Bakom Abteilung Medien Herr Regnotto Zukunftstrasse 44

LIMUS
Pré du château 4
1731 Ependes
[email protected]
079 543 80 25
20.11.2015
Bakom
Abteilung Medien
Herr Regnotto
Zukunftstrasse 44
Postfach 252
2501 Biel
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Verein LIMUS Vertritt komplementäre und nicht komplementäre
Radioprogramme dreier Landessprachen welche auf dem „Limus Layer“ eine
DAB+ Verbreitung anstreben oder schon haben. Er vertritt auch 6
Radioprogramme mit Konzessionen und Gebührenanteil, sowie neun weitere
Veranstalter von, Kabel- und Internetradioprogrammen ohne Gebührenanteile.
16 Unserer Mitglieder senden jetzt schon auf DAB+ in Genf oder Zürich.
Insgesamt vertreten wir 29 Radioveranstalter aller couleur und Grösse.
Wir danken vielmals für die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Revision der
RTVV. In unseren nachstehenden Erläuterungen beschränken wir uns dabei auf
die Aspekte, die für unsere Mitglieder von besonderer Bedeutung sind.
Das wichtigste in Kürze:
Archivierung
Wir begrüssen die Konkretisierung des Auftrags der Archivierung in Art 33
Gebührenanteile
Diese sollten primär bei Veranstaltern höher ausfallen, wenn sie keine
Gewinnausschüttung haben.
Konzessionierungsverfahren
Mehr lokale Versorgung sollte für jedes Versorgungsgebiet möglich sein.
Befristete Leistungsaufträge sollen für grössere Events möglich sein.
Formate welche dem gesunden Zusammenleben dienen, sollten sich für einen
Leistungsauftrag qualifizieren.
Technologieförderung
Die Auszahlung der Technologieförderungsgelder sollte alle 3 Monate statt 1x im
Jahr stattfinden.
Limus empfiehlt die Software-Lösung stärker zu unterstützen als die alte
Technologie
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Limus spricht sich aus für eine gerechte Abstufung, wenn das BAKOM zu wenig
Geld für die Technologieförderung hat.
Aus- und Weiterbildung
Limus unterstützt das Ansinnen, mehr für die Aus- und Weiterbildung zu
investieren
Nutzungsforschung
Limus wünscht sich eine kostenlose Nutzungsstatistik von Publicadata 1x jährlich
für alle DAB+ Radios.
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Archivierung
Wir begrüssen die Konkretisierung des Auftrags der Archivierung in Art 33
Wir begrüssen die Konkretisierung des Auftrags der SRG in Art. 33 und
Detaillierung in Bezug auf die übrigen Veranstalter in Art. 33a. Es ist
selbstverständlich, dass die Archivierung dem Ziel dienen muss, die Sendungen
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Gebührenanteile
Diese sollten primär bei Veranstaltern höher ausfallen, wenn sie keine
Gewinnausschüttung haben.
Generell ist unseres Erachtens darauf Wert zu legen, dass nicht nur mit den
Programmen, die Gebührenanteile erhalten, keine Gewinne erzielt werden,
sondern dass auch die Veranstalter keine Gewinnorientierung verfolgen.
Oder noch effektiver, dass jenen Veranstaltern welche keine
Gewinnausschüttung praktizieren, mehr Gebührenanteile vergeben werden
können, da diese nicht Aktionäre bereichern, sondern in die Mitarbeiter und
deren Einkommen fliessen und somit die Branche direkt stärken.
Nur so ist sichergestellt, dass die Gebührenanteile für die Programmschaffenden
bezahlt werden und den Menschen zu Gute kommt, welche die Medienvielfalt
und Meinungsfreiheit mit Ihrem Einsatz bereichern.
Konzessionierungsverfahren
- Mehr lokale Versorgung sollte für jedes Versorgungsgebiet möglich sein.
- Befristete Leistungsaufträge sollen für grössere Events möglich sein.
- Formate welche dem gesunden Zusammenleben dienen, sollten sich für
einen Leistungsauftrag qualifizieren.
Im Zeitalter nach UKW wird die Frage der Versorgung wesentlich vereinfacht.
Wer einen Leistungsauftrag erhält, wird zur Verbreitung im Versorgungsgebiet
verpflichtet und wird hierfür mit einem DAB-Anbieter zusammenarbeiten. Das
Verfahren hat sich demnach vor allem am Inhalt des Leistungsauftrags zu
orientieren, und nicht mehr so sehr an der Verbreitung.
Die Veranstalter, welche einen Beitrag leisten können um das friedliche
Zusammenleben und mündige Bürger in der Schweiz zu fördern, sollten
weiterhin grosszügig entschädigt werden. Die reine Informationsversorgung
geschieht heute fast gänzlich via Internet oder SRG. Die Lokale
Informationsversorgung ist aber noch ausbaufähig. Nach unserer Ansicht gibt es
keine klare Limite, wie weit die Stärkung des Lokalen gemeinschafts-Sinns und
die Verbesserungen der Lokalinformationen gehen können. Daher sind wir für
eine weitere Stärkung des „Service Public“ im Sinne einer Stärkung der Lokalen
Berichterstattung.
Erst wenn es dem lokalen kleinst-Veranstalter möglich wird, dem Bürger sein
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unmittelbares Umfeld zu wiederspiegeln und fassbar zu machen, hat sich der
Service Public in einen wahrnehmbaren Service verwandelt, welcher dem
einzelnen Bürger wirklich zugutekommt und das DAB+ auch attraktiver macht.
Deshalb müssten Kleinstradios, welche ihre unmittelbare Nähe zum Lokalen
Konsumenten herstellen, ebenfalls mit einem Leistungsauftrag rechnen können,
wenn sie Informationen, mit welchen der Zuhörer sich identifizieren kann,
erbringen. (Lokal-Politik, Lokal-Sport, lokal-Kultur, Lokal-Musik, usw..)
Explizit erachten wir es wichtig, die lokal-Politik, insbesondere den jungen
Menschen, angemessen zuzutragen. Auch dafür sollten kleine und mittlere
Veranstalter mit einem Leistungsauftrag verpflichtet werden können.
Wir weisen darauf hin, dass künftig zeitlich befristete Leistungsaufträge sinnvoll
sein können, beispielsweise im Kontext einer Grossbaustelle (Sanierung
Gotthardtunnel), einem sportlichen, kulturellen oder gesellschaftlichen Event,
oder einer saisonalen Veranstaltung (Olympische Spiele, Expo). Gesetz und
Verordnung lassen dies ohne weitere Änderungen zu und wir finden es wichtig,
diese Möglichkeit nicht zu verbauen.
Insbesondere ist auch die Möglichkeit im Auge zu behalten, Veranstalter im
Rahmen ihres Notfallkonzepts mit einem Leistungsauftrag zu entsprechenden
Programmen zu verpflichten, da Broadcast im Notfall eine wesentlich sicherere
Informationsmöglichkeit bietet als IP-Lösungen.
Technologieförderung
- Die Auszahlung der Technologieförderungsgelder sollte alle 3 Monate
statt 1x im Jahr stattfinden.
- Limus empfiehlt die Software-Lösung stärker zu unterstützen als die alte
Technologie
Der Verein LIMUS begrüsst den Ansatz, in der Übergangszeit die
Verbreitungskosten bis zu 80% zurückzuerstatten. Wir möchten aber bemerken,
dass eine Zurückerstattung der Verbreitungskosten am Jahresende für unsere
LIMUS Radios nicht tragbar ist. Es ist an monatlichen Verbreitungskosten von
CHF 2500.- zu rechnen und solche Aufwände sind für die unserer Mitglieder viel
zu hoch. Daher möchten wir eine kürzere Periodenabrechnung vorschlagen. Wir
denken, dass bei einer Quartalsabrechnung die Planungssicherheit und Liquidität
unserer Radios so zumindest gewährleistet wäre.
LIMUS empfiehlt explizit eine Open Source-Lösung zur Verbreitung des DAB+
Signals. Diese Art der Verbreitung ist kostengünstig und könnte bis zu 80% der
Technologieförderung einsparen, wenn die Billigste, aber gleich Leistungsfähige
Lösung gefördert würde. Stattdessen kommt immer noch ein veraltetes System
der Hardware-Verarbeitung zum Einsatz, welches Technologieunternehmen mit
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Ihrer Hardware Lösung fördert, nicht aber die Technologie selbst. Zentrales
Anliegen muss die Förderung der Technologie sein, und nicht die Förderung von
Veranstaltern, Technologielieferanten oder Institutionen. Der Regulator sollte mit
der Zeit gehen und die Software gestützte, billigere Lösung stärker fördern als
die alt her gediente Hardware-gestützte Verbreitung.
Schulungen, welche die neue Technologie betreffen, müssen ebenfalls
unterstützt werden. Dies ist nötig, damit der Wandel zu einer kostengünstigen
und zukunftsträchtigen DAB+-Lösung weiter vorangetrieben werden kann.
Wir unterstützen deswegen auch die zeitliche Begrenzung nach Art. 50 Abs. 3
vorbehaltlos. Die explizite Erwähnung von DAB in Art. 51 Abs. 1 als
förderungswürdige Verbreitungstechnologie entspricht zwar dem Konsens der
Branche, ist aber ohnehin möglich. Bei der Formulierung steht aber nur „kann“
statt „muss“ oder „soll“.
Angesichts des starken DAB-Ausbaus muss mit zahlreichen Fördergesuchen
gerechnet werden. Es ist deshalb abzusehen, dass Art. 51 Abs. 4 ihre Wirkung
entfaltet, und die Gesuche im gleichen Verhältnis gekürzt werden.
Diesem Ansinnen widersetzen wir uns. Neue Technologie soll nicht nur Mehrwert
durch erhöhte Funktionalität und mehr Programme ermöglichen, sondern auch
die Kosten für die Verbreitung und für den Empfang senken. Kostengünstige
Lösungen müssen deshalb bevorzugt behandelt werden. Ansonsten besteht die
Tendenz, überteuerte Lösungen mit ungerechtfertigten Margen als
Kalkulationsgrundlage stärker zu fördern als sparsame Lösungen. Diesem
Problem kann entgegengewirkt werden, indem die Beiträge nur über einem
bestimmten Fixum gekürzt werden. Art. 51 Abs. 3 soll deshalb lauten:
„Reichen die verfügbaren Mittel des BAKOM nicht aus, um allen Gesuchen zu
entsprechen, die die Voraussetzungen erfüllen, so wird der einen festen Betrag
übersteigende Anteil der Beiträge im betreffenden Jahr im gleichen Verhältnis gekürzt.“
Aus- und Weiterbildung
Limus unterstützt das Ansinnen, mehr für die Aus- und Weiterbildung zu
investieren
Wir befürworten Art. 83 in der vorgeschlagenen Form. Die LIMUS-Radios
erbringen im Rahmen der Ausbildung eine wichtige Funktion, weil sie nicht nur
Freiwillige aus- und weiterbilden, sondern auch viele professionelle
Medienkarrieren bei einem unserer Mitglieder beginnen. Für diese Leistung
wurden die Veranstalter bislang nur unzulänglich entschädigt. Wir sind
erleichtert, dass hier endlich eine - wenn auch zeitliche befristete - Lösung in
Sicht ist. Wichtig ist, dass unter „Mitarbeitende“ nicht nur Angestellte, sondern
auch Freiwillige, Praktikanten und dergleichen gefasst sind.
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Stiftung für Nutzungsforschung
Limus wünscht sich eine kostenlose Nutzungsstatistik von Publicadata 1x
jährlich für alle DAB+ Radios.
Wenn von einem freien Markt ausgegangen wird, ist darauf zu achten, dass die
Nutzungsdaten und die davon abhängige „Referenzierung“ der Veranstalter bei
Publicadata oder anderen Instituten alle DAB+ Programme umfasst. Nur so ist
sichergestellt, dass kleinere oder grössere Veränderungen am Markt
(Marktanteile) für alle ersichtlich sind.
Da solche Resultate erst den Werbeverkauf kleinerer Veranstalter ankurbeln und
die vermeintlich daraus gewonnenen Werbeeinnahmen dank dieser Daten erst
noch erwirtschaftet werden müssen, ist es unerlässlich dass ein Mindestzugang
zu diesen Daten allen Veranstaltern kostenlos zusteht.
Wir denken, dass es dem Regulator wichtig sein muss, zu wissen ob ein
kleinerer Veranstalteter unverhältnismässig hohe Hörerzahlen aufweist oder
nicht.
Heute wird der Zugang zu den Nutzerdaten mit den Werbeeinnahmen
verrechnet. Bei neuen, kleineren Veranstaltern ist der Zugang aber
unverhältnismässig hoch, da noch keine oder wenig Werbung verkauft werden
kann, weil die Nutzungsdaten fehlen. Art. 74 Abs. 2b soll deshalb lauten:
die Nutzung der konzessionierten und aller anderer Radio- und Fernsehprogramme, die in der
Schweiz zu empfangen sind. Die Referenzierung und der Zugang zu diesen Nutzungsdaten
ist einmal Jährlich für alle DAB+ Veranstalter Kostenlos.
Dies würde nicht nur für gleich lange Spiesse sorgen, sondern beliebten
Programmen auch ein Wachstum ermöglichen und nebenbei die Attraktivität und
Vielfalt des gesamten DAB+ Radioangebotes erhöhen, da die Beliebtheit eines
Programmes nicht von der kritischen Grösse des Veranstalters abhängig sein
darf und kann.
Wir bitten um eine wohlwollende Prüfung unser Anliegen und stehen für weitere
Auskünfte selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
LIMUS
Alexius Baumeler
Präsident LIMUS