Vorbereitung der Polizei Baden

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 7863
15. Wahlperiode
Eingang: 11.12.2015
Antrag
der Abg. Katrin Schütz u. a. CDU
Vorbereitung der Polizei Baden-Württemberg auf Terrorlagen
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.
welche Zeitspanne im Jahr 2014 im Durchschnitt vergangen ist, bis Spezialeinheiten des Landes Baden-Württemberg (Spezialeinsatzkommando [SEK] und Mobile Einsatzkommandos [MEK]) nach einer unvorhersehbaren Alarmierung in den Polizeipräsidien Karlsruhe und Mannheim den Zugriff
durchführen konnten;
2.
welchen jährlichen Stundensatz im Einsatztraining sie von ihren Polizeibeamten im Streifendienst der
Polizeireviere als Mindeststandard einfordert;
3.
wie sich die Stunden auf die verschiedenen Oberarten des Einsatztrainings verteilen;
4.
wie hoch der durchschnittlich abgeleistete Stundensatz in den verschiedenen Arten des Einsatztrainings bei den Polizeivollzugsbeamten im Streifendienst der Polizeireviere des Landes BadenWürttemberg ist;
5.
wie hoch der prozentuale Anteil der Polizeivollzugsbeamten im Streifendienst der Polizeireviere ist,
die den unter Ziffer 2 gesetzten Mindeststandard erfüllen;
6.
inwiefern sich der tatsächlich abgeleistete Stundensatz im Einsatztraining eines durchschnittlichen
Polizeibeamten im Streifendienst des Landes Baden-Württemberg heute vom Stundensatz eines
durchschnittlichen Beamten im Streifendienst des Fachdiensts Notruf des „alten“ Polizeipräsidiums
Karlsruhe zum Zeitpunkt des 31. Dezember 2012 unterscheidet (als Gegenüberstellung);
7.
inwiefern sie durch den jetzigen Fortbildungsstand eine professionelle Vorbereitung der Polizeibeamten im Streifendienst im Land Baden-Württemberg auf solche Lagen gewährleistet sieht, die einen sofortigen Notzugriff durch die zuerst am Tatort befindlichen Beamten nötig macht;
8.
ob außerhalb der Direktion Spezialeinheiten (SEK, MEK) Schutzausstattungen vorgehalten werden,
die Beschuss von Kurzwaffenmunition mit Hartkern oder Langwaffenmunition mit Vollmantel und
Weichkern aufhalten;
9.
wie sich die Personalentwicklung seit 2011 in den Organisationseinheiten der Bundesautobahn
(BAB)-Fahndung (sogenannte Schleierfahndung) aufgeschlüsselt nach Standort, Planstellen und tatsächlicher Besetzung darstellt;
10. welche Investitionen in den Schutz und die Fortbildung der Polizeibeamten im Streifendienst des
Landes Baden-Württemberg als Vorbereitung auf Terrorlagen seit dem 13. November 2015 getätigt
oder geplant wurden.
08.12.2015
Schütz, Locherer, Lusche, Pauli, Schwehr, Dr. Stolz, Throm, Traub CDU
Begründung
Polizeivollzugsbeamte sind Garanten für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Land. Ziel des Antrags
ist es herauszufinden, inwiefern die Beamten im Streifendienst der Polizei des Landes Baden-Württemberg
durch Fortbildung auf gefährliche Lagen, die ein sofortiges Einschreiten nötig machen, vorbereitet sind.
Die Terroristen, die am 13. November 2015 in Paris 130 Menschen töteten und 352 verletzten, führten ihre
Angriffe innerhalb von 20 Minuten durch.
Ziel des Antrags ist ebenfalls zu erfragen, inwiefern sich die Landesregierung für solche Fälle ausschließlich auf das in Göppingen stationierte Spezialeinsatzkommando sowie die hauptsächlich für Observationen
eingesetzten Mobilen Einsatzkommandos verlässt. Medienberichte, wonach der Innenminister in seinem
sogenannten „Antiterrorpaket“ als einzige in der Reaktion auf einen Terroranschlag spürbare Sofortmaßnahme die Anschaffung von zwei gepanzerten Geländewagen für das Spezialeinsatzkommando in Göppingen ankündigt, sind unter diesem Aspekt erschreckend. Ein Konzept, das dezentral in den Großstädten
speziell fortgebildete und ausgerüstete Polizeibeamte zur Aufstellung eines Notzugriffstrupps zur Verfügung stellte, wurde im Rahmen der Polizeireform trotz Kritik der CDU-Landtagsfraktion gestrichen.