LIMUS Pré du château 4 1731 Ependes [email protected] 079 543 80 25 20.11.2015 Bakom Abteilung Medien Herr Regnotto Zukunftstrasse 44 Postfach 252 2501 Biel Sehr geehrte Damen und Herren Der Verein LIMUS Vertritt komplementäre und nicht komplementäre Radioprogramme dreier Landessprachen welche auf dem „Limus Layer“ eine DAB+ Verbreitung anstreben oder schon haben. Er vertritt auch 6 Radioprogramme mit Konzessionen und Gebührenanteil, sowie neun weitere Veranstalter von, Kabel- und Internetradioprogrammen ohne Gebührenanteile. 16 Unserer Mitglieder senden jetzt schon auf DAB+ in Genf oder Zürich. Insgesamt vertreten wir 29 Radioveranstalter aller couleur und Grösse. Wir danken vielmals für die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Revision der RTVV. In unseren nachstehenden Erläuterungen beschränken wir uns dabei auf die Aspekte, die für unsere Mitglieder von besonderer Bedeutung sind. Das wichtigste in Kürze: Archivierung Wir begrüssen die Konkretisierung des Auftrags der Archivierung in Art 33 Gebührenanteile Diese sollten primär bei Veranstaltern höher ausfallen, wenn sie keine Gewinnausschüttung haben. Konzessionierungsverfahren Mehr lokale Versorgung sollte für jedes Versorgungsgebiet möglich sein. Befristete Leistungsaufträge sollen für grössere Events möglich sein. Formate welche dem gesunden Zusammenleben dienen, sollten sich für einen Leistungsauftrag qualifizieren. Technologieförderung Die Auszahlung der Technologieförderungsgelder sollte alle 3 Monate statt 1x im Jahr stattfinden. Limus empfiehlt die Software-Lösung stärker zu unterstützen als die alte Technologie [Recipient Name] October 15, 2015 Page 2 Limus spricht sich aus für eine gerechte Abstufung, wenn das BAKOM zu wenig Geld für die Technologieförderung hat. Aus- und Weiterbildung Limus unterstützt das Ansinnen, mehr für die Aus- und Weiterbildung zu investieren Nutzungsforschung Limus wünscht sich eine kostenlose Nutzungsstatistik von Publicadata 1x jährlich für alle DAB+ Radios. [Recipient Name] October 15, 2015 Page 3 Archivierung Wir begrüssen die Konkretisierung des Auftrags der Archivierung in Art 33 Wir begrüssen die Konkretisierung des Auftrags der SRG in Art. 33 und Detaillierung in Bezug auf die übrigen Veranstalter in Art. 33a. Es ist selbstverständlich, dass die Archivierung dem Ziel dienen muss, die Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Gebührenanteile Diese sollten primär bei Veranstaltern höher ausfallen, wenn sie keine Gewinnausschüttung haben. Generell ist unseres Erachtens darauf Wert zu legen, dass nicht nur mit den Programmen, die Gebührenanteile erhalten, keine Gewinne erzielt werden, sondern dass auch die Veranstalter keine Gewinnorientierung verfolgen. Oder noch effektiver, dass jenen Veranstaltern welche keine Gewinnausschüttung praktizieren, mehr Gebührenanteile vergeben werden können, da diese nicht Aktionäre bereichern, sondern in die Mitarbeiter und deren Einkommen fliessen und somit die Branche direkt stärken. Nur so ist sichergestellt, dass die Gebührenanteile für die Programmschaffenden bezahlt werden und den Menschen zu Gute kommt, welche die Medienvielfalt und Meinungsfreiheit mit Ihrem Einsatz bereichern. Konzessionierungsverfahren - Mehr lokale Versorgung sollte für jedes Versorgungsgebiet möglich sein. - Befristete Leistungsaufträge sollen für grössere Events möglich sein. - Formate welche dem gesunden Zusammenleben dienen, sollten sich für einen Leistungsauftrag qualifizieren. Im Zeitalter nach UKW wird die Frage der Versorgung wesentlich vereinfacht. Wer einen Leistungsauftrag erhält, wird zur Verbreitung im Versorgungsgebiet verpflichtet und wird hierfür mit einem DAB-Anbieter zusammenarbeiten. Das Verfahren hat sich demnach vor allem am Inhalt des Leistungsauftrags zu orientieren, und nicht mehr so sehr an der Verbreitung. Die Veranstalter, welche einen Beitrag leisten können um das friedliche Zusammenleben und mündige Bürger in der Schweiz zu fördern, sollten weiterhin grosszügig entschädigt werden. Die reine Informationsversorgung geschieht heute fast gänzlich via Internet oder SRG. Die Lokale Informationsversorgung ist aber noch ausbaufähig. Nach unserer Ansicht gibt es keine klare Limite, wie weit die Stärkung des Lokalen gemeinschafts-Sinns und die Verbesserungen der Lokalinformationen gehen können. Daher sind wir für eine weitere Stärkung des „Service Public“ im Sinne einer Stärkung der Lokalen Berichterstattung. Erst wenn es dem lokalen kleinst-Veranstalter möglich wird, dem Bürger sein [Recipient Name] October 15, 2015 Page 4 unmittelbares Umfeld zu wiederspiegeln und fassbar zu machen, hat sich der Service Public in einen wahrnehmbaren Service verwandelt, welcher dem einzelnen Bürger wirklich zugutekommt und das DAB+ auch attraktiver macht. Deshalb müssten Kleinstradios, welche ihre unmittelbare Nähe zum Lokalen Konsumenten herstellen, ebenfalls mit einem Leistungsauftrag rechnen können, wenn sie Informationen, mit welchen der Zuhörer sich identifizieren kann, erbringen. (Lokal-Politik, Lokal-Sport, lokal-Kultur, Lokal-Musik, usw..) Explizit erachten wir es wichtig, die lokal-Politik, insbesondere den jungen Menschen, angemessen zuzutragen. Auch dafür sollten kleine und mittlere Veranstalter mit einem Leistungsauftrag verpflichtet werden können. Wir weisen darauf hin, dass künftig zeitlich befristete Leistungsaufträge sinnvoll sein können, beispielsweise im Kontext einer Grossbaustelle (Sanierung Gotthardtunnel), einem sportlichen, kulturellen oder gesellschaftlichen Event, oder einer saisonalen Veranstaltung (Olympische Spiele, Expo). Gesetz und Verordnung lassen dies ohne weitere Änderungen zu und wir finden es wichtig, diese Möglichkeit nicht zu verbauen. Insbesondere ist auch die Möglichkeit im Auge zu behalten, Veranstalter im Rahmen ihres Notfallkonzepts mit einem Leistungsauftrag zu entsprechenden Programmen zu verpflichten, da Broadcast im Notfall eine wesentlich sicherere Informationsmöglichkeit bietet als IP-Lösungen. Technologieförderung - Die Auszahlung der Technologieförderungsgelder sollte alle 3 Monate statt 1x im Jahr stattfinden. - Limus empfiehlt die Software-Lösung stärker zu unterstützen als die alte Technologie Der Verein LIMUS begrüsst den Ansatz, in der Übergangszeit die Verbreitungskosten bis zu 80% zurückzuerstatten. Wir möchten aber bemerken, dass eine Zurückerstattung der Verbreitungskosten am Jahresende für unsere LIMUS Radios nicht tragbar ist. Es ist an monatlichen Verbreitungskosten von CHF 2500.- zu rechnen und solche Aufwände sind für die unserer Mitglieder viel zu hoch. Daher möchten wir eine kürzere Periodenabrechnung vorschlagen. Wir denken, dass bei einer Quartalsabrechnung die Planungssicherheit und Liquidität unserer Radios so zumindest gewährleistet wäre. LIMUS empfiehlt explizit eine Open Source-Lösung zur Verbreitung des DAB+ Signals. Diese Art der Verbreitung ist kostengünstig und könnte bis zu 80% der Technologieförderung einsparen, wenn die Billigste, aber gleich Leistungsfähige Lösung gefördert würde. Stattdessen kommt immer noch ein veraltetes System der Hardware-Verarbeitung zum Einsatz, welches Technologieunternehmen mit [Recipient Name] October 15, 2015 Page 5 Ihrer Hardware Lösung fördert, nicht aber die Technologie selbst. Zentrales Anliegen muss die Förderung der Technologie sein, und nicht die Förderung von Veranstaltern, Technologielieferanten oder Institutionen. Der Regulator sollte mit der Zeit gehen und die Software gestützte, billigere Lösung stärker fördern als die alt her gediente Hardware-gestützte Verbreitung. Schulungen, welche die neue Technologie betreffen, müssen ebenfalls unterstützt werden. Dies ist nötig, damit der Wandel zu einer kostengünstigen und zukunftsträchtigen DAB+-Lösung weiter vorangetrieben werden kann. Wir unterstützen deswegen auch die zeitliche Begrenzung nach Art. 50 Abs. 3 vorbehaltlos. Die explizite Erwähnung von DAB in Art. 51 Abs. 1 als förderungswürdige Verbreitungstechnologie entspricht zwar dem Konsens der Branche, ist aber ohnehin möglich. Bei der Formulierung steht aber nur „kann“ statt „muss“ oder „soll“. Angesichts des starken DAB-Ausbaus muss mit zahlreichen Fördergesuchen gerechnet werden. Es ist deshalb abzusehen, dass Art. 51 Abs. 4 ihre Wirkung entfaltet, und die Gesuche im gleichen Verhältnis gekürzt werden. Diesem Ansinnen widersetzen wir uns. Neue Technologie soll nicht nur Mehrwert durch erhöhte Funktionalität und mehr Programme ermöglichen, sondern auch die Kosten für die Verbreitung und für den Empfang senken. Kostengünstige Lösungen müssen deshalb bevorzugt behandelt werden. Ansonsten besteht die Tendenz, überteuerte Lösungen mit ungerechtfertigten Margen als Kalkulationsgrundlage stärker zu fördern als sparsame Lösungen. Diesem Problem kann entgegengewirkt werden, indem die Beiträge nur über einem bestimmten Fixum gekürzt werden. Art. 51 Abs. 3 soll deshalb lauten: „Reichen die verfügbaren Mittel des BAKOM nicht aus, um allen Gesuchen zu entsprechen, die die Voraussetzungen erfüllen, so wird der einen festen Betrag übersteigende Anteil der Beiträge im betreffenden Jahr im gleichen Verhältnis gekürzt.“ Aus- und Weiterbildung Limus unterstützt das Ansinnen, mehr für die Aus- und Weiterbildung zu investieren Wir befürworten Art. 83 in der vorgeschlagenen Form. Die LIMUS-Radios erbringen im Rahmen der Ausbildung eine wichtige Funktion, weil sie nicht nur Freiwillige aus- und weiterbilden, sondern auch viele professionelle Medienkarrieren bei einem unserer Mitglieder beginnen. Für diese Leistung wurden die Veranstalter bislang nur unzulänglich entschädigt. Wir sind erleichtert, dass hier endlich eine - wenn auch zeitliche befristete - Lösung in Sicht ist. Wichtig ist, dass unter „Mitarbeitende“ nicht nur Angestellte, sondern auch Freiwillige, Praktikanten und dergleichen gefasst sind. [Recipient Name] October 15, 2015 Page 6 Stiftung für Nutzungsforschung Limus wünscht sich eine kostenlose Nutzungsstatistik von Publicadata 1x jährlich für alle DAB+ Radios. Wenn von einem freien Markt ausgegangen wird, ist darauf zu achten, dass die Nutzungsdaten und die davon abhängige „Referenzierung“ der Veranstalter bei Publicadata oder anderen Instituten alle DAB+ Programme umfasst. Nur so ist sichergestellt, dass kleinere oder grössere Veränderungen am Markt (Marktanteile) für alle ersichtlich sind. Da solche Resultate erst den Werbeverkauf kleinerer Veranstalter ankurbeln und die vermeintlich daraus gewonnenen Werbeeinnahmen dank dieser Daten erst noch erwirtschaftet werden müssen, ist es unerlässlich dass ein Mindestzugang zu diesen Daten allen Veranstaltern kostenlos zusteht. Wir denken, dass es dem Regulator wichtig sein muss, zu wissen ob ein kleinerer Veranstalteter unverhältnismässig hohe Hörerzahlen aufweist oder nicht. Heute wird der Zugang zu den Nutzerdaten mit den Werbeeinnahmen verrechnet. Bei neuen, kleineren Veranstaltern ist der Zugang aber unverhältnismässig hoch, da noch keine oder wenig Werbung verkauft werden kann, weil die Nutzungsdaten fehlen. Art. 74 Abs. 2b soll deshalb lauten: die Nutzung der konzessionierten und aller anderer Radio- und Fernsehprogramme, die in der Schweiz zu empfangen sind. Die Referenzierung und der Zugang zu diesen Nutzungsdaten ist einmal Jährlich für alle DAB+ Veranstalter Kostenlos. Dies würde nicht nur für gleich lange Spiesse sorgen, sondern beliebten Programmen auch ein Wachstum ermöglichen und nebenbei die Attraktivität und Vielfalt des gesamten DAB+ Radioangebotes erhöhen, da die Beliebtheit eines Programmes nicht von der kritischen Grösse des Veranstalters abhängig sein darf und kann. Wir bitten um eine wohlwollende Prüfung unser Anliegen und stehen für weitere Auskünfte selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. LIMUS Alexius Baumeler Präsident LIMUS
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