Praxisticker Nr. 486: Haftungsfalle Umsatzsteuer

Praxisticker Nr. 486: Haftungsfalle Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2015
Wir möchten Sie in diesem Ticker über die Problematik der Zuordnungsentscheidungen von gemischt genutzten Wirtschaftsgütern zum umsatzsteuerlichen Unternehmen informieren.
Hintergrund
Der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen vom 7. 7. 2011 - V R 42/09 und V R 21/10 klargestellt, dass
gemischt genutzte Gebäude nur bis zur gesetzlichen Abgabefrist der Umsatzsteuer-Jahreserklärung
wirksam zugeordnet werden können. Die Finanzverwaltung ist der Rechtsprechung in Abschnitt 15.2c
Absatz 16 UStAE gefolgt.
Problem
Die Finanzverwaltung hat durch die gleich lautenden Erlasse vom 04.01.2016 die Abgabefrist der Steuererklärungen 2015 für steuerlich Vertretene wie gewohnt auf den 31.12.2016 verlängert. Ungeachtet davon sind jedoch die Zuordnungsentscheidungen für gemischt genutzte Gegenstände bis zum 31.05.2016
vorzunehmen.
Welche gemischt genutzten Wirtschaftsgüter sind betroffen
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Gebäude und Grund und Boden (Grundstücke)
Photovoltaikanlagen
Pkw
Beim Gebäude ist darüber hinaus zu beachten, dass ein Vorsteuerabzug nicht mehr zu einer vollen Zuordnung führt. Nach der Abschaffung des Seeling-Modells kann zwar weiterhin eine volle Zuordnung
erfolgen. Der Vorsteuerabzug ist jedoch nur in Höhe des unternehmerisch genutzten Teils möglich (§ 15
Abs. 1b UStG). Eine volle Zuordnung kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn später weitere Teile
unternehmerisch genutzt werden sollen. Nur so ist die spätere Korrektur gemäß § 15a UStG möglich.
Der Bezug von gemischt genutzten sonstigen Leistungen wird vom Zuordnungswahlrecht übrigens nicht
erfasst. Die sonstigen Leistungen sind entsprechend ihrer unternehmerischen und nichtunternehmerischen Verwendung aufzuteilen (BFH, Urteil vom 14. 10. 2015 - V R 10/14).
Welche Mandanten sind betroffen
Ein besonderes Augenmerk gilt den Mandanten, bei denen eine Jahresbuchhaltung mit der Abgabe einer
Umsatzsteuer-Jahreserklärung erstellt wird, sowie Mandanten, die die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen selbst übernehmen (Selbstbucher).
Darüber hinaus sind alle Mandanten betroffen, bei denen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung bislang
keine Zuordnungen der gemischt genutzten Gegenstände erfolgt sind.
Zuordnungsentscheidung
Die Zuordnungsentscheidung kann formlos erfolgen. Die Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist
diesbezüglich nicht erforderlich. Es genügt die beispielhafte Formulierung:
Wir zeigen im Namen unserer Mandantin die fristgerechte volle Zuordnung des bebauten Grundstücks in
der Musterstraße 1 in 80333 München zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen mit Wirkung
zum xx.xx.xxxx an.
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Anlage: Seminareinladung Seite 3 bis 4
Versand am 04.03.2016
Praxistipp:
Bitte informieren Sie Ihre Mandanten entsprechend und fordern Sie diese auf, Ihnen mitzuteilen, ob gemischt genutzte Gegenstände in 2015 erworben wurden und dementsprechend bis 31.05.2016 dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuzuordnen sind.
Aktuelle Umsatzsteuer
In diesem Zusammenhang möchten wir gerne auf unser Seminar „Umsatzsteuer aktuell“ am 29.04.2016
in München hinweisen.
Stand: 01.03.2016
Autor: Robert Hammerl LL.M. Steuerberater Telefonische Fachberatung Umsatzsteuer LSWB
Robert Hammerl LL.M.
Dipl.-Fw. (FH), Steuerberater
Telefonische Fachberatung Umsatzsteuer LSWB
Freitags von 9.00 – 14.00 Uhr
Telefonische Hotline (kostenpflichtig) Tel 0900 100 10 98 *
* Die Kosten belaufen sich - sobald das Gespräch zustande kommt - auf 1,99 Euro inkl. Umsatzsteuer je Minute
aus dem deutschen Festnetz. Diese werden mit Ihrer Telefonrechnung abgerechnet. Anrufe aus dem Mobilfunknetz sind nicht möglich.
Der LSWB-Praxisticker ist ein Service des LSWB für seine Mitglieder.
LSWB, Hauptgeschäftsstelle München, Implerstr. 11, 81371 München
Tel 089 / 273 214 17, Fax 089 / 273 06 56, E-Mail: [email protected]
Anlage:
Seminareinladung
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Anlage: Seminareinladung Seite 3 bis 4
Versand am 04.03.2016
Aktuelles Umsatzsteuerrecht
Robert Hammerl, LL.M., Dipl.-Fw. (FH), StB, München
in München
Aktuelles Umsatzsteuerrecht I
Der Wandel der Umsatzsteuer schreitet immer schneller voran. Die Rechtsprechungen des EuGH, BFH und auch der Finanzgerichte tun ihr Übriges dazu. Mit
der Reihe „Aktuelles Umsatzsteuerrecht“ möchten wir Ihnen hierzu einen dreimaligen
Jour Fixe in 2016 anbieten, der Ihnen die aktuellen Problemfelder in der
Umsatzsteuer aufzeigt.
¨ Neue Entwicklungen bei den Reihengeschäften
¨ Mietnebenkosten nach der EuGH-Entscheidung
¨ Update zu den Bauleistungen
¨ Zuordnungszeitpunkt 31.05.2016
¨ Aktuelle BMF-Schreiben und Rechtsprechung, u.a.
o Gebrochene Beförderung und Versendung
o Umsatzsteuer bei Vermietung und Verpachtung
o Umsatzsteuer bei Fahrschulen
Dieses Seminar ist Teil einer Seminarreihe:
Ihr Umsatzsteuer Jour-Fixe für 2016 an drei Terminen – ein „Muss“ für jeden, der bei
der Umsatzsteuer mitreden will!
Aktuelles Umsatzsteuerrecht I am 29.04.2016
Aktuelles Umsatzsteuerrecht II am 08.07.2016
Aktuelles Umsatzsteuerrecht III am 28.10.2016
Stand: 18.02.2016
Änderungen vorbehalten!
Der Referent:
Robert Hammerl ist Partner bei TLI Steuerberater in München und berät in seiner
täglichen Praxis im nationalen und internationalen Umsatzsteuerrecht.
Aktuelles Umsatzsteuerrecht
Termine:
Reihe Akt UStR I - III
185–16
Freitag, 29. April 2016
Freitag, 8. Juli 2016
Freitag, 28. Oktober 2016
186–16 B
Einzeltermin Akt UStR I
Freitag, 29. April 2016
Vor dem Seminartermin geht Ihnen rechtzeitig ein Teilnehmerausweis und die Rechnung zu.
Dauer:
jeweils von 09.00 – 13.00 Uhr
Die Stornierung ist kostenfrei möglich, sofern uns diese bis vier
Arbeitstage vor dem Termin schriftlich vorliegt.
Ort:
München
LSWB Forum, Implerstraße 11
Die Tagungsgebühr beinhaltet Arbeitsunterlagen, Pausenimbiss,
Tagungsgetränke und MVV-Fahrschein. In der Implerstraße sind
die Parkmöglichkeiten stark eingeschränkt. Wir bitten Sie,
öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen!
Seminarpreis:
Mitglieder und deren
nicht berufsangehörige Mitarbeiter
Nichtmitglieder
Die Anmeldung kann online unter www.lswb-akademie.bayern oder
schriftlich per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Über die
Berücksichtigung der Anmeldung entscheidet die Reihenfolge der
Eingänge. Bitte geben Sie zum Erhalt der TN-Bestätigung
unbedingt die Berufsbezeichnung an!
170,- € Einzeltermin
396,- € Reihe
297,- € Einzeltermin
693,- € Reihe
Rabatt:
Bei Buchung eines Einzeltermins reduziert sich der Seminarpreis ab
dem 4. Teilnehmer für den 4. und jeden weiteren Teilnehmer um 50 %!
LSWB Hauptgeschäftsstelle:
Implerstraße 11 I 81371 München I Postfach: 750539
81335 München I Tel. 089 27321415 I Fax 089 2730656
E-Mail: [email protected] I www.lswb-akademie.bayern
Bankverbindung: VR Bank Nürnberg eG
IBAN: DE36 7606 0618 0000 0025 18 I BIC: GENODEF1N02
Anerkannte Lehrgangszeit: 3,75 Stunden / Termin
Stand: 18.02.2016 - Änderungen vorbehalten!
Zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen!