Die NPD verbieten - Landeszentrale für politische Bildung Thüringen

ORGANISATORISCHES
VERANSTALTUNGSORT | Jugend- und Kulturzentrum
mon ami, Goetheplatz 11, Weimar
GäSTE | Dr. Holger Poppenhäger, Thüringer Minister
für Inneres und Kommunales | Dr. Horst Meier, Autor
und Jurist | Prof. Dr. Volkhard Knigge, Historiker und
Direktor der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und
Mittelbau-Dora
MODERATION | Peter Reif-Spirek, Landeszentrale für
politische Bildung Thüringen
AUSSCHLUSSKLAUSEL | Entsprechend § 6 Absatz 1
Versammlungsgesetz sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der
rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits
in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind,
von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Landeszentrale für politische Bildung Thüringen
Regierungsstraße 73, 99084 Erfurt
Postfach 900253, 99105 Erfurt
Telefon: (03 61) 37-9 27 10, Fax: 37-9 27 02
www.lzt-thueringen.de
Die NPD verbieten
– ein starkes Zeichen gegen
den Rechtsextremismus oder
„deutsches Staatstheater“?
Dienstag, 15. März 2016, 19.00 Uhr
Weimar | Jugend- und Kulturzentrum
mon ami Weimar, Saal im Obergeschoss
Im März verhandelt das Bundesverfassungsgericht erneut über ein Parteienverbot gegen die NPD.
Bereits 2001 hatte die damalige Bundesregierung
unter Gerhard Schröder versucht, die NPD für verfassungswidrig erklären zu lassen. Der Bundesrat und
der Bundestag stellten ebenfalls Verbotsanträge. Das
Vorhaben scheiterte allerdings 2003 „aus Verfahrensgründen“, da V-Leute des Verfassungsschutzes gleichzeitig in der Führungsriege der Partei aktiv waren. Der
neue Verbotsantrag wurde im Dezember 2013 durch
den Bundesrat gestellt. Das Land Thüringen unterstützt
diesen Antrag. Bundestag und Bundesregierung hatten
sich jedoch dem Antrag der Länderkammer nicht angeschlossen.
Im Grundgesetz gibt es hohe Hürden für das Verbot von
Parteien, sie stehen unter besonderem Schutz der Verfassung. Nach Artikel 21 wirken sie „bei der politischen
Willensbildung des Volkes mit“. Voraussetzung für ein
Verbot ist, dass die Partei „nach ihren Zielen oder nach
dem Verhalten ihrer Anhänger“ beabsichtigt, „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Seit Gründung der
Bundesrepublik gab es erst zwei Parteiverbote: 1952
traf es die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei
(SRP), 1956 verbot das Verfassungsgericht die KPD.
Wir wollen Sie zu einer Diskussion über das erneute
Verbotsverfahren gegen die NPD einladen. Ist dieses
Verfahren ein starkes Signal gegen rechts, das die Zivilgesellschaft ermutigt? Brauchen wir ein Parteienverbot, um dem Rechtsextremismus Grenzen zu setzen?
Darüber diskutieren:
Dr. Holger Poppenhäger
Thüringer Minister für Inneres und Kommunales
Dr. Horst Meier
Autor und Jurist. Er promovierte über die Verbotsurteile
gegen SRP und KPD und veröffentlichte 2005 das Buch
„Verbot der NPD – ein deutsches Staatstheater“.
Prof. Dr. Volkhard Knigge
Historiker und Direktor der Stiftung Gedenkstätten
Buchenwald und Mittelbau-Dora
MODERATION
Peter Reif-Spirek
Stellv. Leiter der Landeszentrale für politische Bildung
Thüringen