Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE

STAATSMlNlSTERlUM
DES lNNERN
Der Staatsminister
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN
01095 Dresden
Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
32-0141.50/9312
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1
01067 Dresden
Dresden,
{2..Dezember 2015
Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE
Drs.-Nr.: 6/3390
Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico
Stange: "Finanzielle Vergütung für geleistete Mehrarbeitsstunden bei der sächsischen Polizei" (6/3068)
Sehr geehrter Herr Präsident,
den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:
"Unter § 60 des Sächsischen Besoldungsgesetzes ist zu lesen: ,Die
Staatsregierung wird ermächtigt, für Beamte in Besoldungsgruppen
mit aufsteigenden Grundgehältern durch Rechtsverordnung die Gewährung einer Vergütung zur Abgeltung angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit nach § 95 Abs. 2 SächsBG im Umfang von bis zu 480
Stunden im Jahr zu regeln. Die Vergütung darf nur für Beamte in Bereichen vorgesehen werden, in denen nach Art der Dienstverrichtung
eine Mehrarbeit messbar ist. Die Höhe der Vergütung ist nach dem
Umfang der tatsächlich geleisteten Mehrarbeit festzusetzen und kann
unter Zusammenfassung von Besoldungsgruppen gestaffelt werden.
Die Vergütung kann abweichend von§ 6 Abs. 1 gezahlt werden."'
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich
die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wann wurde die derzeit gültige Rechtsverordnung der Staatsregierung
zur Regelung von Erschwerniszulagen sowie einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit für Beamte erlassen und welche Regelungen zur
Vergütung für geleistete Mehrarbeit für Beamte der sächsischen Polizei sind darin festgelegt?
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
deslnnern
Wilhelm-Buck-Str. 2
01097 Dresden
Telefon +49 351 564-0
Telefax +49 351 564-3199
www.smi.sachsen.de
Verkehrsanblndung:
Frage 2:
Welche Vergütungshöhe für geleistete Mehrarbeit für Beamte der
sächsischen Polizei wurden in der Verordnung festgesetzt und wie
staffelt sich diese entsprechend der Besoldungsgruppen?
Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13
Besucherparkplätze:
Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr. 2 oder 4 melden.
STAATSMlNlSTERlUM
DESlNNERN
~SACHsEN
Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2:
Zur Beantwortung wird auf die veröffentlichte Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung von Erschwerniszulagen sowie einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit vom 16. September 2014 (Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung- SächsEMAVO), SächsGVBI. S. 530, 550, verwiesen.
Frage 3:
Wie viele Beamte der sächsischen Polizei haben im Jahr 2015 (einschließlich November 2015) nicht mehr als fünf Mehrarbeitsstunden pro Monat erbracht, so
dass diese Mehrarbeitsstunden verfallen sind? (Bitte aufschlüsseln nach Monat
und Dienststellen!)
Dienststelle
PD Chemnitz
PD Dresden
PD Görlitz
PD Leipzig
PD Zwickau
Landeskriminalamt
Präsidium der BereitSchaftspolizei
Polizeiverwaltungsamt
Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
2015
Jul.
151
218
97
208
112
30
Aug .
167
180
107
244
101
18
Sept.
72
127
115
120
57
21
Okt.
94
64
58
111
70
"14
7
9
1
0
43
39
65
53
45
3
1
2
0
2
Apr.
130
225
110
269
104
15
Mai
210
273
126
259
139
26
Jun.
119
229
101
267
94
19
40
9
6
74
173
2
4
Zum 1. Januar 2015 trat die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums
des lnnern über die Arbeitszeit in den Polizeidienststellen und Einrichtungen für den
Polizeivollzugsdienst vom 17. Dezember 2014 in Kraft. Die bisher jährliche Mehrarbeitssaldierung wurde auf eine monatliche Saldierung umgestellt, was jedoch im ITVerfahren zur Arbeitszeiterfassung erst zum April 2015 umgesetzt werden konnte. Eine
retrograde Saldierung für Januar bis März erfolgte nicht, weswegen keinem Beamten
Stunden verfallen sind. Für den Kalendermonat November 2015 liegen die Informationen noch nicht vor.
Frage 4:
Wie viele Mehrarbeitsstunden aus Frage 3 sind im Jahr 2015 einschließlich November verfallen?
10.489 Stunden aus Frage 3 sind bis einschließlich Oktober 2015 für Beamte der sächsiscf n Polizei verfallen , da die Fünf-Stunden-Grenze für Mehrarbeitsstunden nicht
errei t orden ist. Für den Kalendermonat November 2015 liegen die Informationen
noch nie t vor.
MitJ eu dlichen Grüßen
Markus Ulbig
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