Ausgabe 04/2015

NEUIGKEITEN zum Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“
Ausgabe 04/2015 (18.12.2015)
Liebe Leserinnen und Leser,
herzlich willkommen zur voraussichtlich letzten Ausgabe unserer NEUIGKEITEN in
diesem Jahr.
Seit November sind die ersten geförderten Teilnehmer/innen in Projekten der Sozialen Teilhabe tätig. Jobcenter haben Zuwendungen an Arbeitgeber weitergeleitet und
Arbeitgeber haben die ersten Personalausgaben getätigt.
In der Förderrichtlinie zum Bundesprogramm ist festgelegt, dass es Aufgabe der
Jobcenter ist, die zweckentsprechende Mittelverwendung bei den Arbeitgebern zu
prüfen.
Zahlreiche Anfragen erreichten uns in den vergangenen Wochen zu diesem Thema.
Daher möchten wir Ihnen nun Arbeitshilfen und Vorlagen zu diesem Thema vorstellen.
Die Themen der NEUIGKEITEN sind: Ausgabenübersicht; Erläuterungen und
Hinweise zur Abrechnung; Prüfvermerk zuwendungsfähige Ausgaben; Arbeitshilfe für das Jobcenter zur Prüfung zuwendungsfähiger Ausgaben
1. Ausgabenübersicht
Die Ausgabenübersicht (Excel-Datei im Anhang) dient dazu, die monatlich angefallenen Personalkosten bei den Arbeitgebern zu erfassen und die Überprüfung der
zweckentsprechenden Mittelverwendung zu ermöglichen. Sofern Sie das Formular
zur Darstellung der Personalkosten (Ausgabenübersicht) nicht verwenden möchten,
müssen Sie als Erstempfänger der Zuwendung sichere und geeignete IT-Systeme
einrichten, um eine Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung zu gewährleisten.
2. Erläuterungen und Hinweise zur Abrechnung
Regelungen und Hinweise in diesem Dokument (Word-Dokument im Anhang) sowie
in dem Formular zur Darstellung der Personalausgaben (Ausgabenübersicht) stellen
Empfehlungen für das Förderprogramm „Soziale Teilhabe“ dar. Die Prüfung der
zweckentsprechenden Verwendung und die Beachtung des Haushaltsrechts obliegen dem Jobcenter. Abweichende Regelungen sind daher möglich.
Dass Jobcenter muss die Verwendung dieses Dokuments oder das Formular „Ausgabenübersicht“ im Zuwendungsverhältnis mit dem Arbeitgeber autorisieren (d.h.
das Jobcenter muss gegenüber dem Arbeitgeber als ausstellende und verantwortliche Stelle benannt werden, sofern es diese Dokumente benutzen möchte).
3. Prüfvermerk zuwendungsfähige Ausgaben
Dieser Prüfvermerk (Word-Dokument im Anhang) ist von den Jobcentern verbindlich
zu verwenden, um die Erfüllung der Prüfpflichten bezüglich der zuwendungsfähigen
Ausgaben der Arbeitgeber zu dokumentieren.
4. Arbeitshilfe für das Jobcenter zur Prüfung zuwendungsfähiger Ausgaben
Mit dieser Arbeitshilfe (PDF-Dokument im Anhang) wird erläutert, wie der Vordruck
„Prüfvermerk zuwendungsfähige Ausgaben“ im Rahmen der Mittelanforderung und
der Nachweisprüfung zu verwenden ist.
Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachtstage und einen guten Start ins neue Jahr!
Ihr ST-NEUIGKEITEN-Redaktionsteam des Bundesverwaltungsamtes
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.soziale-teilhabe.bva.bund.de
P.S. Sollten Sie wünschen, dass Personen in den NEUIGKEITEN-Verteiler aufgenommen oder herausgenommen werden sollen, informieren Sie uns bitte per E-Mail.
Das Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales gefördert.