Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH

Rad-Gutachten
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
ABE RAD-GUTACHTEN NR.
KBA
STAND
DESIGN
GRÖSSE
ZU RAD-ARTIKEL-NR.
TTD68__37A
49734
NG4 02/2016
TD
TD dark
7½J x 16H2 LK 5x112 ET 37
TTD68SA37A
TTD68KA37A
BITTE BEACHTEN
Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde,
säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder
am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 02/2016
WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN!
1. VOR MONTAGE DER REIFEN
1.1
1.2
1.3
1.4
Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild
Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen.
Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile
nach DIN freigegeben.
Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher
sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe).
Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen
beachten.
2. NACH MONTAGE DER REIFEN
2.1
2.2
2.3
Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen.
Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten
beschriebenen Stellen verwenden.
Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel
anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe
Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !!
3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN
3.1
3.2
3.3
3.4
Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform?
Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit
Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ?
Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im
Fahrzeug empfohlen).
Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren
durchdrehen lassen!
4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER
4.1
4.2
4.3
Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel
entfernen.
Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen.
Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung).
5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER
5.1
5.2
Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden.
Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden.

Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der
Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als
Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 02/2016
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE:
49734*04
Gerät:
Sonderräder für Pkw
7,5 J x 16 H2
Typ:
TTD6
Inhaber der ABE und
Hersteller:
Alu-Design GmbH & Co. KG
DE-58809 Neuenrade-Küntrop
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49734
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 49734*04
Die ABE-Nr. 49734*04 erstreckt sich auf die Sonderräder 7,5 J x 16 H2, Typ TTD6, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0277-13-WIRD/N4 vom 26.02.2016 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1 - 28
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 26.02.2016 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 22.03.2016
Im Auftrag
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis
Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 49734*04
Ausgabedatum:
letztes Änderungsdatum:
1.
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
2.
Beschreibungsbogen Nr.:
wie bisher
Datum:
letztes Änderungsdatum:
3.
Prüfbericht(e) Nr.:
366-0277-13-WIRD/N4
4.
Beschreibung der Änderungen:
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Datum:
26.02.2016
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
16-TARR-0157
Seite: 1 von 5
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 49 734
366-0277-13-WIRD/N4
Antragsteller:
Alu-Design GmbH & Co. KG
400534/0000
58809 Neuenrade-Küntrop
Art:
Sonderrad 7 1/2 J X 16 H2
Typ:
TTD6
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.
Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I.
Übersicht
Ausführung
TTD68KA35651
TTD68SA35651
TTD68KA35571
TTD68KA45571
TTD68KA50571
TTD68SA35571
TTD68SA45571
TTD68SA50571
TTD68KA35666
TTD68KA37A666
TTD68KA45666
TTD68KA50666
TTD68SA35666
TTD68SA37A666
TTD68SA45666
TTD68SA50666
I.1.
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Kennzeichnung
Zentrierring
PCD112 ET35
PCD112 ET35
PCD112 ET35
PCD112 ET45
PCD112 ET50
PCD112 ET35
PCD112 ET45
PCD112 ET50
PCD112 ET35
PCD112 ET37
PCD112 ET45
PCD112 ET50
PCD112 ET35
PCD112 ET37
PCD112 ET45
PCD112 ET50
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø65.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø66.6
ohne
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
ohne
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Lochkreis
(mm) /
-zahl
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
Mittenl Einoch
preß(mm) tiefe
(mm)
65,1
65,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
35
35
35
45
50
35
45
50
35
37
45
50
35
37
45
50
zul.
Radlast
(kg)
730
730
730
730
730
730
730
730
730
730
730
730
730
730
730
730
Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller
: Alu-Design GmbH & Co. KG
58809 Neuenrade-Küntrop
Hersteller
: Alu-Design GmbH & Co. KG
:
: 58809 Neuenrade-Küntrop
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2100
2100
2100
2100
2100
2100
2100
2100
2100
2100
2100
2100
2100
2100
2100
2100
gültig
ab
Fertig.
Datum
01/14
01/14
01/14
01/14
01/14
01/14
01/14
01/14
01/14
01/14
01/14
01/14
01/14
01/14
01/14
01/14
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TTD6
Stand: 26.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 5
Handelsmarke
: Dezent TD/TD dark
Art der Sonderräder
: LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz
: Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades
: ca. 9,3 kg
I.2.
Radanschluß
siehe Anlage
I.3.
Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TTD68SA35571:
: Außenseite
: Innenseite
Radtyp
: --
: TTD6
Radausführung
: --
: PCD112 ET35
Radgröße
: --
: 7 1/2 J X 16 H2
Typzeichen
: KBA 49734
: --
Einpreßtiefe
: --
: ET35
Herstellungsdatum
: --
: Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 01.14
Herkunftsmerkmal
: --
: MII
Gießereikennzeichnung
: --
: CO
Japan. Prüfwertzeichen
: --
: JWL
Weitere Kennzeichnung
: --
: DEZENT
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.
Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II.
Sonderradprüfung
II.1.
Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.
Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.
Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart
Technischer Bericht
Berichtnummer
RP-004572-A0-144
Datum
04.02.2014
Technischer Dienst
TÜV NORD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TTD6
Stand: 26.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 5
III.
Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.
Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.
Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.
Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV.
Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.
Unterlagen und Anlagen:
V.1.
Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller
age
2 FIAT
1 OPEL, OPEL / VAUXHALL
3 SAAB
Ausführung
ET
erstellt am
TTD68KA35651;
TTD68SA35651
TTD68KA35651;
TTD68SA35651
TTD68KA35651;
TTD68SA35651
35
26.02.2016
Allg.
Hinweise
liegt bei
35
26.02.2016
liegt bei
35
26.02.2016
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TTD6
Stand: 26.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 5
7 AUDI
14 AUDI
16 AUDI
10 QUATTRO GmbH
4 FORD
13 FORD
18 FORD
6 SEAT
12 SEAT
15 SEAT
5 SKODA
9 SKODA
17 SKODA
8 VOLKSWAGEN
11 VOLKSWAGEN
19 VOLKSWAGEN
21 AUDI
22 AUDI
23 AUDI
27 BMW AG
26 BMW AG
28 BMW AG
20 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
24 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
25 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
TTD68KA35571;
TTD68SA35571
TTD68KA45571;
TTD68SA45571
TTD68KA50571;
TTD68SA50571
TTD68KA45571;
TTD68SA45571
TTD68KA35571;
TTD68SA35571
TTD68KA45571;
TTD68SA45571
TTD68KA50571;
TTD68SA50571
TTD68KA35571;
TTD68SA35571
TTD68KA45571;
TTD68SA45571
TTD68KA50571;
TTD68SA50571
TTD68KA35571;
TTD68SA35571
TTD68KA45571;
TTD68SA45571
TTD68KA50571;
TTD68SA50571
TTD68KA35571;
TTD68SA35571
TTD68KA45571;
TTD68SA45571
TTD68KA50571;
TTD68SA50571
TTD68KA35666;
TTD68SA35666
TTD68KA37A666;
TTD68SA37A666
TTD68KA45666;
TTD68SA45666
TTD68KA35666;
TTD68SA35666
TTD68KA45666;
TTD68SA45666
TTD68KA50666;
TTD68SA50666
TTD68KA35666;
TTD68SA35666
TTD68KA45666;
TTD68SA45666
TTD68KA50666;
TTD68SA50666
35
26.02.2016
liegt bei
45
26.02.2016
liegt bei
50
26.02.2016
liegt bei
45
26.02.2016
liegt bei
35
26.02.2016
liegt bei
45
26.02.2016
liegt bei
50
26.02.2016
liegt bei
35
26.02.2016
liegt bei
45
26.02.2016
liegt bei
50
26.02.2016
liegt bei
35
26.02.2016
liegt bei
45
26.02.2016
liegt bei
50
26.02.2016
liegt bei
35
26.02.2016
liegt bei
45
26.02.2016
liegt bei
50
26.02.2016
liegt bei
35
26.02.2016
liegt bei
37
26.02.2016
liegt bei
45
26.02.2016
liegt bei
35
26.02.2016
liegt bei
45
26.02.2016
liegt bei
50
26.02.2016
liegt bei
35
26.02.2016
liegt bei
45
26.02.2016
liegt bei
50
26.02.2016
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 16 H2
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TTD6
Stand: 26.02.2016
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Seite: 5 von 5
V.2.
Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.
Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 26.02.2016
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: Technische Unterlagen
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TTD6
Stand: 26.02.2016
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Seite: 1 von 1
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung
Befestigungsteile
Befestigungsteile
Nabenkappe
Nabenkappe
Radbeschreibung
Radzeichnung ACI Bl.1-3
Tabele Zentrierringe
Technischer Bericht
Zentrierringe
Unterlagen
AEZ S01-03
AEZ S01-01
ZT2000
ZT2220
2. Ausführung
TTD6
-RP-004572-A0-144
Ringe 70
Datum / Änderung / Datum
18.08.2003
31.10.1999 01.09.2002
15.08.2000
10.12.2004
12.05.2014
15.11.2013
17.06.2010
04.02.2014
09.08.2002 28.08.2006
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: Allgemeine Hinweise
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TTD6
Stand: 26.02.2016
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Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG
Radtyp: TTD6
Stand: 26.02.2016
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Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: Radabdeckung
Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG
Radtyp: TTD6
Stand: 26.02.2016
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 241 bzw. 245
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 242 bzw. 246
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 244 bzw. 248
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 243 bzw. 247
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad
Typ: TTD6
des Herstellers / Importeurs: Alu-Design GmbH & Co. KG
26.02.2016
58809 Neuenrade-Küntrop
Datum:
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller:
,
Fahrzeugtyp:
,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:
Ort u. Datum der Abnahme:
Unterschrift u. Name
a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
B
-
2.1
J
2.2
4
E
D.1
D.2
3
-
-
18
-
19
-
20
-
G
-
/-
T
12
-
13
-
Q
-
-
F.1
-
F.2
-
7.1
-
7.2
-
7.3
-
-
8.1
-
8.2
-
8.3
-
-
U.1
-
U.2
-
U.3
-
O.2
-
-
-
O.1
-
2
-
15.1
-
15.2
-
15.3
-
R
-
K
-
6
-
21
-
5
-
14
P.3
-
10
-
22
-
V.7
D.3
V.9
9
P.2
P.4
L
-
14.1
P.1
-
S.1
-
S.2
11
17
-
16
-
-
-
-
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: 22 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TTD6
Stand: 26.02.2016
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Fahrzeughersteller
: AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
TTD68KA37A666
TTD68SA37A666
Kennzeichnung
Rad
PCD112 ET37
PCD112 ET37
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
ohne
Mittenl Zentrierringoch
werkstoff
(mm)
66,6
66,6
zul.
Radlast
(kg)
730
730
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2100
2100
gültig
ab
Fertig
datum
01/14
01/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: AUDI
Befestigungsteile
: Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
AUDI A5,S5,A4,S4
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/55R16 95
B8
e13*2007/46*1084*..
B81
Auflagen zu Reifen
B8
e1*2001/116*0430*..
100 - 195 225/55R16 95
B8
e1*2001/116*0430*..
88 - 125 205/60R16
88 - 195 225/55R16 95
51G
B8
B81
e1*2001/116*0430*..
e13*2007/46*1084*..
88 - 125 205/60R16
88 - 195 225/55R16 95
51G
Auflagen
AUDI A4 bis MJ2015;
Nicht A4 Allroad
Quattro; Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76U; 77E
AUDI A4 bis MJ2015;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76U; 77E
AUDI A4 bis MJ2015;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U; 77E
AUDI A4 bis MJ2015;
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: 22 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TTD6
Stand: 26.02.2016
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AUDI A6, S6, A7, S7
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0436*..
4G
100 - 150 225/60R16
e13*2007/46*1147*..
4G1
235/60R16 100
245/55R16 100
255/50R16 99
Auflagen zu Reifen
12T; 51G
12A
11A; 12A; 270
11A; 12A; 26P; 270
Auflagen
Nur A6; nicht A6
allroad quattro;
Kombi; Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: 22 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TTD6
Stand: 26.02.2016
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Seite: 3 von 4
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: 22 AUDI
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG
Radtyp: TTD6
Stand: 26.02.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
AUDI
4G
e1*2007/46*0436*..
AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n):
Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 400
y = 200
x = 350
y = 150
Achse
VA
VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26J
26N
27F
27H
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 400
y = 200
x = 400
y = 200
x = 270
y = 400
x = 270
y = 400
Aufweiten
um [mm]
22
8
30
8
Achse
VA
VA
HA
HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.