AWO R U ND B R I E F S CH U L D N E R B E R A TU NG SEPTEMBER 2015 Mitteilung für die Schuldnerberatungsstellen der AWO in NRW Herausgegeben von den Fachberatern/innen für Schuldnerberatung der AWO NRW Schuldnerberatung Girokonto für alle kommt Banken dürfen demnächst niemanden mehr abweisen, der bei ihnen ein einfaches Girokonto eröffnen will. Die Bundesregierung veröffentlichte einen Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz, mit dem auch EU-Vorgaben umgesetzt werden sollen. Bei dem "Basiskonto" handelt es sich um ein Konto auf Guthabenbasis. Die Möglichkeit der Banken, Kunden in begründeten Fällen abzuweisen (randalieren, handgreiflich werden …), bleibt von der geplanten Neuregelung unberührt. Zum Referentenentwurf Überschuldete mit durchschnittlich 34 Monatseinkommens im Minus Die durchschnittlichen Schulden einer überschuldeten Person, die im Jahr 2014 die Hilfe einer Beratungsstelle in Anspruch genommen hat, betrugen 34.504 Euro. Das war knapp das 34-fache des durchschnittlichen monatlichen Einkommens dieses Personenkreises (1.020 Euro). Wie das Statistische Bundesamt am 29.06.2015 mitteilte, bräuchte ein durchschnittlicher Schuldner demnach 34 Monate, um seine Verbindlichkeiten komplett zurückzuzahlen, wenn er all seine regelmäßigen Einkünfte für den Schuldendienst einsetzen könnte. Zum Bericht Kostenlose technische Microsoft Helpline für gemeinnützige Einrichtungen Ab sofort gibt es eine kostenlose technische MicrosoftHelpline für Non-Profit-Organisationen in Deutschland. Die Helpline ist ein Angebot von Microsoft in Kooperation mit dem IT-Spendenportal Stifter-helfen.de. Die Helpline hilft gemeinnützigen Organisationen bei technisch komplexeren Support-Fragen zu MS Produkten wie Windows oder Office. Um die Microsoft Helpline nutzen zu können, müssen gemeinnützige Organisationen auf Stifter-helfen.de registriert und für Microsoft-Produktspenden förderberechtigt sein. Zur Helpline Zur Registrierung Verankerung der Schuldnerberatung im Sozialgesetzbuch XII In einem lesenswerten Beitrag (Ausgabe 04/2015 der Zeitschrift für das Fürsorgewesen - ZfF) beschäftigen sich die Professoren Dr. Utz Krahmer und Dr. Harald Ansen mit der Wirksamkeit der sozialen Schuldnerberatung und erörtern Chancen für eine bessere gesetzliche Verankerung des Rechts auf Schuldnerberatung. Es werden alternativ ausformulierte Novellierungsvorschläge zum SGB XII vorgestellt und Parteien und Bundestagsfaktionen aufgefordert, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Zum Inhaltsverzeichnis AWO - Rundbrief Schuldnerberatung September 2015, Seite 2 Terminvormerkung: 11.-12.05.2016 In 2016 feiert die BAG SB ihr 30 jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass soll die Jahresfachtagung in Berlin stattfinden. Methodische Aspekte der Schuldnerberatung sollen im Mittelpunkt der Fachtagung stehen. Mit einer Jubiläumsfeier soll das 30jährige Bestehen gebührend gewürdigt werden. Im Anschluss an die Jahresfachtagung findet am 13.05.2016 die Mitgliederversammlung statt. DIE ZEIT sucht Praxisfälle zum Thema „unseriöses Inkassogebaren“ Anne Kunze, Reporterin, recherchiert für einen Artikel in der Wochenzeitung Die ZEIT zum Thema: „Das Geschäft mit den Schulden“. Gibt es Beispiele für horrende Kosten, unglaubwürdige Posten, unrechtmäßige Forderungen usw.? Es werden entsprechende Fälle aus der Praxis, auch anonymisiert gesucht. Der Beitrag will aufzeigen, wie Praktiken der Firmen den einzelnen Menschen treffen. Kontakt: Anne Kunze, Reporterin, DIE ZEIT, 030-590048337, 0160-90979001, [email protected] AWO Duisburg sucht Fachkraft für die Schuldner- und Insolvenzberatung Die AWO Integration gGmbH in Duisburg sucht zum 01.10.2015 eine/n Schuldnerberater/in mit abgeschlossener sozialpädagogischer oder sozialarbeiterischer Ausbildung. Es handelt sich um eine auf ein Jahr befristete Vollzeitstelle. Allg. Auskünfte: Herr Reber, Tel. 0203-595674; Bewerbungen an: AWO Integration gGmbH, Herrn Schwarthans, Duisburgerstr.241, 47166 Duisburg oder: [email protected] 02.11.2015: Fachkongress "NRW bekämpft Energiearmut" Verbraucherzentrale NRW, Caritas NRW und örtliche Energieversorger wollen ein erstes Resümee ihres Modellprojekts ziehen. Am 2. November 2015 findet aus diesem Anlass der Fachkongress Energiearmut unter der Schirmherrschaft von Verbraucherschutzminister Remmel in Düsseldorf statt. Die Fachveranstaltung wird Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch von Informationen und Standpunkten zum Thema Energiearmut geben. Eingeladen sind Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Sozialbehörden, Energiewirtschaft sowie aus Sozial- und Verbraucherverbänden. Interessierte können Ihr Interesse bereits jetzt hier oder unter [email protected] mitteilen. Kindergelderhöhung, Nachzahlung und Auswirkung auf P-Konto Die Kindergelderhöhung beträgt 4 € monatlich rückwirkend zum 1.1.2015. Aufgrund des „Gesetzes zur Nichtanrechnung rückwirkender Erhöhungen des Kindergeldes (KiGAnrG)“ darf die Nachzahlung nicht angerechnet werden. Das betrifft aber nicht UVG-Leistungen, diese sind anzurechnen. Die Kreditinstitute haben zugesichert, die erhöhten Kindergeldbeträge automatisch in die bestehenden Freibeträge auf Pfändungsschutzkonten einzupflegen. Weitere Informationen zu Kindergeld und P-Konto hat die AG SBV zusammengestellt. Zum KiGAnrG AG-SBV: Neues zu Kindergeld und P-Konto Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z Die 28. Auflage des Nachschlagewerks für Leistungsbeziehende, Berater/-innen und Mitarbeiter/innen in sozialen Berufen ist erschienen und beim DVS Verlag zu beziehen. Link zum Bestellformular beim DVS Verlag AWO - Rundbrief Schuldnerberatung September 2015, Seite 3 Gerichtsentscheidungen OLG Schleswig: Pfand für SIM-Karte unzulässig Ein Anbieter von Mobilfunkleistungen darf in seinen AGB‘s nach Beendigung des Mobilfunkvertrags kein ‚Pfand‘ in Rechnung stellen, wenn der Kunde die deaktivierte und wirtschaftlich wertlose SIMKarte nicht zurückschickt. Der 2. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts untersagte einem Mobilfunkanbieter mit Sitz in Schleswig-Holstein das Erheben einer Pfandgebühr in Höhe von 9,97 €. OLG-Urteil v. 19.03.2015, AZ: 2 U 6/14 AG Hamburg: Bei Genossenschaftsanteilen auch mehr als 2.000 Euro geschützt Erfreulich klar hat das AG Hamburg mit Beschluss vom 01.06.2015 festgestellt, dass auch ein höherer Betrag als 2.000 Euro bei Genossenschaftsanteilen geschützt ist. Die Varianten des § 67c Abs. 1 Nr. 2 GenG sind alternativ und nicht kumulativ anzuwenden. Soweit daher das Geschäftsguthaben einen Betrag des Vierfachen der Nettomiete nicht übersteigt, ist auch ein höherer Betrag als 2.000 € geschützt. Die absolute Begrenzung bezieht sich nicht auf die erste Alternative in § 67c Abs. 1 Nr.2 GenG, sondern auf den Fall, dass die vier Monatsnettomieten den Wert der Geschäftsanteile übersteigen. Nur hier gilt die Grenze von 2.000 €. AG Hamburg Beschl. vom 01.06.2015 -68c IK 242/15 BGH: Naturalunterhalt ist Einkommen im Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO Beide Ehegatten sind ihren minderjährigen Kindern materiell-rechtlich zum Unterhalt verpflichtet. Unterhaltsberechtigte Kinder sind bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens bei beiden Elternteilen zu berücksichtigen. Bei hohen Einkommen der Eltern können hierbei aber Unbilligkeiten entstehen. Der Empfänger von Naturalunterhalt kann deshalb -nach den Umständen des Einzelfalles- bei der Berechnung des pfändbaren Einkommensanteils teilweise unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag des Gläubigers oder des Insolvenzverwalters kann dazu führen, dass auch bei Gewährung von Naturalunterhalt durch den anderen Ehegatten ein Kind bei der Berechnung der pfändbaren Bezüge nur zur Hälfte berücksichtigt wird. BGH Beschl. vom 16.04.2015 AZ: IX ZB 41/14 LG Fulda: Schuldenregulierung ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung Nach den §§ 3, 6 Abs. 1 RDG; § 305 InsO; § 134 BGB handelt es sich bei der Durchführung einer Schuldenregulierung um eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Der beklagte Verein wurde vom Gericht zur Rückzahlung von 1239,50 Euro an den Schuldner verklagt, da die Zahlungen aufgrund unerlaubter Rechtsdienstleistungen erbracht wurden, da der Beklagte keine Anerkennung nach dem Landesausführungsgesetz hat. LG Fulda, Urteil vom 06.02.2015 – 1 S 136/14 LG Würzburg: Zum Umfang der Auskunftspflicht des Schuldners Nach dem Beschluss des LG Würzburg muss ein Schuldner umfassende Auskünfte über sein Vermögen erteilen. Auch ein PKW, von dem der Schuldner glaubt er sei unpfändbar, ist anzugeben. In dem entschiedenen Fall hatte eine Schuldnerin einen PKW, dessen Wert im Verlauf des Verfahrens mit ca. 1470 Euro geschätzt wurde nicht angegeben. Auf Antrag wurde der Schuldnerin daher die Restschuldbefreiung versagt. Beschluss vom 17.03.2015 – 3 T 528/15 AWO - Rundbrief Schuldnerberatung September 2015, Seite 4 Fortbildungen und Veranstaltungen 29.09.15: Ein Jahr Insolvenzreform - Was hat sich verändert? Seminar mit RA Kai Henning Über ein Jahr nach Inkrafttreten der Insolvenzreform lohnt eine Bestandsaufnahme: Was hat sich in der Praxis der Schuldnerberatung tatsächlich verändert? Die beschlossene Mindestquote spielt wie erwartet keine große Rol- Noch wenige freie Restplätze le. Andere Änderungen, wie das Fiskusprivileg, die Möglichkeit eines schriftlichen Versagungsantrags sowie der Widerruf der Restschuldbefreiung hatten das Entstehen neuer Hürden im Insolvenzverfahren befürchten lassen. Zu Recht? Das Seminar vermittelt die gesetzlichen Änderungen der Insolvenzreform und ihre Auswirkungen auf die beraterische Praxis. Ort: Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE), Pferdemarkt 5, 45127 Essen Kosten: 90 Euro, für Fachkräfte der AWO 70 Euro (inkl. Mittagessen) Ausschreibung und Anmeldung 05. - 06.10.2015 Jahresfachtagung des Fachzentrum Schuldenberatung Bremen Themenschwerpunkte der zweitätigen Veranstaltung sind neben den aktuellen Entwicklungen des Insolvenzrechts auch die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Verbraucherdarlehens sowie der Methodik der Schuldnerberatung. Referenten: Prof. Ulf Groth, Prof. Dr. Udo Reifner und Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer Ort: Bildungsstätte Bad Zwischenahn, Zum Rosenteich 26, 26160 Bad Zwischenahn Termin: 05.-06.10.2015, Beginn am 05.10. um 10.00 Uhr Kosten Mitglieder 275 Euro / Nichtmitglieder 375 Euro Ausschreibung und Anmeldung 11. -13.11.2015: Seminar - Der systemische Ansatz als Beratungsmethode in der SB Die Beratungssituation in der Schuldnerberatung verändert sich. Die Fallzahlen und die Anzahl der Kurzberatungen steigen stetig. Vor diesem Hintergrund kommt es besonders für die Beratungsstellen, die psycho-soziale Beratung anbieten, noch stärker als bisher auf geeignete Beratungsmethoden an. Der systemische Ansatz bietet Möglichkeiten „effektiv und nachhaltig zu beraten“. So hilft er beispielsweise den Klienten, die Funktion von Schulden in ihrem Leben zu erkennen und kann sie in die Lage versetzen, Schulden in Zukunft zu vermeiden. Gleichzeitig unterstützt dieser Ansatz die Berater / die Beraterin darin, mit einer großen Zahl von Leidensgeschichten konstruktiv umzugehen . Veranstalter: SKM - Katholischer Verband für soziale Dienste Referentinnen: Petra Monshausen, SkF Köln; Agnes Herten, SkF Köln Ort: CJD, Bonn Kosten: 470,00 € (Unterbringung, Verpflegung und Tagungsgebühr) Ausschreibung und Anmeldung 19.11.2015: Insolvenzplanverfahren für Verbraucher, Köln Mit dem Insolvenzplan steht der Schuldnerberatung seit Kurzem ein zusätzliches Sanierungsinstrument zur Verfügung. Um die Ratsuchenden kompetent über diese neue Möglichkeit zu informieren und diese Strategie bei Bedarf anzuwenden, sind auf Seiten der Schuldnerberatung grundlegende AWO - Rundbrief Schuldnerberatung September 2015, Seite 5 Kenntnisse gefragt. Das Seminar befasst sich mit dem Anwendungsbereich und den Vor- und Nachteile des Insolvenzplanverfahrens sowie mit praktischen Übungen zur Gestaltung. Referenten: Insolvenzverwalter Rechtsanwälte Joachim Klein II, Rüdiger Schütte, Köln Ort: Schuldnerhilfe Köln e.V., Gotenring 1, 50679 Köln Termin: 19.11.2015, 10:00 – 17:00 Uhr Kosten: 120,00 (inkl. Mittagessen) Ausschreibung und Anmeldung 26.-27.11.15: Forum Schuldnerberatung 2015 (Dt Verein und AG-SBV) Das Forum Schuldnerberatung ist Teil einer Reihe jährlich stattfindender Fachveranstaltungen, die der Dt. Verein in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände zu aktuellen Themen, Fragen und Herausforderungen der Schuldnerberatung anbietet. Die diesjährige Fachtagung steht unter dem Motto: „Prekäre Beschäftigung - prekäre Lebensverhältnisse - Herausforderungen an die Schuldnerberatung“. U. a. soll aufgezeigt werden, welche gegenwärtigen Veränderungen in zentralen Lebensbereichen die Überschuldungsrisiken privater Haushalte beeinflussen. Ort: NH Hotel Berlin Alexanderplatz Beginn: 26.11.2015, 14:00 Uhr; Ende: Kosten 271 € (für Mitglieder 246 €) 27.11.2015, 13:00 Uhr Ausschreibung und Anmeldung 29.10.-30.10.15 Unterhalt und Überschuldung" Die zum 01.07.2015 in Kraft getretenen höheren Pfändungsfreigrenzen ermöglichen in vielen Überschuldungsfällen die Vermeidung der Inanspruchnahme von Unterhaltsvorschusskasse und Sozialleistungsträgern. Mit gleichzeitiger Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens kann sich ein Unterhaltsschuldner spätestens nach 6 Jahren von allen seinen Schulden befreien. Die Voraussetzungen und die aussichtsreichen Fälle sollen herausgearbeitet werden. - Unterhaltstatbestände und ihre Grundsätze - Überschuldung im Unterhaltsrecht - Mangelfall, Obliegenheiten im Unterhaltsrecht und die Pfändung in den Vorrangbereich Veranstalter: Infobis Ort: Graefestraße 35, 10967 Berlin-Kreuzberg Referentin: Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin Barbara Kroll Seminargebühren: 259 € Ausschreibung und Anmeldung Prävention Materialien zum Projekt „FinanzFührerschein“ neu aufgelegt Mit den neu aufgelegten Materialien zum Projekt „Großer FinanzFührerschein“ werden typische und aktuelle Schuldenfallen wie Dispokredit, Smartphone sowie Onlinesurfen und -shoppen thematisiert. Das Projekt ist für 16-19 jährige Schülerinnen und Schüler aller Schulformen geeignet. Wer die FinanzFührerschein-Prüfung besteht, erhält ein Zertifikat, welches alltagstaugliches Finanzwissen bescheinigt. Über 170.000 Jugendliche bundesweit haben seit dem Start vor 10 Jahren teilgenommen. Der FinanzFührerschein ist eine eingetragene Wort-/Bildmarke des Verein Schuldnerhilfe Es- AWO - Rundbrief Schuldnerberatung September 2015, Seite 6 sen und wird durch das Land NRW gefördert. Die Materialien sind kostenlos. Es sind nur die Versandkosten zu zahlen. Info und Bestellung vzbv fordert Qualitätsoffensive für Verbraucherbildung Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) macht sich dafür stark, dass Verbraucherbildung bundesweit in allen Schulformen auf den Lehrplan kommt und prüfungsrelevant wird. In einer Onlinemeldung vom 04.09.2015 informiert die vzbv darüber, dass im Schuljahr 2015/16 Verbraucherbildung immer häufiger auf dem Stundenplan steht. In mehr als einem halben Dutzend Bundesländern würden demnach Schülerinnen und Schüler die Tücken des Konsumalltags im Unterricht kennenlernen. Eine Pflicht zur Verbraucherbildung gibt es jedoch nicht. Entsprechende Aus- und Fortbildungen für Lehrkräfte, so die vzbv, seien Mangelware. Zum Bericht der vzbv & weitere Infos zum Thema Verbraucherprofis - Pilotpase in Bayern erfolgreich abgeschlossen. Bayern zieht eine erste Bilanz des einstündigen Wahlfachs „Verbraucherprofis“ an den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der Realschulen des Landes. Insgesamt hatten 20 Klassen an dem Angebot teilgenommen. Das neue Fach vermittelt Wissen im Umgang mit Geld, Durchblick bei Verträgen und im Internet und vieles andere. Da das neue Fach bei den Jugendlichen gut angekommen sei, beabsichtigt die Landesregierung eine Weiterführung im neuen Schuljahr 2015/16. Zur Meldung der vzbv v. 19.08 ------------------------------------------- Redaktion Michael Eham, Schuldnerhilfe Köln e.V. - für AWO Bezirk Mittelrhein Tel. 0221-3461420, Mail: [email protected] Joachim Friederici, Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis Tel. 02331-38114, Mail: [email protected] Wolfgang Huber, Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) - für AWO Bezirk Niederrhein Tel. 0201-8272610, [email protected] Bernhard Paul, Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) - für AWO Bezirk Niederrhein Tel. 0201-8272617, [email protected] Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 15.09.2015 Haftung Die obigen Informationen wurden mit größter Sorgfalt ausgewählt und geprüft. Wir bitten um Verständnis, dass dennoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden kann. Die Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen oder durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht worden sind, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt auch für Links, auf die dieser Newsletter verweist. Die Inhalte und Funktionsfähigkeit externer Angebote verantwortet allein der jeweilige Anbieter. 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