6. Juli 2015 Gaming VC Corporation Limited Home

6. Juli 2015
Seite 1 von 3
6. Juli 2015
Gaming VC Corporation Limited
Home Space Building
The Penthouse Level 3
Quarries Street
Santa Venera SVN 1755
MALTA
BETREFF: Vierteljährliche Spielgewinnauszahlungsberechnung von GLI, Q2 2015 für die
Gaming VC Corporation Limited Casino
Gaming Laboratories International (GLI) ist eine international anerkannte akkreditierte
Testbehörde (ATF), die ein umfangreiches Sortiment von Test- und Beratungsdienstleistungen für
terrestrische (traditionelle bzw. land-basierte) Industriezweige und die Branchen interaktive Spiele,
Wettspiele, Lotterien, e-commerce und Informationstechnik (IT) bietet.
Die vorliegende Prüfbescheinigung bezieht sich auf GLIs Spielgewinnauszahlungsberechnung
für die live Spielprotokolldateien, die von der Gaming VC Corporation Limited
(www.casinoclub.com) Internet Gaming System (IGS) erhalten und von Boss Media an GLI
geliefert wurden, und zwar für den Zeitraum vom 1. April 2015 bis zum 30. Juni 2015.
GLIs Spielgewinnauszahlungsberechnung der durchschnittlichen Auszahlungsprozentsätze
(d.h. der Prozentsätze von Wetteinsätzen, die in Form von Gewinnen an die Spieler zurück
ausgeschüttet werden), ergab die folgenden Werte für die von Boss Media gelieferten live
Spielprotokolldateien:
Roulette-Spiele
Tischspiele
Videopoker-Spiele
Spielautomaten-Spiele
Andere Spiele
Berechneter
Auszahlungsprozentsatz
97.54%
97.52%
97.22%
95.66%
93.87%
Insgesamt (alle Spiele)
96.97%
Spielart
GLIs Spielgewinnauszahlungsberechnung beschränkt sich auf eine Analyse in unserer
Laborumgebung und basiert ausschließlich auf den live Spielprotokolldateien, die von Boss Media
am 6. Juli 2015 geliefert wurden. GLI verfügt zu Überprüfungszwecken über eine Kontrollversion
dieser
live
Spielprotokolldateien.
Der
Aufgabenumfang
von
GLIs
Spielgewinnauszahlungsberechnungen beinhaltete keine technische Bewertung der Gaming
VC Corporation Limited (www.casinoclub.com) IGS oder der damit verbundenen
Informationssysteme (IS) und Finanzkontrollen.
MA-00-BSM-15-02
6. Juli 2015
Seite 2 von 3
GLI bestätigt hiermit, dass die oben aufgeführten Auszahlungsprozentsätze auf Grundlage der Beträge, die in den von
Boss Media gelieferten live Spielprotokolldateien für den Zeitraum vom 1. April 2015 bis zum 30. Juni 2015 gewettet
und gewonnen worden sind, ordnungsgemäß berechnet wurden.
Mit freundlichen Grüßen:
Herr John van Schaijk
Technischer Direktor
Durch die Annahme dieses Gutachtens bzw. der Analyse akzeptiert der Empfänger uneingeschränkt die
nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und erklärt sich mit diesen einverstanden. Falls der Empfänger
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht in ihrer Gesamtheit akzeptiert, zieht GLI die durch dieses Gutachten
vorgesehene Zertifizierung oder begründete Analyse zurück, und der Empfänger muss alle Kopien dieses Berichts
unverzüglich an GLI zurückgeben und darf auf dieses Gutachten keinesfalls für irgendwelche Zwecke Bezug nehmen.
MA-00-BSM-15-02
6. Juli 2015
Seite 3 von 3
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dieser Bericht wurde ausschließlich zu Nutzen des Kunden herausgegeben, um ausschließlich und begrenzt auf die im Bericht
Bezug genommene spezifische Gerichtsbarkeit oder Standards verwendet zu werden. Auf diesen Bericht darf sich, egal aus welchem Grund, keine
natürliche oder juristische Person abgesehen vom Kunden berufen, einschließlich, aber nicht unbedingt beschränkt auf den Hersteller oder Entwickler
der Positionen, einem nicht zu GLI gehörenden Laboratorium oder einer Regulierungsbehörde, die in dem Bericht nicht aufgeführt sind („ein Dritter“).
Jeder von GLI erstellte Bericht ist zu Gunsten von GLI und dem Kunden rechtlich geschützt, weil er vertrauliche Informationen von
kommerziellem Wert enthält, deren Preisgabe an Dritte sowohl GLI als auch den Kunden nachträglich beeinträchtigen könnte. Demzufolge werden
solche vertraulichen Informationen unter Einhaltung strenger Vertraulichkeit übergeben, unter der strikten Bedingung, dass kein Teil davon
nachgedruckt, reproduziert oder einer Person oder Organisation übermittelt wird, die nicht in den originären Vertrage miteinbezogen ist und ohne die
vorherige schriftliche Genehmigung der Parteien. Insbesondere wird er nicht an eine Person oder Organisation preisgegeben, die in Wettbewerb mit
irgendeiner der Parteien stehen könnte, wenn keine vorherige schriftliche Genehmigung dieser Partei vorliegt. Das von GLI durchgeführte Prüfen ist
zugunsten GLI und/oder verschiedener Regulierungsbehörden rechtlich geschützt. Kein Dritter darf einen GLI-Auswertungsbericht, Testbericht, ein
Zertifizierungsdokument oder Testergebnisse benutzen oder sich darauf berufen oder beziehen, wenn keine schriftliche Genehmigung von GLI und
der betreffenden Regulierungsbehörde vorliegt. Ungeachtet vorstehender Klauseln können die Parteien vertrauliche Informationen preisgeben, sofern
sie dazu von Regulierungsagenturen gemäß der Rechtsbestimmungen und Verordnungen eines maßgeblichen Gerichtsstandes angehalten werden
oder eine Anordnung eines ordentlich bestimmten Gerichtes eines maßgeblichen Gerichtsstandes dies erfordert. Jedoch vereinbaren die Parteien in
jedem Falle jeweils die andere Partei von einer solchen Aufforderung zu benachrichtigen.
Ungeachtet vorstehender Klauseln kann jede Regierungsbehörde jedes Dokument und alle Informationen nachdrucken, reproduzieren und
an jegliche Partei übermitteln, die die Regierungsbehörde nach eigenem Ermessen als angemessen ansieht.
Dieser Bericht wird nicht reproduziert, außer in seiner Gesamtheit, ohne dass die Genehmigung von GLI Europe und dem Empfänger/den
Empfängern vorliegt.
Die durch dieses Gutachten erteilte Zertifizierung bezieht sich ausschließlich auf durchgeführte Tests unter Verwendung gängiger und
rückwirkender, von GLI Europe entwickelter Methoden bezüglich der spezifischen, vom Hersteller oder einem Dritten vorgelegten Artikel, die auf der
ersten Seite dieses Gutachtens beschrieben werden. Es liegt in der Verantwortung des Herstellers und/oder des Entwicklers der vorgelegten Artikel,
alle erforderlichen Spiel-Zulassungen in jedem Land, in dem er geschäftlich tätig ist, einschließlich staatlicher und Stammesgerichtsbarkeiten, sofern
anwendbar, zu beantragen, zu erlangen und aufrechtzuerhalten. Von GLI Europe angewandte elektrostatische Prüfverfahren dienen lediglich dazu, auf
diesem Gebiet beobachtete Techniken zu simulieren, die eingesetzt werden, um zu versuchen, die Integrität von elektronischen Spielvorrichtungen zu
beeinträchtigen. Im Verlauf der Untersuchung prüft GLI Europe Kennzeichen, Symbole oder Dokumente, aus denen hervorgeht, dass ein Gerät
erforderlichenfalls Tests auf Produktsicherheit oder auf RoHS-Konformität unterzogen wurde. GLI Europe prüft ebenfalls oberflächlich Informationen,
die dem vorgelegten Artikel soweit möglich und sofern vorhanden beigefügt sind, als Nachweis, dass die Artikel einer Konformitätsprüfung für
Elektromagnetische Interferenz (EMI), Hochfrequenzstörungen (RFI), magnetische Störung, Flüssigkeiten, Stromschwankungen, elektrostatische
Störfestigkeit, elektromagnetische Verträglichkeit und Umgebungsbedingungen unterzogen wurden. Die Einhaltung solcher Vorschriften im
Zusammenhang mit den oben genannten Tests liegt in der alleinigen Verantwortung des Herstellers und/oder des Entwicklers der vorgelegten Artikel;
GLI Europe übernimmt keine Verantwortung, macht keine Zusicherungen und übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf sämtliche Prüfungen, welche
sich nicht auf das Spiel beziehen.. Details der verwendeten Testmethoden, ausgenommen die Prüfung, und die tatsächlichen Daten der
Testergebnisse sind auf schriftliche Anfrage beim Empfänger/bei den Empfängern erhältlich.
GLI EUROPE GARANTIERT DEM EMPFÄNGER, DASS SÄMTLICHE, VON GLI EUROPE GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG GELEISTETEN
DIENSTE ENTSPRECHEND GÄNGIGER UND ANERKANNTER TESTVERFAHREN UND MIT ANGEMESSENER SORGFALT IN
ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN GELTENDEN GESETZEN DURCHGEFÜHRT WURDEN. GLI EUROPE VERWEIGERT JEGLICHE ART VON
STILLSCHWEIGENDER ODER AUSDRÜCKLICHER GEWÄHRLEISTUNG, INSBESONDERE ZUSICHERUNGEN IRGENDWELCHER ART
BEZÜGLICH GESETZESEINHALTUNG, GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, EIGNUNG ODER ZWECKMÄSSIGKEIT FÜR EINEN SPEZIELLEN ZWECK.
OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORGENANNTEN BEDEUTET DIE DURCH DIESES GUTACHTEN ERTEILTE ZERTIFIZIERUNG UNTER KEINEN
UMSTÄNDEN EINE BILLIGUNG ODER GARANTIE BEZÜGLICH DER FUNKTIONALITÄT, QUALITÄT ODER LEISTUNG DER HARDWARE ODER
SOFTWARE, UND KEINE PERSON ODER PARTEI DARF ETWAS GEGENTEILIGES ERKLÄREN ODER ANDEUTEN. HAFTUNG UND PFLICHTEN
VON GLI EUROPE GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG SOWIE DAS RECHTSMITTEL DES EMPFÄNGERS GEMÄSS ODER IM ZUSAMMENHANG
MIT DIESER VEREINBARUNG SIND NACH WAHL VON GLI EUROPE BESCHRÄNKT AUF ERSATZ DER ERBRACHTEN LEISTUNGEN ODER
RÜCKZAHLUNG ALLER ZAHLUNGEN, DIE GLI EUROPE FÜR DIE ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN ERHALTEN HAT. AUF KEINEN FALL
HAFTET GLI EUROPE DEM EMPFÄNGER ODER EINEM DRITTEN FÜR FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGE, DIREKTE, INDIREKTE ODER
KONKRETE SCHÄDEN, INSBESONDERE SCHÄDEN INFOLGE ENTGANGENEN GEWINNS ODER UMSATZES, UNTERBRECHUNG DER
GESCHÄFGLIÄTIGKEIT ODER STRAFSCHADENERSATZ, AUCH WENN GLI EUROPE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN
INFORMIERT WURDE, UND AUCH WENN SOLCHE SCHÄDEN AUS VERTRAGSRECHT, FAHRLÄSSIGKEIT, UNERLAUBTER HANDLUNG,
GESETZ, BILLIGKEIT, RECHT ODER ANDERWEITIG ENGLIEHEN. FÜR ALLE RECHTE UND RECHTSMITTEL DRITTER IM ZUSAMMENHANG
MIT PRODUKTEN UND DIENSTLEISTUNGEN GEMÄSS DER DURCH DIESES GUTACHTEN ERETEILTEN ZERTIFIZIERUNG IST
AUSSCHLIESSLICH DER EMPFÄNGER VERANTWORTLICH, UND GLI EUROPE LEHNT JEDE HAFTUNG IN ZUSAMMENHANG MIT SOLCHEN
RECHTEN UND RECHTSMITTELN DRITTER AUSDRÜCKLICH AB. GLI EUROPE UND DER EMPFÄNGER BESTÄTIGEN UND ERKENNEN AN,
DASS DIE VON GLI EUROPE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN NACH MASSGABE DER HIER
VORAUSGESETZTEN BEDINGUNGEN SEITENS GLI EUROPE NICHT OHNE ERHÖHTEN KOSTEN GELEISTET WERDEN KÖNNEN, SOFERN
GLI EUROPE ZUSÄTZLICH ODER ANSTELLE ZU VORHERGEHENDEM ZUSICHERUNGEN ABGEBEN MUSSTE, ODER EINE HAFTUNG
ÜBERNEHMEN MUSSTE, DIE ÜBER DAS VORHERGEHENDE HINAUSGEHT.
Falls Sie Fragen zu diesen Informationen haben sollten, wenden Sie sich bitte an unser Büro.
Mit freundlichen Grüßen,
GLI EUROPE BV
MA-00-BSM-15-02