bei Unternehmen für Postservice, Logistik und Telekommunikation Das Personal G 6899 www.cgpt.de CGPT Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands Heft 5 / Dezember 2015 CGPT Inhaltsverzeichnis / Leitartikel Sehr geehrte Damen und Herren, Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands Aus dem Inhalt Leitartikel CGPT 2 Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik Die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer größer 3 Bundesverdienstkreuz für Gerhard Dannenberger 4 Die Paketzentren werden erwachsen 5 Wertschätzung für Müllmänner und Briefträger steigt 6 Qualität sollte bei der Telekom an erster Stelle stehen 7 CGPT nimmt Stellung zu Freihandelsabkommen 7 Internationale Funkausstellung 2015 in Berlin 8 IfKom: WLAN-Gesetzentwurf muss verbessert werden 9 De-Mail: keine Zwangsverpflichtung 9 so verwirrend wie der Kabelsalat auf der Titelseite ist ja auch manchmal das Leben. Mit viel Geduld muss alles fein entwirrt und verbunden werden. Vieles verwirrt uns. Da ist aus berufspolitischer Sicht die Situation der Postbank, unserer größten Kundenbank. Schon wieder ein Eigentümerwechsel. Der wievielte eigentlich seit der Privatisierung? Noch nicht ganz bei der Deutschen Bank angekommen, da wird sie schon wieder verkauft. Für die Beschäftigten verwirrend und eine große Unsicherheit. Wir verurteilen diesen Umgang mit den Beschäftigten. Verwirrend auch der ständige Umbau mit Personalwechsel und Personalabbau bei der Telekom. Hört das denn nie auf, wann kann man ohne Sorgen in Ruhe arbeiten? Verwirrend auch bei der Post, die ständig den Arbeitsdruck erhöht. Der Streik muss jetzt für viele negativen Entscheidungen her halten, obwohl ein Computer Crash, verantwortet durch die Führung, höhere Kosten verursacht als der Streik und vor allem die neuen Billig-Töchter einsparen können. Gerade jetzt in der Weihnachtszeit wünschen wir uns mehr Ruhe und Besonnenheit von den Unternehmensentscheidern. Nicht noch mehr einsparen, nicht noch mehr Arbeitsdruck, sondern mehr Menschlichkeit im Arbeitsleben ist und bleibt unsere gewerkschaftliche Vision. Um Menschlichkeit bitten auch die vielen Menschen auf der Flucht. Sehr viele suchen Rettung in unserem Land. Viele von uns haben Sorge und Angst wie es weiter geht in unserer Gesellschaft. Ja, sie wird sich verändern. Aber wir alle müssen dabei die Menschlichkeit im Blick haben und uns so verhalten. Vergessen wir nicht, die heilige Familie, derer wir Weihnachten gedenken, waren Flüchtlinge denen man die Tür wies. Lassen wir uns von der frohen Botschaft an Weihnachten anstecken und uns mit Mut ins neue Jahr gehen. Ihnen allen und Ihren Familien wünsche ich frohe und gesegnete Weihnachten. Ihr Ulrich Bösl Bundesvorsitzender Neues vom Konzernbetriebsrat Pilotbetriebsvereinbarung für Dienstfahrräder 10 Digitalisierung der Arbeitswelt 12 Häusliche Pflege stärker in der Rente anerkennen 13 Auswirkung längerer Krankheit in der Altersteilzeit Die Menschenwürde achten 14 ErholungsWerk: Neuer Urlaubskatalog 2015/2016 15 Anträge zur CDA Bundestagung 15 CGPT-Mitglieder unterstützen Wiederaufbau von Kinderheimen in Nepal 16 CGPT-Seniorenportal 18 Maßstab unserer täglichen Arbeit ist das christliche Menschenbild mit der unantastbaren Würde jedes Menschen. Die Würde des Menschen ist unteilbar, sie gilt für alle Menschen unabhängig von Hautfarbe, Religion, Nationalität und Herkunft. Daran möchten wir als Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation, CGPT, angesichts der großen Flüchtlingsströme erinnern. Viele Menschen aus Kriegsgebieten verlassen ihre Heimat und flüchten nach Europa. Auch und gerade in unser Land. Wir begegnen ihnen hilfsbereit und freundschaftlich, denn wir wissen, keiner verlässt gerne seine Heimat. Die CGPT unterstützt die Bundesregierung sowie alle politischen und gesellschaftlichen Gruppen, die sich bemühen die Probleme der Flüchtlingsströme human und menschlich zu lösen. Alle nationalistischen und ausländerfeindlichen Reden und Gruppierungen lehnen wir strikt ab. Ausländerfeindlicher Hetze und Hassparolen treten wir entschieden entgegen. CGPT: Vor 25 Jahren stand in unserer Zeitung 19 Rätselecke 20 Arbeits- und Sozialrecht 21 Bei anderen gelesen 24 Buchbesprechungen 25 Aus den Regionen 28 2 DP 05/2015 Für den CGPT-Bundesvorstand Ulrich Bösl Bundesvorsitzender Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik CGPT WIE ENTWICKELT SICH UNSERE GESELLSCHAFT? Die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer größer Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, ist das Vermögen zwischen Arm und Reich offenbar ungleicher verteilt als bisher angenommen. Ohne dass Neid aufkommt, muss man sich einfach mal die genannte Zahl auf der Zunge zergehen lassen: Ein Promille der Bevölkerung Deutschlands – das sind etwa 40.000 Haushalte – haben ein durchschnittliches Nettovermögen von 11 Millionen Euro je Haushalt und ein Gesamtvermögen von 1,5 Billionen. Da wird man schon nachdenklich, wenn man weiß, dass es in diesem Land keine Vermögenssteuer gibt und auch die Erbschaftssteuer die vorhandenen Vermögen eher schützt, als dass der Allgemeinheit etwas von dem Reichtum zufällt. Gleichzeitig muss man bedenken, dass auf die großen Einkommen aus Kapitalerträgen keine der Lohn- und Einkommenssteuer vergleichbaren Steuersätze angewendet werden. Und außerdem bleibt die „Zweitbesteuerung“ durch die Mehrwertsteuer in einem erträglichen Rahmen, da die Reichen ja nicht ihr Einkommen zum täglichen Konsum verbrauchen. Ähnliche Verteilungen sind auch in den anderen westlichen Industrieländern anzutreffen. Übrigens, im (armen) Griechenland wird das Gesamtvermögen auf derzeit 630 Milliarden geschätzt. Ganz anders sieht es am anderen Ende der Sozialskala aus. Wie die Rheinische Post berichtet, sind die verfügbaren Einkommen in den vergangenen Jahren trotz eines vergleichweise starken Wachstums nicht so deutlich gestiegen wie anderswo. Während das ProKopf-Einkommen in den Industrieländern vom ersten Quartal 2007 bis Anfang 2015 um 8,1 Prozent zulegte, wuchs in es Deutschland nur um 6,7 Prozent, wie Berechnungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zeigten. Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf legte in diesem Zeitraum in den OECD-Ländern insgesamt um 3,3 Prozent zu, in Deutschland um 6,9 Prozent. Die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer größer, und es ist eine Amerikanisierung der Arbeitswelt zu beobachten. Was heißt das: Die Arbeit des Einzelnen, ob in Industrie oder Dienstleistungsbereich, wird analytisch in Teilpakete zerlegt und dann wieder so zusammengesetzt, dass es wenige hochwertige Posten gibt, die entsprechend gut vergütet werden und dann eine Vielzahl von Posten, die geringere Anforderungen stellen und damit auch schlechter bezahlt werden. Außerdem – wie oben bereits erwähnt – macht sich bei niedrigeren Einkommen, da der Großteil des Einkommens direkt in den Konsum, d. h. in den täglichen Verbrauch, geht, die Mehrwertsteuer als „Zweitsteuer“ unmittelbar bemerkbar. Dann kommt noch der Einfluss der kalten Progression, der wiederum die trifft, die ihren Lebensunterhalt über abhängige Lohnarbeit erwerben. Hier haben Reiche und Selbstständige den Vorteil, Steuervergünstigungen mit Abschreibungsmodellen auszunutzen oder den Staat mit Steuertricksereien zu betrügen. Was können wir als Gewerkschaft tun? Eine Forderung nach sozialistischem Einheitseinkommen widerspricht den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft, die wir ja auch befürworten. Wir wollen keine sozialistische Volksrepublik werden. Wir fordern seit Langem den Wegfall der „kalten“ Progression, mit der Gehaltsaufbesserungen aufgefressen werden. Wir fordern feste Sockelbeträge bei Tarifverhandlungen für die unteren Einkommensgruppen. Wobei wir in diesem Zusammenhang anerkennen müssen, dass solche Maßnahmen, wenn dauernd wiederholt, zu einem Zusammenschieben der Tarife führt, und dies auch nicht als sozial gerecht anzusehen ist. Was kann der Einzelne tun? Für die Vielzahl der Beschäftigten, die seit Jahren in einem Unternehmen oder einer Branche tätig sind, dürfte es schwer sein, aus dem System auszubrechen. Den Änderungsbereiten bleibt die Möglichkeit, über Fort- und Weiterbildung in eine andere Berufssphäre vorzudringen und damit die Ausgangssituation entscheidend zu verbessern. Leider muss man selbst dann feststellen, dass die Aufstiegschancen im eigenen Unternehmen sehr begrenzt sind. Den jungen Kollegen kann man nur empfehlen: Schafft euch eine solide Grundlage für euer Berufsleben. Wenn möglich sollten duale Ausbildungswege gewählt werden, die das mögliche Einsatzfeld entsprechend erweitern. WB CGPT Forderungen für die Entgeltrunde 2016 Der CG PT Bundesvorstand ha Tarifverhandlungen aufgeste t folgende Forderungen für die llt: 4,8% lineare Erhöhung de r Löhne 50 Euro mehr Ausbildungs vergütung Laufzeit 12 Monate Eine Verlängerung des Au ten Beendigungskündigu sschlusses von betriebsbedingngen bis zum 31.12.202 0 Die Tarifverträge für DTAG, T DT Kundenservice, DT Tech Deutschland GmbH, nis DT Technik müssen neu ve cher Service und rhandelt werden. Die Grundlage für diese Ta rifforderung ist die gute wir Situation der DTAG, aber tschaftliche auch in unserem Land. Wi r sind der festen Überzeugung, dass die Forderung trotz niedri ger Zinsen angemessen ist. CGPT – starker Interessenvertre ter DP 05/2015 3 Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik CGPT VERLEIHUNG BUNDESVERDIENSTKREUZ: Hohe Auszeichnung für Gerhard Dannenberger Der Bundespräsident Joachim Gauck hat dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT), Gerhard Dannenberger, das Bundesverdienstkreuz verliehen. In der Mehrzweckhalle in seinem Heimatort Herrischried überreichte der Landrat von Walshut-Tingen, Martin Kistler, Gerhard Dannenberger die hohe Auszeichnung. Der Landrat würdigte Dannberger in einer umfassenden Laudatio. Gerhard Dannenberger wurde geehrt für seine jahrzehntelange Arbeit als Vorsitzender und Chorleiter des GV im Heimatort. Vor allem die Jugendarbeit war sein Schwerpunkt. Immer ist er da, wenn im Verein oder Dorf Hilfe gebraucht wird. Aber auch seine Arbeit als Arbeitnehmervertreter wurde gewürdigt. Gerhard Dannenberger war Personalrat, Bezirkspersonalrat, Betriebsrat, CGP-Bezirksvorsitzender, Gründer und erster Landesvorsitzender der CGPT Baden-Württemberg, heute noch Landesgeschäftsführer und vor allem auch stellvertretender CGPT-Bundesvorsitzender. Ulrich Bösl, CGPT-Bundesvorsitzender, konnte Gerhard Dannenberger persönlich gratulieren und sich bedanken für die viele Arbeit. „Wir sind stolz”, so der CGPT Bundesvorsitzende, „den geehrten Gerhard Dannenberger in unseren Reihen zu haben.” Der Bürgermeister von Herrischried, Christof Berger, der Bundestagsabgeordnete und Kolping-Bundesvorsitzende Thomas Dörflinger, die Landtagsabgeordneten Felix Schreiner und Hidir Gürakar gratulierten persönlich. Neben Bösl gratulierten aus dem Gewerkschaftslager Gerhard Mücke, Felix Bischofsberger, CVP-Abgeordneter, Transfair Schweiz sowie Dany Moritz von der CFTC Frankreich. Der Chor, der Chorverband, die Vertreter der Kirchen, die Bürgerschaft und Gemeinderäte gratulierten Gerhard Dannenberger. Es war ein großer Menschenauflauf und fast ein großes Dorffest von Herrischried. Entschprechend gerührt war Gerhard Dannenberger in seiner Dankesrede. Er betonte, dass er all das gerne macht und nur machen konnte und kann, weil seine Frau Carola ihn unterstützt. Stolz ist er, dass seine beiden Kinder in die gleichen Fußstapfen getreten sind. Umrahmt wurde der Festakt musikalisch vom Chor Querbeet. U.B. 4 DP 05/2015 Der Landrat des Kreises Waldshut-Tingen überreicht Gerhard Dannenberger das Bundesverdienstkreuz Der CGPT-Bundesvorsitzende Ulrich Bösl gratuliert Gerhard Dannenberger Christliche Gewerkschafter aus Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich mit dem Geehrten Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik CGPT VOM SORGENKIND ZUM HERZMUSKEL: Die Paketzentren werden erwachsen Als das erste Paketzentrum 1994 in Hagen in Betrieb genommen wurde, war die Deutsche Post AG auf den ersten Schritten des damals neuen Paketkonzeptes, welches mit der sogenannten Spartentrennung des Postbereichs in Brief, Fracht und Filialen einher ging. Die wechselvolle Geschichte dieser Zeit und der folgenden Jahre macht deutlich, dass der technologische Sprung, der mit der Einrichtung dieser Betriebsstätten verbunden war, eine große Herausforderung für das Unternehmen war. Der Paketbereich war – auch damals schon – im vollen, freien Wettbewerb. Entsprechend hoch war der Erfolgsdruck, um die erheblichen Investitionen in die Paketzentren, aber auch die flächendeckende Infrastruktur der Zustellbasen und Zustellfahrzeuge zu erwirtschaften. Eine der auch damals schon fragwürdigen und vielfach kritisierten Fehlentwicklungen war die Auslieferungsorganisation. Aus heutiger Sicht ist es kaum noch vorstellbar, dass auch in ländlichen Bereichen eine separate Paketzustellung durchgeführt wurde. Aber auch heute ist es ja an mancher Stelle schwer, die Begehungsform zu ändern oder Inselbezirke (reine Paketzustellung in Bereichen mit Verbund- und Briefzustellung) einzuführen. Die verschiedenen Organisationsänderungen des Paketbereichs in den Folgejahren bewiesen aber auch, wie schwer sich das Unternehmen insgesamt mit der Entwicklung von Produkt und Markt tat. Viele Kolleginnen und Kollegen haben hautnah miterlebt, was sich da alles getan hat. Oft verbunden mit großer Sorge um die berufliche Zukunft. Wesentlicher Nutzen des Paketkonzeptes war jedoch die Verbesserung der Laufzeiten innerhalb Deutschlands. So konnte je nach geographischer Lage von Absender und Empfänger meist eine Laufzeit von einem Tag zwischen Einlieferung und Auslieferung erreicht werden. Am zweiten Tag sollte flächendeckend zwischen Hallig und Zugspitze jedes Paket ankommen. Damit war die Grundlage für die absolut wettbewerbsfähigen Leistungen gelegt, die sich bis heute in einer hohen Marktfähigkeit niederschlagen. Privatkunden und Großversendern steht damit ein attraktives Netzwerk zur Verfügung, welches sich mit wachsender Reife auch durchaus weiterentwickelt hat. Waren anfangs 20.000 Sendungen Sortierleistung in den PZ je Stunde schon beeindruckende und meist ausreichende Werte, so sind mit den technischen Nachrüstungen der letzten Jahre an den meisten Standorten 28 bis 32k möglich. Künftig werden besonders leistungsfähige Sonderstandorte wie Nürnberg-Feucht, Obertshausen und Bochum, sowie spezialisierte Versand- zentren wie die Amazon-Sorting-Center (ASC) das Netzwerk verstärken. Herausforderung bleiben die strukturellen Unterschiede zwischen den Regionen der 33 Zentren. So unterscheiden sich Abgangs- und Eingangsmengen von Standort zu Standort teilweise erheblich. Die notwendigen Transportzeitfenster, Kundenwünsche sowie die Anforderungen an Vor- und Nachlauf wirken sich vor Ort oft kritisch auf die Arbeitszeiten der Mitarbeiter aus. Die zunehmende Internationalisierung des Paketgeschäfts hat ebenfalls seine Bezugspunkte in den Paketzentren. Mit den seinerzeit fünf internationalen Frachtstationen, die den Austausch mit den benachbarten Ländern bzw. den Seeweg-Austausch übernahmen, waren die damit verbundenen Paketzentren quasi die Steckdose für den Strom der europäischen Pakete. Die unternehmerischen Aktivitäten der Deutschen Post DHL außerhalb Deutschlands und das Fallen von Zollgrenzen führten bald zu einer Erweiterung auf zusätzliche Standorte für die Anbindung mit dem Ausland. Ein markantes Beispiel dafür ist die internationale Frachtstation in Leipzig-Radefeld. Am 3. Oktober 2015 konnte dort das 20-jährige Jubiläum des Paketzentrums und der internationalen Frachtstation gefeiert werden, wofür sogar ein markanter Sonderstempel für vielfältige Erinnerungsstücke sorgte. Als wesentliche Aufgabe wird hier der Austausch von Postsendungen mit den osteuropäischen Ländern durchgeführt. Damit sind auch Verzollungsdienstleistungen verbunden. Weiterhin wird hier auch eng mit den anderen internationalen Knotenpunkten, dem Internationalen Postzentrum und dem DHL Express HUB Leipzig, eng zusammen gearbeitet. Die Europäisierung der Paketaktivitäten von Deutsche Post DHL wird auch in Zukunft die Stärken des Netzwerks der Paketzentren nutzen und damit auch grenzüberschreitend mit einer sehr hohen Laufzeitqualität punkten. Die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sind zum einen durch die Betriebszeitfenster geprägt, zum anderen durch die körperliche Belastung durch die Handhabung von Paketsendungen. Hauptsächlich Teilzeitkräfte sind abends mit der Abgangsbearbeitung und nachts bzw. am frühen Morgen mit der Eingangsbearbeitung beschäftigt. Trotz umfangreichem Technikeinsatz für den innerbetrieblichen Transport und die Sortierung der Sendungen bleiben wesentliche Aufgaben wie das Auflegen oder das Abtragen der Sendungen sowie die Sperrgut-Bearbeitung „auf dem Rücken“ der Mitarbeiter. Technische Lösungen für die Reduzierung der körperlichen Belastung vor dem Hintergrund einer alternden Belegschaft sind noch nicht weit entwickelt bzw. bieten noch Potential zur Weiterentwicklung. Im aktuellen organisatorischen Stand sind die Paketzentren als Abt.35 „Stationäre Bearbeitung Paket“ den jeweiligen Niederlassungen Brief im Unternehmensbereich PeP zugeordnet. Der relativ schlanke Verwaltungsaufbau der Abteilungsleitungen ist u.a. auch den zahlreichen organisatorischen Veränderungen der letzten Jahre geschuldet, die fast immer mit Kostenreduzierung durch „Anpassung“ der Setzung verbunden waren. Die Zukunft wird die Bedeutung der Paketzentren verstärken. Der Strukturwandel der Postsendungen vom Brief zum Paket wirkt sich hier deutlich aus. Das Netzwerk anzupassen und für zukunfts- und leistungsfähige Strukturen zu sorgen, bleibt die Herausforderung des Unternehmens und wesentliche Aufgabe für die Menschen, die in und um die Paketzentren arbeiten. HFRJ Der Poststreik muss für alles her halten. Seit Monaten laufen verantwortliche Führungskräfte der Post AG durch die Niederlassungen und verkünden eine Sparmaßnahme nach der anderen. 100 Millionen hat der Poststreik gekostet und das Geld muss eingespart werden. Leidtragende sind die Beschäftigten in der Produktion und der Zustellung, obwohl die Unternehmensleitung mit mehr Kooperationsbereitschaft den Streik hätte verhindern können. Nun wird der Belastungsdruck weiter gesteigert, immer mehr muss geleistet werden und die Bezirke werden noch größer. Und nun im Spätherbst kommt vom Postchef Appel eine Gewinnwarnung. Probleme mit der Software im Fachbereich, die Presse schrieb vom „Computer-Crash bei DHL“. Zwischen 350 und 500 Millionen Euro Schaden, wegen einer missglückten Einführung des neuen Computersystems. Nur dafür können die Sozialpartner nichts, das kann nicht auf den Streik geschoben werden, obwohl auch hier wieder die Beschäftigten zu leiden haben. Zu verantworten hat das die Führungsebene und der Vorstand. Nur, wo wird da gespart? Wo werden da Konsequenzen gezogen? Bei den kleinen Beschäftigten ist man nicht so pingelig. Da wird Druck gemacht. Aber über Vorstandsfehler wird am liebsten nicht gesprochen. Schade, dass man da nicht ehrlicher ist und noch immer meint, die kleinen Leute halten wir dumm. DP 05/2015 5 Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik CGPT FORSCHUNGSERGEBNIS: Wertschätzung für Müllmänner und Briefträger steigt Berlin (dpa). Was halten die Menschen in Deutschland von wichtigen gesellschaftlichen und öffentlichen Institutionen? Von den verschiedenen Berufsgruppen und der Verwaltung? Aufschluss gibt eine große Bürgerbefragung des Forschungsinstituts Forsa im Auftrag des Beamtenbunds DBB sicherungsvertreter, Mitarbeiter von Werbeagenturen und Telefongesellschaften sowie Politiker (12 bis 24 Prozent). Die Politiker welcher staatlichen Ebenen genießen am meisten Vertrauen? Sehr oder einigermaßen vertrauenswürdig halten die Bürger Kommunalpolitiker (52 Prozent). Deutlich daWelche Berufsgruppen haben seit hinter liegen die Politiker der Länder Beginn der Bürgerbefragungen (44 Prozent), des Bundes (41 Provor neun Jahren am meisten an zent) und der europäischen Ebene Ansehen gewonnen und verloren? (36 Prozent). Die größten Gewinner sind die MüllWas halten die Menschen von männer, die heute bei 77 Prozent Sportverbänden, Medien und der Bundesbürger ein hohes AnseInternet und wichtigen hen haben (plus 14 Punkte), geInstitutionen? folgt von Briefträgern (63 Prozent, Sportorganisationen sind für 79 Proplus 11) und Beamten (37 Prozent, zent vertrauenswürdig. Zeitungen für plus 10). Am meisten verloren ha62 Prozent, das Fernsehen für 48 ben Manager (29 Prozent, minus Prozent, das Internet für 41 Prozent. Eine gesteigerte Wertschätzung erfahren in der Bevölkerung 8), Steuerberater (42 Prozent, miGewerkschaften genießen mehr Verauch die Briefträger. (Aus „ Die Glocke“) nus 5) und EDV-Sachbearbeiter trauen als Wirtschaftsverbände (57 (39 Prozent, minus 4). bzw. 45 Prozent). NichtregierungsWelche Berufsgruppen stehen heute ganz zieher und Polizisten haben derzeit wie vor ei- Organisationen wie Umweltverbände werden oben und unten im Ansehen? Feuerwehrleu- nem Jahr den besten Ruf – mit Werten von 84 deutlich positiver gesehen als politische Parte, Ärzte, Kranken- und Altenpfleger, Kita-Er- bis 95 Prozent. Wenig Ansehen genießen Ver- teien (68 bzw. 36 Prozent). NEUES VON DER POSTBANK: „Geiz ist geil”-Philosophie treibt Postbankkunden zum Online-Banking Weil die Postbank seit Februar ein Entgelt von 99 Cent für die Bearbeitung von Überweisungen mittels Papierformat fordert, ist die Anzahl der Nutzer des kostenlosen Online-Banking-Systems sprunghaft gestiegen. Zur Zeit bedeutet dies einen erheblichen Arbeitsaufwand in den Abteilungen, die sich mit der Übernahme der Kunden in den Zahlungsverkehr per Internet beschäftigen. Die Postbank begrüßt den Wechsel der Kunden zum Online-Verfahren, bedeutet es doch, dass zukünftig wesentlich mehr Zahlungsvorgänge vollelektronisch abgewickelt werden können. Mit dem Online-Banking-Verfahren gewinnt die Postbank außerdem einen direkten Werbekanal zu ihren Kunden für innovative digitale Angebote. Quelle: Postbank -wb- Postbank gewährt Kinderbetreuungszuschuss Kaum zu glauben – aber wahr! Es gibt auch mal Schönes zu vermelden. Die Postbank führt für Arbeitnehmer im Filialvertrieb einen Kinderbetreuungszuschuss ein. Der Zuschuss beträgt maximal 200 Euro im Monat für alle ab 2013 geborenen Kinder, die kostenpflichtig außer Haus betreut werden. Das Jahresfamilieneinkommen darf 60.000 Euro nicht übersteigen. Der Zuschuss kann bei den Personalabteilungen beantragt werden. Die CGPT begrüßt diese familienfreundliche Komponente und würde sich freuen, wenn dies Beispiel machen würde und alle im Konzern diesen Zuschuss erhielten. UB. 6 DP 05/2015 CGB-Service-Club Für unsere Mitglieder haben wir den CGB-Service-Club gegründet. Mit einer Mitgliedschaft im CGB-Service-Club haben Sie die Möglichkeit, Versicherungsleistungen des Automobilclubs von Deutschland (AvD) vergünstigt in Anspruch zu nehmen. Der AVD bietet folgende Leistungen: ● Pannen-Service Schnelle und zuverlässige Pannenhilfe in Deutschland bzw. Europa ● Medical-Service Medizinische Hilfe. Krankenrücktransport im Lear-Jet – falls medizinisch notwendig ● Unfall-Service Tel. Rechtsauskunft, kostenlose Kalkulation der Reparaturkosten u.v.m. ● Werkstatt-Service Kostenlose Service-Checks, mit denen Sie viel Geld sparen können ● Reise-Service 5 Prozent-Club-Bonus bei renommierten Reiseveranstaltern Infos: www.cgb.info CGB [email protected] Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik CGPT TELEKOM: Qualität sollte bei der Telekom an erster Stelle stehen Die Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V. (DGQ) stellt sieben Leitthesen für Qualität in Deutschland vor. In einem Artikel der „funkschau“ (Ausgabe 13-14/2015 vom 24.07.2015 werden diese Leitthesen genannt. 1 Qualität trägt – auch in Zeiten des Umbruchs Unternehmen und Organisationen, die Qualität als Leitprinzip verankern, sind langfristig erfolgreicher. 2 Qualitätsorientierung eint die deutsche Wirtschaft: Der Schlüssel zum langfristigen Erfolg durch Qualität besteht in einer Mischung aus traditionellen Tugenden und denen des 21. Jahrhunderts: Geschwindigkeit, Vernetzung, Kommunikationsfähigkeit und interkulturelle Kompetenz. „Made in Germany“ – 3 Qualität die Weltmarke weiterdenken: Neben der industriellen Produktqualität muss Qualität „Made in Germany“ künftig auch für Dienstleistungen, Wissensproduktion und Lösungskompetenz stehen. Und vor allem dafür, dass in global tätigen Unternehmen und Produktionszusammenhängen die Gesamtverantwortung für die Wertschöpfungsund Produktionsketten von deutschem Qualitätsdenken geprägt ist. 4 bekommen: Qualität hat Geschwister Die deutsche Wirtschaft wird erheblich profitieren, wenn es gelingt, unser Qualitätsverständnis zu erweitern. 5 Managementthema: Qualität ist strategisches Qualität muss als strategisches Querschnittsthema etabliert und implementiert, gesteuert und von der Führungsebene vorgelebt werden. Nur dann kann eine gewinnbringende Qualitätskultur entstehen. 6 Qualität schafft nachhaltiges Wachstum und Lebensqualität: Qualitätsorientierung, die sich an Nachhaltigkeitszielen ausrichtet, macht die Welt lebenswerter. Sie ist ein Konzept, das für nachhaltige Renditen sorgt – ökonomisch, ökologisch und sozial. 7 Bildung: Qualität braucht Politik und Bildung, Forschung und Wirtschaft sollten sich in Deutschland zu einem effektiveren und effizienteren Gesamtsystem weiterentwickeln. Dann wird es wieder öfter gelingen, die in Deutschland herangereiften Ideen in Innovationen mit deutschem Qualitätsniveau umzusetzen. Spiegeln wir nun diese Leitsätze der DGQ an der Realität bei der Telekom: Bei der Umschaltung auf All-Ip wird eine Fehlerhäufigkeit von 1 – 2 Prozent angenommen, das bedeutet bei 100.000 Umschaltungen pro Woche durchschnittlich 1.500 Fehler bzw. Probleme für die Kunden. Bei der DGQ würde eine solche Charge insgesamt zurückgewiesen. Unter Qualitätsgesichtspunkten sollte die Telekom nicht vor allem das Zieljahr 2018 für die Umschaltungen im Auge haben, sondern die Kundenzufriedenheit in den Vordergrund stellen – selbst, wenn es etwas länger dauert. Die CGPT anerkennt, dass die Telekom von den traditionellen Tugenden herkommend auf dem richtigen Weg ins 21. Jahrhundert gegangen ist. Bei objektiven Messungen der Netzqualität lag die Telekom meist an der Spitze der Konkurrenz.Interkulturelle Kompetenz wird bei der Telekom großgeschrieben. Bei ihren Auslandsaktivitäten musste die Telekom häufig feststellen, dass Anpassungsversuche häufig an gesetzlichen Regelungen in den verschiedenen Ländern aber auch an Mentalitätsunterschieden der Beschäftigten scheitern. Aus wirtschaftlicher Sicht war es bestimmt nicht verkehrt, der amerikanischen Mobilfunktochter T-Mobile US viele Freiräume zu erhalten. Zu den dauernden Umstrukturierungsmaßnahmen hat sich die CGPT immer wieder geäußert; und wir können nur wiederholen, dass diese Maßnahmen nicht zu einer dauerhaf- ten Qualitätssicherung bzw. Qualitätssteigerung beitragen. Nachhaltigkeitsziele werden unseres Erachtens von der Telekom anerkanntermaßen verfolgt. In Bezug auf die Wertigkeit von Bildung müssen wir leider auf den negativen Trend bei der Telekom hinsichtlich der Ausbildungsquote – Reduzierung von 2,9 auf 1,8% – hinweisen. Das kann nicht im Sinne einer langfristigen Qualitätssicherheit sein. Abschließend sei lobend erwähnt, dass die Telekom durch direkte Finanzierung von Lehrstühlen an den Hochschulen den technischen Fortschritt unmittelbar und nachhaltig unterstützt. Quelle: funkschau -wb- TTIP UND CETA: CGPT nimmt Stellung zu Freihandelsabkommen ● Freihandelsabkommen sind förderlich für die Handelsbeziehungen und den Warenaustausch zwischen verschiedenen Wirtschaftsregionen. Für „Exportnationen“ wie Deutschland haben sie eine herausragende Bedeutung und sind zu begrüßen. ● Mit dem TTIP- und CETA-Abkommen werden die für die EU wichtigsten Handelsbeziehungen entscheidend verbessert. ● In Freihandelsabkommen müssen bewährte und anerkannte nationale Standards angemessen berücksichtigt werden. ● Freihandelsabkommen dürfen nicht die Möglichkeit eröffnen, dass über Investi- tionsschutzklagen Staaten aufgrund wirtschaftlicher Interessen von Wirtschaftsunternehmen in Haftung genommen werden. Wir warnen vor gewieften „Schadensersatz-Anwaltskanzleien der USA!“ CGPT-Forderungen zu TTIP- und CETA-Freihandelsabkommen ● Frühzeitige und transparente Information der Bevölkerung in den beteiligten Ländern, was bei CETA-Abkommen nicht erfolgt ist und auch bei TTIP-Abkommen weitestgehend unterdrückt wird. ● Einrichtung eines internationalen Handelsschiedsgerichts, vor dem z.B. Klagen bezüglich des Investitionsschutzes entschieden werden — und nicht vor zivilrechtlichen Schiedsgerichten. ● Optimierung der Abkommen hinsichtlich der Beachtung der Forderungen der Wirtschaft nach Vereinfachungen im Warenaustausch und den Schutzrechten der Bevölkerung vor der Aufgabe anerkannter Standards, z.B. Forderungen des Gesundheitsschutzes – siehe: Chlorhühnchen! CGPT Landesvorstand, Ulrich Brüggemann, DP 05/2015 7 Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik CGPT CONSUMER ELECTRONIC MESSE: IFA – Internationale Funkausstellung 2015 in Berlin Vom 4. bis 9. September fand im in diesem Jahr die weltgrößte Consumer-ElectronicsMesse in Berlin statt. Die Gesamtbesucherzahl blieb mit 245.000 (Vorjahr: 240.000) nahezu konstant. Insgesamt präsentierten in diesem Jahr 1.645 Aussteller ihre Neuheiten – im Jahr zuvor waren es noch rund 1.500. Allerdings blieben auch bedeutende Anbieter wie etwa Vodafone dem Messegeschehen fern. Zulegen konnte das Ordervolumen, das von 4,25 auf 4,35 Milliarden Euro in die Höhe kletterte. Die IFA setzte unter anderem auf die aktuellen Trendthemen Smart Home, UHD-TV, Wearables (Fitnessarmbänder) und Audio. Bei Smartphones gab es 2015 weniger Neuheiten, zumindest hatte Weltmarktführer Samsung seine neuen Galaxy-Smartphones schon vor der IFA präsentiert, lediglich Sony und Huawei feierten die Premieren ihrer neuen Flaggschiffe unterm Funkturm. Apple dagegen wartete traditionell das Ende der IFA ab, um bei der Vorstellung der neuen iPhones die ungeteilte Aufmerksamkeit der Medien zu haben. Im TV-Segment, aufgrund sinkender Umsätze und Gewinne seit Jahren das Sorgenkind der UE-Branche, stand – wieder einmal – das Thema Ultra HD im Mittelpunkt, die Hersteller erwarten den Durchbruch in den Massenmarkt. Außerdem wurde die UHD Blu-ray Disc vorgestellt, die als physisches Medium hochauflösende Filme auch ohne Streaming in die Wohnzimmer bringen soll. Ob all diejenigen Kunden, die erst vor wenigen Jahren einen neuen 3D-Full-HDFernseher gekauft haben, nun erneut 1.000 Euro oder mehr für ein neues Gerät ausgeben werden, ist fraglich. Ein Feature, das bis vor kurzem noch bei jedem Fernseher extra hervorgehoben wurde, ist heute selbstverständlich – die Anbindung an Internet und Heimnetzwerk. Bei der Deutschen Telekom gibt es jetzt schon für 2,95 Euro im Monat mit dem Tarif eine Telekom Flat ohne Vertragsbindung! Für die Datennutzung bietet die Telekom mit Data Start S2 (100 MB) und Data Start M3 (500 MB) gleich zwei Zubuchoptionen. Damit können ihre Kunden für 2 Euro bzw. 7 Euro zusätzlich im Monat mit LTE-Geschwindigkeit surfen – ohne Vertragsbindung! Die nächste IFA findet vom 2. bis 7. September 2016 wieder auf dem Berliner Messegelände statt. R. Schmitz NEUES VON DER BUNDESNETZAGENTUR: Neue Frequenzbänder erfolgreich versteigert Die drei großen Mobilfunknetzbetreiber haben für zusätzliche Frequenzen geboten Wie die Bundesnetzagentur in ihrer Informationszeitschrift VERNETZT mitteilt, wurden alle angebotenen Frequenzbänder erfolgreich versteigert: Unternehmen Telefónica Deutschland GmbH & Co. OHG Telekom Deutschland GmbH Vodafone GmbH Gesamt 8 DP 05/2015 Frequenzmenge 700 MHz 900 MHz 1800 MHz 700 MHz 900 MHz 1800 MHz 1500 MHz 700 MHz 900 MHz 1800 MHz 1500 MHz 270 MHr Zuschlagpreis 2 x 10 MHz 2 x 10 MHz 2 x 10 MHz 2 x 10 MHz 2 x 10 MHz 2 x 10 MHz 20 MHz 2 x 10 MHz 2 x 10 MHz 2 x 10 MHz 20 MHz 20 MHz 1.198.238.000 € 1.792.156.000 € 2.090.842.000 € 5.081.236.000 € Ergebnis der Frequenzversteigerung Die Frequenzen im 700 MHz-Bereich werden für die Breitbandversorgung benutzt werden. Die Bänder 900 und 1800 sind die klassischen Mobilfunkfrequenzen. Diese Frequenzen sind heißumkämpft, weil 2016 die derzeit ausgegebenen Lizenzen auslaufen werden. Zusätzlich wird dann noch Spektrum im 1500 MHz-Bereich zur Verfügung stehen. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, stellte fest: „Die versteigerten Frequenzen sind der Rohstoff für die digitale Zukunft Deutschlands.“ Quelle: Bundesnetzagentur -wb- Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik CGPT IFKOM: WLAN-Gesetzentwurf muss verbessert werden Die Bundesregierung will WLAN voranbringen. Die geplanten Änderungen des Telemediengesetzes erhöhen jedoch die Rechtsunsicherheit. Zu den erklärten Zielen der Bundesregierung in ihrer Digitalen Agenda zählt, die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN zu erhöhen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf lässt jedoch nach Auffassung der Ingenieure für Kommunikation (IfKom) neue Rechtsunsicherheiten aufkommen. Mit der Einführung des unbestimmten Begriffes „gefahrengeneigte Dienste“ werden HostProvider einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Zudem sind die Verantwortlichkeiten von Diensteanbietern im Rahmen der E-Commerce Richtlinie (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr) bereits EU-weit geregelt, was der Gesetzentwurf offensichtlich nicht berücksichtigt. Ein Gutachten renommierter Medienrechtsexperten im Auftrag von eco – Verband der Internetwirtschaft – kommt sogar zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf im Widerspruch zu EU-Recht steht und außerdem zahlreiche cloudbasierte Services, MedienPlattformen und Social Media Dienste potenziell kriminalisiert. Bereits im Mai hatten die IfKom in ihrer Stellungnahme gegenüber der Bundesnetzagentur und dem Bundeswirtschaftsministerium gefordert, die Haftungsregelungen für private und gewerbliche Anbieter von WLAN zu entschärfen und diese nicht grundsätzlich und generell für illegale Handlungen von Nutzern verantwortlich zu machen, selbst wenn sie davon keine Kenntnis haben. Danach wurden die Anforderungen in der Überarbeitung des Textes zur Änderung des Telemediengesetzes etwas abgemildert und nur noch „angemessene Sicherungsmaßnahmen“ von den WLAN-Anbietern verlangt. Mit der Einführung der „gefahrengeneigten Dienste“ trägt der Gesetzesentwurf jedoch wieder zur Erhöhung des Risikos bei, insbesondere für die Host-Provider in Deutschland. Die Bundesregierung will der Verletzung von Urheberrechten, vor allem aus der Musikindustrie, entgegenwirken, indem sie die Haftungsprivilegien der Host-Provider einschränkt. In der Wirkung werden durch den derzeitigen Gesetzentwurf jedoch eher die legalen Geschäftsmodelle (beispielsweise Cloud-Dienste wie Dropbox) getroffen. Die Betreiber illegaler Geschäftsmodelle, die vom Ausland aus agieren, bleiben dagegen unbehelligt. Im Gesetzgebungsverfahren sind daher aus Sicht der IfKom wesentliche Nachbesserungen erforderlich. Die illegalen Geschäftsmodelle, die z. B. auf Urhaberrechtsverletzung beruhen, könnten mit einer eigenen gesetzlichen Anspruchsgrundlage bekämpf werden, lautet ein Vorschlag des Medienrechtsexperten Dr. Dieter Frey. Ein solches Vorgehen halten die IfKom für zielführender. „WLAN muss in Deutschland genau so problemlos angeboten werden können wie in vielen anderen Ländern auch!“, fordert der IfKom-Bundesvorstand. Der Rechtsrahmen müsse dieses Ziel unterstützen und nicht bremsen. NEUES VOM KONZERNBETRIEBSRAT: De-Mail – keine Zwangsverpflichtung Die interpretationsbedürftigen Informationen zum Thema De-Mail durch den Arbeitgeber sorgten für Verwirrung. Wegen zahlreicher Nachfragen und der interpretationsbedürftigen Information durch den Arbeitgeber haben wir das Thema im Gesamtbetriebsrat DTAG diskutiert und eine klarstellende Kommunikation abgestimmt. Die Zuständigkeit für eine Konzernbetriebsvereinbarung liegt beim Konzernbetriebsrat aber der gemeinsame Standpunkt der Betriebsräte und des Gesamtbetriebsrates ist klar. Es gibt keine zwangsweise Umstellung auf De-Mail. Der Konzernbetriebsrat hat in den Verhandlungen zu der Konzernbetriebsvereinbarung „De-Mail“ ausdrücklich gefordert, dass die Teilnahme an dem Verfahren freiwillig ist. Der Arbeitgeber ist dem nachgekommen und stellte heraus, dass der oberste Grundsatz lautet: Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können frei entscheiden, ob sie den Papierversand für ausgewählte Dokumente aktivieren oder deaktivieren. Die arbeitgeberseitige Kommunikation zu diesem Thema ließ allerdings viel Spielraum für unterschiedliche Wahrnehmungen und Beiträge, so dass wir die mit dem Konzernbe- triebsrat (KBR) abgestimmte Vorgehensweise vorstellen: Zum Zwecke des Versands von ausgewählten HR-Dokumenten, dazu gehört auch die Bezügemitteilung, erhalten alle Mitarbeiter individuelle De-Mail Adressen. Alternativ können sich Mitarbeiter diese Dokumente auf ihre private De-Mail Adresse zusenden lassen. Dokumente, die die Schriftform gern. § 126 BGB erfordern, werden nicht an die De-MailAdressen versandt. Der Konzernbetriebsrat hat zur weiteren Vorgehensweise ein Drei-Phasen-Konzept beschlossen. Phase I In der ersten Phase erfolgt ein Parallelversand der HR-Dokumente über den Postweg und per De-Mail sowie die aktive Kommunikation und Werbung für Phase II. Die Phase I endet am 31.03.2016. Nach Abschluss der Phase I entscheidet der KBR über den Eintritt in die Phase II. Phase II In der zweiten Phase soll der Papierversand für alle Mitarbeiter für ausgewählte HR-Dokumente deaktiviert werden. Jeder Mitarbeiter kann den Papierversand in myPortal wieder aktivieren. Phase III In der dritten Phase, die für Oktober 2016 geplant ist, wird eine Messung der Nutzerzufriedenheit mittels einer Befragung durchgeführt. Zudem ist die Weiterentwicklung des De-Mail Kanals angedacht und die Mitarbeiter sollen motiviert, aber nicht gezwungen werden, auf den Papierversand zukünftig zu verzichten. SCHNELLE INFORMATIONEN FREI HAUS CGPT-Newsletter! www.cgpt.de DP 05/2015 9 Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik CGPT NEUES VOM KONZERNBETRIEBSRAT: Pilotbetriebsvereinbarung für Dienstfahrräder Der Konzernbetriebsrat schließt mit der Telekom eine Pilotbetriebsvereinbarung ab, die die Firmenwagenregelung auf Dienstfahrräder anwendet. Bei dem Pilotprojekt sollen im BruttogehaltsUmwandlungsverfahren hochwertige Fahrräder zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Es wird eine monatliche Rate ermittelt, die vom Bruttogehalt abgezogen wird. Diese beinhaltet die sogenannte Mobilitätsrate und die Umsatzsteuer für den geldwerten Vorteil. Sie errechnet sich aus den Anschaffungs- kosten des Fahrrads, einschließlich solidem Schloss, bezogen auf eine Nutzungsdauer von drei Jahren. Serviceleistungen, Inspektionen, Reparaturen und Versicherungsschutz sind in der Leistung enthalten. Für die Anschaffung der Fahrräder steht ein jährliches Budget zur Verfügung, das entsprechend dem Antragseingang verbraucht wird. Mit dem Beschäftigten wird ein Überlassungsvertrag abgeschlossen. Nach unserer Meinung hört sich das Ganze interessanter an, als es in Wirklichkeit ist. Während mit der Überlassung eines Dienstwa- gens auch nach außen hin eine Statuswirksamkeit erreicht wird, dürfte dies bei einem Dienstfahrrad ein kaum zu erzielender Effekt sein. Ein eventueller Anreiz zur Verbesserung der Gesundheit des Personals entsteht ebenfalls nur bedingt. Es dürften sich vor allem Beschäftigte für das Angebot interessieren, die bereits „aktive“ Radfahrer sind. Ziel einer Pilotvereinbarung ist es aber primär, herauszufinden, wie sich das Angebot in der Praxis bewährt. Deshalb werden wir das Experiment entsprechend beobachten. – wb - TELEKOM: Lebensarbeitszeitkonten bei der Telekom im Werden Die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften zu Langzeitkonten werden den spezifischen Anforderungen des im Wettbewerb stehenden Unternehmens Deutsche Telekom AG nicht ausreichend gerecht. Die Regelungen sollen durch die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten attraktiver und flexibler ausgestaltet werden. Daneben soll die bewährte Altersteilzeitregelung der Deutschen Telekom AG über das Jahr 2016 hinaus verlängert werden. Durch diese Verordnung wird für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beam- tinnen und Beamten die Führung von personenbezogenen Lebensarbeitszeitkonten ermöglicht. Außerdem wird die Altersteilzeitregelung nach der Telekom-Beamtenaltersteilzeitverordnung bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert. U. B. IN EIGENER SACHE: NEUES VON DER UNFALLKASSE POST UND TELEKOM (UKPT): Aus der UK PT wird die BG Verkehr Geschäftsbericht 2014 Zum 1. Januar 2016 fusioniert die Unfallkasse Post und Telekom mit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft zur „Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft PostLogistik Telekommunikation“. Die Mitgliedsunternehmen der neuen „BG Verkehr“ profitieren von dem starken Verbund: durch ein auf die Branchen zugeschnittenes Präventionsangebot und vielfältige Leistungen zur Absicherung der Versicherten. Für die Leser der „UK PT-Kontakt“ bleibt bis auf den Namen des Magazins zunächst alles beim Alten. Die nächste Ausgabe erscheint wie gewohnt im Januar des kommenden Jahres —dann aber unter dem Titel „BG-Kontakt“. In der Januarausgabe wird es einen ausführlichen Bericht über den Zusammenschluss geben. Telekom Ruheständler Ab Januar 2016 werden Ruheständler der Postnachfolgeunternehmen von der Bundesanstalt Post und Telekom betreut. Für die Beamtinnen und Beamten der Telekom wird sich in Sachen Mitarbeiter-Vorteile nichts zum Nachteil verändern. Dies teilte uns das Unternehmen auf Anfrage mit. U.B. Telekom-Tagungshotels schließen Leider wird sich die Telekom auch von ihren Commundo Tagungshotels trennen. Diese dienten als Hotels für Unternehmenseigene Fortbildungsveranstaltungen, aber auch als klassische Hotels. Davon will sich die Telekom lösen. Bis Ende 2018 sollen alle verkauft werden. Das Hotel in München-Ismaning schon zum 1.1. 2016. Die Sozialpartner verhandeln über sozialverträgliche Regelungen. U. B. 10 DP 05/2015 Mit ihrem vorletzten Geschäftsbericht berichtet die UK PT über das zurückliegende Geschäftsjahr. Die UK PT ist die Unfallversicherungskasse für die die Deutsche Post AG die Deutsche Postbank AG die Deutsche Telekom AG sowie Tochterunternehmen dieser drei Aktiengesellschaften, weitere Unternehmen und Einrichtungen. Rund 350.000 Mitglieder sind in ihr versichert, 290.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und 60.000 Beamtinnen und Beamte. Zum 1. Januar 2016 wird die UK PT in die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft fusioniert. Neben der Schadensbegleichung im Versicherungsfall stehen Präventionsmaßnahmen, Schulungen und Rehabilitationsmaßnahmen auf dem Programm der UK PT. Als Highlight für 2014 ist zu nennen, dass die UK PT am XX. Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei ● ● ● ● der Arbeit in Frankfurt teilgenommen hat, auf dem rund 4.000 Arbeitsschutzexperten, Politiker und Wissenschaftler aus 143 Ländern über Wege diskutierten, Arbeit sicher und gesund zu machen. Die Zahl der bei der UK PT gemeldeten Unfälle sank erfreulicherweise von 2013 auf 2014 von 1.505 auf 1.456. Der unfallträchtigste Bereich waren Krafträder, Pkw, Lkw und Anhänger. Damit ist zu befürchten, dass bei einem Zusammenschluss in der oben genannten Berufsgenossenschaft die Unfallzahl in diesem Bereich überproportional im Vergleich zu den Zahlen der UK PT steigen wird. Dies wird dann für die Postnachfolgeunternehmen bedeuten, dass die Beiträge deutlich steigen werden. Kritische Distanz Da die CGPT von der Notwendigkeit der Fusion in die Berufsgenossenschaft nicht überzeugt ist, wird sie die Arbeit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft kritisch verfolgen. -wb- Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik CGPT EVOLUTION DER ARBEITSWELT Digitalisierung der Arbeitswelt schreitet fort Axel Knoerig Die Digitalisierung der Industrieproduktion ist keine Revolution, wie es in den Hochglanzbroschüren der Verbände und Ministerien immer behauptet wird. Sie ist vielmehr eine stille Evolution, die in vielen Branchen bereits technologische Praxis ist. Die Logistikbranche, die Verlagsbranche und der digitale Handel sind sukzessive schon seit den 1990er Jahren auf digitale Daten und neue Geschäftsmodelle mit digitale Technologien umgestellt worden. Demgegenüber befinden wir uns heute in einer zweiten Phase der Digitalisierung, die weitaus technologiebasierter ist. Sie ist ein informationstechnologisches Zusammenspiel aus physischen Systemen und eingebetteter Software in sehr unterschiedlichen Anwendungskontexten wie Wohnen, Medizin, Mobilität, Industrieproduktion. Für die bereits seit langem digitalisierten Branchen wie Logistik finden nun neue Koordinations- und Managementprozesse Eingang in die Produktionsketten. Die Individualisierung der Produktion ist heute mit den Bausteinen der Digitalisierung über Dienstleistungsmodule in der Produktionspraxis zu vollziehen. In der Logistik spricht man von Supply-Chain-Management (Lieferketten-Management, abgekürzt SCM). Das ist ein prozessorientierter Managementansatz, der alle Flüsse von Rohstoffen, Bauteilen, Produkten und Informationen entlang der Wertschöpfungs- und Lieferkette vom Rohstofflieferanten bis zum Endkunden umfasst. Diese Digitalisierung der Lieferkette in Echtzeit hat das Ziel, eine Ressourcenoptimierung zu erreichen und das qualitativ verbesserte Produkt über die gesamte Wertschöpfungskette zu kontrollieren. Logistikunternehmen wie DB Schenker gehen davon aus, dass die Logistik bis 2030 über digitale Verkehrsleitsysteme und Navigati12 DP 05/2015 onsgeräte, über Elektromobilität und SCM in der Lage ist, Dienstleistungen, Service und Reparatur von Kundenprodukten selbst zu übernehmen. Wenn bei einem Handy ein Bauteil fehlerhaft installiert ist, kann die Logistik an bestimmten Standorten Reparaturwerkstätten errichten und Technikerteams schulen, die die Geräte reparieren, den Transport der defekten Geräte übernehmen und auch Ersatzgeräte ausliefern. Die Digitalisierung macht dieses enge und effiziente Produktionsnetzwerk aus Hersteller, Produkt, Logistik und Kunde erst möglich. Das Fraunhofer Institut für Materialfluss und Logistik (IML) in Dortmund entwickelt in Kooperation mit Logistikfirmen das Konzept des „Lean Freight Forwarder“ (schlanke Frachtspedition), in dem sämtliche Produkte aus einer Hand und über alle Kanäle gesteuert werden. So werden heute schon über GPS-Geräte und Sensoren an Wechselbrücken Waren und Sendungen selbststeuernd verteilt. Die Digitalisierung des Materialflusses über Bildverarbeitung, Barcodes, RFID (radio frequency identification) und Sensornetzwerke hat heute bereits einen Automationsstandard erreicht, der erhebliche Veränderungen des Arbeitsplatzes und seiner Organisation mit sich gebracht hat. Zahlreiche Studien beschäftigen sich mit den Auswirkungen der Automation auf die Arbeitswelt im digitalen Zeitalter. Eine Prognose zu den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in Deutschland ist pauschal nicht möglich, weil die Transformationsgeschwindigkeit in den einzelnen Branchen sehr unterschiedlich ist und von den eingesetzten Technologien, der industriellen Vernetzung und dem Modernisierungsgrad der Berufe abhängt. Fest steht, dass vor allem Berufe mit einfachen Tätigkeiten, die im allgemeinen Routine- und regelbare Arbeit umfassen, ersetzt werden. Ebenso klar ist, dass wir uns in einem Spannungsfeld zwischen radikaler digitaler Invasion und Computerisierung oder erfolgversprechender digitaler Adaption unter Nutzung und Hilfestellung der digitalen Technologien bewegen. Eine Automatisierungsstudie hat in diesem Jahr bilanziert, dass bereits automatisierte Berufe in Zukunft mehr durch Technologieschübe der Digitalisierung verändert werden als Berufe, die ein hohes Maß an Wissensarbeit und nicht-standardisierbaren Abläufen erfordern. In Deutschland geht man davon aus, dass wir es mit einem relativ langsamen Prozess der Robotisierung zu tun haben. So werden Berufe weder von heute auf morgen wegbrechen, noch ganze Branchen über Nacht revolutioniert. Die Digitalisierung verläuft schrittweise, aber stetig. Dabei gilt: Je höher die Qualifikation und je komplexer die tägliche Arbeit ist, desto geringer ist die Gefahr einer zukünftigen Übernahme der Tätigkeit durch Roboter. Diese mehr abstrakten Zukunftsszenarien dürfen nicht den Blick darüber verstellen, dass die Arbeitspolitik in Kooperation mit den Tarifpartnern, Branchenverbänden und Berufskammern die Pflicht hat, den Wandel in der Arbeitswelt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berechenbar zu gestalten. Das kann aber nur gelingen, wenn die Risiken des digitalen Arbeitswandel langfristig einzuschätzen sind. Es ist ein Irrglaube zu denken, dass eine marktförmige Arbeitswelt nur mit Deregulierung und dem Einreißen des Tarifsystems zu bewerkstelligen ist. Nur mit einer Stärkung der Tarifpartnerschaft kann das deutsche Tarifsystem an die Zukunftsaufgaben angepasst werden. In Deutschland liegt der Erfolgsfaktor der Wettbewerbsfähigkeit vor allem in der hohen Innovationskraft der Wirtschaft, des Hochlohnniveaus, der Konzentration auf hochwertige Produkte und gut ausgebildeter Fachkräfte. Die Besonderheit der deutschen Arbeitsmarktordnung nach 1949 muss auch im Zeitalter der Digitalisierung Bestand haben. Es ist die Balance zwischen sozialer Sicherheit und wirtschaftlicher Flexibilität. Das betrifft primär eine wirtschaftliche Stabilitätspolitik in der digitalen Sozialen Markwirtschaft. Um langfristig Wachstum, Beschäftigung und Innovationen zu sichern, bedarf es ordnungspolitischer Rahmenbedingungen. Forschung und Entwicklung sind heute die Innovationsinstrumente für die Zukunft in einem rohstoffarmen Land wie Deutschland, das auf kluge Köpfe angewiesen ist. Die Branchen haben nur sichere Marktchancen, wenn sie über staatliche Forschungsprogramme wie der Hightechstrategie der Bundesregierung in der Lage sind, Produkte und Waren zu entwickeln, die der Konkurrenz um Jahre voraus sind. Dazu müssen die Rahmenbestimmungen der Innovationspolitik stimmen, indem mit Datenschutz und Big Data hinreichende Instrumente gegen Cyberkriminalität bereit stehen. Nur mit der Vereinheitlichung von Normierungen und Standards ist eine Platzierung der Produkte auf den Märkten in der internationalen Handelspolitik gegeben, ohne den Warenaustausch durch Zölle zu behindern. Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik CGPT Die Regulierung von Arbeit, ob sie nun betrieblich, überbetrieblich oder staatlich ist, muss sich daran messen lassen, dass weiterhin die Erwerbsarbeit in Vollzeit und Entfristung dazu ausreicht, um von ihr zu leben, die Zukunft zu gestalten und die Rentenanwartschaft sicher zu finanzieren. „Gute Arbeit“ setzt voraus, dass die Bedingungen der Erwerbsarbeit genügend Spielraum für eine individuelle Lebensplanung, für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und für die Gleichstellung von Mann und Frau bereitstellt. Kindererziehung muss sich in die Organisation von Arbeit integrieren lassen. Ein Grundpfeiler der deutschen Arbeitsmarktordnung ist die Mitbestimmung in Unternehmen. Auch in der digitalen Arbeitswelt muss der Arbeitnehmer demokratische Selbst- und Mitbestimmungsrechte im Betrieb behalten, um sich zu Fragen der Arbeitsgestaltung einzubringen. Mit der Deregulierung und Verschlankung von Managementstrukturen wird sich auch die Unternehmensführung ändern und Hierarchisierungen entfallen. Für eine nachhaltige Unternehmenspolitik ist es entscheidend, dass Axel Knoerig: „Risiken der digitalen Arbeitswelt durch eine vorausschauende Wirtschafts- und Arbeitspolitik abfedern“ Betriebs-, Personal- und mitbestimmte Aufsichtsräte partizipieren. Die Entgrenzung der Arbeitswelt ist eine der größten Gefahren der Digitalisierung. Transnationale Unternehmen führen langfristig zu einer „Entbetrieblichung“ des Arbeitslebens. Eine vorausschauende Arbeitspolitik muss an dem betrieblichen Arbeitsplatz als Normalverhältnis zur Bindung des Arbeitnehmers festhalten. Mit der Flexibilisierung der Arbeit durch die Digitalisierung besteht die Gefahr, dass die Trennschärfe zwischen Beruf und Freizeit verschwimmen. Das Arbeitsrecht und die Tarifpartner müssen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer genügend Freizeit haben und über ein betriebliches Gesundheitsmanagement verfügen. Die funktionale Entgrenzung auf Unternehmensebene führt zum Outsourcen von Arbeit und zu Organisationsbedingungen, die zu einer Abnahme regulärer Beschäftigung führen. Vor dem Hintergrund der Entwicklung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist dafür zu sorgen, dass sog. Crowdworker, die ihre Arbeit über Internetaufträge erhalten, über hinreichenden Arbeitnehmerschutz verfügen, ihre Erwerbsarbeit Vollzeit erledigen, ohne in Leiharbeit oder Werksverträge abzufallen. Mutterschutz, Kündigungsschutz, Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mindestlohn und Tarifbindung müssen auch für die Varianten flexibilisierter Digitalarbeit gelten. Gute Arbeit braucht im digitalen Zeitalter auch gute Bildung, Qualifizierung und Entwicklungschancen. Das ist nur durch eine arbeitsplatznahe Weiterbildung, lebenslangem Lernen und beruflicher Weiterbildung möglich, die ein Teil einer vorausschauenden Personalpolitik der Unternehmen ist. Denn es gilt: nur zufriedenes Personal kann langfristig gebunden werden. ZWEITES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ: Häusliche Pflege stärker in der Rente anerkennen Katholische Verbände fordern deutliche Nachbesserung im Zweiten Pflegestärkungsgesetz. Schon seit langem setzt sich das Rentenbündnis katholischer Verbände für die stärkere Anerkennung von gesellschaftlich notwendiger Arbeit wie Erziehung und Pflege in der Rentenversicherung ein. Der Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes sieht eine grundlegende Neugestaltung der rentenrechtlichen Absicherung von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen vor. Die Beitragszahlung für Pflegepersonen wird im Zweiten Pflegestärkungsgesetz differenziert nach Pflegegraden und dem Erhalt von Pflegegeld, Kombinationsleistungen oder Pflegesachleistungen. Aus Sicht der im Bündnis engagierten Verbände reichen die angestrebten Verbesserungen, die insbesondere in den höheren Pflegegraden zum Tragen kommen, bei weitem nicht aus. So ist die Beitragszahlung in den Pflegegraden 2 und 3 geringer als die in den derzeitigen Pflegestufen 1 und 2. Pflegepersonen, die Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 pflegen, erhalten gar keine Leistungen. Die verbesserte Anerkennung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung in den höheren Pflegegraden 4 und 5 wird mit einer geringeren Berücksichtigung in den unteren Pflegegraden 1 und 2 erkauft. Das Rentenbündnis fordert, die rentenrechtliche Absicherung von familiär und ehrenamtlich tätigen Pflegepersonen im Zweiten Pflegestärkungsgesetz deutlich nachzubessern. NEUES VON DER BEIHILFE: Ambulante Hospizdienste werden anerkannt Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, wurde zwischen dem Bund und der maßgeblichen Spitzenorganisation für ambulante Hospizdienste eine Vereinbarung getroffen, dass die Beihilfe sich an den personenbezogenen Kosten ambulanter Hospizdienste beteiligt. Dies umfasst die Sterbebegleitung einschließlich palliativ-pflegerischer Beratung bei beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Personen. Danach erhält jeder ambulante Hospizdienst für jede Sterbebegleitung, die nach dem 5. Juni 2015 vertraglich vereinbart wurde, einen Betrag in Höhe von 969,53 Euro. Auf den Beginn der Sterbebegleitung kommt es hierbei nicht an. Kinderhospizdienste und Hospizdienste, unter deren Dach Kinderhospizarbeit erbracht wird, können auch für Sterbebegleitungen, die noch nicht abgeschlossen sind und vor dem 1. November des Vorjahres begonnen haben, pro Kalenderjahr einen Kostenbeitrag in dieser Höhe erheben. Die ambulanten Hospizdienste stellen den Betrag gegenüber der jeweiligen Festsetzungsstelle der beihilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Person, die Sterbebegleitung erhalten hat, in Rechnung. Diese Anpassung des § 40 Absatz 2 der Bundesbeihilfeverordnung dürfte den Hospizdiensten bekannt sein. Wir möchten mit dieser Mitteilung nur auf die neue Regelung hinweisen, damit im Falle der Inanspruchnahme eines Hospizdienstes keine Missverständnisse entstehen. Die CGPT begrüßt diese Erweiterung der Bundesbeihilfeverordnung vor dem Hintergrund, dass in den schweren Stunden des Abschiednehmens von einem lieben Mitmenschen die Hospizdienste wesentlich zur Bewältigung der Situation beitragen. Quelle: BMI – wb DP 05/2015 13 Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik CGPT STICHWORT BLOCKMODELL: Auswirkung längerer Krankheit in der Altersteilzeit Bei Altersteilzeit-Vereinbarungen (ATZ) hat sich in der Praxis das sogenannte „Blockmodell“ durchgesetzt. Dabei leistet der Arbeitnehmer in der Arbeitsphase seine an sich reduzierte Arbeitszeit voll, d.h. am Block, und spart so ein Zeit- bzw. Wertguthaben an. In der anschließenden Freistellungsphase muss er nicht mehr arbeiten und erhält nach und nach sein Guthaben ausgezahlt. Während der gesamten Altersteilzeit erhält man ein Teilzeitentgelt und eine sogenannte Aufstockungsleistung des Arbeitgebers. Seitdem sich 2009 das Arbeitsgericht (ArbG) Düsseldorf damit befasste, ob ein Arbeitnehmer, für den eine Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell besteht, Zeiten einer über den Entgeltfortzahlungszeitraum hinausgehenden Arbeitsunfähigkeit nacharbeiten muss, steht es fest, dass er dies muss! Urteil vom 02.06.(7 Ca 515/09): „Bei einer länger als 6 Wochen andauernden Arbeitsunfähigkeit während der aktiven Phase/Arbeitsphase muss der Zeitraum des Krankengeldbezuges grundsätzlich zur Hälfte nachgearbeitet werden. Dadurch verschiebt sich der Beginn der Freistellungsphase nach hinten. Das vereinbarte Ende des Altersteilzeitverhältnisses bleibt hiervon unberührt.“ Das Gericht sah eine solche Vertragsklausel im ATZ-Vertrag als durchaus zulässig an, weil eine fortlaufende Ansammlung von Wertguthaben während der Erkrankung über die Lohnfortzahlung hinaus, den Mitarbeiter in ATZ gegenüber anderen Beschäftigten die Langzeiterkranken, privilegieren würde. Diese Ungleichbehandlung ließe die „Nacharbeit“ der durch Krankheit entstandenen Fehlzeiten zu. 26. OKOBER 2015: WIEDERWAHL – Albert Ewen weiter Bundesvorsitzender der CGM Adalbert Ewen wird die Christliche Gewerkschaft Metall, die sich für die Zukunft als moderner Dienstleister und Partner auf dem Weg ins digitale Zeitalter sieht, auch in den nächsten vier Jahren als Bundesvorsitzender führen. Mit der Mehrheit der Stimmen wurde außerdem die neue Leistungs- und Beitragsordnung beschlossen. Ein weitreichender Schritt in Bezug auf die Neuausrichtung der CGM. Unter den zahlreichen Gästen waren Christian Grunwald, der Bürgermeister von Rotenburg an der Fulda, Dr. Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts Fulda und Heinz Schlegel, der den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und somit den Landrat Dr. Michael Koch vertrat. Herbert Brichta repräsentierte den Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke, Karsten Tacke den Arbeitgeberverband Gesamtmetall und Joachim Schulze den Verband der Sächsischen Metallund Elektroindustrie. Zudem waren Vertreter der Schwestergewerkschaften anwesend, um im Verbund über gesellschaftspolitische Themen und den Vortrag zu Industrie 4.0 von Dr.Ing. Sebastian Schlund vom Fraunhofer Institut zu diskutieren. Im Anschluss ging es in die Wahlen und in die Antragsberatung. IAB-STUDIE ZU PSYCHOSOZIALEN BELASTUNGEN ÄLTERER ARBEITNEHMER: Wertschätzung und Sicherheit überwiegen Belastungen Setzt man Belohnungen und Arbeitsanforderungen ins Verhältnis zueinander, überwiegen bei den meisten älteren Beschäftigten positive Aspekte wie angemessene Wertschätzung und Arbeitsplatzsicherheit die Arbeitsanforderungen wie Zeitdruck und Arbeitsverdichtung. Allerdings schätzen diejenigen, die von relativ hohen psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz berichten, ihre psychische Gesundheit insgesamt weniger positiv ein als andere Beschäftigte. Bei der körperlichen Gesundheit zeigt sich dieser Zusammenhang ebenfalls, wenn auch in einem geringeren Ausmaß. Im Jahr 2014 fühlten sich 29 Prozent der befragten älteren Beschäftigten stark oder sehr stark durch häufigen Zeitdruck belastet. 17 Prozent erwarteten eine Verschlechterung ihrer Arbeitssituation und erlebten das als stark oder sehr stark belastend. Zehn Prozent berichteten von einer starken oder sehr starken Belastung durch feh14 DP 05/2015 lende Anerkennung von Vorgesetzten, weitere 20 Prozent sahen sich mäßig belastet. Gleichzeitig sagten 90 Prozent, dass ihr Arbeitsplatz nicht gefährdet sei oder sie sich dadurch nicht belastet fühlten. Ebenfalls 90 Prozent fühlten sich von ihren Kollegen anerkannt oder sahen hier keine Belastung. 70 Prozent berichteten von Anerkennung durch die Vorgesetzten oder zumindest davon, dass sie sich durch ein Ausbleiben der Anerkennung nicht belastet fühlten. Die Autorinnen der Studie sehen eine günstige Relation zwischen Arbeitsanforderungen und Belohnungen bei den befragten älteren Erwerbstätigen. Sie merken dazu jedoch an, dass es sich bei der hier betrachteten Gruppe um eine spezifische Auswahl von Personen handelt: „Befragt wurden Erwerbstätige, die aktuell relativ gut in den Arbeitsmarkt integriert sind, vergleichsweise stabile Erwerbsverläufe aufweisen und deren Tätigkeiten eher ein höheres Anforderungsniveau haben.“ Die IAB-Studie beruht auf den Angaben von 3644 Befragten der Geburtsjahrgänge 1959 und 1965, die zweimal – in den Jahren 2011 und 2014 – zu den Themen Arbeit und Gesundheit befragt wurden. Als Arbeitsanforderungen, die zu psychosoziale Arbeitsbelastungen führen können, wurden beispielsweise häufige Unterbrechungen während der Arbeit, häufiger großer Zeitdruck, viel Verantwortung, der Zwang zu Überstunden und Arbeitsverdichtung betrachtet. Zu den Belohnungen zählen unter anderem ein angemessenes Gehalt, eine angemessene berufliche Stellung, Aufstiegschancen und die Anerkennung durch Vorgesetzte oder Kollegen. Die IAB-Studie ist im Internet abrufbar unter: http://doku.iab.de/kurzber/ 2015/kb1715.pdf. Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik CGPT DRUCKFRISCH: Neuer Urlaubskatalog 2015/2016 des ErholungsWerks Das ErholungsWerk hat wieder die schönsten Plätze in nah und fern ausgewählt und präsentiert sie druckfrisch im neuen Urlaubskatalog sowie im Internet. Über 500 Angebote warten darauf, entdeckt zu werden. Geboten wird eine große Auswahl an bewährten und neuen Reisen, außerdem viele Informationen rund um das ErholungsWerk Post Postbank Telekom e. V. Der Katalog wurde ab Mitte Oktober versendet. In vielen Unternehmen der Post, Postbank und Telekom liegt der Katalog aus oder wird von Kolleginnen und Kollegen verteilt. In dieser Saison bietet das ErholungsWerk eine Reihe beliebter Angebote rund um die EWeigenen Ferienanlagen an: Das Schnupperwohnen zum Preis ab 26 Euro pro Wohneinheit und Tag für gemeinnützige Kunden, Sonderpreise an Nordsee, Ostsee und in Lindau, günstige Langzeiturlaube und Wochenenden zum Pauschalpreis. Selbstverständlich für die Ferienanlagen des ErholungsWerks ist da- bei, dass sie top renoviert und ausgestattet sind. Viele neue Angebote gibt es im Bereich der Ferienwohnungen, -häuser und Hotels der Kooperationspartner. Allein Kroatien überrascht mit 19 neuen Urlaubsdomizilen, in Deutschland sind 18 neue Produkte im Angebot. Auch bei den Gruppenreisen werden einige neue Kombinationen aus EW-eigenen Ferienanlagen und spannenden Ausflügen angeboten. Ebenso wie bei den Flug- und Schiffsreisen, Kreuzfahrten sowie Rad- und Wanderreisen, die auch in dieser Saison mit Neuigkeiten aufwarten. Jetzt schon den Sommerurlaub 2016 anmelden Die Anmeldung für den Sommerbuchungszeitraum der Saison 2015/2016 ist von 19.10.2015 bis 05.11.2015. Die Angebote sind unter www.ErholungsWerk.de ab diesem Zeitpunkt ebenfalls im Internet zu finden. An- meldungen für Urlaub in EW-eigenen Ferienanlagen sind in dieser Zeit schriftlich für den Reisezeitraum von 12.05.2016 bis 12.11.2016 möglich. Alle Angebote der Kooperationspartner wie Ferienwohnungen, -häuser, Hotels, Flug-, Schiffs-, Rad-, Wander- und Gruppenreisen sind von diesem Anmeldeverfahren ausgenommen und können mit Erscheinen des neuen Katalogs direkt gebucht werden. Katalogbestellung Kataloge können über das Urlaubstelefon 0711 1356 2825, im Internet unter www.ErholungsWerk.de oder per E-Mail unter [email protected] kostenlos angefordert werden. Gästen, die in den letzten drei Jahren beim ErholungsWerk gebucht haben, wird der Katalog automatisch zugesendet. Info: Weitere Informationen und Urlaubsangebote des ErholungsWerks gibt es im Internet unter www.erholungswerk.de. CGB/CDA AG AKTIV: Anträge zur CDA Bundestagung eingereicht Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Gewerkschafter in der CDA (CGBAG in CDA) unter Leitung ihres Bundesvorsitzenden Ulrich Bösl hat drei Anträge zur CDA Bundestagung eingereicht. Thema: Rente Antragstellerin: CGB/CDA-Bundesarbeitsgemeinschaft Die CDA-Bundestagung möge beschließen: Die CDA-Bundestagung spricht sich für ein höheres Rentenniveau bei Erwerbsminderungs-, Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten aus. Die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion wird daher aufgefordert, eine Gesetzesänderung zu erarbeiten, dass die Berechnung einer Rente wegen Erwerbsminderung oder einer Erziehungsrente, die vor Vollendung des 65. Lebensjahres beansprucht wird, sowie die Berechnung einer Hinterbliebenenrente, wenn die/der Versicherte vor dem 65. Lebensjahr verstirbt, ohne Abschläge zu erfolgen hat. Grundlage der Rentenberechnung muss ein Zugangsfaktor von 1,0 sein. Die Vorschrift des § 77 Abs. 2 SGB VI ist dahingehend zu ändern. Begründung: Die bisher allein auf Renten wegen Alters ausgerichteten Regelungen hinsichtlich der Ab- schläge (§ 77 SGB VI) wurden durch das EMReformG vom 20.12.2000 ab 01.01.2001 auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Erziehungsrenten und Renten wegen Todes ausgedehnt. Die Höhe der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist damit an die der vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten angeglichen worden. Der Zugangsfaktor wurde für jeden Monat, den die Rente vor Vollendung des 63. Lebensjahres begann, um 0,3 Prozent höchstens 10,8 Prozent – gemindert. Damit sollten Ausweichreaktionen der Versicherten entgegengewirkt werden, die Altersrenten nur bei Inkaufnahme von Rentenabschlägen vorzeitig in Anspruch nehmen können. Für den Bezug von Erziehungsrenten galt die Abschlagsregelung wie für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Auch bei Hinterbliebenenrenten wurde der Zugangsfaktor, wenn der Versicherte – ohne Rentenbezieher zu sein – vor Vollendung des 63. Lebensjahres starb, gemindert. Anders als bei Altersrenten, lässt sich der Leistungsfall, also das Ereignis, das einen Rentenanspruch auslöst, nicht von den betroffenen Rentenbezieherinnen oder -beziehern beeinflussen. Die Leistungsfälle sind Krankheiten, Unfälle und Tod, also Schicksalsschläge, die nicht vorhersehbar sind. Während Versicherte bei der Auswahl ihrer Al- tersrente den Zeitpunkt des Rentenbeginns und somit die Höhe der Abschläge (durch Kürzung des Zugangsfaktors) weitgehend selbst bestimmen können, ist dies bei der Erwerbsminderungsrente kaum, bei Erziehungs-, Hinterbliebenenrente nicht möglich. Auch die durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz ab Juli 2014 eingeführten günstigeren Berechnungsmerkmale bei der Erwerbsminderungsrente (im übrigen für Renten, die ab Juli 2014 beginnen) gleichen das durch die Abschläge geminderte Rentenniveau nicht aus. Thema: Mehreinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung zur Anhebung der Nachhaltigkeits-Rücklage nutzen Antragsteller: CGB/CDA-Bundesarbeitsgemeinschaft Die CDA-Bundestagung möge beschließen: Die CDA-Bundestagung spricht sich angesichts der positiven Einnahmeentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Anhebung der Nachhaltigkeits-Rücklage (Schwankungsreserve) und gegen eine neuerliche Senkung des Rentenversicherungsbeitrags aus. Der Gesetzgeber wird daher aufgefordert, eine Änderung der betreffenden Gesetzesvorschrift (§ 158 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI) hinsichtDP 05/2015 15 Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik lich des Änderungsbeginns der Beitragssatzhöhe zu erarbeiten. Begründung: Die DRV verfügt dank günstiger Wirtschaftsund Arbeitsmarktentwicklung über eine Liquiditätsreserve von rund 33 Mrd. Euro, die bis Jahresende noch auf 33,4 Mrd. Euro ansteigen dürfte. Dies entspräche 1,8 Monatsausgaben. Da gemäß § 216 SGB VI die Nachhaltigkeitsrücklage nur 1,5 Monatsausgaben betragen darf, wäre damit eine weitere Senkung des erst zum 01.01.2015 von 18,9 auf 18,7 Prozent reduzierten Rentenversicherungsbeitrags fällig. Dies wäre jedoch kontraproduktiv, da absehbar ist, dass der Rentenversicherungsbeitrag bereits nach kurzer Zeit wieder angehoben werden müsste. Im Interesse einer verlässlichen und stabilen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung CGPT sollten die Mehreinnahmen der Rentenversicherung daher für eine dauerhafte Anhebung der Nachhaltigkeitsrücklage genutzt werden. Die entspräche auch dem Willen einer Bevölkerungsmehrheit, die sich bereits vor drei Jahren mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen hat, Einnahmeüberschüsse in der Rentenversicherung zu belassen und nicht für Beitragssenkungen zu verwenden. Im Jahr 2012 betrug der Beitragssatz noch 19,6 Prozent. Thema: Keine Einschränkung des gesetzlichen Streikrechts Antragsteller: CGB/CDA-Bundesarbeitsgemeinschaft Die CDA-Bundestagung möge beschließen: Die CDA-Bundestagung lehnt die von der CSU in ihrem Beschluss vom 26.01.2015 „für ein modernes Streikrecht“ geforderten Einschränkungen des Streikrechts durch Ankündigungsfristen und zwingende Schlichtungsverfahren ab. Sie fordert den CDA-Bundesvorstand und die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, sich auf allen Ebenen für die Ablehnung entsprechender parlamentarischer Initiativen einzusetzen. Begründung: Die Tarifautonomie ist grundgesetzlich geschützt. Sie hat sich bewährt und bedarf keiner gesetzlichen Einschränkungen, Ankündigungsfristen für Arbeitskampfmaßnahmen und Vereinbarungen zur Mindestversorgung, wie sie die CSU für den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge fordert, sind in Deutschland ohnehin gängige Praxis und bedürfen keiner besonderen Reglementierung. ERDBEBENKATASTROPHE: CGPT-Mitglieder unterstützen den Wiederaufbau von Kinderheimen in Nepal Was hat sich bisher getan? Seit über 20 Jahren bietet die CGPT Studienreisen nach Nepal an. Erst im März dieses Jahres war unser Mitglied Helge Voß wieder mit einer Gruppe in Nepal unterwegs. Am 23. April gab es das schwerste Erdbeben seit 1937 mit ca. 9.000 Toten und unzähligen Verletzten. Etwa 3 Millionen Menschen wurden obdachlos. Die CGPT NRW hat im Mai zu einer Spendenaktion aufgerufen, um die Reparatur- und Wiederaufbauarbeiten an zwei Kinderheimen zu unterstützen. Die zwei Kinderheime „Budda Academy Boarding School“ und „Children oft the Universe“, beide im schwer betroffenen Kathmandu-Tal gelegen, beherbergen Waisenkinder und Kinder aus armen Familien in entlegenen Bergdörfern an der nepalesisch-tibetischen Grenze. Die meisten Kinder kommen aus der Region nördlich von Kathmandu, dem Langtang Tal und der westlich davon gelegenen Region. Diese wurden vom Erdbeben besonders stark betroffen. Wir möchten hier über den Stand der Reparatur- und Wiederaufbauarbeiten an den Kinderheimen berichten. Die Buddha Academy Boarding School (BABS) teilte mit, dass die Schäden an dem großen Gebäude mit Speisesaal (im EG) und Verwaltung (im OG) beseitigt werden konnten und die Räume wieder zur Verfügung stehen. Tsering Gyalpo, der Leiter vom Kinderheim Children of the Universe, sendet regelmäßig Fotos und Berichte von dem Fortschritt der Arbeiten. Die Schäden dort sind erheblich grö16 DP 05/2015 Das Foto zeigt den Stand vom Neubau eines zerstörten Kinderheims Anfang Oktober 2015 ßer und fast alle Gebäude müssen ersetzt werden. Im Mai und Juni wurden provisorische Unterkünfte aus Zelten und WellblechHütten errichtet. Dazu kamen neue Sanitärräume und Wassertanks incl. Wasserfilter. Im August konnte mit dem Bau neuer Häuser aus Ziegelstein und Zement begonnen werden. Die Fundamente aus Ziegelsteinen und einem Stahlbeton-Ring sind fertiggestellt. Nun werden die Wände der Gebäude gemauert. Ab Ende Dezember / Anfang Januar fallen die Temperaturen nachts unter Null Grad. Bis dahin sollen die neuen Unterkünfte möglichst fertig sein. Im nächsten Jahr wird Helge Voß die Heime wieder besuchen. Seine Frau Kantu ist bereits in Nepal und wird sich vor Ort über die Verwendung der Spenden und die Situation informieren. Gerne geben sie Ihnen weitere Informationen hierzu. Allen, die unserem Spendenaufruf gefolgt sind, sagen wir herzlichen Dank dafür! Wer helfen möchte die Wiederaufbauarbeiten weiter zu führen, kann gerne eine Spende auf unser Spendenkonto überweisen, das bei der Evang. Kirchengemeinde MülheimHeißen für die CGPT Spenden eingerichtet wurde. Spendenquittungen werden auf Wunsch ausgestellt. Konto der Evang. Kirchengem. MülheimHeißen bei der KD-Bank eG Dortmund IBAN: DE49 3506 0190 1011 1660 20 Bitte Verwendungszweck angeben: Kgm. Heißen-“Nepal – Nr. 800334931“. Helge Voß CGPT Mitgliederinfo DP 05/2015 17 Senioren-Portal CGPT Senioren-Portal Senioren per Telefon immer gut erreichbar Damit Telefonieren und Tippen von SMS auch Senioren weiterhin leicht von der Hand gehen, gibt es spezielle Telefonmodelle Die Finger treffen die richtigen Tasten nicht mehr, die Schrift der Textnachricht ist unlesbar klein, oder man findet vor lauter Menüpunkten die Stummschaltung des Telefons nicht? Je älter man wird, umso schwerer fallen manche Dinge. Trotzdem wollen und sollen ältere Menschen nicht auf ihr Telefon verzichten. Zum Glück haben das auch die Hersteller erkannt. Aber was muss ein Telefon mitbringen, damit es nicht nur Technikfüchse bedienen können? Das Telefon sollte in der Funktionalität einfach sein. Die meisten Nutzer wollen vor allem telefonieren und wichtige Nummern abspeichern. Zu viel Schnickschnack stört da nur. Am besten sollte man in der Bedienung Schritte haben, die selbsterklärend sind. Standardmodelle der großen Marken verwirren mit ihren vielen Zusatzfunktionen dagegen schnell. Deshalb sind Seniorentelefone größtenteils ein Nischengeschäft: Hersteller wie Emporia aus Österreich oder Doro aus Schweden haben sich auf diesen Bereich spezialisiert. Aber auch Elektronikunternehmen wie Panasonic oder Sinus haben entsprechende Angebote vom klassischen Festnetztelefon über Mobiltelefone bis zum Smartphone. Die Gemeinsamkeiten: Große Tasten und Symbole, klare Beschriftung, gute Beleuchtung, scharfe Kontraste, handliches Design. Dazu kommen allerlei Spezialfunktionen. Gängig sind zum Beispiel Notruftasten. Sie alarmieren über eine Rufnummernliste Angehörige oder Nachbarn. Das Telefon ruft dafür automatisch nacheinander vorher eingespei- ■ cherte Nummern an, bis jemand abhebt. Manche Modelle schicken zusätzlich eine SMS. In der Praxis gibt es allerdings einen Haken: Die Telefone erkennen nicht, ob am anderen Ende der Leitung ein Mensch spricht oder nur der Anrufbeantworter. Da Kunden solche Funktionen schlecht vor dem Kauf ausprobieren können, sollten sie hierfür Testberichte oder Nutzerbewertungen zurate ziehen. Telefone lassen sich mit Hörgeräten verbinden Weiterhin können viele der Telefone mit Hörgeräten verbunden werden. Nutzer müssen dann nicht bei jedem Telefonat mühsam das Hörgerät vom Ohr nehmen. Bei der Wahl des Modells sollten sie auf die passende Technik achten – je nachdem, ob die Hörhilfe mit Induktionsspule oder über Bluetooth arbeitet. Allgemein brauchen die Telefone vor allem Displays und Tasten, die auch mit schwächeren Augen gut lesbar sind. Dazu gehört eine gewisse Größe. Die Displays müssen außerdem einen guten Kontrast haben. Bei der Tastatur ist ein guter Druckpunkt für eine angenehme Bedienung wichtig. Manche Telefone haben zur Orientierung auf der mittleren Zahlentaste fünf eine Erhebung. Das erleichtert die Orientierung beim Tippen. Auch Klapphandys sind beliebt, da man über die Klappfunktion leicht Anrufe annehmen und beenden kann. Extras wie Taschenlam- CGB NRW traf neue Landesschlichterin CGB Landesvorsitzender Ulrich Bösl und der CGM Sekretär Marius Ketteler traf sich im NRW Arbeitsministerium mit der neuen Landesschlichterin von Nordrhein Westfalen, Anja Weber, zu einem ersten Gespräch. NRW ist das einzige Bundesland, das die Einrichtung des Landesschlichters hat. Die Aufgaben der Landesschlichterin sind das Führen des Tarifregisters NRW, Schlichtung von Tarifstreitigkeiten, Betriebliche Bündnisse für Arbeit, Vorsitz in betrieblichen Einigungsstellen, Moderation von Betriebskonflikten im Vorfeld von Arbeitsgerichtsverfahren, Vorsitz des Tarifausschuss NRW und Vorsitz der beratenden Ausschüsse nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW. Das Gespräch mit Anja Wagner war gut und konstruktiv. Es soll regelmäßig stattfinden. U.B. 18 DP 05/2015 ■ pen oder Lupen werden ebenfalls oft nachgefragt. Teilweise gibt es diese Funktionen sogar an Festnetztelefonen. Speziell für Menschen mit eingeschränkter Sehkraft bieten einige Geräte auch eine Sprachfunktion. Eben gedrückte Tasten werden dem Nutzer dann noch einmal angesagt, oder man erfährt, wer gerade anruft. Bei Smartphones sorgen spezielle Bedienoberflächen mit großen Symbolen und einfacher Menüführung für eine erleichterte Nutzung. Alles Überflüssige steckt weiter hinten im Menü. Sehr hilfreich ist auch die Möglichkeit der Fernwartung. Dabei können Freunde oder Verwandte über eine App auf das Gerät zugreifen und auch aus der Ferne bei der Einrichtung und den verschiedenen Einstellungen helfen. Für den Fall, dass es Probleme bei der Bedienung des ungewohnten Touchdisplays gibt, haben sich die Hersteller etwas einfallen lassen: Es gibt Smartphones, auf die man eine Tastatur draufklappen kann. Ein Rat für Verwandte und Bekannte: Nicht hinter dem Rücken der Senioren ein Telefon kaufen – die sollten schon mit dabei sein. Auch mit dem Begriff „Seniorentelefon“ geht man besser vorsichtig um. Ich wünsche Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und ein gesundes Neues Jahr Ihr Gerhard Dannenberger Fachausschuss „Senioren“ Familie und Beruf – Pilotprojekt Bayern Die Telekom startet in Bayern ein Pilotprojekt um Familie und Beruf zu erleichtern. Wenn es bei Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen zu Problemen kommt, Arbeit bei der Telekom und Betreuung der Kinder unter einen Hut zu bringen oder wenn kurzfristig ein Betreuungsproblem entsteht, bietet die Telekom in Bayern mit der Familienhotline und einer Familienmanagerin Hilfe an, um den Beruf und das Privatleben besser zu vereinbaren. Die CGPT begrüßt das Pilotprojekt und hofft, dass das Angebot bundesweit angeboten und auch von anderen Unternehmen aufgegriffen wird. U.B. CGPT Vor 25 Jahren stand in unserer Zeitung Vor 25 Jahren stand in unserer Zeitung V. Verbandstag des CGP-Landesverbands Thüringen Am 26. 10. 1990 wurde in Greiz (Thür.) der erste Landesverbandstag für den CGP Landesverband Thüringen durchgeführt. Auf dem außerordentlichen Gewerkschaftstag in Werder bei Berlin war die Gründung von Landesverbänden in den neuen Bundesländern beschlossen worden, gleichzeitig kam es zur Vereinigung dieser Landesverbände und den Bezirksverbänden in den alten Bundesländern zur gesamtdeutschen CGP. Dies war der erste Schritt zum einheitlichen Handeln der CGP innerhalb der nunmehr entstandenen gesamtdeutschen Bundespost. Die bisher bestehenden Betriebsgruppen in Ost-Thüringen konnten bereits auf eine ganz beachtliche Aufbauarbeit zurückblicken. Zur Eröffnung des Verbandstages kam dies auch in der Rede des Koll. Wisotzky zum Ausdruck. Er gab einen umfangreichen Überblick über die bisherigen Aktivitäten der nunmehr schon fast sieben Monate bestehenden Betriebsgruppen. Obwohl in vielen Ämtern das Auftreten der CGP zunächst skeptisch betrachtet wurde, wuchs doch allmählich das Interesse der Kolleginnen und Kollegen an einer echten Alternative zur „Einheitsgewerkschaft“. So kam es u.a. auch zur Gründung einer Betriebsgruppe im Postamt Jena, die sich aktiv an der Arbeit beteiligte und so zum weiteren Aufbau der CGP Thüringen beiträgt. Koll. Wisotzky wies in seinen Ausführungen ferner auf die vielfältige Unterstützung des CGPBundesvorstandes sowie der westdeutschen CGP-Bezirksverbände hin. Insbesondere der Bundesvorsitzende Max Fischer sowie der Bezirksverband Nürnberg waren von der ersten Stunde an treue Begleiter auf dem Weg zur Bildung des CGP-Landesverbands Thüringen. Wissensvermittlung durch Seminare und Bereitstellung von Materialien haben dazu beigetragen, daß man auf dem Landesverbandstag bei den Ämtern, bei denen die CGP zur Wahl angetreten war, gute Ergebnisse bei den Personalratswahlen vorlegen konnte. Eine Einschätzung der Personalratswahl, die in den Bereichen der ehemaligen Deutschen Post durchgeführt wurde, gaben anschließend Jürgen Hopf von PA Greiz sowie Manfred Joswig vom PA Jena. In beiden Ämtern ist es gelungen, im Personalrat Fuß zu fassen. In Greiz stellte die CGP eine eigene Liste mit 8 Kandidaten, wovon zwei Kandidaten auf Anhieb gewählt wurden. In Jena kam es zwischen CGP und DPV zu einer gemeinsamen Liste. Auch dort wurde der Kollege der CGP in den Personalrat gewählt und erreichte sogar eine 50%ige Freistellung. Die erzielten Erfolge wurden von den Kolleginnen und Kollegen mit Beifall gewürdigt. Stephanie Albert vom FA Würzburg sprach im Namen des Bundesvorstandes ein Grußwort. Sie gab der Hoffnung Ausdruck, daß durch die Wahl des Landesvorstandes eine noch bessere und kontinuierlichere Arbeit erfolgen wird. Der Bundesvorstand begrüße es, daß nunmehr ein Mitglied aus dem Landesvorstand Thüringen an den CGP-Hauptvorstandssitzungen teilnehmen werde und somit unmittelbar an den Entscheidungen beteiligt sei. Vom Bezirksverband Nürnberg war Bezirksvorsitzender Karl Mauer als Gast anwesend. Er betonte in seiner Grußbotschaft die Bedeutung des Zusammenwirkens der Verbände und forderte nochmals eindringlich alle Bezirksverbände in den alten Bundesländern auf, ihre Unterstützung für die neuen Verbände weiter zu verstärken. In der Diskussion zeigte sich, daß die Kolleginnen und Kollegen aus Thüringen für die Probleme bei der Zusammenführung zur Bundespost zwar Verständnis aufbringen, aber natürlich auch erwarten, daß auf dem Gebiet der ehemaligen DDR in bezug auf Löhne und Sozial- leistungen Schritt für Schritt eine zügige Anpassung erfolgen wird. Besonders die Überprüfung der Führungskräfte auf ihre eventuelle Stasi-Zugehörigkeit liegt allen besonders am Herzen. Es darf nicht sein, so die allgemeine Meinung, daß diese Leute, die im kommunistischen System das Zepter in der Hand hielten, weiter wirtschaften können, als ob nichts gewesen wäre. Es wurde auch immer wieder in der Diskussion gefordert, daß neu zu besetzende Stellen ordnungsgemäß ausgeschrieben werden, um allen geeigneten Kräften die Möglichkeit einzuräumen, sich zu bewerben. Hier gilt es als Gewerkschaft, wachsam zu sein und vor allem im Personalrat auf die Einhaltung dieser Richtlinien zu achten. Für Funktionen im CGP-Landesvorstand bewarben sich dann neun Kolleginnen und Kollegen, wobei die Versammlung sich einen Aufruf der Vertreterin des CGP-Bundesvorstands Stephanie Albert offensichtlich zu Herzen nahmen, auch Frauen mögen sich zur aktiven Arbeit innerhalb der Gewerkschaft bereitfinden. Die geheime Wahl brachte dann folgendes Ergebnis: Landesvorsitzender: Matthias Wisotzky, PA Greiz, stellv. Landesvorsitzender: Manfred Joswig, PA Jena, stellv. Landesvorsitzender: Jürgen Hopf, PA Greiz, Schriftführerin: Dany Friese, PA Jena Kassierer: Peter Hoffmann, PA Greiz Beisitzerin: Gabriela Stolzenberg, PA Greiz, Beisitzerin: Manuela Gaube, PA Greiz Nachdem die Gewählten erklärt hatten, ihre Wahl in den Landesvorstand der CGP Thüringen anzunehmen, konnte dieser mit seiner Arbeit beginnen. Mit einem gemeinsamen Abendessen, das Gelegenheit zu zahlreichen persönlichen Gesprächen zwischen Delegierten, Gästen und Gastgebern bot, klang der 1. Verbandstag des CGP-Landesvorstands Thüringen harmonisch aus. M. W. DP 05/2015 19 Rätselecke CGPT Das bietet die CGPT ihren Mitgliedern Rechtsschutz in allen Angelegenheiten des Dienst-, Arbeits- und Sozialrechts. Information über alle wesentlichen Neuerungen auf dem Gebiet des Dienst-, Beamten-, Tarif-, Arbeitsund Sozialrechts sowie sonstige aktuelle berufspolitische Fragen durch die Gewerkschaftszeitung DAS PERSONAL und anderer Informationsdienste (www.cgpt.de). Sudoku Auflösung aus Heft 4/2015 Berufliche Beratung in den vielfältigen Bereichen des beruflichen Alltags. Streikunterstützung Streikunterstützung wird aufgrund der Richtlinien der CGPT-Streikordnung gewährt. Erholungszuschuss als Beitrag zur Erholungsfürsorge in einem anerkannten Erholungsheim in jedem zweiten Urlaubsjahr. Beihilfe zur Grabpflege für alle Beitragsgruppen, gestaffelt nach Beitragsjahren bis zum Höchstbetrag von derzeit 300,– . Bei unmittelbarem Übertritt aus anderen Gewerkschaften werden die dort verbrachten Mitgliedsjahre angerechnet. Alle diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Darüber hinaus haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, an unseren gewerkschaftlichen Schulungsveranstaltungen, berufsund gesellschaftspolitischen Seminaren sowie an sonstigen Bildungsmaßnahmen teilzunehmen. SUDOKU Unter den richtigen Lösungseinsendern werden drei kleine Preise vergeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Lösung bitte an: CGPT Bundesgeschäftsstelle, Alfredstraße 77-79, 45130 Essen. Einsendeschluss für das Rätsel in DP 5/2015 ist der 31. 12. 2015. Die Lösung des Kreuzworträtsel aus DP 4/2015 lautete: SICHERHEITSBESTIMMUNGEN Als Gewinner wurden ausgelost: Elfriede Stephan , Wener Merken und Wilfried Nöltner. 20 DP 05/2015 Zusätzliche SterbegeIdversicherung Um heute bestehende Versorgungslücken zu schließen, haben wir für unsere Mitglieder einen Sterbegeldvertrag abgeschlossen, wonach diese auf freiwilliger Basis zu besonders günstigen Konditionen ohne Gesundheitsprüfung zusätzliche Sterbegeldversicherungen abschließen können. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Regional- und Landesverbände bzw. die CGPT Bundesgeschäftsstelle, Alfredstr. 77-79, 45130 Essen. Arbeits- und Sozialrecht CGPT Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Gewinnspiel Verhandlung am 16.09.2015 um 10.00 Uhr im Saal 106 des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf Die Klägerin war seit dem 01.02.2014 bei der Beklagten als Bürokauffrau tätig. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörten u.a. die Kontrolle der eingehenden Rechnungen und das Einscannen derselben. Überweisungen durfte sie nicht vornehmen. Den Mitarbeitern der Beklagten war es gestattet, über die Telefonanlage der Beklagten private Anrufe zu tätigen. Der Anruf bei kostenpflichtigen Sonderrufnummern war weder ausdrücklich genehmigt noch ausdrücklich untersagt. Im Januar 2015 hatte die Klägerin in den Arbeitspausen mehrere Anrufe bei der Hotline eines lokalen Radiosenders im Rahmen des Gewinnspiels „Das geheimnisvolle Geräusch“ getätigt. Jeder Anruf kostete 0,50 Euro. Die Telefonrechnung für Januar 2015 mit 37 Einheiten für Sonderrufnummern scannte die Klägerin ein, ohne auf die von ihr getätigten Anrufe bei dem Gewinnspiel hinzuweisen. Da die Rechnung per Lastschrift eingezogen wurde, bedurfte es keiner Überweisung durch die Beklagte. Nachdem dem Geschäftsführer die 37 Einheiten aufgefallen waren, sprach er die Klägerin darauf an. Sie antwortete, dass aufgrund der Einzelverbindungsnachweise herauszufinden sein müsse, wer angerufen habe. Am nächsten Morgen räumte die Klägerin die Anrufe bei der Gewinnspielhotline ein und bot an, einen Betrag von 18,50 Euro zu erstatten. Drei Tage später, am 23.02.2015, kündigte die Beklagte der Klägerin fristlos und hilfsweise fristgerecht. Mit ihrer Klage wendet sich die Klägerin nur gegen die fristlose Kündigung. Sie räumt die Anrufe ein, bestreitet aber, dass es 37 waren. Die Telefonrechnung habe alle angerufenen Sonderrufnummern als Summe ausgewiesen. Teilweise sei der Anruf bei kostenpflich- tigen Hotlines, z.B. Händlern, auch betrieblich veranlasst. Die Beklagte meint, die Klägerin hätte sie auf die Unrichtigkeit die Rechnung hinweisen müssen und ihre Vertrauensstellung missbraucht. Für die Gewinnspielteilnahme hätte sie ihr privates Mobiltelefon nutzen können. Das Arbeitsgericht Wesel hat der Klage stattgegeben. Die Interessenabwägung falle zu Gunsten der Klägerin aus, u.a. weil es keine eindeutige Regelung für die private Nutzung der Telefonanlage gab. Mit der Berufung begehrt die Beklagte weiterhin die Abweisung der Klage. Arbeitsgericht Wesel, 3 Ca 393/15, Urteil vom 13.05.2015 Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 12 Sa 630/15 Bundesverfassungsgericht – Pressestelle Verfassungsbeschwerde gegen „Dritten Weg“ im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig Pressemitteilung Nr. 64/2015 vom 2. September 2015 Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht. Hierzu lautet der Kurztext: Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen zum sogenannten „Dritten Weg“ im kirchlichen Arbeitsrecht wegen Unzulässigkeit verworfen. Die Verfassungsbeschwerde war von einer Gewerkschaft eingelegt worden, die vor dem Bundesarbeitsgericht zwar obsiegt hatte, sich aber durch die Urteilsgründe beschwert sah. Der Gewerkschaft fehlt die erforderliche Beschwerdebefugnis. Sie ist weder durch den Urteilstenor beschwert noch folgt ausnahmsweise aus den Urteilsgründen, dass sie gegenwärtig und unmittelbar in ihren Grundrechten betroffen ist. Verwaltungsgericht Düsseldorf: Tariftreuegesetz im ÖPNV verfassungswidrig 27.08.2015 / Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vereinbar. Die 6. Kammer des Gerichts hat das Gesetz daher mit heute verkündetem Beschluss dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen zur Prüfung vorgelegt. Das TVgG-NRW verpflichtet Anbieter von Ver- kehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dazu, ihren Arbeitnehmern mindestens den Lohn zu zahlen, der in einem sogenannten „repräsentativen“ Tarifvertrag vereinbart ist. Das gilt auch, wenn das Unternehmen einem anderen Tarifvertrag unterliegt, in dem ein geringerer Lohn ausgehandelt ist. Dabei muss nicht nur eine absolute Lohnuntergrenze eingehalten werden, sondern es muss vollständig nach der Entgeltordnung des Tarifvertrags entlohnt werden, den der Arbeitsminister für repräsentativ erklärt hat. Als monopolartiger Nachfrager von ÖPNVDienstleistungen unterläuft das Land Nordrhein-Westfalen die vom Grundgesetz und der Landesverfassung NRW garantierte Tarifautonomie. Das Verwaltungsgericht hält die landesrechtliche Tariftreuepflicht jedenfalls seit dem Inkrafttreten des bundesrechtlichen Mindestlohngesetzes (MiLoG) am 1. Januar 2015 für verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbar. Der gesetzliche Mindestlohn nach dem MiLoG bietet bereits ausreichenden Schutz vor Lohn- und Sozialdumping. Überdies hat die Landesregierung trotz ausdrücklicher Aufforderung durch das Gericht keine Belege dafür vorgelegt, dass im ÖPNV von NRW tatsächlich prekäre Löhne gezahlt werden. Das Gericht hat vielmehr im ÖPNV von NRW durchschnittliche Tariflöhne von etwa 13 Euro pro Stunde festgestellt. Das Tarifniveau liegt damit weit oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro. Für das Gericht war außerdem nicht nachvollziehbar, warum anstelle einer einzigen Lohnuntergrenze das gesamte Entgeltsystem des repräsentativen Tarifvertrags einschließlich aller Alters- und sonstiger Zuschläge übernommen werden muss. Da es sich um einen rein landesinternen Sachverhalt handelt, hat das Gericht die Sache nicht dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, sondern dem Landesverfassungsgerichtshof in Münster zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt. Das Klageverfahren wird nach dessen Entscheidung fortgesetzt. Der Vorlagebeschluss ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 6 K 2793113 EuGH 10.9.2015, C-266/14 Die Fahrtzeit eines Außendienst-Mitarbeiters kann zu seiner Arbeitszeit gehören Die Zeit, die ein Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort für die Fahrten zwischen seinem Wohnort und dem ersten und letzten Arbeitseinsatz des Tages aufwendet, ist Arbeitszeit i.S.d. „ArbeitszeitrichtliDP 05/2015 21 Arbeits- und Sozialrecht nie“. Das folgt aus dem unionsrechtlichen Ziel des Schutzes der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer. Der Sachverhalt: Nach der Schließung regionaler Büros müssen die Arbeitnehmer eines spanischen Unternehmens täglich von ihrem Wohnort zu den verschiedenen Kundenstandorten fahren; sie haben also keinen festen oder gewöhnlichen Arbeitsort mehr. Die Fahrtzeiten zu den Einsatzorten sind häufig beträchtlich. Den Fahrplan erhalten die Arbeitnehmer jeweils am Vortag des Einsatzes. Dabei rechnet das Unternehmen die täglichen Fahrten vom Wohnort zum ersten Kunden und vom letzten Kunden zum Wohnort nicht als Arbeitszeit, sondern als Ruhezeit an. Das mit der Rechtssache befasste nationale Gericht legte dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vor, ob die Zeit, die die Arbeitnehmer für die Fahrten zu Beginn und am Ende des Tages aufwenden, Arbeitszeit i.S.d. „Arbeitszeitrichtlinie“ (Richtlinie 2003/88/EG) ist. Der EuGH bejahte dies. Die Gründe: Die Zeit, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort für Fahrten zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten Kunden des Tages zurücklegen, stellt Arbeitszeit dar. Die Arbeitnehmer arbeiten auch während dieser Fahrten. Die Fahrten sind das notwendige Mittel, um am Standort des Kunden die geschuldete Leistung erbringen zu können. Da es keinen festen Arbeitsort gibt, gehören sie gerade untrennbar zum Wesen der ausgeübten Tätigkeit. Zudem unterliegen die Arbeitnehmer auch während der Fahrtzeiten dem Weisungsrecht ihres Arbeitgebers. Sie können in dieser Zeit nicht frei über ihre Zeit verfügen und eigenen Interessen nachgehen. Die Bewertung der Fahrten zwischen Wohnort und Kunden als Ruhezeit verfälscht hier den Begriff der Arbeitszeit und widerspricht dem unionsrechtlichen Ziel des Schutzes der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer. Bundesverwaltungsgericht Pressemitteilung Nr. 74/2015 vom 18. September 2015 Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen ist grundsätzlich zulässig Dienstliche Beurteilungen dürfen auch ohne zusätzliche individuelle textliche Begründung 22 DP 05/2015 CGPT im Ankreuzverfahren erstellt werden. Allerdings müssen die Bewertungskriterien hinreichend differenziert und die Notenstufen textlich definiert sein und muss das Gesamturteil begründet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Kläger sind Beamte des gehobenen Dienstes bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, bei der Bundespolizei und in der Zollverwaltung. Sie wenden sich gegen im Ankreuzverfahren erstellte dienstliche Beurteilungen (Regelbeurteilungen). Ihre Klagen auf Erteilung einer neuen Beurteilung hatten mit einer Ausnahme in der Berufungsinstanz Erfolg. In einem der Fälle hat das Berufungsgericht angenommen, dass ein Gesamturteil sich nicht plausibel aus den – im Ankreuzverfahren erstellten – Einzelbewertungen ergab. In mehreren anderen Fällen hat das Berufungsgericht entschieden, dass ein Ankreuzverfahren für die Einzelbewertungen und für das Gesamturteil nicht den Anforderungen des § 49 Bundeslaufbahnordnung (BLV) genüge; hiernach ist in der dienstlichen Beurteilung die fachliche Leistung nachvollziehbar darzustellen. Es hat die dienstlichen Beurteilungen auch deshalb für fehlerhaft gehalten, weil die Kläger auf gebündelten Dienstposten verwendet werden, für die es an einer hinreichenden Dienstpostenbewertung fehle. Das Bundesverwaltungsgericht hat die von den Vorinstanzen ausgesprochenen Verurteilungen zur Erteilung neuer dienstlicher Beurteilungen im Ergebnis bestätigt. Es hat aber die von den Berufungsgerichten vertretenen Rechtsansichten zu den Anforderungen an dienstliche Beurteilungen – zum Teil deutlich – korrigiert. Dienstliche Beurteilungen müssen hinreichend aussagekräftig sein, um eine Bestenauswahl bei Beförderungsentscheidungen zu ermöglichen. Dieser Zweck kann gleichermaßen erreicht werden, wenn Leistung, Eignung und Befähigung der Beamten mittels individueller Texte bewertet werden wie wenn dies im Ankreuzverfahren geschieht. Allerdings müssen die Bewertungskriterien hinreichend differenziert und die Notenstufen textlich definiert sein. In einem solchen Fall könnten die im Ankreuzverfahren erstellten dienstlichen Beurteilungen mit Hilfe der vorgegebenen Ankertexte auch als aussagefähige Fließtexte dargestellt werden. Dies gilt uneingeschränkt für die Einzelbewertungen. Das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung hingegen bedarf i.d.R einer gesonderten Begründung, um erkennbar zu machen, wie es aus den Einzelbewertungen hergeleitet wird. Das gilt insbesondere dann, wenn sich aus den Einzelbewertungen ein uneinheitliches Leistungsbild ergibt oder wenn das Ge- samturteil nach einer anders gestuften Notenskala zu bilden ist als die Einzelbewertungen. Die Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils sind umso geringer, je einheitlicher das Leistungsbild ist. Entbehrlich ist eine solche Begründung nur dann, wenn sich die vergebene Gesamtnote dergestalt aufdrängt, dass eine andere Gesamtnote nicht in Betracht kommt. Dienstliche Beurteilungen müssen hinsichtlich der Einzelbewertungen nicht begründet, wohl aber auf entsprechende Nachfrage oder Rüge des Beamten im weiteren Verfahren (Beurteilungsgespräch, Widerspruchsverfahren, gerichtliches Verfahren) plausibilisiert werden. Wenn es eine Dienstpostenbewertung gibt, kann der Beurteiler den Schweregrad der wahrgenommen Aufgaben einordnen und braucht hierzu in der am Statusamt auszurichtenden dienstlichen Beurteilung keine Ausführungen zu machen. Das gilt gleichermaßen für gebündelte wie für nicht gebündelte Dienstposten. Auf die Rechtmäßigkeit der Dienstpostenbündelung kommt es hierbei nicht an. Polizist besucht trotz Krankmeldung Volksfest und bekommt in der Folge Bezüge gekürzt Beamter verstößt gegen Pflicht, alles Zumutbare für eine rasche Genesung zu tun Magdeburg. Passend zum Cannstatter Wasen in Stuttgart und zum Oktoberfest in München hat sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt mit der Frage beschäftigt, wie weit die Dienstpflicht eines Beamten geht. Das Gericht hat dazu festgestellt, dass ein Beamter, der trotz Krankmeldung ein Volksfest besucht, gegen seine Pflicht verstößt, alles Zumutbare für eine rasche Genesung zu unternehmen. Eine Kürzung der Dienstbezüge ist daher zulässig (10 L 6/14). Oberverwaltungsgericht widerspricht Verwaltungsgericht Ein Polizist hatte mehrfach erfolglos versucht, eine Nachtschicht (18 bis sechs Uhr) zu tauschen und meldete sich an dem betreffenden Termin wegen Rückenschmerzen krank. Er war jedoch an dem Abend bis zwei Uhr in der Nacht auf einem örtlichen Oktoberfest. Der Polizist argumentierte, dass das Liegen und Sitzen unmöglich wäre, er aber ohne Schmerzen stehen und gehen könnte. Der Dienstherr kürzte deshalb für ein halbes Jahr die Dienstbezüge um fünf Prozent. Arbeits- und Sozialrecht CGPT Der Polizist wehrte sich dagegen, das Verwaltungsgericht gab ihm Recht, da die Behauptung, das Rückenleiden sei in stehendem Zustand erträglicher als im Liegen oder Sitzen, unwiderlegbar sei. Insofern sei verständlich, dass der Kläger keine Bedenken bezüglich des Festbesuchs hatte. Es bestehe kein Krankheitsbild, das zwingend häusliche Ruhe erfordere. Dass der Kläger sich vorab um Dienst-Tausch bemüht und so ein gesteigertes Interesse an dem Besuch dokumentierte, ändere daran nichts. Das OVG Sachsen-Anhalt urteilte anders. Maßgeblich sei, ob das tatsächliche Verhalten des Klägers disziplinarrelevante Vorwürfe rechtfertigt. Nach Auffassung des Senats lag hier ein Verstoß gegen die Genesungspflicht (Paragraf 34 Beamtenstatusgesetz) vor. „Am Abend immer noch Schmerzen nur beim Stehen oder Gehen.“ Demnach sind Beamte verpflichtet, all das zu unterlassen, was den Genesungsprozess negativ beeinflussen, ihn verhindern oder auch nur verzögern kann. Ausreichend ist, dass das Verhalten dazu generell geeignet ist. Das Gericht meint, dass sich der Kläger sogar selbst als krankheitsbedingt dienstunfähig angesehen hat, da er sich krank gemeldet hat. Obwohl er nach eigener Aussage „am Abend immer noch Schmerzen nur beim Stehen oder Gehen hatte“ ging er auf das Fest und beeinträchtigte dadurch die Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit. Durch dieses außerdienstliche Vergehen nimmt das Ansehen des Beamtentums in den Augen der Öffentlichkeit erheblichen Schaden. Bezüglich der Höhe der Kürzung der Bezüge sah das Gericht eine nächst mildere Disziplinarmaßnahme, eine einmalige Kürzung der Dienstbezüge, als angemessen an. Christine Kreitmeier-Heger, edition moll im Richard Boorberg Verlag Arbeitgeber kann Personalabbau nicht einfach zu Geschäftsgeheimnis erklären Ein geplanter Stellenabbau stellt nicht ohne weiteres ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis dar, das der Geheimhaltungspflicht des § 79 BetrVG unterliegt. Eine Geheimhaltung scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Arbeitgeber kein sachliches und objektives Geheimhaltungsinteresse geltend machen kann. Hierfür reicht ein möglicher Wettbewerbsnachteil nicht aus. Der Sachverhalt: Die Arbeitgeberin plante, etwa 300 Stellen abzubauen. Gegenüber dem Betriebsrat erklärte sie, der beabsichtigte Stellenabbau sei ein streng vertrauliches Geschäftsgeheimnis, das unter die Verschwiegenheitspflicht des § 79 BetrVG falle. Der Betriebsrat dürfe die Belegschaft daher nicht hierüber informieren. Mit seinem hiergegen gerichteten Antrag machte der Betriebsrat geltend, dass der Stellenabbau kein Geschäftsgeheimnis ist und die Geheimhaltung die Betriebsratsarbeit behindert. Er müsse die Arbeitnehmer informieren, um bei den Interessenausgleichsverhandlungen ihre Interessen wahrnehmen zu können. Die Arbeitgeberin begründete ihre ablehnende Haftung mit einem Wettbewerbsnachteil, der durch eine vorzeitige Information der Konkurrenz entstünde. Der Antrag war sowohl vor dem Arbeitsgericht als auch vor dem LAG erfolgreich. Der Beschluss des LAG ist rechtskräftig. Die Gründe: Der Beschäftigungsabbau stellt hier kein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis dar und unterliegt daher nicht der Geheimhaltung i.5.d. § 79 BetrVG. Es fehlt ein sachliches und objektives Interesse der Arbeitgeberin an der Geheimhaltung. Ein allgemeines Geheimhaltungsinteresse gegenüber den Wettbewerbern kann keine Verschwiegenheitspflicht begründen. Ein solches Interesse hat jeder Arbeitgeber. Der Betriebsrat hingegen kann seine Rechte nur bei einem Informationsaustausch mit den Arbeitnehmern sachgerecht wahrnehmen. Quelle: LAG Schleswig-Holstein rbG Nienburg 13.8.2015, 2 Ca 151/15 Voller MindestlohnAnspruch für Zeitungszusteller beim Einsortieren von Werbung Beim händischen Einsortieren von Werbeprospekten durch einen Zeitungszusteller handelt es sich um eine Tätigkeit, die nicht mehr von der Zustelltätigkeit umfasst ist. Daher gilt die Ausnahmeregelung des § 24 Abs. 2 MiLoG, die derzeit noch eine Unterschreitung des Mindestlohns bei Zeitungszustellern erlaubt, in diesem Fall nicht; es besteht ein Anspruch auf Zahlung des vollen Mindestlohns. Der Sachverhalt: Der Kläger ist bei der Beklagten als Zusteller für eine Tageszeitung und ein Anzeigenblatt beschäftigt. Beide Presseerzeugnisse enthalten als Beilage regelmäßig Werbeprospekte, die der Kläger zum Teil händisch einsortieren muss. Dieses sog. Konfektionieren wird von der beklagten Arbeitgeberin gesondert vergütet. Der Stundenlohn des Klägers betrug in Anwendung der Ausnahmeregelung für Zeitungszusteller 75 % des gesetzlichen Mindestlohns, also 6,38 Euro. Der Kläger verlangt die Zahlung des vollen Mindeststundenlohns von 8,50 Euro sowie die Zahlung eines Nachtzuschlags von 25 % auf diesen Stundensatz. Er ist der Auffassung, die Ausnahmevorschrift des § 24 Abs. 2 MiLoG greife in seinem Fall nicht, da er nicht – wie von der Ausnahmeregelung vorausgesetzt – ausschließlich Zeitungen und Anzeigenblätter zustelle, sondern auch Werbeprospekte einsortiere und verteile. Seine Klage hatte vor dem Arbeitsgericht Erfolg. Die Gründe: Der Kläger hat einen Anspruch auf die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns i.H.v. 8,50 Euro sowie auf einen Nachtzuschlag auf diesen Stundenlohn. Die Ausnahmeregelung des § 24 Abs. 2 MiLoG gilt für ihn nicht. Zeitungszusteller i.S.v. § 24 Abs. 2 MiLoG sind nur Personen, die ausschließlich periodische Zeitungen oder Zeitschriften zustellen. Diese Bestimmung ist als Ausnahmevorschrift restriktiv auszulegen. Anders als das Bepacken des Transportmittels und die Fahrten zu den Kunden stellt das Konfektionieren keine Hilfs- und Nebentätigkeit zur Zustellung und damit keine Zustelltätigkeit nach § 24 Abs. 2 MiLoG mehr dar. Denn das Konfektionieren kann von der Zustellung an sich getrennt und auch von einer dritten Person ausgeübt werden. Der Begriff „ausschließlich“ ist nicht nur produkt-, sondern auch tätigkeitsbezogen zu verstehen. Nur wenn die Zeitungen oder Zeitschriften ausschließlich zugestellt werden, gilt der abgesenkte Mindestlohn. Dies zeigt sich auch in der Vergütungspraxis der Arbeitgeberin, die für das händische Einsortieren einen zusätzlichen Stücklohn zahlt. Der Hintergrund: Da viele Zeitungszusteller auch Konfektionstätigkeiten ausüben, dürfte der abgesenkte Mindestlohn für die Branche weitestgehend ins Leere laufen. CGPT-Infos schnell, direkt, FÜR DICH! CGPT-Newsletter! www.cgpt.de DP 05/2015 23 Bei anderen gelesen CGPT AUS DER NEUSS GREVENBROICHER ZEITUNG : Post will Tagelöhner einsparen Um Geld zu sparen, will der Konzern künftig Verwaltungsmitarbeiter stundenweise in den Briefzentren einsetzen. Darunter leiden ausgerechnet Aushilfskräfte, die nur tageweise arbeiten, aber während des Streiks gebraucht wurden. Düsseldorf. Wenn Torsten Gerster morgens aufwacht, weiß er nicht, ob er am nächsten Tag noch einen Job hat. Sein Arbeitgeber ist die Deutsche Post. Sie schreibt Milliardengewinne, doch dafür braucht sie Menschen wie Gerster. Seit Jahren erhält er von dem DaxKonzern nur tageweise einen Arbeitsvertrag. Wenn die Post ihn nicht braucht, wird er nicht angerufen — ob er am Ende genug verdient, um seine Familie zu versorgen, spielt keine Rolle. Bislang hat Gerster das Spiel mitgespielt, immer in der Hoffnung, irgendwann doch noch einen festen Vertrag zu bekommen. Schließlich, sagt er, habe er immer alles für das „Während des Streiks haben wir den Laden am Laufen gehalten und werden jetzt bestraft.“ Abrufkraft der Post Unternehmen gegeben, gerade während des bis Juli andauernden Streiks, wo er und die anderen Abrufkräfte im Briefzentrum Düsseldorf/Langenfeld wochenlang sechs Tage am Stück arbeiteten, um den Betrieb am Laufen zu halten. „Ohne uns Abrufkräfte wäre alles zusammengebrochen“, sagt Gerster, der eigentlich anders heißt, aber aus Angst vor den Konsequenzen seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte: „Wenn wir uns wehren, ruft man uns nicht mehr an.“ Doch nun reichte es Gerster. Denn die Post will Geld sparen. Der Streik habe 100 Millionen Euro gekostet, teilte der Konzern Anfang August mit. Weil die Gewinne langfristig den- noch steigen sollen, plant das Unternehmen aktuell verschiedene Sparmaßnahmen. Eine sieht vor, deutschlandweit Mitarbeiter aus der Verwaltung stundenweise in den Außenstellen einzusetzen. Dies hatte die Post bereits während des Streiks gemacht, um die Folgen abzumildern. Tagelöhner wie Torsten Gerster würden dadurch nicht mehr gebraucht. Allein im Briefzentrum Düsseldorf/ Langenfeld solle ihre Zahl in den kommenden Wochen von rund 60 auf 20 am Tag reduziert werden, sagt Gerster. Betroffen seien die Früh- und die Spätschicht. Praktisch dabei: Weil die Arbeitsverträge der Abrufkräfte immer nur tageweise gelten, braucht das Unternehmen noch nicht mal Kündigungen auszusprechen. „Wir sind stinksauer“, sagt eine Abrufkraft, die ebenfalls aus Angst vor den Konsequenzen anonym bleiben möchte: „Während des Streiks haben wir den Laden am Laufen gehalten und werden jetzt bestraft.“ Dem Betriebsrat und der Gewerkschaft Verdi sind die Pläne bekannt. Auch sie kritisieren das Vorgehen der Post. Verwaltungsmitarbeiter dürfen zum Sortieren von Briefen und zu ähnlichen Tätigkeiten zwar mit eingesetzt werden, wenn sie dies freiwillig tun. Aber: „Es ist doch klar, dass da auch sanfter Druck ausgeübt wird“, sagt ein Verdi-Sprecher: „Wenn vermeintliche Notlagen auftreten, fühlen sich die Mitarbeiter moralisch verpflichtet, zu helfen — da werden sich nicht viele trauen, abzulehnen.“ Die Post sieht das Ganze weniger dramatisch. „Es ist bei der Deutschen Post DHL gute Tradition, dass Kräfte aus der Verwaltung im betrieblichen Alltag mitarbeiten“, sagte ein Sprecher. So könnten sie wertvolle Erfahrungen für ihre „normale“ Tätigkeit gewinnen. Der Einsatz erfolge laufend, nicht nur während des Streiks oder vor Weihnachten, wo traditionell mehr Arbeit in den Verteilzentren anfällt. Zu den aktuellen Entwicklungen will der Sprecher nichts sagen. Man äußere sich Impressum Herausgeber und Verlag: Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation, Alfredstr. 77-79, 45130 Essen, Tel. (02 01) 85 79 65 40, Postbank München (BLZ 700 100 80), Konto-Nr. 1101 17-808. E-mail: [email protected]. Verantwortlich für den Inhalt: Bundesvorstand der CGPT, Vorsitzender Ulrich Bösl. Redaktion: Ulrich Bösl, Bundesvorsitzender. Layout und Schlussredaktion: Ludwig Emonts. Für unverlangt eingesandte Manuskripte keine Gewähr. Alle gezeichneten Artikel stellen die Meinung des Verfassers dar und nicht die des Herausgebers und der Redaktion. Redaktionsschluss: 30. November 2015. Erscheinungsweise: 5x jährlich. Einzelbezugspreis 1,50 € ; der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag inbegriffen. Druck: GemeindebriefDruckerei, Groß Oesingen. – Der Umwelt zuliebe auf chlorfreiem Papier gedruckt – 24 DP 05/2015 grundsätzlich nicht im Detail zu innerbetrieblichen Abläufen, heißt es. Auch den Einsatz von Abrufkräften verteidigt das Unternehmen. Man beschäftige in Deutschland rund 180 000 Mitarbeiter zu den besten Arbeitsbedingungen in der Branche. Weniger als ein Prozent seien davon Abrufkräfte. Sie dienten dem Einsatz bei unvorhergesehenen Verkehrsspitzen und kurzfristigen Personalausfällen. Abrufkräfte aus dem Briefzentrum Düsseldorf/Langenfeld schildern die Realität anders. Zwar verdiene man mehr als zehn Euro pro Stunde, doch netto bliebe davon wenig übrig. Eingesetzt würden die Arbeiter aber mitnichten als Aushilfe. Sie seien in jeder Schicht fest eingeplant. „Wir machen hier eigentlich alle Arbeiten, die Beamte und Vollzeitkräfte auch machen“, sagt Torsten Gerster. Nur dass diese deutlich mehr Gehalt bekämen. Das Problem sei, dass es für Leute wie sie, die sich entweder als Rentner etwas dazuverdienen müssten oder keinen Schulbzw. Berufsabschluss hätten, kaum gute Alternativen gebe. „Wenn ich etwas anderes finden würde, wäre ich sofort weg“, sagt Gerster: „Aber ich habe keine Lust, vom Arbeitsamt zu leben.“ Doch das ist aktuell die Perspektive. Denn ob und wann Torsten Gerster nächste Woche noch einen Job hat, wird er erst kurzfristig erfahren. Bilanz Die Post konnte Gewinne deutlich steigern Umsatz Die Post konnte die Umsätze im ersten Halbjahr 2015 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich um rund acht Prozent steigern. Der Umsatz kletterte von 27,3 auf 29,5 Milliarden Euro. Gewinn Gleichzeitig ging der Gewinn (Ebit) jedoch um knapp neun Prozent zurück. 2014 lag er im ersten Halbjahr noch bei 1,38 Milliarden Euro, zuletzt waren es noch 1,26 Milliarden Euro. Dividende Die Aktionäre konnten sich in den vergangenen Jahren über steigende Ausschüttungen freuen. Zwischen 2005 und 2015 stieg die Dividende von 50 Cent je Aktie auf 85 Cent je Papier. CGPT Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik / Buchbesprechungen P. AUGUSTINUS DICKMANN OFM: Fremdheit überwinden – aufeinander hören – voneinander lernen Unsere Gesellschaft ändert sich und wird sichtbar vielfältiger. Menschen aus aller Welt kommen nach Europa und bringen ihre Religionen und Kulturen mit. Sei es, weil neue Konflikte aufbrechen und Menschen vor Kriegen fliehen bzw. gewaltsam vertrieben werden. Sei es, weil Armut die Menschen dazu bewegt, ihre Heimat zu verlassen. Oder sei es, weil die weltweite Vernetzung der Wirtschaft dazu führt, dass Menschen dort arbeiten, wo sie gebraucht werden. Wir erleben in diesen Tagen und Wochen die Auswirkungen dieser Wanderungsbewegung: In Parlamenten und in Kneipen werden die Fragen um Einwanderung und Asyl diskutiert. Es gibt nicht wenige Demonstranten gegen die vermeintliche „Islamisierung des Abendlandes“. Immer wieder scheint in diesen Diskussionen die Sorge durch, ob sich die Ur- sprungsbevölkerung nicht irgendwann fremd im eigenen Land fühlt, ob die Gesellschaft nicht von den Flüchtlingen überfordert ist – und ob die Menschen, die zu uns kommen, es nicht am Ende nur auf unseren Reichtum abgesehen haben. Ängste kann man selten mit rationalen Argumenten beseitigen. Aber ein Blick auf die Geschichte kann hilfreich sein. Denn Deutschland hat immer wieder gute Erfahrungen mit Immigranten gemacht. Im 17. Jahrhundert kamen die hugenottischen Glaubensflüchtlinge. Im 19. Jahrhundert kamen die polnischen Kumpel, deren Nachfahren im Ruhrgebiet bis heute Schimanski, Szczukowski oder Kowalski heißen. Und im 20. Jahrhundert kamen die Aussiedler – und dann die Gastarbeiter. Sie alle haben sich integriert und unser Land bereichert mit Lebensfreude und Fleiß. Wer sagt, Multikulti sei gescheitert, der übersieht: Wie selbstverständlich wir italienische Musik hören, türkischen Döner essen, polnischen Fußballern zujubeln – und wie friedlich wir in unserem gemeinsamen Land zusammenleben. Dennoch: Moschee-Bauten, Beschneidung oder Kopftuch sorgen immer neu für Konflikte um die Frage des Fremden in unserer Gesellschaft. Da dringen Dinge in unser Leben ein, die wir nicht kennen – und die uns Angst machen. Deshalb müssen wir: Fremdheit überwinden – aufeinander hören – voneinander lernen. Der Dialog zwischen Kulturen und Religionen ist nötiger denn je! P. Augustinus Dickmann ofm Franziskaner-Mission 2015 125 JAHRE Volksverein für das katholische Deutschland CDA und CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft erinnern an den Volksverein für das katholische Deutschland. Der vor 125 Jahren, am 24. Oktober 1890 in Köln gegründete Bildungsverein verstand sich als ein Gegenpart zur atheistischen Sozialdemokratie und hatte wesentlich Anteil am Entstehen einer interkonfessionellen christlich-sozialen Bewegung in Deutschland. Der Volksverein sah es als seine Aufgabe, durch eine breit angelegte Erwachsenenbildung auf Basis der von Papst Leo XIII initiierten katholischen Soziallehre dem Vordringen Buchbesprechungen Deutsche BKK: Stress am Arbeitsplatz: Mehr Unterstützung statt neuer Gesetze Die Arbeitswelt ändert sich rasant und der Termin- und Leistungsdruck für viele Be- der Sozialdemokratie entgegenzuwirken. Mit seinen Kursen, Lehrgängen und Publikationen begründete er die seinerzeit größte katholische Laienbewegung, die 1914, auf dem Höhepunkt ihrer Entwicklung, mehr als 800.000 Mitglieder und 15.000 ehrenamtliche Mitarbeiter zählte. Eine wichtige Rolle spielte der Volksverein auch als „Kaderschmiede“ für die katholischen Arbeitervereine, die christlichen Gewerkschaften und die Zentrumspartei. Im sogenannten „Gewerkschaftsstreit“, bei der es um die Frage ging, ob sich Katholiken auch nichtkatholischen Organisationen wie den interkonfessionellen christlichen Gewerkschaften anschließen dürfen, stellte sich der Volksverein mehrheitlich auf die Seite der Gewerkschaften, was zeitweise die katholische Arbeitnehmerbewegung spaltete, andererseits die Entwicklung der christlichen Gewerkschaften förderte. In Mönchengladbach, dem ehemaligen Sitz des Volksvereins, wird am 24. Oktober mit einem Pontifikalamt unter Leitung des Essener Bischofs Dr. Franz-Josef Overbeck des segensreichen Wirkens des Volksvereins gedacht. schäftigte steigt. Doch ob sich Arbeitnehmer dadurch belastet fühlen, hängt stark von der Jeweiligen Person und dem Arbeitsumfeld ab, zeigt eine Studie des IW Köln. Eine gesetzliche Anti-Stress-Verordnung ist also wenig sinnvoll, lieber sollten Arbeitgeber individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Beschäftigten eingehen. Arbeiten an Tablet, Notebook und Smartphone, ständige Erreichbarkeit dank E-Mail und häufiges Multitasking gehören für viele Beschäftige zum Arbeitsalltag. Die moderne Technik verlangt von ihnen nicht nur Aufgeschlossenheit für Neues und Anpassungsbereitschaft, sondem auch immer mehr Eigenorganisation und -verantwortung. Die IW- Auswertung der jüngsten BIBB1BAuA Erwerbstätigenbefragung 2012 zeigt: Mehr als die Hälfte der Befragten verspürt einen starken Termin- und Leistungsdruck. Dennoch sind 89.9 Prozent der Beschäftigten, die sich selbst starken Termin- und Leistungsdruck attestieren. zufrieden. Ihr Anteil ist somit nur unwesentlich geringer als der unter jenen, die nur manchmal Termin- und Leistungsdruck haben (94,7 Prozent). „Die Stressbelastung wird durch andere Dinge am Arbeitsplatz kompensiert, erklärt Co-Autor Oliver Stettes. Stressmindernd wirkt laut IWStudie, wenn Kollegen und Vorgesetzte unterstützen, Beschäftigte ihre Arbeitsmenge und Pausenzeiten beeinflussen und private BeDP 05/2015 25 Buchbesprechungen lange bei der Planung der Arbeitszeit berücksichtigen können. Und wenn sie mit ihrem Einkommen und ihren Aufstiegschancen zufrieden sind. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist hier eine Chance: Digitale Arbeitsplätze bieten neue Möglichkeiten, Mitarbeiter über räumliche Grenzen hinweg zu vernetzen, Arbeitszeit und -ort sind flexibel und Teamarbeit und ein Gemeinschaftsgefühl werden gestärkt. Zudem bieten diese Jobs häufig attraktive Konditionen mit Zukunftspotenzial. Eine gesetzliche Anti-Stress-Verordnung ist also nicht nötig, urteilen die Studienautoren. „Diese Faktoren kann der Gesetzgeber durch Verordnungen nicht beeinflussen“, sagt IW-Experte Stettes. Schließlich werden sie von Beschäftigten unterschiedlich wahrgenommen. Vielmehr sei hierbei das Personalmanagement der Unternehmen gefragt. Gemeinsame Erklärung des Europäischen Betriebsrats der DTAG, des Konzernbetriebsrats der DTAG, der Gesamtbetriebsräte im Segment Deutschland der DTAG, der Gesamtbetriebsrat der TSI GmbH und der Konzernauszubildendenvertretung der DTAG Tausende Menschen sind derzeit aus den Krisengebieten auf der Flucht in die Länder der Europäischen Union (EU). Allein in Deutschland werden rund 800.000 Flüchtlinge in diesem Jahr erwartet. Sie flüchten, weil ihr Leben in ihrer Heimat von Krieg, Terror, Gewalt und Hunger bedroht sind und sie keinen anderen Ausweg als die Flucht in die Staaten der EU sehen. Dabei nehmen sie unsägliche Strapazen, Leid und finanzielle Lasten auf sich. Viele — Männer, Frauen und Kinder — ertrinken im Mittelmeer oder ersticken in LKW-Containern, um nach Europa zu gelangen. Diese Menschen erhoffen sich hier eine Zukunft in Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit. Bedauerlicherweise werden sie in Deutschland und anderen Ländern Europas nicht immer mit offenen Armen und Sympathie empfangen. Rechtsradikale Aufwiegler gehen an einigen Orten mit dumpfen Hassparolen und körperlicher Gewalt auf verängstigte Bürgerinnen und Bürger zu und machen Front gegen Menschen, die in größter Not ihr Land verlassen haben um in Deutschland Hilfe und Zuflucht suchen. Statt Unterstützung zu erfahren, sehen sie sich erneuter Bedrohung und brutaler Gewalt ausgesetzt. Wir, der Europäische Betriebsrat (EBR) der Deutschen Telekom AG, der Konzernbetriebsrat (KBR) der Deutschen Telekom AG, die 26 DP 05/2015 CGPT Gesamtbetriebsräte (GBR) im Segment Deutschland und der Gesamtbetriebsrat (GBR) der T-Systems International GmbH, sowie die Konzernauszubildendenvertretung (KAV) der Deutschen Telekom AG, heißen alle Flüchtlinge herzlich in Deutschland willkommen! Jede/r Hilfesuchende verdient unser Mitgefühl, unsere Mitmenschlichkeit, unsere aktive Unterstützung und unseren aktiven Schutz. Wir haben kein Verständnis für jedwede rechtsgerichtete Gesinnung in Deutschland in den Ländern der EU und fordern jede Beschäftigte und jeden Beschäftigten der Deutschen Telekom AG auf, sich davon zu distanzieren und sich dagegen aufzulehnen. Jede/n Einzelne/n bitten wir Verantwortung zu übernehmen und nach ihre/seinen Möglichkeiten sichtbare Zeichen von Mitmenschlichkeit, Zuneigung und aktiver Solidarität zu setzen. Gemeinsam sind wir stark! Wir begrüßen alle Flüchtlinge in unseren Gemeinden, Städten, Regionen und Ländern sehr herzlich in unserer Mitte! Auch wir können morgen Flüchtlinge sein! Josef Bednarski, Odysseus Chatzidis, Waltraud Litzenberger, Monika Brandt, Sylvia Hauke, Dirk Henneicke Stefan Karner • Mark Kramer Peter Ruggenthaler • Manfred Wilke (Hrsg.) Der Kreml und die deutsche Wedervereinigung 1990 Interne sowjetische Analysen Der Fall der Berliner Mauer 1989 und die deutsche Wiedervereinigung 1990 haben die Landkarte Zentraleuropas nachhaltig verändert. Die NATO rückte bis an die polnische Grenze. Warum stimmte Gorbatschow einer NATO-Mitgliedschaft des vereinten Deutschland zu? Mit dem Zerfall des Warschauer Paktes entstand an der Peripherie der Sowjetunion ein militärisches Machtvakuum. Neue russische Dokumente aus den Schaltzentren sowjetischer Politik, verschollen geglaubte Tagebuch-Notizen engster Berater der Sowjetführung, die Aufzeichnungen der Gespräche und Interventionen führender deutscher Oppositionspolitiker in Moskau gegen die Linie Kohls machen deutlich, wie schmal der Grat war, auf dem die Vereinigung schließlich gelang. Metropol Verlag Neue Franziskanische Akzente sind im Herbst im Echter Verlag erschienen. Der eine Band trägt den titel“ Prophetisch glauben. Der zweite Band trägt den Titel „Nachhaltig wirtschaften – gerecht teilen“. In diesem band geht es um wirtschaftliches und soziales Handeln aus Franzikanischer Sicht. U.B. Schotten dicht: Nachrichten aus Schottland ist ein amüsanter Band für alle Schottland Liebhaber. Der Zeit Korrespodent Reiner Luyken bemüht sich einen nicht alltäglichen Einblick in Schollnands Lebensweise . Das empfehlenswerte Buch ist im Ullstein Verlag erschienen. U.B. Christian Dirks / Jörg Pache / Thorsten Beck Aus Rot wird Braun Die BVG 1929-1945 Herausgegeben von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) AöR Der BVG-Streik von 1932 zeigte, wie stark die radikalen Gewerkschaftskräfte des linken wie rechten Spektrums in der Ende 1928 gegründeten Berliner Verkehrs-Aktiengesellschaft geworden waren. 1933 kam es schließlich zur „Gleichschaltung“, die BVG entwickelte sich zum „braunen“ Musterbetrieb, jüdische und politisch unbequeme Mitarbeiter wurden entlassen, später Zwangsarbeiter in Dienst gestellt. Mit besonderem Blick auf deren konkrete Schicksale wird die Geschichte der BVG im Nationalsozialismus erzählt. Mitteldeutscher Verlag Das gesamte öffentliche Dienstrecht Im Erich Schmidt Verlag ist die zweite Nachlieferung 2015 „Das gesamte öffentliche Dienstrecht“ erschienen. Wer aktuell sein möchte, benötigt diese Nachlieferung. U.B. Tarifvertragliche Bindung der Arbeitgeber Im Nomos Verlag ist das Buch „Tarifvertragliche Bindung der Arbeitgeber“ erschienen. Hier geht es darum, dass die Tarifbindung immer mehr sinkt, weil gerade Arbeitgeber kein Interesse mehr daran haben. Das Buch ist auch für Gewerkschafter zu empfehlen. U.B. Die Kirche der Armen – vom Konzil bis zu Papst Franziskus Der emeritierte Bischof Luigi Bettazi hat ein sehr interessantes Buch mit dem Titel „Die Buchbesprechungen CGPT Kirche der Armen – vom Konzil bis zu Papst Franziskus“ geschrieben. Hier findet eine Wiederbelebung der Befreiungstheologie statt. Es geht um eine arme Kirche für die Armen. Der Autor ist einer der letzten lebenden Konzilsteilnehmer. Das lesenswerte Buch ist im Echter Verlag erschienen. U.B. Alois Glück Anpacken statt Aussteigen Im Herder Verlag ist ein Band von Alois Glück, dem Präsidenten des Zentralkomitees der Katholiken, erschienen. Er trägt den Titel „Anpacken statt Aussteigen“ und beschäftigt sich mit dem Einsatz von Christen in Kirche und Gesellschaft. Der lesenswerte Band macht Mut, auch künftig als Christ zu handeln. U.B. Heimat, Vaterland Europa Im Verlag Böhlau ist ein Buch als Festschrift zum 70. Geburtstag von Hans Gerd Pöttering erschienen. Das Buch trägt den Titel „Heimat, Vaterland Europa“. In vielen Einzelbeiträgen beschäftigen sich Autoren wie Angela Merkel, Bischof Bode Staatsmänner und Frauen wie Nikolas Sarkosy mit den Titelthemen. U.B. TzBfG – Teilzeit und Befristungsgesetz Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse (Teilzeit- und Befristungsgesetz — TzBfG) hat erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsleben. Besonders intensiv wird in der Öffentlichkeit der im Gesetz geregelte Anspruch auf Verkürzung der persönlichen Arbeitszeit diskutiert. Hierzu liegt mittlerweile eine umfangreiche Rechtsprechung der Instanzgerichte sowie des Bundesarbeitsgerichts vor. Der im Gesetz geregelte Teilzeitanspruch hat dadurch deutlichere Konturen gewonnen. Das gleiche gilt für die im Gesetz geregelten Gleichbehandlungsgebote für in Teilzeit und befristet beschäftigte Arbeitnehmer. Auch zu offenen Fragen des im Gesetz geregelten Befristungsrechts liegt eine Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen vor. Präzise und zuverlässig erläutert der Kommentar das TzBfG und gibt praxisorientiert Auskunft über die einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, auf der eine Vielzahl von Regelungen beruht. Das Werk ist unentbehrlich für die betriebliche Praxis sowie für Rechtsanwälte und Richter. Die Neuauflage bringt die Kommen- tierung auf den neuesten Stand und behandelt insbesondere die im Teilzeitrecht zum 1. Januar 2015 in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Regelungen des Familienpflegezeitgesetzes. Hierdurch wird ein neuer Teilzeitanspruch begründet. Das Werk wendet sich an Rechtsanwälte, Arbeitsrichter, Personalverantwortliche in Betrieben und Unternehmen sowie an Betriebsräte, Gewerkschaften und Hochschulen. Dr. Gernod Meinel/Judith Heyn/Prof. Dr. Sascha Herms, Teilzeit und Befristungsgesetz, Verlag C.H.BECK, 5., neubearbeitete Auflage, 2015, XXI, 633 Reinhard Marx Kirche überlebt Kösel-Verlag, München „Es geht in den nächsten Jahren um einen epochalen Wandel, einen Neuanfang, der möglich und nötig ist Trauen wir uns die Kraft des Evangeliums nicht mehr zu? Dann wären wir schon ungläubig geworden.“ (Kardinal Reinhard Marx) Wie sieht die Kirche der Zukunft aus? Dieser Frage geht Kardinal Reinhard Marx in seinem neuen Buch Kirche überlebt nach. Darin beschreibt er die momentane Situation der katholischen Kirche und scheut nicht den offenen und kritischen Blick auf die derzeitigen Probleme. Die Krise der Kirche ist zugleich ihre Chance auf Erneuerung, so Kardinal Marx. Die Lösung liegt in einem neuen, anderen Blick auf das Evangelium. Es geht darum, sich ernsthaft der Ausgegrenzten anzunehmen. Dies bedeutet ein radikales und konsequentes Ernstnehmen des Evangeliums, darin liegt die Sprengkraft. Glaubwürdigkeit und Engagement sind unerlässlich und gehören zur Kirche, dürfen aber nicht alles sein. Kirche darf sich nicht im sozialen Engagement erschöpfen, sie ist vielmehr auch der Ort des Glaubens, des Zu-sich-kommens, ein sakraler Raum gerade in einer urbanen, nicht geistlich geprägten Welt. Das ist der Spagat, den die Kirche in der Zukunft wird leisten müssen. Die Beschränkung des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele den Unterstützungsstreik, bei dem Arbeitnehmer nicht für eigene, sondern für fremde Ziele die Arbeit niederlegen, als auch den Streik um einen tarifsozialplan, der oftmals unternehmerische Entscheidungen des Arbeitgeber; beeinflusst, für grundsätzlich zulässig erklärt. Die Arbeit untersucht zunächst den Geltungsgrund für den Grundsatz der Beschränkung des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele. Anschließend werden die Urteile des BAG zu Unterstützungsstreiks und Streiks um Tarifsozialpläne dargestellt und geprüft, inwieweit der Grundsatz angesichts der neuen Rechtsprechung sowie unter Berücksichtigung europarechtlicher Einflüsse heute noch gültig ist. Die Beschränkung des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele Von Rain Mareike Schansker 2o15., 326 S., brosch., 85,-€. ISBN 978-3-8487-1016-4 (GLEISS LUTZ Schriftenreihe zum deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht, Bd. 53) Tarifvertragliche Bindung der Arbeitgeber Bindungswille und -fähigkeit der Arbeitgeber und ihrer Verbände als juristisches und rechtspolitisches Problem Die Zahl der von einem Tarifvertrag erfassten Arbeitnehmer nimmt in Deutschland beständig ab. Ein wesentlicher Grund hierfür stellt die sinkende Bereitschaft von Arbeitgebern zur Teilnahme am Tarifsystem und der abnehmende Organisationsgrad von Arbeitgeberverbänden dar. Das Buch nimmt zunächst eine Bestandsaufnahme der Faktoren in der Rechtsordnung für diese Entwicklung vor, um daraus u.a. durch einen Vergleich mit anderen Rechtsordnungen juristische und rechtspolitische Konzepten zur Stabilisierung der Arbeitgeberbindung im Tarifsystem zu entwickeln. Es richtet sich sowohl an Wissenschaftler wie auch Praktiker im Bereich des Tarifrechts. Prof. Dr. Olaf Deinert ist Studiendekan der Juristischen Fakultät der. Georg-August.Universität Göttingen und Autor zahlreicher Publikationen zum Arbeits- und Sozialrecht, Dr. Manfred Walser ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht und Rechtsvergleichung der Universität Hamburg. Der Grundsatz der Beschränkung auf tariflich regelbare Ziele ist einer der fundamentalen Grundsätze des deutschen Streikrechts. Er besagt, dass ein Streik nur rechtmäßig ist, wenn er zum Ziel hat, einen Tarifvertrag abzuschließen. Im Jahr 2007 hat das BAG sowohl DP 05/2015 27 Aus den Regionen CGPT CGPT NRW: Die CGPT stellt sich den neuen Auszubildenden vor Der CGPT-Landesverband NRW stellt sich an mehreren Standorten in NRW den neuen Auszubildenden in den kaufmännischen und technischen Berufen bei der Telekom vor. Mehr als 90 Auszubildende hatten sich eingefunden, um sich über die CGPT und die Wichtigkeit von Gewerkschaften informieren zu lassen. Die jungen Leute waren zum Teil sehr interessiert und scheuten sich nicht kritische Fragen zu stellen. Vom Tarifeinheitsgesetz, über die Jugendvertretung bis hin zum Gewerkschaftspluralismus konnten sich die jungen Kolleginnen und Kollegen mit den Referenten austauschen. Bei der Frage zum Mitgliedsbeitrag kam es zu bemerkenswerten Reaktionen, da andere Gewerkschaften einen deutlich höheren Beitrag einfordern als die CGPT. Nach jeweils einer Stunde bedankte sich die CGPT für die Aufmerksamkeit und verabschiedete die jungen Menschen mit der Empfehlung, sich mit dem Thema Gewerkschaft und Jugend-/ Arbeitnehmervertretung auseinander zu setzen und einer Gewerkschaft, vorzugsweise der CGPT, beizutreten. Die jungen Leute bedankten sich ihrerseits mit einem freundlichen Applaus und nahmen die angebotenen Auslagen mit den Informationsmappen und USB-Sticks zum Nachlesen mit. HV/Dash Der CGPT Landesvorsitzende von NRW, Ulrich Brüggemann, hatte wieder eine CGPT Informationstour bei Ausbildungsstellen der Telekom organisiert. Unterstützt wurde er dabei von Daniel Schikorra, Helge Voss und Ulrich Bösl. Die Deutsche Post hat circa 2.000 Auszubildende in diesem Jahr eingestellt, die Deutsche Telekom 3.100, die Postbank 422 und Postcon 47. Das Foto zeigt Ulrich Bösl bei Auszubildenden. JUBILAREHRUNG IN NRW: Die Christliche Gewerkschaft CGPT ehrt Jubilare „Und Treue ist doch kein leerer Wahn“ (Friedrich Schiller) 18 Ex-Jugendvertreter, Personalräte und Betriebsräte – aber auch einfache Mitglieder wurden auf einer Festveranstaltung der CGPT im Schloss Essen-Borbeck für 25-, 40- und 50-jährige Mitgliedschaft geehrt. Festredner Dipl. Ing. Walter Beforth hielt Rückblick und Ausblick. Dabei bemängelte er die bisher nicht da gewesenen staatlichen Eingriffe in die Tarifpolitik bis hin zur Einschränkung der Koalitionsfreiheit durch das Tarifeinheitsgesetz. Der Landesvorsitzende, Ulrich Brüggemann, überreichte den Jubilaren Urkunde, Abzeichen und als kleines Dankeschön eine Gedenkmünze, die zum 25. Jubiläum des Mauerfalls im November 1989 geprägt wurde. Der Text zur Münze lautet: „Der Mauerfall war das markante Ereignis auf dem Wege zur Deutschen Einheit. Dies war die Konsequenz aus der friedlichen Revolution der damaligen DDR. Es war der Sieg der Freiheit über die Diktatur. Die Christlichen Gewerkschaften sind immer 28 DP 05/2015 für Freiheit und Demokratie eingetreten, und so erfüllte uns die Aufnahme von 16 Millionen neuen Bürgern in die Bundesrepublik Deutschland mit großer Freude. Unsere heutige Aufgabe gilt der Realisierung von Freiheit und Demokratie in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft.“ Für die musikalische Gestaltung des Festaktes sorgten Beate Schmidt (Flügel), Katharina Lins (Klarinette), Antonia Schlun (Cello). CGPT Aus den Regionen CGPT: Betriebsrätetagung 2015 Bei herrlichstem Herbstwetter fand in der Röhn die Betriebsrätetagung 2015 der CGPT statt. Neben den Berichten und Analysen aus den einzelnen Unternehmen stand der Poststreik im Mittelpunkt. Besonders interessant war der Fachvortrag von Wilfried Meyer, Leiter des Fachausschusses Beamtenrecht der CGPT, zum geänderten Postpersonalrecht. Fotos: Betriebsräte der CGPT im Gespräch REGIONALVERBAND NORD: „Tagung an der Himmelspforte” Der Regionalverband Nord tagte im letzten Jahr in Himmelspforten. Himmelspforten ist auch der Wohnort unseres Regional-Kassenverwalters Gerhard Albers, der mit seiner Frau aktiv im Sonderpostamt Himmelspforten mitarbeitet. Sehr viele Kinder, aber auch Erwachsene, schreiben dem Christkind unter der Adresse Himmelspforten. Alle Briefschreiber bekommen eine Antwort, die standarisiert ist. Sehr viele schütten ihr Herz aus, kommen mit Sorgen zum Christkind. Diese erhalten eine individuelle Antwort. Die Deutsche Post AG stellt hier alles kostenlos zur Verfügung und stellt Personal ab. UB DP 05/2015 29 Aus den Regionen CGPT ORTSVERBAND DARMSTADT: Bericht von der Info-Sitzung im November 2015 Zu Beginn der Info-Sitzung überbrachte Klaus-Peter Mitezki herzliche Grüße unseres Kollegen Favreau und berichtete anschließend über die Überreichung der Urkunde zum 60jährigen Gewerkschaftsjubiläum an Hans-Joachim Favreau sowie über den dabei empfundenen Gleichklang in der Beurteilung aktueller berufspolitischer und sozialer Probleme. Die langjährige Mitgliedschaft in der Gewerkschaftsbewegung bzw. in der CGPT sei dankenswert und die vom Koll. Favreau damit auch gezeigte Solidarität sei verantwortungsbewusst und vorbildlich – so führte Koll. Mitezki aus. Bezugnehmend auf die Betriebsversammlung von T-Systems International, Betriebsrat Südhessen/West Rheinland Pfalz (TSI Darmstadt), wurde heftig diskutiert. Arbeitsbedingungen, Leistungsdruck und die ständigen Hinweise auf Personalabbau lassen die Beschäftigten und den Betriebsrat nicht zur Ruhe kommen. Ob sich die Verantwortlichen nun Manager, Personalchefs oder einfach nur Führungskräfte nennen, es geht nur noch darum, Druck aufzubauen und Personal abzubauen und natürlich die eigene Position zu erhalten bzw. zu verbessern oder zu berichten, dass man mal wieder einen größeren Auftrag an Land gezogen hat und die Beschäftigten nun gefälligst dafür sorgen sollen, dass Profit und kein Verlust gemacht wird. Schließlich habe man das Angebot knapp kalkuliert um den Auftrag zu bekommen. Ein Sitzungsteilnehmer – sichtlich verärgert über ständig neue Vorgaben zum Arbeitsplatzabbau – weist auf Vorkommnisse in Frankreich hin. Aufgebrachte Beschäftigte, die den ständigen Druck von Personalabbauplänen nicht mehr ertragen konnten, wollten den Personalvorstand und einige Manager ihres Unternehmens verhauen. Diese wollten sich in Sicherheit bringen doch vorher hatte man ihnen schon das Hemd vom Leib gerissen und ihnen Verletzungen beigebracht. Er könne, sagte der Kollege die Beschäftigten verstehen, denn Angst um den Arbeitsplatz bedeute für Arbeitnehmer mit Familie eine Existenzbedrohung. Mit dem Hinweis auf konventionelle gewerkschaftliche Mittel wie Streik, Solidarität und Kündigungsschutzverträge wurde die Diskussion dann abgebrochen. Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Information über die geplante oder verbindlich eingeleitete Fusion zwischen der Deutschen BKK und der Barmer GEK. In einer späteren Info-Sitzung soll darüber berichtet werden, denn es liegen noch keine Informationen aus dem Verwaltungsrat der Deutschen BKK vor. Angeblich ist geplant, nach der Fusion die Auslandsreisekrankenversicherung aus dem Leistungskatalog der Deutschen BKK herauszunehmen. Dabei wird es nicht bleiben, denn Beitragserhöhungen stehen wohl auch an – so wird behauptet. Die Information über die Deutsche BKK führte zum heftigen Meinungsaustausch über die Leistungen der Kassenärzte und deren Praktiken, von den Kassenpatienten für sogenannte Sonderleistungen Geld einzufordern. Die Ver- gütung über die Krankenversicherungskarte decke nicht alle vom Arzt empfohlenen oder für notwendig dargelegten Behandlungen, so erklären manche Ärzte dem Patienten gegenüber ihre Sonderforderungen. Ein Kollege berichtete über aktuelle Erfahrungen als Kassenpatient bei Ärzten: Beim Zahnarzt soll er persönlich für eine zahnerhaltende Wurzelerhaltung 750 Euro zahlen, weil die Krankenkasse für diesen Fall keine Leistungen bezahlt. Praxismitarbeiter beim Augenarzt möchten schon bei der Anmeldung 22 Euro für eine Glaukom-Untersuchung in bar – bevor der Augenarzt den Patienten überhaupt gesehen oder begrüßt hat. Der Hautarzt möchte 120 Euro, um stark juckende Narben, die von einer Operation zurückgeblieben sind, mit dem Laser zu behandeln. Lediglich der Hausarzt behandle über Krankenversicherungskarte und fordere kein Extra-Geld. Ihm würde der Kollege manchmal gern einen Sonderbetrag geben, denn bei ihm fühle er sich – anders als bei manchen Fachärzten – noch als Patient, um dessen Gesundheit man sich kümmert. In der Postbeamtenkrankenkasse versicherte Kollegen berichteten über ihre Erfahrungen, die nicht ganz so krass aussehen, jedoch werden viele krankheitsbedingte Aufwendungen von der Krankenkasse und Beihilfe nicht in voller Höhe erstattet. Im Verlauf der Diskussion wurde klargestellt, dass es sich bei den geforderten Sonderzahlungen um sogenannte IgeLl-Leistungen, also besondere medizinische Leistungen handelt und es empfehlenswert ist, mit seiner Krankenkasse darüber zu sprechen bzw. Rat einzuholen. In der Diskussionsrunde wurde bemerkt, dass man zufrieden ist überhaupt einen Facharzttermin zu bekommen und dass man Angst hat, auf den nächsten Termin sehr lange warten zu müssen, wenn man nicht zahlt oder wenn man erst mit seiner Krankenkasse sprechen möchte. Solange das Gesundheitswesen nicht von Grund auf verändert wird, sollten die Probleme in der Öffentlichkeit diskutiert werden und Gespräche mit Politikern müssen geführt werden. Dafür wird die CGPT weiterhin sorgen, versicherte Koll. Mitezki. Die Satzung der VAP wurde durch die 68. Satzungsänderung erneut geändert. Die Hoffnung auf eine Änderung des §54 (Anpassung der Versorgungsrente) wurde jedoch nicht erfüllt. Es bleibt weiterhin bei der Anpassung der Versorgungsrenten zum 1. Juli eines jeden Jahres um nur 1 %. Es findet also keine Anpassung der VAP-Rente in erforderlicher Höhe statt. Der Kaufkraftverlust der VAP-Rentner wird also weiterhin Diskussionsthema bleiben. kpm Aus den Regionen CGPT LANDESVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG: LANDESVERBAND BAYERN: Jahreshauptversammlung OV Karlsruhe Erweiterte Landesvorstandstagung Riedenburg/Buch Der OV Karlsruhe lud seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am 15. Oktober 2015 in das Gemeindehaus St. Ulrich, 75287 Rheinstetten-Mörsch ein. Bei den Wahlen des Vorstandes vom Ortsverband Karlsruhe wurden Dietmar Kleinhans als 1. Vorsitzender, Leo Becker und Günter Hoppe als stellvertretende Vorsitzende, Rainer Nagel als Schriftführer, Eckhart Meny und Albert Vögele als Beisitzer wiedergewählt. Der stellvertretende Landesvorsitzende Rainer Nagel konnte Mitglieder für 50 Jahre Gewerkschaftszugehörigkeit ehren. Am 5. und 6. Oktober 2015 fand traditionell im Hotel Schneider in Riedenburg/Buch die satzungsgemäße erweiterte Landesvorstandstagung des LV Bayern statt. Zu Beginn der Tagung wurde in einer Schweigeminute an den kürzlich, viel zu früh, verstorbenen Markus Sackmann, MdL und Vorsitzenden der ADK, gedacht. Die umfangreiche Tagesordnung incl. Kassen-/Revisions- und Geschäftsbericht wurde TOP für TOP abgearbeitet, diskutiert und die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Der stellvertretende Landesvorsitzende Rainer Nagel (v.li.) ehrte Leo Becker, Alfred Stantejsky, Georg Hepp, Eckhart Meny und Albert Vögle (alle 50 Jahre Zugehörigkeit). An beiden Tagen durften wir unseren Bundesvorsitzende Ulrich Bösl in unserer Mitte begrüßen. Er berichtete und informierte uns über die aktuelle Gewerkschaftsarbeit und Neuigkeiten auf Bundesebene. LANDESVERBAND BAYERN: Mitgliederehrung Auf einem gemütlichen Nachmittag des CGPT Landesverbandes Bayern konnten der Landesvorsitzende Christian Zollner und die Geschäftsführerin Martha Moser langjährige CGPT Mitglieder mit Urkunde und Ehrennadel auszeichnen. Foto von links nach rechts: Thomas Sattler, Josef Schwarz, Christian Zollner, Martha Moser, Max Hollnburger, Rudolf Popp und Udo Feustel Auch durften wir wieder zwei Referenten der ADK begrüßen. Dr. Rudolf Sussmann referierte zum Thema: „Teilen statt töten – der Nahost-Konflikt als Ressourcen-Konkurrenz“ und Prof. Dr. Ekkehard Wagner zum Thema: „Die Ukraine zwischen EU und Russischer Union – Vorgeschichte und Gründe für Moskaus Intervention“. Beide Referate waren sehr interessant und aktuell. Im Anschluss fand eine rege Diskussion zu beiden Themenbereichen statt. Verwöhnt mit so allerlei kulinarischen Leckerbissen sowie am Abend musikalisch von Koll. Magnus Lipp mit seiner Zither, war es wieder ein sehr gelungenes Miteinander. Zum Schluss bedankte sich der Landesvorsitzende Dipl.-Ing. (FH) Christian Zollner bei allen Teilnehmern für die gute und konstruktive Mitarbeit und wünschte allen Kolleginnen und Kollegen eine unfallfreie Heimreise. M.M. DP 05/2015 31 ■ Informationsanforderung ❑ Ich interessiere mich für die Arbeit der Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation – CGPT und bitte daher um Zusendung weiteren Infomaterials an meine nachstehende Adresse: Einsenden an die CGPT-Bundesgeschäftsstelle Alfredstraße 77-79 45130 Essen oder an die Landes-/Regionalverbände CGPT Chrstliche Gewerkschaft Post und Telekommunikation Kontaktadressen: LV Baden-Württemberg Gerhard Mücke Schäferweg 8 89340 Leipheim Tel.: 08221 / 20 10 990 Fax: 08221 / 7 99 39 e-mail: [email protected] LV Bayern Pelkovenstr. 51 80992 München Tel.: 089 / 54 37 09 97 Fax: 089 / 54 37 09 98 e-mail: [email protected] RV Mitte Postfach 8 36161 Poppenhausen Tel.: 0160 / 2 60 65 82 e-mail: [email protected] RV Nord Thorsten Hennies, Breitenfeldweg 1a 23881 NIendorf Tel.: 04156/81 16 06 e-mail: [email protected] LV Nordrhein-Westfalen Fleckenberg, Hauptstr. 7A 57392 Schmallenberg Mobil: 0171 7819847 Fax: 0 29 72/26 20 e-mail: [email protected] RV Ost Obentrautstr. 57 10963 Berlin Tel.: 030 / 86 42 07 13 Fax: 030 / 86 42 07 12 e-mail: [email protected]
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