Newsletter Januar 2016 Inhalt 1. Aktuelles 1.1 Midijobber zahlen ab 2016 geringere Beiträge 1. Aktuelles .........................................................1 1.1 Midijobber zahlen ab 2016 geringere Beiträge..........................................................1 1.2 Neue Version sv.net 16.0 ............................1 1.3 Bestandsfehlerprüfungen im Meldeverfahren .............................................2 2. Recht...............................................................2 2.1 Kündigung in Probezeit trotz Praktikum ....2 2.2 Gesetzlicher Anspruch auf Nachtzuschlag...............................................2 Sind Midijobber beitragspflichtig? 3. Termine...........................................................3 3.1 Lohn- und Gehaltsabrechnung ...................3 4. Panorama.......................................................3 Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt der sogenannten Gleitzone wird über eine Formel ermittelt. Wesentlicher Parameter der Formel ist der Faktor F, der sich an der Höhe des Gesamtsozialversicherungsbeitrags orientiert. 4.1 Digitale Trends – was wird 2016 für Unternehmen wichtig? .................................3 4.2 Arbeitsplatzbeleuchtung jetzt überprüfen..4 5. Kolumne..........................................................5 5.1 Geliebter Schweinehund – oder: Wie es diesmal wirklich klappt .................................5 Ab 2016 reduziert sich der sogenannte Faktor F. Das wirkt sich positiv auf die Beiträge von Midijobbern aus. Bei einem Entgelt von 450,01 Euro bis 850 Euro spricht man von einer Beschäftigung innerhalb der Gleitzone, auch Midijob genannt. Sie können das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für einen Midijobber ganz einfach mit unserem Gleitzonen-Rechner ermitteln. Sie finden den Rechner unter www.firmenkunden.tk.de (Webcode 107238). Sehr geehrte Damen und Herren, Weitere Informationen zu Mitarbeitern in der Gleitzone erhalten Sie auf unserem Firmenkundenportal unter www.firmenkunden.tk.de (Webcode 235634). wir wünschen Ihnen ein frohes neues Jahr! Quelle: TK Im ersten Newsletter des Jahres 2016 berichten wir über Änderungen bei Gleitzonenjobs, den Anspruch auf Nachtzuschläge und über digitale Trends 2016. 1.2 Neue Version sv.net 16.0 Und in unserer neuen Kolumne erforschen wir die Unmöglichkeit, Neujahrsvorsätze durchzuhalten. Viel Spaß beim Lesen! Freundliche Grüße Ihr TK-Firmenkundenservice Die neue Version 16.0 von sv.net ist seit dem 4. Januar 2016 aktiv. Damit sind weitere Änderungen verbunden. Seit dem 4. Januar 2016 steht sv.net/classic auf der Webseite www.sv.net.info im Bereich "Downloads" zum Herunterladen zur Verfügung. sv.net/online und sv.net/standard finden Sie in aktualisierter Form vor. Wichtige Hinweise für Unternehmen Unternehmen sollten folgende Punkte unbedingt beachten: • Die Übermittlung von Bescheinigungen zu Entgeltersatzleistungen (EEL) war vom 31. Dezember 2015 bis zum 4. Januar 2016 nicht möglich. Dies geht erst wieder seit dem 4. Januar 2016 mit der Version 16.0. Newsletter Januar 2016 • Seit dem 4. Januar 2016 sind Erstattungsanträge für die Umlage U1 und U2 nur noch mit sv.net/classic 16.0 zulässig. Weitere wichtige Hinweise zu den Änderungen finden Sie auf der Seite www.itsg.de unter "Aktuelles". sv.net/standard Seit dem 14. Oktober 2015 steht Ihnen sv.net/standard als Nachfolger von sv.net/online zur Verfügung. sv.net/standard ist anwenderfreundlicher gestaltet und wurde auf den aktuellsten Stand gebracht. Der Funktionsumfang der Anwendung ist weitgehend gleich geblieben. Informationen zu den einzelnen Anwendungen finden Sie unter www.itsg.de in den "Produktinformationen". Quelle: TK; ITSG 1.3 Bestandsfehlerprüfungen im Meldeverfahren Die ursprünglich für 2016 vorgesehenen Bestandsfehlerprüfungen im Meldeverfahren werden zunächst ausgesetzt. Zum 1. Juli 2016 sollte durch das 5. SGB IVÄnderungsgesetz unter anderem eine verbindliche Bestandsfehlerprüfung im Meldeverfahren eingeführt werden. Dazu haben sich Vertreter der Renten- und Unfallversicherung mit Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und Arbeitgebern am 1. Dezember 2015 getroffen. Als Ergebnis wurde vereinbart, die Einführung zu verschieben. Bis zum In-Kraft-Treten der geänderten Vorschriften und der darauf basierenden Gemeinsamen Grundsätze bleibt es bei der bisherigen Verfahrensweise. Geplant ist die praxisnahe Umsetzung und Einführung nun mit dem 6. SGB IV -Änderungsgesetz. Über aktuelle Neuerungen informieren wir Sie in unserem Newsletter. Quelle: Knappschaft 2. Recht 2.1 Kündigung in Probezeit trotz Praktikum Ein Praktikum vor Beginn einer Ausbildung ist nicht auf die gesetzlich vorgesehene Bewährung anzurechnen. Daher ist eine Kündigung innerhalb der Probezeit unter diesen Umständen möglich. Ein junger Auszubildender aus Nordrhein-Westfalen hatte gegen seine Kündigung nach drei Monaten am Ende der regulären Probezeit geklagt. Vor Beginn der Ausbildung hatte er in dem Betrieb ein Praktikum absolviert. Seite 2 Muss das Praktikum auf die Probezeit angerechnet werden? Der junge Mann war mit der Kündigung nicht einverstanden. Seiner Argumentation nach hätte das Praktikum auf die Probezeit angerechnet werden müssen. Demnach sei die Kündigung nicht mehr innerhalb der Probezeit erfolgt und unwirksam. Außerdem habe sich der Betrieb schon während seines Praktikums ein Bild über ihn machen können. BAG-Urteil: Kündigung ist gerechtfertigt Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied jedoch am 19. November 2015, dass die Tätigkeit des Klägers vor Beginn seiner Ausbildung nicht zu berücksichtigen sei. Das gelte auch dann, wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis statt um ein Praktikum gehandelt hätte. Das Berufsbildungsgesetz sieht in Paragraf 20 Satz 1 vor, dass ein Ausbildungsverhältnis mit einer Probezeit beginnt. Der Sinn der Probezeit sei es, dass beide Vertragspartner genügend Zeit haben, die wesentlichen Umstände für die Ausbildung eingehend zu prüfen. Diese Prüfung sei nur unter den Bedingungen eines Berufsausbildungsverhältnisses mitsamt seinen spezifischen Pflichten möglich. Quelle: personalwirtschaft; BAG Urteil vom 19.11.2015, Aktenzeichen 6 AZR 844/14 2.2 Gesetzlicher Anspruch auf Nachtzuschlag Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, können einen Zuschlag von mindestens 25 Prozent verlangen, wenn keine anderen tarifvertraglichen Regeln gelten – urteilt das Bundesarbeitsgericht. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine Bestimmung des Arbeitszeitgesetzes per Urteil vom 9. Dezember 2015 konkretisiert: • • Für die Arbeitsstunden zwischen 23 Uhr und 6 Uhr und wenn keine anderen tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen gilt die folgende Regelung: Es sei regelmäßig ein Zuschlag von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn beziehungsweise die entsprechende Anzahl freier Tage angemessen. Bei der besonderen Belastung durch Dauernachtarbeit erhöht sich der Anspruch sogar auf 30 Prozent. Ein LKW-Fahrer wollte angemessene Zuschläge Die Situation sah so aus: Ein Lastwagenfahrer hatte für seine Arbeit in einem nicht tarifgebundenen Unternehmen für die regelmäßige Nachtarbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr nur einen Zuschlag von elf Prozent und später einen Zuschlag von 20 Prozent erhalten. Seite 3 Der Fahrer fand das nicht angemessen und verlangte einen Nachtarbeitszuschlag von 30 Prozent des Stundenlohns oder zwei Arbeitstage Freizeitausgleich für 90 geleistete Nachtarbeitsstunden. Urteil des Bundesarbeitsgerichts Das BAG bestätigte seine Auffassung: Nach Paragraf 6 Absatz 5 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) haben Nachtarbeitnehmer "für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden" ein Anrecht auf "eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt". Newsletter Januar 2016 Februar 2016 • • • • 10. Februar: Lohnsteueranmeldung Januar 2016 15. Februar: Jahresmeldung für 2015 23. Februar: SV-Beitragsnachweis Januar 2016 25. Februar: Fälligkeit der SV-Beiträge Februar 2016 Alle Termine finden Sie auch in unserem elektronischen Kalender auf www.firmenkunden.tk.de (Webcode 281524). Quelle: TK Als regelmäßig angemessen befand das Gericht einen Zuschlag von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn beziehungsweise die entsprechende Anzahl bezahlter freier Tage für die geleisteten Arbeitsstunden zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. 4. Höherer Zuschlag bei besonderer Belastung Eine wachsende Flut an Daten wird sich immer weiter in die Cloud verlagern, Kundenloyalität rückt noch mehr in den Fokus und SEO wird sich neuen Assistenten anpassen – diese und andere digitale Trends sagen Experten für das Jahr 2016 voraus. Die Richter konkretisierten noch weiter: Besondere Belastungen können zu einem höheren Ausgleichsanspruch führen. Dauernachtarbeit ist als besondere Belastung anzusehen, dies sei durch arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse gesichert. Bei Dauernachtarbeit erhöht sich der Anspruch regelmäßig auf einen Nachtarbeitszuschlag von 30 Prozent oder eine entsprechende Anzahl freier Tage. Die Höhe des Stundenlohns ist für den Nachtzuschlag nicht relevant. Geringerer Zuschlag bei Bereitschaftsdienst Ein reduzierter Ausgleich für Nachtarbeit sei aber denkbar, wenn während der Nachtarbeit eine spürbar geringere Belastung bestehe. Das sei zum Beispiel der Fall bei einem Bereitschaftsdienst während der Nachtzeit. Quelle: TK; BAG Urteil vom 9.12.2015, Aktenzeichen 10 AZR 423/14 3. Termine 3.1 Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihre Termine für Januar und Februar für die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Januar 2016 • • • 11. Januar: Lohnsteueranmeldung Kalenderjahr 2016 und Lohnsteueranmeldung Dezember 2015 25. Januar: SV-Beitragsnachweis Januar 2016 27. Januar: Fälligkeit der SV-Beiträge Januar 2016 und Wahl Erstattungssatz U1 Panorama 4.1 Digitale Trends – was wird 2016 für Unternehmen wichtig? Daten wandern in die Cloud Experten sagen eine stetig wachsende Menge an Daten voraus, die dazu führen wird, dass sich immer mehr Anwendungen in die Cloud verlagern werden. Da das Safe-Harbor-Abkommen vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde, werden die großen US-amerikanischen Anbieter voraussichtlich bald reagieren und Lösungen anbieten, bei denen Daten in Deutschland oder in der EU gehostet werden. Kundenloyalität wird immer wichtiger Inzwischen können Unternehmen ihren Kunden Angebote machen, die auf deren Situationen und Wünsche zugeschnitten sind. Kunden honorieren ein solches Vorgehen mit ihrer Loyalität. Dieser Trend wird sich auch 2016 weiter fortsetzen, denn die technischen Grundlagen samt Daten und Analysetechniken sind bereits vorhanden. Jetzt geht es vor allem darum, neue Konzepte zu entwickeln und auszuprobieren. Das Internet der Dinge Dass Tablets und Smartphones vernetzt sind, ist klar. Zukünftig wird das immer mehr Endgeräte betreffen – sie werden Daten erfassen und senden: vom Drucker über die Heizung bis hin zum Auto. Doch auch ganze Transportsysteme können so energiesparender und flexibler gestaltet werden. Ziel der Vernetzung ist es, unterschiedliche Endpunkte so miteinander zu vernetzen, dass dadurch ein Mehrwert für den Nutzer entsteht. Newsletter Januar 2016 Suchmaschinenoptimierung auch für Assistenten Die meisten Unternehmen optimieren ihre Internetinhalte schon längst suchmaschinengerecht. Doch durch die wachsende Verbreitung von digitalen Assistenten wie "Apple Siri", "Microsoft Cortana" und "Google now" muss die Optimierung angepasst werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Inhalte auch durch diese "Suchmaschinen" gefunden werden. Streitthema Virtual Reality Beim Thema Virtual Reality gibt es unterschiedliche Prognosen: Während Experten den Aufstieg entsprechender Technologien voraussagen und virtuelle Rundgänge durch Geschäfte als Beispiel nennen, sind die Händler eher skeptisch. In einer aktuellen Umfrage des britischen Fachmagazins MCV glauben 55 Prozent der befragten 140 Händler, dass Virtual Reality keinen Erfolg haben wird. Mehr Innovationen sorgen für Stabilität Es hat ein grundsätzlicher Wandel stattgefunden: Die größten Konzerne waren früher Unternehmen mit einem beständigen Angebot. Heute werden die globalen Top Ten von Unternehmen angeführt, die sich und ihr Angebot ständig verändern. Sich selbst zu hinterfragen und immer wieder neu zu orientieren sind die neuen Garanten für die Stabilität eines Unternehmens. Weitere Automatisierung der Prozesse Durch an das Internet angebundene Technologien kann eine größere Masse an individuell gefertigten Gütern schon bald günstiger und für eine größere Zielgruppe auf kürzeren Wegen zugänglich gemacht werden. Als Beispiel seien hier individuell angepasste Maßanzüge genannt. Apps begleiten Nutzer durch ihren gesamten Alltag Apps werden zukünftig immer weniger für sich allein stehen. Stattdessen werden sie die Nutzer durch deren gesamten Alltag begleiten. Musikstreamingdienste sind längst keine reinen PC-Anwendungen mehr, sondern werden auf zahlreichen Geräten genutzt und bieten eine Vielzahl an zusätzlichen Angeboten. Quelle: Haufe; Wired; Arithnea; Bundesverband digitale Wirtschaft 4.2 Arbeitsplatzbeleuchtung jetzt überprüfen Dunkel macht müde und müde macht selten produktiver. Gerade jetzt, in der dunkelsten Zeit des Jahres, wird klar, wie wichtig eine gute Beleuchtung ist. Wer sicher und gesund arbeiten will, muss über einen ausreichend hellen Arbeitsplatz verfügen. Denn unter schlechten Arbeitsbedingungen arbeiten zu müssen, bringt Risiken mit sich: Seite 4 Risiken einer schlechten Beleuchtung • • • • • Die Augen werden stark beansprucht. Um besser sehen zu können, nimmt man oft eine Fehlhaltung ein. Die Folge sind Verspannungen in Schultern und Nacken. Fehler passieren häufiger als mit genügend Licht. Die Unfallgefahr steigt. Regeln für eine gute Beleuchtung Wenn Sie die Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz gesund und sicher gestalten wollen, sollten Sie diese Regeln beachten: • • • • • • Die Lichtverhältnisse sollten an den persönlichen Bedarf angepasst werden. Ältere Mitarbeiter brauchen häufig mehr Licht als Jüngere. Die Kombination von direktem und indirektem Licht ist vorteilhaft. Für Büroarbeitsplätze ist eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux vorgeschrieben, für ältere Menschen können 750 bis 1.000 Lux für ermüdungsfreies Lesen sinnvoll sein. Neutralweißes und tageslichtweißes Licht sind für die Arbeit am Bildschirm und für das Erkennen von Farben am besten geeignet. Auch Warnfarben werden so besser wahrgenommen – das erhöht die Sicherheit. Grundsätzlich gilt: Je kleinteiliger die Aufgabe ist, desto heller sollte die Beleuchtung sein. Die Entfernung der Lichtquelle zum Arbeitsplatz darf nicht zu groß sein. Hinweise zum Farbwiedergabeindex Wer Leuchtmittel einsetzt, sollte auf den sogenannten Color Rendering Index (CRI) achten, auch Farbwiedergabeindex Ra genannt. Der Index benennt, wie gut Farben im Licht einer Lampe erkennbar sind. Die Qualität der Farbwiedergabe wird mit einem Wert von eins bis 100 angegeben. Bei normalen Anforderungen ist ein Wert ab 80 ausreichend. Das Licht von Beleuchtungen mit einem geringeren CRI-Wert kann gelb-grünlich wirken. Die Farben Dunkelblau und Schwarz sind dann nur schwer zu unterscheiden. Quelle: Haufe; TÜV Rheinland Seite 5 5. Kolumne 5.1 Geliebter Schweinehund – oder: Wie es diesmal wirklich klappt Jedes Jahr dasselbe Trauerspiel: Hochmotiviert benennt man am Silvesterabend seine guten Vorsätze fürs neue Jahr. Doch schon um 0:05 Uhr beginnen die ersten der eisernen Vorsätze bedenklich zu wackeln. Wir haben eine Strategie für Sie, wie Sie es trotzdem schaffen können. Der Jahreswechsel naht und mit jedem Tag, der näher an Silvester heranrückt, kommen noch mehr hinzu: gute Vorsätze. Die meisten stammen noch aus dem letzten Jahr und wurden liebevoll recycelt, einige wenige sind neu. Und eine Frage bleibt: Wieso ist es nur so schwer, seine Vorsätze einzuhalten? Wir suchen Hilfe in der Literatur: "Gute Vorsätze sind nutzlose Versuche, die Naturgesetze außer Kraft zu setzen", findet Oscar Wilde. Hm. Und weiter: "Versuchungen sollte man nachgeben. Wer weiß, ob sie wiederkommen!". Das ist nicht richtig hilfreich. Vielleicht im März, falls die Vorsätze bis dahin nicht überlebt haben. Aber noch siegt die Zuversicht. Das Buch kommt also wieder in die Schublade, und die Liste mit den guten Vorsätzen wird weiter gefüllt. Diesmal wird es klappen! Diesmal aber wirklich! Ganz, ganz sicher! Gibt es nicht andere Bücher, die bessere Vorschläge machen? In der Tat, zahlreiche Ratgeber können Sie bei Ihren Versuchen unterstützen. Im Wesentlichen basieren sie auf der sogenannten SMART-Formel, die für die Umsetzung von Zielen im Projektmanagement entwickelt wurde: Seien Sie SMART S - Spezifisch: Am besten benennen Sie spezifische Ziele. Statt einem eher schwammigen "Mal mehr bewegen" nehmen Sie sich zum Beispiel vor, Fahrstühle und Rolltreppen aus Ihrem neuen, gesünderen Leben zu verbannen und ausschließlich Treppen zu steigen. M - Messbar: Jetzt müssen Sie ganz stark sein: Wie oft pro Woche werden Sie ausschließlich Treppen steigen? Zwei Tage die Woche klingt ja schon ganz gut. Mehr wäre natürlich noch besser. A - Akzeptiert (oder auch attraktiv): Überlegen Sie mal. Was ist eigentlich so toll daran, gefühlte 100.000 Treppenstufen pro Woche zu steigen? Am Anfang werden Sie sich eher wegdrehen, wenn Sie Kollegen auf der Treppe treffen, damit niemand Ihr schmerzverzerrtes Gesicht und die Dampfwölkchen sieht, die von Ihnen aufsteigen. Aber schon nach kurzer Zeit setzt der Trainingseffekt ein und auf einmal können Sie nicht nur Treppen hüpfen wie ein Känguru mit zu viel Kaffee, sondern Sie erwischen auch noch Ihren Bus, bevor der wie sonst flüchten kann. Wow! R - Realistisch: Doch bitte bleiben Sie realistisch. Klar können Sie sich vornehmen, jeden Tag Ihres restlichen Lebens wie eine Hochleistungsdampflok Newsletter Januar 2016 alle Treppen hoch zu schnaufen, die Sie finden können. Aber dann sehen Sie auf einmal den wirklich sehr attraktiven Kollegen aus dem Nachbarbüro in den Fahrstuhl steigen (wahlweise auch die wirklich sehr attraktive Kollegin, die Ihnen auch noch zulächelt) und schon prallt Ihr ehrgeiziges Vorhaben auf die knallharte Realität. Noch schwieriger wird es, wenn wieder Currywursttag in der Kantine war. Daher: Sie werden an mindestens zwei Tagen die Woche Treppen steigen. T - Terminiert: Und zwar ab sofort und bis mindestens zum 31. Juli 2016. Mit Verbündeten ist es einfacher Ein weiterer Tipp ist: Suchen Sie sich Verbündete. Es ist viel einfacher, selbstgesteckte Ziele zu erreichen, wenn man Kollegen, Freunden, der Familie und dem Rest der Welt regelmäßig Rede und Antwort stehen muss. Technisch Affine werden vermutlich Fitnessarmbänder und Apps in ihr Leben integrieren. Aber auch die Dokumentation der Ergebnisse und Erfolge per Hand können helfen. Auf den Pranger sollten Sie verzichten, aber für Erfolge dürfen Sie sich belohnen – das sollten Sie sogar, denn es hilft. Umarmen Sie Ihren Schweinehund Ok, Ihr Plan steht, jeder einzelne Vorsatz wurde SMART formuliert und bebt vor Energie, es kann losgehen! Jetzt müssen Sie nur noch eins tun: Sie müssen sich mit Ihrem inneren Schweinehund auseinandersetzen. Denn der ist nicht dafür bekannt, dass er Sie unterstützt. Im Gegenteil, er trägt eher Oscar Wildesche Züge und findet ständig neue Argumente, warum mehr Bewegung überflüssig und Treppensteigen jetzt gerade ganz ungünstig ist. Es gibt viele Tipps, wie Sie das missgünstige Tier austricksen können, von "Starten Sie jetzt sofort" bis "Keine Ausreden mehr!", aber die sind nicht immer erfolgversprechend. Schweinehunde sind von Natur aus leider sehr hartnäckig. Daher: Hören Sie auf Ihren Schweinehund. Er möchte Ihnen etwas sagen – und das ist wichtig. Hier sind ein paar mögliche Einflüsterungen: Warum Sie unmöglich die Treppe nehmen können • • • Der Termin startet in fünf Minuten und für die Treppe ist jetzt keine Zeit mehr. Der Fahrstuhl kommt zwar auch erst in fünf Minuten, aber das ist eine andere Zeitrechnung. "Der Fahrstuhl kam nicht" ist eine bessere Ausrede fürs Zuspätkommen als "Ich habe im dritten Stockwerk schlappgemacht und der Kollege konnte das Beatmungsgerät nicht finden". Currywurst und Pommes wollen in Ruhe verdaut werden und mögen keine Treppen. Ich schaffe es vielleicht nach oben, aber dann bleibe ich im Flur liegen. Newsletter Januar 2016 Noch einmal anders gefragt: Was ist gut daran, dass Sie den Fahrstuhl benutzen statt die Treppe zu nehmen? • • • Im Fahrstuhl und beim Warten kann ich noch schnell meine E-Mails checken. Auf der Treppe würde ich Auffahrunfälle verursachen. Mein Kaffee verschüttet nicht. Ich habe keine runden Flecken unter den Armen, wenn ich in der Besprechung mit dem Vorstand sitze, und ich kann sogar sprechen. Die Alltagstauglichkeit überprüfen Jetzt kommt die Kunst: Wie können Sie Ihre Bedenken und die Vorteile des Fahrstuhlfahrens in ihr neues, treppenfreundliches Leben übernehmen? Sie könnten sich zum Beispiel rechtzeitig auf den Weg machen, sodass Sie weder verspätet noch röchelnd in den oberen Gefilden ankommen. Sie können Ihre fahrstuhlfreien Tage um mögliche Imbissbesuche herum planen. Und sicher können Sie Ihre E-Mails bei einer anderen Gelegenheit überprüfen. Es geht los! So, jetzt haben Sie alles, aber auch wirklich alles zusammen: Sie haben einen SMARTen Plan, Sie haben Verbündete und Sie haben die Alltagstauglichkeit Ihrer Ziele überprüft. Ihr Schweinehund liegt schnurrend auf Ihrem Schoß und nichts kann mehr schiefgehen. Sie legen los – gleich morgen. Oder übermorgen. Aber spätestens nächste Woche. Wirklich. Oder doch nicht? – Der TK-MotivationsCoach hilft Übrigens: Die TK unterstützt Sie beim Erreichen Ihrer Ziele. Kennen Sie schon unseren TK-MotivationsCoach? Mehr finden Sie auf www.tk.de (Webcode 163820) oder direkt auf www.ecoach.tk.de. Quelle: TK Weitere Information zu Themen rund um Sozialversicherungs-, Arbeits- und Auslandsrecht finden Sie in unserem Firmenkundenportal www.firmenkunden.tk.de (Webcode 213080). Aktuelle Informationen zum Jahreswechsel haben wir auf www.jahreswechsel.tk.de für Sie zusammengestellt. Seite 6
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