Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft Mustervorlage Budget PARTIZIPATIONSPROJEKTE FÜR PRIVATE TRÄGERSCHAFTEN (Art. 8 Abs. 1 lit. b KJFG) Der vom Bund zugesprochene Betrag darf maximal 50 Prozent der anrechenbaren Ausgaben betragen (Art. 13 KJFG). Als Ausgaben anrechenbar sind gemäss Art. 14 SuG nur Aufwendungen, die tatsächlich entstehen und für die zweckmässige Erfüllung der Aufgabe unbedingt erforderlich sind. Bitte legen Sie Ihrem Gesuch ein Budget bei, welches ausschliesslich die anrechenbaren Ausgaben aufführt. Falls Sie nicht anrechenbare Ausgaben (Freiwilligenarbeit, Preisgelder etc.) aufführen möchten, sollte dies separat erfolgen. Nachfolgende Tabelle kann Ihnen bei Bedarf als Vorlage dienen. AUFWAND (anrechenbare Ausgaben) Budget Schlussabrechnung Personalkosten gesamt ___ h Projektvorbereitung à ___ CHF / Stunde ___ h Projektumsetzung à ___ CHF / Stunde, davon: ___ h bspw. Beratung und Projektbegleitung ___ h bspw. Produktion Video ___ h bspw. Schnitt Video ___ h bspw. Öffentlichkeitsarbeit ___ h andere ___ h Lohnkosten Jugendarbeiter (___ CHF / Stunde) ___ h Administration à ___ CHF / Stunde Sachkosten gesamt Honorare (bspw. Übersetzung, Graphik etc.) Reisespesen, Unterkunft, Verpflegung Material Infrastrukturkosten (bspw. Miete, Telefon, Porto) Sonstige Kosten Total Aufwand Seite 1 von 2 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft FINANZIERUNGSPLANUNG / EINNAHMEN Budget Schlussabrechnung Budget Schlussabrechnung Beiträge von anderen Bundesstellen (zugesagt / pendent) Beiträge von Kantonen und Gemeinden (zugesagt / pendent) Private Geldgeber (Stiftungen, Sponsoren) (zugesagt / pendent) Einnahmen durch Verkäufe, Teilnehmerbeiträge etc. Eigenmittel Sonstige Mittel Beitrag um den das BSV ersucht wird Total Einnahmen Anteil BSV-Beitrag (in %) an den Ausgaben Freiwillige Angaben: Nicht anrechenbare Ausgaben Freiwilligenarbeit Preisgeld Sitzungsgelder, die von Dritten übernommen werden andere Seite 2 von 2
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