Hausordnung PDF, 200 kb - NÖ Landespflegeheim Gänserndorf

Hausordnung für das
Landespflegeheim Gänserndorf
Sehr geehrte Bewohnerin!
Sehr geehrter Bewohner!
Wir begrüßen Sie im Landespflegeheim Gänserndorf / Barbaraheim sehr
herzlich. Sie haben hier ein neues Zuhause und leben in einer Gemeinschaft mit
gleichen Rechten und Pflichten.
Wir möchten und unterstützen Sie, dass Sie sich wohl fühlen!
Daher gilt für uns:
individuell angepasste Betreuung, Therapie und qualitative hochwertige Pflege
bedeutsame Beziehungen individuell gestalten
vertraute häusliche und bewohnergerechte Umgebung genießen
Identität und Selbstwert erhalten und entfalten
bedeutungsvoll den Alltag und das Leben genießen
frei sein in Entscheidungen
angemessen an Gesellschaft und Zeitgeschehen teilhaben
Voraussetzung dafür ist ein gutes Zusammenwirken aller Menschen, die im
Haus wohnen und arbeiten. Dazu ist es notwendig, bestimmte Regeln
einzuhalten. Diese Hausordnung enthält für alle hier lebenden und arbeitenden
Menschen allgemeine Informationen und die wichtigsten Regeln.
Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Hausordnung sind nur in
männlicher Form angeführt, beziehen sich aber in gleicher Weise auf Frauen
und Männer.
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1. Einzug in das Haus
Sie haben sich zu einem Aufenthalt bei uns entschlossen. Innerhalb der ersten 2
Tage ist zwischen Ihnen und dem Rechtsträger des Hauses ein schriftlicher
Vertrag abzuschließen. Dieser regelt unter anderem auch die Kosten für Ihren
Aufenthalt in unserem Haus.
2. Umgang und Begegnung miteinander
Sie dürfen erwarten, dass Mitbewohner und Mitarbeiter unseres Hauses Ihnen
mit der entsprechenden Freundlichkeit, Höflichkeit und Toleranz begegnen. Im
Gegenzug erbitten wir das auch von Ihnen.
3. Direktion
Mit der Leitung des Hauses ist Frau Ursula Streicher MBA, MAS betraut. Ihr
Büro befindet sich im Erdgeschoß neben dem Haupteingang (Wiesengasse 17).
Wenn Sie Fragen, Wünsche oder Beschwerden haben, so richten Sie diese bitte
an die Direktorin oder an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Direktion.
Bürozeiten der Direktion/Sekretariat:
Montag bis Donnerstag:
Freitag
07.30 – 15.00 Uhr
07.30 – 13.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können Sie nach Abstimmung auch gerne Termine
vereinbaren.
4. Ansprechpartner im Haus
In allen Wohnbereichen und öffentlichen Schaukästen befinden sich Aushänge
mit Foto/Name/Telefonnummern von allen Bereichsleitungen im Haus.
5. Ärztliche Betreuung
Im Haus ist freie Arztwahl. Ärztliche Visiten des Wahlarztes finden regelmäßig
und nach Absprache mit dem Arzt statt. Fragen über Ihren Gesundheitszustand
richten Sie oder Ihre Vertrauensperson bitte ausschließlich an den behandelnden
Arzt.
Notärztliche Versorgung ist rund um die Uhr gesichert.
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6. Pflegerische Betreuung
Der Pflege- und Betreuungsdienst wird von Frau Eva Maria Preier, Leitung
Pflege und Betreuung, geführt. Ihr Büro befindet sich im Erdgeschoß in der
Eingangshalle. Die pflegerische Betreuung ist rund um die Uhr sichergestellt.
Fragen, die die fachpflegerische Betreuung betreffen, richten Sie oder Ihre
Vertrauensperson bitte ausschließlich an die diplomierten Gesundheits- und
Krankenpflegepersonen.
7. Mahlzeiten - Menü – kulinarische Angebote
Die Essenszeiten sind dem üblichen Tagesablauf angepasst. Sie erhalten Ihr
Essen zu folgenden Zeiten:
Frühstück
Diabetiker-Jause
Mittagessen
Jausenangebot
Abendessen
Diese Zeitangaben sind
Sie abgeändert werden.
7.00 Uhr - 9.00 Uhr
10.00 Uhr und 20.00 Uhr
12.00 Uhr - 13.00 Uhr
15.00 Uhr
17.30 Uhr - 18.30 Uhr
Orientierungszeiten und können auf Ihren Wunsch für
Sollten Sie bezüglich des Essens oder der Essenszeiten Sonderwünsche haben,
so wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal. Wir werden versuchen, Ihren
Wünschen zu entsprechen.
Unser Küchenteam sorgt für das leibliche Wohl. Täglich stehen mittags und
abends 2 Menüs zur Auswahl. Unser Küchenleiter bzw. Stellvertretung
erkundigt sich regelmäßig ob für Ihr leibliches Wohl entsprechend gesorgt
wurde.
Teilen Sie bitte dem Pflegepersonal mit, wenn Sie an einer Mahlzeit nicht
teilnehmen möchten. Ein Kostenersatz für eine nicht eingenommene Mahlzeit
kann nicht geleistet werden.
Wir bieten Ihnen unentgeltlich folgende Getränke rund um die Uhr an:
 Tee, Kaffee
 Mineralwasser
 Säfte
Unabhängig davon befindet sich in der Eingangshalle (am Weg zur Kapelle) ein
Getränkeautomat für warme und kalte Getränke.
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8. Wäschereinigung – Pflege der Kleidung
„Kleider machen Leute“ – „Kleidung stärkt uns“ --- bitte tragen Sie ganz nach
Ihren Wünschen Ihre Lieblingsbekleidung. Ihre persönliche Wäsche wird
komplett von einer gewerblichen Wäscherei gewaschen. Um Verwechslungen
zu vermeiden ist es für die gewerbliche Wäscherei erforderlich die
Wäschestücke
der
Bewohner
zu
kennzeichnen.
Wäschestücke, die einer chemischen Reinigung bedürfen, können grundsätzlich
nicht übernommen werden. Wir sind jedoch gerne behilflich, wenn Sie einen
externen Dienstleister in Anspruch nehmen wollen.
9. Reinigung Ihres Wohnbereiches
Die Reinigung des Hauses und insbesondere Ihres Wohnbereiches erfolgt durch
Mitarbeiter unseres Hauses oder eines gewerblichen Dienstleisters. Wir
ersuchen Sie, zur Sauberkeit in allen Bereichen durch Vermeidung unnötiger
Verunreinigungen selbst beizutragen. Bitte unterstützen Sie unser
Abfallwirtschaftskonzept.
10. Religionsausübung - Spiritualität
Jedem Menschen steht das Recht auf freie Religionsausübung zu. Wenn Sie den
Besuch eines Priesters oder Seelsorgers wünschen, melden Sie dies bitte einem
Mitarbeiter unseres Hauses. Wir werden bemüht sein, einen Seelsorger Ihres
Religionsbekenntnisses zu verständigen. Für Andachten und Gottesdienste steht
Ihnen die Hauskapelle jederzeit zur Verfügung. Die Zeiten der Gottesdienste
entnehmen Sie bitte den gesonderten Anschlägen.
11. Besuchszeiten – Öffnungszeiten – wir sind ein offenes Haus
Während der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr ist ein Besuch im Haus ohne
Einschränkungen möglich. Sie können selbstverständlich auch außerhalb dieser
Zeiten Besuche und Gäste empfangen. Wir bitten jedoch, dass Sie auf Ihre
Mitbewohner und die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht nehmen und
deshalb diese Besuche möglichst im Vorhinein mit der Leitung des
Wohnbereiches absprechen (z.B. Besuch über Nacht). Eine Einschränkung der
Besuchszeit kann aus gesundheitlichen bzw. organisatorischen Gründen
temporär seitens des behandelnden Arztes oder der Direktion ausgesprochen
werden.
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12. Nachtruhe – Ruhephasen – Phasen der Stille
Als Nachtruhe gilt die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Aus Rücksicht auf Ihre
Mitbewohner werden Sie jedoch gebeten, jederzeit Ihre Radiogeräte,
Fernsehgeräte und andere Geräuschquellen auf Zimmerlautstärke einzustellen
bzw. Kopfhörer zu verwenden.
Während der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sind die Eingänge in das Haus aus
Sicherheitsgründen versperrt. Besucher nach 22.00 Uhr erreichen mittels der
Glocke (links beim Haupteingang) die diensthabenden Pflegepersonen.
13. Schlüssel
Als Bewohner erhalten Sie einen Zimmerschlüssel auf Verlangen. Zum Schutz
Ihres Eigentums ersuchen wir, das Zimmer beim Verlassen immer
abzuschließen. Den Verlust des Schlüssels melden Sie bitte umgehend der
Direktion/Sekretariat. Die Kosten für einen Ersatzschlüssel sind von Ihnen zu
tragen.
14. Umzug innerhalb des Hauses – Wechsel in einen anderen Wohnbereich
Ab der Zeit Ihres Einzugs ist Ihnen ein Wohnplatz gesichert. Wenn Sie sich in
Ihrem Wohnbereich nicht wohl fühlen oder mit einem anderen Mitbewohner den
Wohnbereich teilen möchten, wenden Sie sich bitte an die Direktion/Sekretariat.
Wir werden uns bemühen, Ihren Wünschen zu entsprechen.
Eine wesentliche Änderung des körperlichen und/oder geistigen
Gesundheitszustandes rechtfertigt eventuell eine Verlegung in einen anderen
Wohnbereich mit einer besser passenden Ausstattung. Dies wird jedoch nur
nach Rücksprache mit Ihnen bzw. Ihrer Vertrauensperson geschehen.
15. Urlaub
Wenn Sie Urlaub konsumieren, wird Ihnen Ihr Wohnbereich für die vereinbarte
Zeit freigehalten. Wir ersuchen Sie, jeden Urlaub ehestmöglich im Voraus der
Managerin Pflege und Betreuung in Ihrem Wohnbereich zu melden. Diese wird
die Direktion und/oder die Leitung Pflege und Betreuung darüber informieren.
16. Persönliches Eigentum
Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir, Bargeld und Wertgegenstände außerhalb des
Hauses zu deponieren. Der Träger Land NÖ schließt eine Haftung für
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Kostbarkeiten, Geld oder Wertpapiere aus. Sie werden weiters darauf
aufmerksam gemacht, dass das Einbringen und Verwahren von gefährlichen
Stoffen und Waffen aller Art verboten ist.
17. Persönliche Post – Bestellungen – Postabwicklung
Vor dem Haus befindet sich ein Postkasten der Österreichischen Post. Ihre
persönliche Post wird über den Postbooten ins Haus gebracht und im Wege über
die Direktion in die Wohnbereiche verteilt. Ihre Bestellungen z.B. bei
Versandhäuser sind selbständig durch Sie entgegenzunehmen.
18. Gartenanlage
Der Garten steht allen Bewohnern, Angehörigen und Gästen des Hauses zur
Verfügung. Die Benützung ist auf eigene Gefahr (insbesondere ist auf die
Sperren im Rahmen der Winterbenützung zu achten). Wir bitten Sie, auch im
Gartenbereich auf Sauberkeit und Gemütlichkeit zu achten. Schattige
Ruheplätze, Sonnenschirme und Sonnenliegen stehen in den warmen Monaten
zur freienVerfügung.
19. Tiere im Haus (wohnend / auf Besuch)
Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass Sie für die Betreuung und die artgerechte
Versorgung Ihres Tieres selbst verantwortlich sind und vom Haus nicht
übernommen wird. Es ist daher wichtig zu entscheiden, ob Sie in der Lage sind,
diese Verantwortung zu tragen. Die Letztentscheidung, ob ein Tier im Haus
einziehen darf, obliegt der Direktion.
Tiere auf Besuch können gerne mitgenommen werden. Entsprechende
Sicherheitsvorschriften (z. B. Leine, Beißkorb, etc.) sind vom Tierhalter
einzuhalten.
20. Eigentum des Hauses
Wenn Sie Eigentum des Hauses durch grob fahrlässigen Umgang oder Vorsatz
beschädigen, ist von Ihnen Schadenersatz zu leisten.
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21. Besondere Vorkommnisse
Besondere Vorkommnisse oder Beobachtungen melden Sie bitte unverzüglich
einem Mitarbeiter des Hauses.
22. Brandschutz
Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Die
Verwendung von Heizdecken, Heizstrahlern, Elektrokochern, Bügeleisen und
ähnlichen Elektrogeräten ist aus Gründen des Brandschutzes ohne Zustimmung
der Direktion / Haustechnik nicht erlaubt.
Kerzen anzünden ist keinesfalls erlaubt, bitte weichen Sie auf LED-Lichter aus.
Im Brandfalle ist das Haus entsprechend den grünen Fluchtwegschildern zu
verlassen. Den Anweisungen des Personals und der Rettungsmannschaften sind
unbedingt Folge zu leisten.
Einen Brandalarm erkennen Sie am gleichbleibenden lauten Dauerton.
Fahrstühle dürfen bei Brandalarm nicht benützt werden.
23. Sammlungen
Geld- und Sachsammlungen unter den Bewohnern sind nur nach erteilter
Zustimmung der Direktion zulässig.
24. Geschenke / Spenden
Die Geschenkannahme ist den Mitarbeitern des Hauses nicht erlaubt. Betrachten
Sie eine Zurückweisung bitte nicht als Missachtung Ihrer gut gemeinten Geste.
Wenn Sie jemanden besonders auszeichnen möchten, so freut er sich über Ihre
anerkennenden Äußerungen und Dankeskarten.
Sachspenden an das Haus bitte nur in Absprache mit der Direktion oder Leitung
Pflege und Betreuung.
Geldspenden an das Haus nur im Wege über die Buchhaltung – es erfolgt die
nachweisliche Einbuchung auf das Spendenkonto des Hauses.
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25. Verstöße gegen die Hausordnung
Schwerwiegende Verstöße gegen die Hausordnung können einen im Vertrag
vorgesehenen Kündigungsgrund darstellen.
26. Hausverbot
Hausfremden Personen, die die Ruhe und Ordnung im Haus stören, kann von
der Direktion das Betreten des Hauses verboten werden.
27. Informationen / Aushänge / Broschüren / Zeitungen / Homepage
Informationen und Aushänge finden Sie in den Schaukästen im Erdgeschoss, in
den Liften bzw. auf den Informationstafeln der einzelnen Wohnbereiche.
In der Eingangshalle sind Informationsständer mit den jeweils aktuellen Foldern
zur freien Entnahme.
In der Eingangshalle befinden sich auch Zeitungsständer mit Gratiszeitungen zur
freien Entnahme. Weiters ist ein TV-Gerät aufgestellt, wo aktuelle Termine wie
auch Fotobeiträge gezeigt werden.
Folgende Hausfolder / Hausinformationen stehen Ihnen zur Verfügung:
Folder Haus
Folder Tageszentrum
Folder Kurzzeitpflege
Folder rehabilitative Übergangspflege
2x jährlich Hauszeitung
Wegweiser von A-Z
Bei den regelmäßigen Feiern, Festen und Aktivitäten im Haus werden häufig
Fotos zur Erinnerung gemacht. Diese werden tws. plakatiert, für die
Hauszeitung verwendet bzw. für die Homepage vom Haus genützt.
28. Sicherheit
Sie können gerne eigene kleine Einrichtungsgegenstände, unter Berücksichtigung feuerpolizeilicher Bestimmungen und hygienischer und pflegerischer
Anforderungen mitbringen.
Private Elektrogeräte (z. B. Fernsehapparat, Radio, Fön, Lampen etc.) müssen
vor Inbetriebnahme durch unseren Haustechniker kontrolliert werden.
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Der Anschluss von Verlängerungskabeln ist aufgrund der Sturzgefahr grundsätzlich verboten. Ausnahmen können mit der Managerin Pflege und Betreuung
in Ihrem Wohnbereich vereinbart werden.
In Krisen- und Notfallsituationen ist den Anweisungen des Personals Folge zu
leisten.
29. Vertrauensperson
Wir bitten Sie, eine Vertrauensperson zu benennen, die sich in allen
Angelegenheiten an die Leitung Pflege und Betreuung bzw. Managerin Pflege
und Betreuung Ihres Wohnbereiches wenden kann. Diese Vertrauensperson
wird von uns in wichtigen Belangen verständigt, erhält allgemeine (keine
medizinischen) Auskünfte und die Einsicht in Ihre Bewohnerdokumentation
wird gewährt. Medizinische Auskünfte werden nur über den behandelnden Arzt
weitergegeben.
Sie entbinden die Leitung Pflege und Betreuung sowie Managerin Pflege und
Betreuung Ihres Wohnbereiches und andere MitarbeiterInnen des Landespflegeheimes Gänserndorf gegenüber den Vertrauenspersonen von der Verschwiegenheitspflicht insbesondere gem. § 6 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz.
Sie sind damit einverstanden, dass sich die Vertreter des Landespflegeheimes
Gänserndorf in wichtigen zivilrechtlichen Angelegenheiten von Ihnen auch an
die Vertrauenspersonen wenden. Es steht Ihnen frei, auch nachträglich jederzeit
eine andere Vertrauensperson an Stelle der ursprünglichen zu benennen.
Im Todesfall dürfen diese Vertrauenspersonen Ihren Wohnbereich räumen und
sind verantwortlich für die Erstellung und Übergabe des Inventars.
Wir sind sicher, dass Sie sich in unserer Hausgemeinschaft, die auf
gegenseitigem Verstehen und Vertrauen aufgebaut ist, wohl fühlen.
Ihre Direktorin
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Ursula Streicher MBA, MAS
Gänserndorf, im Februar 2016
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