Direktvermarktung in der Energiewende Marktreife, externe Kosten und Gratis-Umweltschutz Erwin Mayer Stv. GF Kleinwasserkraft Österreich www.kleinwasserkraft.at Übersicht Warum das Ganze? Wie lange Energiewende – bis „Marktreife“ erreicht ist? Frage: reif für welchen Markt? Wie wird bis jetzt „gefördert“, wie in Zukunft State aid guidlines Mehr Marktwirtschaft? … unbedingt, für die Mitbewerber! Negative Strompreise; Pay as bid oder uniform pricing in der Ausschreibung; Investitionsförderung Direktvermarktung in einem fairen Markt Übernahme von Risiken durch Betreiber Erneuerbarer Ausstieg aus der Atomenergie Oben: diepresse.com Rechts: epa /ABC tv Planet – wissen. de Ein Sommer der Extreme: mitten im Klimawandel und es kommt mehr BILD: SN/APA (GINDL)/BARBARA GINDL © Messezentrum Salzburg/Braun/Hochwasserereignisse 2013 Die Zeit läuft der Menschheit beim Klimaschutz davon Marktversagen im Klimaschutz und beim Atomausstieg Externe Kosten reduzieren gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt Reduktion von externen Kosten erhöht die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt Solange es externe Kosten gibt (AKW und fossile Emissionsquellen) gibt es einen externen Nutzen von CO2und atomstromfreier Stromproduktion durch erneuerbare Energiequellen Wie lange diesen ökologischen Mehrwert abgelten? Bis Subventionen für fossile und atomare Energien (inklusive nicht internalisierte Kosten) gestoppt sind? Bis Ökostromdeckel oder Notifikationssumme des ÖSG erreicht ist? Bis zur Amortisation der Anlagen? Solange es externe Kosten von atomaren und fossilen Stromquellen gibt! 100% erneuerbare Energie die Lösung für Klimaschutz und Atomausstieg Greenpeace, EVN, Vida – IHS-Studie 2012 Zsfg. ÖSG; ÖSR, ETS, Subventionsabbau für F&A; Atomhaftung/Endlager; HKN ÖSR(HKN); ÖSG, ETS; Atomkosten ÖSR; Atomkosten, Senkensubventionen 50% Energieeinsparung und Energieeffizienz 100% Erneuerbare Letzten 10% teurer oder billiger? Wie kommen wir zu 100% erneuerbarer Energie? Fossile und atomare Energieformen verbieten: Kohlekraftwerke, Ölheizungen verbieten, später Erdgaskraftwerke Atomsperrgesetz 1978 (nach Volksabstimmung Zwentendorf) CCS-Verbot in Österreich 2011 Subventionen für fossile und atomare Energieformen streichen. Externe Kosten für atomare und fossile Energieformen einberechnen.-> ÖSR/ETS/Atomhaftung Freiwilliger Verzicht auf fossile und atomare Kraftwerke der Betreiber. Erneuerbare Energieformen vorschreiben: PV/Solarthermie-Anlagen auf Neubauten MindestquotenZertifikatssystem Vorrangige Netzeinspeisung für Ökostrom -> ÖSG Externen Nutzen für erneuerbare Energien abgelten -> ÖSG Freiwilliger Bezug von Ökostrom -> HKN Gefördert (Prämie, Steuern) Nicht gefördert Wie lange Ökostrom fördern oder CO2und Atomenergiekosten bepreisen? Bis „Marktreife“ erreicht ist? Frage: reif für welchen Markt? Mit Internalisierung externer Kosten und Streichung der Subventionen für fossile und atomare Energiequellen oder Mit Subventionen für atomare und fossile Energiequellen und niedrigen CO2-Kosten und beschränkter Haftung für AKW? Solange die Politik und die „Allianz der Zahler“ (IV, WKO, AK, ÖGB) bereit sind, die Ökostromförderung zu bezahlen, z.B. „Ökostromdeckel“ <50 Mio Euro im ÖSG? Bevölkerung oft bereit Energiewende und Konsequenzen mitzutragen. Solange CO2 aus fossilen Kraftwerken emittiert wird und Atomenergie ins Stromnetz eingespeist wird! Ökostromgesetz 2012 § 4. (1) Im Interesse des Klima- und Umweltschutzes sowie der Versorgungssicherheit ist es das Ziel dieses Bundesgesetzes, 1. die Erzeugung von Ökostrom durch Anlagen in Österreich gemäß den Grundsätzen des europäischen Unionsrechts zu fördern; 2. den Anteil der Erzeugung von Ökostrom zumindest bis zu den in Abs. 2 bis Abs. 4 angegebenen Zielwerten zu erhöhen; 3. die energieeffiziente Erzeugung von Ökostrom sicherzustellen; 4. die Mittel zur Förderung von erneuerbaren Energieträgern effizient einzusetzen; 5. eine technologiepolitische Schwerpunktsetzung im Hinblick auf die Erreichung der Marktreife der Technologien zur Erzeugung von Ökostrom vorzunehmen, … 6. die Investitionssicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zu gewährleisten; 7. die Abhängigkeit von Atomstromimporten bis 2015 bilanziell zu beseitigen. Produzenten- und Konsumentenrente Technologieneutrale, europäische Ausschreibemodelle bzw. EU-Grünstrom-Quotenmodelle und freiwilliger Ökostrombezug (Stromkennzeichnung) 20 18 Strompreis in Cent 16 14 12 Konsumentenrente 10 Öko8 Haushalte mit freiwilligen 6 HKN Produzentenrente/“Überförderung“ 4 2 GWK in Ö 0 1 XXXP PV/CSP in E, I Wind in UK 50 Menge Ökostrom in XXX Wind KWK in Ö in Ö Biomasse/ gasverstro mung Einspeisetarife oder Quotensystem? 20 18 16 Strompreis in Cent/kWh 14 12 10 8 PV WindPreis aus Herkunftsnachweil od. Quotensystem in Kraft in Ö Kleinwasser „Marktpreis“ Ö kraft Großwasserkraft 6 4 2 0 1 50 Menge Ökostrom in kWh CO2-Handel und Grünstromzertifikate P-Preis für CO2Zertifikate bzw. Ökostrom Zertifikatspreis ZP Emissionsobergrenze bzw. Ökostrommenge Entweder den Preis bestimmen und die Ökostrom/CO2-Menge ist variabel oder die Menge an Ökostrom/CO2 wird fixiert, dann variiert der Preis. -> gleich marktwirtschaftlich! Grenzvermeidungs -kosten bzw. Grenzökostromproduktionskosten- Q = Emissionsniveau bzw. Ökostromeinspeisung EEX-Strommarkt Pay as bid od. uniform pricing -> Produzentenrente abschöpfen? Quelle: Google Bilder Marktwirtschaft nur für die Konkurrenz Erneuerbare Energien Fossile und atomare Energien Produzentenrente weitgehend abschöpfen, keine „Überförderung“ Höhere „Deckungsbeiträge“ erlaubt. Produzentenrente bleibt unangetastet Über 500 kW: keine Einspeisetarife -> Hinkley Point C: Einspeisetarife auf 35 Übergang zu Ausschreibungen, Prämien Jahre, wertgesichert rund 12,5 und Investitionsförderung Cent/kWh Keine Förderung bei 6h negativen Strompreisen Weiter Subventionierung fehlende CO2Preise und Atompreis auch bei negativen Strompreisen Keine „Förderung“ von Altanlagen, Bestand über vollständige Abschreibung hinaus. Betriebsbeihilfen eingeschränkt. Auch Altanlagen/Bestand können profitieren: KWK, Kapazitätsmärkte und Gratisallokation im ETS Ausweis der „Förderung“ auf Stromrechnung als Ökostromaufschlag und Ökostrompauschale Völlige Verschleierung von CO2- und Atomkosten auf der Stromrechnung, auch mittels handelbarer HKN Emissionshandel oder CO2-Steuer CO2-Preis Informationsaustausch zwischen den Unternehmen über den Preis http://en.wikipedia.org/wiki/File:Emissions.Trading.jpeg + eigene Ergänzungen Vergleich CO2-Steuern/Einspeisetarife mit Emissionshandel/Grünstromzertifikatshandel CO2-Steuer/Einspeisetarife/Prämie • • • • • • • • Bekannter Steuertarif für fossile Energieträger Öl, Kohle und Gas/ bekannte Einspeisetarife für Ökostrom Einfach und verständlich Kein zusätzlicher Aufwand für Beamte und Unternehmen, Haushalte Für große und kleine Emittenten Ungenaue Klimaschutzzielerreichung, aber Standard-Preis Ansatz möglich Keine heiße Luft Keine Spekulationsblasen Konjunkturpolitisch neutral für CO2intensive Industrie und Ökostromanlagenbetreiber Cap and trade - Zertifikatshandel • • • • • • • • Hoch volatiler (schwankender) Zertifikats-Preis, schwer kalkulierbar Sehr kompliziert, nur für Experten durchschaubar Nur für Großemittenten „Grüne Wall Street“, hohe Transaktions- bzw. Berater-, Trader, Evaluierer-, Zertifizierer-und Bankerkosten „sichere“ Zielerreichung Ermöglicht heiße Luft Zerplatzende Spekulationsblasen Konjunkturpolitisch antizyklisch für CO2-intensive Industrie und prozyklisch für Ökostrombranche Steuertarife auf fossile Energieträger in Österreich 8 E/t CO2-Preis im EUETS (Oktober 2015) Carbon floor price im EU-ETS “With carbon prices at record lows, there is no incentive to run a gas-fired plant,” Anzengruber said. “Operators need an emissions price of around 35 euros a metric ton to produce power from a gas plant rather than from a coal plant.” The U.K. set a floor on carbon prices in April to encourage investment in clean-energy projects by making it more costly to burn fossil fuels. The minimum price of 4.94 pounds ($7.70/€ 5,94) per ton of emissions will climb to 18.08 pounds (€ 21,68) for the year through March 2016, Britain’s Treasury said in March. http://www.bloomberg.com/news/2013-09-05/europe-needs-carbon-floor-price-toboost-gas-fired-plant-profits.html IEA Word Energy Outlook 2014: 450 ppm-Scenario (2°C) 2030 – 100$/t CO2; 2040 – 140$/t CO2 für EU,J, USA,.. Zusammenhang: CO2-Preise und Strompreis CO2-Gehalt von Strom aus Kohlekraftwerken: 0,9 kg CO2 bei Steinkohle bis 1,2 kg CO2 bei Braunkohle-Verstromung pro kWh. Strom aus Gaskraftwerken: 0,5 - 0,7 kg CO2 pro kWh Preis für CO2Preissteigerungen Zertifikate oder CO2- bei Kohlekraftwerken Steuern pro Tonne in Euro/MWh CO2 in Euro Preissteigerungen bei Gaskraftwerken in Euro/MWh 5 4,5 - 6 2,5 - 3,5 30 27 - 36 15 - 21 50 45 - 60 25 - 35 100 90 - 120 50 - 70 Echte Marktintegration in der Energiewende E-Abgabe (Stromsteuer) nach nicht handelbaren HKN differenzieren. Heimische, erneuerbare Anlagen profitieren. Abstufung nach Anlagengröße und/oder Technologien möglich Gesamtsteueraufkommen bleibt gleich Standardbilanzausgleichsverantwortung übernehmen für Anlagen über 1 MW Einspeisetarife für Anlagen bis 500kW, darüber gleitende Markprämie und Direktvermarktung Investitionsförderung als Option v.a. für Eigenverbrauchsanlagen Netztarife kostengerecht gestalten Dynamische Netzkostenverrechnung. „Glühende“ Netze->Preissignal Abrechnung nach involvierten Netzebenen und Distanz: dezentrale Einspeisung und Entnahme soll nicht das ganze Netzsystem mitbezahlen. Netzentlastung durch dezentrale anrechnen nicht wie in Deutschland jetzt wegfallen lassen sondern in Österreich einführen. Vergleich der Modelle E-Abgabebefreiung für HKN aus Österreich, Erhöhung für allen anderen Strom A t o m s t r o m Strom lieferant H K N S t r o m H K N S t r o m Stromrechnung E-Abgabe Stromlieferung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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