Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich ist im vergangenen

KUNDENINFORMATION
GVZ-INFO
2016
Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich ist im
vergangenen Jahr auf dem Weg zum konsequent kundenorientierten Unternehmen wiederum ein gutes Stück
vorangekommen. Gleichzeitig haben wir die Präventionsanstrengungen intensiviert und setzen gezielt
auf Information und Beratung.
Liebe Leserin, lieber Leser
Vorab ein Wort in eigener Sache: Wir haben auch im vergangenen Jahr
intensiv an unseren internen Prozessen und Projekten gearbeitet und dürfen
eine durchwegs positive Bilanz ziehen. Effizienz, Leistungsfähigkeit und
Risiko­bewusstsein sind spürbar angestiegen. Wir wollen Ihre Erwartungen
im Hinblick auf Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit nicht nur erfüllen,
sondern übertreffen.
Im vergangenen Jahr standen bei der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich zwei Themen
im Vordergrund, die durch den gemeinsamen Nenner der Prävention miteinander verbunden sind.
Intensiv beschäftigt haben uns zum einen der vorbeugende Brandschutz und zum anderen
der vorbeugende Schutz vor Naturgefahren.
Im Bereich Brandschutz hat die Einführung der neuen Brandschutzvorschriften per 1. Januar 2015
ein grosses Schulungsbedürfnis ausgelöst. Da wir im Kanton Zürich für den Vollzug der Vorschrif­ten
zuständig sind, liegt es an uns, dieses zu erfüllen. Wir tun das gerne, denn wir sind uns bewusst,
wie wichtig eine gute Ausbildung ist. Im vergangenen Jahr haben wir eine eigentliche Bildungs­
offensive für alle im Brandschutz involvierten Personengruppen lanciert: Per Ende Jahr kam
die stolze Zahl von rund 1220 Personenausbildungstagen zusammen.
In der Elementarschadenprävention legen wir den Schwerpunkt auf Aufklärung und Beratung.
Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Sie als Gebäudeeigentümer für den vorsorglichen Schutz
Ihres Eigentums zu sensibilisieren und vom Nutzen geeigneter Massnahmen zu überzeugen.
Im Sommer 2015 haben wir unter dem Motto «Schützen Sie Ihr Haus» eine breit angelegte
Kampagne «Schadengewitter» gestartet. Auch diese GVZ-Info enthält lesenswerte Informationen zum Thema Naturgefahren und deren Auswirkungen. Zudem erhalten Sie einen Einblick
in die Arbeit der Schätzer, die im Auftrag der GVZ für Sie unterwegs sind. Ich wünsche Ihnen
eine spannende Lektüre.
Conrad Gossweiler, Direktor
Naturgefahren: Vorbeugen ist besser
Gewitter mit Starkregen, Hagel und Sturmböen können Ihrem Gebäude
massiv zusetzen. Lesen Sie, was die GVZ im Bereich Schadenprävention
unternimmt.
Wiederherstellungswert Ihres Hauses:
korrekt geschätzt – richtig versichert
Erfahren Sie, was es mit der Schätzung Ihres Gebäudes auf sich hat,
weshalb es verschiedene Schätzungen gibt und was die Schätzer
der GVZ für Sie tun.
Schützen Sie Ihr Haus – gewusst, wie!
Auf der Website www.schuetzen-sie-ihr-haus.ch finden Sie nützliche,
individuell zusammenstellbare Tipps zum Schutz Ihres Gebäudes vor
Schadengewittern. Ersparen Sie sich Umtriebe.
Schutz vor Naturgefahren
VORBEUGEN IST BESSER
Heftige Gewitter werden oft begleitet von Hagel, Starkregen
und Sturmböen und können an Ihrem Gebäude massive Schäden
anrichten. Der Klimawandel erhöht die Wahrscheinlichkeit von
Wetterextremen und steigert diese Bedrohung noch. Doch Sie
haben es in der Hand, Ihr Gebäude wirksam zu schützen.
Die GVZ unterstützt Sie dabei.
Als besonders heftige Unwetter in der
Schweiz bleiben der Sturm Lothar von 1999
und der Hagelzug von 2012 in Erinnerung.
Beide Ereignisse verursachten Millionen­
schäden. Der Klimawandel bringt es mit sich,
dass extreme Hitzesommer wie 2015 mit
hohem Gewitterschadenpotenzial in Zukunft
häufiger auftreten.
Folgeschäden und Folgekosten
Gewitter werden oft von Hagel, Starkregen
und Sturmböen begleitet, die an Gebäuden
beträchtliche Schäden anrichten können.
Die intensiven Regenfälle mit kurzzeitig
grossen Niederschlagsmengen verursachen
Überschwemmungen. Oft kann das Wasser
nicht schnell genug abfliessen und dringt
in Keller- und Parterreräume ein. Hagel mit
Körnern mit Durchmessern von zwei und
mehr Zentimetern gefährden Dächer
und Fassaden. Typische Schwachstellen,
die bereits von kleinen Hagelkörnern
in Mitleidenschaft gezogen werden, sind
geschlossene Roll- und Lamellenstoren.
Eine wichtige Grundregel vorab: Storen bei
Gewitteralarm immer hoch- oder einziehen.
Es empfiehlt sich somit, alles zu unternehmen,
um Gewitterschäden so weit wie möglich
zu minimieren oder gar nicht erst entstehen
zu lassen. Zahlreiche nützliche Tipps zur
vorsorglichen Schadenvermeidung vermittelt
Ihnen die GVZ im Rahmen ihrer Präventionsbemühungen. Lesen Sie dazu den Beitrag
«Schützen Sie Ihr Haus – gewusst, wie!».
Mehr als unerfreulich sind auch die Umtriebe,
die mit der Schadenbehebung verbunden
sind: Aufräum- und Reinigungsarbeiten,
Re­paraturen, Ersatz von Einrichtungsgegen­
ständen usw. Je nach Schadenausmass
und Situation müssen Sie mit Folgekosten
rechnen.
Vorsorge einfach gemacht
Die Elementarschadenprävention ist eine
Kernaufgabe der GVZ. Gerne stehen wir
Ihnen dazu beratend zur Seite. Im Vordergrund stehen Information und Beratung.
Denn oft können grosse Schäden durch
kleine Massnahmen vermieden werden.
Wiederherstellungswert Ihres Hauses
KORREKT GESCHÄTZT –
RICHTIG VERSICHERT
Was kostet es, wenn mein Gebäude bei einem Brand oder
durch ein Naturereignis beschädigt oder zerstört wird?
Antwort auf diese Frage gibt der Gebäudeversicherungswert.
Dieser wird durch Schätzungsexperten der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich ermittelt – alles selbstständige
VERSICHERUNGSWERT IST NICHT GLEICH VERKEHRSWERT
Versicherungswert: Der GVZ-Versicherungswert bildet die Basis für die Berechnung der (Total-)Schadensumme, die nach
Wiederherstellung im Schadenfall
zur Auszahlung kommt. Versichert sind
die Gebäudehülle, das Tragwerk, die Installationen sowie Innenausbauten, die nicht
ohne erhebliche Einbusse ihres Wertes
entfernt werden können.
Versicherung zum Neuwert: In der Regel
versichert die GVZ die Gebäude zum Neuwert. Das heisst, die Versicherungs-
Architekten mit breitem Know-how.
Die korrekte Bestimmung des Versicherungswertes von Gebäuden ist Aufgabe der rund
130 Schätzer, die im Kanton Zürich im Namen
der GVZ für die Hauseigentümer unterwegs
sind. Langweilig wird es ihnen nie. Denn auf
Kantonsgebiet sind nahezu 300 000 Gebäude
versichert: von der kleinen Scheune bis zum
grossen Einkaufszentrum.
Für die Schätzertätigkeit braucht es Sach­
verstand, Erfahrung und Methodik. Die für
die GVZ tätigen Schätzer sind diplomierte
und erfahrene Architekten mit eigenem
Büro. Sie arbeiten im Rahmen eines Teilzeit­­­­arbeits­verhältnisses von etwa 20 Prozent
für die GVZ. Ihr Praxiswissen und ihre Berufs­erfahrung tragen wesentlich dazu bei,
dass Sie als Kunde auf ein realitätsnahes
Schätzungsergebnis zählen dürfen.
Verschiedene Schätzungen während
des Lebenszyklus eines Gebäudes
Die erste, rein rechnerische Schätzung ist in
der Regel Sache des ausführenden Planers
im Auftrag des Bauherrn. Die Selbstdeklara­
tion anhand der Projektunterlagen basiert
auf den veranschlagten Baukosten und bildet
die Grundlage für den Abschluss der Bauzeitversicherung bei der GVZ. Sind die Bauar­bei­ten beendet, wird die Bauzeitpolice durch
die ordentliche Gebäudeversicherungspolice
abgelöst. Es erfolgt eine definitive Schätzung
des neu erstellten oder renovierten Gebäu-
des durch die GVZ. Dabei prüfen die Schätzer
die Bauabrechnungen und die Pläne. Darüber
hinaus verschaffen sie sich ein klares Bild
der Gebäudesubstanz und des Ausbaustandards bei einem Augenschein vor Ort.
Gebäude verändern sich im Laufe der Zeit.
Zum Beispiel durch Renovationen, Erweiterungen, Umnutzung usw. Da die GVZ in der
Regel zum Neuwert versichert, ist es wichtig,
den Versicherungswert von Zeit zu Zeit
zu überprüfen. Die Schätzer der GVZ führen
deshalb bei bestehenden Gebäuden in län­ge­ren Zeitabständen sogenannte Re­vi­­si­onsschätzungen durch, um festzustellen,
ob eine Anpassung des Versicherungswertes
angezeigt ist. Aber auch dem Eigen­tümer
steht es jederzeit frei, eine Schätzung bei
der GVZ in Auftrag zu geben. Zum Beispiel,
wenn Sie sicher sein wollen, dass der aktuelle
Versicherungswert noch dem tatsächlichen
Wert entspricht.
Schätzung im Schadenfall: kurzfristiger
Einsatz vor Ort
Nimmt Ihr Haus Schaden, ist Eile geboten.
Melden Sie Ihren Gebäudeschaden sofort
bei der GVZ an. Sofortmassnahmen zur
Schadenbegrenzung können Sie umgehend
in die Wege leiten. Der Schätzungsexperte
ist meist innerhalb von 24 Stunden vor Ort
und beurteilt das Schadenausmass fachmännisch. Jetzt können Sie bei Baufirmen und
Handwerkern Offerten für die Instandstellung
einholen. Zusammen mit dem Schätzungs­
experten wird dann die Schadensumme festgelegt, die Ihnen schriftlich bestätigt wird.
Nach Abschluss der Arbeiten erstattet Ihnen
die GVZ die Wiederherstellungskosten anhand der Schlussabrechnung zurück.
Der GVZ-Schätzungsexperte begleitet Sie bei
der Schadenbehebung von der gemeinsamen
Prüfung der Offerten bis hin zur Schluss­
summe deckt im Schadenfall die Kosten
für die unveränderte Wiederherstellung.
Indexierung: Die GVZ passt die Versicherungssumme der Entwicklung der
Baukosten an. Damit stellt sie sicher,
dass die Wiederherstellung zu den aktuell
geltenden Baukosten möglich ist.
Verkehrswert: Der Verkehrswert ist
eine andere Kenngrösse. Er bezieht weitere
Faktoren wie Lage, Grundstücksgrösse usw.
mit ein und ist vor allem bei Handänderungen der Liegenschaft massgebend.
abrechnung. Kommen beispielsweise bei der
Wiederherstellung weitere, auf das Schadenereignis zurückführende Schäden zum
Vorschein, werden diese durch den Schätzungsexperten geprüft. Wenn er diese
bestätigt, wird deren Behebung als Nachtrag
der Schadensumme zugerechnet. Ziel ist,
dass Sie Ihr Haus nach einem versicherten
Schadenereignis unkompliziert und schnell
wiederherstellen können.
Alexander Meier führt ein Architekturbüro in Zürich und ist für die GVZ als Hauptschätzer für den Schätzkreis Zürich
Nord tätig. In dieser Funktion nimmt er von der GVZ Schätzungsaufträge und Schadenmeldungen entgegen, die er
zusammen mit seinem Team von Schätzungs­experten bearbeitet.
Eine wichtige Rolle in der Elementarschaden­
prävention spielt das Expertenteam für
Naturgefahren der GVZ. Es setzt sich intensiv
SCHADENGEWITTER
mit dem Gefahrenpotenzial von Natur­
gefahren auseinander und legt besonderes
Augenmerk auf die Gefährdung durch Hochwasser und Überschwemmungen. Auf Risiko­­
schuetzen-sie-ihr-haus.ch
schuetzen-sie-ihr-haus.ch
karten basierende Analysen und Schaden­
szenarien liefern wertvolle Hinweise für den
effektiven Gebäudeschutz durch Prävention.
Je nach Objekt und Situation gibt es unterschiedliche Gefährdungen. Die Experten
des Teams Naturgefahren stehen für objekt­
spezifische Beratungen zur Verfügung.
Sie analysieren das Gefahrenpotenzial und
zeigen geeignete Schutzmassnahmen auf.
Auch im Rahmen von Baubewilligungs­
verfahren in gefährdeten Gebieten bietet
die GVZ eine kostenlose Erstberatung an.
Informationsbroschüren, Wegleitungen
und weiterführende Links finden Sie unter
www.gvz.ch → Versicherung → Prävention
Naturgefahren.
KONTAKT MIT DER GVZ:
SO LÄUFTS RUND
1
Neue Adresse? Bitte melden Sie uns
Adressänderungen online oder per E-Mail
an [email protected] und geben Sie die
Gebäude­nummer an. Diese finden Sie in
der Prämienrechnung und im Versicherungsnachweis.
2
3
Verkauf oder Kauf? Bei einem Verkauf
Ihrer Liegenschaft oder wenn Sie ein
Gebäude erwerben, müssen Sie nichts
tun. Informationen zu Handänderungen
erhalten wir direkt vom zuständigen
Notariat.
GVZ-Kampagne Schadengewitter
SCHÜTZEN SIE IHR HAUS –
GEWUSST, WIE!
Lösen Gewitter auch bei Ihnen Unbehagen oder gar Ängste aus?
Meist sind es Blitz und Donner, die als Bedrohung empfunden
werden. Doch auch von Hagel, Starkregen und Sturmwinden geht
grosse Gefahr für Gebäude aus. Die Präventionskampagne
www.schuetzen-sie-ihr-haus.ch zeigt Handlungsoptionen auf.
Gebäude vor Elementarschäden zu bewahren. Sie ersparen sich damit Ärger und
Umtriebe und tragen dazu bei, die Schadensummen und damit die Prämien tief zu
halten.
Meldung machen? Alle Formulare für Ihre
Meldungen finden Sie unter www.gvz.ch/
versicherung → Formulare. Sie können
diese am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken und uns das Dokument mit Ihrer
Unterschrift versehen per Post oder per
E-Mail zustellen.
4
Schadenfall? Benachrichtigen Sie uns
umgehend, wenn Ihr Gebäude durch
Feuer oder Unwetter beschädigt wurde.
Am besten online unter www.gvz.ch
oder telefonisch via GVZSchaden-Hotline rund
um die Uhr, sieben
Tage die Woche.
24 H
GVZ-SCHADEN-HOTLINE
0800 442 442
Getreu ihrem Motto «Sichern und ver­
sichern» startete die GVZ im Sommer 2015
die Kam­­pagne Schadengewitter mit Pla­­katen, Inseraten und einer speziell entwickelten Website. Der wirkungsvoll inszenierte
Auftritt in der Öffentlichkeit und auf dem
Internet ist ein weiterer Schritt in unse­­ren Bemühungen, einer breiten Öffent­lich­
keit den Nutzen präventiver Massnahmen
zum Gebäudeschutz aufzuzeigen. Die Kam­pagne zeigt ganz konkret auf, was Haus­
eigentümer unternehmen können, um ihr
24 h
Eine Website mit Praxisnutzen
Kernstück der Kampagne ist die Website
www.schuetzen-sie-ihr-haus.ch. Auf dieser
Plattform finden Sie Informationen zu den
Gefahren Starkregen, Hagel, Sturm und Blitz.
Sie erfahren, welche Kräfte diese Natur­
elemente entfalten können, welche Schäden
sie verursachen und welche Massnahmen
sinnvoll sind, um das Gebäude wirkungsvoll
zu schützen.
Sehr praktischen Nutzen bieten zwei Check­listen, die Sie nach individuellen Kriterien
zusammenstellen können. Die Checkliste
«Gewitteralarm» ist nützlich kurz vor oder
während eines Gewitters, die Checkliste
«Gebäudeschutz» hilft Ihnen, Ihr Gebäude
GUT ZU WISSEN
–– Wenn Sie eine aktuelle Schätzung
in Auftrag geben möchten, wenden
Sie sich bitte an die GVZ.
Unter www.gvz.ch/versicherung
→ Formulare finden Sie eine OnlineMeldung.
–– Schätzungen von Neubauten und
Schätzungsaufträge rechnet die
GVZ zu einem moderaten Tarif ab.
Revisionsschätzungen ohne bauliche
Mehrwerte und Schadenabschätzungen sind kostenlos.
–– Informieren Sie im Schadenfall
unverzüglich die GVZ und dokumentieren Sie den Schaden.
–– Sofortmassnahmen, die einen
grösseren Schaden verhindern,
können Sie umgehend ausführen.
Beginnen Sie aber nicht mit den
Wiederherstellungsarbeiten, bevor
der Schätzer den Schaden besichtigt
und aufgenommen hat.
systematisch auf unwetterspezifische
Schwachstellen zu untersuchen und
die gegebenenfalls notwendigen Repara­
turen und Renovationen auszuführen.
Schützen Sie Ihr Gebäude gegen Schäden
durch Naturgefahren. Denn: Vorhersehbares
lässt sich vermeiden. Praktische Informationen und Tipps bei Gewittern finden Sie unter
www.schuetzen-sie-ihr-haus.ch.
SCHADENPRÄVENTION – WAS TUN?
Die wichtigsten Tipps zur Vermeidung
und Verminderung von Schäden durch Natur­
gefahren haben wir hier für Sie zusammengestellt. Vertiefte Informationen zum Thema
Schaden­gewitter sowie umfassende Check­
listen für Sofortmassnahmen und für den
vorbeugenden Schutz durch Unterhalt finden
Sie unter www.schuetzen-sie-ihr-haus.ch.
Gewittergefahr
Gebäudeunterhalt
Dach- und Bodenabläufe kontrollieren und gegebenenfalls freimachen
Regelmässig Dach und Fassade kontrollieren
Roll- und Lamellenstoren ein- respektive aufziehen
Regelmässig Fenster- und Türdichtungen kontrollieren
Lose Objekte ausserhalb des Hauses befestigen oder ins Haus räumen
Regelmässig Abläufe (innen und aussen) sowie Entwässerungssysteme kontrollieren
Alle Fenster und Aussentüren schliessen
Dachrinnen und Ableitungsrohre regelmässig von Laub, Moos und Schmutz befreien
Nach dem Gewitter Schäden doku­mentieren und melden
Zustand des Dachs regelmässig vom Dach­decker überprüfen lassen
Folgeschäden durch Sofortmassnahmen verhindern
Reparaturen nicht auf die lange Bank schieben
DIES & DAS
WIR SIND FÜR SIE DA
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Es ist
uns wichtig, Sie nicht nur mit guten Leistungen zu überzeugen, sondern Ihnen auch als
kompetente Ansprechpartner für alle Themen rund um die Gebäudeversicherung zur
Verfügung zu stehen. Zögern Sie nicht, uns
zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder
uns etwas mitteilen möchten. Am besten
per E-Mail: [email protected].
RUHIGERES JAHR BEI
DEN ELEMENTARSCHÄDEN
FRAUENPOWER IM
GVZ-VERWALTUNGSRAT
Obwohl der langfristige Trend
auf eine Zunahme des Schadenrisikos durch Naturgefahren
verweist, geht 2015 als eher
ruhiges Schadenjahr in die
Statistik ein. Trotzdem sorgten
zwei Elementarereignisse für
Schlagzeilen in den Medien und verursachten beträchtliche Gebäudeschäden: Am 31. März zog der Sturm Niklas über die Schweiz,
der in fast allen Landesteilen zum Teil grosse Schäden verursachte.
Auch der Kanton Zürich blieb nicht verschont. Rund 1100 Schadenmeldungen trafen bei der GVZ ein. Die Schadensumme beläuft sich
auf ungefähr 2,2 Millionen Franken.
Neu gewählt wurden Hans Egloff, Rechtsanwalt und Nationalrat,
Gabriela Nagel-Jungo, Professorin und Stellvertretende Leiterin
der Abteilung Banking, Finance und Insurance an der ZHAW und
Barbara Thalmann Stammbach, Architektin und Präsidentin des
Regional­verbandes Zürich des Verbands Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Zusammen mit der bisherigen Verwaltungsrätin
Katharina Kull-Benz, Kantonsrätin und Gemeindepräsidentin von
Zollikon, gehören dem Verwaltungsrat in der neuen Zusammen­
setzung drei Frauen und vier Männer an. Präsident bleibt Regierungs­
rat Mario Fehr.
Vergleichsweise glimpflich kamen die Gebäudeeigentümer im
Kanton am Unwetterwochenende vom 6. und 7. Juni davon,
als mehrere Gewitterzellen über das Kantonsgebiet zogen. Hagel
und Starkregen verursachten vor allem in den Bezirken Albis,
Dietikon und Horgen sowie im südwestlichen Teil der Stadt Zürich
Überschwemmungen und Schäden an Gebäuden.
GESCHÄFTSBERICHT 2015 DER GVZ
AB APRIL VERFÜGBAR
Die GVZ engagiert sich in der Berufsbildung. Bis anhin stellte sie
einen Ausbildungsplatz für einen Lernenden im kaufmännischen
Bereich zur Verfügung. Verantwortlich für dessen Ausbildung
war das Personalamt des Kantons Zürich. Ab 2016 wird die GVZ
neu zwei eigene Lehrstellen für den Beruf Kaufmann/Kauffrau EFZ
anbieten. Die offizielle Bewilligung dazu erteilte das Mittelschulund Berufsbildungsamt im Mai 2015. Die beiden Lehrstellen sind
bereits besetzt.
Die GVZ kommuniziert aktiv und setzt
auf Transparenz. Lesen Sie im aktuellen
Geschäftsbericht, was sich 2015 in unserem
Unternehmen getan hat. Neben wei­teren
Meilensteinen des GVZ-Jahres finden
Sie lesenswerte Beiträge zu den Themen
Ausbildung und Prävention. Bestellen Sie
die gewünschte Anzahl Exemplare mit
Angabe der Zustelladresse per E-Mail unter
[email protected].
«FEUERWEHR 2020»: EINE VISION
NIMMT KONKRETE KONTUREN AN
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Schutz & Rettung Zürich
Ausbildungszentrum
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8152 Glattpark
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November 2016
Di.
8. 11. 2016
Mi.
9. 11. 2016
Mi.
16. 11. 2016
Do.
17. 11. 2016
7. 10. 2016 *
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Juni 2016
Mo.
13. 06. 2016
Di.
14. 06. 2016
Mo.
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21. 06. 2016
20. 05. 2016 *
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Januar 2016
Mi.
27. 01. 2016
Do.
28. 01. 2016
Mi.
3. 02. 2016
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4. 02. 2016
20. 12. 2015 *
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Ganztags, jeweils von 8.00 bis 16.45 Uhr
Kursort
Schutz & Rettung Zürich, Ausbildungszentrum Rohwiesen,
Orionstrasse 6, 8152 Glattpark (Opfikon).
Unkostenbeitrag
Fr. 1000.– pro Person
Im Unkostenbeitrag sind die Kursunterlagen, die Brandschutzvorschriften,
das Zertifikat sowie Getränke und die Mittagsverpflegung enthalten.
Anmeldung via Internet
Bitte verwenden Sie das Anmeldungsformular auf unserer Webseite:
www.gvz.ch → Brandschutz → Kurse/Ausbildung
Die Lehrgangsteilnehmenden erhalten eine Anmeldebestätigung.
Anfahrt Ausbildungszentrum Rohwiesen, Glattpark (Opfikon)
Ab Bahnhof Oerlikon:
– Tramlinie 11 und 12 bis Haltestelle Auzelg
– Buslinie 781 bis Haltestelle Kehrichtverbrennung ab Schwamendingerplatz
– Buslinie 79 bis Haltestelle Orion-Strasse ab Flughafen/Bahnhof Stettbach
Zwischen Zürich HB und Bhf. Zürich-Oerlikon (Fahrzeit ca. 10 Minuten)
verkehren verschiedene S-Bahnlinien sowie die Tramlinien 10 und 11.
Beim Ausbildungszentrum Rohwiesen sind gebührenpflichtige Parkplätze
vorhanden.
In Zusammenarbeit mit:
Annullation:
Bei Rückzug der Anmeldung durch die Lehrgangsteilnehmenden werden die folgenden
Annullationskosten verrechnet. Ersatzteilnehmende können bis Kursbeginn kostenlos
bestimmt werden.
– Abmeldung bis 60 Tage vor Lehrgangsbeginn: kostenlos
– Abmeldung bis 20 Tage vor Lehrgangsbeginn: 50% des Kursgeldes
– Abmeldung nach 20 Tagen vor Lehrgangsbeginn oder Fernbleiben: 100% des Kursgeldes
Bei kurzfristiger Abmeldung infolge behördlicher Verfügung oder bei Vorlage eines Arztzeugnisses wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.– verrechnet.
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NEUE BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN
IN KRAFT
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Das Feuerwehrwesen im Kanton
Zürich sieht sich mit grossen
Herausforderungen konfrontiert.
Zu diesen zählen beispielsweise
das Bevölkerungswachstum,
die Zunahme des verdichteten
Bauens, überlastete Strassen
und die Sicherung des Nachwuchses. Mit dem 2013 eingeleiteten
Programm «Feuerwehr 2020» möchte die GVZ in Zusammenarbeit mit den Gemeinden das Feuerwehrwesen fit für die Zukunft
machen. Mit ersten intensiven Gesprächen bei den kommunalen
Feuerwehrorganisationen trat das Projekt 2015 in eine wichtige
Phase ein. Hauptthemen des Dialogs waren die minimalen Mannschaftsbestände und Nutzung von Synergien.
GESCHÄFTSBERICHT 2015
Geschäftsbericht 2015
EIGENE LERNENDE BEI DER GVZ
KURSDATEN
FACHAUSBILDUNG
BRANDSCHUTZ AN DER
ZHAW
Der Regierungsrat hat am 27. Mai 2015 den Verwaltungsrat neu be­stellt. Aufgrund der gesetzlichen Amtszeitbeschränkung sind die
Mitglieder des Verwaltungsrates Albert Leiser, Othmar Räbsamen
und Martin Vollenwyder zurückgetreten.
Per 1. Januar 2015 traten die komplett überarbeiteten, landesweit gültigen Vorschriften für den Brandschutz von Gebäuden
in Kraft. Die GVZ war von Anfang an in
SIBE 2016
das Revisionsprojekt involviert und hat als
grösste Gebäudeversicherung der Schweiz
ihre Erfahrung eingebracht und wertvolles
Know-how beigesteuert. Das neue Regelwerk gewährleistet weiterhin ein hohes
Niveau für den Personenschutz, hat jedoch für den Sachwertschutz
eine Liberalisierung gebracht. Davon profitieren auch Gebäude­
eigentümer und Bauherren.
Gemäss der neuen Richtlinie Qualitäts­
sicherung in den revidierten Brandschutzvorschriften werden bei komplexen Bauprojekten ausgebildete Brandschutz-Fachpersonen
mit eidgenössischem Fachausweis (FA) oder
Brandschutzexperten eine wichtige Rolle
einnehmen. Bis anhin gab es im Kanton Zürich
keine öffentlich zugängliche Ausbildung
«Brandschutzfachmann/-fachfrau FA».
In Zusammenarbeit mit der ZHAW Zürcher
Hochschule für Angewandte Wissenschaften
schloss die GVZ diese Lücke. Im September
erfolgte die Einführung des zehntägigen Ausbildungsmoduls Brandschutzfachmann/
-fachfrau im CAS-Studiengang «Baurecht –
Planungsrecht – Bauaufsicht» der ZHAW.
NEUER LEITER ABTEILUNG
VERSICHERUNG
Nach über acht Dienst­
jahren hat sich der Leiter
der Abteilung Versicherung, Christian Caduff,
vorzeitig in den Ruhestand verab­­­schiedet.
Der Verwaltungsrat und
die Ge­schäfts­­leitung danken ihm für seinen
engagierten Einsatz im Dienste der GVZ.
Zum Nachfolger wählte der Verwaltungsrat
den im Versicherungswesen erfahrenen
Martin Kull. Der Abteilungsleiter Versicherung ist ebenfalls in der Geschäftsleitung
der GVZ.
Lehrgänge für
Sicherheitsbeauftragte
des Brandschutzes
05.08.15 14:23
Die Einführung der neuen Brandschutzvorschriften hat bei allen
im Brandschutz engagierten Fachpersonen grossen Umschulungs­
bedarf ausgelöst. Bereits 2014 hat die GVZ den Vollzug der Brandschutzvorschriften im Kanton vorbereitet und erste Schulungen
für Brandschutzbeauftragte durchgeführt. 2015 hat sie die Ausbildungsaktivitäten intensiviert: In Schulungen, Workshops und
Fachtagungen wurden die kommunalen und kantonalen Brandschutzexperten, Planer und Architekten sowie Sicherheits­beauftragte mit der korrekten Anwendung der neuen Vorschriften
vertraut gemacht.
GVZ-INFO BESTELLEN
UND WEITERGEBEN
Lassen Sie diese GVZ-Info weiteren Interessentinnen und Interessenten zukommen.
Zum Beispiel Wohneigentümern, Miete­
rinnen und Mietern oder für die Verwaltung
weiterer Gebäude zuständigen Personen.
Bestellen Sie die gewünschte Anzahl Gratisexemplare mit Angabe der Zustelladresse
per E-Mail unter [email protected].
Impressum
Herausgeberin:
GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich
Verantwortlich:
Kirstin Steyer, Kommunikationsbeauftragte
[email protected]
U0002 . 155 000 . 01 / 16
DIE GVZ IM JAHR 2015:
DAS WICHTIGSTE
IN KÜRZE