Newsletter jetzt herunterladen (PDF, 130 KB, nicht barrierefrei)

Newsletter Januar 2016
Inhalt
1.
Aktuelles
1.1 Midijobber zahlen ab 2016 geringere
Beiträge
1.
Aktuelles .........................................................1
1.1
Midijobber zahlen ab 2016 geringere
Beiträge..........................................................1
1.2
Neue Version sv.net 16.0 ............................1
1.3
Bestandsfehlerprüfungen im
Meldeverfahren .............................................2
2.
Recht...............................................................2
2.1
Kündigung in Probezeit trotz Praktikum ....2
2.2
Gesetzlicher Anspruch auf
Nachtzuschlag...............................................2
Sind Midijobber beitragspflichtig?
3.
Termine...........................................................3
3.1
Lohn- und Gehaltsabrechnung ...................3
4.
Panorama.......................................................3
Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt der sogenannten Gleitzone wird über eine Formel ermittelt.
Wesentlicher Parameter der Formel ist der Faktor F,
der sich an der Höhe des Gesamtsozialversicherungsbeitrags orientiert.
4.1
Digitale Trends – was wird 2016 für
Unternehmen wichtig? .................................3
4.2
Arbeitsplatzbeleuchtung jetzt überprüfen..4
5.
Kolumne..........................................................5
5.1
Geliebter Schweinehund – oder: Wie es
diesmal wirklich klappt .................................5
Ab 2016 reduziert sich der sogenannte Faktor F.
Das wirkt sich positiv auf die Beiträge von
Midijobbern aus.
Bei einem Entgelt von 450,01 Euro bis 850 Euro
spricht man von einer Beschäftigung innerhalb der
Gleitzone, auch Midijob genannt.
Sie können das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für
einen Midijobber ganz einfach mit unserem Gleitzonen-Rechner ermitteln. Sie finden den Rechner
unter www.firmenkunden.tk.de (Webcode
107238).
Sehr geehrte Damen und Herren,
Weitere Informationen zu Mitarbeitern in der
Gleitzone erhalten Sie auf unserem Firmenkundenportal unter www.firmenkunden.tk.de
(Webcode 235634).
wir wünschen Ihnen ein frohes neues Jahr!
Quelle: TK
Im ersten Newsletter des Jahres 2016 berichten wir
über Änderungen bei Gleitzonenjobs, den Anspruch
auf Nachtzuschläge und über digitale Trends 2016.
1.2 Neue Version sv.net 16.0
Und in unserer neuen Kolumne erforschen wir die
Unmöglichkeit, Neujahrsvorsätze durchzuhalten.
Viel Spaß beim Lesen!
Freundliche Grüße
Ihr TK-Firmenkundenservice
Die neue Version 16.0 von sv.net ist seit dem
4. Januar 2016 aktiv. Damit sind weitere Änderungen verbunden.
Seit dem 4. Januar 2016 steht sv.net/classic auf der
Webseite www.sv.net.info im Bereich "Downloads"
zum Herunterladen zur Verfügung.
sv.net/online und sv.net/standard finden Sie in
aktualisierter Form vor.
Wichtige Hinweise für Unternehmen
Unternehmen sollten folgende Punkte unbedingt
beachten:
•
Die Übermittlung von Bescheinigungen zu
Entgeltersatzleistungen (EEL) war vom
31. Dezember 2015 bis zum 4. Januar 2016
nicht möglich. Dies geht erst wieder seit dem
4. Januar 2016 mit der Version 16.0.
Newsletter Januar 2016
•
Seit dem 4. Januar 2016 sind Erstattungsanträge für die Umlage U1 und U2 nur noch mit
sv.net/classic 16.0 zulässig.
Weitere wichtige Hinweise zu den Änderungen
finden Sie auf der Seite www.itsg.de unter
"Aktuelles".
sv.net/standard
Seit dem 14. Oktober 2015 steht Ihnen
sv.net/standard als Nachfolger von sv.net/online zur
Verfügung. sv.net/standard ist anwenderfreundlicher
gestaltet und wurde auf den aktuellsten Stand
gebracht. Der Funktionsumfang der Anwendung ist
weitgehend gleich geblieben.
Informationen zu den einzelnen Anwendungen
finden Sie unter www.itsg.de in den
"Produktinformationen".
Quelle: TK; ITSG
1.3 Bestandsfehlerprüfungen im
Meldeverfahren
Die ursprünglich für 2016 vorgesehenen
Bestandsfehlerprüfungen im Meldeverfahren
werden zunächst ausgesetzt.
Zum 1. Juli 2016 sollte durch das 5. SGB IVÄnderungsgesetz unter anderem eine verbindliche
Bestandsfehlerprüfung im Meldeverfahren eingeführt werden.
Dazu haben sich Vertreter der Renten- und Unfallversicherung mit Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und Arbeitgebern am
1. Dezember 2015 getroffen. Als Ergebnis wurde
vereinbart, die Einführung zu verschieben. Bis zum
In-Kraft-Treten der geänderten Vorschriften und der
darauf basierenden Gemeinsamen Grundsätze
bleibt es bei der bisherigen Verfahrensweise.
Geplant ist die praxisnahe Umsetzung und Einführung nun mit dem 6. SGB IV -Änderungsgesetz.
Über aktuelle Neuerungen informieren wir Sie in
unserem Newsletter.
Quelle: Knappschaft
2.
Recht
2.1 Kündigung in Probezeit trotz Praktikum
Ein Praktikum vor Beginn einer Ausbildung ist
nicht auf die gesetzlich vorgesehene Bewährung
anzurechnen. Daher ist eine Kündigung innerhalb der Probezeit unter diesen Umständen
möglich.
Ein junger Auszubildender aus Nordrhein-Westfalen
hatte gegen seine Kündigung nach drei Monaten
am Ende der regulären Probezeit geklagt. Vor
Beginn der Ausbildung hatte er in dem Betrieb ein
Praktikum absolviert.
Seite 2
Muss das Praktikum auf die Probezeit angerechnet werden?
Der junge Mann war mit der Kündigung nicht
einverstanden. Seiner Argumentation nach hätte
das Praktikum auf die Probezeit angerechnet
werden müssen. Demnach sei die Kündigung nicht
mehr innerhalb der Probezeit erfolgt und unwirksam. Außerdem habe sich der Betrieb schon während seines Praktikums ein Bild über ihn machen
können.
BAG-Urteil: Kündigung ist gerechtfertigt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied jedoch
am 19. November 2015, dass die Tätigkeit des
Klägers vor Beginn seiner Ausbildung nicht zu
berücksichtigen sei. Das gelte auch dann, wenn es
sich um ein Arbeitsverhältnis statt um ein Praktikum
gehandelt hätte.
Das Berufsbildungsgesetz sieht in Paragraf 20 Satz
1 vor, dass ein Ausbildungsverhältnis mit einer
Probezeit beginnt. Der Sinn der Probezeit sei es,
dass beide Vertragspartner genügend Zeit haben,
die wesentlichen Umstände für die Ausbildung
eingehend zu prüfen. Diese Prüfung sei nur unter
den Bedingungen eines Berufsausbildungsverhältnisses mitsamt seinen spezifischen Pflichten
möglich.
Quelle: personalwirtschaft; BAG Urteil vom
19.11.2015, Aktenzeichen 6 AZR 844/14
2.2 Gesetzlicher Anspruch auf
Nachtzuschlag
Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, können einen
Zuschlag von mindestens 25 Prozent verlangen,
wenn keine anderen tarifvertraglichen Regeln
gelten – urteilt das Bundesarbeitsgericht.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine Bestimmung des Arbeitszeitgesetzes per Urteil vom
9. Dezember 2015 konkretisiert:
•
•
Für die Arbeitsstunden zwischen 23 Uhr und
6 Uhr und
wenn keine anderen tarifvertraglichen
Ausgleichsregelungen bestehen
gilt die folgende Regelung:
Es sei regelmäßig ein Zuschlag von 25 Prozent auf
den Bruttostundenlohn beziehungsweise die
entsprechende Anzahl freier Tage angemessen. Bei
der besonderen Belastung durch Dauernachtarbeit
erhöht sich der Anspruch sogar auf 30 Prozent.
Ein LKW-Fahrer wollte angemessene Zuschläge
Die Situation sah so aus: Ein Lastwagenfahrer hatte
für seine Arbeit in einem nicht tarifgebundenen
Unternehmen für die regelmäßige Nachtarbeit
zwischen 21 Uhr und 6 Uhr nur einen Zuschlag von
elf Prozent und später einen Zuschlag von 20
Prozent erhalten.
Seite 3
Der Fahrer fand das nicht angemessen und verlangte einen Nachtarbeitszuschlag von 30 Prozent des
Stundenlohns oder zwei Arbeitstage Freizeitausgleich für 90 geleistete Nachtarbeitsstunden.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Das BAG bestätigte seine Auffassung: Nach
Paragraf 6 Absatz 5 des Arbeitszeitgesetzes
(ArbZG) haben Nachtarbeitnehmer "für die während
der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden" ein
Anrecht auf "eine angemessene Zahl bezahlter
freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf
das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt".
Newsletter Januar 2016
Februar 2016
•
•
•
•
10. Februar: Lohnsteueranmeldung Januar
2016
15. Februar: Jahresmeldung für 2015
23. Februar: SV-Beitragsnachweis Januar 2016
25. Februar: Fälligkeit der SV-Beiträge Februar
2016
Alle Termine finden Sie auch in unserem elektronischen Kalender auf www.firmenkunden.tk.de
(Webcode 281524).
Quelle: TK
Als regelmäßig angemessen befand das Gericht
einen Zuschlag von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn beziehungsweise die entsprechende
Anzahl bezahlter freier Tage für die geleisteten
Arbeitsstunden zwischen 23 Uhr und 6 Uhr.
4.
Höherer Zuschlag bei besonderer Belastung
Eine wachsende Flut an Daten wird sich immer
weiter in die Cloud verlagern, Kundenloyalität
rückt noch mehr in den Fokus und SEO wird
sich neuen Assistenten anpassen – diese und
andere digitale Trends sagen Experten für das
Jahr 2016 voraus.
Die Richter konkretisierten noch weiter: Besondere
Belastungen können zu einem höheren Ausgleichsanspruch führen. Dauernachtarbeit ist als besondere Belastung anzusehen, dies sei durch arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse gesichert. Bei
Dauernachtarbeit erhöht sich der Anspruch regelmäßig auf einen Nachtarbeitszuschlag von 30 Prozent oder eine entsprechende Anzahl freier Tage.
Die Höhe des Stundenlohns ist für den
Nachtzuschlag nicht relevant.
Geringerer Zuschlag bei Bereitschaftsdienst
Ein reduzierter Ausgleich für Nachtarbeit sei aber
denkbar, wenn während der Nachtarbeit eine
spürbar geringere Belastung bestehe. Das sei zum
Beispiel der Fall bei einem Bereitschaftsdienst
während der Nachtzeit.
Quelle: TK; BAG Urteil vom 9.12.2015,
Aktenzeichen 10 AZR 423/14
3.
Termine
3.1 Lohn- und Gehaltsabrechnung
Ihre Termine für Januar und Februar für die
Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Januar 2016
•
•
•
11. Januar: Lohnsteueranmeldung Kalenderjahr
2016 und Lohnsteueranmeldung Dezember
2015
25. Januar: SV-Beitragsnachweis Januar 2016
27. Januar: Fälligkeit der SV-Beiträge Januar
2016 und Wahl Erstattungssatz U1
Panorama
4.1 Digitale Trends – was wird 2016 für
Unternehmen wichtig?
Daten wandern in die Cloud
Experten sagen eine stetig wachsende Menge an
Daten voraus, die dazu führen wird, dass sich
immer mehr Anwendungen in die Cloud verlagern
werden. Da das Safe-Harbor-Abkommen vom
Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde,
werden die großen US-amerikanischen Anbieter
voraussichtlich bald reagieren und Lösungen anbieten, bei denen Daten in Deutschland oder in der EU
gehostet werden.
Kundenloyalität wird immer wichtiger
Inzwischen können Unternehmen ihren Kunden
Angebote machen, die auf deren Situationen und
Wünsche zugeschnitten sind. Kunden honorieren
ein solches Vorgehen mit ihrer Loyalität. Dieser
Trend wird sich auch 2016 weiter fortsetzen, denn
die technischen Grundlagen samt Daten und
Analysetechniken sind bereits vorhanden. Jetzt geht
es vor allem darum, neue Konzepte zu entwickeln
und auszuprobieren.
Das Internet der Dinge
Dass Tablets und Smartphones vernetzt sind, ist
klar. Zukünftig wird das immer mehr Endgeräte
betreffen – sie werden Daten erfassen und senden:
vom Drucker über die Heizung bis hin zum Auto.
Doch auch ganze Transportsysteme können so
energiesparender und flexibler gestaltet werden.
Ziel der Vernetzung ist es, unterschiedliche
Endpunkte so miteinander zu vernetzen, dass
dadurch ein Mehrwert für den Nutzer entsteht.
Newsletter Januar 2016
Suchmaschinenoptimierung auch für
Assistenten
Die meisten Unternehmen optimieren ihre
Internetinhalte schon längst suchmaschinengerecht.
Doch durch die wachsende Verbreitung von digitalen Assistenten wie "Apple Siri", "Microsoft Cortana"
und "Google now" muss die Optimierung angepasst
werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass
ihre Inhalte auch durch diese "Suchmaschinen"
gefunden werden.
Streitthema Virtual Reality
Beim Thema Virtual Reality gibt es unterschiedliche
Prognosen: Während Experten den Aufstieg
entsprechender Technologien voraussagen und
virtuelle Rundgänge durch Geschäfte als Beispiel
nennen, sind die Händler eher skeptisch. In einer
aktuellen Umfrage des britischen Fachmagazins
MCV glauben 55 Prozent der befragten 140
Händler, dass Virtual Reality keinen Erfolg haben
wird.
Mehr Innovationen sorgen für Stabilität
Es hat ein grundsätzlicher Wandel stattgefunden:
Die größten Konzerne waren früher Unternehmen
mit einem beständigen Angebot. Heute werden die
globalen Top Ten von Unternehmen angeführt, die
sich und ihr Angebot ständig verändern. Sich selbst
zu hinterfragen und immer wieder neu zu orientieren
sind die neuen Garanten für die Stabilität eines
Unternehmens.
Weitere Automatisierung der Prozesse
Durch an das Internet angebundene Technologien
kann eine größere Masse an individuell gefertigten
Gütern schon bald günstiger und für eine größere
Zielgruppe auf kürzeren Wegen zugänglich gemacht
werden. Als Beispiel seien hier individuell
angepasste Maßanzüge genannt.
Apps begleiten Nutzer durch ihren gesamten
Alltag
Apps werden zukünftig immer weniger für sich allein
stehen. Stattdessen werden sie die Nutzer durch
deren gesamten Alltag begleiten. Musikstreamingdienste sind längst keine reinen PC-Anwendungen
mehr, sondern werden auf zahlreichen Geräten
genutzt und bieten eine Vielzahl an zusätzlichen
Angeboten.
Quelle: Haufe; Wired; Arithnea; Bundesverband
digitale Wirtschaft
4.2 Arbeitsplatzbeleuchtung jetzt überprüfen
Dunkel macht müde und müde macht selten
produktiver. Gerade jetzt, in der dunkelsten Zeit
des Jahres, wird klar, wie wichtig eine gute
Beleuchtung ist.
Wer sicher und gesund arbeiten will, muss über
einen ausreichend hellen Arbeitsplatz verfügen.
Denn unter schlechten Arbeitsbedingungen arbeiten
zu müssen, bringt Risiken mit sich:
Seite 4
Risiken einer schlechten Beleuchtung
•
•
•
•
•
Die Augen werden stark beansprucht.
Um besser sehen zu können, nimmt man oft
eine Fehlhaltung ein.
Die Folge sind Verspannungen in Schultern
und Nacken.
Fehler passieren häufiger als mit genügend
Licht.
Die Unfallgefahr steigt.
Regeln für eine gute Beleuchtung
Wenn Sie die Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz
gesund und sicher gestalten wollen, sollten Sie
diese Regeln beachten:
•
•
•
•
•
•
Die Lichtverhältnisse sollten an den persönlichen Bedarf angepasst werden. Ältere Mitarbeiter brauchen häufig mehr Licht als
Jüngere.
Die Kombination von direktem und indirektem
Licht ist vorteilhaft.
Für Büroarbeitsplätze ist eine
Beleuchtungsstärke von 500 Lux vorgeschrieben, für ältere Menschen können 750 bis 1.000
Lux für ermüdungsfreies Lesen sinnvoll sein.
Neutralweißes und tageslichtweißes Licht sind
für die Arbeit am Bildschirm und für das Erkennen von Farben am besten geeignet. Auch
Warnfarben werden so besser wahrgenommen
– das erhöht die Sicherheit.
Grundsätzlich gilt: Je kleinteiliger die Aufgabe
ist, desto heller sollte die Beleuchtung sein.
Die Entfernung der Lichtquelle zum Arbeitsplatz
darf nicht zu groß sein.
Hinweise zum Farbwiedergabeindex
Wer Leuchtmittel einsetzt, sollte auf den sogenannten Color Rendering Index (CRI) achten, auch
Farbwiedergabeindex Ra genannt. Der Index
benennt, wie gut Farben im Licht einer Lampe
erkennbar sind. Die Qualität der Farbwiedergabe
wird mit einem Wert von eins bis 100 angegeben.
Bei normalen Anforderungen ist ein Wert ab 80
ausreichend.
Das Licht von Beleuchtungen mit einem geringeren
CRI-Wert kann gelb-grünlich wirken. Die Farben
Dunkelblau und Schwarz sind dann nur schwer zu
unterscheiden.
Quelle: Haufe; TÜV Rheinland
Seite 5
5.
Kolumne
5.1 Geliebter Schweinehund – oder: Wie es
diesmal wirklich klappt
Jedes Jahr dasselbe Trauerspiel: Hochmotiviert
benennt man am Silvesterabend seine guten
Vorsätze fürs neue Jahr. Doch schon um 0:05
Uhr beginnen die ersten der eisernen Vorsätze
bedenklich zu wackeln. Wir haben eine Strategie
für Sie, wie Sie es trotzdem schaffen können.
Der Jahreswechsel naht und mit jedem Tag, der
näher an Silvester heranrückt, kommen noch mehr
hinzu: gute Vorsätze. Die meisten stammen noch
aus dem letzten Jahr und wurden liebevoll recycelt,
einige wenige sind neu. Und eine Frage bleibt:
Wieso ist es nur so schwer, seine Vorsätze
einzuhalten?
Wir suchen Hilfe in der Literatur: "Gute Vorsätze
sind nutzlose Versuche, die Naturgesetze außer
Kraft zu setzen", findet Oscar Wilde. Hm. Und
weiter: "Versuchungen sollte man nachgeben. Wer
weiß, ob sie wiederkommen!". Das ist nicht richtig
hilfreich. Vielleicht im März, falls die Vorsätze bis
dahin nicht überlebt haben. Aber noch siegt die
Zuversicht.
Das Buch kommt also wieder in die Schublade, und
die Liste mit den guten Vorsätzen wird weiter gefüllt.
Diesmal wird es klappen! Diesmal aber wirklich!
Ganz, ganz sicher! Gibt es nicht andere Bücher, die
bessere Vorschläge machen? In der Tat, zahlreiche
Ratgeber können Sie bei Ihren Versuchen unterstützen. Im Wesentlichen basieren sie auf der sogenannten SMART-Formel, die für die Umsetzung von
Zielen im Projektmanagement entwickelt wurde:
Seien Sie SMART
S - Spezifisch: Am besten benennen Sie spezifische
Ziele. Statt einem eher schwammigen "Mal mehr
bewegen" nehmen Sie sich zum Beispiel vor, Fahrstühle und Rolltreppen aus Ihrem neuen, gesünderen Leben zu verbannen und ausschließlich
Treppen zu steigen.
M - Messbar: Jetzt müssen Sie ganz stark sein: Wie
oft pro Woche werden Sie ausschließlich Treppen
steigen? Zwei Tage die Woche klingt ja schon ganz
gut. Mehr wäre natürlich noch besser.
A - Akzeptiert (oder auch attraktiv): Überlegen Sie
mal. Was ist eigentlich so toll daran, gefühlte
100.000 Treppenstufen pro Woche zu steigen? Am
Anfang werden Sie sich eher wegdrehen, wenn Sie
Kollegen auf der Treppe treffen, damit niemand Ihr
schmerzverzerrtes Gesicht und die Dampfwölkchen
sieht, die von Ihnen aufsteigen. Aber schon nach
kurzer Zeit setzt der Trainingseffekt ein und auf
einmal können Sie nicht nur Treppen hüpfen wie ein
Känguru mit zu viel Kaffee, sondern Sie erwischen
auch noch Ihren Bus, bevor der wie sonst flüchten
kann. Wow!
R - Realistisch: Doch bitte bleiben Sie realistisch.
Klar können Sie sich vornehmen, jeden Tag Ihres
restlichen Lebens wie eine Hochleistungsdampflok
Newsletter Januar 2016
alle Treppen hoch zu schnaufen, die Sie finden
können. Aber dann sehen Sie auf einmal den wirklich sehr attraktiven Kollegen aus dem Nachbarbüro in den Fahrstuhl steigen (wahlweise auch die
wirklich sehr attraktive Kollegin, die Ihnen auch
noch zulächelt) und schon prallt Ihr ehrgeiziges
Vorhaben auf die knallharte Realität. Noch schwieriger wird es, wenn wieder Currywursttag in der
Kantine war. Daher: Sie werden an mindestens zwei
Tagen die Woche Treppen steigen.
T - Terminiert: Und zwar ab sofort und bis
mindestens zum 31. Juli 2016.
Mit Verbündeten ist es einfacher
Ein weiterer Tipp ist: Suchen Sie sich Verbündete.
Es ist viel einfacher, selbstgesteckte Ziele zu erreichen, wenn man Kollegen, Freunden, der Familie
und dem Rest der Welt regelmäßig Rede und
Antwort stehen muss. Technisch Affine werden
vermutlich Fitnessarmbänder und Apps in ihr Leben
integrieren. Aber auch die Dokumentation der
Ergebnisse und Erfolge per Hand können helfen.
Auf den Pranger sollten Sie verzichten, aber für
Erfolge dürfen Sie sich belohnen – das sollten Sie
sogar, denn es hilft.
Umarmen Sie Ihren Schweinehund
Ok, Ihr Plan steht, jeder einzelne Vorsatz wurde
SMART formuliert und bebt vor Energie, es kann
losgehen! Jetzt müssen Sie nur noch eins tun: Sie
müssen sich mit Ihrem inneren Schweinehund
auseinandersetzen. Denn der ist nicht dafür
bekannt, dass er Sie unterstützt. Im Gegenteil, er
trägt eher Oscar Wildesche Züge und findet ständig
neue Argumente, warum mehr Bewegung überflüssig und Treppensteigen jetzt gerade ganz
ungünstig ist.
Es gibt viele Tipps, wie Sie das missgünstige Tier
austricksen können, von "Starten Sie jetzt sofort" bis
"Keine Ausreden mehr!", aber die sind nicht immer
erfolgversprechend. Schweinehunde sind von Natur
aus leider sehr hartnäckig. Daher: Hören Sie auf
Ihren Schweinehund. Er möchte Ihnen etwas sagen
– und das ist wichtig. Hier sind ein paar mögliche
Einflüsterungen:
Warum Sie unmöglich die Treppe nehmen
können
•
•
•
Der Termin startet in fünf Minuten und für die
Treppe ist jetzt keine Zeit mehr. Der Fahrstuhl
kommt zwar auch erst in fünf Minuten, aber das
ist eine andere Zeitrechnung.
"Der Fahrstuhl kam nicht" ist eine bessere
Ausrede fürs Zuspätkommen als "Ich habe im
dritten Stockwerk schlappgemacht und der
Kollege konnte das Beatmungsgerät nicht
finden".
Currywurst und Pommes wollen in Ruhe
verdaut werden und mögen keine Treppen. Ich
schaffe es vielleicht nach oben, aber dann
bleibe ich im Flur liegen.
Newsletter Januar 2016
Noch einmal anders gefragt: Was ist gut daran,
dass Sie den Fahrstuhl benutzen statt die Treppe zu
nehmen?
•
•
•
Im Fahrstuhl und beim Warten kann ich noch
schnell meine E-Mails checken. Auf der Treppe
würde ich Auffahrunfälle verursachen.
Mein Kaffee verschüttet nicht.
Ich habe keine runden Flecken unter den
Armen, wenn ich in der Besprechung mit dem
Vorstand sitze, und ich kann sogar sprechen.
Die Alltagstauglichkeit überprüfen
Jetzt kommt die Kunst: Wie können Sie Ihre
Bedenken und die Vorteile des Fahrstuhlfahrens in
ihr neues, treppenfreundliches Leben übernehmen?
Sie könnten sich zum Beispiel rechtzeitig auf den
Weg machen, sodass Sie weder verspätet noch
röchelnd in den oberen Gefilden ankommen. Sie
können Ihre fahrstuhlfreien Tage um mögliche
Imbissbesuche herum planen. Und sicher können
Sie Ihre E-Mails bei einer anderen Gelegenheit
überprüfen.
Es geht los!
So, jetzt haben Sie alles, aber auch wirklich alles
zusammen: Sie haben einen SMARTen Plan, Sie
haben Verbündete und Sie haben die Alltagstauglichkeit Ihrer Ziele überprüft. Ihr Schweinehund liegt
schnurrend auf Ihrem Schoß und nichts kann mehr
schiefgehen. Sie legen los – gleich morgen. Oder
übermorgen. Aber spätestens nächste Woche.
Wirklich.
Oder doch nicht? – Der TK-MotivationsCoach
hilft
Übrigens: Die TK unterstützt Sie beim Erreichen
Ihrer Ziele. Kennen Sie schon unseren TK-MotivationsCoach? Mehr finden Sie auf www.tk.de
(Webcode 163820) oder direkt auf
www.ecoach.tk.de.
Quelle: TK
Weitere Information zu Themen rund um
Sozialversicherungs-, Arbeits- und Auslandsrecht
finden Sie in unserem Firmenkundenportal
www.firmenkunden.tk.de (Webcode 213080).
Aktuelle Informationen zum Jahreswechsel haben
wir auf www.jahreswechsel.tk.de für Sie
zusammengestellt.
Seite 6