .............................................................................................. 17 Interkommunale Zusammenarbeit ........................................................................ 18 Öffentliche Sicherheit ........................................................................................... 19 4.5.1. Polizei ........................................................................................................................ 19 4.5.2. Justiz .......................................................................................................................... 19 4.5.3. Feuerwehr .................................................................................................................. 19 4.5.4. Zivilschutz .................................................................................................................. 20 4.5.5. Krisenstab .................................................................................................................. 20 4.6. 4.7. Schule .................................................................................................................. 21 Kultur, Freizeit, Kirche .......................................................................................... 21 4.7.1. Kultur und Freizeit...................................................................................................... 21 4.7.2. Kirche ......................................................................................................................... 21 4.7.3. Gesundheit, Alter und Soziales ................................................................................. 22 5. Erschliessung und Infrastruktur ............................................................... 22 5.1. Wasserversorgung ............................................................................................... 22 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion 5.2. 5.3. 5.4. 5.5. 6. Wasserentsorgung ............................................................................................... 22 Abfall .................................................................................................................... 23 Verkehr ................................................................................................................ 23 Energieversorgung ............................................................................................... 23 Burgergemeinden ....................................................................................... 24 6.1. 6.2. 6.3. 6.4. 6.5. 7. SEREC Organisation und Aufgaben .................................................................................. 24 Laufende Rechnungen ......................................................................................... 24 Investitionsausgaben und Investitionseinnahmen 2012 - 2013 ............................. 25 Bilanz ................................................................................................................... 26 Zukunftsperspektiven ........................................................................................... 26 Finanzen und Steuern ................................................................................ 27 7.1. 7.2. Einführung ............................................................................................................ 27 Laufende Rechnung ............................................................................................. 27 7.2.1. Selbstfinanzierung ..................................................................................................... 27 7.2.2. Laufende Aufwände ................................................................................................... 28 7.2.3. Laufende Erträge ....................................................................................................... 29 7.2.4. Steuerkoeffizient und Indexierung ............................................................................. 30 7.2.5. Gebühren ................................................................................................................... 31 7.3. Investitionsrechnung ............................................................................................ 33 7.3.1. Investitionsausgaben und Investitionseinnahmen 2009 bis 2013 ............................. 33 7.3.2. Finanzierung der Investitionen 2009 bis 2013 ........................................................... 33 7.4. Bilanz ................................................................................................................... 34 7.4.1. Entwicklung Verschuldung und Nettoverschuldung/Nettovermögen 2008 bis 2013 . 34 7.5. 7.6. 7.7. Analyse Finanzkennzahlen ................................................................................... 35 Interkommunaler Finanzausgleich ........................................................................ 36 Finanzperspektiven .............................................................................................. 37 Teil 2 - Soll Analyse - Die Fusion: Prinzipien und Empfehlungen ................ 41 8. Einführung .................................................................................................. 41 9. Behörden und politisches Leben .............................................................. 41 9.1. 9.2. 9.3. 9.4. 9.5. Urversammlung oder Generalrat .......................................................................... 41 Gemeinderäte ...................................................................................................... 42 Wahllokal.............................................................................................................. 43 Gemeindenamen und Wappen ............................................................................. 43 Burgerschaften ..................................................................................................... 44 10. Öffentliche Dienstleistungen ..................................................................... 45 10.1. 10.2. 10.3. 10.4. 10.5. 10.6. 10.7. 10.8. 10.9. Schule und Bildung .............................................................................................. 45 Kultur, Sport und Freizeit ...................................................................................... 45 Gesundheit und Soziales...................................................................................... 45 Interkommunale Zusammenarbeit ........................................................................ 46 Standorte von Verwaltung und technischen Diensten ........................................... 46 Gemeindepersonal ............................................................................................... 47 Finanzen und Steuern .......................................................................................... 48 Gebühren Kehricht, Wasser, Abwasser ................................................................ 50 Technische Dienste .............................................................................................. 50 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion 10.10. 10.11. 10.12. 10.13. 10.14. 10.15. 10.16. SEREC Wasserversorgung ............................................................................................... 52 Wasserentsorgung ............................................................................................... 53 Abfall .................................................................................................................... 53 Strassen ............................................................................................................... 53 Energieversorgung ............................................................................................... 54 Öffentliche Sicherheit ........................................................................................... 54 Gemeindereglemente ........................................................................................... 54 11. Raum, Wirtschaft und Tourismus ............................................................. 55 11.1. 11.2. Raumplanung ....................................................................................................... 55 Wirtschaft und Tourismus ..................................................................................... 55 12. Schlussfolgerungen ................................................................................... 58 13. Anhang ........................................................................................................ 61 13.1. 13.2. 13.3. 13.4. 13.5. 13.6. 13.7. 13.8. 13.9. 13.10. 13.11. Das Fusionsprojekt Im Überblick .......................................................................... 61 Mitglieder Leitungsgremium für den Fusionsprozess ............................................ 62 Kommissionsmitglieder......................................................................................... 63 Alpwirtschaft ......................................................................................................... 64 Bauzonenstatistik der Gemeinden des Oberen Goms .......................................... 65 Sport und Freizeitanlagen im Oberen Goms......................................................... 66 Reglemente .......................................................................................................... 67 Steuersimulationen............................................................................................... 68 Gemeindeliegenschaften ...................................................................................... 69 Kriterien für die Interpretation der Finanzkennzahlen ........................................... 73 Liste der Tabellen und Abbildungen ..................................................................... 74 Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen. Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion 1. EINFÜHRUNG 1.1. KONTEXT SEREC Im Jahre 2011 wurde innerhalb des Projektes Raum+ eine strukturierte Zusammenarbeit der Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen, Münster-Geschinen, Obergoms auf Basis einer neuen Gemeindeplattform entwickelt. Am 27. Juni 2012 unterzeichneten alle Gemeinden eine Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit in Form einer Gemeindeplattform. An den monatlichen Sitzungen des Leitungsgremiums werden seither alle überkommunalen Aufgaben besprochen und gemeinsame Lösungen erarbeitet. Die Gemeindeplattform wird von einem Leitungsgremium bestehend aus den Gemeindepräsidenten der Gemeinden des Oberen Goms gelenkt. Die Gemeinden haben sich mit dieser interkommunalen Zusammenarbeit unter anderem das Ziel gesetzt, Entwicklungsperspektiven für den Raum Oberes Goms zu definieren und haben im November 2012 eine übergeordnete regionale Strategie erarbeitet. Die Fusion der Gemeinden ist fester Bestandteil dieser Strategie. Im Frühjahr 2013 entschieden sich die Gemeinderäte der sechs Gemeinden, einen Fusionsbericht ausarbeiten zu lassen. Im Dezember 2014 ging der erarbeitete Fusionsbericht in die sechs Gemeinderäte zur Vernehmlassung. Im Februar 2015 hat der Gemeinderat von Obergoms beschlossen, aus dem Fusionsprozess auszusteigen und die Abstimmung über eine Fusion nicht vors Volk zu bringen. Die Gemeinderäte der verbleibenden fünf Gemeinden haben im März 2015 entschieden, eine 5er-Fusion weiterzuverfolgen. Die Serec GmbH hat den Fusionsbericht aufgrund der neuen Ausgangslage angepasst und alle fusionsrelevanten Punkte erneut abgeklärt. Auf dieser Grundlage hat das Leitungsgremium, bestehend aus den fünf Gemeindepräsidenten, die Prinzipien neu definiert. Der Bericht mit den Prinzipen wurde nochmals den fünf Gemeinderäten zur Vernehmlassung unterbreitet und von diesen verabschiedet. 1.2. AUFTRAG UND VORGEHENSWEISE Am 30. Juli 2013 wurde das Büro SEREC - nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren - vom Leitungsgremium beauftragt, den Fusionsprozess fachlich zu begleiten und einen Fusionsbericht auszuarbeiten. Der Fusionsbericht gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil, die sogenannte Ist-Analyse, beschreibt die aktuelle Situation in verschiedenen Bereichen der fünf Gemeinden im Oberen Goms. Sie wurde anhand von Statistiken, Studien und Interviews mit Gemeindevertretern, Kantonsvertretern und Experten für Raumplanung und Wirtschaft erarbeitet. Im zweiten Teil, der sogenannten Soll-Analyse werden Prinzipien vorgestellt, diese zeigen auf, wie die zukünftige Gemeinde organisiert werden soll. Die Prinzipien wurden in vier Kommissionen bestehend aus Gemeindevertretern und Gemeindeschreibern ausgearbeitet und vom Leitungsgremium beraten und verabschiedet. SEREC 1 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC TEIL 1 - IST ANALYSE 1. BEVÖLKERUNG 1.1. BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG Im Jahre 1850 lebten 1‘640 Menschen in den fünf Gemeinden des Oberen Goms (s. nachfolgende Abbildung). Bis 1860 stieg die Einwohnerzahl stetig an. Um 1880 kam es zu einem starken Bevölkerungseinbruch und zu einer Stagnation in den Folgejahren. In den 1930er und 1940er Jahren erreicht die Bevölkerungszahl ihren Höchststand (über 1‘700 Einwohner). Danach folgte bis heute ein langsamer aber stetiger Abwärtstrend der Bevölkerungszahl. Zwischen 1970 und 2012 haben die fünf Gemeinden zusammen 186 Einwohner verloren. Dieser Trend hat sich in den letzten Jahren weiter verstärkt, zwischen 2010 und 2012 hat die Bevölkerung um 63 Personen abgenommen. Abbildung 1: Kumulierte Bevölkerungsentwicklung 1850 bis 2012 in den fünf Gemeinden des Oberen Goms (Quelle: BFS-ESPOP-STATPOP) Die Bevölkerungszahl in den fünf Gemeinden des Oberen Goms hat sich seit 1910 (nachfolgende Tabelle) sehr unterschiedlich entwickelt. Die grösseren Gemeinden wie Münster-Geschinen und Reckingen-Gluringen konnten im Vergleich zu den drei „kleinsten“ Gemeinden, eine touristische Entwicklung anstossen, die der Abwanderung besser entgegenwirkte. Ihre Bevölkerungszahl sank seit 1910 zwischen 2 und 12 % während die Kleingemeinden Niederwald, Blitzingen und Grafschaft rund die Hälfte ihrer Einwohnerzahl verloren. SEREC 2 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion Tabelle 1: SEREC Vergleich der Bevölkerungsentwicklung in den fünf Gemeinden des Oberen Goms (Quelle: BFS-ESPOP - STATPOP) 2012 in % von 1910 1910 1950 1970 Blitzingen 187 180 123 82 99 74 5.8 % 40 % Grafschaft 301 302 229 194 192 194 15.3 % 65 % Münster-Geschinen 553 578 530 505 520 490 38.7 % 88 % Niederwald 119 145 96 64 70 49 3.9 % 41 % Reckingen-Gluringen 421 495 475 513 517 460 36.3 % 109 % 1581 1700 1453 1358 1398 1267 100.0 % 80 % 1.2. 2000 in % des Totals Gemeinde Total 1990 Anzahl Einwohner BEVÖLKERUNGSSTRUKTUR Ein Vergleich der Alterspyramiden der Jahre 2000 und 2010 (untenstehende Abbildungen) der fünf Gemeinden zeigt eine ungünstige Bevölkerungsstruktur (zunehmende Überalterung). Die Anzahl der über Sechzigjährigen ist zwischen 2000 und 2010 am Stärksten (knapp 10 %) gewachsen und weist nun einen Anteil von über 30 % auf. Der kantonale Durchschnitt dieser Altersklasse liegt bei 23 % der Bevölkerung. Die Klasse der 40-59 jährigen weist die zweithöchste Zunahme auf. Im Jahr 2000 machte sie 26.6 % der Bevölkerung aus, im Jahr 2010 sind es 30.5 % (Kantonaler Durchschnitt 29.3 %). Eine gegenteilige Entwicklung hat die Bevölkerungsklasse der 20-39 jährigen erfahren. Diese hat zwischen 2000 und 2010 von beinahe 23.4 % auf 19.5 % abgenommen und liegt knapp 7 % unter dem Kantonsdurchschnitt (26.3 %). Diese Entwicklung deutet auf eine Überalterung der arbeitenden Bevölkerung hin. Auch die Kategorie der Kinder und Jugendlichen hat eine Abnahme erfahren. Im Jahr 2000 zählten noch 23.7 % der Bevölkerung zu dieser Altersklasse. Im Jahr 2010 waren es nur noch 17.3 % (Kantonaler Durchschnitt 21.1 %). Im gleichen Zeitraum hat auch die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter stark abgenommen (20-44 Jahre ; - 20.8 %). Abbildung 2: Alterspyramide 5 Gemeinden Oberes Goms Jahr 2000 (BFS - Volkszählung, 2000) SEREC 3 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Abbildung 3: Alterspyramide 5 Gemeinden Oberes Goms Jahr 2010 (BFS - Volkszählung 2010) Verschiedene Indikatoren (s. nachfolgende Tabelle) geben Aufschluss bezüglich der Bevölkerungsstruktur. Der Jugend- und Altersquotient zeigt das Verhältnis von aktiver Bevölkerung (Altersklasse 20-64) und inaktiver Bevölkerung (0-19 und über 65) an. Im Jahr 2010, kann für die fünf Gemeinden des Oberen Goms ein Wert von 0.69 berechnet werden. Der kantonale und der nationale Wert liegen mit 0.61 beziehungsweise 0.62 wesentlich darunter. Der relativ hohe Wert des Oberen Goms weist auf eine ungünstige Bevölkerungsstruktur hin. Der Erneuerungsindex von 0.73 (2010) weist auf eine rückläufige, zukünftige Bevölkerungsentwicklung hin. Dieser hat auch gesamtschweizerisch in den letzten 10 Jahren stark abgenommen. Die Obergommer Gemeinden liegen aber dennoch deutlich unter dem kantonalen und nationalen Mittel von 0.91. SEREC 4 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion Tabelle 2: SEREC Altersklassenindikatoren in der Zeitperiode 2000 - 2010 (Quelle: BFS - Volkszählung, 2010) Blitzingen Grafschaft MünsterGechinen Niederwald ReckingenGluringen Total Wallis Schweiz 2000 2010 2000 2010 2000 2010 2000 2010 2000 2010 2000 2010 2000 2010 2000 2010 Jugendquotient * 0.47 0.23 0.41 0.23 0.43 0.33 0.32 0.43 0.46 0.28 0.40 0.31 0.40 0.34 0.37 0.34 Altersquotient ** 0.55 0.36 0.42 0.50 0.45 0.44 0.39 0.61 0.32 0.33 0.36 0.38 0.25 0.28 0.25 0.27 Jugendquotient + Altersquotient *** 1.02 0.60 0.83 0.73 0.88 0.77 0.71 1.04 0.78 0.61 0.76 0.69 0.65 0.62 0.62 0.61 1.15 0.52 0.79 0.67 0.91 0.89 0.72 0.47 1.06 0.71 0.93 0.73 1.09 0.91 1.08 0.91 Erneuerungsindex **** 00 - 19 23.2% 14.7% 22.4% 13.6% 22.7% 18.8% 18.6% 21.3% 25.9% 17.2% 22.7% 18.1% 24.4% 21.1% 22.9% 20.9% 20 - 64 49.5% 62.7% 54.7% 57.8% 53.3% 56.5% 58.6% 48.9% 56.1% 62.3% 56.7% 59.2% 60.6% 61.8% 61.8% 62.2% 65 und Ältere 27.3% 22.7% 22.9% 28.6% 24.0% 24.7% 22.9% 29.8% 18.0% 20.5% 20.6% 22.7% 15.1% 17.1% 15.4% 16.9% * = Anzahl 0-19-Jährige je 100 20-64-Jährige ** = Anzahl 65-Jährige und Ältere je 100 20-64-Jährige *** = Anzahl 0-19-Jährige je 100 20-64-Jährige + Anzahl 65-Jährige und Ältere je 100 20-64-Jährige **** = Anzahl 15-39-Jährige / Anzahl 40-64-Jährige 1.3. ZUKUNFTSPERSPEKTIVEN Das Amt für Statistik und Finanzausgleich (KASF) des Kantons Wallis hat 2014 einen Bericht über die 1 demographische Entwicklung im Kanton publiziert . Die Bevölkerung des Kantons dürfte gemäss einem Basisszenario bis ins Jahr 2030 auf die Zahl von 373‘647 ansteigen (2010: 312‘684). Das Bevölkerungswachstum im Kanton Wallis war im letzten Jahrzehnt sehr stark, wird sich aber nach und nach auf + 11 % zwischen 2011 und 2020 und + 5 % zwischen 2021 und 2030 abschwächen. Ein bedeutender Teil des Bevölkerungswachstums dürfte sich auf die Regionen des Mittelwallis und des Unterwallis konzentrieren. Dabei sind v.a die Bezirke Monthey, St-Maurice, Martigny, Conthey und Sitten zu nennen. Anders sieht es für den Bezirk Goms aus. Die Wohnbevölkerung wird dort gemäss der Prognosen des KASF von 4‘745 (2010) auf 4‘221 (2030) sinken und somit einen Rückgang von jährlich 0.6 % verzeichnen. Im gleichen Zeitraum verzeichnet nur noch der Bezirk Raron ein negatives Wachstum von 0.2 %, die anderen Walliser Bezirke werden zulegen können. Unter diesen Perspektiven ist anzunehmen, dass auch das Obere Goms, als Teil des Goms, mit einem jährlichen Bevölkerungsrückgang von mindestens 0.6 % zu rechnen hat. 2. RAUMNUTZUNG 2.1. TERRITORIALVERHÄLTNISSE Die fünf Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen folgen einander von West nach Ost im Oberen Goms, dem östlichsten Teil des Bezirks Goms. Sie machen rund ein Viertel der Bezirksfläche aus und formen die Grenze zu den Kantonen Tessin und Bern. Reckingen-Gluringen teilt sich ebenfalls eine Grenze zu Italien. Die Fläche der fünf Gemeinden beträgt 12'896 ha. 1 Bevölkerungsstatistik-Demografische Perspektiven bis 2040, Wallis und seine Regionen, KASF 2014 SEREC 5 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion Abbildung 4: Gemeindegrenzen SEREC 2 Gut je ein Drittel der Einwohner der fünf Gemeinden wohnt in den Gemeinden Münster-Geschinen und Reckingen-Gluringen. 2.2. BODENNUTZUNG Von den 12‘896 ha, welche die Gesamtfläche der fünf Gemeinden ausmacht, sind 2‘939 ha (22.8 %) bestockte Flächen, 3’358 ha (26 %) Landwirtschaftsflächen und 176 ha (1.4 %) Siedlungsflächen. 6’423 ha (49.8 %), sind unproduktive Flächen (s. Tabelle unten). Die Landwirtschaftsflächen machen beinahe 30 % der Fläche von Blitzingen, Niederwald und MünsterGeschinen aus. In Reckingen-Gluringen und Grafschaft sind es etwas über 20 %. 2 Karte angepasst auf Grundlage "Abschlussbericht Raum+ Oberes Goms", ETH Zürich - Institut für Raum- und Landschaftsentwicklung - Professur für Raumentwicklung, Zürich, April 2011 SEREC 6 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion Tabelle 3: SEREC Bodennutzung in den Gemeinden 2004-2009 (Quelle: Arealstatistik BFS) Bestockte Flächen Gemeinde ha Landwirtschaftsflächen % ha Siedlungsflächen % ha % Unproduktive Flächen ha Total % ha % Blitzingen 373 31.6 % 365 30.9 % 17 1.4 % 426 36.1 % 1'181 9.2 % Grafschaft 526 23.3 % 492 21.8 % 28 1.2 % 1'214 53.7 % 2'260 17.5 % 1'009 20.8 % 1'374 28.3 % 63 1.3 % 2'415 49.7 % 4'861 37.7 % Niederwald 224 47.9 % 142 30.3 % 9 1.9 % 93 19.9 % 468 3.6 % Reckingen-Gluringen 807 19.6 % 985 23.9 % 59 1.4 % 2'275 55.1 % 4'126 32.0 % 2'939 22.8 % 3'358 26.0 % 176 1.4 % 6'423 49.8 % Münster-Geschinen Total 12'896 100.0 % Die letzten 3 Phasen der Erhebungen der Bodennutzung durch das Bundesamt für Statistik (1979 bis 1985, 1992 bis 1997 und 2004 bis 2009) zeigen eine Abnahme der Landwirtschaftsfläche von 335 ha, die Siedlungsfläche hat im gleichen Zeitraum um 31 ha (21.4 %) zugenommen und auch die Waldfläche hat sich um 303 ha (11.5 %) vergrössert (s. Tabelle unten). Tabelle 4: Entwicklung der Bodennutzung in den Gemeinden von 1979-1985 bis 2004-2009 (Quelle: Arealstatistik BFS) Bestockte Flächen Gemeinde ha % Landwirtschaftsflächen ha % Siedlungsflächen Unproduktive Flächen ha ha % % Blitzingen + 66 + 21.5 % - 34 - 8.5 % +2 + 13.3 % - 34 - 7.4 % Grafschaft + 63 + 13.6 % - 79 - 13.8 % + 10 + 55.6 % +6 + 0.5 % Münster-Geschinen + 98 + 10.8 % - 8.1 % +7 + 12.5 % + 16 + 0.7 % Niederwald + 26 + 13.1 % - 18 - 11.3 % +1 + 12.5 % -9 - 8.8 % Reckingen-Gluringen + 50 + 6.6 % - 83 - 7.8 % + 11 + 22.9 % + 22 + 1.0 % + 303 + 11.5 % - 335 - 9.1 % + 31 + 21.4 % +1 + 0.0 % Total - 121 2.3. RAUMPLANUNG 2.3.1. Veränderte Rahmenbedingungen im Kanton Wallis 3 Der Kanton Wallis ist daran verschiedene Elemente der Raumplanung zu überarbeiten : Kantonales Raumentwicklungskonzept Das Kantonale Raumentwicklungskonzept (KREK) ist Teil der strategischen Richtplanung des Kantons im Sinne von Artikel 6 RPG und bildet den übergeordneten Orientierungsrahmen für die Koordinierung der raumwirksamen Tätigkeiten im Kanton und die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans. Das KREK definiert das Obere Goms als „ländlicher Raum der Talflanken und Seitentäler“ und als 3 https://www.vs.ch/Navig/navig.asp?MenuID=31545&Language=de Zugriff 21.11.2014 SEREC 7 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Raumentwicklungsstrategie sieht es vor, den touristischen Sektor mit einem sich ergänzenden extensiven und intensiven Angebot zu stärken. Vor allem das Talende wird als wichtiger Energiestandort gewertet. Revision des kantonalen Raumplanungsgesetzes Die Revision des kantonalen Ausführungsgesetzes zum RPG ist in zwei Etappen vorgesehen. Die Arbeiten laufen derzeit und die erste Etappe der Teilrevision des kantonalen Ausführungsgesetzes zum RPG ist bereits unter Dach. Zudem wurden die Arbeiten für die 2. Etappe der Teilrevision des kantonalen Ausführungsgesetzes zum RPG, welche bereits die neuen Anforderungen des revidierten RPGs berücksichtigen, bereits lanciert. Eine Vernehmlassung bei den Gemeinden und anderen Organisationen ist für 2015 und 2016 vorgesehen. Gesamtrevision des kantonalen Richtplanes Die Gesamtrevision des kantonalen Richtplanes ist in 3 Stufen aufgebaut: Vorstudie, Vorprojekt, Projekt. Für 2015-2017 ist die Projektphase vorgesehen. Diese wird mit der Genehmigung durch den Bund beendet. Eine öffentliche Mitwirkung zum Entwurf des überarbeiteten Richtplanes sind für 2015/2016 vorgesehen. 2.3.2. Siedlungsflächenreserven im Oberen Goms Das Projekt Raum+ hat im Jahre 2011 eine integrierte, räumliche Übersicht auf Basis der Siedlungsflächenpotenziale über das Obere Goms geschaffen. Damit können Aussagen gemacht werden, wie eine nach innen gerichtete Siedlungsentwicklung aussehen sollte. Die Siedlungsflächenreserven umfassen Innenentwicklungspotenziale (Lage innerhalb Siedlungskörper), Baulücken (innerhalb Bauzone, inner- oder ausserhalb Siedlungskörper, parzelliert und erschlossen) und sogenannte Aussenreserven (ausserhalb Siedlungskörper aber innerhalb Bauzone). Die drei kleineren Gemeinden Niederwald, Blitzingen und Grafschaft weisen im Vergleich zur Einwohner- und Beschäftigtenzahl am Siedlungsflächenreserven meisten pro Gesamtsiedlungsreserven Raumnutzer weist Blitzingen auf. Mit mehr beinahe als doppelt 1000 so m 2 viel Siedlungsflächenreserven pro Einwohner und Beschäftigte aus wie die anderen Gemeinden. Lediglich in den Gemeinden Reckingen-Gluringen (5.9 ha) befinden sich wesentliche Flächenreserven, die den Innenentwicklungspotenzialen zugerechnet werden können. Allgemein hat die Auswertung der erhobenen Siedlungsflächenpotenziale im Rahmen von Raum+ ergeben, dass im Oberen Goms Siedlungsflächen, die für 7‘000 neue Einwohner oder Raumnutzer Platz bieten, vorhanden sind. Diese liegen vor allem in Form von Aussenreserven innerhalb der Bauzone vor. Vor dem Hintergrund des erwarteten tendenziell eher rückläufigen Bevölkerungswachstums und der Zweitwohnungsinitiative, sind die Siedlungsflächenreserven als überdimensioniert einzustufen. Das Projekt Raum+ empfiehlt auf der Grundlage der Siedlungsflächenpotenzialanalyse eine gemeinsame, räumliche Entwicklungsstrategie zu schaffen, welche letztlich in einem regionalen Plan bzw. Zonennutzungsplan für das ganze obere Goms umgesetzt werden könnte. Eine gemeindeweise Betrachtung ist gemäss Raum+ für die Planung der erwünschten räumlichen Entwicklung nicht mehr zielführend 4 4 "Abschlussbericht Raum+ Oberes Goms", ETH Zürich - Institut für Raum- und Landschaftsentwicklung - Professur für Raumentwicklung, Zürich, April 2011 SEREC 8 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion 2.3.3. SEREC Zonennutzungsplanung in den fünf Gemeinden Bezüglich der Zonennutzungsplanung ist die Dienststelle für Raumentwicklung des Kanton Wallis momentan daran, eine Stellungnahme von den Gemeinden zu den einzelnen Zonen einzuholen. Die dabei diskutierte Bauzonenstatistik wird in der Tabelle im Anhang 13.5 wiedergegeben. Die Zahlen entsprechen dem Stand Mai 2014 und werden in der laufenden Stellungnahme aktualisiert und korrigiert. In Niederwald ist die Orts- und Nutzungsplanung seit 2006 im Gange (noch nicht homologiert). Eine Einstellhalle Eingangs Dorf ist in Planung aber solange die Nutzungsplanung noch nicht abgeschlossen ist, gibt es keine Möglichkeit ein Baugesuch einzureichen. In Niederwald stellt der Gemeinderat die Baukommission, die Ortsplanung wird durch das Büro Michlig und Partner betreut. Niederwald weist gemäss Bauzonenstatistik einen hohen Anteil an nicht überbauter Wohnzone (81.6 %), Arbeitszone (65.8 %) und Tourismuszone (95.0 %) auf (Tabelle im Anhang 13.5). Mit 62.2 % weist es den höchsten Anteil an nicht überbauter Wohnzone aus. Blitzingen hat die Orts- und Nutzungsplanung homologiert. Auch in Blitzingen stellt der Gemeinderat die Baukommission. Die Ortsplanung wird durch ABWArchitektur-Raumplanung betreut. Hinsichtlich Bauzonenstatistik (Tabelle im Anhang 13.5) kann gesagt werden, dass auch Blitzingen mit 65.3 % einen hohen Anteil an nicht überbauter Wohnzone ausweist. In der Gemeinde Grafschaft ist die Grundbuchvermessung abgeschlossen und angemeldet. Die Ausscheidung landwirtschaftlicher Nutzflächen (LWN) ist abgeschlossen. Die Zonennutzungsplanung ist in verschiedenen Planungsstadien. Der Ortsteil Ritzingen ist am Weitesten fortgeschritten, die Planung wurde an der Urversammlung angenommen. Biel wurde vom Kanton akzeptiert, jedoch an der Urversammlung abgelehnt. Ziel ist es die Zonenpläne zusammenzulegen. Die letzte homologierte Version des Zonenplans wurde 1976 gemacht. Nun will man in der Gemeinde mit der neuen Homologierung zuwarten, da wegen der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) Veränderungen erwartet werden, welche für die Gemeinde im Falle von Rückzonungen entschädigungspflichtig werden. Der Gemeinderat stellt die Baukommission, die Ortsplanung wird durch das Büro Raum und Umwelt betreut. Grafschaft weist von den Kleingemeinden den kleinsten Anteil an unüberbauter Bauzone für die Wohnnutzung aus (43.3 %) (Tabelle im Anhang 13.5). In Reckingen-Gluringen ist das Bau- und Zonenreglement homologiert, der Zonenplan ist hingegen noch nicht homologiert. Die Gemeinde hat bezüglich eines regionalen Deponiestandortes den Zuschlag erhalten. Ein wichtiges, überkommunales Projekt ist die 3. Rottenkorrektur, davon sind alle fünf Gemeinden betroffen. Die Gemeinde arbeitet in einer regionalen Baukommission mit den Gemeinden Münster-Geschinen, Reckingen-Gluringen und Obergoms zusammen. Die Ortsplanung wird durch das Büro Raum und Umwelt betreut. ReckingenGluringen verfügt gemäss der Bauzonenstatistik über den kleinsten Anteil an unüberbauter Bauzonen für die Wohnnutzung (29 %) und über die grösste Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Ein grosser Teil der Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen wird vom Flab-Schiessplatz besetzt (Tabelle im Anhang 13.5). In Münster-Geschinen wird zurzeit die Erschliessung wie auch die Homologation der Bauzone Wieschti abgeschlossen. Die Detailnutzungsplanung der Gemeinde ist noch nicht homologiert. Die Gemeinde arbeitet in einer regionalen Baukommission mit den Gemeinden, Reckingen-Gluringen und Obergoms zusammen. Die Ortsplanung wird durch das Büro Planax AG betreut. Münster-Geschinen weist mit 13.8 ha die grösste Zentrumszone aller fünf Gemeinden auf. Der Anteil unüberbauter Bauzonen für die Wohnnutzung ist mit 30.9 % knapp höher als Reckingen-Gluringen. Münster-Geschinen weist hohe Anteile an nicht überbauter Arbeitszonen (66.6 %) und Tourismuszonen (89.7 %) auf (Tabelle im Anhang 13.5). Mit dem kantonalen Richtplan wird der Kanton den Gemeinden in der Raumplanung Vorgaben machen. Die Gemeinden des Oberen Goms werden sich in diesem Zusammenhang überlegen müssen, was mit den grosszügig SEREC angelegten Bauzonen passieren 9 soll. Im Oberen Goms ist durch den Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion Bevölkerungsrückgang der Erstwohnungsbau geschrumpft und mit SEREC der Annahme der Zweitwohnungsinitiative ist wegen der anhaltenden Rechtsunsicherheit der Zweitwohnungsbau praktisch zum Erliegen gekommen. Die Revision des Raumplanungsgesetzes hat in den fünf Gemeinden bezüglich möglicher Rückzonungen zu grosser Verunsicherung geführt. Der Druck des Kantons für Rückzonungen wird sich vor allem auf Zonen wie Ferienhauszonen oder Chaletzonen konzentrieren, welche mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative zum Teil ihre Berechtigung verloren haben. Rückzonungen sind für die Gemeinden ein schwieriges Unterfangen, sie müssen an Urversammlungen beschlossen werden. Die ausstehenden Homologierungen von Zonennutzungsplänen in den Gemeinden (Niederwald, ReckingenGluringen, Münster-Geschinen) werden mit den Neuerungen im Raumplanungsgesetz umständlicher. Das heisst, es werden nun Kennzahlen für Zukunftsprognosen der Bautätigkeit gemacht und mit der aktuellen Bauzonenstatistik verglichen. Danach entscheidet der Kanton über die Grösse der entsprechenden Zonen. 3. ARBEITSPLÄTZE UND WIRTSCHAFTSSEKTOREN Die Anzahl der Arbeitsplätze hat im Oberen Goms zwischen 2001 und 2011 um ein Zwölftel, nämlich 58 abgenommen (s. nachfolgende Tabelle). Über 80 % des gesamten Arbeitsplatzangebotes befindet sich in den Gemeinden Münster-Geschinen und Reckingen-Gluringen. Tabelle 5: Anzahl Arbeitsplätze in den Gemeinden (Quelle: BFS - Betriebszählungen) 2001 Entw icklung 2001-2005 2005 Entw icklung 2005-2008 2008 Entw icklung 2008-2011 2011* Blitzingen 34 + 5.9 % 36 - 5.6 % 34 - 23.5 % 26 Grafschaft 75 - 50.7 % 37 + 45.9 % 54 - 25.9 % 40 326 + 10.1 % 359 - 29.0 % 255 + 14.9 % 293 39 - 23.1 % 30 - 3.3 % 29 + 31.0 % 38 Reckingen-Gluringen 250 - 37.2 % 157 + 0.6 % 158 + 7.0 % 169 Total 724 - 14.5 % 619 - 14.4 % 530 + 6.8 % 566 Münster-Geschinen Niederw ald * 2011 hat das BFS bei der Betriebszählung einen Systemwechsel durchgeführt, es werden diejenigen Arbeitsstellen erfasst die der AHV-Beitragsplicht (2300.- CHF / pro Jahr) unterstehen. 2001/2005/2008 wurden durch das BFS hingegen diejenigen Arbeitsstellen gezählt, welche mindestens 6 h pro Woche ausmachten Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, dass im Jahre 2011 im Vergleich zum kantonalen (7.5 %) und nationalen Mittel (4.3 %) im Oberen Goms - mit 15.6 % - ein hoher Anteil der Bevölkerung im 1. Sektor (Landwirtschaft, Forstwirtschaft) arbeitete. Der zweite Sektor (Industrie, Gewerbe) hat zwischen 2001 und 2011 am stärksten abgenommen (-96 Arbeitsplätze). Der Anteil der Arbeitsplätze im 3. Sektor (Tourismus, Dienstleistungen) hat zwar von 55.5 % auf 65 % zugenommen, in absoluten Zahlen ist die Beschäftigung in diesem Sektor aber um 34 Arbeitsplätze gesunken. Auf Gemeindeebene weisen Blitzingen und Grafschaft Im Jahre 2011 mit 26.9 % und 42.5 % den mit Abstand höchsten Anteil landwirtschaftlicher Arbeitsplätze aus. Die Gemeinde Niederwald weist mit 71.1 % einen sehr hohen Anteil industrieller Arbeitsplätze auf. Dies ist auf den grössten Industriebetrieb des Oberen Goms, die Gomina AG, und die geringe Einwohnerzahl zurückzuführen. In allen Gemeinden - mit Ausnahme von Niederwald - ist der Anteil im Tourismus Beschäftigter sehr bedeutend (> 50 %). SEREC 10 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion Tabelle 6: SEREC Beschäftigte in den 3 Wirtschaftssektoren 2001-2011 (Quelle: BFS - Betriebszählung) Beschäftigte in der Gem einde 2001 Sektor 1 Gem einde Anz. % Anz. Anz. 34 7 26.9 % 0 0.0 % 19 73.1 % 26 Grafschaft 24 32.0 % 25 33.3 % 26 34.7 % 75 17 42.5 % 2 5.0 % 21 52.5 % 40 Münster-Geschinen 50 15.3 % 60 18.4 % 216 66.3 % 326 35 11.9 % 59 20.1 % 199 67.9 % 293 3 7.7 % 30 76.9 % 6 15.4 % 39 3 7.9 % 27 71.1 % 8 21.1 % 38 30 12.0 % 90 36.0 % 130 52.0 % 250 23 13.6 % 25 14.8 % 121 71.6 % 169 113 15.6 % 209 28.9 % 402 55.5 % 724 85 15.0 % 113 20.0 % 368 65.0 % 566 3.1.1. Landwirtschaft % Anz. % Total 70.6 % LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT Anz. Sektor 3 24 3.1. % Sektor 2 11.8 % Total Anz. Sektor 1 4 Reckingen-Gluringen % Total 17.6 % Niederw ald Anz. Sektor 3 6 Blitzingen % Sektor 2 Beschäftigte in der Gem einde 2011 Anz. Die untenstehende Tabelle zeigt, dass der landwirtschaftliche Strukturwandel auch vor dem Oberen Goms nicht haltgemacht hat. Zwischen dem Jahr 2000 und 2012 hat die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe um beinahe ein Drittel abgenommen. Auch die gesamte Anzahl von Arbeitsplätzen hat fast um ein Viertel abgenommen. Vom Rückgang besonders betroffen waren die Teilzeitstellen mit weniger als 50 % Beschäftigung (- 50 %). Die Gemeinden Münster-Geschinen (-9) und Grafschaft (-6) haben im Zeitraum 2000 bis 2012 am meisten Betriebe eingebüsst. Tabelle 7: Landwirtschaftliche Betriebe und Arbeitsplätze (Quelle: BFS - landwirtschaftliche Strukturerhebung) 2000 2012 Gemeinde Anz. Betriebe Arbpl. total > 75% 50-75% <50% Anz. Betriebe Arbpl. total > 75% 50-75% <50% Blitzingen 3 6 4 2 0 4 10 6 4 0 Niederwald 1 3 3 0 0 1 3 2 1 0 Grafschaft 12 19 5 3 11 6 12 5 4 3 Münster-Geschinen 24 50 23 6 21 15 37 16 10 11 Reckingen-Gluringen 16 30 15 4 11 15 23 9 6 8 Total 56 108 50 15 43 41 85 38 25 22 Von besonderer Bedeutung ist im Oberen Goms die Alpwirtschaft. Die Alpen sind grösstenteils im Eigentum der Burgergemeinden und werden meist durch Genossenschaften bzw. Geteilschaften betrieben (s. auch Kapitel Burgerschaften). Die Tabelle 38 im Anhang 13.5 zeigt die Besitzverhältnisse der Alpen im Oberen Goms und deren Bestossung auf. Die Munizipalgemeinden und Burgergemeinden sind am Unterhalt der Alpen und Infrastrukturen beteiligt (gesetzliche Kofinanzierungen, Flurstrassensanierungen). In Niederwald, Blitzingen und Grafschaft sind in den nächsten Jahren keine Investitionen auf den Alpen vorgesehen. Die Gemeinden ReckingenGluringen und Münster-Geschinen sind zusammen mit der Standortgemeinde Obergoms in die Sanierung der Alp Aegine involviert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1 Million CHF. Die Alpsanierung wird durch die Burgergemeinden Münster-Geschinen und Reckingen-Gluringen realisiert. Die Gemeinde Obergoms beteiligt sich mit 10% gesetzlichen Subventionen an den Investitionskosten von rund einer Million CHF. SEREC 11 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC 5 Die Studie Systalp von Agridea gibt eine Übersicht über die Rindviehalpen des Oberen Goms. Die wichtigsten Handlungsfelder aus Sicht der AGRIDEA sind (Reihenfolge nach Priorität): fehlende Wirtschaftlichkeitsdaten Anstehende Investitionen aufgrund von Vorschriften (Lebensmittelhygiene) Unterbestossung Verbuschung, fehlendes Alppersonal und Zusammenarbeit zwischen den Alpen 3.1.2. Forstwirtschaft Alle fünf Gemeinden sind dem Gemeindezweckverband Forst-Goms angeschlossen, dies ist ein Zusammenschluss der ehemaligen Forstreviere Obergoms, Mittelgoms und Schattenseite. 3.2. INDUSTRIE UND GEWERBE Das Obere Goms weist nur wenige Industrie- und Gewerbearbeitsplätze auf und die Tendenz ist stark rückläufig. Die Anzahl der Beschäftigten im zweiten Sektor ist zwischen 2001 (209 Vollzeitbeschäftigte) und 2011 (113) um mehr als 40 % zurückgegangen (Tabelle 6, Seite 11). Am stärksten ist der zweite Sektor in der Gemeinde Grafschaft und Reckingen-Gluringen geschrumpft. Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative haben sich die Rahmenbedingungen für das Baugewerbe stark verschlechtert, in Zukunft muss deshalb mit einem weiteren Rückgang von gewerblichen Arbeitsplätzen gerechnet werden. In Niederwald werden praktisch alle Arbeitsplätze vom wichtigsten Industriebetrieb des Oberen Goms, der Gomina AG, gestellt. Dort ist die Beschäftigung über den Zeitraum 2001-2011 praktisch stabil geblieben. Bei der Gomina arbeiten „leider“ nur Zupendler d.h für die Gemeinde entsteht keine Zuwanderung. Zur Verbesserung der Standortqualität wird von den Gemeinden einiges unternommen. So werden die Gemeinden in den nächsten Jahren ans Glasfasernetz angeschlossen. Das Gewerbe des Oberen Goms ist im Gewerbeverein Goms organisiert. Nebst dem Tourismus ist die Energiesparte das wichtigste Wirtschafts-Standbein der Obergommer Gemeinden. Die untenstehende Tabelle zeigt die im Betrieb stehenden Kraftwerke und die Beteiligungen der Gemeinden, des Elektrizitätswerkes Obergoms (EWO), der EnBAG Kraftwerke AG (EnBAG) sowie Dritten. 5 SYSTALP Übersicht über die Rindvieh Alpen im Oberen Goms, Agridea, Oktober 2013 SEREC 12 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion Tabelle 8: Gemeinde SEREC Beteiligung an Kraftwerken (Quelle: Gemeindeangaben) Name Kraftwerk Standort Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung Gemeinde EWO EnBAG Dritte Grafschaft KW Walibach Selkingen/ Grafschaft 50 % 50 % Münster- KW Minstigerbach Münster - Wichel 100 % KW Merezenbach Münster - im Moos 75 % Reckingen- BlinnAG Reckingen-Gluringen Gluringen Laufkraftwerk Geschinen Münster- 25 % Geschinen 3.3. 40 % 60% DIENSTLEISTUNGEN UND TOURISMUS Die Wirtschaftsstruktur der fünf Gemeinden ist stark vom Dienstleistungsgewerbe geprägt (s. Tabelle 6, 2011, 368 Arbeitsplätze), was hauptsächlich auf den Tourismus zurückzuführen ist. Im Dienstleistungssektor hat die Beschäftigung zwischen 2001 und 2011 um knapp 15 % abgenommen. 3.3.1. Organisation des Tourismus Die Obergoms Tourismus AG ist zuständig für die Angebotsgestaltung und Vermarktung, sowie für die Gästeinformation der Gemeinden des Oberen Goms. Die untenstehende Tabelle gibt Auskunft über die Verteilung der Büros, Funktionen und Stellenprozente der Obergoms Tourismus AG. Der Langlauf ist die Grundlage des Wintertourismus im Oberen Goms, weshalb die Gemeinderäte der Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen, Münster-Geschinen und Obergoms dem Projekt zum Bau einer Beschneiungsanlage und dem Ausbau der Loipeninfrastruktur zugestimmt haben. Als Trägerschaft ist hierzu die Obergoms Infrastruktur AG gegründet worden, welche die Anlagen dem Betreiber der Loipe Goms, der Obergoms Tourismus AG vermietet. Die Obergoms Infrastruktur AG hat ein Budget von 3 Millionen CHF für das Projekt Beschneiung und Infrastruktur zur Verfügung. Aktionäre der Obergoms Infrastruktur AG sind die fünf „Fusionsgemeinden“ zusammen mit der Gemeinde Obergoms und die Obergoms Tourismus AG. Die Infrastruktur AG kümmert sich um den Bau und Unterhalt der Infrastrukturen. Die Loipe Goms kümmert sich um den Betrieb der Anlagen und die Beschneiung sowie den Unterhalt der Loipe. Die Loipe Goms gehört zur Obergoms Tourismus AG. Bei der Obergoms Tourismus AG halten die fünf Gemeinden und die Gemeinde Obergoms (anteilsmässig an Bevölkerungszahl und Gästebetten) ein Drittel der Aktien, der Rest ist auf Gewerbe und Hotelbetriebe verteilt. Bei beiden Organisationen können nur juristische Personen Aktien erwerben. Momentan läuft ein Enjoy Switzerland Projekt über das ganze Obere Goms, dieses ist an die Obergoms Tourismus AG angegliedert. Nebst der gemeinsamen Tourismusorganisation gibt es in allen Gemeinden auch einen örtlichen „Kulturverein“, dieser beschäftigt sich vor allem mit der Organisation von Veranstaltungen vor Ort. SEREC 13 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion Tabelle 9: SEREC Verteilung der Büros, Funktionen und Stellenprozente der Obergoms Tourismus AG (Quelle: Obergoms Tourismus AG) Büro Ort Funktionen Stellenprozente Hauptbüro Münster Geschäftsführung, Marketing, Buchhaltung, Leitung, 700 % technische Enjoy Switzerland, Gästeinformation. Nebenbüro Oberwald Touristinfo 100 % Nebenbüro Reckingen Touristinfo 80 % Gemeindebüro (Gemeindepersonal) Blitzingen Touristinfo 20 % Total (ohne Blitzingen) 3.3.2. 880 % Projekte Die Gemeinden Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen sind mit 78‘296 respektive 72‘478 Übernachtungen die wichtigsten Standorte für den Tourismus im Fusionsperimeter. In diesen Gemeinden sieht man im Falle einer Fusion auch das grösste Potenzial für neue und grosse, touristische Entwicklungsprojekte. Tabelle 10: Logiernächtezahlen 2013/14 (Quelle: Obergoms Tourismus AG) Gemeinden Wintersaison 2012/13 Logiernächte Münster-Geschinen Reckingen-Gluringen Grafschaft Blitzingen Niederwald Gesamttotal 42028 42312 13802 13114 2638 Kurtaxe Sommersaison 2013 Logiernächte Kurtaxe Total Logiernächte Kurtaxen 94463.50 92456.20 31232.50 30985.00 6253.75 30450 35894 15178 9796 2525 69657.10 72659.45 30534.75 23260.00 5713.75 72478 78296 28980 22910 5163 164120.60 165115.65 61767.25 54245.00 11967.50 113894 255390.95 93843 201825.05 207827 457216.00 Reckingen-Gluringen weist als einzige Gemeinde im Oberen Goms ein Schwimmbad auf, diese Infrastruktur ist von grossem, regionalem Tourismusnutzen. Zudem befindet sich ein Skilift auf dem Gemeindegebiet. Im Oberen Goms steht im Gebiet z’Matt (Ulrichen) das Nordische Zentrum mit integrierter Infrastruktur für die Zeitmessung, einem Konferenzraum, sanitären Anlagen, Wachsraum und einer homologierten FIS Strecke. In diesem Gebiet wird ebenfalls das Projekt Beschneiung umgesetzt. Träger des Projektes sind die Gemeinden des Oberen Goms. In Münster-Geschinen sind momentan keine grossen Projekte geplant, man ist aber um eine stetige Qualitätssteigerung des bestehenden Angebotes bemüht. Münster-Geschinen weist zwei Bügelskilifte auf. Sie gingen 2014 in eine Aktionärsgesellschaft über, ihr Betrieb ist zufriedenstellend. Diese Skilifte sind wichtig zur Diversifizierung des Winterangebotes. Der See Geschinen und die Erholungs- und Freizeitanlage (EFAM) Münster sind wichtig für die Vielfalt des touristischen Sommerangebotes. Die Gemeinden Blitzingen und Niederwald sind Mitglieder des regionalen Naturparkes Binntal. Der Landschaftspark Binntal ist ein «Regionaler Naturpark von nationaler Bedeutung» nach den Kriterien des schweizerischen Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG). In den Regionalen Naturpärken werden der Schutz und die Pflege wertvoller Lebensräume und besonders schönen Landschaften mit der SEREC 14 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC wirtschaftlichen Entwicklung verknüpft. Landwirtschaft, Tourismus und Gewerbe sollen von den landschaftlichen Vorzügen profitieren, diese aber gleichzeitig schonend behandeln. Ziel ist ein harmonisches Gleichgewicht zwischen Erhaltung und Entwicklung. Die Gemeinde Grafschaft plant die Erweiterung des Campingplatzes, dafür sind aber eine Umzonung und Hochwasserschutzmassnahmen erforderlich. Des weiteren hat die Gemeinde Grafschaft ein Projekt initiiert, welches die Umnutzung des Schulhauses in die „Berglandschule Grafschaft“ zum Ziel hat. Mit diesem Projekt soll die Berglandwirtschaft, Schulen und Schülern, als auch Touristen näher gebracht werden (Investitionen ca. 400‘000 CHF). Die Region Goms-Aletsch bewirbt sich für das Nationale Schneesportzentrum. Anfangs 2014 ist ein Evaluationsbericht über die Bewerbung beim Bundesamt für Sport (BASPO) für die Standortevaluation eines Nationalen Schneesportzentrums (NSSZ) erschienen. Der definitive Standortbeschluss des Bundesrates ist pendent. Das im Entstehen begriffene Ressort Andermatt-Swiss Alps und der Ausbau der Skiarena AndermattSedrun im benachbarten Andermatt, könnte positive Auswirkungen auf die Beherbungszahlen im Oberen Goms haben. Allerdings muss dieser Gästemarkt früh genug bearbeitet werden, die Strategie 2016 der 6 Obergoms Tourismus AG geht darauf bereits ein . Die Obergoms Tourismus AG ist in folgende Projekte des „Progetto San Gottardo“, eines kantonsübergreifenenden NRP Programmes (Uri, Tessin, Wallis und Graubünden) involviert: - Touristische Zusammenarbeit San Gottardo - Nordic St. Gotthard - Bike St. Gotthard - Erlebnisraum Rhonegletscher - Zukunft Gotthard Bergstrecke - Golf St. Gotthard - Marke St. Gotthard 4. ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN UND DIENSTLEISTUNGEN 4.1. PRÄSIDIUM, GEMEINDERAT UND KOMMISSIONEN Die fünf Gemeinden des Oberen Goms zählen je nach Gemeindegrösse zwischen drei (Niederwald, Blitzingen) und fünf Gemeinderäte. Das Präsidentenamt wird in allen Gemeinden im Nebenamt geführt. Die Gemeinden sind nach dem Ressortprinzip organisiert. Besonders in den kleineren Gemeinden wie Niederwald, Blitzingen und Grafschaft ist es schwierig, Personal für den Gemeinderat zu rekrutieren. Die Aufgaben der Kommissionen sind in den entsprechenden Reglementen festgelegt (siehe Reglemente Anhang 13.7). Im Besoldungssystem für Präsidium, Gemeinderat und Kommissionen herrschen Pauschalabgeltungen vor. Die Kommissionen werden nach Aufwand entschädigt. 6 Obergoms Tourismus AG, Strategie 2016, OGT 2014 SEREC 15 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion 4.2. SEREC GEMEINDEVERWALTUNG In den Gemeindeverwaltungen (Sekretariat, Finanzen und Steuern, Einwohnerkontrolle) der fünf Gemeinden arbeiten heute 9 Personen. Die untenstehende Tabelle zeigt die Stellenprozente nach Funktionen und Gemeinden auf. Tabelle 11: Stellenprozente in der Gemeindeverwaltung 2014 (Quelle: Gemeindeangaben) Nieder- Funktionen wald Sekretariat* 20 % Blitzingen Graf- Reckingen- Münster- schaft Gluringen Geschinen Total 40 % 50 % 90 % 120 % 320 % Finanzen* 20 % 40 % 50 % 70 % 180 % Einwohnerkontrolle* 20 % 10 % 60 % 30 % 120 % 80 % 100 % 200 % 220 % 620 % Total 20 % * Die Stellenprozente der Gemeindschreiber sind auf die verschiedenen Funktionen aufgeteilt Zusätzlich zu den obengenannten Anstellungen hat jede Gemeinde einen Registerhalter beauftragt. In den Gemeinden Blitzingen, Niederwald und Grafschaft werden diese nach Stundenaufwand bezahlt. Die jährlichen Aufwendungen hierzu bewegen sich im Rahmen von 1‘000-3‘000 CHF pro Jahr. In ReckingenGluringen umfasst das Mandat des Registerhalters 25 % und in Münster-Geschinen 20 %. Die Baukommission wird in den Gemeinden Blitzingen, Niederwald und Grafschaft von den Gemeinderäten gestellt. Reckingen-Gluringen, Münster-Geschinen haben zusammen mit Obergoms und Ernen einen gemeinsamen Bauverwalter von insgesamt 75 Stellenprozenten, davon entfallen auf Reckingen-Gluringen ca. 18 %, Münster-Geschinen ca. 16 %. Bezüglich Informatik wird in allen Gemeinden die Software W&W für Gebühren, Steuern, Einwohnerkontrolle und Finanzbuchhaltung verwendet. In einer Umfrage bei den Gemeindeschreibern hinsichtlich besonderer personeller Herausforderungen, haben die meisten die Situation als befriedigend bezeichnet. In Blitzingen gibt es das typische Problem von Kleinstgemeinden, das Pensum ist niedrig aber trotzdem muss die Qualität der Arbeit auf professioneller Höhe mit grossen Gemeinden stehen. Die Gemeinde Niederwald wird von ReckingenGluringen betreut (Montag und Donnerstag je 1h Schalteröffnungszeiten pro Woche). Diese Ausgangslage macht das Management hinsichtlich Ferienablösungen/Krankheit/Unfall schwierig. Bei Ferien oder sonstiger, längerfristiger Abwesenheit fehlt eine Stellvertretung für den Gemeindeschreiber. Münster-Geschinen und Reckingen-Gluringen verfügen über Angestelltenreglemente. Die fünf Gemeinden sind Eigentümer der Gemeindebüros. In der Gemeinde Niederwald wird der Schalter vom Gemeindeschreiber von Reckingen-Gluringen betreut, ein weiterer Schalter mit sehr reduzierten Öffnungszeiten befindet sich in der Ortschaft Gluringen (siehe nachfolgende Tabelle). Tabelle 12: Schalter und Öffnungszeiten 2014 (Quelle: Gemeindeangaben) Gemeinde Blitzingen Grafschaft SEREC Ort Blitzingen Ritzingen Montag 09-11:00 Öffnungszeiten Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 15-18:00 09-11:00 16-17:00 09:30-10:30 16 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion Münster-Geschinen Niederwald Reckingen-Gluringen Münster 08:30-11:00 und 15-17.00 Niederwald 17-18.00 Reckingen 10-11:00 15-18:00 10-11:00 Gluringen 4.3. SEREC 15-17:00 10-11:00 15-16.00 10-11:00 und 1819:00 15-17:00 10-11:00 14-15:00 TECHNISCHE DIENSTE In den fünf Gemeinden des Oberen Goms arbeiten momentan 8 Personen für die technischen Dienste. In der untenstehenden Tabelle sind die Stellenprozente nach Gemeinden aufgelistet. Tabelle 13: Stellenprozente der technischen Dienste 2014 (Quelle: Gemeindeangaben) Gemeinde Stellenprozente Niederwald (kein eigenes Personal, Leistungsbezug von Gemeinde Grafschaft) 0% Blitzingen (kein eigenes Personal, Leistungsbezug von Gemeinde Grafschaft) 0% Grafschaft 200 % Reckingen-Gluringen 300 % Münster-Geschinen (inkl. Schulabwart) 300 % Total 800 % Die Gemeinden Niederwald und Blitzingen haben kein eigenes Werkpersonal. Blitzingen hat das Anrecht, den Werkdienst von Grafschaft zu maximal 20 Stellenprozenten zu beanspruchen. Meistens bleibt diese Beanspruchung aber im Rahmen von wenigen Tausend Franken pro Jahr. Niederwald wie auch Blitzingen arbeiten mit Privaten (Pensionäre, Unternehmer) im Bereich Strassenreinigung/Schneeräumung und entschädigen diese nach Aufwand. Die Werkhöfe im Oberen Goms sind in untenstehender Tabelle kurz beschrieben. Tabelle 14: Werkhöfe, Standorte und Ausrüstung 2014 (Quelle: Gemeindeangaben) Niederwald 1 Werkhof zusammen mit Grafschaft. Keine eigenen Gemeindearbeiter SEREC Blitzingen Grafschaft 1 Werkhof (Garage), 1 Schneeräumungsf ahrzeug, diverse Kleingeräte. Keine eigenen Gemeindearbeiter 2 grosse Garagen (1 bei Bahnhof/1 Selkingen) mit grosser Raumhöhe und praktischer Vorfahrt. Ausrüstung: Fahrzeuge, Schneefräse und diverse Kleingeräte. 17 Reckingen- Münster- Gluringen Geschinen Gebäudewerkhof mit grosser Raumhöhe und praktischer Vorfahrt. Ausrüstung: Fahrzeuge, Schneefräse und diverse Kleingeräte. Altes Feuerwehrlokal mit geringer Raumhöhe und kleiner Vorfahrt (eher ungünstig). Ausrüstung: Fahrzeuge, Schneefräse und diverse Kleingeräte. Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion 4.4. SEREC INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT Im Jahre 2009 wurde ein Prozess der verstärkten Zusammenarbeit der Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen, Münster-Geschinen und Obergoms gestartet. Dabei wurden Prioritäten der Zusammenarbeit, Verantwortlichkeiten und ein Umsetzungsplan erarbeitet. Als einen der wichtigsten Themenbereiche der Zusammenarbeit wurde vor dem Bauwesen, der Wirtschaft und der Verwaltung, die Raumplanung identifiziert. Gleichzeitig wurde ein Fahrplan im Hinblick auf eine Fusion entwickelt. Der Wille, in der Raumentwicklung stärker zusammenzuarbeiten, gab den Startschuss für das Projekt Raum+, welches zum Ziel hatte, eine Übersicht von Flächenpotenzialen für eine nach innen gerichtete Siedlungs- und Raumentwicklung zu erarbeiten. Durch das Projekt Raum+ wurde 2011 die strukturierte Zusammenarbeit auf Basis einer neuen Gemeindeplattform entwickelt. Am 27. Juni 2012 unterzeichneten alle Gemeinden des Oberen Goms eine Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit in Form einer Gemeindeplattform. An den monatlichen Sitzungen des Leitungsgremiums werden seither alle überkommunalen Aufgaben besprochen und gemeinsame Lösungen erarbeitet. Die Gemeindeplattform wird von einem Prozessbüro (RW Oberwallis AG) moderiert und von einem Leitungsgremium bestehend aus den Gemeindepräsidenten der sechs Gemeinden des Oberen Goms gelenkt. Für spezifische Arbeiten und Projekte werden Arbeitsgruppen gebildet. Die Gemeinden haben sich mit der interkommunalen Zusammenarbeit unter anderem das Ziel gesetzt, Entwicklungsperspektiven für den Raum Oberes Goms zu definieren und haben im November 2012 eine übergeordnete regionale Strategie erarbeitet. Zwischen den Gemeinden des Oberen Goms bestehen vielfältige Kooperationen. Untenstehend befindet sich eine Tabelle, die die Zusammenarbeit zwischen den fünf „Fusionsgemeinden“ sowie der Gemeinde Obergoms und der Region bzw. dem Kanton beschreibt. In den folgenden Kapiteln wird auf die Kooperationen detaillierter eingegangen. SEREC 18 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Tabelle 15: Interkommunale Zusammenarbeit (Quelle: Gemeindeangaben) Bereich Blitzingen Kultur, Freizeit, Pfarrei, Tourismus Freizeit Pfarrei Tourismus Gesundheit & Soziales Gesundheit Spitex Altersheime Spital Kinderbetreuung Regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Umwelt, Raumplanung Wasser (ZV Blinnental) Abwasser Kehrricht Naturgefahren Tierkörper Baupolizei, Bauverwaltung Energieversorger Wald Öffentliche Sicherheit Polizei Justiz Feuerwehr Zivilschutz Bildung Kindergarten Primarschule Orientierungsschule Münster Rettungsdienste Grafschaft Münster-Geschinen Niederwald Reckingen-Gluringen Obergoms (ist nicht Teil der Fusion) regionaler Pfarreipool (Besoldung Klerus) Obergoms Tourismus AG, Obergoms Infrastruktur AG Sozialmedizinisches Regionalzentrum Oberwallis, Brig Sozialmedizinisches Regionalzentrum Oberwallis, Brig Alters- und Pflegeheim St. Theodul, Fiesch Spitalzentrum Oberwallis KITA Sunnämeijä in Reckingen Unnergoms KESB Obergoms Unnergoms KESB Obergoms KESB Obergoms ARA Goms, Fiesch Kehrichtabfuhr Oberwallis, Gebührenverbund Oberwallis Notfall- und Interventionsplanung Lawinen und Hochwasser / Büro Geoplan, Steg Lawinenwarndienst Goms regionale Tierkörpersammelstelle EnBAG EnBAG EW Obergoms EnBAG Forst Goms, Reckingen EW Obergoms EW Obergoms Regionales Richteramt Stützpunktfeuerwehr Goms Zivilschutzorganisation Brig Interkommunale PS Interkommunale PS Regionale OS Obergoms PS Unnergoms Interkommunale PS PS Obergoms PS Unnergoms Interkommunale PS PS Obergoms OS Fiesch Regionale OS Obergoms Regionale OS Obergoms Sanität Oberwallis / stationiert in Münster Rettungsstation Die Tradition der Zusammenarbeit unter den Gemeinden mag auch auf den bereits stattgefundenen Gemeindefusionen gründen: Münster und Geschinen haben sich am 1. Januar 2005 zur Gemeinde Münster-Geschinen zusammengeschlossen. Die Gemeinden Reckingen und Gluringen haben sich am 1. Januar 2004 zur Gemeinde ReckingenGluringen zusammengeschlossen Selkingen, Biel und Ritzingen haben am 1. Januar 2000 zur Gemeinde Grafschaft fusioniert. 4.5. ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 4.5.1. Polizei Die Gemeinden gehören zum Polizeiposten Fiesch (Kantonspolizei). Keine Gemeinde verfügt über eigene Polizeibeamte. Während der Zeitdauer in welcher die Pässe offen sind (Grimsel, Furka, Nufenen), wird ein temporärer Polizeiposten in Münster-Geschinen stationiert. Momentan sind Bestrebungen im Gange, das Polizeiwesen zu reformieren. Alle Gemeinden des Oberen Goms verfügen über Polizeireglemente. 4.5.2. Justiz Die fünf Gemeinden sind dem regionalen Richteramt Oberes Goms unterstellt. 4.5.3. SEREC Feuerwehr 19 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Seit Anfang 2013 arbeiten die fünf Gemeinden eng im „Stützpunkt-Feuerwehr Goms“ zusammen. Pro Gemeinde ist ein Gemeinderat für die Feuerwehr zuständig. Die Mitglieder der Mannschaften der fünf Züge sind nicht nach Gemeinden getrennt sondern gemischt. Die Züge enthalten keine Ortsnamen mehr. 4.5.4. Zivilschutz Die Zivilschutzorganisation Brig (ZSO) ist für die fünf Gemeinden im Oberen Goms zuständig. 4.5.5. Krisenstab In jeder Gemeinde ist ein Gemeinderatsmitglied für das Krisenmanagement im Falle von Naturgefahren zuständig. Momentan sind aber im Oberen Goms Bestrebungen im Gange, einen Krisenstab aufzubauen der einen Stabschef (ca 20 % Stelle) und 6 Ressortverantwortliche sowie Stellvertreter umfasst. Die zuständige Arbeitsgruppe hat ein Organigramm entwickelt wie eine Organisation des Krisenstabes aussehen könnte (s. Abbildung unten). Dieses Projekt soll noch vor einer eventuellen Fusion vom 1. Januar 2017 umgesetzt werden. Abbildung 5: Mögliche Struktur eines interkommunalen interkommunaler Krisenstab ) SEREC 20 Führungsstabes (Quelle: AG Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion 4.6. SEREC SCHULE Die untenstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Schülerzahlen der einzelnen Gemeinden und die Schulorte. Der Ganztageskindergarten liegt in Reckingen-Gluringen. Eine Primarschule für alle Klassen gibt es in Münster-Geschinen. Die Oberstufenschule liegt in Münster-Geschinen. Die Kinder von Niederwald gehen nach Fiesch in die Primarschule und Orientierungsschule und werden deshalb in untenstehender Tabelle nicht aufgeführt. Tabelle 16: Schulorte und Schülerzahlen 2013 (Quelle: Schuldirektion Münster-Geschinen) SchulortOrt Klasse Anzahl Schüler Schüler aus Blitzingen Grafschaft MünsterGeschinen 1 5 8 1 6 4 2 5 4 Obergoms ReckingenGluringen Reckingen-Gluringen Kindergarten 14 Münster-Geschinen 1. & 2. 12 Münster-Geschinen 3. & 4. 11 Münster-Geschinen 5. & 6. 15 2 8 Münster-Geschinen OS Niveau 1+2 49 1 4 14 19 11 101 2 10 38 19 32 Total 1 5 Die Kinder von Niederwald gehen nach Fiesch in die Primarschule und Orientierungsschule. Vor dem Hintergrund rückläufiger Bevölkerungszahlen (s. auch Kapitel 2) muss wohl auch in Zukunft von abnehmenden Schülerzahlen ausgegangen werden, ausser es gelingt, wieder eine Zuwanderung und höhere Geburtenzahlen zu erreichen. Die Kosten des Schulbetriebs werden nach Abzug eines Vorausanteils der Standortgemeinde von allen Gemeinden anhand der Schülerzahlen verteilt. Anfang 2014 wurde das Projekt „Schulorganisation Oberes Goms“ gestartet. Im Mai 2014 wurde ein Konzept vorgelegt wie die Schule im Oberen Goms zukünftig organisiert werden soll. Die Schulorganisation Oberes Goms orientiert sich am Schulstandort Münster. Die PrimarschülerInnen und die SchülerInnen der Oberstufe sollen in Zukunft im Schulzentrum in Münster unterrichtet werden. Das Projekt schlägt eine Schulorganisation nach dem Konzept einer Tagesschule vor. Den Kindergartenkindern steht der Kindergarten in Reckingen-Gluringen zur Verfügung. 4.7. KULTUR, FREIZEIT, KIRCHE 4.7.1. Kultur und Freizeit Die Vereine stellen im Oberen Goms einen Hauptteil des kulturellen Lebens und Freizeitangebotes dar. Es gibt knapp 50 Vereine auf dem Perimeter der fünf Gemeinden. Das Gros der Vereine kann der Kategorie Sport (17), Erhaltung von Traditionen/kulturelles Erbe (12) und Musik, Gesang und Theater (7) zugewiesen werden. Die Gemeinden des Oberen Goms weisen ein gutes Angebot an Freizeit-, Sport und Kulturanlagen auf (s. Tabelle 40, Anhang 13.6). Diese Anlagen sind vornehmlich in Gemeindebesitz. 4.7.2. Kirche Im oberen Goms gibt es 6 Pfarreien (Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen, Gluringen, MünsterGeschinen). Sie sind in einem regionalen Pfarreipool zusammengeschlossen und dem Bistum Sitten SEREC 21 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC unterstellt. Es besteht eine Kostenverteilung unter den Gemeinden. Die Gemeinden müssen die Betriebsdefizite der Pfarreien decken, dafür erhalten sie die Kirchensteuern, diese ist im Kanton Wallis Teil der Gemeindesteuer. 4.7.3. Gesundheit, Alter und Soziales Im Oberen Goms gibt es in der Gemeinde Münster-Geschinen zwei Arztpraxen. Ansonsten ist das Gesundheits-, Alters- und Sozialwesen regional organisiert. Alle fünf Gemeinden sind Mitglied im Verein Sozialmedizinisches Zentrum Oberwallis (SMZO) in Brig. Dieses leistet einen grundsätzlichen Versorgungsauftrag im pflegerischen und sozialen Bereich. Des weiteren beteiligen sich die fünf Gemeinden an der Stiftung „Alters- und Pflegeheim St-Theodul“ in Fiesch. Am 1. Januar 2013 wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Das KESB Obergoms ist regional organisiert und in Reckingen untergebracht, Mitglied bei dieser Behörde sind die Gemeinden Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen. Niederwald und Blitzingen sind beim KESB Untergoms angeschlossen. 5. ERSCHLIESSUNG UND INFRASTRUKTUR 5.1. WASSERVERSORGUNG Die Wasserversorgung erfolgt in den Gemeinden Grafschaft und Reckingen-Gluringen über den Zweckverband Blinnental. Ansonsten verfügen die Gemeinden über autonome Trinkwassernetze, welche von Quellen gespiesen werden. Alle Gemeinden haben homologierte Wasserreglemente und Gebührenordnungen (s. auch Anhang 13.7 Reglemente). Münster-Geschinen: Die Brunnenstube, das zugehörige Reservoir und die Leitungen der Wasserversorgung Münster sind in gutem Zustand. Es sind keine Sanierungen sondern nur Unterhaltsarbeiten vorgesehen. Für die Erschliessung der Kernzone B sind neue Leitungen im Rahmen von 150‘000 CHF budgetiert. Auch die Wasserversorgung Geschinen weist eine Brunnenstube und ein Reservoir in gutem Zustand aus. Neue Leitungen sind für die Erschliessung Wieschti im Umfang von rund 250‘000 CHF vorgesehen. Die Wasser- und Stromversorgung für See-Geschinen beträgt rund 100‘000 CHF Für die Gemeinden Blitzingen Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Niederwald stehen keine besonderen Investitionen an, der Zustand der Anlagen ist gut, sie werden unterhalten und laufend saniert. 5.2. WASSERENTSORGUNG Alle Gemeinden haben entsprechende Reglemente (s. auch Anhang 13.7 Reglemente) und sind der regionalen ARA in Fiesch angeschlossen und somit Mitglied des Zweckverbandes ARA. Die Gemeinde Grafschaft weist einen generellen Entwässerungsplan (GEP) auf. In den Gemeinden Blitzingen und Münster-Geschinen ist er in Überarbeitung bzw. Ausarbeitung/Planung. Niederwald und ReckingenGluringen haben keinen GEP in Planung. Die kommenden Herausforderungen in Sachen Wasserentsorgung sind in Blitzingen das Oberflächenwasser vom Schmutzwasser zu trennen (im Ortsteil SEREC 22 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Bodmen ist das Oberflächen- vom Schmutzwasser bereits getrennt). In Reckingen-Gluringen wird in neuen und erneuerten Strassen das Trennsystem jeweils realisiert und laufend überprüft. In der Gemeinde Grafschaft begrenzt sich der Sanierungsbedarf auf den jährlichen Unterhalt, das Leitungsnetz ist in Ordnung. In Münster-Geschinen ist das Trennsystem Abwasser/Oberflächenentwässerung auf den Gemeindestrassen zu 90% erstellt. Die Hauptstrasse im Ortsteil Münster ist noch ausstehend, sowie einige Anschlussleitungen. Die Bauzonenerschliessung für Kernzone B in Münster und Wieschti in Geschinen birgt noch einiges an Aufwand. Allgemein wird der Sanierungsbedarf durch die ARA Goms und deren Delegierte festgelegt. In den Gemeinden werden danach die Sanierung und der Ausbau laufend gemäss finanzieller Verfügbarkeit gemacht. Ein grosser Teil ist somit schon realisiert. 5.3. ABFALL Alle Gemeinden haben entsprechende Reglemente (s. auch Kapitel 5.1 Reglemente). Zur Erhebung der Sockelgebühren arbeiten verschiedene Gemeinden mit einem Punktesystem. In allen Gemeinden gibt es zusätzlich zu den Sockelgebühren auch Sackgebühren. Die fünf Gemeinden sind Mitglied im Zweckverband „Gebührenverbund Oberwallis“ (Gemeinden mit Kehrichtsackgebühren) und im Zweckverband „Gemeindeverband für die Abfallbewirtschaftung im Oberwallis“. In Reckingen-Gluringen muss die Kompostierung (Grünabfuhr) verbessert werden. Ein regionales Materialablieferungskonzept für Trockenmaterial ist in dieser Gemeinde in Arbeit. Alle fünf Gemeinden sind Mitglied beim Zweckverband „regionale Tierkörpersammelstelle“ (TKS). 5.4. VERKEHR Die fünf Gemeinden sind durch die Kantonsstrasse 19 und die Matterhorn Gotthard Bahn erschlossen. Das öV-Angebot wird grundsätzlich als gut bezeichnet. Bei der frühesten und spätesten Verbindung muss allerdings in Fiesch vom Zug in den Bus umgestiegen werden. Die Gemeinden oberhalb von Niederwald haben keine absolut wintersichere Durchfahrt bzw. Zufahrt. Bei Schliessung der Kantonsstrasse 19 wegen Lawinengefahr werden sie im Extremfall von der Aussenwelt abgeschnitten. Die Gemeinden und vor allem der Kanton investieren deshalb in den nächsten Jahren mehrere Millionen Franken in Lawinenverbauungen. 5.5. ENERGIEVERSORGUNG In den Gemeinden Blitzingen, Grafschaft und Niederwald liefert die EnBAG den Strom. In MünsterGeschinen und Reckingen-Gluringen sind es die Elektrizitätswerke Obergoms AG (EWO). Die Gemeinden sind zum Teil auch an diesen beiden Unternehmen beteiligt (s. untenstehende Tabelle). Das Stromnetzwerk der Gemeinde Grafschaft ist über langfristige Konzessionsverträge an die EnBAG gebunden. Die übrigen Gemeinden haben ihre Netze mit Konzessionsverträgen an die EWO abgegeben. SEREC 23 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Tabelle 17: Beteiligungen an Energieversorgern (Quelle: Geschäftsbericht EWO 2013, Angaben der Gemeinden) Gemeinde Beteiligung an EWO Beteiligung an ENBAG Niederwald 3.13 % 0.16 % Blitzingen 0.25 % Grafschaft 3.13 % Reckingen-Gluringen 12.50 % Münster-Geschinen 18.75 % 6. BURGERGEMEINDEN 6.1. ORGANISATION UND AUFGABEN 0.41 % In jeder der fünf Gemeinden des Oberen Goms gibt es eine eigenständige Burgergemeinde. Diese sind Eigentümer eines grossen Teils der Alp- und Waldflächen im Oberen Goms. Sie sind Mitglieder im Gemeindezweckverband Forst Goms. Das Beschlussfassungsorgan der Burgergemeinde ist die Burgerversammlung, das Vollzugsorgan ist der Burgerrat. Die Burgergemeinden des Oberen Goms haben keine eigenen Burgerräte, die Räte der Einwohnergemeinden verwalten die Burgergemeinde. Im Folgenden werden die Finanzkennzahlen der fünf Burgergemeinden für die Jahre 2012 und 2013 analysiert. Grundlage hierfür sind die Burgerrechnungen der fünf Gemeinden des Oberen Goms. 6.2. LAUFENDE RECHNUNGEN Insgesamt liegen die „Laufenden Erträge“ (Mittelwert 2012/13) der Burgergemeinden bei 483’927 CHF und die Aufwände belaufen sich auf rund 388’177 CHF. Daraus resultiert eine Selbstfinanzierungsmarge von 95’810 CHF (s. nachfolgende Tabelle). SEREC 24 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Tabelle 18: Laufende Rechnungen pro Burgergemeinde (Mittelwert 2012 – 2013,) In Franken Blitzingen Grafschaft MünsterGeschinen Niederwald ReckingenGluringen 52'085 53'273 62'632 7'238 128'998 312'298 4 14'905 15'064 1'225 506 5'752 7'483 7'748 201'739 388'117 Total Laufende Aufwände 30 Personalaufwand 31 Sachaufwand 3'055 110'374 1'188 32 Passivzinsen 38 117 36-37 Beiträge an Gemeinwesen und Private Total 3'093 110'491 65'046 7'946 43'045 82'464 26 106'719 240'199 141 12'402 275 1'310 224'766 238'895 Laufende Erträge 41-42 Regalien / Konzessionen / Vermögenserträge 43 Entgelte 46-47 Beiträge 4'833 4'833 Total 8'088 60'280 82'739 1'336 331'484 483'927 Selbstfinanzierungsmarge 4'995 -50'211 17'693 -6'412 129'745 95'810 Die grössten Kosten sind die Sachaufwände die ungefähr 80 % (312’298 CHF) des Totals ausmachen. Die Ressourcen der Burgergemeinden stammen mehrheitlich aus Regalien / Konzessionen / Vermögenserträge (50 %) und Entgelten (49 %). Gemessen an den Erträgen sticht die Burgergemeinde Reckingen-Glurigen heraus, ihre Einnahmen repräsentieren mehr als 68 % (331‘484 CHF) der gesamten laufenden Erträge. Es folgen die Burgergemeinden Münster-Geschinen und Grafschaft. Die Burgergemeinden Blitzingen und Niederwald haben ein sehr bescheidenes Budget von unter 10‘000 CHF. Zwei der fünf Burgergemeinden (Grafschaft und Niederwald) haben im Mittelwert der Jahre 2012/13 eine negative Selbstfinanzierungsmarge. Zur laufenden Rechnung ist anzumerken, dass alle Munizipalgemeinden die Verwaltung ihrer Burgergemeinden erledigen, sich an Alpungskosten (MünsterGeschinen) beteiligen und haben im Falle von Grafschaft ein zinsloses Darlehen gewährt. Die Zuwendungen für Verwaltungsarbeiten und Alpungskosten werden nur im Falle von Reckingen-Gluringen ganz oder teilweise (Münster-Geschinen), den Burgergemeinden verrechnet und scheinen in der obenstehenden Tabelle unter Personalaufwand auf. In Münster-Geschinen betragen die Gratisleistungen an die Burgerschaft ca. 3’000 CHF pro Jahr (Hälfte der Alpungskosten). In der Gemeinde Grafschaft sind es jährlich ca. 10‘000 CHF (Verwaltung 3’000 CHF und Gemeindearbeit 7’000 CHF). Der Verwaltungsaufwand den die Gemeinde Blitzingen und Niederwald an ihre Burgergemeinden unentgeltlich leisten beläuft sich auf je rund 1‘000 CHF pro Jahr. Wenn man die Gratisleistungen in der laufenden Rechnung (obenstehende Tabelle) in Abzug bringt, dann sinkt beispielsweise für die Burgerschaft Grafschaft die Selbstfinanzierungsmarge auf rund - 60‘000 CHF. 6.3. INVESTITIONSAUSGABEN UND INVESTITIONSEINNAHMEN 2012 - 2013 Nur die zwei „grössten“ Burgergemeinden (Reckingen-Glurigen und Münster-Geschinen) haben im Zeitraum 2012-2013 Investitionsausgaben getätigt. Für die Jahre 2012-2013 Nettoinvestitionen 118’038 CHF aus. Diese konnten zu 81 % selbst finanziert werden. SEREC 25 machen die Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Tabelle 19: Investitionsausgaben und -einnahmen 2012 - 2013 (Total der fünf Burgergemeinden) Blitzingen In Franken MünsterGeschinen Grafschaft Niederwald ReckingenGluringen Total Investitionsausgaben 0 Allgemeine Verwaltung 8 Volkswirtschaft, inkl. Elektrizitätswerk 142'076 9 Finanzen, Steuern Total 142'076 125'000 125'000 12'455 12'455 137'455 142'076 279'530 71'038 71'038 Investitionseinnahmen 0 Allgemeine Verwaltung 8 Volkswirtschaft, inkl. Elektrizitätswerk 78'000 78'000 9 Finanzen, Steuern 12'455 12'455 Total 90'455 71'038 161'493 71'038 71'038 Nettoinvestitionen 0 Allgemeine Verwaltung 8 Volkswirtschaft, inkl. Elektrizitätswerk 9 Finanzen, Steuern 47'000 Total 6.4. 47'000 47'000 71'038 118'038 BILANZ Alle Burgergemeinden haben ein Nettovermögen. Insgesamt ist dieses über 3.2 Millionen CHF. Tabelle 20: Zusammenfassung der Bilanz am 31.12.2013 pro Burgergemeinde (nur Finanzelemente) Blitzingen Finanzvermögen Verpflichtungen Nettoverschuldung (Vermögen wenn -) 6.5. Grafschaft MünsterGeschinen Niederwald ReckingenGluringen Total 181'619 674'234 568'145 51'157 1'120'455 2'595'611 1'795 51'400 1'428 20'000 95'536 170'159 - 179'824 - 622'834 - 566'717 - 31'157 - 1'024'920 - 2'425'452 ZUKUNFTSPERSPEKTIVEN Bei den laufenden Erträgen muss erwähnt werden, dass mit der voraussichtlichen Schliessung des FlabSchiessplatzes am 1. Januar 2017 Inkonvenienzentschädigungen für die Burgergemeinden ReckingenGluringen von 182‘650 CHF, Münster-Geschinen von rund 45‘000 CHF und Grafschaft 15‘000 CHF ausfallen werden. Somit kann auf der Basis der Zahlen 2013 abgeschätzt werden, dass ab 2017 (Zeitpunkt Fusion) vermutlich alle Burgergemeinden eine negative Selbstfinanzierungsmarge oder nur eine gering positive Selbstfinanzierungsmarge ausweisen. Dies bedeutet, dass Investitionen nur getätigt werden können, wenn das Nettovermögen angebraucht wird. Allerdings besitzen die Burgerschaften zum Teil hohe Nettovermögen (s. Tabelle oben) damit können sie noch über viele Jahre hinweg weiter bestehen sofern sie nicht hohe Investitionen tätigen. Würden die Leistungen (Verwaltung, Alpungskostern etc.) der Einwohnergemeinden ausfallen, müssten die Burgergemeinden diese einkaufen und die finanzielle Situation würde sich weiter anspannen. SEREC 26 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion 7. FINANZEN UND STEUERN 7.1. EINFÜHRUNG SEREC Die nachfolgende Analyse der finanziellen Situation der fünf Gemeinden stützt sich auf die Zusammenfassungen der Gemeinderechnungen, die uns von der Sektion Gemeindefinanzen der Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (DIKA) zu Verfügung gestellt wurden. Die Analyse des Jahres 2013 basiert auf Gemeindedaten. 7.2. LAUFENDE RECHNUNG 7.2.1. Selbstfinanzierung 7.2.1.1. Aktuelle Situation und Entwicklung 2009 - 2013 Die Selbstfinanzierungsmarge ist derjenige Betrag, welcher einer Gemeinde zur Verfügung steht, um neue Investitionen zu finanzieren oder seine Schulden zurückzuzahlen. Die kumulierte Selbstfinanzierungsmarge der fünf Gemeinden kann mit einer Zunahme von 16.6 % (s. nachfolgende Tabelle) für den untersuchten Zeitraum von 2009 bis 2013 als sehr positiv bezeichnet werden. Die Bandbreite liegt zwischen 1.8 Millionen CHF im Jahr 2010 und 3.4 Millionen CHF im Jahr 2013 (s. Abbildung 6). Die hohe Selbstfinanzierungsmarge ist erfreulich, sie machte 2013 mehr als ein Drittel der laufenden Erträge aus. Tabelle 21: Laufende Rechnungen pro Gemeinde (Mittelwert 2009 - 2013) Wachstumsrate Grafschaft 1'094'194 1'443'067 3'016'763 421'670 2'921'329 8'897'023 + 0.9 % 481'274 1'112'913 2'316'635 339'809 2'312'785 6'563'416 - 4.6 % 612'920 330'154 700'127 81'861 608'544 2'333'607 + 16.6 % Selbstfinanzierungsmarge in % des Totals 26.3 % 14.1 % 30.0 % 3.5 % 26.1 % 100.0 % Selbstfinanzierungsmarge in % der laufenden Erträge 56.0 % 22.9 % 23.2 % 19.4 % 20.8 % 26.2 % Laufende Erträge - MünsterReckingenNiederwald Geschinen Gluringen Blitzingen Aufwände ohne Abschreibungen = Selbstfinanzierungsmarge SEREC 27 Total Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Abbildung 6: Entwicklung der laufenden Rechnung (Total der fünf Gemeinden) 10'000'000 9.0 Millionen 9.3 Millionen 8.8 Millionen 9'000'000 8'000'000 6.7 Millionen 5.9 Millionen 7'000'000 7.2 Millionen 6'000'000 5'000'000 3.4 Millionen 4'000'000 1.8 Millionen 2.1 Millionen 3'000'000 2'000'000 1'000'000 0 2009 2010 Laufende Erträge 7.2.2. 2011 Aufwände ohne Abschreibungen 2012 2013 Selbstfinanzierungsmarge Laufende Aufwände7 7.2.2.1. Entwicklung 2009 - 2013 nach Funktion Im Mittel der laufenden Aufwände (alle fünf Gemeinden) 2009-2013 beanspruchen die Kategorien 8 „Finanzen und Steuern “ 21.3 %, „Bildung“ 16.9 %, „Verkehr“ 15.8 % und „Allgemeine Verwaltung“ 14.0 %. Die anderen Ausgabenbereiche stellen weniger als 10 % der Aufwände dar. Untenstehende Tabelle zeigt, dass die Bereiche mit den stärksten Ausgabensteigerungen für die Periode 2009-2013 „Gesundheit“ (+ 17.3 % pro Jahr im Durchschnitt) - allerdings auf niedrigem Niveau und Soziale Wohlfahrt“ (+ 10.1 %) sind. Die Aufwandsteigerung in den Bereichen „Finanzen“ (+ 4.2 %) und „allgemeine Verwaltung“ (+ 3.8 %) sind moderat. Alle anderen Aufwandsposten weisen eine sinkende Tendenz auf. 7 Inkl. Abschreibungen, durchlaufende Beiträge, Einlagen in Spezialfinanzierungen und interne Verrechnungen. In der Aufschlüsselung der laufenden Rechnung nach Arten, wurden diese Elemente abgezogen. Dies erklärt den Unterschied von CHF 2'179’718 zwischen den laufenden Aufwänden nach Funktion und nach Art. 8 Die meisten Abschreibungen (insgesamt 1.9 Millionen CHF oder 21.5 % des Totals) sind in den Aufgabenbereich Finanzen und Steuern eingegliedert. Ohne Abschreibungen würden die „Finanzen und Steuern“ unter 10 % liegen. SEREC 28 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Tabelle 22: Mittelwert 2009 - 2013 der laufenden Aufwände nach Bereichen In Franken Blitzingen Grafschaft MünsterGeschinen Niederwald ReckingenGluringen 158'362 232'700 317'854 85'527 428'421 In % pro Funktion Total Wachstumsrate 0 Allgemeine Verwaltung 1 Öffentliche Sicherheit 27'838 54'328 107'652 13'490 126'122 329'430 3.8 % - 2.2 % 2 Bildung 44'300 210'105 682'361 96'754 446'097 1'479'619 16.9 % - 14.5 % 3 Kultur, Freizeit, Kultus 50'400 99'008 202'884 20'080 329'299 701'670 8.0 % - 10.9 % 4 Gesundheit 5'518 35'439 30'903 3'203 26'913 101'976 1.2 % + 17.3 % 5 Soziale Wohlfahrt 23'065 48'895 126'929 14'989 109'960 323'838 3.7 % + 10.1 % 6 Verkehr 96'199 341'704 484'660 63'350 391'387 1'377'300 15.8 % - 6.1 % 7 Umwelt, Raumordnung, inkl. Wasser, Abwasser, Kehricht 65'743 122'609 340'582 30'553 333'841 893'328 10.2 % - 1.6 % 8 Volkswirtschaft, inkl. Elektrizitätswerk 38'374 87'601 167'646 8'337 151'469 453'426 5.2 % - 12.5 % 9 Finanzen, Steuern 205'404 283'787 738'489 89'174 542'829 1'859'682 21.3 % + 4.2 % Total 715'203 1'516'175 3'199'961 425'457 2'886'338 8'743'134 100.0 % - 3.4 % 9'240 7'791 6'480 9'052 6'079 6'790 Pro Einwohner 1'222'864 14.0 % + 3.8 % 7.2.2.2. Aktuelle Situation und Entwicklung 2009 - 2013 nach Art der Aufwände Im Mittel der laufenden Aufwände (alle fünf Gemeinden) 2009-2013 beanspruchen die Kategorien „Personalaufwand“ (36.9 %) gefolgt von „Sachaufwand“ (32.2 %), 9 „Beiträge “ (19.4 %) sowie „Entschädigungen an Gemeinwesen“ (9.4 %) am meisten Ressourcen. Die übrigen Kategorien stellen weniger als 2 % der Aufwände dar. Die Kategorie „Passivzinsen“ ist mit 1.6 % besonders tief. Die untenstehende Tabelle zeigt, dass „Beiträge“ (+ 15.9 % pro Jahr im Durchschnitt) diejenigen Ausgabenarten waren, welche zwischen 2009 und 2012 eine starke Zunahme auswiesen. Alle weiteren Ausgabenarten weisen eine abnehmende Tendenz auf (s. untenstehende Tabelle). Tabelle 23: Mittelwert 2009 - 2013 der laufenden Aufwände nach Art Blitzingen Grafschaft MünsterGeschinen Niederwald ReckingenGluringen Total In % pro Art Wachstumsrate 30 Personalaufwand 143'762 420'609 874'445 118'817 867'054 2'424'687 36.9 % 31 Sachaufwand 154'926 343'439 696'773 107'651 807'985 2'110'774 32.2 % - 2.0 % 32 Passivzinsen 1'511 2'144 25'110 4'374 73'729 106'868 1.6 % - 10.6 % 34 Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung - 20.6 % 35 Entschädigungen an Gemeinwesen 36-37 Beiträge an Gemeinwesen und Private Total Pro Einwohner 7.2.3. - 14.1 % 3'487 4'767 13'796 720 12'281 35'050 0.5 % 91'881 94'751 301'442 41'946 83'983 614'003 9.4 % - 8.4 % 85'707 247'203 405'070 66'302 467'753 1'272'034 19.4 % + 15.9 % 481'274 1'112'913 2'316'635 339'809 2'312'785 6'563'416 100.0 % - 4.6 % 6'218 5'719 4'691 7'230 4'871 5'097 Laufende Erträge 7.2.3.1. Aktuelle Lage und Entwicklung 2009 - 2013 Im Mittel der Jahre 2009 bis 2013 sind die „Einkommens- und Vermögenssteuern“ (38.1 %), „Entgelte“ (21.8 %) und „Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung / Rückerstattungen von Gemeinwesen“ (12.7 %) die wichtigsten laufenden Erträge. Die weiteren Ertragsquellen stellen weniger als 10 % der Gesamterträge dar. 9 Beiträge an Gemeinwesen, Private Institutionen und Haushalte, usw. SEREC 29 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Für den Zeitraum 2009 bis 2013 verzeichneten die „Regalien, Konzessionen und Vermögenserträgen“ (+ 14.4 % pro Jahr) den grössten jährlichen Zuwachs. Die Erträge aus „Einkommens- und Vermögenssteuern“ (+ 6.4 %), „Andere Steuern“ (+ 2.8 %), „Ertrags- und Kapitalsteuern“ (+ 2.0 %) und „Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung / Rückerstattungen von Gemeinwesen“ (+ 1.5 %) haben ebenfalls zugenommen. Demgegenüber sind die Einkünfte aus „Beiträge“ um durchschnittlich 27.7 % pro Jahr gesunken. Die „Entgelte“ (- 5.0 %) haben auch abgenommen. Tabelle 24: Mittelwert 2009 - 2013 der laufenden Erträge nach Art Blitzingen Grafschaft MünsterGeschinen Niederwald ReckingenGluringen Total In % pro Art Wachstumsrate 40 a Einkommens- und Vermögenssteuern 614'804 339'396 1'301'246 82'730 1'051'402 3'389'578 38.1 % + 6.4 % 40 b Ertrags- und Kapitalsteuern 27'174 37'793 169'002 22'399 97'145 353'512 4.0 % + 2.0 % 40 c Andere Steuern 80'131 78'066 194'637 14'127 131'252 498'213 5.6 % + 2.8 % 53'778 162'220 285'648 26'344 320'429 848'419 9.5 % + 14.4 % Entgelte 157'943 239'304 644'637 145'070 749'883 1'936'837 21.8 % - 5.0 % Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung / Rückerstattungen von Gemeinwesen 151'114 377'007 179'952 72'296 352'745 1'133'114 12.7 % + 1.5 % 41-42 Regalien / Konzessionen / Vermögenserträge 43 44-45 46-47 Beiträge TOTAL Pro Einwohner 7.2.4. 9'250 209'281 241'641 58'705 218'473 737'350 8.3 % - 27.7 % 1'094'194 1'443'067 3'016'763 421'670 2'921'329 8'897'023 100.0 % + 0.9 % 14'137 7'416 6'109 8'972 6'153 6'910 Steuerkoeffizient und Indexierung In der folgenden Tabelle sind die Steuerkoeffizienten und die Indexierung der fünf Gemeinden seit 2009 mit den Änderungen (blau: Koeffizient und gelb: Indexierung) dargestellt. Tabelle 25: Steuerkoeffizient und Indexierung pro Gemeinde seit 2009 2009 - 2011 2012 2013 2014 gewichteten Koeff. Index. Koeff. Index. Blitzingen 1.3 140 % 1 170 % 1 170 % 1 170 % 0.650 Grafschaft 1.2 160 % 1.2 160 % 1.2 160 % 1.1 170 % 0.750 Münster-Geschinen 1.3 140 % 1.3 140 % 1.3 140 % 1.3 140 % 1.100 Niederwald 1.3 145 % 1.3 145 % 1.3 145 % 1.3 145 % 1.075 Reckingen-Gluringen 1.3 140 % 1.3 140 % 1.2 140 % 1.2 140 % 1.000 Bei Anwendung des gewichteten Steuersatzes 10 Steuersatz des Kantons Wallis ergibt sich für die Gemeinde Blitzingen mit 0.65 der günstigste Steuersatz der fünf Gemeinden. Danach folgen die Gemeinden Grafschaft (0.75), Reckingen-Gluringen (1.0), Niederwald (1.075) und Münster-Geschinen (1.1). Die untenstehende Tabelle zeigt die Höhe der Gemeindesteuern für zwei Situationen und steuerbare Einkommen/Vermögen im Jahr 2013. 10 Siehe Seiten 36-37 der Publikation «Bericht über die Gemeindefinanzen 2011», Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten, Februar 2013 SEREC 30 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Tabelle 26: Simulation von Gemeindesteuern für verschiedene steuerbare Einkommen/Vermögen 2014 Gemeindesteuer Differenz Steuerbares Steuerbares MünsterReckingenBlitzingen Grafschaft Niederwald Minimum Maximum Einkommen Vermögen Geschinen Gluringen min/max Zivilstand Ledig Verheiratet mit 2 Kinder 7.2.5. 30'000 1'098.80 1'407.30 1'742.70 1'685.60 1'608.65 1'098.80 1'742.70 643.90 40'000 1'789.35 2'285.15 2'820.80 2'726.10 2'603.85 1'789.35 2'820.80 1'031.45 50'000 2'595.85 3'330.55 4'039.70 3'933.95 3'728.95 2'595.85 4'039.70 1'443.85 60'000 50'000 3'602.30 4'544.40 5'455.00 5'325.70 5'035.40 3'602.30 5'455.00 1'852.70 75'000 100'000 5'156.30 6'471.00 7'593.15 7'450.50 7'009.10 5'156.30 7'593.15 2'436.85 100'000 300'000 8'165.65 10'106.70 11'611.60 11'442.45 10'718.40 8'165.65 11'611.60 3'445.95 30'000 448.80 757.30 1'092.70 1'035.60 958.65 448.80 1'092.70 643.90 40'000 1'139.35 1'485.35 1'833.50 1'833.50 1'692.50 1'139.35 1'833.50 694.15 50'000 1'687.30 2'164.85 2'625.80 2'557.05 2'423.80 1'687.30 2'625.80 938.50 60'000 50'000 2'367.75 2'985.35 3'579.85 3'495.85 3'304.50 2'367.75 3'579.85 1'212.10 75'000 100'000 3'411.10 4'277.55 5'012.90 4'920.15 4'627.30 3'411.10 5'012.90 1'601.80 100'000 300'000 5'517.65 6'821.35 7'820.55 7'710.60 7'218.95 5'517.65 7'820.55 2'302.90 Gebühren Bei der Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallbewirtschaftung erheben die Gemeinden Gebühren. Das Ziel ist es, mit den Einnahmen aus den Gebühren die Aufwände zu decken. In zwei Beispiele werden die Gebühren simuliert: 1.) ein Paar mit zwei Kindern und Besitzer einer Wohnung von 2 120 m , 2.) eine Zweitwohnung von 100 m 2 (mit 4 Betten). Beide Wohnungen sind mit 6 Wasserbezugspunkten ausgerüstet (WP). Tabelle 27: Simulation der jährlichen Gebühren (2013) für zwei Beispiele (in CHF) Gemeinde Gebühren 2013 Blitzingen Abwasser Wasser (6 WP) Kehricht Total Grafschaft Abwasser Wasser (6 WP) Kehricht Total Münster-Geschinen Abwasser Wasser (6 WP) Kehricht Total Niederwald Abwasser Wasser (6 WP) Kehricht Total Reckingen-Gluringen Abwasser Wasser (6 WP) Kehricht Total Paar mit 2 Kinder und Besitzer einer Wohnung von 120 m2 140.00 80.00 100.00 320.00 160.00 140.00 54.00 354.00 200.00 84.00 44.10 328.10 200.00 30.00 150.00 380.00 220.00 140.00 41.00 401.00 Zweitwohnung von 100 m2 (4 Betten) 140.00 80.00 100.00 320.00 160.00 140.00 54.00 354.00 200.00 84.00 29.40 313.40 200.00 30.00 150.00 380.00 220.00 140.00 41.00 401.00 Die Gebühren in obenstehender Tabelle kommen aufgrund unterschiedlicher Regelungen in den Gemeinden auf folgende Weise zustande: SEREC 31 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Blitzingen: Abwasser wird bei Erstwohnungen pro Person mit 35 CHF belastet, bei Zweitwohnungen wird pro Bett 35 CHF verrechnet. Für Wasser wird generell pro Wohnung 80 CHF erhoben. Die Kehrichtsockelgebühr wird je nach Aufwand vom Gemeinderat jährlich angepasst, dazu kommen die individuellen Sackgebühren. Grafschaft: Abwasser wird nach Einwohnerwerten abgerechnet d.h. bei Erstwohungen nach Anzahl Personen, bei Ferienwohnungen nach Anzahl Betten (analog zu den Statuten der ARA Goms, s. Reglement) Bezüglich Wasser ist die Gemeinde an die Wasserversorgung Blinnen angeschlossen. Die Abrechnungen erfolgen ebenfalls über die Wasserversorgung. Es werden folgende Tarife berechnet: für eine Wohnung gibt es eine Grundtaxe von 80 CHF. Jedoch werden die Wasserbezugspunkte gezählt, d. H. ein Lavabo ergibt ein WB, ein WC ergibt ein WB, eine Geschirrspülmaschine ergibt ein WB usw. Die Kehrichtsockelgebühr wird je nach Aufwand vom Gemeinderat jährlich angepasst, dazu kommen die individuellen Sackgebühren. Münster-Geschinen Die Abwassergebühr beträgt 50 CHF je Einwohnergleichwert (1 Einwohnergleichwert entspricht einem ständigen Einwohner oder einem Fremdenbett). Die Wassergebühr wird pro Wasserbezugspunkt (WP) erhoben. Eine normale Wohnung hat zwischen 4-6 WPs (Einwohner Annahme 6 Anschlüsse x 14 CHF, Fremdenbett 6 Anschlüsse x 14 CHF) Das Defizit der Kehrichtrechnung vom Vorjahr wird aufgeteilt auf die Anzahl Punkte Mehrpersonenhaushalt 10.5 Punkte, 2 Personenhaushalt 7.5 Punkte, 1-Personenhaushalt 4.5 Punkte, Ferienwohnung 7 Punkte, dazu kommen mengenabhängige Gebühren wie z.B Sackgebühren. Niederwald: Abwasser wird nach Einwohnergleichwerten (Einwohnergleichwert (EGW) = durchschnittlich pro Tag erzeugte Schmutzfracht pro Einwohner) abgerechnet d.h. bei Erstwohnungen nach Anzahl Personen, bei Ferienwohnungen nach Anzahl Betten (analog zu den Statuten der ARA Goms, s. Reglement) Für Wasser wird generell pro Wohnung 30 CHF erhoben Die Kehrichtsockelgebühr wird je nach Aufwand vom Gemeinderat jährlich angepasst, dazu kommen die individuellen Sackgebühren. Reckingen-Gluringen: Abwasser wird nach Einwohnergleichwerten abgerechnet d.h. bei Erstwohungen nach Anzahl Personen, bei Ferienwohnungen nach Anzahl Betten (analog zu den Statuten der ARA Goms, s. Reglement) Für Wasser werden eine Grundgebühr von 80 CHF und pro Wasserbezugsort (WB) 10 CHF verrechnet, unabhängig davon ob es sich um eine Erstwohnung oder Zweitwohnung handelt Kehrichtsockelgebühr: Pro Haushalt, unabhängig ob Erstwohnung oder Zweitwohnung anhand eines Punktesystems, dazu kommen mengenabhängige Gebühren wie z.B. Sackgebühren. SEREC 32 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC 7.3. INVESTITIONSRECHNUNG 7.3.1. Investitionsausgaben und Investitionseinnahmen 2009 bis 2013 Zwischen 2009 und 2013 (s. untenstehende Tabelle) haben die fünf Gemeinden für beinahe 19.9 Millionen CHF Investitionen getätigt, das heisst durchschnittlich 4.0 Millionen CHF pro Jahr. Im gleichen Zeitraum haben die Gemeinden rund 11.3 Millionen CHF Investitionseinnahmen ausgewiesen. Tabelle 28: Investitionsausgaben und -einnahmen 2009 - 2013 (Total der fünf Gemeinden) Investitionsausgaben Total Investitionseinnahmen Nettoinvestitionen 0 Allgemeine Verwaltung 1'452'668 465'612 987'056 1 Öffentliche Sicherheit 2'634'590 1'648'027 986'563 2 Bildung 193'584 25'505 168'079 3 Kultur, Freizeit, Kultus 851'758 163'011 688'746 4 Gesundheit 5 Soziale Wohlfahrt 6 Verkehr 5'166'798 1'385'930 3'780'868 7 Umwelt, Raumordnung, inkl. Wasser, Abwasser, Kehricht 6'816'027 6'051'472 764'555 8 Volkswirtschaft, inkl. Elektrizitätswerk 2'619'616 1'466'291 1'153'325 9 Finanzen, Steuern 129'840 2'760 127'080 19'871'211 11'208'608 8'662'603 6'332 Total 7.3.2. 6'332 Finanzierung der Investitionen 2009 bis 2013 Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass alle Gemeinden ausser Grafschaft einen Selbstfinanzierungsgrad von über 100 % aufweisen und ihre Investitionen selbst finanzieren konnten. Die Gemeinden Niederwald und Blitzingen haben einen sehr guten Selbstfinanzierungsgrad, dies ist auf eine kleine Einwohnerzahl und tiefe Nettoinvestitionen zurückzuführen. Die Gemeinde Münster-Geschinen hat im Mittel am Meisten investiert. Dies ist vor allem auf die Realisierung von regionalen Projekten wie Feuerwehrlokal und Schule zurückzuführen. Tabelle 29: Finanzierung der Investitionen 2009 - 2013 pro Gemeinde Blitzingen Grafschaft MünsterGeschinen Niederwald ReckingenGluringen Investitionsausgaben 4'577'106 2'862'909 7'074'341 318'426 5'038'430 19'871'211 - Investitionseinnahmen 3'633'383 1'064'185 3'709'042 272'084 2'529'913 11'208'608 = Nettoinvestitionen 943'723 1'798'724 3'365'299 46'341 2'508'516 8'662'603 - Selbstfinanzierung 3'064'601 1'650'770 3'500'636 409'305 3'042'722 11'668'035 = Bedarf an Fremdmitteln - 2'120'879 + 147'954 - 135'337 - 362'964 - 534'206 - 3'005'431 Selbstfinanzierungsgrad 324.7 % 91.8 % 104.0 % 883.2 % 121.3 % 134.7 % Total SEREC 33 Total Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC 7.4. BILANZ 7.4.1. Entwicklung Verschuldung und Nettoverschuldung/Nettovermögen 2008 bis 2013 Die Nettoverschuldung oder Nettoschuld (Bruttoschuld - kurzfristiges Finanzvermögen = NV) ist der beste Indikator hinsichtlich kommunaler Verschuldung. Wenn das kurzfristige Finanzvermögen grösser ist als die Bruttoschuld, dann hat die Gemeinde ein Nettovermögen. Am Anfang des analysierten Zeitraumes (31.12.2008/01.01.2009) wiesen die fünf Gemeinden ein Nettovermögen von 3.2 Millionen CHF auf (s. untenstehende Grafik). Da die Selbstfinanzierung ausser im Jahr 2010 immer grösser als die Nettoinvestitionen war, ist dieses Vermögen regelmässig gestiegen. Am Ende der Periode (31.12.2013) hat dieses Gesamtnettovermögen der fünf Gemeinden die Summe von 6.2 Millionen CHF erreicht. Abbildung 7: Entwicklung der Bilanz (Total der fünf Gemeinden, jeweils am 31.12.) 15'000'000 10'000'000 5'000'000 - 3.2 Millionen - 3.1 Millionen 0 - 6.2 Millionen -5'000'000 -10'000'000 2008 2009 2010 2011 Nettoverschuldung (Vermögen wenn -) 2012 Finanzvermögen 2013 Verpflichtungen Die untenstehende Tabelle zeigt, dass alle Gemeinden ausser Reckingen-Gluringen ein Nettovermögen aufweisen. Die Nettoverschuldung dieser Gemeinde kann jedoch als gering bezeichnet werden. Zwischen 2008 und 2013 konnten alle Gemeinden ausser Grafschaft ihre Nettoschuld verkleinern, beziehungsweise ihr Nettovermögen vergrössern. Tabelle 30: Zusammenfassung der Bilanz am 31.12.2013 pro Gemeinde (nur Finanzelemente) Blitzingen Finanzvermögen Verpflichtungen Nettoverschuldung (Vermögen wenn -) Veränderung Nettoverschuldung SEREC Grafschaft MünsterGeschinen Niederwald ReckingenGluringen Total 3'632'681 3'699'840 1'417'238 551'217 3'138'237 643'818 609'664 1'386'117 292'818 3'322'023 6'254'440 - 2'988'863 - 3'090'175 - 31'122 - 258'399 + 183'786 - 6'184'772 - 848'034 - 348'119 - 50'071 - 172'934 - 181'101 - 1'600'259 34 12'439'213 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion 7.5. SEREC ANALYSE FINANZKENNZAHLEN In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Finanzkennzahlen fürs Jahr 2013 zusammengestellt. Im Anhang 13.10 sind die Beurteilungskriterien der Finanzkennzahlen aufgelistet. Tabelle 31: Finanzkennzahlen der fünf Gemeinden (2013) 2013 Blitzingen Selbstfinanzierungsmarge / Laufende Erträge (SM / LE) Grafschaft MünsterGeschinen Niederwald ReckingenGluringen 26.8 % Total 74.1 % 32.8 % 25.4 % 23.5 % Nettovermögen Nettovermögen Nettovermögen Nettovermögen Selbstfinanzierungsmarge 2009-2013 / Nettoinvestitionen 2009-2013 (SM / NI) 324.7 % 91.8 % 104.0 % 883.2 % 121.3 % 134.7 % Nettoschuld (+) od.Nettovermögen (-) / Einwohner (NS / EINW.) - 39'327 - 16'886 - 65 - 5'742 405 - 4'992 Selbstfinanzierungsmarge / Nettoschuld (SM / NS) > 100 % 36.4 % -54.7 % Selbstfinanzierungsmarge / Laufende Erträge (Selbstfinanzierungskapazität) Alle Gemeinden haben eine sehr gute Selbstfinanzierungskapazität. Das heisst, die fünf Gemeinden haben die Mittel die Verschuldung zu verringern oder Investitionen zu realisieren. Selbstfinanzierungsmarge / Nettoschuld (Kapazität der Finanzierung der Schuld) Diese Kennzahl entspricht der Kapazität der Finanzierung der Schuld. Sie zeigt das Verhältnis zwischen Selbstfinanzierungsmarge und Nettoverschuldung am Ende des Jahres auf. Bei einem Wert von unter 5 % ist die Gemeinde überschuldet. Ausser Reckingen-Gluringen haben alle Gemeinde ein Nettovermögen. Die Nettoverschuldung von Reckingen-Gluringen ist allerdings gering, in einem Jahr mit kleineren Investitionen wird die Nettoverschuldung jeweils aufgehoben. Selbstfinanzierungsmarge / Nettoinvestitionen (Selbstfinanzierungsgrad) Dieser Quotient zeigt den Selbstfinanzierungsgrad an, d.h. in welchem Ausmass Neuinvestitionen durch selbst erwirtschaftete Mittel finanziert werden können. Ein Selbstfinanzierungsgrad unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung. Liegt dieser Wert über 100 %, können Schulden abgebaut werden. Werte zwischen 70 und 100 % bedeuten eine noch verantwortbare Neuverschuldung. Der Selbstfinanzierungsgrad kann von Jahr zu Jahr stark variieren, darum werden in dieser Analyse kumulierte Selbstfinanzierungsmargen und Nettoinvestitionen über den Zeitraum von fünf Jahren (20092013) verwendet. Alle Gemeinden ausser Grafschaft konnten ihre Nettoinvestitionen selbst finanzieren. Auch für die Gemeinde Grafschaft ist die Lage nicht beunruhigend, es konnten fast 92 % der Nettoinvestitionen selbstfinanziert werden und die Gemeinde verfügt zusätzlich über ein Nettovermögen (obenstehende Tabelle). Nettoschuld (+)/Nettovermögen (-) pro Einwohner (NS / EINW.) Die Nettoschuld pro Kopf ist eine Kennzahl, welche benutzt wird, um die Verschuldung einer Gemeinde einzuschätzen. Der Vergleich der Nettoschuld pro Kopf zwischen den verschiedenen Gemeinden ist mit Unwägbarkeiten behaftet und es ist empfehlenswert, die Entwicklung über mehrere Jahre zu beurteilen. Nur gerade Reckingen-Gluringen weist eine Verschuldung auf, die Nettoschuld pro Kopf ist allerdings sehr gering. SEREC 35 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Aufgrund dieser Kennzahlen, kann die finanzielle Situation der fünf Gemeinden zurzeit als sehr gut bezeichnet werden. Allerdings muss folgendes beachtet werden. Angesichts der zum Teil kleinen Einwohnerzahlen und Budgets weisen alle Gemeinden laufende Erträge unter drei Millionen CHF aus. Darum kann ein einzelnes Ereignis ausserhalb der Gemeindekompetenz (z.B. Verlust eines guten Steuerzahlers, Änderungen im Finanzausgleich etc.) sehr schnell finanzielle Auswirkungen haben. Die folgende Tabelle zeigt wichtige Finanzwerte der Gemeinden und deren Verteilung im Jahr 2013. Tabelle 32: Vergleich von Finanzwerten pro Gemeinde und Bevölkerungsanteil am Total 2013 2013 Laufende Erträge Laufende Aufwände Selbstfinanzierungsmarge Nettoinvestitionen 2009-2013 Nettoschuld (+) / Nettovermögen (-) Einwohner 7.6. CHF Blitzingen Grafschaft MünsterGeschinen Niederwald ReckingenGluringen Total 1'775'311 1'709'539 2'824'036 365'742 2'627'452 % 19.1 % 18.4 % 30.4 % 3.9 % 28.2 % 100.0 % CHF 459'830 1'149'265 2'107'050 279'775 1'923'068 5'918'987 % CHF 9'302'081 7.8 % 19.4 % 35.6 % 4.7 % 32.5 % 100.0 % 1'315'482 560'274 716'986 85'967 704'384 3'383'093 % 38.9 % 16.6 % 21.2 % 2.5 % 20.8 % 100.0 % CHF 943'723 1'798'724 3'365'299 46'341 2'508'516 8'662'603 % 10.9 % 20.8 % 38.8 % 0.5 % 29.0 % 100.0 % CHF - 2'988'863 - 3'090'175 - 31'122 - 258'399 183'786 - 6'184'772 48.3 % 50.0 % 0.5 % 4.2 % -3.0 % 100.0 % 76 183 481 45 454 1'239 6.1 % 14.8 % 38.8 % 3.6 % 36.6 % 100.0 % % Einw. % INTERKOMMUNALER FINANZAUSGLEICH Der Finanzausgleich wirkt sich bei einer Fusion auf den Finanzfluss der Gemeinden aus. Aus nachfolgender Tabelle können die ordentlichen Beiträge aus dem aktuellen Finanzausgleich an die einzelnen Gemeinden und einer Simulation für eine einzelne fusionierte Gemeinde entnommen werden. Der Finanzausgleich wird sich gemäss der Simulation des DVI Kanton Wallis um 156‘922 CHF von 1'213'863 CHF auf 1'370'785 CHF erhöhen. SEREC 36 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Tabelle 33: Simulation Interkommunaler Finanzausgleich 2014 (Quelle: DVI Kanton Wallis) Summe der Beträge Beträge nach der Fusion (vor der Fusion) (Simulation) Ressourcenausgleich Blitzingen -2'413 Grafschaft 116'369 Münster-Geschinen Niederwald 11'250 2'946 Reckingen-Gluringen 88'158 Total RA 216'310 Blitzingen 50'265 Grafschaft 105'704 Münster-Geschinen 273'306 Neue Gemeinde 78'301 Total RA 78'301 Lastenausgleich Niederwald 23'798 Reckingen-Gluringen 253'181 Neue Gemeinde 718'960 Total LA 706'254 Total LA 718'960 Übergang zum neuen System Blitzingen sistiert * Neue Gemeinde ** 448'221 Neue Gemeinde 125'304 Total HA 573'525 Härteausgleich (Art. 19 Bst. a GIFA) Grafschaft (während 4 Jahren fix (bis 2015) und Münster-Geschinen 107'998 danach während 12 Jahren degressiv) Niederwald 138'126 Reckingen-Gluringen 45'175 Für eine Fusion von Gemeinden - (Art. 19 Bst. b GIFA) (4 Jahre) Total HA 291'299 Total des interkommunalen Finanzausgleichs 1'213'863 1'370'785 * 156'922 sistiert weil Ressourcenindex (RI) > 100% (Art. 20, Abs. 5 GIFA) *156‘922 CHF sistiert weil Ressourcenindex (RI) > 100% (Art. 20, Abs. 5 GIFA) ** Der simulierte Ressourcenindex 2014 der neuen Gemeinde würde 82.7% sein. In diesem Fall, würde der **Der simulierte Ressourcenindex 2014 der neuen Gemeinde 82.7%. In sein. diesem Fall würde der Betrag vom Betrag vom Härteausgleichfonds für Blitzingen (156'922.-) nichtist mehr sistiert Härteausgleichsfonds für Blitzingen (156‘922 CHF) nicht mehr sistiert werden. 7.7. FINANZPERSPEKTIVEN Auf Grund der aktuellen Daten und der von den Gemeinden geplanten Investitionen, ist es möglich, Projektionen über die Entwicklung der kommunalen Nettoverschuldung zu machen. Die folgende Tabelle zeigt die vorhersehbare Entwicklung bis 2016. SEREC 37 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Tabelle 34: Vorgesehene Nettoverschuldung bis Ende 2016 (auf Basis Finanzplanungen der Gemeinden) Blitzingen Grafschaft MünsterGeschinen Niederwald ReckingenGluringen Total Vorgesehene Investitionsaufwände 2014 - 2016 2'416'000 2'626'000 3'547'200 934'915 2'846'285 12'370'400 Vorgesehene Investitionserträge 2014 - 2016 1'130'000 592'000 1'322'000 350'000 870'000 4'264'000 Vorgesehene Nettoinvestitionen 2014 - 2016 1'286'000 2'034'000 2'225'200 584'915 1'976'285 8'106'400 953'147 1'396'249 1'845'850 -44'781 1'053'651 5'204'116 + 332'853 + 637'751 + 379'350 + 629'696 + 922'634 + 2'902'284 Vorgesehene Selbstfinanzierungsmarge 2014 - 2016 Finanzierungsfehlbetrag (+) / Finanzierungsüberschuss (-) 2014 - 2016 Nettoschuld (+) od.Nettovermögen (-) Ende 2013 - 2'988'863 - 3'090'175 - 31'122 - 258'399 + 183'786 - 6'184'772 Vorgesehene Nettoschuld (+) od.Nettovermögen (-) Ende 2016 - 2'656'010 - 2'452'424 + 348'228 + 371'297 + 1'106'420 - 3'282'488 - 35'892 - 12'641 + 711 + 7'577 + 2'405 - 2'591 Vorgesehene Nettoschuld (+) od.Nettovermögen (-) Ende 2016 Pro Einwohner Das Volumen der geplanten Investitionen der Gemeinden für die Jahre 2014-2016 (12.4 Millionen CHF) ist mit 4.1 Millionen CHF pro Jahr leicht höher als für den Zeitraum 2009 bis 2013 (4.0 Millionen). Nach Abzug von 4.3 Millionen Investitionserträgen bleiben Nettoinvestitionen von 8.1 Millionen. Die Selbstfinanzierungsmarge (5.2 Millionen) würde 64.2 % dieser Nettoinvestitionen decken (Tabelle oben und nachfolgende Grafiken). Der Finanzierungsfehlbetrag (rund 9.2 Millionen) würde das Nettovermögen der fünf Gemeinden auf etwa 3.3 Millionen CHF bis Ende 2016 verringern. Dies ist eine gesunde finanzielle Situation und eine gute Ausgangslage für eine Fusion. Die Finanzhilfe des Kantons (Verordnung über Gemeindefusionen vom 25. Januar 2012, Änderung 22. Oktober 2014) für die Fusion beträgt 3'784’150 (ordentliche Finanzhilfe und zusätzliche Finanzhilfe) und verbessert die finanzielle Situation 2017 weiter (siehe auch Tabelle 36 und Erläuterungen). Die folgenden Grafiken zeigen die zu erwartende Entwicklung der laufenden Rechnung, der Nettoverschuldung und die Finanzierung der geplanten Investitionen. Abbildung 8: Vorgesehene Entwicklung der laufenden Rechnung (Total der fünf Gemeinden) 10'000'000 9.3 Millionen 9.0 Millionen 9'000'000 7.9 Millionen 8'000'000 7.2 Millionen 5.9 Millionen 7'000'000 6'000'000 6.1 Millionen 5'000'000 3.4 Millionen 4'000'000 1.8 Millionen 1.9 Millionen 3'000'000 2'000'000 1'000'000 0 2009 2010 Laufende Erträge SEREC 2011 2012 2013 Aufwände ohne Abschreibungen 38 2014 2015 2016 Selbstfinanzierungsmarge Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Abbildung 9: Vorgesehene Entwicklung der Nettoverschuldung am 31.12. (Total der fünf 11 Gemeinden) 1'000'000 0 -1'000'000 -2'000'000 - 3.3 Millionen Millionen - 3.2 Millionen -3'000'000 -4'000'000 -5'000'000 -6'000'000 - 6.2 Millionen -7'000'000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Nettoschuld (+) od. Nettovermögen (-) Anfang Jahr Abbildung 10: Vorgesehene Finanzierung der Investitionen 2014 - 2016 12.4 Millionen 4.3 Millionen Investitionserträge 5.2 Millionen Investitionen 1 2 3 4 Nettovermögen Anfang Selbstfinanzierungsmarge 5 Nettovermögen Ende - 3.3 Millionen - 6.2 Millionen Ein Budget für 2017 würde im Jahr 2016 vorbereitet. Im Falle der Fusion, muss dieses Budget von der Urversammlung der neuen Gemeinde Anfang 2017 genehmigt werden. Die Startbilanz der neuen 11 Ohne Finanzhilfe des Kantons für die Fusion. SEREC 39 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Gemeinde (am 01.01.2017) wird durch die Integration der Aktiven und Passiven der fünf Gemeinden am 31.12.2016 erstellt. SEREC 40 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC TEIL 2 - SOLL ANALYSE - DIE FUSION: PRINZIPIEN UND EMPFEHLUNGEN 8. EINFÜHRUNG Die Soll-Analyse stützt sich auf die Resultate, welche durch vier Kommissionen bestehend aus Gemeindepräsidenten, Gemeinderäte und Gemeindeschreiber im Sommer 2014 erarbeitet wurden: Die vier Kommissionen befassten sich mit folgenden Themenbereichen: Kommission 1: Identität, politisches- und kulturelles Leben Kommission 2: Raum, Wirtschaft und Tourismus Kommission 3: Technische Dienste, Infrastruktur Kommission 4: Verwaltung, Finanzen, Steuern und Gebühren Die Kommissionssitzungen hatten folgende Zielsetzung: 1. Einen kritischen Blick auf die Vor- und Nachteile einer eventuellen Fusion der fünf Gemeinden des Oberen Goms zu werfen. 2. Diejenigen Elemente zu definieren, welche von einer Fusion betroffen sind und im Fusionsbericht behandelt werden müssen. 3. Formulieren der Prinzipien, welche in der neuen Gemeinde Anwendung finden sollen. 4. Sammeln von Empfehlungen oder offenen Fragen. Die von den Kommissionen erarbeiteten Prinzipien wurden danach im Leitungsgremium (sechs Gemeindepräsidenten) diskutiert, angepasst und verabschiedet. Im Dezember 2014 ging der erarbeitete Fusionsbericht mit den Prinzipien in die sechs Gemeinderäte zur Vernehmlassung. Im Februar 2015 hat der Gemeinderat von Obergoms beschlossen, aus dem Fusionsprozess auszusteigen und die Abstimmung über eine Fusion nicht vors Volk zu bringen. Die Gemeinderäte der verbleibenden fünf Gemeinden haben im März 2015 entschieden, eine 5er-Fusion weiterzuverfolgen. Die Serec GmbH hat den Fusionsbericht aufgrund der neuen Ausgangslage angepasst und alle fusionsrelevanten Punkte erneut abgeklärt. Auf dieser Grundlage hat das Leitungsgremium, bestehend aus den fünf Gemeindepräsidenten, die Prinzipien neu definiert. Der Bericht mit den Prinzipen wurde nochmals den fünf Gemeinderäten zur Vernehmlassung unterbreitet und von diesen verabschiedet. Die Prinzipien stellen wichtige Grundsätze dar und zeigen auf, wie die zukünftige Gemeinde organisiert werden soll. Nebst den Prinzipien und den von den Kommissionsmitgliedern zu erwartenden Vor- und Nachteilen der Fusion, werden im nachfolgenden Text auch Empfehlungen aufgelistet. Diese zeichnen eine wünschenswerte Entwicklung vor und sind aus Sicht des Leitungsgremiums weniger zwingend als die Prinzipien. 9. BEHÖRDEN UND POLITISCHES LEBEN 9.1. URVERSAMMLUNG ODER GENERALRAT SEREC 41 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion Fusion: Nachteile - Risiken SEREC Fusion: Vorteile - Chancen Kleinere Ortsteile sind eventuell nicht mehr im Gemeinderat vertreten. Durch die Fusion kann es zu einem gewissen Identitätsverlust kommen. Professionalisierung des Gemeindepräsidiums, der Präsident kann sich in einer Übergangsperiode vollamtlich der Gemeinde widmen. Danach wird er bis zu 60% der Gemeinde zur Verfügung stehen. Weniger Gemeinderäte und nur noch ein Gemeindepräsident müssen rekrutiert werden. Die Funktionen und Aufgaben für die Gemeinderäte werden interessanter. Es entsteht eine gemeinsame Identität für die 5 Gemeinden. Die Zusammenfassung von 5 Gemeinden in einem einzigen funktionalen Raum macht die Entscheidungsfindung und Projekt-Realisierung effizienter. Projektideen müssen nur noch von einem anstatt fünf Gremien bearbeitet werden. Gemäss Art. 4 des Gemeindegesetzes des Kantons Wallis kann die Urversammlung, ausser in Wahlangelegenheiten, durch den Generalrat ersetzt werden. Art. 20 des Gemeindegesetzes des Kantons Wallis legt fest, dass Gemeinden, deren Bevölkerung 700 Einwohner übersteigen, einen Generalrat wählen können. Das Leitungsgremium verspricht sich, im Vergleich zum Generalrat, von der Urversammlung mehr Bügernähe. Deshalb spricht es sich für die Beibehaltung der Urversammlung aus. Prinzip: Die Urversammlung soll beibehalten werden. 9.2. GEMEINDERÄTE Die fünf Gemeinden zählen momentan 21 Gemeinderäte sie stellen auch die Burgerräte der Burgschaften. Tabelle 35: Gemeinderäte der fünf Gemeinden Niederwald: Diezig Beat Blitzingen: Husistein Beat Ritz Reinhard (Gemeindepräsident) Ritz Erwin (Gemeindepräsident) Zurfluh Rafael Grafschaft: Mutter Beat (Gemeindepräsident) Salzmann Maria Carlen Norbert (Gemeindepräsident) Schmidt Norbert Garbely Klaus Theler Helmut Paris Marlene Schmid Bernhard Zumofen Alfred Münster-Geschinen Andereggen Adrian (demissioniert) Kämpfen Daniela Kiechler Gerhard (Gemeindepräsident) Weger Ulrich Werlen Armin SEREC Seiler Manfred Reckingen-Gluringen: Carlen Hedi 42 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Prinzip: Der neue Gemeinderat umfasst fünf Gemeinderäte. Empfehlungen: Der Aufwand für das Präsidium wird in den ersten drei Jahren 80-100 % ausmachen. Danach kann die Anstellung je nach Aufwand auf 40-60 % angesetzt werden. Die Entlöhnung der Gemeinderäte erfolgt gemäss einer Pauschale für Spesen, einer Entschädigung für Gemeinderatssitzungen und Entschädigungen nach Aufwand für weitere Sitzungen/Arbeiten, die mit ihrem Resort zu tun haben. Um eine regionale Abstützung zu gewährleisten, muss darauf geachtet werden, dass die Ortsteile mindestens in den Kommissionen gut vertreten sind. Die Wahlen erfolgen über das gesamte Gemeindegebiet an der Urne nach Proporzsystem. Es gibt keine Ämterzusicherung für die einzelnen Dörfer. Nach einer erfolgreichen Fusionsabstimmung werden die 21 Gemeinderäte in einer Übergangsphase weiterhin autonom die Gemeinden leiten. Diese dauert bis zum Ende der Verwaltungsperiode vom 31.12.2016. Der neue Gemeinderat wird an einer ordentlichen Gemeinderatswahl im Herbst 2016 gewählt und das Amt mit Inkrafttreten der Fusion am 1.1.2017 antreten. Empfehlung: Um eine ganzheitliche und nachhaltige Entwicklung des Territoriums der neuen Gemeinde zu gewährleisten, soll eine Strategie erarbeitet werden, die auf der bereits bestehenden Strategie und dem Massnahmenplan des Raumes Oberes Goms aufbaut. 9.3. WAHLLOKAL Die grosse Mehrheit der Stimmbürger benützt heute den Weg der brieflichen Stimmabgabe. Zudem ist der Betrieb von Wahllokalen personalintensiv (3 Personen pro Wahllokal). Deshalb ist es wenig sinnvoll in jeder Gemeinde ein Wahllokal zu unterhalten. Prinzip: In der neuen Gemeinde soll es nur noch ein Wahllokal geben. 9.4. GEMEINDENAMEN UND WAPPEN Fusion: Nachteile - Risiken Gewisser Identitätsverlust mit Einführung des neuen Namens und Wappens Fusion: Vorteile - Chancen Starker, gemeinsamer Auftritt unter einem neuen Namen und Wappen. Prinzipien: Die fusionierte Gemeinde soll Goms heissen. Die fusionierte Gemeinde soll das Wappen von Münster-Geschinen tragen. SEREC 43 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion 9.5. BURGERSCHAFTEN Fusion: Nachteile - Risiken SEREC Eventuell Verlust an Traditionen Fusion: Vorteile - Chancen Für die neue Gemeinde gäbe es mit der fusionierten Burgergemeinde nur noch einen Partner mit dem effizienter zusammengearbeitet werden kann (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bewirtschaftung der Immobilien etc.). In einer grösseren, professioneller geführten Burgergemeinde könnten ehrenamtliche Arbeiten zunehmend durch bezahlte Arbeit ersetzt werden, was Mehrkosten zur Folge hätte Die Fusion würde zu Synergien in der Verwaltung führen (nur noch eine anstatt fünf Buchhaltungen). Fünf eigenständige Burgergemeinden müssten mindestens je 3 Burgerräte rekrutieren. Dies ist ein schwieriges Unterfangen. Einige der Burgergemeinden sind, gemäss Ihrer Finanzzahlen (s. Kapitel Ist-Analyse), als längerfristig kaum überlebensfähig einzustufen. Eine fusionierte Burgergemeinde kann von der Munizipalgemeinde effizienter gefördert werden als deren fünf. Jede der fünf Gemeinden hat eine eigene Burgerschaft. Die Gemeinderäte stellen auch die Burgerräte. Gemäss Gemeindegesetz Artikel 139 Absatz 2 werden die Burgerversammlungen am gleichen Datum wie die Urversammlungen zur Fusion befragt. Das Leitungsgremium hat die obengenannten Vor- und Nachteile einer Fusion der Burgerschaften analysiert und ist zum Schluss gekommen, dass die Vorteile überwiegen. Prinzip: Das Leitungsgremium empfiehlt die Burgerschaften zu fusionieren. SEREC 44 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion 10. SEREC ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGEN 10.1. SCHULE UND BILDUNG Die Fusion hat auf das Projekt „Schule Obergoms“ keinen Einfluss denn es wird vor 2017 abgeschlossen sein. Eine Fusion hilft aber bei der Klärung der Eigentumsverhältnisse der Schulimmobilien. Prinzipien: Das Projekt Schule Obergoms ist am Laufen und sollte vor der Fusion abgeschlossen sein. Der neue Schulstandort für die Primarschule und Oberstufe ist Münster-Geschinen. Die Kita „Sunnämeijä“ in Reckingen-Gluringen soll weiterhin von der fusionierten Gemeinde unterstützt werden. 10.2. KULTUR, SPORT UND FREIZEIT Das Obere Goms weist ein lebendiges Vereinslebens aus, die Vereine sind ein wichtiger Träger des kulturellen Lebens im Oberen Goms. Prinzip: Die fusionierte Gemeinde wird die Vereine weiterhin im bisherigen Umfang unterstützen. Empfehlung: Es wird die Aufgabe des neuen Gemeinderates sein, längerfristig eine einheitliche Regelung der Unterstützung einzuführen, um eine Gleichbehandlung der Vereine zu garantieren 10.3. GESUNDHEIT UND SOZIALES Das Projekt Gesundheitszentrum Oberes Goms wird weiterverfolgt. Die Finanzierung soll im Frühjahr 2015 geklärt werden. Die Zusammenarbeit mit dem solzialmedizinischen Regionalzentrum Oberwallis (Brig), mit dem Alters- und Pflegeheim St. Theodul in Fiesch und dem Spitalzentrum Oberwallis muss neu geregelt werden. Vor- und Nachteile einer Fusion Fusion: Nachteile - Risiken Gefahr der Konzentration von Gesundheitsleistungen Fusion: Vorteile - Chancen Effizientere Nutzung der Mittel Prinzipien: Die gesundheitliche Versorgung muss regional organisiert und gewährleistet sein. Für zukünftige Projekte muss der Einbezug aller Gesundheitsdienstleister verfolgt werden. Empfehlungen: Weiterführung der Zusammenarbeit mit dem solzialmedizinischen Regionalzentrum Oberwallis (Brig) in Sachen Gesundheit und Spitex. SEREC 45 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion Weiterführung der Zusammenarbeit mit dem Spitalzentrum Oberwallis. Weiterführung der Zusammenarbeit mit dem Alters- und Pflegeheim St. Theodul in Fiesch. SEREC 10.4. INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT Die fünf Gemeinden verfügen über eine langjährige Erfahrung der interkommunalen Zusammenarbeit. Diese muss mit der Fusion neu geregelt werden. Das neue Gemeinwesen muss bezüglich der Mitgliedschaft bei Verbänden und dem Einhalten von Verträgen gemäss Gemeindegesetz Artikel 140, Absatz 1 alle Rechte und Pflichten der früheren Gemeinden übernehmen. Fusion: Nachteile - Risiken Fusion: Vorteile - Chancen Bessere Effizienz der Zusammenarbeit. Bei der Reduktion von fünf Gemeindegremien auf eines, können Entscheidungsprozesse schneller durchlaufen und Projekte effizienter realisiert werden. Prinzipien: Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, Gemeinden, Regionen und dem Kanton soll grundsätzlich beibehalten werden. Sie muss aber auf Doppelspurigkeiten überprüft und eventuell angepasst werden. 10.5. STANDORTE VON VERWALTUNG UND TECHNISCHEN DIENSTEN Bei der Lokalisierung der Verwaltung (Administration, Finanzen/Steuern) und der technischen Dienste stand eine Zentralisierungs- und eine Dezentralisierungsvariante zur Auswahl. Aufgrund der grösseren Bürgernähe und der Möglichkeit, Funktionen auf verschiedene Ortsteile zu verteilen, hat sich die Mehrheit des Leitungsgremiums folgendermassen entschieden: Prinzipien: Die Standortfragen (Finanzen, Administration, technische Dienste) werden durch ein externes Büro nach der Fusionsabstimmung abgeklärt. Empfehlung Das Bedürfnis für Kontaktschalter (Nebenbüro für Bürgerservice mit beschränkter Öffnungszeit) oder eine andere Art von Bürgerservice ist zu evaluieren. Die in den Prinzipien definierte dezentrale Bürostruktur bietet sich für die Unterbringung von Sektionsbüros an. Die Standortwahl beeinflusst die zukünftige Organisation der Gemeinde. Im untenstehenden Organigramm wird ein Vorschlag gemacht wie Bereiche aufgeteilt werden können. Die technischen Dienste werden im Kapitel 4.3 genauer beschrieben. SEREC 46 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Abbildung 11: Vorschlag für die Organisation der fusionierten Gemeinde 10.6. GEMEINDEPERSONAL Fusion: Nachteile - Risiken Fusion: Vorteile - Chancen Angst um den Arbeitsplatz Interne Reorganisation, es braucht Zeit bis Anpassungen akzeptiert sind und zum Tragen kommen. Personal: Neue Arbeitsbereiche, hohe Qualifizierung, interessantere Stellen. mehr Flexibilität (Ferienvertretung etc.), besser angepasste Lohnpolitik Spezialisierung der Verwaltung, Verbesserung der Dienstleistungen. Prinzipien: Das bisherige Personal wird beibehalten, die Aufgaben werden später definiert. Es werden neue einheitliche Arbeitsverträge abgeschlossen. Für alle Angestellten soll es eine einheitliche Pensionskassenlösung geben. Kaderstellen sollen öffentlich ausgeschrieben werden. SEREC 47 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Mittel- bis längerfristig sind einerseits Personaleinsparungen aufgrund effizienterer Abläufe durch Fluktuationen denkbar, andererseits ermöglicht die Professionalisierung der Verwaltung auch die Akquisition von zusätzlichen Mandaten (z.B Steuerveranlagungen für andere Gemeinden). Eine neue Aufgabenaufteilung zwischen den bisherigen Gemeindeschreibern wird nach Bedarf möglich. 10.7. FINANZEN UND STEUERN Fusion: Nachteile - Risiken Angleichen der Kosten (z.B. Löhne) nach oben kann Mehrausgaben bedeuten. Fusion: Vorteile - Chancen Planung und gezielter Mitteleinsatz über alle 5 Gemeinden führt zu Kosteneinsparungen (Abbau von Doppelspurigkeiten) Zusammengeführtes Budget führt zu mehr Robustheit gegenüber Einzelereignissen. Die Finanzhilfe des Kantons beträgt 3.8 Millionen CHF. Die fusionierte Gemeinde hat die finanziellen Möglichkeiten, die Steuern zu senken. In Kapitel 7.7.1 wurde bereits aufgezeigt, dass sich die fusionierte Gemeinde in einer gesunden finanziellen Ausgangsituation befindet (Ende 2016). Im Sinne einer ganzheitlichen Finanzplanung für das Jahr 2017 wurden in untenstehender Tabelle zusätzlich folgende Kosten und Synergien der Fusion berücksichtigt: Steuereinnahmeveränderungen aufgrund der Einführung neuer Steuersätze 1.) Koeffizient 1.1/170 %, 2) Koeffizient 1.2/170 % (s. 13.8 Anhang) Korrektur Steuersimulation für Blitzingen (die Simulation des Kantons basiert auf dem steuerlich äusserst guten Jahr 2012, dieses ist für Blitzingen nicht repräsentativ) Gebührenmindereinnahmen durch den Wechsel auf das System von Einwohnergleichwerten Die übrigen Zahlen basieren auf den Finanzplanungen der Gemeinden des Oberen Goms. Darin wurden bereits die Ausfälle der Inkonvenienzentschädigungen (VBS) durch die baldige Schliessung des FLABSchiessplatzes in Reckingen-Gluringen berücksichtigt. SEREC 48 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Tabelle 36: Finanzplanung 2013-2017: Nichtfusion und Fusion (Finanzplanung der Gemeinden und weitere Gemeindeangaben) Total 2016 Investitionsaufwände 2017 2017 (Fusion) Koeff. 1.1 Index 170 % 2017 (Fusion) Koeff. 1.2 Index 170 % 1'768'000 1'606'000 1'606'000 1'606'000 30'000 30'000 30'000 30'000 1'738'000 1'576'000 - Investitionserträge = Nettoinvestitionen - Finanzhilfe Kanton für die Fusion = Nettoinvestitionen + ausserordentliche Kosten / Erträge 1'738'000 Laufende Erträge 7'921'721 - Abnahme Steuern (Koeffizient 1.1, resp. 1.2 / Indexierung 170 %) - Korrektur Steuern Blitzingen (Koeffizient 1.1, resp. 1.2 / Indexierung 170 %) = Laufende Erträge 7'921'721 = Laufende Aufwände ohne Abschreibungen 6'062'849 = Selbstfinanzierungsmarge = Finanzierungsfehlbetrag (+) / Finanzierungsüberschuss (-) 1'576'000 1'576'000 - 3'784'150 - 3'784'150 1'576'000 - 2'208'150 - 2'208'150 7'887'419 7'887'419 7'887'419 - 315'718 - 56'908 - 70'000 - 140'000 7'887'419 7'501'701 7'690'511 6'093'667 6'093'667 6'093'667 1'858'872 1'793'752 1'408'034 1'596'844 - 120'872 - 217'752 - 3'616'184 - 3'804'994 Nettoschuld (+) od.Nettovermögen (-) Anfang Jahr - 2'723'010 - 2'843'882 - 2'843'882 - 2'843'882 Nettoschuld (+) od.Nettovermögen (-) Ende Jahr - 2'843'882 - 3'061'634 - 6'460'066 - 6'648'876 Selbstfinanzierungsmarge / Laufende Erträge (SM / LE) 23.5 % Nettovermögen Selbstfinanzierungsmarge / Nettoschuld (SM / NS) Selbstfinanzierungsmarge / Nettoinvestitionen (SM / NI) 22.7 % Nettovermögen 107.0 % 113.8 % 17.9 % 20.2 % Nettovermögen Nettovermögen N/A N/A Siehe auch Tabelle 42 Steuersimulationen Anhang 13.8 Das Nettovermögen steigt dank dem Fusionsbeitrag auf beinahe 6.5 Millionen CHF (Variante 1.1/170 %) respektive auf rund 6.6 Millionen CHF (Variante 1.2/170 %) und ist in beiden Fällen ähnlich hoch wie das akkumulierte Nettovermögen der fünf Gemeinden Ende 2013 (6.2 Millionen CHF). Die Selbstfinanzierungskapazität (Selbstfinanzierungsmarge / laufende Erträge) bleibt auch mit den Steuererleichterungen im Rahmen der Fusion gut (beinahe 18 %). Die Selbstfinanzierungsmarge macht im Jahr 2017 für die beiden Szenarien der Fusion knapp 1.4 respektive 1.6 Millionen CHF aus. Selbst wenn fürs Jahr 2017 vorsichtigerweise von einer Selbstfinanzierungsmarge von 1 Million ausgegangen würde, könnte die fusionierte Gemeinde zwischen 2017 und 2020 für 2.5 Millionen CHF pro Jahr Nettoinvestitionen tätigen (Szenario 1.1/170 %), ohne eine Nettoverschuldung zu riskieren (Akkumulierte Selbstfinanzierungsmarge für 4 Jahre plus Nettovermögen geteilt durch 4 Jahre). Im Vergleich dazu haben die fünf Gemeinden durchschnittlich zwischen 2009 und 2013 jährliche Nettoinvestitionen für 1.7 Millionen realisiert. Vor diesem Hintergrund kann festgehalten werden, dass ein Steuersatz von 1.1 und eine Indexierung von 170 % die Gesundheit der Gemeindefinanzen nicht gefährdet. Prinzip: Die Besteuerung wird auf 1.1 / 170 % festgelegt. SEREC 49 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC 10.8. GEBÜHREN KEHRICHT, WASSER, ABWASSER Fusion: Nachteile - Risiken Fusion: Vorteile - Chancen Harmonisierungsaufwand Chance die Gebührenreglemente neu zu gestalten. Die Gebühren (Kehricht, Wasser, Abwasser) für Wohnungen und Zweitwohnungen liegen in den fünf Gemeinden nicht weit auseinander. Die Gebühren fürs Gewerbe variieren hingegen stark. Diese Ausgangslage und die grosse Vielfalt der Gebührenerhebung in den Gemeinden machen nicht nur eine Harmonisierung sondern einen Systemwechsel notwendig. Prinzipien: Auf den Einbau von Wasserzählern wird aus Kostengründen verzichtet. Die Gebühren sollen auf der Basis von Einwohnergleichwerten erhoben werden. Es wird angestrebt die Summe der Gebühren nicht zu erhöhen. Empfehlung: Das Leitungsgremium empfiehlt folgende Regeln: Für Wohnungen und Zweitwohnungen werden die Einwohnergleichwerte mit dem Faktor 1 verrechnet. Für Hotels und Restaurants kommt der Faktor 0.5 zur Anwendung. Für das Gewerbe wird die Kehrichtsockelgebühr auf Basis der Arbeitsplätze mit dem Faktor 2.0 multipliziert und dann werden diese Punkte mit den Einwohnergleichwerten vermehrt. Tabelle 37: Gebührenbeispiel für Wohnungen in der fusionierten Gemeinde Neue Gebühren für Kehricht (CHF) Wasser (CHF) Abwasser (CHF) Total (CHF) 1-Personhaushalt 15.00 35.00 50.00 100.00 2-Personenhaushalt 30.00 70.00 100.00 200.00 4-Personenhaushalt 60.00 140.00 200.00 400.00 10.9. TECHNISCHE DIENSTE Fusion Nachteile - Risiken Fusion Vorteile - Chancen Gefahr der Konzentration - Abbau von dezentralen Diensten Bündelung der Kräfte, Professionalisierung, Verbesserung der Dienstleistungen. Grosses Territorium ist bezüglich Fläche und Topographie eine Herausforderung. Effizientere Organisation und Koordination. Synergien zwischen den Dörfern. Gemeinsame Beschaffung ergibt Preisvorteile Neue Akzeptanz von Personen und Hierarchien Mehr finanzielle Ressourcen Nur noch eine Ansprechsperson Vereinheitlichung/Harmonisierung der Gebühren. Chance für die Aktualisierung der Reglemente. SEREC 50 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Prinzipien: Die Neuorganisation der technischen Dienste wird durch den neuen Leiter (Teamleiter) auf der Basis der im Fusionsprozess gemachten Überlegungen erarbeitet und durch den Gemeinderat der fusionierten Gemeinde genehmigt. Eine professionelle Organisation erlaubt ein Optimieren der Planung und den Einsatz der personellen Ressourcen (Piketdienst / Auslastungen etc.). Der Einsatz des technischen Personals wird professionelle Dienste für die Dörfer bieten. (Einsatzplanung durch den Teamleiter). Abbildung 12: Vorschlag Organigramm technische Dienste Verantwortlichkeiten und Aufgaben gemäss Organigramm: Gesamtverantwortlicher Technische Dienste: Personalverwaltung der technischen Dienste Gesamte Koordination, Führung und Organisation der verschiedenen Werke. (Werkhöfe, Abwasser, Elektrizitätsversorgung, Wasserversorgung) Organisation / Koordination der Werkhöfe und des Fahrzeugparks Leitung und Durchführung verschiedener gemeindeinterner Projekte Verantwortlicher für Energie / Elektrizitätsversorgung Verantwortlicher Bereich Strassen / öffentliche Arbeiten und touristische Anlagen Verwaltung/Koordination der Mitarbeiter Betrieblicher Unterhalt der Gemeindestrassen (inkl. Beleuchtung, Dekoration) Winterdienst; Verantwortliche Niederwald / Blitzingen / Grafschaft / Reckingen-Gluringen / MünsterGeschinen Unterhalt Wanderwege Verantwortlicher Bereich Umwelt Verantwortlicher für Wasserversorgung (Trinkwasser inkl. Qualitätskontrollen, Bewässerung) SEREC 51 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion Verantwortlicher für Abwasserbeseitigung Verantwortlicher für Abfallwirtschaft Tierkörper, Abfallsammelstellen Hauskehricht, etc. Bestattungswesen SEREC Technisches Büro Unterstützt Gesamtverantwortlichen der technischen Dienste Sekretariat, Verwaltungsaufgaben Koordination/Belegungsplan Liegenschaften Liegenschaftsverwaltung Prinzipien: Standorte Aufgrund der dezentralen Besiedlung und der teils grossen Distanzen soll auch künftig vor Ort ein Angebot an Infrastruktur und Maschinenpark vorhanden sein, welches die Qualität der Dienstleistung garantiert. Der jetzige Stand des Maschinenparks soll übernommen werden und laufend optimiert werden. Im Wintereinsatz soll man sich dezentral organisieren können. Prinzipien: Einsatz von Privaten Der eigene Personal- und Maschinenbestand muss bestmöglichst genutzt werden. Gemeindewerk soll erhalten und gefördert werden. Empfehlung: Durch den Zusammenschluss der Gemeinden hat der neue Gemeinderat die Möglichkeit, ein ganzheitliches Management (optimierter Einkauf von Maschinen, Planung etc.) vornehmen zu können, damit das umfangreiche Strassennetz unterhalten werden kann. Dadurch entstehen Synergien und eine höhere Auslastung von Maschinen und Material. 10.10. WASSERVERSORGUNG Die Wasserversorgung aus den autonomen Quellen funktioniert gut, daran soll nichts geändert werden. Es bestehen keine Probleme in Qualität und Menge des Wassers. In den Gemeinden fehlen jedoch fundierte Grundlagen zur genauen Beurteilung der Wasserversorgungsinfrastruktur. Prinzipien: Erstellung eines aktualisierten Leitungskatasters. Der Leitungskataster gibt Auskunft über Leitungen und Anlagen mit ihren Objekten und Attributen (Alter, Eigentümer etc.). Aufgrund des Leitungskatasters muss der Gemeinderat eine Prioritätenordnung mit dem dringendsten Nachholbedarf regeln und diese im Investitionsplan festsetzen Anstellung eines Brunnenmeisters, welcher für die Wasserversorgung der gesamten Gemeinde verantwortlich ist. Bei der Wasserversorgung müssen die Kosten für Brunnenmeister, Leitungsnetz und den Wasserverbrauch durch Gebühren gedeckt werden. SEREC 52 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC 10.11. WASSERENTSORGUNG Die fusionierte Gemeinde bleibt Mitglied des Zweckverbandes der regionalen ARA in Fiesch. Die Vertretung der Gemeinde und der Beteiligungsschlüssel müssen neu geregelt werden. Prinzip: Die Trennung des Oberflächenwassers soll so bald wie möglich vollzogen werden (gesetzlicher Auftrag). Für diese Arbeiten muss so früh wie möglich eine Kostenschätzung gemacht werden, so dass beim Kanton im Rahmen der Fusion zusätzliche Hilfe beantragt werden kann. 10.12. ABFALL Die fusionierte Gemeinde bleibt Mitglied des Zweckverbandes „Gebührenverbund Oberwallis“ (Gemeinden mit Kehrichtsackgebühren) und dem Zweckverband „Gemeindeverband für die Abfallbewirtschaftung im Oberwallis“. Die Vertretung der Gemeinde hinsichtlich Delegierter muss neu geregelt werden. Prinzip: Die Abfallentsorgung wird von der neuen Verwaltung überprüft. Vorläufig sollen die vorhandenen Lösungen weiterhin beibehalten und überwacht werden. Einheitliche Lösungen werden im Verlauf der 1. Legislaturperiode realisiert. 10.13. STRASSEN Gemäss der Sektion Strasseninfrastrukturen und Verkehr der Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (Brief vom 26. September 2014) „wird die Fusion zu keiner Deklassierung von Strassen führen, die gegenwärtig zum Kantonsstrassennetz gehören. Zudem gibt es auch kein Projekt für die Deklassierung einer kantonalen Strasse, das zu diesem Zeitpunkt Gegenstand eines laufenden Verfahrens mit einer der an der Fusion interessierten Gemeinden wäre. Der heute gültige Kostenverteilungsschlüssel für den Unterhalt des Kantonsstrassennetzes (gem. Bestimmungen in Art. 112 des kantonalen Strassengesetzes, StrG) wird nach Inkrafttreten der geplanten Fusion zu überprüfen und zu aktualisieren sein. Dabei werden in der Abwägung der Kriterien für die Kostenverteilung (Art. 89 StrG) die konsolidierten statistischen Daten der neuen Gemeinde (Länge des Strassennetzes, Bevölkerungszahl, Motorfahrzeugbestand, Logiernächte) zu berücksichtigen sein. Aus finanzieller Sicht sollte der Fusionsvorgang grundsätzlich so gut wie kostenneutral sein, d.h dass sich die Summe der Kosten, die jede der an der Fusion beteiligten Gemeinde heute trägt, in etwa gleich bleibt. Der einzige Unterschied dürfte sich allein aus der Gesamtaktualisierung der statistischen Daten ergeben, die im Vierjahresrhythmus bei allen Walliser Gemeinden erhoben werden, und aus der daraus folgenden Aktualisierung der Verteilungskriterien für alle Gemeinden des Kantons. In Anwendung von Artikel 89 StrG wird die neue Gemeinde, genau wie zuvor jede einzelne der fusionierenden Gemeinden, zu einer Beteiligung an den Investitionen, die der Kanton auf seinem Strassennetz (gem. Art. 87 ff. StrG) tätigt, herangezogen.“ Prinzipien: Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit in den Dörfern und die Erreichbarkeit muss eine hohe Priorität haben. Einführung eines einheitlichen Verkehrs-, Forststrassen und Parkreglementes. SEREC 53 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC 10.14. ENERGIEVERSORGUNG Die fusionierte Gemeinde wird zwei Energieversorger, nämlich ENBAG und EWO aufweisen. Prinzip: Die Gemeinde soll die Beteiligungen an EWO und Enbag behalten. 10.15. ÖFFENTLICHE SICHERHEIT Die Fusion hat keinen Einfluss auf die Feuerwehr, Polizei, Zivilschutz und Krisenstab. Da diese bereits regional organisiert sind oder bis zur Fusion umstrukturiert werden (Polizei und Krisenstab). Prinzip: Die Qualität der öffentlichen Sicherheit muss beibehalten werden. 10.16. GEMEINDEREGLEMENTE12 Fusion: Nachteile - Risiken Überarbeitung und Harmonisierung von mehr als 50 Reglementen Fusion: Vorteile - Chancen Optimierung und Aktualisierung der Reglemente Vereinfachung, Entschlackung der Gemeindeorganisation Gemäss Artikel 140a) des Gemeindegesetzes des Kantons Wallis endet die Übergangsperiode grundsätzlich mit dem Ablauf einer Verwaltungsperiode. Für Reglemente, die in den verschiedenen fusionierten Gemeinden in Kraft sind, kann die Übergangsperiode bis zum Ende der folgenden Periode verlängert werden. Prinzipien: Harmonisierung der bestehenden Reglemente unter grösstmöglicher Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Empfehlungen Das Organisationsreglement ist das wichtigste Reglement. Es muss am 1.1.2017 vorbereitet sein und anfangs 2017 per Urnengang verabschiedet werden. Gebührenrelevante Reglemente wie diejenige über Wasser, Abwasser, Kanalisation, Abfall sind auch dringlich, sie sollten im März 2017 (oder bis spätestens Juli 2017) bereitstehen und von der 1. Urversammlung verabschiedet werden. Weitere Reglemente wie zum Beispiel das Polizeireglement sind weniger dringlich zudem sind sie in allen Gemeinden ähnlich. Deshalb kann in diesen Fällen einfach das Aktuellste gewählt werden. Allgemein muss mit der Vorbereitung der Reglemente im Jahr 2016 begonnen werden. 12 Die Liste der Gemeindereglemente befindet sich im Annex SEREC 54 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion 11. SEREC RAUM, WIRTSCHAFT UND TOURISMUS 11.1. RAUMPLANUNG Fusion: Nachteile - Risiken Grosses Territorium Fusion: Vorteile - Chancen Eine einzige Baukommission führt zu einer professionelleren Handhabung Zonen können dort angelegt werden wo sie den grössten Nutzen und Synergien bringen (Koordination von Zonennutzungsplänen) Im Rahmen der RPG Revision müssen die Gemeinden ihre Raumplanung überdenken, es ist besser dies in einem grösseren, funktionalen Perimeter zu tun. Gegenüber dem Kanton rechnet man mit einem grösseren Gewicht in raumplanerischen Belangen. Harmonisierung und Neugestaltung von Baureglementen kann eine Chance bedeuten. Prinzipien: Erarbeitung einer räumlichen Entwicklungsstrategie, welche letztlich in einem gemeinsamen Zonennutzungsplan umgesetzt werden kann und eine räumliche Planung über die gesamte Gemeinde ermöglicht. Industriezonen/Gewerbezonen: Förderungswürdig und aufgewertet werden nur erschlossene Zonen mit einem sehr guten Erschliessungsgrad. Erste Priorität haben der Schiessplatz Reckingen Gluringen, dort soll v.a Gewerbe/Industrie angesiedelt werden Einführung eines Baureglementes, welches auf die speziellen Vorschriften der Zonen (z.B Dorfkerne) und auf die örtlichen Gegebenheiten Rücksicht nimmt. 11.2. WIRTSCHAFT UND TOURISMUS Fusion: Nachteile - Risiken Fusion: Vorteile - Chancen Möglichkeit der Erarbeitung und Umsetzung einer einheitlichen Wirtschaftsstrategie in einem funktionalen Raum. Die Gemeinde kann eine bessere und effizientere Wirtschaftsförderung betreiben d.h Schwerpunkte setzen und gezielt mit grösseren Mitteln investieren. Grössere Chance für neue Projekte, bessere Qualität von neuen Projekten Alle Kraftwerksbeteiligungen und Energieversorgerbeteiligungen unter einer Gemeinde. Mehr Einflussnahme Synergiebildung für die Nutzung von Gebäuden Die Infrastrukturplanung und -realisierung kann einfacher vollzogen werden (in Zusammenarbeit mit der Infrastruktur AG). Positives Image für Tourismus SEREC 55 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Der Tourismus im Oberen Goms ist ein Vorzeigebeispiel für eine interkommunale Zusammenarbeit. Seit Jahren arbeiten die Gemeinden des Oberen Goms eng in der Obergoms Tourismus AG und der Obergoms Infrastruktur AG zusammen. Für den Fall einer Fusion wäre die neue Gemeinde gut vorbereitet, die Aktienbeteiligungen an der Obergoms Tourismus AG und der Obergoms Infrastruktur AG der ehemaligen 5 Gemeinden werden von der neuen Gemeinde übernommen. Die Fusion alleine hat auf die Unternehmen der fünf Gemeinden wenig Einfluss, denn diese sind vom Geschick der Gemeinde relativ unabhängig. Vor dem Hintergrund eines neuen regionalen Richtplanes (s. Raumplanung 2.3) wäre es allerdings denkbar, dass bei dieser Gelegenheit für Unternehmen neue und idealer gelegene Gewerbezonen entstehen und dass aufgrund des höheren Finanzierungspotenzials der fusionierten Gemeinden die Neuerschliessungen der Gewerbezonen vorangetrieben werden. Dies wäre für die Unternehmen von Vorteil. Was den Energiesektor betrifft kann gesagt werden, dass die Beteiligungen an den Kraftwerken der ehemaligen Ortschaften an die neue Gemeinde übergehen. Die Auswirkungen der Fusion auf die Land- und Forstwirtschaft sind gering. Eine fusionierte Gemeinde würde die Mitgliedschaft der fünf ehemaligen Gemeinden im Gemeindeverband Forst Goms ersetzen. Für den Fall, dass auch die Burgerschaften fusionieren würden, gingen die Alpen ins Eigentum der neuen Burgerschaft über. Prinzipien: Allgemeine Wirtschaftsentwicklung Aufbau und Realisierung einer Wirtschaftsentwicklungsstrategie der neuen Gemeinde, welche sich auf den bestehenden Strategieprozess (Strategie und Massnahmenplan Oberes Goms) stützt und alle Wirtschaftszweige miteinbezieht. Prinzipien: Energie Die neue Gemeinde soll sich als Energiegemeinde stärker einsetzen und positionieren. Das Potenzial der Stromgewinnung ist erkannt: Bestehende Energieprojekte sollen weiterhin unterstützt werden Die neue Gemeinde soll die Beteiligungen bei den bestehenden Energieprojekten behalten. Prinzipien: Grundversorgung Glasfaseranschluss soll in allen Ortsteilen möglich werden. Dies ist eine Grunddienstleistung, welche für die Entwicklung der Gemeinde von grösster Bedeutung ist. Prinzipien: Landwirtschaft/Alpen Der landwirtschaftlich nutzbare Boden wird nach folgenden Prioritäten verpachtet 1. Landwirte, welche im Ortsteil wohnen, in welcher Land verpachtet wird 2. Landwirte, welche in der fusionierten Gemeinde wohnen 3. Übrige Landwirte, welche nicht in der fusionierten Gemeinde wohnen Prinzipien: Bestehende Projekte Bestehende Schwimmbad, Projekte Cäsar (Wasserenergieprojekte, Ritz, Energieregion Berglandschule, Goms, See Technische Geschinen, Flugplatz Infrastruktur, Münster, 3. Rottenrenaturierung, Landschaftspark Binntal, Stadel 1617, Gesundheitszentrum etc.) sollen weiterhin gemäss der finanziellen Mittel unterstützt werden. SEREC 56 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Empfehlungen: Es ist wichtig, dass die Skilifte in Münster-Geschinen, Reckingen-Gluringen sowie das Schwimmbad in Reckingen-Gluringen auch in Zukunft von der neuen Gemeinde unterstützt werden. Sie tragen entscheidend zur Diversifikation des touristischen Angebotes bei Regionaler Naturpark Binntal: Die beiden Gemeinden Niederwald und Blitzingen wollen auch nach der Fusion mit ihrem Perimeter Mitglied des regionalen Naturparkes Binntal sein. Gemäss Auskünften von Frau Weissen (Geschäftsführerin Landschaftspark Binntal) und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist dies ohne weiteres möglich. Es können auch nur Teilgebiete einer Gemeinde zum Park gehören (Perimeter von Blitzingen und Niederwald). Es ist nicht zwingend, dass die gesamte, neue Gemeinde Mitglied ist. SEREC 57 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion 12. SEREC SCHLUSSFOLGERUNGEN Eine Fusion ist nicht die Lösung aller Probleme aber sie eröffnet wichtige Potentiale und Synergien, welche für die Entwicklung einer Gemeinde und der ganzen Region von grosser Bedeutung sind. Es ist nicht ganz einfach die Argumente klar nach Vor- und Nachteilen aufzuschlüsseln, da gewisse Nachteile auch Chancen und umgekehrt Vorteile Risiken bergen können. Die Analyse der Situation im Oberen Goms lässt aber hinsichtlich Vor- und Nachteilen folgende Schlüsse zu: Vorteile: Koordinierte Planung und strategische Projekte Die fusionierte Gemeinde kann in einem grösseren Raum koordiniert planen und zielgerecht investieren. Dadurch können Mittel wirkungsvoller eingesetzt und grössere, strategische Projekte realisiert werden. Die Entscheidungsprozesse werden zudem effizienter, eine Projektidee muss nicht mehr fünf Gremien durchlaufen sondern nur noch eines. Zusammen hätte man endlich die Möglichkeit, Visionen und Strategien nicht nur zu erarbeiten, sondern auch umzusetzen. Die Strategie Oberes Goms sieht beispielsweise vor, die Region als Wohnstandort attraktiver zu machen. Das Obere Goms weist eine hohe Abwanderung auf, diese ist aber nicht nur auf fehlende Arbeitsplätze zurückzuführen sondern gerade Jugendliche, ältere Personen und zum Teil auch Familien finden keine attraktive Mietwohnungen. Ein Projekt zur Wohnbauförderung wäre also dringend notwendig, kann aber, um die kritische Masse zu erreichen, nicht von den einzelnen fünf Gemeinden finanziert werden. Eine fusionierte Gemeinde hätte diese Möglichkeit. Professionalisierung des Gemeindepräsidiums und Spezialisierung der Verwaltung Der Gemeindepräsident in der fusionierten Gemeinde wird für die ersten drei Jahre mit einem 80-100 % Mandat angestellt (danach 40-60%). Er kann sich voll und ganz den Belangen der Gemeinde widmen und ist in der Lage mehr als nur das Notwendigste zu machen. In kleineren Gemeinden muss sich das Verwaltungspersonal mit Allem beschäftigen und dies auch noch mit knappen Arbeitspensen. Die Zusammenführung der Verwaltung im Rahmen einer Fusion führt zu einer Spezialisierung, einer effizienteren Arbeitsteilung und somit besseren Gemeindedienstleistungen. Raumplanung Mit den Neuerungen in der Raumplanung (neues Raumplanungsgesetz, Raumkonzept, kantonaler Richtplan, Zweitwohnungsinitiativen) kommen auf die Gemeinden grosse Herausforderungen zu. Die Gemeinden des Oberen Goms weisen beispielsweise grosse Siedlungsflächen für weitere 7‘000 Einwohner aus (v.a Aussenreserven in der Bauzone). Mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung müssen diese als überdimensioniert eingestuft werden und die einzelnen Gemeinden sind, ob sie nun fusionieren oder nicht, aufgefordert zu überlegen, wie sie damit umgehen sollen. Es ist jedoch von Vorteil diese Überlegungen nicht gemeindeweise, sondern in einem grösseren, funktionalen Raum anzustellen. Eine fusionierte Gemeinde wäre hierzu der richtige Perimeter. Ein weiteres Beispiel sind Anlagen des Militärs, die bereits leer stehen oder noch geräumt werden (Z.B. Schliessung Flabschiessplatz Reckingen-Gluringen ab 1.1.2017). Sie stehen in verschiedenen Gemeinden in Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen. Daraus könnten Gewerbe- oder Wohnzonen entstehen und die Gebäude könnten entsprechend umgenutzt werden. Hierbei bräuchte es eine enge Kooperation zwischen den Gemeinden, um Lösungen zu entwickeln, wie eine sinnvolle Umzonung aussehen könnte. Solche Kooperationen sind aber schwierig, denn jede einzelne Gemeinde steht unter dem Druck, aus wirtschaftlichen Gründen eigene Arbeits- und Wohnzonen auszuscheiden. SEREC 58 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC Eine Fusion würde es erlauben, eine gemeinsame räumliche Entwicklungsstrategie und eine Zonenplanung über alle fünf Gemeinden zu entwickeln. Dies wäre der Grundstein dafür, das Flächenangebot für Wohnen, Wirtschaft, Freizeit und Erholung differenzierter, bedarfsorientierter und an den besten Standorten zu gestalten. Finanzen Die jährlichen Kosteneinsparungen durch die Fusion sind zum momentanen Zeitpunkt nicht abzuschätzen, da der Entscheid bezüglich dezentralem oder zentralem Standort noch aussteht. Aufgrund Erfahrungen aus anderen Gemeinden muss aber an dieser Stelle erwähnt werden, dass Kosteneinsparungen durch Mehrausgaben (Ersatz von z.T ehrenamtlicher oder niedrig entlöhnter Arbeit mit professioneller Arbeit) meist wieder neutralisiert werden. Dank der guten finanziellen Ausgangslage und der kantonalen Basishilfe von 3.8 Millionen CHF ist es jedoch möglich, Steuersenkungen zu beschliessen. Die Steuerausfälle von jährlich knapp 315‘000 CHF (Besteuerung 1.1/170 %) können somit verkraftet werden. Ein weiterer Punkt der für eine Fusion spricht, ist die Budgetstabilität. Den fünf Gemeinden geht es zwar schon vor der Fusion finanziell gut, aber die Budgets sind zum Teil sehr klein (Alle Gemeinden weisen laufende Erträge von weniger als 3 Millionen CHF aus). Ein Zusammenschluss würde die Anfälligkeit der Gemeinde auf finanzielle Ereignisse (z.B Wegzug eines starken Steuerzahlers) vermindern. Wirtschaft Die Fusion alleine hat auf die Unternehmen der fünf Gemeinden wenig Einfluss, denn diese sind vom Geschick der Gemeinde relativ unabhängig. Allerdings kann eine fusionierte Gemeinde die Faktoren der Standortqualität wie Steuerhöhe, Verkehrserschliessung, Infrastruktur, medizinische Grundversorgung, Kindertagesstätten usw. stärker beeinflussen als jede einzelne der fünf Gemeinden im Oberen Goms. Davon können schlussendlich auch Unternehmen profitieren. Die Ansiedlung von neuen Unternehmen ist für das Obere Goms ein schwieriges Unterfangen. Eine fusionierte Gemeinde könnte aber diesbezüglich grössere „Würfe“ wagen. Wie zum Beispiel den Aufbau einer Weiterbildungsstelle für Energie-Berufe in Zusammenarbeit mit Hochschulen und der Energieregion Goms auf dem Gelände des Flabschiessplatzes Reckingen-Gluringen. Einflussnahme und gesellschaftlicher Wandel Zu oft werden heute im Berggebiet die Gemeinden auseinanderdividiert und sind Konkurrenten. Die Gemeinden verlieren dadurch an Einfluss. Eine fusionierte Gemeinde tritt aber geeint auf, spricht mit einer Stimme und hat somit gegenüber dem Kanton mehr Gewicht. Eine Fusion erlaubt auch eine Öffnung der einzelnen Gemeinden und der Gesellschaft gegenüber Neuem, dieser Prozess ist nicht zu unterschätzen und kann eine positive Dynamik lostreten. Nachteile: Politische Repräsentativität von kleineren Ortsteilen Das Proporzwahlsystem erlaubt keine Ämterzusicherung der Ortsteile. Die kleineren Ortsteile laufen Gefahr nicht mehr im Gemeinderat vertreten zu sein. Eine fusionierte Gemeinde ist gefordert, dafür zu sorgen, dass zumindest in den Kommissionen die Ortsteile gut vertreten sind. Bürgernähe Es können nicht mehr in allen Ortsteilen Gemeindebüros unterhalten werden. Dadurch wird die Bürgernähe der Gemeindedienstleistungen geschmälert. Die neue Gemeinde muss sich überlegen wie SEREC 59 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC die Zugänglichkeit der Gemeindedienstleistungen erhalten werden kann (Kontaktschalter oder andere Formen der Leistungserbringung). Identität Von manchen Kommissionsmitgliedern wurde durch die Fusion ein möglicher Identitätsverlust befürchtet. Dieser Faktor ist schwierig zu fassen. Wichtig ist, dass auch in einer fusionierten Gemeinde Traditionen der Ortsteile, Wappen und Namen weiterhin ihren Platz haben. Die Fusion hat aber auch das Potential, eine neue Identifikation und Zusammengehörigkeit im Oberen Goms zu schaffen. SEREC 60 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion 13. SEREC ANHANG 13.1. DAS FUSIONSPROJEKT IM ÜBERBLICK März 2013 Beschluss der Gemeindepräsidenten zur Erarbeitung des Fusionsberichts für die Gemeinden Niederwald,Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen, MünsterGeschinen und Obergoms Juli 2013 Auftrag an das Büro SEREC den Fusionsprozess fachlich zu begleiten und einen Fusionsbericht auszuarbeiten März 2014 Bestimmung der Kommissionsmitglieder März - Juni 14 Arbeit der vier Kommissionen Juli - November 14 Leitungsgremiumssitzungen, Beratung der Kommissionsarbeit Ende November 14 Provisorischer Bericht ins Leitungsgremium Mitte Dezember 14 Präsentation des Berichtes im Plenum der Gemeinderäte Dezember 14 Vernehmlassung des Berichtes in den Gemeinderäten Februar 15 Beschluss des Gemeinderates von Obergoms aus dem Fusionsprozess auszusteigen und die Abstimmung über eine Fusion nicht vors Volk zu bringen. März 15 Beschluss der Gemeinderäte der verbleibenden fünf Gemeinden eine 5er-Fusion weiterzuverfolgen. März 15 Anpassung des Fusionsberichtes und der Prinzipien gemäss der neuen Ausgangslage. Vernehmlassung des Fusionsberichtes und der Prinzipien in den fünf Gemeinden. Mitte April 15 Entscheid in den fünf Gemeinderäten ob das Stimmvolk dazu befragt werden soll, die Gemeinden zu fusionieren. Der Fusionsbericht bildet die Grundlage für diesen Grundsatzentscheid April - Juni 15 Information der Bevölkerung an Anlässen, Urversammlungen 14. Juni 2015 Abstimmung über Fusion ja/nein gemäss Art. 137 kGemG in den Gemeinden (geheimer Urnengang), gleichentags Abstimmung in den Burgergemeinden Option Fusionsvertrag (ist fakultativ): Der Vertrag muss von den Urversammlungen (geheimer Urnengang) und vom Grossen Rat angenommen bzw. genehmigt werden (Art. 141 kGemG). Die Volksabstimmung über den Fusionsvertrag findet am besten ein halbes Jahr nach der Abstimmung über die Fusion statt. Es ist jedoch ideal, wenn der Fusionsvertrag schon bei der Abstimmung über die Fusion vorliegen würde und das Volk darin Einblick nehmen könnte, um sich über die Folgen einer Fusion im Klaren zu sein. 2015/2016 Bei Fusionsannahme Einreichung Fusionsbericht, Fusionsbegehren und Fusionsvertrag an den Staatsrat (Art. 138 Abs. 1 und 2, Art. 136 Abs. 2 kGemG). Botschaft des Staatsrates (Beschlussentwurf) an den Grossen Rat (Art. 138 Abs. 3 GemG). Beschluss des Grossen Rates(Art. 140 GemG). Veröffentlichung im Bundesblatt/Aufnahme der Mutation im amtlichen Gemeindeverzeichnis (Art. 142 kGemG) Herbst 2016 Wahl des neuen Gemeinderates Januar 2017 Die neue Gemeinde tritt in Kraft. (Art. 142 kGemG) SEREC 61 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion 13.2. MITGLIEDER LEITUNGSGREMIUM FÜR DEN FUSIONSPROZESS Carlen Norbert Gemeindepräsident Reckingen-Gluringen Kiechler Gerhard Gemeindepräsident Münster-Geschinen Mutter Beat Gemeindepräsident Grafschaft Ritz Erwin Gemeindepräsident Blitzingen Ritz Reinhard Gemeindepräsident Niederwald SEREC 62 SEREC Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion 13.3. KOMMISSIONSMITGLIEDER 1. Identität, politisches- und kulturelles Leben Carlen Norbert Gemeindepräsident Reckingen-Gluringen Imwinkelried Philippe Vizepräsident Obergoms Lagger Werner Expräsident Münster-Geschinen Mutter Beat Gemeindepräsident Grafschaft Mutter Martin Expräsident Niederwald Paris Marlene Gemeinderätin Reckingen-Gluringen Seiler Manfred Gemeinderat Blitzingen Werlen Armin Gemeinderat Münster-Geschinen 2. Raum, Wirtschaft und Tourismus Bortis Alfred Gemeindeschreiber Grafschaft Diezig Beat Gemeinderat Niederwald Hallenbarter Florian Gemeinderat Obergoms Kämpfen Daniela Gemeinderätin Münster-Geschinen Ritz Erwin Gemeindepräsident Blitzingen Schmid Bernhard Gemeinderat Reckingen-Gluringen Weger Ulrich Vizepräsident Münster-Geschinen 3. Technische Dienste, Infrastruktur Andereggen Adrian Gemeinderat Münster-Geschinen Carlen Hedy Vizepräsidentin Reckingen-Gluringen Garbely Klaus Gemeinderat Reckingen-Gluringen Hüsistein Beat Gemeinderat Blitzingen Keller Hans Ex Gemeindepräsident Münster-Geschinen Schmidt Norbert Gemeinderat Grafschaft Spranzy Marco Gemeinderat Obergoms Zumoberhaus Pius Gemeinderat Obergoms Zurfluh Gemeinderat Niederwald 4. Raffael Verwaltung, Finanzen, Steuern und Gebühren Biderbost Daniel Gemeindeschreiber Obergoms Carlen Norbert Gemeindepräsident Reckingen-Gluringen Diezig Roland Gemeindeschreiber Reckingen-Gluringen Imoberdorf André Gemeindeschreiber Münster-Geschinen Imsand Christian Gemeindepräsident Obergoms Kiechler Gerhard Gemeindepräsident Münster-Geschinen Mutter Beat Gemeindepräsident Grafschaft Ritz Erwin Gemeindepräsident Blitzingen Ritz Reinhard Gemeindepräsident Niederwald Walther Susanne Gemeindeschreiberin Blitzingen Bortis Alfred Gemeindeschreiber Grafschaft SEREC 63 SEREC Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC 13.4. ALPWIRTSCHAFT Tabelle 38: Alpen und Eigentümer (Quelle: Gemeindeangaben) Gemeinde Alpname Alpeigentümer (BG: Burgergemeinden) Bestossen durch Landwirte aus Blitzingen Kummelti-LizibachAltstafel-Spilboden BG* Blitzingen Pächter von Naters Blitzingen Bodmerkumme BG Blitzingen Pächter von Niedergampel Grafschaft Resti, Bieliger- und BG Grafschaft Selkingertal Kuhalpe Grafschaft Grafschaft Handspil und Bru Schafalpe BG Grafschaft Grafschaft und auswärtige Walliser Schafbauern Grafschaft Oberberg Schafalpe BG Grafschaft Grafschaft und auswärtige Walliser Schafbauern Münster-Geschinen Alpjen BG Münster-Geschinen Schäfer von Naters Münster-Geschinen Münstiger Tal BG Münster-Geschinen Schäfer Münster-Geschinen Münster-Geschinen Münstiger Galen BG Münster-Geschinen Schäfer Münster-Geschinen BG Münster-Geschinen Schäfer Ausserberg – Rinder Geschinen Münster-Geschinen Trützi Münster-Geschinen Moosmatten BG Münster-Geschinen Schäfer Geschinen Münster-Geschinen Kühtal BG Münster-Geschinen Schäfer Geschinen Münster-Geschinen Merezenbach BG Münster-Geschinen Rinder Münster-Geschinen Reckingen-Gluringen Bächi BG Reckingen-Gluringen Reckingen-Gluringen, Naters & Grafschaft Reckingen-Gluringen Blinnen BG Reckingen-Gluringen Reckingen-Gluringen Reckingen-Gluringen Hohbach BG Reckingen-Gluringen Reckingen-Gluringen Reckingen-Gluringen Stafle BG Reckingen-Gluringen Reckingen-Gluringen SEREC 64 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC 13.5. BAUZONENSTATISTIK Tabelle 39: Bauzonenstatistik (Dienststelle für Raumentwicklung Kanton Wallis, provisorische Zahlen, Stand Mai 2014) Niederwald Zentrumszonen Wohnzonen Mischzonen Bauzonen für die Wohnnutzung Arbeitszonen Tourismuszonen Zonen für öffentliche Bauten Total Bauzonen (BZ) Blitzingen Zentrumszonen Wohnzonen Mischzonen Bauzonen für die Wohnnutzung Arbeitszonen Tourismuszonen Zonen für öffentliche Bauten Total Bauzonen (BZ) Grafschaft Zentrumszonen Wohnzonen Mischzonen Bauzonen für die Wohnnutzung Arbeitszonen Tourismuszonen Zonen für öffentliche Bauten Total Bauzonen (BZ) Reckingen-Gluringen Zentrumszonen Wohnzonen Mischzonen Bauzonen für die Wohnnutzung Arbeitszonen Tourismuszonen Zonen für öffentliche Bauten Total Bauzonen (BZ) Münster-Geschinen Zentrumszonen Wohnzonen Mischzonen Bauzonen für die Wohnnutzung Arbeitszonen Tourismuszonen Zonen für öffentliche Bauten Total Bauzonen (BZ) Obergoms Zentrumszonen Wohnzonen Mischzonen Bauzonen für die Wohnnutzung Arbeitszonen Tourismuszonen Zonen für öffentliche Bauten Total Bauzonen (BZ) SEREC Fläche in (ha) Anteil BZ % Nicht überbaut (ha) Anteil nicht überbaut % 1.7 17.4 0.1 5.3 4.9 51.0 4.0 81.6 0.0 0.0 0.0 0.0 6.5 68.4 4.0 62.2 0.6 6.1 0.4 65.8 1.7 18.2 1.6 95.0 0.7 7.4 0.0 0.0 9.5 100.0 6.1 63.7 Fläche in (ha) Anteil BZ % Nicht überbaut (ha) Anteil nicht überbaut % 1.3 7.1 0.0 0.4 14.8 82.1 9.7 65.3 0.0 0.0 0.0 0.0 16.1 89.1 9.7 60.1 0.0 0.0 0.0 0.0 1.0 5.6 0.5 48.9 0.9 5.2 0.0 0.0 18.1 100.0 10.2 56.3 Fläche in (ha) Anteil BZ % Nicht überbaut (ha) Anteil nicht überbaut % 4.3 15.6 0.1 1.5 22.6 81.9 11.7 51.7 0.4 1.3 0.1 19.4 27.3 98.9 11.8 43.3 0.0 0.0 0.0 0.0 0.3 1.1 0.3 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 27.6 100.0 12.1 44.0 Fläche in (ha) Anteil BZ % Nicht überbaut (ha) Anteil nicht überbaut % 8.3 16.2 0.2 1.9 29.6 58.0 11.0 37.0 0.6 1.1 0.0 1.6 38.4 75.3 11.1 29.0 2.1 4.1 0.8 37.7 3.1 6.0 1.9 61.1 7.5 14.7 0.0 0.0 51.1 100.0 13.8 27.0 Fläche in (ha) Anteil BZ % Nicht überbaut (ha) Anteil nicht überbaut % 13.8 30.6 1.6 11.4 13.2 29.2 6.6 50.1 4.3 9.6 1.5 34.8 31.4 69.4 9.7 30.9 1.4 3.1 0.9 66.6 7.6 16.7 6.8 89.7 4.9 10.8 0.0 0.0 45.2 100.0 17.4 38.5 Fläche in (ha) Anteil BZ % Nicht überbaut (ha) Anteil nicht überbaut % 8.0 8.1 0.1 1.9 45.1 45.6 19.3 42.7 4.3 4.4 2.6 59.1 57.4 58.0 22.0 38.3 8.1 8.2 5.2 64.0 30.3 30.6 29.4 96.9 3.1 3.2 0.0 0.0 98.9 100.0 56.5 57.1 65 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion 13.6. SPORT UND FREIZEITANLAGEN Tabelle 40: Sport und Freizeitanlagen 2014 (Quelle: Gemeindeangaben) Gemeindename Blitzingen Blitzingen Grafsschaft Grafsschaft Grafsschaft Grafsschaft Grafsschaft Grafsschaft Grafsschaft Münster-Geschinen Münster-Geschinen Münster-Geschinen Münster-Geschinen Münster-Geschinen Münster-Geschinen Münster-Geschinen Münster-Geschinen Reckingen-Gluringen Reckingen-Gluringen Reckingen-Gluringen Reckingen-Gluringen Reckingen-Gluringen Reckingen-Gluringen Reckingen-Gluringen Reckingen-Gluringen Reckingen-Gluringen Reckingen-Gluringen Reckingen-Gluringen SEREC Standort Bodme Rossbode Biel Biel Biel Biel Ritzingen Ritzingen Selkingen Flugplatz EFAM Flugplatz Münster Flugplatz Münster Flugplatz Münster Geschinen Schulhaus Schulhausplatz See-Geschinen Reckingen Reckingen Reckingen-Gluringen Sand Gluringen Sand Reckingen Sand Reckingen Sand Reckingen Sand Reckingen Sand Reckingen Schulhaus Gluringen Schulhaus Reckingen Sport und Freizeitanlage Sportplatz und Kinderspielplatz Feuerstellen mit Tisch und Bänke Backhaus Biel Fischzucht Mühle Selkingen Spielplatz Camping Kulturraum Biel Sportplatz Tennisplatz Erholungs-/Freizeitanlage EFAM Fussballplatz Segelflugbetrieb Kinderspielplatz Mehrzweckhalle Kinderspielplatz Badesee Schwimmbad Stadel 1617 Erlebnispfad Fussballplatz Eisfeld Fussballplatz Minigolf Mulitfunktionsspielfeld Spielplatz Spielplatz Spielplatz 66 Eigentümer MG MG BG BG MG MG BG Pfarrei Biel MG MG MG MG MG MG MG MG MG MG MG MG MG MG MG MG MG MG MG MG SEREC Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC 13.7. REGLEMENTE Tabelle 41: Reglemente der fünf Gemeinden in den Bereichen Verwaltung, öffentliche Sicherheit, Umwelt und Raumordnung Reglemente Blitzingen Bau- und Zonen 20.06.2012 Politische Organisation Grafschaft Münster Geschinen Niederwald Reckingen Gluringen In Homologation 02.10.1982 27.06.2007 12.01.2000 Burgerschaft 17.06.2003 30.05.2001 11.10.2006 24.11.2000 Polizei 18.01.2006 10.12.2002 01.04.2006 11.12.1997 12.12.2006 21.12.2005 Verkehr Wasser, Abwasser- und Kanalisation 22.06.2006 21.12.2005 Wasser 19.11.1996 Abwasser 28.07.2007 21.12.2005* 06.07.2001* Schutz gegen Feuer und Naturelemente Feuerwehr 05.06.2012 21.12.2005* 30.11.1994 22.06.2006* 11.12.2012 30.05.2012 15.12.2005 24.04.2013 Bauwesengebühren Tarife 24.05.2012 21.09.2011* Bestattung und Friedhof 13.12.2011 Erschliessung / Parkierung 15.06.2001 Tourismus Förderungstaxe 07.06.1998 Lärmbekämpfung 17.07.1991 Abfall 23.04.1991 16.05.2013 19.09.2003 15.12.2005 Im Verkehrsreglement 01.05.2001 21.12.2005 18.05.2006* 21.12.2005* Recyclingplatz 11.12.2003 Forststrassen 13.12.2001 07.06.1998 07.06.1998 22.06.2002* Im Verkehrsreglement Markt 08.05.2006 Kauf von Grundstücken durch Ausländer 28.02.1992 *enthalten Angaben über Gebühren SEREC 15.12.2005 67 21.12.2005 21.04.1998 15.12.2005 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC 13.8. STEUERSIMULATIONEN In der folgenden Tabelle werden drei Varianten und deren Auswirkungen auf die Steuereinnahmen aufgezeigt. Zur Simulation wurden nur Vermögens und Einkommenssteuern von natürlichen Personen berücksichtigt. Die Steuerbelastung für juristische Personen ist kantonal geregelt und in allen Gemeinden gleich, es wird kein Koeffizient und keine Indexierung bei der Berechnung der Steuern verwendet. Die Fusion hat darauf keinen Einfluss und es werden deshalb diesbezüglich keine Simulationen gemacht. Um eine möglichst realistische Schätzung zu machen, wurden die Zahlen des Steuerjahres 2012 und die Koeffizienten/Indexierung der Gemeinden fürs Jahr 2014 (aktuelle Situation) mit den Varianten 1) Koeffizient 1.0/170 %, 2) Koeffizient 1.1/170 % und 3) Koeffizient 1.2/170 % verglichen (Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (DIKA)). Würde in einer fusionierten Gemeinde der Koeffizient 1.0 und die Indexierung 170 % angewendet käme es im Vergleich zur aktuellen Situation zu Steuermindereinnahmen von 571’346 CHF. Im Falle der Besteuerung 1.1/170 % wären es 315’718 CHF und bei einer zukünftigen Besteuerung von 1.2/170 % wären es 56’908 CHF. Tabelle 42: Steuersimulationen mit drei Varianten basierend auf dem Steuerjahr 2012 (Quelle: Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (DIKA)) Koeffizient : 1 Indexierung 170 % Gemeinde Total Steuer Blitzingen 918'031 Grafschaft 266'242 Muenster-Geschinen 774'809 Niederwald Reckingen-Gluringen Total SEREC Koeffizient : 1.1 Indexierung 170 % Differenz zur Differenz in aktuelle Total Steuer % Situation +0 + 0.0 % 1'011'171 - 28'384 - 9.6 % 294'626 - 348'638 - 31.0 % 855'232 Differenz zur Differenz in aktuelle Total Steuer % Situation + 93'140 Aktuelle Situation Koeffizient : 1.2 Indexierung 170 % Differenz zur Differenz in aktuelle Total Steuer % Situation + 10.1 % 1'107'923 + 189'892 + 20.7 % 918'031 +0 + 0.0 % 322'982 + 28'356 + 9.6 % 294'626 - 268'215 - 23.9 % 935'388 - 188'059 - 16.7 % 1'123'447 43'669 - 18'893 - 30.2 % 48'040 - 14'522 - 23.2 % 52'411 - 10'151 - 16.2 % 62'562 472'883 - 175'431 - 27.1 % 522'193 - 126'121 - 19.5 % 571'368 - 76'946 - 11.9 % 648'314 2'475'634 - 571'346 - 18.8 % 2'731'262 - 315'718 - 10.4 % 2'990'072 - 56'908 - 1.9 % 3'046'980 68 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC 13.9. GEMEINDELIEGENSCHAFTEN Tabelle 43: Beschreibung der Gemeindeliegenschaften 2014 Beschreibung Ort Fläche 2 in m Aktuelle Benützung Blitzingen Vers. Summe Umnutzung vorgesehen? Beschreibung Wann 4'269'200 Einstellhalle mit 28 Plätzen Blitzingen 691 Verkauft 15, zur Vermietung 13 1'000'000 nein Gemeindebüro Feuerwehrlokal Blitzingen 98 Gemeindebüro Feuerwehrlokal 486'700 nein kl. Werkhof Bodme Blitzingen 28 Material Depot 20'000 nein Reservoir Ammern 29'000 nein Reservoir Heistette Schul-/Gemeindehaus Blitzingen 265 Waschhaus Dorf Blitzingen 28 Waschhaus Bodme Blitzingen 26 als Winterdepot Werkhof West Blitzingen 96 Schneefräse Einstellhalle mit 28 Plätzen Blitzingen 691 Verkauft 15, zur Vermietung 13 Parter Galeri Gemeindeanlässe und Vereinsanlässe, 4.5 Zimmer & ein Studio Grafschaft 211'200 nein 1'959'000 nein 61'100 nein 61'100 nein 441'100 nein 1'000'000 nein 6'525'000 Backhaus Ritzingen 70 wird als Kräuterstube vermietet 173'000 nein Dorfladen Biel Anteil 77/100 Dorfladen, Tourismusinfostelle und Postagentur 890'000 nein Einstellhalle Biel 682 21 Plätze davon 10 verkauft 760'000 nein Einstellhalle Selkingen 486 22 Plätze alle im Eigentum der Munizipalgemeinde 715'000 nein Einstellhalle Sonnenhalde Ritzingen Gemeindehaus Biel SEREC Schätzung Kosten vier Einstellplätze für Zivilschutz 81 69 Kehrichtsammelstelle nein 225'000 Abbruch und Neubau Gemeindehaus ja 650'000 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion Beschreibung Ort Fläche 2 in m Aktuelle Benützung SEREC Vers. Summe Umnutzung vorgesehen? Beschreibung Wann Gemeindehaus 2/3 Ritzingen 99 Erdgeschoss alte Sennerei (nicht mehr im Betrieb), 1. OG Gemeindekanzlei 500'000 Kehrichtdepot Ritzingen 169 Kehrichtsammelstelle 605'000 Mühle Selkingen 31 Saniert und im Betrieb 100'000 Schulhaus Biel 294 Schulhaus Stall/Scheune 1/2 Ritzingen 49 Stall/Scheune 6'000 nein Stall/Scheune 1/2 Ritzingen 30 Stall/Scheune 6'000 nein Waschhaus Ritzingen 36 Wird als Schindelwerkstatt genutzt 60'000 nein Werkhof Biel 102 Depot Fahrzeuge 285'000 nein Werkhof Selkingen 212 Depot Fahrzeuge und Werkstatt 450'000 nein Münster-Geschinen 1'750'000 nein nein Mahlen von Roggen für Roggenbrot (Kulturverein) nein Umbau in Berglandschule Grafschaft, Goms ja 14'449'000 alte Turnhalle Münster 290 Pausenraum - Jugend altes Schulhaus Münster 135 Gemeindesaal - Schule - Musik Depot Wasserversorgung Münster Einstellhalle altes FW Lokal Münster Feldbäckerei Münster Feuerwehrlokal Anbau Stall Geschinen Gemeindehaus Geschinen Jugendlokal Münster 45 Jugendlokal Kehrichtsammelstelle Münster 50 Kehrichtsammelstelle 219'000 nein Kehrichtsammelstelle Geschinen Kehrichtsammelstelle 69'000 nein Mehrzweckhalle Münster 680 5'018'000 nein Neues Feuerwehrlokal Münster 508 1'460'000 nein SEREC nein 1'162'000 nein Depot Wasserversorgung / Werkzeuge nein 220 8 Autoeinstellplätze nein 300 Einstellplätze Landwirtschaft 299'000 nein Versammlungsraum - FW-Lokal 367'000 nein alte Kanzlei zur Zeit leer 211'000 nein 70 Turnen und Sport, Feste, Foyer Schätzung Kosten nein 435'000 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion Beschreibung Ort Fläche 2 in m Aktuelle Benützung SEREC Vers. Summe 4'437'000 Umnutzung vorgesehen? Beschreibung Wann Primarschulhaus Münster 450 2. OG Primar-, 1. OG Orientierungsschule nein Scheibenstand Münster 15 Scheibenstand Schützenzunft Schützenhaus Münster 54 Schützenhaus Schützenzunft Stall Gertschebiene Münster 150 Zur Zeit unbenutzt nein Stall Judigen Münster 150 Stallanteil 1/2 unbenutzt nein Stall Nepomuk Pedel Münster 70 Schindelkompetenzzentrum Kultur Unterstand 1 Münster 150 Depot Gemeinde MünsterGeschinen nein Unterstand 2 Münster 150 Einstellplätze Landwirtschaft Flugplatz nein Unterstand 3 Münster 150 Einstellplätze Landwirtschaft nein Unterstand 4 EFAM Münster 150 Kiosk und Festhalle Freizeitanlage nein Unterstand 5 Münster 150 Einstellplätze Landwirtschaft Flugplatz nein Unterstand 6 Münster 150 Einstellplätze Landwirtschaft Flugplatz nein nein 144'000 183'000 nein nein Niederwald Feuerwehrlokal Niederwald Kühlhaus Niederwald Vermietet als Depot Mehrzweckgebäude Niederwald Die Hälfte gehört der Ritz-Stiftung, inkl. Wohnungen, Einstellplätze Speicher Niederwald Stadel bei Kirche Niederwald Stadel im Schleif Niederwald Stall-Scheune Niederwald Vermietet an Landwirt Reckingen-Gluringen SEREC 97'800 nein 18'500 nein 3'698'000 nein 29'400 nein 1/4 Anteil 11'800 nein 1/4 Anteil 7'000 nein 862'900 nein 11'671'000 71 Schätzung Kosten Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion Beschreibung Ort Fläche 2 in m Aktuelle Benützung Altes Gemeindehaus Reckingen Saal, Stube, Büros Burgerhaus Gluringen Wohnungen Depot Sand Reckingen Depot Depot Sand / Halle Gluringen Erlensand (1) Feuerwehrlokal SEREC Vers. Summe Beschreibung Wann Büro KESB, Forst Goms nein 3 Whg vermietet nein 67'000 Depot für Gemeindeutensilien nein Einstellhalle 1'117'000 vermietet an Private nein Gluringen Gruppenunterkunft 1'297'000 mit 43 Betten nein Reckingen Feuerwehr Mannschaftslokal, Swisscom, Reg.Rettungsst nein Gemeindekanzlei (2) Reckingen Kanzlei Archiv, Kanzlei auf 2 Stockwerken ink. Luftsch nein Mehrzweckgebäude (1) Gluringen Saal, Konferenzen Einstellgaragen, SMZO-Büro, Registerhalter, nein Pürähitta Gluringen Schaukäsen Besitzer Burgergemeinde nein Schulhaus Gluringen Kindergarten Gebäude inkl. alter Gemeindesaal nein Schulhaus Reckingen KITA & Spielgruppe Gebäude mit 4 Stockwerken nein Schwimmbad Reckingen Freiluftbad 284'000 Bad mit Kiosk, WC, Umkleidekabinen nein Stadel 1617 Reckingen keine 247'000 Im Moment leerstehend ja Werkhof Reckingen Werkhof 513'000 Werkhof der Gemeinde nein Wohnung Schulhaus Gluringen Wohnung vermietet nein SEREC 72 1'963'000 Umnutzung vorgesehen? 550'000 4'231'000 1'402'000 Schätzung Kosten Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC 13.10. KRITERIEN FÜR DIE INTERPRETATION DER FINANZKENNZAHLEN Die Kennzahlen können nach folgenden Normen interpretiert werden. 1. Selbstfinanzierungskapazität: Selbstfinanzierungsmarge / Laufende Erträge (SM/LE) Sehr schlechte Selbstfinanzierungskapazität Ungenügende Selbstfinanzierungskapazität Genügende Selbstfinanzierungskapazität Gute Selbstfinanzierungskapazität Sehr gute Selbstfinanzierungskapazität 2. < 0% 0 - 8% 8 - 15 % - 20 % > 20 % 15 Finanzierungskapazität der Verschuldung: Selbstfinanzierungsmarge / Nettoverschuldung (SM/NF) Gravierende Überschuldung Überschuldung, Schwierigkeiten bei Zahlung der Annuitäten Sehr starke Verschuldung Schwache Verschuldung 3. < 0% 0 - 5% 5 - 10 % Starke Verschuldung 10 - 15 % Mittlere Verschuldung 15 - 50 % > 50 % < 0% 0 - 60 % - 80 % - 100 % > 100 % Selbstfinanzierungsgrad: Selbstfinanzierungsmarge / Nettoinvestition (SM/NI)* Sehr schlechter Selbstfinanzierungsgrad Ungenügender Selbstfinanzierungsgrad Genügender (kurzfristig) Selbstfinanzierungsgrad 60 Guter Selbstfinanzierungsgrad 80 Sehr guter Selbstfinanzierungsgrad 4. Nettoschuld pro Kopf: Nettoverschuldung / Einwohnerzahl (NV/Einw.)* Ausserordentlich grosse Verschuldung > 10’000 Sehr grosse Verschuldung 7’000 - 9’000 Grosse Verschuldung 5’000 - 7’000 Angemessene Verschuldung 3’000 - 5’000 Kleine Verschuldung < 3’000 * Diese Interpretation ist in einem gegebenen Bereich gültig. Selbstfinanzierungsmarge oder die Nettoverschuldung sehr gering ist. SEREC 73 Sie wird ungenau, wenn die Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion SEREC 13.11. LISTE DER TABELLEN UND ABBILDUNGEN Seite Abbildung 1: Tabelle 1: Abbildung 2: Abbildung 3: Tabelle 2: Abbildung 4: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Tabelle 9: Tabelle 10: Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13: Tabelle 14: Tabelle 15: Abbildung 5: Tabelle 16: Tabelle 17: Tabelle 18: Tabelle 19: Tabelle 20: Tabelle 21: Abbildung 6: Tabelle 22: Tabelle 23: Tabelle 24: Tabelle 25: Tabelle 26: Tabelle 27: Tabelle 28: Tabelle 29: Abbildung 7: Tabelle 30: Tabelle 31: Tabelle 32: Tabelle 33: Tabelle 34: SEREC Kumulierte Bevölkerungsentwicklung 1850 bis 2012 in den fünf Gemeinden des Oberen Goms .................................................................................................................... 2 Vergleich der Bevölkerungsentwicklung in den fünf Gemeinden des Oberen Goms ........ 3 Alterspyramide Jahr 2000 .................................................................................................. 3 Alterspyramide Jahr 2010 .................................................................................................. 4 Altersklassenindikatoren in der Zeitperiode 2000 - 2010 .................................................. 5 Gemeindegrenzen ............................................................................................................. 6 Bodennutzung in den Gemeinden 2004-2009 ................................................................... 7 Entwicklung der Bodennutzung in den Gemeinden von 1979-1985 bis 2004-2009 ......... 7 Anzahl Arbeitsplätze in den Gemeinden .........................................................................10 Beschäftigte in den 3 Wirtschaftssektoren 2001-2011 ....................................................11 Landwirtschaftliche Betriebe und Arbeitsplätze ...............................................................11 Beteiligung an Kraftwerken ..............................................................................................13 Verteilung der Büros, Funktionen und Stellenprozente der Obergoms Tourismus AG ...14 Logiernächtezahlen 2013/14 ...........................................................................................14 Stellenprozente in der Gemeindeverwaltung ...................................................................16 Schalter und Öffnungszeiten in den fünf Gemeinden des Oberen Goms .......................17 Stellenprozente der technischen Dienste ........................................................................17 Werkhöfe Standorte und Ausrüstung ..............................................................................17 Interkommunale Zusammenarbeit ...................................................................................19 Mögliche Struktur eines interkommunalen Führungsstabes ...........................................20 Schulorte und Schülerzahlen 2013 ..................................................................................21 Beteiligungen an Energieversorgern ...............................................................................24 Laufende Rechnungen pro Burgergemeinde (Mittelwert 2012 - 2013) ...........................25 Investitionsausgaben und -einnahmen 2012 - 2013 (Total der fünf Burgergemeinden) ...........................................................................................................26 Zusammenfassung der Bilanz am 31.12.2013 pro Burgergemeinde (nur Finanzelemente) ..............................................................................................................26 Laufende Rechnungen pro Gemeinde (Mittelwert 2009 - 2013) .....................................27 Entwicklung der laufenden Rechnung (Total der fünf Gemeinden).................................28 Mittelwert 2009 - 2013 der laufenden Aufwände nach Bereichen ...................................29 Mittelwert 2009 - 2013 der laufenden Aufwände nach Art...............................................29 Mittelwert 2009 - 2013 der laufenden Erträge nach Art ...................................................30 Steuerkoeffizient und Indexierung pro Gemeinde seit 2009 ...........................................30 Simulation von Gemeindesteuern für verschiedene steuerbare Einkommen / Vermögen ........................................................................................................................31 Simulation der jährlichen Gebühren (2013) für zwei Beispiele (in CHF) .........................31 Investitionsausgaben und -einnahmen 2009 - 2013 (Total der fünf Gemeinden) ...........33 Finanzierung der Investitionen 2009 - 2013 pro Gemeinde ............................................33 Entwicklung der Bilanz (Total der fünf Gemeinden, jeweils am 31.12.) ..........................34 Zusammenfassung der Bilanz am 31.12.2013 pro Gemeinde (nur Finanzelemente) .....34 Finanzkennzahlen der fünf Gemeinden (2013) ...............................................................35 Vergleich von Finanzwerten pro Gemeinde und Bevölkerungsanteil am Total 2013 ......36 Simulation Interkommunaler Finanzausgleich 2014 (DVI Kanton Wallis) .......................37 Vorgesehene Nettoverschuldung bis Ende 2016 (auf Basis Finanzplanungen der Gemeinden) .....................................................................................................................38 74 Gemeinden Niederwald, Blitzingen, Grafschaft, Reckingen-Gluringen und Münster-Geschinen Grundlagenbericht zur Fusion Abbildung 8: Abbildung 9: SEREC Vorgesehene Entwicklung der laufenden Rechnung (Total der fünf Gemeinden) ..........38 Vorgesehene Entwicklung der Nettoverschuldung am 31.12. (Total der fünf Gemeinden) .....................................................................................................................39 Abbildung 10: Vorgesehene Finanzierung der Investitionen 2014 - 2016 ..............................................39 Tabelle 35: Gemeinderäte der fünf Gemeinden .................................................................................42 Abbildung 11: Vorschlag für die Organisation der fusionierten Gemeinde ............................................47 Tabelle 36: Finanzplanung 2013-2017: Nichtfusion und Fusion Nichtfusion und Fusion ..................49 Tabelle 37: Gebührenbeispiel für Wohnungen in der fusionierten Gemeinde ...................................50 Abbildung 12: Vorschlag Organigramm technische Dienste ..................................................................51 Tabelle 38: Alpen und Eigentümer .....................................................................................................64 Tabelle 39: Bauzonenstatistik (Dienststelle für Raumentwicklung Kanton Wallis, provisorische Zahlen) .............................................................................................................................65 Tabelle 40: Sport und Freizeitanlagen ................................................................................................66 Tabelle 41: Reglemente der fünf Gemeinden in den Bereichen Verwaltung, öffentliche Sicherheit, Umwelt und Raumordnung ............................................................................67 Tabelle 42: Steuersimulationen mit drei Varianten basierend auf dem Steuerjahr 2012 ...................68 Tabelle 43: Gemeindeliegenschaften .................................................................................................69 SEREC 75
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