STAATSMlNlSTERlUM DES lNNERN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/9312 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Dresden, {2..Dezember 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3390 Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange: "Finanzielle Vergütung für geleistete Mehrarbeitsstunden bei der sächsischen Polizei" (6/3068) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Unter § 60 des Sächsischen Besoldungsgesetzes ist zu lesen: ,Die Staatsregierung wird ermächtigt, für Beamte in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Grundgehältern durch Rechtsverordnung die Gewährung einer Vergütung zur Abgeltung angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit nach § 95 Abs. 2 SächsBG im Umfang von bis zu 480 Stunden im Jahr zu regeln. Die Vergütung darf nur für Beamte in Bereichen vorgesehen werden, in denen nach Art der Dienstverrichtung eine Mehrarbeit messbar ist. Die Höhe der Vergütung ist nach dem Umfang der tatsächlich geleisteten Mehrarbeit festzusetzen und kann unter Zusammenfassung von Besoldungsgruppen gestaffelt werden. Die Vergütung kann abweichend von§ 6 Abs. 1 gezahlt werden."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde die derzeit gültige Rechtsverordnung der Staatsregierung zur Regelung von Erschwerniszulagen sowie einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit für Beamte erlassen und welche Regelungen zur Vergütung für geleistete Mehrarbeit für Beamte der sächsischen Polizei sind darin festgelegt? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium deslnnern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanblndung: Frage 2: Welche Vergütungshöhe für geleistete Mehrarbeit für Beamte der sächsischen Polizei wurden in der Verordnung festgesetzt und wie staffelt sich diese entsprechend der Besoldungsgruppen? Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr. 2 oder 4 melden. STAATSMlNlSTERlUM DESlNNERN ~SACHsEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Zur Beantwortung wird auf die veröffentlichte Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung von Erschwerniszulagen sowie einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit vom 16. September 2014 (Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung- SächsEMAVO), SächsGVBI. S. 530, 550, verwiesen. Frage 3: Wie viele Beamte der sächsischen Polizei haben im Jahr 2015 (einschließlich November 2015) nicht mehr als fünf Mehrarbeitsstunden pro Monat erbracht, so dass diese Mehrarbeitsstunden verfallen sind? (Bitte aufschlüsseln nach Monat und Dienststellen!) Dienststelle PD Chemnitz PD Dresden PD Görlitz PD Leipzig PD Zwickau Landeskriminalamt Präsidium der BereitSchaftspolizei Polizeiverwaltungsamt Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 2015 Jul. 151 218 97 208 112 30 Aug . 167 180 107 244 101 18 Sept. 72 127 115 120 57 21 Okt. 94 64 58 111 70 "14 7 9 1 0 43 39 65 53 45 3 1 2 0 2 Apr. 130 225 110 269 104 15 Mai 210 273 126 259 139 26 Jun. 119 229 101 267 94 19 40 9 6 74 173 2 4 Zum 1. Januar 2015 trat die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern über die Arbeitszeit in den Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst vom 17. Dezember 2014 in Kraft. Die bisher jährliche Mehrarbeitssaldierung wurde auf eine monatliche Saldierung umgestellt, was jedoch im ITVerfahren zur Arbeitszeiterfassung erst zum April 2015 umgesetzt werden konnte. Eine retrograde Saldierung für Januar bis März erfolgte nicht, weswegen keinem Beamten Stunden verfallen sind. Für den Kalendermonat November 2015 liegen die Informationen noch nicht vor. Frage 4: Wie viele Mehrarbeitsstunden aus Frage 3 sind im Jahr 2015 einschließlich November verfallen? 10.489 Stunden aus Frage 3 sind bis einschließlich Oktober 2015 für Beamte der sächsiscf n Polizei verfallen , da die Fünf-Stunden-Grenze für Mehrarbeitsstunden nicht errei t orden ist. Für den Kalendermonat November 2015 liegen die Informationen noch nie t vor. MitJ eu dlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2
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