LB Clearinggruppe Stand November 2015

SOZIALTHERAPEUTISCHE
KINDER- UND JUGENDARBEIT e. V.
SKJ
Leistungsbeschreibung
der
Pädagogischen Clearinggruppe für männliche
Jugendliche
des SKJ e. V.
STAND: 23. November 2015
Kontakt:
SKJ e. V.
Postfach 248, 58315 Schwelm
Wilhelmstr. 13, 58332 Schwelm
Tel.: 02336 - 82556
Fax: 02336 - 82579
[email protected]
www.skj.de
wertschätzen, gemeinsam (er)leben, neue Wege gehen
Leistungsbeschreibung für die Clearinggruppe des SKJ e. V.
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Leistungsbereich
Angebote / Ansprechpartner/innen
Pädagogische Clearinggruppe für männliche Jugendliche
Katernberger Schulweg 135
42113 Wuppertal
Büro Abteilungsleitung
Tel.: 0202 – 747 287 33
Fax: 0202 – 747 287 36
E-Mail: [email protected]
Gruppe 1:
Gruppe 2:
Tel.: 0202 – 747 287 31
Tel.: 0202 – 747 287 32
Fax: 0202 – 747 287 34
Fax: 0202 – 747 287 35
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.skj.de
Gesetzliche Grundlagen
Hilfen zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII i. V. m. § 34 und § 41 SGB VIII und vorläufige Maßnahmen
zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gem. § 42 SGB VIII (Inobhutnahme) und § 42 Abs. 1 Nr. 3
SGB VIII.
Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII, Leistungsvereinbarung gemäß § 78 a-g SGB VIII, Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII, Überprüfung der persönlichen Eignung der Fachkräfte
nach § 72 a SGB VIII und geeignete Verfahren zur Beteiligung und der Möglichkeit der Beschwerde
von Kindern und Jugendlichen nach § 45 SGB VIII und Meldepflichten nach § 47 SGB VIII.
Platzzahlen
Die Clearinggruppe für männliche Jugendliche verfügt lt. Betriebserlaubnis vom 00.00.2015 über 18
Plätze in zwei Gruppen im Intensivangebot.
Die Verweildauer richtet sich nach dem Hilfeplan und den Besonderheiten des Einzelfalles, die angestrebte Verweildauer beträgt ca. drei bis sechs Monate.
Zielgruppe
Die Zielgruppe sind männliche Jugendliche, auch unbegleitete minderjährige Ausländische (UMA), im
Alter von 14 bis 18 Jahren deren weitere Perspektiven noch nicht ausreichend geklärt sind und Empfehlungen für anschließende Hilfeformen gegeben werden sollen.
Die unbegleiteten ausländischen Jugendlichen sind aus ihrem Heimatland durch Krieg, Bürgerkrieg,
Vertreibung, Misshandlung und Verelendung geflüchtet und ohne Begleitung von Sorgeberechtigten in
Deutschland eingetroffen.
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Ziele der Hilfen / der Angebote
Kernziel ist es, den Jugendlichen Schutz und eine jugendgerechte (pädagogische) Betreuung und
Versorgung nach den Standards des SGB VIII in einem betreuten Wohn- und Lebensraum zu bieten.
Das Clearingverfahren beschreibt den Prozess, die Bedürfnisse und Bedarfe der Jugendlichen zu ermitteln und die gewonnenen Erkenntnisse mit vorhandenen Ressourcen in Einklang zu bringen, um so
Perspektiven und Ziele für die weitere (Hilfe-) Planung zu erhalten.
Ziele des Clearings sind:

Klärung familiärer und soziokultureller Hintergründe, insbesondere der persönlichen Lebensverhältnisse (bei UMA: Identität, Herkunft, Verbleib der Eltern und weiterer Familienangehöriger; wenn möglich sollte der Kontakt zu Verwandten hergestellt werden. Lebenssituation im
Heimatland)

Klärung des gesundheitlichen, psychischen und geistigen Entwicklungsstandes sowie der
emotionalen Situation der Jugendlichen

Klärung von Anzeichen einer psychischen/traumatischen Belastung, Trauma-Folgestörungen
bzw. posttraumatische Belastungsstörung. Bei Bedarf diagnostische Abklärung durch (Trauma-)Therapeuten.

Klärung der persönlichen Ressourcen der Jugendlichen, insbesondere ihrer alltagspraktischen
Ressourcen

Klärung des schulischen Bildungsstands und der vorhandenen schulischen Voraussetzungen
sowie des Lernverhaltens

Biografie-Arbeit, bei UMA auch Klärung der Fluchtgeschichte (Fluchtgründe, Motive, Fluchtweg)

Klärung der Vorstellungen, Wünsche, Ziele und Perspektiven des Jugendlichen

Klärung von Rückkehroptionen in die Familie, bei UMA inländische/europäische Familienzusammenführung
Am Schluss des Clearingverfahrens steht eine aussagekräftige Abschlussempfehlung für das Jugendamt über notwendige Hilfen für den Jugendlichen.
Die
Informationen
werden
zeitnah
schriftlich
zur
Verfügung
gestellt
und
in
einem
HPG/Abschlussgespräch erörtert.
Mitarbeiter/ innen
Die zwei Teams der Clearinggruppe für männliche Jugendliche setzen sich geschlechtsparitätisch, international und multikulturell zusammen und bestehen aus pädagogischen Fachkräften und ggfs.
Praktikanten/innen sowie geeignetes Zusatzpersonal.
Der Stellenschlüssel beträgt 1:1,4, dies entspricht 12,86 VZ-Stellen für das pädagogische Fachpersonal für die 18 männlichen Jugendlichen.
Das pädagogische Team wird darüber hinaus bedarfsgerecht durch Zusatzpersonal wie z. B. Sprachund Kulturmittler/in, Lehrkräfte und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut/in ergänzt.
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Differenzierte Leitungsaufgaben des Fachbereichs übernehmen die/der Abteilungsleiter/in sowie die
Vertretung.
Stellenanteile für Leitung, Verwaltung und Wirtschaftsdienst (Hauswirtschaftskraft/Hausmeister/ Fahrdienst) laut Entgeltverhandlung (alter Rahmenvertrag).
Aus konzeptioneller Sicht sind sowohl Mitarbeiterinnen als auch Mitarbeiter vorgesehen. Die männlichen Jugendlichen sollen die Möglichkeit bekommen, ein anderes Frauen- und auch Männerbild kennen zu lernen, als sie es eventuell bis zu ihrer Unterbringung erfahren haben.
Die Betreuung erfolgt im Rahmen eines Mentoren und Co-Mentoren Systems, das auf den Jugendlichen abgestimmt festgelegt wird.
Teammitglieder sprechen neben Deutsch auch Englisch, Französisch, Türkisch und Kurdisch u.a.
Sprachen.
Die Mitarbeiter/innen verfügen z. T. über langjährige Berufserfahrungen im stationären Jugendhilfebereich. Sie können Fortbildungen in Psychotraumatologie, Asylrecht, Familien- und Sozialberatung, den
Problembereichen (sexuelle) Gewalt, Zwangsprostitution, Drogenmissbrauch, Ausländerfeindlichkeit,
Dissozialität und im Bereich der Gesprächsführung vorweisen.
Der SKJ e. V ist Mitglied beim Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (b-umf);
Mitarbeiter/innen nutzen regelmäßig die flüchtlingsspezifischen Fortbildungen, nehmen an deren Frühjahrs- und Herbsttagungen teil.
Neben der Sicherstellung der fachlichen Eignung holt der SKJ e.V. von jedem/r Mitarbeiter/in sowie
Honorarkraft eine Erklärung zu § 72 a SGB VIII ein, wie sie zwischen der Stadt Wuppertal und der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Wuppertal im Rahmen einer vertraglichen Regelung
getroffen wurde.
Der SKJ e. V. verpflichtet sich, nur Personen zu beschäftigen, die aufgrund ihrer Persönlichkeit und
ihrer Qualifikation die gestellten Aufgaben erfüllen können (§ 72 SGB VIII).
Er stellt darüber hinaus sicher, dass keine hauptberuflich beschäftigten Personen beschäftigt oder
vermittelt werden, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174 c, 176 bis 181a,
182 bis 184 e oder 225 des Strafgesetzbuches verurteilt sind (§ 72 a SGB VIII).
Hauptamtliche Mitarbeiter/innen der Kinder- und Jugendhilfe haben vor der
Einstellung ein
erweitertes Führungszeugnis und beglaubigte Kopien ihrer Zeugnisse und Qualifikationen
einzureichen. Eine Einstellung erfolgt nur dann, wenn das Führungszeugnis keinen Eintrag vorweist.
In festgelegten Zeiträumen muss erneut ein erweitertes Führungszeugnis beantragt und vorgelegt
werden.
Diese Festlegungen gelten gleichermaßen für Praktikanten/innen, Honorarkräfte und ehrenamtliche
Helfer/innen.
Notwendige Aufsicht und Betreuung
Die Clearinggruppe ist eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung mit 24 Std.-Betreuung. Die Nachtbereitschaft wird durch zwei Mitarbeiter/innen sichergestellt.
Die Unterbringung erfolgt in der Regel in einem Einzelzimmer, es werden aber auch Doppelzimmer
vorgehalten, da auf Grund von individuellen Hintergründen wie z. B. gemeinsamer Fluchtgeschichte
und Traumatisierungen dies notwendig sein kann.
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Die Einrichtung ist verkehrstechnisch gut angebunden.
Der Tagesablauf ist ähnlich wie in unseren Jugendwohngruppen (gemeinsame/s Kochen/Mahlzeiten,
Einbeziehung in hauswirtschaftlichen Bereich, individuelle und gemeinsame Freizeitgestaltung, Feiern
von Festen/Geburtstagen etc., Mentoren-System.
Ersatzweiser Unterricht am Vormittag von Mo – Fr. mit Schwerpunkt Sprachförderung und Vermittlung
von Alltagskompetenzen
Die sonstigen sozialpädagogischen Leistungen analog der Leistungsbeschreibung der Gruppen Olipla und Blumenstr.
Wuppertal / Schwelm, 23.11. 2015
H. Adrian
Gesamtleitung
BL Version 29.12.2015
H. Eisberg
Bereichsleitung