dp02 2015

bei Unternehmen für Postservice, Logistik und Telekommunikation
Das Personal
G 6899
www.cgpt.de
CGPT
Christliche Gewerkschaft
Postservice und Telekommunikation
im Christlichen Gewerkschaftsbund
Deutschlands
Heft 2 / April 2015
CGPT
Inhaltsverzeichnis / Vorwort
Post und immer wieder Post!
Christliche Gewerkschaft
Liebe Leserinnen und Leser,
Postservice und Telekommunikation
im Christlichen Gewerkschaftsbund
Deutschlands
Aus dem Inhalt
Vorwort
Post und immer wieder Post!
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
Industrie 4.0: Meilenstein in der
technologischen Entwicklung
Industriealisierung 4.0:
Wo bleibt der Mensch?
Ulrich Bösl warnt vor Tarifflucht
Deutsche Post DHL:
Neuer Tarifvertrag für Zustellteamleiter
CESI-Berufsrat Post & Telekom:
Gewerkschaften bei Post und Telekom
besser einbinden
Innenausschuss des Bundestages:
Änderung des Bundesbeamtengesetzes
CGB-Hauptausschuss für Tarifpluralität
und Tarifvielfalt: Die gesetzliche
Tarifeinheit jetzt stoppen!
Verstoß gegen das Grundgesetz nicht
hinnehmen
UK PT gibt Empfehlungen:
Vernünftiger Umgang mit Erreichbarkeit
Berufskrankheiten-Verordnung:
Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung
anerkannt
Steuererklärung 2014;
Das müssen Sie wissen
Aktuelle Informationen für Beamte im
Unternehmen Deutsche Telekom
Wiedereröffnung der Ferienanlage des
ErholungsWerks Braunlage
Nach Fusion mit E-Plus: Telefonica
schnallt den Gürtel enger
Antrag der Telekom: Einführung von
Vectoring im Nahbereich
Konzept zu Vivento: Gesamtbetriebsrat
und Arbeitgeber einigen sich
Telekom: Neuer Personalvorstand
TD 2018: Telekom setzt sich
strategische Ziele
CGPT Senioren-Portal
Zur Wiedervereinigung
Bei anderen gelesen
Seminare 2015
Rätselecke
Vor 25 Jahren stand in unserer Zeitung
Arbeits- und Sozialrecht
Buchbesprechungen
Aus den Regionen
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in den letzten Wochen finden sich in den regionalen und
überregionalen Zeitungen immer wieder Artikel über die
Post. Das ist grundsätzlich nicht neu, aber die Meldung,
dass die Post 49 regionale Tochterunternehmen als GmbH
im Bereich der Paketzustellung gegründet hat, ist in der
Form neu. Dazu will die Post 10.000 – 20.000 neue Arbeitsplätze auf längere Sicht schaffen, allerdings, und auch das
ist neu, zum Tarifniveau der Speditions- und Logistikbranche. Also schon deutlich niedriger als der Tarif, welcher nach
Johannes Steinert
dem Haustarifvertrag der Deutschen Post DHL gezahlt wird.
Nun kann man die Frage stellen, warum wird in der Zeit, wo das Unternehmen Milliarden an Gewinn ausweist und die Aktionäre Jahr für Jahr gute Dividenden erhalten, die Einkommenssituation für die Produktivkräfte im wachsenden Paketgeschäft deutlich verringert? Soll hier der
„kleine Mitarbeiter“ die Zeche zahlen, damit den Aktionären weiter gute Dividenden gezahlt werden können? Oberflächlich betrachtet könnte sich dieser Eindruck aufdrängen.
Doch wie sagt es ein Sprichwort: „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not!“ Unter dieser Betrachtungsweise könnte dieser Schritt der Veränderung auch positiv zu bewerten sein. Zumal einige Tatsachen einfach nicht von der Hand zu weisen sind.
● Fakt ist, die Wettbewerber der DP AG im Brief- und im Paketbereich zahlen auch mit Mindestlohn (wenn er denn real gezahlt wird) deutlich niedrigere Stundenlöhne.
● Fakt ist, dass gerade im öffentlichen Bereich durch das Leistungsvergabegesetz sämtliche
Dienstleistungen ausgeschrieben werden müssen und im Regelfall immer der günstigste
(billigste) Anbieter den Zuschlag erhält (meist ist das dann ein Wettbewerber der DPAG).
● Fakt ist, dass das Management der DP AG in den letzten Jahren immer wieder öffentlich bzw.
auch intern den Sozialpartner ver.di aufgefordert hat, gemeinsam Lösungen zu entwickeln
um die Kluft zwischen Wettbewerbern und Post zu verringern, leider hat sich dieser „Sozialpartner“ dazu nicht bereit erklärt.
Somit ist die Entscheidung zunächst ein logischer, konsequenter Schritt um das Gesamtgeschäft langfristig in Profitabilität zu sichern. Wenn das der tatsächliche Beweggrund ist, dann
sollte man den neuen Weg auch konsequent gehen. Dazu gehört aus meiner Sicht jetzt auch
ein Wandel im Umgang zwischen Arbeitgeber und den Sozialpartnern. Offene Gespräche mit
dem erklärten Ziel auch in Fragen der Sozialpartnerschaft neue Wege zu gehen. Letztlich lassen
sich Probleme nur gemeinsam meistern!
● Dazu gehört, dass man die Mitarbeiter angemessen am Gewinn beteiligt und nicht nur für
die Aktionäre Gewinnsicherheit schafft.
● Dazu gehört, dass sich Leistung grundsätzlich lohnen muss, dass aber auch Mechanismen
greifen, die eine Gefährdung der Gesundheit des Mitarbeiters im Unternehmen ausschliessen.
● Dazu zählt Respekt im Umgang sowohl in den Produktionsbereichen als auch in den Leitungsebenen.
● Dazu zählt die Akzeptanz für aufgezeigte Probleme und die damit verbundenen Verlässlichkeit, solche Themen mit dem Ziel der gemeinsamen Lösung zu behandeln und nicht weg zu
diskutieren. Hier ist der „First Choice Weg“ des Konzerns eine durchaus gute Methode,
schnell und effektiv auf Probleme zu reagieren.
Sicher, Veränderung bedeutet oft, dass Gewohntes nicht mehr funktioniert, aber es bietet auch
die Chance, Neues zu entwickeln und vorwärts zu kommen.
Fazit:
Veränderungen zeichnen sich ab und mancher „Altpostler“ erkennt sein ehemaliges Tätigkeitsfeld nicht wieder. Aber so ist nun mal der Wandel der Zeit. Deshalb sollten wir uns gemeinsam
diesem Wandel stellen und versuchen, den Wandel mit zu gestalten– auch im Blick auf die zunehmenden Herausforderungen dieser Zeit! Nicht nur bei der Post läuft manches aus dem Ruder, auch in vielen Bereichen der Sozialsysteme, des Gesundheitswesens aber auch der Politik
wäre ein Wandel hin zur Lösung der offensichtlichen Probleme dringend angeraten. Hier müssen Sozialpartner und Arbeitgeber gemeinsam sich den Problemen stellen und nicht durch
„Kurzsichtigkeit und Machtbestreben“ notwendige Veränderungen blockieren. Darum stellen
wir uns den Herausforderungen und packen sie mit an. Denn nur wer sich den Problemen stellt
und die sich daraus ergebenden notwendigen Veränderungen mitgestaltet, wird am Ende gemeinsam zufrieden und erfolgreich sein.
Ihr Johannes Steinert
CGPT
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
INDUSTRIE 4.0:
Meilenstein in der technologischen Entwicklung
Die Entwicklung der Menschheit ist in den
letzten zwei Jahrhunderten von umwerfenden technischen Erfindungen geprägt worden. So läutete die Erfindung der Dampfmaschine die technische Revolution in der
Industrie ein.
Mit der Entdeckung der Elektrizität und der Radiowellen wurde der nächste große Schritt getan, und mit Röhren und Transistoren die
Grundlagen der Elektronik geschaffen, und mit
der Entwicklung von gedruckten und integrierten Schaltungen wurde der erste Schritt zur
Digitalisierung getan.
Historisch belegt ist, dass der Mensch sich umso kriegerischer gebärdet, je lauter der
Schlachtruf erschalt. Und so wird versucht, mit
einem prägnanten Schlagwort Motivationsschübe auszulösen. Für die neueste industrielle Entwicklung ist es nun „Industrie 4.0“.
Man versteht hierunter die umfangreiche Vernetzung von digitalen Geräten und Maschinen –
dies sowohl in der Industrie und Wirtschaft, aber
auch verstärkt im privaten Bereich. Wenn das alles zusammenwächst, entsteht eine Art Superstruktur von integrierten Logistik-, Produktions-,
Wissens- und auch sozialen Netzwerken.
Die technologische Grundlage dieser Entwicklungen ist das IP-Protokoll, das auch bei der Telekom mit „all-IP“ seinen entscheidenden Einzug gehalten hat.
Wenn man die Entwicklung global betrachtet,
drängt sich die Frage auf, wo Deutschland und
Europa in dieser Entwicklung stehen. Nüchtern
betrachtet stellt man fest, dass die Geräte- und
Softwareentwicklungen größtenteils woanders, nämlich in den USA und in Asien, stattfinden, d.h. für Deutschland und Europa bleibt als
Fortschritts- und Entwicklungsbereich die technische Verwirklichung von angepassten Netzlösungen. Hierzu als Beispiel das Angebot von
Speicherkapazitäten über Cloud-Dienste.
Ein entscheidendes Kriterium in dieser Entwicklung ist Datensicherheit und Datenschutz.
Die Netzwerke müssen stabil und sicher funktionieren, und der Anwender – ob Wirtschaft
und Industrie oder Privatperson – muss eine
geschützte Sphäre für seine Daten vorfinden.
Grundvoraussetzung für die Verwirklichung von
„Industrie 4.0“ ist das Vorhandensein einer
leistungsfähigen Breitband-Infrastruktur, wobei es für den Anwender von untergeordneter
Bedeutung ist, ob die Anbindung und der eigentliche Netzbetrieb über Kupferkabel, Glasfaserleitungen, Mobil- oder Satellitenfunk erfolgt. Hier ist die Basis-Datenmenge, die dem
Anwender zur Verfügung gestellt werden kann,
die entscheidende Maßeinheit. Daraus leiten
sich auch die Mindestanforderungen ab, die
von der Bundesregierung für den Netzausbau
als erstrebenswerte Größe genannt werden.
Bei der Softwareentwicklung kristallisiert sich
ein neuer strategischer Denkansatz heraus, der
unter dem Begriff „big data“ neuerdings in aller
Munde ist. Es wird über eine globale Strategie
nachgedacht, wie die Datenströme effizient zu
steuern sind. Um diesen Prozess möglichst offen
zu gestalten, ist es zwingend erforderlich, dass
mit sogenannten „offenen Standards“ gearbeitet wird und „offene Plattformen“ geschaffen
werden, d.h. dass die einzelnen Netz- und Softwarekomponenten kompatibel zueinander sind.
Wie alles Neue schürt „Industrie 4.0“ auch
Ängste in der Arbeitswelt. Sinkt mit fortschreitender Digitalisierung die Zahl der Arbeitsplätze? Der Einzelne fragt sich: „Werde ich meinen
Job verlieren?“ Diese Fragestellung gilt es umzuformulieren in: „Wie bereite ich mich auf die
revolutionären Einflüsse von ,Industrie 4.0’
vor?“ Und mit den Antworten auf diese Frage
wird aus der Revolution eine Evolution, und es
ist vorauszusehen, dass sich die Gesamtzahl
der Arbeitsplätze kaum verringern sondern
eher noch erhöhen wird vor allem im Bereich
Service und Dienstleistungen.
Auf einer Rede vor dem Bund der Arbeitgeber
stellte der kommissarische Personalvorstand
der Telekom, Thomas Kremer, fünf Aspekte vor,
die seines Erachtens für die Arbeitswelt zu betrachten sind:
1. Für viele Menschen sind raum- und zeitungebundene Arbeit längst Realität. Herkömmliche Standards werden abgelöst.
Flexible Projektarbeit wird immer häufiger.
Vernetzung und Digitalisierung liefern die
Basis für die Entkopplung vom klassischen
Büroarbeitsplatz.
2. Diese Entkopplung ist nicht allein ein physischer Vorgang. Sie hat vielmehr nachhaltigen Einfluss auf die Art und Weise, wie wir zukünftig arbeiten. Denn sie löst ein rund 150
Jahre altes Prinzip ab: Es geht weg von der
Präsenz- hin zur Ergebniskultur. Wichtig werden flexible Arbeitsbedingungen, die den
Mitarbeitern erlauben, ihr Know-how in unterschiedlichen Teams und in unterschiedlichen Projekten bestmöglich einzubringen.
3. Die Dauer von Innovationszyklen hat sich
dramatisch verkürzt. Zugleich können wir
beobachten, dass Mitarbeiter sich eine
stärkere Beteiligung an der Gestaltung von
Produkten und Dienstleistungen wünschen. Die Führungskräfte haben die Aufgabe, Innovationspotenziale innerhalb der
Mitarbeiterschaft zu heben und das unternehmerische Denken im Unternehmen zu
stärken.
4. Nie hatten so viele Menschen Zugang zu so
viel Wissen wie heute. Die Digitalisierung
macht Wissen breiter zugänglich. Die Folgen sind vielfältig:
– Arbeitnehmer werden ihre Arbeit und die
Arbeitsergebnisse viel stärker mitgestalten. Zeitsouveränität und Eigenverantwortlichkeit gewinnen an Bedeutung.
– Arbeitsmodelle werden individueller, Mitarbeiter erwarten mehr Flexibilität, etwa
bei Teilzeit-Angeboten.
– temporäre Projektorganisationen und
Netzwerke ersetzen feste Abteilungsstrukturen.
– Hierarchien werden flacher, Führung auf
Zeit wird immer wichtiger.
5. Und schließlich müssen wir überdenken, ob
der derzeit gültige Rechtsrahmen und die
heute gelebte Sozialpartnerschaft noch in
allen Facetten zeitgemäß sind. Legen wir
nicht zu oft herkömmliche Parameter der
Industriegesellschaft auf die neuen Verhältnisse der digitalen Wissensökonomie an?
Zum Beispiel bei der starren Unterscheidung von Arbeit und Freizeit.
Thomas Kremer stellte dann Fragen, u.a.:
Haben unsere Mitarbeiter die richtigen
Kompetenzen? Wie sieht eine adäquate
Weiterbildung aus?
■ Passt unsere Unternehmenskultur noch zu
den Anforderungen, die Mitarbeiter, Kunden und Gesellschaft an moderne Unternehmen haben?
■ Was müssen wir ganz konkret angehen, um
Arbeitsplätze so zu gestalten, dass die den
Bedürfnissen des digitalen Wissensarbeiters entsprechen? Und wie nehmen wir unsere Belegschaft bei diesem Prozess so mit,
dass wir möglichst niemanden überfordern?
Und er liefert hierzu auch die Lösungsansätze der Telekom:
■ In Sachen Skills [berufliche Fähigkeiten]
engagiert sich die Telekom schon seit vielen
Jahren für die naturwissenschaftliche und
mathematische Bildung von Schülern und
Studenten.
■ Es ist erkannt, dass in einigen Arbeitsfeldern nicht genügend Fachkräfte gefunden
werden können. So wurden im Bereich ITSicherheit neue Berufsfelder entwickelt, bis
zum „Cyber Security Professional“ [frei
übersetzt: Internet-Sicherheits-Spezialist].
■ Es muss im Konzern eine Arbeitskultur geschaffen werden, die den konstruktiven
Umgang mit den Herausforderungen der
Digitalisierung ermöglicht.
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Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
Mit dem Programm „Future Work“ [über dieses Programm haben wir bereits in „Das Personal“ berichtet] werden Aktivitäten gestartet, die diese neue Arbeitswelt ganz konkret
und anfassbar gestalten. Die Immobilien
werden umgebaut und offene, kommunikative Bürolandschaften errichtet. So sollen
ein leistungsorientiertes Arbeitsklima geschaffen und Einheiten gebündelt werden,
in denen möglichst alle Funktionen vom
Vertrieb bis Personal zusammenarbeiten.
Welche Folgerungen und Forderungen leitet
die CGPT aus dem Vorgesagten ab?
● Bange machen gilt nicht! D.h., jeder Beschäftigte muss sich damit auseinander■
●
●
●
setzen, wo er sich und seinen Arbeitsplatz in
der digitalisierten Arbeitswelt sieht und welche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
er nutzen sollte, um in dem Prozess nicht
auf der Strecke zu bleiben.
Die Telekom (und auch die anderen Unternehmen) müssen eine mittel- und langfristige Personalstrategie entwickeln, die
der technologischen Entwicklung Rechnung trägt.
Hierzu ist eine Datenaufnahme und Analyse
des Ist-Zustandes zwingend erforderlich.
Die von Thomas Kremer angesprochene
Flexibilisierung muss zunächst vom Unternehmen ausgehen, d.h. den Beschäftigten
müssen Entwicklungspfade aufgezeigt werden, auf denen eine gesicherte Überleitung
von der heutigen in die zukünftige Arbeitsposition aufgezeigt wird.
● Die Telekom (und die anderen Unternehmen) muss durch mutige Eigeninvestitionen sicherstellen, dass sie in der neuen „Industrie 4.0“ Marktführer sein will, denn
dann ist auch für die Beschäftigten die
Zukunft gesichert.
Wir werden die weitere Entwicklung kritisch
verfolgen und hierzu Stellung nehmen.
Literaturhinweis: big data@work; Chancen erkennen, Risiken verstehen von Thomas H.
Davenport; ISBN 978-3-8006-4814-6 -wb-
INDUSTRIALISIERUNG 4.0:
Wo bleibt der Mensch?
Oft fragen wir uns, was uns die Zukunft
bringen wird. Die Industrie kann uns
darauf bereits eine sichere Antwort geben.
Man ist sich weitgehend einig: Wir stehen
vor einer neuen großen Herausforderung
im 21. Jahrhundert, der sogenannten Industrialisierung 4.0.
Die Industrialisierung 4.0 wird bereits als die
vierte industrielle Revolution gehandelt und
betrifft vor allem den Produktionsbereich. Es
handelt sich hier um eine Vernetzung intelligenter Produktionstechnik, um die Steuerung von Arbeitsabläufen und Produktionsketten zu optimieren.
Kommunikation und Echtzeitsensorik sind
beispielsweise Stichworte, die eine entscheidende Rolle für dezentrale Steuerungsprozesse spielen. In Verbindung mit dem Internet, mit dem Einsatz von vernetzter maschineller Intelligenz, kann so eine immense Steigerung der Produktivität erreicht werden.
Als eine der führenden Produktionsnationen
muss sich auch Deutschland mit dieser industriellen Entwicklung auseinandersetzen.
Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird international mit großen Namen, Produkten,
Maschinen und Herstellern in Verbindung gebracht. Es sind nicht nur die deutsche Wertarbeit und Tugenden wie Fleiß und Pünktlichkeit. Deutschland wird auch als Vorreiter in
Technik und Innovationen wahrgenommen.
Gerade für eine wirtschaftlich produktive Nation ist die Frage nach dem Umgang mit der
Industrialisierung 4.0 entscheidend. Vor allem Branchen wie der Maschinen- und Anlagenbau, die Elektrotechnik und der Fahrzeugbau stehen im Zentrum der vierten industriellen Revolution. Bei all den Chancen,
die uns diese Veränderungen ermöglichen,
kommen wir nicht umhin, uns auch mit den
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Risiken auseinandersetzen zu müssen. Es
gibt immer eine Kehrseite der Medaille.
Es stellt sich die Frage nach der Zukunft der
Produktionsarbeit und in erster Linie natürlich nach dem Mensch. Hat er in diesem Industrialisierungsprozess noch einen Platz?
Für die Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie
sich, wie auch schon bei den großen industriellen Revolutionen der Vergangenheit, der
Mechanisierung, Industrialisierung und Automatisierung, auf Neuerungen einstellen
und sich neuen Anforderungen in der Arbeitswelt stellen müssen. Schon heute, in Zeiten
der Globalisierung, dem Vormarsch der neuen Technologien und des Internets, sehen wir
uns häufig mit vielfältigen Problemstellungen
konfrontiert. Die Zeiten, die Arbeitsabläufe
sind schnelllebiger geworden. Was uns heute als Neuheit präsentiert wird, ist morgen
schon wieder überholt. Wie soll man da noch
mithalten können, fragen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angesichts
der fortschreitenden Digitalisierung und vor
allem auch Automatisierung.
Denn wie es im Volksmund so plakativ heißt
„wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit“.
Doch das kann keine Option für die Zukunft
der Menschen und der Wirtschaft sein. Wirtschaft und Wohlstand einer Nation gehen
Hand in Hand mit einer guten Beschäftigungsquote.
Mit einer „früher-war-alles-besser“-Mentalität
wird man dieser Entwicklung nicht begegnen
können. Es gilt sich auf diese Neuerung einzulassen, ihre Chancen zu nutzen, mit den Risiken umzugehen und ihnen zu begegnen. Die
Produktionsarbeit in Deutschland steht vor einem Umbruch, aber es gibt die Chance, die
Zukunft der Produktion aktiv mitzugestalten.
Sensorische Lücken werden weiter bestehen. Es sind langjährige Erfahrungen und Lö-
sungen in Ausnahmesituationen– menschliche Fähigkeiten, die keine Maschine und
kein intelligentes System ersetzen können.
Monotone und körperlich anstrengende Arbeiten gehören in der Zukunft vermutlich der
Vergangenheit an. Maschinen können an
dieser Stelle entlasten. Hier liegen unglaubliche Entfaltungsmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Qualifizierung
und Bildung werden einen immer höheren
Stellenwert einnehmen.
Veränderungen werden sich auf allen Ebenen
ergeben, Entwicklungen innovativer Führungsmethoden werden ebenso im Fokus stehen wie das Miteinbeziehen mobiler Informations- und Kommunikationstechnik und sozialer Netzwerke in Entscheidungsprozesse.
Gewerkschaften wie der Gesetzgeber werden
gefordert sein, durch innovative Tarifverträge
und gesetzliche Mitbestimmungsmöglichkeiten ein Zukunftsmodell für Deutschland auszuarbeiten und auf den Weg zu bringen. Hier
sind Kreativität und Flexibilität gefragt, besonders im Hinblick auf Arbeitszeitmodelle,
die in der Zukunft sicher ganz anders aussehen müssen.
Arbeitszeitmodelle müssen sowohl an die
Bedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch an die wirtschaftlichen
Bedürfnisse angepasst werden. Räumliche,
zeitliche, flexible und inhaltliche Anforderungen an Arbeitszeitmodelle werden einbezogen werden müssen. Das „papierlose“ Büro,
Homeoffice, sogenannte Patch-Work- oder
Multi-Job-Verhältnisse rücken ins greifbare
Blickfeld. Möglicherweise eine unglaubliche
Chance für pflegende Angehörige oder Erziehungszeiten von Eltern.
Letztendlich werden die Menschen und deren Fähigkeiten weiterhin im Mittelpunkt dieser Entwicklung stehen!
cah
CGPT
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
Ulrich Bösl warnt vor Tarifflucht
Foto: Ulrich Bösl und Stephan Stracke, MdB
Zu einem Gespräch über Fragen der Tarifeinheit traf sich der CGPT-Bundesvorsitzende Ulrich Bösl mit dem CSU Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke. Stephan
Stracke ist stellvertretender Vorsitzender
der CSU-Landesgruppe, Obmann der
CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Arbeit
und Sozialordnung sowie im CDU/CSUFraktionsvorstand.
Bösl erläuterte dem Abgeordneten die ab-
lehnende Haltung der christlichen Gewerkschaften zum Gesetzentwurf Tarifeinheit. Er
machte deutlich, dass wir in Deutschland
kein Problem mit Tarifpluralität oder zu viel
Streiks haben. Probleme haben wir in
Deutschland mit der Tarifflucht von Arbeitgebern und mit Unternehmen wie der Deutschen Post, die jetzt GmbHs gründen um
den eigenen Haustarifvertrag unterlaufen
zu können.
Zukunft mit
beschränkter
Haftung?
Die CGPT kritisiert die weitere Spaltung der
Belegschaft von Deutsche Post DHL. Nachhaltige Weiterentwicklung des Konzerns
nur gemeinsam mit Belegschaft, Betriebsräten und Gewerkschaften.
Die CGPT kritisiert das Vorhaben der Deutschen Post AG zur Reduzierung der Personalkosten Arbeitsplätze im Kerngeschäft der
Auslieferung in neu gegründete, regionale
Tochterunternehmen „DHL Delivery GmbH“
zu übertragen.
Mit dieser Spaltung der Belegschaft wird die
„Schere“ der Arbeits- und Einkommensbedingungen weiter geöffnet und die Identifikation
mit dem Konzern gefährdet. Die Mitarbeiter
brauchen langfristig sichere Arbeitsplätze mit
einer den Lebensstandard sichernder Entlohnung, die sich als Teilhabe am Unternehmenserfolg fair und verlässlich entwickelt.
Eine notwendige Weiterentwicklung der operativen Strukturen muss nach Meinung der
CGPT nicht nur taktischen, profitorientierten
Zielen, sondern zur nachhaltigen Verbesserung der Leistungsfähigkeit mit ausgewogener
Orientierung auf Kunden, Aktionäre UND Mitarbeiter gemeinsam mit der Belegschaft bzw.
deren Interessenvertretern gestaltet werden.
Nur in dieser Kombination ist die Zukunft der
Post im schrumpfenden Briefmarkt und im
derzeit sich gut entwickelnden Paketmarkt zukunftsfähig.
Denn: Eigentum verpflichtet!
DISKUSSIONEN UND BERICHTE AUS BERLIN:
Beschränkung von Post- und Fernmeldegeheimnis?
Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2013 sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) insgesamt 212
Individualmaßnahmen zur Beschränkung des
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses genehmigt worden und damit 55 mehr als im Jahr
davor. Das geht aus einer Unterrichtung durch
das Parlamentarische Kontrollgremium (18/
3709) hervor. Danach genehmigte die G 10Kommission den drei Nachrichtendiensten im
ersten Halbjahr 2013 insgesamt 97 Beschränkungsmaßnahmen in Einzelfällen und im zweiten Halbjahr 115. Im Vorjahr waren es den Angaben zufolge noch 73 Einzelmaßnahmen im
ersten Halbjahr und 84 im zweiten Halbjahr.
Der Anteil der Beschränkungsmaßnahmen des
BfV lag 2013 bei 73 Einzelmaßnahmen im ersten und 86 Einzelmaßnahmen im zweiten Halb-
jahr, wie es in der Unterrichtung weiter heißt. Im
ersten Halbjahr handelte es sich den Angaben
zufolge um 27 neu begonnene und 46 aus dem
Jahr 2012 fortgeführte Überwachungen. Im
zweiten Halbjahr waren es laut Vorlage 31 neu
begonnene und 55 aus dem ersten Halbjahr
2013 fortgeführte Maßnahmen. Den Arbeitsbereich des BND betrafen 2013 im ersten Halbjahr
22 Anordnungen, von denen 14 aus 2012 übernommen wurden, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht. Im zweiten Halbjahr seien es 28 Anordnungen gewesen, von denen 18 aus der ersten
Jahreshälfte übernommen worden seien. Seitens des MAD wurden der Unterrichtung zufolge
„im ersten Halbjahr 2013 zwei Maßnahmen, die
aus dem Vorberichtszeitraum übernommen
wurden, und im zweiten Halbjahr eine Maßnahme, die aus dem ersten Halbjahr übernommen
wurde“, vorgenommen.
Laut Vorlage betrafen die den Zuständigkeitsbereich des BfV betreffenden Anordnungen jeweils differenziert nach erstem und zweitem
Halbjahr 2013– „insbesondere die Bereiche
Islamismus (46 beziehungsweise 59 Verfahren) und Ausländerextremismus (acht beziehungsweise fünf Verfahren) sowie den nachrichtendienstlichen Bereich (14 beziehungsweise 19 Verfahren)“. Verfahren in den Bereichen Rechtsextremismus (vier beziehungsweise zwei) und Linksextremismus (jeweils
eines) seien demgegenüber erneut in der
Minderzahl gewesen.
Die Einzelmaßnahmen des BND seien ausschließlich dem islamistischen Bereich zuzuordnen. Beim MAD habe eine Maßnahme
ebenfalls den Bereich Islamismus betroffen,
während die andere dem nachrichtendienstlichen Bereich zuzuordnen gewesen sei.
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CGPT
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
DEUTSCHE POST:
Neuer Tarifvertrag für Zustellteamleiter
Die Stelle „Zustellteamleiter 2“ in der Auslieferung Brief und Paket wurde in acht
Niederlassungen der Deutschen Post getestet. Jetzt ist die Übernahme dieser Aufgabe — nachfolgend als Zustellteamleiter
(neu) bezeichnet — in den Regelbetrieb
vereinbart worden.
Der Zustellteamleiter (neu), der neben seiner
angestammten Zustelltätigkeit Führungsaufgaben für ein Team von 5 bis 14 Kollegen
wahrnimmt — ohne Disziplinarvorgesetzter zu
sein —, wird in der Entgeltgruppe 4 des Entgelttarifvertrags eingestuft. Alle Kolleginnen
und Kollegen, die diese Funktion bereits während des Testbetriebes ausgeübt haben, behalten ihre Posten. Für sie und für alle im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember
2016 zum Zustellteamleiter ernannten Beschäftigten wurden, beziehungsweise werden
spezielle Überleitungsregelungen hinsichtlich deren Zuordnung zur Gruppenstufe in der
Entgeltgruppe 4 sowie einer besonderen Ausgleichszulage für Beschäftigte mit Besitzstand vereinbart.
Kolleginnen und Kollegen, die bereits vor August 2013 als Zustellteamleiter tätig waren
und diese Tätigkeit bis heute weiter ausüben,
erhalten ihre monatliche Funktionszulage
nach den Bestimmungen des Tarifvertrags
Nr. 10 —Zustellteamleiter (alt) — weiterhin bis
zum 31. Dezember 2016. Danach gelten die
Regelungen des Tarifvertrages.
U.B.
CESI-BERUFSRAT POST & TELEKOM:
Gewerkschaften bei Post und Telekom besser einbinden
Am 12. Dezember diskutierten die Mitglieder des CESI-Berufsrats Post und Telekom
in Luxemburg über die aktuellen Entwicklungen im Post- und Telekommunikationssektor.
Schwerpunkt waren die Ziele der neuen europäischen Führung. Der einheitliche europäische Binnenmarkt für Telekommunikation
und seine Fortentwicklung wurden mit WolfDietrich Grussmann aus der Generaldirektion
Connect der Europäischen Kommission diskutiert. Die CESI-Vertreter erläuterten, dass
es bei diesem Vorhaben viele soziale Aspekte gebe und deshalb die Einbindung der Gewerkschaften dringend geboten sei. Der Berufsrats-Vize Horst Sayffaerth berichtete zudem von seiner Teilnahme an einer Studie der
ULRICH BÖSL UND WALTER BEFORTH BEI GUNTRAM SCHNEIDER:
Treffen mit dem NRW-Arbeitsminister
Europäischen Kommission zu strukturellen
Veränderungen und ihren Auswirkungen auf
Beschäftigungsbedingungen und das Verhältnis zwischen den Sozialpartnern in den
Sektoren. Die Ergebnisse der Studie, die im
Laufe des Jahres vorliegen sollen, werden
Auskunft über die aktuelle Situation im
Sektor geben und mögliche Entwicklungen
skizzieren.
Beamte: Abgeltung
von Erholungsurlaub
Das Parlament hat beschlossen, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
und des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich der Abgeltung von Erholungsurlaub von
Beamten, der krankheitsbedingt bis zur Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht
genommen werden konnte, zu folgen. Die
Richter hatten diesen Anspruch auf Abgeltung anerkannt. Da die Abgeltung von Urlaub
derzeit im Bundesbeamtengesetz und in der
Erholungsurlaubsverordnung nicht vorgesehen ist, sollen die urlaubsrechtlichen Regelungen entsprechend angepasst werden.
Erhöhung der
Dienstjubiläumszulagen
Die beiden CGPT-Vertreter Walter Beforth
und Ulrich Bösl kamen im Düsseldorfer Arbeitsministerium mit dem NRW Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) zusammen.
Beforth und Bösl sprachen mit dem Minister
über erste Erfahrungen mit dem Mindestlohn. Ein weiteres Thema war die geplante
gesetzliche Regelung der Tarifeinheit. Die
CGPT-Vertreter erläuterten dem Minister die
Haltung der christlichen Gewerkschaften,
die die Tarifeinheit ablehnen. Sie machten
Guntram Schneider deutlich, dass nicht die
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Zahl der Streiktage oder die Anzahl der Gewerkschaften ein wirtschaftspolitisches
Problem seien.
Probleme machen Unternehmen wie die
Deutsche Post, die Gesellschaften gründen
um Arbeit und Arbeitnehmer zu verlagern
um den eigenen Haustarifvertrag zu unterlaufen. Bösl und Beforth machten noch einmal deutlich, dass harte und schwere Arbeit
gerecht bezahlt werden müsse. Minister
Schneider teilte hier die Auffassung der
CGPT-Vertreter voll.
Für Beamte erhöhen sich die Jubiläumszulagen ab dem 24.12.2014 wie folgt:
● bei 25 Jahren von 307 auf 350 Euro
● bei 40 Jahren von 410 auf 500 Euro
● bei 50 Jahren von 512 auf 600 Euro
Die erhöhten Beträge gelten für die Jubiläen
von aktiven Beamten ab dem 24.12.2014.
Sollte es in der Zwischenzeit bereits zu Auszahlungen gekommen sein, wird der Differenzbetrag natürlich rückwirkend nachberechnet. Außerdem teilt die Telekom mit,
dass Harmonisierungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer zurzeit geprüft werden.
CGPT
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
INNENAUSSCHUSS DES BUNDESTAGES:
Änderung des Bundesbeamtengesetzes
Der Innenausschuss hat den Weg für die geplante Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften frei gemacht. Gegen die Stimmen der
Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete das Gremium einen entsprechenden
Gesetzentwurf der Bundesregierung in modifizierter Fassung zur abschließenden Beratung im Bundestagsplenum.
Sie sieht unter anderem vor, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und
des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgeltung von Erholungsurlaub, der krankheitsbedingt bis zur Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht realisiert wurde, gesetzlich
nachzuvollziehen. Die Richter hatten den Angaben zufolge entschieden, dass Beamte einen Anspruch auf eine solche Abgeltung haben. Da die Abgeltung von Urlaub derzeit im
Bundesbeamtengesetz und in der Erholungsurlaubsverordnung nicht vorgesehen ist, sol-
len die urlaubsrechtlichen Regelungen entsprechend geändert werden.
Ferner soll der Personalwechsel zwischen
dem deutschen öffentlichen Dienst und europäischen Institutionen oder internationalen
Organisationen erleichtert werden. Um die
Fortdauer des Bundesbeamtenverhältnisses
neben einem weiteren öffentlich-rechtlichen
Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn wie beispielsweise einem
Bundesland oder einer „Einrichtung ohne
Dienstherrnfähigkeit nach deutschem Recht“
wie etwa der EU-Kommission anordnen zu
können, sei laut Bundesbeamtengesetz das
Einvernehmen des anderen Dienstherrn beziehungsweise der Einrichtung erforderlich. In
der Vergangenheit sei das Ersuchen um Erteilung des Einvernehmens jedoch bei den zuständigen ausländischen Stellen nicht selten
auf Unverständnis und in Einzelfällen gar auf
Verweigerung gestoßen. Künftig soll nun laut
Gesetzentwurf für die Anordnung der Fort-
dauer des Bundesbeamtenverhältnisses kein
Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn
beziehungsweise der internationalen Einrichtung mehr erforderlich sein.
Der Innenausschuss verabschiedete zugleich
einen von der Koalition eingebrachten Änderungsantrag, mit dem der Sorge der Länder
Rechnung getragen werden soll, dass die betroffenen Dienststellen es versäumen könnten, „versorgungslastenteilungsrechtliche Folgen bei einem doppelten Beamtenverhältnis
vorab zu klären“. Für einen Personalwechsel
vom Bund zu „Dienstherren im Sinne des Beamtenstatusgesetzes“– insbesondere Länder
und Kommunen– soll es damit beim Vorbehalt
des Einvernehmens für die Anordnung der
Fortdauer des Bundesbeamtenverhältnisses
bleiben. In Zuge der Herstellung des Einvernehmens könnten die betroffenen Dienststellen sich auch über eine Regelung zur Versorgungslastenteilung verständigen, heißt es dazu in der Begründung des Änderungsantrags.
CGB HAUPTAUSSCHUSS FÜR TARIFPLURALITÄT UND TARIFVIELFALT:
Die gesetzliche Tarifeinheit jetzt stoppen!
Der CGB Hauptausschuss kritisiert scharf das
Durchwinken des Referentenentwurfs zum
Tarifeinheitsgesetz im Bundeskabinett. Das
Gesetz zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit verletzt nach Meinung des CGB-Hauptausschusses massiv die Grundrechte freier
Gewerkschaften und ihrer Mitglieder. „Verfassungsmäßige Grundsätze wie die Koalitionsfreiheit, der Minderheitenschutz und die freie
und unabhängige Ausübung gewerkschaftlicher Rechte werden wegen weniger partikularer Arbeitgeberinteressen des Wirtschaftsflügels der CDU/CSU-Fraktion außer Kraft ge-
setzt“, ärgert sich der CGB-Generalsekretär
Christian Hertzog.
„Verfassungsmäßige Bedenken und juristische Vorgaben, vor allem aber die völlige Unmöglichkeit der praktikablen Umsetzung, ohne die Arbeitsgerichte und Notare komplett zu
überlasten, werden von der Bundesregierung
nicht beachtet, um der Wirtschaft einen Ausgleich für den Mindestlohn zu geben“, ergänzt
Anne Kiesow, die Bundesgeschäftsführerin
des CGB und verweist dabei auf die Stellungnahme des CGB zum Referentenentwurf des
Gesetzes. „Wir setzen außerdem auf die Ver-
nunft und Weitsicht unseres Bundespräsidenten Joachim Gauck, dass er dieses Gesetz, sollte es jemals so weit kommen, nicht
unterzeichnen wird“, so Kiesow weiter.
Der Christliche Gewerkschaftsbund und seine
Mitgliedsgewerkschaften werden nun, wie
viele andere betroffene Organisationen, den
Gang vor das Bundesverfassungsgericht prüfen und vorbereiten, denn eine derartige Einschränkung freiheitlicher Grundrechte durch
eine Bundesregierung hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bislang
noch nicht gegeben.
Verstoß gegen das Grundgesetz nicht hinnehmen!
Die Gegner der Gewerkschafts- und damit
Tarifvielfalt mögen geglaubt haben, die Diskussion sei in ihrem Sinn erledigt. Schließlich
hat Arbeitsministerin Andrea Nahles einen
entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt
und auch in den Medien herrschte Ruhe.
Inzwischen steht fest: Es handelte sich um eine trügerische Ruhe, denn eine Ausarbeitung
des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorgesehene Einführung
der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen
Mehrheitsprinzip einen Eingriff zumindest in
die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit darstellt. Der Abschluss von Tarifverträ-
gen fällt ebenso in den Schutzbereich dieses
Freiheitsrechts wie das Führen eines Arbeitskampfs als koalitionsmäßige Betätigung.
Die Autoren der Ausarbeitung sind sich daher
einig: Der von der Bundesregierung geplante
Grundrechtseingriff dürfte durch das erklärte
Ziel, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern, nicht gerechtfertigt sein. Sie
bestätigen damit die von mir, dem CGB insgesamt und den Einzelgewerkschaften schon
seit Langem geäußerte Überzeugung, nach
der das Gesetzesvorhaben mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist und den DGB endgültig zur Einheitsgewerkschaft werden ließe.
Wir dürfen diese Aussagen nun nicht einfach
zur Kenntnis nehmen und dann abheften.
Vielmehr müssen sie Ansporn sein, noch
engagierter als bisher für den Beibehalt von
Gewerkschafts- und Tarifvielfalt zu kämpfen.
Wer, wenn nicht der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands sollte sich für diese Ziele einsetzen? Immerhin gefährden die
Regierungspläne substantiell auch unsere
Existenz.
Ich fordere Sie sehr herzlich auf, jetzt für den
Erhalt von Gewerkschafts- und Tarifvielfalt zu
kämpfen. Ist das Gesetz erst einmal beschlossen, ist es dazu zu spät.
Matthäus Strebl, MdB
CGB-Bundesvorsitzender
DP 05/2014
9
CGPT
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
UK PT GIBT IN DER QUARTALSZEITUNG EMPFEHLUNGEN
Vernünftiger Umgang mit Erreichbarkeit
In der Quartalszeitung vom Oktober gibt die
UK PT zu dem Thema „Erreichbarkeit“ die
folgenden Ratschläge:
●
●
Was kann der Einzelne tun?
● Ständige Erreichbarkeit nicht von sich aus
anbieten. Beschäftigte sollten nicht signalisieren, dass sie jederzeit gerne erreichbar sind. Etliche Mitarbeiter bieten dies
an, ohne dass es von betrieblicher Seite
verlangt worden wäre.
● Sich einen vernünftigen Umgang mit den
neuen technischen Möglichkeiten aneignen. Jedem obliegt es größtenteils zu entscheiden, ob er sein Handy einschaltet
oder nicht. Es empfiehlt sich, nur zu festgelegten Zeiten E-Mails oder Nachrichten
auf der Mobilbox abzurufen.
● Mitarbeiter sollten dem Vorgesetzten, den
Kollegen oder den Kunden mitteilen, wann
sie erreichbar sind und wann nicht. Der
Abwesenheitsassistent sollte aktiviert und
gegebenenfalls ein Vertreter benannt
werden.
● Die Urlaubszeit sollte frühzeitig angekündigt und ein Ansprechpartner für
dringende Fragen angegeben werden.
●
●
Nicht nur zeitlich, sondern auch räumliche
Freiräume schaffen: Smartphones im
Schlafzimmer sind tabu.
Machen Sie sich in der Freizeit frei vom
Impuls, etwas zu verpassen, oder vom
Zwang selbst aktiv werden zu müssen.
Motto: „Heute mache ich gar nichts für
die Arbeit.“
Wird auf individueller Ebene keine Lösung
gefunden, müssen Strategien auf Unternehmensebene erarbeitet werden.
●
●
Was können Unternehmen tun?
●
●
●
Es sollten nicht erst Beeinträchtigungen
von Mitarbeitern vorliegen, um sich des
Themas anzunehmen.
In Teamgesprächen, individuellen Mitarbeitergesprächen oder mithilfe von Mitarbeiterbefragungen lässt sich erfahren, ob
Handlungsbedarf besteht.
Die Vereinbarung von Reaktionszeiten
nach einem Kontakt entspannt die Situation und nimmt den Druck vom Beschäftigten, auf der Stelle „alles stehen und
liegen lassen zu müssen.“ Damit einher
geht eine Erweiterung des Handlungsspielraums.
●
•●
●
Umgang mit der Erreichbarkeit ist eine Frage der Unternehmenskultur und sollte in
betrieblichen Leitlinien verankert werden.
Es sollte aber auch bedacht werden, dass
es allgemeingültige detaillierte Regelungen für die gesamte Organisation nicht
geben kann.
Die Unternehmensleitlinie muss auf der
Abteilungs- oder Teamebene kommuniziert werden. Es können jeweils individuelle Absprachen getroffen werden, wobei
Erreichbarkeitsanforderungen auch wechseln können.
Die Erwartungen an die Beschäftigten bezüglich Erreichbarkeit (wer, wann, wie lange?) müssen deutlich und transparent formuliert und verständlich gemacht werden.
Führungskräften kommt eine zentrale Rolle
im Umgang mit ständiger Erreichbarkeit zu.
Sie sollten für die Thematik sensibilisiert
werden und selbst nicht permanente Erreichbarkeit vorleben oder E-Mails am Wochenende verschicken (mit entsprechender Software können E-Mails zu einem
definierten Zeitpunkt verschickt werden).
Der Vorgesetzte sollte Mitarbeiter auch bei
übertriebener Pflichterfüllung bremsen.
BERUFSKRANKHEITEN-VERORDNUNG:
Hautkrebs durch Sonnenstrahlung anerkannt
Zum 1. Januar ist die Berufskrankheiten-Verordnung um vier Krankheitsbilder ergänzt worden
Seit dem 1. Januar 2015 können bestimmte
Formen des weißen Hautkrebses, die durch
Sonnenstrahlung verursacht werden, als Berufskrankheit anerkannt werden: Plattenepithelkarzinome sowie ihre Vorstufen, die aktinischen Keratosen und das Bowenkarzinom.
Nicht als Berufskrankheit anerkennungsfähig
sind hingegen das Basalzellkarzinom und der
schwarze Hautkrebs (malignes Melanom).
Potenziell betroffen von dieser neuen Regelung sind Menschen, die viel im Freien arbeiten, wie zum Beispiel Bauarbeiter, Handwerker oder Seeleute.
Die neue Berufskrankheit stellt Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor eine besondere Herausforderung, da die Betroffenen
dem Sonnenlicht ja nicht nur bei der Arbeit,
sondern auch in ihrer Freizeit ausgesetzt sind.
Dazu Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: „Bei dieser Berufskrankheit wird
es nicht immer einfach sein, berufliche Krankheitsursachen von anderen zu unterscheiden. Umso wichtiger ist es, die Prävention
weiter zu verstärken, um zu verhindern, dass
10
DP 02/2015
diese Erkrankungen arbeitsbedingt entstehen.“
Zum Schutz der Beschäftigten müssen wirksame Lösungen zum Sonnenschutz entwikkelt werden. Das kann zum Beispiel durch
Arbeitszeitverlagerungen erreicht werden
oder auch durch das konsequente Tragen von
geeigneter Kleidung. Versicherten, bei denen
ein beruflich verursachter Hautkrebs auftritt,
bieten die Unfallversicherungsträger ambulante und stationäre Heilverfahren an.
Schon jetzt gibt es für die Therapie viele Möglichkeiten und im Vergleich zu anderen
Tumorerkrankungen gilt der weiße Hautkrebs
als gut behandelbar. Wichtig ist auch hier, die
Erkrankung früh zu erkennen.
Vier neue Berufskrankheiten
Neben bestimmten Formen des „weißen
Hautkrebses“ (Plattenepithelkarzinome) oder
dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen) durch langjährige Sonneneinstrahlung
wurden drei weitere neue Berufskrankheiten
in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen:
Kehlkopfkrebs (Larynxkarzinom) durch intensive und mehrjährige Exposition gegenüber schwefelsäurehaltigen Aerosolen.
● Carpaltunnel-Syndrom (Druckschädigung
des Nervus medianus im Carpaltunnel) durch
wiederholte manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch
erhöhten Kraftaufwand der Hände oder durch
Hand-Arm-Schwingungen.
● Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung (Hypothenar-HammerSyndrom und Thenar-Hammer-Syndrom).
Welche Krankheiten in die Berufskrankheiten-Liste aufgenommen werden, entscheidet
die Bundesregierung auf Vorschlag eines wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Beirat
reagiert damit auf neue medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse.
Für die Aufnahme in die BK-Liste muss eine
Erkrankung durch besondere Einwirkungen
verursacht worden sein, denen Menschen
durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich
stärkerem Maß ausgesetzt sind als die übrige
Bevölkerung.
DGUV
●
CGPT
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
ABGABEFRIST 31. MAI –
Steuererklärung 2014: Das müssen Sie wissen
Zweitwohnung mindestens zehn Prozent der
laufenden Kosten – zum Beispiel Miete oder
Nebenkosten – am Hauptwohnsitz bezahlt.
Außerdem darf die Zweitwohnung nur halb so
weit vom Arbeitsplatz entfernt sein wie der
Hauptwohnsitz. „Das Finanzamt rechnet dabei mit der kürzesten Straßenverbindung“,
erläutern die VLH-Experten.
3. Umzug aus beruflichen Gründen:
Höhere Pauschalen nutzen
VLH-Berater kümmern sich um die Steuererklärungen ihrer Mitglieder
Abgabefrist 31. Mai – Bald verbringen wieder Millionen Deutsche ihre Wochenenden
vor Schuhkartons und sortieren Belege:
Die Steuererklärung 2014 steht an. Doch
auch in diesem Jahr gibt es Änderungen, die
Steuerzahler kennen sollten, bevor sie sich
durch die Formulare kämpfen.
1. Reisekosten:
Die erste Tätigkeitsstätte ist entscheidend
Monteure, Bau- oder Leiharbeiter: Arbeitnehmer, die an mehreren Orten arbeiten, haben
ab 2014 eine sogenannte erste Tätigkeitsstätte. Das hat vor allem steuerlich Konsequenzen. Denn die täglichen Fahrten zur ers-
WOWTagung
in Wien
Christliche Gewerkschafter
aus Europa trafen sich auf
einer Tagung der WOW, des
Verbandes von christlichen
Gewerkschaftern in Wien.
Auf dem Bild ist die deutsche
Gruppe, von links nach rechts:
Ulrich Bösl, Vorsitzender der
CGPT, Albert Ewen und Martin
Gerhard von der CGM
12
DP 02/2015
ten Tätigkeitsstätte werden über die Pendlerpauschale abgesetzt – also eine einfache
Fahrt pro Arbeitstag. Alle weiteren Fahrten
sind mit der Dienstreisepauschale oder den
tatsächlichen Kosten absetzbar. „Die erste Tätigkeitsstätte legt der Arbeitgeber vertraglich
fest“, erklären die Steuer-Experten des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe
e.V. (VLH).
2. Zweitwohnung:
Bis zu 1.000 Euro pro Monat absetzen
Seit 1. Januar 2014 gilt: Wer eine Zweitwohnung hat, kann maximal 1.000 Euro der Kosten pro Monat absetzen. Voraussetzung für
den Steuerabzug ist, dass der Mieter der
Ein Umzug aus beruflichen Gründen lohnt sich
auch steuerlich, da die Ausgaben als Werbungskosten in der Steuererklärung eingetragen werden können. „Sie können entweder
Ihre tatsächlichen Kosten absetzen oder die
Umzugskostenpauschale nutzen“, so die VLHExperten. „Der Vorteil der Pauschale: Das
Sammeln der Belege entfällt.“ Seit 1. März
2014 stehen Singles 715 Euro Umzugspauschale zu, Verheirateten sogar 1.429 Euro.
Am 1. März 2015 wird die Pauschale erneut
leicht angehoben. Singles können dann mit
730 Euro, Ehepaare mit 1.460 Euro rechnen.
4. Härteausgleich fällt weg:
Sparern wird tiefer in die Tasche gegriffen
Bis 2014 konnten Sparer auf den Härteausgleich setzen. Das bedeutet: Kapitalerträge
bis zu einer sogenannten Bagatellgrenze in
Höhe von 410 Euro pro Jahr waren steuerfrei.
Ab 2014 fällt dieser Steuervorteil weg. „Immerhin können Anleger immer noch vom
Sparerpauschbetrag profitieren“, erklären die
VLH-Experten. „Damit sind Kapitalerträge
bis zu einer Höhe von 801 Euro pro Jahr
steuerfrei.“
CGPT
Liebe Seniorinnen
und Senioren,
das Älterwerden sieht weitaus besser aus,
als es die weitverbreitete Meinung darstellt.
Die BZ-Serie „Generation 50 Plus“ hat Stellung zu den sechs bekanntesten Irrtümern in
Zusammenhang mit den Forschungsergebnissen der Wissenschaft genommen. Auszugsweise hier die wichtigsten Erkenntnisse:
1. Was Hänschen nicht lernt,
lernt Hans nimmermehr …
Jenseits der 50 noch eine Fremdsprache,
Klavier spielen oder Jonglieren lernen? Kein
Problem! Dass man im Alter nichts mehr
lernen kann, ist ein noch immer weitverbreiteter Irrtum.
Lange Zeit ging die Wissenschaft davon aus,
dass die Gehirnsubstanz im Erwachsenenalter nur noch schrumpft. Neue Untersuchungen haben diese These ins Wanken gebracht.
Der Neurowissenschaftler Arne May vom Uniklinikum Hamburg hat dies als Erster nachweisen können. Das Ergebnis der Untersuchung: Die anatomische Struktur des Gehirns
kann sich selbst im Alter noch signifikant verändern. May: „Auch und gerade für ältere
Menschen ist es daher wichtig, neue Herausforderungen zu meistern und Neues zu
lernen.“
Mit der geistigen Beweglichkeit verhält es sich
wie mit der körperlichen Fitness: Wer rastet,
der rostet. Wer seinen grauen Zellen etwas
Gutes tun will, muss sie beschäftigen.
„Erwachsene lernen besonders gut, wenn sie
einen konkreten Nutzen erkennen und das
neue Wissen anwenden können“, heißt es in
den Empfehlungen der Akademiengruppe
„Altern in Deutschland“, die drei Jahre lang
die Chancen und Probleme einer alternden
Gesellschaft untersuchte. Zum Beispiel,
wenn eine 80-Jährige lernen möchte, wie
man E-Mails schreibt und Skype benutzt, weil
sie Kontakt zu ihren Enkeln im Ausland haben
möchte. Die Bereitschaft zu lernen sei vor
allem abhängig von der Vorbildung. Die Lernfähigkeit selbst nimmt im Alter nicht ab, allenfalls lässt die Lerngeschwindigkeit etwas
nach.
2. Dank des medizinischen Fortschritts
leben die Deutschen immer länger.
Sie sind aber auch länger krank und
pflegebedürftig
Die Lebenserwartung steigt in Deutschland
kontinuierlich an. Dieser Trend wird sich auch
in den nächsten Jahren fortsetzen. Die gesunde Lebenserwartung ist in den vergangenen
Jahren stärker gestiegen als die allgemeine
CGPT-Seniorenportal
Lebenserwartung. Das heißt: Die Menschen
leben nicht nur länger, sie sind auch länger
gesund und selbstständig. Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, hat abgenommen.
Das Altern selbst kann zwar nicht aufgehalten
werden, aber es kann verlangsamt werden.
Chronische Krankheiten, die Behinderungen
verursachen, verschieben sich in höhere Altersgruppen.
3. Mit zunehmendem Alter werden die
Menschen immer unglücklicher und
unzufriedener
Glück verbraucht sich auch nicht. Im Gegenteil: Mit dem Alter steigt die Glückskurve. Zwischen 30 und 50 liegen die schwersten Jahre, vermutlich, weil dann die meisten Pflichten zu erfüllen sind. Viele Menschen haben
erst mit 60 Jahren das Gefühl, glücklich zu
sein. Je mehr sie erlebt und durchgestanden
haben, desto zufriedener leben sie. Erst kurz
vor dem Tod bricht die Glückskurve wieder ab.
So verbreitet die Angst der Jungen vor dem Alter auch sein mag, mit der Wirklichkeit hat sie
nichts gemein. Das zeigen alle großen Studien zum Älterwerden. Die meisten älteren
Menschen sind mit ihrem Leben zufrieden
oder sehr zufrieden; ja die Zahl der Menschen, die sehr zufrieden sind, nimmt mit
steigendem Alter sogar noch zu. Richtig unzufrieden sind lediglich sieben Prozent. Das
sind zwei Ergebnisse des Deutschen Alterssurvey, in dem seit 1996 regelmäßig mehrere Tausend Bürger befragt werden. Gut zwei
Drittel der Befragten fühlen sich unabhängig
und glauben, dass sie ihr Leben selbst bestimmen können. Für die Unterschiede sind
nicht das Alter, sondern das Bildungsniveau,
das Einkommen und die Gesundheit entscheidend. Psychologen erklären die große
Zufriedenheit auch mit den aktiven Anpassungsleistungen der Älteren: Pragmatisch
konzentrieren sie sich stärker auf ihre Fähigkeiten als auf die Einbußen, sie vergleichen
sich nicht mit früheren Lebensphasen, sondern mit Gleichaltrigen.
4. Älter werden heißt einsam werden
Das Verhältnis von Jung und Alt ist heute enger als in der Generation zuvor. Das hat der
Familiensoziologe Francois Höpflinger von
der Universität Zürich herausgefunden. Der
Grund: Die Großeltern haben viel Zeit für ihre
Enkel, sie sehen sich häufiger und haben die
Chance auf eine lange gemeinsame Lebenszeit. Die Enkel erleben Oma und Opa überwiegend als aktiv, liebevoll, großzügig und tolerant.
Die finanzielle Unterstützung durch die ältere
Generation ist erheblich: Die 65- bis 85-Jährigen, die ihre Kinder regelmäßig finanziell unterstützen, geben laut einer Studie durch-
schnittlich 157 Euro pro Monat. Hochgerechnet ergibt sich daraus ein Transfer von rund
9,7 Milliarden Euro pro Jahr – ohne Erbschaften oder vorgezogene Schenkungen.
5. Ältere Menschen sind weniger
leistungsfähig
Im Alter lassen Feinmotorik, Sehleistung und
Gehör nach. Ältere Menschen können deshalb körperlich weniger kräftig und weniger
reaktionsschnell sein. Dafür haben sie mehr
Erfahrung, soziale Fertigkeiten und Alltagskompetenzen. Sie können neue Informationen leichter in ihr größeres Vorwissen einordnen, sie können sich und andere besser einschätzen, sind emotional stabiler und umgänglicher, ihre geistigen Leistungen sind zuverlässlicher und souveräner.
Axel Börsch-Supan, der am Max-PlanckInstitut in München zum Thema Produktivität
einer alternden Gesellschaft forscht, kommt
zum Schluss: „Die Produktivität und Zuverlässigkeit der älteren Mitarbeiter ist unter dem
Strich höher als die der Jungen.“ So machten
ältere Mitarbeiter deutlich seltener schwere
Fehler.
Ältere haben auch nicht mehr Krankheitstage
als Jüngere, heißt es in der Studie „Altern in
Deutschland“. Ältere fehlten zwar länger,
wenn sie einmal krank sind, sie werden aber
seltener krank als ihre jüngeren Kollegen.
Zwar seien Menschen mit zunehmendem Alter weniger offen für Neues. Wer sich aber mit
Neuem, zum Beispiel mit einer neuen Technik
oder einer Fremdsprache beschäftigt, bekommt auch wieder Lust auf neue Erfahrungen und das Lernen.
6. Ältere Menschen sind nicht mehr mobil
Die Mobilität der Älteren, und damit die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und aktives Leben, hat sich in den vergangenen 25
Jahren rasant erhöht. Ein Beispiel: 1985 waren lediglich zehn Prozent der 75- und 79Jährigen aktive Autofahrer mit einem eigenen
Wagen, heute ist es fast jeder Zweite. Selbst
die 80- bis 85-Jährigen sind an vier von sieben Tagen in der Woche unterwegs. Rund ein
Viertel dieser Altersgruppe fährt mehrmals
pro Woche oder häufiger Auto. Mehr als ein
Drittel der Neuwagenkäufer im vergangenen
Jahr waren älter als 60 Jahre. Bevorzugt werden Kompakt-Vans mit einem jugendlichsportlichen Image.
Wenn das Alter zu einer geringeren Mobilität
führe, dann nur, weil Ältere mit einer Infrastruktur leben müssen, die nicht optimal für eine Gesellschaft aller Alter eingerichtet sei, heißt es in
der Studie „Altern in Deutschland“. Und das ist
nicht nur auf die Autofahrer bezogen.
Gerhard Dannenberger
Fachausschuss „Senioren“
DP 02/2015
13
CGPT
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
AKTUELLE INFORMATIONEN . . .
. . . für Beamte im Unternehmen Deutsche Telekom
Vorruhestand für
Beamte 2015
Die Deutschen Telekom verlängert die Vorruhestandsregelung für Beamte bis Ende
2015. Der Vorstand der Deutschen Telekom
hat jetzt entschieden, dass die vom Gesetzgeber geschaffenen Vorruhestandsregelungen
für Beamtinnen und Beamte im Konzern auch
im laufenden Jahr 2015 angewendet werden.
Damit können vorzeitige Zurruhesetzungen
beginnend ab Ende März 2015 bis zum Jahresende erfolgen, sofern die Grenzen des
hierfür 2015 zur Verfügung stehenden Budgets im Rahmen der Gesamtplanung nicht
überschritten werden.
Kernpunkte zur Anwendung
der Vorruhestandsregelung
●
●
●
Einhaltung des vorgegebenen Finanzrahmens 2015– 2018
Reihung der Anträge auf Vorruhestand
nach dem beantragten Zeitpunkt der Zurruhesetzung unabhängig vom Antragseingang
Besondere kostenoptimierte Reihung
beim Übersteigen des verfügbaren Budgets (Vorrang Lebensälterer; Vorrang niederer Besoldungsgruppen)
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme
der Vorruhestandsregelung
Geltung für alle Beamtinnen und Beamte
im Telekom-Konzern ab dem vollendeten
55. Lebensjahr
● Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Rationalisierungsbetroffenheit
● Gleichzeitig fehlende anderweitige Verwendungsmöglichkeit im Konzern
● Vorliegen des Ausschlusses betrieblicher
oder betriebswirtschaftlicher Hinderungsgründe
Im Telekom-Konzern beschäftigte Beamtinnen und Beamte, die in diesem Jahr von der
Vorruhestandsregelung Gebrauch machen
können und wollen, sollten schnellstmöglich
einen entsprechenden formularmäßigen Antrag bei der zuständigen Führungskraft einreichen, die die betriebliche Machbarkeit prüft
und dokumentiert, ehe der Antrag an den Bereich HR BP weitergeleitet wird. Sofern keine
andere Verwendungsmöglichkeit besteht,
wird der Vorruhestandsprozess für die betreffende Person eingeleitet. Ausnahmen kann
es allerdings im Segment Deutschland im Bereich der Steuerungs- und Querschnittsfunktionen geben. Die Inanspruchnahme des Vorruhestandes ist auch nicht möglich, wenn ei●
14
DP 02/2015
ne Zurruhesetzung wegen dauernder Dienstunfähigkeit in Betracht kommt.
Auch Beamtinnen und Beamte, deren Zuweisung oder Beurlaubung zur TSI in Folge des
Programms TSI Transformation 2015+ enden, können die Regelungen zum diesjährigen Vorruhestand nutzen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Allerdings ist nach Auskunft der Deutschen
Telekom für Beamtinnen und Beamte, die
Aufgaben für Versorgungsempfänger oder zur
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen wahrnehmen, der Zugang zum Vorruhestand wegen der vorgesehenen gesetzlichen
Verlagerung dieser Aufgaben zur Bundesanstalt für Post und Telekommunikation gesperrt. Nur in Ausnahmefällen können hiervon Betroffene Gebrauch machen, wenn damit eine geeignete Überhangkraft aus den
vorgenannten Aufgabenbereichen übernommen wird und das Bundesfinanzministerium
und die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation der Übernahme ausdrücklich zugestimmt haben.
Weitere Einzelheiten zur Inanspruchnahme
und Anwendung der diesjährigen Vorruhestandsregelungen können interessierte Beamtinnen und Beamte direkt im PersonalPortal der Telekom (Beamte; Rubrik Ausstieg
=>Vorruhestand) abrufen.
Beurteilungs- und
Beförderungsverfahren
für Beamte 2015
Auch wenn es wegen aktueller Rechtsstreitigkeiten Verzögerungen bei den Beförderungen
gibt, bleibt die Deutsche Telekom auf Kurs.
Alle Beurteilungen für die Besoldungsgruppen A5 VZ, A6, A6 VZ, A7 und A9 VZ wurden
im letzten Jahr erstellt und versandt. Im Rahmen des anschließenden Beförderungsprozesses konnten im Dezember 2014 mehr als
1.300 Beförderungen vorgenommen werden.
Für dieses Jahr sind, wenn der Zeitplan eingehalten werden kann und die betreffenden Beurteilungen rechtzeitig erstellt werden, endlich auch Beförderungen für den gehobenen
Dienst möglich sein, allerdings frühestens voraussichtlich erst ab Mai 2015.
Verzögerungen durch Eilverfahren
In Folge der Benachrichtigungen (Konkurrentenmitteilungen) an nicht berücksichtigte Beamtinnen und Beamte wurden bei den zuständigen Verwaltungsgerichten einige Eilverfahren beantragt. Nach Informationen aus
dem Unternehmen ist die Quote der gerichtli-
chen Eilverfahren im Verhältnis zu mehr als
10.000 versandten Beurteilungen als sehr
gering zu erachten. Nichts desto trotz werden
durch diese Eilverfahren derzeit mehr als
1.200 Beförderungsmöglichkeiten blockiert.
Dabei wurden teilweise für die verschiedenen
Gesellschaften des Unternehmens die kompletten Beförderungslisten in den unterschiedlichen Besoldungsgruppen gesperrt.
Das Rechtsschutzinteresse bleibt aber nach
Auffassung von Juristen auch gewahrt, wenn
nur eine Planstelle oder eine kleine Anzahl auf
der betreffenden Liste gesperrt bleiben, wodurch dann trotzdem Beförderungen aus den
einzelnen Listen heraus möglich sind.
Versand weiterer Beurteilungen
Nach aktuellem Stand sollten alle Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A8
sowie des gehobenen und höheren Dienstes
ihre Beurteilungen in diesen Wochen haben.
Aufgrund der notwendigen internen Prozessschritte kann mit einer Beförderung allerdings
erst rückwirkend zum 01.05.2015 gerechnet
werden.
Stellenplan 2014/2015
Der von der Deutschen Telekom beantragte
Planstellenhaushalt für 2015 wurde durch
das Bundesfinanzministerium genehmigt.
Dadurch können allein im Jahr 2015 mehr als
8.500 Beamtinnen und Beamte auch wegen
der Bereitstellung von Planstellen aus den
vorherigen Jahren befördert werden. Die im
Jahr 2014 nicht genutzten Planstellen bleiben erhalten ebenso wie diejenigen Planstellen, die wegen der laufenden Eilverfahren
nicht verwendet werden konnten, wobei in
diesen Fällen Beförderungen allerdings erst
nach rechtskräftiger Gerichtsentscheidung
möglich sind.
Wilfried Meyer
CGPT-Infos
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CGPT
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
URLAUB IM NATURPARADIES HARZ IN BRAUNLAGE
Wiedereröffnung der Ferienanlage des ErholungsWerks
Entspannung und Behaglichkeit mit Kaminofen in der renovierten
Ferienanlage
In nur 70 Werktagen renovierte das ErholungsWerk Post Postbank Telekom e. V. die
Ferienanlage in Braunlage. Der gemeinnützige Verein stattete das Feriendomizil
vollkommen neu aus und schuf damit die
Voraussetzungen für eine erfolgreiche
Zukunft der Anlage.
Mit einer Feier eröffnete das ErholungsWerk
die Harzer Ferienanlage. Im Zuge der Renovierung erneuerte der Verein in allen Ferienwohnungen das gesamte Mobiliar, einschließlich der Küchen, in die nun auch Spülmaschinen Einzug fanden. Die Rezeption
wurde modernisiert, alle sanitären Einrichtungen ausgetauscht und technische Mängel
beseitigt. Zudem realisierten sie alle Vorgaben der Bausicherheit und der Brandschutzregelungen. Einige Wohnungen haben nun eine Sauna oder einen Kaminofen, Balkone
wurden verbreitert, Fenster erneuert, Flachbildschirmfernseher angebracht und neue
Möbel angeschafft. Neu sind ebenfalls ein
Kleinkinderspielbereich, ein Fahrradabstellraum und ein Skikeller. „Dabei war es unser
Bestreben, ,mehr Harz’ in die Wohnungen zu
bringen“, betonte der Vorstandsvorsitzende
des ErholungsWerks, Werner Bossert.
Christian Gerlach, der Architekt, wollte „mehr
Gemütlichkeit und Wärme in die Häuser bringen – und dabei die Qualiäten der Umgebung
auch im Gebäude an den richtigen Stellen
platzieren.“ Die Gäste sollen, wie auch in der
Vergangenheit, gerne nach Braunlage reisen
– und natürlich auch wiederkommen.
Von den 40 Ferienwohnungen sind jetzt zwei
barrierefrei – dank der Stiftung Betreuungswerk, die einen Zuschuss für den Umbau gewährt hat. Durch die finanzielle Unterstützung
können immer mehr Ferienwohnungen behindertenfreundlich eingerichtet werden.
Schlüsselübergabe von Christian Gerlach an den Ferienanlagenleiter
Hagen Kreikemeier
„Das ist gelebte Kooperation“, so Werner
Bossert.
Das ErholungsWerk strebt eine deutliche Verbesserung der Auslastung der Ferienanlage
an, die bisher im Jahresdurchschnitt bei rund
60 Prozent lag. Für Braunlage seien die Auslastungstage zufriedenstellend, zumal die
Anlage ganzjährig geöffnet hat. Dennoch wollen die Verantwortlichen die Belegungstage
auf 9.000 steigern und damit eine 70-prozentige Auslastung erreichen. Deshalb investierte der Verein in den letzten Monaten insgesamt 2,6 Millionen Euro, um die sieben Appartmenthäuser neu zu gestalten. Mit vielen
Maßnahmen sind Urlauberwünsche erfüllt
worden. Ebenfalls auf Wunsch der Gäste sind
in einigen Wohnungen nun Hunde erlaubt.
„Man soll sich in der Anlage ganzjährig wohlfühlen“, zeigte sich Werner Bossert begeistert. „Man kann wunderbar wandern, walken
und Wintersport treiben.“ Der Harz ist reizvoll
zu jeder Jahreszeit. Und man hat eine kurze
Anreise aus dem Norden. Aus diesem Grund
möchte das ErholungsWerk verstärkt Kurzurlaube anbieten.
„Das Resultat ist fantastisch!“, freute sich
Braunlages Bürgermeister Stefan Grote über
das Engagement des ErholungsWerks. Der
Bürgermeister, der 1983 selbst bei der Deutschen Bundespost eingetreten war, kennt
das ErholungsWerk. Er ist glücklich, dass das
ErholungsWerk Braunlage nachhaltig die
Treue gehalten hat. Die Ferienanlage sei „einer der großen Player in Braunlage und einer
der großen Arbeitgeber.“ Er schwärmte vom
Harz und der wunderschönen Landschaft: „Es
ist ein hochattraktives Mittelgebirge und das
ErholungsWerk hat noch eine Perle aufgesetzt.“ Die Ferienstätte sei ein Glanzpunkt,
und er wünschte noch viele erfolgreiche Jahrzehnte.
Die alten Einrichtungsgegenstände wurden
für einen guten Zweck gespendet. Organisiert
durch den nordhessischen Bürgermeister der
Gemeinde Gudensberg, Frank Börner, brachten Freiwillige in einer beispiellosen Hilfsaktion fünf große Lastwagen voller ausgedienter
Möbel, Fernseher und Sanitäreinrichtungen
in die Ukraine. Im westukrainischen
Schtschyrez, der Partnerstadt von Gudensberg, stehen die Sachspenden nun in einer
Kindertagesstätte, einem Familienzentrum
und im Krankenhaus.
Weitere Informationen über das ErholungsWerk und Urlaubsangebote gibt es im Internet
unter www.ErholungsWerk.de.
Badoase in der Ferienanlage Braunlage
DP 04/2014
15
CGPT
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
NACH FUSION MIT E-PLUS:
Telefonica schnallt den Gürtel enger
Weniger Telefonfilialen, weniger Marken,
weniger Mitarbeiter: Der Mobilfunker Telefonica Deutschland (o2) schnallt nach der
Übernahme des Rivalen E-Plus den Gürtel
enger. Doch beim Marktanteil will der nach
Kundenanzahl größte deutsche Mobilfunkanbieter „keinen Millimeter“ abgeben, wie Unternehmenschef Thorsten Dirks
bei der Präsentation der Bilanz 2014 betonte. Die Konkurrenz werde vergeblich darauf hoffen, dass Telefonica jetzt erst einmal mit sich selbst beschäftigt sei.
Deutlich spürbar dürften die Auswirkungen
des Zusammenschlusses schon bald für die
Kunden einiger Konzernmarken werden. Hier
hat Telefonica durch den Zusammenschluss
ein üppiges Bündel an sich überschneidenden Angeboten. Das Unternehmen verkauft
seine Dienstleistungen nicht nur unter den
Marken o2 und E-Plus. Auch die Marken
Base, blau-Mobilfunk, Simyo, Fonic, Ay Yildiz
und Türk Telekom Mobile gehören dazu. Hier
will Dirks aufräumen, ohne die Mehrmarkenstrategie grundsätzlich aufzugeben. Die Entscheidung, welche Marken dem Rotstift zum
Opfer fallen, soll in den nächsten Monaten
fallen.
Deutlich verringern will das Unternehmen
auch die Zahl seiner Telefonläden — von derzeit 1800 auf 1200. Zahlreiche Filialen sollen
an den Mobilfunk-Discounter Drillisch abgegeben werden. Bereits Anfang Februar hatte
sich der Konzern darüber hinaus mit dem Be-
triebsrat auf einen Plan zum Abbau von 1600
der 9100 Stellen im Unternehmen geeinigt.
Positive Auswirkungen werde der Zusammenschluss für die Kunden bei der Netzqualität
haben, versprach Dirks. So verfüge das fusionierte Unternehmen in Deutschland über die
beste Abdeckung im 3G-Netz, über das heute noch 70 Prozent der Mobilfunkdaten übertragen würden. Und sein LTE-Netz werde das
Unternehmen zügiger ausbauen, als vor der
Fusion geplant.
Wir als CGPT sehen in den geplanten Maßnahmen aber auch ganz klar Stellenabbau,
den wir ablehnen. Es kann nicht sein, dass
immer die Beschäftigten die Verlierer von
Fusionen sind.
UB
ANTRAG DER TELEKOM:
Einführung von Vectoring im Nahbereich
Homann: „Faire Rahmenbedingungen für
Investitionen in moderne Breitbandnetze
erforderlich.“
Die Telekom Deutschland GmbH (Telekom)
hat jetzt bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, die sogenannte letzte
Meile, eingereicht, um Vectoring künftig auch
im sogenanten Nahbereich eines Hauptverteilers einsetzen zu können.
„Ich begrüße, dass die Telekom den bereits
angekündigten Antrag nun eingereicht hat.
Die zuständige Beschlusskammer wird die
Vorschläge des Unternehmens jetzt im Rahmen eines transparenten und ergebnisoffenen Verfahrens mit allen interessierten Marktakteuren ausführlich diskutieren und anschließend zügig eine Entscheidung treffen“,
erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Im Nahbereich um einen Hauptverteiler, an
dem die „letzte Meile“ endet, dürfen aus technischen Gründen VDSL-Signale bisher nur
dort eingespeist werden und nicht auch an
den in diesem Bereich stehenden Kabelverzweigern, das sind die grauen Verteilerkästen
am Straßenrand. Damit sollen gegenseitige
Beeinträchtigungen der VDSL-Signale infolge
der Einspeisung an zwei nahe beieinander liegenden Punkten verhindert werden. Die Einführung von Vectoring auch im Nahbereich erfordert nach den Vorstellungen der Telekom
daher eine Beschränkung der aktuell bestehenden Zugangsmöglichkeiten der Wettbewerber zur Teilnehmeranschlussleitung am
Hauptverteiler.
„Die Bundesnetzagentur steht allen technischen Möglichkeiten und neueren Entwick-
lungen, die zu einer Verbesserung der Breitbandversorgung beitragen können, aufgeschlossen gegenüber. Für den Erfolg des
Breitbandausbaus ist es wichtig, dass alle
Unternehmen faire und verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Investitionen in moderne Breitbandnetze vorfinden“, betonte
Homann.
Bereits im August 2013 hatte die Bundesnetzagentur in einer Grundsatzentscheidung
grünes Licht für den Einsatz der VectoringTechnik an Kabelverzweigern außerhalb der
Nahbereiche gegeben.
Der Antrag der Telekom sowie weitere Informationen zum Verfahren werden in Kürze auf
der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Am 13. März 2015 hat eine erste
öffentlich mündliche Anhörung über den
Antrag vor der zuständigen Beschlusskammer 3 stattgefunden.
TELEKOM-PROGRAMM:
Zukunft braucht Herkunft
Mit dem Programm: „Zukunft braucht Herkunft!“ wendet sich die Telekom an ihre „Ehemaligen“. U.a. kann mit der Teilnahme an
dem Programm ein auf die Interessen der
ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zugeschnittener Newsletter über das Internet
abonniert werden.
Die CGPT begrüßt diese Aktivität der Telekom,
ermöglicht sie doch, dass sich die Ehemaligen
weiterhin über die Vorgänge bei ihrem früheren Arbeitgeber informieren können.
16
DP 02/2015
Um zusätzliches Interesse zu wecken, geben
wir im Folgenden eine Übersicht über die
Themen der letzten Ausgabe des Newsletters
vom 26. Februar 2015:
● Finanzpressekonferenz der Telekom
● Stellungnahme zu Kundenservice und
IP-Umstellung
● Telekom auf der CeBIT 2015: „Wirtschaftswunder 4.0“
● neue Formulare für Ehemalige, die online
abgerufen werden können
•● Markenwert der Telekom
● Vorstellungsveranstaltung der Netzstrategie der Telekom für Ehemalige
● Aktivitäten von Ehemaligen – im Ehrenamt
● Azubis, die sich für Vielfalt im Konzern sowie die Einbeziehung von Menschen mit
Handicap einsetzen
● Veränderungen im Top-Management der
Telekom
Wir werden über die weiteren Aktivitäten im
Rahmen des Programms berichten. – wb -
CGPT
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
KONZEPT ZUR NEUAUSRICHTUNG VON VIVENTO:
Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeber einigen sich
Wir hatten über die geplante Neuausrichtung der Vivento Customer Service GmbH
(VCS) berichtet. Die Verhandlungskommission des Gesamtbetriebsrats (GBR) hat
sich am 23. Januar 2015 mit dem Arbeitgeber über einen Zentralen Interessenausgleich und Rahmensozialplan zur Neuausrichtung der VCS geeinigt.
■
■
■
Dem vorausgegangen war eine Empfehlung
des Konzernstandortausschusses, der maßgeblich die Eckpunkte zur vorliegenden Einigung mit dem Arbeitgeber erarbeitet hat.
Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt
der Zustimmung des Gesamtbetriebsrats und
sieht folgende Eckpunkte vor:
■ Zeitliche Streckung der Maßnahme bis
Ende 2016
■ Weingarten, Rendsburg und Hennigsdorf
konnten als Sondermigrationsstandorte
zumindest bis Ende 2016 gesichert
werden
■ Alle Beschäftigten mit Fahrzeiten ab 120
Minuten (einfache Strecke) bekommen
■
■
■
■
■
ein alternatives Beschäftigungsangebot in
den Service-Gesellschaften
Anwendung des TV Ratioschutz DTAG +
50% Fahrmehrkosten und Fahrzeiten (als
finanziellen Ausgleich)
Standortsicherung bis zum 31.12.2018
für die Standorte Dortmund, Mannheim,
Regensburg und Braunschweig
Gehaltssicherung bei Wechsel in die Servicegesellschaften der TDG
Ausbildungsmöglichkeit zum Verwaltungsfachwirt, sofern eine Zusage zur
Übernahme von einer Behörde vorliegt
Zusicherung von Qualifizierungsmaßnahmen
Übertragung der Sozialplanregelungen
rückwirkend auch auf alle freiwilligen internen Wechsler
Einrichtung einer paritätisch besetzten
Härtefallkommission mit einem Gesamtbudget von 1 Million Euro
Mögliche Inanspruchnahme der Altersteilzeit für Tarifkräfte bei einem Wechsel in die
Servicegesellschaften
Sprinterabfindung; danach Anwendung
der Abfindung aus dem TV Ratio der DTAG
ab bekannt, dass von den derzeitig 15
Außenstandorten, die neben der Zentrale
in Bonn betrieben werden, nur drei bestehen bleiben und zwei neue Standorte eingerichtet werden sollen. Die Umorganisationsmaßnahme soll Anfang nächsten
Jahres beginnen und bis Anfang 2017
abgeschlossen sein.
Der GBR ist davon überzeugt, dass mit dieser
erzielten Regelung zumindest im Ansatz die
wesentlichen Härten, die das Konzept des Arbeitgebers zur Neuausrichtung der VCS beinhaltete, abgemindert werden konnten. Auch
die Bedingungen zur Reintegration der VCS
Beschäftigten in die Servicegesellschaften
bzw. in die Telekom Deutschland GmbH sind
jetzt klar geregelt.
■
Konkrete Fragen zu den Sozialplanregelungen (gelten nicht für Gelsenkirchen) beantworten die örtlichen Betriebsräte.
Quelle: GBR Telekom
TELEKOM:
Christian P. Illek wird neuer Personalvorstand
Der Aufsichtsrat der Telekom berief am
25. Februar 2015 Christian P. Illek auf den
Posten des Chef-Personalers. Illek – derzeit Vorsitzender der Geschäftsführung von
Microsoft in Deutschland – ist bei der Telekom kein Unbekannter.
Schon von 2007 bis 2012 war Illek bei der
Telekom tätig: In diese Zeit fiel die Fusion der
ehemals getrennten deutschen Festnetz- und
Mobilfunksparten des Konzerns zur Telekom
Deutschland. Illek war damals als Geschäftsführer zuständig für alle Marketing-Aktivitäten
im deutschen Markt. Illek studierte Chemie
und Betriebswirtschaftslehre in Düsseldorf
und München und begann seine Laufbahn
1989 an der LMU München. Vor seiner Tätigkeit bei der Telekom arbeitete er in verschiedenen Führungspositionen bei den Firmen
Bain&Company und Dell, sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz.
Über die Berufung freut sich Telekom-Chef
Tim Höttges: „Für die laufende Transformation der Deutschen Telekom ist eine unternehmerisch getriebene Personalarbeit essentiell. Christian Illek versteht diese Anforderungen und Veränderungen, die sich aus
der Digitalisierung ergeben, wie kaum ein anderer. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit
mit ihm. Uns verbindet ein langer gemeinsa-
mer und erfolgreicher beruflicher Werdegang.
Wir werden diesen jetzt in neuer Konstellation
fortsetzen können.“
Erfahrener Manager
Auch Aufsichtsratschef Ulrich Lehner betonte: „Mit Christian Illek konnten wir einen erfahrenen Manager gewinnen, der den Markt
und das Unternehmen und die damit verbundenen Herausforderungen bestens kennt. Im
Unternehmen genießt er allseits einen tadellosen Ruf.“
„Wir sind in einem langen, fairen Prozess zu
einem guten Ergebnis gelangt. Für die Digitalisierung der Arbeitswelt ist Christian Illek die
richtige Wahl. Die 240.000 Mitarbeiter werden auch weiterhin durch einen Arbeitsdirektor im Vorstand vertreten sein“, sagte Lothar
Schröder, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Telekom.
Mit der Berufung von Illek geht eine elfmonatige Übergangszeit zu Ende: Nachdem Marion
Schick im vergangenen Mai aus persönlichen
Gründen ausschied, übernahm DRC-Vorstand Thomas Kremer kommissarisch die Leitung des HR-Bereichs. In dieser Zeit sorgte
Kremer für eine reibungslose und schnelle Tarifrunde 2014 und trieb die zukunftsorientierte Neuausrichtung des HR-Bereiches mit dem
Projekt „HR 2020“ voran. Zudem machte Kre-
mer das Thema „Digitalisierung der Arbeitswelt“ zu einem Schwerpunkt der HR-Strategie.
Kremer: „Mir hat die Arbeit im HR-Bereich
sehr viel Spaß gemacht. Herzlich bedanken
möchte ich mich bei allen HR-Kollegen, die
mich in den vergangenen Monaten unterstützt haben. Ich konnte viele neue Perspektiven kennenlernen, die für meine weitere Arbeit bei DRC wichtige Impulse bringen.“
Dank an Thomas Kremer
Höttges bedankte sich ausdrücklich bei Thomas Kremer für seine Bereitschaft, den Personalbereich für die lange Zeit des Übergangs
mit zu verantworten: „Thomas hat während
der langen Zeit des Übergangs wichtige Impulse gesetzt: Die Tarifverhandlungen 2014
waren die ersten seit vielen Jahren, die ohne
Schlichterspruch zu einem für beide Seiten
guten Ende geführt werden konnten. Ich bin
ihm auch dankbar, dass er die Digitalisierung
der Arbeitswelt zu einem strategischen HRThema gemacht hat: So hat die Telekom als
erstes – und bisher einziges– Unternehmen in
Deutschland das Thema Digitalisierung in der
Ausbildung strategisch aufgegriffen und die
Ausbildung zum Cyber Security Professional
eingeführt.“
© 2015 Deutsche Telekom AG, Corporate
Communications
DP 02/2015
17
CGPT
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
TD 2018:
Telekom setzt sich strategische Ziele
Die strategische Zielrichtung der Telekom
ist mit der Strategie des Transformationsprogramms „TD 2018“ vorgegeben.
Im Folgenden werden die Strategie-Aussagen der Telekom „kursiv“ dargestellt.
Die Telekom stellt sich die Fragen
● Was ist das Ziel?
● Warum verfolgen wir das Ziel?
● Wie erreichen wir das Ziel?
● Woran messen wir unseren Erfolg?
BIG 1 der Telekom:
Wir kämpfen für die Marktführerschaft
Es gilt die Marktführerschaft zu sichern bzw.
zu erreichen. Gerade Geschäftskunden bevorzugen den Marktführer wegen Zuverlässigkeit und Netzstabilität.
Für die Nummer 1 sind Synergien leichter zu
realisieren, innovative Produkte schneller zu
vermarkten und alle Kundenanforderungen
nachhaltiger zu bedienen.
„MagentaEins“ führt Festnetz- und Mobilfunkkommunikation zusammen. HighspeedAnschlüsse sichern das Breitbandgeschäft.
Das TV-Angebot und die Mittelstandsinitiative bieten adäquate Lösungen.
Anhand des Umsatzes lässt sich der Erfolg
direkt messen.
BIG 2 der Telekom: Wir bieten integrierte
IP-Netze
Anerkanntermaßen nimmt die Telekom mit
ihrem hybriden IP-Netz (Festnetz und Mobilfunk kombiniert) eine hervorragende Position
als Netzbetreiber ein. Diese Position soll
durch LTE [Long Term Evolution] im Mobilfunk
und Glasfaserausbau gestärkt werden.
Mit der Vectoring-Technik wird die Konkurrenzfähigkeit mit den Kabelnetzbetreibern
erhalten.
Mit der Anzahl der entsprechenden Anschlüsse und störungsfreier Betriebszeiten
wird der Erfolg messbar.
BIG 3 der Telekom: Wir begeistern Kunden
Ein innovatives und integriertes Produktportfolio soll die Kunden begeistern.
Die Bedürfnisse der Kunden sollen im Vordergrund stehen.
Mit objektiver Abfrage der Kundenzufriedenheit kann der Erfolg gemessen werden.
BIG 4 der Telekom:
Wir gewinnen mit Partnern
In einigen technischen Bereichen ist es wirtschaftlicher, neue Produktansätze mit Partnerschaften zu realisieren als Eigenentwicklungen zu betreiben.
Den potenziellen Partnern werden dabei Telekom-Plattformen, z.B. für Cloud-Produkte zur
gemeinsamen Nutzung angeboten.
Die entsprechenden Umsätze dienen als
Messwert für den Erfolg.
BIG 5 der Telekom:
Wir liefern unseren Erfolgsbeitrag
Mit dem Erreichen des angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis lassen sich die Budgetzahlen verwirklichen, was die Investitionen, die Dividendenzahlungen, den Betrieb
und die Zahlung der Personalkosten sicherstellt.
Die Finanz-Kennzahlen im Geschäftsbericht
geben Auskunft über die Zielerreichung.
BIG 6 der Telekom:
Wir leben Kultur und Verantwortung
Dieses Themenfeld ist für uns als Gewerkschaft von höchstem Interesse, und es wird
deshalb hier auch detaillierter dargestellt.
● Was ist das Ziel?
Wir leben eine Kultur, die von Kundenorientierung und serviceorientiertem Handeln –
intern wie extern – geprägt ist. Dabei haben
wir einen hohen Qualitätsanspruch an unsere Arbeit und verbinden Leistungsorientierung mit gegenseitiger Wertschätzung. Für
die Anforderungen von morgen stellen wir
unser Unternehmen zukunftsfähig auf.
● Warum verfolgen wir das Ziel?
Motivierte und kompetente Mitarbeiter bil-
den das Fundament unseres gemeinsamen
Erfolges. Um in einem sich ändernden Marktumfeld für die Herausforderungen der Zukunft gut gerüstet zu sein, investieren wir in
Qualifizierung.
● Wie erreichen wir das Ziel?
Wir schaffen uns gegenseitig ein Umfeld,
in dem Leistung und Engagement Spaß
machen.
Wir gehen respektvoll und wertschätzend
miteinander um. Unsere Kompetenzen erweitern wir durch regelmäßige Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Gesundheit aller Mitarbeiter ist unser
höchstes Gut, das wir gemeinsam fördern.
● Woran messen wir unseren Erfolg?
Ergebnisse Pulsbefragung
Qualifizierungstage je Mitarbeiter
Entwicklung der Gesundheitsquote
Zu BIG 6: Die CGPT stellt den Menschen in
den Fokus der Betrachtungen.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist
das Image ihres Arbeitgebers in der Öffentlichkeit überaus wichtig. Man muss auf „seine Firma“ stolz sein können.
Langgediente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch Fort- und Weiterbildung auf
dem Weg in die Zukunft mitzunehmen, dann
sind sie motiviert und kompetent.
Forderungen nach effizienter Leistung dürfen
nicht zur Überforderung oder zur Selbstausbeutung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
führen. Wir verfolgen die Verschlechterung
der Gesundheitsstatistik bei der Telekom mit
großer Sorge.
Wir fordern objektive Kontrollen zum Gesundheitszustand und zur Stimmungslage der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wir werden die Unternehmensentwicklung
der Telekom unter der Strategie BIG 6 kritisch verfolgen.
– wb -
TD 2018 – Die Strategische Ausrichtung der Telekom
Mit dem aktualisierten Programm TD 2018 wird die strategische
Ausrichtung der Telekom an die Wettbewerbslandschaft angepasst.
Die Telekom möchte aus ihrem Selbstverständnis führend sein, d.h.
● in allen wichtigen Märkten die Nr. 1, mindestens die Nr. 2 zu sein,
● das beste IP-Netz zu haben,
● den besten Service zu bieten,
● die besten Produkte erlebbar zu machen,
● der bevorzugte Anbieter für Geschäftskunden zu sein, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln. Bereits im Hinblick auf den Übergang zu
All-IP sollen die Kosten überproportional großer Steuerungs- und
Querschnittseinheiten reduziert werden. Deshalb wird deren Umbau und Abbau von Steuerungs- und Querschnittsfunktionen mit
den bekannten, freiwilligen und sozialverträglichen Mitteln – schon
aus der iPF 2014 bekannt – fortgesetzt.
18
DP 02/2015
Zielwerte 2018
abgeleitet aus dem Führungsverständnis
Glasfaserkunden ( 25 Mbit/s)
12 mio
- erfolgreiche Umstellung des VDSL-Netzes auf Vectoring
- 80% der Haushalte können bis 100 Mbit/s nutzen
TV-Kunden
5 mio
- Förderung der Verbreitung von „Entertain“
Mobilfunk Double Play
12 mio
(Sprache und Daten)
kombinierte Festnetz-/Mobilfunkkunden
3 mio
IP-Kunden
100%
– Abschaltung der Altplattformen
Hieraus wurde für das Jahr 2015 das Programm BIG 6 2015 abgeleitet.
Quelle: Telekom/Strategie – wb–
CGPT
Wiedervereinigung
WIEDERVEREINIGUNG:
Wie erlebte ich die Wende 1989 und die Zeit bis heute
Es war eine sehr spannende und aufregende
Zeit. Ich kann mich noch erinnern, wie wir begonnen hatten im Herbst 1989 wie viele andere auch eine Kerze in unser Fenster zu stellen und uns an den Montagsdemonstrationen
zu beteiligen.
Der 9.November war ein zunächst ganz normaler Tag. Wie jeden Tag begann ich zunächst
die Sendung „Aktuelle Kamera“ zu schauen.
Dort erlebte ich die Ansage von Günter Schabowsky, dass Ausreisen sofort möglich sind.
Ich konnte es eigentlich nicht so recht verstehen und erwartete mit Spannung die Tagesschau. Aber auch das brachte mich nicht weiter und so blieb ich auf bis zur Spätausgabe
und dort sah ich dann die ersten Bilder von
Berlin.
Am nächsten Morgen fuhr ich zur gewohnten
Zeit auf die Post zur Arbeit. Unter den Kollegen
waren heftige Diskussionen im Gange, was
die gestrige Aussage zu bedeuten hatte. Kontakte wurde hergestellt und ich bekam den
Auftrag ,mit meinem Paketzustellauto durch
die Greizer Straße (Einkaufsstraße) zu fahren
und beim Volkspolizeirevier zu schauen, was
dort los ist. Unsere Kollegin, die Eilboten fuhr,
bekam den Auftrag bei der Staatsbank vorbei
zu fahren und dort die Situation zu erkunden.
Als ich zurück kam berichtete ich, dass es
zwar einige wartende Menschen gäbe, aber
sonst waren noch keine Informationen zu bekommen.
Ähnliches berichtete die Kollegin von der Situation bei der Staatsbank. Alle weiteren
Nachrichten waren nicht sehr aufschlussreich
und wir begannen unserer täglichen Arbeit
nachzugehen.
Am Nachmittag nach den Landtouren fuhren
die ersten Kollegen in Richtung Westen. Die
nächsten Tage nahm der Strom der Reisenden zu. An manchen Tagen kamen wir kaum
über die Hauptstraße, da so viele Fahrzeuge
aus dem heutigen Sachsen in Richtung Westen rollten.
Ich selbst fuhr erst 14 Tage nach der Grenzöffnung nach Mannheim. Kurz hinter der Grenze
hielt ich an einer Raststätte um mit unseren
Gastgebern zu telefonieren.
Als ich zurück zu meinem Auto kam, wurde
meine Tochter gerade von einer Frau die neben uns parkte mit Süßigkeiten beschenkt.
Auch in Mannheim, als wir unser Begrüßungsgeld abholten, wurden wir sehr freundlich aufgenommen und auch hier schenkte eine Frau
unserer Tochter fünf DM.
Der Eindruck im Westen war schon überwältigend, aber auch ernüchternd, wenn man genau hinschaute.
Als dann im Jahr 1990 die ersten Personalratswahlen anstanden, stellten meine Kollegen und ich fest, dass die ehemaligen Linientreuen versuchten, für diese Aufgaben zu
kandidieren.
Schnell schlossen wir uns zusammen und
gründeten eine eigene unabhängige List zur
Personalratswahl. Wir bekamen so viele
Stimmen, dass wir recht gut in dem Personalrat vertreten waren.
1991 kandidierte ich dann für den Bezirkspersonalrat und war in diesem bis zur Organisationsänderung als Mitglied vertreten. 1992
bei der Wahl des Personalrats für das PA V
Gera wurde ich dann in die Freistellung gewählt.
Vieles war neu und aufregend
Viele Fragen hatten wir und so war es immer
wieder schön, wenn erfahrene Kollegen aus
den alten Bundesländern, die ebenfalls als
Personalräte aktiv waren, zu uns kamen und
mit uns die jeweilige Situation versuchten zu
erörtern.
Allerdings wurden wir auch immer wieder
durch die Kollegen ein Stück gebremst, die
einfach nicht glauben wollten, was in dieser
Zeit von Seiten des Arbeitgebers in unseren
Bereichen gemacht wurde. Hier wurde die Unerfahrenheit der Personalräte extrem ausgenutzt um Experimente zu starten, von denen
man sich im Bereich der Bemessung der Zustellung bis heute noch nicht erholt hat.
Ein Spruch eines Personalratskollegen ist mir
noch immer in den Ohren, dieser sagte einmal zu mir: „Weißt du, Hannes, wenn du mal
25 Jahre Personalrat bist, dann siehst du das
alles nicht mehr ganz so eng!“ Ich antwortete
darauf: „25 Jahre will ich gar nicht Personalrat sein!“ Wie schnell die Personalratszeit zu
Ende war haben zu dem Zeitpunkt (1992)
wohl die Wenigsten erahnt.
Nach der AG-Gründung im Jahre 1995 wurden aus den Personalräten Betriebsräte.
Plötzlich war die Möglichkeit,unliebsame Entscheidungen an andere Ebenen zur Entscheidung zu geben vorbei. Die Betriebsräte vor Ort
mussten lernen, Entscheidungen zu treffen
und auch durchzusetzen.
Noch vor der AG-Gründung durfte ich eine
Ausbildung zum Teamer für Betriebsverfassungsrecht machen und durfte danach die
Schulung der ehemaligen Personalräte in Betriebsräte mit durchführen.
Es war eine anstrengende aber auch sehr
spannende Zeit. Schnell begriffen wir, dass
wir immer von der derzeitigen Situation ausgehend handeln mussten um für die Kollegin-
nen und Kollegen das am besten zu vertretende herauszuholen.
Immer wieder erinnere ich mich an Vorgesetzte, vor allem in den unteren Leitungsbereichen, die oft nur punktuell Wissen mitbrachten und auf dieser Basis ihre Entscheidungen
per Anweisung versuchten umzusetzen.
Wenn man dann hinterfragte oder eine andere Lösungsidee vorschlug, erntete man oft
Unverständnis.
Allerdings wurde diese Art des Umgangs anders, wenn man in den Hierachieebenen weiter nach oben ging.
Was uns als gelernten „Ostbürgern“ leichter
fiel als manchem „Westbürger“ noch heute,
ist die Tatsache, dass wir immer Lösungen
finden mussten und dass wir wussten, es gibt
immer mehr als einen Weg!
Was wir aber auch sehr schnell lernten, ist die
Tatsache, dass wir nur gemeinsam anpackend etwas erreichen konnten. Und heute muss ich leider feststellen, dass diese positiven Erfahrungen verblassen, dass überwiegend nur noch an sich selbst gedacht wird
und das Handeln und Tun nur noch darauf
ausgerichtet ist, dass man selbst möglichst
unauffällig und unbeschadet durch kommt.
Es entsteht oft der Eindruck, „zum Glück hat
es meinen Nachbarn erwischt, dann will ich
nur ruhig sein, ich komm schon klar!“ Das erschreckt mich sehr, denn was wir heute erleben, ist der Kapitalismus in reinster Kultur,
das ist ein Kapitalismus, wie er uns in unserer
Schulzeit gelehrt wurde. Nur leider will das
kaum jemand wahr haben.
Dennoch bin ich dankbar, dass die Wende so
passiert ist. Dass wir heute die Chance mitzugestalten leider nicht mehr oder nur noch sehr
selten nutzen, bedauere ich sehr.
Letztlich haben wir schon einmal gezeigt,
dass gemeinsam ein Wandel möglich ist, und
dort müssen wir unbedingt wieder hin! Hoch
schauen, gemeinsam an einem Strang ziehen
und gemeinsam sowohl dem Arbeitgeber
aber auch der Politik klar machen, dass es so,
wie es zur Zeit läuft, nicht weiter gehen kann!
Zuerst natürlich durch sachliche Argumentation bzw. durch mittun. Das fängt beim Arbeitsschutz und der Einhaltung der Arbeitszeit
an und hört bei der Unterstützung für den betroffenen Nachbarn noch lange nicht auf! Da
müssen auch die Gewerkschaften umdenken
und sich in vielen Bereichen neu positionieren.
Denn nur gemeinsam sind wir stark und können etwas erreichen.
Davon bin ich zu 100 % überzeugt.
– J. St.
DP 02/2015
19
CGPT
Wiedervereinigung / Bei anderen gelesen
Betrachtungen zur
deutschen Einheit
Wer die Zukunft eines Landes zum Wohle
des Volkes gestalten will, für den ist das
Vertrauen des Volkes und die Unterstützung durch das eigene Volk Voraussetzung.
Die Partei- und Staatsführung war im Zwiespalt. Die SED-Herrschaft war errungen und
sie galt es auf Dauer zu sichern, jedoch aus
Gründen der Legitimation des Führungsanspruches sind Wahlen erforderlich. Diese
Wahlen sollten die führende Rolle der SED
stärken und auf keinen Fall in Frage stellen.
Walter Ulbricht formulierte es im Jahre 1945
so: „Es muß demokratisch aussehen, aber wir
müssen alles in der Hand haben.“
Parallel zur Gründung der DDR schuf man die
Nationale Front. In ihr waren alle Parteien und
Massenorganisationen vereinigt. All diese Organisationen erkannten den SED-Führungsanspruch an. Es wurde darauf geachtet, dass
dieser Führungsanspruch personell und materiell zur Durchsetzung kam. Von nun an
wählte man die Kandidaten der Nationalen
Front auf einer Einheitsliste! Bei angepasstem Wahlverhalten benötigte man keine
Wahlkabine und keinen Kugelschreiber. Es
genügte, den empfangenen Wahlschein, einmal gefaltet, in die Wahlurne zu werfen.
Wer es auf sich nahm, mit „NEIN“ zu stimmen,
benötigte einen Kugelschreiber in einer Wahlkabine. Es galt nun, jeden Kandidaten auf
dem Wahlschein einzeln ordentlich durchzustreichen. Diese Stimmabgabe war für alle
sichtbar und das Wahlgeheimnis war verletzt!
Die Stimmenauszählung war öffentlich.
Bei einem solchen Wahlsystem wuchs kein
Vertrauen zur Partei- und Staatsführung. Dafür bezahlte die DDR einen hohen Preis: Der
Staat konnte sich seines Volkes nicht sicher
sein; er war reformunfähig!
Egon Krenz verkündete als Wahlleiter das
amtliche Endergebnis bei den Kommunalwahlen am 7. Mai 1989. Danach haben 1,15
Prozent der Wähler gegen den Wahlvorschlag
gestimmt.
Durch gute Absprachen zur Wahlvorbereitung
und durch aktive Teilnahme bei der Stimmauszählung konnte die Opposition die Wahlfälschung diesmal beweisen. Das Wahlergebnis wurde nicht korrigiert, aber an jedem
7. Tag eines Monats wurde fortan vor den Kirchen und auf dem Alexanderplatz für Wahlfreiheit demonstriert. Das Politbüro der SED
wählte Egon Krenz am 17. Oktober 1989 zum
Generalsekretär. Das Volk sah es mit Entsetzen und Fassungslosigkeit.
Er hatte aber jedes Vertrauen verloren, denn
„Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch
wenn er dreist die Wahrheit spricht.“ G.B.
20
DP 02/2015
BUNDESGEWERKSCHAFTSTAG BEI DER KRAFTFAHRERGEWERKSCHAFT (KFG)
Willy Schnieders wiedergewählt
Der Niedersachse aus Emstek erhielt wieder das Vertrauen der Delegierten
Der neu gewählte geschäftsführende Bundesvorstand. Vorne v.l.n.r.: Franz Xaver Winklhofer;
Marga Domidian, Willy Schnieders. Hinten v.l.n.r.: Ralf Vüllings, Klemens Lanfermann und Wolfgang Schiele
(Bildquelle: privat)
Cloppenburg. Beim Bundesgewerkschaftstag mit Neuwahlen der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) im niedersächsischen Cloppenburg am letzten Wochenende
hat Bundesvorsitzender Willy Schnieders aus
Emstek wieder das volle Vertrauen der Delegierten aus ganz Deutschland erhalten. Außerdem haben sich die Vertreter der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) gegen jede Erhöhung
des Rentenbeginns ausgesprochen.
Gewählt wurden auch wieder die Stellvertreter Franz Xaver Winklhofer aus Bayern und
Wolfgang Schiele aus Rheinland-Pfalz. Neu
als Stellvertreter wurde Ralf Vüllings aus
Nordrhein-Westfalen gewählt. Schatzmeister
bleibt Klemens Lanfermann aus Cloppenburg. Das Vertrauen als neue Schriftführerin
hat Marga Domidian aus Baden-Württemberg erhalten. Zu Beisitzern bestimmten die
Delegierten Volker Schierenberg aus NRW,
Torsten Schöne vom Landesverband NordKüste und Tuncay Öztunc aus Bayern.
Auf Antrag von Winklhofer haben sich die Mitglieder des Gewerkschaftstags einstimmig
gegen jede freiwillige oder gesetzliche Erhöhung des Rentenbeginns mit 70 ausgesprochen. Franz Xaver Winklhofer begründete den
Antrag damit, dass bei einem Rentenbeginn
mit 70 der Großteil der Berufsfahrer/innen im
Personen- und Güterverkehr von Altersarmut
bedroht ist.
Berufskraftfahrer müssen sich alle fünf Jahre
einer gesetzlichen Gesundheitsprüfung stellen. Viele Berufskollegen/innen sind schon in
einem Alter von 60 Jahren gesundheitlich beeinträchtigt. Nachlassende Sehkraft, erhöhter
Blutdruck, Alterszucker, Herz- und Kreislaufprobleme führen dazu, dass weder die Untersuchung beim Augenarzt noch beim
Arbeitsmediziner erfolgreich durchlaufen wird.
Als Folge drohen der Verlust der Fahrerlaubnis und das Ende der Berufskraftfahrertätigkeit. Sowohl die Agentur für Arbeit bzw. die
Deutsche Rentenversicherung verlangen in
der Regel, dass der nun Arbeitslose eine sogenannte leichte Tätigkeit aufnimmt. Dabei
wird nicht berücksichtig, ob es solche Arbeitsverhältnisse gibt und wie diese bezahlt werden, so Winklhofer. Sollte ein Fahrer in Frührente geschickt werden, muss er mit dauerhaften finanziellen Abzügen und mit Altersarmut rechnen, waren sich die Delegierten des
Gewerkschaftstags einig. Daher lehnt die
Kraftfahrergewerkschaft den Rentenbeginn
mit 70 Jahren kategorisch ab.
Gemeinsam sind wir stark
Mit dem Slogan: Gemeinsam sind wir stark,
konnte der wiedergewählte Bundesvorsitzende Willy Schnieders den harmonisch verlaufenden Bundesgewerkschaftstag beenden.
Quelle: Pressemitteilung Kraftfahrergewerkschaft
CGPT
Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik
FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK:
Seminare 2015
APRIL
13.04. – 17.04.2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz
Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft
KIRKEL
Bildungsstätte d. Arbeitskammer
BR / BU & VK
20.04. – 24.04.2015
Betriebsverfassungsrecht
Die Betriebsratssitzung
FRIEDRICHRODA
Ramada Hotel
BU & VK
04.05. – 08.05.2015
Psychische Belastung am Arbeitsplatz– Teil I
Gesunde Betriebe leben länger!
WANGEROOGE
Gästehaus Germani
BR, SBV, JAV
11.05. – 13.05.2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz –
Stufe I
STEINHEIM
Waldhotel Forest
BU & VK
11.05. – 13.05.2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz –
Stufe III
STEINHEIM
Waldhotel Forest
BU & VK
18.05.– 22.05.2015
BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT–
Teil II
WILLINGEN
Göbel´s Landhotel
BR, SBV, JAV
18.05– 22.05.2015
BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT–
Teil III
WILLINGEN
Göbel´s Landhotel
BR, SBV, JAV
18.05.– 22.05.2015
Arbeitsrechtliche Schwerpunkttehmen– Teil II
Arbeitnehmerschutzrechte
BAD FÜSSING
Parkhotel
BR, SBV, JAV
Gesprächs- und Verhandlungsführung in der betrieblichen
Praxis– Teil I
ROTENBURG
Göbel's Hotel Rodenberg
BR, SBV, JAV
Aktuelle Rechtsprechung des BAG und der Instanzgerichte–
Die 4 Kernbereiche der Betriebsverfassung
KONSTANZ
Ibis Hotel
BR, SBV, JAV
Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft–
Rente oder Armut im Alter?
CADENABBIA
Villa La Collina
BR, SBV, JAV
BU & VK
21.09.– 25.09.2015
Lebendige Dokratie beginnt am Arbeitsplatz – Stufe II
Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft
KIRKEL
Bildungsstätte d. Arbeitskammer
BR, SBV, JAV
BU & VK
23.09.– 25.09.2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz –
Stufe II
STEINHEIM
Waldhotel Forsthof
BU & VK
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz – Stufe II
Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft
KIRKEL
Bildungsstätte d. Arbeitskammer
BR, SBV, JAV
BU & VK
02.11.– 06.11.2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz – Stufe I
Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft
KIRKEL
Bildungsstätte d. Arbeitskammer
BR, SBV, JAV
BU & VK
04.11.– 06.11.2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz –
Stufe II
STEINHEIM
Waldhotel Forsthof
BU & VK
09.11.2015–
1311.2015
JUGENDSEMINAR
Die Jugend im politischen und betrieblichen Alltag
BERLIN
Leonardo Hotel
JAV / Junge
Arbeitnehmer
24.11.– 28.11.2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz – Stufe I
Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft
OBERHAMBACH
Bildungsstätte Oberhambach
BR, SBV, JAV
BU & VK
MAI
JUNI
08.06.– 12.06.2015
JULI
06.07.– 10.07.2015
AUGUST
02.08.– 07.08.2015
SEPTEMBER
OKTOBER
12.10. – 16.10.2015
NOVEMBER
Franz-RöhrBildungswerk e.V.
Alle Anmeldeunterlagen
finden Sie bequem & einfach
unter
www.FRBW.de
DP 02/2015
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Berufs-, Sozial- und Tarifpolitik vor mehr als 100 Jahren
CGPT
Diese Bestallungs-Urkunde stammt von Johann Schröder der im April 1878 geboren wurde und 1968 starb. Er fing als Postjungbote bei der
Post an und hörte als Postassistent auf. Er war über 50 Jahre bei der Post und hatte wegen der Kriegszeit bis zum 67. Lebensjahr gearbeitet.
Er war Vater von 11 Kindern. Ein Sohn, Josef Schröder, ist langjähriges CGPT Mitglied und war selbst 46 Jahre bei der Post. Auch er vom Jungboten bis zum Posthauptsekretär. Er hat der CGPT die wertvolle Urkunde aus der Dortmunder Postler-Familie zur Verfügung gestellt. U.B.
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DP 02/2015
CGPT
Rätselecke / Vor 25 Jahren stand in unserer Zeitung
VOR 25 JAHREN STAND IN UNSERER ZEITUNG
Erste CGP-Betriebsgruppe der DDR
in Greiz gegründet
Sudoku Auflösung aus Heft 2/2015
SUDOKU
Unter den richtigen Lösungseinsendern werden drei kleine Preise vergeben.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Lösung bitte an:
CGPT Bund,
Alfredstraße 77-79,
45130 Essen.
Die Lösung des Kreuzworträtsel aus
DP 1/2015 lautet:
BETRIEBSRATSBUERO
Als Gewinner wurden ausgelost:
Daniel Zeiske, Horst Oetinger und
Heinrich Nießen.
Einsendeschluss für das Rätsel in
DP 2/15 ist der 15. Mai 2015.
Nach vorausgegangenen ersten Kontakten
mit CGP-Gewerkschaftern aus der Bundesrepublik Deutschland hatten am 15. März
1990 Beschäftigte des Post- und Fernmeldeamts (PFA) Greiz zu einer Versammlung für interessierte Mitarbeiter eingeladen. Neben 20
Kolleginnen und Kollegen des PFA Greiz
konnten die Veranstalter auch die Kollegen
Erwin Langanke, stv. Vorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Deutschlands der DDR
(CGD), sowie Leonhard Brockmann, Referent
für Betriebsgruppenarbeit, aus der Bundesrepublik Deutschland begrüßen. Die Versammlungsteilnehmer kritisierten die katastrophalen Zustände in der bisherigen örtlichen Gewerkschaftsarbeit, denen ein Ende bereitet
werden müsse.
Aus diesem Grunde wurde beim PFA Greiz die
erste CGP-Betriebsgruppe auf dem Gebiet
der DDR gegründet. Die CGP Greiz hat sich der
CGD, deren zentrale Geschäftsstelle sich z. Z.
in Gera befindet (vgl. auch PP 3/90, S. 3) angeschlossen. Die CGP Geiz sieht sich als
Schwesterorganisation der CGP in der Bundesrepublik Deutschland, zu der sie die Kontakte weiter ausbauen will.
Die neue christlich-soziale Postgewerkschaft
in der DDR setzt sich u. a. folgende Ziele:
■ selbständige und unabhängige Vertretung
der Mitgliederinteressen gegenüber der
Leitung des PFA Greiz
■ Vorbereitungen zur Wahl eines Betriebsrates, damit die Interessen aller, auch der
nichtorganisierten Arbeitnehmer gesichert
sind
■ Zusammenarbeit mit anderen christlichsozialen Einrichtungen u. a. bei der Förderung des Eigenheim- bzw. sozialen Wohnungsbaus
■ Eintreten für einen sozialen Rechtsstaat,
für parlamentarische Demokratie sowie
für die Einheit Deutschlands
■ Kampf gegen Monopolansprüche auf gewerkschaftlichem Gebiet
■ Unterstützung im Falle eines Streiks sowie
bei Aussperrung oder Maßregelung
■ Zusammenarbeit innerhalb des Betriebs
mit anderen Gewerkschaften
■ Verhinderung von „Vetternwirtschaft“ und
Kumpanei
■ Koalitionsfreiheit
Für die gewerkschaftliche Arbeit „vor Ort“ wurde ein Sprecherrat gewählt, dem folgende
Mitglieder der CGP Greiz angehören: Jürgen
Hopf, Peter Hoffmann, Manuela Gaube, Gerd
Schneider und Matthias Wisotzky.
J.H.
DP 02/2015
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CGPT
Arbeits- und Sozialrecht
AHV 1991 für Frauen keine „feste“, sondern eine „flexible“ Altersgrenze auf das 60. Lebensjahr festlegen und den Bezug von Altersrente
aus der gesetzlichen Rentenversicherung voraussetzen.
Bundesarbeitsgericht
Frage nach der
Gewerkschaftszugehörigkeit
Zu den Voraussetzungen
für den Bezug einer
Betriebsrente ab Vollendung des
60. Lebensjahres
– Auslegung einer Versorgungsordnung –
Die im Jahr 1959 geborene Klägerin ist seit
1991 bei der Beklagten beschäftigt. Ihr wurden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach den „Regelungen zur Alters- und
Hinterbliebenenversorgung (AHV)“ der Beklagten zugesagt. Die AHV in der Fassung vom
5. November 1991 (im Folgenden: AHV 1991)
sehen vor, dass Versorgungsbezüge nur gewährt werden, wenn der/die Angestellte fünf
Jahre in den Diensten der Beklagten gestanden hat (Wartezeit) und nach Vollendung des
63. Lebensjahres, bei weiblichen Mitarbeitern
nach Vollendung des 60. Lebensjahres aus
den Diensten der Beklagten ausgeschieden
oder vor Vollendung des 63. Lebensjahres, bei
weiblichen Mitarbeitern vor Vollendung des
60. Lebensjahres, in den Diensten der Beklagten dienstunfähig geworden ist. Ferner ist in
den AHV 1991 bestimmt, dass die Versorgungsbezüge u.a. um die Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen gekürzt werden. Im November 2010 teilte die Beklagte ihren Mitarbeitern – so auch der Klägerin – mit,
dass Personen ab Geburtsjahrgang 1952 aufgrund der geänderten Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung die Betriebsrente nach den AHV frühestens mit Vollendung
des 63. Lebensjahres erhalten könnten. Der
Bezug der Altersrente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung sei schon immer eine entscheidende Voraussetzung für den Anspruch
auf die betriebliche AHV-Rente gewesen. Hiergegen hat sich die Klägerin mit ihrer Klage gewandt.
Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem
Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Der Klägerin stehen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach den AHV
1991 erst ab dem Zeitpunkt zu, zu dem sie die
Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nimmt. Die Auslegung
nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Grundsätzen ergibt, dass die
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DP 02/2015
Die Aufforderung eines Arbeitgebers an die in
seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu erklären, ob sie einer bestimmten
Gewerkschaft angehören, kann die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken.
Die Klägerin – die Gewerkschaft Deutscher
Lokomotivführer (GDL) – ist Mitglied der dbb
tarifunion. Die beklagte Arbeitgeberin gehört
dem Kommunalen Arbeitgeberverband
Bayern e.V. (KAV Bayern) an. Dieser schloss
im Jahr 2006 mit ver.di und der dbb tarifunion
jeweils einen gleichlautenden „Tarifvertrag
Nahverkehrsbetriebe Bayern“. Nach deren
Kündigungen und zunächst gemeinsam geführten Verhandlungen erzielte ver.di mit dem
KAV Bayern am 20. August 2010 eine Einigung. Die dbb tarifunion erklärte die Verhandlungen am 25. August 2010 für gescheitert
und kündigte die Durchführung einer Urabstimmung über Streikmaßnahmen an. Mit
Schreiben vom selben Tag forderte die Arbeitgeberin die in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer auf, unter Angabe von Name
und Personalnummer mitzuteilen, ob man Mitglied in der GDL ist oder nicht.
Die GDL hat von der Arbeitgeberin verlangt, es
zu unterlassen, die in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer nach einer Mitgliedschaft in der GDL zu befragen. Eine solche Frage verletze ihre durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Koalitionsfreiheit und sei generell unzulässig.
Das Arbeitsgericht hat dem Antrag stattgegeben, das Landesarbeitsgericht hat ihm mit Einschränkungen entsprochen. Der Erste Senat
des Bundesarbeitsgerichts hat den Antrag insgesamt abgewiesen.
Zwar beeinträchtigt die Fragebogenaktion die
kollektive Koalitionsfreiheit der GDL. Art. 9
Abs. 3 GG schützt als koalitionsmäßige Betätigung den Abschluss von Tarifverträgen und
hierauf gerichtete Arbeitskampfmaßnahmen.
Die geforderte Auskunft verschafft der Arbeitgeberin genaue Kenntnis vom Umfang und
Verteilung des Mitgliederbestands der GDL in
ihrem Betrieb. Sie zielt nach Art und Weise der
Befragung während einer laufenden Tarifauseinandersetzung mit Streikandrohung darauf
ab, den Verhandlungsdruck der GDL unter Zuhilfenahme ihrer Mitglieder zu unterlaufen.
Das von der Arbeitgeberin vorgebrachte Interesse, die mit ver.di erzielte Tarifeinigung um-
zusetzen, rechtfertigt eine solche Befragung
nicht.
Gleichwohl hatte der nicht auf den vorstehenden Sachverhalt beschränkte, sondern alle
denkbaren Fallgestaltungen umfassende Unterlassungsantrag der GDL aus deliktsrechtlichen Gründen keinen Erfolg.
Der Senat hatte daher nicht darüber zu befinden, ob in einem sogenannten tarifpluralen
Betrieb grundsätzlich ein Fragerecht des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit besteht oder nicht.
Die weiteren Unterlassungsanträge der GDL
waren aus verfahrensrechtlichen Gründen abzuweisen.
Bundesarbeitsgericht
Sympathiestreiks zivilrechtlich
nach wie vor unzulässig
In ihrer Arbeit untersucht die Autorin, ob
Streiks, mit denen Arbeitnehmer keine eigennützigen Ziele verfolgen, sondern fremde Ziele
unterstützen (Sympathiestreiks), nach deutschem Recht zulässig sind. Sie kommt zu dem
Schluss, dass Sympathiestreiks zwar verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat geschützt, im Verhältnis zum Arbeitgeber jedoch
regelmäßig unzulässig sind. Sympathiestreiks
verletzen ihrer Ansicht nach grundsätzlich die
tarifvertragliche Friedenspflicht und die arbeitsvertraglichen Pflichten der streikenden
Arbeitnehmer. Die richterliche Durchsetzung
des tarif- und arbeitsvertraglichen Leistungsstörungsrechts und den Sympathiestreik beschränkendes dispositives Gesetzesrecht stellen nach Ansicht der Verfasserin keine rechtfertigungsbedürftigen Eingriffe in die Koalitionsfreiheit dar. Sympathiestreiks könnten
jedoch de lege ferenda (nach zukünftigem
Recht, Anm. d. Red.) im Wege der Grundrechtsausgestaltung zivilrechtlich zwingend geschützt
werden, soweit ausnahmsweise eine verfassungsrechtliche Schutzpflicht hierzu besteht.
Nomos Verlag
Ein Treppensturz beim
Kantinenbesuch ist kein
Arbeitsunfall
In der Quartalszeitung vom Januar 2015
berichtet UK PT über ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg:
Auf dem Weg in die Kantine einer Fremdfirma
und zwar im Gebäude dieser Firma kam eine
Arbeitnehmerin zu Fall und verletzte sich.
Das Landesarbeitsgericht entschied, dass
Unfälle auf dem Weg zum Mittagessen als
Arbeitsunfälle anerkannt werden, dass aber
mit dem Betreten eines Fremdgebäudes (Verlassen des öffentlichen Verkehrsraums) der
Versicherungsschutz unterbrochen und deshalb der Sturz nicht als Arbeitsunfall anerkannt
wird.
Quelle: UK PT
CGPT
Betriebsratswahl wegen
genereller Anordnung der
Briefwahl unwirksam?
Betriebsrat kündigt Rücktritt an
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit
einer Betriebsratswahl. Bei der Arbeitgeberin
handelt es sich um eine Gesellschaft, welche in
den Bereichen Reinigung und Sicherheit sowie
Gastronomie und Catering tätig ist. Sie beschäftigt ca. 1.450 Mitarbeiter, von denen 40 bis 50
in der Zentrale tätig sind. Viele der übrigen Mitarbeiter sind im Schichtdienst eingesetzt und an
verschiedenen Einsatzorten im Stadtgebiet
(u.a. Messe, Schulen, Kindergärten, Bürogebäude) tätig. Der Wahlvorstand ordnete für alle
Beschäftigten die schriftliche Stimmabgabe an.
Am 26.03.2014 wurde auf diese Weise ein
15köpfiger Betriebsrat gewählt.
Die antragstellende Gewerkschaft ist der Ansicht, die generelle Anordnung der Briefwahl
sei unzulässig und rügt weitere Fehler. Der Betriebsrat hält die Wahl für wirksam. Er begründet die generelle Anordnung der Briefwahl u.a.
mit den unterschiedlichen Einsatzorten und
Schichtarbeitszeiten der Mitarbeiter.
Das Arbeitsgericht Essen hat in seinem Beschluss vom 21.08.2014 die Betriebsratswahl für unwirksam erklärt. Die Voraussetzungen für eine generelle Anordnung der Briefwahl
hätten gemäß § 24 Wahlordnung 2001 nicht
vorgelegen. Bereits für die mindestens 40 Mitarbeiter in der Zentrale wäre eine persönliche
Stimmabgabe möglich gewesen. Nachdem
das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in der
Verhandlung am 14.01.2015 diese Bedenken geteilt hatte, kündigte der Betriebsrat an,
in der morgigen Betriebsratssitzung seinen
Rücktritt zu beschließen, um den Weg für Neuwahlen freizumachen. Damit wäre das Verfahren erledigt. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat daher keine Entscheidung verkündet.
Für den Fall, dass ein Rücktritt nicht erfolgt, ist
ein Verkündungstermin für den 28.01.2015
bestimmt.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Bundesverwaltungsgericht:
Keine Weisungsbefugnisse des privaten
Trägers gegenüber beamteten
Bewährungs- und Gerichtshelfern
in Baden-Württemberg
Beamtete Bewährungs- und Gerichtshelfer in
Baden-Württemberg unterliegen nicht den
Weisungen des privaten Trägers, dem derzeit
vom Land die Aufgabe der Bewährungs- und
Gerichtshilfe übertragen ist. Bis längstens Ende 2016 ist allerdings die bisherige Praxis im
Wesentlichen hinzunehmen, um eine wirksame Erfüllung der Aufgabe sicherzustellen. Dies
hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
entschieden.
Arbeits- und Sozialrecht
Im Jahr 2007 übertrug das Land Baden-Württemberg aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung (im Landesgesetz
über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie
die Sozialarbeit im Justizvollzug– LBGS) in einem Generalvertrag durch Beleihung die Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf
eine gemeinnützige GmbH. Gleichzeitig wurde
bestimmt, dass dem freien Träger das „Ergebnis“ der Dienstleistung der weiterhin beim
Land beschäftigten Bediensteten überlassen
und der freie Träger „zur Ausübung der Fachaufsicht und des fachlichen Weisungsrechts“
gegenüber den Landesbeamten ermächtigt
wird. Zur Durchführung der Aufgabe überließ
das Land dem freien Träger Räumlichkeiten,
die die GmbH für ihre Zweigstellen nutzt. In den
Räumlichkeiten befinden sich auch die staatlichen Dienststellen, die vom Land gerade im
Hinblick auf den Vertrag geschaffen und an die
die beamteten Bewährungshelfer „versetzt“
worden sind.
Der Kläger, ein beamteter Bewährungshelfer,
begehrt die Feststellung, dass die Übertragung von Weisungs- und Aufsichtsrechten auf
den freien Träger rechtswidrig ist. Seinem vorinstanzlich erfolglos gebliebenem Klagebegehren hat das Bundesverwaltungsgericht
entsprochen.
Ein Beamter muss Weisungen seines Vorgesetzten befolgen, die sich inhaltlich auf seinen
dienstlichen Aufgabenbereich und die Modalitäten der Aufgabenerfüllung beziehen. Die
Vorgesetzteneigenschaft bestimmt sich nach
dem hierarchischen Aufbau der Verwaltung.
Weisungen eines Nichtvorgesetzten sind unverbindlich, sie können keine Befolgungspflicht auslösen. Weisungsbefugnis und damit
korrespondierende Befolgungspflicht sind unverzichtbar, um die Verantwortung der politischen Spitze der Exekutive für das gesamte
Verwaltungshandeln zu gewährleisten. Befolgt
der Beamte eine Weisung nicht, verletzt er seine Dienstpflichten und kann disziplinarisch
belangt werden. Daraus ergeben sich Anforderungen an gesetzliche Regelungen der Weisungsbefugnis. Aus der gesetzlichen Regelung
muss sich klar und eindeutig ergeben, wer,
unter welchen Voraussetzungen und mit welchem dienstlichen Bezug befugt ist, dem
Beamten Weisungen zu erteilen.
Dem genügen die Bestimmungen des Landesgesetzes nicht. Sie sind unklar, unvollständig
und in sich widersprüchlich; diese Widersprüche sind auch nicht auflösbar: Unklar ist schon
die Person des Weisungsbefugten; das Landesgesetz nennt insoweit einerseits den „Vorstand“ des freien Trägers, an anderer Stelle
den „freien Träger“ als solchen. Daraus ergibt
sich nicht, welche Mitarbeiter des freien Trägers, etwa bei einem mehrköpfigen Vorstand,
die Weisungsbefugnis innehaben sollen. Eine
Delegationsbefugnis (wie sie in der dreistufigen Organisationsstruktur des freien Träger
praktiziert wird) ist im Gesetz nicht geregelt.
Der Vorstand des freien Trägers wird nicht zum
Vorgesetzten der Beamten bestimmt. Die Weisungsbefugnis ist aber immer personen- oder
funktionsbezogen. Die Remonstrationsbefugnis des Beamten ist nicht klar geregelt. Die
dem freien Träger nicht zugewiesenen beamteten Bewährungshelfer sind zur Dienstleistung gegenüber dem Land verpflichtet; das
setzt eine öffentliche Aufgabe voraus, die das
Land allerdings auf den freien Träger als Beliehenen übertragen hat. In den Dienststellen
des Landes, an die die Beamten versetzt worden sind, gibt es daher keine Aufgabe des Landes (mehr) zu erfüllen. Andererseits sind die
Beamten auch nicht in die Organisationsstruktur des freien Trägers eingegliedert; denn eine
förmliche Zuweisung war ausdrücklich nicht
gewollt. In sich widersprüchlich ist insbesondere, dass die Dienstleistung für das Land erbracht und dem privaten Träger nur deren „Ergebnis“ (nicht aber der Beamte bzw. dessen
Dienstleistung) überlassen werden soll. Denn
das Land hat diese Aufgabe auf den Privaten
übertragen; weshalb es dann noch eines
Weisungsrechts des freien Trägers bedarf, der
lediglich das fertige „Ergebnis“ der Dienstleistung erhalten soll, erschließt sich nicht.
Der Versuch, dem privaten Rechtsträger Weisungsrechte gegenüber den beamteten Bewährungshelfern einzuräumen, ist angesichts
dieser in sich widersprüchlichen und auch mit
den Mitteln richterlicher Gesetzesauslegung
nicht auflösbaren Rechtskonstruktion gescheitert. Nicht betroffen sind dagegen die bestehenden Weisungsbefugnisse der Gerichte
und Staatsanwaltschaften gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) und Jugendgerichtsgesetz
(JGG) sowie der Dienstvorgesetzten gemäß §
3 LBGS; gänzlich nicht berührt sind die tarifbeschäftigten und ehrenamtlichen Bewährungshelfer. Um einen (teilweise) rechtslosen Zustand zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit
der Bewährungs- und Gerichtshilfe in BadenWürttemberg zu gewährleisten, ist der Zustand, wie er sich in der Praxis herausgebildet
hat, noch für einen Übergangszeitraum, längstens bis Ende 2016, hinzunehmen. Der freie
Träger wird den Bewährungs- und Gerichtshelfern die Einhaltung genereller Qualitätsstandards nur vorgeben dürfen, wenn das Land
diesen Standards vorab zugestimmt und sie
seinen Beamten gegenüber für verbindlich erklärt hat. Auch muss sichergestellt sein, dass
sich die beamteten Bewährungs- und Gerichtshelfer mit Bedenken gegen Anordnungen
des freien Trägers unmittelbar an eine Stelle
des Landes wenden können, ohne den betriebsinternen Dienstweg der Beigeladenen
durchlaufen zu müssen.
DP 02/2015
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CGPT
Buchbesprechungen
Buchbesprechungen
Franz Schuster
Kathrin Zehender, Christine Teusch
Thüringens Weg in die Soziale
Marktwirtschaft, Privatisierung,
Sanierung, Aufbau
Beschreibung
Eine Bilanz nach 25 Jahren
25 Jahre nach der Wiederherstellung der
Deutschen Einheit wird es Zeit für eine Bilanz.
Der Fokus dieser Studie, die auf der Expertise
von Akteuren beruht, liegt auf der wirtschaftlichen Entwicklung des Freistaates Thüringen
und der dort vollbrachten Aufbauleistung. Um
die Ausgangssituation für diesen beispiellosen Transformationsprozess zu verdeutlichen, steht am Beginn eine kurze Schilderung
der desolaten Wirtschaftslage in der DDR Ende der 1980er Jahre.
Ein Überblick über die Maßnahmen, die die
Bundesregierung treffen musste, um die sozialistische Planwirtschaft der DDR in die Soziale Marktwirtschaft der Bundesrepublik zu
überführen, zeigt die von allen Beteiligten geleisteten Anstrengungen auf. Um den Beitrag
der Treuhandanstalt in diesem Transformationsprozess darzulegen, wird ein Einblick in
deren Arbeit gegeben.
Auch werden Unternehmen in Thüringen dargestellt, die umstrukturiert, neu gegründet
oder angesiedelt wurden und die somit zum
Aufbau einer wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur im Freistaat beigetragen haben. Ein Überblick über die unterschiedlich
verlaufene wirtschaftliche Entwicklung in den
einzelnen Thüringer Regionen zeigt zudem
auf, was auf dem Weg vom Aufbau Ost zum
Ausbau Ost im Freistaat Thüringen erreicht
wurde.
Verlag Böhlau
Christine Teuschs (1888-1968) Biografie
spiegelt die großen politischen Umbrüche der
deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert
wider. Im Kaiserreich geboren, gehörte sie der
ersten Generation Parlamentarierinnen an,
die 1919 in die Weimarer Nationalversammlung gewählt wurden. Teusch, die einem
streng katholischen Elternhaus entstammte,
etablierte sich im Berliner Reichstag schnell
als Sozialpolitikerin und fand im linken Flügel
des Zentrums ihre politische Heimat. Das katholische Verbandswesen und insbesondere
die katholische Frauenbewegung prägten ihre politische Arbeit. Ihr karitatives Engagement ermöglichte es ihr, in der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur weiter aktiv zu
bleiben. Als erste Ministerin eines Bundeslandes (1947–1954) ging sie in die Geschichte der Bundesrepublik ein. Bis heute ist
ihr Name mit dem Wiederaufbau des Bildungswesens in Nordrhein-Westfalen und ihrem Einsatz für ein konfessionell geprägtes
Schulsystem verbunden.
Christine Teuschs politische Anfänge, ihr Aufstieg in der CDU und ihre Tätigkeit als Kultusministerin stehen im Mittelpunkt dieser Biografie. Die Schulartikel der Landesverfassung
von Nordrhein-Westfalen und das Landesschulgesetz 1952 sollten ihre politische Karriere krönen. Stets sah sich die hoch motivierte Ministerin in politische Kämpfe zwischen
verschiedenen Interessengruppen – Parteien,
Verbände und Kirchen — verwickelt. Ihr vehementer Einsatz für die Konfessionsschule war
der Angelpunkt ihres politischen Lebens.
Doste Verlag
Rutz, Michael (Hrsg.)
Gerechtigkeit
ist möglich
Ewald König:
Gerechtigkeit ist mehr als nur ein wirklichkeitsfernes Ideal. Zu dieser ermutigenden
Einschätzung gelangen Experten aus den Bereichen Politik, Wirtschaft und Justiz. In ihren
aktuellen Analysen zeigen sie, dass Gerechtigkeit in unterschiedlichen Kontexten möglich ist. Neben einer theoretischen Annäherung an den Begriff der „Gerechtigkei“vgibt
der Sammelband zudem Maßnahmen an die
Hand, mit denen gerechte Entwicklungen unterstützt werden können.
Zentrale Themenfelder sind Gerechtigkeit im
unternehmerischen Handeln, im Bildungssystem, in den Medien und zwischen den Generationen.
Verlag Herder
Weitere deutsch-deutsche Notizen eines
Wiener Korrespondenten
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DP 02/2015
Kohls Einheit unter drei
„Unter drei“ heißt im politischen Betrieb der
Bundeshauptstadt: Hintergrundinformation!
Nicht zur Veröffentlichung! Der Fall des Eisernen Vorhangs und die deutsche Wiedervereinigung bescherten Bundeskanzler Helmut
Kohl nicht nur größte Triumphe, sondern
auch die kritischsten und schwersten Stunden seiner Amtszeit. Wer zur falschen Zeit am
falschen Ort das Falsche getan hat und wie
trotzdem alles zum guten Ende kam: Bizarre
Geschichten, die hinter den Kulissen passiert
sind, Abgründe, Hintergründe und Beweggründe erzählt der damalige DeutschlandKorrespondent Ewald König aus Wien.
Der Autor:
Ewald König, geb. 1954, arbeitete von 1977
bis 2003 für die österreichische Zeitung „Die
Presse“, seit 1985 als deren DeutschlandKorrespondent in Bonn und Berlin. Er war der
einzige österreichische Korrespondent in der
DDR und vermutlich der einzige Journalist
überhaupt, der sowohl in der BRD als auch in
der DDR akkreditiert war.
Mitteldeutscher Verlag
Einigungsstelle
Die vorliegende Betriebsratsbroschüre ist Teil
einer Reihe von Infobroschüren für Arbeitnehmer und Betriebsräte, die als Arbeitshilfe und
Information zu arbeitsrechtlichen Fragen dienen.
Diese ergänzen den Kommentar zum Betriebsverfassungsrecht von Fitting und erweitern ihn um praktische Antworten zu Problemstellungen aus dem Berufsalltag, geben Arbeitnehmern und Betriebsrat Unterstützung
bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und
informieren ihn über Ansprüche, Rechte und
Pflichten aus seinem Arbeitsverhältnis.
Die Autoren:
Wolfgang Kühne und Sören Meyer sind als
Anwälte und Berater zahlreicher Betriebsratsgremien ebenso mit den täglichen Belangen
von Arbeitnehmervertretungen befasst, wie in
ihren zahlreichen Schulungen von Betriebsräten, wo sie die aus der Praxis gestellten
Fragen täglich beantworten.
Das Werk richtet sich an Betriebsräte, Arbeitnehmer vertretende Anwälte, Gewerkschaften und an Verbände.
Verlag Vahlen
2015 als Rekordjahr der
„Post-Jubiläen"
Deutsche Post DHL gibt Chronik heraus
525 Jahre Postwesen in Deutschland
•● 25 Jahre eigenständiges Unternehmen
Deutsche Bundespost POSTDIENST
● 25 Jahre postalische Wiedervereinigung
● 20 Jahre Privatisierung
● 15 Jahre Börsengang
● Post als Inbegriff von „Einheit im Wandel"
●
Bonn, 26. Februar 2015: Die Deutsche Post
blickt auf eine lange Geschichte zurück - wie
kaum ein anderes Unternehmen in Deutschland. 2015 markiert hier ein ganz besonderes
Datum: In diesem Jahr jährt sich das Postwesen in Deutschland zum 525. Male, genauer
gesagt die Einrichtung einer regelmäßigen
CGPT
Postverbindung von Innsbruck nach Mechelen quer durch Deutschland. Zudem vereinen
sich die Jubiläen „25 Jahre Gründung des Unternehmens Deutsche Bundespost POSTDIENST", „25 Jahre Vereinigung von Ost-Post
und West-Post", „20 Jahre Privatisierung"
und „15 Jahre Börsengang". Aus diesem besonderen Anlass gibt das Unternehmen eine
hochwertige Chronik heraus, in der die wichtigsten Stationen dieser eindrucksvollen
Historie aufgezeigt und Zeitzeugen vorgestellt
werden. Mitarbeiter, frühere Manager und
aktive Entscheidungsträger sowie Politiker
und Gewerkschafter erzählen ihre ganz persönlichen Geschichten.
Frank Appel, Vorstandsvorsitzender von
Deutsche Post DHL, unterstreicht: „Wandel
und Einheit begleiten die Geschichte unseres
Unternehmens seit nunmehr 525 Jahren,
aber ganz besonders prägen sie die vergangenen 25 Jahre. Das Zusammenwachsen der
Postunternehmen aus Ost und West im Jahre
1990, die Privatisierung 1995, der Börsengang im Jahre 2000 und die Internationalisierung sind Ereignisse, die unser Unternehmen
stark verändert haben und bis heute prägen.
Und doch hat sich die Deutsche Post ihr verbindendes Element immer bewahrt. Ich bin
sehr stolz auf meine Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und darauf, was die „Postfamilie“
in diesen Zeiten des Umbruchs geleistet hat
und noch heute leistet. Zugleich müssen wir
uns weiter neu erfinden und auf der Höhe der
Zeit bleiben, um auch in Zukunft erfolgreich zu
sein."
Eines wird bei der Lektüre dieser Chronik aber
auch ganz deutlich: Ohne die mutigen Reformvorhaben und Weichenstellungen der
damals verantwortlichen politischen Entscheidungsträger stünde das Unternehmen
Deutsche Post nicht da, wo es heute steht.
Und dass der damalige Sanierungsfall „Deutsche Bundespost" heute der führende Logistikkonzern weltweit ist, ist im gleichen Maße
dem entschlossenen Handeln und der strategischen Weitsicht des damaligen Managements zu verdanken.
Nebenbei erfährt der Leser auch, dass die
Post schon immer Vorreiter in Sachen Innovation war: Bereits 1899 erprobte die Deutsche
Reichspost einen „Paketbestellwagen" mit
elektrischer Batterie. Einziger Schönheitsfehler: Die Batterie wog 850 Kilo. Heute betreibt
Deutsche Post DHL weltweit eine ganze Flotte
von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb, unter anderem das selbst entwickelte E-Zustellfahrzeug
„StreetScooter". Den Innovationsantrieb von
damals hat sich die Deutsche Post bewahrt,
wie nicht zuletzt die aktuellen Innovationen
DHL Paketkopter oder E-Post zeigen.
Buchbesprechungen
Die Chronik „Einheit im Wandel. Deutsche
Post DHL — Von der Behörde zum Global Player" (351 Seiten) ist für 24,80 Euro im Michael Imhof Verlag erhältlich (ISBN 978-3-73190166-2).
Gerhard Besier
„Fünf Jahre unter Linken“
Im Verlag am Park ist das Buch von Gerhard
Besier „Fünf Jahre unter Linken“ erschienen.
Besier ist evang. Theologe und eher konservativ. Er bewundert Helmut Kohl und hat viele
Bücher über Geschichte und Religion geschrieben. Er wollte einmal in der Politik mitarbeiten und hat das Angebot der Partei „Die
Linken“ angenommen und für den Landtag
kandidiert. Hier war er bei allen ein angesehener Hochschulpolitiker. Aber es kam mit der
Fraktion zu Spannungen. Er wurde dann nicht
wieder aufgestellt. Besier rechnet mit der
Linken ab, deren Mitglied er nie war. U.B.
Thomas Sattelberger
Ich halte nicht die Klappe
Mein Leben als Überzeugungstäter
in der Chefetage
„Für Deutschland wünsche ich mir einen Ausbruch aus selbstgefälliger Zufriedenheit und
Scheingemütlichkeit. Einen Ausbruch aus
herrschenden Theoriekonzepten und Mustern, dominanten Ideen und ideologischen
Zwangsjacken. Und das im Zusammenspiel
von Teilen der Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft und Bildung.“
Thomas Sattelberger ist ein Überzeugungstäter, ein Topmanager mit Leib und Seele, der
kein Blatt vor den Mund nimmt. Als Personalvorstand bei großen Unternehmen wie Conti
und Telekom hat er unzählige innovative personalpolitische Maßnahmen angestoßen,
nicht zuletzt die der ersten Corporate University Deutschlands. Er gilt als Rebell, Personalarchitekt und Transformator, immer seiner
Zeit voraus.
In „Ich halte nicht die Klappe“ schreibt Thomas Sattelberger erstmals über sein Leben.
Das Bild komplettiert sich. Sein Vorgehen und
seine Entscheidungen als Manager werden
auf neue Art nachvollziehbar. Vom APO-Aktivisten über den Daimler-Azubi hin zum „Papst
der Personalentwicklung“, vom schwäbischen Rebellen in der Schule zum umtriebigen Zukunftsmacher, vom Maoisten zum Telekomvorstand - jeder Lebensabschnitt zeigt
den unbedingten Willen Sattelbergers zur
Veränderung des Status Quo.
Jetzt, nach dem Ende seiner Karriere, zieht er
Resümee. Aber nicht etwa, um sich selbst ein
Denkmal zu setzen. Sondern – typisch Sattelberger – um Veränderungen anzustoßen und
die Zukunft zu gestalten. Sein Credo: „Ohne
Idee und Ideal kein Zukunftsbild, ohne Ideal
kein Leuchten in den Augen, ohne Leuchten
in den Augen keine Authentizität, kein Motivieren von anderen, um sie Für die gemeinsame Sache zu bewegen.“
Seine Losung: „Wir brauchen eine neue
APO!“
Über den Autor:
Thomas Sattelberger wurde 1949 in Munderkingen geboren. Er gilt als einer der profiliertesten Top-Manager Deutschlands. Daimler,
Lufthansa, Conti und Telekom gehören zu den
Stationen seines Lebens. Der Diplom-Betriebswirt hat im Laufe seiner Karriere zahlreiche Änderungen im Personalbereich großer
Unternehmen angestoßen. Als Verfechter des
Diversity Managements hat er sich beispielsweise während seiner Zeit bei der Telekom für
die 30%-Frauenquote im Telekomvorstand
eingesetzt. Heute lebt Thomas Sattelberger
im München.
Verlag Murmann
Recht und Praxis der
Arbeitszeitkonten
Wertguthaben, Altersteilzeit, Flexikonten
Die Rechtsfragen rund um die Arbeitszeitkonten gehören zu den schwierigsten und haftungsrelevantesten Beratungsfeldern. Arbeits, Steuer- und Sozialversicherungsrecht spielen
hier in einem komplexen Geflecht zusammen,
wobei die Gesetzgebung durch teilweise punktuelle Maßnahmen nicht zu einer Klärung beiträgt. Hier bietet das Werk eine zuverlässige
Orientierung zur aktuellen Rechtslage.
Arbeitszeit- und Altersteilzeitmodelle sind in
der Praxis zwar weit verbreitet, insbesondere
deren Abwicklung bei allen Arten von Störfällen (vorzeitige Beendigung, Insolvenz des Arbeitsgebers, Beendigung durch Kündigung,
Betriebsübergang oder Tod) ist aber oft
schwierig. Die Verfasser erläutern die praktische Abwicklung von der Vereinbarung bis zur
Beendigung von Wertguthaben, Altersteilzeit
und Flexikonten.
Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau ist einer der
führenden Experten auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und der Arbeitszeit- bzw. Zeitwertkonten. Rain und Stb Dr.
Annekatrin Veit ist seit vielen Jahren im Bereich der Altersteilzeit tätig. Dr. Andreas Hoff
ist Inhaber eines auf die Beratung zu Arbeitszeitsystemen spezialisieren Unternehmens.
Das Werk wendet sich an alle rechts-, steuerund unternehmensberatende Berufsträger im
Umfeld bAV und Altersteilzeit, Unternehmen
mit Altersteilzeitmodellen, Gerichte, Insolvenzverwalter.
Beck Verlag
DP 02/2015
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CGPT
Buchbesprechungen / Aus den Regionen
Martina Kreidler-Kos:
Lebensmutig,
Klara von Assisi
Durch die Namenswahl des Papstes Franziskus und durch sein Programm rücken der heilige Franz und sein Orden in das Zentrum des
Interesses.
Ulrich Bösl
Niklaus Kuster:
Franz von Assisi – Freiheit
und Geschwisterlichkeit
in der Kirche
Im Echter Verlag sind 2 neue Bücher
aus der Reihe Franziskanische Akzente
erschienen.
Die Bücher haben das Ziel den hl. Franziskus
und den Franziskaner Orden mit seinem Lebensstil und Lebensentwurf vorzustellen. Das
Buch von Martina Kreidler-Kos hat den Titel:
Lebensmutig, Klara von Assisi und das Buch
von Niklaus Kuster hat den Titel Franz von Assisi - Freiheit und Geschwisterlichkeit in der
Kirche.
Klaus Kinkel (Hrsg.)
Grenzenlose Leistung
Die deutsche Einheit und der Einsatz der
Telekom beim Aufbau Ost
Gebundenes Buch, Pappband, 384 Seiten,
17,0 x 24,0 cm mit Abbildungen
Verlag: DVA Sachbuch
Erscheinungstermin: 20. Oktober 2014.
Dieser Titel ist lieferbar.
Telekommunikation verbindet
Ost und West
Grenzenlose Lei(s)tung erzählt die Geschichte des Zusammenwachsens der Telekom Ost
und West zum bekannten deutschen Unternehmen Deutsche Telekom.
Der Fall der Mauer am 9. November 1989
und die deutsche Wiedervereinigung stellten
die Telekom vor ihre bis dato größte Herausforderung: Zwei Unternehmen aus verschiedenen politischen Systemen sollten vereint
und die Telekommunikation im Gebiet der
ehemaligen DDR schnell auf- und aus gebaut
werden. Die fehlende Kommunikationsmöglichkeit vor der Wende ließ die Mauer und
Grenzzäune noch höher erscheinen, als sie
eigentlich schon waren. Es galt schnellstmöglich die rückständige technische Telekommunikationsausstattung der neuen Bundesländer auf weltweit modernsten Stand zu bringen. Neben dieser technischen und zwischenmenschlichen Leistung wurde auch der
Wandel vom Staats- zum Privatunternehmen
gemeistert. Den Bogen zur Gegenwart schlägt
ein Blick in die technologische Zukunft der
Deutschen Telekom, die sich auch im Internetzeitalter komplexen neuen Aufgaben stellen muss.
AUS DEN BEZIRKEN:
Info-Tagung zum neuen Rentenrecht
Zu den Änderungen, die sich aus dem neuen Rentenrecht ableiten, fand eine Info-Tagung in Oberhausen statt. Mit den aktualisierten neuen Formblättern wird den Änderungen in der Rentenversicherung zwar
Rechnung getragen, diese sind aber nicht
selbsterklärend, da die neuen Bestimmungen und die daraus für den Versicherten
möglichen Antragssituationen nicht detailliert aufgeführt sind.
Der vortragende Referent Bernhard Cwicklinski konnte für die Betroffenen vorteilhafte
Antragsmöglichkeiten und eventuelle Fallstricke aufzeigen und individuelle Fragen beantworten.
Im Zusammenhang mit der Thematik Altersteilzeit, verbunden mit vollem Rentenbezug,
spielen die vorhandenen tariflichen Bestimmungen eine wichtige Rolle. Durch die neuen
gesetzlichen Regelungen wird die Rente nicht
voll bezahlt, wenn Verträge über Altersteilzeit
bei Erreichen des 65-sten Lebensjahres en-
den, aber die Voraussetzung für den gesetzlichen Eintritt in das Rentenalter – abhängig
vom Geburtsjahr – erst einige Monate später
erfüllt wird.
Für diejenigen, die nach dem neuen Gesetz
Anspruch auf abschlagsfreie Rente mit 63
haben, gilt die Regelung mit den Zusatzmonaten sinngemäß. Es gibt derzeit Möglichkeiten, diese Nachteile zu kompensieren.
Eine Möglichkeit besteht darin, die fehlenden
Monate, ohne Geld zu erhalten, zu überbrücken. Der Rentenantrag ist dann erst für den
Monat zu stellen, ab dem Anspruch auf Zahlung der abschlagsfreien Rente besteht.
Eine andere Möglichkeit die abschlagsfreie
Rente zu erhalten, besteht darin, am Folgetag
des letzten Freistellungstages der Arbeitsteilzeit eine neue Arbeit anzutreten. Der Anspruch auf volle Rente wird erreicht, selbst
wenn Arbeitslosigkeit eintritt, d.h. kein neuer
Arbeitsplatz gefunden werden kann.
Wird während der Passivphase der Altersteil-
zeit eine Erwerbsminderung von mindestens
50% erreicht, führt dies zu einer Minderung
der Rentenabschläge. Auch hier spielen die
jeweiligen Eintrittstermine relevanter Ereignisse eine bedeutende Rolle. Der Gesetzgeber ist derzeit bemüht, einige der sich auftuenden Gesetzeslücken zu schließen.
Bei Gesprächen mit Vertretern des Human
Resources Bereichs der Telekom wurde uns
mitgeteilt, dass die Telekom laufende Altersteilzeitverträge nicht von sich aus anpassen
wird.
Die Veranstaltung war gut besucht, und der
Referent konnte auch komplizierte Sachverhalte schlüssig und gut verständlich darstellen.
Bernard Cwicklinski ist Vorsitzender des Landesverbandes NRW des CGM und Mitglied
der Vertreterversammlung der Deutschen
Rentenversicherung Rheinland. Er ist seit 29
Jahren Arbeitsrichter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
- de -
Mit MdB
Reinhold Sendker
im Gespräch
Die Situation der Berufskraftfahrer, die
Verkehrspolitik und der Straßenbau waren
Themen, die Vertreter des CGB NRW und
der Kraftfahrergewerkschaft NRW mit dem
Bundestagsabgeordneten und stellvertretenden Vorsitzenden des Verkehrsausschusses des Bundestages, Reinhold
Sendker, besprochen haben.
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DP 02/2015
Ulrich Bösl, Landesvorsitzender CGB NRW, Matthias Huckebrink und Reinhard Assmann von der Kraftfahrergewerkschaft und CDU MdB Reinhold Sendker
CGPT
Aus den Regionen
LV BW:
Jahreshauptversammlung OV Oberschwaben
v.li: Wilfried Henne: Vorsitzender, Gerda Henne: Schriftführerin, Hubert
Lichtensteiger: stellv. Vorsitzender, Edeltraud Schnell: Beisitzerin,
Werner Dolderer: stellv. Vorsitzender, Gerhard Dannenberger:
Geschäftsführer des LV-BW
Bei der Jahreshauptversammlung am 20. Januar 2015 im Gasthaus Lamm in Wangen
wurde der bisherige OV-Vorstand wiedergewählt.
v.li. Josef Lichtensteiger: 25 Jahre, Wilfried Henne: OV-Vorsitzender,
Rosa-Maria Scheyerle: 50 Jahre, Eugen Rueß: 40 Jahre, Edeltraud
Schnell: 25 Jahre, Ehrenvorsitzender Wolfgang Aicher: 50 Jahre, Hedwig
Fürst: 50 Jahre, Gerhard Dannenberger: stellv. Bundesvorsitzender
Auch konnte der stellv. Bundesvorsitzende
Gerhard Dannenberger viele Mitglieder für
langjährige Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaftsbewegung auszeichnen.
Heinz Winter feierte seinen 75. Geburtstag
Er bedankte sich bei den Jubilaren für ihre
Treue zur CGPT und die Aufbauarbeit, die im
Bereich Allgäu vor Jahren für die CGPT geleistet wurde.
LV BADEN-WÜRTTEMBERG:
Ehrungen beim
OV Ulm
Bei der Jahreshauptversammlung des OV Ulm
am 06.02.2015 wurden vom Landesvorsitzenden Gerhard Mücke Winfried Eisenmann
für 40 Jahre und Hermann Pausch für 50 Jahre Gewerkschaftszugehörigkeit geehrt. Der
OV-Vorsitzende Wilhelm Haaga gratulierte
den beiden CGPT-Jubilaren.
RV NORD:
Gerhard Albers neuer
Kassenverwalter
Heinz Winter, CGPT Bundesvorsitzender
von 1997 – 2001, feierte im Kreise seiner
Familie und Freunden in Fürth im Odenwald am 19. Januar 2015 seinen 75.
Geburtstag.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende
Gerhard Dannenberger überbrachte Heinz
Winter die Glückwünsche der CGPT. Er
dankte Heinz Winter für seinen Einsatz für
die CGPT als Bundesvorsitzender, Geschäftsführer und Vorsitzender in mehreren
Fachausschüssen und überreichte ihm ein
Geschenk vom Bundesvorstand mit den
besten Wünschen für die Zukunft. Wenn
sich zwei Badener treffen, so muss die
badische Hymne gesungen werden und dazu gehört ein gutes Tröpfchen „Badischer
Wein“.
Der neu gewählte Kassenverwalter Gerhard
Albers und Torsten Hennies
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CGPT
Aus den Regionen
BETRIEBSGRUPPE POST NIEDERREIN:
Zahl der errungenen Sitze verdoppelt
Das tolle Wahlergebnis bei den Betriebsratswahlen für den Bereich der Niederlassung Brief Duisburg zeigt Auswirkungen in
der Betriebsratsarbeit.
Nach langer und intensiver Vorbereitung ist es
der Betriebsgruppe Post Niederrhein der
CGPT gelungen, bei den Betriebsratswahlen
im Frühjahr 2014 die Zahl der errungenen Sitze zu verdoppeln.
Unter dem Listenkennwort „Es muss sich
was ändern! – CGPT“ wurde ein erfolgreicher
Wahlkampf geführt. Folgende, zum Teil neue
Betriebsratsmitglieder und Vertreter wurden
gewählt:
Arbeitnehmerliste: Raimund Gross, Andre
Schlümer, Carmen Gross, Marion Göllmann
(Vertreterin)
Beamtenliste: Wilhelm Otten (freigestellt),
Achim Schettler (Vertreter)
Die vier gewählten Betriebsratsmitglieder im
Bereich Brief Duisburg üben jetzt zum Wohle
der Beschäftigten direkten Einfluss auf die
Betriebsratsarbeit aus.
Vor allem konnte inzwischen unser Betriebsrat Wilhelm Otten durch die erlangte Freistellung für einiges, was seit Jahren üblich – aber
nicht gesetzeskonform – war, bedeutende
Änderungen initiieren. Er hat sich für seine
Betriebsratsarbeit folgendes Motto gegeben:
„Nicht alles ist in Stein gemeißelt – und wir
können drüber sprechen!“
Die gesamte Betriebsgruppe ist stolz auf das
Ergebnis und möchte die Gelegenheit nutzen,
sich bei allen zu bedanken, die sie im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl aktiv unterstützt haben.
Auf dem Foto sieht man von rechts nach links
folgende Mitglieder der Betriebsgruppe:
Monika Banse, Carmen Gross, Christel Hink,
Raimund Gross, Simone Heger, Marion Göllmann, Andre Schlümer, Achim Schettler und
Wilhelm Otten.
-w.o.-
LANDESVERBAND BAYERN – RESOLUTION:
Sieben Punkte, sieben mal dranbleiben!
Der Landesverband Bayern hat auf seiner
letzten Landesvorstandssitzung intensiv
und durchaus kontrovers über folgende
Resolution beraten.
Die Arbeitgeber sollen aufgefordert werden
,mehr für die Gesundheitsvorsorge der Mitarbeiter anzubieten.
Es wird anerkannt, dass einige Angebote
schon durchgeführt werden, jedoch ist dies
noch lange nicht ausreichend.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass es bei allen bisherigen Angeboten oft daran mangelt,
dass die Beschäftigten nicht wissen, welche
Angebote im Gesundheitsbereich vom Arbeitgeber angeboten werden und auch wer für die
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DP 02/2015
Umsetzung zuständig ist. Diesen Mangel gilt
es zu beseitigen!
Eine Möglichkeit wäre es z. B. diese Problematik bei der Sozialbetreuung anzusiedeln.
Folgende Punkte schlagen wir vor:
1. Zusammen mit den Krankenkassen sollen
die Arbeitgeber nach Möglichkeiten suchen, dass anerkannte Kursangebote von
Vereinen, Therapeuten und Ärzten bezuschusst werden.
2. Maßnahmen sollten während der Arbeitszeit durchgeführt werden, wenn dies nicht
möglich ist, als Überstunden abgegolten
werden.
3. Im verstärkten Maß sollen rückengeeignete Sitzmöglichkeiten bereitgestellt werden.
4. Besonders bei Besprechungen, Vorträgen
und Sitzungen sollten Bewegungsübungen Bestandteil der Veranstaltungen
werden.
5. Ein „Belohnungs-/Bonusprogramm“ soll
Anreize zum Mittun schaffen.
6. Verbesserungsvorschläge, die der Gesundheit in besonderer Weise zuträglich
sind, sollen besonders honoriert werden.
7. Fachpersonal soll die Arbeitsstätten auf
derartige Mängel hin überprüfen und die
Beschäftigten am Arbeitsplatz beraten
und betreuen.
Wichtig: Alle Maßnahmen sind auf freiwilliger
Basis anzubieten und bei Nichtteilnahme
dürfen keine Nachteile entstehen.
CGPT
Mitgliederinfo
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CGPT
Aus den Regionen
CGPT-BETRIEBSGRUPPE RHEIN-RUHR TELEKOM:
TTIP – Diskussion bei der Jahreshauptversammlug
TTIP – das transatlantische Freihandelsabkommen ist eines der aktuellen herausragenden wirtschaftspolitischen Themen,
welches auch die Gewerkschaftler der
CGPT beschäftigt.
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung
der CGPT-Betriebsgruppe Rhein-Ruhr Telekom Anfang des Jahres 2015 wurde über TTIP
kurz und kontrovers diskutiert.
Leider liegen keine hinreichenden Informationen zum geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen, kurz TTIP, zwischen
Europa und den USA vor.
Die Verhandlungen dazu finden geheim unter
Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Es gibt eine Vielzahl von Meinungen, Diskussionen, Presseberichten, unterschiedliche Publikationen und fragmenthafte Einzeldetails,
von verschiedensten Interessengruppierungen unterschiedlichster Couleur, jedoch keine umfassenden detaillierten aussagefähigen Informationen, die eine tragfähige Meinungsbildung gestatten würden.
Was sind die Chancen und welches sind die
Risiken?
Geht es bei dem Investorenschutzgesetz nur
darum, das eingesetzte Kapital zu schützen
und zu vermehren, oder hilft es den Menschen in Europa, USA und Kanada nachhaltig
das Leben für alle Menschen in zufriedenstellenden stabilen und friedlichen Verhältnissen
zu organisieren?
Wirtschaftliche Abkommen und Verträge zwischen den Staaten sind wichtig und regeln
den kontrollierten internationalen Warenund Dienstleistungsaustausch. Deutschland
als eines der größten Exportländer hat großes
Interesse an entsprechenden verbindlichen
vertraglichen Regelungen.
Ein komplexes Thema mit vielen Fragen ohne
Antworten und großen Herausforderungen für
alle Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft.
Die Jahreshauptversammlung in Oberhausen
war sehr gut besucht.
Die Tagesordnung, die mit der Einladung verschickt wurde, war für viele Mitglieder interessant.
Die Versammlung wurde vom stellvertretenden Vorsitzenden Werner Merken mit der offiziellen Begrüßung der Teilnehmer eröffnet.
Der gewählte Versammlungsleiter Michael
Overhoff führte souverän durch die Tagesordnung.
Der Vorsitzende der CGPT-NRW, Ulrich Brüggemann, richtete sein Grußwort an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und wünschte
allen einen guten Verlauf. Er freute sich sehr
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DP 02/2015
über den guten Besuch dieser Jahreshauptversammlung.
Im Geschäftsbericht wurde über die Aktivitäten zu den Betriebsratswahlen 2014 berichtet, wobei für die CGPT Mandate und Sitze in
Betriebsräten gewonnen werden konnten.
Es wurde über die Tarifverhandlungen berichtet und die regelmäßigen Betriebsgruppenversammlungen im vergangenen Jahr, in denen über die Entwicklungen aber auch über
Schwierigkeiten und Probleme in den verschiedenen Betrieben berichtet wurde. Die
Interessen einiger Kolleginnen und Kollegen
wurden gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich vertreten.
Ein großes Ereignis war am 23. September
2014 der Landesgewerkschaftstag des NRWLandesverbandes mit der Wahl des Landesvorstandes.
Im angemessenen Rahmen des Schloss
Borbeck wurden im Anschluss des Landesgewerkschaftstages die langjährigen und verdienten Mitglieder geehrt und deren Leistungen für die CGPT-Gewerkschaftsarbeit im Besonderen gewürdigt.
Berichte zum Steuerseminar im Frühjahr, das
jährliche Grillfest im Frühsommer und die
sehr informative Betriebsgruppenversammlung mit dem Thema Rente mit 63 mit dem
CGM Landesvorsitzenden und Versicherungsältesten der Deutschen Rentenversicherung,
Bernhard Cwiklinski aus Essen als Referenten, rundeten den umfangreichen Geschäftsbericht ab.
Das Steuerseminar wird in diesem Jahr in einer modernen Form mit der elektronischen
Einkommensteuererklärung ELSTER durchgeführt.
Im Anschluss berichteten die Kollegen aus
den Betrieben.
Bei der Deutschen Telekom Technik GmbH
soll das elektronische Fahrtenbuch eingeführt werden und die betroffenen Beschäftigten mit einem Smartphone ausgestattet werden. Die geringe Anzahl beim Personal wurde
beklagt, mit dem die anstehenden Aufgaben
und Arbeiten auch mit dem flexiblen Einsatz
der Belegschaft und der flexiblen Arbeitszeitgestaltung nur unzureichend erledigt werden
können.
Die Kollegen vom technischen Service
wiesen auf die sehr schlecht besuchte letzte
Betriebsversammlung hin, die zu Unmut sowohl beim Betriebsrat als auch beim Arbeitgeber geführt hat. Einige Kolleginnen und
Kollegen verließen sogar vorzeitig die Betriebsversammlung in Bochum.
Im Vertrieb und Service Deutschland wurden
für den Bereich VMCC-West die Ergebnisse
der letzten Pulsbefragung vorgestellt. Hierbei
wurde festgestellt, dass es doch einiges an
Verbesserungspotenzial bei der Beteiligung
gibt, die nur bei ca. 75% lag.
Irritiert waren die Führungskräfte über unbefriedigende Ergebnisse bei den Fragen,
welche die Führungsaufgaben betrafen.
Der Kassenbericht von Hans-Jürgen Kunert
und der Kassenprüfungsbericht der Kassenprüfer waren erfreulich positiv, so dass die
Entlastung des Kassieres nach der Aussprache zu den Geschäftsberichten ohne weiteres
erfolgen konnte.
Der weitere Tagesordnungspunkt zu den TOPThemen bei der Telekom und den gesellschaftlichen und wirtschaftspolitischen Themen bewegte und erregte die Teilnehmerrunde wie bereits erwähnt.
Daniel Schikorra berichtete von der zukunftweisenden und innovativen Unternehmensstrategie zu Telekom@2018. Der Ausbau leistungsfähiger IP-Netze ist die Grundlage für die
Bewältigung der modernen Herausforderungen in der Kommunikation, gerade auch im
Hinblick auf Industrie 4.0. Der aktuelle Personalbericht der DTAG vom kommissarischen
Personalvorstand Thomas Kremer wurde als
interessante Lektüre sehr empfohlen. Aktuell
wurde von den Wechsel der Geschäftsführung bei T-Systems und Telekom Deutschland
berichtet.
Der Geschäftsführer der CGPT-NRW, Horst
Lipperheide, berichtete über Themen aus Gesellschaft und Wirtschaft.
Industrie 4.0, ein Zukunftsprojekt in der
Hightech-Strategie der deutschen Bundesregierung, mit dem in erster Linie die Informatisierung der Fertigungstechnik vorangetrieben
werden soll, ist ein hochaktuelles gesellschaftspolitisches Thema, welches im Besonderen die Telekommunikation betrifft.
Mit Industrie 4.0 und der damit verbundenen
Digitalisierung ist eine gesellschaftliche und
wirtschaftliche digitale Revolution zu erwarten, die durchaus vergleichbar ist mit der Industrialisierung Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Vernetzung von Maschinen und Geräten fordert stabile, leistungsfähige und
sichere IP-Netze, über welche die riesigen
Datenmengen transportiert werden müssen.
Zum Tarifeinheitsgesetz wurde ausgeführt,
dass das Streikrecht sich inzwischen zum
„Richterrecht“ entwickelt hat. Es ist sicherlich
erstrebenswert, dass die Grundversorgung
der Bevölkerung bei Streikmaßnahmen sichergestellt sein muss. Hierbei gab es eine
Diskussion zur Definition, was zur Grundver-
CGPT
sorgung gehört und wie die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer auch in kleinen Berufsgruppen in angemessener Weise zu berücksichtigen sind.
Auf die Unterschriftenaktion der CGPT zur
„Kalten Progression“ wurde hingewiesen und
um Unterstützung der Kampagne bei der gesamten Belegschaft geworben im Interesse
aller Arbeitnehmer.
Die lebhafte Diskussion zu TTIP, dem transat-
Aus den Regionen
lantischen Freihandelsabkommen, erregte
die Gemüter in unterschiedlicher Weise, wie
bereits zu Anfang beschrieben.
Zu fortgerückter Stunde bedankte sich der Vorsitzende der Betriebsgruppe, Bernard Schulz,
bei den Anwesenden für die aktive Teilnahme
und den anregenden Diskussionen.
Es ist festzustellen, dass es für die CGPT auch
in Zukunft eine Menge Arbeit gibt. Um diese Arbeit im Interesse der Belegschaft erfolgreich zu
gestalten und umzusetzen, ist die Werbung
neuer Mitglieder eine wichtige Angelegenheit,
welche allen Teilnehmern sehr ans Herz gelegt
wurde. Insbesondere die Gestaltung der Arbeitsplätze der Zukunft für die jungen Kolleginnen und Kollegen sollte bei der Gewinnung
neuer Mitglieder im Fokus stehen.
Mit diesem Plädoyer wurde eine lebhafte Jahreshauptversammlung der CGPT-Betriebsgruppe Rhein-Ruhr Telekom beendet. „Dash“
LANDESVERBAND NRW
Erweiterte Vorstandssitzung in Essen
Im Februar fand die erste erweiterte Vorstandssitzung in 2015 des Landesverbandes NRW im Kardinal-Hengsbach-Haus in
Essen Werden statt.
Der Vorsitzende des LV, Ulrich Brüggemann,
eröffnete die Sitzung, verbunden mit den
besten Wünschen für das neue Jahr.
Im Anschluss nahm der Bundesvorsitzende
Ulrich Bösl zu aktuellen Themen Stellung:
Er bedankte sich für die gute Zusammenarbeit zwischen Bund und LV NRW und hob
nochmals die professionelle Durchführung
des Landesgewerkschaftstages in Essen Borbeck im September hervor.
Mit Bezug auf die Telekom stellte Ulrich Bösl
fest, dass es in diesem Jahr keine Tarifverhandlungen geben wird und auf tariflicher
Seite nur die Änderung zum Tarifvertrag
Altersteilzeit für Neuverträge ansteht.
Bei der Postcon (Nachfolgeunternehmen der
TNT Deutschland) stehen Tarifverhandlungen
an. Hier spielt die CGPT eine führende Rolle
und wird große Anstrengungen unternehmen,
um die Lage der Beschäftigten zu verbessern.
Bei der Deutschen Post AG werden schwierige Tarifverhandlungen erwartet. Es wird sich
zeigen, wie sich Verhandlungen mit der neuen Personalchefin Melanie Kreis gestalten
werden. Ebenso ist kritisch zu betrachten, wie
die neu gegründeten „DHL Delivery GmbH“Firmen am Arbeitsmarkt operieren. Hierzu
muss die CGPT leider feststellen, dass mit
dieser Spaltung der Belegschaft die „Schere“
der Arbeits- und Einkommensbedingungen
weiter geöffnet wird und dies gefährdet die
Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Unternehmen.
Nach Änderungen in der Bundesbeamtengesetzgebung ist davon auszugehen, dass einige
Betreuungsaufgaben von den Post-Nachfolge-Unternehmen zur Bundesanstalt für Post
und Telekommunikation verlagert werden.
Eingehend wurde dann über den Stand der
Gesetzgebung zur Tarifeinheit berichtet und
hierbei auch die Positionen der Parteien im
Bundestag beleuchtet. Hierüber wurde wiederholt in „Das Personal“ berichtet.
Mit einem Impulsreferat von Daniel Schikorra,
Mitglied des Vorstands des LV NRW, wurde
dann eine Diskussionsrunde zum Thema Mitgliederbetreuung und -werbung eingeleitet.
Im Zeichen zurückgehender Organisationsquoten bei allen Gewerkschaften ein bedeutendes Thema. Es wurde ein Aktionskatalog
erarbeitet, der den Teilnehmern an der Sitzung
nach Aufarbeitung zur Verfügung gestellt
wird.
Kollege Brüggemann berichtete mit seinem
Geschäftsbericht zu allgemeinen gewerkschaftspolitischen Themen und wies auf den
Veranstaltungskalender für 2015 hin. Besondere Erwähnung fand auch die Umstellung
des Beitragseinzugs auf das Lastschriftverfahren. Er unterbreitete den Vorschlag, das
Steuerseminar im nächsten Jahr an einem
Samstag im Haus Union in Oberhausen
durchführen zu lassen. Bei einer spontanen
Abstimmung zeigten sich über 10 Kollegen an
diesem Vorschlag interessiert.
Aus dem KEP-Bereich [Kurier-, Post- und Paketdienste] wurde von Kollege Frank Roeloffzen ausgeführt, dass das Standardbriefporto
bekanntermaßen zum 1. Januar 2015 auf 62
Cents angehoben wurde und dass 2.000 Azubis bei der Post AG/DHL eingestellt werden.
Außerdem ging er kurz auf die derzeit häufigen negativen Meldungen über die DPAG in
den Medien ein.
Ingo Rothholz berichtete über die laufenden
Tarifverhandlungen bei der Postcon. Es gibt
immer noch eine große Personalfluktuation in
dem Unternehmen.
Hauptthemen des Landesgeschäftsführers,
Horst Lipperheide, waren neben den bereits
vorher erwähnten Themen, wie Steuerseminar und Netzwerktreffen:
● Bedeutung der Digitalisierung im Berufsund Privatleben – Initiativen, die unter
dem Begriff „Industrie 4.0“ laufen; so wird
auch der Vortrag auf dem Netzwerktreffen
im April in Bochum unter diesem Thema
stattfinden;
● Aufruf zur Unterschriftensammlung für die
Eingabe zur „Kalten Progression“;
Mitgliederunterstützung im Falle von Mobbing; hierzu der Hinweis auf einen aktuell
bearbeiteten Fall mit Eingabe an den Personalvorstand der Telekom Deutschland;
● Vorbereitung von eventuellen Streiks bei
der Post AG/DHL;
● Hinweis auf die Vorstandsarbeit, die jetzt
durch monatliche Telefonkonferenzen
zeitnäher stattfindet;
● Information über die Gedenkmünze
„Mauerfall“, die an Jubilare oder als
Anerkennung besonderer Leistungen verschenkt werden soll;
● Anmerkungen zur Betriebsratsarbeit.
Der Kassenverwalter Reinold Schmitz gab einen Überblick über den derzeitigen Kassenstand mit einem Bericht über den Zeitraum
von September bis Dezember 2014, der die
Umstellung auf ganzjährige Betrachtung ab
2015 ermöglicht. Die Kassenprüfer verlasen
ihren Bericht zur Kassenprüfung, die zur vollständigen Zufriedenheit ausgefallen war. Der
vorgeschlagenen Entlastung des Kassenverwalters wurde einstimmig zugestimmt.
Im Arbeitskreis Telekommunikation wurden
Themen zusammengestellt, die auf der
Hauptversammlung der Telekom im Mai in
Köln vorgetragen werden sollen. Hierbei sollen vor allem die „neuen“ Strategiepapiere
und der Personalbericht 2013/14 der Telekom kritisch beleuchtet werden.
Im Arbeitskreis des KEP-Bereichs [Kurier-,
Post- und Paketdienste] wurden die Themen:
Rückruf an den Arbeitsplatz aus dem Urlaub,
Vorbereitung von adäquaten Handzetteln im
Zusammenhang mit Streikvorbereitungen
und Unterstützung bei der WAZ-Gruppe zur
Vorbereitung des Abschlusses eines Tarifvertrages diskutiert.
Die Ergebnisse der Arbeitskreisberatungen
wurden dann im Plenum vorgestellt und als
Arbeitsgrundlage angenommen.
Der Landesvorsitzende Ulrich Brüggemann
bedankte sich für die rege Teilnahme an der
Diskussion und nutzte die Gelegenheit, zu
weiterer, verstärkter Mitgliederwerbung für
die CGPT aufzurufen.
-wb●
DP 02/2015
33
CGPT
Aus den Regionen
REGIONALVERBAND MITTE, ORTSVERBAND DARMSTADT:
Bericht von der Infositzung
Das Betriebsrestaurant (ehem. FTZ-Kantine)
auf dem Gelände „Am Kavalleriesand“ ist neuerdings von 10.00 bis 11.30 Uhr geschlossen.
Diejenigen, die nach 10.00 Uhr zur Info-Sitzung
kamen, standen vor verschlossener Tür zum
Speisesaal. Kein Aushang mit den Geschäftszeiten war ersichtlich. Wer vor 10.00 Uhr kam,
war drin und wer nach 10.00 Uhr kam, hatte nur
die Möglichkeit, sich durch Klopfen an der
Scheibe bemerkbar zu machen. Oder unter
0170-2180826 anzurufen, damit eine Tür geöffnet werden konnte. Hier war ein Handy wirklich mal nützlich.
Das Ärgernis mit den neuen Öffnungszeiten
führte natürlich zur Diskussion über den
Restaurantbetreiber. So war es nicht verwunderlich, dass über Preise, die Sitzgelegenheiten
ohne Lehne, nur eine dünne Scheibe Wurst auf
einem Brötchen und der Preis von 0,70 Euro für
eine mittelgroße Banane erneut Thema waren.
Grund zum Ärger war auch die Bekanntmachung der Postbank, von Giro-Konten Inhabern
je eingereichter papiergebundener Überweisung – so die Postbankbezeichnung – ab
1.4.2015 den Betrag von 0,99 Euro zu verlangen. Dahinter steckt wohl der Wunsch, alle Kunden zum Online- oder Telefon - Banking zu bewegen. Eine unverschämte Preiserhöhung –
von 0 auf 99 Cent – so war aus dem Kreis der
Sitzungsteilnehmer zu hören.
Vor 50 Jahren verlangte man von mir ein Postgirokonto als Gehaltskonto einzurichten und
seit dieser Zeit habe ich der Postbank die Treue
gehalten. So also sieht der Dank auch dafür
aus, dass das Konto stets im Guthabenbereich
war, meinte ein Kollege.
Im Verlauf der Diskussion wird auf das „Postbank
Giro extra plus Konto“ hingewiesen, bei dem beleghafte Überweisungen weiterhin kostenfrei
sein sollen. Eine Kollegin berichtete über eine
angebliche Kulanzregelung beim „normalen“
Post-Giro-Konto, nachdem über 70 Jahre alte
Senioren sich auf Antrag über einen „Aufnahmebogen für Kundenanliegen“ von den Sonderkosten für beleghafte Aufträge befreien lassen
können. Ob das stimmt, soll bis zur nächsten
Info-Sitzung geklärt werden. Man könnte die
Frage ja auch beim nächsten Postbank-Finanzcenter stellen (im ehem. Postamt) – vielleicht
wissen die jetzt etwas – wurde hoffnungsschwach von einem Kollegen bemerkt, der so
seine Erfahrungen mit Auskünften am Schalter
hatte – weil das Personal dort überlastet ist.
Ein weiteres Thema waren Streiks im Bereich
von Bahn- und Flugverkehr. In diesem Zusammenhang wurde auch über die Forderung von
Politikern diskutiert, dass Streiks im Bereich der
öffentlichen Daseinsvorsorge wie z.B. im Bereich Verkehr und Energieversorgung sowie im
Gesundheits- Post- und Fernmeldewesen (Telekom) mindestens 4 Tage vorher angekündigt
werden sollten. Hier gibt es unterschiedliche
Meinungen. Einigkeit herrschte lediglich in der
Auffassung, dass Politiker jetzt nach Regelungen zur Streikeinschränkung rufen, obwohl sie
selbst die Privatisierung von Betrieben im Bereich der Daseinsversorgung zu verantworten
haben. Privatisierung bedeutet den Abbau von
Beamtendienstposten bzw. Beamten und dafür
Arbeitsplätze für streikberechtigtes Tarifpersonal. Kollege K.-P. Mitezki trägt die Meinung des
CGB und der CGPT zu diesem Thema vor und
CGB-Service-Club
Für unsere Mitglieder haben wir den CGB-Service-Club gegründet.
Mit einer Mitgliedschaft im CGB-Service-Club haben Sie die Möglichkeit, Versicherungsleistungen des Automobilclubs von Deutschland (AvD) vergünstigt in Anspruch zu nehmen.
Der AVD bietet folgende Leistungen:
● Pannen-Service
Schnelle und zuverlässige Pannenhilfe in Deutschland bzw. Europa
● Medical-Service
Medizinische Hilfe. Krankenrücktransport im Lear-Jet – falls medizinisch notwendig
● Unfall-Service
Tel. Rechtsauskunft, kostenlose Kalkulation der Reparaturkosten u.v.m.
● Werkstatt-Service
Kostenlose Service-Checks, mit denen Sie viel Geld sparen können
● Reise-Service
5 Prozent-Club-Bonus bei renommiertenReiseveranstaltern
Infos: www.cgb.info
[email protected]
CGB
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DP 02/2015
weist darauf hin, dass es beamtete Lokführer
und Fahrdienstleiter waren, die den Bahnbetrieb in einigen Bereichen noch notdürftig aufrecht erhalten haben, als die Lokführergewerkschaft das Tarifpersonal zum Streik aufrief und
tausende Reisende auf Bahnhöfen festsaßen.
Mit Beamten sei man im wahrsten Sinne des
Wortes stets gut gefahren und das träfe im
übertragenen Sinne auch für Post und Telekom
zu.
Ein weiteres Thema war die Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkassen. Hierzu
berichteten Sitzungsteilnehmer von ihren Erfahrungen. Grundsätzlich sollte man einer Kündigung widersprechen. Das gilt besonders,
wenn es sich um zuteilungsreife Altverträge
handelt, deren Bausparsumme noch nicht erreicht ist. Es gibt ein Urteil des OLG Stuttgart (Az
9U 151/11), dass Bausparverträge solange
unkündbar sind, wie die Auszahlung des Tilgungsdarlehns möglich ist und der Bausparer
seinen Sparverpflichtungen nachkommt – so
wurde berichtet.
Wie fast immer bei den Info-Sitzungen ging es
auch um Umsetzungen von Beamten gegen deren Willen bzw. aus angeblich betriebsbedingten Gründen. Betroffene empfinden es oft als
reine Schikane mit dem Ziel, durch „Weichklopfen“ besonders beamtetes Personal zum Ausscheiden zu bewegen. Als besonders schikanös
wird die Versetzung in Organisationseinheiten
angesehen, von denen man zum Zeitpunkt der
Umsetzung schon weiß, dass diese in Kürze
aufgelöst werden.
Die Info-Sitzung wurde mit dem Hinweis des
Kollegen K.-P. Mitezki beendet, dass gewerkschaftliche Unterstützung nur dann erfolgreich
sein kann, wenn die CGPT frühzeitig informiert
wird. Also Informationen einholen bevor man
etwas unterschreibt!
kpm
Impressum
Herausgeber und Verlag:
Christliche Gewerkschaft Postservice und
Telekommunikation,
Alfredstr. 77-79, 45130 Essen,
Tel. (02 01) 85 79 65 40,
Postbank München (BLZ 700 100 80),
Konto-Nr. 1101 17-808.
E-mail: [email protected]
Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesvorstand der CGPT,
Vorsitzender Ulrich Bösl.
Redaktion:
Ulrich Bösl, Bundesvorsitzender.
Layout und Schlussredaktion:
Ludwig Emonts.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte keine
Gewähr.
Alle gezeichneten Artikel stellen die Meinung des
Verfassers dar und nicht die des Herausgebers
und der Redaktion.
Redaktionsschluss: 31. März 2015.
Erscheinungsweise: 5x jährlich. Einzelbezugspreis 1,50 2; der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag inbegriffen.
Druck: GemeindebriefDruckerei, Groß Oesingen.
– Der Umwelt zuliebe auf chlorfreiem Papier
gedruckt –
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■ Informationsanforderung
❑ Ich interessiere mich für die Arbeit der
Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation – CGPT – und bitte daher
um Zusendung weiteren Infomaterials an meine nachstehende Adresse:
Einsenden an die
CGPT-Bundesgeschäftsstelle
Alfredstraße 77-79
45130 Essen
oder an die Landes-/Regionalverbände
CGPT
Chrstliche Gewerkschaft
Post und Telekommunikation
Kontaktadressen:
LV Baden-Württemberg
Gerhard Mücke
Schäferweg 8
89340 Leipheim
Tel.:
08221 / 20 10 990
Fax:
08221 / 7 99 39
e-mail: [email protected]
LV Bayern
Pelkovenstr. 51
80992 München
Tel.:
089 / 54 37 09 97
Fax:
089 / 54 37 09 98
e-mail: [email protected]
RV Mitte
Postfach 8
36161 Poppenhausen
Tel.:
0160 / 2 60 65 82
e-mail: [email protected]
RV Nord
Thorsten Hennies,
Breitenfeldweg 1a
23881 NIendorf
Tel.:
04156/81 16 06
e-mail: [email protected]
LV Nordrhein-Westfalen
Fleckenberg, Hauptstr. 7A
57392 Schmallenberg
Mobil: 0171 7819847
Fax:
0 29 72/26 20
e-mail: [email protected]
RV Ost
Obentrautstr. 57
10963 Berlin
Tel.:
030 / 86 42 07 13
Fax:
030 / 86 42 07 12
e-mail: [email protected]
DP 02/2015
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Das bietet die CGPT
ihren Mitgliedern
CGPT Alfredstr. 77-79, 45130 Essen, Postvertriebsstück G 6899. Entgelt bezahlt
Anschriftenfeld
Rechtsschutz
in allen Angelegenheiten des Dienst-, Arbeitsund Sozialrechts.
Information
über alle wesentlichen Neuerungen auf dem
Gebiet des Dienst-, Beamten-, Tarif-, Arbeits- und
Sozialrechts sowie sonstige aktuelle berufspolitische Fragen durch die Gewerkschaftszeitung DAS PERSONAL und anderer Informationsdienste (www.cgpt.de).
Berufliche Beratung
in den vielfältigen Bereichen des beruflichen
Alltags.
Streikunterstützung
Streikunterstützung wird aufgrund der Richtlinien
der CGPT-Streikordnung gewährt.
Erholungszuschuss
als Beitrag zur Erholungsfürsorge in einem anerkannten Erholungsheim in jedem zweiten
Urlaubsjahr.
Freizeitunfallversicherung
Der CGPT-Mitgliedsbeitrag enthält einen Teilbetrag für einen Gruppenvertrag über eine
Freizeit-Unfallversicherung, die folgende
Leistungen gewährt:
1. Krankenhaustagegeld:
5 € je Tag bis zu 360 Tagen
2. Invalidität:
4000 € (bei Teilinvalidität: anteilmäßig)
3. Bei Ganzinvalidität:
8000 € (Mehrleistungsmodell 90%)
4. Im Todesfall: 1000 €
5. Bergungskosten bis zu 250 €
für Suchaktionen nach Unfallverletzten, auch
wenn nur die Vermutung eines Unfalls
besteht;
bei der Rettung von Unfallverletzten aus
deren Verbringung ins nächste Krankenhaus,
einschließlich der notwendigen zusätzlichen
Kosten, die infolge des Unfalls für die
Rückfahrt zum Heimatort entstehen;
für den Transport von Unfalltoten bis zum
Heimatort. Diese Kosten werden nur übernommen, wenn beim Bestehen einer EinzelKrankheitskostenversicherung
der
Krankenversicherer seine vertraglichen
Leistungen voll erfüllt hat und diese zur
Deckung der entstandenen Bergungskosten
nicht ausgereicht haben.
Beihilfe zur Grabpflege
für alle Beitragsgruppen, gestaffelt nach Beitragsjahren bis zum Höchstbetrag von derzeit
300,– €. Bei unmittelbarem Übertritt aus anderen Gewerkschaften werden die dort verbrachten Mitgliedsjahre angerechnet.
Alle diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag
enthalten. Darüber hinaus haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, an unseren gewerkschaftlichen Schulungsveranstaltungen, berufsund gesellschaftspolitischen Seminaren sowie
an sonstigen Bildungsmaßnahmen teilzunehmen.
Zusätzliche SterbegeIdversicherung
Um heute bestehende Versorgungslücken zu
schließen, haben wir für unsere Mitglieder einen
Sterbegeldvertrag abgeschlossen, wonach diese
auf freiwilliger Basis zu besonders günstigen
Konditionen ohne Gesundheitsprüfung zusätzliche Sterbegeldversicherungen abschließen
können.
Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen
Regional- und Landesverbände bzw. die CGPT
Bundesgeschäftsstelle, Alfredstr. 77-79, 45130
Essen.
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DP 02/2015
Brot für die Welt
„Brot-Fahrradtour“
zum Kirchentag
EKD-Ratsvorsitzender fährt Schlussetappe
nach Stuttgart mit
Berlin, 23.03.2015 — Mit dem Fahrrad zum Deutschen Evangelischen Kirchentag
nach Stuttgart kommen und dabei noch Spaß haben: Dies ermöglicht Brot für die
Welt Radfahrerinnen und Radfahrern aus ganz Deutschland mit der "Brot-Fahrradtour". Mit dabei ist der bayerische Landesbischof und Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Heinrich Bedford-Strohm.
Bedford-Strohm fasst sein Engagement so zusammen: "Gerne fahre ich bei der Brot
für die Welt-Fahrradtour zum Deutschen Evangelischen Kirchentag nach Stuttgart mit.
Toll finde ich, dass dabei die umweltfreundliche Anreise unterstützt wird und dass Jugendliche und junggebliebene Erwachsene durch Kilometersponsoring Projekte für
eine bessere Ernährung und damit für eine bessere Welt unterstützen können!"
Der Ratsvorsitzende, der badische Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh und
der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann werden mit vielen
engagierten Radlerinnen und Radlern die Schlussetappe von Esslingen nach Stuttgart fahren. Start ist am 3. Juni 2015, dem Europäischen Tag des Fahrrads, um
12.30 Uhr. Die Route führt über Bad Cannstatt in die Stuttgarter Innenstadt direkt in
das Diakonie-Viertel rund um die Leonhardskirche.
Da es bei einer Großveranstaltung wie dem Kirchentag immer wieder zu Veränderungen vor allem bei der Verkehrsplanung kommen kann, werden aktuelle Änderungen
auf der Brot für die Welt-Homepage veröffentlicht. Dort gibt es auch einen kostenlosen Routenplaner und Tipps für die Sponsorensuche. Anmelden für die Fahrradtour
oder für die Schlussetappe kann man sich ab sofort unter www.brot-fuer-diewelt.de/brot-tour oder per E-Mail: [email protected]
Brot für die Welt zeigt beim Kirchentag in Stuttgart unter anderem eine Ausstellung
zum Schwerpunktthema „Satt ist nicht genug“ und zum ökologischen Fußabdruck.
Ansprechpartnerin für die Radtour zum Kirchentag: Sabine von Bargen-Ostermann,
Telefon 030 65211 1176, [email protected]