GmbH-Geschäftsführer Persönlich

2015
N° 11
GmbH
GeschäftsführerPersönlich
Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater
www.gmbh-persönlich.de | Ausgabe 11/2015
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Ulrike Mattis
Diplom-Volkswirtin
Chefredaktion
12. Juni 2015
Liebe Leserin, lieber Leser,
• Wer muss den Jahresabschluss unterzeichnen?
• Wann der Prüfer beim Auto
keinen Spaß mehr versteht
• Einen IAB können Sie auch
aufstocken
das Mindestlohngesetz gilt nun schon seit fast einem halben Jahr, aber dennoch kommen immer wieder neue Fragen auf. Viele davon erreichen auch
• Prüfer kann doch Einzelumsätze aus PC-Kasse verlangen
uns hier Tag für Tag am Redaktionstelefon.
• Wenn man sich beim
Angebot verkalkuliert ...
Eine zentraler Punkt ist die Aufzeichnungspflicht der Stunden für Minijobs.
• Häufiger steuerlicher Fehler
bei Auslandsreisen
Was ist zum Beispiel, wenn Sie in Ihrem Betrieb eine Putzfrau beschäftigen
für 200 Euro im Monat, die einfach saubermachen soll, und es ist Ihnen egal,
wie lange sie braucht? Da gilt leider keine Ausnahme. Auch wenn Ihnen egal
ist, ob die Putzfrau gerne trödelt, solange hinterher alles sauber ist: Es muss
• Unbürokratischer Zuschuss
zu den Internetkosten
• Hochzinskredit schnell mal
kündigen: Eigentor droht
der Stundenzettel her. Aufatmen können private Arbeitgeber: In Privathaus-
• Ausschließlich beruflich
genutzte Koffer absetzen
halten gilt die Auszeichnungspflicht nicht (§ 17 Absatz 1 letzter Satz MiLoG).
• Aus der Redaktions-Hotline:
Benzingutscheine - Gewerblicher Grundstückshandel
Hier kann man sich die Zettel sparen.
Und noch ein Unfug kann hier nicht unerwähnt bleiben: Die Schreiben, die
kursieren, in denen man aufgefordert wird, Kunden zu versichern, dass man
Unser Service für Sie
den Mindestlohn zahlt. In 99 Prozent der Fälle sind sie sowieso überflüssig,
weil die Haftung des Subunternehmers nur im Rahmen von Werkverträgen
gilt, nicht aber bei normalen Lieferbeziehungen. Und selbst wenn die Haftung tatsächlich greifen sollte, ist eine Bestätigung unnütz, denn man kann
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Exklusive Tipp-Datenbank mit
Checklisten, Musterverträgen,
Archiv ...
sich nicht exkulpieren. Beispiel: Bauunternehmer Meier beauftragt einen
Subunternehmer mit dem Rohbau. Dieser hat schriftlich bestätigt, dass er
den Mindestlohn zahlt, macht es aber nicht. Ergebnis: Die Arbeiter des Sub-
Ihre Redaktions-Hotline
unternehmers können gleichwohl Meier in die Haftung nehmen. Das Bestä-
Montag bis Freitag
10 Uhr bis 11 Uhr:
tigungsschreiben des Subunternehmers ist wertlos.
Telefon 089 255436-0
oder jederzeit
Herzliche Grüße aus München
Ulrike Mattis
per Fax 089 255436-10
oder Mail
[email protected]
Wer muss den Jahresabschluss einer GmbH unterzeichnen?
Wann der Prüfer beim Firmenwagen keinen Spaß mehr versteht
Das Wichtigste in Kürze
Wer muss den Jahresabschluss einer GmbH unterzeichnen?
Grundsätzlich gilt:
Müssen eigentlich alle Geschäftsführer einer GmbH den Jahresabschluss
Wer zum Zeitpunkt der
Unterzeichnung des Jahresabschlusses kein Geschäftsführer mehr ist, muss ihn auch
nicht unterzeichnen.
Und:
Wer aber Geschäftsführer ist,
kann sich auch nicht vertreten
lassen.
unterschreiben? Personen, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Jahresabschlusses keine Kaufleute mehr im Sinne des § 238 HGB sind (wie etwa
ausgeschiedene Komplementäre, Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer),
brauchen den Jahresabschluss nicht zu unterzeichnen. (Beck'scher Bilanzkommentar § 245 HGB Rz 2)
Kann sich ein Geschäftsführer vertreten lassen? Die herrschende Meinung sagt: nein. Die Unterzeichnung des Jahresabschlusses ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, bei der man sich nicht vertreten lassen kann.
Müssen alle Geschäftsführer unterschreiben? Ja, es müssen alle unterschreiben, die zum Zeitpunkt der Aufstellung Geschäftsführer sind. Das gilt
auch dann, wenn jeder einzelne Geschäftsführer für sich einzelvertretungsberechtigt ist. Das gilt sogar auch dann, wenn ein Geschäftsführer mit dem
Inhalt des Jahresabschlusses nicht einverstanden ist (Adler Düring Schmalz
§ 265 HGB, Anmerkung 11).
Fazit: Wer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht mehr Geschäftsführer
ist, braucht nicht zu unterschreiben. Sonst müssen alle unterschreiben.
Und: Man kann sich dabei nicht vertreten lassen.
Wann der Prüfer beim Firmenwagen keinen Spaß mehr versteht
Bei der Dienstwagensteuer wird
beim Listenpreis gerne einmal
geschummelt.
Wer einen Geschäftswagen privat mitbenutzt, muss diese Privatnutzung
nach der Ein-Prozent-Regel versteuern (sofern er kein Fahrtenbuch führt).
Bemessungsgrundlage ist der Bruttolistenneupreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattungen. Hier wird gerne geschummelt, in
So wird zum Beispiel der
gewährte Rabatt abgezogen,
obwohl dies nicht zulässig ist.
der Hoffnung, dass das Finanzamt nicht so genau hinschaut.
Der Kaufpreis ist nicht maßgeblich: Den tatsächlichen Kaufpreis darf man
nicht ansetzen. Insbesondere darf man keine Rabatte abziehen, und erst
recht darf der Kaufpreis nicht angesetzt werden, wenn man einen Gebrauchtwagen kauft.
2 GmbH-Geschäftsführer Persönlich Ausgabe 11 - 12. Juni 2015
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Einen IAB können Sie auch aufstocken Prüfer kann doch Einzelumsätze aus PC-Kasse verlangen
Das Wichtigste in Kürze
Viele können der Versuchung nicht widerstehen: Und da nimmt man einfach die Rechnung des Autohauses und übersieht dabei geflissentlich, dass
dieses vielleicht sogar bis zu 20 Prozent Rabatt gewährt hat. IZW wurden
nun die ersten Fälle bekannt, in denen das Finanzamt nach einer Betriebs-
Aber Vorsicht:
Die Finanzämter verstehen hier
keinen Spaß mehr.
Im Zweifel droht sogar ein
Steuerstrafverfahren.
prüfung Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den Geschäftsführer eingeleitet hat, da dieser die zu niedrigen Werte vorsätzlich angewandt
(Steuerhinterziehung = Straftat) oder leichtfertig hingenommen hat (leichtfertige Steuerverkürzung = Ordnungswidrigkeit).
Fazit: Wer bei den Listenpreisen schummelt, muss mit der Einleitung eines
Strafverfahrens rechnen. Dies umso mehr, je größer der Unterschied zwischen dem Bruttolistenneupreis und dem angesetzten Wert und, je kritischer
der Betriebsprüfer ist.
Einen IAB können Sie auch aufstocken
Das ist neu:
Einen Investitionsabzugsbetrag
können Sie noch aufstocken,
wenn Sie ihn im Vorjahr noch
nicht ganz ausgeschöpft haben.
Geplante Investitionen können Sie bis zu drei Jahre vorher schon mit 40 Prozent abschreiben - maximal aber mit 200.000 Euro (§ 7g EStG).
Können Sie einen solchen Betrag eigentlich in einem späteren Jahr aufstocken, wenn Sie ihn im Vorjahr noch nicht ganz ausgeschöpft haben? Die
Finanzverwaltung hatte das bisher verneint, aber der Bundesfinanzhof urteilte nun: ja.
Beispiel: Die X-GmbH (Eigenkapital unter 235.000 Euro) will 2015 eine
Maschine für 100.000 Euro kaufen. In der 2013er-Steuererklärung hat sie
dafür bereits 20.000 Euro Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet. In der
2014er-Steuererklärung möchte sie noch einmal weitere 20.000 Euro abziehen, womit dann der Höchstbetrag in Höhe von 40 Prozent der Investition
erreicht wäre. Das ist zulässig. (BFH, 12.11.14, X R 4/13, DStR 15, 276)
Prüfer kann doch Einzelumsätze aus PC-Kasse verlangen
Und auch das ist neu:
Der Betriebsprüfer kann
nun doch Einzelumsätze aus
PC-Kassen verlangen.
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Wer Waren überwiegend an private Endkunden verkauft, braucht nur die
Tagesendsummen aufzuzeichnen, die einzelnen Umsätze nicht. Was ist nun
aber, wenn man die einzelnen Umsätze aufgezeichnet hat, obwohl man es
gar nicht müsste?
Ausgabe 11 - 12. Juni 2015 GmbH-Geschäftsführer Persönlich 3
Wenn man sich beim Angebot verkalkuliert ...
Das Wichtigste in Kürze
Und das dürfte heute der Regelfall sein: Jedes Kassensystem ist mit der
Warenwirtschaft verbunden und zeichnet jeden einzelnen Umsatz auf - egal,
ob bar, ec oder „auf Lieferschein“.
Das spielt eine immer größere
Rolle, weil Kassen- und Warenwirtschaftssystem heutzutage
fast immer miteinander verbunden sind.
Darf der Betriebsprüfer dann auf diese Einzeldaten zugreifen? Ein
2013er-Urteil des Hessischen Finanzgericht verneinte das zwar, doch der
Bundesfinanzhof sieht das nun exakt anders: „Entscheidet der Steuerpflichtige sich für ein modernes PC-Kassensystem, das sämtliche Kassenvorgänge
einzeln und detailliert aufzeichnet, kann er sich nicht (mehr) auf die Unzumutbarkeit der Aufzeichnungsverpflichtung berufen. Bei Verwendung einer
PC-Kasse ist die mit ihr bewirkte Einzelaufzeichnung zumutbar.“ (BFH,
16.12.14, X R 42/13, DStR 15, 892)
Der Prüfer kann die einzelnen
Datensätze mit einer AnalyseSoftware umfassend verproben
und auswerten.
Das heißt konkret: Sobald Sie moderne Kassensysteme mit Verbindung zur
Warenwirtschaft verwenden, müssen Sie damit rechnen, dass ein Betriebsprüfer die einzelnen Datensätze verlangt und auswertet. Das wiederum
geschieht mit der „IDEA“-Analyse-Software der Finanzverwaltung. Und deren
umfassende Verprobungs- und Auswertungsmöglichkeiten in den Händen
eines jungen, EDV-affinen Betriebsprüfers führen dann oftmals zu sehr überraschenden Ergebnissen …
Wenn man sich beim Angebot verkalkuliert ...
Vorsicht:
Wer sich bei einem Angebot vertippt, indem er zum Beispiel 25.000 Euro
statt 52.000 Euro anbietet, der wird das Angebot wegen Irrtums widerrufen
Ein Kalkulationsirrtum beim
Angebot kann teuer werden.
können, weil das relativ einfach erkennbar ist. (§ 119 BGB)
Aber es gibt Ausnahmen:
Anders im Regelfall beim Kalkulationsirrtum: Wenn dem Angebot eine fehlerhafte Kalkulation zugrunde liegt, hat man in aller Regel keine Chance,
Ganz offensichtliche Rechenfehler, die klar erkennbar sind
und auch erhebliche finanzielle
Auswirkungen haben, kann man
noch im Nachhinein korrigieren.
und ist an das Angebot gebunden. Bereits 1998 hat der Bundesgerichtshof
entschieden, dass der Angebotsersteller grundsätzlich das Risiko dafür trägt,
dass seine Kalkulation zutrifft. (BGH, 07.07.98, X ZR 17/97, NJW 98, 3192)
Aber das gilt nicht immer: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte vor kurzem einen Fall entschieden, bei dem sich der Verkäufer eines Autohauses
um 36.000 Euro verrechnet hatte, weil er die Ablösung des Autokredits des
Kunden übersehen hatte. Die Kundin, deutlich cleverer als der Verkäufer
und kaufmännisch sehr geschickt, hatte das wohl ganz klar erkannt und woll-
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Häufiger steuerlicher Fehler bei Auslandsreisen
Das Wichtigste in Kürze
te diesen Fehler zu Ihren Gunsten eiskalt ausnutzen. Sie hatte sogar – besonders raffiniert – extra noch einmal nachgefragt, ob das Angebot so steht und
bekam das erneut bestätigt.
Das Urteil wird die clevere Kundin enttäuscht haben: Wenn man erkennt,
dass ein Rechenfehler des Anbieters vorliegt, sei es unzulässige Rechtsausübung, sich auf diesen Kaufpreis zu berufen. (OLG Düsseldorf, 26.02.15,
I 13 U 52/14)
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Fazit: Rechenfehler beim Angebot kann man noch retten, aber nur, wenn sie
offensichtlich sind und erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Tagesaktuelle Infos finden
mit dem Direkt-Login
in den Kundenbereich
im Internet:
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Tipp-Datenbank.
Häufiger steuerlicher Fehler bei Auslandsreisen
Bei Inlandsreisen gilt seit 2014 bei über achtstündiger Abwesenheit eine
Verpflegungspauschale von zwölf Euro und für einen ganzen Tag Abwesenheit (24 Stunden) von 24 Euro.
Gut zu wissen:
Dass bei Auslandsreisen andere Tagessätze gelten, dürfte sich inzwischen
Bei Auslandsreisen gelten
nicht nur länderspezifische
Tagessätze, sondern auch
individuelle Sätze für An- und
Abreisetage.
herumgesprochen haben.
Ein häufiger Fehler jedoch: Für An- und Abreisetage im Ausland gilt nicht
der halbierte Betrag wie im Inland (zwölf statt 24 Euro), sondern individuelle Sätze laut Auslandsreisekostentabelle.
Beispiel: X fliegt am Dienstagabend nach Paris, wo er am Mittwoch ganztägig Termine hat, und am Donnerstag früh fliegt er zurück. Die Verpfle-
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Unbürokratischer Zuschuss zu den Internetkosten: so geht's
Das Wichtigste in Kürze
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gungspauschale für Paris für den vollen Tag beträgt laut Auslandsreisekostentabelle 58 Euro, für den An- und Abreisetag aber nicht die Hälfte
davon, sondern 39 Euro. Man muss also stets in die Tabelle hineinsehen, die
Kostenloser IZW-Service:
Die amtliche Auslandsreisekostentabelle für 2015 finden
Sie im IZW-Kundenbereich:
www.gmbh-persönlich.de,
Tipp-Datenbank.
Sie unter www.gmbh-persönlich.de, Tipp-Datenbank abrufen können.
Übrigens: Der Satz für den An- und Abreisetag gilt unabhängig von der Reisedauer.
Unbürokratischer Zuschuss zu den Internetkosten: so geht's
Tipp:
Wenn Ihr Mitarbeiter das Internet zuhause oder unterwegs auch beruflich
nutzt, könnten Sie ihm theoretisch die Kosten dafür insoweit steuerfrei erset-
Sie können Ihren Mitarbeitern
einen einfachen und unbürokratischen Zuschuss zu den
Internetkosten geben.
So geht’s:
Ihr Mitarbeiter unterzeichnet
Ihnen eine einfache Erklärung,
und Sie versteuern die
Zuschüsse pauschal mit
25 Prozent.
Wie eine solche Erklärung
aussehen kann, finden Sie
nebenstehend.
zen. Das ist aber recht kompliziert, weil zum einen die berufliche Nutzung
nachgewiesen werden und zum anderen eine Aufteilung auf private und
berufliche Nutzung vorgenommen werden muss.
Viel einfacher ist es so: Sie pauschalieren die Zuschüsse mit 25 Prozent
Pauschalsteuer. Dann genügt nämlich eine einfache Erklärung des Arbeitnehmers. Nachweise der beruflichen Nutzung sind dann nicht notwendig.
Das gilt bei Kosten von maximal 50 Euro monatlich. (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG)
Hinweis: Sie müssen diesen Zuschuss zusätzlich zum Lohn gewähren. Es ist
also nicht möglich, Bruttogehalt in einen Internetzuschuss zu verwandeln.
Ihr Mitarbeiter muss lediglich eine Erklärung wie folgt unterschreiben:
Erklärung zur Pauschalierung der Lohnsteuer für Barzuschüsse zur Internetnutzung mit 25 Prozent nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG
Arbeitgeber: …
Arbeitnehmer: …
Ich versichere hiermit, dass mir Aufwendungen für die laufende Internetnutzung in Höhe von … Euro monatlich entstehen. Ich verpflichte mich, meinen Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, wenn meine Aufwendungen
für die Internetnutzung den oben genannten Betrag unterschreiten.
(Ort, Datum, Unterschrift des Arbeitnehmers)
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Hochzinskredit schnell mal kündigen: Eigentor droht Ausschließlich beruflich genutzte Koffer absetzen
Das Wichtigste in Kürze
Hochzinskredit schnell mal kündigen: Eigentor droht
Manch einer schließt Immobilien-Darlehen nicht nur über zehn Jahre Fest-
Aufgepasst:
laufzeit ab, sondern gleich über 15 Jahre. Vorteil: Die Bank ist dann 15 Jahre
Wenn Sie einen Hochzinskredit
nach zehn Jahren einfach
schnell einmal so kündigen,
droht ein übles Eigentor.
an den Kredit und die Konditionen gebunden, aber der Kreditnehmer kann
Machen Sie es besser so:
Sichern Sie sich vorher
unbedingt die Anschlussfinanzierung.
dennoch nach zehn Jahren kündigen (§ 489 BGB). Viele nutzen dieses Kündigungsrecht nach zehn Jahren auch tatsächlich aus, weil das Zinsniveau
2005 deutlich höher war als heute.
Doch Vorsicht: Einen Kredit sollte man nur kündigen, wenn man die
Anschlussfinanzierung bereits sicher in der Tasche hat. Keinesfalls kann
man davon ausgehen, dass die Bank einem immer automatisch eine Anschlussfinanzierung anbietet.
Die Bank kann nach der Kündigung durch den Kunden Folgendes verlangen: volle Rückzahlung, Teilrückzahlung oder mehr Sicherheiten. IZW
wurde ein Fall bekannt, in dem sich ein 72-jähriger Besitzer einer millionenschweren Gewerbe-Immobilie durch seine Eigenkündigung der Hypothek in
riesige Schwierigkeiten gebracht hatte. Denn die Bank wollte die Anschlussfinanzierung nur gegen die Stellung von einer Million Euro zusätzlicher
Sicherheit gewähren, die der Mann nicht aufbringen konnte.
Fazit: „Einfach einmal so“ die Hypothek zu kündigen, ohne die Anschlussfinanzierung sicher gestellt zu haben, kann ein übles Eigentor werden.
Ausschließlich beruflich genutzte Koffer absetzen
Gegenstände, die man sowohl privat als auch beruflich nutzen kann, kann
Kaum zu glauben:
man eigentlich nicht absetzen. Eigentlich. Es klappt aber, wenn man dem
In Einzelfällen gelingt es einem
sogar, das Finanzamt von der
ausschließlich beruflichen
Nutzung von Gepäckstücken zu
überzeugen.
Finanzamt glaubhaft machen kann, dass man etwas über 90 Prozent beruflich nutzt. Das funktioniert auch bei Koffern.
Einem Lufthansapiloten war es gelungen, einen Pilotentrolley in Höhe von
225 Euro auf diese Art und Weise als „ausschließlich beruflich genutztes
Vorteil:
Die Anschaffungskosten mindern dann die private Steuer.
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Arbeitsmittel“ abzusetzen, weil er glaubhaft machen konnte, dass er den Koffer zu mehr als 90 Prozent für seine Flugreisen nutzte. (FG Hamburg,
23.05.11, Az: 6 K 77/10, EFG 11, 2057)
Ausgabe 11 - 12. Juni 2015 GmbH-Geschäftsführer Persönlich 7
Aus der Redaktions-Hotline: Benzingutscheine - Gewerblicher Grundstückshandel
E-Mail von Reinhard Z. aus Mönchengladbach an die Redaktions-Hotline: „Ich habe in einer Ihrer älteren Ausgaben gelesen, dass Benzingutschei-
ne in Höhe von 44 Euro eine clevere Methode sind, um Lohn ohne Abgabenbelastung auszuzahlen. Ich möchte das nun bei mir im Betrieb einführen.
Gilt das noch?"
IZW antwortet: Ja, das gilt noch. Solange diese Steuerbefreiung gilt (§ 8
Absatz 2 Satz 11 EStG), ist das in der Tat eine clevere Methode.
Bedenken Sie aber: Es war bereits Ende 2014 im Gespräch, das abzuschaffen. Die Begünstigung blieb 2015 dann aber doch im Gesetz - vorerst.
Sollte die Steuerbefreiung aber eines Tages tatsächlich abgeschafft werden,
besteht für Ihre Mitarbeiter kein Anspruch, die 44 Euro weiterhin netto zu
In der nächsten Ausgabe
• Falsche GmbH-Gesellschafterliste: Geschäftsführer haftet
• Mehr Gehalt? Lieber steuerfreie Goodies!
• Manipulationsmöglichkeit
macht Fahrtenbuch kaputt
• Wenn Oma und Opa des Minijobbers auch mitarbeiten ...
• Kennen Sie den Mindestumsatz Ihrer GmbH?
• Wann Sie bei Ihrer FirmenImmobilie Steuern sparen
• Häufige Irrtümer über
eheliche Güterstände
• Bei der Abgeltungssteuer darf
man keine Kosten absetzen
• Aus der Redaktions-Hotline:
Untervermietung - Beleidigung im Straßenverkehr
bekommen. Vielmehr müssen sie die Steuerpflicht hinnehmen. (BAG,
19.10.00, 8 AZR 20/00, NJW 01, 1666)
E-Mail von Helene M. aus München an die Redaktions-Hotline: „Mein
Vater hat in den 80er-Jahren drei Mehrfamilienhäuser mit zusammen
50 Wohnungen gekauft. Es gibt je Haus ein Grundbuchblatt. Ich habe diese
Wohnungen nun geerbt und will sie in Wohnungseigentum nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufteilen und alle 50 verkaufen. Muss ich das dann
versteuern? Ist das gewerblicher Grundstückshandel?"
IZW antwortet: Die bloße Aufteilung nach WEG und der Verkauf begründen
Impressum
GmbH-Geschäftsführer Persönlich
Der Beratungsbrief mit geldwerten
Informationen für den GmbH-Geschäftsführer und seine Berater
Herausgeber:
IZW InformationsZentrum
für die Wirtschaft GmbH
Heiliggeiststr. 3
80331 München
Telefon 089 255436-0
Telefax 089 255436-10
[email protected]
www.izw-info.de.
noch keinen gewerblichen Grundstückshandel. Da Sie die Immobilien seit
Geschäftsführerin:
Ulrike Mattis, Dipl.-Volksw. (V.i.S.d.P.)
über 30 Jahren besitzen (Besitzzeit des Rechtsvorgängers zählt mit), handelt
Fachlicher Beirat:
Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich,
Steuerberater
Dr. jur. Ludwig Macher,
Steuerberater
es sich um die Veräußerung von Privatvermögen und ist steuerfrei. Das würde
sogar gelten, wenn Sie Mitarbeiter zur Vermarktung anstellen und ein Verkaufsbüro einrichten würden. Diese Kosten könnten Sie allerdings nicht
die Einlage ins Betriebsvermögen würde mit dem Verkehrswert zu Beginn
Der Inhalt des Beratungsbriefs wurde
mit größtmöglicher Sorgfalt nach
bestem Wissen und Kenntnisstand
erstellt und geprüft. Haftung und
Gewähr kann wegen der Komplexität
und der ständigen Veränderungen der
zugrundeliegenden Materie nicht übernommen werden.
Wiedergabe - auch auszugsweise nur mit schriftlicher Einwilligung des
Herausgebers.
der Sanierungsmaßnahmen erfolgen.
© 2015 by IZW München/ZKZ 72166
absetzen, weil die Verkaufserlöse steuerfrei sind.
Ein gewerblicher Grundstückshandel würde erst dann entstehen, wenn Sie
die Wohnungen vorher grundlegend modernisierten. Dann entstünde ein
„Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit“ (BMF, 26.03.04, Rz. 9). Allerdings
bliebe auch dann die Wertsteigerung der letzten 30 Jahre unversteuert, denn
8 GmbH-Geschäftsführer Persönlich Ausgabe 11 - 12. Juni 2015
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