DE DE MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

Europäisches Parlament
2014-2019
Petitionsausschuss
26.8.2015
MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER
Betrifft:
1.
Petition Nr. 1338/2014, eingereicht von Florian Maximilian Kirchhoff,
deutscher Staatsangehörigkeit, zur klaren Kennzeichnung von Lebensmitteln
als nicht vegetarisch, vegetarisch und vegan
Zusammenfassung der Petition
Der Petent ernährt sich seit Kurzem vegan und stellt fest, dass es sehr schwierig ist, zu
erkennen, ob Lebensmittel nicht vegetarisch, vegetarisch oder vegan sind, da die geltenden
Rechtsvorschriften es den Herstellern ermöglichen, einige Inhaltsstoffe in der
Zusammensetzung nicht anzugeben oder unter Verwendung von Codes aufzuführen. Er
fordert, Lebensmittel der Einfachheit halber in diese drei Kategorien zu unterteilen und zu
diesem Zweck eine geeignete Kennzeichnung vorzuschreiben.
2.
Zulässigkeit
Für zulässig erklärt am 30. April 2015. Die Kommission wurde um Auskünfte gebeten
(Artikel 216 Absatz 6 der Geschäftsordnung).
3.
Antwort der Kommission, eingegangen am 26. August 2015
Die Bestimmungen der EU zur Information der Verbraucher über Lebensmittel sind in
Verordnung (EU) Nr. 1169/20111 niedergelegt. Mit dieser Verordnung sollen Verbraucher zu
einer bewussten Auswahl von Lebensmitteln befähigt werden. Insbesondere kann der
Verbraucher aus dem Namen des Lebensmittels und aus der Zutatenliste sowie anderen
Pflichtangaben auf die Art und die Merkmale eines Lebensmittels schließen.
Bei der jüngsten Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung von
Lebensmitteln berücksichtigte der Gesetzgeber nicht die Notwendigkeit einer zwingenden
1
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend
die Information der Verbraucher über Lebensmittel (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 18).
CM\1071977DE.doc
DE
PE567.555v01-00
In Vielfalt geeint
DE
Kennzeichnung von Lebensmitteln im Hinblick auf ihre Eignung für Vegetarier und Veganer.
Die Bedeutung dieser Information wurde jedoch als zu den auf freiwilliger Basis
bereitzustellenden Informationen gehörigen Elementen anerkannt. Gegenwärtig gibt es
zahlreiche freiwillige Kennzeichnungen für vegetarische/vegane Lebensmittel auf dem EUMarkt, die dem Verbraucher bei der Suche nach vegetarischen/veganen Lebensmitteln
behilflich sein können. Die verschiedenen Kennzeichnungsmethoden verfolgen jedoch
anscheinend in der Praxis unterschiedliche Ansätze. Daher haben der Rat und das
Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, einen Durchführungsrechtsakt zu
erlassen, um zu gewährleisten, dass freiwillige Informationen in Bezug auf die Eignung von
Lebensmitteln für Vegetarier oder Veganer nicht irreführend, mehrdeutig oder verwirrend für
den Verbraucher sind.
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über
Lebensmittel ist die Kommission verpflichtet, innerhalb bestimmter Fristen bestimmte
Durchführungsrechtsakte zu erlassen. Die Kommission betrachtet diese Maßnahmen als
Priorität. Die Ermächtigung der Kommission, einen Durchführungsrechtsakt zu den
freiwilligen Informationen in Bezug auf die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarier oder
Veganer zu erlassen, ist an keine Frist gebunden. Folglich kann die Kommission gegenwärtig
keinen spezifischen Zeitpunkt oder einen spezifischen Inhalt dieser Maßnahme zusichern.
Zusammenfassung
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gehören Informationen über die Eignung eines
Lebensmittels für Vegetarier und Veganer zu den auf freiwilliger Basis zu nennenden
Angaben. Die Kommission wurde aufgefordert, einen Durchführungsrechtsakt über die
freiwillige Bereitstellung von Informationen in Bezug auf die Eignung von Lebensmitteln für
Vegetarier oder Veganer zu erlassen, um zu gewährleisten, dass diese Informationen nicht
irreführend, mehrdeutig oder verwirrend für den Verbraucher sind.
Gegenwärtig ist die Kommission jedoch nicht in der Lage, einen bestimmten Zeitpunkt für
den Erlass eines solchen Durchführungsrechtsakts zuzusichern.
PE567.555v01-00
DE
2/2
CM\1071977DE.doc