Begegnungszone Untere Altstadt In der Begegnungszone ... ... gilt die Höchstgeschwindigkeit ... dürfen Fussgängerinnen und Fussgänger die ganze Verkehrsfläche nutzen ... haben Fussgängerinnen und Fussgänger Vortritt ... gibt es keine Zebrastreifen ... gilt Rechtsvortritt ... ist das Parkieren nur an gekenn zeichn eten Stellen gestattet Zubringerdienst Untere Altstadt gestattet Die Zufahrt zur Unteren Altstadt ist für den Güterumschlag sowie für Fahrten von Anwohnenden, Gewerbetreibenden oder Personen, die Anwohnende oder Gewerbetreibende besuchen, gestattet. Die Zufahrt über die Hotelgasse ist zwischen 11.00 und 19.00 Uhr gesperrt (Poller). Durch die Untere Altstadt verkehren die Buslinien 12 (Länggasse–Zentrum Paul Klee) und abends die Linie 30 (Bahnhof–Matte). Die Haltestelle Zytglogge wird zusätzlich von den Tramlinien 6, 7, 8, 9 und der Buslinie 10 bedient. Kontakt Stadt Bern Polizeiinspektorat Predigergasse 5 Postfach 3000 Bern 7 031 321 51 51 [email protected] www.bern.ch/polizeiinspektorat Verkehrsplanung Zieglerstrasse 62 Postfach 3001 Bern 031 321 70 10 [email protected] www.bern.ch/verkehr Diese Information wurde in Zusammenarbeit mit den Vereinigten Altstadtleisten erarbeitet. Weitere Exemplare können bei der Verkehrsplanung bestellt werden. Der Flyer steht auch als Download zur Verfügung (PDF): www.bern.ch/verkehr und www.altstadtleiste.ch Fussgängerfreundliche Untere Altstadt Flanieren, Parkieren, Ein- und Ausladen Alle schätzen die verkehrsberuhigte Oase im Herzen von Bern. Was stört sind beispielsweise falsch parkierte Autos. Zur Klärung der Parkier- und Fahrregeln holen Sie sich hier Hilfe. Denn für Besucher, Anwohnerinnen und Gewerbe gelten unterschiedliche Regeln. Güterumschlag Ein- und Aussteigenlassen von Personen Casino P ldbrü Herre ngass se e Nyde ggass e ss Auf den weissen Parkplätzen ist das Parkieren gegen Gebühren wie folgt erlaubt: 8 – 19 19 – 8 Montag bis Samstag Sonntag P max. 5 h P max. 60 Min. keine Zeitbeschränkung Auf den gelben Parkverbotslinien ist tagsüber nur das Ein- und Ausladen von Gütern und Personen gestattet. Nachts und an Sonn- und Feiertagen ist auch das Parkieren gegen Gebühren erlaubt. Montag bis Samstag Sonntag 8 – 19 Parkverbot max. 5 h 19 – 8 P keine Zeitbeschränkung e/-brü cke brü us ha Ko rn Amthau sgasse asse Junkern ga Begegnungszone asse Koche rg cke Postgasshalde Rathausg sse e lden uersta Aarga Gerechtigkeitsgasse Kirch Begegnungszone tergas P Rathaus Casino P Kramga sse Müns tergas Herre ngass se e Postgasse Kreuzgasse asse Müns Postgasse ktga lgass cke us ha sgasse Koche rg cke Junkern ga Kirch enfe e/-brü sse Mar Bru nng ass hald Brunng e asse e Hote e ss cke e ggass Kramga ass Mün platz ster- ngass Nyde Amthau usg Gerechtigkeitsgasse Nyde ggass e ss Junkern ga cke Herre se Gerechtigkeitsgasse asse se se Begegnungszone Kirch tergas Postgasshalde Murista lden Casino P Müns e Kreuzgasse asse sse Murista lden Hote lgass sgasse Koche rg Postgasse Kramga hald P Rathaus Rathausg sse e e Amthau ktga ass ras gas gha nng sse lgass asse Zeu Brunng a Mar est geli cke Rathausg sse ütt Nä Bru e Hote Postgasshalde Sch ldbrü e ass enfe ktga hald se usg P Rathaus lden sse ass uersta Brunng a Mar gas gha nng se Ko rn Zeu Bru e ras Mün platz ster- geli Aarga ass est brü Nä ha se usg ütt us gas gha Sch Ko rn Zeu se Kreuzgasse geli ras Mün platz ster- Nä est cke ütt brü Sch Anwohnende und Gewerbetreibende der Unteren Altstadt parkieren gemäss den Angaben auf der Rückseite der gebührenpflichtigen Parkbewilligungen in den bezeichneten Gassen: Das Anhalten für den Güter- und Personenumschlag ist zu jeder Tageszeit erlaubt: ldbrü Besucherinnen, Besucher und Kunden der Unteren Altstadt benutzen die Parkhäuser Rathaus und Casino (Infos: www.parking-bern.ch) oder parkieren mit Einschränkungen in den bezeichneten Gassen: Parkieren mit Ausnahmebewilligungen enfe Parkieren allgemein Nur auf den gelben Parkverbotslinien, weil in der Kram- und der Gerechtigkeitsgasse zu Gunsten der Buslinien ausserhalb der Markierungen generell Halteverbot gilt. Auf den weiss markierten Parkplätzen sowie auf den gelben Parkverbotslinien Auf den gelben Parkverbotslinien Auch ausserhalb der gelben Parkverbotslinien, lokal signalisierte Halteverbote sind jedoch zu beachten. Güterumschlag ist das Verladen oder Ausladen von Sachen, die nach Grösse und Gewicht die Beförderung durch ein Fahrzeug nötig machen. Der Güterumschlag ist zeitverzugslos durchzuführen. Beratungen, Aussuchen von Waren, das Vorbereiten eines Güterumschlages (Montage oder Demontage) sprengen den Rahmen eines erlaubten Güterumschlages. Die Parkbewilligungen gelten auch in einer der zugewiesenen Parkkartenzonen in einem angrenzenden Stadtteil. In der Kramgasse sind alle Ausnahmebewilligungen ungültig. e/-brü cke
© Copyright 2024 ExpyDoc