Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Bearbeitungsdatum :
Druckdatum :
PORTA 79-16Frostschutz-Scheiben-Reiniger
12.06.2015
12.06.2015
Version :
1.0.0
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1
Produktidentifikator
PORTA 79-16 Frostschutz- Scheiben-Reiniger
1.2
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Relevante identifizierte Verwendungen
Wasch- und Reinigungsmittel
1.3
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant (Hersteller/Importeur/Alleinvertreter/nachgeschalteter Anwender/Händler)
Techno-Service GmbH
1.4
Straße : Detmolder Str. 515
Postleitzahl/Ort : D-33605 Bielefeld
Telefon : +49 521 92444 0
Telefax : +49 521 207432
Ansprechpartner für Informationen :
Notrufnummer
[email protected]
+49 521 92444 0 während der normalen Öffnungszeiten
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Flam. Liq. 2 ; H225 - Entzündbare Flüssigkeiten : Kategorie 2 ; Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Entzündlich.
R 10
2.2
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Flamme (GHS02)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225
Sicherheitshinweise
P210
P233
P303+P361+P353
P370+P378
P403+P235
2.3
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
Behälter dicht verschlossen halten.
BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke
sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
Bei Brand: Schaum zum Löschen verwenden.
Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Sonstige Gefahren
Keine
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen
3.2
Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
ETHANOL ; REACH-Registrierungsnr. : 01-2119457610-43-XXXX ; EG-Nr. : 200-578-6; CAS-Nr. : 64-17-5
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Gewichtsanteil :
Einstufung 67/548/EWG :
Einstufung 1272/2008 [CLP] :
Version :
1.0.0
25 - 50 %
F ; R11
Flam. Liq. 2 ; H225
ETHANDIOL ; REACH-Registrierungsnr. : 01-2119456816-28-XXXX ; EG-Nr. : 203-473-3; CAS-Nr. : 107-21-1
Gewichtsanteil :
5 - 10 %
Einstufung 67/548/EWG :
Xn ; R22
Einstufung 1272/2008 [CLP] :
Acute Tox. 4 ; H302
Zusätzliche Hinweise
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Angaben
In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort
ausziehen.
Nach Einatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten.
Bei Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Mit fetthaltiger Salbe eincremen.
Nach Augenkontakt
Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen, dann sofort Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es liegen keine Informationen vor.
Keine
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Wasser Schaum. Löschpulver. Kohlendioxid (CO2). Sand. Stickstoff. Löschdecke
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Schaum in größeren Mengen verwenden, da er zum Teil durch das Produkt
zerstört wird. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Alle Zündquellen entfernen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. In geeigneten, geschlossenen
Behältern sammeln und zur Entsorgung bringen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
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Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten. Ausreichende Lagerraumbelüftung sicherstellen.
Ausreichende Lagerraumbelüftung sicherstellen. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort
aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Lagerklasse (TRGS 510) : 3
Fernhalten von
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
7.3
Spezifische Endanwendungen
Technisches Merkblatt beachten. Gebrauchsanweisung beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
ETHANOL ; CAS-Nr. : 64-17-5
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
Grenzwert :
Bemerkung :
Version :
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
Grenzwert :
Spitzenbegrenzung :
Bemerkung :
Version :
ETHANDIOL ; CAS-Nr. : 107-21-1
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
Grenzwert :
Bemerkung :
Version :
STEL ( D )
1000 ppm / 1920 mg/m3
15 minutes average value
TRGS 900 ( D )
500 ppm / 960 mg/m3
2(II)
Y
01.09.2012
STEL ( D )
20 ppm / 52 mg/m3
15 minutes average value
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
Grenzwert :
Spitzenbegrenzung :
Bemerkung :
Version :
TRGS 900 ( D )
10 ppm / 26 mg/m3
2(I)
H,Y
01.09.2012
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
Grenzwert :
Bemerkung :
Version :
STEL ( EC )
40 ppm / 104 mg/m3
H
08.06.2000
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
TWA ( EC )
Grenzwert :
20 ppm / 52 mg/m3
Bemerkung :
H
Version :
08.06.2000
Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP-Methode nach TRGS 900 ( D )
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
Errechneter RCP-Arbeitsplatzgrenzwert ( D )
Grenzwert :
nicht relevant
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
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Bei Spritzergefahr Schutzbrille verwenden.
Geeigneter Augenschutz
bei Spritzergefahr nach EN 166.
Hautschutz
Handschutz
Geeigneter Handschuhtyp : EN 374.
Geeignetes Material : Butylkautschuk.
Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) : 480 min.
Dicke des Handschuhmaterials : 0,3 mm.
Bemerkung : Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfragen und einzuhalten.
Atemschutz
Geeignetes Atemschutzgerät
Kombinationsfiltergerät (EN 14387)
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Keine produktgetränkten Putzlappen in den Hosentaschen mitführen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen,
schnupfen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
8.3
Zusätzliche Hinweise
Es wurden keine Tests durchgeführt. Die Auswahl wurde bei den Zubereitungen nach bestem Wissen und über die
Informationen der Inhaltsstoffe ausgewählt. Bei Zubereitungen ist die Beständigkeit von Handschuhschutzmaterialien nicht
vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz geprüft werden.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen : flüssig
Farbe :
blau
Geruch :
Alkohol
Sicherheitsrelevante Basisdaten
Siedepunkt / Siedebereich :
Flammpunkt :
Untere Explosionsgrenze :
Obere Explosionsgrenze :
Dampfdruck :
Dichte :
Lösemitteltrennprüfung :
pH-Wert :
Auslaufzeit :
Maximaler VOC-Gehalt (EG) :
Maximaler VOC-Gehalt (Schweiz) :
9.2
( 1013 hPa )
<
100
21 - 55
( 50 °C )
( 20 °C )
( 20 °C )
<
1000
0,75 - 1,1
nicht anwendbar
( 20 °C )
nicht anwendbar
67
67
°C
°C
Vol-%
Vol-%
hPa
3
g/cm
DIN-Becher 4 mm
Gew-%
Gew-%
Sonstige Angaben
Keine
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1
Reaktivität
10.2
Chemische Stabilität
10.3
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Reaktion mit starken Oxidationsmitteln. Bildung von Peroxiden.
Thermische Stabilität: Bei Normaldruck unzersetzt destillierbar.
Es liegen keine Informationen vor.
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10.4
Zu vermeidende Bedingungen
10.5
Unverträgliche Materialien
10.6
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Version :
1.0.0
Es liegen keine Informationen vor.
Oxidationsmittel, stark.
Kohlenmonoxid. Kohlendioxid (CO2).
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Wirkungen
Akute orale Toxizität
Parameter :
Expositionsweg :
Spezies :
Wirkdosis :
Methode :
Parameter :
Expositionsweg :
Spezies :
Wirkdosis :
LD50 ( ETHANOL ; CAS-Nr. : 64-17-5 )
Oral
Ratte
10470 mg/kg
OECD 401
LD50 ( ETHANDIOL ; CAS-Nr. : 107-21-1 )
Oral
Ratte
7712 mg/kg
Akute dermale Toxizität
Parameter :
Expositionsweg :
Spezies :
Wirkdosis :
Parameter :
Expositionsweg :
Spezies :
Wirkdosis :
LD50 ( ETHANOL ; CAS-Nr. : 64-17-5 )
Dermal
Kaninchen
20 g/kg
LD50 ( ETHANDIOL ; CAS-Nr. : 107-21-1 )
Dermal
Maus
> 3500 mg/kg
Akute inhalative Toxizität
Parameter :
Expositionsweg :
Spezies :
Wirkdosis :
Expositionsdauer :
Methode :
Parameter :
Expositionsweg :
Spezies :
Wirkdosis :
Expositionsdauer :
LC50 ( ETHANOL ; CAS-Nr. : 64-17-5 )
Einatmen
Ratte
116,9 - 133,8 mg/l
4h
OECD 403
LC50 ( ETHANDIOL ; CAS-Nr. : 107-21-1 )
Einatmen
Ratte
> 2,5 mg/l
6h
11.2
Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung
11.3
Andere schädliche Wirkungen
11.4
Zusätzliche Angaben
Es liegen keine Daten für die Zubereitung / das Gemisch vor.
Wirkt entfettend auf die Haut. Häufiger und andauernder Hautkontakt kann zu Hautreizungen führen.
Nicht geprüfte Zubereitung. Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
Aquatische Toxizität
Akute (kurzfristige) Fischtoxizität
Parameter :
Spezies :
Auswerteparameter :
Wirkdosis :
Expositionsdauer :
LC50 ( ETHANOL ; CAS-Nr. : 64-17-5 )
Pimephales promelas (Dickkopfelritze)
Akute (kurzfristige) Fischtoxizität
14,2 g/l
96 h
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Parameter :
Spezies :
Auswerteparameter :
Wirkdosis :
Expositionsdauer :
Parameter :
Spezies :
Auswerteparameter :
Wirkdosis :
Expositionsdauer :
Parameter :
Spezies :
Auswerteparameter :
Wirkdosis :
Expositionsdauer :
Version :
1.0.0
LC50 ( ETHANOL ; CAS-Nr. : 64-17-5 )
Fisch
Chronische (langfristige) Fischtoxizität
9164 - 14536 mg/l
200 h
LC50 ( ETHANOL ; CAS-Nr. : 64-17-5 )
Daphnien
Chronische (langfristige) Daphnientoxizität
1806 mg/l
10 d
LC50 ( ETHANDIOL ; CAS-Nr. : 107-21-1 )
Pimephales promelas (Dickkopfelritze)
Akute (kurzfristige) Fischtoxizität
72860 mg/l
96 h
Chronische (langfristige) Fischtoxizität
Parameter :
Spezies :
Auswerteparameter :
Wirkdosis :
Expositionsdauer :
NOEC ( ETHANDIOL ; CAS-Nr. : 107-21-1 )
Pimephales promelas (Dickkopfelritze)
Chronische (langfristige) Fischtoxizität
15380 mg/l
7d
Akute (kurzfristige) Daphnientoxizität
Parameter :
Spezies :
Auswerteparameter :
Wirkdosis :
Expositionsdauer :
Parameter :
Auswerteparameter :
Wirkdosis :
Expositionsdauer :
Methode :
EC50 ( ETHANOL ; CAS-Nr. : 64-17-5 )
Daphnien
Akute (kurzfristige) Daphnientoxizität
5012 mg/l
48 h
EC50 ( ETHANDIOL ; CAS-Nr. : 107-21-1 )
Akute (kurzfristige) Daphnientoxizität
> 100 mg/l
48 h
OECD 202
Chronische (langfristige) Daphnientoxizität
Parameter :
Spezies :
Auswerteparameter :
Wirkdosis :
Expositionsdauer :
Parameter :
Spezies :
Auswerteparameter :
Wirkdosis :
Expositionsdauer :
NOEC ( ETHANOL ; CAS-Nr. : 64-17-5 )
Daphnien
Chronische (langfristige) Daphnientoxizität
2 - 9,6 mg/l
10 d
NOEC ( ETHANDIOL ; CAS-Nr. : 107-21-1 )
Ceriodaphnia spec
Chronische (langfristige) Daphnientoxizität
8590 mg/l
7d
Akute (kurzfristige) Algentoxizität
Parameter :
Spezies :
Auswerteparameter :
Wirkdosis :
Expositionsdauer :
Methode :
Parameter :
Spezies :
Auswerteparameter :
Wirkdosis :
Expositionsdauer :
EC50 ( ETHANOL ; CAS-Nr. : 64-17-5 )
Chlorella vulgaris
Akute (kurzfristige) Fischtoxizität
675 mg/l
4d
OECD 201
EC50 ( ETHANDIOL ; CAS-Nr. : 107-21-1 )
Pseudokirchneriella subcapitata
Akute (kurzfristige) Algentoxizität
6500 - 13000 mg/l
96 h
Bakterientoxizität
Parameter :
Spezies :
Wirkdosis :
Expositionsdauer :
12.2
EC50 ( ETHANOL ; CAS-Nr. : 64-17-5 )
Bakterientoxizität
5,8 g/l
4h
Persistenz und Abbaubarkeit
Biologischer Abbau
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Analysemethode :
Parameter :
Art :
Abbaurate :
Zeit :
Bewertung :
Analysemethode :
Parameter :
Art :
Abbaurate :
Zeit :
Bewertung :
Methode :
Version :
1.0.0
Biologischer Abbau ( ETHANOL ; CAS-Nr. : 64-17-5 )
Biologischer Abbau
Aerob
ca. 84 %
20 d
Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien).
DOC-Abnahme ( ETHANDIOL ; CAS-Nr. : 107-21-1 )
Biologischer Abbau
Aerob
90 - 100 %
10 d
Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien).
OECD 301A/ ISO 7827/ EEC 92/69/V, C.4-A
12.3
Bioakkumulationspotenzial
12.4
Mobilität im Boden
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6
Andere schädliche Wirkungen
12.7
Weitere ökologische Hinweise
Kein Hinweis auf Bioakkumulationspotential.
Es liegen keine Informationen vor.
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Es liegen keine Informationen vor.
Gemäß der Rezeptur sind keine AOX enthalten.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die nachfolgend genannten Abfallschlüsselnummern sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung des
Produkts. Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender können unter Umständen auch
andere Abfallschlüsselnummern zugeordnet werden.
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung des Produkts/der Verpackung
Abfallschlüssel / Abfallbezeichnungen gemäß EAK / AVV
Abfallschlüssel Produkt
Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und prozessspezifisch
durchzuführen.
Abfallschlüssel Verpackung
15 01 02 - Verpackungen aus Kunststoff.
13.2
Zusätzliche Angaben
Diese Schlüsselnummern wurden auf Basis der häufigsten Verwendungen dieses Materials zugewiesen, wodurch eine
Schadstoffbildung bei der tatsächlichen Anwendung unberücksichtigt bleiben kann.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
UN 1987
Landtransport (ADR/RID)
ALKOHOLE, N.A.G. ( ETHANOL )
Seeschiffstransport (IMDG)
ALCOHOLS, N.O.S. ( ETHANOL )
Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR)
ALCOHOLS, N.O.S. ( ETHANOL )
14.3
Transportgefahrenklassen
Landtransport (ADR/RID)
Klasse(n) :
Klassifizierungscode :
Gefahr-Nr. (Kemlerzahl) :
Tunnelbeschränkungscode :
Sondervorschriften :
3
F1
33
D/E
E1
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Gefahrzettel :
Version :
1.0.0
3
Seeschiffstransport (IMDG)
Klasse(n) :
EmS-Nr. :
Sondervorschriften :
Gefahrzettel :
3
F-E / S-D
LQ 1 l · E 2
3
Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR)
Klasse(n) :
Sondervorschriften :
Gefahrzettel :
14.4
Verpackungsgruppe
14.5
Umweltgefahren
3
E2
3
III
Landtransport (ADR/RID) : Nein
Seeschiffstransport (IMDG) : Nein
Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR) : Nein
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Keine
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Sonstige EU-Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.
Nationale Vorschriften
AT: Kennzeichnung erfolgt nach österreichischen Vorschriften (Chemikaliengesetz/ChemV).
CH: Chemikalienverordnung (ChemV) und Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (Chem RRV) sind zu beachten.
Wassergefährdungsklasse (WGK)
Klasse : 1 (Schwach wassergefährdend) Einstufung gemäß VwVwS
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
VbF-Klasse : BII
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Brennbare Flüssigkeit (R10), GefStoffV : Anhang III Nr. 1 (Brand- und Explosionsgefahren) und § 7 Abs. 3 beachten.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
16.1
Änderungshinweise
16.2
Abkürzungen und Akronyme
Keine
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the
International Carriage of Dangerous Goods by Road)
AOX: adsorbable organohalogens
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
CLP: Classification Labelling and Packaging (Regulation (EC) No. 1272/2008)
EAK / AVV: europäischer Abfallschlüsselkatalog (european waste catalogue)
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
GHS: Globally Harmonized System of Classifiaction and Labelling of Chemicals
IATA: International Air Transport Association
ICAO: International Civil Aviation Organization
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
RCP: reciprocal calculation procedure
RID: Règlement international concernant le transport des marchandieses dangereuses par chemin de fer (Regulations
Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail)
TRGS: Technische Regel für den Umgang mit Gefahrstoffen
VbF: Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
VOC: volatile organic compound
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Version :
1.0.0
VwVwS: Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe
WGK: Wassergefährdungsklasse (water hazardous class)
16.3
Wichtige Literaturangaben und Datenquellen
DGUV: GESTIS-Stoffdatenbank
ECHA: Classification And Labelling Inventory
ECHA: Pregistered Substances
ECHA: Registered Substances
EG-Sicherheitsdatenblätter der Vorlieferanten
ESIS: European Chemical Substances Information System
GDL: Gefahrstoffdatenbank der Länder
UBA Rigoletto: Wassergefährdende Stoffe
16.4
<> Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
H225
H302
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
10
11
22
Entzündlich.
Leichtentzündlich.
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
16.5
<> Schulungshinweise
16.6
<> Zusätzliche Angaben
Keine
Keine
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die
Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei
Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das
Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die
Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue
Material übertragen werden.
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