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Hafenresidenz Waren
Neubau
Einer Apartmentanlage mit Ferienapartments und Eigentumswohnungen
BAULEISTUNGSBESCHREIBUNG
Stand 14.09.2015
Hafenresidenz Waren I Müritzstraße 15, 15 a+b, 16, 16 a-h I 17192 Waren/Müritz – BAULEISTUNGSBESCHREIBUNG
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Inhalt
INHALT
2
1. VORBEMERKUNG
3
2. FUNKTIONALE LEISTUNGSBESCHREIBUNG
3
2.1 ERDARBEITEN
2.2 GRÜNDUNG
2.3 TRAGENDE W ÄNDE
2.4 NICHTTRAGENDE INNENWÄNDE
2.5 FASSADE
2.6 GESCHOSSDECKE UND FUSSBÖDEN
2.7 ALLGEMEINE TREPPENKONSTRUKTIONEN BZW BALKONE
2.8 DACHKONSTRUKTION
2.9 DACHRINNEN UND FALLROHRE
2.10 FENSTER
2.11 SONNENSCHUTZ
2.12 FENSTERBÄNKE
2.13 AUSSENTÜREN
2.14 W OHNUNGSEINGANGSTÜREN
2.15 INNENTÜREN
2.16 MALERARBEITEN
2.17 FLIESEN UND PLATTENARBEITEN
2.18 BODENBELÄGE
2.19 SCHLOSSERARBEITEN
2.20 HEIZUNGSINSTALLATION
2.21 SANITÄRINSTALLATION, -W ASSERLEITUNGEN
2.22 ELEKTROINSTALLATION
2.23 SCHLIEßANLAGE
2.24 BRIEFKASTENANLAGE
2.25 LÜFTUNG
2.26 PERSONENAUFZUG
2.27 AUSSENANLAGEN
3.0 ANMERKUNGEN
3.1 GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNGEN
3.2 ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
3.3 MEHR- UND MINDERLEISTUNGEN
3.4 SONSTIGES
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1. Vorbemerkung
Grundlage dieses Bauvorhabens bilden die gültigen Vorschriften der Landesbauordnung für
Mecklenburg (LBauO M-V 01.09.2006) Vorpommern, die allgemein anerkannten Regeln der
Bautechnik zum Zeitpunkt der Baugenehmigung und die aktuell gültigen DIN Normen, insbesondere
des Brandschutzes gemäß DIN 4102 und des Schallschutzes, d.h. die Wohnungstrennwände und
Decken erfüllen sowohl den Mindestschallschutz als auch den Trittschallschutz nach DIN 4109 inkl.
des erhöhten Schallschutzes nach Beiblatt 2 zur DIN 4109.
Änderungen aufgrund neuer technischer Erkenntnisse, behördlicher Bauauflagen oder anderer
Vorschriften, die der Bauherr nicht zu verantworten hat, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese
dürfen sich auf den Käufer nicht wertmindernd auswirken.
Die Zeichnungen der Verkaufsunterlagen sind nicht maßstabsgetreu, Gestaltung sowie Grundrisse
und Ausstattungen dienen der Veranschaulichung und können je nach Baufortschritt und statischen
Erfordernissen individuell nach tatsächlicher Feststellung der entstehenden Mehrkosten an die
Wünsche der Käufer angepasst werden.
Einrichtungsgegenstände in den Zeichnungen gehören nicht zum Lieferumfang und sind nicht
Bestandteil der Bauleistungsbeschreibung.
Leistungsumfang:
Auf dem Grundstück der Hafenresidenz Waren in Waren/Müritz ist ein Apartmentgebäude geplant.
Das Gebäude wird in Massivbauweise ausgeführt.
Bestandteil des Leistungsumfanges sind alle gemäß der Landesbauordnung zur Baugenehmigung
erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Genehmigungsplanung, die statische Berechnung und
der Wärmeschutznachweis gemäß EneV. Die Bauüberwachung, alle Vermessungsarbeiten, die
Hausanschlüsse für Trinkwasser, Abwasser, Heizung, Strom sowie die Regenentwässerung der
Dachflächen, der Dachterrasse und der Balkone sind ebenfalls im Kaufpreis enthalten. Für den
Kabelanschluss wird ein Mehrnutzungsvertrag abgeschlossen. Anträge für den Telefonanschluss
sind vom zukünftigen Eigentümer/ Erwerber zu stellen.
Die Architektur der Gebäude wurde entworfen durch den Architekten Thomas Jäntsch. Alle damit
zusammenhängenden bauordnungsrechtlichen und stadtplanerischen Interessen werden durch den
Architekten mit den Ämtern sowie mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.
Zur Qualitätssicherung wird das Projekt baubegleitend fremd überwacht.
2. Funktionale Leistungsbeschreibung
2.1 Erdarbeiten
Der für die Gründungsarbeiten notwendige Bodenabtrag bzw. -aushub wird seitlich gelagert oder
abtransportiert und entsorgt. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird auf das Grundstück
kulturfähiger Oberboden aufgebracht.
2.2 Gründung
Die Gründung des Bauwerks erfolgt entsprechend dem Baugrundgutachten und den statischen
Erfordernissen. Zur Verhinderung von Überspannungsschäden befindet sich in der Bodenplatte ein
Fundamenterder. Sämtliche Bereiche, die später mit einem Estrich versehen werden, erhalten als
horizontale Sperrung gegen aufsteigende Feuchtigkeit einen bituminösen Kaltanstrich auf dem
Bitumenschweißbahnen verklebt werden.
Die Bodenplatte wird als WU-Sohle angeführt.
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2.3 Tragende Wände
Außenmauerwerk und tragende Innenwände
Die Außenwände und Innenwände werden entsprechend den statischen Anforderungen mit
Kalksandsteinmauerwerk oder Stahlbeton ausgeführt.
In den Abstellräumen erhält das Mauerwerk einen weißen Farbanstrich.
Die Herstellung der Wohnungstrennwände erfolgt durch 30 cm Kalksandsteinwände.
Die Innenräume in den Wohnungen werden gemäß den statischen Erfordernissen in Kalksandstein
oder dem Bedarf angepasst als Trockenbauwände hergestellt.
Im Sockelbereich erfolgt umlaufend eine fachgerechte Abdichtung gegen Feuchtigkeit. Im
Übergangsbereich zwischen Sohle/Wand und an sonstigen technologisch bedingten Stoßfugen der
Außenwände mit drückendem Schichtenwasser werden Fugenabdichtungen angeordnet.
Statisch bedingte Konstruktionen wie Stützen, Unterzüge usw. die in Stahlbeton errichtet werden,
werden im Innenbereich geputzt und malermäßig behandelt.
Die Innenwände in den Wohnungen werden gemäß statischen
Kalksandsteinmauerwerk unterschiedlicher Wandstärke hergestellt.
Anforderungen
in
Auf allen Kalksandsteinwänden wird ein Putz in Qualitätsstufe Q2 aufgetragen, die Wandecken
werden mit Eckschutzschienen verstärkt, der Anschluss an Fenster und Türen erfolgt mit
Anputzschienen.
2.4 Nichttragende Innenwände
Gemäß den Wohnungszuschnitten können nichtragende Innenwände als Metallständerwand mit
doppelter Beplankung in der Qualitätsstufe Q2 errichtet werden.
Für die technische Gebäudeausrüstung aller Wohnungen sind Installationswände zur Strangführung
zwischen den einzelnen Etagen als Trockenbausystem vorgesehen.
Der Abstand des Ständerwerkes bzw. die Wanddicke der Vorwandkonstruktion richtet sich nach dem
maximalen Durchmesser der im Hohlraum geführten Installationsleitungen.
2.5 Fassade
Die Außenfassade des Gebäudes wird entsprechend des Gestaltungskonzeptes mit einem
Wärmedämm- Verbundsystem (WDVS) und in Teilbereichen mit einer Klinkerriemchen-Fassade
ausgestattet.
Das Wärmedämmverbundsystem wird als Dämmstoffplatten mittels Tellerdübeln befestigt, die
vollflächige Armierungsschicht mit Glasfasergewebe erhält einen Oberputz mit 2mm Kornstärke
sowie eine Schlussbeschichtung. Die Außenkanten der Wände und Fensterlaibungen sind mit
Eckgewebe verstärkt. Der Sockelbereich wird mit einer Perimeterdämmung abgesetzt und erhält im
Unterschied zur vorherbeschriebenen Konstruktion einen zusätzlichen Feuchteschutz. Dachrinnen
werden nicht sichtbar mittels einer Vorhangfassade mit Riemchen oder Putzoberfläche verkleidet.
2.6 Geschossdecken und Fußböden
Zwischen den Geschossen werden Stahlbetondecken als Filigrandecke - (Halbfertigteil) mit Aufbeton
in unterschiedlicher Dimensionierung gemäß statischer Notwendigkeit hergestellt. In den
Wohnungen und im Treppenhaus werden die Deckenstöße der Filigrandecken gespachtelt.
Bei technischem Bedarf werden in den Sanitärräumen die Decken mit Gipskarton abgehängt.
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Alle Geschossdecken in den Wohnungen erhalten einen schwimmenden Zementestrich als
Heizestrich auf einer Wärme- bzw. Trittschalldämmung zur Aufnahme eines Belages. Im
Treppenhaus und im Hausanschlussraum erfolgt der Einbau eines schwimmenden Estrichs.
2.7 Allgemeine Treppenkonstruktionen bzw. Balkone
Die Treppenkonstruktionen im Bereich des gemeinschaftlichen Treppenhauses sind als
Stahlbetonfertigteile vorgesehen. Zur Absturzsicherung erhalten alle Deckenöffnungen ein
Metallgeländer.
Statisch erforderliche Stützen, Unter- oder Überzüge im Treppenhaus sind malermäßig zu
behandeln.
Die Böden der gemeinschaftlichen Treppenräume werden mit Betonwerkstein belegt.
Die freitragenden Balkonplatten in den Obergeschossen werden als Fertigteilelemente mit einer
seitlich umlaufenden Aufkantung, Gefälleausbildung und Ablauf hergestellt. Alle Balkone erhalten
einen Belag aus Holzdielen, wie z.B. Bangkirai, auf einer Unterkonstruktion.
2.8 Dachkonstruktion
Als Dachkonstruktion wird ein flach geneigtes Dach aus Stahlbeton mit Dachabdichtung, bestehend
aus
Dämmung
und
bituminösen
Abdichtungsbahnen
unter
Berücksichtigung
des
Wärmeschutznachweises zur Ausführung kommen.
Die Dachüberstände sind als auskragende Betonteile vorgesehen, die Dachüberstände werden
seitlich und von unten gedämmt und mit einem Putz beschichtet. Alle Dachdurchdringungen und
Abläufe werden mit Flüssigkunststoff eingedichtet.
Die Dachterrassen in den Geschossen erhalten einen Belag aus Holzdielen, wie z.B. Bangkirai auf
einer Unterkonstruktion.
2.9 Dachrinnen und Fallrohre
Sämtliche Klempnererarbeiten (Rinnen, Fallrohre und Verwahrungen) werden in Zinkblech
ausgeführt.
2.10 Fenster
Fenster und Terrassen(fenster)-türen sind als Drehkipp-, bzw. Schiebeobjekte mit MehrscheibenDämmverglasung in hochwertigen Kunststoff- bzw. Aluminiumprofilen hergestellt und werden gemäß
Schallschutz- und Wärmeschutznachweis ausgelegt.
Für einen schönere Optik und leichte Reinigung werden die Beschläge verdeckt ausgeführt und
erhalten außenliegende Oliven.
Die Rahmenfarbe ist außen anthrazitgrau RAL 7016 und innen verkehrsweiß.
Hersteller ist Schüco oder gleichwertig.
2.11 Sonnenschutz
Gemäß dem gesetzlichen Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz werden alle Fenster mit
elektrischen Rollläden ausgestattet.
2.12 Fensterbänke
In den Wohnungen erhalten die Wohn- und Schlafräume Innenfensterbänke aus Naturstein. In den
Bädern werden die Fensterbänke in Anlehnung an die Bemusterung passend zur Wandfliese belegt.
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Für alle bodentiefen Fenster und Fenstertüren ist ein Abschluss mit dem Belag – Fußboden
vorgesehen, hier sind keine Fensterbänke notwendig. In den Geschossen erhalten die bodentiefen
Fenster und Fenstertüren statt Fensterbänken eine Trittstufe zur Dachterrasse oder Balkon.
Im Außenbereich werden die Fensterbänke aus Aluminium farblich zur Fassade abgestimmt.
2.13 Außentüren
Die Eingangstüranlage in allen Erdgeschoßen wird gemäß Planung mit Glasfüllung hergestellt. Die
Tür erhält einen Stoßgriff, ist selbstschließend und wird mit einem E-Öffner inklusive
Sicherheitsschloss montiert.
Im Eingangsbereich wird eine Hauseingangsbeleuchtung mit Dämmerungsschalter angebracht und
eine Gegensprechanlage installiert.
2.14 Wohnungseingangstüren
Die beschichteten Wohnungseingangstüren werden mit Stahlzarge in weißem beidseitigem Dekor
ausgeführt. Die notwenigen Anforderungen an Schall- und Einbruchschutz werden eingehalten.
Die Tür entspricht der Klimaklasse III, ist einbruchshemmend und selbstschließend, wobei der
Schließmechanismus als Obertürschließer ausgeführt ist. Sie erhält ein Sicherheitsschloss mit 4
Schlüsseln, Sicherheitsbeschlägen und einen Tür-Spion.
2.15 Innentüren
Die Innentüren der Wohnungen werden gemäß der Planungsunterlagen, als Markentüren, in glatter
Weißlackoberfläche mit Röhrenspankern oder gleichwertig eingebaut.
Die Drückergarnituren der Türen werden standardmäßig in Edelstahl gebürstet ausgeführt.
Die WC Türen erhalten ein WC-Schloss.
2.16 Malerarbeiten
Alle Wandflächen in den Wohnungen, sowie in den Treppenhäusern, werden mit Malervlies belegt
und mit einer waschbeständigen, weißen Dispersionsfarbe deckend gestrichen.
Die Wände und Decken im Hausanschlussraum erhalten einen Anstrich.
Alle erforderliche Stahlteile, Stahlzargen, Stahlblechtüren, Geländekonstruktionen etc., die nicht
feuerverzinkt ausgeführt sind, erhalten einen Acryl-Lackanstrich.
Die feuerverzinkten Stahlteile im Außenbereich erhalten keinen Anstrich.
2.17 Fliesen- und Plattenarbeiten
Die Bäder werden umlaufend mit einer Wandfliese bis zu einer Höhe von ca. 1,20 m (abhängig von
der Höhe der Vorwandinstallation WC) versehen, im Bereich der Dusche ist der Fliesen - Wandbelag
bis ca. 2,10 m (abhängig vom Fliesenmaß) geplant.
Die Gäste-WCs erhalten im Bereich der Vorwandinstallation vom WC und im Bereich des
Waschbeckens einen Fliesenspiegel von max. 1,20 m Höhe (abhängig von der Höhe der
Vorwandinstallation WC)
Die Fußböden des Bades, der Flure, der Küche und des Abstellraumes in den Wohnungen werden
mit einem Fliesenbelag ausgestattet. Die Flure, Küchen und Abstellräume erhalten zusätzlich zum
Fliesenbelag einen ca. 60 mm hohen Sockel aus dem passenden Fußbodenfliesenmaterial.
Materialrichtpreis: bis 30 €/m² inkl. MwSt.
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Verlegearbeiten sind bis zu einer Fliesengröße von 30x60 cm inklusive. Sonderwünsche bei Größe
und Oberfläche der Fliesen sind vorbehaltlich der technischen Machbarkeit möglich und obliegen
dem Erwerber. Die technische Machbarkeit prüft der Veräußerer mit den ausführenden Fachfirmen.
2.18 Bodenbeläge
In den Wohnräumen – Schlafen, Wohnen, Kind – wird ein Fertigparkett „Eiche rustikal“ schwimmend
verlegt. Passend hierzu erhalten diese Räume eine dazu passende ca. 60 mm hohe Sockelleiste in
weiß, Berliner Profil.
Materialrichtpreis: bis 30 €/m² inkl. MwSt
Im gemeinschaftlichen Hausanschlussraum im Erdgeschoß ist kein Bodenbelag vorgesehen. Die
Fläche wird mit einer Bodenbeschichtung versehen.
2.19 Schlosserarbeiten
Die Außengeländer für die Balkone/Terrassen in den Geschossen werden als
Stahlrahmenkonstruktion verzinkt und beschichtet, mit VSG Glas Füllung in Klarglas, als
Absturzsicherung, erstellt.
2.20 Heizungsinstallation
Heizung
Das Haus wird mit einer Kaskade aus BHKW und Spitzenlastkessel beheizt und mittels
witterungsgeführtem Temperaturregler mit Außenfühler und einstellbarer Nachtabsenkung und
Wochenprogrammierung
geregelt.
Die
Wohnungen
erhalten
separate
Fußbodenheizungsverteilungen und separate Trinkwasserverteiler.
Kamin
Ausgewählte Wohnungen erhalten einen Kaminanschluss mit einer Maximalleistung von 6 kW.
.
2.21 Sanitärinstallation, - Wasserleitungen
Wasserleitungen
Die Wasserleitungen werden in Alu-Verbundrohr mit entsprechender Rohrisolierung verlegt.
Abwasserleitungen
Notwendige Abwasserleitungen in den Wohnungen werden wie alle anderen Abwasserleitungen aus
Schallschutzrohr inkl. notwendiger Brandschotts installiert.
Sanitäreinrichtungen
Ort und Anzahl der sanitären Einrichtungen werden gemäß der Grundrissplanung vorgesehen.
Badezimmereinrichtung
Wannen-Anlage
Mittelablaufwanne Acryl „O.novo“, weiß, Fa. Villeroy&Boch oder gleichwertig mit Wannenträger,
zweiseitig/dreiseitig gefliest mit AP-Bade-Einhebelmischer, mit Brausegarnitur, verchromt, Fa. Grohe
oder gleichwertig
Waschtischanlage
Waschtisch „O.novo“ - 60x49cm, weiß, Fa. Villeroy&Boch oder gleichwertig, in den Gäste-WCs
(sofern vorhanden) Handwaschbecken „O.novo“ - 45x35cm, weiß, Fa. Villeroy&Boch oder
gleichwertig, Waschtisch-Einhebelmischer mit Ablaufgarnitur, verchromt, Fa. Grohe oder
gleichwertig,
WC-Anlage
Wand- Tiefspül- WC „O.novo“ , weiß, Fa. Villeroy&Boch oder gleichwertig, mit WC-Sitz „O.Novo“
ohne Absenkautomatik, weiß, Fa. Villeroy&Boch oder gleichwertig,
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Duschanlage (Boden gefliest)
Duschelement Duofix, wandseitiger Ablauf, AP-Brause-Einhebelmischer, verchromt, Fa. Grohe oder
gleichwertig, Brausewandstangen-Set mit Handbrause, Fa. Grohe oder gleichwertig sowie einer
Duschabtrennung als Glasausführung.
Badheizkörper
Badheizkörper COSMO, Astro, weiß oder gleichwertig
Waschmaschinenanschluss
Der Anschluss und Abfluss für eine Waschmaschine wird pro Wohneinheit in Bädern, Küche oder in
den Abstellräumen geplant.
Zapfstellen
Gemeinschaft
Es wird eine frostsichere Gartenzapfstelle im Bereich des Hausanschlussraumes vorgesehen.
Die Wohnungen W54, W57 & W60 im 5.OG erhalten je eine frostsichere Zapfstelle auf der
Dachterrasse.
2.22 Elektroinstallation
Die
Elektroinstallation
erfolgt
nach
den
Anforderungen
des
regionalen
Energieversorgungsunternehmens und orientiert sich an der offiziellen Ausstattungsrichtlinie
HEA/RAL-RG 678. Die Ausstattungslinie stammt von Busch-Jäger oder gleichwertig ist reinweiß
(RAL 9010).
Wohnzimmer
1 Stück Deckenauslass Beleuchtung (dimmbar), 2 Stück Wandauslässen Beleuchtung (dimmbar), 2
Stück Dimmer, 8 Stück Steckdosen, 1 Stück Doppeldatendose, 1 Stück Antennen-AnschlussLeerdose
Bei separater Essnische: 1 St. Deckenauslass Beleuchtung mit Ausschalter
Küche
1 Stück Deckenauslass Beleuchtung, 1 Stück Wandauslass Beleuchtung, 1 Stück Serienschalter, 4
Stück Arbeitssteckdosen, je 1 Stück Steckdose als Geräteanschluss ( Geschirrspüler,
Backofen/Garer, Dunstabzug, Kühlschrank, Tiefkühlschrank), 1 Stück Herdanschlussdose, 1x
Einfachdatendose
Schlafzimmer
1 Stück Deckenauslass Beleuchtung, 2 Stück Wandauslass Beleuchtung, 3 Stück Ausschalter, 6
Stück Steckdosen, 1 Stück Antennen-Anschluss-Leerdose, 1 Stück Doppeldatendose
Kinderzimmer/Arbeitszimmer
1 Stück deckenauslass Beleuchtung, 1 Wandauslass Beleuchtung, 2 Stück Ausschalter,6 - 8 Stück
Steckdosen, 1 Stück Antennen-Anschluss-Leerdose, 1 Stück Doppeldatendose
Flur
1-3 Stück Deckenauslass Beleuchtung, 2-5 Stück Taster, 1 Stück Steckdose
Abstellraum
1 Stück Deckenauslass Beleuchtung, 1 Stück Ausschalter, 1 Stück Steckdose wo erforderlich für
Waschmaschine und Trockner
Bad
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1 Stück Deckenauslass Beleuchtung, 1 Wandauslass Beleuchtung, 1 Stück Serienschalter, 2 Stück
Steckdosen
Gäste-WC
1 Stück Wandauslass Beleuchtung, 1 Stück Ausschalter, 1 Stück Steckdose
Balkone, Loggia, Terrasse
1 Stück Außenleuchte mit E27 Fassung, 1 - 2 Stück Ausschalter oder Einbaustrahler im Bereich von
Balkon- und Deckenüberständen, 1 Stück Steckdose abschließbar und schaltbar
Türsprechanlage
Das Gebäude erhält für jeden Aufgang eine Türsprech- und Öffnungsanlage. Jede Dauerwohnung
erhält einen Klingeltaster sowie eine Innenstation mit Video-Display in der Wohnung. Die
Ferienapartments erhalten eine Innenstation mit Audiofunktion. Die zentralen Elemente der Anlage
wie Steuergerät, Stromversorgung usw. werden in einem eigens dafür vorgesehenen Gehäuse im
jeweiligen HA-Bereich Elektro installiert. Der Wellnessbereich erhält eine Innenstation mit Video und
ist über beide Hausaufgänge Haus A erreichbar. Die Türstation wird in eine Renz-Briefkastenanlage
oder gleichwertig integriert. Die Anlagen werden mit einer Bustechnologie aufgebaut.
Treppenhaus
Die Steuerung der
Bewegungsmelder.
Treppenhausbeleuchtung
erfolgt
über
beleuchtete
Taster
oder
Abstellraum im EG
1 Stück Wandanbauleuchte mit LED, 1 Stück Ausschalter und 1 Stück Steckdose
2.23 Schließanlage
Die Hauseingangstür sowie die Wohnungseingangstüren werden mit einer Schließanlage
ausgestattet. Das heißt, dass beide Türen mit einem Schlüssel geöffnet werden können. Die
Schlüssel können aus Sicherheitsgründen nur mit zugehörigen Schlüsselnummern vervielfältigt
werden.
2.24 Briefkastenanlage
Es wird eine Briefkastenanalage pro Treppenhaus mit einem Fach für jede Wohnung vorgesehen.
Briefkastenanlage als Wand-Montage, Fabrikat: RENZ oder gleichwertig mit integrierter
Gegensprechanlage sowie teilweise Videoanlage.
2.25 Lüftung
Wohnraumlüftung
In innenliegenden Bädern wird ein Abluftsystem installiert werden. Die notwendige Zuluft Zuführung
erfolgt über geregelte Öffnungen in den Fenstern oder der Fassade und die Abluftabführung über die
WC-Räume. In Wohneinheiten ohne innenliegende Sanitärräume erfolgt die Abluftabführung über
geregelte Öffnungen in den Fenstern oder der Fassade. Die Ausführung erfolgt gemäß den
anerkannten Regeln der Technik und der Vorgabe der Fachplanung.
Dunstabzugshaube
Die Wohnungsküchen sind über eine Küchenumluft-Haube (Erwerberleistung) zu lüften.
2.26 Personenaufzug
Die Erschließung der Wohnungen in den einzelnen Etagen erfolgt über einen innenliegenden
Personenaufzug entsprechend technischen, baurechtlichen und statischen Vorgaben bzw.
Erfordernissen oder einem Treppenhaus.
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2.27 Außenanlagen
Auf dem Grundstück werden Rasenflächen angelegt, im Bereich der Wege und Stellflächen erfolgt
eine Bepflanzung mit Sträuchern und Bodendeckern. Sämtliche Zuwegungen werden mit
Betonverbundpflaster, farblich auf das Gesamtprojekt abgestimmt, befestigt. Die vorgesehenen
Terrassen im Erdgeschoss werden mit Betonverbundsteinpflaster und/oder Betonplatten nach
Auflage der Behörden verlegt.
Spielplatz
Auf dem Grundstück wird ein Spielplatz für Kinder mit Spielgeräten, gemäß der Spielplatzsatzung
mit Sportgeräten errichtet.
Stellplätze für PKW
Diese werden mit Rasengitter oder Betonsteinen ausgestattet.
Carport/ Fahrrad
Ein Teil der PKW-Stellplätze wird mit einem Carport überbaut. Die Abstellmöglichkeiten für
Fahrräder befinden sich überdacht an der Rückseite der Carportanlage.
Müllplatz
Der Müllplatz wird umzäunt und abschließbar errichtet.
3.0 Anmerkungen
3.1 Gemeinschaftseinrichtungen
Sämtliche Gemeinschaftseinrichtungen wie Heizung, Leitungen für Regen- und Schmutzwasser,
Kanalschächte, Regenfallrohre, etc. sind auf der Grundstücks-/Sondernutzungsfläche des Gebäude
zu dulden, gemeinsam zu warten und zu unterhalten. Ebenso sind alle Leitungen die in
Gemeinschaftsflächen liegen als Sondereigentum/Sondernutzung zu dulden.
Im gemeinschaftlichen Hausanschlussraum werden Ver- und EntsorgungsIeitungen sichtbar verlegt,
dies betrifft dann auch gemeinsame Leitungen, welche ggf. durch das Sondernutzungsrecht geleitet
werden müssen.
3.2 Zusätzliche Leistungen
Als Vertragspartner der ausführenden Firmen tritt der Bauherr direkt auf. Die Kosten für die
Erbringung von zusätzlichen Leistungen werden von den Fachfirmen vor Beauftragung und
Ausführung exakt kalkuliert und sind vom Käufer vor Ausführung schriftlich zu beauftragen.
Außerdem ist auch die Planung der einzelnen Wohnungen nach Abstimmung mit dem Bauherrn
änderbar, sofern dadurch die Konstruktion des Gebäudes als auch der Baufortschritt nicht behindert
werden.
3.3 Mehr- und Minderleistungen
Ergänzungen, Zusatzleistungen, Wünsche oder Änderungen werden bei Bemusterungsgesprächen
schriftlich erfasst, danach auf Ihre Technische Machbarkeit geprüft und preislich hinsichtlich von
Mehrkosten festgelegt. Sonderwünsche bei allen Ausstattungsgeständen (Fußböden, Sanitär, usw.)
sind vorbehaltlich der Prüfung der technischen Machbarkeit durch die ausführenden Fachfirmen
möglich. Sind Änderungen technisch von der Fachfirma als nicht machbar eingeschätzt, kann der
Bauherr diese ablehnen. Änderungen sind möglich, wenn diese den Bauablauf nicht behindern,
müssen jedoch zeitnah nach Vertragsabschluss schriftlich angefragt werden und gelten erst nach
preislicher Klärung und schriftlicher Bestätigung.
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Änderungen bleiben vorbehalten, soweit diese planungstechnisch, baurechtlich oder
nachbarrechtlich erforderlich sind, dem technischen Fortschritt entsprechen, behördlich angeordnet
sind oder betrieblich erforderlich werden, den Wert der beschriebenen Ausführung nicht mindern und
den Bauablauf nicht behindern. Änderungen in der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) sind
durch die bauausführenden Firmen zu dulden.
3.4 Sonstiges
Änderungen aufgrund behördlicher Auflagen oder nach dem Prinzip der Gleichwertigkeit bleiben
vorbehalten, nach Bezug sind die Hinweise zum richtigen Heizen und Lüften der Wohnung zu
beachten (Energieberatung Verbraucherzentrale als Merkblatt ausgehändigt), Abweichungen
aufgrund von Forderungen aus dem Genehmigungsverfahren berechtigen den Käufer nicht,
Minderungsansprüche gleich welcher Art geltend zu machen.
Maße für Einrichtungszwecke und Ausstattungen sind grundsätzlich am fertigen Bau zu nehmen,
zeichnerische Darstellungen dienen der Veranschaulichung. Sie sind nicht verbindlich für die
Einzelheit der Ausführung.
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