Geschäftsbedingungen für Oberbank eBanking und Oberbank App Fassung 09/2015 Fassung 01/2016 3. Legitimation 3. Legitimation Jeder Teilnehmer erhält von der Oberbank eine eBanking-Nummer, ohne die keine Aufträge erteilt oder Daten abgerufen werden können. Als weiteres Identifikationsmerkmal erhält der Teilnehmer eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN). Für Abfrageleistungen ist die Eingabe der PIN erforderlich. Jeder Teilnehmer erhält von der Oberbank eine eBanking-Nummer, ohne die keine Aufträge erteilt oder Daten abgerufen werden können. Als weiteres Identifikationsmerkmal erhält der Teilnehmer eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN). Für Abfrageleistungen ist die Eingabe der PIN erforderlich. Für Verfügungen/Aufträge erhält der Teilnehmer zusätzlich eine Liste mit Transaktionsnummern (TAN) oder per SMS (Short Message Service) zugesendete xTAN, mit denen er seine Verfügungen/Aufträge freigeben muss. Verfügungen im Rahmen der Oberbank App sind ausschließlich mit dem xTAN-Verfahren möglich. Für Verfügungen/Aufträge/Abgabe von rechtsgeschäftlichen Erklärungen erhält der Teilnehmer zusätzlich eine Liste mit Transaktionsnummern (TAN) oder per SMS (Short Message Service) zugesendete xTAN, mit denen er seine Verfügungen/Aufträge /Erklärungen freigeben muss. Verfügungen im Rahmen der Oberbank App sind ausschließlich mit dem xTAN-Verfahren möglich. 4. Aufträge, Verfügungen und Informationen 4. Aufträge, Verfügungen und Informationen 4.2 Aufträge, Verfügungen, Limits 4.2 Aufträge, Verfügungen, Limits (2. Absatz) Änderungen der Limits müssen zwischen Oberbank und Kunden vereinbart werden. (2. Absatz) Änderungen der Limits müssen zwischen Oberbank und Kunden vereinbart werden. Die Oberbank ist berechtigt, die für das Oberbank eBanking/App vereinbarten Limits ohne Mitwirkung des Kontoinhabers herabzusetzen, wenn Die Oberbank ist berechtigt, die für das Oberbank eBanking/App vereinbarten Limits ohne Mitwirkung des Kontoinhabers herabzusetzen, wenn • objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit im Oberbank eBanking/App dies rechtfertigen • objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit im Oberbank eBanking/App dies rechtfertigen • der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Oberbank eBanking/App besteht, oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Oberbank eBanking/App besteht, oder • ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Kontoinhaber seinen gegenüber der Oberbank aus der Verwendung des Oberbank eBanking/ App entstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. • ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Kontoinhaber seinen gegenüber der Oberbank aus der Verwendung des Oberbank eBanking/ App entstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. 4.3 Status-/Buchungsinformationen 4.3 Status-/Buchungsinformationen (2. Absatz) Die Orderweiterleitung an die Börsen / Kontrahenten erfolgt seitens der Oberbank ehestmöglich und entsprechend den jeweils gültigen Ausführungsgrundsätzen im Handel mit Finanzinstrumenten. Wertpapieraufträge werden ausschließlich nach Eingabe der ISIN entgegengenommen. (2. Absatz) Die Orderweiterleitung an die Börsen / Kontrahenten erfolgt seitens der Oberbank ehestmöglich und entsprechend den jeweils gültigen Ausführungsgrundsätzen im Handel mit Finanzinstrumenten. Wertpapieraufträge werden ausschließlich nach Eingabe der ISIN entgegengenommen. Bei Abweichungen zur vereinbarten Durchführungspolitik bei Wertpapierauftragen nach Ziffer 63 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Oberbank wird die Oberbank den Kunden darauf im Vorfeld hinweisen. Oberbank AG, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Linz, Firmenbuch-Nr.: FN 79063 w, Landesgericht Linz 11.01.2016 DVR: 0019020 Gegenüberstellung der geänderten Bestimmungen
© Copyright 2024 ExpyDoc