Version 3.0 Stand 28.11.2015 Richtlinie zur Teilnahme Wasserrettungszügen NRW (WRZ-NRW) Herausgeber: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Westfalen e.V. Köln-Berliner-Str. 49 44287 Dortmund an den Inhaltsverzeichnis Seite I Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis............................................................................................. I Dokumenthistorie ............................................................................................ II 1 Einleitung und Zielsetzung ....................................................................... 1 2 Teilnahmevoraussetzungen und -bedingungen ..................................... 1 3 Aufstellung / Meldeverfahren .................................................................... 2 3.1 Neuanmeldung ............................................................................................ 2 3.2 Änderung ..................................................................................................... 3 3.3 Abmeldung .................................................................................................. 4 4 Fördermittel ................................................................................................ 4 4.1 Antrag auf Fördermittel .............................................................................. 4 4.2 Gewährung von Fördermittel ..................................................................... 4 4.3 Nachweis über Mittelverwendung ............................................................. 4 5 Verfügbarkeit der Einheiten ...................................................................... 5 6 Kürzung von Fördermitteln und Ausschluss von Einheiten ................. 5 7 Gültigkeit ..................................................................................................... 6 Version 3.0 Richtlinie zur Teilnahme an den Wasserrettungszügen NRW Stand 28.11.2015 DLRG Westfalen / Fachbereich KatS Inhaltsverzeichnis Seite II Dokumenthistorie Version Bearbeitung / betroffene Stellen Datum 2.0 Freigabe durch Landesverbandsrat 31.05.2008 2.1 Änderungen gemäß Absprache GeFa - AK KatS 20.01.2011 2.2 Änderung gemäß Beschluss des Landesverbandsrates 14.05.2011 2.3 Änderung des Auszahlungsbetrags auf 90 % gemäß LV- 21.04.2012 Ratsbeschluss vom 21.04.2012 2.4 Redaktionelle Überarbeitung 05.07.2013 3.0 Änderungen gemäß Absprache GeFa - AK KatS 2015 28.11.2015 LV-Ratsbeschluss vom 28.11.2015 Version 3.0 Richtlinie zur Teilnahme an den Wasserrettungszügen NRW Stand 28.11.2015 DLRG Westfalen / Fachbereich KatS Seite 1 1 Einleitung und Zielsetzung Diese Richtlinie regelt die Teilnahme der verschiedenen KatS-Trupps in den Gliederungen an den Wasserrettungszügen nach der Vorgabe des Landes NRW. Als mitgeltende Unterlagen sind das Konzept WRZ-NRW des IM NRW, die „Konzeption zur Mitwirkung der DLRG im Katastrophenschutz in NRW“ und die Förderrichtlinie „Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz“ Bestandteil dieser Richtlinie. 2 Teilnahmevoraussetzungen und -bedingungen Die von den Gliederungen gemeldeten Trupps werden nach Bedarf und Absprache mit dem Leiter Einsatz des Landesverbandes oder eine von ihm beauftragte Person in die WRZ aufgenommen und müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Bereitstellung von Teileinheiten und deren Bereitschaft zur Mitarbeit nach Vorgabe der „Konzeption zur Mitwirkung der DLRG im Katastrophenschutz in NRW“. Anerkennung der Eignung nach §18 FSHG durch einen Kreis / kreisfreie Stadt. Eine Teileinheit muss eigenständig in den Einsatzraum verlegen können oder im Einsatzraum eingesetzt werden. Daher sind nur Einsatzfahrzeuge zu melden, die über ausreichend Stauraum für einen mehrtägigen Einsatz verfügen. Vorhaltung einer mindestens doppelten Personalstärke mit körperlich geeigneten Einsatzkräften, die die benötigten Qualifikationen besitzen. Bei einer Alarmierung muss von mehrtägigen Einsätzen ausgegangen werden. Daher müssen diese Einsatzkräfte im Einsatzfall für eine Einsatzdauer von mindesten 5 zusammenhängenden Tagen zur Verfügung stehen. Durchführung von Aus- und Fortbildungen und Übungen auf Standortebene zur Sicherstellung eines einsatzbereiten und leistungsfähigen Trupps. Teilnahme an vom Landesverband, einer Bezirksregierung oder der Landesregierung angeordneten Einsatzübungen und Leistungsüberprüfungen. Der Landesverband lädt jedes Jahr einen Teil der festgelegten Wasserrettungszüge und der Bereitschaftsführung zu einer mehrtägigen Einsatzübung ein. Die Teilnahme der eingeladenen Einheiten ist zwingend erforderlich, da im Rahmen der Übung auch Version 3.0 Richtlinie zur Teilnahme an den Wasserrettungszügen NRW Stand 28.11.2015 DLRG Westfalen / Fachbereich KatS Seite 2 die Leistungsfähigkeit der Trupps geprüft wird. Ist eine Teilnahme nicht möglich, muss diese im Folgejahr erfolgen. Im Zusammenhang mit dieser Übung findet keine Fortzahlung des Einkommens statt, die Teilnehmer müssen ggf. Urlaub nehmen. Planerisch kann von einer Teilnahme in jedem zweiten Jahr ausgegangen werden. Alleine eine vorliegende Eignungsanerkennung seitens des HVB begründet nicht die Einbindung in die Wasserrettungszüge. Die Einbindung ist abhängig vom jeweiligen Bedarf in den Wasserrettungszügen und der tatsächlichen Eignung des Trupps für die überörtliche Gefahrenabwehr. Der Bedarf und die tatsächliche Eignung werden durch den Leiter Einsatz des Landesverbandes oder eine von ihm beauftragte Person festgestellt. Die Zusammensetzung der Wasserrettungszüge erfolgt vorrangig nach Zugehörigkeit der entsprechenden Gliederung zu einem Regierungsbezirk. Abweichungen können von Seiten des Landesverbandes zugelassen werden, wenn innerhalb eines Regierungsbezirkes nicht genügend Einheiten oder Einheiten mit anderen Kategorien vorhanden sind. Wenn Einheiten im Bezirk in der örtlichen Gefahrenabwehr mit eingebunden sind, muss noch eine örtliche Einsatzfähigkeit ohne die gemeldeten KatS-Einheiten gewährleistet sein. Es werden neben dem Bedarf für elf WRZ auch Einheiten für die Bereitschaftsführung und als Reserve aufgestellt. 3 Aufstellung / Meldeverfahren Grundsätzlich müssen Anmeldungen, Änderungen und Abmeldungen im Vorfeld mit dem Leiter Einsatz oder einer von ihm beauftragten Person besprochen werden. So können Missverständnisse vermieden und Möglichkeiten gemeinsam erörtert werden. 3.1 Neuanmeldung Zur Integration eines neu anzumeldenden Trupps ist eine Anmeldung (Anlage 6) mit folgenden Unterlagen schriftlich einzureichen: Kopie der Anerkennung der Eignung im Einzelfall des Kreises / kreisfreien Stadt Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 Version 3.0 Richtlinie zur Teilnahme an den Wasserrettungszügen NRW Stand 28.11.2015 DLRG Westfalen / Fachbereich KatS Seite 3 Das Fahrzeug muss auf den Namen der Gliederung als Sonder- KFZ Zivilschutz / Katastrophenschutz oder als ähnliches Einsatzfahrzeug eingetragen sein. Digitale Fotos des Kraftfahrzeuges, des Anhängers und Bootes. Die Bilder sind wie folgt zu machen: o Auto von außen jeweils mit geschlossenen und geöffneten Türen von allen vier Seiten o Boot auf Anhänger von allen vier Seiten und Innenansicht des Bootes o Materialanhänger von allen vier Seiten mit geschlossenen und geöffneten Türen, Wänden oder Planen Truppmeldebogen (Anlage 1) Im Truppmeldebogen sind alle technischen Angaben vollständig auszufüllen. Bei einem Bootstrupp muss ein Bootsattest für das Motorrettungsboot vorliegen. Personalübersicht (Anlage 2) Alle für den Trupp vorgesehenen Einsatzkräfte sind hier namentlich mit ihren Qualifikationen aufzuführen. Zusätzlich sind die Truppmeldebögen und Personalübersichten im Originalformat per E-Mail an die Koordinierungsstelle ([email protected]) zu senden. Die Bilder sind ausschließlich elektronisch per E-Mail an die Koordinierungsstelle ([email protected]) zu senden. 3.2 Änderung Um eine Änderung handelt es sich, wenn Fahrzeuge (KFZ, Anhänger, Boot) ersetzt oder getauscht werden oder Änderungen an der Zulassung vorgenommen werden (z.B. neues Kennzeichen). Änderungen sind mit den gleichen Unterlagen wie eine Neuanmeldung schriftlich einzureichen. Ein Wechsel des Trupptypes oder der Bootskategorie entspricht einer Abmeldung und Neuanmeldung (vgl. 3.1 und 3.3). Version 3.0 Richtlinie zur Teilnahme an den Wasserrettungszügen NRW Stand 28.11.2015 DLRG Westfalen / Fachbereich KatS Seite 4 3.3 Abmeldung Eine dauerhafte Abmeldung ist schriftlich anzuzeigen. Dabei ist das Datum, ab wann der Trupp nicht mehr zur Verfügung steht, zu nennen. 4 Fördermittel Das Land NRW fördert die im Interesse des Landes liegenden Übungen, Ausbildungsmaßnahmen und Verwaltungsausgaben. 4.1 Antrag auf Fördermittel Um eine Förderung für das Folgejahr zu erhalten, haben die Bezirke für die teilnehmenden Trupps jährlich bis zum 31.08. einen Antrag auf Fördermittel (Anlage 5) mit folgenden Unterlagen einzureichen: Personalübersicht (Anlage 2) Haushaltsplan (Anlage 4) 4.2 Gewährung von Fördermittel Die vom Land erhaltenen Fördermittel werden zu 90% an die teilnehmenden Trupps ausgezahlt. Der Auszahlungsschlüssel erfolgt auf Grundlage der zuwendungsfähigen Kosten der verschiedenen Trupparten im Verhältnis zum erforderlichen Gesamtaufwand aller Trupps. Der Auszahlungsschlüssel wird jährlich, auf Grundlage der nach Punkt 4 einzureichenden Unterlagen, neu berechnet und vom LV-Rat bestätigt. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht. 4.3 Nachweis über Mittelverwendung Der Nachweis über durchgeführte Ausbildungen, Übungen und angefallene Verwaltungskosten des Vorjahres ist bis zum 31.3. dem LV einzureichen. Dabei ist ein Verteilungsverhältnis von mind. 60% an Ausbildungen und Übungen zu max. 40% Verwaltungskosten einzuhalten. Die Abrechnung ist von einem § 26 BGB Vertreter der abrechnenden Gliederung zu unterschreiben. Die Gliederung bestätigt damit die Richtigkeit der Angaben und garantiert eine Rückzahlung im Falle einer Beanstandung oder durch im Laufe des Abrechnungsjahres von der Mitwirkung abgemeldeter Einheiten. Ein nicht ausreichender Nachweis über die Verwendung der erhaltenen Mittel führt zu einer teilweisen oder vollständigen Rückforderung. Der Version 3.0 Richtlinie zur Teilnahme an den Wasserrettungszügen NRW Stand 28.11.2015 DLRG Westfalen / Fachbereich KatS Seite 5 Nachweis erfolgt ausschließlich unter Verwendung des Leitfadens „Verwendungsnachweis Dotation Übersicht“ mit dem Verwendungsnachweis (Anlage 3) und den entsprechenden Einzelbelegen. Der Verwendungsnachweis muss neben der unterschriebenen Form zusätzlich im Originalformat per E-Mail an die Geschäftsstelle ([email protected]) gesandt werden. 5 Verfügbarkeit der Einheiten Die Trupps müssen innerhalb der Vorgaben der Konzeption für Übungen und Einsätze zur Verfügung stehen. Sollte ein Trupp aufgrund von Ausbildungsveranstaltungen, geplanten Veranstaltungsabsicherungen, technischen Defekten (z.B. Motorschaden) oder temporärem Personalmangel (z.B. Urlaubszeit) nicht innerhalb von 12 Stunden einsatzbereit am Heimatstandort sein, ist dies per E-Mail an [email protected] mitzuteilen. Die Einsatzbereitschaft ist dann grundsätzlich so schnell wie möglich wiederherzustellen und der Koordinierungsstelle per E-Mail mitzuteilen. 6 Kürzung von Fördermitteln und Ausschluss von Einheiten Bei mangelnder Einhaltung dieser Richtlinie und / oder nicht zulässiger Mittelverwendung kommt es zunächst zu einer schriftlichen Ermahnung. Diese wird durch den Landesverbandsvorstand ausgesprochen und enthält eine angemessene Frist, bis zu der das bemängelte Verhalten abzustellen ist. Wird die Frist nicht eingehalten oder im Wiederholungsfall kann der LV-Rat auf Antrag des Landesverbandsvorstandes den Ausschluss des/der Trupps beschließen und / oder die Fördermittel für den beanstandeten Zeitraum kürzen oder vollständig zurückfordern. Ist ein Trupp mehr als sechs Monate in einem Zeitraum von 12 Monaten nicht einsatzbereit, kann der LV-Rat, auf Antrag des Landesverbandsvorstandes, ohne vorherige schriftliche Ermahnung Kürzungen der Fördermittel für diesen Trupp beschließen. Version 3.0 Richtlinie zur Teilnahme an den Wasserrettungszügen NRW Stand 28.11.2015 DLRG Westfalen / Fachbereich KatS Seite 6 7 Gültigkeit Die Richtlinie tritt laut Beschluss des LV-Rates vom 28.11.2015 in Kraft. Werden einige Punkte dieser Richtlinie durch anderweitige Vereinbarungen ungültig, werden diese Punkte angepasst und neu verabschiedet. Alle übrigen Punkte behalten bis dahin weiterhin ihre Gültigkeit. Version 3.0 Richtlinie zur Teilnahme an den Wasserrettungszügen NRW Stand 28.11.2015 DLRG Westfalen / Fachbereich KatS
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