1497 H Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt II A 22 Berlin, den 5. Oktober 2015 Telefon 9(0)25-2017 [email protected] An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Teilbericht Sachstandsbericht zum Tempelhofer Feld, Gebäudeentwicklung Schreiben SenFin – I D – vom 13.06.2014 Anmietung von Flächen zur Unterbringung der Verkehrslenkung Berlin, Platz der Luftbrücke 5 betr. Auflage Nr. II.A.2 – Drucksache 17/1400 zum Haushalt 2014/15 Zwischenbericht SenStadtUm – StS VU-Li / II A 21 – vom 29.08.2014 Entwicklung des Tempelhofer Feldes betr. Auflage Nr. II.B 74 a) und b) Drucksache 17/1400 zum Haushalt 2014/15 und Berichtsauftrag aus der 63. Sitzung am 18.06.2014) Zwischenbericht SenStadtUm – II A FT 2 – vom 22.06.2015, rote Nr. 1497 G 81. Sitzung des Hauptausschusses am 09.09.2015 Der Hauptausschuss hat in seiner 65. Sitzung am 17. September 2014 Folgendes beschlossen: 1. Berichtsauftrag durch SenFin: „SenStadtUm wird gebeten, bis Juni 2015 ist zu berichten, inwieweit das Gebäude in die Portfolioanalyse und Clusterung einbezogen wird. (s.auch Berichtauftrag zu Top 13)“ und 2. Berichtsauftrag durch SenStadtUm: „SenFin wird gebeten, dem Hauptausschuss Anfang Juni 2015 einen Folgebericht zur Gesamtkonzeption des Gebäudes und Nachnutzung sowie zur Übernahme der Verwaltung des Areals vorzulegen.“ Beschlussempfehlung: Es wird gebeten, den nachfolgenden Teilbericht zur Kenntnis zu nehmen.. -1- -2- Hierzu wird berichtet: Der 1. Berichtsauftrag zur Portfolioanalyse und Clusterung ist aufgrund der Zuständigkeit eine Zuarbeit der Sentsverwaltung für Finanzen. Aufgrund der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die Entwicklung der Freifläche und des Flughafengebäudes Tempelhof berichtet SenStadtUm zum 2. Berichtsauftrag. 1. Berichtsauftrag durch Zuarbeit SenFin: „Das Gebäude mit dem betonierten Vorfeld (Tempelhof Projekt GmbH) und das Tempelhofer Feld (Grün Berlin GmbH) des ehemaligen Flughafens Tempelhof befinden sich im Fachvermögen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Als solches wäre im Portfolioausschuss über die zukünftige Nutzung des Grundstücks eine grundsätzliche Entscheidung über die Art und Weise der zukünftigen Nutzung bzw. Verwertung herbeizuführen (Clusterung). Über die Nutzung des ehemaligen Flughafengabäudes in Verwaltung durch die Tempelhof Projekt GmbH wird das Ergebnis des Profilbilungsprozesses im Dezember mit einer Vorlage im Abgeordentenhaus entschieden. Im Hinblick darauf, dass das Tempelhofer Feld, soweit absehbar, bis auf Weiteres im Fachvermögen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt verbleibt, kann die formale Clusterung zunächst zurückgestellt werden. Bei Änderung der Sachlage kann die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung jederzeit einen Antrag auf Clusterung bei der BIM oder bei der Senatsverwaltung für Finanzen stellen.“ 2. Berichtsauftrag mit Zwischenbericht durch SenStadtUm: Zu dem 2. Berichtsauftrag wurde ein Zwischenbericht von SenStadtUm mit Fristverlängerung bis zur Sitzung am 17. Februar 2016 erstellt. In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
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