VORLAGE für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig Vorlagen-Nr.: 0176/15 beraten am: Beschluss-Nr.: Datum: 14.10.2015 1.Einreicher Stadt Bad Belzig Die Bürgermeisterin Bauverwaltung öffentlich nichtöffentlich 2. Inhalt der Vorlage Titel: Kaufangebot für das Eigenheimbaugrundstück Gemarkung Dippmannsdorf, Flur 7, Flurstück 126 – von Herrn Lutz Rettig (für den Sohn) Beratungsfolge Stadtverordnetenversammlung Hauptausschuss Sitzungsdatum 14.12.2015 23.11.2015 Begründung: Mit Schreiben vom 28.08.2015 (bei der Stadt am 02.09.2015 eingegangen siehe Anlage) hat Herr Lutz Rettig, wohnhaft OT Dippmannsdorf Lindenwinkel 1 in 14806 Bad Belzig, ein Kaufangebot für das Baugrundstück im OT Dippmannsdorf - Gemarkung Dippmannsdorf, Flur 7, Flurstück 126 in Größe von 1.036 m² - eingereicht. Er stellt den Kaufantrag, da sein Sohn die Absicht hat, wieder nach Dippmannsdorf zurück zu kommen um hier wohnhaft zu werden. Da auf diesem Baugrundstück Aufwuchs vorhanden ist, ist für diese Fläche vor einer Bebauung eine Waldumwandlung erforderlich. Nach den Vorstellungen der Stadt, sind die Waldumwandlung und alle erforderlichen Absprachen mit der Forstbehörde durch die Käufer durchzuführen. Beim Verkauf wird die Verpflichtung zum Beginn der Errichtung eines Wohnhauses innerhalb eines bestimmten Zeitrahmes (zum Beispiel 3 Jahre) festgehalten. Der derzeit aktuelle Bodenrichtwert (Stand vom 31.12.2014) für gemischte Bauflächen im Ortsteil Dippmannsdorf der Stadt Bad Belzig beträgt 15,00 EUR/m². Bei der Sitzung des Ortsbeirates des OT Dippmannsdorf am 03.08.2015 lag das Kaufangebot des Herrn Lutz Rettig noch nicht vor. … -2Am 14.09.2015 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen, Bau und Planung über die Kaufangebote beraten. Zwischenzeitlich erfolgte durch zwei Anbieter die Erhöhung des gebotenen Kaufpreises mit Zusicherung der Waldumwandlungsübernahme. Ein weiteres Kaufangebot von Frau Anne Helwich und Herrn Christian Benke ist dazu gekommen. Das weitere Kaufangebot des Herrn Lutz Rettig – eingegangen am 02.09.2015 – wurde an dem Tag der Sitzung dem Ausschuss noch bekanntgegeben. Der WFBP-Ausschuss hat in der Sitzung am 14.09.2015 Empfehlungen zu den Kaufangeboten ausgesprochen – siehe den anliegenden Auszug aus der Niederschrift des WFBP-Ausschusses vom 14.09.2015. Zum Kaufangebot des Herrn Lutz Rettig wurde durch den WFBP-Ausschuss empfohlen, im Falle der Absage eines Käufers das entsprechende Flurstück an Herrn Rettig anzubieten. Im Falle der Ablehnung des Verkaufs von zwei Bauparzellen – Flurstücken 125 und 126 der Flur 7 der Gemarkung Dippmannsdorf - an Frau Thiele und Herrn Baumann (Beschlussvorlage Nr. 0171/15) und des Verkaufsbeschlusses der Bauparzelle – Flurstück 126 der Flur 7 der Gemarkung Dippmannsdorf - an Frau Helwich und Herrn Benke (Beschlussvorlage Nr. 0172/15) wäre das Wohnbaugrundstück : Flurstück 125 in Größe von 1.038 m² der Flur 7 der Gemarkung Dippmannsdorf noch frei und an Herrn Rettig anzubieten. Alle im Zusammenhang der Vorbereitung und des Abschlusses des Kaufvertrages entstehenden Kosten sind von dem Kaufinteressenten auf der Grundlage der noch abzuschließenden Vereinbarung zu tragen. Die Negativbescheinigungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark, des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen Brandenburg und des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Berlin sind nicht erforderlich, da die Anmeldebelastungen im Rahmen des Verfahrens „Ortslagenregulierung OT Dippmannsdorf“ geprüft wurden. gesetzl. Grundlagen: Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), in der jeweils gültigen Fassung - § 28 Abs. 2 Ziffer 17, - § 50 Abs. 2 i.V.m. Hauptsatzung der Stadt Bad Belzig § 5, - §79 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3, finanzielle Auswirkungen: Einnahmen aus dem Verkauf in die HH-Stelle 1115. 49310100. notwendige Genehmigungen: Die Gemeinde bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, wenn … -3sie Vermögensgegenstände unter ihrem vollen Wert veräußert (§ 79 Abs. 3 der Kommunalverfassung). Die Veräußerung ist genehmigungsfrei, wenn die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 der Genehmigungsfreistellungsverordnung erfüllt sind (Genehmigungsfreistellungsverordnung – GenehmFV – vom 09. März 2009 – GVOBl. Land Brandenburg Teil II, Nr. 9, S. 118, vom 06. April 2009). 3. Beschlussvorschlag „Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig beschließt den Verkauf des Eigenheimbaugrundstückes im OT Dippmannsdorf der Stadt Bad Belzig an der Freibadstraße liegend: - Gemarkung Dippmannsdorf, Flur 7, Flurstück 125 in Größe von 1.038 m², an Herrn Lutz Rettig, wohnhaft OT Dippmannsdorf Lindenwinkel 1 in 14806 Bad Belzig, zum Kaufpreis in Höhe von 15,10 EUR/m². Die erforderliche Waldumwandlung ist durch den Käufer und auf seine Kosten durchzuführen. Alle im Zusammenhang der Vorbereitung und des Abschlusses des Kaufvertrages anfallenden Kosten sind von dem Kaufinteressenten zu tragen. Die Stadt Bad Belzig benötigt dieses Baugrundstück in absehbarer Zeit nicht zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Diese Bauparzelle ist zum Verkauf und Errichtung von einem Eigenheim im Ortsteil Dippmannsdorf der Stadt Bad Belzig vorbereitet worden.“ _________________________ Bürgermeisterin _________________________ Fachbereichsleiter 4. Abstimmungsergebnis Anzahl der gewählten Vertreter: davon anwesend: _ 23__ ______ Ja-Stimmen Stimmenthaltungen Nein-Stimmen (Namentlich aufführen, wenn Stadtverordnete auf Grund eines Mitwirkungsverbotes lt. § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen waren.) … Anlagen: - Kaufangebot des Herrn Lutz Rettig vom 28.08.2015 (eingegangen am 02.09.2015), - Luftbildkarte, - Auszug aus dem nichtöffentlichen Teil der Niederschrift des WFBPAusschusses am 14.09.2015 - TOP 04,
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