Erste Staatsprüfung in EWS

Stand: Juli 2015
Merkblatt für die Erste Staatsprüfung in
Erziehungswissenschaften (EWS) – Lehramt modularisiert
Beratungsstelle EWS
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Die Prüfung kann zu einem gesonderten, vorgezogenen Prüfungstermin (vor der Prüfung in der Fächerverbindung) abgelegt werden. Wenn von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht wird, muss die Erste Staatsprüfung im Ganzen abgelegt werden (§25).
Ein Freiversuch für das vorgezogene EWS-Examen ist nach der LPO I (Lehramtsprüfungsordnung I) vom 13. März 2008 nicht mehr möglich (siehe §16).
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden (§14); wenn die Prüfung bei erstmaliger Ablegung bestanden wurde, ist
auch eine Wiederholung zur Notenverbesserung möglich (§15).
Welche Voraussetzungen sind
erforderlich?
Wann und wie melde ich mich an?
Die Anmeldung erfolgt online über das Internet unter:
http://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/rechtliche-grundlagen.html
Voraussetzung ist das erfolgreiche
Absolvieren aller erforderlicher EWS-Module (35 LP) und die erfolgreiche Ableistung des pädagogisch-didaktischen
Schulpraktikums (6 LP).
Hinweis zum Modellstudiengang:
Zulassungsvoraussetzung ist hier das
erfolgreiche Absolvieren aller EWSModule, die in der Prüfungsordnung für
den Master of Education vorgegeben
sind.
Einzelheiten sind bitte der LPO I 2008 zu
entnehmen.
Die Modulübersicht für die einzelnen
Lehramtsstudiengänge finden Sie unter:
www.ews.uni-bayreuth.de
Zudem muss das Anmeldeformular ausgedruckt und unterschrieben bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für die
Lehrämter der Universität Bayreuth abgegeben werden.
Anmeldezeitraum: 01. Dezember bis 01. Februar für die
Prüfung im Herbst und 01. Juni bis 01. August für die
Prüfung im Frühjahr.
Das Nachreichen von Studien- und Prüfungsnachweisen
muss spätestens 2 Werktage vor dem Termin der ersten
abzulegenden Einzelprüfung bei der zuständigen
Außenstelle des Prüfungsamts erfolgen. Dabei ist auch das
Schreiben über die bedingte Zulassung vorzulegen.
Außenstelle des Prüfungsamtes für die Lehrämter:
Herr Wolfgang Böss
[email protected]
Tel: 0921/55-5289
Zentrale Universitätsverwaltung
Raum 1.34
Wie sieht das EWS-Examen aus?
(LPO I §32)
Die Prüfung ist schriftlich (4 Stunden) und besteht aus
einem wählbaren Gebiet (1 – 3):
(1) Allg. Pädagogik (Schwerpunkte: a. Theoretische
Grundlagen von Erziehung, b. Theoretische Grundlagen
von Bildung, c. empirische Bildungsforschung und lebenslanges Lernen),
(2) Schulpädagogik (Schwerpunkte: a. Theorie des Unterrichts, b. Planung und Gestaltung von Lernumgebungen,
c. Bilden und Erziehen in Schule und Unterricht),
(3) Psychologie (Schwerpunkte: a. Pädagogische
Psychologie des Lehrens und Lernens, b. Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters, c. pädagogisch-psychologische Diagnostik und Evaluation).
Das gewählte Gebiet ist bei der Meldung zur Prüfung anzugeben. Zu jedem Schwerpunkt (a – c) wird in der
Prüfung jeweils eine Aufgabe gestellt. Zu bearbeiten sind
insgesamt zwei Aufgaben.