Praxisticker Nr. 486: Haftungsfalle Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2015 Wir möchten Sie in diesem Ticker über die Problematik der Zuordnungsentscheidungen von gemischt genutzten Wirtschaftsgütern zum umsatzsteuerlichen Unternehmen informieren. Hintergrund Der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen vom 7. 7. 2011 - V R 42/09 und V R 21/10 klargestellt, dass gemischt genutzte Gebäude nur bis zur gesetzlichen Abgabefrist der Umsatzsteuer-Jahreserklärung wirksam zugeordnet werden können. Die Finanzverwaltung ist der Rechtsprechung in Abschnitt 15.2c Absatz 16 UStAE gefolgt. Problem Die Finanzverwaltung hat durch die gleich lautenden Erlasse vom 04.01.2016 die Abgabefrist der Steuererklärungen 2015 für steuerlich Vertretene wie gewohnt auf den 31.12.2016 verlängert. Ungeachtet davon sind jedoch die Zuordnungsentscheidungen für gemischt genutzte Gegenstände bis zum 31.05.2016 vorzunehmen. Welche gemischt genutzten Wirtschaftsgüter sind betroffen Gebäude und Grund und Boden (Grundstücke) Photovoltaikanlagen Pkw Beim Gebäude ist darüber hinaus zu beachten, dass ein Vorsteuerabzug nicht mehr zu einer vollen Zuordnung führt. Nach der Abschaffung des Seeling-Modells kann zwar weiterhin eine volle Zuordnung erfolgen. Der Vorsteuerabzug ist jedoch nur in Höhe des unternehmerisch genutzten Teils möglich (§ 15 Abs. 1b UStG). Eine volle Zuordnung kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn später weitere Teile unternehmerisch genutzt werden sollen. Nur so ist die spätere Korrektur gemäß § 15a UStG möglich. Der Bezug von gemischt genutzten sonstigen Leistungen wird vom Zuordnungswahlrecht übrigens nicht erfasst. Die sonstigen Leistungen sind entsprechend ihrer unternehmerischen und nichtunternehmerischen Verwendung aufzuteilen (BFH, Urteil vom 14. 10. 2015 - V R 10/14). Welche Mandanten sind betroffen Ein besonderes Augenmerk gilt den Mandanten, bei denen eine Jahresbuchhaltung mit der Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung erstellt wird, sowie Mandanten, die die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen selbst übernehmen (Selbstbucher). Darüber hinaus sind alle Mandanten betroffen, bei denen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung bislang keine Zuordnungen der gemischt genutzten Gegenstände erfolgt sind. Zuordnungsentscheidung Die Zuordnungsentscheidung kann formlos erfolgen. Die Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist diesbezüglich nicht erforderlich. Es genügt die beispielhafte Formulierung: Wir zeigen im Namen unserer Mandantin die fristgerechte volle Zuordnung des bebauten Grundstücks in der Musterstraße 1 in 80333 München zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen mit Wirkung zum xx.xx.xxxx an. Seite 1 von 2 Anlage: Seminareinladung Seite 3 bis 4 Versand am 04.03.2016 Praxistipp: Bitte informieren Sie Ihre Mandanten entsprechend und fordern Sie diese auf, Ihnen mitzuteilen, ob gemischt genutzte Gegenstände in 2015 erworben wurden und dementsprechend bis 31.05.2016 dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuzuordnen sind. Aktuelle Umsatzsteuer In diesem Zusammenhang möchten wir gerne auf unser Seminar „Umsatzsteuer aktuell“ am 29.04.2016 in München hinweisen. Stand: 01.03.2016 Autor: Robert Hammerl LL.M. Steuerberater Telefonische Fachberatung Umsatzsteuer LSWB Robert Hammerl LL.M. Dipl.-Fw. (FH), Steuerberater Telefonische Fachberatung Umsatzsteuer LSWB Freitags von 9.00 – 14.00 Uhr Telefonische Hotline (kostenpflichtig) Tel 0900 100 10 98 * * Die Kosten belaufen sich - sobald das Gespräch zustande kommt - auf 1,99 Euro inkl. Umsatzsteuer je Minute aus dem deutschen Festnetz. Diese werden mit Ihrer Telefonrechnung abgerechnet. Anrufe aus dem Mobilfunknetz sind nicht möglich. Der LSWB-Praxisticker ist ein Service des LSWB für seine Mitglieder. LSWB, Hauptgeschäftsstelle München, Implerstr. 11, 81371 München Tel 089 / 273 214 17, Fax 089 / 273 06 56, E-Mail: [email protected] Anlage: Seminareinladung Seite 2 von 2 Anlage: Seminareinladung Seite 3 bis 4 Versand am 04.03.2016 Aktuelles Umsatzsteuerrecht Robert Hammerl, LL.M., Dipl.-Fw. (FH), StB, München in München Aktuelles Umsatzsteuerrecht I Der Wandel der Umsatzsteuer schreitet immer schneller voran. Die Rechtsprechungen des EuGH, BFH und auch der Finanzgerichte tun ihr Übriges dazu. Mit der Reihe „Aktuelles Umsatzsteuerrecht“ möchten wir Ihnen hierzu einen dreimaligen Jour Fixe in 2016 anbieten, der Ihnen die aktuellen Problemfelder in der Umsatzsteuer aufzeigt. ¨ Neue Entwicklungen bei den Reihengeschäften ¨ Mietnebenkosten nach der EuGH-Entscheidung ¨ Update zu den Bauleistungen ¨ Zuordnungszeitpunkt 31.05.2016 ¨ Aktuelle BMF-Schreiben und Rechtsprechung, u.a. o Gebrochene Beförderung und Versendung o Umsatzsteuer bei Vermietung und Verpachtung o Umsatzsteuer bei Fahrschulen Dieses Seminar ist Teil einer Seminarreihe: Ihr Umsatzsteuer Jour-Fixe für 2016 an drei Terminen – ein „Muss“ für jeden, der bei der Umsatzsteuer mitreden will! Aktuelles Umsatzsteuerrecht I am 29.04.2016 Aktuelles Umsatzsteuerrecht II am 08.07.2016 Aktuelles Umsatzsteuerrecht III am 28.10.2016 Stand: 18.02.2016 Änderungen vorbehalten! Der Referent: Robert Hammerl ist Partner bei TLI Steuerberater in München und berät in seiner täglichen Praxis im nationalen und internationalen Umsatzsteuerrecht. Aktuelles Umsatzsteuerrecht Termine: Reihe Akt UStR I - III 185–16 Freitag, 29. April 2016 Freitag, 8. Juli 2016 Freitag, 28. Oktober 2016 186–16 B Einzeltermin Akt UStR I Freitag, 29. April 2016 Vor dem Seminartermin geht Ihnen rechtzeitig ein Teilnehmerausweis und die Rechnung zu. Dauer: jeweils von 09.00 – 13.00 Uhr Die Stornierung ist kostenfrei möglich, sofern uns diese bis vier Arbeitstage vor dem Termin schriftlich vorliegt. Ort: München LSWB Forum, Implerstraße 11 Die Tagungsgebühr beinhaltet Arbeitsunterlagen, Pausenimbiss, Tagungsgetränke und MVV-Fahrschein. In der Implerstraße sind die Parkmöglichkeiten stark eingeschränkt. Wir bitten Sie, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen! Seminarpreis: Mitglieder und deren nicht berufsangehörige Mitarbeiter Nichtmitglieder Die Anmeldung kann online unter www.lswb-akademie.bayern oder schriftlich per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Über die Berücksichtigung der Anmeldung entscheidet die Reihenfolge der Eingänge. Bitte geben Sie zum Erhalt der TN-Bestätigung unbedingt die Berufsbezeichnung an! 170,- € Einzeltermin 396,- € Reihe 297,- € Einzeltermin 693,- € Reihe Rabatt: Bei Buchung eines Einzeltermins reduziert sich der Seminarpreis ab dem 4. Teilnehmer für den 4. und jeden weiteren Teilnehmer um 50 %! LSWB Hauptgeschäftsstelle: Implerstraße 11 I 81371 München I Postfach: 750539 81335 München I Tel. 089 27321415 I Fax 089 2730656 E-Mail: [email protected] I www.lswb-akademie.bayern Bankverbindung: VR Bank Nürnberg eG IBAN: DE36 7606 0618 0000 0025 18 I BIC: GENODEF1N02 Anerkannte Lehrgangszeit: 3,75 Stunden / Termin Stand: 18.02.2016 - Änderungen vorbehalten! Zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen!
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