Fall 6 – „Errare humanum est“

Juristische Fakultät
Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I
WS 2012/2013
Fall 7 – „Errare humanum est“
Teil 1:
Karl will sich nun auch der Sammlung von gegenständlichen Werken des Jugendstiles
zuwenden, da er von den literarischen Werken nahezu alle erworben hat. Zu Beginn des
neuen Jahres hat er gehört, dass Vincent einen bislang unauffindbaren Schreibtisch von
Henry van der Velde besitzt und diesen auch verkaufen will. Da Karl an diesem
Schreibtisch sehr interessiert ist, entschließt er sich dazu, Vincent zu besuchen.
Vincent empfängt Karl hocherfreut und zeigt ihm voller Stolz das kunstvolle Möbelstück.
Während der Verhandlungen über den Preis fragt Karl, ob es denn an der Herkunft des
Möbelstückes aus der Werkstatt des Henry van der Velde auch keine Zweifel gäbe, denn
dies sei für ihn sehr wichtig, da ihm gerade ein solches Stück noch in seiner Sammlung
fehle. Daraufhin erwidert Vincent, dass er bei der Entdeckung des Schreibtisches selbst
zugegen gewesen sei und dass man den Schreibtisch aufgrund einiger Unebenheiten in
der Ausführung eindeutig als den verschollen geglaubten identifizieren könne. Dies sagte
er, obwohl er wusste, dass der Schreibtisch in Wirklichkeit von Victor Horta war.
Daraufhin einigen sich Vincent und Karl über den Kaufpreis in Höhe von 15.000 Euro.
Später stellt sich heraus, dass der Schreibtisch tatsächlich aus der Werkstatt des Victor
Horta stammt, auf keinen Fall Henry van der Velde zugerechnet werden kann und in
Sammlerkreisen dafür 14.000 bis 16.000 Euro bezahlt werden. Daher ruft Karl den
Vincent an und erklärt ihm, dass er an diesem Tisch keinerlei Interesse habe. Der
entgegnet ihm trocken: „Pacta sunt servanda.“ Karl ist sich daraufhin nicht sicher, ob er
den Kaufpreis nicht vielleicht doch zahlen und den Tisch annehmen muss.
Teil 2:
Um besser nachdenken zu können, will sich Karl ein gutes Filet vom Schwein kaufen
und erst einmal etwas zu sich nehmen. Er kennt einen Metzger um die Ecke, der sein
Geschäft erst neu eröffnet hat, und beschließt, dort einzukaufen. Als er die Metzgerei
betritt übersieht er aber, dass die Metzgerei eine Pferdemetzgerei ist. Er sagt zu M: „Ich
hätte gerne 500g Filet“. Daraufhin packt ihm M eine entsprechende Menge Pferdefleisch
ein, das Karl auch bezahlt. Erst als er die Metzgerei bereits verlassen hat, sieht er das
Ladenschild „Pferdemetzgerei Gaul“. Daraufhin dreht er schnurstracks um und möchte
vom Kauf Abstand nehmen. Der Metzger dagegen sagt: „Gekauft ist gekauft.“ Die
Geldscheine wurden von M noch nicht in die Kasse gelegt.
Vermerk für die Bearbeiter:
Teil 1: Wie ist die Rechtslage?
Teil 2: Kann K von M die Geldscheine herausverlangen?
Konversatorium BGB AT WS 2012/2013
Fall 7
Sachverhalt