Systems Engineering Master-Studiengang Studienvoraussetzungen • erster akademischer Grad (Bachelor) mit 180 bzw. 210 Leistungspunkten (credits) • Bachelorabschluss Computer Engineering • Bachelor- oder Masterdegree oder ein Hochschuldiplom in einem vergleichbaren Studiengang Regelstudienzeit drei Semester bzw. vier Semester (ab WS 2017/18) Abschluss Master of Engineering erreichbare Leistungspunkte 90 bzw. 120 Leistungspunkte (credits) Der Masterstudiengang Systems Engineering MA Das Studium im konsekutiven Masterstudiengang Systems Engineering vertieft die im Bachelorstudiengang Computer Engineering erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Entwicklung von Hardund Softwaresystemen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Befähigung der Studierenden, zunehmend komplexer werdende Aufgaben bzw. Teilaufgaben sowohl als Einzelperson als auch innerhalb eines Teams zu lösen. Die Stärkung der Lösungskompetenz schließt eine zunehmende Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Stand der Technik sowie zur wissenschaftlichen Arbeit mit ein. Absolvent(inn)en verfügen über umfangreiches, anwendungsbereites Wissen zur Entwicklung von Hard- und Softwaresystemen. Sie sind in der Lage, Kundenwünsche zu analysieren und ein optimiertes Lösungskonzept zu erarbeiten sowie technisch effizient umzusetzen. Ein solides Überblickwissen über angrenzende Fachgebiete ermöglicht es Absolvent(inn)en, mit Kolleg(inn)en anderer Fachdisziplinen effektiv an der Lösung technischer Herausforderungen zusammen zu arbeiten. Absolvent(inn)en des Studiengangs Systems Engineering finden aufgrund ihrer fundierten Ausbildung ein interessantes und anspruchsvolles Spektrum an Berufsfeldern innerhalb der Ingenieurwissenschaften vor; so beispielsweise in der Entwicklung komplexer Software/Hardwarebasierter Systeme in • • • • der Automobiltechnik, dem Maschinenbau, der Luft- und Raumfahrt und der Medizintechnik oder in der Forschung und Entwicklung innerhalb von Universitäten, institutionellen Forschungseinrichtungen sowie firmeninternen Forschungs- und Entwicklungsabteilungen. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums sind nicht zuletzt gute Grundlagen für eine fruchtbare wissenschaftliche Tätigkeit gelegt, welche die Chance zu einer Promotion eröffnet. 2 MA Masterstudiengang Systems Engineering Studienplanübersicht zu den Sommersemestern 2015, 2016 und 2017 1. Semester 2. Semester Art Form SWS LP P PÜ/ PCÜ 1/2 6 3. Semester Form SWS LP 1 Komplexe Algorrithmen 2 SE-Projekt 1 WP PS 2 7 3 AWE 1 WP PÜ 2 2 4 Hardwaredesign/ Schaltungstechnik P 1/2 5 5 Mess- und Regelungstechnik P 1/2 5 6 Impulstechnik P 1/2 5 7 Programmierung Embedded Systems P PÜ/ PCÜ 1/2 5 8 Verteilte Systeme P PÜ/ PCÜ 1/2 5 9 Höhere Mathematik P 1/2 6 10 Modellbildung und -analyse P 1/2 5 11 SE-Projekt 2 WP PÜ/ PCÜ PÜ/ PCÜ PS 2 7 12 AWE 2 WP PÜ 2 2 13 Masterarbeit P 14 Masterseminar und Abschlusskolloquium P PÜ/ PCÜ PÜ/ PCÜ PÜ/ PCÜ Summe Semester Art des Moduls: SL= Seminaristischer Lehrvortrag P= Pflichtfach BÜ= Begleitübung WP= Wahlpflichtfach SWS LP 25 PS 16 Form der Lehrveranstaltung: Form 30 16 30 1 5 1 30 PÜ= Praktische Übung SWS= Semesterwochenstunden PCÜ= PC-Übung PS= Projektseminar LP= Leistungspunkte (ECTS) 3 MA Masterstudiengang Systems Engineering Studienplanübersicht für die Immatrikulation ab dem WS 2017/18 1. Sem. (WS) Art Form SWS LP 1 Komplexe Algorrithmen P SL/PCÜ 2/2 6 2 VLSI-Anwendungen P SL/PCÜ 2/2 5 P SL/PCÜ 1/2 5 P WP WP SL/PCÜ 2/2 4 2 5 5 2 2. Sem. 4. Sem. 3. Sem. SWS LP SWS LP 4 5 6 Programmierung Embedded Systems Verteilte Systeme SE-Projekt 1 AWE 1 7 Höhere Mathematik P SL/PCÜ 2/2 6 8 Analoge Signalverarbeitung P SL/PCÜ 2/2 5 9 Hardwaredesign/Schaltungstechnik P SL/PCÜ 2/2 5 10 Modellbildung und -analyse P SL/PCÜ 2/2 5 11 12 13 SE-Projekt 2 AWE 2 Mess- und Regelungstechnik WP WP P PS PÜ 4 2 5 2 SL/PCÜ 2/2 5 14 Digitale Signalverarbeitung P SL/PCÜ 2/2 5 15 Impulstechnik P SL/PCÜ 2/2 5 16 Verifikation und Validierung P SL/PCÜ 2/2 5 17 SE-Projekt 3 WP PS 3 14 18 Masterarbeit P 19 Masterseminar und Abschlusskolloquium P 3 PS PÜ PS 7/14 Art des Moduls: SL= Seminaristischer Lehrvortrag P= Pflichtfach BÜ= Begleitübung WP= Wahlpflichtfach LP 25 Summe Semester Form der Lehrveranstaltung: SWS 28 8/14 28 19 34 1 5 1 30 PÜ= Praktische Übung SWS= Semesterwochenstunden PCÜ= PC-Übung PS= Projektseminar LP= Leistungspunkte (ECTS) 4 MA Masterstudiengang Systems Engineering Studienplanübersicht für die Immatrikulation ab dem Sose 2018 1. Sem. (SoSe) Art Form SWS LP 1 Höhere Mathematik P SL/PCÜ 2/2 6 2 Analoge Signalverarbeitung P SL/PCÜ 2/2 5 P SL/PCÜ 2/2 5 P WP WP SL/PCÜ 2/2 4 2 5 5 2 2. Sem. 4. Sem. 3. Sem. SWS LP SWS LP 4 5 6 Hardwaredesign/Schaltungstechnik Modellbildung und -analyse SE-Projekt 2 AWE 2 7 Komplexe Algorrithmen P SL/PCÜ 2/2 6 8 VLSI-Anwendungen P SL/PCÜ 2/2 5 9 Programmierung Embedded Systems P SL/PCÜ 1/2 5 10 Verteilte Systeme P SL/PCÜ 2/2 5 11 12 13 SE-Projekt 1 AWE 1 Mess- und Regelungstechnik WP WP P PS PÜ 4 2 5 2 SL/PCÜ 2/2 5 14 Digitale Signalverarbeitung P SL/PCÜ 2/2 5 15 Impulstechnik P SL/PCÜ 2/2 5 16 Verifikation und Validierung P SL/PCÜ 2/2 5 17 SE-Projekt 3 WP PS 3 14 18 Masterarbeit P 19 Masterseminar und Abschlusskolloquium P 3 PS PÜ PS 8/14 Art des Moduls: SL= Seminaristischer Lehrvortrag P= Pflichtfach BÜ= Begleitübung WP= Wahlpflichtfach LP 25 Summe Semester Form der Lehrveranstaltung: SWS 28 7/14 28 19 34 1 5 1 30 PÜ= Praktische Übung SWS= Semesterwochenstunden PCÜ= PC-Übung PS= Projektseminar LP= Leistungspunkte (ECTS) 5 MA Masterstudiengang Systems Engineering Wahlpflichtmodule: AWE-Module/Fremdsprachen Variante 1 LP AWE-Modul 1 2 AWE-Modul 2 2 Variante 2 LP Englisch (Oberstufe 1 oder 2) 2 AWE-Modul 2 Variante 3 LP Englisch (Oberstufe 1 oder 2) oder Französisch/Russisch/Spanisch (Mittelstufe 3) Variante 4 Deutsch als Fremdsprache (Oberstufe 1) 4 LP 4 6 Zugangsvoraussetzungen und Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Systems Engineering Zugangsvoraussetzungen (1) Der Masterstudiengang Systems Engineering ist konsekutiv zum Bachelorstudiengang Computer Engineering. gen; • Nachweis der Anzahl der erworbenen Leistungspunkte des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. (2) Zugang zum Masterstudiengang erhält, Ausnahmeregelung: Verfügt ein Bewerber oder eine Bewerberin aus dem vorangegangenen Studium mit erstem berufsqualifizierenden Abschluss über mindestens 180, aber weniger als 210 ECTS-Leistungspunkte, so kann der Bewerber oder die Bewerberin andere studienrelevante Vorleistungen zur Anerkennung einreichen. Über eine Anerkennung entscheidet die Auswahlkommission, die in einem Protokoll festzulegen hat, mit wie vielen Leistungspunkten und mit welcher Benotung diese Vorleistungen anerkannt werden. Darüber hinaus ist schriftlich festzulegen, wie ggf. noch fehlende Leistungspunkte konkret zu erwerben sind, um sicherzustellen, dass bis zum Abschluss des Masterstudiums insgesamt 300 anrechenbare Leistungspunkte erreicht werden können. Unter dieser Voraussetzung ist der Studienzugang bzw. eine Einbeziehung in das weitere Auswahlverfahren möglich. a) wer den erfolgreichen Abschluss eines ersten akademischen Grades mit in der Regel 210 Leistungspunkten nachweist und b) den ersten akademischen Grad in einem Bachelorstudiengang Computer Engineering erworben hat oder wer ein Bachelor- oder Masterdegree oder ein Hochschuldiplom in einem vergleichbaren Studiengang nachweist. Vergleichbar sind Studiengänge, in denen angemessenes Fachwissen und Fähigkeiten auf den Gebieten der Elektronik, Mikroelektronik, Sensorik und Aktorik, der Technischen Informatik und der Nachrichtentechnik vermittelt werden. Über die Vergleichbarkeit entscheidet die Auswahlkommission. Frist und Form der Bewerbung (1) Bewerbungen, für die nur zum Sommersemester erfolgende Zulassung, müssen bis zum 15. Dezember des Vorjahres vollständig bei der zuständigen Stelle der HTW Berlin eingegangen sein. Bewerber und Bewerberinnen, die die Bewerbungsfrist versäumen oder die Bewerbung nicht innerhalb der Frist formgerecht mit den erforderlichen Unterlagen einreichen, können nur nachrangig nach Abschluss des regulären Zulassungsverfahren nach Maßgabe freier Plätze zugelassen werden. (2) Die Bewerbung für den konsekutiven Masterstudiengang Systems Engineering bedarf der Schriftform. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen umfassen: a) für den Studienzugang: • ausgefülltes Online-Bewerbungsformular der HTW Berlin; • Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises (Identitätsnachweis); • Nachweis der Zugangsvoraussetzungen, Zeugnisse sind in Form beglaubigter Kopien beizufü- MA b) für die Studienzulassung: • Nachweis der Durchschnittsnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses; • Nachweis von einschlägigen berufspraktischen Erfahrungen mit Bezug zu den Programminhalten des konsekutiven Masterstudienganges Systems Engineering. Als einschlägig gelten insbesondere Entwicklungs-, Design- und Projektierungsarbeiten in der Mikrosystemtechnik und Elektronik sowie in der Technischen Informatik bzw. dem Computer Engineering. Über die inhaltliche Vergleichbarkeit anderer beruflicher Tätigkeiten als den genannten, entscheidet die Auswahlkommission des Studienganges; • Nachweis studiengangspezifischer Studienfächer, die über fachspezifische Motivation und Eignung Auskunft geben. 7 MA Auswahlverfahren Sofern für den Studiengang eine Zulassungszahl festgesetzt ist, richtet sich die Zulassung nach den folgenden Regelungen. (1) Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt nach folgenden Auswahlkriterien: a) Die Durchschnittsnote des ersten akademischen Hochschulabschlusses als Faktor X1, b) das Ergebnis der berufspraktischen Erfahrungen mit Bezug zu den Programminhalten des konsekutiven Masterstudienganges Systems Engineering nach dem ersten akademischen Abschluss als als Faktor X2. (2) Die Auswahl der Bewerber oder Bewerberinnen erfolgt aufgrund einer Rangfolge, die sich aus der folgenden Formel ergibt: X = 0,6 (X1) + 0,4 (X2). Ergibt die so errechnete Messzahl für Bewerberinnen und Bewerber einen identischen Wert, ist das Verfahren bei Ranggleichheit nach §17 der Berliner Hochschulzulassungsverordnung anzuwenden. Mind. 2-jährige, einschlägige berufliche Tätigkeit* 1,6 Mind. 1-jährige, einschlägige berufliche Tätigkeit* 2,6 Mind. 6-monatige, einschlägige berufliche Tätigkeit* oder mind. 6-monatiges Praktikum im Ausland* 3,6 * nach Abschluss des ersten akademischen Abschlusses Erfüllt ein Bewerber mehrere der angegebenen Festlegungen, so wird dasjenige mit der besten Note berücksichtigt. Wird gar kein Kriterium erfüllt, so erfolgt eine Bewertung mit der Note 4,0 im Zulassungsverfahren. (3) Der Anteil für das Auswahlverfahren gemäß Abs. 2 beträgt 80 v.H. Die übrigen 20 v.H. Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben. (4) Im Rahmen der 20 v.H. nach Wartezeit zu vergebenden Studienplätze können bis zu 5 v.H. der Studienplätze für Härtefälle vergeben werden. Bewertung der berufspraktischen Erfahrungen Der Faktor X2 zur Bewertung der berufspraktischen Erfahrungen mit Bezug zu den Programminhalten des konsekutiven Masterstudienganges Systems Engineering wird durch die Auswahlkommission nach folgendem Schlüssel festgelegt: Dauer und Spezifikation der berufspraktischen Erfah- rungen Mind. 3-jährige, einschlägige berufliche Tätigkeit* Note/Faktor X2 1,0 8 Masterstudiengang Systems Engineering Standort Campus Wilhelminenhof Wilhelminenhofstraße 75 A 12459 Berlin Sekretariat Tel. +49 30 5019-2111 Homepage des Fachbereichs www.f1.htw-berlin.de Homepage des Studiengangs se.htw-berlin.de Impressum: Allgemeine Studienberatung Treskowallee 8 10318 Berlin www.htw-berlin.de/Studienberatung Verkehrsverbindungen: U5 Tierpark, S3 Karlshorst, Tram 27, 37, M17 03/2015; Änderungen vorbehalten
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