REGION Bote der Urschweiz | Donnerstag, 3. Dezember 2015 7 Persönlichkeitsverletzung reicht nicht JUSTIZ Ein ehemaliger Untersuchungsrichter ist gegen die Regierung vor Bundesgericht abgeblitzt: Trotz Persönlichkeitsverletzung bestehe kein Anspruch auf Genugtuung. NADINE ANNEN Der Ex-Untersuchungsrichter Roland Meier verklagte die Schwyzer Regierung wegen Verletzung von gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Kanton Schwyz. Der Vorwurf: Im Rahmen der Untersuchungen im sogenannten Justizskandal habe die Regierung Daten von Meiers privaten Laufwerken seines Arbeits-PCs dem damaligen Gerichtspräsidenten und dem ausserordentlichen Staatsanwalt René Räber ausgehändigt – unversiegelt und ohne Meiers Wissen. Meier, der sich in der JustizAffäre nichts zuschulden kommen gelassen hatte, quittierte seinen Dienst und forderte vom Kanton eine öffentliche Entschuldigung sowie eine Genugtuungssumme in der Höhe von 30 000 Franken und Schadenersatz in der Höhe von 3451 Franken. vor dem Verwaltungsgericht ging die Regierung nicht ein – der Fall wurde weiter vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Dieses wies Meiers Klage aber in allen Teilen ab. Im Urteil des Verwaltungsgericht wurde zwar festgehalten, dass mit hinreichender Sicherheit davon auszugehen sei, dass auch private Daten vom Computer des Klägers sichergestellt und gesichtet wurden und somit Meiers Persönlichkeitsrechte widerrechtlich verletzt worden seien. Anspruch auf Genugtuung habe er dennoch nicht. Persönlichkeitsrechte verletzt … Das liess der ehemalige Untersuchungsrichter nicht auf sich sitzen und reichte beim Bundesgericht Beschwer- Auf das Angebot einer aussergerichtlichen Einigung während dem Prozess … aber nicht schwer genug de gegen dieses Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichts ein. «Die Öffentlichkeit soll endlich erfahren, was sich damals im Kanton Schwyz abgespielt hat. Mit der Beurteilung durch das Bundesgericht ist dies gewährleistet», sagte Roland Meier damals gegenüber dem «Boten». Doch jetzt liess auch dieses Meier abblitzen: Eine Genugtuung werde nur erteilt, wenn der Beschwerdeführer beweisen könne, dass eine objektiv schwere und eine subjektiv als seelischer Schmerz empfundene Verletzung vorliegt. «Er vermag diesen Nachweis jedoch nicht zu erbringen», schreibt das Bundesgericht im Urteil und bestätigt damit den Beschluss des Verwaltungsgerichts. Meiers Anspruch auf eine Genugtuung besteht aus zwei Gründen nicht: Erstens handelt sich bei den illegal sichergestellten Daten nicht um besonders schützenswerte Personendaten: Meier habe sich nicht zu Art und Inhalt der gesicherten Daten geäussert und insbesondere nicht dargelegt, dass es sich um besonders geschützte Personendaten gehandelt habe, schreibt das Bundesgericht. Zweitens sind die Daten auch nicht zu seinem Nachteil verwendet oder publik gemacht worden: Auch das habe Meier weder behauptet noch nachgewiesen, so das Bundesgericht weiter. HINWEIS Bundesgerichtsurteil 8C_539/2015 HIV+, aber nicht ansteckend? Viele wissen kaum Bescheid GOLDAU Viele Junge sind schlecht über HIV und die Gefahr einer Ansteckung informiert. Das zeigt die Auswertung einer Umfrage unter Lernenden und Studenten. grenzt werden. Denn es herrschen nach wie vor unbegründete Ängste vor einer Ansteckung in harmlosen Alltagssituationen: Aus der Umfrage geht zum Beispiel hervor, dass 48 Prozent vermuten, sich durch einen Mückenstich anstecken zu können. 34 Prozent sehen bei einem Kuss mit rissigen Lippen eine Ansteckungsgefahr und 9 Prozent halten eine Ansteckung sogar dann möglich, wenn eine HIV-positive Person für sie kocht. Demel gibt aber Entwarnung: Bisher sei kein einziger Fall bekannt, wo eine Infektion im Alltagsleben erfolgt wäre. NADINE ANNEN Zum Welt-Aidstag befragte Gesundheit Schwyz am Dienstag mit einem Fragebogen die Lernenden des Berufsbildungszentrums und Studierende der Pädagogischen Hochschule in Goldau zu den Ansteckungs- und Therapiemöglichkeiten von HIV («Bote» von gestern). Die Auswertung der rund 200 Fragebogen zeigt, dass noch grosser Informationsbedarf besteht: Nur 15 Prozent konnten alles korrekt beantworten. Am schlechtesten Bescheid wissen die meisten über die heutigen Therapiemöglichkeiten: Ganze 65 Prozent der Befragten wussten nicht, dass HIV-Betroffene bei konsequenter medizinischer Behandlung (und wenn keine anderen sexuell übertragbaren Krankheiten vorliegen) nicht mehr ansteckend sind. Kampagnen mit neuem Fokus Den Grund für diese Wissenslücke sei, vermutet Roland Demel, Programmleiter sexuelle Gesundheit bei Gesundheit Schwyz, geschichtlicher Natur: «Braucht grosse Menge an Viren» Nur 15 Prozent der Befragten konnten den Fragebogen über HIV und Aids richtig ausfüllen: Roland Demel (links) und sein Team müssen noch einiges an Aufklärungsarbeit leisten. Bild Nadine Annen Frühere Kampagnen hätten sich vor allem darauf konzentriert, zum Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten aufzurufen. «Erst in den letzten zwei, drei Jahren hat sich der Fokus verscho- ben», so Demel. Die neue Botschaft: «HIV muss nicht mehr ansteckend sein und bedeutet nicht das frühe Todesurteil. Es hat sich zur chronischen Krankheit mit normaler Lebenserwar- tung – bei konsequenter Therapie natürlich – entwickelt», erklärt er. Durch diesen neuen Fokus zeige sich aber auch deutlicher, wie Betroffene immer noch stigmatisiert und ausge- Soll ich mich in die Erziehung der Enkel einmischen? RATGEBER Heute zum Thema: Gesundheit Stil Recht Beziehungen Geld Daheim Erziehung B evor ich auf Ihre Frage konkret eingehe, beschreibe ich zuerst einige allgemeine Herausforderungen in der Beziehung der Eltern zu ihren Kindern, die entstehen, wenn ein Baby geboren wird. Ein Kind ändert nicht nur die Rollen zweier Erwachsener, die nun Eltern werden, sondern auch die Rollen der Eltern der beiden erwachsenen Kinder: Sie werden zu Grosseltern. Trotzdem bleiben die Kinder Kinder, lebenslänglich. Die Rollen und Beziehungen werden neu geformt. Das braucht Zeit und eine grosse Portion Gelassenheit und gegenseitiges Verständnis. Als Grossmutter sind Sie herausgefordert, Ihre Schwiegertochter als Mutter Ihrer Enkelin zu respektieren und akzeptieren. Das stellt manchmal eine grosse Aufgabe dar. Eltern sind hauptverantwortlich Wichtig ist zunächst, dass die Grosseltern die Eltern als die Hauptverantwortlichen in der Erziehung der Enkel anerkennen. Regeln, die die Eltern auf- Grosseltern Hilfe bei Fachleuten holen. ENKEL Unsere Schwiegertochter verdient ihr Geld mit esoteriAls letzter Schritt bleibt eine Meldung schen Lebensberatungen. Beim letzten Aufenthalt der Enkel bei bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde. Zuvor sollten aber alle uns begann das achtjährige Mädchen untröstlich zu weinen, anderen Möglichkeiten ausgelotet werweil es ein «Amulett», das es von der Mutter hatte, verloren den, da der Preis der Kontaktabbruch seitens der Eltern des Enkelkindes sein hatte. Als ich es zu trösten versuchte, erzählte es mir ganz könnte. merkwürdige Dinge. Ich befürchte, dass das sensible Kind aufDas Gespräch suchen grund der Ansichten der Mutter unter psychischem Druck steht. Ihre achtjährige Enkelin reagiert mit grosser Trauer normal auf einen beIch will mich ja nicht in die Erziehung einmischen, aber ich habe deutenden Verlust. Ähnlich könnte ein das Gefühl, dass in der Familie etwas nicht gut läuft. S. W. in K. gleichaltriges Mädchen reagieren, wenn stellen, dürfen nicht bewusst unterlaufen werden. Mittel- und langfristig würde das Enkelkind am meisten darunter leiden, weil dies unweigerlich zu Konflikten zwischen Eltern und Grosseltern führt, in deren Mittelpunkt (vermeintlich) das Kurzantwort Die Reaktion des Kindes auf den Verlust scheint nicht unbedingt aussergewöhnlich zu sein. Aber nützen Sie doch seine Reaktion, um einmal bei der Mutter nachzufragen, was es damit auf sich hat! Möglicherweise gibt Ihre Schwiegertochter dem Amulett ja gar nicht so viel Gewicht? Wenn Sie das Kind für ernsthaft gefährdet halten und auch ein Gespräch mit Ihrem Sohn nichts bringt, sollten Sie sich Hilfe bei Fachleuten holen. Enkelkind steht. Vielleicht können die Grosseltern ja für die Zeit «Ausnahmen» aushandeln, da sie mit den Enkeln alleine sind. Kinder können sehr früh unterscheiden, was wann und wo gilt. Im Zusammensein mit allen sollten die Grosseltern die Eltern in der Erziehung unterstützen und nicht unterlaufen. Gut gemeinte Ratschläge Ratschläge sind zwar meistens gut gemeint, tun oft aber gar nicht gut. Zuerst sollte man als Grosseltern überprüfen, weshalb man etwas sagen möchte. Mache ich mir Sorgen um das Wohl des Kindes, oder passt es einfach nicht in meine Werthaltungen und Vorstellungen? Dann spielen auch der Ton, in dem man seine Meinung vorbringt, sowie der Zeitpunkt eine grosse Rolle, ob auf der Gegenseite überhaupt zugehört werden kann. Wenn die Entwicklung des Enkels ernsthaft durch Probleme seitens der Eltern gefährdet scheint, sollten sich die es z. B. ein vergoldetes Kreuzchen, das es zur Erstkommunion erhalten hat und das ihm sehr viel bedeutete, verloren hätte. Sie schreiben nicht, welche «ganz merkwürdigen Dinge» die Enkelin dazu erzählt hat, sodass ich nur eine allgemeine Antwort darauf geben kann. Sie könnten die Aussagen der Enkelin nutzen, um das Gespräch mit ihrer Schwiegertochter zu suchen und sich dafür interessieren, was wohl die Bedeutung des Amuletts für Ihre Enkelin war resp. welche Bedeutung die Schwiegertochter dem Amulett gegeben hatte. Möglicherweise gibt es da ja Unterschiede. Sollte die Antwort Sie in noch grössere Sorge versetzen, könnten Sie dann immer noch das Gespräch mit Ihrem Sohn, dem Vater Ihrer Enkelin, suchen. DR. PHIL. JOSEF JUNG, HITZKIRCH Fachpsychologe für Psychotherapie FSP www.psychotherapie-jung.ch [email protected] Die einzigen Körperflüssigkeiten, über welche HIV übertragen werden kann, sind (neben der Muttermilch) Sperma und Blut. «Aber es muss dann schon eine recht grosse Menge Viren in den Körper gelangen, um sich anzustecken», erklärt Demel. Wie viel Viren genau enthalten sein müssten, das könne man aktuell nicht sagen, hält er fest. Klar sei aber, dass zum Beispiel die Blutmenge bei rissigen Lippen, Aphten und kleinen Schürfwunden zu wenige Viren enthalten, um sich anzustecken. «Bei so kleinen Mengen ist man durch die Mundschleimhaut geschützt», erklärt Demel. Die Umfrage habe gezeigt, wie wichtig weitere Aufklärung ist. «Wir müssen für Entspannung und einen normaleren Umgang mit dem Thema sorgen», sagt Demel: Dann herrsche auch weniger Angst vor einem Test und der Diagnose, die eine Therapie erst möglich machen. ANZEIGE Feste dritte Zähne an einem Tag: Möglichkeiten und Grenzen der modernen Implantologie Öffentlicher Vortrag von Dr. Markus Schulte Der Oralchirurg Dr. med. dent. Markus Schulte stellt anhand zahlreicher Fallbeispiele aus seiner Tätigkeit unter anderem die innovative «All-On-4®»Methode zur Totalsanierung mit festsitzendem Zahnersatz auf Implantaten innerhalb eines Tages vor. Im Anschluss an den etwa einstündigen allgemeinverständlichen Vortrag beantwortet der Referent Fragen aus dem Publikum. <wm>10CAsNsja1NLU00jU3MDA1MgEAS_NuUA8AAAA=</wm> <wm>10CFXKIQ6AQAxE0ROxaQvT7lBJ1m0QBI8haO6vIDjEV-_3nijytbR1b1uCoA0hAptSgULxnAxFGSku1UQxC_E6lb__8OqwiuocYXQGotzn9QB7KfhBZgAAAA==</wm> Mittwoch, 9. Dez., 19.00 Uhr Vortragsraum Zahnarzt Team Luzern Winkelriedstrasse 37, 6003 Luzern, Tel. 041 210 58 58, E-Mail: [email protected], www.ztlu.ch Anmeldung per Telefon oder E-Mail erbeten.
© Copyright 2024 ExpyDoc