Änderungen bei der Lohnabrechnung auf den 1. Januar

Änderungen bei der Lohnabrechnung auf den 1. Januar 2016.
Vorbereitungen
Die Anpassungen dürfen erst vorgenommen werden, nachdem die Lohnperiode Dezember
2015 fixiert worden ist.
Anpassungen in der Konfiguration
1. Ausgleichskasse (AHV/ALV)
www.pesaris.com
neuer Beitragssatz ab
1.01.2016
neuer Höchstlohn ab
1.01.2016
Kontrollieren Sie, ob der
Höchstlohn ALVZ auf 999‘999.festgesetzt ist bzw. passen Sie
dies gegebenenfalls an.
2. Unfallversicherung (UVG)
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neuer Höchstlohn ab
1.01.2016
Prüfen Sie auch, ob sich die Höchstlohn-Grenzen bei Ihrer UnfallzusatzVersicherung (UVGZ) oder Ihrer Krankentaggeld-Versicherung (KTG) geändert
haben. Kontaktieren Sie bei Unsicherheiten Ihre Versicherungsgesellschaft.
Löhne neu berechnen
Um sicherzustellen, dass sämtliche Einstellungen auf die Lohnabrechnungen übernommen
werden, lösen Sie den Berechnungsvorgang in der Periode Januar 2016 aus.
Klicken Sie auf den Button
„neu berechnen“
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