Psych-Komplexpauschalen

Psych-Komplexpauschalen
Komplexpauschalen in der Psychiatrie – Erprobung
eines pauschalisierenden Vergütungssystems
in der Psychiatrie auf Ebene eines Bundeslandes
Autoren: Manon Austenat-Wied und Mirko Plaul
Psych-Komplexpauschalen
Komplexpauschalen in der Psychiatrie – Erprobung eines
pauschalisierenden Vergütungssystems in der Psychiatrie
auf Ebene eines Bundeslandes
Autoren: Manon Austenat-Wied und Mirko Plaul
Management Summary
Das Ziel der Psych-Komplexpauschalen ist es, lange stationäre Verweildauern, Rehospitalisierungen sowie überhöhte Fallkosten zu vermeiden. Gleichzeitig soll der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Dieses Ziel wird erreicht, indem indikationsbezogene Jahrespauschalen erbracht werden, ohne dass die
Therapiefreiheit der Ärzte eingeschränkt wird.
Behandlungsoptimiertes und ressourcenoptimiertes Versorgungsmanagement gehen dabei Hand in
Hand: Eine alternative Versorgungsform und ein neues Vergütungssystem bewirken, dass psychisch erkrankte Menschen kürzer stationär versorgt werden müssen. Das spart nicht nur Kosten, Patienten können auch schnell wieder in ihre gewohnte Umgebung zurückkehren.
Die Techniker Krankenkasse hat gemeinsam mit zwei psychiatrisch-psychotherapeutischen Akutkliniken
und einer Rehabilitationsklinik in Mecklenburg-Vorpommern einen Vertrag nach § 140 ff SGB V und nach
§ 118 SGB V geschlossen. Dieser beinhaltet eine neue Finanzierungsform in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung.
Umsetzung
Patienten, die an Depressionen und Schizophrenie erkrankt sind, bleiben meist mehr als 28 Tage in stationären Einrichtungen. Dies ist insofern problematisch, da 80 Prozent der Gesamtkosten im Zeitraum nach
dem 28. Tag anfallen.
Für die Psyche der Patienten ist eine lange Verweildauer nicht förderlich. Jährlich werden über 50 Prozent
der an Depressionen und Schizophrenie erkrankten Menschen erneut in stationäre Einrichtungen aufgenommen.
Das zentrale Element des Versorgungskonzeptes umfasst ein vierphasiges Konzept aus ambulanter (Institutsambulanz), teilstationärer und vollstationärer Versorgung, sowie gegebenenfalls einer Rehabilitationsphase (vgl. Abbildung 1).
Wie die einzelnen Anteile gewichtet werden, entscheiden die Ärzte. Patienten werden mit dem Modell
entweder durch einen Arzt im Krankenhaus vertraut gemacht – oder durch einen Fallmanager der Techniker Krankenkasse. In beiden Fällen ist eine Teilnahmeerklärung nötig, die der Patient jederzeit schriftlich
widerrufen kann.
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pauschalisierenden Vergütungssystems in der Psychiatrie auf Ebene eines Bundeslandes
Teilstationäre oder stationäre psychiatrische und psychosomatische Leistungen werden normalerweise
basierend auf der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) und der Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) vergütet – durch abteilungsbezogene, tagesgleiche Pflegesätze oder durch pauschalierte, tagesbezogene Entgelte (PEPP). Die Vergütung im Projekt Psych-Komplexpauschalen erfolgt hingegen mittels indikationsbezogener Jahrespauschalen. Die Leistungen werden so unabhängig von der Versorgungsform
und über einen festen Zeitraum gezahlt.
Dadurch werden Ärzte motiviert, die Versorgungsform zu wählen, die für den Arzt selbst am ressourcenschonendsten ist und mittels derer der Patient optimal versorgt wird. Dadurch gewinnt der Arzt Zeit, die
er wiederum in die Behandlung der Patienten investieren kann. Beide Aspekte bewirken, dass der Patient
kürzer im Krankenhaus bleiben muss und bald wieder wohnortnah versorgt werden kann. Das Rückfallrisiko wird reduziert.
Abbildung 1 Die vier Säulen der Behandlung
Quelle: Eigene Darstellung
Das Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie evaluierte das Projekt. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass durch das Konzept weniger Patienten vollstationär behandelt werden – und zudem
die Behandlungsdauer sinkt. Offensichtlich entfällt für das Krankenhaus der Anreiz, einen Mehrerlös zu
generieren über medizinisch nicht unbedingt notwendige Verweildauern.
Nächste Schritte
Die Fallpauschalen sollen auf die Indikation Sucht erweitert werden und Teil einer Integrierten Versorgung
werden.
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pauschalisierenden Vergütungssystems in der Psychiatrie auf Ebene eines Bundeslandes
Ansprechpartner
Manon Austenat-Wied
Leiterin
Techniker Krankenkasse – Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Str. 142
19053 Schwerin
Telefon: 0385 – 7609 562
E-Mail: [email protected]
www.tk.de
Mirko Plaul
Referent Vertragswesen
Techniker Krankenkasse – Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Str. 142
19053 Schwerin
Telefon: 0385 – 7609571
E-Mail: [email protected]
www.tk.de
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