Spezielle Bestimmungen Stadtwerk Winterthur

Spezielle Bestimmungen von
Stadtwerk Winterthur
Stand 20. Mai 2015
Kontakt
Stadtwerk Winterthur
Technik Elektrizität
Messwesen Qualitätssicherung
Postfach
8402 Winterthur
Telefon 052 267 61 61
Fax 052 267 61 10
[email protected]
stadtwerk.winterthur.ch
WERKVORSCHRIFTEN
Regionale Werkvorschriften Zürich
2 Meldewesen
2.4 Fertigstellung und Inbetriebsetzung
2.42
Montage Mess- und Steuerapparate
Neubauten
Die Erstmontage von Mess- und Steuerapparaten bei Neubauten sind während der
normalen Arbeitszeit kostenlos.
Bestehende Bauten
Die Demontagen und Montagen von Mess- und Steuerapparaten in bestehenden Anlagen verrechnet Stadtwerk Winterthur der meldenden Installationsfirma.
Mehraufwand
Zusätzliche Aufwände für die Inbetriebnahme von Messeinrichtungen verrechnet
Stadtwerk Winterthur der meldenden Installationsfirma. (Beschriftung, ausmitteln Zugehörigkeit, Mehrfahrten, etc.)
6 Messeinrichtungen und Schaltgerätekombinationen
6.1 Allgemeines
6.17
Anlagen mit einem Energiebezug von mehr als 30 MWh pro Jahr sind für die Fernauslesung mit einer Datenverbindung (Telefonanschluss) vorzubereiten. Anlagen mit mehr
als 50 MWh pro Jahr sind mit Fernauslesung (Datenverbindung) auszurüsten.
Für EEA von 10 kVA bis 30 kVA ist für die Fernauslesung eine Datenverbindung (Telefonanschluss) vorzubereiten. EEA > 30kVA sind mit einer Fernauslesung (Datenverbindung) auszurüsten.
Bei Neubauten bzw. Umbauten der Elektroinstallation verlegt der Kunde/die Kundin
für eine allfällige Fernauslesung der Wasser-/Gasmessung eine Leer-RohrVerbindung M25 zur Elektrohauptverteilung. In dieses Rohr muss ein Datenkabel vom
Wasser- und vom Gas-Zähler auf den Elektrizitäts-Zähler verlegt werden.
6.6 Messeinrichtungen mit Stromwandlern
6.61
Stromwandler Messeinrichtungen sind nach Schema A 6.7/2 auszuführen und mit
Fernauslesung (Datenverbindung) auszurüsten.
6.66
Bei Bezüger-Überstromunterbrechern von mehr als 125 A müssen beim Abgang zum
Spannungspfad Überstromunterbrecher mit einem Nennschaltvermögen von mindestens 50 kA eingebaut werden.
6.61 – 6.68
gelten sinngemäss.
Wandler und Prüfklemmen werden vom Netzbetreiber bereitgestellt. Voraussetzung
sind die Lieferung der SGK-Disposition durch den Bezüger und die anschliessende Genehmigung durch Stadtwerk Winterthur. Die Stromwandler sind so einzubauen, dass
eine Ablesung des Datenschildes und der Eichmarke ohne Gefahr möglich ist. Die
Frontabdeckung im Wandlerbereich ist transparent auszuführen. Die Wandlermessung
wird auf normierten Tarif-Apparatetafeln (mind. 4 Stück 250 x 400 mm, gemäss A6.32)
installiert.
Die Geräte sind wie folgt anzuordnen:
Kommunikation
(RJ45, RJ12, …)
(optional)
Impulsrelais
(optional)
Rundsteuerempfänger
Verrechnungszähler
Verrechnungszähler
Prüfklemme
Prüfklemme
Überstromunterbrecher Spannung/Strom mit
Plombierhaube
Überstromunterbrecher Spannung/Strom mit
Plombierhaube
8 Anschluss von Energieverbrauchern
8.2 Wärmeapparate
8.23 Widerstandsheizungen
8.231
Grundsätzlich ist eine ortsfeste, elektrische Widerstandsheizung zur Gebäude- oder
Wasserbeheizung nicht zulässig. Aus diesem Grund bedarf es einer spezifischen Prüfung des Gesuchs durch die Fachstelle Energie und Technik der Stadt Winterthur. Im
Vollzugsordner Energie sind die entsprechenden Bestimmungen publiziert.
8.24 Wassererwärmer
8.244
Die Tagesnachladungs-Steuerung hat nach A 8.244, Beispiel A oder C zu erfolgen.
8.26 Wärme und Kälteanlagen
8.261
Wärmepumpen bis 3 kW können ungesperrt angeschlossen werden. Ist die Leistung
grösser als 3 kW, so gilt folgende Sperrzeit:
Aus: Montag bis Freitag von 10.30 bis 12.10 Uhr.
Die Ergänzungs-/Not-/Zusatzheizung ist nach Kdo. 14 zu sperren.
(Aus: Montag bis Freitag von 7.00 bis 12.10 Uhr).
Wärmepumpe und Ergänzungs-/Not-/Zusatzheizung sind gegeneinander zu verriegeln.
10 Elektrische Energieerzeugungsanlagen (EEA)
10.1 (A) EEA im Parallelbetrieb mit dem Stromversorgungsnetz
10.11 Allgemeines und Bewilligungsverfahren
10.111
Stadtwerk Winterthur weist insbesondere darauf hin, dass die Wechselrichter die in
der DACHCZ festgelegten Grenzwerte der Netzrückwirkungen im Bereich von 1350 Hz
ohne aktive Gegenkopplung einzuhalten haben. Eine aktive Gegenkopplung in diesem
Bereich ist untersagt.