AWO Rundbrief September 2015 - Verein Schuldnerhilfe Essen e.V.

AWO R U ND B R I E F
S CH U L D N E R B E R A TU NG
SEPTEMBER 2015
Mitteilung für die Schuldnerberatungsstellen der AWO in NRW
Herausgegeben von den Fachberatern/innen für Schuldnerberatung der AWO NRW
Schuldnerberatung
Girokonto für alle kommt
Banken dürfen demnächst niemanden mehr abweisen, der bei ihnen ein einfaches Girokonto eröffnen will. Die Bundesregierung veröffentlichte einen Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz, mit dem auch EU-Vorgaben umgesetzt werden sollen. Bei dem "Basiskonto" handelt es sich um ein Konto auf
Guthabenbasis. Die Möglichkeit der Banken, Kunden in begründeten Fällen abzuweisen (randalieren, handgreiflich werden …), bleibt von der geplanten Neuregelung unberührt. Zum Referentenentwurf
Überschuldete mit durchschnittlich 34 Monatseinkommens im Minus
Die durchschnittlichen Schulden einer überschuldeten Person, die im Jahr 2014
die Hilfe einer Beratungsstelle in Anspruch genommen hat, betrugen 34.504
Euro. Das war knapp das 34-fache des durchschnittlichen monatlichen Einkommens dieses Personenkreises (1.020 Euro). Wie das Statistische Bundesamt
am 29.06.2015 mitteilte, bräuchte ein durchschnittlicher Schuldner demnach
34 Monate, um seine Verbindlichkeiten komplett zurückzuzahlen, wenn er all
seine regelmäßigen Einkünfte für den Schuldendienst einsetzen könnte. Zum Bericht
Kostenlose technische Microsoft Helpline für gemeinnützige Einrichtungen
Ab sofort gibt es eine kostenlose technische MicrosoftHelpline für Non-Profit-Organisationen in Deutschland. Die
Helpline ist ein Angebot von Microsoft in Kooperation mit
dem IT-Spendenportal Stifter-helfen.de. Die Helpline hilft gemeinnützigen Organisationen bei technisch komplexeren Support-Fragen zu MS Produkten wie Windows oder Office. Um die Microsoft
Helpline nutzen zu können, müssen gemeinnützige Organisationen auf Stifter-helfen.de registriert
und für Microsoft-Produktspenden förderberechtigt sein. Zur Helpline
Zur Registrierung
Verankerung der Schuldnerberatung im Sozialgesetzbuch XII
In einem lesenswerten Beitrag (Ausgabe 04/2015 der Zeitschrift für
das Fürsorgewesen - ZfF) beschäftigen sich die Professoren Dr. Utz
Krahmer und Dr. Harald Ansen mit der Wirksamkeit der sozialen
Schuldnerberatung und erörtern Chancen für eine bessere gesetzliche
Verankerung des Rechts auf Schuldnerberatung. Es werden alternativ ausformulierte Novellierungsvorschläge zum SGB XII vorgestellt und Parteien und Bundestagsfaktionen aufgefordert, sich mit
dem Thema zu beschäftigen. Zum Inhaltsverzeichnis
AWO - Rundbrief Schuldnerberatung September 2015, Seite 2
Terminvormerkung: 11.-12.05.2016
In 2016 feiert die BAG SB ihr 30 jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass soll die Jahresfachtagung in
Berlin stattfinden. Methodische Aspekte der Schuldnerberatung sollen im Mittelpunkt der Fachtagung
stehen. Mit einer Jubiläumsfeier soll das 30jährige Bestehen gebührend gewürdigt werden. Im Anschluss an die Jahresfachtagung findet am 13.05.2016 die Mitgliederversammlung statt.
DIE ZEIT sucht Praxisfälle zum Thema „unseriöses Inkassogebaren“
Anne Kunze, Reporterin, recherchiert für einen Artikel in der Wochenzeitung Die ZEIT zum Thema:
„Das Geschäft mit den Schulden“. Gibt es Beispiele für horrende Kosten, unglaubwürdige Posten,
unrechtmäßige Forderungen usw.? Es werden entsprechende Fälle aus der Praxis, auch anonymisiert
gesucht. Der Beitrag will aufzeigen, wie Praktiken der Firmen den einzelnen Menschen treffen. Kontakt: Anne Kunze, Reporterin, DIE ZEIT, 030-590048337, 0160-90979001, [email protected]
AWO Duisburg sucht Fachkraft für die Schuldner- und Insolvenzberatung
Die AWO Integration gGmbH in Duisburg sucht zum 01.10.2015 eine/n Schuldnerberater/in mit abgeschlossener sozialpädagogischer oder sozialarbeiterischer Ausbildung. Es handelt sich um eine
auf ein Jahr befristete Vollzeitstelle. Allg. Auskünfte: Herr Reber, Tel. 0203-595674; Bewerbungen
an: AWO Integration gGmbH, Herrn Schwarthans, Duisburgerstr.241, 47166 Duisburg oder:
[email protected]
02.11.2015: Fachkongress "NRW bekämpft Energiearmut"
Verbraucherzentrale NRW, Caritas NRW und örtliche Energieversorger wollen ein erstes Resümee ihres Modellprojekts ziehen. Am 2. November 2015 findet aus diesem Anlass der Fachkongress Energiearmut unter der Schirmherrschaft von Verbraucherschutzminister Remmel in Düsseldorf statt.
Die Fachveranstaltung wird Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch von Informationen und
Standpunkten zum Thema Energiearmut geben. Eingeladen sind Vertreter aus Wissenschaft, Politik,
Sozialbehörden, Energiewirtschaft sowie aus Sozial- und Verbraucherverbänden. Interessierte können Ihr Interesse bereits jetzt hier oder unter [email protected] mitteilen.
Kindergelderhöhung, Nachzahlung und Auswirkung auf P-Konto
Die Kindergelderhöhung beträgt 4 € monatlich rückwirkend zum 1.1.2015. Aufgrund des „Gesetzes
zur Nichtanrechnung rückwirkender Erhöhungen des Kindergeldes (KiGAnrG)“ darf die Nachzahlung
nicht angerechnet werden. Das betrifft aber nicht UVG-Leistungen, diese sind anzurechnen. Die Kreditinstitute haben zugesichert, die erhöhten Kindergeldbeträge automatisch in die bestehenden Freibeträge auf Pfändungsschutzkonten einzupflegen. Weitere Informationen zu Kindergeld und P-Konto
hat die AG SBV zusammengestellt. Zum KiGAnrG
AG-SBV: Neues zu Kindergeld und P-Konto
Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z
Die 28. Auflage des Nachschlagewerks für Leistungsbeziehende, Berater/-innen und Mitarbeiter/innen in sozialen Berufen ist erschienen und beim DVS Verlag zu beziehen.
Link zum Bestellformular beim DVS Verlag
AWO - Rundbrief Schuldnerberatung September 2015, Seite 3
Gerichtsentscheidungen
OLG Schleswig: Pfand für SIM-Karte unzulässig
Ein Anbieter von Mobilfunkleistungen darf in seinen AGB‘s nach Beendigung des Mobilfunkvertrags
kein ‚Pfand‘ in Rechnung stellen, wenn der Kunde die deaktivierte und wirtschaftlich wertlose SIMKarte nicht zurückschickt. Der 2. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts untersagte einem Mobilfunkanbieter mit Sitz in Schleswig-Holstein das Erheben einer Pfandgebühr in
Höhe von 9,97 €. OLG-Urteil v. 19.03.2015, AZ: 2 U 6/14
AG Hamburg: Bei Genossenschaftsanteilen auch mehr als 2.000 Euro geschützt
Erfreulich klar hat das AG Hamburg mit Beschluss vom 01.06.2015 festgestellt, dass auch ein höherer Betrag als 2.000 Euro bei Genossenschaftsanteilen geschützt ist. Die Varianten des § 67c Abs. 1
Nr. 2 GenG sind alternativ und nicht kumulativ anzuwenden. Soweit daher das Geschäftsguthaben
einen Betrag des Vierfachen der Nettomiete nicht übersteigt, ist auch ein höherer Betrag als 2.000 €
geschützt. Die absolute Begrenzung bezieht sich nicht auf die erste Alternative in § 67c Abs. 1 Nr.2
GenG, sondern auf den Fall, dass die vier Monatsnettomieten den Wert der Geschäftsanteile übersteigen. Nur hier gilt die Grenze von 2.000 €. AG Hamburg Beschl. vom 01.06.2015 -68c IK 242/15
BGH: Naturalunterhalt ist Einkommen im Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO
Beide Ehegatten sind ihren minderjährigen Kindern materiell-rechtlich zum Unterhalt verpflichtet.
Unterhaltsberechtigte Kinder sind bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens bei beiden Elternteilen zu berücksichtigen. Bei hohen Einkommen der Eltern können hierbei aber Unbilligkeiten
entstehen. Der Empfänger von Naturalunterhalt kann deshalb -nach den Umständen des Einzelfalles- bei der Berechnung des pfändbaren Einkommensanteils teilweise unberücksichtigt bleiben. Ein
Antrag des Gläubigers oder des Insolvenzverwalters kann dazu führen, dass auch bei Gewährung
von Naturalunterhalt durch den anderen Ehegatten ein Kind bei der Berechnung der pfändbaren Bezüge nur zur Hälfte berücksichtigt wird. BGH Beschl. vom 16.04.2015 AZ: IX ZB 41/14
LG Fulda: Schuldenregulierung ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung
Nach den §§ 3, 6 Abs. 1 RDG; § 305 InsO; § 134 BGB handelt es sich bei der Durchführung einer
Schuldenregulierung um eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Der beklagte Verein wurde
vom Gericht zur Rückzahlung von 1239,50 Euro an den Schuldner verklagt, da die Zahlungen aufgrund unerlaubter Rechtsdienstleistungen erbracht wurden, da der Beklagte keine Anerkennung
nach dem Landesausführungsgesetz hat. LG Fulda, Urteil vom 06.02.2015 – 1 S 136/14
LG Würzburg: Zum Umfang der Auskunftspflicht des Schuldners
Nach dem Beschluss des LG Würzburg muss ein Schuldner umfassende Auskünfte über sein Vermögen erteilen. Auch ein PKW, von dem der Schuldner glaubt er sei unpfändbar, ist anzugeben. In dem
entschiedenen Fall hatte eine Schuldnerin einen PKW, dessen Wert im Verlauf des Verfahrens mit ca.
1470 Euro geschätzt wurde nicht angegeben. Auf Antrag wurde der Schuldnerin daher die Restschuldbefreiung versagt. Beschluss vom 17.03.2015 – 3 T 528/15
AWO - Rundbrief Schuldnerberatung September 2015, Seite 4
Fortbildungen und Veranstaltungen
29.09.15: Ein Jahr Insolvenzreform - Was hat sich verändert? Seminar mit RA Kai Henning
Über ein Jahr nach Inkrafttreten der Insolvenzreform lohnt eine Bestandsaufnahme: Was hat sich in der Praxis der Schuldnerberatung tatsächlich verändert? Die beschlossene Mindestquote spielt wie erwartet keine große Rol-
Noch wenige
freie Restplätze
le. Andere Änderungen, wie das Fiskusprivileg, die Möglichkeit eines
schriftlichen Versagungsantrags sowie der Widerruf der Restschuldbefreiung hatten das Entstehen
neuer Hürden im Insolvenzverfahren befürchten lassen. Zu Recht? Das Seminar vermittelt die gesetzlichen Änderungen der Insolvenzreform und ihre Auswirkungen auf die beraterische Praxis.
Ort:
Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE), Pferdemarkt 5, 45127 Essen
Kosten:
90 Euro, für Fachkräfte der AWO 70 Euro (inkl. Mittagessen)
Ausschreibung und Anmeldung
05. - 06.10.2015 Jahresfachtagung des Fachzentrum Schuldenberatung Bremen
Themenschwerpunkte der zweitätigen Veranstaltung sind neben den aktuellen Entwicklungen des
Insolvenzrechts auch die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Verbraucherdarlehens sowie der
Methodik der Schuldnerberatung.
Referenten: Prof. Ulf Groth, Prof. Dr. Udo Reifner und Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer
Ort:
Bildungsstätte Bad Zwischenahn, Zum Rosenteich 26, 26160 Bad Zwischenahn
Termin:
05.-06.10.2015, Beginn am 05.10. um 10.00 Uhr
Kosten
Mitglieder 275 Euro / Nichtmitglieder 375 Euro
Ausschreibung und Anmeldung
11. -13.11.2015: Seminar - Der systemische Ansatz als Beratungsmethode in der SB
Die Beratungssituation in der Schuldnerberatung verändert sich. Die Fallzahlen und die Anzahl der
Kurzberatungen steigen stetig. Vor diesem Hintergrund kommt es besonders für die Beratungsstellen, die psycho-soziale Beratung anbieten, noch stärker als bisher auf geeignete Beratungsmethoden an. Der systemische Ansatz bietet Möglichkeiten „effektiv und nachhaltig zu beraten“. So hilft er
beispielsweise den Klienten, die Funktion von Schulden in ihrem Leben zu erkennen und kann sie in
die Lage versetzen, Schulden in Zukunft zu vermeiden. Gleichzeitig unterstützt dieser Ansatz die
Berater / die Beraterin darin, mit einer großen Zahl von Leidensgeschichten konstruktiv umzugehen .
Veranstalter:
SKM - Katholischer Verband für soziale Dienste
Referentinnen:
Petra Monshausen, SkF Köln; Agnes Herten, SkF Köln
Ort:
CJD, Bonn
Kosten:
470,00 € (Unterbringung, Verpflegung und Tagungsgebühr)
Ausschreibung und Anmeldung
19.11.2015: Insolvenzplanverfahren für Verbraucher, Köln
Mit dem Insolvenzplan steht der Schuldnerberatung seit Kurzem ein zusätzliches Sanierungsinstrument zur Verfügung. Um die Ratsuchenden kompetent über diese neue Möglichkeit zu informieren
und diese Strategie bei Bedarf anzuwenden, sind auf Seiten der Schuldnerberatung grundlegende
AWO - Rundbrief Schuldnerberatung September 2015, Seite 5
Kenntnisse gefragt. Das Seminar befasst sich mit dem Anwendungsbereich und den Vor- und Nachteile des Insolvenzplanverfahrens sowie mit praktischen Übungen zur Gestaltung.
Referenten: Insolvenzverwalter Rechtsanwälte Joachim Klein II, Rüdiger Schütte, Köln
Ort:
Schuldnerhilfe Köln e.V., Gotenring 1, 50679 Köln
Termin:
19.11.2015, 10:00 – 17:00 Uhr
Kosten:
120,00 (inkl. Mittagessen)
Ausschreibung und Anmeldung
26.-27.11.15: Forum Schuldnerberatung 2015 (Dt Verein und AG-SBV)
Das Forum Schuldnerberatung ist Teil einer Reihe jährlich stattfindender Fachveranstaltungen, die der
Dt. Verein in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände zu aktuellen
Themen, Fragen und Herausforderungen der Schuldnerberatung anbietet. Die diesjährige Fachtagung
steht unter dem Motto: „Prekäre Beschäftigung - prekäre Lebensverhältnisse - Herausforderungen an
die Schuldnerberatung“. U. a. soll aufgezeigt werden, welche gegenwärtigen Veränderungen in zentralen Lebensbereichen die Überschuldungsrisiken privater Haushalte beeinflussen.
Ort:
NH Hotel Berlin Alexanderplatz
Beginn:
26.11.2015, 14:00 Uhr; Ende:
Kosten
271 € (für Mitglieder 246 €)
27.11.2015, 13:00 Uhr
Ausschreibung und Anmeldung
29.10.-30.10.15 Unterhalt und Überschuldung"
Die zum 01.07.2015 in Kraft getretenen höheren Pfändungsfreigrenzen ermöglichen in vielen Überschuldungsfällen die Vermeidung der Inanspruchnahme von Unterhaltsvorschusskasse und Sozialleistungsträgern. Mit gleichzeitiger Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens kann sich ein
Unterhaltsschuldner spätestens nach 6 Jahren von allen seinen Schulden befreien. Die Voraussetzungen und die aussichtsreichen Fälle sollen herausgearbeitet werden.
- Unterhaltstatbestände und ihre Grundsätze
- Überschuldung im Unterhaltsrecht
- Mangelfall, Obliegenheiten im Unterhaltsrecht und die Pfändung in den Vorrangbereich
Veranstalter:
Infobis
Ort:
Graefestraße 35, 10967 Berlin-Kreuzberg
Referentin:
Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin Barbara Kroll
Seminargebühren:
259 €
Ausschreibung und Anmeldung
Prävention
Materialien zum Projekt „FinanzFührerschein“ neu aufgelegt
Mit den neu aufgelegten Materialien zum Projekt „Großer FinanzFührerschein“ werden typische und
aktuelle Schuldenfallen wie Dispokredit, Smartphone sowie Onlinesurfen und -shoppen thematisiert. Das Projekt ist für 16-19 jährige Schülerinnen und Schüler aller Schulformen geeignet. Wer die
FinanzFührerschein-Prüfung besteht, erhält ein Zertifikat, welches alltagstaugliches Finanzwissen
bescheinigt. Über 170.000 Jugendliche bundesweit haben seit dem Start vor 10 Jahren teilgenommen. Der FinanzFührerschein ist eine eingetragene Wort-/Bildmarke des Verein Schuldnerhilfe Es-
AWO - Rundbrief Schuldnerberatung September 2015, Seite 6
sen und wird durch das Land NRW gefördert. Die Materialien sind kostenlos. Es sind nur die Versandkosten zu zahlen. Info und Bestellung
vzbv fordert Qualitätsoffensive für Verbraucherbildung
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) macht sich dafür stark, dass Verbraucherbildung
bundesweit in allen Schulformen auf den Lehrplan kommt und prüfungsrelevant wird. In einer Onlinemeldung vom 04.09.2015 informiert die vzbv darüber, dass im Schuljahr 2015/16 Verbraucherbildung immer häufiger auf dem Stundenplan steht. In mehr als einem halben Dutzend Bundesländern
würden demnach Schülerinnen und Schüler die Tücken des Konsumalltags im Unterricht kennenlernen. Eine Pflicht zur Verbraucherbildung gibt es jedoch nicht. Entsprechende Aus- und Fortbildungen
für Lehrkräfte, so die vzbv, seien Mangelware. Zum Bericht der vzbv & weitere Infos zum Thema
Verbraucherprofis - Pilotpase in Bayern erfolgreich abgeschlossen.
Bayern zieht eine erste Bilanz des einstündigen Wahlfachs „Verbraucherprofis“ an den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der Realschulen des Landes. Insgesamt hatten 20 Klassen an dem Angebot teilgenommen. Das neue Fach vermittelt Wissen im Umgang mit Geld, Durchblick bei Verträgen und im Internet und vieles andere. Da das neue Fach bei den Jugendlichen gut angekommen sei, beabsichtigt
die Landesregierung eine Weiterführung im neuen Schuljahr 2015/16.
Zur Meldung der vzbv v. 19.08
-------------------------------------------
Redaktion
Michael Eham, Schuldnerhilfe Köln e.V. - für AWO Bezirk Mittelrhein
Tel. 0221-3461420, Mail: [email protected]
Joachim Friederici, Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis
Tel. 02331-38114, Mail: [email protected]
Wolfgang Huber, Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) - für AWO Bezirk Niederrhein
Tel. 0201-8272610, [email protected]
Bernhard Paul, Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) - für AWO Bezirk Niederrhein
Tel. 0201-8272617, [email protected]
Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 15.09.2015
Haftung
Die obigen Informationen wurden mit größter Sorgfalt ausgewählt und geprüft. Wir bitten um Verständnis, dass dennoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden
kann. Die Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen oder durch
die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht worden sind, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt auch für Links, auf die dieser Newsletter verweist.
Die Inhalte und Funktionsfähigkeit externer Angebote verantwortet allein der jeweilige Anbieter.
Copyright
Vervielfältigungen und Weitergabe dieser Information sind im Bereich der Arbeiterwohlfahrt zulässig
und gewünscht, darüber hinaus nur mit unserer schriftlichen Zustimmung.
Abmeldung
Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, informieren Sie uns bitte kurz unter
[email protected]