ORGANISATORISCHES VERANSTALTUNGSORT | Jugend- und Kulturzentrum mon ami, Goetheplatz 11, Weimar GäSTE | Dr. Holger Poppenhäger, Thüringer Minister für Inneres und Kommunales | Dr. Horst Meier, Autor und Jurist | Prof. Dr. Volkhard Knigge, Historiker und Direktor der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora MODERATION | Peter Reif-Spirek, Landeszentrale für politische Bildung Thüringen AUSSCHLUSSKLAUSEL | Entsprechend § 6 Absatz 1 Versammlungsgesetz sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Veranstaltung ausgeschlossen. Landeszentrale für politische Bildung Thüringen Regierungsstraße 73, 99084 Erfurt Postfach 900253, 99105 Erfurt Telefon: (03 61) 37-9 27 10, Fax: 37-9 27 02 www.lzt-thueringen.de Die NPD verbieten – ein starkes Zeichen gegen den Rechtsextremismus oder „deutsches Staatstheater“? Dienstag, 15. März 2016, 19.00 Uhr Weimar | Jugend- und Kulturzentrum mon ami Weimar, Saal im Obergeschoss Im März verhandelt das Bundesverfassungsgericht erneut über ein Parteienverbot gegen die NPD. Bereits 2001 hatte die damalige Bundesregierung unter Gerhard Schröder versucht, die NPD für verfassungswidrig erklären zu lassen. Der Bundesrat und der Bundestag stellten ebenfalls Verbotsanträge. Das Vorhaben scheiterte allerdings 2003 „aus Verfahrensgründen“, da V-Leute des Verfassungsschutzes gleichzeitig in der Führungsriege der Partei aktiv waren. Der neue Verbotsantrag wurde im Dezember 2013 durch den Bundesrat gestellt. Das Land Thüringen unterstützt diesen Antrag. Bundestag und Bundesregierung hatten sich jedoch dem Antrag der Länderkammer nicht angeschlossen. Im Grundgesetz gibt es hohe Hürden für das Verbot von Parteien, sie stehen unter besonderem Schutz der Verfassung. Nach Artikel 21 wirken sie „bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“. Voraussetzung für ein Verbot ist, dass die Partei „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger“ beabsichtigt, „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Seit Gründung der Bundesrepublik gab es erst zwei Parteiverbote: 1952 traf es die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei (SRP), 1956 verbot das Verfassungsgericht die KPD. Wir wollen Sie zu einer Diskussion über das erneute Verbotsverfahren gegen die NPD einladen. Ist dieses Verfahren ein starkes Signal gegen rechts, das die Zivilgesellschaft ermutigt? Brauchen wir ein Parteienverbot, um dem Rechtsextremismus Grenzen zu setzen? Darüber diskutieren: Dr. Holger Poppenhäger Thüringer Minister für Inneres und Kommunales Dr. Horst Meier Autor und Jurist. Er promovierte über die Verbotsurteile gegen SRP und KPD und veröffentlichte 2005 das Buch „Verbot der NPD – ein deutsches Staatstheater“. Prof. Dr. Volkhard Knigge Historiker und Direktor der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora MODERATION Peter Reif-Spirek Stellv. Leiter der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen
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