KUNDENINFORMATION GVZ-INFO 2016 Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich ist im vergangenen Jahr auf dem Weg zum konsequent kundenorientierten Unternehmen wiederum ein gutes Stück vorangekommen. Gleichzeitig haben wir die Präventionsanstrengungen intensiviert und setzen gezielt auf Information und Beratung. Liebe Leserin, lieber Leser Vorab ein Wort in eigener Sache: Wir haben auch im vergangenen Jahr intensiv an unseren internen Prozessen und Projekten gearbeitet und dürfen eine durchwegs positive Bilanz ziehen. Effizienz, Leistungsfähigkeit und Risikobewusstsein sind spürbar angestiegen. Wir wollen Ihre Erwartungen im Hinblick auf Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit nicht nur erfüllen, sondern übertreffen. Im vergangenen Jahr standen bei der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich zwei Themen im Vordergrund, die durch den gemeinsamen Nenner der Prävention miteinander verbunden sind. Intensiv beschäftigt haben uns zum einen der vorbeugende Brandschutz und zum anderen der vorbeugende Schutz vor Naturgefahren. Im Bereich Brandschutz hat die Einführung der neuen Brandschutzvorschriften per 1. Januar 2015 ein grosses Schulungsbedürfnis ausgelöst. Da wir im Kanton Zürich für den Vollzug der Vorschriften zuständig sind, liegt es an uns, dieses zu erfüllen. Wir tun das gerne, denn wir sind uns bewusst, wie wichtig eine gute Ausbildung ist. Im vergangenen Jahr haben wir eine eigentliche Bildungs offensive für alle im Brandschutz involvierten Personengruppen lanciert: Per Ende Jahr kam die stolze Zahl von rund 1220 Personenausbildungstagen zusammen. In der Elementarschadenprävention legen wir den Schwerpunkt auf Aufklärung und Beratung. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Sie als Gebäudeeigentümer für den vorsorglichen Schutz Ihres Eigentums zu sensibilisieren und vom Nutzen geeigneter Massnahmen zu überzeugen. Im Sommer 2015 haben wir unter dem Motto «Schützen Sie Ihr Haus» eine breit angelegte Kampagne «Schadengewitter» gestartet. Auch diese GVZ-Info enthält lesenswerte Informationen zum Thema Naturgefahren und deren Auswirkungen. Zudem erhalten Sie einen Einblick in die Arbeit der Schätzer, die im Auftrag der GVZ für Sie unterwegs sind. Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre. Conrad Gossweiler, Direktor Naturgefahren: Vorbeugen ist besser Gewitter mit Starkregen, Hagel und Sturmböen können Ihrem Gebäude massiv zusetzen. Lesen Sie, was die GVZ im Bereich Schadenprävention unternimmt. Wiederherstellungswert Ihres Hauses: korrekt geschätzt – richtig versichert Erfahren Sie, was es mit der Schätzung Ihres Gebäudes auf sich hat, weshalb es verschiedene Schätzungen gibt und was die Schätzer der GVZ für Sie tun. Schützen Sie Ihr Haus – gewusst, wie! Auf der Website www.schuetzen-sie-ihr-haus.ch finden Sie nützliche, individuell zusammenstellbare Tipps zum Schutz Ihres Gebäudes vor Schadengewittern. Ersparen Sie sich Umtriebe. Schutz vor Naturgefahren VORBEUGEN IST BESSER Heftige Gewitter werden oft begleitet von Hagel, Starkregen und Sturmböen und können an Ihrem Gebäude massive Schäden anrichten. Der Klimawandel erhöht die Wahrscheinlichkeit von Wetterextremen und steigert diese Bedrohung noch. Doch Sie haben es in der Hand, Ihr Gebäude wirksam zu schützen. Die GVZ unterstützt Sie dabei. Als besonders heftige Unwetter in der Schweiz bleiben der Sturm Lothar von 1999 und der Hagelzug von 2012 in Erinnerung. Beide Ereignisse verursachten Millionen schäden. Der Klimawandel bringt es mit sich, dass extreme Hitzesommer wie 2015 mit hohem Gewitterschadenpotenzial in Zukunft häufiger auftreten. Folgeschäden und Folgekosten Gewitter werden oft von Hagel, Starkregen und Sturmböen begleitet, die an Gebäuden beträchtliche Schäden anrichten können. Die intensiven Regenfälle mit kurzzeitig grossen Niederschlagsmengen verursachen Überschwemmungen. Oft kann das Wasser nicht schnell genug abfliessen und dringt in Keller- und Parterreräume ein. Hagel mit Körnern mit Durchmessern von zwei und mehr Zentimetern gefährden Dächer und Fassaden. Typische Schwachstellen, die bereits von kleinen Hagelkörnern in Mitleidenschaft gezogen werden, sind geschlossene Roll- und Lamellenstoren. Eine wichtige Grundregel vorab: Storen bei Gewitteralarm immer hoch- oder einziehen. Es empfiehlt sich somit, alles zu unternehmen, um Gewitterschäden so weit wie möglich zu minimieren oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Zahlreiche nützliche Tipps zur vorsorglichen Schadenvermeidung vermittelt Ihnen die GVZ im Rahmen ihrer Präventionsbemühungen. Lesen Sie dazu den Beitrag «Schützen Sie Ihr Haus – gewusst, wie!». Mehr als unerfreulich sind auch die Umtriebe, die mit der Schadenbehebung verbunden sind: Aufräum- und Reinigungsarbeiten, Reparaturen, Ersatz von Einrichtungsgegen ständen usw. Je nach Schadenausmass und Situation müssen Sie mit Folgekosten rechnen. Vorsorge einfach gemacht Die Elementarschadenprävention ist eine Kernaufgabe der GVZ. Gerne stehen wir Ihnen dazu beratend zur Seite. Im Vordergrund stehen Information und Beratung. Denn oft können grosse Schäden durch kleine Massnahmen vermieden werden. Wiederherstellungswert Ihres Hauses KORREKT GESCHÄTZT – RICHTIG VERSICHERT Was kostet es, wenn mein Gebäude bei einem Brand oder durch ein Naturereignis beschädigt oder zerstört wird? Antwort auf diese Frage gibt der Gebäudeversicherungswert. Dieser wird durch Schätzungsexperten der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich ermittelt – alles selbstständige VERSICHERUNGSWERT IST NICHT GLEICH VERKEHRSWERT Versicherungswert: Der GVZ-Versicherungswert bildet die Basis für die Berechnung der (Total-)Schadensumme, die nach Wiederherstellung im Schadenfall zur Auszahlung kommt. Versichert sind die Gebäudehülle, das Tragwerk, die Installationen sowie Innenausbauten, die nicht ohne erhebliche Einbusse ihres Wertes entfernt werden können. Versicherung zum Neuwert: In der Regel versichert die GVZ die Gebäude zum Neuwert. Das heisst, die Versicherungs- Architekten mit breitem Know-how. Die korrekte Bestimmung des Versicherungswertes von Gebäuden ist Aufgabe der rund 130 Schätzer, die im Kanton Zürich im Namen der GVZ für die Hauseigentümer unterwegs sind. Langweilig wird es ihnen nie. Denn auf Kantonsgebiet sind nahezu 300 000 Gebäude versichert: von der kleinen Scheune bis zum grossen Einkaufszentrum. Für die Schätzertätigkeit braucht es Sach verstand, Erfahrung und Methodik. Die für die GVZ tätigen Schätzer sind diplomierte und erfahrene Architekten mit eigenem Büro. Sie arbeiten im Rahmen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses von etwa 20 Prozent für die GVZ. Ihr Praxiswissen und ihre Berufserfahrung tragen wesentlich dazu bei, dass Sie als Kunde auf ein realitätsnahes Schätzungsergebnis zählen dürfen. Verschiedene Schätzungen während des Lebenszyklus eines Gebäudes Die erste, rein rechnerische Schätzung ist in der Regel Sache des ausführenden Planers im Auftrag des Bauherrn. Die Selbstdeklara tion anhand der Projektunterlagen basiert auf den veranschlagten Baukosten und bildet die Grundlage für den Abschluss der Bauzeitversicherung bei der GVZ. Sind die Bauarbeiten beendet, wird die Bauzeitpolice durch die ordentliche Gebäudeversicherungspolice abgelöst. Es erfolgt eine definitive Schätzung des neu erstellten oder renovierten Gebäu- des durch die GVZ. Dabei prüfen die Schätzer die Bauabrechnungen und die Pläne. Darüber hinaus verschaffen sie sich ein klares Bild der Gebäudesubstanz und des Ausbaustandards bei einem Augenschein vor Ort. Gebäude verändern sich im Laufe der Zeit. Zum Beispiel durch Renovationen, Erweiterungen, Umnutzung usw. Da die GVZ in der Regel zum Neuwert versichert, ist es wichtig, den Versicherungswert von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Die Schätzer der GVZ führen deshalb bei bestehenden Gebäuden in längeren Zeitabständen sogenannte Revisionsschätzungen durch, um festzustellen, ob eine Anpassung des Versicherungswertes angezeigt ist. Aber auch dem Eigentümer steht es jederzeit frei, eine Schätzung bei der GVZ in Auftrag zu geben. Zum Beispiel, wenn Sie sicher sein wollen, dass der aktuelle Versicherungswert noch dem tatsächlichen Wert entspricht. Schätzung im Schadenfall: kurzfristiger Einsatz vor Ort Nimmt Ihr Haus Schaden, ist Eile geboten. Melden Sie Ihren Gebäudeschaden sofort bei der GVZ an. Sofortmassnahmen zur Schadenbegrenzung können Sie umgehend in die Wege leiten. Der Schätzungsexperte ist meist innerhalb von 24 Stunden vor Ort und beurteilt das Schadenausmass fachmännisch. Jetzt können Sie bei Baufirmen und Handwerkern Offerten für die Instandstellung einholen. Zusammen mit dem Schätzungs experten wird dann die Schadensumme festgelegt, die Ihnen schriftlich bestätigt wird. Nach Abschluss der Arbeiten erstattet Ihnen die GVZ die Wiederherstellungskosten anhand der Schlussabrechnung zurück. Der GVZ-Schätzungsexperte begleitet Sie bei der Schadenbehebung von der gemeinsamen Prüfung der Offerten bis hin zur Schluss summe deckt im Schadenfall die Kosten für die unveränderte Wiederherstellung. Indexierung: Die GVZ passt die Versicherungssumme der Entwicklung der Baukosten an. Damit stellt sie sicher, dass die Wiederherstellung zu den aktuell geltenden Baukosten möglich ist. Verkehrswert: Der Verkehrswert ist eine andere Kenngrösse. Er bezieht weitere Faktoren wie Lage, Grundstücksgrösse usw. mit ein und ist vor allem bei Handänderungen der Liegenschaft massgebend. abrechnung. Kommen beispielsweise bei der Wiederherstellung weitere, auf das Schadenereignis zurückführende Schäden zum Vorschein, werden diese durch den Schätzungsexperten geprüft. Wenn er diese bestätigt, wird deren Behebung als Nachtrag der Schadensumme zugerechnet. Ziel ist, dass Sie Ihr Haus nach einem versicherten Schadenereignis unkompliziert und schnell wiederherstellen können. Alexander Meier führt ein Architekturbüro in Zürich und ist für die GVZ als Hauptschätzer für den Schätzkreis Zürich Nord tätig. In dieser Funktion nimmt er von der GVZ Schätzungsaufträge und Schadenmeldungen entgegen, die er zusammen mit seinem Team von Schätzungsexperten bearbeitet. Eine wichtige Rolle in der Elementarschaden prävention spielt das Expertenteam für Naturgefahren der GVZ. Es setzt sich intensiv SCHADENGEWITTER mit dem Gefahrenpotenzial von Natur gefahren auseinander und legt besonderes Augenmerk auf die Gefährdung durch Hochwasser und Überschwemmungen. Auf Risiko schuetzen-sie-ihr-haus.ch schuetzen-sie-ihr-haus.ch karten basierende Analysen und Schaden szenarien liefern wertvolle Hinweise für den effektiven Gebäudeschutz durch Prävention. Je nach Objekt und Situation gibt es unterschiedliche Gefährdungen. Die Experten des Teams Naturgefahren stehen für objekt spezifische Beratungen zur Verfügung. Sie analysieren das Gefahrenpotenzial und zeigen geeignete Schutzmassnahmen auf. Auch im Rahmen von Baubewilligungs verfahren in gefährdeten Gebieten bietet die GVZ eine kostenlose Erstberatung an. Informationsbroschüren, Wegleitungen und weiterführende Links finden Sie unter www.gvz.ch → Versicherung → Prävention Naturgefahren. KONTAKT MIT DER GVZ: SO LÄUFTS RUND 1 Neue Adresse? Bitte melden Sie uns Adressänderungen online oder per E-Mail an [email protected] und geben Sie die Gebäudenummer an. Diese finden Sie in der Prämienrechnung und im Versicherungsnachweis. 2 3 Verkauf oder Kauf? Bei einem Verkauf Ihrer Liegenschaft oder wenn Sie ein Gebäude erwerben, müssen Sie nichts tun. Informationen zu Handänderungen erhalten wir direkt vom zuständigen Notariat. GVZ-Kampagne Schadengewitter SCHÜTZEN SIE IHR HAUS – GEWUSST, WIE! Lösen Gewitter auch bei Ihnen Unbehagen oder gar Ängste aus? Meist sind es Blitz und Donner, die als Bedrohung empfunden werden. Doch auch von Hagel, Starkregen und Sturmwinden geht grosse Gefahr für Gebäude aus. Die Präventionskampagne www.schuetzen-sie-ihr-haus.ch zeigt Handlungsoptionen auf. Gebäude vor Elementarschäden zu bewahren. Sie ersparen sich damit Ärger und Umtriebe und tragen dazu bei, die Schadensummen und damit die Prämien tief zu halten. Meldung machen? Alle Formulare für Ihre Meldungen finden Sie unter www.gvz.ch/ versicherung → Formulare. Sie können diese am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken und uns das Dokument mit Ihrer Unterschrift versehen per Post oder per E-Mail zustellen. 4 Schadenfall? Benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Ihr Gebäude durch Feuer oder Unwetter beschädigt wurde. Am besten online unter www.gvz.ch oder telefonisch via GVZSchaden-Hotline rund um die Uhr, sieben Tage die Woche. 24 H GVZ-SCHADEN-HOTLINE 0800 442 442 Getreu ihrem Motto «Sichern und ver sichern» startete die GVZ im Sommer 2015 die Kampagne Schadengewitter mit Plakaten, Inseraten und einer speziell entwickelten Website. Der wirkungsvoll inszenierte Auftritt in der Öffentlichkeit und auf dem Internet ist ein weiterer Schritt in unseren Bemühungen, einer breiten Öffentlich keit den Nutzen präventiver Massnahmen zum Gebäudeschutz aufzuzeigen. Die Kampagne zeigt ganz konkret auf, was Haus eigentümer unternehmen können, um ihr 24 h Eine Website mit Praxisnutzen Kernstück der Kampagne ist die Website www.schuetzen-sie-ihr-haus.ch. Auf dieser Plattform finden Sie Informationen zu den Gefahren Starkregen, Hagel, Sturm und Blitz. Sie erfahren, welche Kräfte diese Natur elemente entfalten können, welche Schäden sie verursachen und welche Massnahmen sinnvoll sind, um das Gebäude wirkungsvoll zu schützen. Sehr praktischen Nutzen bieten zwei Checklisten, die Sie nach individuellen Kriterien zusammenstellen können. Die Checkliste «Gewitteralarm» ist nützlich kurz vor oder während eines Gewitters, die Checkliste «Gebäudeschutz» hilft Ihnen, Ihr Gebäude GUT ZU WISSEN –– Wenn Sie eine aktuelle Schätzung in Auftrag geben möchten, wenden Sie sich bitte an die GVZ. Unter www.gvz.ch/versicherung → Formulare finden Sie eine OnlineMeldung. –– Schätzungen von Neubauten und Schätzungsaufträge rechnet die GVZ zu einem moderaten Tarif ab. Revisionsschätzungen ohne bauliche Mehrwerte und Schadenabschätzungen sind kostenlos. –– Informieren Sie im Schadenfall unverzüglich die GVZ und dokumentieren Sie den Schaden. –– Sofortmassnahmen, die einen grösseren Schaden verhindern, können Sie umgehend ausführen. Beginnen Sie aber nicht mit den Wiederherstellungsarbeiten, bevor der Schätzer den Schaden besichtigt und aufgenommen hat. systematisch auf unwetterspezifische Schwachstellen zu untersuchen und die gegebenenfalls notwendigen Repara turen und Renovationen auszuführen. Schützen Sie Ihr Gebäude gegen Schäden durch Naturgefahren. Denn: Vorhersehbares lässt sich vermeiden. Praktische Informationen und Tipps bei Gewittern finden Sie unter www.schuetzen-sie-ihr-haus.ch. SCHADENPRÄVENTION – WAS TUN? Die wichtigsten Tipps zur Vermeidung und Verminderung von Schäden durch Natur gefahren haben wir hier für Sie zusammengestellt. Vertiefte Informationen zum Thema Schadengewitter sowie umfassende Check listen für Sofortmassnahmen und für den vorbeugenden Schutz durch Unterhalt finden Sie unter www.schuetzen-sie-ihr-haus.ch. Gewittergefahr Gebäudeunterhalt Dach- und Bodenabläufe kontrollieren und gegebenenfalls freimachen Regelmässig Dach und Fassade kontrollieren Roll- und Lamellenstoren ein- respektive aufziehen Regelmässig Fenster- und Türdichtungen kontrollieren Lose Objekte ausserhalb des Hauses befestigen oder ins Haus räumen Regelmässig Abläufe (innen und aussen) sowie Entwässerungssysteme kontrollieren Alle Fenster und Aussentüren schliessen Dachrinnen und Ableitungsrohre regelmässig von Laub, Moos und Schmutz befreien Nach dem Gewitter Schäden dokumentieren und melden Zustand des Dachs regelmässig vom Dachdecker überprüfen lassen Folgeschäden durch Sofortmassnahmen verhindern Reparaturen nicht auf die lange Bank schieben DIES & DAS WIR SIND FÜR SIE DA Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Es ist uns wichtig, Sie nicht nur mit guten Leistungen zu überzeugen, sondern Ihnen auch als kompetente Ansprechpartner für alle Themen rund um die Gebäudeversicherung zur Verfügung zu stehen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder uns etwas mitteilen möchten. Am besten per E-Mail: [email protected]. RUHIGERES JAHR BEI DEN ELEMENTARSCHÄDEN FRAUENPOWER IM GVZ-VERWALTUNGSRAT Obwohl der langfristige Trend auf eine Zunahme des Schadenrisikos durch Naturgefahren verweist, geht 2015 als eher ruhiges Schadenjahr in die Statistik ein. Trotzdem sorgten zwei Elementarereignisse für Schlagzeilen in den Medien und verursachten beträchtliche Gebäudeschäden: Am 31. März zog der Sturm Niklas über die Schweiz, der in fast allen Landesteilen zum Teil grosse Schäden verursachte. Auch der Kanton Zürich blieb nicht verschont. Rund 1100 Schadenmeldungen trafen bei der GVZ ein. Die Schadensumme beläuft sich auf ungefähr 2,2 Millionen Franken. Neu gewählt wurden Hans Egloff, Rechtsanwalt und Nationalrat, Gabriela Nagel-Jungo, Professorin und Stellvertretende Leiterin der Abteilung Banking, Finance und Insurance an der ZHAW und Barbara Thalmann Stammbach, Architektin und Präsidentin des Regionalverbandes Zürich des Verbands Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Zusammen mit der bisherigen Verwaltungsrätin Katharina Kull-Benz, Kantonsrätin und Gemeindepräsidentin von Zollikon, gehören dem Verwaltungsrat in der neuen Zusammen setzung drei Frauen und vier Männer an. Präsident bleibt Regierungs rat Mario Fehr. Vergleichsweise glimpflich kamen die Gebäudeeigentümer im Kanton am Unwetterwochenende vom 6. und 7. Juni davon, als mehrere Gewitterzellen über das Kantonsgebiet zogen. Hagel und Starkregen verursachten vor allem in den Bezirken Albis, Dietikon und Horgen sowie im südwestlichen Teil der Stadt Zürich Überschwemmungen und Schäden an Gebäuden. GESCHÄFTSBERICHT 2015 DER GVZ AB APRIL VERFÜGBAR Die GVZ engagiert sich in der Berufsbildung. Bis anhin stellte sie einen Ausbildungsplatz für einen Lernenden im kaufmännischen Bereich zur Verfügung. Verantwortlich für dessen Ausbildung war das Personalamt des Kantons Zürich. Ab 2016 wird die GVZ neu zwei eigene Lehrstellen für den Beruf Kaufmann/Kauffrau EFZ anbieten. Die offizielle Bewilligung dazu erteilte das Mittelschulund Berufsbildungsamt im Mai 2015. Die beiden Lehrstellen sind bereits besetzt. Die GVZ kommuniziert aktiv und setzt auf Transparenz. Lesen Sie im aktuellen Geschäftsbericht, was sich 2015 in unserem Unternehmen getan hat. Neben weiteren Meilensteinen des GVZ-Jahres finden Sie lesenswerte Beiträge zu den Themen Ausbildung und Prävention. Bestellen Sie die gewünschte Anzahl Exemplare mit Angabe der Zustelladresse per E-Mail unter [email protected]. «FEUERWEHR 2020»: EINE VISION NIMMT KONKRETE KONTUREN AN RUBRIK ers tra sse < Kloten urg au Th ark str ass e se ras zst hol gen Ha Ausstrasse 79 Orionstrasse 781 Kehrichtverbrennung se as str Schutz & Rettung Zürich Ausbildungszentrum Rohwiesen Orionstrasse 6 8152 Glattpark (Opfikon) on fik November 2016 Di. 8. 11. 2016 Mi. 9. 11. 2016 Mi. 16. 11. 2016 Do. 17. 11. 2016 7. 10. 2016 * 11 12 79 Op Juni 2016 Mo. 13. 06. 2016 Di. 14. 06. 2016 Mo. 20. 06. 2016 Di. 21. 06. 2016 20. 05. 2016 * Auzelg e Januar 2016 Mi. 27. 01. 2016 Do. 28. 01. 2016 Mi. 3. 02. 2016 Do. 4. 02. 2016 20. 12. 2015 * nstrass Orio Gla ttp Au bru Ausfahrt str asse Zürich Ost Wallisellenstrasse Zü r ich gg * Anmeldeschluss < Ganztags, jeweils von 8.00 bis 16.45 Uhr Kursort Schutz & Rettung Zürich, Ausbildungszentrum Rohwiesen, Orionstrasse 6, 8152 Glattpark (Opfikon). Unkostenbeitrag Fr. 1000.– pro Person Im Unkostenbeitrag sind die Kursunterlagen, die Brandschutzvorschriften, das Zertifikat sowie Getränke und die Mittagsverpflegung enthalten. Anmeldung via Internet Bitte verwenden Sie das Anmeldungsformular auf unserer Webseite: www.gvz.ch → Brandschutz → Kurse/Ausbildung Die Lehrgangsteilnehmenden erhalten eine Anmeldebestätigung. Anfahrt Ausbildungszentrum Rohwiesen, Glattpark (Opfikon) Ab Bahnhof Oerlikon: – Tramlinie 11 und 12 bis Haltestelle Auzelg – Buslinie 781 bis Haltestelle Kehrichtverbrennung ab Schwamendingerplatz – Buslinie 79 bis Haltestelle Orion-Strasse ab Flughafen/Bahnhof Stettbach Zwischen Zürich HB und Bhf. Zürich-Oerlikon (Fahrzeit ca. 10 Minuten) verkehren verschiedene S-Bahnlinien sowie die Tramlinien 10 und 11. Beim Ausbildungszentrum Rohwiesen sind gebührenpflichtige Parkplätze vorhanden. In Zusammenarbeit mit: Annullation: Bei Rückzug der Anmeldung durch die Lehrgangsteilnehmenden werden die folgenden Annullationskosten verrechnet. Ersatzteilnehmende können bis Kursbeginn kostenlos bestimmt werden. – Abmeldung bis 60 Tage vor Lehrgangsbeginn: kostenlos – Abmeldung bis 20 Tage vor Lehrgangsbeginn: 50% des Kursgeldes – Abmeldung nach 20 Tagen vor Lehrgangsbeginn oder Fernbleiben: 100% des Kursgeldes Bei kurzfristiger Abmeldung infolge behördlicher Verfügung oder bei Vorlage eines Arztzeugnisses wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.– verrechnet. Thurgauerstrasse 56 Postfach · 8050 Zürich T 044 308 21 11 · F 044 303 11 20 [email protected] · www.gvz.ch Einladung_SIBE_2016_A5_rz.indd 1-3 RECHTZEITIG GEWARNT VOR UNWETTERN Der Wetteralarm warnt Sie frühzeitig und kostenlos vor Unwettern – damit Sie Vorkehrungen treffen können. Laden Sie die kostenlose App «Wetter-Alarm» herunter oder lassen Sie sich per SMS vor Unwettern warnen. Weitere Infos unter www.wetteralarm.ch. Thurgauerstrasse 56 Postfach · 8050 Zürich T 044 308 21 11 · F 044 303 11 20 [email protected] · www.gvz.ch 01111015003_DU_489x297_GVZ_GB2015_Umschlag.indd 4 23.11.15 15:47 NEUE BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN IN KRAFT BS0001 . 500 . 08/15 Das Feuerwehrwesen im Kanton Zürich sieht sich mit grossen Herausforderungen konfrontiert. Zu diesen zählen beispielsweise das Bevölkerungswachstum, die Zunahme des verdichteten Bauens, überlastete Strassen und die Sicherung des Nachwuchses. Mit dem 2013 eingeleiteten Programm «Feuerwehr 2020» möchte die GVZ in Zusammenarbeit mit den Gemeinden das Feuerwehrwesen fit für die Zukunft machen. Mit ersten intensiven Gesprächen bei den kommunalen Feuerwehrorganisationen trat das Projekt 2015 in eine wichtige Phase ein. Hauptthemen des Dialogs waren die minimalen Mannschaftsbestände und Nutzung von Synergien. GESCHÄFTSBERICHT 2015 Geschäftsbericht 2015 EIGENE LERNENDE BEI DER GVZ KURSDATEN FACHAUSBILDUNG BRANDSCHUTZ AN DER ZHAW Der Regierungsrat hat am 27. Mai 2015 den Verwaltungsrat neu bestellt. Aufgrund der gesetzlichen Amtszeitbeschränkung sind die Mitglieder des Verwaltungsrates Albert Leiser, Othmar Räbsamen und Martin Vollenwyder zurückgetreten. Per 1. Januar 2015 traten die komplett überarbeiteten, landesweit gültigen Vorschriften für den Brandschutz von Gebäuden in Kraft. Die GVZ war von Anfang an in SIBE 2016 das Revisionsprojekt involviert und hat als grösste Gebäudeversicherung der Schweiz ihre Erfahrung eingebracht und wertvolles Know-how beigesteuert. Das neue Regelwerk gewährleistet weiterhin ein hohes Niveau für den Personenschutz, hat jedoch für den Sachwertschutz eine Liberalisierung gebracht. Davon profitieren auch Gebäude eigentümer und Bauherren. Gemäss der neuen Richtlinie Qualitäts sicherung in den revidierten Brandschutzvorschriften werden bei komplexen Bauprojekten ausgebildete Brandschutz-Fachpersonen mit eidgenössischem Fachausweis (FA) oder Brandschutzexperten eine wichtige Rolle einnehmen. Bis anhin gab es im Kanton Zürich keine öffentlich zugängliche Ausbildung «Brandschutzfachmann/-fachfrau FA». In Zusammenarbeit mit der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften schloss die GVZ diese Lücke. Im September erfolgte die Einführung des zehntägigen Ausbildungsmoduls Brandschutzfachmann/ -fachfrau im CAS-Studiengang «Baurecht – Planungsrecht – Bauaufsicht» der ZHAW. NEUER LEITER ABTEILUNG VERSICHERUNG Nach über acht Dienst jahren hat sich der Leiter der Abteilung Versicherung, Christian Caduff, vorzeitig in den Ruhestand verabschiedet. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung danken ihm für seinen engagierten Einsatz im Dienste der GVZ. Zum Nachfolger wählte der Verwaltungsrat den im Versicherungswesen erfahrenen Martin Kull. Der Abteilungsleiter Versicherung ist ebenfalls in der Geschäftsleitung der GVZ. Lehrgänge für Sicherheitsbeauftragte des Brandschutzes 05.08.15 14:23 Die Einführung der neuen Brandschutzvorschriften hat bei allen im Brandschutz engagierten Fachpersonen grossen Umschulungs bedarf ausgelöst. Bereits 2014 hat die GVZ den Vollzug der Brandschutzvorschriften im Kanton vorbereitet und erste Schulungen für Brandschutzbeauftragte durchgeführt. 2015 hat sie die Ausbildungsaktivitäten intensiviert: In Schulungen, Workshops und Fachtagungen wurden die kommunalen und kantonalen Brandschutzexperten, Planer und Architekten sowie Sicherheitsbeauftragte mit der korrekten Anwendung der neuen Vorschriften vertraut gemacht. GVZ-INFO BESTELLEN UND WEITERGEBEN Lassen Sie diese GVZ-Info weiteren Interessentinnen und Interessenten zukommen. Zum Beispiel Wohneigentümern, Miete rinnen und Mietern oder für die Verwaltung weiterer Gebäude zuständigen Personen. Bestellen Sie die gewünschte Anzahl Gratisexemplare mit Angabe der Zustelladresse per E-Mail unter [email protected]. Impressum Herausgeberin: GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Verantwortlich: Kirstin Steyer, Kommunikationsbeauftragte [email protected] U0002 . 155 000 . 01 / 16 DIE GVZ IM JAHR 2015: DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
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