NEUIGKEITEN zum Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ Ausgabe 04/2015 (18.12.2015) Liebe Leserinnen und Leser, herzlich willkommen zur voraussichtlich letzten Ausgabe unserer NEUIGKEITEN in diesem Jahr. Seit November sind die ersten geförderten Teilnehmer/innen in Projekten der Sozialen Teilhabe tätig. Jobcenter haben Zuwendungen an Arbeitgeber weitergeleitet und Arbeitgeber haben die ersten Personalausgaben getätigt. In der Förderrichtlinie zum Bundesprogramm ist festgelegt, dass es Aufgabe der Jobcenter ist, die zweckentsprechende Mittelverwendung bei den Arbeitgebern zu prüfen. Zahlreiche Anfragen erreichten uns in den vergangenen Wochen zu diesem Thema. Daher möchten wir Ihnen nun Arbeitshilfen und Vorlagen zu diesem Thema vorstellen. Die Themen der NEUIGKEITEN sind: Ausgabenübersicht; Erläuterungen und Hinweise zur Abrechnung; Prüfvermerk zuwendungsfähige Ausgaben; Arbeitshilfe für das Jobcenter zur Prüfung zuwendungsfähiger Ausgaben 1. Ausgabenübersicht Die Ausgabenübersicht (Excel-Datei im Anhang) dient dazu, die monatlich angefallenen Personalkosten bei den Arbeitgebern zu erfassen und die Überprüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung zu ermöglichen. Sofern Sie das Formular zur Darstellung der Personalkosten (Ausgabenübersicht) nicht verwenden möchten, müssen Sie als Erstempfänger der Zuwendung sichere und geeignete IT-Systeme einrichten, um eine Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung zu gewährleisten. 2. Erläuterungen und Hinweise zur Abrechnung Regelungen und Hinweise in diesem Dokument (Word-Dokument im Anhang) sowie in dem Formular zur Darstellung der Personalausgaben (Ausgabenübersicht) stellen Empfehlungen für das Förderprogramm „Soziale Teilhabe“ dar. Die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung und die Beachtung des Haushaltsrechts obliegen dem Jobcenter. Abweichende Regelungen sind daher möglich. Dass Jobcenter muss die Verwendung dieses Dokuments oder das Formular „Ausgabenübersicht“ im Zuwendungsverhältnis mit dem Arbeitgeber autorisieren (d.h. das Jobcenter muss gegenüber dem Arbeitgeber als ausstellende und verantwortliche Stelle benannt werden, sofern es diese Dokumente benutzen möchte). 3. Prüfvermerk zuwendungsfähige Ausgaben Dieser Prüfvermerk (Word-Dokument im Anhang) ist von den Jobcentern verbindlich zu verwenden, um die Erfüllung der Prüfpflichten bezüglich der zuwendungsfähigen Ausgaben der Arbeitgeber zu dokumentieren. 4. Arbeitshilfe für das Jobcenter zur Prüfung zuwendungsfähiger Ausgaben Mit dieser Arbeitshilfe (PDF-Dokument im Anhang) wird erläutert, wie der Vordruck „Prüfvermerk zuwendungsfähige Ausgaben“ im Rahmen der Mittelanforderung und der Nachweisprüfung zu verwenden ist. Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachtstage und einen guten Start ins neue Jahr! Ihr ST-NEUIGKEITEN-Redaktionsteam des Bundesverwaltungsamtes E-Mail: [email protected] Internet: www.soziale-teilhabe.bva.bund.de P.S. Sollten Sie wünschen, dass Personen in den NEUIGKEITEN-Verteiler aufgenommen oder herausgenommen werden sollen, informieren Sie uns bitte per E-Mail. Das Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
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