dp05 2015

bei Unternehmen für Postservice, Logistik und Telekommunikation
Das Personal
G 6899
www.cgpt.de
CGPT
Christliche Gewerkschaft
Postservice und Telekommunikation
im Christlichen Gewerkschaftsbund
Deutschlands
Heft 5 / Dezember 2015
CGPT
Inhaltsverzeichnis / Leitartikel
Sehr geehrte Damen und Herren,
Christliche Gewerkschaft
Postservice und Telekommunikation
im Christlichen Gewerkschaftsbund
Deutschlands
Aus dem Inhalt
Leitartikel
CGPT
2
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
Die Kluft zwischen Arm und Reich wird
immer größer
3
Bundesverdienstkreuz für
Gerhard Dannenberger
4
Die Paketzentren werden erwachsen
5
Wertschätzung für Müllmänner und
Briefträger steigt
6
Qualität sollte bei der Telekom
an erster Stelle stehen
7
CGPT nimmt Stellung zu
Freihandelsabkommen
7
Internationale Funkausstellung
2015 in Berlin
8
IfKom: WLAN-Gesetzentwurf muss
verbessert werden
9
De-Mail: keine Zwangsverpflichtung
9
so verwirrend wie der Kabelsalat auf der Titelseite
ist ja auch manchmal das Leben. Mit viel Geduld
muss alles fein entwirrt und verbunden werden.
Vieles verwirrt uns. Da ist aus berufspolitischer
Sicht die Situation der Postbank, unserer größten
Kundenbank. Schon wieder ein Eigentümerwechsel. Der wievielte eigentlich seit der Privatisierung?
Noch nicht ganz bei der Deutschen Bank angekommen, da wird sie schon wieder verkauft. Für
die Beschäftigten verwirrend und eine große Unsicherheit. Wir verurteilen diesen Umgang mit den
Beschäftigten. Verwirrend auch der ständige Umbau mit Personalwechsel und Personalabbau bei
der Telekom. Hört das denn nie auf, wann kann
man ohne Sorgen in Ruhe arbeiten? Verwirrend
auch bei der Post, die ständig den Arbeitsdruck
erhöht. Der Streik muss jetzt für viele negativen
Entscheidungen her halten, obwohl ein Computer Crash, verantwortet durch die Führung, höhere Kosten verursacht als der Streik und vor allem die neuen Billig-Töchter
einsparen können. Gerade jetzt in der Weihnachtszeit wünschen wir uns mehr Ruhe
und Besonnenheit von den Unternehmensentscheidern. Nicht noch mehr einsparen,
nicht noch mehr Arbeitsdruck, sondern mehr Menschlichkeit im Arbeitsleben ist und
bleibt unsere gewerkschaftliche Vision.
Um Menschlichkeit bitten auch die vielen Menschen auf der Flucht. Sehr viele suchen
Rettung in unserem Land. Viele von uns haben Sorge und Angst wie es weiter geht in
unserer Gesellschaft. Ja, sie wird sich verändern. Aber wir alle müssen dabei die
Menschlichkeit im Blick haben und uns so verhalten. Vergessen wir nicht, die heilige
Familie, derer wir Weihnachten gedenken, waren Flüchtlinge denen man die Tür wies.
Lassen wir uns von der frohen Botschaft an Weihnachten anstecken und uns mit Mut
ins neue Jahr gehen.
Ihnen allen und Ihren Familien wünsche ich frohe und gesegnete Weihnachten.
Ihr Ulrich Bösl
Bundesvorsitzender
Neues vom Konzernbetriebsrat
Pilotbetriebsvereinbarung für
Dienstfahrräder
10
Digitalisierung der Arbeitswelt
12
Häusliche Pflege stärker in der
Rente anerkennen
13
Auswirkung längerer Krankheit
in der Altersteilzeit
Die Menschenwürde achten
14
ErholungsWerk: Neuer Urlaubskatalog
2015/2016
15
Anträge zur CDA Bundestagung
15
CGPT-Mitglieder unterstützen
Wiederaufbau von Kinderheimen
in Nepal
16
CGPT-Seniorenportal
18
Maßstab unserer täglichen Arbeit ist das christliche Menschenbild mit der unantastbaren
Würde jedes Menschen. Die Würde des Menschen ist unteilbar, sie gilt für alle Menschen
unabhängig von Hautfarbe, Religion, Nationalität und Herkunft.
Daran möchten wir als Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation,
CGPT, angesichts der großen Flüchtlingsströme erinnern.
Viele Menschen aus Kriegsgebieten verlassen ihre Heimat und flüchten nach Europa. Auch
und gerade in unser Land.
Wir begegnen ihnen hilfsbereit und freundschaftlich, denn wir wissen, keiner verlässt
gerne seine Heimat.
Die CGPT unterstützt die Bundesregierung sowie alle politischen und gesellschaftlichen
Gruppen, die sich bemühen die Probleme der Flüchtlingsströme human und menschlich
zu lösen.
Alle nationalistischen und ausländerfeindlichen Reden und Gruppierungen lehnen wir
strikt ab. Ausländerfeindlicher Hetze und Hassparolen treten wir entschieden entgegen.
CGPT:
Vor 25 Jahren stand in unserer Zeitung 19
Rätselecke
20
Arbeits- und Sozialrecht
21
Bei anderen gelesen
24
Buchbesprechungen
25
Aus den Regionen
28
2
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Für den CGPT-Bundesvorstand
Ulrich Bösl
Bundesvorsitzender
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
CGPT
WIE ENTWICKELT SICH UNSERE GESELLSCHAFT?
Die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer größer
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, ist das Vermögen zwischen Arm und
Reich offenbar ungleicher verteilt als bisher angenommen. Ohne dass Neid aufkommt, muss man sich einfach mal die genannte Zahl auf der Zunge zergehen lassen: Ein Promille der Bevölkerung Deutschlands – das sind etwa 40.000 Haushalte –
haben ein durchschnittliches Nettovermögen von 11 Millionen Euro je Haushalt und
ein Gesamtvermögen von 1,5 Billionen.
Da wird man schon nachdenklich, wenn man
weiß, dass es in diesem Land keine Vermögenssteuer gibt und auch die Erbschaftssteuer die vorhandenen Vermögen eher
schützt, als dass der Allgemeinheit etwas von
dem Reichtum zufällt.
Gleichzeitig muss man bedenken, dass auf
die großen Einkommen aus Kapitalerträgen
keine der Lohn- und Einkommenssteuer vergleichbaren Steuersätze angewendet werden.
Und außerdem bleibt die „Zweitbesteuerung“
durch die Mehrwertsteuer in einem erträglichen Rahmen, da die Reichen ja nicht ihr Einkommen zum täglichen Konsum verbrauchen.
Ähnliche Verteilungen sind auch in den anderen westlichen Industrieländern anzutreffen.
Übrigens, im (armen) Griechenland wird das
Gesamtvermögen auf derzeit 630 Milliarden
geschätzt.
Ganz anders sieht es am anderen Ende der
Sozialskala aus. Wie die Rheinische Post berichtet, sind die verfügbaren Einkommen in
den vergangenen Jahren trotz eines vergleichweise starken Wachstums nicht so deutlich
gestiegen wie anderswo. Während das ProKopf-Einkommen in den Industrieländern
vom ersten Quartal 2007 bis Anfang 2015
um 8,1 Prozent zulegte, wuchs in es Deutschland nur um 6,7 Prozent, wie Berechnungen
der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zeigten.
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf legte in
diesem Zeitraum in den OECD-Ländern insgesamt um 3,3 Prozent zu, in Deutschland um
6,9 Prozent.
Die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer
größer, und es ist eine Amerikanisierung der
Arbeitswelt zu beobachten.
Was heißt das: Die Arbeit des Einzelnen, ob in
Industrie oder Dienstleistungsbereich, wird
analytisch in Teilpakete zerlegt und dann wieder so zusammengesetzt, dass es wenige
hochwertige Posten gibt, die entsprechend
gut vergütet werden und dann eine Vielzahl
von Posten, die geringere Anforderungen stellen und damit auch schlechter bezahlt werden.
Außerdem – wie oben bereits erwähnt –
macht sich bei niedrigeren Einkommen, da
der Großteil des Einkommens direkt in den
Konsum, d. h. in den täglichen Verbrauch,
geht, die Mehrwertsteuer als „Zweitsteuer“
unmittelbar bemerkbar.
Dann kommt noch der Einfluss der kalten
Progression, der wiederum die trifft, die ihren
Lebensunterhalt über abhängige Lohnarbeit
erwerben.
Hier haben Reiche und Selbstständige den
Vorteil, Steuervergünstigungen mit Abschreibungsmodellen auszunutzen oder den Staat
mit Steuertricksereien zu betrügen.
Was können wir als Gewerkschaft tun?
Eine Forderung nach sozialistischem Einheitseinkommen widerspricht den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft, die wir ja
auch befürworten. Wir wollen keine sozialistische Volksrepublik werden.
Wir fordern seit Langem den Wegfall der „kalten“ Progression, mit der Gehaltsaufbesserungen aufgefressen werden.
Wir fordern feste Sockelbeträge bei Tarifverhandlungen für die unteren Einkommensgruppen.
Wobei wir in diesem Zusammenhang anerkennen müssen, dass solche Maßnahmen,
wenn dauernd wiederholt, zu einem Zusammenschieben der Tarife führt, und dies auch
nicht als sozial gerecht anzusehen ist.
Was kann der Einzelne tun?
Für die Vielzahl der Beschäftigten, die seit
Jahren in einem Unternehmen oder einer
Branche tätig sind, dürfte es schwer sein, aus
dem System auszubrechen.
Den Änderungsbereiten bleibt die Möglichkeit, über Fort- und Weiterbildung in eine andere Berufssphäre vorzudringen und damit
die Ausgangssituation entscheidend zu verbessern. Leider muss man selbst dann feststellen, dass die Aufstiegschancen im eigenen Unternehmen sehr begrenzt sind.
Den jungen Kollegen kann man nur empfehlen: Schafft euch eine solide Grundlage für
euer Berufsleben. Wenn möglich sollten
duale Ausbildungswege gewählt werden, die
das mögliche Einsatzfeld entsprechend erweitern.
WB
CGPT Forderungen
für die Entgeltrunde
2016
Der CG
PT Bundesvorstand ha
Tarifverhandlungen aufgeste t folgende Forderungen für die
llt:
4,8% lineare Erhöhung de
r Löhne
50 Euro mehr Ausbildungs
vergütung
Laufzeit 12 Monate
Eine Verlängerung des Au
ten Beendigungskündigu sschlusses von betriebsbedingngen bis zum 31.12.202
0
Die
Tarifverträge für DTAG, T
DT Kundenservice, DT Tech Deutschland GmbH,
nis
DT Technik müssen neu ve cher Service und
rhandelt werden.
Die Grundlage für diese Ta
rifforderung ist die gute wir
Situation der DTAG, aber
tschaftliche
auch in unserem Land. Wi
r sind der
festen Überzeugung, dass
die Forderung trotz niedri
ger Zinsen
angemessen ist.
CGPT –
starker Interessenvertre
ter
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Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
CGPT
VERLEIHUNG BUNDESVERDIENSTKREUZ:
Hohe Auszeichnung für Gerhard Dannenberger
Der Bundespräsident Joachim Gauck hat
dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden
der Christlichen Gewerkschaft Postservice
und Telekommunikation (CGPT), Gerhard
Dannenberger, das Bundesverdienstkreuz
verliehen.
In der Mehrzweckhalle in seinem Heimatort
Herrischried überreichte der Landrat von
Walshut-Tingen, Martin Kistler, Gerhard Dannenberger die hohe Auszeichnung.
Der Landrat würdigte Dannberger in einer
umfassenden Laudatio. Gerhard Dannenberger wurde geehrt für seine jahrzehntelange Arbeit als Vorsitzender und Chorleiter des GV im
Heimatort. Vor allem die Jugendarbeit war
sein Schwerpunkt. Immer ist er da, wenn im
Verein oder Dorf Hilfe gebraucht wird.
Aber auch seine Arbeit als Arbeitnehmervertreter wurde gewürdigt. Gerhard Dannenberger war Personalrat, Bezirkspersonalrat, Betriebsrat, CGP-Bezirksvorsitzender, Gründer
und erster Landesvorsitzender der CGPT
Baden-Württemberg, heute noch Landesgeschäftsführer und vor allem auch stellvertretender CGPT-Bundesvorsitzender.
Ulrich Bösl, CGPT-Bundesvorsitzender, konnte Gerhard Dannenberger persönlich gratulieren und sich bedanken für die viele Arbeit.
„Wir sind stolz”, so der CGPT Bundesvorsitzende, „den geehrten Gerhard Dannenberger
in unseren Reihen zu haben.”
Der Bürgermeister von Herrischried, Christof
Berger, der Bundestagsabgeordnete und
Kolping-Bundesvorsitzende Thomas Dörflinger, die Landtagsabgeordneten Felix Schreiner und Hidir Gürakar gratulierten persönlich.
Neben Bösl gratulierten aus dem Gewerkschaftslager Gerhard Mücke, Felix Bischofsberger, CVP-Abgeordneter, Transfair Schweiz
sowie Dany Moritz von der CFTC Frankreich.
Der Chor, der Chorverband, die Vertreter der
Kirchen, die Bürgerschaft und Gemeinderäte
gratulierten Gerhard Dannenberger.
Es war ein großer Menschenauflauf und fast
ein großes Dorffest von Herrischried.
Entschprechend gerührt war Gerhard Dannenberger in seiner Dankesrede.
Er betonte, dass er all das gerne macht und
nur machen konnte und kann, weil seine Frau
Carola ihn unterstützt.
Stolz ist er, dass seine beiden Kinder in die
gleichen Fußstapfen getreten sind.
Umrahmt wurde der Festakt musikalisch vom
Chor Querbeet.
U.B.
4
DP 05/2015
Der Landrat des Kreises Waldshut-Tingen überreicht Gerhard Dannenberger das
Bundesverdienstkreuz
Der CGPT-Bundesvorsitzende Ulrich Bösl gratuliert Gerhard Dannenberger
Christliche Gewerkschafter aus Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich mit dem
Geehrten
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
CGPT
VOM SORGENKIND ZUM HERZMUSKEL:
Die Paketzentren werden erwachsen
Als das erste Paketzentrum 1994 in Hagen in
Betrieb genommen wurde, war die Deutsche
Post AG auf den ersten Schritten des damals
neuen Paketkonzeptes, welches mit der sogenannten Spartentrennung des Postbereichs
in Brief, Fracht und Filialen einher ging.
Die wechselvolle Geschichte dieser Zeit und der
folgenden Jahre macht deutlich, dass der technologische Sprung, der mit der Einrichtung dieser Betriebsstätten verbunden war, eine große
Herausforderung für das Unternehmen war. Der
Paketbereich war – auch damals schon – im vollen, freien Wettbewerb. Entsprechend hoch war
der Erfolgsdruck, um die erheblichen Investitionen in die Paketzentren, aber auch die flächendeckende Infrastruktur der Zustellbasen und Zustellfahrzeuge zu erwirtschaften.
Eine der auch damals schon fragwürdigen und
vielfach kritisierten Fehlentwicklungen war die
Auslieferungsorganisation. Aus heutiger Sicht
ist es kaum noch vorstellbar, dass auch in ländlichen Bereichen eine separate Paketzustellung
durchgeführt wurde. Aber auch heute ist es ja an
mancher Stelle schwer, die Begehungsform zu
ändern oder Inselbezirke (reine Paketzustellung
in Bereichen mit Verbund- und Briefzustellung)
einzuführen.
Die verschiedenen Organisationsänderungen
des Paketbereichs in den Folgejahren bewiesen
aber auch, wie schwer sich das Unternehmen
insgesamt mit der Entwicklung von Produkt und
Markt tat. Viele Kolleginnen und Kollegen haben
hautnah miterlebt, was sich da alles getan hat.
Oft verbunden mit großer Sorge um die berufliche Zukunft.
Wesentlicher Nutzen des Paketkonzeptes war
jedoch die Verbesserung der Laufzeiten innerhalb Deutschlands. So konnte je nach geographischer Lage von Absender und Empfänger
meist eine Laufzeit von einem Tag zwischen Einlieferung und Auslieferung erreicht werden. Am
zweiten Tag sollte flächendeckend zwischen
Hallig und Zugspitze jedes Paket ankommen.
Damit war die Grundlage für die absolut wettbewerbsfähigen Leistungen gelegt, die sich bis
heute in einer hohen Marktfähigkeit niederschlagen. Privatkunden und Großversendern
steht damit ein attraktives Netzwerk zur Verfügung, welches sich mit wachsender Reife auch
durchaus weiterentwickelt hat.
Waren anfangs 20.000 Sendungen Sortierleistung in den PZ je Stunde schon beeindruckende
und meist ausreichende Werte, so sind mit den
technischen Nachrüstungen der letzten Jahre an
den meisten Standorten 28 bis 32k möglich.
Künftig werden besonders leistungsfähige Sonderstandorte wie Nürnberg-Feucht, Obertshausen und Bochum, sowie spezialisierte Versand-
zentren wie die Amazon-Sorting-Center (ASC)
das Netzwerk verstärken. Herausforderung bleiben die strukturellen Unterschiede zwischen
den Regionen der 33 Zentren. So unterscheiden
sich Abgangs- und Eingangsmengen von Standort zu Standort teilweise erheblich. Die notwendigen Transportzeitfenster, Kundenwünsche sowie die Anforderungen an Vor- und Nachlauf wirken sich vor Ort oft kritisch auf die Arbeitszeiten
der Mitarbeiter aus.
Die zunehmende Internationalisierung des Paketgeschäfts hat ebenfalls seine Bezugspunkte
in den Paketzentren. Mit den seinerzeit fünf
internationalen Frachtstationen, die den Austausch mit den benachbarten Ländern bzw. den
Seeweg-Austausch übernahmen, waren die damit verbundenen Paketzentren quasi die Steckdose für den Strom der europäischen Pakete.
Die unternehmerischen Aktivitäten der Deutschen Post DHL außerhalb Deutschlands und
das Fallen von Zollgrenzen führten bald zu einer
Erweiterung auf zusätzliche Standorte für die Anbindung mit dem Ausland.
Ein markantes Beispiel dafür ist die internationale Frachtstation in Leipzig-Radefeld. Am
3. Oktober 2015 konnte dort das 20-jährige
Jubiläum des Paketzentrums und der internationalen Frachtstation gefeiert werden, wofür sogar
ein markanter Sonderstempel für vielfältige Erinnerungsstücke sorgte. Als wesentliche Aufgabe
wird hier der Austausch von Postsendungen mit
den osteuropäischen Ländern durchgeführt. Damit sind auch Verzollungsdienstleistungen verbunden. Weiterhin wird hier auch eng mit den
anderen internationalen Knotenpunkten, dem
Internationalen Postzentrum und dem DHL Express HUB Leipzig, eng zusammen gearbeitet.
Die Europäisierung der Paketaktivitäten von
Deutsche Post DHL wird auch in Zukunft die
Stärken des Netzwerks der Paketzentren nutzen
und damit auch grenzüberschreitend mit einer
sehr hohen Laufzeitqualität punkten.
Die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sind
zum einen durch die Betriebszeitfenster geprägt,
zum anderen durch die körperliche Belastung
durch die Handhabung von Paketsendungen.
Hauptsächlich Teilzeitkräfte sind abends mit der
Abgangsbearbeitung und nachts bzw. am frühen Morgen mit der Eingangsbearbeitung beschäftigt. Trotz umfangreichem Technikeinsatz
für den innerbetrieblichen Transport und die Sortierung der Sendungen bleiben wesentliche Aufgaben wie das Auflegen oder das Abtragen der
Sendungen sowie die Sperrgut-Bearbeitung
„auf dem Rücken“ der Mitarbeiter.
Technische Lösungen für die Reduzierung der
körperlichen Belastung vor dem Hintergrund einer alternden Belegschaft sind noch nicht weit
entwickelt bzw. bieten noch Potential zur Weiterentwicklung. Im aktuellen organisatorischen
Stand sind die Paketzentren als Abt.35 „Stationäre Bearbeitung Paket“ den jeweiligen Niederlassungen Brief im Unternehmensbereich PeP
zugeordnet.
Der relativ schlanke Verwaltungsaufbau der Abteilungsleitungen ist u.a. auch den zahlreichen
organisatorischen Veränderungen der letzten
Jahre geschuldet, die fast immer mit Kostenreduzierung durch „Anpassung“ der Setzung
verbunden waren.
Die Zukunft wird die Bedeutung der Paketzentren verstärken. Der Strukturwandel der Postsendungen vom Brief zum Paket wirkt sich hier
deutlich aus. Das Netzwerk anzupassen und für
zukunfts- und leistungsfähige Strukturen zu sorgen, bleibt die Herausforderung des Unternehmens und wesentliche Aufgabe für die Menschen, die in und um die Paketzentren arbeiten.
HFRJ
Der Poststreik muss
für alles her halten.
Seit Monaten laufen verantwortliche Führungskräfte der Post AG durch die Niederlassungen und verkünden eine Sparmaßnahme nach der anderen. 100 Millionen
hat der Poststreik gekostet und das Geld
muss eingespart werden. Leidtragende
sind die Beschäftigten in der Produktion
und der Zustellung, obwohl die Unternehmensleitung mit mehr Kooperationsbereitschaft den Streik hätte verhindern können.
Nun wird der Belastungsdruck weiter gesteigert, immer mehr muss geleistet werden und die Bezirke werden noch größer.
Und nun im Spätherbst kommt vom Postchef Appel eine Gewinnwarnung. Probleme
mit der Software im Fachbereich, die Presse schrieb vom „Computer-Crash bei DHL“.
Zwischen 350 und 500 Millionen Euro
Schaden, wegen einer missglückten Einführung des neuen Computersystems. Nur
dafür können die Sozialpartner nichts, das
kann nicht auf den Streik geschoben werden, obwohl auch hier wieder die Beschäftigten zu leiden haben. Zu verantworten hat
das die Führungsebene und der Vorstand.
Nur, wo wird da gespart? Wo werden da
Konsequenzen gezogen? Bei den kleinen
Beschäftigten ist man nicht so pingelig. Da
wird Druck gemacht. Aber über Vorstandsfehler wird am liebsten nicht gesprochen.
Schade, dass man da nicht ehrlicher ist
und noch immer meint, die kleinen Leute
halten wir dumm.
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Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
CGPT
FORSCHUNGSERGEBNIS:
Wertschätzung für Müllmänner und Briefträger steigt
Berlin (dpa). Was halten die Menschen in Deutschland von wichtigen gesellschaftlichen und öffentlichen Institutionen? Von den
verschiedenen Berufsgruppen
und der Verwaltung? Aufschluss
gibt eine große Bürgerbefragung
des Forschungsinstituts Forsa im
Auftrag des Beamtenbunds DBB
sicherungsvertreter, Mitarbeiter von
Werbeagenturen und Telefongesellschaften sowie Politiker (12 bis 24
Prozent).
Die Politiker welcher staatlichen
Ebenen genießen am meisten
Vertrauen?
Sehr oder einigermaßen vertrauenswürdig halten die Bürger Kommunalpolitiker (52 Prozent). Deutlich daWelche Berufsgruppen haben seit
hinter liegen die Politiker der Länder
Beginn der Bürgerbefragungen
(44 Prozent), des Bundes (41 Provor neun Jahren am meisten an
zent) und der europäischen Ebene
Ansehen gewonnen und verloren?
(36 Prozent).
Die größten Gewinner sind die MüllWas halten die Menschen von
männer, die heute bei 77 Prozent
Sportverbänden, Medien und
der Bundesbürger ein hohes AnseInternet und wichtigen
hen haben (plus 14 Punkte), geInstitutionen?
folgt von Briefträgern (63 Prozent,
Sportorganisationen sind für 79 Proplus 11) und Beamten (37 Prozent,
zent vertrauenswürdig. Zeitungen für
plus 10). Am meisten verloren ha62 Prozent, das Fernsehen für 48
ben Manager (29 Prozent, minus
Prozent, das Internet für 41 Prozent.
Eine gesteigerte Wertschätzung erfahren in der Bevölkerung
8), Steuerberater (42 Prozent, miGewerkschaften genießen mehr Verauch die Briefträger. (Aus „ Die Glocke“)
nus 5) und EDV-Sachbearbeiter
trauen als Wirtschaftsverbände (57
(39 Prozent, minus 4).
bzw. 45 Prozent). NichtregierungsWelche Berufsgruppen stehen heute ganz zieher und Polizisten haben derzeit wie vor ei- Organisationen wie Umweltverbände werden
oben und unten im Ansehen? Feuerwehrleu- nem Jahr den besten Ruf – mit Werten von 84 deutlich positiver gesehen als politische Parte, Ärzte, Kranken- und Altenpfleger, Kita-Er- bis 95 Prozent. Wenig Ansehen genießen Ver- teien (68 bzw. 36 Prozent).
NEUES VON DER POSTBANK:
„Geiz ist geil”-Philosophie treibt
Postbankkunden zum Online-Banking
Weil die Postbank seit Februar ein Entgelt von 99 Cent für die Bearbeitung von Überweisungen mittels Papierformat fordert, ist die Anzahl der Nutzer des kostenlosen Online-Banking-Systems sprunghaft gestiegen.
Zur Zeit bedeutet dies einen erheblichen Arbeitsaufwand in den Abteilungen, die sich mit der Übernahme der Kunden in den Zahlungsverkehr per Internet beschäftigen.
Die Postbank begrüßt den Wechsel der Kunden zum Online-Verfahren, bedeutet es doch, dass zukünftig wesentlich mehr Zahlungsvorgänge vollelektronisch abgewickelt werden können.
Mit dem Online-Banking-Verfahren gewinnt die Postbank außerdem einen direkten Werbekanal zu ihren Kunden für innovative
digitale Angebote.
Quelle: Postbank -wb-
Postbank gewährt
Kinderbetreuungszuschuss
Kaum zu glauben – aber wahr! Es gibt auch mal Schönes zu vermelden. Die Postbank führt für Arbeitnehmer im Filialvertrieb einen Kinderbetreuungszuschuss ein. Der Zuschuss beträgt maximal 200
Euro im Monat für alle ab 2013 geborenen Kinder, die kostenpflichtig außer Haus betreut werden. Das Jahresfamilieneinkommen darf
60.000 Euro nicht übersteigen. Der Zuschuss kann bei den Personalabteilungen beantragt werden. Die CGPT begrüßt diese familienfreundliche Komponente und würde sich freuen, wenn dies Beispiel
machen würde und alle im Konzern diesen Zuschuss erhielten. UB.
6
DP 05/2015
CGB-Service-Club
Für unsere Mitglieder haben wir den CGB-Service-Club gegründet.
Mit einer Mitgliedschaft im CGB-Service-Club haben Sie die Möglichkeit, Versicherungsleistungen des Automobilclubs von
Deutschland (AvD) vergünstigt in Anspruch zu nehmen.
Der AVD bietet folgende Leistungen:
● Pannen-Service
Schnelle und zuverlässige Pannenhilfe in Deutschland bzw.
Europa
● Medical-Service
Medizinische Hilfe. Krankenrücktransport im Lear-Jet – falls
medizinisch notwendig
● Unfall-Service
Tel. Rechtsauskunft, kostenlose Kalkulation der Reparaturkosten u.v.m.
● Werkstatt-Service
Kostenlose Service-Checks, mit denen Sie viel Geld sparen
können
● Reise-Service
5 Prozent-Club-Bonus bei renommierten Reiseveranstaltern
Infos: www.cgb.info
CGB
[email protected]
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
CGPT
TELEKOM:
Qualität sollte bei der Telekom an erster Stelle stehen
Die Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V.
(DGQ) stellt sieben Leitthesen für Qualität
in Deutschland vor.
In einem Artikel der „funkschau“ (Ausgabe
13-14/2015 vom 24.07.2015 werden diese
Leitthesen genannt.
1
Qualität trägt – auch in
Zeiten des Umbruchs
Unternehmen und Organisationen, die Qualität als Leitprinzip verankern, sind langfristig
erfolgreicher.
2
Qualitätsorientierung eint die
deutsche Wirtschaft:
Der Schlüssel zum langfristigen Erfolg durch
Qualität besteht in einer Mischung aus traditionellen Tugenden und denen des 21. Jahrhunderts: Geschwindigkeit, Vernetzung,
Kommunikationsfähigkeit und interkulturelle
Kompetenz.
„Made in Germany“ –
3 Qualität
die Weltmarke weiterdenken:
Neben der industriellen Produktqualität muss
Qualität „Made in Germany“ künftig auch für
Dienstleistungen, Wissensproduktion und
Lösungskompetenz stehen. Und vor allem
dafür, dass in global tätigen Unternehmen
und Produktionszusammenhängen die Gesamtverantwortung für die Wertschöpfungsund Produktionsketten von deutschem Qualitätsdenken geprägt ist.
4 bekommen:
Qualität hat Geschwister
Die deutsche Wirtschaft wird erheblich profitieren, wenn es gelingt, unser Qualitätsverständnis zu erweitern.
5 Managementthema:
Qualität ist strategisches
Qualität muss als strategisches Querschnittsthema etabliert und implementiert, gesteuert
und von der Führungsebene vorgelebt werden. Nur dann kann eine gewinnbringende
Qualitätskultur entstehen.
6
Qualität schafft nachhaltiges
Wachstum und
Lebensqualität:
Qualitätsorientierung, die sich an Nachhaltigkeitszielen ausrichtet, macht die Welt lebenswerter. Sie ist ein Konzept, das für nachhaltige Renditen sorgt – ökonomisch, ökologisch
und sozial.
7 Bildung:
Qualität braucht Politik und
Bildung, Forschung und Wirtschaft sollten
sich in Deutschland zu einem effektiveren
und effizienteren Gesamtsystem weiterentwickeln. Dann wird es wieder öfter gelingen, die
in Deutschland herangereiften Ideen in Innovationen mit deutschem Qualitätsniveau umzusetzen.
Spiegeln wir nun diese Leitsätze der DGQ an der Realität bei der Telekom:
Bei der Umschaltung auf All-Ip wird eine Fehlerhäufigkeit von 1 – 2 Prozent angenommen,
das bedeutet bei 100.000 Umschaltungen
pro Woche durchschnittlich 1.500 Fehler
bzw. Probleme für die Kunden. Bei der DGQ
würde eine solche Charge insgesamt zurückgewiesen. Unter Qualitätsgesichtspunkten
sollte die Telekom nicht vor allem das Zieljahr
2018 für die Umschaltungen im Auge haben,
sondern die Kundenzufriedenheit in den Vordergrund stellen – selbst, wenn es etwas länger dauert.
Die CGPT anerkennt, dass die Telekom von
den traditionellen Tugenden herkommend
auf dem richtigen Weg ins 21. Jahrhundert
gegangen ist. Bei objektiven Messungen der
Netzqualität lag die Telekom meist an der
Spitze der Konkurrenz.Interkulturelle Kompetenz wird bei der Telekom großgeschrieben.
Bei ihren Auslandsaktivitäten musste die Telekom häufig feststellen, dass Anpassungsversuche häufig an gesetzlichen Regelungen
in den verschiedenen Ländern aber auch an
Mentalitätsunterschieden der Beschäftigten
scheitern. Aus wirtschaftlicher Sicht war es
bestimmt nicht verkehrt, der amerikanischen
Mobilfunktochter T-Mobile US viele Freiräume zu erhalten.
Zu den dauernden Umstrukturierungsmaßnahmen hat sich die CGPT immer wieder geäußert; und wir können nur wiederholen, dass
diese Maßnahmen nicht zu einer dauerhaf-
ten Qualitätssicherung bzw. Qualitätssteigerung beitragen.
Nachhaltigkeitsziele werden unseres Erachtens von der Telekom anerkanntermaßen verfolgt.
In Bezug auf die Wertigkeit von Bildung müssen wir leider auf den negativen Trend bei der
Telekom hinsichtlich der Ausbildungsquote –
Reduzierung von 2,9 auf 1,8% – hinweisen.
Das kann nicht im Sinne einer langfristigen
Qualitätssicherheit sein.
Abschließend sei lobend erwähnt, dass die
Telekom durch direkte Finanzierung von Lehrstühlen an den Hochschulen den technischen Fortschritt unmittelbar und nachhaltig
unterstützt.
Quelle: funkschau -wb-
TTIP UND CETA:
CGPT nimmt Stellung zu Freihandelsabkommen
● Freihandelsabkommen sind förderlich für
die Handelsbeziehungen und den Warenaustausch zwischen verschiedenen Wirtschaftsregionen. Für „Exportnationen“ wie
Deutschland haben sie eine herausragende Bedeutung und sind zu begrüßen.
● Mit dem TTIP- und CETA-Abkommen werden die für die EU wichtigsten Handelsbeziehungen entscheidend verbessert.
● In Freihandelsabkommen müssen bewährte und anerkannte nationale Standards angemessen berücksichtigt werden.
● Freihandelsabkommen dürfen nicht die
Möglichkeit eröffnen, dass über Investi-
tionsschutzklagen Staaten aufgrund wirtschaftlicher Interessen von Wirtschaftsunternehmen in Haftung genommen werden.
Wir warnen vor gewieften „Schadensersatz-Anwaltskanzleien der USA!“
CGPT-Forderungen zu TTIP- und
CETA-Freihandelsabkommen
● Frühzeitige und transparente Information
der Bevölkerung in den beteiligten Ländern, was bei CETA-Abkommen nicht erfolgt ist und auch bei TTIP-Abkommen weitestgehend unterdrückt wird.
● Einrichtung eines internationalen Handelsschiedsgerichts, vor dem z.B. Klagen
bezüglich des Investitionsschutzes entschieden werden — und nicht vor zivilrechtlichen Schiedsgerichten.
● Optimierung der Abkommen hinsichtlich
der Beachtung der Forderungen der Wirtschaft nach Vereinfachungen im Warenaustausch und den Schutzrechten der
Bevölkerung vor der Aufgabe anerkannter
Standards, z.B. Forderungen des Gesundheitsschutzes – siehe: Chlorhühnchen!
CGPT Landesvorstand, Ulrich Brüggemann,
DP 05/2015
7
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
CGPT
CONSUMER ELECTRONIC MESSE:
IFA – Internationale Funkausstellung 2015 in Berlin
Vom 4. bis 9. September fand im in diesem
Jahr die weltgrößte Consumer-ElectronicsMesse in Berlin statt. Die Gesamtbesucherzahl blieb mit 245.000 (Vorjahr:
240.000) nahezu konstant.
Insgesamt präsentierten in diesem Jahr
1.645 Aussteller ihre Neuheiten – im Jahr zuvor waren es noch rund 1.500. Allerdings
blieben auch bedeutende Anbieter wie etwa
Vodafone dem Messegeschehen fern.
Zulegen konnte das Ordervolumen, das von
4,25 auf 4,35 Milliarden Euro in die Höhe
kletterte.
Die IFA setzte unter anderem auf die aktuellen Trendthemen Smart Home, UHD-TV, Wearables (Fitnessarmbänder) und Audio.
Bei Smartphones gab es 2015 weniger Neuheiten, zumindest hatte Weltmarktführer
Samsung seine neuen Galaxy-Smartphones
schon vor der IFA präsentiert, lediglich Sony
und Huawei feierten die Premieren ihrer neuen Flaggschiffe unterm Funkturm. Apple dagegen wartete traditionell das Ende der IFA
ab, um bei der Vorstellung der neuen iPhones
die ungeteilte Aufmerksamkeit der Medien zu
haben.
Im TV-Segment, aufgrund sinkender Umsätze
und Gewinne seit Jahren das Sorgenkind der
UE-Branche, stand – wieder einmal – das Thema Ultra HD im Mittelpunkt, die Hersteller erwarten den Durchbruch in den Massenmarkt.
Außerdem wurde die UHD Blu-ray Disc vorgestellt, die als physisches Medium hochauflösende Filme auch ohne Streaming in die
Wohnzimmer bringen soll.
Ob all diejenigen Kunden, die erst vor
wenigen Jahren einen neuen 3D-Full-HDFernseher gekauft haben, nun erneut 1.000
Euro oder mehr für ein neues Gerät ausgeben
werden, ist fraglich. Ein Feature, das bis vor
kurzem noch bei jedem Fernseher extra hervorgehoben wurde, ist heute selbstverständlich – die Anbindung an Internet und Heimnetzwerk.
Bei der Deutschen Telekom gibt es jetzt schon
für 2,95 Euro im Monat mit dem Tarif eine Telekom Flat ohne Vertragsbindung! Für die Datennutzung bietet die Telekom mit Data Start
S2 (100 MB) und Data Start M3 (500 MB)
gleich zwei Zubuchoptionen. Damit können
ihre Kunden für 2 Euro bzw. 7 Euro zusätzlich
im Monat mit LTE-Geschwindigkeit surfen –
ohne Vertragsbindung!
Die nächste IFA findet vom 2. bis 7. September 2016 wieder auf dem Berliner Messegelände statt.
R. Schmitz
NEUES VON DER BUNDESNETZAGENTUR:
Neue Frequenzbänder erfolgreich versteigert
Die drei großen Mobilfunknetzbetreiber haben für zusätzliche Frequenzen geboten
Wie die Bundesnetzagentur in ihrer Informationszeitschrift VERNETZT mitteilt, wurden alle
angebotenen Frequenzbänder erfolgreich versteigert:
Unternehmen
Telefónica Deutschland
GmbH & Co. OHG
Telekom Deutschland
GmbH
Vodafone GmbH
Gesamt
8
DP 05/2015
Frequenzmenge
700 MHz
900 MHz
1800 MHz
700 MHz
900 MHz
1800 MHz
1500 MHz
700 MHz
900 MHz
1800 MHz
1500 MHz
270 MHr
Zuschlagpreis
2 x 10 MHz
2 x 10 MHz
2 x 10 MHz
2 x 10 MHz
2 x 10 MHz
2 x 10 MHz
20 MHz
2 x 10 MHz
2 x 10 MHz
2 x 10 MHz
20 MHz
20 MHz
1.198.238.000 €
1.792.156.000 €
2.090.842.000 €
5.081.236.000 €
Ergebnis der
Frequenzversteigerung
Die Frequenzen im 700 MHz-Bereich werden für die Breitbandversorgung benutzt
werden.
Die Bänder 900 und 1800 sind die klassischen Mobilfunkfrequenzen. Diese Frequenzen sind heißumkämpft, weil 2016
die derzeit ausgegebenen Lizenzen auslaufen werden.
Zusätzlich wird dann noch Spektrum im
1500 MHz-Bereich zur Verfügung stehen.
Der Präsident der Bundesnetzagentur,
Jochen Homann, stellte fest: „Die versteigerten Frequenzen sind der Rohstoff für die
digitale Zukunft Deutschlands.“
Quelle: Bundesnetzagentur -wb-
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
CGPT
IFKOM:
WLAN-Gesetzentwurf muss verbessert werden
Die Bundesregierung will WLAN voranbringen. Die geplanten Änderungen des Telemediengesetzes erhöhen jedoch die
Rechtsunsicherheit.
Zu den erklärten Zielen der Bundesregierung
in ihrer Digitalen Agenda zählt, die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet
über WLAN zu erhöhen. Der jetzt vorliegende
Gesetzentwurf lässt jedoch nach Auffassung
der Ingenieure für Kommunikation (IfKom)
neue Rechtsunsicherheiten aufkommen. Mit
der Einführung des unbestimmten Begriffes
„gefahrengeneigte Dienste“ werden HostProvider einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt.
Zudem sind die Verantwortlichkeiten von
Diensteanbietern im Rahmen der E-Commerce Richtlinie (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr) bereits EU-weit
geregelt, was der Gesetzentwurf offensichtlich nicht berücksichtigt.
Ein Gutachten renommierter Medienrechtsexperten im Auftrag von eco – Verband der
Internetwirtschaft – kommt sogar zu dem
Schluss, dass der Gesetzentwurf im Widerspruch zu EU-Recht steht und außerdem
zahlreiche cloudbasierte Services, MedienPlattformen und Social Media Dienste potenziell kriminalisiert.
Bereits im Mai hatten die IfKom in ihrer Stellungnahme gegenüber der Bundesnetzagentur und dem Bundeswirtschaftsministerium
gefordert, die Haftungsregelungen für private und gewerbliche Anbieter von WLAN zu
entschärfen und diese nicht grundsätzlich
und generell für illegale Handlungen von
Nutzern verantwortlich zu machen, selbst
wenn sie davon keine Kenntnis haben. Danach wurden die Anforderungen in der Überarbeitung des Textes zur Änderung des Telemediengesetzes etwas abgemildert und nur
noch „angemessene Sicherungsmaßnahmen“ von den WLAN-Anbietern verlangt. Mit
der Einführung der „gefahrengeneigten
Dienste“ trägt der Gesetzesentwurf jedoch
wieder zur Erhöhung des Risikos bei, insbesondere für die Host-Provider in Deutschland.
Die Bundesregierung will der Verletzung von
Urheberrechten, vor allem aus der Musikindustrie, entgegenwirken, indem sie die Haftungsprivilegien der Host-Provider einschränkt. In der Wirkung werden durch den
derzeitigen Gesetzentwurf jedoch eher die legalen Geschäftsmodelle (beispielsweise
Cloud-Dienste wie Dropbox) getroffen. Die
Betreiber illegaler Geschäftsmodelle, die
vom Ausland aus agieren, bleiben dagegen
unbehelligt.
Im Gesetzgebungsverfahren sind daher aus
Sicht der IfKom wesentliche Nachbesserungen erforderlich. Die illegalen Geschäftsmodelle, die z. B. auf Urhaberrechtsverletzung
beruhen, könnten mit einer eigenen gesetzlichen Anspruchsgrundlage bekämpf werden,
lautet ein Vorschlag des Medienrechtsexperten Dr. Dieter Frey. Ein solches Vorgehen halten die IfKom für zielführender. „WLAN muss
in Deutschland genau so problemlos angeboten werden können wie in vielen anderen
Ländern auch!“, fordert der IfKom-Bundesvorstand.
Der Rechtsrahmen müsse dieses Ziel unterstützen und nicht bremsen.
NEUES VOM KONZERNBETRIEBSRAT:
De-Mail – keine Zwangsverpflichtung
Die interpretationsbedürftigen Informationen zum Thema De-Mail durch den Arbeitgeber sorgten für Verwirrung.
Wegen zahlreicher Nachfragen und der interpretationsbedürftigen Information durch den
Arbeitgeber haben wir das Thema im Gesamtbetriebsrat DTAG diskutiert und eine klarstellende Kommunikation abgestimmt.
Die Zuständigkeit für eine Konzernbetriebsvereinbarung liegt beim Konzernbetriebsrat
aber der gemeinsame Standpunkt der Betriebsräte und des Gesamtbetriebsrates ist
klar. Es gibt keine zwangsweise Umstellung
auf De-Mail.
Der Konzernbetriebsrat hat in den Verhandlungen zu der Konzernbetriebsvereinbarung
„De-Mail“ ausdrücklich gefordert, dass die
Teilnahme an dem Verfahren freiwillig ist. Der
Arbeitgeber ist dem nachgekommen und
stellte heraus, dass der oberste Grundsatz
lautet: Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
können frei entscheiden, ob sie den Papierversand für ausgewählte Dokumente aktivieren oder deaktivieren.
Die arbeitgeberseitige Kommunikation zu
diesem Thema ließ allerdings viel Spielraum
für unterschiedliche Wahrnehmungen und
Beiträge, so dass wir die mit dem Konzernbe-
triebsrat (KBR) abgestimmte Vorgehensweise vorstellen:
Zum Zwecke des Versands von ausgewählten
HR-Dokumenten, dazu gehört auch die Bezügemitteilung, erhalten alle Mitarbeiter individuelle De-Mail Adressen.
Alternativ können sich Mitarbeiter diese Dokumente auf ihre private De-Mail Adresse zusenden lassen.
Dokumente, die die Schriftform gern. § 126
BGB erfordern, werden nicht an die De-MailAdressen versandt.
Der Konzernbetriebsrat hat zur weiteren Vorgehensweise ein Drei-Phasen-Konzept beschlossen.
Phase I
In der ersten Phase erfolgt ein Parallelversand
der HR-Dokumente über den Postweg und per
De-Mail sowie die aktive Kommunikation und
Werbung für Phase II. Die Phase I endet am
31.03.2016. Nach Abschluss der Phase I
entscheidet der KBR über den Eintritt in die
Phase II.
Phase II
In der zweiten Phase soll der Papierversand
für alle Mitarbeiter für ausgewählte HR-Dokumente deaktiviert werden. Jeder Mitarbeiter
kann den Papierversand in myPortal wieder
aktivieren.
Phase III
In der dritten Phase, die für Oktober 2016
geplant ist, wird eine Messung der Nutzerzufriedenheit mittels einer Befragung durchgeführt. Zudem ist die Weiterentwicklung des
De-Mail Kanals angedacht und die Mitarbeiter sollen motiviert, aber nicht gezwungen
werden, auf den Papierversand zukünftig zu
verzichten.
SCHNELLE
INFORMATIONEN
FREI HAUS
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DP 05/2015
9
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
CGPT
NEUES VOM KONZERNBETRIEBSRAT:
Pilotbetriebsvereinbarung für Dienstfahrräder
Der Konzernbetriebsrat schließt mit der Telekom eine Pilotbetriebsvereinbarung ab,
die die Firmenwagenregelung auf Dienstfahrräder anwendet.
Bei dem Pilotprojekt sollen im BruttogehaltsUmwandlungsverfahren hochwertige Fahrräder zur dienstlichen und privaten Nutzung
zur Verfügung gestellt werden.
Es wird eine monatliche Rate ermittelt, die
vom Bruttogehalt abgezogen wird. Diese beinhaltet die sogenannte Mobilitätsrate und
die Umsatzsteuer für den geldwerten Vorteil.
Sie errechnet sich aus den Anschaffungs-
kosten des Fahrrads, einschließlich solidem
Schloss, bezogen auf eine Nutzungsdauer
von drei Jahren. Serviceleistungen, Inspektionen, Reparaturen und Versicherungsschutz
sind in der Leistung enthalten.
Für die Anschaffung der Fahrräder steht ein
jährliches Budget zur Verfügung, das entsprechend dem Antragseingang verbraucht wird.
Mit dem Beschäftigten wird ein Überlassungsvertrag abgeschlossen.
Nach unserer Meinung hört sich das Ganze interessanter an, als es in Wirklichkeit ist. Während mit der Überlassung eines Dienstwa-
gens auch nach außen hin eine Statuswirksamkeit erreicht wird, dürfte dies bei einem
Dienstfahrrad ein kaum zu erzielender Effekt
sein.
Ein eventueller Anreiz zur Verbesserung der
Gesundheit des Personals entsteht ebenfalls
nur bedingt. Es dürften sich vor allem Beschäftigte für das Angebot interessieren, die
bereits „aktive“ Radfahrer sind.
Ziel einer Pilotvereinbarung ist es aber primär,
herauszufinden, wie sich das Angebot in der
Praxis bewährt. Deshalb werden wir das Experiment entsprechend beobachten.
– wb -
TELEKOM:
Lebensarbeitszeitkonten bei der Telekom im Werden
Die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften zu Langzeitkonten werden den
spezifischen Anforderungen des im Wettbewerb stehenden Unternehmens Deutsche Telekom AG nicht ausreichend gerecht.
Die Regelungen sollen durch die Einführung
von Lebensarbeitszeitkonten attraktiver und
flexibler ausgestaltet werden. Daneben soll
die bewährte Altersteilzeitregelung der Deutschen Telekom AG über das Jahr 2016 hinaus
verlängert werden.
Durch diese Verordnung wird für die bei der
Deutschen Telekom AG beschäftigten Beam-
tinnen und Beamten die Führung von personenbezogenen Lebensarbeitszeitkonten ermöglicht.
Außerdem wird die Altersteilzeitregelung
nach der Telekom-Beamtenaltersteilzeitverordnung bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert.
U. B.
IN EIGENER SACHE:
NEUES VON DER UNFALLKASSE POST UND TELEKOM (UKPT):
Aus der UK PT wird die BG Verkehr
Geschäftsbericht 2014
Zum 1. Januar 2016 fusioniert die Unfallkasse Post und Telekom mit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft zur „Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft PostLogistik Telekommunikation“. Die Mitgliedsunternehmen der
neuen „BG Verkehr“ profitieren von dem starken Verbund: durch
ein auf die Branchen zugeschnittenes Präventionsangebot und
vielfältige Leistungen zur Absicherung der Versicherten.
Für die Leser der „UK PT-Kontakt“ bleibt bis auf den Namen des
Magazins zunächst alles beim Alten. Die nächste Ausgabe erscheint wie gewohnt im Januar des kommenden Jahres —dann
aber unter dem Titel „BG-Kontakt“. In der Januarausgabe wird es
einen ausführlichen Bericht über den Zusammenschluss geben.
Telekom Ruheständler
Ab Januar 2016 werden Ruheständler der Postnachfolgeunternehmen von der Bundesanstalt Post und Telekom betreut. Für die Beamtinnen und Beamten der Telekom wird
sich in Sachen Mitarbeiter-Vorteile nichts zum Nachteil verändern. Dies teilte uns das Unternehmen auf Anfrage mit.
U.B.
Telekom-Tagungshotels schließen
Leider wird sich die Telekom auch von ihren Commundo Tagungshotels trennen. Diese dienten als Hotels für Unternehmenseigene Fortbildungsveranstaltungen, aber auch
als klassische Hotels. Davon will sich die Telekom lösen.
Bis Ende 2018 sollen alle verkauft werden. Das Hotel in
München-Ismaning schon zum 1.1. 2016. Die Sozialpartner verhandeln über sozialverträgliche Regelungen. U. B.
10
DP 05/2015
Mit ihrem vorletzten Geschäftsbericht berichtet die UK PT über das zurückliegende Geschäftsjahr.
Die UK PT ist die Unfallversicherungskasse für die
die Deutsche Post AG
die Deutsche Postbank AG
die Deutsche Telekom AG
sowie Tochterunternehmen dieser drei Aktiengesellschaften,
weitere Unternehmen und Einrichtungen.
Rund 350.000 Mitglieder sind in ihr
versichert, 290.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und
60.000 Beamtinnen und Beamte.
Zum 1. Januar 2016 wird die UK PT in
die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft fusioniert.
Neben der Schadensbegleichung im
Versicherungsfall stehen Präventionsmaßnahmen, Schulungen und
Rehabilitationsmaßnahmen
auf
dem Programm der UK PT.
Als Highlight für 2014 ist zu nennen,
dass die UK PT am XX. Weltkongress
für Sicherheit und Gesundheit bei
●
●
●
●
der Arbeit in Frankfurt teilgenommen
hat, auf dem rund 4.000 Arbeitsschutzexperten, Politiker und Wissenschaftler aus 143 Ländern über
Wege diskutierten, Arbeit sicher und
gesund zu machen.
Die Zahl der bei der UK PT gemeldeten Unfälle sank erfreulicherweise
von 2013 auf 2014 von 1.505 auf
1.456. Der unfallträchtigste Bereich
waren Krafträder, Pkw, Lkw und Anhänger.
Damit ist zu befürchten, dass bei einem Zusammenschluss in der oben
genannten Berufsgenossenschaft
die Unfallzahl in diesem Bereich
überproportional im Vergleich zu den
Zahlen der UK PT steigen wird.
Dies wird dann für die Postnachfolgeunternehmen bedeuten, dass die
Beiträge deutlich steigen werden.
Kritische Distanz
Da die CGPT von der Notwendigkeit
der Fusion in die Berufsgenossenschaft nicht überzeugt ist, wird sie die
Arbeit der Berufsgenossenschaft für
Transport und Verkehrswirtschaft kritisch verfolgen.
-wb-
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
CGPT
EVOLUTION DER ARBEITSWELT
Digitalisierung der Arbeitswelt schreitet fort
Axel Knoerig
Die Digitalisierung der Industrieproduktion
ist keine Revolution, wie es in den Hochglanzbroschüren der Verbände und Ministerien immer behauptet wird. Sie ist vielmehr eine stille Evolution, die in vielen
Branchen bereits technologische Praxis
ist. Die Logistikbranche, die Verlagsbranche und der digitale Handel sind sukzessive schon seit den 1990er Jahren auf digitale Daten und neue Geschäftsmodelle mit
digitale Technologien umgestellt worden.
Demgegenüber befinden wir uns heute in einer zweiten Phase der Digitalisierung, die
weitaus technologiebasierter ist. Sie ist ein
informationstechnologisches Zusammenspiel aus physischen Systemen und eingebetteter Software in sehr unterschiedlichen
Anwendungskontexten wie Wohnen, Medizin,
Mobilität, Industrieproduktion. Für die bereits
seit langem digitalisierten Branchen wie Logistik finden nun neue Koordinations- und
Managementprozesse Eingang in die Produktionsketten.
Die Individualisierung der Produktion ist heute mit den Bausteinen der Digitalisierung über
Dienstleistungsmodule in der Produktionspraxis zu vollziehen. In der Logistik spricht
man von Supply-Chain-Management (Lieferketten-Management, abgekürzt SCM). Das
ist ein prozessorientierter Managementansatz, der alle Flüsse von Rohstoffen, Bauteilen, Produkten und Informationen entlang der
Wertschöpfungs- und Lieferkette vom Rohstofflieferanten bis zum Endkunden umfasst.
Diese Digitalisierung der Lieferkette in Echtzeit hat das Ziel, eine Ressourcenoptimierung
zu erreichen und das qualitativ verbesserte
Produkt über die gesamte Wertschöpfungskette zu kontrollieren.
Logistikunternehmen wie DB Schenker gehen
davon aus, dass die Logistik bis 2030 über
digitale Verkehrsleitsysteme und Navigati12
DP 05/2015
onsgeräte, über Elektromobilität und SCM in
der Lage ist, Dienstleistungen, Service und
Reparatur von Kundenprodukten selbst zu
übernehmen. Wenn bei einem Handy ein
Bauteil fehlerhaft installiert ist, kann die Logistik an bestimmten Standorten Reparaturwerkstätten errichten und Technikerteams
schulen, die die Geräte reparieren, den Transport der defekten Geräte übernehmen und
auch Ersatzgeräte ausliefern. Die Digitalisierung macht dieses enge und effiziente Produktionsnetzwerk aus Hersteller, Produkt,
Logistik und Kunde erst möglich.
Das Fraunhofer Institut für Materialfluss und
Logistik (IML) in Dortmund entwickelt in Kooperation mit Logistikfirmen das Konzept des
„Lean Freight Forwarder“ (schlanke Frachtspedition), in dem sämtliche Produkte aus einer Hand und über alle Kanäle gesteuert werden. So werden heute schon über GPS-Geräte und Sensoren an Wechselbrücken Waren
und Sendungen selbststeuernd verteilt. Die
Digitalisierung des Materialflusses über Bildverarbeitung, Barcodes, RFID (radio frequency identification) und Sensornetzwerke hat
heute bereits einen Automationsstandard
erreicht, der erhebliche Veränderungen des
Arbeitsplatzes und seiner Organisation mit
sich gebracht hat.
Zahlreiche Studien beschäftigen sich mit den
Auswirkungen der Automation auf die Arbeitswelt im digitalen Zeitalter. Eine Prognose
zu den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in
Deutschland ist pauschal nicht möglich, weil
die Transformationsgeschwindigkeit in den
einzelnen Branchen sehr unterschiedlich ist
und von den eingesetzten Technologien, der
industriellen Vernetzung und dem Modernisierungsgrad der Berufe abhängt.
Fest steht, dass vor allem Berufe mit einfachen Tätigkeiten, die im allgemeinen Routine- und regelbare Arbeit umfassen, ersetzt
werden. Ebenso klar ist, dass wir uns in einem
Spannungsfeld zwischen radikaler digitaler
Invasion und Computerisierung oder erfolgversprechender digitaler Adaption unter Nutzung und Hilfestellung der digitalen Technologien bewegen.
Eine Automatisierungsstudie hat in diesem
Jahr bilanziert, dass bereits automatisierte
Berufe in Zukunft mehr durch Technologieschübe der Digitalisierung verändert werden
als Berufe, die ein hohes Maß an Wissensarbeit und nicht-standardisierbaren Abläufen
erfordern. In Deutschland geht man davon
aus, dass wir es mit einem relativ langsamen
Prozess der Robotisierung zu tun haben. So
werden Berufe weder von heute auf morgen
wegbrechen, noch ganze Branchen über
Nacht revolutioniert. Die Digitalisierung verläuft schrittweise, aber stetig. Dabei gilt: Je
höher die Qualifikation und je komplexer die
tägliche Arbeit ist, desto geringer ist die Gefahr einer zukünftigen Übernahme der Tätigkeit durch Roboter.
Diese mehr abstrakten Zukunftsszenarien
dürfen nicht den Blick darüber verstellen,
dass die Arbeitspolitik in Kooperation mit den
Tarifpartnern, Branchenverbänden und Berufskammern die Pflicht hat, den Wandel in
der Arbeitswelt für die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer berechenbar zu gestalten.
Das kann aber nur gelingen, wenn die Risiken
des digitalen Arbeitswandel langfristig einzuschätzen sind.
Es ist ein Irrglaube zu denken, dass eine
marktförmige Arbeitswelt nur mit Deregulierung und dem Einreißen des Tarifsystems zu
bewerkstelligen ist. Nur mit einer Stärkung
der Tarifpartnerschaft kann das deutsche
Tarifsystem an die Zukunftsaufgaben angepasst werden. In Deutschland liegt der
Erfolgsfaktor der Wettbewerbsfähigkeit vor
allem in der hohen Innovationskraft der Wirtschaft, des Hochlohnniveaus, der Konzentration auf hochwertige Produkte und gut ausgebildeter Fachkräfte.
Die Besonderheit der deutschen Arbeitsmarktordnung nach 1949 muss auch im Zeitalter der Digitalisierung Bestand haben. Es ist
die Balance zwischen sozialer Sicherheit und
wirtschaftlicher Flexibilität. Das betrifft primär
eine wirtschaftliche Stabilitätspolitik in der
digitalen Sozialen Markwirtschaft. Um langfristig Wachstum, Beschäftigung und Innovationen zu sichern, bedarf es ordnungspolitischer Rahmenbedingungen. Forschung und
Entwicklung sind heute die Innovationsinstrumente für die Zukunft in einem rohstoffarmen
Land wie Deutschland, das auf kluge Köpfe
angewiesen ist.
Die Branchen haben nur sichere Marktchancen, wenn sie über staatliche Forschungsprogramme wie der Hightechstrategie der Bundesregierung in der Lage sind, Produkte und
Waren zu entwickeln, die der Konkurrenz um
Jahre voraus sind. Dazu müssen die Rahmenbestimmungen der Innovationspolitik stimmen, indem mit Datenschutz und Big Data
hinreichende Instrumente gegen Cyberkriminalität bereit stehen. Nur mit der Vereinheitlichung von Normierungen und Standards ist
eine Platzierung der Produkte auf den Märkten in der internationalen Handelspolitik
gegeben, ohne den Warenaustausch durch
Zölle zu behindern.
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
CGPT
Die Regulierung von Arbeit, ob sie nun betrieblich, überbetrieblich oder staatlich ist,
muss sich daran messen lassen, dass weiterhin die Erwerbsarbeit in Vollzeit und Entfristung dazu ausreicht, um von ihr zu leben, die
Zukunft zu gestalten und die Rentenanwartschaft sicher zu finanzieren. „Gute Arbeit“
setzt voraus, dass die Bedingungen der Erwerbsarbeit genügend Spielraum für eine individuelle Lebensplanung, für eine bessere
Vereinbarkeit von Beruf und Familie und für
die Gleichstellung von Mann und Frau bereitstellt. Kindererziehung muss sich in die Organisation von Arbeit integrieren lassen.
Ein Grundpfeiler der deutschen Arbeitsmarktordnung ist die Mitbestimmung in Unternehmen. Auch in der digitalen Arbeitswelt muss
der Arbeitnehmer demokratische Selbst- und
Mitbestimmungsrechte im Betrieb behalten,
um sich zu Fragen der Arbeitsgestaltung einzubringen.
Mit der Deregulierung und Verschlankung von
Managementstrukturen wird sich auch die
Unternehmensführung ändern und Hierarchisierungen entfallen. Für eine nachhaltige Unternehmenspolitik ist es entscheidend, dass
Axel Knoerig:
„Risiken der digitalen
Arbeitswelt durch eine
vorausschauende
Wirtschafts- und
Arbeitspolitik abfedern“
Betriebs-, Personal- und mitbestimmte Aufsichtsräte partizipieren.
Die Entgrenzung der Arbeitswelt ist eine der
größten Gefahren der Digitalisierung. Transnationale Unternehmen führen langfristig zu
einer „Entbetrieblichung“ des Arbeitslebens.
Eine vorausschauende Arbeitspolitik muss
an dem betrieblichen Arbeitsplatz als Normalverhältnis zur Bindung des Arbeitnehmers
festhalten.
Mit der Flexibilisierung der Arbeit durch die Digitalisierung besteht die Gefahr, dass die
Trennschärfe zwischen Beruf und Freizeit verschwimmen. Das Arbeitsrecht und die Tarifpartner müssen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer genügend Freizeit haben und über
ein betriebliches Gesundheitsmanagement
verfügen.
Die funktionale Entgrenzung auf Unternehmensebene führt zum Outsourcen von Arbeit
und zu Organisationsbedingungen, die zu einer Abnahme regulärer Beschäftigung führen.
Vor dem Hintergrund der Entwicklung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist dafür zu sorgen, dass sog. Crowdworker, die ihre
Arbeit über Internetaufträge erhalten, über hinreichenden Arbeitnehmerschutz verfügen, ihre
Erwerbsarbeit Vollzeit erledigen, ohne in Leiharbeit oder Werksverträge abzufallen. Mutterschutz, Kündigungsschutz, Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mindestlohn
und Tarifbindung müssen auch für die Varianten flexibilisierter Digitalarbeit gelten.
Gute Arbeit braucht im digitalen Zeitalter
auch gute Bildung, Qualifizierung und Entwicklungschancen. Das ist nur durch eine arbeitsplatznahe Weiterbildung, lebenslangem
Lernen und beruflicher Weiterbildung möglich, die ein Teil einer vorausschauenden Personalpolitik der Unternehmen ist. Denn es
gilt: nur zufriedenes Personal kann langfristig
gebunden werden.
ZWEITES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ:
Häusliche Pflege stärker in der Rente anerkennen
Katholische Verbände fordern deutliche
Nachbesserung im Zweiten Pflegestärkungsgesetz.
Schon seit langem setzt sich das Rentenbündnis katholischer Verbände für die stärkere Anerkennung von gesellschaftlich notwendiger Arbeit wie Erziehung und Pflege in der
Rentenversicherung ein.
Der Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes sieht eine grundlegende Neugestaltung der rentenrechtlichen Absicherung von
nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen
vor. Die Beitragszahlung für Pflegepersonen
wird im Zweiten Pflegestärkungsgesetz differenziert nach Pflegegraden und dem Erhalt
von Pflegegeld, Kombinationsleistungen
oder Pflegesachleistungen. Aus Sicht der im
Bündnis engagierten Verbände reichen die
angestrebten Verbesserungen, die insbesondere in den höheren Pflegegraden zum Tragen
kommen, bei weitem nicht aus. So ist die Beitragszahlung in den Pflegegraden 2 und 3 geringer als die in den derzeitigen Pflegestufen
1 und 2. Pflegepersonen, die Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 pflegen, erhalten gar keine Leistungen.
Die verbesserte Anerkennung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung in den höheren
Pflegegraden 4 und 5 wird mit einer geringeren Berücksichtigung in den unteren Pflegegraden 1 und 2 erkauft.
Das Rentenbündnis fordert, die rentenrechtliche Absicherung von familiär und ehrenamtlich tätigen Pflegepersonen im Zweiten Pflegestärkungsgesetz deutlich nachzubessern.
NEUES VON DER BEIHILFE:
Ambulante Hospizdienste werden anerkannt
Wie das Bundesinnenministerium mitteilt,
wurde zwischen dem Bund und der maßgeblichen Spitzenorganisation für ambulante
Hospizdienste eine Vereinbarung getroffen,
dass die Beihilfe sich an den personenbezogenen Kosten ambulanter Hospizdienste beteiligt. Dies umfasst die Sterbebegleitung einschließlich palliativ-pflegerischer Beratung
bei beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Personen.
Danach erhält jeder ambulante Hospizdienst
für jede Sterbebegleitung, die nach dem
5. Juni 2015 vertraglich vereinbart wurde, einen Betrag in Höhe von 969,53 Euro. Auf den
Beginn der Sterbebegleitung kommt es hierbei nicht an.
Kinderhospizdienste und Hospizdienste, unter deren Dach Kinderhospizarbeit erbracht
wird, können auch für Sterbebegleitungen,
die noch nicht abgeschlossen sind und vor
dem 1. November des Vorjahres begonnen
haben, pro Kalenderjahr einen Kostenbeitrag
in dieser Höhe erheben.
Die ambulanten Hospizdienste stellen den
Betrag gegenüber der jeweiligen Festsetzungsstelle der beihilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Person, die Sterbebegleitung erhalten hat, in Rechnung.
Diese Anpassung des § 40 Absatz 2 der Bundesbeihilfeverordnung dürfte den Hospizdiensten bekannt sein. Wir möchten mit dieser Mitteilung nur auf die neue Regelung hinweisen, damit im Falle der Inanspruchnahme
eines Hospizdienstes keine Missverständnisse entstehen.
Die CGPT begrüßt diese Erweiterung der Bundesbeihilfeverordnung vor dem Hintergrund,
dass in den schweren Stunden des Abschiednehmens von einem lieben Mitmenschen die
Hospizdienste wesentlich zur Bewältigung der
Situation beitragen.
Quelle: BMI – wb DP 05/2015
13
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
CGPT
STICHWORT BLOCKMODELL:
Auswirkung längerer Krankheit in der Altersteilzeit
Bei Altersteilzeit-Vereinbarungen (ATZ)
hat sich in der Praxis das sogenannte
„Blockmodell“ durchgesetzt. Dabei leistet
der Arbeitnehmer in der Arbeitsphase seine an sich reduzierte Arbeitszeit voll, d.h.
am Block, und spart so ein Zeit- bzw. Wertguthaben an. In der anschließenden Freistellungsphase muss er nicht mehr arbeiten und erhält nach und nach sein Guthaben ausgezahlt. Während der gesamten Altersteilzeit erhält man ein Teilzeitentgelt
und eine sogenannte Aufstockungsleistung des Arbeitgebers.
Seitdem sich 2009 das Arbeitsgericht (ArbG)
Düsseldorf damit befasste, ob ein Arbeitnehmer, für den eine Altersteilzeitvereinbarung
im Blockmodell besteht, Zeiten einer über
den Entgeltfortzahlungszeitraum hinausgehenden Arbeitsunfähigkeit nacharbeiten
muss, steht es fest, dass er dies muss!
Urteil vom 02.06.(7 Ca 515/09): „Bei einer
länger als 6 Wochen andauernden Arbeitsunfähigkeit während der aktiven Phase/Arbeitsphase muss der Zeitraum des
Krankengeldbezuges grundsätzlich zur Hälfte
nachgearbeitet werden. Dadurch verschiebt
sich der Beginn der Freistellungsphase nach
hinten. Das vereinbarte Ende des Altersteilzeitverhältnisses bleibt hiervon unberührt.“
Das Gericht sah eine solche Vertragsklausel
im ATZ-Vertrag als durchaus zulässig an, weil
eine fortlaufende Ansammlung von Wertguthaben während der Erkrankung über die
Lohnfortzahlung hinaus, den Mitarbeiter in
ATZ gegenüber anderen Beschäftigten die
Langzeiterkranken, privilegieren würde. Diese
Ungleichbehandlung ließe die „Nacharbeit“
der durch Krankheit entstandenen Fehlzeiten
zu.
26. OKOBER 2015: WIEDERWAHL –
Albert Ewen weiter Bundesvorsitzender der CGM
Adalbert Ewen wird die Christliche Gewerkschaft Metall, die sich für die Zukunft als
moderner Dienstleister und Partner auf
dem Weg ins digitale Zeitalter sieht, auch
in den nächsten vier Jahren als Bundesvorsitzender führen. Mit der Mehrheit der
Stimmen wurde außerdem die neue Leistungs- und Beitragsordnung beschlossen.
Ein weitreichender Schritt in Bezug auf die
Neuausrichtung der CGM.
Unter den zahlreichen Gästen waren Christian
Grunwald, der Bürgermeister von Rotenburg
an der Fulda, Dr. Carsten Schütz, Direktor des
Sozialgerichts Fulda und Heinz Schlegel, der
den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und somit
den Landrat Dr. Michael Koch vertrat. Herbert
Brichta repräsentierte den Zentralverband der
Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke, Karsten Tacke den Arbeitgeberverband Gesamtmetall und Joachim
Schulze den Verband der Sächsischen Metallund Elektroindustrie. Zudem waren Vertreter
der Schwestergewerkschaften anwesend, um
im Verbund über gesellschaftspolitische Themen und den Vortrag zu Industrie 4.0 von Dr.Ing. Sebastian Schlund vom Fraunhofer Institut zu diskutieren. Im Anschluss ging es in die
Wahlen und in die Antragsberatung.
IAB-STUDIE ZU PSYCHOSOZIALEN BELASTUNGEN ÄLTERER ARBEITNEHMER:
Wertschätzung und Sicherheit überwiegen Belastungen
Setzt man Belohnungen und Arbeitsanforderungen ins Verhältnis zueinander, überwiegen
bei den meisten älteren Beschäftigten positive Aspekte wie angemessene Wertschätzung
und Arbeitsplatzsicherheit die Arbeitsanforderungen wie Zeitdruck und Arbeitsverdichtung. Allerdings schätzen diejenigen, die von
relativ hohen psychosozialen Belastungen
am Arbeitsplatz berichten, ihre psychische
Gesundheit insgesamt weniger positiv ein als
andere Beschäftigte. Bei der körperlichen Gesundheit zeigt sich dieser Zusammenhang
ebenfalls, wenn auch in einem geringeren
Ausmaß. Im Jahr 2014 fühlten sich 29 Prozent der befragten älteren Beschäftigten stark
oder sehr stark durch häufigen Zeitdruck belastet. 17 Prozent erwarteten eine Verschlechterung ihrer Arbeitssituation und erlebten das als stark oder sehr stark belastend. Zehn Prozent berichteten von einer starken oder sehr starken Belastung durch feh14
DP 05/2015
lende Anerkennung von Vorgesetzten, weitere 20 Prozent sahen sich mäßig belastet.
Gleichzeitig sagten 90 Prozent, dass ihr Arbeitsplatz nicht gefährdet sei oder sie sich dadurch nicht belastet fühlten. Ebenfalls 90
Prozent fühlten sich von ihren Kollegen anerkannt oder sahen hier keine Belastung. 70
Prozent berichteten von Anerkennung durch
die Vorgesetzten oder zumindest davon, dass
sie sich durch ein Ausbleiben der Anerkennung nicht belastet fühlten.
Die Autorinnen der Studie sehen eine günstige Relation zwischen Arbeitsanforderungen
und Belohnungen bei den befragten älteren
Erwerbstätigen. Sie merken dazu jedoch an,
dass es sich bei der hier betrachteten Gruppe
um eine spezifische Auswahl von Personen
handelt: „Befragt wurden Erwerbstätige, die
aktuell relativ gut in den Arbeitsmarkt integriert sind, vergleichsweise stabile Erwerbsverläufe aufweisen und deren Tätigkeiten
eher ein höheres Anforderungsniveau haben.“
Die IAB-Studie beruht auf den Angaben von
3644 Befragten der Geburtsjahrgänge 1959
und 1965, die zweimal – in den Jahren 2011
und 2014 – zu den Themen Arbeit und Gesundheit befragt wurden. Als Arbeitsanforderungen, die zu psychosoziale Arbeitsbelastungen führen können, wurden beispielsweise häufige Unterbrechungen während der Arbeit, häufiger großer Zeitdruck, viel Verantwortung, der Zwang zu Überstunden und Arbeitsverdichtung betrachtet. Zu den Belohnungen zählen unter anderem ein angemessenes Gehalt, eine angemessene berufliche
Stellung, Aufstiegschancen und die Anerkennung durch Vorgesetzte oder Kollegen.
Die IAB-Studie ist im Internet abrufbar
unter: http://doku.iab.de/kurzber/
2015/kb1715.pdf.
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
CGPT
DRUCKFRISCH:
Neuer Urlaubskatalog 2015/2016 des ErholungsWerks
Das ErholungsWerk hat wieder die schönsten
Plätze in nah und fern ausgewählt und präsentiert sie druckfrisch im neuen Urlaubskatalog sowie im Internet. Über 500 Angebote
warten darauf, entdeckt zu werden. Geboten
wird eine große Auswahl an bewährten und
neuen Reisen, außerdem viele Informationen
rund um das ErholungsWerk Post Postbank
Telekom e. V.
Der Katalog wurde ab Mitte Oktober versendet. In vielen Unternehmen der Post, Postbank und Telekom liegt der Katalog aus oder
wird von Kolleginnen und Kollegen verteilt.
In dieser Saison bietet das ErholungsWerk eine Reihe beliebter Angebote rund um die EWeigenen Ferienanlagen an: Das Schnupperwohnen zum Preis ab 26 Euro pro Wohneinheit und Tag für gemeinnützige Kunden, Sonderpreise an Nordsee, Ostsee und in Lindau,
günstige Langzeiturlaube und Wochenenden
zum Pauschalpreis. Selbstverständlich für
die Ferienanlagen des ErholungsWerks ist da-
bei, dass sie top renoviert und ausgestattet
sind.
Viele neue Angebote gibt es im Bereich der
Ferienwohnungen, -häuser und Hotels der
Kooperationspartner. Allein Kroatien überrascht mit 19 neuen Urlaubsdomizilen, in
Deutschland sind 18 neue Produkte im Angebot. Auch bei den Gruppenreisen werden einige neue Kombinationen aus EW-eigenen
Ferienanlagen und spannenden Ausflügen
angeboten. Ebenso wie bei den Flug- und
Schiffsreisen, Kreuzfahrten sowie Rad- und
Wanderreisen, die auch in dieser Saison mit
Neuigkeiten aufwarten.
Jetzt schon den Sommerurlaub
2016 anmelden
Die Anmeldung für den Sommerbuchungszeitraum der Saison 2015/2016 ist von
19.10.2015 bis 05.11.2015. Die Angebote
sind unter www.ErholungsWerk.de ab diesem
Zeitpunkt ebenfalls im Internet zu finden. An-
meldungen für Urlaub in EW-eigenen Ferienanlagen sind in dieser Zeit schriftlich für den
Reisezeitraum von 12.05.2016 bis
12.11.2016 möglich. Alle Angebote der Kooperationspartner wie Ferienwohnungen,
-häuser, Hotels, Flug-, Schiffs-, Rad-, Wander- und Gruppenreisen sind von diesem Anmeldeverfahren ausgenommen und können
mit Erscheinen des neuen Katalogs direkt gebucht werden.
Katalogbestellung
Kataloge können über das Urlaubstelefon
0711 1356 2825, im Internet unter
www.ErholungsWerk.de oder per E-Mail unter
[email protected] kostenlos angefordert werden. Gästen, die in den letzten drei
Jahren beim ErholungsWerk gebucht haben,
wird der Katalog automatisch zugesendet.
Info: Weitere Informationen und Urlaubsangebote des ErholungsWerks gibt es im Internet unter www.erholungswerk.de.
CGB/CDA AG AKTIV:
Anträge zur CDA Bundestagung eingereicht
Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Gewerkschafter in der CDA (CGBAG in CDA)
unter Leitung ihres Bundesvorsitzenden
Ulrich Bösl hat drei Anträge zur CDA Bundestagung eingereicht.
Thema: Rente
Antragstellerin: CGB/CDA-Bundesarbeitsgemeinschaft
Die CDA-Bundestagung möge beschließen:
Die CDA-Bundestagung spricht sich für ein
höheres Rentenniveau bei Erwerbsminderungs-, Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten aus.
Die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion wird daher aufgefordert, eine Gesetzesänderung zu
erarbeiten, dass die Berechnung einer Rente
wegen Erwerbsminderung oder einer Erziehungsrente, die vor Vollendung des 65. Lebensjahres beansprucht wird, sowie die Berechnung einer Hinterbliebenenrente, wenn
die/der Versicherte vor dem 65. Lebensjahr
verstirbt, ohne Abschläge zu erfolgen hat.
Grundlage der Rentenberechnung muss ein
Zugangsfaktor von 1,0 sein. Die Vorschrift des
§ 77 Abs. 2 SGB VI ist dahingehend zu ändern.
Begründung:
Die bisher allein auf Renten wegen Alters ausgerichteten Regelungen hinsichtlich der Ab-
schläge (§ 77 SGB VI) wurden durch das EMReformG vom 20.12.2000 ab 01.01.2001
auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Erziehungsrenten und Renten wegen
Todes ausgedehnt.
Die Höhe der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist damit an die der vorzeitig in
Anspruch genommenen Altersrenten angeglichen worden. Der Zugangsfaktor wurde für jeden Monat, den die Rente vor Vollendung des
63. Lebensjahres begann, um 0,3 Prozent
höchstens 10,8 Prozent – gemindert. Damit
sollten Ausweichreaktionen der Versicherten
entgegengewirkt werden, die Altersrenten nur
bei Inkaufnahme von Rentenabschlägen vorzeitig in Anspruch nehmen können. Für den
Bezug von Erziehungsrenten galt die Abschlagsregelung wie für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Auch bei Hinterbliebenenrenten wurde der Zugangsfaktor,
wenn der Versicherte – ohne Rentenbezieher
zu sein – vor Vollendung des 63. Lebensjahres starb, gemindert.
Anders als bei Altersrenten, lässt sich der
Leistungsfall, also das Ereignis, das einen
Rentenanspruch auslöst, nicht von den betroffenen Rentenbezieherinnen oder -beziehern beeinflussen. Die Leistungsfälle sind
Krankheiten, Unfälle und Tod, also Schicksalsschläge, die nicht vorhersehbar sind.
Während Versicherte bei der Auswahl ihrer Al-
tersrente den Zeitpunkt des Rentenbeginns
und somit die Höhe der Abschläge (durch
Kürzung des Zugangsfaktors) weitgehend
selbst bestimmen können, ist dies bei der Erwerbsminderungsrente kaum, bei Erziehungs-, Hinterbliebenenrente nicht möglich.
Auch die durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz ab Juli 2014 eingeführten günstigeren Berechnungsmerkmale bei der Erwerbsminderungsrente (im übrigen für Renten, die ab Juli 2014 beginnen) gleichen das
durch die Abschläge geminderte Rentenniveau nicht aus.
Thema: Mehreinnahmen der gesetzlichen
Rentenversicherung zur Anhebung der
Nachhaltigkeits-Rücklage nutzen
Antragsteller: CGB/CDA-Bundesarbeitsgemeinschaft
Die CDA-Bundestagung möge beschließen:
Die CDA-Bundestagung spricht sich angesichts der positiven Einnahmeentwicklung
der gesetzlichen Rentenversicherung für eine
Anhebung der Nachhaltigkeits-Rücklage
(Schwankungsreserve) und gegen eine neuerliche Senkung des Rentenversicherungsbeitrags aus.
Der Gesetzgeber wird daher aufgefordert, eine Änderung der betreffenden Gesetzesvorschrift (§ 158 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI) hinsichtDP 05/2015
15
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
lich des Änderungsbeginns der Beitragssatzhöhe zu erarbeiten.
Begründung:
Die DRV verfügt dank günstiger Wirtschaftsund Arbeitsmarktentwicklung über eine
Liquiditätsreserve von rund 33 Mrd. Euro, die
bis Jahresende noch auf 33,4 Mrd. Euro ansteigen dürfte. Dies entspräche 1,8 Monatsausgaben. Da gemäß § 216 SGB VI die Nachhaltigkeitsrücklage nur 1,5 Monatsausgaben
betragen darf, wäre damit eine weitere Senkung des erst zum 01.01.2015 von 18,9 auf
18,7 Prozent reduzierten Rentenversicherungsbeitrags fällig. Dies wäre jedoch kontraproduktiv, da absehbar ist, dass der Rentenversicherungsbeitrag bereits nach kurzer Zeit
wieder angehoben werden müsste. Im Interesse einer verlässlichen und stabilen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
CGPT
sollten die Mehreinnahmen der Rentenversicherung daher für eine dauerhafte Anhebung
der Nachhaltigkeitsrücklage genutzt werden.
Die entspräche auch dem Willen einer Bevölkerungsmehrheit, die sich bereits vor drei
Jahren mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen hat, Einnahmeüberschüsse in der
Rentenversicherung zu belassen und nicht für
Beitragssenkungen zu verwenden. Im Jahr
2012 betrug der Beitragssatz noch 19,6
Prozent.
Thema: Keine Einschränkung des gesetzlichen Streikrechts
Antragsteller: CGB/CDA-Bundesarbeitsgemeinschaft
Die CDA-Bundestagung möge beschließen:
Die CDA-Bundestagung lehnt die von der CSU
in ihrem Beschluss vom 26.01.2015 „für ein
modernes Streikrecht“ geforderten Einschränkungen des Streikrechts durch Ankündigungsfristen und zwingende Schlichtungsverfahren ab. Sie fordert den CDA-Bundesvorstand und die Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, sich auf
allen Ebenen für die Ablehnung entsprechender parlamentarischer Initiativen einzusetzen.
Begründung:
Die Tarifautonomie ist grundgesetzlich geschützt. Sie hat sich bewährt und bedarf keiner gesetzlichen Einschränkungen, Ankündigungsfristen für Arbeitskampfmaßnahmen
und Vereinbarungen zur Mindestversorgung,
wie sie die CSU für den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge fordert, sind in
Deutschland ohnehin gängige Praxis und bedürfen keiner besonderen Reglementierung.
ERDBEBENKATASTROPHE:
CGPT-Mitglieder unterstützen den
Wiederaufbau von Kinderheimen in Nepal
Was hat sich bisher getan?
Seit über 20 Jahren bietet die CGPT Studienreisen nach Nepal an. Erst im März dieses
Jahres war unser Mitglied Helge Voß wieder
mit einer Gruppe in Nepal unterwegs.
Am 23. April gab es das schwerste Erdbeben
seit 1937 mit ca. 9.000 Toten und unzähligen
Verletzten. Etwa 3 Millionen Menschen wurden obdachlos.
Die CGPT NRW hat im Mai zu einer Spendenaktion aufgerufen, um die Reparatur- und
Wiederaufbauarbeiten an zwei Kinderheimen
zu unterstützen.
Die zwei Kinderheime „Budda Academy Boarding School“ und „Children oft the Universe“,
beide im schwer betroffenen Kathmandu-Tal
gelegen, beherbergen Waisenkinder und Kinder aus armen Familien in entlegenen Bergdörfern an der nepalesisch-tibetischen Grenze. Die meisten Kinder kommen aus der
Region nördlich von Kathmandu, dem Langtang Tal und der westlich davon gelegenen
Region. Diese wurden vom Erdbeben besonders stark betroffen.
Wir möchten hier über den Stand der Reparatur- und Wiederaufbauarbeiten an den
Kinderheimen berichten.
Die Buddha Academy Boarding School
(BABS) teilte mit, dass die Schäden an dem
großen Gebäude mit Speisesaal (im EG) und
Verwaltung (im OG) beseitigt werden konnten
und die Räume wieder zur Verfügung stehen.
Tsering Gyalpo, der Leiter vom Kinderheim
Children of the Universe, sendet regelmäßig
Fotos und Berichte von dem Fortschritt der Arbeiten. Die Schäden dort sind erheblich grö16
DP 05/2015
Das Foto zeigt den Stand vom Neubau eines zerstörten Kinderheims Anfang Oktober 2015
ßer und fast alle Gebäude müssen ersetzt
werden. Im Mai und Juni wurden provisorische Unterkünfte aus Zelten und WellblechHütten errichtet. Dazu kamen neue Sanitärräume und Wassertanks incl. Wasserfilter. Im
August konnte mit dem Bau neuer Häuser aus
Ziegelstein und Zement begonnen werden.
Die Fundamente aus Ziegelsteinen und einem Stahlbeton-Ring sind fertiggestellt. Nun
werden die Wände der Gebäude gemauert.
Ab Ende Dezember / Anfang Januar fallen die
Temperaturen nachts unter Null Grad. Bis dahin sollen die neuen Unterkünfte möglichst
fertig sein.
Im nächsten Jahr wird Helge Voß die Heime
wieder besuchen. Seine Frau Kantu ist bereits
in Nepal und wird sich vor Ort über die Verwendung der Spenden und die Situation
informieren. Gerne geben sie Ihnen weitere
Informationen hierzu.
Allen, die unserem Spendenaufruf gefolgt
sind, sagen wir herzlichen Dank dafür!
Wer helfen möchte die Wiederaufbauarbeiten weiter zu führen, kann gerne eine Spende
auf unser Spendenkonto überweisen, das
bei der Evang. Kirchengemeinde MülheimHeißen für die CGPT Spenden eingerichtet
wurde. Spendenquittungen werden auf
Wunsch ausgestellt.
Konto der Evang. Kirchengem. MülheimHeißen bei der KD-Bank eG Dortmund
IBAN: DE49 3506 0190 1011 1660 20
Bitte Verwendungszweck angeben:
Kgm. Heißen-“Nepal – Nr. 800334931“.
Helge Voß
CGPT
Mitgliederinfo
DP 05/2015
17
Senioren-Portal
CGPT
Senioren-Portal
Senioren per Telefon immer gut erreichbar
Damit Telefonieren und Tippen von SMS
auch Senioren weiterhin leicht von der Hand gehen,
gibt es spezielle Telefonmodelle
Die Finger treffen die richtigen Tasten nicht
mehr, die Schrift der Textnachricht ist unlesbar klein, oder man findet vor lauter Menüpunkten die Stummschaltung des Telefons
nicht? Je älter man wird, umso schwerer fallen manche Dinge. Trotzdem wollen und sollen ältere Menschen nicht auf ihr Telefon verzichten. Zum Glück haben das auch die Hersteller erkannt. Aber was muss ein Telefon
mitbringen, damit es nicht nur Technikfüchse
bedienen können?
Das Telefon sollte in der Funktionalität einfach sein. Die meisten Nutzer wollen vor allem
telefonieren und wichtige Nummern abspeichern. Zu viel Schnickschnack stört da nur.
Am besten sollte man in der Bedienung
Schritte haben, die selbsterklärend sind.
Standardmodelle der großen Marken verwirren mit ihren vielen Zusatzfunktionen dagegen schnell.
Deshalb sind Seniorentelefone größtenteils
ein Nischengeschäft: Hersteller wie Emporia
aus Österreich oder Doro aus Schweden haben sich auf diesen Bereich spezialisiert.
Aber auch Elektronikunternehmen wie Panasonic oder Sinus haben entsprechende Angebote vom klassischen Festnetztelefon über
Mobiltelefone bis zum Smartphone. Die Gemeinsamkeiten: Große Tasten und Symbole,
klare Beschriftung, gute Beleuchtung, scharfe Kontraste, handliches Design.
Dazu kommen allerlei Spezialfunktionen.
Gängig sind zum Beispiel Notruftasten. Sie
alarmieren über eine Rufnummernliste Angehörige oder Nachbarn. Das Telefon ruft dafür
automatisch nacheinander vorher eingespei-
■
cherte Nummern an, bis jemand abhebt.
Manche Modelle schicken zusätzlich eine
SMS. In der Praxis gibt es allerdings einen Haken: Die Telefone erkennen nicht, ob am anderen Ende der Leitung ein Mensch spricht
oder nur der Anrufbeantworter. Da Kunden
solche Funktionen schlecht vor dem Kauf
ausprobieren können, sollten sie hierfür Testberichte oder Nutzerbewertungen zurate ziehen.
Telefone lassen sich
mit Hörgeräten
verbinden
Weiterhin können viele der Telefone mit Hörgeräten verbunden werden. Nutzer müssen
dann nicht bei jedem Telefonat mühsam das
Hörgerät vom Ohr nehmen. Bei der Wahl des
Modells sollten sie auf die passende Technik
achten – je nachdem, ob die Hörhilfe mit Induktionsspule oder über Bluetooth arbeitet.
Allgemein brauchen die Telefone vor allem
Displays und Tasten, die auch mit schwächeren Augen gut lesbar sind. Dazu gehört eine
gewisse Größe.
Die Displays müssen außerdem einen guten
Kontrast haben. Bei der Tastatur ist ein guter
Druckpunkt für eine angenehme Bedienung
wichtig. Manche Telefone haben zur Orientierung auf der mittleren Zahlentaste fünf eine
Erhebung. Das erleichtert die Orientierung
beim Tippen.
Auch Klapphandys sind beliebt, da man über
die Klappfunktion leicht Anrufe annehmen
und beenden kann. Extras wie Taschenlam-
CGB NRW traf neue
Landesschlichterin
CGB Landesvorsitzender Ulrich Bösl und der CGM Sekretär Marius Ketteler traf sich im NRW Arbeitsministerium mit der neuen Landesschlichterin von Nordrhein Westfalen, Anja Weber, zu einem ersten Gespräch.
NRW ist das einzige Bundesland, das die Einrichtung des Landesschlichters hat.
Die Aufgaben der Landesschlichterin sind das Führen des Tarifregisters
NRW, Schlichtung von Tarifstreitigkeiten, Betriebliche Bündnisse für Arbeit, Vorsitz in betrieblichen Einigungsstellen, Moderation von Betriebskonflikten im Vorfeld von Arbeitsgerichtsverfahren, Vorsitz des Tarifausschuss NRW und Vorsitz der beratenden Ausschüsse nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW. Das Gespräch mit Anja Wagner war gut
und konstruktiv. Es soll regelmäßig stattfinden.
U.B.
18
DP 05/2015
■
pen oder Lupen werden ebenfalls oft nachgefragt. Teilweise gibt es diese Funktionen sogar
an Festnetztelefonen. Speziell für Menschen
mit eingeschränkter Sehkraft bieten einige
Geräte auch eine Sprachfunktion. Eben gedrückte Tasten werden dem Nutzer dann noch
einmal angesagt, oder man erfährt, wer gerade anruft.
Bei Smartphones sorgen spezielle Bedienoberflächen mit großen Symbolen und einfacher Menüführung für eine erleichterte Nutzung. Alles Überflüssige steckt weiter hinten
im Menü. Sehr hilfreich ist auch die Möglichkeit der Fernwartung. Dabei können Freunde
oder Verwandte über eine App auf das Gerät
zugreifen und auch aus der Ferne bei der Einrichtung und den verschiedenen Einstellungen helfen.
Für den Fall, dass es Probleme bei der Bedienung des ungewohnten Touchdisplays gibt,
haben sich die Hersteller etwas einfallen lassen: Es gibt Smartphones, auf die man eine
Tastatur draufklappen kann.
Ein Rat für Verwandte und Bekannte:
Nicht hinter dem Rücken der Senioren ein
Telefon kaufen – die sollten schon mit dabei
sein. Auch mit dem Begriff „Seniorentelefon“
geht man besser vorsichtig um.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und ein gesundes Neues Jahr
Ihr
Gerhard Dannenberger
Fachausschuss „Senioren“
Familie und Beruf –
Pilotprojekt Bayern
Die Telekom startet in Bayern ein Pilotprojekt um Familie und
Beruf zu erleichtern.
Wenn es bei Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen zu Problemen
kommt, Arbeit bei der Telekom und Betreuung der Kinder unter
einen Hut zu bringen oder wenn kurzfristig ein Betreuungsproblem entsteht, bietet die Telekom in Bayern mit der Familienhotline und einer Familienmanagerin Hilfe an, um den Beruf und
das Privatleben besser zu vereinbaren.
Die CGPT begrüßt das Pilotprojekt und hofft, dass das Angebot
bundesweit angeboten und auch von anderen Unternehmen aufgegriffen wird.
U.B.
CGPT
Vor 25 Jahren stand in unserer Zeitung
Vor 25 Jahren stand in unserer Zeitung
V. Verbandstag des CGP-Landesverbands Thüringen
Am 26. 10. 1990 wurde in Greiz (Thür.) der
erste Landesverbandstag für den CGP Landesverband Thüringen durchgeführt.
Auf dem außerordentlichen Gewerkschaftstag
in Werder bei Berlin war die Gründung von Landesverbänden in den neuen Bundesländern
beschlossen worden, gleichzeitig kam es zur
Vereinigung dieser Landesverbände und den
Bezirksverbänden in den alten Bundesländern
zur gesamtdeutschen CGP. Dies war der erste
Schritt zum einheitlichen Handeln der CGP innerhalb der nunmehr entstandenen gesamtdeutschen Bundespost. Die bisher bestehenden Betriebsgruppen in Ost-Thüringen konnten bereits auf eine ganz beachtliche Aufbauarbeit zurückblicken.
Zur Eröffnung des Verbandstages kam dies
auch in der Rede des Koll. Wisotzky zum Ausdruck. Er gab einen umfangreichen Überblick
über die bisherigen Aktivitäten der nunmehr
schon fast sieben Monate bestehenden Betriebsgruppen. Obwohl in vielen Ämtern das
Auftreten der CGP zunächst skeptisch betrachtet wurde, wuchs doch allmählich das Interesse der Kolleginnen und Kollegen an einer echten Alternative zur „Einheitsgewerkschaft“. So
kam es u.a. auch zur Gründung einer Betriebsgruppe im Postamt Jena, die sich aktiv an der
Arbeit beteiligte und so zum weiteren Aufbau
der CGP Thüringen beiträgt.
Koll. Wisotzky wies in seinen Ausführungen ferner auf die vielfältige Unterstützung des CGPBundesvorstandes sowie der westdeutschen
CGP-Bezirksverbände hin.
Insbesondere der Bundesvorsitzende Max
Fischer sowie der Bezirksverband Nürnberg
waren von der ersten Stunde an treue Begleiter auf dem Weg zur Bildung des CGP-Landesverbands Thüringen.
Wissensvermittlung durch Seminare und Bereitstellung von Materialien haben dazu beigetragen, daß man auf dem Landesverbandstag
bei den Ämtern, bei denen die CGP zur Wahl
angetreten war, gute Ergebnisse bei den Personalratswahlen vorlegen konnte.
Eine Einschätzung der Personalratswahl, die in
den Bereichen der ehemaligen Deutschen
Post durchgeführt wurde, gaben anschließend
Jürgen Hopf von PA Greiz sowie Manfred
Joswig vom PA Jena.
In beiden Ämtern ist es gelungen, im Personalrat Fuß zu fassen. In Greiz stellte die CGP eine
eigene Liste mit 8 Kandidaten, wovon zwei
Kandidaten auf Anhieb gewählt wurden.
In Jena kam es zwischen CGP und DPV zu einer
gemeinsamen Liste. Auch dort wurde der Kollege der CGP in den Personalrat gewählt und
erreichte sogar eine 50%ige Freistellung.
Die erzielten Erfolge wurden von den Kolleginnen und Kollegen mit Beifall gewürdigt. Stephanie Albert vom FA Würzburg sprach im Namen des Bundesvorstandes ein Grußwort. Sie
gab der Hoffnung Ausdruck, daß durch die
Wahl des Landesvorstandes eine noch bessere und kontinuierlichere Arbeit erfolgen wird.
Der Bundesvorstand begrüße es, daß nunmehr ein Mitglied aus dem Landesvorstand
Thüringen an den CGP-Hauptvorstandssitzungen teilnehmen werde und somit unmittelbar
an den Entscheidungen beteiligt sei.
Vom Bezirksverband Nürnberg war Bezirksvorsitzender Karl Mauer als Gast anwesend. Er
betonte in seiner Grußbotschaft die Bedeutung des Zusammenwirkens der Verbände und
forderte nochmals eindringlich alle Bezirksverbände in den alten Bundesländern auf, ihre
Unterstützung für die neuen Verbände weiter
zu verstärken.
In der Diskussion zeigte sich, daß die Kolleginnen und Kollegen aus Thüringen für die Probleme bei der Zusammenführung zur Bundespost
zwar Verständnis aufbringen, aber natürlich
auch erwarten, daß auf dem Gebiet der ehemaligen DDR in bezug auf Löhne und Sozial-
leistungen Schritt für Schritt eine zügige Anpassung erfolgen wird.
Besonders die Überprüfung der Führungskräfte auf ihre eventuelle Stasi-Zugehörigkeit liegt
allen besonders am Herzen. Es darf nicht sein,
so die allgemeine Meinung, daß diese Leute,
die im kommunistischen System das Zepter in
der Hand hielten, weiter wirtschaften können,
als ob nichts gewesen wäre. Es wurde auch immer wieder in der Diskussion gefordert, daß
neu zu besetzende Stellen ordnungsgemäß
ausgeschrieben werden, um allen geeigneten
Kräften die Möglichkeit einzuräumen, sich zu
bewerben.
Hier gilt es als Gewerkschaft, wachsam zu sein
und vor allem im Personalrat auf die Einhaltung dieser Richtlinien zu achten. Für Funktionen im CGP-Landesvorstand bewarben sich
dann neun Kolleginnen und Kollegen, wobei
die Versammlung sich einen Aufruf der Vertreterin des CGP-Bundesvorstands Stephanie Albert offensichtlich zu Herzen nahmen, auch
Frauen mögen sich zur aktiven Arbeit innerhalb
der Gewerkschaft bereitfinden.
Die geheime Wahl brachte dann folgendes
Ergebnis:
Landesvorsitzender: Matthias Wisotzky, PA
Greiz, stellv. Landesvorsitzender: Manfred Joswig, PA Jena, stellv. Landesvorsitzender: Jürgen Hopf, PA Greiz, Schriftführerin: Dany Friese, PA Jena Kassierer: Peter Hoffmann, PA
Greiz Beisitzerin: Gabriela Stolzenberg, PA
Greiz, Beisitzerin: Manuela Gaube, PA Greiz
Nachdem die Gewählten erklärt hatten, ihre
Wahl in den Landesvorstand der CGP Thüringen anzunehmen, konnte dieser mit seiner
Arbeit beginnen. Mit einem gemeinsamen
Abendessen, das Gelegenheit zu zahlreichen
persönlichen Gesprächen zwischen Delegierten, Gästen und Gastgebern bot, klang der
1. Verbandstag des CGP-Landesvorstands
Thüringen harmonisch aus.
M. W.
DP 05/2015
19
Rätselecke
CGPT
Das bietet die CGPT
ihren Mitgliedern
Rechtsschutz
in allen Angelegenheiten des Dienst-,
Arbeits- und Sozialrechts.
Information
über alle wesentlichen Neuerungen auf dem
Gebiet des Dienst-, Beamten-, Tarif-, Arbeitsund Sozialrechts sowie sonstige aktuelle
berufspolitische Fragen durch die Gewerkschaftszeitung DAS PERSONAL und anderer
Informationsdienste (www.cgpt.de).
Sudoku Auflösung aus Heft 4/2015
Berufliche Beratung
in den vielfältigen Bereichen des beruflichen
Alltags.
Streikunterstützung
Streikunterstützung wird aufgrund der Richtlinien der CGPT-Streikordnung gewährt.
Erholungszuschuss
als Beitrag zur Erholungsfürsorge in einem anerkannten Erholungsheim in jedem zweiten
Urlaubsjahr.
Beihilfe zur Grabpflege
für alle Beitragsgruppen, gestaffelt nach Beitragsjahren bis zum Höchstbetrag von derzeit 300,– . Bei unmittelbarem Übertritt aus
anderen Gewerkschaften werden die dort
verbrachten Mitgliedsjahre angerechnet.
Alle diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag
enthalten. Darüber hinaus haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, an unseren gewerkschaftlichen Schulungsveranstaltungen, berufsund gesellschaftspolitischen Seminaren
sowie an sonstigen Bildungsmaßnahmen teilzunehmen.
SUDOKU
Unter den richtigen Lösungseinsendern werden drei kleine
Preise vergeben. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Lösung bitte an:
CGPT Bundesgeschäftsstelle,
Alfredstraße 77-79,
45130 Essen.
Einsendeschluss für das Rätsel in
DP 5/2015 ist der 31. 12. 2015.
Die Lösung des Kreuzworträtsel
aus DP 4/2015 lautete:
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Als Gewinner wurden ausgelost:
Elfriede Stephan , Wener Merken und Wilfried Nöltner.
20
DP 05/2015
Zusätzliche SterbegeIdversicherung
Um heute bestehende Versorgungslücken zu
schließen, haben wir für unsere Mitglieder einen
Sterbegeldvertrag abgeschlossen, wonach
diese auf freiwilliger Basis zu besonders günstigen Konditionen ohne Gesundheitsprüfung
zusätzliche Sterbegeldversicherungen abschließen können.
Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen
Regional- und Landesverbände bzw. die CGPT
Bundesgeschäftsstelle, Alfredstr. 77-79,
45130 Essen.
Arbeits- und Sozialrecht
CGPT
Landesarbeitsgericht Düsseldorf:
Fristlose Kündigung
wegen Telefonanrufs
bei Gewinnspiel
Verhandlung am 16.09.2015 um 10.00
Uhr im Saal 106 des
Landesarbeitsgerichts Düsseldorf
Die Klägerin war seit dem 01.02.2014 bei
der Beklagten als Bürokauffrau tätig. Zu ihrem
Aufgabenbereich gehörten u.a. die Kontrolle
der eingehenden Rechnungen und das Einscannen derselben. Überweisungen durfte
sie nicht vornehmen. Den Mitarbeitern der
Beklagten war es gestattet, über die Telefonanlage der Beklagten private Anrufe zu tätigen. Der Anruf bei kostenpflichtigen Sonderrufnummern war weder ausdrücklich genehmigt noch ausdrücklich untersagt. Im Januar
2015 hatte die Klägerin in den Arbeitspausen
mehrere Anrufe bei der Hotline eines lokalen
Radiosenders im Rahmen des Gewinnspiels
„Das geheimnisvolle Geräusch“ getätigt. Jeder Anruf kostete 0,50 Euro. Die Telefonrechnung für Januar 2015 mit 37 Einheiten für
Sonderrufnummern scannte die Klägerin ein,
ohne auf die von ihr getätigten Anrufe bei dem
Gewinnspiel hinzuweisen. Da die Rechnung
per Lastschrift eingezogen wurde, bedurfte es
keiner Überweisung durch die Beklagte.
Nachdem dem Geschäftsführer die 37 Einheiten aufgefallen waren, sprach er die Klägerin darauf an. Sie antwortete, dass aufgrund
der Einzelverbindungsnachweise herauszufinden sein müsse, wer angerufen habe. Am
nächsten Morgen räumte die Klägerin die Anrufe bei der Gewinnspielhotline ein und bot
an, einen Betrag von 18,50 Euro zu erstatten.
Drei Tage später, am 23.02.2015, kündigte
die Beklagte der Klägerin fristlos und hilfsweise fristgerecht.
Mit ihrer Klage wendet sich die Klägerin nur
gegen die fristlose Kündigung. Sie räumt die
Anrufe ein, bestreitet aber, dass es 37 waren.
Die Telefonrechnung habe alle angerufenen
Sonderrufnummern als Summe ausgewiesen. Teilweise sei der Anruf bei kostenpflich-
tigen Hotlines, z.B. Händlern, auch betrieblich veranlasst. Die Beklagte meint, die Klägerin hätte sie auf die Unrichtigkeit die Rechnung hinweisen müssen und ihre Vertrauensstellung missbraucht. Für die Gewinnspielteilnahme hätte sie ihr privates Mobiltelefon
nutzen können.
Das Arbeitsgericht Wesel hat der Klage stattgegeben. Die Interessenabwägung falle zu
Gunsten der Klägerin aus, u.a. weil es keine
eindeutige Regelung für die private Nutzung
der Telefonanlage gab.
Mit der Berufung begehrt die Beklagte weiterhin die Abweisung der Klage.
Arbeitsgericht Wesel, 3 Ca 393/15, Urteil
vom 13.05.2015 Landesarbeitsgericht
Düsseldorf, 12 Sa 630/15
Bundesverfassungsgericht – Pressestelle
Verfassungsbeschwerde
gegen „Dritten Weg“ im
kirchlichen Arbeitsrecht
unzulässig
Pressemitteilung Nr. 64/2015 vom
2. September 2015
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue
Pressemitteilung veröffentlicht. Hierzu lautet
der Kurztext:
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der
Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts
eine Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen zum sogenannten „Dritten Weg“ im kirchlichen Arbeitsrecht
wegen Unzulässigkeit verworfen. Die Verfassungsbeschwerde war von einer Gewerkschaft eingelegt worden, die vor dem Bundesarbeitsgericht zwar obsiegt hatte, sich aber
durch die Urteilsgründe beschwert sah. Der
Gewerkschaft fehlt die erforderliche Beschwerdebefugnis. Sie ist weder durch den
Urteilstenor beschwert noch folgt ausnahmsweise aus den Urteilsgründen, dass sie gegenwärtig und unmittelbar in ihren Grundrechten betroffen ist.
Verwaltungsgericht Düsseldorf:
Tariftreuegesetz im ÖPNV
verfassungswidrig
27.08.2015 / Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) ist
nach Auffassung des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf mit der Verfassung des Landes
Nordrhein-Westfalen nicht vereinbar.
Die 6. Kammer des Gerichts hat das Gesetz
daher mit heute verkündetem Beschluss dem
Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen zur Prüfung vorgelegt.
Das TVgG-NRW verpflichtet Anbieter von Ver-
kehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dazu, ihren Arbeitnehmern mindestens den Lohn zu zahlen, der in
einem sogenannten „repräsentativen“ Tarifvertrag vereinbart ist. Das gilt auch, wenn das
Unternehmen einem anderen Tarifvertrag unterliegt, in dem ein geringerer Lohn ausgehandelt ist. Dabei muss nicht nur eine absolute Lohnuntergrenze eingehalten werden,
sondern es muss vollständig nach der Entgeltordnung des Tarifvertrags entlohnt werden, den der Arbeitsminister für repräsentativ
erklärt hat.
Als monopolartiger Nachfrager von ÖPNVDienstleistungen unterläuft das Land Nordrhein-Westfalen die vom Grundgesetz und der
Landesverfassung NRW garantierte Tarifautonomie. Das Verwaltungsgericht hält die landesrechtliche Tariftreuepflicht jedenfalls seit
dem Inkrafttreten des bundesrechtlichen
Mindestlohngesetzes (MiLoG) am 1. Januar
2015 für verfassungsrechtlich nicht mehr
hinnehmbar. Der gesetzliche Mindestlohn
nach dem MiLoG bietet bereits ausreichenden Schutz vor Lohn- und Sozialdumping.
Überdies hat die Landesregierung trotz ausdrücklicher Aufforderung durch das Gericht
keine Belege dafür vorgelegt, dass im ÖPNV
von NRW tatsächlich prekäre Löhne gezahlt
werden. Das Gericht hat vielmehr im ÖPNV
von NRW durchschnittliche Tariflöhne von etwa 13 Euro pro Stunde festgestellt. Das Tarifniveau liegt damit weit oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro.
Für das Gericht war außerdem nicht nachvollziehbar, warum anstelle einer einzigen Lohnuntergrenze das gesamte Entgeltsystem des
repräsentativen Tarifvertrags einschließlich
aller Alters- und sonstiger Zuschläge übernommen werden muss.
Da es sich um einen rein landesinternen
Sachverhalt handelt, hat das Gericht die Sache nicht dem Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe, sondern dem Landesverfassungsgerichtshof in Münster zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt. Das Klageverfahren
wird nach dessen Entscheidung fortgesetzt.
Der Vorlagebeschluss ist unanfechtbar.
Aktenzeichen: 6 K 2793113
EuGH 10.9.2015, C-266/14
Die Fahrtzeit eines
Außendienst-Mitarbeiters
kann zu seiner Arbeitszeit
gehören
Die Zeit, die ein Arbeitnehmer ohne festen
oder gewöhnlichen Arbeitsort für die Fahrten
zwischen seinem Wohnort und dem ersten
und letzten Arbeitseinsatz des Tages aufwendet, ist Arbeitszeit i.S.d. „ArbeitszeitrichtliDP 05/2015
21
Arbeits- und Sozialrecht
nie“. Das folgt aus dem unionsrechtlichen Ziel
des Schutzes der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer.
Der Sachverhalt:
Nach der Schließung regionaler Büros müssen die Arbeitnehmer eines spanischen Unternehmens täglich von ihrem Wohnort zu den
verschiedenen Kundenstandorten fahren; sie
haben also keinen festen oder gewöhnlichen
Arbeitsort mehr.
Die Fahrtzeiten zu den Einsatzorten sind häufig beträchtlich. Den Fahrplan erhalten die Arbeitnehmer jeweils am Vortag des Einsatzes.
Dabei rechnet das Unternehmen die täglichen Fahrten vom Wohnort zum ersten Kunden und vom letzten Kunden zum Wohnort
nicht als Arbeitszeit, sondern als Ruhezeit an.
Das mit der Rechtssache befasste nationale
Gericht legte dem EuGH im Rahmen eines
Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vor,
ob die Zeit, die die Arbeitnehmer für die Fahrten zu Beginn und am Ende des Tages aufwenden, Arbeitszeit i.S.d. „Arbeitszeitrichtlinie“ (Richtlinie 2003/88/EG) ist. Der EuGH
bejahte dies.
Die Gründe:
Die Zeit, die Arbeitnehmer ohne festen oder
gewöhnlichen Arbeitsort für Fahrten zwischen
ihrem Wohnort und dem Standort des ersten
und des letzten Kunden des Tages zurücklegen, stellt Arbeitszeit dar.
Die Arbeitnehmer arbeiten auch während dieser Fahrten. Die Fahrten sind das notwendige
Mittel, um am Standort des Kunden die geschuldete Leistung erbringen zu können. Da
es keinen festen Arbeitsort gibt, gehören sie
gerade untrennbar zum Wesen der ausgeübten Tätigkeit. Zudem unterliegen die Arbeitnehmer auch während der Fahrtzeiten dem
Weisungsrecht ihres Arbeitgebers. Sie können in dieser Zeit nicht frei über ihre Zeit verfügen und eigenen Interessen nachgehen.
Die Bewertung der Fahrten zwischen Wohnort
und Kunden als Ruhezeit verfälscht hier den
Begriff der Arbeitszeit und widerspricht dem
unionsrechtlichen Ziel des Schutzes der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer.
Bundesverwaltungsgericht Pressemitteilung Nr. 74/2015 vom 18. September
2015
Ankreuzverfahren
bei dienstlichen
Beurteilungen ist
grundsätzlich zulässig
Dienstliche Beurteilungen dürfen auch ohne
zusätzliche individuelle textliche Begründung
22
DP 05/2015
CGPT
im Ankreuzverfahren erstellt werden. Allerdings müssen die Bewertungskriterien hinreichend differenziert und die Notenstufen textlich definiert sein und muss das Gesamturteil
begründet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Die Kläger sind Beamte des gehobenen
Dienstes bei der Bundesanstalt für Post und
Telekommunikation, bei der Bundespolizei
und in der Zollverwaltung. Sie wenden sich
gegen im Ankreuzverfahren erstellte dienstliche Beurteilungen (Regelbeurteilungen). Ihre
Klagen auf Erteilung einer neuen Beurteilung
hatten mit einer Ausnahme in der Berufungsinstanz Erfolg. In einem der Fälle hat das Berufungsgericht angenommen, dass ein Gesamturteil sich nicht plausibel aus den – im
Ankreuzverfahren erstellten – Einzelbewertungen ergab. In mehreren anderen Fällen hat
das Berufungsgericht entschieden, dass ein
Ankreuzverfahren für die Einzelbewertungen
und für das Gesamturteil nicht den Anforderungen des § 49 Bundeslaufbahnordnung
(BLV) genüge; hiernach ist in der dienstlichen
Beurteilung die fachliche Leistung nachvollziehbar darzustellen. Es hat die dienstlichen
Beurteilungen auch deshalb für fehlerhaft gehalten, weil die Kläger auf gebündelten
Dienstposten verwendet werden, für die es an
einer hinreichenden Dienstpostenbewertung
fehle.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die von
den Vorinstanzen ausgesprochenen Verurteilungen zur Erteilung neuer dienstlicher Beurteilungen im Ergebnis bestätigt. Es hat aber
die von den Berufungsgerichten vertretenen
Rechtsansichten zu den Anforderungen an
dienstliche Beurteilungen – zum Teil deutlich
– korrigiert.
Dienstliche Beurteilungen müssen hinreichend aussagekräftig sein, um eine Bestenauswahl bei Beförderungsentscheidungen zu
ermöglichen. Dieser Zweck kann gleichermaßen erreicht werden, wenn Leistung, Eignung
und Befähigung der Beamten mittels individueller Texte bewertet werden wie wenn dies
im Ankreuzverfahren geschieht. Allerdings
müssen die Bewertungskriterien hinreichend
differenziert und die Notenstufen
textlich definiert sein. In einem solchen Fall
könnten die im Ankreuzverfahren erstellten
dienstlichen Beurteilungen mit Hilfe der vorgegebenen Ankertexte auch als aussagefähige Fließtexte dargestellt werden. Dies gilt uneingeschränkt für die Einzelbewertungen.
Das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung hingegen bedarf i.d.R einer gesonderten
Begründung, um erkennbar zu machen, wie
es aus den Einzelbewertungen hergeleitet
wird. Das gilt insbesondere dann, wenn sich
aus den Einzelbewertungen ein uneinheitliches Leistungsbild ergibt oder wenn das Ge-
samturteil nach einer anders gestuften Notenskala zu bilden ist als die Einzelbewertungen. Die Anforderungen an die Begründung
des Gesamturteils sind umso geringer, je einheitlicher das Leistungsbild ist. Entbehrlich
ist eine solche Begründung nur dann, wenn
sich die vergebene Gesamtnote dergestalt
aufdrängt, dass eine andere Gesamtnote
nicht in Betracht kommt.
Dienstliche Beurteilungen müssen hinsichtlich der Einzelbewertungen nicht begründet,
wohl aber auf entsprechende Nachfrage oder
Rüge des Beamten im weiteren Verfahren
(Beurteilungsgespräch, Widerspruchsverfahren, gerichtliches Verfahren) plausibilisiert
werden.
Wenn es eine Dienstpostenbewertung gibt,
kann der Beurteiler den Schweregrad der
wahrgenommen Aufgaben einordnen und
braucht hierzu in der am Statusamt auszurichtenden dienstlichen Beurteilung keine
Ausführungen zu machen. Das gilt gleichermaßen für gebündelte wie für nicht gebündelte Dienstposten. Auf die Rechtmäßigkeit der
Dienstpostenbündelung kommt es hierbei
nicht an.
Polizist besucht trotz
Krankmeldung Volksfest
und bekommt in der
Folge Bezüge gekürzt
Beamter verstößt gegen Pflicht,
alles Zumutbare für eine
rasche Genesung zu tun
Magdeburg. Passend zum Cannstatter Wasen in Stuttgart und zum Oktoberfest in München hat sich das Oberverwaltungsgericht
(OVG) Sachsen-Anhalt mit der Frage beschäftigt, wie weit die Dienstpflicht eines Beamten geht. Das Gericht hat dazu festgestellt,
dass ein Beamter, der trotz Krankmeldung ein
Volksfest besucht, gegen seine Pflicht verstößt, alles Zumutbare für eine rasche Genesung zu unternehmen. Eine Kürzung der
Dienstbezüge ist daher zulässig (10 L 6/14).
Oberverwaltungsgericht widerspricht
Verwaltungsgericht
Ein Polizist hatte mehrfach erfolglos versucht,
eine Nachtschicht (18 bis sechs Uhr) zu tauschen und meldete sich an dem betreffenden
Termin wegen Rückenschmerzen krank. Er
war jedoch an dem Abend bis zwei Uhr in der
Nacht auf einem örtlichen Oktoberfest. Der
Polizist argumentierte, dass das Liegen und
Sitzen unmöglich wäre, er aber ohne Schmerzen stehen und gehen könnte. Der Dienstherr
kürzte deshalb für ein halbes Jahr die Dienstbezüge um fünf Prozent.
Arbeits- und Sozialrecht
CGPT
Der Polizist wehrte sich dagegen, das Verwaltungsgericht gab ihm Recht, da die Behauptung, das Rückenleiden sei in stehendem Zustand erträglicher als im Liegen oder Sitzen,
unwiderlegbar sei.
Insofern sei verständlich, dass der Kläger keine Bedenken bezüglich des Festbesuchs hatte. Es bestehe kein Krankheitsbild, das zwingend häusliche Ruhe erfordere.
Dass der Kläger sich vorab um Dienst-Tausch
bemüht und so ein gesteigertes Interesse an
dem Besuch dokumentierte, ändere daran
nichts. Das OVG Sachsen-Anhalt urteilte anders. Maßgeblich sei, ob das tatsächliche
Verhalten des Klägers disziplinarrelevante
Vorwürfe rechtfertigt. Nach Auffassung des
Senats lag hier ein Verstoß gegen die Genesungspflicht (Paragraf 34 Beamtenstatusgesetz) vor.
„Am Abend immer noch Schmerzen nur
beim Stehen oder Gehen.“
Demnach sind Beamte verpflichtet, all das zu
unterlassen, was den Genesungsprozess negativ beeinflussen, ihn verhindern oder auch
nur verzögern kann. Ausreichend ist, dass das
Verhalten dazu generell geeignet ist.
Das Gericht meint, dass sich der Kläger sogar
selbst als krankheitsbedingt dienstunfähig
angesehen hat, da er sich krank gemeldet
hat. Obwohl er nach eigener Aussage „am
Abend immer noch Schmerzen nur beim Stehen oder Gehen hatte“ ging er auf das Fest
und beeinträchtigte dadurch die Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit.
Durch dieses außerdienstliche Vergehen
nimmt das Ansehen des Beamtentums in den
Augen der Öffentlichkeit erheblichen Schaden.
Bezüglich der Höhe der Kürzung der Bezüge
sah das Gericht eine nächst mildere Disziplinarmaßnahme, eine einmalige Kürzung der
Dienstbezüge, als angemessen an.
Christine Kreitmeier-Heger, edition moll im
Richard Boorberg Verlag
Arbeitgeber kann
Personalabbau nicht
einfach zu
Geschäftsgeheimnis
erklären
Ein geplanter Stellenabbau stellt nicht ohne
weiteres ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis dar, das der Geheimhaltungspflicht
des § 79 BetrVG unterliegt. Eine Geheimhaltung scheidet jedenfalls dann aus, wenn der
Arbeitgeber kein sachliches und objektives
Geheimhaltungsinteresse geltend machen
kann. Hierfür reicht ein möglicher Wettbewerbsnachteil nicht aus.
Der Sachverhalt:
Die Arbeitgeberin plante, etwa 300 Stellen
abzubauen. Gegenüber dem Betriebsrat erklärte sie, der beabsichtigte Stellenabbau sei
ein streng vertrauliches Geschäftsgeheimnis,
das unter die Verschwiegenheitspflicht des
§ 79 BetrVG falle. Der Betriebsrat dürfe die
Belegschaft daher nicht hierüber informieren.
Mit seinem hiergegen gerichteten Antrag
machte der Betriebsrat geltend, dass der
Stellenabbau kein Geschäftsgeheimnis ist
und die Geheimhaltung die Betriebsratsarbeit behindert. Er müsse die Arbeitnehmer informieren, um bei den Interessenausgleichsverhandlungen ihre Interessen wahrnehmen
zu können. Die Arbeitgeberin begründete ihre
ablehnende Haftung mit einem Wettbewerbsnachteil, der durch eine vorzeitige Information der Konkurrenz entstünde.
Der Antrag war sowohl vor dem Arbeitsgericht
als auch vor dem LAG erfolgreich. Der Beschluss des LAG ist rechtskräftig.
Die Gründe:
Der Beschäftigungsabbau stellt hier kein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis dar und unterliegt daher nicht der Geheimhaltung i.5.d.
§ 79 BetrVG. Es fehlt ein sachliches und objektives Interesse der Arbeitgeberin an der
Geheimhaltung.
Ein allgemeines Geheimhaltungsinteresse
gegenüber den Wettbewerbern kann keine
Verschwiegenheitspflicht begründen. Ein solches Interesse hat jeder Arbeitgeber. Der Betriebsrat hingegen kann seine Rechte nur bei
einem Informationsaustausch mit den Arbeitnehmern sachgerecht wahrnehmen.
Quelle: LAG Schleswig-Holstein
rbG Nienburg 13.8.2015, 2 Ca 151/15
Voller MindestlohnAnspruch für
Zeitungszusteller beim
Einsortieren von Werbung
Beim händischen Einsortieren von Werbeprospekten durch einen Zeitungszusteller handelt es sich um eine Tätigkeit, die nicht mehr
von der Zustelltätigkeit umfasst ist. Daher
gilt die Ausnahmeregelung des § 24 Abs. 2
MiLoG, die derzeit noch eine Unterschreitung
des Mindestlohns bei Zeitungszustellern
erlaubt, in diesem Fall nicht; es besteht ein
Anspruch auf Zahlung des vollen Mindestlohns.
Der Sachverhalt:
Der Kläger ist bei der Beklagten als Zusteller
für eine Tageszeitung und ein Anzeigenblatt
beschäftigt. Beide Presseerzeugnisse enthalten als Beilage regelmäßig Werbeprospekte,
die der Kläger zum Teil händisch einsortieren
muss. Dieses sog. Konfektionieren wird von
der beklagten Arbeitgeberin gesondert vergütet. Der Stundenlohn des Klägers betrug
in Anwendung der Ausnahmeregelung für
Zeitungszusteller 75 % des gesetzlichen
Mindestlohns, also 6,38 Euro.
Der Kläger verlangt die Zahlung des vollen
Mindeststundenlohns von 8,50 Euro sowie
die Zahlung eines Nachtzuschlags von 25 %
auf diesen Stundensatz. Er ist der Auffassung,
die Ausnahmevorschrift des § 24 Abs. 2
MiLoG greife in seinem Fall nicht, da er nicht
– wie von der Ausnahmeregelung vorausgesetzt – ausschließlich Zeitungen und Anzeigenblätter zustelle, sondern auch Werbeprospekte einsortiere und verteile. Seine Klage
hatte vor dem Arbeitsgericht Erfolg.
Die Gründe:
Der Kläger hat einen Anspruch auf die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns i.H.v.
8,50 Euro sowie auf einen Nachtzuschlag auf
diesen Stundenlohn. Die Ausnahmeregelung
des § 24 Abs. 2 MiLoG gilt für ihn nicht.
Zeitungszusteller i.S.v. § 24 Abs. 2 MiLoG
sind nur Personen, die ausschließlich periodische Zeitungen oder Zeitschriften zustellen. Diese Bestimmung ist als Ausnahmevorschrift restriktiv auszulegen. Anders als das
Bepacken des Transportmittels und die Fahrten zu den Kunden stellt das Konfektionieren
keine Hilfs- und Nebentätigkeit zur Zustellung
und damit keine Zustelltätigkeit nach § 24
Abs. 2 MiLoG mehr dar.
Denn das Konfektionieren kann von der Zustellung an sich getrennt und auch von einer
dritten Person ausgeübt werden. Der Begriff
„ausschließlich“ ist nicht nur produkt-, sondern auch tätigkeitsbezogen zu verstehen.
Nur wenn die Zeitungen oder Zeitschriften
ausschließlich zugestellt werden, gilt der abgesenkte Mindestlohn. Dies zeigt sich auch in
der Vergütungspraxis der Arbeitgeberin, die
für das händische Einsortieren einen zusätzlichen Stücklohn zahlt.
Der Hintergrund:
Da viele Zeitungszusteller auch Konfektionstätigkeiten ausüben, dürfte der abgesenkte
Mindestlohn für die Branche weitestgehend
ins Leere laufen.
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DP 05/2015
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Bei anderen gelesen
CGPT
AUS DER NEUSS GREVENBROICHER ZEITUNG :
Post will Tagelöhner einsparen
Um Geld zu sparen, will der Konzern künftig
Verwaltungsmitarbeiter stundenweise in
den Briefzentren einsetzen. Darunter leiden ausgerechnet Aushilfskräfte, die nur
tageweise arbeiten, aber während des
Streiks gebraucht wurden.
Düsseldorf. Wenn Torsten Gerster morgens
aufwacht, weiß er nicht, ob er am nächsten
Tag noch einen Job hat. Sein Arbeitgeber ist
die Deutsche Post. Sie schreibt Milliardengewinne, doch dafür braucht sie Menschen wie
Gerster. Seit Jahren erhält er von dem DaxKonzern nur tageweise einen Arbeitsvertrag.
Wenn die Post ihn nicht braucht, wird er nicht
angerufen — ob er am Ende genug verdient,
um seine Familie zu versorgen, spielt keine
Rolle.
Bislang hat Gerster das Spiel mitgespielt, immer in der Hoffnung, irgendwann doch noch
einen festen Vertrag zu bekommen. Schließlich, sagt er, habe er immer alles für das
„Während des Streiks
haben wir den Laden am
Laufen gehalten und
werden jetzt bestraft.“
Abrufkraft der Post
Unternehmen gegeben, gerade während des
bis Juli andauernden Streiks, wo er und die
anderen Abrufkräfte im Briefzentrum Düsseldorf/Langenfeld wochenlang sechs Tage am
Stück arbeiteten, um den Betrieb am Laufen
zu halten. „Ohne uns Abrufkräfte wäre alles
zusammengebrochen“, sagt Gerster, der eigentlich anders heißt, aber aus Angst vor den
Konsequenzen seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte: „Wenn wir uns wehren,
ruft man uns nicht mehr an.“
Doch nun reichte es Gerster. Denn die Post
will Geld sparen. Der Streik habe 100 Millionen Euro gekostet, teilte der Konzern Anfang
August mit. Weil die Gewinne langfristig den-
noch steigen sollen, plant das Unternehmen
aktuell verschiedene Sparmaßnahmen. Eine
sieht vor, deutschlandweit Mitarbeiter aus
der Verwaltung stundenweise in den Außenstellen einzusetzen. Dies hatte die Post bereits während des Streiks gemacht, um die
Folgen abzumildern. Tagelöhner wie Torsten
Gerster würden dadurch nicht mehr gebraucht.
Allein im Briefzentrum Düsseldorf/ Langenfeld solle ihre Zahl in den kommenden Wochen von rund 60 auf 20 am Tag reduziert
werden, sagt Gerster. Betroffen seien die
Früh- und die Spätschicht. Praktisch dabei:
Weil die Arbeitsverträge der Abrufkräfte immer nur tageweise gelten, braucht das Unternehmen noch nicht mal Kündigungen auszusprechen. „Wir sind stinksauer“, sagt eine Abrufkraft, die ebenfalls aus Angst vor den Konsequenzen anonym bleiben möchte: „Während des Streiks haben wir den Laden am
Laufen gehalten und werden jetzt bestraft.“
Dem Betriebsrat und der Gewerkschaft Verdi
sind die Pläne bekannt. Auch sie kritisieren
das Vorgehen der Post. Verwaltungsmitarbeiter dürfen zum Sortieren von Briefen und zu
ähnlichen Tätigkeiten zwar mit eingesetzt werden, wenn sie dies freiwillig tun. Aber: „Es ist
doch klar, dass da auch sanfter Druck ausgeübt wird“, sagt ein Verdi-Sprecher: „Wenn vermeintliche Notlagen auftreten, fühlen sich die
Mitarbeiter moralisch verpflichtet, zu helfen —
da werden sich nicht viele trauen, abzulehnen.“
Die Post sieht das Ganze weniger dramatisch.
„Es ist bei der Deutschen Post DHL gute Tradition, dass Kräfte aus der Verwaltung im betrieblichen Alltag mitarbeiten“, sagte ein
Sprecher. So könnten sie wertvolle Erfahrungen für ihre „normale“ Tätigkeit gewinnen. Der
Einsatz erfolge laufend, nicht nur während
des Streiks oder vor Weihnachten, wo traditionell mehr Arbeit in den Verteilzentren anfällt. Zu den aktuellen Entwicklungen will der
Sprecher nichts sagen. Man äußere sich
Impressum
Herausgeber und Verlag:
Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation, Alfredstr. 77-79, 45130 Essen,
Tel. (02 01) 85 79 65 40, Postbank München (BLZ 700 100 80), Konto-Nr. 1101 17-808.
E-mail: [email protected].
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesvorstand der CGPT, Vorsitzender Ulrich Bösl.
Redaktion: Ulrich Bösl, Bundesvorsitzender. Layout und Schlussredaktion: Ludwig Emonts.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte keine Gewähr. Alle gezeichneten Artikel stellen die Meinung des Verfassers dar und nicht die des Herausgebers und der Redaktion.
Redaktionsschluss: 30. November 2015. Erscheinungsweise: 5x jährlich. Einzelbezugspreis 1,50 € ;
der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag inbegriffen. Druck: GemeindebriefDruckerei, Groß Oesingen.
– Der Umwelt zuliebe auf chlorfreiem Papier gedruckt –
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DP 05/2015
grundsätzlich nicht im Detail zu innerbetrieblichen Abläufen, heißt es.
Auch den Einsatz von Abrufkräften verteidigt
das Unternehmen. Man beschäftige in
Deutschland rund 180 000 Mitarbeiter zu
den besten Arbeitsbedingungen in der Branche. Weniger als ein Prozent seien davon Abrufkräfte. Sie dienten dem Einsatz bei unvorhergesehenen Verkehrsspitzen und kurzfristigen Personalausfällen.
Abrufkräfte aus dem Briefzentrum Düsseldorf/Langenfeld schildern die Realität anders. Zwar verdiene man mehr als zehn Euro
pro Stunde, doch netto bliebe davon wenig
übrig. Eingesetzt würden die Arbeiter aber
mitnichten als Aushilfe. Sie seien in jeder
Schicht fest eingeplant. „Wir machen hier eigentlich alle Arbeiten, die Beamte und Vollzeitkräfte auch machen“, sagt Torsten Gerster. Nur dass diese deutlich mehr Gehalt bekämen. Das Problem sei, dass es für Leute
wie sie, die sich entweder als Rentner etwas
dazuverdienen müssten oder keinen Schulbzw. Berufsabschluss hätten, kaum gute Alternativen gebe. „Wenn ich etwas anderes
finden würde, wäre ich sofort weg“, sagt Gerster: „Aber ich habe keine Lust, vom Arbeitsamt zu leben.“ Doch das ist aktuell die Perspektive. Denn ob und wann Torsten Gerster
nächste Woche noch einen Job hat, wird er
erst kurzfristig erfahren.
Bilanz
Die Post konnte Gewinne deutlich steigern
Umsatz
Die Post konnte die Umsätze im ersten
Halbjahr 2015 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich um rund acht Prozent steigern. Der Umsatz kletterte von
27,3 auf 29,5 Milliarden Euro.
Gewinn
Gleichzeitig ging der Gewinn (Ebit) jedoch um knapp neun Prozent zurück.
2014 lag er im ersten Halbjahr noch bei
1,38 Milliarden Euro, zuletzt waren es
noch 1,26 Milliarden Euro.
Dividende
Die Aktionäre konnten sich in den vergangenen Jahren über steigende Ausschüttungen freuen. Zwischen 2005 und
2015 stieg die Dividende von 50 Cent je
Aktie auf 85 Cent je Papier.
CGPT
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik / Buchbesprechungen
P. AUGUSTINUS DICKMANN OFM:
Fremdheit überwinden – aufeinander hören –
voneinander lernen
Unsere Gesellschaft ändert sich und wird
sichtbar vielfältiger. Menschen aus aller
Welt kommen nach Europa und bringen ihre Religionen und Kulturen mit. Sei es, weil
neue Konflikte aufbrechen und Menschen
vor Kriegen fliehen bzw. gewaltsam vertrieben werden.
Sei es, weil Armut die Menschen dazu bewegt, ihre Heimat zu verlassen. Oder sei es,
weil die weltweite Vernetzung der Wirtschaft
dazu führt, dass Menschen dort arbeiten, wo
sie gebraucht werden.
Wir erleben in diesen Tagen und Wochen die
Auswirkungen dieser Wanderungsbewegung:
In Parlamenten und in Kneipen werden die
Fragen um Einwanderung und Asyl diskutiert.
Es gibt nicht wenige Demonstranten gegen
die vermeintliche „Islamisierung des Abendlandes“. Immer wieder scheint in diesen Diskussionen die Sorge durch, ob sich die Ur-
sprungsbevölkerung nicht irgendwann fremd
im eigenen Land fühlt, ob die Gesellschaft
nicht von den Flüchtlingen überfordert ist –
und ob die Menschen, die zu uns kommen, es
nicht am Ende nur auf unseren Reichtum abgesehen haben.
Ängste kann man selten mit rationalen Argumenten beseitigen. Aber ein Blick auf die Geschichte kann hilfreich sein. Denn Deutschland hat immer wieder gute Erfahrungen mit
Immigranten gemacht.
Im 17. Jahrhundert kamen die hugenottischen Glaubensflüchtlinge.
Im 19. Jahrhundert kamen die polnischen
Kumpel, deren Nachfahren im Ruhrgebiet bis
heute Schimanski, Szczukowski oder Kowalski heißen.
Und im 20. Jahrhundert kamen die Aussiedler – und dann die Gastarbeiter.
Sie alle haben sich integriert und unser Land
bereichert mit Lebensfreude und Fleiß.
Wer sagt, Multikulti sei gescheitert, der übersieht:
Wie selbstverständlich wir italienische Musik
hören, türkischen Döner essen, polnischen
Fußballern zujubeln – und wie friedlich wir in
unserem gemeinsamen Land zusammenleben.
Dennoch: Moschee-Bauten, Beschneidung
oder Kopftuch sorgen immer neu für Konflikte um die Frage des Fremden in unserer Gesellschaft. Da dringen Dinge in unser Leben
ein, die wir nicht kennen – und die uns Angst
machen.
Deshalb müssen wir: Fremdheit überwinden –
aufeinander hören – voneinander lernen.
Der Dialog zwischen Kulturen und
Religionen ist nötiger denn je!
P. Augustinus Dickmann ofm
Franziskaner-Mission 2015
125 JAHRE
Volksverein für das katholische Deutschland
CDA und CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft erinnern an den Volksverein für das katholische Deutschland. Der vor 125 Jahren,
am 24. Oktober 1890 in Köln gegründete Bildungsverein verstand sich als ein Gegenpart
zur atheistischen Sozialdemokratie und hatte
wesentlich Anteil am Entstehen einer interkonfessionellen christlich-sozialen Bewegung in Deutschland.
Der Volksverein sah es als seine Aufgabe,
durch eine breit angelegte Erwachsenenbildung auf Basis der von Papst Leo XIII initiierten katholischen Soziallehre dem Vordringen
Buchbesprechungen
Deutsche BKK:
Stress am Arbeitsplatz:
Mehr Unterstützung
statt neuer Gesetze
Die Arbeitswelt ändert sich rasant und der
Termin- und Leistungsdruck für viele Be-
der Sozialdemokratie entgegenzuwirken. Mit
seinen Kursen, Lehrgängen und Publikationen begründete er die seinerzeit größte katholische Laienbewegung, die 1914, auf dem
Höhepunkt ihrer Entwicklung, mehr als
800.000 Mitglieder und 15.000 ehrenamtliche Mitarbeiter zählte. Eine wichtige Rolle
spielte der Volksverein auch als „Kaderschmiede“ für die katholischen Arbeitervereine, die christlichen Gewerkschaften und die
Zentrumspartei. Im sogenannten „Gewerkschaftsstreit“, bei der es um die Frage ging,
ob sich Katholiken auch nichtkatholischen
Organisationen wie den interkonfessionellen
christlichen Gewerkschaften anschließen
dürfen, stellte sich der Volksverein mehrheitlich auf die Seite der Gewerkschaften, was
zeitweise die katholische Arbeitnehmerbewegung spaltete, andererseits die Entwicklung
der christlichen Gewerkschaften förderte.
In Mönchengladbach, dem ehemaligen Sitz
des Volksvereins, wird am 24. Oktober mit einem Pontifikalamt unter Leitung des Essener
Bischofs Dr. Franz-Josef Overbeck des segensreichen Wirkens des Volksvereins gedacht.
schäftigte steigt. Doch ob sich Arbeitnehmer dadurch belastet fühlen, hängt stark
von der Jeweiligen Person und dem Arbeitsumfeld ab, zeigt eine Studie des IW Köln.
Eine gesetzliche Anti-Stress-Verordnung
ist also wenig sinnvoll, lieber sollten Arbeitgeber individuell auf die Bedürfnisse Ihrer
Beschäftigten eingehen.
Arbeiten an Tablet, Notebook und Smartphone, ständige Erreichbarkeit dank E-Mail
und häufiges Multitasking gehören für viele
Beschäftige zum Arbeitsalltag. Die moderne
Technik verlangt von ihnen nicht nur Aufgeschlossenheit für Neues und Anpassungsbereitschaft, sondem auch immer mehr Eigenorganisation und -verantwortung. Die IW-
Auswertung der jüngsten BIBB1BAuA Erwerbstätigenbefragung 2012 zeigt: Mehr als
die Hälfte der Befragten verspürt einen starken Termin- und Leistungsdruck.
Dennoch sind 89.9 Prozent der Beschäftigten, die sich selbst starken Termin- und Leistungsdruck attestieren. zufrieden. Ihr Anteil
ist somit nur unwesentlich geringer als der
unter jenen, die nur manchmal Termin- und
Leistungsdruck haben (94,7 Prozent). „Die
Stressbelastung wird durch andere Dinge am
Arbeitsplatz kompensiert, erklärt Co-Autor
Oliver Stettes. Stressmindernd wirkt laut IWStudie, wenn Kollegen und Vorgesetzte unterstützen, Beschäftigte ihre Arbeitsmenge und
Pausenzeiten beeinflussen und private BeDP 05/2015
25
Buchbesprechungen
lange bei der Planung der Arbeitszeit berücksichtigen können. Und wenn sie mit ihrem
Einkommen und ihren Aufstiegschancen zufrieden sind.
Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist hier eine Chance: Digitale Arbeitsplätze bieten neue
Möglichkeiten, Mitarbeiter über räumliche
Grenzen hinweg zu vernetzen, Arbeitszeit und
-ort sind flexibel und Teamarbeit und ein Gemeinschaftsgefühl werden gestärkt. Zudem
bieten diese Jobs häufig attraktive Konditionen mit Zukunftspotenzial. Eine gesetzliche
Anti-Stress-Verordnung ist also nicht nötig,
urteilen die Studienautoren. „Diese Faktoren
kann der Gesetzgeber durch Verordnungen
nicht beeinflussen“, sagt IW-Experte Stettes.
Schließlich werden sie von Beschäftigten unterschiedlich wahrgenommen. Vielmehr sei
hierbei das Personalmanagement der Unternehmen gefragt.
Gemeinsame Erklärung
des Europäischen Betriebsrats
der DTAG, des Konzernbetriebsrats der DTAG,
der Gesamtbetriebsräte im
Segment Deutschland der
DTAG, der Gesamtbetriebsrat
der TSI GmbH und der
Konzernauszubildendenvertretung der DTAG
Tausende Menschen sind derzeit aus den Krisengebieten auf der Flucht in die Länder der
Europäischen Union (EU). Allein in Deutschland werden rund 800.000 Flüchtlinge in diesem Jahr erwartet. Sie flüchten, weil ihr Leben
in ihrer Heimat von Krieg, Terror, Gewalt und
Hunger bedroht sind und sie keinen anderen
Ausweg als die Flucht in die Staaten der EU
sehen. Dabei nehmen sie unsägliche Strapazen, Leid und finanzielle Lasten auf sich.
Viele — Männer, Frauen und Kinder — ertrinken im Mittelmeer oder ersticken in LKW-Containern, um nach Europa zu gelangen. Diese
Menschen erhoffen sich hier eine Zukunft in
Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit.
Bedauerlicherweise werden sie in Deutschland und anderen Ländern Europas nicht immer mit offenen Armen und Sympathie empfangen. Rechtsradikale Aufwiegler gehen an
einigen Orten mit dumpfen Hassparolen und
körperlicher Gewalt auf verängstigte Bürgerinnen und Bürger zu und machen Front gegen Menschen, die in größter Not ihr Land verlassen haben um in Deutschland Hilfe und
Zuflucht suchen. Statt Unterstützung zu erfahren, sehen sie sich erneuter Bedrohung und
brutaler Gewalt ausgesetzt.
Wir, der Europäische Betriebsrat (EBR) der
Deutschen Telekom AG, der Konzernbetriebsrat (KBR) der Deutschen Telekom AG, die
26
DP 05/2015
CGPT
Gesamtbetriebsräte (GBR) im Segment
Deutschland und der Gesamtbetriebsrat
(GBR) der T-Systems International GmbH, sowie die Konzernauszubildendenvertretung
(KAV) der Deutschen Telekom AG, heißen
alle Flüchtlinge herzlich in Deutschland
willkommen! Jede/r Hilfesuchende verdient
unser Mitgefühl, unsere Mitmenschlichkeit,
unsere aktive Unterstützung und unseren
aktiven Schutz.
Wir haben kein Verständnis für jedwede
rechtsgerichtete Gesinnung in Deutschland
in den Ländern der EU und fordern jede Beschäftigte und jeden Beschäftigten der Deutschen Telekom AG auf, sich davon zu distanzieren und sich dagegen aufzulehnen. Jede/n
Einzelne/n bitten wir Verantwortung zu übernehmen und nach ihre/seinen Möglichkeiten
sichtbare Zeichen von Mitmenschlichkeit, Zuneigung und aktiver Solidarität zu setzen.
Gemeinsam sind wir stark! Wir begrüßen alle
Flüchtlinge in unseren Gemeinden, Städten,
Regionen und Ländern sehr herzlich in unserer Mitte!
Auch wir können morgen Flüchtlinge sein!
Josef Bednarski, Odysseus Chatzidis, Waltraud Litzenberger, Monika Brandt, Sylvia
Hauke, Dirk Henneicke
Stefan Karner • Mark Kramer Peter Ruggenthaler • Manfred Wilke (Hrsg.)
Der Kreml und die deutsche
Wedervereinigung 1990
Interne sowjetische Analysen
Der Fall der Berliner Mauer 1989 und die
deutsche Wiedervereinigung 1990 haben die
Landkarte Zentraleuropas nachhaltig verändert. Die NATO rückte bis an die polnische
Grenze. Warum stimmte Gorbatschow einer
NATO-Mitgliedschaft des vereinten Deutschland zu? Mit dem Zerfall des Warschauer Paktes entstand an der Peripherie der Sowjetunion ein militärisches Machtvakuum. Neue russische Dokumente aus den Schaltzentren
sowjetischer Politik, verschollen geglaubte
Tagebuch-Notizen engster Berater der Sowjetführung, die Aufzeichnungen der Gespräche und Interventionen führender deutscher
Oppositionspolitiker in Moskau gegen die Linie Kohls machen deutlich, wie schmal der
Grat war, auf dem die Vereinigung schließlich
gelang. Metropol Verlag
Neue Franziskanische
Akzente
sind im Herbst im Echter Verlag erschienen.
Der eine Band trägt den titel“ Prophetisch
glauben. Der zweite Band trägt den Titel
„Nachhaltig wirtschaften – gerecht teilen“.
In diesem band geht es um wirtschaftliches
und soziales Handeln aus Franzikanischer
Sicht.
U.B.
Schotten dicht:
Nachrichten aus Schottland
ist ein amüsanter Band für alle Schottland
Liebhaber. Der Zeit Korrespodent Reiner Luyken bemüht sich einen nicht alltäglichen Einblick in Schollnands Lebensweise . Das empfehlenswerte Buch ist im Ullstein Verlag erschienen.
U.B.
Christian Dirks / Jörg Pache /
Thorsten Beck
Aus Rot wird Braun
Die BVG 1929-1945
Herausgegeben von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) AöR
Der BVG-Streik von 1932 zeigte, wie stark die
radikalen Gewerkschaftskräfte des linken wie
rechten Spektrums in der Ende 1928 gegründeten Berliner Verkehrs-Aktiengesellschaft
geworden waren. 1933 kam es schließlich
zur „Gleichschaltung“, die BVG entwickelte
sich zum „braunen“ Musterbetrieb, jüdische
und politisch unbequeme Mitarbeiter wurden
entlassen, später Zwangsarbeiter in Dienst
gestellt. Mit besonderem Blick auf deren
konkrete Schicksale wird die Geschichte der
BVG im Nationalsozialismus erzählt.
Mitteldeutscher Verlag
Das gesamte öffentliche
Dienstrecht
Im Erich Schmidt Verlag ist die zweite Nachlieferung 2015 „Das gesamte öffentliche
Dienstrecht“ erschienen. Wer aktuell sein
möchte, benötigt diese Nachlieferung. U.B.
Tarifvertragliche Bindung
der Arbeitgeber
Im Nomos Verlag ist das Buch „Tarifvertragliche Bindung der Arbeitgeber“ erschienen.
Hier geht es darum, dass die Tarifbindung immer mehr sinkt, weil gerade Arbeitgeber kein
Interesse mehr daran haben.
Das Buch ist auch für Gewerkschafter zu empfehlen.
U.B.
Die Kirche der Armen –
vom Konzil bis zu Papst
Franziskus
Der emeritierte Bischof Luigi Bettazi hat ein
sehr interessantes Buch mit dem Titel „Die
Buchbesprechungen
CGPT
Kirche der Armen – vom Konzil bis zu Papst
Franziskus“ geschrieben. Hier findet eine
Wiederbelebung der Befreiungstheologie
statt. Es geht um eine arme Kirche für die
Armen.
Der Autor ist einer der letzten lebenden
Konzilsteilnehmer.
Das lesenswerte Buch ist im Echter Verlag
erschienen.
U.B.
Alois Glück
Anpacken statt
Aussteigen
Im Herder Verlag ist ein Band von Alois Glück,
dem Präsidenten des Zentralkomitees der
Katholiken, erschienen. Er trägt den Titel „Anpacken statt Aussteigen“ und beschäftigt
sich mit dem Einsatz von Christen in Kirche
und Gesellschaft. Der lesenswerte Band
macht Mut, auch künftig als Christ zu handeln.
U.B.
Heimat, Vaterland Europa
Im Verlag Böhlau ist ein Buch als Festschrift
zum 70. Geburtstag von Hans Gerd Pöttering
erschienen. Das Buch trägt den Titel „Heimat,
Vaterland Europa“. In vielen Einzelbeiträgen
beschäftigen sich Autoren wie Angela Merkel,
Bischof Bode Staatsmänner und Frauen wie
Nikolas Sarkosy mit den Titelthemen. U.B.
TzBfG – Teilzeit und
Befristungsgesetz
Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete
Arbeitsverhältnisse (Teilzeit- und Befristungsgesetz — TzBfG) hat erhebliche Auswirkungen
auf das Arbeitsleben. Besonders intensiv wird
in der Öffentlichkeit der im Gesetz geregelte
Anspruch auf Verkürzung der persönlichen
Arbeitszeit diskutiert. Hierzu liegt mittlerweile
eine umfangreiche Rechtsprechung der
Instanzgerichte sowie des Bundesarbeitsgerichts vor. Der im Gesetz geregelte Teilzeitanspruch hat dadurch deutlichere Konturen
gewonnen.
Das gleiche gilt für die im Gesetz geregelten
Gleichbehandlungsgebote für in Teilzeit und
befristet beschäftigte Arbeitnehmer.
Auch zu offenen Fragen des im Gesetz geregelten Befristungsrechts liegt eine Reihe
höchstrichterlicher Entscheidungen vor. Präzise und zuverlässig erläutert der Kommentar
das TzBfG und gibt praxisorientiert Auskunft
über die einschlägige Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts, auf der eine Vielzahl
von Regelungen beruht.
Das Werk ist unentbehrlich für die betriebliche Praxis sowie für Rechtsanwälte und
Richter. Die Neuauflage bringt die Kommen-
tierung auf den neuesten Stand und behandelt insbesondere die im Teilzeitrecht zum
1. Januar 2015 in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Regelungen des Familienpflegezeitgesetzes. Hierdurch wird ein neuer Teilzeitanspruch begründet.
Das Werk wendet sich an Rechtsanwälte, Arbeitsrichter, Personalverantwortliche in Betrieben und Unternehmen sowie an Betriebsräte, Gewerkschaften und Hochschulen.
Dr. Gernod Meinel/Judith Heyn/Prof. Dr.
Sascha Herms, Teilzeit und Befristungsgesetz, Verlag C.H.BECK, 5., neubearbeitete
Auflage, 2015, XXI, 633
Reinhard Marx
Kirche überlebt
Kösel-Verlag, München
„Es geht in den nächsten Jahren um einen
epochalen Wandel, einen Neuanfang, der
möglich und nötig ist Trauen wir uns die
Kraft des Evangeliums nicht mehr zu? Dann
wären wir schon ungläubig geworden.“
(Kardinal Reinhard Marx)
Wie sieht die Kirche der Zukunft aus? Dieser
Frage geht Kardinal Reinhard Marx in seinem
neuen Buch Kirche überlebt nach. Darin beschreibt er die momentane Situation der katholischen Kirche und scheut nicht den offenen und kritischen Blick auf die derzeitigen
Probleme. Die Krise der Kirche ist zugleich ihre Chance auf Erneuerung, so Kardinal Marx.
Die Lösung liegt in einem neuen, anderen
Blick auf das Evangelium. Es geht darum, sich
ernsthaft der Ausgegrenzten anzunehmen.
Dies bedeutet ein radikales und konsequentes Ernstnehmen des Evangeliums, darin liegt
die Sprengkraft.
Glaubwürdigkeit und Engagement sind unerlässlich und gehören zur Kirche, dürfen aber
nicht alles sein.
Kirche darf sich nicht im sozialen Engagement erschöpfen, sie ist vielmehr auch der Ort
des Glaubens, des Zu-sich-kommens, ein sakraler Raum gerade in einer urbanen, nicht
geistlich geprägten Welt. Das ist der Spagat,
den die Kirche in der Zukunft wird leisten
müssen.
Die Beschränkung des
Streikrechts auf tariflich
regelbare Ziele
den Unterstützungsstreik, bei dem Arbeitnehmer nicht für eigene, sondern für fremde Ziele die Arbeit niederlegen, als auch den Streik
um einen tarifsozialplan, der oftmals unternehmerische Entscheidungen des Arbeitgeber; beeinflusst, für grundsätzlich zulässig erklärt.
Die Arbeit untersucht zunächst den Geltungsgrund für den Grundsatz der Beschränkung
des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele.
Anschließend werden die Urteile des BAG zu
Unterstützungsstreiks und Streiks um Tarifsozialpläne dargestellt und geprüft, inwieweit
der Grundsatz angesichts der neuen Rechtsprechung sowie unter Berücksichtigung europarechtlicher Einflüsse heute noch gültig
ist.
Die Beschränkung des Streikrechts auf
tariflich regelbare Ziele
Von Rain Mareike Schansker
2o15., 326 S., brosch., 85,-€.
ISBN 978-3-8487-1016-4
(GLEISS LUTZ Schriftenreihe zum
deutschen und internationalen
Wirtschaftsrecht, Bd. 53)
Tarifvertragliche Bindung der
Arbeitgeber
Bindungswille und -fähigkeit der Arbeitgeber und ihrer Verbände als juristisches und
rechtspolitisches Problem
Die Zahl der von einem Tarifvertrag erfassten
Arbeitnehmer nimmt in Deutschland beständig ab. Ein wesentlicher Grund hierfür stellt
die sinkende Bereitschaft von Arbeitgebern
zur Teilnahme am Tarifsystem und der abnehmende Organisationsgrad von Arbeitgeberverbänden dar.
Das Buch nimmt zunächst eine Bestandsaufnahme der Faktoren in der Rechtsordnung für
diese Entwicklung vor, um daraus u.a. durch
einen Vergleich mit anderen Rechtsordnungen juristische und rechtspolitische Konzepten zur Stabilisierung der Arbeitgeberbindung
im Tarifsystem zu entwickeln. Es richtet sich
sowohl an Wissenschaftler wie auch Praktiker
im Bereich des Tarifrechts.
Prof. Dr. Olaf Deinert ist Studiendekan der Juristischen Fakultät der. Georg-August.Universität Göttingen und Autor zahlreicher Publikationen zum Arbeits- und Sozialrecht, Dr. Manfred Walser ist wissenschaftlicher Mitarbeiter
am Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht und Rechtsvergleichung der Universität Hamburg.
Der Grundsatz der Beschränkung auf tariflich
regelbare Ziele ist einer der fundamentalen
Grundsätze des deutschen Streikrechts. Er
besagt, dass ein Streik nur rechtmäßig ist,
wenn er zum Ziel hat, einen Tarifvertrag abzuschließen. Im Jahr 2007 hat das BAG sowohl
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Aus den Regionen
CGPT
CGPT NRW:
Die CGPT stellt sich den neuen Auszubildenden vor
Der CGPT-Landesverband NRW stellt sich
an mehreren Standorten in NRW den neuen
Auszubildenden in den kaufmännischen
und technischen Berufen bei der Telekom
vor.
Mehr als 90 Auszubildende hatten sich eingefunden, um sich über die CGPT und die Wichtigkeit von Gewerkschaften informieren zu
lassen. Die jungen Leute waren zum Teil sehr
interessiert und scheuten sich nicht kritische
Fragen zu stellen.
Vom Tarifeinheitsgesetz, über die Jugendvertretung bis hin zum Gewerkschaftspluralismus konnten sich die jungen Kolleginnen und
Kollegen mit den Referenten austauschen.
Bei der Frage zum Mitgliedsbeitrag kam es zu
bemerkenswerten Reaktionen, da andere Gewerkschaften einen deutlich höheren Beitrag
einfordern als die CGPT.
Nach jeweils einer Stunde bedankte sich die
CGPT für die Aufmerksamkeit und verabschiedete die jungen Menschen mit der Empfehlung, sich mit dem Thema Gewerkschaft
und Jugend-/ Arbeitnehmervertretung auseinander zu setzen und einer Gewerkschaft,
vorzugsweise der CGPT, beizutreten. Die jungen Leute bedankten sich ihrerseits mit einem freundlichen Applaus und nahmen die
angebotenen Auslagen mit den Informationsmappen und USB-Sticks zum Nachlesen mit.
HV/Dash
Der CGPT Landesvorsitzende von NRW, Ulrich Brüggemann, hatte wieder eine CGPT Informationstour bei Ausbildungsstellen der Telekom organisiert. Unterstützt wurde er dabei von
Daniel Schikorra, Helge Voss und Ulrich Bösl. Die Deutsche Post hat circa 2.000 Auszubildende in diesem Jahr eingestellt, die Deutsche Telekom 3.100, die Postbank 422 und Postcon 47.
Das Foto zeigt Ulrich Bösl bei Auszubildenden.
JUBILAREHRUNG IN NRW:
Die Christliche Gewerkschaft CGPT ehrt Jubilare
„Und Treue ist doch
kein leerer Wahn“
(Friedrich Schiller)
18 Ex-Jugendvertreter, Personalräte und Betriebsräte – aber auch einfache Mitglieder
wurden auf einer Festveranstaltung der CGPT
im Schloss Essen-Borbeck für 25-, 40- und
50-jährige Mitgliedschaft geehrt.
Festredner Dipl. Ing. Walter Beforth hielt
Rückblick und Ausblick.
Dabei bemängelte er die bisher nicht da gewesenen staatlichen Eingriffe in die Tarifpolitik bis hin zur Einschränkung der Koalitionsfreiheit durch das Tarifeinheitsgesetz.
Der Landesvorsitzende, Ulrich Brüggemann,
überreichte den Jubilaren Urkunde, Abzeichen und als kleines Dankeschön eine Gedenkmünze, die zum 25. Jubiläum des Mauerfalls im November 1989 geprägt wurde.
Der Text zur Münze lautet:
„Der Mauerfall war das markante Ereignis auf
dem Wege zur Deutschen Einheit. Dies war
die Konsequenz aus der friedlichen Revolution der damaligen DDR.
Es war der Sieg der Freiheit über die Diktatur.
Die Christlichen Gewerkschaften sind immer
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DP 05/2015
für Freiheit und Demokratie eingetreten, und
so erfüllte uns die Aufnahme von 16 Millionen
neuen Bürgern in die Bundesrepublik
Deutschland mit großer Freude.
Unsere heutige Aufgabe gilt der Realisierung
von Freiheit und Demokratie in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft.“
Für die musikalische Gestaltung des Festaktes sorgten Beate Schmidt (Flügel), Katharina
Lins (Klarinette), Antonia Schlun (Cello).
CGPT
Aus den Regionen
CGPT:
Betriebsrätetagung 2015
Bei herrlichstem Herbstwetter fand in der
Röhn die Betriebsrätetagung 2015 der CGPT
statt.
Neben den Berichten und Analysen aus den
einzelnen Unternehmen stand der Poststreik
im Mittelpunkt.
Besonders interessant war der Fachvortrag
von Wilfried Meyer, Leiter des Fachausschusses Beamtenrecht der CGPT, zum geänderten
Postpersonalrecht.
Fotos: Betriebsräte der CGPT im Gespräch
REGIONALVERBAND NORD:
„Tagung an der Himmelspforte”
Der Regionalverband Nord tagte im letzten Jahr in Himmelspforten. Himmelspforten
ist auch der Wohnort unseres Regional-Kassenverwalters Gerhard Albers, der mit seiner Frau aktiv im Sonderpostamt Himmelspforten mitarbeitet. Sehr viele Kinder, aber
auch Erwachsene, schreiben dem Christkind unter der Adresse Himmelspforten. Alle
Briefschreiber bekommen eine Antwort, die standarisiert ist. Sehr viele schütten ihr
Herz aus, kommen mit Sorgen zum
Christkind. Diese erhalten eine individuelle Antwort. Die Deutsche Post
AG stellt hier alles kostenlos zur Verfügung und stellt Personal ab. UB
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Aus den Regionen
CGPT
ORTSVERBAND DARMSTADT:
Bericht von der Info-Sitzung im November 2015
Zu Beginn der Info-Sitzung überbrachte
Klaus-Peter Mitezki herzliche Grüße unseres Kollegen Favreau und berichtete anschließend über die Überreichung der Urkunde zum 60jährigen Gewerkschaftsjubiläum an Hans-Joachim Favreau sowie über
den dabei empfundenen Gleichklang in der
Beurteilung aktueller berufspolitischer und
sozialer Probleme. Die langjährige Mitgliedschaft in der Gewerkschaftsbewegung bzw.
in der CGPT sei dankenswert und die vom
Koll. Favreau damit auch gezeigte Solidarität sei verantwortungsbewusst und vorbildlich – so führte Koll. Mitezki aus.
Bezugnehmend auf die Betriebsversammlung
von T-Systems International, Betriebsrat Südhessen/West Rheinland Pfalz (TSI Darmstadt), wurde heftig diskutiert. Arbeitsbedingungen, Leistungsdruck und die ständigen
Hinweise auf Personalabbau lassen die Beschäftigten und den Betriebsrat nicht zur Ruhe
kommen. Ob sich die Verantwortlichen nun
Manager, Personalchefs oder einfach nur Führungskräfte nennen, es geht nur noch darum,
Druck aufzubauen und Personal abzubauen
und natürlich die eigene Position zu erhalten
bzw. zu verbessern oder zu berichten, dass
man mal wieder einen größeren Auftrag an
Land gezogen hat und die Beschäftigten nun
gefälligst dafür sorgen sollen, dass Profit und
kein Verlust gemacht wird. Schließlich habe
man das Angebot knapp kalkuliert um den Auftrag zu bekommen. Ein Sitzungsteilnehmer –
sichtlich verärgert über ständig neue Vorgaben
zum Arbeitsplatzabbau – weist auf Vorkommnisse in Frankreich hin. Aufgebrachte Beschäftigte, die den ständigen Druck von Personalabbauplänen nicht mehr ertragen konnten, wollten den Personalvorstand und einige Manager
ihres Unternehmens verhauen. Diese wollten
sich in Sicherheit bringen doch vorher hatte
man ihnen schon das Hemd vom Leib gerissen
und ihnen Verletzungen beigebracht. Er könne,
sagte der Kollege die Beschäftigten verstehen,
denn Angst um den Arbeitsplatz bedeute für
Arbeitnehmer mit Familie eine Existenzbedrohung. Mit dem Hinweis auf konventionelle gewerkschaftliche Mittel wie Streik, Solidarität
und Kündigungsschutzverträge wurde die Diskussion dann abgebrochen.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Information über die geplante oder verbindlich
eingeleitete Fusion zwischen der Deutschen
BKK und der Barmer GEK. In einer späteren Info-Sitzung soll darüber berichtet werden, denn
es liegen noch keine Informationen aus dem
Verwaltungsrat der Deutschen BKK vor. Angeblich ist geplant, nach der Fusion die Auslandsreisekrankenversicherung aus dem Leistungskatalog der Deutschen BKK herauszunehmen. Dabei wird es nicht bleiben, denn
Beitragserhöhungen stehen wohl auch an – so
wird behauptet.
Die Information über die Deutsche BKK führte
zum heftigen Meinungsaustausch über die
Leistungen der Kassenärzte und deren Praktiken, von den Kassenpatienten für sogenannte
Sonderleistungen Geld einzufordern. Die Ver-
gütung über die Krankenversicherungskarte
decke nicht alle vom Arzt empfohlenen oder für
notwendig dargelegten Behandlungen, so erklären manche Ärzte dem Patienten gegenüber ihre Sonderforderungen.
Ein Kollege berichtete über aktuelle Erfahrungen als Kassenpatient bei Ärzten: Beim Zahnarzt soll er persönlich für eine zahnerhaltende
Wurzelerhaltung 750 Euro zahlen, weil die
Krankenkasse für diesen Fall keine Leistungen
bezahlt. Praxismitarbeiter beim Augenarzt
möchten schon bei der Anmeldung 22 Euro für
eine Glaukom-Untersuchung in bar – bevor der
Augenarzt den Patienten überhaupt gesehen
oder begrüßt hat. Der Hautarzt möchte 120
Euro, um stark juckende Narben, die von einer
Operation zurückgeblieben sind, mit dem Laser zu behandeln. Lediglich der Hausarzt behandle über Krankenversicherungskarte und
fordere kein Extra-Geld. Ihm würde der Kollege
manchmal gern einen Sonderbetrag geben,
denn bei ihm fühle er sich – anders als bei
manchen Fachärzten – noch als Patient, um
dessen Gesundheit man sich kümmert.
In der Postbeamtenkrankenkasse versicherte
Kollegen berichteten über ihre Erfahrungen,
die nicht ganz so krass aussehen, jedoch werden viele krankheitsbedingte Aufwendungen
von der Krankenkasse und Beihilfe nicht in voller Höhe erstattet. Im Verlauf der Diskussion
wurde klargestellt, dass es sich bei den geforderten Sonderzahlungen um sogenannte
IgeLl-Leistungen, also besondere medizinische Leistungen handelt und es empfehlenswert ist, mit seiner Krankenkasse darüber zu
sprechen bzw. Rat einzuholen. In der Diskussionsrunde wurde bemerkt, dass man zufrieden
ist überhaupt einen Facharzttermin zu bekommen und dass man Angst hat, auf den nächsten Termin sehr lange warten zu müssen, wenn
man nicht zahlt oder wenn man erst mit seiner
Krankenkasse sprechen möchte.
Solange das Gesundheitswesen nicht von
Grund auf verändert wird, sollten die Probleme
in der Öffentlichkeit diskutiert werden und Gespräche mit Politikern müssen geführt werden.
Dafür wird die CGPT weiterhin sorgen, versicherte Koll. Mitezki.
Die Satzung der VAP wurde durch die 68.
Satzungsänderung erneut geändert. Die Hoffnung auf eine Änderung des §54 (Anpassung
der Versorgungsrente) wurde jedoch nicht erfüllt. Es bleibt weiterhin bei der Anpassung der
Versorgungsrenten zum 1. Juli eines jeden Jahres um nur 1 %. Es findet also keine Anpassung
der VAP-Rente in erforderlicher Höhe statt. Der
Kaufkraftverlust der VAP-Rentner wird also
weiterhin Diskussionsthema bleiben. kpm
Aus den Regionen
CGPT
LANDESVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG:
LANDESVERBAND BAYERN:
Jahreshauptversammlung
OV Karlsruhe
Erweiterte Landesvorstandstagung Riedenburg/Buch
Der OV Karlsruhe lud seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung
am 15. Oktober 2015 in das Gemeindehaus St. Ulrich, 75287
Rheinstetten-Mörsch ein.
Bei den Wahlen des Vorstandes vom Ortsverband Karlsruhe wurden
Dietmar Kleinhans als 1. Vorsitzender, Leo Becker und Günter Hoppe
als stellvertretende Vorsitzende, Rainer Nagel als Schriftführer, Eckhart Meny und Albert Vögele als Beisitzer wiedergewählt.
Der stellvertretende Landesvorsitzende Rainer Nagel konnte Mitglieder für 50 Jahre Gewerkschaftszugehörigkeit ehren.
Am 5. und 6. Oktober 2015 fand traditionell im Hotel Schneider in
Riedenburg/Buch die satzungsgemäße erweiterte Landesvorstandstagung des LV Bayern statt.
Zu Beginn der Tagung wurde in einer Schweigeminute an den kürzlich,
viel zu früh, verstorbenen Markus Sackmann, MdL und Vorsitzenden
der ADK, gedacht.
Die umfangreiche Tagesordnung incl. Kassen-/Revisions- und Geschäftsbericht wurde TOP für TOP abgearbeitet, diskutiert und die
entsprechenden Beschlüsse gefasst.
Der stellvertretende Landesvorsitzende Rainer Nagel (v.li.) ehrte Leo
Becker, Alfred Stantejsky, Georg Hepp, Eckhart Meny und Albert
Vögle (alle 50 Jahre Zugehörigkeit).
An beiden Tagen durften wir unseren Bundesvorsitzende Ulrich Bösl in
unserer Mitte begrüßen. Er berichtete und informierte uns über die aktuelle Gewerkschaftsarbeit und Neuigkeiten auf Bundesebene.
LANDESVERBAND BAYERN:
Mitgliederehrung
Auf einem gemütlichen Nachmittag des CGPT Landesverbandes
Bayern konnten der Landesvorsitzende Christian Zollner und die
Geschäftsführerin Martha Moser langjährige CGPT Mitglieder mit
Urkunde und Ehrennadel auszeichnen.
Foto von links nach rechts: Thomas Sattler, Josef Schwarz, Christian
Zollner, Martha Moser, Max Hollnburger, Rudolf Popp und Udo Feustel
Auch durften wir wieder zwei Referenten der ADK begrüßen. Dr. Rudolf
Sussmann referierte zum Thema: „Teilen statt töten – der Nahost-Konflikt als Ressourcen-Konkurrenz“ und Prof. Dr. Ekkehard Wagner zum
Thema: „Die Ukraine zwischen EU und Russischer Union – Vorgeschichte und Gründe für Moskaus Intervention“.
Beide Referate waren sehr interessant und aktuell. Im Anschluss fand
eine rege Diskussion zu beiden Themenbereichen statt.
Verwöhnt mit so allerlei kulinarischen Leckerbissen sowie am Abend
musikalisch von Koll. Magnus Lipp mit seiner Zither, war es wieder ein
sehr gelungenes Miteinander.
Zum Schluss bedankte sich der Landesvorsitzende Dipl.-Ing. (FH)
Christian Zollner bei allen Teilnehmern für die gute und konstruktive
Mitarbeit und wünschte allen Kolleginnen und Kollegen eine unfallfreie Heimreise.
M.M.
DP 05/2015
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■ Informationsanforderung
❑ Ich interessiere mich für die Arbeit der
Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation – CGPT und bitte daher
um Zusendung weiteren Infomaterials an meine nachstehende Adresse:
Einsenden an die
CGPT-Bundesgeschäftsstelle
Alfredstraße 77-79
45130 Essen
oder an die Landes-/Regionalverbände
CGPT
Chrstliche Gewerkschaft
Post und Telekommunikation
Kontaktadressen:
LV Baden-Württemberg
Gerhard Mücke
Schäferweg 8
89340 Leipheim
Tel.:
08221 / 20 10 990
Fax:
08221 / 7 99 39
e-mail: [email protected]
LV Bayern
Pelkovenstr. 51
80992 München
Tel.:
089 / 54 37 09 97
Fax:
089 / 54 37 09 98
e-mail: [email protected]
RV Mitte
Postfach 8
36161 Poppenhausen
Tel.:
0160 / 2 60 65 82
e-mail: [email protected]
RV Nord
Thorsten Hennies,
Breitenfeldweg 1a
23881 NIendorf
Tel.:
04156/81 16 06
e-mail: [email protected]
LV Nordrhein-Westfalen
Fleckenberg, Hauptstr. 7A
57392 Schmallenberg
Mobil: 0171 7819847
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