Europäisches Parlament 2014-2019 Petitionsausschuss 26.8.2015 MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER Betrifft: 1. Petition Nr. 1338/2014, eingereicht von Florian Maximilian Kirchhoff, deutscher Staatsangehörigkeit, zur klaren Kennzeichnung von Lebensmitteln als nicht vegetarisch, vegetarisch und vegan Zusammenfassung der Petition Der Petent ernährt sich seit Kurzem vegan und stellt fest, dass es sehr schwierig ist, zu erkennen, ob Lebensmittel nicht vegetarisch, vegetarisch oder vegan sind, da die geltenden Rechtsvorschriften es den Herstellern ermöglichen, einige Inhaltsstoffe in der Zusammensetzung nicht anzugeben oder unter Verwendung von Codes aufzuführen. Er fordert, Lebensmittel der Einfachheit halber in diese drei Kategorien zu unterteilen und zu diesem Zweck eine geeignete Kennzeichnung vorzuschreiben. 2. Zulässigkeit Für zulässig erklärt am 30. April 2015. Die Kommission wurde um Auskünfte gebeten (Artikel 216 Absatz 6 der Geschäftsordnung). 3. Antwort der Kommission, eingegangen am 26. August 2015 Die Bestimmungen der EU zur Information der Verbraucher über Lebensmittel sind in Verordnung (EU) Nr. 1169/20111 niedergelegt. Mit dieser Verordnung sollen Verbraucher zu einer bewussten Auswahl von Lebensmitteln befähigt werden. Insbesondere kann der Verbraucher aus dem Namen des Lebensmittels und aus der Zutatenliste sowie anderen Pflichtangaben auf die Art und die Merkmale eines Lebensmittels schließen. Bei der jüngsten Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln berücksichtigte der Gesetzgeber nicht die Notwendigkeit einer zwingenden 1 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 18). CM\1071977DE.doc DE PE567.555v01-00 In Vielfalt geeint DE Kennzeichnung von Lebensmitteln im Hinblick auf ihre Eignung für Vegetarier und Veganer. Die Bedeutung dieser Information wurde jedoch als zu den auf freiwilliger Basis bereitzustellenden Informationen gehörigen Elementen anerkannt. Gegenwärtig gibt es zahlreiche freiwillige Kennzeichnungen für vegetarische/vegane Lebensmittel auf dem EUMarkt, die dem Verbraucher bei der Suche nach vegetarischen/veganen Lebensmitteln behilflich sein können. Die verschiedenen Kennzeichnungsmethoden verfolgen jedoch anscheinend in der Praxis unterschiedliche Ansätze. Daher haben der Rat und das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, einen Durchführungsrechtsakt zu erlassen, um zu gewährleisten, dass freiwillige Informationen in Bezug auf die Eignung von Lebensmitteln für Vegetarier oder Veganer nicht irreführend, mehrdeutig oder verwirrend für den Verbraucher sind. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel ist die Kommission verpflichtet, innerhalb bestimmter Fristen bestimmte Durchführungsrechtsakte zu erlassen. Die Kommission betrachtet diese Maßnahmen als Priorität. Die Ermächtigung der Kommission, einen Durchführungsrechtsakt zu den freiwilligen Informationen in Bezug auf die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarier oder Veganer zu erlassen, ist an keine Frist gebunden. Folglich kann die Kommission gegenwärtig keinen spezifischen Zeitpunkt oder einen spezifischen Inhalt dieser Maßnahme zusichern. Zusammenfassung Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gehören Informationen über die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarier und Veganer zu den auf freiwilliger Basis zu nennenden Angaben. Die Kommission wurde aufgefordert, einen Durchführungsrechtsakt über die freiwillige Bereitstellung von Informationen in Bezug auf die Eignung von Lebensmitteln für Vegetarier oder Veganer zu erlassen, um zu gewährleisten, dass diese Informationen nicht irreführend, mehrdeutig oder verwirrend für den Verbraucher sind. Gegenwärtig ist die Kommission jedoch nicht in der Lage, einen bestimmten Zeitpunkt für den Erlass eines solchen Durchführungsrechtsakts zuzusichern. PE567.555v01-00 DE 2/2 CM\1071977DE.doc
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