Fussgängerfreundliche Untere Altstadt

Begegnungszone Untere Altstadt
In der Begegnungszone ...
... gilt die Höchstgeschwindigkeit
... dürfen Fussgängerinnen
und Fussgänger die ganze
Verkehrsfläche nutzen
... haben Fussgängerinnen und
Fussgänger Vortritt
... gibt es keine Zebrastreifen
... gilt Rechtsvortritt
... ist das Parkieren nur an gekenn­ zeich­n eten Stellen gestattet
Zubringerdienst
Untere Altstadt
gestattet
Die Zufahrt zur Unteren Altstadt ist
für den Güterumschlag sowie für
Fahrten von Anwohnenden, Gewerbetreibenden oder Personen, die Anwohnende oder Gewerbetreibende
besuchen, gestattet.
Die Zufahrt über die Hotelgasse
ist zwischen 11.00 und 19.00 Uhr
gesperrt (Poller).
Durch die Untere Altstadt verkehren
die Buslinien 12 (Länggasse–Zentrum
Paul Klee) und abends die Linie 30
(Bahnhof–Matte). Die Haltestelle Zytglogge wird zusätzlich von den Tramlinien 6, 7, 8, 9 und der Buslinie 10
bedient.
Kontakt
Stadt Bern
Polizeiinspektorat
Predigergasse 5
Postfach
3000 Bern 7
031 321 51 51
[email protected]
www.bern.ch/polizeiinspektorat
Verkehrsplanung
Zieglerstrasse 62
Postfach
3001 Bern
031 321 70 10
[email protected]
www.bern.ch/verkehr
Diese Information wurde in Zusammenarbeit mit
den Vereinigten Altstadtleisten erarbeitet.
Weitere Exemplare können bei der Verkehrsplanung
bestellt werden.
Der Flyer steht auch als Download zur Verfügung (PDF):
www.bern.ch/verkehr und www.altstadtleiste.ch
Fussgängerfreundliche
Untere Altstadt
Flanieren, Parkieren, Ein- und Ausladen
Alle schätzen die verkehrsberuhigte Oase im Herzen
von Bern. Was stört sind beispielsweise falsch parkierte
Autos. Zur Klärung der Parkier- und Fahrregeln holen
Sie sich hier Hilfe. Denn für Besucher, Anwohnerinnen
und Gewerbe gelten unterschiedliche Regeln.
Güterumschlag
Ein- und Aussteigenlassen von Personen
Casino P
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Herre
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Auf den weissen Parkplätzen ist das
Par­kieren gegen Gebühren wie folgt erlaubt:
8 – 19
19 – 8
Montag bis Samstag
Sonntag
P
max. 5 h
P
max. 60 Min.
keine Zeitbeschränkung
Auf den gelben Parkverbotslinien ist tagsüber nur das Ein- und Ausladen von Gütern
und Personen gestattet. Nachts und an
Sonn- und Feiertagen ist auch das Parkieren
gegen Gebühren erlaubt.
Montag bis Samstag
Sonntag
8 – 19
Parkverbot
max. 5 h
19 – 8
P
keine Zeitbeschränkung
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Gerechtigkeitsgasse
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Anwohnende und Gewerbetreibende der Unteren
Altstadt parkieren gemäss den Angaben auf der Rückseite der gebührenpflichtigen Parkbewilligungen in
den bezeichneten Gassen:
Das Anhalten für den Güter- und Personenumschlag
ist zu jeder Tageszeit erlaubt:
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Besucherinnen, Besucher und Kunden der Unteren
Altstadt benutzen die Parkhäuser Rathaus und Casino
(Infos: www.parking-bern.ch) oder parkieren
mit Einschränkungen in den bezeichneten Gassen:
Parkieren mit Ausnahmebewilligungen
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Parkieren allgemein
Nur auf den gelben Parkverbotslinien,
weil in der Kram- und der Gerechtigkeitsgasse zu Gunsten der Buslinien ausserhalb
der Markierungen generell Halteverbot gilt.
Auf den weiss markierten Parkplätzen
sowie auf den gelben Parkverbotslinien
Auf den gelben Parkverbotslinien
Auch ausserhalb der gelben Parkverbotslinien, lokal signalisierte Halteverbote sind
jedoch zu beachten.
Güterumschlag ist das Verladen oder Ausladen von
Sachen, die nach Grösse und Gewicht die Beförderung
durch ein Fahrzeug nötig machen. Der Güterumschlag
ist zeitverzugslos durchzuführen. Beratungen, Aussuchen
von Waren, das Vorbereiten eines Güterumschlages
(Montage oder Demontage) sprengen den Rahmen eines
erlaubten Güterumschlages.
Die Parkbewilligungen gelten auch in einer
der zugewiesenen Parkkartenzonen in
einem angrenzenden Stadtteil.
In der Kramgasse sind alle Ausnahmebewilligungen ungültig.
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