Stand: Juli 2015 Merkblatt für die Erste Staatsprüfung in Erziehungswissenschaften (EWS) – Lehramt modularisiert Beratungsstelle EWS [email protected] Die Prüfung kann zu einem gesonderten, vorgezogenen Prüfungstermin (vor der Prüfung in der Fächerverbindung) abgelegt werden. Wenn von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht wird, muss die Erste Staatsprüfung im Ganzen abgelegt werden (§25). Ein Freiversuch für das vorgezogene EWS-Examen ist nach der LPO I (Lehramtsprüfungsordnung I) vom 13. März 2008 nicht mehr möglich (siehe §16). Bei Nichtbestehen kann die Prüfung innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden (§14); wenn die Prüfung bei erstmaliger Ablegung bestanden wurde, ist auch eine Wiederholung zur Notenverbesserung möglich (§15). Welche Voraussetzungen sind erforderlich? Wann und wie melde ich mich an? Die Anmeldung erfolgt online über das Internet unter: http://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/rechtliche-grundlagen.html Voraussetzung ist das erfolgreiche Absolvieren aller erforderlicher EWS-Module (35 LP) und die erfolgreiche Ableistung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums (6 LP). Hinweis zum Modellstudiengang: Zulassungsvoraussetzung ist hier das erfolgreiche Absolvieren aller EWSModule, die in der Prüfungsordnung für den Master of Education vorgegeben sind. Einzelheiten sind bitte der LPO I 2008 zu entnehmen. Die Modulübersicht für die einzelnen Lehramtsstudiengänge finden Sie unter: www.ews.uni-bayreuth.de Zudem muss das Anmeldeformular ausgedruckt und unterschrieben bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für die Lehrämter der Universität Bayreuth abgegeben werden. Anmeldezeitraum: 01. Dezember bis 01. Februar für die Prüfung im Herbst und 01. Juni bis 01. August für die Prüfung im Frühjahr. Das Nachreichen von Studien- und Prüfungsnachweisen muss spätestens 2 Werktage vor dem Termin der ersten abzulegenden Einzelprüfung bei der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts erfolgen. Dabei ist auch das Schreiben über die bedingte Zulassung vorzulegen. Außenstelle des Prüfungsamtes für die Lehrämter: Herr Wolfgang Böss [email protected] Tel: 0921/55-5289 Zentrale Universitätsverwaltung Raum 1.34 Wie sieht das EWS-Examen aus? (LPO I §32) Die Prüfung ist schriftlich (4 Stunden) und besteht aus einem wählbaren Gebiet (1 – 3): (1) Allg. Pädagogik (Schwerpunkte: a. Theoretische Grundlagen von Erziehung, b. Theoretische Grundlagen von Bildung, c. empirische Bildungsforschung und lebenslanges Lernen), (2) Schulpädagogik (Schwerpunkte: a. Theorie des Unterrichts, b. Planung und Gestaltung von Lernumgebungen, c. Bilden und Erziehen in Schule und Unterricht), (3) Psychologie (Schwerpunkte: a. Pädagogische Psychologie des Lehrens und Lernens, b. Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters, c. pädagogisch-psychologische Diagnostik und Evaluation). Das gewählte Gebiet ist bei der Meldung zur Prüfung anzugeben. Zu jedem Schwerpunkt (a – c) wird in der Prüfung jeweils eine Aufgabe gestellt. Zu bearbeiten sind insgesamt zwei Aufgaben.
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