Das gläserne Rathaus.

VORLAGE
für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig
Vorlagen-Nr.: 0176/15
beraten am:
Beschluss-Nr.:
Datum: 14.10.2015
1.Einreicher
Stadt Bad Belzig
Die Bürgermeisterin
Bauverwaltung
 öffentlich
 nichtöffentlich
2. Inhalt der Vorlage
Titel: Kaufangebot für das Eigenheimbaugrundstück Gemarkung Dippmannsdorf, Flur 7, Flurstück 126 – von Herrn Lutz Rettig (für den
Sohn)
Beratungsfolge
Stadtverordnetenversammlung
Hauptausschuss
Sitzungsdatum
14.12.2015
23.11.2015
Begründung:
Mit Schreiben vom 28.08.2015 (bei der Stadt am 02.09.2015 eingegangen siehe Anlage) hat Herr Lutz Rettig, wohnhaft OT Dippmannsdorf Lindenwinkel 1 in 14806 Bad Belzig, ein Kaufangebot für das Baugrundstück im OT Dippmannsdorf - Gemarkung Dippmannsdorf, Flur 7, Flurstück 126 in Größe von
1.036 m² - eingereicht. Er stellt den Kaufantrag, da sein Sohn die Absicht hat,
wieder nach Dippmannsdorf zurück zu kommen um hier wohnhaft zu werden.
Da auf diesem Baugrundstück Aufwuchs vorhanden ist, ist für diese Fläche vor
einer Bebauung eine Waldumwandlung erforderlich. Nach den Vorstellungen
der Stadt, sind die Waldumwandlung und alle erforderlichen Absprachen mit der
Forstbehörde durch die Käufer durchzuführen.
Beim Verkauf wird die Verpflichtung zum Beginn der Errichtung eines Wohnhauses innerhalb eines bestimmten Zeitrahmes (zum Beispiel 3 Jahre) festgehalten. Der derzeit aktuelle Bodenrichtwert (Stand vom 31.12.2014) für gemischte Bauflächen im Ortsteil Dippmannsdorf der Stadt Bad Belzig beträgt 15,00
EUR/m².
Bei der Sitzung des Ortsbeirates des OT Dippmannsdorf am 03.08.2015 lag das
Kaufangebot des Herrn Lutz Rettig noch nicht vor.
…
-2Am 14.09.2015 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen, Bau und Planung über die Kaufangebote beraten. Zwischenzeitlich erfolgte durch zwei
Anbieter die Erhöhung des gebotenen Kaufpreises mit Zusicherung der
Waldumwandlungsübernahme. Ein weiteres Kaufangebot von Frau Anne
Helwich und Herrn Christian Benke ist dazu gekommen. Das weitere Kaufangebot des Herrn Lutz Rettig – eingegangen am 02.09.2015 – wurde an dem Tag
der Sitzung dem Ausschuss noch bekanntgegeben.
Der WFBP-Ausschuss hat in der Sitzung am 14.09.2015 Empfehlungen zu
den Kaufangeboten ausgesprochen – siehe den anliegenden Auszug aus der
Niederschrift des WFBP-Ausschusses vom 14.09.2015.
Zum Kaufangebot des Herrn Lutz Rettig wurde durch den WFBP-Ausschuss empfohlen, im Falle der Absage eines Käufers das entsprechende
Flurstück an Herrn Rettig anzubieten.
Im Falle der Ablehnung des Verkaufs von zwei Bauparzellen – Flurstücken 125
und 126 der Flur 7 der Gemarkung Dippmannsdorf - an Frau Thiele und Herrn
Baumann (Beschlussvorlage Nr. 0171/15) und des Verkaufsbeschlusses der
Bauparzelle – Flurstück 126 der Flur 7 der Gemarkung Dippmannsdorf - an
Frau Helwich und Herrn Benke (Beschlussvorlage Nr. 0172/15) wäre das Wohnbaugrundstück : Flurstück 125 in Größe von 1.038 m² der Flur 7 der Gemarkung Dippmannsdorf noch frei und an Herrn Rettig anzubieten.
Alle im Zusammenhang der Vorbereitung und des Abschlusses des Kaufvertrages entstehenden Kosten sind von dem Kaufinteressenten auf der Grundlage
der noch abzuschließenden Vereinbarung zu tragen.
Die Negativbescheinigungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark, des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen Brandenburg und des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Berlin sind nicht
erforderlich, da die Anmeldebelastungen im Rahmen des Verfahrens „Ortslagenregulierung OT Dippmannsdorf“ geprüft wurden.
gesetzl. Grundlagen:
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), in der jeweils
gültigen Fassung
- § 28 Abs. 2 Ziffer 17,
- § 50 Abs. 2 i.V.m. Hauptsatzung der Stadt Bad Belzig § 5,
- §79 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3,
finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen aus dem Verkauf in die HH-Stelle 1115. 49310100.
notwendige Genehmigungen:
Die Gemeinde bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, wenn
…
-3sie Vermögensgegenstände unter ihrem vollen Wert veräußert (§ 79 Abs. 3 der
Kommunalverfassung).
Die Veräußerung ist genehmigungsfrei, wenn die Voraussetzungen der §§ 2 und
3 der Genehmigungsfreistellungsverordnung erfüllt sind (Genehmigungsfreistellungsverordnung – GenehmFV – vom 09. März 2009 – GVOBl. Land Brandenburg Teil II, Nr. 9, S. 118, vom 06. April 2009).
3. Beschlussvorschlag
„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig beschließt den
Verkauf des Eigenheimbaugrundstückes im OT Dippmannsdorf der Stadt Bad
Belzig an der Freibadstraße liegend:
- Gemarkung Dippmannsdorf, Flur 7, Flurstück 125 in Größe von 1.038 m²,
an Herrn Lutz Rettig, wohnhaft OT Dippmannsdorf Lindenwinkel 1 in 14806
Bad Belzig, zum Kaufpreis in Höhe von 15,10 EUR/m².
Die erforderliche Waldumwandlung ist durch den Käufer und auf seine Kosten
durchzuführen.
Alle im Zusammenhang der Vorbereitung und des Abschlusses des Kaufvertrages anfallenden Kosten sind von dem Kaufinteressenten zu tragen.
Die Stadt Bad Belzig benötigt dieses Baugrundstück in absehbarer Zeit nicht zur
Erfüllung ihrer Aufgaben. Diese Bauparzelle ist zum Verkauf und Errichtung von
einem Eigenheim im Ortsteil Dippmannsdorf der Stadt Bad Belzig vorbereitet
worden.“
_________________________
Bürgermeisterin
_________________________
Fachbereichsleiter
4. Abstimmungsergebnis
Anzahl der gewählten Vertreter:
davon anwesend:
_ 23__
______
Ja-Stimmen
Stimmenthaltungen
Nein-Stimmen
(Namentlich
aufführen,
wenn
Stadtverordnete
auf
Grund
eines
Mitwirkungsverbotes lt. § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen waren.)
…
Anlagen: - Kaufangebot des Herrn Lutz Rettig vom 28.08.2015 (eingegangen am
02.09.2015),
- Luftbildkarte,
- Auszug aus dem nichtöffentlichen Teil der Niederschrift des WFBPAusschusses am 14.09.2015 - TOP 04,