Kommission genehmigt Übernahme von Office Depot

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Office Depot durch
Staples unter Bedingungen
Brüssel, 10. Februar 2016
Nach eingehender Prüfung hat die Europäische Kommission auf der Grundlage der EUFusionskontrollverordnung die Übernahme des Bürobedarfshändlers Office Depot durch
Staples unter Bedingungen genehmigt.
Nach eingehender Prüfung hat die Europäische Kommission die Übernahme des Bürobedarfshändlers
Office Depot durch Staples vorbehaltlich der Veräußerung des Vertragsvertriebsgeschäfts von Office
Depot in Europa und seines gesamten Geschäfts in Schweden auf der Grundlage der EUFusionskontrollverordnung genehmigt.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Mit dem
angebotenen umfangreichen Verpflichtungspaket wird sichergestellt, dass der wirksame Wettbewerb
insbesondere auf dem internationalen Bürobedarfsmarkt der EU erhalten bleibt. Die europäischen
Unternehmen können weiterhin die Vorteile des Binnenmarkts nutzen, indem Sie Ihren Bürobedarf
international beschaffen, und dadurch ihre Kosten senken.“
Die Untersuchung der Kommission
Die beiden US-amerikanischen Unternehmen Staples und Office Depot liefern Büroartikel wie
Schreibwaren, Papier und Druckerbedarf (z. B. Toner und Druckerpatronen) in mehreren europäischen
Ländern. Für Bürobedarfsprodukte gibt es verschiedene Vertriebskanäle, darunter Großhandel,
Lieferverträge und Online-Verkauf.
Die Kommission konzentrierte sich bei ihrer Untersuchung auf die Auswirkungen des
Zusammenschlusses auf den Markt für internationale Lieferverträge sowie auf die Märkte für nationale
Lieferverträge in den Niederlanden und Schweden.
In der Regel kaufen die Abnehmer auf dem Markt für Lieferverträge ihren Bürobedarf, indem sie nach
einer Ausschreibung einen Rahmenvertrag mit einem Vertragshändler schließen.
Internationale Lieferverträge
Die Untersuchung ergab, dass nur Staples, Office Depot und Lyreco in der Lage sind, internationale
Lieferverträge mit großen Geschäftskunden in Europa zu schließen, da sie in mehreren Ländern
vertreten sind und internationale Bestellungen ausführen können. Wegen der mit internationalen
Verträgen erzielten niedrigeren Preise und der Einsparungen bei den Verwaltungskosten wird eine
Umstellung auf mehrere nationale Verträge von den Kunden nicht als hinreichend attraktive Alternative
angesehen. Zudem ist die Konkurrenz durch spezialisierte Lieferanten, z. B. Unternehmen, die nur
Druckerpatronen anbieten, begrenzt, da ihre Produktpalette kleiner ist und sie in der Regel nicht die
gleichen Dienstleistungen erbringen können wie Vertragshändler.
Die Kommission stellte ferner fest, dass die Zutrittsschranken auf dem Vertragsmarkt hoch sind, da
große Vertragskunden, die im Rahmen von Ausschreibungen einkaufen, besondere Anforderungen
stellen. Insbesondere müssen die Lieferanten in der Lage sein, eine Vielzahl von Bürobedarfsprodukten
zu wettbewerbsfähigen Preisen in einer Reihe von Ländern anzubieten. Neue Wettbewerber auf diesem
Markt müssten daher in vielen Ländern eine Geschäftstätigkeit aufnehmen oder sich einer
internationalen Allianz mit in anderen Ländern tätigen Unternehmen anschließen.
Die Untersuchung zeigte auch, dass Online-Händler wie Amazon derzeit nicht als Wettbewerber auf
dem Vertragsmarkt für Geschäftskunden in Europa angesehen werden können, da sie
Bürobedarfsprodukte nur im Online-Verkauf anbieten.
Der Zusammenschluss in der angemeldeten Form hätte daher den Wettbewerb auf dem ohnehin
bereits konzentrierten Markt für internationale Lieferverträge für Bürobedarf in bedenklicher Weise
verringert. Zu diesem Ergebnis gelangte die Kommission sowohl bei der Prüfung des Vertriebs
herkömmlicher Bürobedarfsartikel insgesamt als auch bei der Prüfung des Vertriebs nur von
Schreibwaren.
Nationale Lieferverträge und Großhandel
Die Kommission stellte ferner fest, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb auf den Märkten für
nationale Lieferverträge mit großen Geschäftskunden in den Niederlanden und Schweden sowie im
Bürobedarfsgroßhandel in Schweden verringert hätte. Hierbei handelt es sich um besonders
konzentrierte Märkte, auf denen nur wenige alternative Anbieter tätig sind.
Der Zusammenschluss wurde am 21. August 2015 bei der Kommission angemeldet. Am 25. September
2015 leitete die Kommission eine eingehende Prüfung ein.
Die Verpflichtungen
Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, haben die Unternehmen angeboten,
- das gesamte Vertragsvertriebsgeschäfts von Office Depot im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
und der Schweiz zu veräußern, um den wettbewerbsrechtlichen Bedenken sowohl in Bezug auf
internationale Lieferverträge als auch in Bezug auf nationale Lieferverträge in Schweden und den
Niederlanden zu begegnen;
- das gesamte Geschäft von Office Depot in Schweden zu veräußern, um auch die
wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf den schwedischen Großhandelsmarkt für
Bürobedarfsprodukte zu beseitigen.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Verpflichtungen die Überschneidungen zwischen den an
dem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen auf allen Märkten, für die Bedenken geäußert wurden,
vollständig beseitigen und damit gewährleisten, dass auf diesen stark konzentrierten Märkten eine
wichtige Alternative verbleibt.
Staples darf die Übernahme von Office Depot erst vollziehen, wenn die Kommission die Veräußerung
an einen geeigneten Erwerber geprüft und genehmigt hat.
Verfahren außerhalb der EU
Die Kommission hat während der gesamten Untersuchung eng mit den Wettbewerbsbehörden Kanadas
und der USA (Canadian Competition Bureau bzw. US Federal Trade Commission) zusammengearbeitet.
Am 7. Dezember 2015 kündigten beide Behörden an, den Zusammenschluss untersagen zu wollen.
Die von der Kommission analysierten Märkte sind nicht dieselben wie die in den USA und Kanada
untersuchten Märkte, und auch die Wettbewerbsbedingungen sind andere, insbesondere hinsichtlich
Stärke und Zahl der Wettbewerber. Die bedingte Freigabe durch die Kommission hat keinen Einfluss
auf die laufenden Regulierungsverfahren außerhalb der EU.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Neben dem Verfahren zum vorliegenden Zusammenschluss laufen derzeit drei weitere eingehende
Prüfverfahren. Diese betreffen
- die geplante Übernahme von Telefónica UK durch Hutchison 3G UK (Frist für den Beschluss:
22. April 2016)
- die geplante Übernahme des Ölfeld-Service-Anbieters Baker Hughes durch seinen Wettbewerber
Halliburton (Frist für den Beschluss: 23. Juni 2016)
- die geplante Übernahme des griechischen Gasfernleitungsnetz-Betreibers DESFA durch die
staatliche aserbaidschanische Mineralölgesellschaft SOCAR
Weitere Informationen werden auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb im öffentlich
zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache M.7555 veröffentlicht.
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