1497 H - Abgeordnetenhaus von Berlin

1497 H
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
II A 22
Berlin, den 5. Oktober 2015
Telefon 9(0)25-2017
[email protected]
An den
Vorsitzenden des Hauptausschusses
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -
Teilbericht
Sachstandsbericht zum Tempelhofer Feld, Gebäudeentwicklung
Schreiben SenFin – I D – vom 13.06.2014
Anmietung von Flächen zur Unterbringung der Verkehrslenkung Berlin,
Platz der Luftbrücke 5
betr. Auflage Nr. II.A.2 – Drucksache 17/1400 zum Haushalt 2014/15
Zwischenbericht SenStadtUm – StS VU-Li / II A 21 – vom 29.08.2014
Entwicklung des Tempelhofer Feldes
betr. Auflage Nr. II.B 74 a) und b) Drucksache 17/1400 zum Haushalt 2014/15 und Berichtsauftrag
aus der 63. Sitzung am 18.06.2014)
Zwischenbericht SenStadtUm – II A FT 2 – vom 22.06.2015, rote Nr. 1497 G
81. Sitzung des Hauptausschusses am 09.09.2015
Der Hauptausschuss hat in seiner 65. Sitzung am 17. September 2014 Folgendes beschlossen:
1. Berichtsauftrag durch SenFin:
„SenStadtUm
wird gebeten, bis Juni 2015 ist zu berichten, inwieweit das Gebäude in die Portfolioanalyse und
Clusterung einbezogen wird. (s.auch Berichtauftrag zu Top 13)“
und
2. Berichtsauftrag durch SenStadtUm:
„SenFin
wird gebeten, dem Hauptausschuss Anfang Juni 2015 einen Folgebericht zur Gesamtkonzeption
des Gebäudes und Nachnutzung sowie zur Übernahme der Verwaltung des Areals vorzulegen.“
Beschlussempfehlung:
Es wird gebeten, den nachfolgenden Teilbericht zur Kenntnis zu nehmen..
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Hierzu wird berichtet:
Der 1. Berichtsauftrag zur Portfolioanalyse und Clusterung ist aufgrund der Zuständigkeit eine
Zuarbeit der Sentsverwaltung für Finanzen.
Aufgrund der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die
Entwicklung der Freifläche und des Flughafengebäudes Tempelhof berichtet SenStadtUm zum
2. Berichtsauftrag.
1. Berichtsauftrag durch Zuarbeit SenFin:
„Das Gebäude mit dem betonierten Vorfeld (Tempelhof Projekt GmbH) und das Tempelhofer Feld
(Grün Berlin GmbH) des ehemaligen Flughafens Tempelhof befinden sich im Fachvermögen der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Als solches wäre im Portfolioausschuss über die zukünftige Nutzung des Grundstücks eine
grundsätzliche Entscheidung über die Art und Weise der zukünftigen Nutzung bzw. Verwertung
herbeizuführen (Clusterung).
Über die Nutzung des ehemaligen Flughafengabäudes in Verwaltung durch die Tempelhof Projekt
GmbH wird das Ergebnis des Profilbilungsprozesses im Dezember mit einer Vorlage im
Abgeordentenhaus entschieden.
Im Hinblick darauf, dass das Tempelhofer Feld, soweit absehbar, bis auf Weiteres im
Fachvermögen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt verbleibt, kann die formale
Clusterung zunächst zurückgestellt werden. Bei Änderung der Sachlage kann die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung jederzeit einen Antrag auf Clusterung bei der BIM oder bei
der Senatsverwaltung für Finanzen stellen.“
2. Berichtsauftrag mit Zwischenbericht durch SenStadtUm:
Zu dem 2. Berichtsauftrag wurde ein Zwischenbericht von SenStadtUm mit Fristverlängerung bis
zur Sitzung am 17. Februar 2016 erstellt.
In Vertretung
Christian Gaebler
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt