10 VERFAHREN 3/2012 1 2 Bremsanlage und Anhänger Vorsicht Polizeikontrolle Landschaftsgärtner haben als Fahrzeugführer eine große Verantwortung. Sie dürfen nach § 23 der StVO nur losfahren, wenn das Fahrzeug/die Fahrzeugkombination betriebssicher ist. Vor allem müssen Bremsen und Anhängerkupplung regelmäßig geprüft werden. Ein aktueller Fall ist Anlass, darauf hinzuweisen. 3 1 Mit einer Bremsprobe muss die Auflaufeinrichtung eines auflaufgebremsten Anhängers überprüft werden. 4 2 Die maximal zulässige Stützlast der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs darf man nicht überschreiten. Die minimal vorgeschriebene Stützlast darf von der Anhängelast maximal 4 % unterschritten werden. 3 Zum Glück ist die Kugelkopfvorrichtung erst auf der Baustelle abgerissen. 4 Die Überprüfung erfolgt als Sichtprüfung am Auflaufweg (×) der Auflaufeinrichtung. Sobald dieser bei einer Probebremsung mehr als 50 mm beträgt, ist die Bremsanlage nachzustellen. 5 Bei der Neuanschaffung sind die Führerscheine im Betrieb mit zu berücksichtigen. Dieser Minisattel (Nutzlast 7,5 t) darf mit der Fahrerlaubnisklasse BE und dem „alten Dreier“ gefahren werden. W ährend einer Kontrolle stellte der Polizist fest, dass die Betriebsbremse des Anhängers nicht mehr den Angaben der Bedienungsanleitung entsprach. Der Fahrer wunderte sich, wie einfach die Überprüfung war. Der Fahrer musste eine Bremsprobe in Schrittgeschwindigkeit durchführen. Dabei prüfte der Polizist visuell die Auflaufeinrichtung. Sobald der Auflaufweg mehr als 50 mm beträgt, ist die Bremsanlage nachzustellen. Um auch die Dämpfer der Handbremse des Hängers zu überprüfen, ist bei gezogener Handbremse der Kupplungskopf hereinzudrücken. Nach dem Einschieben muss sich das Zugrohr wieder selbstständig ausschieben. Wenn sich das Zugrohr von Hand leicht einschieben lässt oder nicht mehr ausschiebt, ist der Dämpfer defekt und muss ausgetauscht werden. Die Bremse muss gleichmäßig ziehen, damit das Gespann die Spurtreue hält. Bei geringsten Mängeln an der Bremsanlage muss dies eine autorisierte Fachwerkstatt sofort beheben. Im konkreten Fall hatte der Fahrer noch nie eine Bremsprobe durchgeführt. So konnte er auch nicht feststellen, dass die Betriebsbremse vom Anhänger nicht funktionierte. In einer Überwachungsstelle prüfte dann ein Sachverständiger den Anhänger. In seinem Bericht stand: „Betriebsbremse und Handbremse defekt. Der Anhänger darf nur noch im leeren Zustand zur nächsten Fachwerkstatt fahren. Für diese Mängel sollen Fahrer sowie Halter drei Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen werden.“ Bremsprobe mit Anhänger notwendig Das Argument des Fahrers „Ich habe doch regelmäßig das Gespann über die Bremse des Zugfahrzeugs überprüft.“ ließ der Polizist nicht gelten. Die Bremse des Fahrzeugs funktionierte nämlich. In der Bedienungsanleitung des Lkw steht: „Sofort nach dem Anfahren eine Bremsprobe auf trockener, griffiger Fahrbahn vornehmen (Betriebs- und Feststellbremse). Wird dabei gleichmäßiges Bremsen der Räder und eine genügende Bremsverzögerung erreicht, ist die Bremse in Ordnung. Die einfache und gefühlsmäßige Prüfung genügt zur Kontrolle im praktischen Fahrbetrieb.“ Bei dieser Bremsprobe beobachtete der Fahrer die Spurtreue des Anhängers über die Seitenspiegel. VERFAHREN 3/2012 Stützlast und Anhängelast – ein Beispiel 5 Da diese gegeben war, ging der Fahrer davon aus, dass die Bremsen vom Zugfahrzeug und Anhänger in Ordnung waren. So geht’s Der Landschaftsgärtner kann ganz einfach die Auflaufbremse des Anhängers überprüfen. Dazu muss er in Schrittgeschwindigkeit mit dem Zugfahrzeug anfahren und gleichmäßig abbremsen. Dann muss er die Handbremse des Zugfahrzeugs anziehen und die Ansprechstelle der Auflaufeinrichtung am Hänger nachmessen. Wird der angegebene Wert der Bedienungsanleitung nicht erreicht, muss eine Fachwerkstatt die Bremse prüfen und wieder richtig einstellen. Um Schäden am Zugfahrzeug zu vermeiden, darf der Anhänger im aufgelaufenen Zustand nicht abgekuppelt werden. Durch die Ausfederung der Bremseinrichtung kann es zudem zu Verletzungen kommen. Die Kugelkopfkupplung ist nur für ungebremste Anhängelasten bis maximal 750 kg zugelassen. Deshalb darf der Anhänger nur mit einem Leergewicht von maximal 750 kg in die Werkstatt gefahren werden. Ist die Betriebsbremse defekt und der Fahrer stellt das nicht fest, wird die Aufnahme des Kugelkopfs ständig überlastet. Dadurch kann die Vorrichtung vom Zugfahrzeug abreißen. Der Kugelkopf wird aber nicht nur durch die defekte Betriebsbremse überlastet, sondern auch über eine erhöhte oder zu niedrige Stützlast (siehe Kasten). Beim Kauf des Zugfahrzeugs sollte man immer die maximale Stützlast für die Kugelkopfkupplung mitbestellen. Auf diese muss die Stützlast des Anhängers abgestimmt werden. Das bedeutet in der Praxis, dass die angegebene gebremste Anhängelast reduziert werden muss. Text und Bilder: Donald Strube, Sicherheitstechnischer Dienst der GartenbauBerufsgenossenschaft, Kassel Der Minibagger muss so weit von der Stirnwand entfernt sein, bis die Waage 75 kg anzeigt. Jetzt muss noch die zulässige Achslast des Anhängers überprüft werden. Wäre die Achslast jetzt überschritten, darf der Minibagger nicht transportiert werden. Der Fahrer muss im Fahrzeugschein nachlesen, mit welcher Stützlast die Kugelkopfkupplung zugelassen ist. Beispiel: Stützlast maximal 75 kg Gebremste Anhängelast maximal 2 500 kg Gesamtgewicht des Anhängers 3 500 kg Leergewicht des Anhängers 400 kg Gesamtgewicht (3 500 kg) – Leergewicht des Anhängers (400 kg) = ergibt eine mögliche Nutzlast von 3 100 kg. In der Bedienungsanleitung steht, dass die Stützlast um maximal 4 % unterschritten werden darf. 4 % von 2 500 kg sind 80 kg. Achtung: Die Stützlast darf aber in diesem Beispiel nur 75 kg betragen. Weiterhin ist im Fahrzeugschein die mögliche Anhängelast zu überprüfen. Der Anhänger aus dem Beispiel darf nur eine mögliche Anhängelast von 2 500 kg transportieren. Davon muss das Leergewicht des Anhängers (400 kg) abgezogen werden. Die mögliche Nutzlast beträgt also 2 100 kg. 11
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