Geschäftsbedingungen eBanking/App

Geschäftsbedingungen für Oberbank eBanking und Oberbank App
Fassung 09/2015
Fassung 01/2016
3. Legitimation
3. Legitimation
Jeder Teilnehmer erhält von der Oberbank eine eBanking-Nummer, ohne die
keine Aufträge erteilt oder Daten abgerufen werden können. Als weiteres
Identifikationsmerkmal erhält der Teilnehmer eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN). Für Abfrageleistungen ist die Eingabe der PIN erforderlich.
Jeder Teilnehmer erhält von der Oberbank eine eBanking-Nummer, ohne die
keine Aufträge erteilt oder Daten abgerufen werden können. Als weiteres
Identifikationsmerkmal erhält der Teilnehmer eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN). Für Abfrageleistungen ist die Eingabe der PIN erforderlich.
Für Verfügungen/Aufträge erhält der Teilnehmer zusätzlich eine Liste mit
Transaktionsnummern (TAN) oder per SMS (Short Message Service) zugesendete xTAN, mit denen er seine Verfügungen/Aufträge freigeben muss.
Verfügungen im Rahmen der Oberbank App sind ausschließlich mit dem
xTAN-Verfahren möglich.
Für Verfügungen/Aufträge/Abgabe von rechtsgeschäftlichen Erklärungen
erhält der Teilnehmer zusätzlich eine Liste mit Transaktionsnummern (TAN)
oder per SMS (Short Message Service) zugesendete xTAN, mit denen er
seine Verfügungen/Aufträge /Erklärungen freigeben muss. Verfügungen im
Rahmen der Oberbank App sind ausschließlich mit dem xTAN-Verfahren
möglich.
4. Aufträge, Verfügungen und Informationen
4. Aufträge, Verfügungen und Informationen
4.2 Aufträge, Verfügungen, Limits
4.2 Aufträge, Verfügungen, Limits
(2. Absatz)
Änderungen der Limits müssen zwischen Oberbank und Kunden vereinbart
werden.
(2. Absatz)
Änderungen der Limits müssen zwischen Oberbank und Kunden vereinbart
werden.
Die Oberbank ist berechtigt, die für das Oberbank eBanking/App vereinbarten Limits ohne Mitwirkung des Kontoinhabers herabzusetzen, wenn
Die Oberbank ist berechtigt, die für das Oberbank eBanking/App vereinbarten Limits ohne Mitwirkung des Kontoinhabers herabzusetzen, wenn
• objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit im Oberbank
eBanking/App dies rechtfertigen
• objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit im Oberbank
eBanking/App dies rechtfertigen
• der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung
des Oberbank eBanking/App besteht, oder
• der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung
des Oberbank eBanking/App besteht, oder
• ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Kontoinhaber seinen
gegenüber der Oberbank aus der Verwendung des Oberbank eBanking/
App entstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.
• ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Kontoinhaber seinen
gegenüber der Oberbank aus der Verwendung des Oberbank eBanking/
App entstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.
4.3 Status-/Buchungsinformationen
4.3 Status-/Buchungsinformationen
(2. Absatz)
Die Orderweiterleitung an die Börsen / Kontrahenten erfolgt seitens der
Oberbank ehestmöglich und entsprechend den jeweils gültigen Ausführungsgrundsätzen im Handel mit Finanzinstrumenten. Wertpapieraufträge
werden ausschließlich nach Eingabe der ISIN entgegengenommen.
(2. Absatz)
Die Orderweiterleitung an die Börsen / Kontrahenten erfolgt seitens der
Oberbank ehestmöglich und entsprechend den jeweils gültigen Ausführungsgrundsätzen im Handel mit Finanzinstrumenten. Wertpapieraufträge
werden ausschließlich nach Eingabe der ISIN entgegengenommen. Bei Abweichungen zur vereinbarten Durchführungspolitik bei Wertpapierauftragen nach Ziffer 63 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Oberbank
wird die Oberbank den Kunden darauf im Vorfeld hinweisen.
Oberbank AG, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Linz, Firmenbuch-Nr.: FN 79063 w, Landesgericht Linz 11.01.2016 DVR: 0019020
Gegenüberstellung der geänderten Bestimmungen