Systems Engineering MA

Systems Engineering
Master-Studiengang
Studienvoraussetzungen
• erster akademischer Grad (Bachelor) mit 180 bzw. 210 Leistungspunkten (credits)
• Bachelorabschluss Computer Engineering
• Bachelor- oder Masterdegree oder ein Hochschuldiplom in einem vergleichbaren
Studiengang
Regelstudienzeit
drei Semester bzw. vier Semester (ab WS 2017/18)
Abschluss
Master of Engineering
erreichbare Leistungspunkte
90 bzw. 120 Leistungspunkte (credits)
Der Masterstudiengang Systems Engineering
MA
Das Studium im konsekutiven Masterstudiengang
Systems Engineering vertieft die im Bachelorstudiengang Computer Engineering erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Entwicklung von Hardund Softwaresystemen. Ein besonderes Augenmerk
liegt auf der Befähigung der Studierenden, zunehmend komplexer werdende Aufgaben bzw. Teilaufgaben sowohl als Einzelperson als auch innerhalb
eines Teams zu lösen. Die Stärkung der Lösungskompetenz schließt eine zunehmende Befähigung
zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Stand
der Technik sowie zur wissenschaftlichen Arbeit mit
ein.
Absolvent(inn)en verfügen über umfangreiches,
anwendungsbereites Wissen zur Entwicklung von
Hard- und Softwaresystemen. Sie sind in der Lage,
Kundenwünsche zu analysieren und ein optimiertes
Lösungskonzept zu erarbeiten sowie technisch effizient umzusetzen. Ein solides Überblickwissen über
angrenzende
Fachgebiete
ermöglicht
es
Absolvent(inn)en, mit Kolleg(inn)en anderer Fachdisziplinen effektiv an der Lösung technischer
Herausforderungen zusammen zu arbeiten.
Absolvent(inn)en des Studiengangs Systems Engineering finden aufgrund ihrer fundierten Ausbildung ein interessantes und anspruchsvolles Spektrum
an
Berufsfeldern
innerhalb
der
Ingenieurwissenschaften vor; so beispielsweise in
der Entwicklung komplexer Software/Hardwarebasierter Systeme in
•
•
•
•
der Automobiltechnik,
dem Maschinenbau,
der Luft- und Raumfahrt und
der Medizintechnik
oder in der Forschung und Entwicklung innerhalb
von Universitäten, institutionellen Forschungseinrichtungen sowie firmeninternen Forschungs- und
Entwicklungsabteilungen.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums sind nicht zuletzt gute Grundlagen für
eine fruchtbare wissenschaftliche Tätigkeit gelegt,
welche die Chance zu einer Promotion eröffnet.
2
MA
Masterstudiengang Systems Engineering
Studienplanübersicht zu den Sommersemestern 2015, 2016 und 2017
1. Semester
2. Semester
Art
Form
SWS
LP
P
PÜ/
PCÜ
1/2
6
3. Semester
Form
SWS
LP
1
Komplexe Algorrithmen
2
SE-Projekt 1
WP
PS
2
7
3
AWE 1
WP
PÜ
2
2
4
Hardwaredesign/
Schaltungstechnik
P
1/2
5
5
Mess- und Regelungstechnik
P
1/2
5
6
Impulstechnik
P
1/2
5
7
Programmierung Embedded
Systems
P
PÜ/
PCÜ
1/2
5
8
Verteilte Systeme
P
PÜ/
PCÜ
1/2
5
9
Höhere Mathematik
P
1/2
6
10
Modellbildung und -analyse
P
1/2
5
11
SE-Projekt 2
WP
PÜ/
PCÜ
PÜ/
PCÜ
PS
2
7
12
AWE 2
WP
PÜ
2
2
13
Masterarbeit
P
14
Masterseminar und
Abschlusskolloquium
P
 
PÜ/
PCÜ
PÜ/
PCÜ
PÜ/
PCÜ
Summe Semester
Art des Moduls:
SL=
Seminaristischer Lehrvortrag
P=
Pflichtfach
BÜ= Begleitübung
WP=
Wahlpflichtfach
SWS
LP
25
PS
16
Form der Lehrveranstaltung:
Form
30
16
30
1
5
1
30
PÜ= Praktische Übung
SWS= Semesterwochenstunden
PCÜ= PC-Übung
PS= Projektseminar
LP=
Leistungspunkte (ECTS)
3
MA
Masterstudiengang Systems Engineering
Studienplanübersicht für die Immatrikulation ab dem WS 2017/18
1. Sem. (WS)
Art
Form
SWS
LP
1
Komplexe Algorrithmen
P
SL/PCÜ
2/2
6
2
VLSI-Anwendungen
P
SL/PCÜ
2/2
5
P
SL/PCÜ
1/2
5
P
WP
WP
SL/PCÜ
2/2
4
2
5
5
2
2. Sem.
4. Sem.
3. Sem.
SWS
LP
SWS
LP
4
5
6
Programmierung Embedded
Systems
Verteilte Systeme
SE-Projekt 1
AWE 1
7
Höhere Mathematik
P
SL/PCÜ
2/2
6
8
Analoge Signalverarbeitung
P
SL/PCÜ
2/2
5
9
Hardwaredesign/Schaltungstechnik
P
SL/PCÜ
2/2
5
10
Modellbildung und -analyse
P
SL/PCÜ
2/2
5
11
12
13
SE-Projekt 2
AWE 2
Mess- und Regelungstechnik
WP
WP
P
PS
PÜ
4
2
5
2
SL/PCÜ
2/2
5
14
Digitale Signalverarbeitung
P
SL/PCÜ
2/2
5
15
Impulstechnik
P
SL/PCÜ
2/2
5
16
Verifikation und Validierung
P
SL/PCÜ
2/2
5
17
SE-Projekt 3
WP
PS
3
14
18
Masterarbeit
P
19
Masterseminar und
Abschlusskolloquium
P
3
 
PS
PÜ
PS
7/14
Art des Moduls:
SL=
Seminaristischer Lehrvortrag
P=
Pflichtfach
BÜ= Begleitübung
WP=
Wahlpflichtfach
LP
25
Summe Semester
Form der Lehrveranstaltung:
SWS
28
8/14
28
19
34
1
5
1
30
PÜ= Praktische Übung
SWS= Semesterwochenstunden
PCÜ= PC-Übung
PS= Projektseminar
LP=
Leistungspunkte (ECTS)
4
MA
Masterstudiengang Systems Engineering
Studienplanübersicht für die Immatrikulation ab dem Sose 2018
1. Sem. (SoSe)
Art
Form
SWS
LP
1
Höhere Mathematik
P
SL/PCÜ
2/2
6
2
Analoge Signalverarbeitung
P
SL/PCÜ
2/2
5
P
SL/PCÜ
2/2
5
P
WP
WP
SL/PCÜ
2/2
4
2
5
5
2
2. Sem.
4. Sem.
3. Sem.
SWS
LP
SWS
LP
4
5
6
Hardwaredesign/Schaltungstechnik
Modellbildung und -analyse
SE-Projekt 2
AWE 2
7
Komplexe Algorrithmen
P
SL/PCÜ
2/2
6
8
VLSI-Anwendungen
P
SL/PCÜ
2/2
5
9
Programmierung Embedded
Systems
P
SL/PCÜ
1/2
5
10
Verteilte Systeme
P
SL/PCÜ
2/2
5
11
12
13
SE-Projekt 1
AWE 1
Mess- und Regelungstechnik
WP
WP
P
PS
PÜ
4
2
5
2
SL/PCÜ
2/2
5
14
Digitale Signalverarbeitung
P
SL/PCÜ
2/2
5
15
Impulstechnik
P
SL/PCÜ
2/2
5
16
Verifikation und Validierung
P
SL/PCÜ
2/2
5
17
SE-Projekt 3
WP
PS
3
14
18
Masterarbeit
P
19
Masterseminar und
Abschlusskolloquium
P
3
 
PS
PÜ
PS
8/14
Art des Moduls:
SL=
Seminaristischer Lehrvortrag
P=
Pflichtfach
BÜ= Begleitübung
WP=
Wahlpflichtfach
LP
25
Summe Semester
Form der Lehrveranstaltung:
SWS
28
7/14
28
19
34
1
5
1
30
PÜ= Praktische Übung
SWS= Semesterwochenstunden
PCÜ= PC-Übung
PS= Projektseminar
LP=
Leistungspunkte (ECTS)
5
MA
Masterstudiengang Systems Engineering
Wahlpflichtmodule: AWE-Module/Fremdsprachen
Variante 1
LP
AWE-Modul 1
2
AWE-Modul 2
2
Variante 2
LP
Englisch (Oberstufe 1 oder 2)
2
AWE-Modul
2
Variante 3
LP
Englisch (Oberstufe 1 oder 2) oder Französisch/Russisch/Spanisch (Mittelstufe 3)
Variante 4
Deutsch als Fremdsprache (Oberstufe 1)
4
LP
4
6
Zugangsvoraussetzungen und Auswahlverfahren für den
Masterstudiengang Systems Engineering
Zugangsvoraussetzungen
(1) Der Masterstudiengang Systems Engineering ist
konsekutiv zum Bachelorstudiengang Computer
Engineering.
gen;
• Nachweis der Anzahl der erworbenen Leistungspunkte des ersten berufsqualifizierenden
Hochschulabschlusses.
(2) Zugang zum Masterstudiengang erhält,
Ausnahmeregelung:
Verfügt ein Bewerber oder eine Bewerberin aus
dem vorangegangenen Studium mit erstem
berufsqualifizierenden Abschluss über mindestens 180, aber weniger als 210 ECTS-Leistungspunkte, so kann der Bewerber oder die
Bewerberin andere studienrelevante Vorleistungen zur Anerkennung einreichen. Über
eine Anerkennung entscheidet die Auswahlkommission, die in einem Protokoll festzulegen
hat, mit wie vielen Leistungspunkten und mit
welcher Benotung diese Vorleistungen anerkannt werden. Darüber hinaus ist schriftlich
festzulegen, wie ggf. noch fehlende Leistungspunkte konkret zu erwerben sind, um sicherzustellen, dass bis zum Abschluss des Masterstudiums
insgesamt
300
anrechenbare
Leistungspunkte erreicht werden können. Unter
dieser Voraussetzung ist der Studienzugang
bzw. eine Einbeziehung in das weitere Auswahlverfahren möglich.
a) wer den erfolgreichen Abschluss eines ersten
akademischen Grades mit in der Regel 210 Leistungspunkten nachweist und
b) den ersten akademischen Grad in einem
Bachelorstudiengang
Computer
Engineering
erworben hat oder wer ein Bachelor- oder Masterdegree oder ein Hochschuldiplom in einem vergleichbaren Studiengang nachweist.
Vergleichbar sind Studiengänge, in denen angemessenes Fachwissen und Fähigkeiten auf den
Gebieten der Elektronik, Mikroelektronik, Sensorik
und Aktorik, der Technischen Informatik und der
Nachrichtentechnik vermittelt werden. Über die
Vergleichbarkeit entscheidet die Auswahlkommission.
Frist und Form der Bewerbung
(1) Bewerbungen, für die nur zum Sommersemester
erfolgende Zulassung, müssen bis zum 15. Dezember des Vorjahres vollständig bei der zuständigen
Stelle der HTW Berlin eingegangen sein. Bewerber
und Bewerberinnen, die die Bewerbungsfrist versäumen oder die Bewerbung nicht innerhalb der
Frist formgerecht mit den erforderlichen Unterlagen
einreichen, können nur nachrangig nach Abschluss
des regulären Zulassungsverfahren nach Maßgabe
freier Plätze zugelassen werden.
(2) Die Bewerbung für den konsekutiven Masterstudiengang Systems Engineering bedarf der Schriftform. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen
umfassen:
a) für den Studienzugang:
• ausgefülltes Online-Bewerbungsformular der
HTW Berlin;
• Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises (Identitätsnachweis);
• Nachweis der Zugangsvoraussetzungen, Zeugnisse sind in Form beglaubigter Kopien beizufü-
MA
b) für die Studienzulassung:
• Nachweis der Durchschnittsnote des ersten
berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses;
• Nachweis von einschlägigen berufspraktischen Erfahrungen mit Bezug zu den Programminhalten des konsekutiven Masterstudienganges Systems Engineering.
Als einschlägig gelten insbesondere Entwicklungs-, Design- und Projektierungsarbeiten in
der Mikrosystemtechnik und Elektronik sowie
in der Technischen Informatik bzw. dem Computer Engineering. Über die inhaltliche Vergleichbarkeit anderer beruflicher Tätigkeiten
als den genannten, entscheidet die Auswahlkommission des Studienganges;
• Nachweis studiengangspezifischer Studienfächer, die über fachspezifische Motivation und
Eignung Auskunft geben.
7
MA
Auswahlverfahren
Sofern für den Studiengang eine Zulassungszahl
festgesetzt ist, richtet sich die Zulassung nach den
folgenden Regelungen.
(1) Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt nach
folgenden Auswahlkriterien:
a) Die Durchschnittsnote des ersten akademischen Hochschulabschlusses als Faktor X1,
b) das Ergebnis der berufspraktischen Erfahrungen
mit Bezug zu den Programminhalten des konsekutiven Masterstudienganges Systems Engineering
nach dem ersten akademischen Abschluss als als
Faktor X2.
(2) Die Auswahl der Bewerber oder Bewerberinnen
erfolgt aufgrund einer Rangfolge, die sich aus der
folgenden Formel ergibt: X = 0,6 (X1) + 0,4 (X2).
Ergibt die so errechnete Messzahl für Bewerberinnen und Bewerber einen identischen Wert, ist
das Verfahren bei Ranggleichheit nach §17 der Berliner Hochschulzulassungsverordnung anzuwenden.
Mind. 2-jährige, einschlägige
berufliche Tätigkeit*
1,6
Mind. 1-jährige, einschlägige
berufliche Tätigkeit*
2,6
Mind. 6-monatige, einschlägige
berufliche Tätigkeit* oder
mind. 6-monatiges Praktikum
im Ausland*
3,6
* nach Abschluss des ersten akademischen Abschlusses
Erfüllt ein Bewerber mehrere der angegebenen Festlegungen, so wird dasjenige mit der besten Note
berücksichtigt. Wird gar kein Kriterium erfüllt, so
erfolgt eine Bewertung mit der Note 4,0 im Zulassungsverfahren.
(3) Der Anteil für das Auswahlverfahren gemäß Abs.
2 beträgt 80 v.H. Die übrigen 20 v.H. Studienplätze
werden nach Wartezeit vergeben.
(4) Im Rahmen der 20 v.H. nach Wartezeit zu vergebenden Studienplätze können bis zu 5 v.H. der
Studienplätze für Härtefälle vergeben werden.
Bewertung der berufspraktischen Erfahrungen
Der Faktor X2 zur Bewertung der berufspraktischen
Erfahrungen mit Bezug zu den Programminhalten
des konsekutiven Masterstudienganges Systems
Engineering wird durch die Auswahlkommission
nach folgendem Schlüssel festgelegt:
Dauer und Spezifikation der
berufspraktischen Erfah-
rungen
Mind. 3-jährige, einschlägige
berufliche Tätigkeit*
Note/Faktor X2
1,0
8
Masterstudiengang Systems Engineering
Standort
Campus Wilhelminenhof
Wilhelminenhofstraße 75 A
12459 Berlin
Sekretariat
Tel. +49 30 5019-2111
Homepage des Fachbereichs
www.f1.htw-berlin.de
Homepage des Studiengangs
se.htw-berlin.de
Impressum:
Allgemeine Studienberatung
Treskowallee 8
10318 Berlin
www.htw-berlin.de/Studienberatung
Verkehrsverbindungen:
U5 Tierpark, S3 Karlshorst,
Tram 27, 37, M17
03/2015; Änderungen vorbehalten