Anlage zum Antrag vom Name des Antragstellers GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME 1. ANGABEN ZUM VORHABEN Thema des geplanten Vorhabens Vorhabensart: Einzelvorhaben Gemeinschaftsvorhaben Verbundvorhaben Antragsnummer/n: bei Verbundprojekten: bei Verbund- o. schaftsprojekten Gemein- Name(n) der beteiligten Hochschule(n) Name des federführenden Antragstellers 2. STELLUNGNAHME Hinweis: Bitte bewerten Sie das beantragte Projekt mit Hilfe der Fragen durch Ankreuzen eines Feldes. Außerdem bitten wir, die Beantwortung jeder Frage mit einer kurzen Stellungnahme zu begründen und die Begutachtung mit einem verbalen Gesamtvotum abzuschließen. Beide Dokumente sind durch den Gutachter zu unterzeichnen. Bei Gemeinschafts- und Verbundvorhaben sind neben der Begutachtung des Gesamtprojektes die Einzelprojekte der Gemeinschaftsbzw. Verbundpartner getrennt zu begutachten. Bitte benutzen Sie hierzu (eine) gesonderte Anlage(n). Name, Vorname des Gutachtenden 2.1 Welcher FuE-Stufe bzw. welchem Projektcharakter gemäß Richtlinie ist das Vorhaben zuzuordnen? experimentelle Entwicklung industrielle Forschung 2.2 Wie beurteilen Sie den Innovationsgehalt/Neuheitsgrad des Innovationsthemas? ungenügend ausreichend befriedigend innovativ hochinnovativ 2.3 Wird der internationale Stand von Wissenschaft und Technik zumindest erreicht? nicht erreicht erreicht übertroffen 2.4 Worin besteht die technologische Neuheit im Wesentlichen? FuE – Anlage zum Antrag „Gutachterliche Stellungnahme“ – AN-9-068-20150612 (Stand: 16.06.2015) Seite 1 von 3 2.5 Handelt es sich bei Neu- oder Weiterentwicklung um eine wesentliche technische Veränderung? Worin unterscheidet sie sich von einer technischen Anpassungsentwicklung? Wie schätzen Sie das Maß der technischen Veränderung ein? ungenügend ausreichend hoch befriedigend sehr hoch 2.6 Ist das Vorhaben technologisch hinreichend konkretisiert in Bezug auf Problemstellung Ja Nein Lösungsweg? Ja Nein Ist der skizzierte Lösungsweg als erfolgversprechend anzusehen? Wie schätzen Sie die technische Umsetzbarkeit des Vorhabens unter den anzutreffenden industriellen Bedingungen ein? ungenügend ausreichend gut befriedigend sehr gut 2.7 Worin besteht das technische Risiko, und wie hoch ist dieses Risiko einzuschätzen? gering kein hoch mittel sehr hoch 2.8 Existieren weitere Risiken und wenn ja, wie hoch sind diese jeweils entsprechend den in Ziffer 2.7 benannten Stufen einzuschätzen? 2.9 Wie beurteilen Sie Aktualität und Darstellung der Recherchen des Unternehmens zum Stand von Wissenschaft und Technik? ungenügend ausreichend gut befriedigend sehr gut 2.10 Wie beurteilen Sie Aktualität und Darstellung der Recherchen des Unternehmens zur Schutzrechtssituation (Berührung bestehender Schutzrechte Dritter; Beantragung eigener Schutzrechte)? ungenügend ausreichend gut befriedigend sehr gut Halten Sie die angestrebte (Teil-)Lösung für schutzrechtswürdig? Ja Nein 2.11 Sind die veranschlagten Aufwendungen für Personal, Material, Fremdleistungen und Ausstattungen u. a. hinsichtlich Mengen-/Wertgerüst angemessen (Übernahme der Daten aus der Kalkulation)? Betrag in Euro Ausgabenkategorie Falls nein, eigener Kalkulationsansatz in Euro angemessen Personalausgaben Ja Nein sonstige Betriebsausgaben Ja Nein Ausgaben für Fremdleistungen Dritter Ja Nein anteilige Ausgaben für die Anschaffung von Instrumenten und Ausrüstungen Ja Nein Ausgaben für die Anmeldung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten Ja Nein 2.12 Ist die Analyse der gegebenen sowie der zu erwartenden Marktverhältnisse (siehe Verwertungsplan) zutreffend teilweise nein ja übertroffen 2.13 Wie beurteilen Sie die geplanten Marketingaktivitäten (absatzpolitische Zielstellungen und Instrumente gemäß Verwertungsplan) des Unternehmens? ungenügend ausreichend befriedigend gut sehr gut FuE – Anlage zum Antrag „Gutachterliche Stellungnahme“ – AN-9-068-20150612 (Stand: 16.06.2015) Seite 2 von 3 2.14 Wie beurteilen Sie die Möglichkeiten des Unternehmens für den Markzugang? ungenügend ausreichend befriedigend gut sehr gut 2.15 Wie beurteilen Sie die vorgelegte Amortisationsrechnung gemäß Verwertungsplan? nicht plausibel plausibel UNTERSCHRIFT DES GUTACHTENDEN Die gutachterliche Unabhängigkeit ist gegeben. Es liegt keine über die gutachterliche Tätigkeit hinausgehende vertragliche Bindung zum Antragsteller vor. Ort, Datum Unterschrift (Stempel, sofern relevant) Name des Unterzeichnenden (in Druckbuchstaben) FuE – Anlage zum Antrag „Gutachterliche Stellungnahme“ – AN-9-068-20150612 (Stand: 16.06.2015) Seite 3 von 3
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