IFRS 9 für Versicherer

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IFRS 9 für Versicherer
IFRS 9 Finanzinstrumente wird 2018 eingeführt. Die
Umsetzung des neuen Standards dürfte die Versicherer vor
Herausforderungen stellen, besonders mit Blick auf den
damit einhergehenden Entwurf des Standards für
Versicherungsverträge, der zurzeit finalisiert wird. Die
Versicherer sollten damit anfangen, die Auswirkungen für
ihr Unternehmen zu bewerten.
Hintergrund
Wer ist davon betroffen und wie?
•
IFRS 9 ist für Geschäftsjahre ab 1.1.2018 anwendbar, wobei eine vorzeitige
Anwendung zulässig ist (vorbehaltlich des europäischen EndorsementVerfahrens).
•
Der Standard ist rückwirkend einzuführen (ausser für Hedginggeschäfte), wobei
während einer Übergangsfrist möglicherweise bestimmte operationelle Vereinfachungen zulässig sind.
•
Es besteht keine Pflicht zur Anpassung der Vergleichszahlen aus den Vorjahren.
•
Möglicherweise gibt es mindestens zwei Jahre Unterschied in Bezug auf das
Einführungsdatum angesichts des derzeitigen Status des Entwurfs zu IFRS 4,
Phase II, Versicherungsverträge.
•
Branchenvertreter sprechen sich für eine Aufschiebung des effektiven Einführungsdatums von IFRS 9 für Versicherer aus.
•
Manchen Versicherern dürfte es schwerfallen, die Auswirkungen von IFRS 9 auf
die Geschäftsperformance zu klären, bevor neue Bewertungsgrundlagen für die
Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft vorliegen.
•
3 Fokusbereiche:
Classification and measurement
(«C&M» ) von finanziellen
Vermögenswerten – Änderungen
der IAS 39-Kategorien mit neuen
Tests/Kriterien, die es zu
erfüllen gilt (vgl. Entscheidungsbaum auf Seite 3)
Neues Wertminderungsmodell
basiert auf erwarteten
Kreditverlusten anstatt auf
tatsächlich erlittenen Verlusten
1
Die C&M-Anforderungen dürften dazu führen, dass Finanzinstrumente häufiger als
FVTPL (Fair Value Through Profit and Loss) klassifiziert werden, als dies unter IAS 39
der Fall war.
•
Versicherer, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte halten und die Kategorie «Available for sale» («AFS») gemäss IAS 39 in
signifikantem Ausmass anwenden, dürften am stärksten betroffen sein.
•
Fremdkapitalinstrumente, die das Kriterium der ungehebelten Zins- oder Tilgungszahlungsströme (SPPI) nicht erfüllen, sowie die meisten Eigenkapitalinstrumente sind
neu der Restkategorie FVTPL (erfolgswirksame Erfassung von Wertänderungen)
zuzuordnen. Dazu gehören auch Finanzinstrumente mit Kaufoptionen auf Mutual
Funds.
•
Für viele Versicherer könnten die C&M-Anforderungen eine Inkongruenz
(«Accounting mismatch») in der Rechnungslegung zur Folge haben, die zu Volatilität
führt, falls diese zusammen mit der heutigen und zukünftigen Verbuchung von
Versicherungsverträgen angewendet würden.
Das neue Wertminderungsmodell wird vermutlich zu einer vorzeitigen Vereinnahmung
von Kreditverlusten führen.
•
2
Neue Kriterien für Hedge
Accounting, welche die
Anwendung von Hedge
Accounting besonders für
Corporates erleichtern sollen
3
Versicherer, die oft ein signifikantes Volumen von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerten wie Kreditportfolios oder als erfolgsneutral zum
Fair Value bewerteten (Fair Value Through Other Comprehensive Income, FV-OCI)
Fremdkapitalinstrumenten halten, werden besonders in der Übergangsphase am
stärksten betroffen sein.
Die neuen Hedgingvorschriften wirken sich erwartungsgemäss nur begrenzt auf die
Versicherer aus, bis die Regeln für Macro Hedging vorliegen.
•
Versicherer, die jetzt economic Hedging nutzen oder dessen Nutzung planen, sollten
die neuen Vorschriften berücksichtigen und die Entwicklung der Vorschläge zum
Macro Hedging verfolgen.
IFRS 9 – was sollten die Versicherer jetzt tun?
3
1
2
Classification and measurement
Wertminderung
Hedge Accounting
Eine Auswirkungsanalyse vornehmen, um die
wichtigsten Folgen der neuen C&M-Vorschriften zu erfassen,
inkl. eines potenziellen Accounting Mismatch und der sich
daraus ergebenden Volatilität:
Auslegung neuer Anforderungen beachten und Auswirkungen der Anwendung neuer Wertminderungsregeln auf
alle nicht als FVTPL klassifizierte Anlagen1 evaluieren,
u.a.:
Erfassung der aktuellen Anwendung von Hedge Accounting (falls zutreffend; Versicherer wenden in dieser
Hinsicht IAS 39 nur zurückhaltend an) und Verfolgung des
Entwurfs zu Macro Hedging, um festzustellen, ob dieser
mehr Möglichkeiten bietet, um economic Hedging in der
Rechnungslegung abzubilden.
•
•
•
Den Anteil der Fremdkapitalinstrumente einschätzen, die
dem SPPI-Test nicht standhalten würden/könnten, sowie
der als AFS klassifizierten Eigenkapitalinstrumente, die
voraussichtlich neu zum FVPTL bewertet werden
müssten.
Das Geschäftsmodell bedingt die Klassifizierung – daher gilt
es, die Merkmale, die den Kriterien für das Geschäftsmodell
zugrunde liegen, zu identifizieren und überlegen, wie sich
die Kriterien momentan auf das Anlageportfolio auswirken.
Beispiel: Berücksichtigung von Managementinformationen,
die zur Leistungsbewertung und –evaluation sowie für die
Ausgestaltung der Managementvergütung genutzt werden.
Die Implikationen davon auf das Asset-LiabilityMatching sowie die Volatilität in der Erfolgsrechnung
einschätzen, und zwar im Hinblick auf die gegenwärtige
und die vorgeschlagene Bilanzierung von Versicherungsverträgen (besonders angesichts des möglichen zeitlichen
Abstands zwischen der Einführung beider Standards).
•
Kriterien für die wichtigen Beurteilungen formulieren
(z.B. die Definition von «geringem Kreditrisiko»).
•
Einschätzen, ob operationelle Vereinfachungen für
Vermögenswerte mit «geringem Kreditrisiko» möglich
sind. Dies dient der Entlastung von Unternehmen,
besonders Finanzinstituten wie Versicherern, die über
umfangreiche Wertschriftenportfolios mit hohen
Bonitätsratings verfügen.
•
Beurteilen, ob die Sammlung und Speicherung von
derzeit nicht benötigten Daten über Kreditzusage
notwendig ist.
•
Beurteilen, ob die Entwicklung von Modellen sowohl
für 12 Monate und Lifetime Expected Losses nötig ist
und ob die Überwachung der Veränderungen in der
Kreditbonität notwendig ist.
o Die Anwendung verschiedener C&M-Kategorien
sowie Bilanzierungsoptionen für Versicherungsverträge sollten erwogen werden, inkl. Shadow
Accounting und Übergang zu aktuellen Zinssätzen,
um Accounting Mismatch zu vermeiden.
o Sollte Accounting Mismatch fortbestehen, könnten
letztlich non-GAAP measures sowie eine Anpassung
der Anlagestrategie bzw. des Anlagenmix in Betracht
gezogen werden.
2 | IFRS 9 für Versicherer | PwC
1
Keine Wertminderungen auf Eigenkapitalinstrumente,
für welche die FV-OCI-Option gewählt wurde, da die
OCI-Bewegungen nie in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden (Recycling).
Versicherer, die gegenwärtig IAS 39 für Hedge Accounting
anwenden, können IAS 39 bis zum Abschluss des MacroHedging-Projektes weiterhin anwenden. Sie könnten
indes auch von den Hedgingneuerungen unter IFRS 9
profitieren, etwa der Lockerung des 80–125%-Tests und
den Änderungen im Zusammenhang mit Hedging mittels
Optionen.
IFRS 9 – Übersicht über die Klassifizierung
Fremdkapitalinstrumente
Zielt das Unternehmen mit
seinem Geschäftsmodell
darauf ab, die finanziellen
Vermögenswerte zu halten,
um die vertraglichen
Zahlungsströme zu
vereinnahmen?
Nein
Ja
Werden die finanziellen
Vermögenswerte gehalten,
um sowohl die vertraglich
vereinbarten
Zahlungsströme zu
vereinnahmen als auch die
Vermögenswerte zu
verkaufen?
Fortgeführte
Anschaffungskosten1
1
Wird das
Eigenkapitalinstrument für
Handelszwecke gehalten?
Ja
Nein
Nein
Nein
Ja
Wählt das Unternehmen die Fair-Value-Option, um
Accounting Mismatch zu eliminieren?
Nein
Nein
Eigenkapitalinstrumente
Ja
Handelt es sich bei vertraglichen Zahlungsströmen
ausschliesslich um Zins- und Tilgungszahlungsströme?
(SPPI-Kriterium erfüllt)
Ja
Derivate
Ja
Nein
FV-OCI
(mit Recycling) 2
Hat das Unternehmen die
Option gewählt, die FairValue-Veränderungen für
nicht zu Handelszwecken
gehaltene
Eigenkapitalinstrumente im
sonstigen Ergebnis (Other
Comprehensive Income,
OCI) ausweisen?
Ja
FVPL
Erfolgswirksam zum Fair
Value
FV-OCI
(ohne Recycling)2
Wertminderungsregeln sind zu berücksichtigen.
2
Die Nutzung der FV-OCI-Option für Eigenkapitalinstrumente dürfte für Versicherer nur bedingt attraktiv sein, da eine Rezyklierung durch die Erfolgsrechnung nicht möglich
ist.
3 | IFRS 9 für Versicherer | PwC
IFRS 9 – Tools und Beschleunigungsfaktoren
Es handelt sich um ein bewährtes Tool zur Quantifizierung
der Auswirkungen von IFRS 9 auf eine Reihe von Portfolios. Das Tool unterstützt eine Wirkungsanalyse und einen
Sensitivitätstest für wichtige Annahmen bezüglich aktueller
und künftiger Portfolios. Ihre Portfoliodaten werden ins
Tool hochgeladen, welches dann die Wertminderung unter
IFRS 9 gegenüber IAS 39 auswertet.
Diagnose der Auswirkungen von IFRS 9 zur
Förderung einer Gap-Analyse und Projektplanung, welche die Folgen für das Geschäft,
die Systeme, Prozesse und die Angestellten
berücksichtigt.
IFRS 9
Wertminderungssimulator
Einschätzung
Wertminderungsoptionen
Wir haben sowohl unsere eigenen Tools für IFRS 9 entwickelt als auch Unternehmen bei ihrer Entwicklungsarbeit unterstützt. Wir verfügen über eine Liste mit
Optionen, potenziellen Fallgruben und pragmatischen
Lösungen im Hinblick auf den Einsatz bestehender
Modelle, die uns als Input für das Simulatortool dienen,
z.B. die Erwägung, ob aktuelle EIR-Berechnungen für
IFRS 9 geeignet sind.
Unterlagen
für
Workshops
und Schulungen
IFRS 9
Diagnostik
und Projektplanung
Wir verfügen über umfassendes Schulungsmaterial zum
Thema IFRS-9-Anforderungen und deren Auswirkungen auf
die Geschäftstätigkeit.
Tools und
Beschleuniger
Ausserdem verfügen wir über
die Tools, um Unternehmen im
Hinblick auf deren Prozessen
und die Kontrolle ihrer Kreditrisiken zu unterstützen, wozu
auch ein robustes Risikomanagementmodell zählt.
Rahmenwerk für
das Management
von
Kreditrisiko und
Modellen
Wichtige
Marktbenchmarks
Systemarchitektur
Veranschaulichung und Analyse der Auswirkungen
von IFRS 9 auf die Systemarchitektur.
Proaktive
Prüfung
Wir haben Benchmarkstudien im
Bankensektor durchgeführt, um
wertvolle Erkenntnisse zu wichtigen Themen und Annahmen –
etwa für Versicherer mit Vermögen in Form von Krediten zu
erlangen.
Ansatz, um Sicherheit hinsichtlich der
Kontrollen, Prozesse und Modelle,
welche die Grundlage für die
Offenlegung gemäss IFRS 9 bilden, zu
erlangen.
PwC | IFRS 9 für Versicherer | 4
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Peter Eberli
Partner
Michael Eiber
Partner
+41 58 792 28 38
[email protected]
+41 58 792 21 17
[email protected]
Isabelle Flückiger
Director
Nadejda Groubnik
Senior Manager
+41 58 792 24 57
[email protected]
+41 58 792 24 52
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